Apostillen/Legalisationen Das Landgericht ist zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden. Ansprechpartner: Frau Karin Schneider, Tel. 0861/56-266 Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, Haus A, Zimmer 217/II Kosten: Es fallen 20.-- EUR pro Urkunde an. Anträge können auch in schriftlicher Form unter Angabe des Landes, in dem die Urkunde verwendet wird, eingereicht werden. Der Antrag ist zu richten an das Landgericht Traunstein Frau Karin Schneider, Herzog-Otto-Straße 1, 83278 Traunstein. In diesem Fall wird die Kostenrechnung durch die Landesjustizkasse Bamberg zugestellt.
© Copyright 2024 ExpyDoc