Im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes

Im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
des Landes Sachsen-Anhalt ist die Stelle
einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters
im Referat „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“
zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für zwei Jahre zu besetzen.
Aufgabenschwerpunkte:
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Organisatorische Vorbereitung von Pressekonferenzen
Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung von Ausstellungen,
Messebeteiligungen u. a. öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen des Ministeriums
Eigenständige Bearbeitung von fachlich orientierten Medienanfragen
Anforderungen:
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Abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium der Fachrichtung
Verwaltungswissenschaften, Germanistik oder aus dem Bereich der
Sozialwissenschaften oder einen abgeschlossenen Beschäftigtenlehrgang II
wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Teamfähigkeit, Initiative, Leistungsbereitschaft
Selbständiges Arbeiten
Gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
Loyalität und absolute Diskretion
Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach E 9 TV-L bewertet.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Bei der Beurteilung der Eignung, Leistung und Befähigung werden Fähigkeiten und
Erfahrungen aus der familiären und sozialen Arbeit berücksichtigt, soweit ihnen für die zu
übertragenden Aufgaben Bedeutung zukommt.
Ggf. weitere Informationen erteilt Frau Tappert (Tel.-Nr. 0391/567 7409).
Wenn Sie an dieser Tätigkeit interessiert sind, senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen
bis zum 18. August 2016 an das
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
des Landes Sachsen-Anhalt
Personalreferat
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
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Eine Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen ist grundsätzlich nicht
vorgesehen. Sollte seitens der Bewerberin/des Bewerbers der Wunsch hierzu bestehen, ist
ein ausreichend frankierter und dressierter Rückumschlag beizufügen. Anderenfalls werden
die Bewerbungsunterlagen nach Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung des
Bewerbungsverfahrens vernichtet.
Eine Erstattung von Reisekosten aus Anlass von Vorstellungsgesprächen erfolgt nicht.