Öffentliche Verhandlung VfGH Registrierkasse

TAX Flash
Öffentliche Verhandlung VfGH Registrierkasse
Nr. 02 vom 24.02.2016
Für den Inhalt verantwortlich:
Mag. Sabine Bernegger,
MMag. Dr. Hornich Wolfgang
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat für Mittwoch, den 02. März 2016, 10.00 Uhr,
eine öffentliche Verhandlung zur Registrierkassenpflicht angesetzt. Die Verhandlung
findet im Verhandlungssaal des VfGH in Wien I., Freyung 8, statt.
Im Rahmen der derzeit laufenden Session des VfGH, die voraussichtlich bis zum
12. März 2016 andauern wird, beraten die 14 Verfassungsrichterinnen und
Verfassungsrichter ua über die Anträge einer – nebenberuflichen – Schmuckdesignerin,
eines Taxiunternehmers sowie einer Tischlerei, die Bestimmungen des § 131b
Bundesabgabenordnung in der Fassung des Steuerreformgesetzes 2015/2016 (BGBl. I
118/2015) gemäß Art. 140 B-VG als verfassungswidrig aufzuheben.
Nach der Presseinformation auf der Homepage des VfGH
(https://www.vfgh.gv.at/cms/vfghsite/attachments/0/9/1/CH0003/CMS1455697104693/presseinformation_sessionvorschau
_2-16.pdf) bringen die Antragsteller „…verschiedenste Argumente gegen die
gesetzliche Verpflichtung, ab 1. Jänner dieses Jahres eine manipulationssichere
Registrierkasse verwenden zu müssen, vor. So greife diese Maßnahme „nachteilig“ in
das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums sowie in das Grundrecht auf
Freiheit der Erwerbsbetätigung ein. Der finanzielle Aufwand, der dem Einzelnen durch
das Gesetz auferlegt werde, sei „unverhältnismäßig“.
Der Taxiunternehmer führt überdies an, dass ein Taxameter mit
Registrierkassenfunktion derzeit noch nicht am Markt erhältlich sei. Deshalb müsse er
jeweils ein zusätzliches Kassensystem anschaffen.
Der Verfassungsgerichtshof muss demnach entscheiden, ob die Einführung der
Registrierkassenpflicht verfassungskonform ist oder nicht.“ Soweit aus den
Informationen des VfGH ersichtlich, dürften die Einzelaufzeichnungspflicht gemäß § 131
Abs 1 Z 2 lit b und c BAO und die Belegerteilungspflicht gemäß § 132a BAO hingegen
nicht Gegenstand der oben erläuterten Individualanträge sein.
Im Rahmen des diesbezüglichen Verfahrens hat der VfGH für Mittwoch, den
02. März 2016 um 10:00 Uhr eine öffentliche Verhandlung angesetzt, die im
Verhandlungssaal des VfGH in Wien I., Freyung 8, stattfindet. Nach dieser Verhandlung
werden die nicht öffentlichen Beratungen der Verfassungsrichterinnen und
Verfassungsrichter fortgesetzt. Es ist derzeit nicht absehbar, wann eine Entscheidung
des VfGH vorliegen wird.
Wir informieren Sie wieder, sobald die Ergebnisse der Beratungen des VfGH in diesem
Verfahren bekannt gegeben werden.
KPMG Tax Flash / Nr. 02 vom 24.02.2016
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