Im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt ist die Stelle einer Referentin/eines Referenten im Referat „Bauaufsicht, Bautechnik, technische Fragen des Städte- und Wohnungsbaus“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für zwei Jahre zu besetzen mit dem Ziel der Entfristung. Aufgabenschwerpunkte: Grundsatzangelegenheiten auf dem Gebiet der Bautechnik, der Baunormung, des Zulassungs-, Überwachungs- und Prüfwesens Grundsatzangelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Bauproduktenverordnung und der Europäischen Harmonisierung des Bauwesens Erfassung, Registrierung und Auswertung von verallgemeinerungswürdigen Bauschäden Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Zustimmung im Einzelfall für Bauprodukte und Bauarten Anforderungen: Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium des Bauingenieurwesens (Vertiefung Konstruktiver Ingenieurbau/Massivbau oder vergleichbare Vertiefung) Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Planung und Ausführung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen nach Bauordnungsrecht, insbesondere der Standsicherheit und des konstruktiven Brandschutzes Selbständige Arbeitsweise, Belastbarkeit, organisatorische Fähigkeiten ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach E 14 TV-L bewertet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei der Beurteilung der Eignung, Leistung und Befähigung werden Fähigkeiten und Erfahrungen aus der familiären und sozialen Arbeit berücksichtigt, soweit ihnen für die zu übertragenden Aufgaben Bedeutung zukommt. Ggf. weitere Informationen unter Tel.-Nr. 0391/567 7409, Frau Flechner. Wenn Sie an dieser Tätigkeit interessiert sind, senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 28. September 2016 an das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Personalreferat Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Eine Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sollte seitens der Bewerberin/des Bewerbers der Wunsch hierzu bestehen, ist ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Eine Erstattung von Reisekosten aus Anlass von Vorstellungsgesprächen erfolgt nicht.
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