zur Stellenausschreibung - Sachsen

Im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
des Landes Sachsen-Anhalt ist die Stelle
einer Referentin/eines Referenten
im Referat „Bauaufsicht, Bautechnik, technische Fragen des Städte- und
Wohnungsbaus“
zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für zwei Jahre zu besetzen mit dem Ziel der
Entfristung.
Aufgabenschwerpunkte:
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Grundsatzangelegenheiten auf dem Gebiet der Bautechnik, der Baunormung, des
Zulassungs-, Überwachungs- und Prüfwesens
Grundsatzangelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Bauproduktenverordnung und der Europäischen Harmonisierung des Bauwesens
Erfassung, Registrierung und Auswertung von verallgemeinerungswürdigen
Bauschäden
Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Zustimmung im Einzelfall für
Bauprodukte und Bauarten
Anforderungen:
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Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium des Bauingenieurwesens
(Vertiefung Konstruktiver Ingenieurbau/Massivbau oder vergleichbare Vertiefung)
Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Planung und Ausführung von Gebäuden und
anderen baulichen Anlagen nach Bauordnungsrecht, insbesondere der
Standsicherheit und des konstruktiven Brandschutzes
Selbständige Arbeitsweise, Belastbarkeit, organisatorische Fähigkeiten
ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach E 14 TV-L bewertet.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Bei der Beurteilung der Eignung, Leistung und Befähigung werden Fähigkeiten und
Erfahrungen aus der familiären und sozialen Arbeit berücksichtigt, soweit ihnen für die zu
übertragenden Aufgaben Bedeutung zukommt.
Ggf. weitere Informationen unter Tel.-Nr. 0391/567 7409, Frau Flechner.
Wenn Sie an dieser Tätigkeit interessiert sind, senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen
bis zum 28. September 2016 an das
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
des Landes Sachsen-Anhalt
Personalreferat
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
Eine Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen ist grundsätzlich nicht
vorgesehen. Sollte seitens der Bewerberin/des Bewerbers der Wunsch hierzu bestehen, ist
ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Anderenfalls werden
die Bewerbungsunterlagen nach Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung des
Bewerbungsverfahrens vernichtet.
Eine Erstattung von Reisekosten aus Anlass von Vorstellungsgesprächen erfolgt nicht.