Urkundenprüfung Liberia

Stand: November 2016
Liberia
Merkblatt zur Einstellung der Legalisation liberianischer Urkunden und möglicher
Urkundenüberprüfungen im Wege der Amtshilfe
Die Botschaft hat feststellen müssen, dass in Liberia die Voraussetzungen zur Legalisation
von öffentlichen Urkunden nicht gegeben sind. Ein hoher Prozentsatz der vorgelegten
Urkunden ist inhaltlich unrichtig. Zudem werden der Botschaft regelmäßig gefälschte oder
verfälschte Urkunden vorgelegt. Daher wurde mit Billigung des Auswärtigen Amtes die
Legalisation durch die Botschaft eingestellt.
Den innerdeutschen Behörden steht es grundsätzlich frei, liberianische Urkunden im Wege
der freien Beweiswürdigung (§ 438 I ZPO) ohne weitere Überprüfung für die beantragte
Verwaltungshandlung als echt anzusehen und ihrem Inhalt zu vertrauen.
Derzeit können keine Urkundenüberprüfungen in Liberia durchgeführt werden.
Es steht daher im Ermessen der inländischen Behörde, über die Verwendbarkeit der dort
vorliegenden Urkunden zu entscheiden. Die Botschaft kann lediglich darauf verweisen, den
Urkundeninhabern ggfs. eidesstattliche Versicherungen über die inhaltliche Richtigkeit der
vorgelegten Urkunden abzunehmen.
Das Auswärtige Amt hat die Bundesministerien der Justiz und des Innern am 24. Januar 2006
über diese Sachlage informiert und um Weitergabe der Information an die zuständigen
Landesbehörden / Standesämter gebeten.
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen der
Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit,
insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr
übernommen werden.
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