DS 01556 - DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig

Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-01556-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Betriebsausschuss Kulturstätten
Fachausschuss Finanzen
Ratsversammlung
21.09.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt
Leipzig für den Zeitraum 2016 bis 2020
Beschlussvorschlag:
1.
Die Ratsversammlung bestätigt die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen der
Eigenbetriebe Kultur bis 2020 gemäß Anlage 1.
2.
Die Beschlusspunkte 3 und 5 des Ratsbeschluss RB-V-1295/12 werden aufgehoben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
siehe Punkt 3.2 der Rahmenbedingungen gemäß
Anlage 1
Einzahlungen
siehe Punkt 3.3 und 3.4 der Rahmenbedingungen gemäß
Anlage 1
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Sachverhalt:
siehe: Anlage 1: Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF: strukturelle und finanzielle
Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig für den Zeitraum 2016 bis 2020
Anlagen:
•
Anlage 1: Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF: strukturelle und finanzielle
Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig für den Zeitraum 2016 bis 2020
•
Anlage 2: Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1295/12 vom 18.07.2012
•
Anlage 3: Übersicht über dringende Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen der
Eigenbetriebe Kultur, 2017 bis 2020
•
Anlage 4: Änderungen in der Vorlage der Neufassung VI-DS-01556-NF... im Vergleich zur
Vorlage VI-DS-01556
Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF
Anlage 1:
Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF:
strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen
der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig
für den Zeitraum 2016 bis 2020
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Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF
1
Ziel
Mit dem Auslaufen der festgelegten Zuweisungen der Eigenbetriebe Kultur Ende 2015 gemäß
Ratsbeschluss RB V-1295/12 soll nunmehr die Basisfinanzierung bis 2020 der Eigenbetriebe
Kultur der Stadt Leipzig gesichert werden. Darüber hinaus sollen im Rahmen dieser Vorlage auch
strukturelle Rahmenbedingungen festgelegt werden, was einerseits die Möglichkeit bieten soll, das
Leistungsspektrum der Kultureigenbetriebe der Stadt Leipzig weiterhin auf einem künstlerisch
hohem Niveau zu halten, andererseits die Eigenbetriebe dazu verpflichtet, wirtschaftliche
Synergien fortlaufend zu erschließen und umzusetzen.
2
strukturelle Rahmenbedingungen bis 2020
Im Rahmen der Vorlage DS Nr. V/3530 „Zukünftige Struktur der Eigenbetriebe Kultur“ wurde die
Ratsversammlung über die Ergebnisse der aus dem Ratsbeschluss RB V-1295/12 vom
18.07.2012 resultierenden Prüf- und Arbeitsaufträge am 12.02.2014 informiert. Für die Jahre 2016
bis 2020 werden die folgenden Rahmenbedingungen festgehalten:
I.
Die Stadt Leipzig positioniert sich deutlich zur vorhandenen Struktur der Eigenbetriebe
Kultur und deren inhaltlicher Leistungsgestaltung und Angebotsmöglichkeiten.
Strukturveränderungen im Sinne von Neustrukturierungen, Verwaltungsfusionen,
Verschmelzungen oder der Schließung von Leistungsbereichen bzw. ganzer Sparten
werden bis Ende 2020 nicht durchgeführt. Hierzu gehören auch Rechtsformänderungen.
Die Kultureigenbetriebe der Stadt Leipzig stellen ein wertvolles Gut der Stadt Leipzig dar.
Ihr Leistungsangebot und ihre Leistungsvielfalt sind historisch tief verwurzelt und stellen
Leipzig nicht nur ein hervorragendes Zeugnis der Stadtidentität aus sondern tragen ebenso
positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung bei. Eine Sicherung der Eigenbetriebe Kultur
bedeutet gleichermaßen die Sicherung der Arbeitsplätze in den jeweiligen Häusern. Die
Beschlusspunkte 3 und 5 des Ratsbeschluss RB-V-1295/12 werden hiermit aufgehoben.
II. Strukturoptimierungen als dynamischer Prozess bleiben auch weiterhin eine wesentliche
und dauerhafte Aufgabe der Eigenbetriebe Kultur. Der Verantwortungsbereich liegt hierbei
bei den Betriebsleitungen, die entsprechende Lösungsmöglichkeiten in enger Abstimmung
mit der Verwaltung fortlaufend erarbeiten. Über die Ergebnisse wird dem
Betriebsausschuss Kulturstätten Bericht erstattet. Die künstlerische Eigenständigkeit der
Sparten bleibt erhalten.
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Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF
III. Die Leistungsvereinbarungen mit den Theaterwerkstätten wird mit dem Ziel überarbeitet,
eine Optimierung der Werkstattkapazitäten zu erreichen. Die Kapazität ist hierbei an den
Bedarfen der Häuser auszurichten. In diesem Zusammenhang sind die entsprechenden
vertraglichen Regelungen zu evaluieren und anzupassen.
IV. Die Arbeit der folgenden Projektgruppen
- Einkauf/Beschaffung/Dienstleister-Management
- Marketing und Vertrieb
- Gebäudemanagement, Instandhaltung, Haustechnik
- Personal- und Rechnungswesen sowie
- IT
wird fortgesetzt. Es erfolgen Berichterstattung im Betriebsausschuss Kulturstätten über
neue Ergebnisse aus den Gruppen. Die Arbeitsgruppe „Vermietungsgeschäft“ wird
aufgelöst (Festlegung Betriebsausschuss Kulturstätten vom 29.10.2015). Über die
Auflösung von weiteren Arbeitsgruppen wird im Betriebsausschuss Kulturstätten beraten.
Darüber hinaus finden monatlich sog. Intendanten-Jour-Fixe unter der Leitung des
Beigeordneten für Kultur der Stadt Leipzig sowie unter Anwesenheit aller Betriebsleiter der
Eigenbetriebe statt. Im Rahmen dieses Instrumentes werden aktuelle Themen, die die
Eigenbetriebe betreffen, besprochen. Weiterhin dient dieses Instrument auch der
Initiierung weiterer projekt- und themenspezifischer Arbeitsgruppen, um auch Inhalte
außerhalb der Actori-Arbeitsgruppen auf Leitungsebene zu erarbeiten und voranzutreiben.
V. Um den Herausforderungen der Kulturschaffenden angesichts einer sich stetig
veränderten urbanen Lebenskultur gerecht zu werden, werden Austausche über die
Grenzen der Kultureigenbetriebe hinaus im Rahmen von separaten Veranstaltungen
durchgeführt, z. B. innerhalb des Kulturforums Leipzig.
Die verstärkte inhaltliche Zusammenarbeit zwischen den Eigenbetrieben und privaten
Trägern der Kultur („Freie Szene“) liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Häuser
und wird entsprechend vorangetrieben. Im Bereich der Kulturellen Bildung findet
regelmäßig (einmal im Monat) ein Jour Fixe „Kulturelle Bildung“ statt, wo sich Vertreter der
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Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF
städtischen Museen, der Eigenbetriebe sowie aus der „Freien Szene“ zu den
entsprechenden Themen verständigen. Die Ergebnisse wurden beispielsweise genutzt, um
den Teilplan „Kulturelle Bildung“ innerhalb der Kulturentwicklungsplanung (KEP) zu
evaluieren. Darüber hinaus kann sich im Betriebsausschuss Kulturstätten jederzeit darüber
verständigt werden, bei entsprechenden Themen gemeinsame Termine (Workshops) zu
initiieren.
3
Finanzierung der Eigenbetriebe Kultur 2016 bis 2020
3.1
Prämissen der finanziellen Rahmenbedingungen
I.
Die vorliegenden finanziellen Rahmenbedingungen regeln die Grundfinanzierung der
Eigenbetriebe Kultur aus dem Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig (Zuweisungen für das
laufende Geschäft einschließlich Basiszuweisungen für Instandhaltungsmaßnahmen)
sowie die Zuweisungen für Investitionen in das bewegliche Anlagevermögen aus dem
Finanzhaushalt der Stadt Leipzig. Darüber hinaus werden die Zuweisungen aus dem
Finanzhaushalt der Stadt Leipzig für Investitionen in das unbewegliche Anlagevermögen
für das Jahr 2016 geregelt.
II. Alle darüber hinausgehenden Instandhaltungs- und Investitionsvorhaben (ab 2017
zwingend auch Investitionen in das unbewegliche Anlagevermögen) werden im 2-JahresRhythmus im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens erarbeitet und mit dem
jeweiligen Doppel-Haushalt beschlossen1. Über die Zuweisungen für Instandhaltung und
Investitionsvorhaben hinausgehende Vorhaben in der Mittelfristperspektive dürfen im
Rahmen der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe bereits „angezeigt“ werden. Dies hat
jedoch lediglich informativen und keinen beschließenden Charakter. In Anlage 3 sind die
zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehenden, dringendsten Investitions- und
Instandhaltungsbedarfe der Eigenbetrieb Kultur von 2017 bis 2020 dargestellt.
III. Die ausgewiesenen Zuweisungen aus dem Ergebnishaushalt für das Jahr 2016 wurden im
Vergleich zum beschlossenen und durch die Landesdirektion genehmigten Haushalt der
Stadt Leipzig dahingehend angepasst, dass einerseits die kulturelle Leistungs- und
Angebotsvielfalt der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig gesichert bleibt und
1
Dies ersetzt nicht die Notwendigkeit der Erstellung von Bau- und Finanzierungsbeschlüssen, bei großen Vorhaben gegebenenfalls noch separate
Planungsbeschlüsse.
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Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF
andererseits strukturelle Defizite, insbesondere in der Mittelfristperspektive ab 2017 ff.
abgewendet werden können.
Dies schließt den Ausgleich vergangener Tarifabschlüsse mit ein. Daher sind für die
Eigenbetriebe folgende überplanmäßige Zuweisungen für das Jahr 2016 vorgesehen und
über separate Vorlagen zu beschließen:
- Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig: +500 T€,
- Eigenbetrieb Oper Leipzig einschließlich Musikalische Komödie: +490 T€,
- Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig: +200 T€,
- Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt: +195 T€ (davon 70 T€ Sonderzuweisung für das
70jährige Jubiläum des TdJW im Jahr 2016),
- Eigenbetrieb Musikschule „JSB“: +125 T€.
IV. Aufgrund der zum heutigen Zeitpunkt erwarteten tariflichen Entwicklungen in den
Folgejahren ist ein Tarifausgleich durch die Eigenbetriebe bei gleichbleibenden
Zuweisungen und unter Ausnutzung sämtlicher Einsparpotenziale bei konstantem
Leistungsniveau nicht möglich. Die Eigenbetriebe Kultur erhalten daher ab 2017 die
vollständigen Tarifsteigerung ihrer gültigen Tarifverträge durch die Stadt Leipzig
zweckgebunden refinanziert. Um mit den Planungsprämissen der städtischen
Haushaltsplanung übereinzustimmen, wurde im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung
ein Tarifausgleich i. H. v. 2,5 % pro Jahr berücksichtigt. Eine entsprechende
Spitzabrechnung (Differenz zum tatsächlichen Tarifabschluss und dessen Finanzierung)
wird unterjährig im Rahmen des Haushaltsvollzuges geregelt. D.h., sollte der tatsächliche
Tarifabschluss höher als 2,5 % ausfallen, werden den Eigenbetrieben die Differenz
zwischen den bereits berücksichtigten 2,5 % und dem tatsächlichen Tarifabschluss
unterjährig erstattet (Nachzahlung). Fällt hingegen der Tarifabschluss geringer als 2,5 %
aus, werden die „zu viel“ veranschlagten Zuweisungen für den Tarifausgleich in Höhe der
Differenz unterjährig mit der Basiszuweisung verrechnet (abgezogen).
Ergeben sich nach der Spitzabrechnung/Verrechnung der jeweiligen Tarifausgleiche durch
die Stadt Leipzig in den jeweiligen Geschäftsjahren bis 2020 Gewinne in den
Eigenbetrieben, verbleiben diese in den jeweiligen Häusern. Ein Abführen an den
städtischen Haushalt ist insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden hohen
Bedarfe von Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen, die über die jeweiligen im
Rahmen dieser Vorlage ausgewiesenen Basiszuweisungen hinausgehen, nicht
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Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF
vorgesehen. Gewinne sind zunächst gemäß § 12 Abs. 3 SächsEigBVO zum Ausgleich von
in Vorjahren festgestellten Jahresverlusten zu verwenden, sofern diese Verluste nicht aus
Abschreibungen auf das gewidmete Vermögen resultieren und nicht auf Abschreibungen
aus Investitionen zurückzuführen sind, die aus Eigenmitteln der Eigenbetriebe finanziert
wurden (in Rücklagen eingestellte Gewinne etc.), da die Basiszuweisungen der Höhe nach
lediglich die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit, jedoch nicht die der
eigenfinanzierten Abschreibungen abdecken. Darüber hinaus sind die Gewinne
entsprechenden Rücklagen für Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen zuzuführen,
um den städtischen Haushalt zu entlasten. Die Rücklagen sollen zur (Teil)finanzierung von
Investitions- und Instandhaltungsvorhaben mit herangezogen werden.
V. In diesem Zusammenhang stellt das Erzeugen von wirtschaftlichen Synergien und
Einsparpotenzialen weiterhin eine fortlaufende Aufgabe der Eigenbetriebe dar.2
VI. Inflationsbedingte Sachkostensteigerungen müssen durch die Häuser als Beitrag zur
Kostenoptimierung selbstständig erwirtschaftet bzw. durch Synergien abgefedert werden.
3.2
Zuweisungen aus dem Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig (Grundfinanzierung,
Tarifausgleich und Instandhaltung)
Die folgenden Übersichten beinhalten die Zuweisungen aus dem Ergebnishaushalt der Stadt
Leipzig an die Kultureigenbetriebe für den entsprechenden Betrachtungszeitraum. Diese stehen
unter Haushaltsvorbehalt. Zusammenfassend erhalten die Eigenbetriebe folge Basiszuweisungen
aus dem Ergebnishaushalt:
Beträge in €
2016
Theater der Jungen Welt
3.755.000
Musikschule
2017
3.889.000
2018
3.965.000
2019
2020
3.980.000
4.062.000
3.371.700
3.582.700
3.627.700
3.630.700
3.633.700
Schauspiel
15.713.000
16.003.000
16.263.000
16.529.000
16.802.000
Oper Leipzig einschließlich Musikalischer Komödie
46.890.000
48.270.000
49.577.000
50.712.000
51.875.000
Gewandhaus Leipzig
19.050.000
19.480.000
19.870.000
20.270.000
20.690.000
88.779.700
91.224.700
93.302.700
95.121.700
97.062.700
Summe:
Diese Zuweisungen setzen sich wie folgt zusammen:
2
So wurde beispielsweise im Juni 2015 die Kooperation der Haustechnik von Oper und Gewandhaus vertraglich vereinbart. Dies ermöglicht einen
flexiblen Personaleinsatz zwischen den Häusern und führt mittel- bis langfristig zu wirtschaftlichen Synergien. Auch die gemeinsame Durchführung des
Besucherservices von Oper und Gewandhaus ist hierbei zu benennen. Weitere Einsparpotenziale werden fortlaufend diskutiert.
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Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF
Beträge in €
2016
2017
2018
2019
2020
Theater der Jungen Welt (PSP-Element: 1.100.26.1.0.02)
Basiszuweisung
•
Anhebung Honoraretat ab 2017
3.435.000
3.580.000
3.580.000
3.581.000
3.581.000
125.000
175.000
180.000
185.000
190.000
Tarifausgleich 2,5 % p. a. ab 2017
-
63.000
128.000
196.000
266.000
Tarifausgleich 2,5 % p. a. ab 2017 Lohnverrechnung Oper
(Personalkostensteigerung 2,5 % bei der Oper)
-
6.000
12.000
18.000
25.000
-
Basisinstandhaltung
Sonderzuweisung für 2016 gem. Abschnitt 3.1, Punkt III
Sonderzuweisung f. d. Erneuerung/Instandsetzung Saalboden
Summe:
195.000
-
-
-
-
65.000
65.000
-
-
3.755.000
3.889.000
3.965.000
3.980.000
4.062.000
3.146.700
3.482.700
3.537.700
3.530.700
3.533.700
100.000
100.000
90.000
100.000
100.000
Musikschule (PSP-Element: 1.100.26.3.0.01)
Basiszuweisung
•
Landesmittel Freistaat Sachsen Musikschulförderung
wurden hierbei nicht berücksichtigt (Planungsgröße:
940 T€ p. a. bis 2020, die zusätzlich an die
Musikschule über den städtischen Haushalt
ausgereicht werden),
•
Einnahmen aus Arko-Miete wurden
zuweisungsmindernd berücksichtigt,
•
Anhebung Honorare f. freie Mitarbeiter ab 2018 um
weitere 2 € Stundenlohn inbegriffen,
•
vollst. Finanzierung „Singt Euch Ein“ durch Zuweisung
d. Stadt Leipzig ab 2017 i. d. Basiszuweisung
enthalten,
•
Tarifausgleich 2,5 % p. a. ab 2017 i. d.
Basiszuweisung inbegriffen.
Basisinstandhaltung
Sonderzuweisung für 2016 gem. Abschnitt 3.1, Punkt III
125.000
-
-
-
-
3.371.700
3.582.700
3.627.700
3.630.700
3.633.700
15.313.000
15.513.000
15.513.000
15.513.000
15.513.000
200.000
200.000
200.000
200.000
200.000
Tarifausgleich 2,5 % p. a. ab 2017
-
252.000
511.000
776.000
1.048.000
Tarifausgleich 2,5 % p. a. ab 2017 Lohnverrechnung Oper
(Personalkostensteigerung 2,5 % bei der Oper)
-
38.000
39.000
40.000
41.000
200.000
-
-
-
-
15.713.000
16.003.000
16.263.000
16.529.000
16.802.000
Summe:
Schauspiel (PSP:Element: 1.100.26.1.0.01)
Basiszuweisung (einschl. Caroline-Neuber-Preis)
Basisinstandhaltung
Sonderzuweisung für 2016 gem. Abschnitt 3.1, Punkt III
Summe:
Oper Leipzig einschließlich Musikalischer Komödie (PSP-Element: 1.100.26.1.0.03)
Basiszuweisung
45.200.000
45.690.000
45.690.000
45.690.000
45.690.000
1.200.000
1.500.000
1.700.000
1.700.000
1.700.000
-
1.080.000
2.187.000
3.322.000
4.485.000
Basisinstandhaltung
Tarifausgleich 2,5 % p. a. ab 2017 (einschließlich 2,5 % p. a.
Tarifsteigerung Orchesterleistung Gewandhaus)
Sonderzuweisung für 2016 gem. Abschnitt 3.1, Punkt III
490.000
-
-
-
-
46.890.000
48.270.000
49.577.000
50.712.000
51.875.000
17.700.000
18.200.000
18.200.000
18.200.000
18.200.000
-
430.000
820.000
1.220.000
1.640.000
Basisinstandhaltung
600.000
600.000
600.000
600.000
600.000
Mendelssohn-Festtage
250.000
250.000
250.000
250.000
250.000
Sonderzuweisung für 2016 gem. Abschnitt 3.1, Punkt III
500.000
-
-
-
-
19.050.000
19.480.000
19.870.000
20.270.000
20.690.000
Summe:
Gewandhaus Leipzig (PSP-Element: 1.100.26.2.0.03)
Basiszuweisung
Tarifausgleich 2,5 % p. a. ab 2017 (Tarifsteigerung aus
Weiterberechnung Orchesterleistung des Gewandhauses an die
Oper wurde mindernd berücksichtigt)
Summe:
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Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF
3.3
Zuweisungen aus dem Finanzhaushalt der Stadt Leipzig zur Finanzierung des
beweglichen Anlagevermögens
Für das Jahr 2016 wurden die Werte aus dem beschlossenen und genehmigten Haushalt
2015/2016 der Stadt Leipzig übernommen. Ab 2017 sowie nochmals ab 2019 erfolgt für alle
Eigenbetriebe eine Erhöhung der Zuweisungen für bewegliches Anlagevermögen, um dem
gestiegenen Bedarf anteilig Rechnung zu tragen. Auch die aus Gewinnen zu bildenden Rücklagen
für Investitionsvorhaben sollten zur Teilfinanzierung von beweglichen Anlagegütern herangezogen
werden.
Beträge in €
Theater der Jungen Welt
2016
2017
2018
2019
2020
50.000
55.000
55.000
60.000
60.000
60.000
65.000
65.000
70.000
70.000
75.000
80.000
80.000
85.000
85.000
100.000
110.000
110.000
120.000
120.000
50.000
55.000
55.000
60.000
60.000
(PSP-Element: 7.0000018.740)
Musikschule
(PSP-Element: 7.0000020.740)
Schauspiel
(PSP-Element: 7.0000017.740)
Oper Leipzig einschließlich Musikalischer
Komödie
(PSP-Element: 7.0000016.740)
Gewandhaus Leipzig
(PSP-Element: 7.0000019.740)
Seite 8 von 9
Anlage zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF
3.4
Zuweisungen aus dem Finanzhaushalt der Stadt Leipzig zur Finanzierung von
Investitionsvorhaben außerhalb des beweglichen Anlagevermögens
Für 2016 sind folgende Zuweisungen in diesem Bereich (unbewegliches Anlagevermögen)
vorgesehen:
Beträge in €
Theater der Jungen Welt
2016
-
(PSP-Element: 7.0000018.740)
Musikschule
-
(PSP-Element: 7.0000020.740)
Schauspiel
2.644.0003
(PSP-Element: 7.0000017.740)
Oper Leipzig
400.000
(PSP-Element: 7.0000016.740)
Musikalische Komödie
250.000
(PSP-Element: 7.0000016.740)
Gewandhaus Leipzig
-4
(PSP-Element: 7.0000019.740)
Die Zuweisungen in diesem Bereich werden ab 2017 im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung
im Vergleich zu RB V-1295/12 nicht mehr geregelt. Die Vorhaben müssen sorgsam unter
Ausnutzung sämtlicher kostenoptimierender Maßnahmen sowie unter Durchführung einer
Priorisierung geschätzt und im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellungs-verfahren
angemeldet werden. In Anlage 3 sind die zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehenden,
dringendsten Investitions- und Instandhaltungsbedarfe der Eigenbetrieb Kultur von 2017 bis 2020
dargestellt.
4
Folgen bei Ablehnung
Bei Nichtbeschlussfassung ist die Finanzierung der Eigenbetriebe Kultur ab 2017 nicht gesichert.
3
4
Hierbei sind die investiven Mittel zur Errichtung der Zweitspielstätte enthalten, die über die Laufzeit des Bauvorhabens aufgeteilt worden sind (vgl.
Ratsbeschluss „Präzisierung Planungsbeschluss“ DS-00819/14).
Für das Gewandhaus wurden sämtliche investive Mittel für nichtbewegliches Anlagevermögen aus dem Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt der
Stadt Leipzig für Instandhaltungsmaßnahmen umgewidmet (Ergebnis nach Prüfung und Schätzung des Instandhaltungs- und Investitionsbedarfes im
Gewandhaus).
Seite 9 von 9
Anlage 2:
Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1295/12 vom 18.07.2012
RB
Beschluss der Ratsversammlung
Nr. RBV-1295/12 vom 18.07.2012
DS-Nr. V/2229
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Zukünftige Struktur der Eigenbetriebe Kultur; Festlegung der Zuschüsse für die
Jahre 2013 bis 2015
1. Das Gutachten zur Zuschussentwicklung und den Optimierungsmöglichkeiten der Eigenbetriebe
Kultur wird gemäß Anlage 1 zur Kenntnis genommen.
Votum: einstimmig angenommen bei einigen Stimmenthaltungen
2. Die Eigenbetriebe sind beauftragt, die Sparpotenziale und Einnahmeverbesserungen gemäß
4.1 der Vorlage, S. 7, i.H.v. 1,6 Mio. Euro umzusetzen.
Votum: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 2 Stimmenthaltungen
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum Ende des IV. Quartals 2013 einen Vorschlag zur
Neuausrichtung im Sinne einer gemeinsamen Verwaltungsstruktur für die Eigenbetriebe Kultur
vorzulegen.
Anzustreben ist die Gründung eines gemeinsamen Eigenbetriebes als Mehrspartenhaus
„Städtische Bühnen Leipzig“ (Arbeitstitel).
Dabei sind die modernsten Wirtschaftsanforderungen in Hinsicht auf Effektivität,
Qualitätsmanagement und Controlling zu beachten. Die zentrale Verwaltung hat die
künstlerische Autonomie abzusichern.
Votum: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen
4. Zu diesem Zweck wird eine Arbeitsgruppe gegründet. Sie soll sich aus Vertretern des BAK, der
Eigenbetriebe sowie der Verwaltung und der bbvl zusammensetzen. Moderation und Beratung
soll von einer externen Beratungsfirma (z.B. actori) übernommen werden. Der
Oberbürgermeister informiert den BAK quartalsweise über den Fortschritt des
Strukturvorhabens.
Votum: mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen
5. Die Umsetzung des Vorschlages und die Betriebsaufnahme der neuen Struktur erfolgt zum 1.
August 2015. Nach Wirksamwerden der neuen Struktur erfolgt eine Evaluierung, in deren
Ergebnis geprüft wird, ob eine Rechtsformänderung sinnvoll ist.
Stadt Leipzig
01.5/024/07.04
Votum: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen
6. Unter externer Steuerung (z.B. actori) ist zu prüfen, ob bzw. unter welchen finanziellen und
technischen Voraussetzungen und in welchem Umfang ab der Spielzeit 2014/15 der
Spielbetrieb der Musikalischen Komödie in das Opernhaus überführt werden kann. Dem
Stadtrat ist bis zum 30.11.2012 der Prüfbericht mit einem Entscheidungsvorschlag vorzulegen,
aus dem sich insbesondere die kurz- bis mittelfristig ergebenden Kosten für die Umsetzung
sowie die mittel- bis langfristig resultierenden Mehrkosten bzw. Einsparungen ablesen und
vergleichen lassen. Der Prüfbericht muss also auch die Frage beantworten, welche finanziellen
Aufwendungen mindestens notwendig sind, um den Spielbetrieb im Haus Dreilinden langfristig
aufrecht zu erhalten.
Votum: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen
7. Die Ratsversammlung beschließt die Höhe der Zuschüsse für die Eigenbetriebe Kultur für die
Jahre 2013 bis 2015 gemäß Tabelle Seite 10 der Vorlage.
Votum: 24/21/17
8. Die Ratsversammlung beschließt die Eckwerte zu den Investitionszuschüssen gemäß Seite 11
der Vorlage.
Votum: 27/25/10
9. Für den Ausbau einer Zweitspielstätte des Schauspiels Leipzig als Ersatz für die im März 2012
geschlossenen Skala wird im III. Quartal 2013 ein Planungsbeschluss vorgelegt. Dabei ist auch
der Ausbau der ehemaligen Diskothek Schauhaus zu berücksichtigen.
Stadt Leipzig
01.5/024/07.04
Votum: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen
Anlage 3:
Übersicht über dringende Investitions- und
Instandhaltungsmaßnahmen der Eigenbetriebe Kultur,
2017 bis 2020
Anlage 3
Übersicht über dringende Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen der Eigenbetriebe Kultur, 2017 bis 2020
Beträge in T€
Jahr
Eigenbetrieb
Maßnahme
Kategorie
Art
2017
2018
2019
2020
Summe
Instandhaltungen
Basisinstandhaltungszuweisung für Basisinstandhaltungsmaßnahmen gem. DS-VI-01556-NF zum Erhalt der
Operativen Geschäftstätigkeit
Instand
600
600
600
600
2.400
Summe Kategorie 1 Instand
1
600
600
600
600
2.400
Instand
0
0
0
0
0
Summe Kategorie 2 Instand
0
0
0
0
0
Gesamtsumme Instandhaltungsmaßnahmen Instand
600
600
600
600
2.400
Gewandhaus
-
2
Investitionen
Basisinvestitionszuweisung für Basisinvestitionen in das bewegliche Anlagevermögen gem. DS-VI-01556-NF zum
Erhalt der Operativen Geschäftstätigkeit
1
Invest
55
55
60
60
230
Erneuerung Kälteversorgung
1
Invest
0
350
0
0
350
Sanierung Mittelspannung Stromnetz 10 kV
1
Invest
0
0
0
100
100
Summe Kategorie 1 Invest
55
405
60
160
680
2
Invest
200
220
1.720
860
3.000
2
Erneuerung Hubpodien Großer Saal
Erneuerung Podiumsbeleuchtung und Schallsegel
Invest
0
0
0
200
200
Summe Kategorie 2 Invest
200
220
1.720
1.060
3.200
Gesamtsumme Investitionsmaßnahmen Invest
255
625
1.780
1.220
3.880
Instandhaltungen
Basisinstandhaltungszuweisung für Basisinstandhaltungsmaßnahmen gem. DS-VI-01556-NF zum Erhalt der
Operativen Geschäftstätigkeit
Instand
200
200
200
200
800
Summe Kategorie 1 Instand
1
200
200
200
200
800
Erneuerung Haustechnik Bosestraße (Wärmeversorgung und Raumlufttechnik
2
Instand
60
373
0
0
433
Erneuerung bauliche Substanz Bosestraße Fassade/Hofbereich/Dach/Keller/Treppenhäuser/Bühnen/Foyer/Elektrotechnik
2
Instand
47
488
311
233
1.079
Summe Kategorie 2 Instand
107
861
311
233
1.512
307
1.061
511
433
2.312
Schauspiel
Gesamtsumme Instandhaltungsmaßnahmen Invest
Investitionen
Basisinvestitionszuweisung für Basisinvestitionen in das bewegliche Anlagevermögen gem. DS-VI-01556-NF zum
Erhalt der Operativen Geschäftstätigkeit
1
Invest
80
80
85
85
330
Zweitspielstätte Bosestraße, per Ratsbeschluss VI-DS-02070-NF-02 beschlossen
1
Invest
1.392
0
0
0
1.392
Erneuerung Drehscheibenantrieb
1
Invest
0
0
0
170
170
Erneuerung Bühnentechnik Bosestraße
1
Invest
149
0
0
0
149
Summe Kategorie 1 Invest
1.621
80
85
255
2.041
digitale Vorderhausbeleuchtung
2
Invest
0
150
0
0
150
Tischversenkung Hauptbühne
2
Invest
0
0
65
0
65
Wechselbrücken
2
Invest
0
16
0
0
16
Hubpodien Wittenberger Straße
2
Invest
0
0
60
0
60
0
166
125
0
291
1.621
246
210
255
2.332
Summe Kategorie 2 Instand
Gesamtsumme Investitionsmaßnahmen Invest
Instandhaltungen
Basisinstandhaltungszuweisung für Basisinstandhaltungsmaßnahmen gem. DS-VI-01556-NF zum Erhalt der
Operativen Geschäftstätigkeit
Instand
175
180
185
190
730
Summe Kategorie 1 Instand
1
175
180
185
190
730
2
Instand
65
65
0
0
130
Summe Kategorie 2 Instand
65
65
0
0
130
Gesamtsumme Instandhaltungsmaßnahmen Instand
240
245
185
190
860
Erneuerung Saalboden
TdJW
Investitionen
Basisinvestitionszuweisung für Basisinvestitionen in das bewegliche Anlagevermögen gem. DS-VI-01556-NF zum
Erhalt der Operativen Geschäftstätigkeit
1
Invest
55
55
60
60
230
Ankauf Odermannstraße 1 (Teil des operativen Geschäftes, Maske, Garderobe, Technik), da voraussichtlicher
Eigentümerwechsel; zur langfristigen Sicherung des Spielbetriebes des TdJW am Standort Lindenauer Markt
1
Invest
650
0
0
0
650
Einbau Aufzug Großes Foyer
1
Invest
150
0
0
0
150
Erneuerung Dimmeranlage Großer Saal
1
Invest
0
195
0
0
195
Erneuerung Dimmeranlage LOFFT Saal
1
Invest
0
0
120
0
120
Summe Kategorie 1 Invest
855
250
180
60
1.345
0
-
Invest
0
0
0
0
Summe Kategorie 2 Invest
2
0
0
0
0
0
Gesamtsumme Investitionsmaßnahmen Invest
855
250
180
60
1.345
Instandhaltungen
Basisinstandhaltungszuweisung für Basisinstandhaltungsmaßnahmen gem. DS-VI-01556-NF zum Erhalt der
Operativen Geschäftstätigkeit
1
Instand
1.500
1.700
1.700
1.700
6.600
Erneuerung Feuerlöschanlagen in MuKo und Dekorationswerkstätten
1
Instand
0
550
300
0
850
Umrüstung Aufzüge i. Opernhaus
1
Instand
50
50
50
50
200
Summe Kategorie 1 Instand
1.550
2.300
2.050
1.750
7.650
260
Instandsetzung Kellertheater zur Wiederbespielbarkeit; Gesamtkosten = 500 T€ davon 240 T€ im Wirtschaftsplan
Oper abgebildet
2
Instand
0
0
260
0
Teilerneuerung Bühnenboden Opernhaus
2
Instand
100
100
50
0
250
Sanierung Heizungsanlage Opernhaus
2
Instand
0
0
0
1.000
1.000
Summe Kategorie 2 Instand
100
100
310
1.000
1.510
Gesamtsumme Instandhaltungsmaßnahmen Instand
1.650
2.400
2.360
2.750
9.160
460
Eigenbetrieb Oper, alle Sparten
Investitionen
Basisinvestitionszuweisung für Basisinvestitionen in das bewegliche Anlagevermögen gem. DS-VI-01556-NF zum
Erhalt der Operativen Geschäftstätigkeit
1
Invest
110
110
120
120
Erneuerung Inspizientanlage MuKo
1
Invest
200
200
0
0
400
Erneuerung Obermaschinerie im Opernhaus
1
Invest
975
975
0
0
1.950
Seite 1
Eigenbetrieb Oper, alle Sparten
Anlage 3
Erneuerung Kälteanlage Opernhaus
1
Invest
1.000
0
0
0
Umbau Aufzüge i. Opernhaus
1
Invest
0
100
0
100
1.000
200
Erneuerung Inspizientanlage Opernhaus (Zentrale / Generalrufanlage)
1
Invest
500
1.000
0
0
1.500
Abtrennung Schlosserei Opernwerkstätten
1
Invest
150
0
0
0
150
Anschaffung einer CNC Fräse für die Tischlerei der Theaterwerkstätten
1
Invest
250
0
0
0
250
Erneuerung Licht- und Tontechnik sowie Bühnentechnik
1
Invest
100
100
100
100
400
Summe Kategorie 1 Invest
3.285
2.485
220
320
6.310
400
Erneuerung Schließtechnik Opernhaus
2
Invest
100
100
100
100
Ausstattung Kellertheater Opernhaus
2
Invest
0
0
500
0
500
Neubau Lagerhalle, Dekoration
2
Invest
0
0
450
1.000
1.450
Installation Hängepunkte für Tonboxen
2
Invest
0
70
0
0
70
Einbau Hubpodium Durchfahrt i. Opernhaus
2
Invest
250
0
0
0
250
Erneuerung Licht-/ Tontechnik im Opernhaus
2
Invest
50
50
50
50
200
Saal- und Rangausbau MuKo - mit pos. wirtschaftl. Effekten verbunden (ggf. Fördermittel akquirierbar; in den
ausgewiesenen Summen sind Instandhaltungsmaßnahmen enthalten. Der Anteil der Instandhaltungsmaßnahmen an
den Summen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bestimmbar; deshalb wurde die Maßnahmen als Investition
aufgenommen)
2
Invest
500
500
2.000
0
3.000
Investitionen in die Gebäudetechnik der MuKo
2
Invest
75
140
170
270
655
Transportwagen
2
Invest
10
10
10
10
40
Summe Kategorie 2 Invest
985
870
3.280
1.430
6.565
Gesamtsumme Investitionsmaßnahmen Invest
4.270
3.355
3.500
1.750
12.875
Musikschule JSB
Instandhaltungen
Basisinstandhaltungszuweisung für Basisinstandhaltungsmaßnahmen gem. DS-VI-01556-NF zum Erhalt der
Operativen Geschäftstätigkeit
1
Instand
100
90
100
100
390
Sanierung Trinkwasseranlage
1
Instand
250
0
0
0
250
Sanierung Heizungsanlage
1
Instand
5
0
0
0
5
Salpeterbeseitigung, Trockenlegung Keller (vermietete Räume)
1
Instand
25
0
0
0
25
Erneuerung Fußböden
1
Instand
30
30
30
0
90
Erneuerung Fahrstuhlanlage
1
Instand
0
0
70
0
70
Summe Kategorie 1 Instand
410
120
200
100
830
2
34
Austausch Inventar/Renovierung Unterrichtsräume
Instand
13
13
8
0
Summe Kategorie 2 Instand
13
13
8
0
34
Gesamtsumme Instandhaltungsmaßnahmen Instand
423
133
208
100
864
270
Investitionen
Basisinvestitionszuweisung für Basisinvestitionen in das bewegliche Anlagevermögen gem. DS-VI-01556-NF zum
Erhalt der Operativen Geschäftstätigkeit
1
Invest
65
65
70
70
Erneuerung Schallschutz
1
Invest
5
5
0
0
10
Summe Kategorie 1 Invest
70
70
70
70
280
2
0
-
Invest
0
0
0
0
Summe Kategorie 2 Invest
0
0
0
0
0
Gesamtsumme Investitionsmaßnahmen Invest
70
70
70
70
280
Legende
Invest
Instand
Investitionen, Finanzhaushalt
Instandhaltungen, Ergebnishaushalt
Kategorie
1 zwingend zur Gewährleistung des Brandschutzes und Beibehaltung der Betriebserlaubnis
2 notwendig
Beschlusslage bereits hergestellt
Seite 2
Anlage 4
Anlage 4:
Änderungen in der Vorlage der Neufassung VI-DS-01556-NF...
im Vergleich zur Vorlage VI-DS-01556
Seite 1 von 3
Anlage 4
Neufassung VI-DS-01556-NF-01 im Vergleich zur Vorlage VI-DS-01556
Im Rahmen der ersten Lesung der Vorlage VS-DS-01556 im Fachausschuss Finanzen sowie im
Betriebsausschuss Kulturstätten wurden im Prozess der Diskussion eine Vielzahl an Anregungen
aufgenommen, die in die Neufassung VI-DS-01556-NF-01 eingeflossen sind. Folgende
Änderungen wurden aufgenommen:
•
Änderung des Betreffs der Vorlage: in der Neufassung: strukturelle und inhaltliche
Rahmenbedingungen statt „Vereinbarung“ in der Altfassung)
•
Entsprechend Anpassung der Beschlusspunkte: Streichung Beschlusspunkt 2 und
Überführung in Beschlusspunkt 1
•
Hinsichtlich Beschlusspunkt 2 wurde als neue Anlage 2 der Ratsbeschluss RB-V-1295/12
beigefügt
•
Präzisierung Anlagen:
- Anlage 1: strukturelle und inhaltliche Rahmenbedingungen = Sachverhalt zur Vorlage VIDS-01556-NF-01, die es zu beschließen gilt (saubere Abgrenzung, was zu beschließen ist)
- Anlage 2 ist neu: wie erwähnt, Ratsbeschluss RB-V-1295/12
- Anlage 3 ist neu: dringende Investitions- und Instandhaltungsbedarfe der Eigenbetriebe
Kultur 2017 bis 2020
- Anlage 4 ist neu: Änderungshistorie zur Vorlage bzgl. Neufassung
•
Änderungen in der Anlage 1 (d. h. im Sachverhalt der Vorlage, den es zu beschließen gilt):
- Anpassung/Änderung des Titels der Anlage gemäß Vorlagenbetreff und Beschlusspunkt 1
der Vorlage (Rahmenbedingungen statt „Vereinbarung“) - Herstellung eines sauberen
Bezugs, was zu beschließen ist
- Anpassung des gesamten Textes von Anlage 1 auf „Rahmenbedingen“ statt
„Vereinbarung“ sowie Ersatz der Wörter „Zuschuss/Zuschüsse“ in
„Zuweisung/Zuweisungen“, um den rechtlich sauberen Bezug zur Verwendung der Mittel
herzustellen (Zuweisungen werden zweckgebunden für das Betreiben der Eigenbetriebe
seitens der Eigentümerin Stadt Leipzig zur Verfügung gestellt wird.)
- geringfügige Optimierungen in der Sprachgestaltung des Textes (Streichung von
Füllwörtern etc.)
- ergänzender Verweis auf die neue Anlage 3 auf Seite 4, Punkt 3.1, II sowie auf Seite 9,
Punkt 3.4
- Verbesserung der Übersichtlichkeit für die in 2016 vorgesehenen Sonderzuweisungen für
Seite 2 von 3
Anlage 4
die Eigenbetriebe (Seite 5, Punkt 3.1, III – von „Fließtext“ zur „Aufzählungsform“) sowie
Ausweis der Sonderzuweisungen in einer separaten Zeile in der Gesamttabelle der
Zuweisungen auf Seite 7
- Die Sonderzuweisung 2016 für das Theater der Jungen Welt wurde um die
Sonderzuweisung für das 70jährige Jubiläum des TdJW erweitert (Synchronisierung
Haushalt mit Vorlage)
- Präzisierung des Tarifausgleichsmechanismus durch ergänzende Erläuterungen auf
Seite 5, Punkt 3.1, IV durch die Aufnahme zusätzlicher Beschreibungen
- Ergänzung der Verwendung von in Vorjahren erwirtschafteten Gewinnen zum
Verlustausgleich auf Seite 6, Punkt 3.1, IV dahingehend, dass hiervon neben Verlusten aus
Abschreibungen auf das gewidmete Vermögen ebenfalls Verluste aus eigenfinanzierten
Abschreibungen (Investitionen aus Rücklagen) ausgeschlossen sind
- Ergänzung einer zusätzlichen Tabelle mit den Gesamtzuwendungen der Eigenbetriebe
(Seite 6, Punkt 3.2)
- Berücksichtigung der für das TdJW im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens
zusätzlich genehmigten Sonderzuweisung in 2017 und 2018 v. jeweils 65 T€ zur
Erneuerung des Saalbodens und Ausweis in einer separaten Zeile (Tabelle auf Seite 7,
TdJW)
Seite 3 von 3