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Stellenausschreibung
Datum
26.04.2016
BAMF-Kenn-Nr.:
EI-42-16
Ort
München
In Anbetracht der aktuellen Flüchtlingssituation soll die Entscheidung über Asylanträge im Interesse der Asylsuchenden und zur
Einhaltung der Fristen der Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU beschleunigt werden. Um die aktuellen Zugänge zeitnah entscheiden
und gleichzeitig anhängige Verfahren aus dem Jahr 2015 und älter
abarbeiten zu können, beabsichtigt das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge, zur Durchführung der Anhörungen und Vorbereitung der Asylentscheidungen die Personalkapazitäten für Anhörer/innen zu erhöhen.
Aufgabe/Funktion
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sucht daher
zur Anhörung von Asylbewerber/innen in den Außenstellen des
BAMF:
Rechtsanwälte / Volljuristen sowie Mitarbeiter von
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungskanzleien
Die Tätigkeit ist zunächst auf einen Zeitraum von 6 Monaten befristet. Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung.
Durchführung von Anhörungen in den Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Aufgabengebiet
Die Tätigkeit umfasst im Einzelnen:
• die entscheidungsreife Auf-/Vorbereitung von Asylerst- und
Folgeverfahren sowie von isolierten Wiederaufgreifensanträgen auf Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots
• die Anhörung von Asylbewerber/innen
• die Aufklärung und Ermittlung des Sachverhalts im persönlichen Gespräch unter Einbeziehung eines Dolmetschers
• die IT-gestützte Protokollierung einer Anhörungsniederschrift
• die Veranlassung der Prüfung vorgelegter Dokumente
• ggf. die Einholung von Auskünften des Auswärtigen Amtes,
von Gutachtern oder Medizinern
• die Prüfung des Sachverhaltes auf Entscheidungsreife und
Abgabe bzw. Dokumentation noch bestehender Ermittlungsnotwendigkeiten
Wir erwarten:
bei Rechtsanwälten / Volljuristen:
• Studium der Rechtswissenschaften (Nachweis des 2. Staatsexamens)
bei Mitarbeitern von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungskanzleien:
• Abschluss als Bachelor / Master / Staatsexamen / Diplom / Magister in den Fachrichtungen öffentliche Verwaltung, PublicManagement, Verwaltungswissenschaften, Staatswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften
oder
einem
anderen
an
einer
(Fach-)Hochschule erworbenen gleichwertigen Abschluss
• mind. einjährige Tätigkeit im Bereich der Wirtschaftsprüfung
oder Steuerberatung
Anforderungen
Darüber hinaus erwarten wir:
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Interesse an den Aufgaben des BAMF – Asyl, Integration, Migration
Interesse an gesamtgesellschaftlichen Zusammenhängen und
migrationspolitischen Fragestellungen
Kenntnisse in bzw. Interesse für Rechtsthemen
Sicherer Umgang mit MS Office
eine selbständige Arbeitsweise, Organisationsgeschick und Eigeninitiative
die Fähigkeit zu konzeptionellem und strukturiertem Arbeiten
auch unter Termindruck
ein freundliches, selbstsicheres Auftreten, Kontaktfreudigkeit
und Verhandlungsgeschick sowie interkulturelle Kompetenz
Kommunikationsfähigkeit, Kooperations- und Teamfähigkeit
ein hohes Verantwortungsbewusstsein
Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen, hohe Belastbarkeit und Stressresistenz
Die Aufgabenwahrnehmung und Vergütung der Tätigkeit erfolgt mittels befristeter Arbeitsverträge in der Entgeltgruppe E12 TVöDBund. Bei entsprechenden Qualifikationen und beruflicher Tätigkeit
können u. U. Gewinnungszulagen gewährt werden. Diese sind jeweils im Einzelfall zu prüfen.
Modalitäten
Jegliche auch nur abstrakte Gefahr einer Interessenkollision mit den
hoheitlichen Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist auszuschließen. Das Stellenangebot richtet sich daher nicht
an Juristen/Juristinnen, die auf dem Gebiet des Asyl- und Ausländerrechts tätig sind. Zudem besteht für Bewerber/innen bei Eingehung des Vertragsverhältnisses die Verpflichtung, während des Ver-
tragszeitraumes und im Zeitraum von zwei Jahren nach Vertragsbeendigung im Rahmen der Rechtsanwaltstätigkeit keine Tätigkeiten
auszuüben, die asylrechtliche oder ausländerrechtliche Fragestellungen betreffen. Bezüglich der individuellen Asylverfahren, in denen eine Tätigkeit für das BAMF ausgeübt wurde, besteht überdies
die Verpflichtung, auch über den genannten Zweijahreszeitraum
hinaus keine rechtsanwaltliche Tätigkeit zu entfalten.
Nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist ein Einsatz nicht zulässig, wenn mit
demselben Arbeitgeber (Bundesrepublik Deutschland) innerhalb der
letzten drei Jahre bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Bei gleicher
Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach
Maßgabe des § 8 Bundesgleichstellungsgesetz sowie schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt. Für die Tätigkeit wird nur
ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Der Arbeitsplatz
ist stark korruptionsgefährdet.
Interessentinnen/Interessenten werden gebeten, sich bis zum
10.05.2016 zu bewerben:
Link zum Online-Bewerbungsverfahren
https://bewerbung.dienstleistungszentrum.de/BAMF-EI-4216/index.html
Bewerbungsverfahren
Inhaltliche Fragen – die nicht den Bewerbungsprozess betreffen –
richten Sie bitte per Mail an:
Mailadresse: [email protected]
Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich im OnlineVerfahren. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungsunterlagen erst zu
einem späteren Zeitpunkt angefordert werden.