Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung in den VAE [pdf

Stand: September 2016
Legalisation von deutschen Urkunden
zur Verwendung in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Deutsche öffentliche Urkunden werden im Ausland in der Regel nur anerkannt, wenn ihre
Echtheit durch die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des betreffenden
ausländischen Staates in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt worden ist (Echtheit der
Unterschrift, ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der
Urkunde).
Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde
durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Für
Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher
Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die "Haager Apostille" ersetzt. Die "Haager
Apostille" ist - ebenso wie die Legalisation - die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen
Urkunde. Sie wird jedoch - anders als bei der Legalisation - von einer dazu bestimmten
Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung der
Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht
mehr notwendig.
Die emiratischen Behörden verlangen in der Regel die Legalisation von deutschen
Urkunden zwecks Anerkennung deutscher Berufs-/Universitätsabschlüsse bzw.
personenstandsrechtlicher Umstände (Eheschließung, Geburt etc.), z.B. für die Beantragung
der Aufenthaltserlaubnis in den VAE (Residence Visum). Verbindliche Auskünfte zu den
Voraussetzungen und Gebühren erhalten Sie von der VAE Botschaft in Berlin, dem
Generalkonsulat in München oder der Außenstelle in Bonn. Nähere Angaben finden Sie auf
der Webseite der VAE Botschaft unter http://uae-embassy.ae/Embassies/de/Content/827.
Üblicherweise wird eine Vorbeglaubigung der Urkunde durch deutsche Stellen verlangt. Die
notwendige Vorbeglaubigungsstelle ist bei der ausstellenden Institution bzw. Behörde Ihrer
Urkunde(n), dem Kultusministerium oder der Vertretung im jeweiligen Bundesland zu
erfragen. Die Endbeglaubigung bzw. Überbeglaubigung ist beim Bundesverwaltungsamt
einzuholen.
Ausführliche
Informationen
hierzu
finden
Sie
auch
unter
https://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZMV/Legalisation/merkblat
t_endbeglaubigung.html.
Eine Legalisation vom Ausland aus ist in den meisten Fällen möglich, da Anträge in der
Regel auch per Post eingereicht und Gebühren überwiesen werden können.
Hinweis: Deutsche Personenstandsurkunden und Zeugnisse können entgegen
entsprechender Informationen in VAE nicht von der Deutschen Botschaft in Abu Dhabi
legalisiert werden.
ADRESSE
The Towers at the Trade Center
West Tower, 14th Floor
Abu Dhabi Mall
Vereinigte Arabische Emirate
POST
P.O. Box 2591
Abu Dhabi
V.A.E.
TELEFON
+971-2-596-7777
+971-2-5967700
TELEFAX
+971-2-6446942
E-MAIL
[email protected]
www.abu-dhabi.diplo.de