Apostillen/Legalisationen Das Landgericht ist zuständig für die

Apostillen/Legalisationen
Das Landgericht ist zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen
Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu
solchen Urkunden.
Ansprechpartner:
Frau Karin Schneider, Tel. 0861/56-266
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, Haus A, Zimmer 217/II
Kosten: Es fallen 20.-- EUR pro Urkunde an.
Anträge können auch in schriftlicher Form unter Angabe des Landes, in dem die Urkunde
verwendet wird, eingereicht werden. Der Antrag ist zu richten an das Landgericht Traunstein
Frau Karin Schneider, Herzog-Otto-Straße 1, 83278 Traunstein. In diesem Fall wird die
Kostenrechnung durch die Landesjustizkasse Bamberg zugestellt.