A n f r a g e der FPÖ – Gemeinderäte Maximilian Krauss, Dominik Nepp, Armin Blind, Mag. Martin Hobek, Nemanja Damnjanovic, Gerhard Haslinger, Elisabeth Ullmann, Dr Wolfgang Aigner, Angela Schütz, Michael Stumpf, BA, Stefan Berger, Mag. Günter Kasal und Mag. Wolfgang Jung an die amtsführende Wiener Stadträtin für „Frauen, Bildung, Integration, Jugend und Personal“ betreffend Kindergärten islamischer Prägung in Wien. Trotz besorgniserregender Studien und Berichten von Eltern, ist die genaue Anzahl an Kindergärten islamischer Prägung noch immer unbekannt. Erfolgreiche Integration muss bereits in den Kindertagen stattfinden. Eine streng islamisch-religiöse Erziehung in Wiens Kindergärten ist mit fatalen Folgen für unsere Gesellschaft verbunden. Sie führt dazu, dass die Gesellschaft gespalten und Religion über den Rechtsstaat gestellt wird. Kinder haben nicht die Möglichkeit, sich selbst ihren Kindergarten auszusuchen, sondern sind davon abhängig, welcher Kindergarten von den Eltern ausgewählt wird. Die Stadt Wien trägt daher eine besondere Verantwortung zu kontrollieren, ob in den Wiener Kindergärten strengreligiöses islamisches Denken vermittelt wird. Die gefertigten Gemeinderäte stellen daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern gemäß § 31 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Wien nachfolgende A n f r a g e: 1. Wie viele Kindergärten islamischer Prägung gibt es derzeit in Wien? 2. In welcher Form wird geprüft, ob strengreligiöses islamisches Denken vermittelt wird? 3. Wie viele Prüfungen vor Ort fanden in dem Zeitraum 2015-2016 statt? 4. Wie viele Beanstandungen gab es in einem religiösen Kontext? 5. Welche Kindergärten waren davon betroffen? 6. Wie viele Kindergärten in Wien werden von mehr Kindern mit muslimischem Glaubensbekenntnis besucht als von Kindern christlichen Glaubens? 7. Wie viele Kinder mit muslimischen Glauben besuchen derzeit einen Wiener Kindergarten? 8. Wie viele natürliche Personen, welche einen Kindergarten betreiben, sind nicht österreichische Staatsbürger? 9. Wie viele natürliche Personen, welche einen Kindergarten betreiben, haben Migrationshintergrund? 10. Wie viele juristische Personen, welche einen Kindergarten betreiben, werden von jemandem geführt, der nicht österreichischer Staatsbürger ist? 11. Wie viele juristische Personen, welche einen Kindergarten betreiben, werden von jemandem geführt, der Migrationshintergrund aufweist? 12. Wie stehen Sie, Frau Stadträtin, dazu, dass manche weibliche Kinder im Kindergarten ohne nach österreichischen Recht entscheidungsberechtigt zu sein, ein Kopftuch tragen? 13. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit weibliche Kinder sich in unsere Wertegemeinschaft integrieren und auf ein Kopftuch verzichten?
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