Wissenswertes zur Sanierungsmaßnahme Was kann in der Sanierungsmaßnahme gefördert werden? - - Umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an vorhandener und weiterhin nutzbarer Bausubstanz. Maßnahmen sind an Wohngebäuden und an sonstigen Gebäuden möglich. Auch förderfähig sind Vorhaben an denkmalgeschützten Gebäuden. Sanierungsbedingter Abbruch von Gebäuden Was wird nicht gefördert? - So genannte Minimalmodernisierungen, z.B. teilweiser Austausch von Fenstern oder Einbau einer Haustüre, Schönheitsreparaturen und Unterhaltungsmaßnahmen. Wohnungsbaumaßnahmen, die durch den sozialen Wohnungsbau gefördert werden. Neubaumaßnahmen und Nutzflächenerweiterungen um mehr als 50%. Maßnahmen, die den üblichen Standard weit überschreiten (sog. Luxussanierungen). Freiflächengestaltungen auf dem jeweiligen Grundstück. Was ist zu beachten und wie muss man vorgehen? - Sanierungsberatung der Gemeinde aufsuchen. Ausreichende Planunterlagen (z. B. Maßnahmenbeschreibung, notwendige Pläne, eventuelle Gutachten). Einholung von Angeboten. Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit der Gemeinde vor Baubeginn. Einholung notwendiger baurechtlicher Genehmigungen. Wie sieht die finanzielle Unterstützung aus? - - Bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohngebäuden max. 30 %, an sonstigen Gebäuden max. 25 % die Deckelung des Zuschusses liegt bei 40.000 €. Abbruchkosten bei einer anschließenden Neubebauung mit max. 80 %, ohne anschließende Neubebauung mit max. 30 %. Entschädigung Gebäudesubstanzwertverlust, wenn anschließend Neubebauung realisiert wird, in Höhe von 80 %, max. 30.000 €. Als Beratungs- und Informationsangebot für die betroffenen Grundstückseigentümer, die Maßnahmen beabsichtigen, können im Rathaus Satteldorf Gesprächstermine zur Sanierungsberatung vereinbart werden. An diesem Gespräch nimmt nach Bedarf neben der Gemeinde auch das Büro STEG Stadtentwicklung aus GmbH aus Stuttgart in seiner Funktion als Sanierungsbeauftragte teil. Über die jeweiligen Beratungstermine werden wir zu gegebener Zeit wieder im Mitteilungsblatt informieren. Bei Fragen steht Ihnen Herr Schneider, Tel. 07951/4700-30, gerne zur Verfügung.
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