Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-01556-NF-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Betriebsausschuss Kulturstätten Fachausschuss Finanzen Ratsversammlung 21.09.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig für den Zeitraum 2016 bis 2020 Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung bestätigt die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur bis 2020 gemäß Anlage 1. 2. Die Beschlusspunkte 3 und 5 des Ratsbeschluss RB-V-1295/12 werden aufgehoben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von bis ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen siehe Punkt 3.2 der Rahmenbedingungen gemäß Anlage 1 Einzahlungen siehe Punkt 3.3 und 3.4 der Rahmenbedingungen gemäß Anlage 1 Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: X Sachverhalt: siehe: Anlage 1: Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF: strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig für den Zeitraum 2016 bis 2020 Anlagen: • Anlage 1: Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF: strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig für den Zeitraum 2016 bis 2020 • Anlage 2: Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1295/12 vom 18.07.2012 • Anlage 3: Übersicht über dringende Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen der Eigenbetriebe Kultur, 2017 bis 2020 • Anlage 4: Änderungen in der Vorlage der Neufassung VI-DS-01556-NF... im Vergleich zur Vorlage VI-DS-01556 Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF Anlage 1: Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF: strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig für den Zeitraum 2016 bis 2020 Seite 1 von 9 Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF 1 Ziel Mit dem Auslaufen der festgelegten Zuweisungen der Eigenbetriebe Kultur Ende 2015 gemäß Ratsbeschluss RB V-1295/12 soll nunmehr die Basisfinanzierung bis 2020 der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig gesichert werden. Darüber hinaus sollen im Rahmen dieser Vorlage auch strukturelle Rahmenbedingungen festgelegt werden, was einerseits die Möglichkeit bieten soll, das Leistungsspektrum der Kultureigenbetriebe der Stadt Leipzig weiterhin auf einem künstlerisch hohem Niveau zu halten, andererseits die Eigenbetriebe dazu verpflichtet, wirtschaftliche Synergien fortlaufend zu erschließen und umzusetzen. 2 strukturelle Rahmenbedingungen bis 2020 Im Rahmen der Vorlage DS Nr. V/3530 „Zukünftige Struktur der Eigenbetriebe Kultur“ wurde die Ratsversammlung über die Ergebnisse der aus dem Ratsbeschluss RB V-1295/12 vom 18.07.2012 resultierenden Prüf- und Arbeitsaufträge am 12.02.2014 informiert. Für die Jahre 2016 bis 2020 werden die folgenden Rahmenbedingungen festgehalten: I. Die Stadt Leipzig positioniert sich deutlich zur vorhandenen Struktur der Eigenbetriebe Kultur und deren inhaltlicher Leistungsgestaltung und Angebotsmöglichkeiten. Strukturveränderungen im Sinne von Neustrukturierungen, Verwaltungsfusionen, Verschmelzungen oder der Schließung von Leistungsbereichen bzw. ganzer Sparten werden bis Ende 2020 nicht durchgeführt. Hierzu gehören auch Rechtsformänderungen. Die Kultureigenbetriebe der Stadt Leipzig stellen ein wertvolles Gut der Stadt Leipzig dar. Ihr Leistungsangebot und ihre Leistungsvielfalt sind historisch tief verwurzelt und stellen Leipzig nicht nur ein hervorragendes Zeugnis der Stadtidentität aus sondern tragen ebenso positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung bei. Eine Sicherung der Eigenbetriebe Kultur bedeutet gleichermaßen die Sicherung der Arbeitsplätze in den jeweiligen Häusern. Die Beschlusspunkte 3 und 5 des Ratsbeschluss RB-V-1295/12 werden hiermit aufgehoben. II. Strukturoptimierungen als dynamischer Prozess bleiben auch weiterhin eine wesentliche und dauerhafte Aufgabe der Eigenbetriebe Kultur. Der Verantwortungsbereich liegt hierbei bei den Betriebsleitungen, die entsprechende Lösungsmöglichkeiten in enger Abstimmung mit der Verwaltung fortlaufend erarbeiten. Über die Ergebnisse wird dem Betriebsausschuss Kulturstätten Bericht erstattet. Die künstlerische Eigenständigkeit der Sparten bleibt erhalten. Seite 2 von 9 Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF III. Die Leistungsvereinbarungen mit den Theaterwerkstätten wird mit dem Ziel überarbeitet, eine Optimierung der Werkstattkapazitäten zu erreichen. Die Kapazität ist hierbei an den Bedarfen der Häuser auszurichten. In diesem Zusammenhang sind die entsprechenden vertraglichen Regelungen zu evaluieren und anzupassen. IV. Die Arbeit der folgenden Projektgruppen - Einkauf/Beschaffung/Dienstleister-Management - Marketing und Vertrieb - Gebäudemanagement, Instandhaltung, Haustechnik - Personal- und Rechnungswesen sowie - IT wird fortgesetzt. Es erfolgen Berichterstattung im Betriebsausschuss Kulturstätten über neue Ergebnisse aus den Gruppen. Die Arbeitsgruppe „Vermietungsgeschäft“ wird aufgelöst (Festlegung Betriebsausschuss Kulturstätten vom 29.10.2015). Über die Auflösung von weiteren Arbeitsgruppen wird im Betriebsausschuss Kulturstätten beraten. Darüber hinaus finden monatlich sog. Intendanten-Jour-Fixe unter der Leitung des Beigeordneten für Kultur der Stadt Leipzig sowie unter Anwesenheit aller Betriebsleiter der Eigenbetriebe statt. Im Rahmen dieses Instrumentes werden aktuelle Themen, die die Eigenbetriebe betreffen, besprochen. Weiterhin dient dieses Instrument auch der Initiierung weiterer projekt- und themenspezifischer Arbeitsgruppen, um auch Inhalte außerhalb der Actori-Arbeitsgruppen auf Leitungsebene zu erarbeiten und voranzutreiben. V. Um den Herausforderungen der Kulturschaffenden angesichts einer sich stetig veränderten urbanen Lebenskultur gerecht zu werden, werden Austausche über die Grenzen der Kultureigenbetriebe hinaus im Rahmen von separaten Veranstaltungen durchgeführt, z. B. innerhalb des Kulturforums Leipzig. Die verstärkte inhaltliche Zusammenarbeit zwischen den Eigenbetrieben und privaten Trägern der Kultur („Freie Szene“) liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Häuser und wird entsprechend vorangetrieben. Im Bereich der Kulturellen Bildung findet regelmäßig (einmal im Monat) ein Jour Fixe „Kulturelle Bildung“ statt, wo sich Vertreter der Seite 3 von 9 Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF städtischen Museen, der Eigenbetriebe sowie aus der „Freien Szene“ zu den entsprechenden Themen verständigen. Die Ergebnisse wurden beispielsweise genutzt, um den Teilplan „Kulturelle Bildung“ innerhalb der Kulturentwicklungsplanung (KEP) zu evaluieren. Darüber hinaus kann sich im Betriebsausschuss Kulturstätten jederzeit darüber verständigt werden, bei entsprechenden Themen gemeinsame Termine (Workshops) zu initiieren. 3 Finanzierung der Eigenbetriebe Kultur 2016 bis 2020 3.1 Prämissen der finanziellen Rahmenbedingungen I. Die vorliegenden finanziellen Rahmenbedingungen regeln die Grundfinanzierung der Eigenbetriebe Kultur aus dem Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig (Zuweisungen für das laufende Geschäft einschließlich Basiszuweisungen für Instandhaltungsmaßnahmen) sowie die Zuweisungen für Investitionen in das bewegliche Anlagevermögen aus dem Finanzhaushalt der Stadt Leipzig. Darüber hinaus werden die Zuweisungen aus dem Finanzhaushalt der Stadt Leipzig für Investitionen in das unbewegliche Anlagevermögen für das Jahr 2016 geregelt. II. Alle darüber hinausgehenden Instandhaltungs- und Investitionsvorhaben (ab 2017 zwingend auch Investitionen in das unbewegliche Anlagevermögen) werden im 2-JahresRhythmus im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens erarbeitet und mit dem jeweiligen Doppel-Haushalt beschlossen1. Über die Zuweisungen für Instandhaltung und Investitionsvorhaben hinausgehende Vorhaben in der Mittelfristperspektive dürfen im Rahmen der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe bereits „angezeigt“ werden. Dies hat jedoch lediglich informativen und keinen beschließenden Charakter. In Anlage 3 sind die zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehenden, dringendsten Investitions- und Instandhaltungsbedarfe der Eigenbetrieb Kultur von 2017 bis 2020 dargestellt. III. Die ausgewiesenen Zuweisungen aus dem Ergebnishaushalt für das Jahr 2016 wurden im Vergleich zum beschlossenen und durch die Landesdirektion genehmigten Haushalt der Stadt Leipzig dahingehend angepasst, dass einerseits die kulturelle Leistungs- und Angebotsvielfalt der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig gesichert bleibt und 1 Dies ersetzt nicht die Notwendigkeit der Erstellung von Bau- und Finanzierungsbeschlüssen, bei großen Vorhaben gegebenenfalls noch separate Planungsbeschlüsse. Seite 4 von 9 Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF andererseits strukturelle Defizite, insbesondere in der Mittelfristperspektive ab 2017 ff. abgewendet werden können. Dies schließt den Ausgleich vergangener Tarifabschlüsse mit ein. Daher sind für die Eigenbetriebe folgende überplanmäßige Zuweisungen für das Jahr 2016 vorgesehen und über separate Vorlagen zu beschließen: - Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig: +500 T€, - Eigenbetrieb Oper Leipzig einschließlich Musikalische Komödie: +490 T€, - Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig: +200 T€, - Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt: +195 T€ (davon 70 T€ Sonderzuweisung für das 70jährige Jubiläum des TdJW im Jahr 2016), - Eigenbetrieb Musikschule „JSB“: +125 T€. IV. Aufgrund der zum heutigen Zeitpunkt erwarteten tariflichen Entwicklungen in den Folgejahren ist ein Tarifausgleich durch die Eigenbetriebe bei gleichbleibenden Zuweisungen und unter Ausnutzung sämtlicher Einsparpotenziale bei konstantem Leistungsniveau nicht möglich. Die Eigenbetriebe Kultur erhalten daher ab 2017 die vollständigen Tarifsteigerung ihrer gültigen Tarifverträge durch die Stadt Leipzig zweckgebunden refinanziert. Um mit den Planungsprämissen der städtischen Haushaltsplanung übereinzustimmen, wurde im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung ein Tarifausgleich i. H. v. 2,5 % pro Jahr berücksichtigt. Eine entsprechende Spitzabrechnung (Differenz zum tatsächlichen Tarifabschluss und dessen Finanzierung) wird unterjährig im Rahmen des Haushaltsvollzuges geregelt. D.h., sollte der tatsächliche Tarifabschluss höher als 2,5 % ausfallen, werden den Eigenbetrieben die Differenz zwischen den bereits berücksichtigten 2,5 % und dem tatsächlichen Tarifabschluss unterjährig erstattet (Nachzahlung). Fällt hingegen der Tarifabschluss geringer als 2,5 % aus, werden die „zu viel“ veranschlagten Zuweisungen für den Tarifausgleich in Höhe der Differenz unterjährig mit der Basiszuweisung verrechnet (abgezogen). Ergeben sich nach der Spitzabrechnung/Verrechnung der jeweiligen Tarifausgleiche durch die Stadt Leipzig in den jeweiligen Geschäftsjahren bis 2020 Gewinne in den Eigenbetrieben, verbleiben diese in den jeweiligen Häusern. Ein Abführen an den städtischen Haushalt ist insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden hohen Bedarfe von Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen, die über die jeweiligen im Rahmen dieser Vorlage ausgewiesenen Basiszuweisungen hinausgehen, nicht Seite 5 von 9 Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF vorgesehen. Gewinne sind zunächst gemäß § 12 Abs. 3 SächsEigBVO zum Ausgleich von in Vorjahren festgestellten Jahresverlusten zu verwenden, sofern diese Verluste nicht aus Abschreibungen auf das gewidmete Vermögen resultieren und nicht auf Abschreibungen aus Investitionen zurückzuführen sind, die aus Eigenmitteln der Eigenbetriebe finanziert wurden (in Rücklagen eingestellte Gewinne etc.), da die Basiszuweisungen der Höhe nach lediglich die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit, jedoch nicht die der eigenfinanzierten Abschreibungen abdecken. Darüber hinaus sind die Gewinne entsprechenden Rücklagen für Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen zuzuführen, um den städtischen Haushalt zu entlasten. Die Rücklagen sollen zur (Teil)finanzierung von Investitions- und Instandhaltungsvorhaben mit herangezogen werden. V. In diesem Zusammenhang stellt das Erzeugen von wirtschaftlichen Synergien und Einsparpotenzialen weiterhin eine fortlaufende Aufgabe der Eigenbetriebe dar.2 VI. Inflationsbedingte Sachkostensteigerungen müssen durch die Häuser als Beitrag zur Kostenoptimierung selbstständig erwirtschaftet bzw. durch Synergien abgefedert werden. 3.2 Zuweisungen aus dem Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig (Grundfinanzierung, Tarifausgleich und Instandhaltung) Die folgenden Übersichten beinhalten die Zuweisungen aus dem Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig an die Kultureigenbetriebe für den entsprechenden Betrachtungszeitraum. Diese stehen unter Haushaltsvorbehalt. Zusammenfassend erhalten die Eigenbetriebe folge Basiszuweisungen aus dem Ergebnishaushalt: Beträge in € 2016 Theater der Jungen Welt 3.755.000 Musikschule 2017 3.889.000 2018 3.965.000 2019 2020 3.980.000 4.062.000 3.371.700 3.582.700 3.627.700 3.630.700 3.633.700 Schauspiel 15.713.000 16.003.000 16.263.000 16.529.000 16.802.000 Oper Leipzig einschließlich Musikalischer Komödie 46.890.000 48.270.000 49.577.000 50.712.000 51.875.000 Gewandhaus Leipzig 19.050.000 19.480.000 19.870.000 20.270.000 20.690.000 88.779.700 91.224.700 93.302.700 95.121.700 97.062.700 Summe: Diese Zuweisungen setzen sich wie folgt zusammen: 2 So wurde beispielsweise im Juni 2015 die Kooperation der Haustechnik von Oper und Gewandhaus vertraglich vereinbart. Dies ermöglicht einen flexiblen Personaleinsatz zwischen den Häusern und führt mittel- bis langfristig zu wirtschaftlichen Synergien. Auch die gemeinsame Durchführung des Besucherservices von Oper und Gewandhaus ist hierbei zu benennen. Weitere Einsparpotenziale werden fortlaufend diskutiert. Seite 6 von 9 Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF Beträge in € 2016 2017 2018 2019 2020 Theater der Jungen Welt (PSP-Element: 1.100.26.1.0.02) Basiszuweisung • Anhebung Honoraretat ab 2017 3.435.000 3.580.000 3.580.000 3.581.000 3.581.000 125.000 175.000 180.000 185.000 190.000 Tarifausgleich 2,5 % p. a. ab 2017 - 63.000 128.000 196.000 266.000 Tarifausgleich 2,5 % p. a. ab 2017 Lohnverrechnung Oper (Personalkostensteigerung 2,5 % bei der Oper) - 6.000 12.000 18.000 25.000 - Basisinstandhaltung Sonderzuweisung für 2016 gem. Abschnitt 3.1, Punkt III Sonderzuweisung f. d. Erneuerung/Instandsetzung Saalboden Summe: 195.000 - - - - 65.000 65.000 - - 3.755.000 3.889.000 3.965.000 3.980.000 4.062.000 3.146.700 3.482.700 3.537.700 3.530.700 3.533.700 100.000 100.000 90.000 100.000 100.000 Musikschule (PSP-Element: 1.100.26.3.0.01) Basiszuweisung • Landesmittel Freistaat Sachsen Musikschulförderung wurden hierbei nicht berücksichtigt (Planungsgröße: 940 T€ p. a. bis 2020, die zusätzlich an die Musikschule über den städtischen Haushalt ausgereicht werden), • Einnahmen aus Arko-Miete wurden zuweisungsmindernd berücksichtigt, • Anhebung Honorare f. freie Mitarbeiter ab 2018 um weitere 2 € Stundenlohn inbegriffen, • vollst. Finanzierung „Singt Euch Ein“ durch Zuweisung d. Stadt Leipzig ab 2017 i. d. Basiszuweisung enthalten, • Tarifausgleich 2,5 % p. a. ab 2017 i. d. Basiszuweisung inbegriffen. Basisinstandhaltung Sonderzuweisung für 2016 gem. Abschnitt 3.1, Punkt III 125.000 - - - - 3.371.700 3.582.700 3.627.700 3.630.700 3.633.700 15.313.000 15.513.000 15.513.000 15.513.000 15.513.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 Tarifausgleich 2,5 % p. a. ab 2017 - 252.000 511.000 776.000 1.048.000 Tarifausgleich 2,5 % p. a. ab 2017 Lohnverrechnung Oper (Personalkostensteigerung 2,5 % bei der Oper) - 38.000 39.000 40.000 41.000 200.000 - - - - 15.713.000 16.003.000 16.263.000 16.529.000 16.802.000 Summe: Schauspiel (PSP:Element: 1.100.26.1.0.01) Basiszuweisung (einschl. Caroline-Neuber-Preis) Basisinstandhaltung Sonderzuweisung für 2016 gem. Abschnitt 3.1, Punkt III Summe: Oper Leipzig einschließlich Musikalischer Komödie (PSP-Element: 1.100.26.1.0.03) Basiszuweisung 45.200.000 45.690.000 45.690.000 45.690.000 45.690.000 1.200.000 1.500.000 1.700.000 1.700.000 1.700.000 - 1.080.000 2.187.000 3.322.000 4.485.000 Basisinstandhaltung Tarifausgleich 2,5 % p. a. ab 2017 (einschließlich 2,5 % p. a. Tarifsteigerung Orchesterleistung Gewandhaus) Sonderzuweisung für 2016 gem. Abschnitt 3.1, Punkt III 490.000 - - - - 46.890.000 48.270.000 49.577.000 50.712.000 51.875.000 17.700.000 18.200.000 18.200.000 18.200.000 18.200.000 - 430.000 820.000 1.220.000 1.640.000 Basisinstandhaltung 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 Mendelssohn-Festtage 250.000 250.000 250.000 250.000 250.000 Sonderzuweisung für 2016 gem. Abschnitt 3.1, Punkt III 500.000 - - - - 19.050.000 19.480.000 19.870.000 20.270.000 20.690.000 Summe: Gewandhaus Leipzig (PSP-Element: 1.100.26.2.0.03) Basiszuweisung Tarifausgleich 2,5 % p. a. ab 2017 (Tarifsteigerung aus Weiterberechnung Orchesterleistung des Gewandhauses an die Oper wurde mindernd berücksichtigt) Summe: Seite 7 von 9 Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF 3.3 Zuweisungen aus dem Finanzhaushalt der Stadt Leipzig zur Finanzierung des beweglichen Anlagevermögens Für das Jahr 2016 wurden die Werte aus dem beschlossenen und genehmigten Haushalt 2015/2016 der Stadt Leipzig übernommen. Ab 2017 sowie nochmals ab 2019 erfolgt für alle Eigenbetriebe eine Erhöhung der Zuweisungen für bewegliches Anlagevermögen, um dem gestiegenen Bedarf anteilig Rechnung zu tragen. Auch die aus Gewinnen zu bildenden Rücklagen für Investitionsvorhaben sollten zur Teilfinanzierung von beweglichen Anlagegütern herangezogen werden. Beträge in € Theater der Jungen Welt 2016 2017 2018 2019 2020 50.000 55.000 55.000 60.000 60.000 60.000 65.000 65.000 70.000 70.000 75.000 80.000 80.000 85.000 85.000 100.000 110.000 110.000 120.000 120.000 50.000 55.000 55.000 60.000 60.000 (PSP-Element: 7.0000018.740) Musikschule (PSP-Element: 7.0000020.740) Schauspiel (PSP-Element: 7.0000017.740) Oper Leipzig einschließlich Musikalischer Komödie (PSP-Element: 7.0000016.740) Gewandhaus Leipzig (PSP-Element: 7.0000019.740) Seite 8 von 9 Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF 3.4 Zuweisungen aus dem Finanzhaushalt der Stadt Leipzig zur Finanzierung von Investitionsvorhaben außerhalb des beweglichen Anlagevermögens Für 2016 sind folgende Zuweisungen in diesem Bereich (unbewegliches Anlagevermögen) vorgesehen: Beträge in € Theater der Jungen Welt 2016 - (PSP-Element: 7.0000018.740) Musikschule - (PSP-Element: 7.0000020.740) Schauspiel 2.644.0003 (PSP-Element: 7.0000017.740) Oper Leipzig 400.000 (PSP-Element: 7.0000016.740) Musikalische Komödie 250.000 (PSP-Element: 7.0000016.740) Gewandhaus Leipzig -4 (PSP-Element: 7.0000019.740) Die Zuweisungen in diesem Bereich werden ab 2017 im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung im Vergleich zu RB V-1295/12 nicht mehr geregelt. Die Vorhaben müssen sorgsam unter Ausnutzung sämtlicher kostenoptimierender Maßnahmen sowie unter Durchführung einer Priorisierung geschätzt und im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellungs-verfahren angemeldet werden. In Anlage 3 sind die zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehenden, dringendsten Investitions- und Instandhaltungsbedarfe der Eigenbetrieb Kultur von 2017 bis 2020 dargestellt. 4 Folgen bei Ablehnung Bei Nichtbeschlussfassung ist die Finanzierung der Eigenbetriebe Kultur ab 2017 nicht gesichert. 3 4 Hierbei sind die investiven Mittel zur Errichtung der Zweitspielstätte enthalten, die über die Laufzeit des Bauvorhabens aufgeteilt worden sind (vgl. Ratsbeschluss „Präzisierung Planungsbeschluss“ DS-00819/14). Für das Gewandhaus wurden sämtliche investive Mittel für nichtbewegliches Anlagevermögen aus dem Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig für Instandhaltungsmaßnahmen umgewidmet (Ergebnis nach Prüfung und Schätzung des Instandhaltungs- und Investitionsbedarfes im Gewandhaus). Seite 9 von 9 Anlage 2: Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1295/12 vom 18.07.2012 RB Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1295/12 vom 18.07.2012 DS-Nr. V/2229 Eingereicht von Oberbürgermeister Zukünftige Struktur der Eigenbetriebe Kultur; Festlegung der Zuschüsse für die Jahre 2013 bis 2015 1. Das Gutachten zur Zuschussentwicklung und den Optimierungsmöglichkeiten der Eigenbetriebe Kultur wird gemäß Anlage 1 zur Kenntnis genommen. Votum: einstimmig angenommen bei einigen Stimmenthaltungen 2. Die Eigenbetriebe sind beauftragt, die Sparpotenziale und Einnahmeverbesserungen gemäß 4.1 der Vorlage, S. 7, i.H.v. 1,6 Mio. Euro umzusetzen. Votum: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 2 Stimmenthaltungen 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum Ende des IV. Quartals 2013 einen Vorschlag zur Neuausrichtung im Sinne einer gemeinsamen Verwaltungsstruktur für die Eigenbetriebe Kultur vorzulegen. Anzustreben ist die Gründung eines gemeinsamen Eigenbetriebes als Mehrspartenhaus „Städtische Bühnen Leipzig“ (Arbeitstitel). Dabei sind die modernsten Wirtschaftsanforderungen in Hinsicht auf Effektivität, Qualitätsmanagement und Controlling zu beachten. Die zentrale Verwaltung hat die künstlerische Autonomie abzusichern. Votum: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen 4. Zu diesem Zweck wird eine Arbeitsgruppe gegründet. Sie soll sich aus Vertretern des BAK, der Eigenbetriebe sowie der Verwaltung und der bbvl zusammensetzen. Moderation und Beratung soll von einer externen Beratungsfirma (z.B. actori) übernommen werden. Der Oberbürgermeister informiert den BAK quartalsweise über den Fortschritt des Strukturvorhabens. Votum: mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen 5. Die Umsetzung des Vorschlages und die Betriebsaufnahme der neuen Struktur erfolgt zum 1. August 2015. Nach Wirksamwerden der neuen Struktur erfolgt eine Evaluierung, in deren Ergebnis geprüft wird, ob eine Rechtsformänderung sinnvoll ist. Stadt Leipzig 01.5/024/07.04 Votum: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen 6. Unter externer Steuerung (z.B. actori) ist zu prüfen, ob bzw. unter welchen finanziellen und technischen Voraussetzungen und in welchem Umfang ab der Spielzeit 2014/15 der Spielbetrieb der Musikalischen Komödie in das Opernhaus überführt werden kann. Dem Stadtrat ist bis zum 30.11.2012 der Prüfbericht mit einem Entscheidungsvorschlag vorzulegen, aus dem sich insbesondere die kurz- bis mittelfristig ergebenden Kosten für die Umsetzung sowie die mittel- bis langfristig resultierenden Mehrkosten bzw. Einsparungen ablesen und vergleichen lassen. Der Prüfbericht muss also auch die Frage beantworten, welche finanziellen Aufwendungen mindestens notwendig sind, um den Spielbetrieb im Haus Dreilinden langfristig aufrecht zu erhalten. Votum: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen 7. Die Ratsversammlung beschließt die Höhe der Zuschüsse für die Eigenbetriebe Kultur für die Jahre 2013 bis 2015 gemäß Tabelle Seite 10 der Vorlage. Votum: 24/21/17 8. Die Ratsversammlung beschließt die Eckwerte zu den Investitionszuschüssen gemäß Seite 11 der Vorlage. Votum: 27/25/10 9. Für den Ausbau einer Zweitspielstätte des Schauspiels Leipzig als Ersatz für die im März 2012 geschlossenen Skala wird im III. Quartal 2013 ein Planungsbeschluss vorgelegt. Dabei ist auch der Ausbau der ehemaligen Diskothek Schauhaus zu berücksichtigen. Stadt Leipzig 01.5/024/07.04 Votum: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen Anlage 3: Übersicht über dringende Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen der Eigenbetriebe Kultur, 2017 bis 2020 Anlage 3 Übersicht über dringende Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen der Eigenbetriebe Kultur, 2017 bis 2020 Beträge in T€ Jahr Eigenbetrieb Maßnahme Kategorie Art 2017 2018 2019 2020 Summe Instandhaltungen Basisinstandhaltungszuweisung für Basisinstandhaltungsmaßnahmen gem. DS-VI-01556-NF zum Erhalt der Operativen Geschäftstätigkeit Instand 600 600 600 600 2.400 Summe Kategorie 1 Instand 1 600 600 600 600 2.400 Instand 0 0 0 0 0 Summe Kategorie 2 Instand 0 0 0 0 0 Gesamtsumme Instandhaltungsmaßnahmen Instand 600 600 600 600 2.400 Gewandhaus - 2 Investitionen Basisinvestitionszuweisung für Basisinvestitionen in das bewegliche Anlagevermögen gem. DS-VI-01556-NF zum Erhalt der Operativen Geschäftstätigkeit 1 Invest 55 55 60 60 230 Erneuerung Kälteversorgung 1 Invest 0 350 0 0 350 Sanierung Mittelspannung Stromnetz 10 kV 1 Invest 0 0 0 100 100 Summe Kategorie 1 Invest 55 405 60 160 680 2 Invest 200 220 1.720 860 3.000 2 Erneuerung Hubpodien Großer Saal Erneuerung Podiumsbeleuchtung und Schallsegel Invest 0 0 0 200 200 Summe Kategorie 2 Invest 200 220 1.720 1.060 3.200 Gesamtsumme Investitionsmaßnahmen Invest 255 625 1.780 1.220 3.880 Instandhaltungen Basisinstandhaltungszuweisung für Basisinstandhaltungsmaßnahmen gem. DS-VI-01556-NF zum Erhalt der Operativen Geschäftstätigkeit Instand 200 200 200 200 800 Summe Kategorie 1 Instand 1 200 200 200 200 800 Erneuerung Haustechnik Bosestraße (Wärmeversorgung und Raumlufttechnik 2 Instand 60 373 0 0 433 Erneuerung bauliche Substanz Bosestraße Fassade/Hofbereich/Dach/Keller/Treppenhäuser/Bühnen/Foyer/Elektrotechnik 2 Instand 47 488 311 233 1.079 Summe Kategorie 2 Instand 107 861 311 233 1.512 307 1.061 511 433 2.312 Schauspiel Gesamtsumme Instandhaltungsmaßnahmen Invest Investitionen Basisinvestitionszuweisung für Basisinvestitionen in das bewegliche Anlagevermögen gem. DS-VI-01556-NF zum Erhalt der Operativen Geschäftstätigkeit 1 Invest 80 80 85 85 330 Zweitspielstätte Bosestraße, per Ratsbeschluss VI-DS-02070-NF-02 beschlossen 1 Invest 1.392 0 0 0 1.392 Erneuerung Drehscheibenantrieb 1 Invest 0 0 0 170 170 Erneuerung Bühnentechnik Bosestraße 1 Invest 149 0 0 0 149 Summe Kategorie 1 Invest 1.621 80 85 255 2.041 digitale Vorderhausbeleuchtung 2 Invest 0 150 0 0 150 Tischversenkung Hauptbühne 2 Invest 0 0 65 0 65 Wechselbrücken 2 Invest 0 16 0 0 16 Hubpodien Wittenberger Straße 2 Invest 0 0 60 0 60 0 166 125 0 291 1.621 246 210 255 2.332 Summe Kategorie 2 Instand Gesamtsumme Investitionsmaßnahmen Invest Instandhaltungen Basisinstandhaltungszuweisung für Basisinstandhaltungsmaßnahmen gem. DS-VI-01556-NF zum Erhalt der Operativen Geschäftstätigkeit Instand 175 180 185 190 730 Summe Kategorie 1 Instand 1 175 180 185 190 730 2 Instand 65 65 0 0 130 Summe Kategorie 2 Instand 65 65 0 0 130 Gesamtsumme Instandhaltungsmaßnahmen Instand 240 245 185 190 860 Erneuerung Saalboden TdJW Investitionen Basisinvestitionszuweisung für Basisinvestitionen in das bewegliche Anlagevermögen gem. DS-VI-01556-NF zum Erhalt der Operativen Geschäftstätigkeit 1 Invest 55 55 60 60 230 Ankauf Odermannstraße 1 (Teil des operativen Geschäftes, Maske, Garderobe, Technik), da voraussichtlicher Eigentümerwechsel; zur langfristigen Sicherung des Spielbetriebes des TdJW am Standort Lindenauer Markt 1 Invest 650 0 0 0 650 Einbau Aufzug Großes Foyer 1 Invest 150 0 0 0 150 Erneuerung Dimmeranlage Großer Saal 1 Invest 0 195 0 0 195 Erneuerung Dimmeranlage LOFFT Saal 1 Invest 0 0 120 0 120 Summe Kategorie 1 Invest 855 250 180 60 1.345 0 - Invest 0 0 0 0 Summe Kategorie 2 Invest 2 0 0 0 0 0 Gesamtsumme Investitionsmaßnahmen Invest 855 250 180 60 1.345 Instandhaltungen Basisinstandhaltungszuweisung für Basisinstandhaltungsmaßnahmen gem. DS-VI-01556-NF zum Erhalt der Operativen Geschäftstätigkeit 1 Instand 1.500 1.700 1.700 1.700 6.600 Erneuerung Feuerlöschanlagen in MuKo und Dekorationswerkstätten 1 Instand 0 550 300 0 850 Umrüstung Aufzüge i. Opernhaus 1 Instand 50 50 50 50 200 Summe Kategorie 1 Instand 1.550 2.300 2.050 1.750 7.650 260 Instandsetzung Kellertheater zur Wiederbespielbarkeit; Gesamtkosten = 500 T€ davon 240 T€ im Wirtschaftsplan Oper abgebildet 2 Instand 0 0 260 0 Teilerneuerung Bühnenboden Opernhaus 2 Instand 100 100 50 0 250 Sanierung Heizungsanlage Opernhaus 2 Instand 0 0 0 1.000 1.000 Summe Kategorie 2 Instand 100 100 310 1.000 1.510 Gesamtsumme Instandhaltungsmaßnahmen Instand 1.650 2.400 2.360 2.750 9.160 460 Eigenbetrieb Oper, alle Sparten Investitionen Basisinvestitionszuweisung für Basisinvestitionen in das bewegliche Anlagevermögen gem. DS-VI-01556-NF zum Erhalt der Operativen Geschäftstätigkeit 1 Invest 110 110 120 120 Erneuerung Inspizientanlage MuKo 1 Invest 200 200 0 0 400 Erneuerung Obermaschinerie im Opernhaus 1 Invest 975 975 0 0 1.950 Seite 1 Eigenbetrieb Oper, alle Sparten Anlage 3 Erneuerung Kälteanlage Opernhaus 1 Invest 1.000 0 0 0 Umbau Aufzüge i. Opernhaus 1 Invest 0 100 0 100 1.000 200 Erneuerung Inspizientanlage Opernhaus (Zentrale / Generalrufanlage) 1 Invest 500 1.000 0 0 1.500 Abtrennung Schlosserei Opernwerkstätten 1 Invest 150 0 0 0 150 Anschaffung einer CNC Fräse für die Tischlerei der Theaterwerkstätten 1 Invest 250 0 0 0 250 Erneuerung Licht- und Tontechnik sowie Bühnentechnik 1 Invest 100 100 100 100 400 Summe Kategorie 1 Invest 3.285 2.485 220 320 6.310 400 Erneuerung Schließtechnik Opernhaus 2 Invest 100 100 100 100 Ausstattung Kellertheater Opernhaus 2 Invest 0 0 500 0 500 Neubau Lagerhalle, Dekoration 2 Invest 0 0 450 1.000 1.450 Installation Hängepunkte für Tonboxen 2 Invest 0 70 0 0 70 Einbau Hubpodium Durchfahrt i. Opernhaus 2 Invest 250 0 0 0 250 Erneuerung Licht-/ Tontechnik im Opernhaus 2 Invest 50 50 50 50 200 Saal- und Rangausbau MuKo - mit pos. wirtschaftl. Effekten verbunden (ggf. Fördermittel akquirierbar; in den ausgewiesenen Summen sind Instandhaltungsmaßnahmen enthalten. Der Anteil der Instandhaltungsmaßnahmen an den Summen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bestimmbar; deshalb wurde die Maßnahmen als Investition aufgenommen) 2 Invest 500 500 2.000 0 3.000 Investitionen in die Gebäudetechnik der MuKo 2 Invest 75 140 170 270 655 Transportwagen 2 Invest 10 10 10 10 40 Summe Kategorie 2 Invest 985 870 3.280 1.430 6.565 Gesamtsumme Investitionsmaßnahmen Invest 4.270 3.355 3.500 1.750 12.875 Musikschule JSB Instandhaltungen Basisinstandhaltungszuweisung für Basisinstandhaltungsmaßnahmen gem. DS-VI-01556-NF zum Erhalt der Operativen Geschäftstätigkeit 1 Instand 100 90 100 100 390 Sanierung Trinkwasseranlage 1 Instand 250 0 0 0 250 Sanierung Heizungsanlage 1 Instand 5 0 0 0 5 Salpeterbeseitigung, Trockenlegung Keller (vermietete Räume) 1 Instand 25 0 0 0 25 Erneuerung Fußböden 1 Instand 30 30 30 0 90 Erneuerung Fahrstuhlanlage 1 Instand 0 0 70 0 70 Summe Kategorie 1 Instand 410 120 200 100 830 2 34 Austausch Inventar/Renovierung Unterrichtsräume Instand 13 13 8 0 Summe Kategorie 2 Instand 13 13 8 0 34 Gesamtsumme Instandhaltungsmaßnahmen Instand 423 133 208 100 864 270 Investitionen Basisinvestitionszuweisung für Basisinvestitionen in das bewegliche Anlagevermögen gem. DS-VI-01556-NF zum Erhalt der Operativen Geschäftstätigkeit 1 Invest 65 65 70 70 Erneuerung Schallschutz 1 Invest 5 5 0 0 10 Summe Kategorie 1 Invest 70 70 70 70 280 2 0 - Invest 0 0 0 0 Summe Kategorie 2 Invest 0 0 0 0 0 Gesamtsumme Investitionsmaßnahmen Invest 70 70 70 70 280 Legende Invest Instand Investitionen, Finanzhaushalt Instandhaltungen, Ergebnishaushalt Kategorie 1 zwingend zur Gewährleistung des Brandschutzes und Beibehaltung der Betriebserlaubnis 2 notwendig Beschlusslage bereits hergestellt Seite 2 Anlage 4 Anlage 4: Änderungen in der Vorlage der Neufassung VI-DS-01556-NF... im Vergleich zur Vorlage VI-DS-01556 Seite 1 von 3 Anlage 4 Neufassung VI-DS-01556-NF-01 im Vergleich zur Vorlage VI-DS-01556 Im Rahmen der ersten Lesung der Vorlage VS-DS-01556 im Fachausschuss Finanzen sowie im Betriebsausschuss Kulturstätten wurden im Prozess der Diskussion eine Vielzahl an Anregungen aufgenommen, die in die Neufassung VI-DS-01556-NF-01 eingeflossen sind. Folgende Änderungen wurden aufgenommen: • Änderung des Betreffs der Vorlage: in der Neufassung: strukturelle und inhaltliche Rahmenbedingungen statt „Vereinbarung“ in der Altfassung) • Entsprechend Anpassung der Beschlusspunkte: Streichung Beschlusspunkt 2 und Überführung in Beschlusspunkt 1 • Hinsichtlich Beschlusspunkt 2 wurde als neue Anlage 2 der Ratsbeschluss RB-V-1295/12 beigefügt • Präzisierung Anlagen: - Anlage 1: strukturelle und inhaltliche Rahmenbedingungen = Sachverhalt zur Vorlage VIDS-01556-NF-01, die es zu beschließen gilt (saubere Abgrenzung, was zu beschließen ist) - Anlage 2 ist neu: wie erwähnt, Ratsbeschluss RB-V-1295/12 - Anlage 3 ist neu: dringende Investitions- und Instandhaltungsbedarfe der Eigenbetriebe Kultur 2017 bis 2020 - Anlage 4 ist neu: Änderungshistorie zur Vorlage bzgl. Neufassung • Änderungen in der Anlage 1 (d. h. im Sachverhalt der Vorlage, den es zu beschließen gilt): - Anpassung/Änderung des Titels der Anlage gemäß Vorlagenbetreff und Beschlusspunkt 1 der Vorlage (Rahmenbedingungen statt „Vereinbarung“) - Herstellung eines sauberen Bezugs, was zu beschließen ist - Anpassung des gesamten Textes von Anlage 1 auf „Rahmenbedingen“ statt „Vereinbarung“ sowie Ersatz der Wörter „Zuschuss/Zuschüsse“ in „Zuweisung/Zuweisungen“, um den rechtlich sauberen Bezug zur Verwendung der Mittel herzustellen (Zuweisungen werden zweckgebunden für das Betreiben der Eigenbetriebe seitens der Eigentümerin Stadt Leipzig zur Verfügung gestellt wird.) - geringfügige Optimierungen in der Sprachgestaltung des Textes (Streichung von Füllwörtern etc.) - ergänzender Verweis auf die neue Anlage 3 auf Seite 4, Punkt 3.1, II sowie auf Seite 9, Punkt 3.4 - Verbesserung der Übersichtlichkeit für die in 2016 vorgesehenen Sonderzuweisungen für Seite 2 von 3 Anlage 4 die Eigenbetriebe (Seite 5, Punkt 3.1, III – von „Fließtext“ zur „Aufzählungsform“) sowie Ausweis der Sonderzuweisungen in einer separaten Zeile in der Gesamttabelle der Zuweisungen auf Seite 7 - Die Sonderzuweisung 2016 für das Theater der Jungen Welt wurde um die Sonderzuweisung für das 70jährige Jubiläum des TdJW erweitert (Synchronisierung Haushalt mit Vorlage) - Präzisierung des Tarifausgleichsmechanismus durch ergänzende Erläuterungen auf Seite 5, Punkt 3.1, IV durch die Aufnahme zusätzlicher Beschreibungen - Ergänzung der Verwendung von in Vorjahren erwirtschafteten Gewinnen zum Verlustausgleich auf Seite 6, Punkt 3.1, IV dahingehend, dass hiervon neben Verlusten aus Abschreibungen auf das gewidmete Vermögen ebenfalls Verluste aus eigenfinanzierten Abschreibungen (Investitionen aus Rücklagen) ausgeschlossen sind - Ergänzung einer zusätzlichen Tabelle mit den Gesamtzuwendungen der Eigenbetriebe (Seite 6, Punkt 3.2) - Berücksichtigung der für das TdJW im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens zusätzlich genehmigten Sonderzuweisung in 2017 und 2018 v. jeweils 65 T€ zur Erneuerung des Saalbodens und Ausweis in einer separaten Zeile (Tabelle auf Seite 7, TdJW) Seite 3 von 3
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