Emiratische öffentliche Urkunden zur Verwendung in Deutschland

Stand: September 2016
Legalisation von emiratischen Urkunden
zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland
Ausländische öffentliche Urkunden werden im deutschen Rechtsverkehr (von deutschen
Behörden oder Gerichten) oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr
Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Emiratische Urkunden
sind in der Regel in legalisierter Form vorzulegen. Bei der Legalisation wird nicht die
inhaltliche Richtigkeit der Urkunde, sondern ausschließlich deren Echtheit (Unterschrift des
Ausstellers) bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich emiratische öffentliche Urkunden (Geburtsurkunden,
Heiratsurkunde, Schulzeugnisse) legalisiert werden können. Sofern die Urkunde im Emirat
Abu Dhabi (Amtsbezirk der Botschaft) ausgestellt wurde, wird das Legalisationsverfahren (in
Form eines Stempelabdrucks auf der Urkunde), nach entsprechender Vorbeglaubigung
durch das Emiratische Außenministerium, von der Botschaft vorgenommen.
Emiratische Geburtsurkunden müssen zunächst vom Gesundheitsministerium, emiratische
Heiratsurkunden bzw. Gerichtsurteile vom Justizministerium und abschließend vom
Außenministerium vorbeglaubigt sein. Weitere Informationen zur Vorbeglaubigung
(Adressen,
Öffnungszeiten,
Gebühren)
finden
Sie
unter
https://www.mofa.gov.ae/EN/ConsularServices/Pages/Legalisation.aspx.
Ausländische Urkunden aus Drittstaaten müssen in der Regel mit dem Legalisationsvermerk
der deutschen Auslandsvertretung im Ausstellerstaat oder bei Urkunden aus Vertragsstaaten
des Haager Apostilleübereinkommens mit einer Apostille des ausstellenden Staates
vorgelegt
werden
(vgl.
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Urkundenverkehr__Allgemein
/__Urkundenverkehr.html).
Eine Terminvereinbarung in der Botschaft ist nicht erforderlich, bitte beachten Sie die
Öffnungszeiten (Sonntag bis Donnerstag, 09.00-12.00 Uhr). Für die Legalisation einer
ausländischen Personenstandsurkunde fallen Gebühren gem. Auslandskostenverordnung
i.H.v. 25 EUR an, für sonstige ausländische öffentliche Urkunden i.H.v. 45 EUR. Diese sind
in bar in AED zu entrichten.
ADRESSE
The Towers at the Trade Center
West Tower, 14th Floor
Abu Dhabi Mall
Vereinigte Arabische Emirate
POST
P.O. Box 2591
Abu Dhabi
V.A.E.
TELEFON
+971-2-596-7777
+971-2-5967700
TELEFAX
+971-2-6446942
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[email protected]
www.abu-dhabi.diplo.de