Die Tücke mit EBM-Leistungen ohne Zeitangabe

Zimmerm
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Die Tücke mit EBM-Leistungen
ohne Zeitangabe
RECHNET AB
Für einzelne Abrechnungspositionen des
EBM muss der Zeitaufwand angegeben sein,
den der Arzt braucht, um die Leistung zu
erbringen (Paragraf 87 Abs.2 S.1 und 106a
Abs.2 SGB V). Dies gilt allerdings nicht für
alle Gebührenordnungspositionen (GOP).
Leistungen nach den Nrn. 01430, 01435
und 01820 EBM bzw. den Nrn. 01100, 01101,
01102 EBM etwa haben keine Zeitvorgaben
in der Gebührenordnung.
Wer hingegen einen Hausbesuch nach Nr.
Dr. Gerd W. Zimmermann
ist seit 1979 als niederge­
lassener Allgemeinarzt in
Hofheim/Taunus tätig
und ebenso lange Mitglied
im Deutschen Hausärzte­
verband. Er ist unser
Gebührenordnungsexperte und schreibt
regelmäßig für Sie.
01410 EBM abrechnet, dessen individuelles
Zeitkonto wird mit 20 Minuten belastet. Bei
Besuchen nach Nr. 01413 EBM (Mitbesuch)
sind es noch sieben Minuten. Berechnet man
ein Gespräch mit dem Patienten nach Nr.
03230 EBM, gehen zehn Minuten auf das
„Konto“, bei den Leistungen der Psychosomatik nach den Nrn. 35100 und 35110 EBM
sind es sogar 16 Minuten. Hausbesuche nach
den Nrn. 01411, 01412 oder 01415 EBM haben
wiederum keine Zeitvorgabe.
Merkwürdig ist das schon: Denn
überscheitet ein Arzt auf seinem „Konto“
eine gewisse Zeitgrenze, bekommt er ein
Schreiben von der Prüfstelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Selbst dann, wenn er
ansonsten statistisch unauffällig ist. Es kann
deshalb durchaus vorkommen, dass ein
Hausarzt mit vielen Heimpatienten über den
häufigen Ansatz der Nr. 01413 EBM „unplausibel“ wird, während ein anderer Hausarzt,
der vornehmlich Notfallleistungen erbringt,
überhaupt nicht auffällig ist.
Die Auffälligkeitsgrenze ist erreicht, wenn
das Tagesprofil an mindestens drei Tagen im
Quartal die 12-Stundengrenze überschreitet
oder das Quartalsprofil mehr als 780 Stunden aufweist. Ist das der Fall, landet man
allerdings nicht sofort beim Staatsanwalt.
Diese Gefahr besteht nur, wenn man rein
rechnerisch die 24-Stundengrenze an einzelnen Tagen überschreitet.
Ansonsten gibt es in der Regel nur eine Wirtschaftlichkeitsprüfung und danach meist
einen Regress. Der ist aber nicht weniger ärgerlich, zumal diese Plausibilitätszeiten sich
an die Kalkulationszeiten der einzelnen
Leistungen anlehnen und man den so kalkulierten Arztlohn wegen der diversen Budgetierungsinstrumente in der Honorarverteilung gar nicht erhält.
Übrigens: Bei Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) gibt es keine Plausi-Prüfung nach Zeitvorgaben!
EBM
Legende
Euro
01430
Verwaltungskomplex
1,25
01435
Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale
9,18
01100
01101
01102
01415
Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen
Patienten zwischen 19.00 und 22.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 7.00 und 19.00 Uhr
Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen
Patienten zwischen 22.00 und 7.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 19.00 und 7.00 Uhr
Inanspruchnahme des Vertragsarztes an Samstagen zwischen 7.00 und 14.00
Uhr
Dringender Besuch eines Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw.
Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal wegen der
Erkrankung, noch am Tag der Bestellung ausgeführt
20,45
Foto: Ingo Bartussek - Fotolia
ZIMMERMANN
32,66
10,54
56,98
Bei diesen EBM-Leistungen besteht keine „Plausi-Gefahr“!
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Der Hausarzt 09/2016