Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Abteilung 5 (Verfassungsschutz) STELLENAUSSCHREIBUNG Niedersächsischer Verfassungsschutz Informationen für Bewerberinnen und Bewerber Reisebeschränkungen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes üben eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aus und unterliegen daher den in § 26 Nds. SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten (sogen. Staatenliste s. Verlinkung auf der Internetseite). Sicherheitszulage: Neben den Bezügen wird für die Zeit der Beschäftigung beim Niedersächsischen Verfassungsschutz gemäß Nr. 8 Abs. 1 der Anlage I zu § 20 Abs. 2 Satz 1 BBesG (Bundesbesoldungsordnungen A und B) i.V.m. Anlage IX eine monatliche (nicht ruhegehaltsfähige) Sicherheitszulage in Höhe von • 115,04 Euro brutto (Bes.Gr. A 2 bis A 5 BBesO) • 153,39 Euro brutto (Bes.Gr. A 6 bis A 9 BBesO) • 191,73 Euro brutto (ab Bes.Gr. A 10 BBesO) gezahlt. Die (weitere) Zahlung einer etwaigen Polizeizulage für Polizeivollzugsbeamtinnen und beamte erfolgt dahingegen nicht. Bezüge: Einen ersten Überblick über Ihre persönliche Beamtenbesoldung bzw. Ihr persönliches Entgelt nach dem TV-L erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung (www.nlbv.niedersachsen.de). Ablauf des Auswahlverfahrens: Im ersten Schritt wird geprüft, ob die eingegangene Bewerbung das in der Stellenausschreibung formulierte Anforderungsprofil erfüllt. Ist dies der Fall, erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber eine Eingangsbestätigung per E- Mail verbunden mit der Bitte, eine Bewerbersynopse auszufüllen. Hiermit helfen Sie uns sicherzustellen, dass Ihre Daten nicht durch Zusammenfassung verfälscht werden. Der Vergleich der eingegangenen Bewerbungen erfolgt danach über die aktuellen Beurteilungen und Zeugnisse. Reichen Sie daher bitte Ihnen vorliegende aktuelle und auch vorherige Zeugnisse, Anlass- und Regelbeurteilungen in Kopie ein. Sollte eine aktuellere Aussage über Ihre Leistung benötigt werden, setzen wir uns mit Ihrer Dienststelle in Verbindung, wenn uns Ihre Personalakte zur Einsichtnahme vorliegt. Sollten Sie mit der Einsichtnahme in Ihre Personalakte nicht einverstanden sein, erläutern Sie dies bitte kurz. Für die Beantwortung weiterer Fragen sind Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner benannt. in der Stellenausschreibung
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