Stand: November 2016 Liberia Merkblatt zur Einstellung der Legalisation liberianischer Urkunden und möglicher Urkundenüberprüfungen im Wege der Amtshilfe Die Botschaft hat feststellen müssen, dass in Liberia die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden nicht gegeben sind. Ein hoher Prozentsatz der vorgelegten Urkunden ist inhaltlich unrichtig. Zudem werden der Botschaft regelmäßig gefälschte oder verfälschte Urkunden vorgelegt. Daher wurde mit Billigung des Auswärtigen Amtes die Legalisation durch die Botschaft eingestellt. Den innerdeutschen Behörden steht es grundsätzlich frei, liberianische Urkunden im Wege der freien Beweiswürdigung (§ 438 I ZPO) ohne weitere Überprüfung für die beantragte Verwaltungshandlung als echt anzusehen und ihrem Inhalt zu vertrauen. Derzeit können keine Urkundenüberprüfungen in Liberia durchgeführt werden. Es steht daher im Ermessen der inländischen Behörde, über die Verwendbarkeit der dort vorliegenden Urkunden zu entscheiden. Die Botschaft kann lediglich darauf verweisen, den Urkundeninhabern ggfs. eidesstattliche Versicherungen über die inhaltliche Richtigkeit der vorgelegten Urkunden abzunehmen. Das Auswärtige Amt hat die Bundesministerien der Justiz und des Innern am 24. Januar 2006 über diese Sachlage informiert und um Weitergabe der Information an die zuständigen Landesbehörden / Standesämter gebeten. Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Adresse: Post: Telefon: Telefax: E-Mail: N° 6, Kenneth Kaunda Road, North Ridge, Accra P.O.Box GP 1757 Accra, Ghana (00233 – 302) 211 000 / 221 311 / 241 082 (00233) 302 221 347 Konsularreferat: (0049) 30 1817 67211 [email protected] Konsularreferat N° 4, Sam Nujoma Close, North Ridge, Accra
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