Informationen zu Stellenausschreibungen des Verfassungsschutzes

Niedersächsisches
Ministerium für
Inneres und Sport
Abteilung 5
(Verfassungsschutz)
STELLENAUSSCHREIBUNG
Niedersächsischer Verfassungsschutz
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber
Reisebeschränkungen:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes üben eine
sicherheitsempfindliche Tätigkeit aus und unterliegen daher den in § 26 Nds. SÜG
aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere
Sicherheitsregelungen gelten (sogen. Staatenliste s. Verlinkung auf der Internetseite).
Sicherheitszulage:
Neben den Bezügen wird für die Zeit der Beschäftigung beim Niedersächsischen
Verfassungsschutz gemäß Nr. 8 Abs. 1 der Anlage I zu § 20 Abs. 2 Satz 1 BBesG
(Bundesbesoldungsordnungen A und B) i.V.m. Anlage IX eine monatliche (nicht
ruhegehaltsfähige) Sicherheitszulage in Höhe von
• 115,04 Euro brutto (Bes.Gr. A 2 bis A 5 BBesO)
• 153,39 Euro brutto (Bes.Gr. A 6 bis A 9 BBesO)
• 191,73 Euro brutto (ab Bes.Gr. A 10 BBesO)
gezahlt.
Die (weitere) Zahlung einer etwaigen Polizeizulage für Polizeivollzugsbeamtinnen und beamte erfolgt dahingegen nicht.
Bezüge:
Einen ersten Überblick über Ihre persönliche Beamtenbesoldung bzw. Ihr persönliches
Entgelt nach dem TV-L erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen
Landesamtes für Bezüge und Versorgung (www.nlbv.niedersachsen.de).
Ablauf des Auswahlverfahrens:
Im ersten Schritt wird geprüft, ob die eingegangene Bewerbung das in der
Stellenausschreibung formulierte Anforderungsprofil erfüllt. Ist dies der Fall, erhält die
Bewerberin bzw. der Bewerber eine Eingangsbestätigung per E- Mail verbunden mit der
Bitte, eine Bewerbersynopse auszufüllen. Hiermit helfen Sie uns sicherzustellen, dass Ihre
Daten nicht durch Zusammenfassung verfälscht werden.
Der Vergleich der eingegangenen Bewerbungen erfolgt danach über die aktuellen
Beurteilungen und Zeugnisse. Reichen Sie daher bitte Ihnen vorliegende aktuelle und auch
vorherige Zeugnisse, Anlass- und Regelbeurteilungen in Kopie ein. Sollte eine aktuellere
Aussage über Ihre Leistung benötigt werden, setzen wir uns mit Ihrer Dienststelle in
Verbindung, wenn uns Ihre Personalakte zur Einsichtnahme vorliegt.
Sollten Sie mit der Einsichtnahme in Ihre Personalakte nicht einverstanden sein, erläutern
Sie dies bitte kurz.
Für die Beantwortung weiterer Fragen sind
Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner benannt.
in
der
Stellenausschreibung