9/2016 - Verlag für Standesamtswesen

D 6451 E
9/2016
69. Jahrgang
Nr. 9
September 2016
Herausgegeben vom Bundesverband der
Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten
StAZ Das Standesamt
Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht,
Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands
Frankfurt am Main Berlin
Aufsätze
Michael Coester
Die rechtliche Behandlung von im Ausland geschlossenen Kinderehen ± Zugleich Besprechung von OLG
Bamberg 12. 5. 2016 257
Wolf Sieberichs
Die EU-Urkundenvorlageverordnung 262
OLG Zweibrücken 18. 12. 2015 ± 6 UF 94/15
Die groûzügigen Maûstäbe, die hinsichtlich der Hinzufügung des bisherigen Familiennamens bei der Volljährigenadoption gelten, sind auch auf die Adoption
eines Minderjährigen anzuwenden, der wenige Wochen
nach dem Erlass des Annahmebeschlusses volljährig
wird 278
Aus der Praxis
Rechtsprechung
BGH 22. 6. 2016 ± XII ZB 52/15
Das Personenstandsgesetz lässt eine Eintragung wie
»inter« oder »divers« als Angabe des Geschlechts im
Geburtenregister nicht zu 269
OLG Bamberg 12. 5. 2016 ± 2 UF 58/16
Eine in Syrien nach syrischem Eheschlieûungsrecht
wirksam geschlossene Ehe einer zum Eheschlieûungszeitpunkt 14-Jährigen mit einem Volljährigen ist als
wirksam anzuerkennen, wenn die Ehegatten der sunnitischen Glaubensrichtung angehören und die Ehe
bereits vollzogen ist 270
OLG Hamm 22. 12. 2015 ± 15 W 137/14
Die Beurkundung des Vor- und Familiennamens eines
Elternteils in der Geburtenregistereintragung eines
Kindes erbringt mit der personenstandsrechtlichen
Beweiskraft des § 54 Abs. 1 PStG den Nachweis der
Identität dieser Person, der für die Nachbeurkundung
(§ 34 Abs. 1 PStG) einer im Ausland vorgenommenen
Eheschlieûung zu führen ist. Kann bei dieser Nachbeurkundung der Nachweis des Geburtsdatums und
des Geburtsortes eines Ehegatten nicht geführt werden,
können in Anwendung des Annäherungsgrundsatzes
die eigenen Angaben der betreffenden Person mit
einem klarstellenden Zusatz in die Eintragung übernommen werden 275
Auslegung eines ausländischen Scheidungsurteils bei
wiederholter Eheschlieûung der Ehegatten Helga Kraus
278
Abstammung eines Kindes, welches während bestehender Lebenspartnerschaft einer Engländerin und einer
Neuseeländerin in Deutschland geboren wurde
Fabian Wall 280
Schreibweise von zusammengesetzten Namen und
Vornamen nach rumänischem Recht Gerhard Bangert
283
Geburtsurkunden von Flüchtlingskindern 284
Ausländisches und internationales Recht
Aus Bergmann Aktuell ± Kurznachrichten aus dem
Ausland 284
Literatur
Duden: Leihmutterschaft im Internationalen Privatund Verfahrensrecht Martin Menne 285
Verschiedenes
Vorschau
Alleinerziehende 2014 / Lebenserwartung nach der
Sterbetafel 2012/2014 287
Gewöhnlicher Aufenthalt und Personalstatut von
Flüchtlingen Dietmar Baetge
Das Zwangsgeldverfahren nach § 69 PStG Matthias
Hettich
Gesetze, Verordnungen, Erlasse
Niedersachsen
Aufhebung der Verordnung über die zuständigen Behörden für die Anfechtung der Vaterschaft (13. 5. 2016)
287
Saarland
Bestattungsverordnung (13. 6. 2016) 287
Sachsen-Anhalt
Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden, die
zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind; Ausstellung
von Apostillen (16. 3. 2016) 288
Mitteilungen
Akademie für Personenstandswesen
Seminarprogramm 2017 nach Seite 288
Neues indisches Adoptionsrecht Dietrich Nelle
Die beliebtesten Vornamen des Jahres 2015
Frauke Rüdebusch
Nationales und internationales Namensrecht der Türkei
Zeynep Derya Tarman/BasËak BasËogÏlu
Intersexualität bleibt unsichtbar: Kritische Anmerkungen
zum Beschluss des Bundesgerichtshofs zu nicht-binären
Eintragungen im Personenstandsrecht
Jens T. Theilen
Art. 48 EGBGB und Zwangsangleichung des dänischen
Mittelnamens ± Anmerkung zu KG 17. 3. 2016 und Plädoyer
für eine Reform der Art. 10, 48 EGBGB Fabian Wall
Bundesmeldegesetz schafft endgültig Rufnamen ab ±
Grund zur Namensänderung? Jens Wuttke
Bayern
Dienstbesprechung der Standesbeamten im Herbst 2016.
Vom 24. 8. 2016 III
Rheinland-Pfalz
Fortbildung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Personenstandswesen (Herbstschulung 2016).
Vom 22. 8. 2016 IV
Nr. 9 des 69. Jahrgangs 2016 der Zeitschrift
Das Standesamt
Verantwortlich:
Professor Dr. Tobias Helms;
für »Aus der Praxis«:
Beate Anefeld, M. A.
Mit der vierteljährlich erscheinenden Beilage
»Verbandsnachrichten und
Mitteilungen des Bundesverbandes und
der Landesverbände der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten«
Redaktion: Hanauer Landstraûe 197
60314 Frankfurt am Main
Telefon (0 69) 40 58 94-0
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ISSN 0341-3977
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