Anfrage Islamische Kindergärten

A n f r a g e der FPÖ – Gemeinderäte Maximilian Krauss, Dominik Nepp, Armin
Blind, Mag. Martin Hobek, Nemanja Damnjanovic, Gerhard Haslinger, Elisabeth
Ullmann, Dr Wolfgang Aigner, Angela Schütz, Michael Stumpf, BA, Stefan Berger,
Mag. Günter Kasal und Mag. Wolfgang Jung an die amtsführende Wiener Stadträtin
für „Frauen, Bildung, Integration, Jugend und Personal“ betreffend Kindergärten
islamischer Prägung in Wien.
Trotz besorgniserregender Studien und Berichten von Eltern, ist die genaue Anzahl
an Kindergärten islamischer Prägung noch immer unbekannt. Erfolgreiche Integration
muss bereits in den Kindertagen stattfinden. Eine streng islamisch-religiöse
Erziehung in Wiens Kindergärten ist mit fatalen Folgen für unsere Gesellschaft
verbunden. Sie führt dazu, dass die Gesellschaft gespalten und Religion über den
Rechtsstaat gestellt wird. Kinder haben nicht die Möglichkeit, sich selbst ihren
Kindergarten auszusuchen, sondern sind davon abhängig, welcher Kindergarten von
den Eltern ausgewählt wird. Die Stadt Wien trägt daher eine besondere
Verantwortung zu kontrollieren, ob in den Wiener Kindergärten strengreligiöses
islamisches Denken vermittelt wird.
Die gefertigten Gemeinderäte stellen daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern
gemäß § 31 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Wien
nachfolgende
A n f r a g e:
1. Wie viele Kindergärten islamischer Prägung gibt es derzeit in Wien?
2. In welcher Form wird geprüft, ob strengreligiöses islamisches Denken
vermittelt wird?
3. Wie viele Prüfungen vor Ort fanden in dem Zeitraum 2015-2016 statt?
4. Wie viele Beanstandungen gab es in einem religiösen Kontext?
5. Welche Kindergärten waren davon betroffen?
6. Wie viele Kindergärten in Wien werden von mehr Kindern mit muslimischem
Glaubensbekenntnis besucht als von Kindern christlichen Glaubens?
7. Wie viele Kinder mit muslimischen Glauben besuchen derzeit einen Wiener
Kindergarten?
8. Wie viele natürliche Personen, welche einen Kindergarten betreiben, sind
nicht österreichische Staatsbürger?
9. Wie viele natürliche Personen, welche einen Kindergarten betreiben, haben
Migrationshintergrund?
10. Wie viele juristische Personen, welche einen Kindergarten betreiben, werden
von jemandem geführt, der nicht österreichischer Staatsbürger ist?
11. Wie viele juristische Personen, welche einen Kindergarten betreiben, werden
von jemandem geführt, der Migrationshintergrund aufweist?
12. Wie stehen Sie, Frau Stadträtin, dazu, dass manche weibliche Kinder im
Kindergarten ohne nach österreichischen Recht entscheidungsberechtigt zu
sein, ein Kopftuch tragen?
13. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit weibliche Kinder sich in unsere
Wertegemeinschaft integrieren und auf ein Kopftuch verzichten?