Wissenswertes zur Sanierungsmaßnahme

Wissenswertes zur Sanierungsmaßnahme
Was kann in der Sanierungsmaßnahme gefördert werden?
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Umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an vorhandener
und weiterhin nutzbarer Bausubstanz. Maßnahmen sind an Wohngebäuden und an
sonstigen Gebäuden möglich. Auch förderfähig sind Vorhaben an denkmalgeschützten Gebäuden.
Sanierungsbedingter Abbruch von Gebäuden
Was wird nicht gefördert?
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So genannte Minimalmodernisierungen, z.B. teilweiser Austausch von Fenstern oder
Einbau einer Haustüre, Schönheitsreparaturen und Unterhaltungsmaßnahmen.
Wohnungsbaumaßnahmen, die durch den sozialen Wohnungsbau gefördert werden.
Neubaumaßnahmen und Nutzflächenerweiterungen um mehr als 50%.
Maßnahmen, die den üblichen Standard weit überschreiten (sog. Luxussanierungen).
Freiflächengestaltungen auf dem jeweiligen Grundstück.
Was ist zu beachten und wie muss man vorgehen?
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Sanierungsberatung der Gemeinde aufsuchen.
Ausreichende Planunterlagen (z. B. Maßnahmenbeschreibung, notwendige Pläne,
eventuelle Gutachten).
Einholung von Angeboten.
Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit der Gemeinde vor Baubeginn.
Einholung notwendiger baurechtlicher Genehmigungen.
Wie sieht die finanzielle Unterstützung aus?
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Bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
 an Wohngebäuden max. 30 %, an sonstigen Gebäuden max. 25 %
 die Deckelung des Zuschusses liegt bei 40.000 €.
Abbruchkosten bei einer anschließenden Neubebauung mit max. 80 %, ohne
anschließende Neubebauung mit max. 30 %.
Entschädigung Gebäudesubstanzwertverlust, wenn anschließend Neubebauung
realisiert wird, in Höhe von 80 %, max. 30.000 €.
Als Beratungs- und Informationsangebot für die betroffenen Grundstückseigentümer, die
Maßnahmen beabsichtigen, können im Rathaus Satteldorf Gesprächstermine zur
Sanierungsberatung vereinbart werden. An diesem Gespräch nimmt nach Bedarf neben der
Gemeinde auch das Büro STEG Stadtentwicklung aus GmbH aus Stuttgart in seiner
Funktion als Sanierungsbeauftragte teil.
Über die jeweiligen Beratungstermine werden wir zu gegebener Zeit wieder im
Mitteilungsblatt informieren. Bei Fragen steht Ihnen Herr Schneider, Tel. 07951/4700-30,
gerne zur Verfügung.