Im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt ist die Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters im Referat „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für zwei Jahre zu besetzen. Aufgabenschwerpunkte: Organisatorische Vorbereitung von Pressekonferenzen Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung von Ausstellungen, Messebeteiligungen u. a. öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen des Ministeriums Eigenständige Bearbeitung von fachlich orientierten Medienanfragen Anforderungen: Abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium der Fachrichtung Verwaltungswissenschaften, Germanistik oder aus dem Bereich der Sozialwissenschaften oder einen abgeschlossenen Beschäftigtenlehrgang II wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit Teamfähigkeit, Initiative, Leistungsbereitschaft Selbständiges Arbeiten Gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen Loyalität und absolute Diskretion Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach E 9 TV-L bewertet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei der Beurteilung der Eignung, Leistung und Befähigung werden Fähigkeiten und Erfahrungen aus der familiären und sozialen Arbeit berücksichtigt, soweit ihnen für die zu übertragenden Aufgaben Bedeutung zukommt. Ggf. weitere Informationen erteilt Frau Tappert (Tel.-Nr. 0391/567 7409). Wenn Sie an dieser Tätigkeit interessiert sind, senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 18. August 2016 an das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Personalreferat Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg 2 Eine Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sollte seitens der Bewerberin/des Bewerbers der Wunsch hierzu bestehen, ist ein ausreichend frankierter und dressierter Rückumschlag beizufügen. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Eine Erstattung von Reisekosten aus Anlass von Vorstellungsgesprächen erfolgt nicht.
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