Zimmerm Forum Politik Die Tücke mit EBM-Leistungen ohne Zeitangabe RECHNET AB Für einzelne Abrechnungspositionen des EBM muss der Zeitaufwand angegeben sein, den der Arzt braucht, um die Leistung zu erbringen (Paragraf 87 Abs.2 S.1 und 106a Abs.2 SGB V). Dies gilt allerdings nicht für alle Gebührenordnungspositionen (GOP). Leistungen nach den Nrn. 01430, 01435 und 01820 EBM bzw. den Nrn. 01100, 01101, 01102 EBM etwa haben keine Zeitvorgaben in der Gebührenordnung. Wer hingegen einen Hausbesuch nach Nr. Dr. Gerd W. Zimmermann ist seit 1979 als niederge lassener Allgemeinarzt in Hofheim/Taunus tätig und ebenso lange Mitglied im Deutschen Hausärzte verband. Er ist unser Gebührenordnungsexperte und schreibt regelmäßig für Sie. 01410 EBM abrechnet, dessen individuelles Zeitkonto wird mit 20 Minuten belastet. Bei Besuchen nach Nr. 01413 EBM (Mitbesuch) sind es noch sieben Minuten. Berechnet man ein Gespräch mit dem Patienten nach Nr. 03230 EBM, gehen zehn Minuten auf das „Konto“, bei den Leistungen der Psychosomatik nach den Nrn. 35100 und 35110 EBM sind es sogar 16 Minuten. Hausbesuche nach den Nrn. 01411, 01412 oder 01415 EBM haben wiederum keine Zeitvorgabe. Merkwürdig ist das schon: Denn überscheitet ein Arzt auf seinem „Konto“ eine gewisse Zeitgrenze, bekommt er ein Schreiben von der Prüfstelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Selbst dann, wenn er ansonsten statistisch unauffällig ist. Es kann deshalb durchaus vorkommen, dass ein Hausarzt mit vielen Heimpatienten über den häufigen Ansatz der Nr. 01413 EBM „unplausibel“ wird, während ein anderer Hausarzt, der vornehmlich Notfallleistungen erbringt, überhaupt nicht auffällig ist. Die Auffälligkeitsgrenze ist erreicht, wenn das Tagesprofil an mindestens drei Tagen im Quartal die 12-Stundengrenze überschreitet oder das Quartalsprofil mehr als 780 Stunden aufweist. Ist das der Fall, landet man allerdings nicht sofort beim Staatsanwalt. Diese Gefahr besteht nur, wenn man rein rechnerisch die 24-Stundengrenze an einzelnen Tagen überschreitet. Ansonsten gibt es in der Regel nur eine Wirtschaftlichkeitsprüfung und danach meist einen Regress. Der ist aber nicht weniger ärgerlich, zumal diese Plausibilitätszeiten sich an die Kalkulationszeiten der einzelnen Leistungen anlehnen und man den so kalkulierten Arztlohn wegen der diversen Budgetierungsinstrumente in der Honorarverteilung gar nicht erhält. Übrigens: Bei Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) gibt es keine Plausi-Prüfung nach Zeitvorgaben! EBM Legende Euro 01430 Verwaltungskomplex 1,25 01435 Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale 9,18 01100 01101 01102 01415 Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten zwischen 19.00 und 22.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 7.00 und 19.00 Uhr Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten zwischen 22.00 und 7.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 19.00 und 7.00 Uhr Inanspruchnahme des Vertragsarztes an Samstagen zwischen 7.00 und 14.00 Uhr Dringender Besuch eines Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal wegen der Erkrankung, noch am Tag der Bestellung ausgeführt 20,45 Foto: Ingo Bartussek - Fotolia ZIMMERMANN 32,66 10,54 56,98 Bei diesen EBM-Leistungen besteht keine „Plausi-Gefahr“! 18 Der Hausarzt 09/2016
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