KZVWL intern VV-Wahlen 2016 LWA-Vorsitzender im Interview Im September 2016 wählen die wahlberechtigten Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster die Vertreterversammlung (VV) der KZVWL für die Legislaturperiode 2017– 2022. Wahlberechtigt und wählbar ist, wer bei der endgültigen Festsetzung des Wählerverzeichnisses seit mindestens einem Monat Mitglied der KZVWL ist und in das Wählerverzeichnis aufgenommen wird. „Eine interessante Arbeit zum Wohle der Kollegenschaft“ M itglieder der KZVWL sind zugelassene Zahnärzte, ermächtigte Kieferorthopäden und die übrigen gesetzlich vorgesehenen Zahnärzte, die ihren Zahnarztsitz in Westfalen-Lippe haben. Der Landeswahlausschuss (LWA) ist bereits mitten in den Vorbereitungen für eine erfolgreiche Wahl ohne Komplikationen. Dr. Martin Grieß ist Vorsitzender des LWA und stand dem ZBWL für ein umfangreiches Interview zur Verfügung. So konnte er einen guten Einblick in seine Arbeit sowie die Verantwortung des LWAs liefern. ZBWL: Herr Dr. Grieß, wie genau definieren Sie Ihre Aufgabe als Vorsitzender des Landeswahlausschusses? 28 Dr. Grieß: Der Leiter des Wahlausschusses hat die Aufgabe, die anstehende Wahl der VV in Zusammenarbeit mit dem Wahlausschuss so zu organisieren, dass alle satzungsgemäßen Anforderungen erfüllt werden. So kann die Wahl rechtlich einwandfrei durchgeführt werden. Es ist schon bei früheren Wahlen zu Einsprüchen gegenüber der Durchführung der Wahl gekommen, die aber abgelehnt wurden, weil die Organisation und Durchführung satzungsgemäß nicht zu beanstanden war. ZBWL: Wo sehen Sie Herausforderungen Ihrer Rolle? Dr. Grieß: Schon in den ersten Wochen ist es zu interessanten Diskussionen zu den Fristen gekommen. Diese Fragen musste ich dann mit dem juristischen Berater Herrn Dr. Burghardt erörtern und konnte nur durch seine Unterstützung eine rechtssichere Entscheidung treffen. Denn manchmal sind Sachverhalte und Formulierungen juristisch doch etwas anders zu bewerten. So konnte eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden. ZBWL: Was sind die wichtigsten Etappen der Wahl? Dr. Grieß: Zuerst ist die Auslegung des Wählerverzeichnisses wichtig, um die genaue Anzahl der Wahlberechtigten festzulegen. Danach müssen die politischen Gruppierungen zu einem festgelegten Zeitpunkt die Listen ihrer Kandidaten einreichen. Erst dann kann eine Wahl stattfinden. Interessanterweise gibt es die Regelung, dass wenn nur eine Liste im Bezirk eingereicht wird, die Kandidaten in der Reihenfolge der Nennung auf der Liste gewählt sind. Das wird aber bei uns in keinem Bezirk passieren, da wir mehrere Listen haben, die derzeit schon in der VV vertreten sind. Und all diese Listen werden sich wieder an der Wahl beteiligen wollen – wenn sie die Fristen einhalten. In der Woche nach dem Ende der Sommerferien werden die Wahlunterlagen an die wahlberechtigten Zahnärztinnen und Zahnärzte verschickt. Diese haben danach rund zwei Wochen Zeit, diesen Wahlzettel auszufüllen und kostenfrei zurückzuschicken. Es ist also eine reine Briefwahl. Und ich kann nur dazu aufrufen, diese Wahlunterlagen auch in die Hand zu nehmen und sich aktiv an der Wahl zu beteiligen. ZBWL 2/2016 KZVWL intern Nach Ablauf der Frist werden im September die Stimmen ausgezählt und das Ergebnis steht fest. Dieses muss vom Wahlausschuss formell noch bestätigt werden. Zum Schluss ist es meine Aufgabe als Wahlleiter, zu der konstituierenden Sitzung der VV einzuladen. zu motivieren. Und ich werde die Wahlunterlagen sofort nach Eingang ausfüllen und verschicken, damit diese nicht unter einem dicken Stapel verschwinden und dann erst am Ende der Wahlfrist wiederauftauchen. ZBWL: Ist es dieses Jahr bei Ihnen bislang zu Pannen gekommen? ZBWL: Was raten Sie Zahnärztinnen und Zahnärzten, die sich als Kandidaten für die VV aufstellen lassen möchten? Dr. Grieß: Erst einmal kann ich jedem raten, sich politisch zu engagieren. Wer sich in die VV wählen lassen will, geht damit ein zeitlich sehr überschaubares Engagement ein. Die VV tagt nur zweimal im Jahr an einem Freitag oder Samstag. Daneben gibt es für einige Vertreter auch noch die Gremienarbeit in verschiedenen Ausschüssen. Aber auch diese Zeit ist überschaubar. Nur als Mitglied der VV hat man es aber in der Hand, über politische Ziele mitzubestimmen – also die Zukunft der Selbstverwaltung zu gestalten. Trotz gesetzlicher Vorgaben haben wir immer noch Spielraum für individuelle Entscheidungen. Diese kann man nur beeinflussen, wenn man sich in den Gremien aktiv beteiligt. Es ist also keine Zeitverschwendung, sondern interessante Arbeit zum Wohle der Kollegenschaft. Man profitiert auch persönlich von dieser Arbeit, denn das ist Abwechslung vom Praxisalltag. Dr. Grieß: Wir stehen am Anfang und bisher läuft alles sehr gut, was natürlich auch der Arbeit der Vorstandssekretärin Frau Altenidiker geschuldet ist, die diese Wahl das erste Mal als Wahlhelferin begleitet. Sie passt akribisch auf, dass wir keine Fehler machen. Da ich schon zwei Wahlperioden Mitglied im Wahlausschuss gewesen bin, kenne ich einige Abläufe, aber als Vorsitzender ist man doch noch mehr mit den Feinheiten konfrontiert. ZBWL: Wie bereiten Sie sich persönlich auf den Wahltag vor? Dr. Grieß: Da ich in einer Gruppierung aktiv bin, habe ich vor der Wahl einiges zu tun, um im Wahlkampf Positionen zu verdeutlichen und die Kollegenschaft zur „richtigen“ Wahl ZBWL 2/2016 Dr. Grieß: Die Abläufe sind seit Jahren erprobt und da halte ich es mit dem Spruch: Never change a running system … ZBWL: Würden Sie für eine weitere Wahl als Wahlleiter zur Verfügung stehen? Dr. Grieß: Die Wahl ist natürlich demokratisch und hängt von den zukünftigen Mehrheiten ab. Ich hoffe aber, dass ich meine Arbeit zur Zufriedenheit aller durchführe und stehe zumindest als Kandidat für den LWA zur Verfügung. Ob mich meine Fraktion wieder aufstellt, hängt von einer demokratischen Entscheidung ab. Der Ausschuss wird erst im letzten Jahr der Wahlperiode gewählt und entscheidet selbst über den Vorsitz. ZBWL: Vielen Dank, Herr Dr. Grieß für Ihre Zeit und die ehrlichen Antworten. Wir wünschen weiterhin viel Erfolg bei der Arbeit des LWA und den anstehenden Wahlen. Das Interview führte Ann-Kathrin Kiesel. Die aktuelle Wahlordnung, den Wahlkalender und alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie zusätzlich auch auf der Homepage der KZVWL. Außerdem steht Ihnen die Vorstandssekretärin und Wahlhelferin Eva Altenidiker für weitere Fragen zur Verfügung. ZBWL: Wie motivieren Sie Kolleginnen und Kollegen, die nicht die Notwendigkeit sehen wählen zu gehen? Dr. Grieß: Das ist ein schwieriges Thema, denn trotz der einfachen Briefwahl, bei der keine Kosten entstehen, ist die Wahlbeteiligung immer weiter rückläufig. Ich möchte alle Kolleginnen und Kollegen aufrufen, die Unterlagen zur Hand zu nehmen und zu wählen, denn die Durchsetzungskraft der KZV Spitze bei Verhandlungen, sei es im politischen Diskurs oder gegenüber den Krankenkassen, wächst mit einer großen Wahlbeteiligung. Nur so können wir unsere Vertreter mit ausreichend Legitimation versehen, wenn es um Durchsetzung von zahnärztlichen Interessen geht. ZBWL: Haben Sie schon Verbesserungsvorschläge für die nächste Wahl? ZBWL: Wissen Sie schon, wen Sie wählen werden? Dr. Grieß: Das ist aber jetzt eine heikle Frage. Der Wahlleiter muss natürlich unparteiisch und neutral die Wahl leiten. Da ich aber auch aktiv in der Kammerversammlung tätig bin, weiß ich natürlich schon, wen ich wähle. Da halte ich es mit Adenauer, der sich auch selbst gewählt hat. Eva Altenidiker Tel.: 0251 507-102 Fax: 0251 507-65102 E-Mail: [email protected] ZBWL: Was passiert nach der Wahl? Dr. Grieß: Nach der Feststellung des Ergebnisses ist es die Aufgabe des Wahlleiters, zur konstituierenden VV der KZV einzuladen. Diese wird, wenn die Wahl ohne gravierende Einsprüche beendet werden kann, am 17. Dezember 2016 in Dortmund stattfinden. Somit wird die KZV pünktlich zu Jahresbeginn einen neuen Vorstand mit einem oder einer Vorsitzende/n haben. 29
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