Stand: September 2016 Legalisation von emiratischen Urkunden zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland Ausländische öffentliche Urkunden werden im deutschen Rechtsverkehr (von deutschen Behörden oder Gerichten) oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Emiratische Urkunden sind in der Regel in legalisierter Form vorzulegen. Bei der Legalisation wird nicht die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde, sondern ausschließlich deren Echtheit (Unterschrift des Ausstellers) bestätigt. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich emiratische öffentliche Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Schulzeugnisse) legalisiert werden können. Sofern die Urkunde im Emirat Abu Dhabi (Amtsbezirk der Botschaft) ausgestellt wurde, wird das Legalisationsverfahren (in Form eines Stempelabdrucks auf der Urkunde), nach entsprechender Vorbeglaubigung durch das Emiratische Außenministerium, von der Botschaft vorgenommen. Emiratische Geburtsurkunden müssen zunächst vom Gesundheitsministerium, emiratische Heiratsurkunden bzw. Gerichtsurteile vom Justizministerium und abschließend vom Außenministerium vorbeglaubigt sein. Weitere Informationen zur Vorbeglaubigung (Adressen, Öffnungszeiten, Gebühren) finden Sie unter https://www.mofa.gov.ae/EN/ConsularServices/Pages/Legalisation.aspx. Ausländische Urkunden aus Drittstaaten müssen in der Regel mit dem Legalisationsvermerk der deutschen Auslandsvertretung im Ausstellerstaat oder bei Urkunden aus Vertragsstaaten des Haager Apostilleübereinkommens mit einer Apostille des ausstellenden Staates vorgelegt werden (vgl. http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Urkundenverkehr__Allgemein /__Urkundenverkehr.html). Eine Terminvereinbarung in der Botschaft ist nicht erforderlich, bitte beachten Sie die Öffnungszeiten (Sonntag bis Donnerstag, 09.00-12.00 Uhr). Für die Legalisation einer ausländischen Personenstandsurkunde fallen Gebühren gem. Auslandskostenverordnung i.H.v. 25 EUR an, für sonstige ausländische öffentliche Urkunden i.H.v. 45 EUR. Diese sind in bar in AED zu entrichten. ADRESSE The Towers at the Trade Center West Tower, 14th Floor Abu Dhabi Mall Vereinigte Arabische Emirate POST P.O. Box 2591 Abu Dhabi V.A.E. TELEFON +971-2-596-7777 +971-2-5967700 TELEFAX +971-2-6446942 E-MAIL [email protected] www.abu-dhabi.diplo.de
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