Stellenangebot Sachbearbeitung Auswertung Abt. 5, Ref. 53.1

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Sachbearbeitung Auswertung
Abt. 5, Ref. 53.1
Stellenangebot
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport - Abteilung 5 -, 30165 Hannover
Einstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Meldeaktenzeichen: 51.34-03041/53.1- GETZ
Besoldungs-/Entgeltgruppe: A 9 (LG2) A 10 E11
Bewerbungsschluss: 14.10.2016
Stellenumfang: 1
Befristung : unbefristet
In der Verfassungsschutzabteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport ist im
Referatsteil 53.1 „ Rechtsextremismus und –terrorismus “ zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten/
Arbeitsplatz einer/eines
Sachbearbeiterin/
Sachbearbeiters
zu besetzen.
Der Dienstposten ist nach der Bes.Gr. A 11/A12 BBesO bewertet, der Arbeitsplatz ist der EG 11 TV-L
zugeordnet. Aus personalentwicklerischen Gründen können nur Beamtinnen und Beamte der
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung „Allgemeine Dienste“ oder „Polizei“, bis zur Bes.Gr. A 10
BBesO sowie Tarifbeschäftigte des Öffentlichen Dienstes mit entsprechender Qualifikation bis zur Entg.Gr.
10 TV-L berücksichtigt werden.
Die Tätigkeit umfasst unter anderem:
Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist der Nachrichtendienst des Landes Niedersachsen. Er dient dem
Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie des Bestandes und der Sicherheit des Bundes
und der Länder. Er erfüllt diesen Auftrag u.a. durch die Sammlung und Auswertung von Informationen über
extremistische und terroristische Bestrebungen. In diesem Zusammenhang unterrichtet er als
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„Frühwarnsystem“ die politischen Verantwortlichen und die zuständigen Stellen über Entwicklungen und
drohende Gefahren und klärt die Öffentlichkeit durch zusammenfassende Berichte auf. Darüber hinaus ist er
für die Spionageabwehr und den Geheimschutz zuständig und wirkt bei Sicherheitsüberprüfungen nach dem
Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz und technischen Sicherheits-maßnahmen der
Landesbehörden zum Schutz von Verschlusssachen mit.
Auf diese Weise leistet er einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit des Landes Niedersachsen und
der Bundesrepublik Deutschland sowie ihrer Bürgerinnen und Bürger.
Das Arbeitsumfeld des Niedersächsischen Verfassungsschutzes ist geprägt durch vielfältige und interessante
Tätigkeiten und immer neue Herausforderungen. Diese werden durch eine offene Kommunikationskultur, ein
hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und leistungsstarke Teams bewältigt.
Der Referatsteil 53.1 „Rechtsextremismus und –terrorismus“ ist mit der Beschaffung, Auswertung und
Analyse aktueller Informationen und Entwicklungen im Bereich des Rechtsextremismus und –terrorismus in
Niedersachsen betraut.
Der Dienstposten bzw. Arbeitsplatz umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
• Wahrnehmung der Aufgaben einer Verbindungsperson im “Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum“ (GETZ) in Köln
• Mitarbeit in Bund-/ Länderarbeitsgruppen der Sicherheitsbehörden
• Sachbearbeitung in der Auswertung im Bereich Rechtsextremis-mus/-terrorismus
Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.
Qualifikation / Anforderungen
Anforderungen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen neben einer guten Allgemeinbildung ein ausgeprägtes politisches
Interesse, eine schnelle Auffassungsgabe, hohe Selektionsfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft und
Entscheidungsfreude sowie ein hohes Maß an Kooperationsfähigkeit besitzen und zudem fähig sein, im
Team zu arbeiten.
Darüber hinaus werden eine gründliche, eigeninitiative und selbstständi-ge Arbeitsweise sowie die Fähigkeit,
in der mündlichen und schriftlichen Darstellung auch komplexe Sachverhalte anschaulich zu erklären,
erwartet.
Die Bewerberin/der Bewerber sollte über grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen im Aufgabenspektrum
der Sicherheitsbehörden und deren Zusammenarbeitsformen verfügen. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft,
sich schnell und intensiv in den Themenbereich “Rechtsextremismus“, insbesondere in die Analyse
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rechtsextremistischer Präsenzen im Internet, einzuarbeiten.
Sprachkenntnisse in Englisch werden vorausgesetzt. Weitere Sprachkenntnisse sind erwünscht.
Im Niedersächsischen Verfassungsschutz ist der sichere Umgang mit moderner Informationstechnik
selbstverständlich. Deshalb wird erwartet, dass Sie neben einer grundsätzlichen IT-Affinität und guten
Kenntnissen der gängigen Microsoft-Office-Anwendungen ebenfalls Erfahrungen im Bereich „Neue Medien“
mitbringen.
Bewerberinnen und Bewerber müssen bereit sein, sich einer Qualifikation für die Aufgaben des
niedersächsischen Verfassungsschutzes zu unterziehen. In diesem Zusammenhang sind innerhalb des
ersten Jahres u.a. zwei vierwöchige Aufenthalte in einer Fortbildungsstätte in Nordrhein-Westfalen sowie
bedarfsorientierte spezifische Fortbildungsveranstaltungen als wichtiger Bestandteil unseres Aus- und
Fortbildungskonzepts vorgesehen.
Die Wahrnehmung des Dienstpostens/Arbeitsplatzes setzt die erfolgreiche Durchführung einer erweiterten
Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) nach dem Niedersächsischen
Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds. SÜG) voraus. Geeignete Bewerbe-rinnen und Bewerber müssen sich
daher bereit erklären, sich im Einstellungsfall einer Sicherheitsüberprüfung der Sicherheitsüberprüfungsstufe
Ü3 unterziehen zu lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen
Verfassungsschutzes eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben und daher den in § 26 Nds. SÜG
aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere
Sicherheitsregelungen gelten, unterliegen.
Neben den Bezügen wird für die Zeit der Beschäftigung beim Niedersächsischen Verfassungsschutz gemäß
Nr. 8 Abs. 1 der Anlage I zu § 20 Abs. 2 Satz 1 BBesG (Bundesbesoldungsordnungen A und B) i.V.m. Anlage IX eine monatliche (nicht ruhegehaltsfähige) Sicherheitszulage in Höhe von
• 153,39 Euro brutto (Bes.Gr. A 6 bis A 9 BBesO)
• 191,73 Euro brutto (ab Bes.Gr. A 10 BBesO)
gezahlt. Die (weitere) Zahlung einer etwaigen Polizeizulage für Polizei-vollzugsbeamtinnen und -beamte
erfolgt dahingegen nicht.
Aufgrund der besonderen Aufgabenstellung einer Verbindungsperson ist der Dienstposten nur bedingt
teilzeitgeeignet.
Es wird die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung bei der Wahrnehmung von auswärtigen Terminen
und Dienstreisen erwartet. Dienstort ist grundsätzlich Hannover. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt u.a. aber
auch mit Dienstreisen dienstags bis donnerstags in Köln. Daher wird der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
der Klasse „B“ vorausgesetzt.
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Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten
und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb
Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Menschen ausdrücklich. Bei gleicher Eignung werden
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen bzw. Gleichstellung nach Maßgabe der für sie
einschlägigen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Externe Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten,
das Vorliegen einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 68 SGB IX zur Wahrung ihrer
Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport strebt in allen Bereichen und Positionen an,
Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen.
Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Bei gleicher Eignung werden Bewerberinnen
nach Maßgabe der für sie einschlägigen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten werden ausdrücklich begrüßt.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum
14.10.2016
schriftlich unter Angabe der Kennziffer
- 51.34-GETZ
an:
Niedersächsisches Ministerium
für Inneres und Sport
- Referat 51.3 Postfach 44 20
30044 Hannover
Elektronische Bewerbungen bzw. Bewerbungen per E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden. Bitte
geben Sie jedoch eine E-Mail-Adresse an, unter der Sie zu erreichen sind.
Sofern Sie bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, wird um eine schriftliche Einwilligungserklärung zur
Einsichtnahme in die Personalakte gebeten.
Für fachliche Auskünfte stehen Herr Zimpelmann (Tel.: 05 11 / 67 09 – 571) und zum Auswahlverfahren Herr
Möller (Tel.: 05 11 / 67 09 – 287) gern zur Verfügung.
Alle im Rahmen der Bewerbungsunterlagen erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Abschluss
des Personalauswahlverfahrens unwiderruflich gelöscht. Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen
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zurückerhalten möchten, fügen Sie Ihrer Bewerbung daher bitte einen ausreichend frankierten und an sich
selbst adressierten Rückumschlag bei.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport - Abteilung 5 Büttnerstr. 28
30165 Hannover
Telefon: 0511 6709-287
Telefax: 0511 6709-382
Bewerbungsschluss 14.10.2016
Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner:
Herr Felix Möller
Tel.: 0511/6709 287
Fax: 0511/6709 388
[email protected]