Stellungnahme des VfGH vom 13. September 2016

GZ 21.000/0013-I/2016
Präsidialdirektion
An das
Bundesministerium für Inneres
[email protected]
Betrifft:
1010 Wien, Freyung 8
Tel. +43 1 53122-1001
E-Mail [email protected]
www.vfgh.gv.at
Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung der
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren
Sicherheit;
Stellungnahme
Der mit Schreiben vom 7. September 2016 übermittelte Entwurf einer Verordnung der
Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit gibt ho. keinen Anlass zu Bemerkungen.
Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass auf Seite 4 der Erläuterungen im vorletzten
Absatz ("Verfassungsgerichtshof") der erste Satz richtigerweise zu lauten hätte:
"Bereits im Jahr 2015 konnten beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) über 1500 Fälle im
Asylbereich verzeichnet werden."
Wien, am 13. September 2016
Für den Präsidenten:
DDr. Frank
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Unterzeichner
Verfassungsgerichtshof Österreich
Datum/Zeit
2016-09-13T12:31:05+02:00
Aussteller-Zertifikat
CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-Trust Ges. f.
Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT
Serien-Nr.
667866
Hinweis
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Prüfinformation
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http://www.signaturpruefung.gv.at
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