Information zur Entsorgung chemischer Abfälle

Entsorgung von chemischen Abfällen
Verwenden Sie für die hier aufgeführten Abfallarten ausschließlich die vom Zwischenlager
bereitgestellten Verpackungen. Diese besitzen eine UN-Zulassung und haben eine X-Codierung. Sie
können zu den oben genannten Terminen oder nach Absprache abgeholt werden:
Flüssige Abfälle:
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Lösungsmittel, organisch belastet oder unbelastet (5 l Kanister)
Etherhaltige Lösungen (10 l Blech/Kunststoff – Kombifass)
Schwermetallsalzlösungen, wässrig (10 l Kanister)
Säure-, sowie Laugenabfälle, organisch belastet ( 20 l Kanister)
Quecksilberhaltige Lösungen (20 l Kanister)
Feste Abfälle:
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Mit Chemikalien verunreinigte Betriebsmittel (30 bzw. 60 L Weithalsfass)
Ethidiumbromidabfälle auf Agarosegel (30 L Weithalsfass)
Arzneimittel- bzw. Salbenreste ( 30 bzw. 60 L Weithalsfass)
Andere chemische Abfälle können nur nach Rücksprache mit dem Personal des Zwischenlagers
angenommen werden.
Chemikalienreste sowie Mischungen und Zubereitungen (Präparate) gehören nicht in die
Betriebsmittel. Sie sind gesondert mit ihrer chemischen Bezeichnung im Zwischenlager abzugeben.
Wichtig:
Vergewissern Sie sich vor dem Transport, dass Kanister und Fässer fest verschlossen sind.
Prüfen Sie das Ablaufdatum (in der Regel 5 Jahre)
Befüllen Sie die Kanister max. bis zur entsprechenden Markierung bzw. höchstens zu 80% des
Gesamtfassungsvermögens.
Achten Sie unbedingt auf Sauberkeit der Verpackungen. Diese dürfen auch nicht beschädigt
sein.
Andernfalls sind die Abfälle von der Annahme ausgeschlossen.