VFM Schnauferl - Tour „Zwischen Vissel und Wümme“

7. Nennungen, Nenngeld und Nennbüro (Forts.)
Im Nenngeld sind enthalten:
- Rallyeschild
- Frühstück und Mittagessen für jeweils 2 Personen
- Kaffee und Kuchen für jeweils 2 Personen
- Für 30 % der Fahrer und Beifahrer Ehrenpreise
- Fahrtaufgaben in bester Qualität
Das Nenngeld ist mit Abgabe der Nennung entweder durch einen beigefügten Scheck oder durch Überweisung auf das Konto des VFM
Verein für Motorsport bei der Commerzbank Lehrte, IBAN DE27
2504 0066 0201 5600 02, zu entrichten, Verwendungszweck:
Schnauferl-Tour und Namen der Teilnehmer.
Ausschreibung und
Einladung
VFM Schnauferl - Tour
„Zwischen Vissel und Wümme“
am 28. August 2016
Es werden nur Nennungen bearbeitet, für die das Nenngeld als Scheck
oder Überweisung vorliegt. Bitte kein Bargeld beilegen!
Eine Gemeinschaftsveranstaltung von
und
Foto: © PS-Sportphoto, Klosterseelter Straße 1, 27243 Kirchseelte
1. Veranstalter und Veranstaltung
Der Verein für Motorsport e.V. im ADAC und die MSG Visselhövede
e.V. im ADAC veranstalten am 28. August 2016 die VFM Schnauferl - Tour „Zwischen Vissel und Wümme“ für Automobile als motortouristische Veranstaltung, die nach dieser Ausschreibung und den
noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen und behördlichen
Auflagen durchgeführt wird.
2. Anschrift der Fahrtleitung / Nennbüro
Verein für Motorsport e.V. im ADAC
Dieter Hollmann
Grüne Allee 22, 31303 Burgdorf-Ramlingen
Telefon: 05085 9567 377, Mobil: 01577 4271 693
http://www.verein-fuer-motorsport.de
[email protected]
3. Zeitplan
08:00 Uhr
Dokumenten- und Fahrzeugabnahme in ländlicher
Idylle im Kronsnest 1, 29664 Walsrode (zwischen
Neddenaverbergen-Lehringen und Hamwiede, in der
Nähe der Kreisgrenze HK-VER) mit gemeinsamem
Frühstücksbuffet
Ein Trailer-Parkplatz ist auf dem Gutshof oder am Zielort (Distanz zwischen beiden Orten ca. 14,5 km) vorhanden
09:30 Uhr
Start im Minutenabstand nach Startnummer
12:00 Uhr
Mittagspause beim Autohaus Aureus, Industriestraße 9-11, 27367 Sottrum
13:00 Uhr
Start zur 2. Etappe
15:00 Uhr
Eintreffen der Teilnehmer auf dem Marktplatz in Visselhövede zur Fahrzeugpräsentation, verbunden mit
einer kleinen „Abkühlung“
16:30 Uhr
Eintreffen der Teilnehmer im Krug Dreikronen,
Dreikronen 25, 29664 Walsrode zur gemeinsamen
Kaffeetafel, bei schönem Wetter im Kaffeegarten
18:00 Uhr
Aushang der Ergebnisse, Siegerehrung
4. Klasseneinteilung
Touristische Ausfahrt ohne Schwierigkeiten auf der Strecke, Bordbuch
mit Richtungs-/Kreuzungszeichen sowie Kartenreproduktion mit eingezeichneter Streckenführung, Bildersuche und Beantwortung von
Fragen nach örtlichen Begebenheiten (Lexika oder andere Hilfsmittel
sind nicht erforderlich). Kugelschreiber und feste Schreibunterlage
sollten mitgebracht werden.
Klasse
Klasse
Klasse
Klasse
Klasse
Klasse
1:
2:
3:
4:
5:
6:
Bis Baujahr 1945
Baujahr 1946 bis 1960
Baujahr 1961 bis 1970
Baujahr 1971 bis 1986
Baujahr 1987 bis 1996
Offene Fahrzeuge ab 1997
Die Ausgabe der Fahrtunterlagen erfolgt erst nach Unterschrift von
Fahrer und Beifahrer. Klassen mit weniger als 2 Teilnehmern werden
mit der jüngeren Klasse zusammengelegt.
5. Preise und Pokale
Pro Klasse werden an Fahrer und Beifahrer für 30 % Ehrenpreise ausgegeben.
6. Durchführung der Veranstaltung
Die Fahrtstrecke beträgt für alle Fahrzeuge circa 100 Kilometer und
ist in zwei Etappen eingeteilt. Außer einer Organisationszeit gibt es
keinerlei Zeitwertungen. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrtstrecke wird durch Kontrollen überwacht. Vom Veranstalter eingesetzten Ordnern und Kontrolleuren ist zwecks eines reibungslosen Ablaufes der Veranstaltung jederzeit Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen
werden mit Ausschluss aus der Wertung geahndet. Die Wertung ist
den Fahrtunterlagen zu entnehmen.
7. Nennungen und Nenngeld
Die Nennung muss bis zum 15. August 2016 beim VFM vorliegen. Die
Teilnehmerzahl ist auf 80 Fahrzeuge begrenzt. Das Anmeldeformular
sowie die schnelle und bequeme Online-Nennung finden sich auf unserer Homepage.
Das Nenngeld beträgt 80,00 € pro Fahrzeug, besetzt mit zwei Personen. Jede weitere Person 40,00 €, Kinder bis 14 Jahre sind frei.
Das Nenngeld ist Reuegeld und wird nur bei Absage der Veranstaltung
zurückgezahlt.