PRESSEMITTEILUNG 21. September 2016 Nr. 107/2016 Husten nicht immer harmlos – Gesundheitsamt Weilheim-Schongau rät zur Überprüfung des Impfschutzes gegen Keuchhusten Tropfende Nasen und Erkältungen gehören dazu, wenn die schönen Sommertage ausklingen und die Witterung im Herbst wieder kühl und regnerisch wird. Nicht immer handelt es sich dabei um harmlose Erkältungen. Dr. Stefan Günther, im Gesundheitsamt Weilheim-Schongau für Fragen des Infektionsschutzes zuständig warnt: „In den letzten Wochen haben wir verstärkt Meldungen über Keuchhusten-Erkrankungen aus dem Landkreis bekommen.“ Alleine im September 2016 meldeten die niedergelassenen Ärzte dem Gesundheitsamt 16 Keuchhustenfälle. Keuchhusten (Pertussis) ist eine hoch ansteckende bakterielle Erkrankung der Atemwege. Bellender, lang andauernder Husten kann dabei ein erster Hinweis sein. Häufig tritt der Husten dabei nachts verstärkt auf und ist begleitet von einer erschwerten, pfeifenden Einatmung nach dem Hustenstoß. Ohne geeignete Therapie kann die Erkrankung über mehrere Wochen ansteckend sein. Während früher häufig nur Säuglinge und Kleinkinder betroffen waren, verschiebt sich das Erkrankungsalter in den letzten Jahren zunehmend in das Jugend- und Erwachsenenalter. „Keuchhusten ist nicht harmlos“, warnt auch Dr. Karl Breu, Leiter des Gesundheitsamts. Die gefährlichste Komplikation kann ein Atemstillstand sein, der nach einem Hustenanfall auftritt. Aber auch Begleitinfektionen wie z.B. Lungenentzündungen oder Mittelohrentzündungen können das ohnehin schon geschwächte Immunsystem vor große Herausforderungen stellen. „Der beste Schutz gegen Keuchhusten ist eine vollständige Grundimmunisierung durch die Impfung“, so der Mediziner weiter. Geimpft werden können Säuglinge bereits ab dem 2. Lebensmonat. Im 5. bis 6. Lebensjahr, meist vor Schulbeginn folgt dann eine Auffrischungsimpfung, die als Kombination auch gegen Tetanus und Diphtherie schützt. Diesen Impfschutz haben nach den aktuellen Erhebungen der Schuleingangsuntersuchung fast 95% aller Kinder im Landkreis. Aber auch im Jugendalter zwischen 9 und 17 Jahren sollte eine weitere Auffrischungsimpfung erfolgen und dann noch einmal im Erwachsenenalter. „Diese Auffrischungsimpfungen werden oftmals vergessen, sind aber genauso wichtig, wie die Impfungen im Kindesalter. Gerade wenn Säuglinge und Kleinkinder im Haushalt leben, sollten alle Familienangehörigen über einen sicheren Impfschutz verfügen, weil die Keuchhustenerkrankung bei Neugeborenen lebensbedrohlich verlaufen kann.“ Wenn es doch zu einer Infektion gekommen ist ein Arztbesuch und die Einleitung einer Antibiotikatherapie angezeigt. Nähere Informationen zur Erkrankung erhalten Sie im Gesundheitsamt Weilheim-Schongau unter Telefon 0881-681 1600 oder im Internet unter dem Link http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/keuchhusten/ . Erika Breu Pressestelle
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