Stellenausschreibung Im Landesschulamt Sachsen-Anhalt/Referat 32 - Lehrerpersonalien, Bereich Süd - ist voraussichtlich ab 14.05.2016 eine Vollzeitstelle einer/eines Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters Lehrerpersonal im Rahmen einer Elternzeitvertretung, befristet bis 28.02.2017, zu besetzen. Der Arbeitsort ist Halle. Die Tätigkeit wird nach Entgeltgruppe E 8 TV-L vergütet. Aufgabengebiet: Personalrechtliche Sachbearbeitung für Lehrkräfte im südlichen Sachsen-Anhalt o Statusmaßnahmen wie Einstellungen, Beförderungen, Beendigung von Dienst- und Beschäftigungsverhältnissen o statusbegleitende Maßnahmen wie zum Beispiel Arbeitsbefreiung, Sonderurlaub, Teilzeit, Altersteilzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall o personalwirtschaftliche Maßnahmen wie Abordnungen und Versetzungen und andere Voraussetzungen: Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r Wünschenswert sind anwendungsbereite PC-Kenntnisse in Word und Excel, eine hohe Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und ein hohes Maß an sozialer Kompetenz sowie Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit und eine selbständige, verantwortungsbewusste Arbeitsweise. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Tel.-Nr.: 0345/514-1145 (Frau Schlücke). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Der schriftlichen Bewerbung sind Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, Zeugnisse sowie Nachweise über die erforderliche Berufserfahrung beizufügen. Bei Bewerbungen aus dem Landesdienst Sachsen-Anhalt ist zudem auch eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte erforderlich. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer LSchA 03/2016 bis zum 21.03.2016 an folgende Dienststelle: Landesschulamt Zentrale Dienste Referat 11 Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
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