Stand: September 2016 Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in den Vereinigten Arabischen Emiraten Deutsche öffentliche Urkunden werden im Ausland in der Regel nur anerkannt, wenn ihre Echtheit durch die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt worden ist (Echtheit der Unterschrift, ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde). Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die "Haager Apostille" ersetzt. Die "Haager Apostille" ist - ebenso wie die Legalisation - die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Sie wird jedoch - anders als bei der Legalisation - von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig. Die emiratischen Behörden verlangen in der Regel die Legalisation von deutschen Urkunden zwecks Anerkennung deutscher Berufs-/Universitätsabschlüsse bzw. personenstandsrechtlicher Umstände (Eheschließung, Geburt etc.), z.B. für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in den VAE (Residence Visum). Verbindliche Auskünfte zu den Voraussetzungen und Gebühren erhalten Sie von der VAE Botschaft in Berlin, dem Generalkonsulat in München oder der Außenstelle in Bonn. Nähere Angaben finden Sie auf der Webseite der VAE Botschaft unter http://uae-embassy.ae/Embassies/de/Content/827. Üblicherweise wird eine Vorbeglaubigung der Urkunde durch deutsche Stellen verlangt. Die notwendige Vorbeglaubigungsstelle ist bei der ausstellenden Institution bzw. Behörde Ihrer Urkunde(n), dem Kultusministerium oder der Vertretung im jeweiligen Bundesland zu erfragen. Die Endbeglaubigung bzw. Überbeglaubigung ist beim Bundesverwaltungsamt einzuholen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auch unter https://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZMV/Legalisation/merkblat t_endbeglaubigung.html. Eine Legalisation vom Ausland aus ist in den meisten Fällen möglich, da Anträge in der Regel auch per Post eingereicht und Gebühren überwiesen werden können. Hinweis: Deutsche Personenstandsurkunden und Zeugnisse können entgegen entsprechender Informationen in VAE nicht von der Deutschen Botschaft in Abu Dhabi legalisiert werden. ADRESSE The Towers at the Trade Center West Tower, 14th Floor Abu Dhabi Mall Vereinigte Arabische Emirate POST P.O. Box 2591 Abu Dhabi V.A.E. TELEFON +971-2-596-7777 +971-2-5967700 TELEFAX +971-2-6446942 E-MAIL [email protected] www.abu-dhabi.diplo.de
© Copyright 2024 ExpyDoc