Das Fördergeschäft in der NRW.BANK
Soziale Wohnraumförderung
Wir fördern das
Gute in NRW.
Gliederung
1. Rahmenbedingungen
2. Mietwohnraum
3. Wohnungsbestand
4. Fragen?
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Rahmenbedingungen
Finanzierungsstruktur des mehrjährigen
Wohnraumförderungsprogramms
450
Mittelverwendung:
400
Mietwohnraum
350
300
!
Eigentumsmaßnahmen
80 Mio. €
Bestandsinvestitionen
150 Mio. €
100
Quartiersentwicklung
70 Mio. €
50
studentisches Wohnen
50 Mio. €
250
200
150
0
Miete Eigentum Bestand Quartier
Studenten
3
450 Mio. €
Quartier
Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Programmvolumen
800 Mio. €
Rahmenbedingungen
Zuständigkeiten Mittelvergabe soziale Wohnraumförderung
Fördernehmer stellt einen Antrag bei der Stadt Gelsenkirchen
Referat 61 Stadtplanung Wohnungswesen/Stadtregionale Kooperation
Stadt prüft auf Basis der Richtlinie
NRW.BANK führt die
Bonitätsprüfung durch und teilt der
Stadt die Kreditentscheidung mit
Stadt erteilt die Förderzusage
Fördernehmer und NRW.BANK schließen Kreditvertrag
NRW.BANK führt die Auszahlung und Kreditbearbeitung durch
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Rahmenbedingungen
Zielgruppen - Einkommensgrenzen
Maximales Brutto-Jahreseinkommen (in €)
Personen
Eink. Gruppe A
Eink. Gruppe B
Einzelpersonen
28.924
40.094
2 Personen
40.712
54.173
– mit 1 Kind
43.379
60.330
– mit 2 Kindern
52.106
72.548
– mit 3 Kindern
60.833
84.767
– mit 4 Kindern
69.561
96.985
Gültig ab 2016
Ca. 50 % aller Haushalte halten die Einkommensgrenzen ein!
Ca. 80 % aller Rentnerhaushalte halten die Einkommensgrenzen ein!
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Rahmenbedingungen
Allgemeine Voraussetzungen
Fördermittel kann beantragen, wer
Eigentümer eines Baugrundstücks ist oder Erwerb eines
Grundstücks in Aussicht hat
Kreditwürdig ist
Gewähr für ordnungsgemäße wirtschaftliche Durchführung und
Verwaltung des Bauvorhabens und der Wohnungen bietet
Angemessene Eigenleistung erbringt - in der Regel 20 % Mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen hat. Dazu zählen auch
der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Mietwohnraum
Darlehensgrundpauschalen für das Mietniveau 3 (Gelsenkirchen)
Neuschaffung von Wohnraum im Bestand mit wesentlichem
Bauaufwand (> 650 €/m² Wohnfläche)
Grundpauschale
Beträge €/m²
Wohnfläche
Tilgungsnachlass
Einkommensgruppe A
1.205
15 %
Einkommensgruppe B
725
15 %
Diese Grundpauschalen gelten für Bauvorhaben die den energetischen Standard der EnEV 2016 erfüllen.
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Mietwohnraum
Zusatzdarlehen
Fördertatbestand
Beträge in €
Kleine Wohnungen bis 62 m²
(67 m² mit Badewanne)
A
5.000
B
2.000
Pro Wohnung für Aufzug
2.500
Je Mieteinfamilienhaus
10.000
Mehraufwand „städtebaulich bedingt“ je m²
Kosten für Standortaufbereitung je Wohnung
(max. 75% der Kosten)
Weitere Zusatzdarlehen sind möglich.
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Max.
600
20.000
Mietwohnraum
Standortaufbereitung
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Standortbedingter Lärmschutz
75% der förderfähigen Kosten (Gutachten/
Beseitigung umweltgefährdender Stoffe
Kostenvoranschläge)
Untersuchungen zur Gefährdungs-
Höchstens 20.000 € je neu geförderter WE
abschätzung
50% Tilgungsnachlass
Abbrucharbeiten
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Mietwohnraum
Mietobergrenzen
Einkommensgruppe A
Mietniveau 3
Gelsenkirchen
Einkommensgruppe B
Bewilligungsmiete je m² Wohnfläche
Einkommensgruppe A
Einkommensgruppe B
5,25 €
6,10 €
 Erhöhung um 0,30 €/m² bei Passivhausstandard
 Steigerung der Miete um maximal 1,5 % jährlich bezogen auf die
Bewilligungsmiete bis zum Ablauf der Belegungsbindung 20 oder 25 Jahre
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Mietwohnraum
Konditionen Mietniveau 3
Zinsen:
0,0 % p.a. 10 Jahre fest, danach:
0,5 % p.a. maximal weitere 15 Jahre fest
Verwaltungskosten:
0,5 % p.a.
Tilgung:
1,0 % p. a. / auf Antrag auch 2 % p. a.
Auszahlung:
99,6 %
Belegungsbindung:
20 oder 25 Jahre
Mietpreis- und Belegungsbindung = Dauer der Zinsfestschreibung
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Mietwohnraum
Beispiel für eine Gemeinde des Mietniveaus 3
Beispiel:
Umbau eines Gebäudes und Schaffung von 30 Wohnungen,
davon 20 Kleinwohnungen, Gesamtwohnfläche 2.000 m², 2 Aufzüge
Baudarlehen
Grundpauschale*
Zusatzdarlehen
Kleinwohnungen
Aufzug
Summen
Tilgungsnachlass
2.410.000 €
361.500 €
100.000 €
75.000 €
50.000 €
37.500 €
2.585.000 €
449.000 €
*EnEV-Standard 2016
17 % Nachlass vom Gesamtdarlehen
2.136.000 € Restschuld ab Leistungsbeginn
224.500 € Die Hälfte des Tilgungsnachlasses kann als Eigenkapital anerkannt werden
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Mietwohnraum
Wirkung Tilgungsnachlässe M3
Liquiditätsvorteil „Tilgungsnachlass“
1 % Tilgung; 0,5 % Verwaltungskosten
= 0,28 € pro m² Wohnfläche monatlich
Subventionsvorteil Förderdarlehen
bei 1,5 % Zinsdifferenz gegenüber einem Kapitalmarktdarlehen
= 1,62 € pro m² Wohnfläche monatlich
Subventionswert insgesamt: 1,90 € pro m² monatlich
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand
1. Reduzierung von Barrieren/Modernisierung
Keine Mietpreis-/Belegungsbindung
2. Umbau von Pflegeheimen
3. Modernisierung von hochverdichteten Wohnanlagen
nur in Verbindung mit Nr. 5
4. Erneuerung von erhaltenswerten Wohngebäuden und Denkmälern
Keine Mietpreis-/ Belegungsbindung
5. Verbesserung der Energieeffizienz
Mietpreis-, Belegungsbindung
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand
Reduzierung von Barrieren und Modernisierung
Was wird gefördert?
Einbruchsschutz
Ausstattungsverbesserung
−
Bodengleiche Dusche, erhöhte Toilette
−
Verlegung von Schaltern, Steckdosen etc.
Abbau von Schwellen
−
Verbreiterte Türen
−
Barrierefreies Erschließungssystem
−
Einbau oder Modernisierung eines Aufzugs
Umbau/Anbau eines Balkons oder einer
Terrasse
Darlehen bis zu 30.500 € pro Wohneinheit
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand
Reduzierung von Barrieren und Modernisierung
Voraussetzung
Objekte, unabhängig vom Baualter
Keine Mietpreis- und Belegungsbindung
80 % der förderfähigen Kosten maximal 25.000 € je Wohnung
Erhöhung des Darlehens
− 3.000 € pro Wohnung für Erschließungssysteme
− 2.500 € pro Wohnung für Aufzüge
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand
Reduzierung von Barrieren und Modernisierung - Konditionen
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Zinsen:
0,5 % p.a. für die ersten 10 Jahre fest
Verwaltungskosten:
0,5 % p.a.
Tilgung:
4 % p. a.
Auszahlung:
99,6 %
Nach 10 Jahren:
Marktübliche Verzinsung
Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand
Verbesserung der Energieeffizienz
Was wird gefördert?
Wärmedämmung
−
Außenwände
−
Kellerdecke
−
Dach
Einbau oder Austausch
−
Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster,
Außentüren
−
Heizungs- und Warmwasseranlagen
−
Lüftungsanlagen
Einbruchsschutz
Darlehen bis zu 65.000 € pro Wohneinheit
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand
Verbesserung der Energieeffizienz
Voraussetzungen
Nur Objekte Baujahr vor 1995
Mietpreis- und Belegungsbindung bei Mietobjekten
Stadterneuerungsgebiete „Soziale Stadt“ oder „Stadtumbau West“
keine Belegungsbindungen
80 % der förderfähigen Kosten maximal 40.000 € je Wohnung
Bis zu weiteren 25.000 € je Wohnung bei denkmal- oder
städtebaulichem Mehraufwand
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand
Verbesserung der Energieeffizienz
Mietobergrenze nach Modernisierung (M3) 5,25 €/m² Wohnfläche
Letzte Kaltmiete plus Erhöhungsbetrag nach § 559 BGB bis zur Mietobergrenze
Überschreitung Mietobergrenze um das 1fache der Energiekostenersparnis
Erhöhung um 1,5% jährlich (bis zur Vergleichsmiete § 558 BGB)
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand
Verbesserung der Energieeffizienz - Konditionen
Zinsen:
0,5 % p.a. wahlweise 15 oder 20 Jahre fest
Verwaltungskosten:
0,5 % p.a.
Tilgung:
2 % p. a.
Auszahlung:
99,6 %
Belegungsbindung:
15 oder 20 Jahre
Mietpreis- und Belegungsbindung = Dauer der Zinsfestschreibung
20% Tilgungsnachlass auf das gesamte Darlehen
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand
Modernisierung von hochverdichteten Wohnanlagen
Was wird gefördert?
Allgemeine Modernisierungsmaßnahmen
−
Belichtungskonzepte
−
Neugestaltung der Eingangsbereiche und
Grünflächen
−
Vermeidung von Angsträumen
Mindestens eine Energetische Maßnahmen
Reduzierung von Barrieren können mitgefördert werden
 Insgesamt bis zu 100.000 € pro Wohnung möglich
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand
Modernisierung von hochverdichteten Wohnanlagen
Voraussetzungen
Maßnahmen auf der Basis eines kommunalen wohnungspolitischen
Handlungskonzepts
integriertes Bewirtschaftungskonzept
Förderfähig sind allgemeine Modernisierungsmaßnahmen in
Verbindung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
enge Abstimmung mit dem Ministerium und der Bewilligungsbehörde erforderlich
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand
Modernisierung von hochverdichteten Wohnanlagen
Darlehenshöhen für allgemeine Modernisierung / Verbesserung der
Energieeffizienz
Maximal 80 % der förderfähigen Kosten
Bis zu 50.000 € pro Wohnung
Privates Wohnumfeld: maximal 35 € pro m² gestalteter
Grundstückfläche
Mehrkosten denkmal- oder städtebaulich bedingt: maximal 25.000 €
pro Wohnung
Reduzierung von Barrieren: maximal 30.500 € pro Wohnung
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand
Modernisierung von hochverdichteten Wohnanlagen
Förderbeispiel für ein Hochhaus mit 40 Wohnungen
Maßnahmen:
Heizung, wärmegedämmte Fenster, barrierefreie Bäder, Beleuchtungssystem zur
Beseitigung von Angsträumen
1.000.000 €
Kosten
Förderdarlehen (80 % der Kosten)
Tilgungsnachlass (20 %)
Darlehensrestschuld
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800.000 €
– 160.000 €
640.000 €
Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Basis zur Berechnung
der Leistungsrate
Wohnungsbestand
Verbesserung der Energieeffizienz - Konditionen
Zinsen:
0,5 % p.a. wahlweise 15 oder 20 Jahre fest
Verwaltungskosten:
0,5 % p.a.
Tilgung:
2 % p. a.
Auszahlung:
99,6 %
Belegungsbindung:
15 oder 20 Jahre
Mietpreis- und Belegungsbindung = Dauer der Zinsfestschreibung
20% Tilgungsnachlass auf das gesamte Darlehen
Die Konditionen gelten für das gesamte Darlehen, wenn eine energetische
Maßnahme mit gefördert wird
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand
Selbst genutzte Denkmäler und erhaltenswerte Wohngebäude
Wohneigentum / Teileigentum :
Das Objekt muss überwiegend zu
Wohnzwecken genutzt werden.
1. Wohnung
Berechnungsgrundlage sind die m²
Verhältnisse
Mindestens eine Wohnung muss vom
Eigentümer selbst genutzt werden
Maximal 80/85 % der förderfähigen
Kosten
Darlehenshöchstbetrag pro Gebäude
− Ein bis zwei Einheiten: 80.000 €
− Ab drei Einheiten:
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
300.000 €
Wohnungsbestand
Denkmalförderung - Konditionen
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Zinsen:
0,5 % p.a. für die ersten 10 Jahre fest
Verwaltungskosten:
0,5 % p.a.
Tilgung:
4 % p. a.
Auszahlung:
99,6 %
Nach 10 Jahren:
Marktübliche Verzinsung
Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Kontakt
NRW.BANK
Anstalt des öffentlichen Rechts
Bereich Wohnraumförderung
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Martina Lüdeke
Jürgen Jankowski
+49 211 91741 - 7640
+49 211 91741 - 7647
Georg Krausse
Simeane Jakobs
Tim Hegmanns
+49 211 91741 - 7658
+49 211 91741 - 6349
+49 211 91741 - 7691
E-Mail: [email protected]
www.nrwbank.de
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Mietwohnraum
Beispiel für eine Gemeinde des Mietniveaus 3
Beispiel:
Abriss aufstehender Gebäude und Neubau von 30 Wohnungen,
davon 20 Kleinwohnungen, Gesamtwohnfläche 2.000 m², 2 Aufzüge
Baudarlehen
Grundpauschale*
Zusatzdarlehen
Standortaufbereitung
Kleinwohnungen
Aufzug
Summen
Tilgungsnachlass
3.210.000 €
481.500 €
500.000 €
250.000 €
100.000 €
75.000 €
50.000 €
37.500 €
3.885.000 €
819.000 €
*EnEV-Standard 2016
21 % Nachlass vom Gesamtdarlehen
3.066.000 € Restschuld ab Leistungsbeginn
409.500 € Die Hälfte des Tilgungsnachlasses kann als Eigenkapital anerkannt werden
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Mietwohnraum
Anrechnung der Tilgungsnachlässe M3
Gesamtkosten
5.000.000 €
Hausbankdarlehen
115.000 €
+ Darlehen in Höhe 50 %Tilgungsnachlass
409.500 €
NRW.BANK-Darlehen
Vorrangdarlehen
3.885.000 €
Ersatz der Eigenleistung
409.500 €
Eigenleistung (11,81 %)
Gesamtfinanzierung
590.500 €
1.000.000 € =
20 % EK
5.000.000 €
Nachrichtlich: Tilgungsnachlass 819.000 €, davon 50 % = 409.500€ als Eigenkapitalersatz möglich
* Kostennachweisverfahren
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Mietwohnraum
Wirkung Tilgungsnachlässe M3
Liquiditätsvorteil „Tilgungsnachlass“
1 % Tilgung; 0,5 % Verwaltungskosten
= 0,51 € pro m² Wohnfläche monatlich
Subventionsvorteil Förderdarlehen
bei 1,5 % Zinsdifferenz gegenüber einem Kapitalmarktdarlehen
= 2,43 € pro m² Wohnfläche monatlich
Subventionswert insgesamt: 2,94 € pro m² monatlich
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410