Das Fördergeschäft in der NRW.BANK Soziale Wohnraumförderung Wir fördern das Gute in NRW. Gliederung 1. Rahmenbedingungen 2. Mietwohnraum 3. Wohnungsbestand 4. Fragen? 2 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Rahmenbedingungen Finanzierungsstruktur des mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramms 450 Mittelverwendung: 400 Mietwohnraum 350 300 ! Eigentumsmaßnahmen 80 Mio. € Bestandsinvestitionen 150 Mio. € 100 Quartiersentwicklung 70 Mio. € 50 studentisches Wohnen 50 Mio. € 250 200 150 0 Miete Eigentum Bestand Quartier Studenten 3 450 Mio. € Quartier Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Programmvolumen 800 Mio. € Rahmenbedingungen Zuständigkeiten Mittelvergabe soziale Wohnraumförderung Fördernehmer stellt einen Antrag bei der Stadt Gelsenkirchen Referat 61 Stadtplanung Wohnungswesen/Stadtregionale Kooperation Stadt prüft auf Basis der Richtlinie NRW.BANK führt die Bonitätsprüfung durch und teilt der Stadt die Kreditentscheidung mit Stadt erteilt die Förderzusage Fördernehmer und NRW.BANK schließen Kreditvertrag NRW.BANK führt die Auszahlung und Kreditbearbeitung durch 4 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Rahmenbedingungen Zielgruppen - Einkommensgrenzen Maximales Brutto-Jahreseinkommen (in €) Personen Eink. Gruppe A Eink. Gruppe B Einzelpersonen 28.924 40.094 2 Personen 40.712 54.173 – mit 1 Kind 43.379 60.330 – mit 2 Kindern 52.106 72.548 – mit 3 Kindern 60.833 84.767 – mit 4 Kindern 69.561 96.985 Gültig ab 2016 Ca. 50 % aller Haushalte halten die Einkommensgrenzen ein! Ca. 80 % aller Rentnerhaushalte halten die Einkommensgrenzen ein! 5 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Rahmenbedingungen Allgemeine Voraussetzungen Fördermittel kann beantragen, wer Eigentümer eines Baugrundstücks ist oder Erwerb eines Grundstücks in Aussicht hat Kreditwürdig ist Gewähr für ordnungsgemäße wirtschaftliche Durchführung und Verwaltung des Bauvorhabens und der Wohnungen bietet Angemessene Eigenleistung erbringt - in der Regel 20 % Mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen hat. Dazu zählen auch der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen 6 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Mietwohnraum Darlehensgrundpauschalen für das Mietniveau 3 (Gelsenkirchen) Neuschaffung von Wohnraum im Bestand mit wesentlichem Bauaufwand (> 650 €/m² Wohnfläche) Grundpauschale Beträge €/m² Wohnfläche Tilgungsnachlass Einkommensgruppe A 1.205 15 % Einkommensgruppe B 725 15 % Diese Grundpauschalen gelten für Bauvorhaben die den energetischen Standard der EnEV 2016 erfüllen. 7 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Mietwohnraum Zusatzdarlehen Fördertatbestand Beträge in € Kleine Wohnungen bis 62 m² (67 m² mit Badewanne) A 5.000 B 2.000 Pro Wohnung für Aufzug 2.500 Je Mieteinfamilienhaus 10.000 Mehraufwand „städtebaulich bedingt“ je m² Kosten für Standortaufbereitung je Wohnung (max. 75% der Kosten) Weitere Zusatzdarlehen sind möglich. 8 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Max. 600 20.000 Mietwohnraum Standortaufbereitung Was wird gefördert? Wie wird gefördert? Standortbedingter Lärmschutz 75% der förderfähigen Kosten (Gutachten/ Beseitigung umweltgefährdender Stoffe Kostenvoranschläge) Untersuchungen zur Gefährdungs- Höchstens 20.000 € je neu geförderter WE abschätzung 50% Tilgungsnachlass Abbrucharbeiten 9 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Mietwohnraum Mietobergrenzen Einkommensgruppe A Mietniveau 3 Gelsenkirchen Einkommensgruppe B Bewilligungsmiete je m² Wohnfläche Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B 5,25 € 6,10 € Erhöhung um 0,30 €/m² bei Passivhausstandard Steigerung der Miete um maximal 1,5 % jährlich bezogen auf die Bewilligungsmiete bis zum Ablauf der Belegungsbindung 20 oder 25 Jahre 10 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Mietwohnraum Konditionen Mietniveau 3 Zinsen: 0,0 % p.a. 10 Jahre fest, danach: 0,5 % p.a. maximal weitere 15 Jahre fest Verwaltungskosten: 0,5 % p.a. Tilgung: 1,0 % p. a. / auf Antrag auch 2 % p. a. Auszahlung: 99,6 % Belegungsbindung: 20 oder 25 Jahre Mietpreis- und Belegungsbindung = Dauer der Zinsfestschreibung 11 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Mietwohnraum Beispiel für eine Gemeinde des Mietniveaus 3 Beispiel: Umbau eines Gebäudes und Schaffung von 30 Wohnungen, davon 20 Kleinwohnungen, Gesamtwohnfläche 2.000 m², 2 Aufzüge Baudarlehen Grundpauschale* Zusatzdarlehen Kleinwohnungen Aufzug Summen Tilgungsnachlass 2.410.000 € 361.500 € 100.000 € 75.000 € 50.000 € 37.500 € 2.585.000 € 449.000 € *EnEV-Standard 2016 17 % Nachlass vom Gesamtdarlehen 2.136.000 € Restschuld ab Leistungsbeginn 224.500 € Die Hälfte des Tilgungsnachlasses kann als Eigenkapital anerkannt werden 12 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Mietwohnraum Wirkung Tilgungsnachlässe M3 Liquiditätsvorteil „Tilgungsnachlass“ 1 % Tilgung; 0,5 % Verwaltungskosten = 0,28 € pro m² Wohnfläche monatlich Subventionsvorteil Förderdarlehen bei 1,5 % Zinsdifferenz gegenüber einem Kapitalmarktdarlehen = 1,62 € pro m² Wohnfläche monatlich Subventionswert insgesamt: 1,90 € pro m² monatlich 13 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Wohnungsbestand 1. Reduzierung von Barrieren/Modernisierung Keine Mietpreis-/Belegungsbindung 2. Umbau von Pflegeheimen 3. Modernisierung von hochverdichteten Wohnanlagen nur in Verbindung mit Nr. 5 4. Erneuerung von erhaltenswerten Wohngebäuden und Denkmälern Keine Mietpreis-/ Belegungsbindung 5. Verbesserung der Energieeffizienz Mietpreis-, Belegungsbindung 14 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Wohnungsbestand Reduzierung von Barrieren und Modernisierung Was wird gefördert? Einbruchsschutz Ausstattungsverbesserung − Bodengleiche Dusche, erhöhte Toilette − Verlegung von Schaltern, Steckdosen etc. Abbau von Schwellen − Verbreiterte Türen − Barrierefreies Erschließungssystem − Einbau oder Modernisierung eines Aufzugs Umbau/Anbau eines Balkons oder einer Terrasse Darlehen bis zu 30.500 € pro Wohneinheit 15 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Wohnungsbestand Reduzierung von Barrieren und Modernisierung Voraussetzung Objekte, unabhängig vom Baualter Keine Mietpreis- und Belegungsbindung 80 % der förderfähigen Kosten maximal 25.000 € je Wohnung Erhöhung des Darlehens − 3.000 € pro Wohnung für Erschließungssysteme − 2.500 € pro Wohnung für Aufzüge 16 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Wohnungsbestand Reduzierung von Barrieren und Modernisierung - Konditionen 17 Zinsen: 0,5 % p.a. für die ersten 10 Jahre fest Verwaltungskosten: 0,5 % p.a. Tilgung: 4 % p. a. Auszahlung: 99,6 % Nach 10 Jahren: Marktübliche Verzinsung Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Wohnungsbestand Verbesserung der Energieeffizienz Was wird gefördert? Wärmedämmung − Außenwände − Kellerdecke − Dach Einbau oder Austausch − Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Außentüren − Heizungs- und Warmwasseranlagen − Lüftungsanlagen Einbruchsschutz Darlehen bis zu 65.000 € pro Wohneinheit 18 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Wohnungsbestand Verbesserung der Energieeffizienz Voraussetzungen Nur Objekte Baujahr vor 1995 Mietpreis- und Belegungsbindung bei Mietobjekten Stadterneuerungsgebiete „Soziale Stadt“ oder „Stadtumbau West“ keine Belegungsbindungen 80 % der förderfähigen Kosten maximal 40.000 € je Wohnung Bis zu weiteren 25.000 € je Wohnung bei denkmal- oder städtebaulichem Mehraufwand 19 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Wohnungsbestand Verbesserung der Energieeffizienz Mietobergrenze nach Modernisierung (M3) 5,25 €/m² Wohnfläche Letzte Kaltmiete plus Erhöhungsbetrag nach § 559 BGB bis zur Mietobergrenze Überschreitung Mietobergrenze um das 1fache der Energiekostenersparnis Erhöhung um 1,5% jährlich (bis zur Vergleichsmiete § 558 BGB) 20 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Wohnungsbestand Verbesserung der Energieeffizienz - Konditionen Zinsen: 0,5 % p.a. wahlweise 15 oder 20 Jahre fest Verwaltungskosten: 0,5 % p.a. Tilgung: 2 % p. a. Auszahlung: 99,6 % Belegungsbindung: 15 oder 20 Jahre Mietpreis- und Belegungsbindung = Dauer der Zinsfestschreibung 20% Tilgungsnachlass auf das gesamte Darlehen 21 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Wohnungsbestand Modernisierung von hochverdichteten Wohnanlagen Was wird gefördert? Allgemeine Modernisierungsmaßnahmen − Belichtungskonzepte − Neugestaltung der Eingangsbereiche und Grünflächen − Vermeidung von Angsträumen Mindestens eine Energetische Maßnahmen Reduzierung von Barrieren können mitgefördert werden Insgesamt bis zu 100.000 € pro Wohnung möglich 22 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Wohnungsbestand Modernisierung von hochverdichteten Wohnanlagen Voraussetzungen Maßnahmen auf der Basis eines kommunalen wohnungspolitischen Handlungskonzepts integriertes Bewirtschaftungskonzept Förderfähig sind allgemeine Modernisierungsmaßnahmen in Verbindung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz enge Abstimmung mit dem Ministerium und der Bewilligungsbehörde erforderlich 23 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Wohnungsbestand Modernisierung von hochverdichteten Wohnanlagen Darlehenshöhen für allgemeine Modernisierung / Verbesserung der Energieeffizienz Maximal 80 % der förderfähigen Kosten Bis zu 50.000 € pro Wohnung Privates Wohnumfeld: maximal 35 € pro m² gestalteter Grundstückfläche Mehrkosten denkmal- oder städtebaulich bedingt: maximal 25.000 € pro Wohnung Reduzierung von Barrieren: maximal 30.500 € pro Wohnung 24 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Wohnungsbestand Modernisierung von hochverdichteten Wohnanlagen Förderbeispiel für ein Hochhaus mit 40 Wohnungen Maßnahmen: Heizung, wärmegedämmte Fenster, barrierefreie Bäder, Beleuchtungssystem zur Beseitigung von Angsträumen 1.000.000 € Kosten Förderdarlehen (80 % der Kosten) Tilgungsnachlass (20 %) Darlehensrestschuld 25 800.000 € – 160.000 € 640.000 € Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Basis zur Berechnung der Leistungsrate Wohnungsbestand Verbesserung der Energieeffizienz - Konditionen Zinsen: 0,5 % p.a. wahlweise 15 oder 20 Jahre fest Verwaltungskosten: 0,5 % p.a. Tilgung: 2 % p. a. Auszahlung: 99,6 % Belegungsbindung: 15 oder 20 Jahre Mietpreis- und Belegungsbindung = Dauer der Zinsfestschreibung 20% Tilgungsnachlass auf das gesamte Darlehen Die Konditionen gelten für das gesamte Darlehen, wenn eine energetische Maßnahme mit gefördert wird 26 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Wohnungsbestand Selbst genutzte Denkmäler und erhaltenswerte Wohngebäude Wohneigentum / Teileigentum : Das Objekt muss überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. 1. Wohnung Berechnungsgrundlage sind die m² Verhältnisse Mindestens eine Wohnung muss vom Eigentümer selbst genutzt werden Maximal 80/85 % der förderfähigen Kosten Darlehenshöchstbetrag pro Gebäude − Ein bis zwei Einheiten: 80.000 € − Ab drei Einheiten: 27 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 300.000 € Wohnungsbestand Denkmalförderung - Konditionen 28 Zinsen: 0,5 % p.a. für die ersten 10 Jahre fest Verwaltungskosten: 0,5 % p.a. Tilgung: 4 % p. a. Auszahlung: 99,6 % Nach 10 Jahren: Marktübliche Verzinsung Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Kontakt NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts Bereich Wohnraumförderung Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Martina Lüdeke Jürgen Jankowski +49 211 91741 - 7640 +49 211 91741 - 7647 Georg Krausse Simeane Jakobs Tim Hegmanns +49 211 91741 - 7658 +49 211 91741 - 6349 +49 211 91741 - 7691 E-Mail: [email protected] www.nrwbank.de 29 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Mietwohnraum Beispiel für eine Gemeinde des Mietniveaus 3 Beispiel: Abriss aufstehender Gebäude und Neubau von 30 Wohnungen, davon 20 Kleinwohnungen, Gesamtwohnfläche 2.000 m², 2 Aufzüge Baudarlehen Grundpauschale* Zusatzdarlehen Standortaufbereitung Kleinwohnungen Aufzug Summen Tilgungsnachlass 3.210.000 € 481.500 € 500.000 € 250.000 € 100.000 € 75.000 € 50.000 € 37.500 € 3.885.000 € 819.000 € *EnEV-Standard 2016 21 % Nachlass vom Gesamtdarlehen 3.066.000 € Restschuld ab Leistungsbeginn 409.500 € Die Hälfte des Tilgungsnachlasses kann als Eigenkapital anerkannt werden 30 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Mietwohnraum Anrechnung der Tilgungsnachlässe M3 Gesamtkosten 5.000.000 € Hausbankdarlehen 115.000 € + Darlehen in Höhe 50 %Tilgungsnachlass 409.500 € NRW.BANK-Darlehen Vorrangdarlehen 3.885.000 € Ersatz der Eigenleistung 409.500 € Eigenleistung (11,81 %) Gesamtfinanzierung 590.500 € 1.000.000 € = 20 % EK 5.000.000 € Nachrichtlich: Tilgungsnachlass 819.000 €, davon 50 % = 409.500€ als Eigenkapitalersatz möglich * Kostennachweisverfahren 31 Bereich Wohnraumförderung 101-86410 Mietwohnraum Wirkung Tilgungsnachlässe M3 Liquiditätsvorteil „Tilgungsnachlass“ 1 % Tilgung; 0,5 % Verwaltungskosten = 0,51 € pro m² Wohnfläche monatlich Subventionsvorteil Förderdarlehen bei 1,5 % Zinsdifferenz gegenüber einem Kapitalmarktdarlehen = 2,43 € pro m² Wohnfläche monatlich Subventionswert insgesamt: 2,94 € pro m² monatlich 32 Bereich Wohnraumförderung 101-86410
© Copyright 2024 ExpyDoc