Allge emeine Einkaufs E sund Bestellb B edingun ngen (AG GB [Eink kauf]) § 1 Allge emeines – Geltungsbereich (1) Unsere nachstehenden alllgemeinen Einkaufs- und Bestellbedingungen (AGB B [Einkauf]) gelten für unsere gesam mten Einkäuffe und Bestellungen aussc chließlich. En ntgegenstehen nde oder von n unseren Bedingungen abweichende e Bedingunge en des Lieferanten werden n nicht anerkkannt, es sei denn, wir hätten ausdrü ücklich schriftliich ihrer Geltu ung zugestimm mt. Unsere AG GB [Einkauf] g gelten auch da ann, wenn w in Kenntn wir nis entgegensstehender ode er von unsere en Bedingung gen abweiche ende Bedingu ungen des Lieferanten de essen Antrag zum Vertragsschluss bzw. dessen d Leistu ung vorbehaltlo os annehmen. (2) Unsere AGB [Einkauf] gelte en nur für unssere Geschäfftsbeziehung mit m Unternehm mern. Gemäß §14 BGB ehmer eine na atürliche oder juristische Pe erson oder eine rechtsfähige e Personenge esellschaft, ist ein Unterne d die bei Abscchluss eines Rechtsgesch häftes in Au usübung ihrerr gewerbliche en oder selb bständigen beruflichen Tä ätigkeit handelt. (3) Unsere AGB [Einkauf] [ gelte en auch für alle späteren Ve erträge mit dem m Lieferanten. ebote - Angeb botsunterlage en - Geheimh haltung - Auftragserteilung g § 2 Ange (1) Der D Lieferant ist verpflichte et, unsere Be estellung innerhalb einer Frist von zwei Wochen anz zunehmen, s sofern keine kürzere k Frist in n unserer Besttellung genannt ist. (2) An Abbildungen, Zeichnung A gen, Berechnungen und so onstigen Unte erlagen behaltten wir uns EigentumsE u Urheberre und echte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere e ausdrücklich he schriftliche e vorherige Zu ustimmung n nicht zugänglich gemacht werden. w Sie sind ausschließ ßlich für die Fe ertigung aufgrrund unserer Bestellung B z verwenden zu n; nach Abwicklung der Bestellung B sind d sie uns unaufgefordert zzurückzugebe en. Dritten g gegenüber sin nd sie geheim zu halten. (3) Nur schriftlich erteilte Abschlüsse bzw. Bestellungen N B sind s gültig. Mü ündliche Vere einbarungen binden b uns n nur, wenn sie e von uns sch hriftlich bestättigt werden. Abweichungen A n von schriftlicchen Bestellu ungen und V Vereinbarunge en bedürfen in n jedem Fall unserer u vorherrigen schriftlich hen Zustimmu ung. (4) Die Weitergab D be von Aufträg gen an Subun nternehmer be edarf unserer vorherigen scchriftlichen Zus stimmung. W Werden Aufträ äge ohne Zusstimmung weittergegeben, sind s wir berechtigt, entschädigungslos de en Vertrag a aufzuheben, s sowie unserersseits Schaden nsersatz gelten nd zu machen n. § 3 Preis se – Zahlungs sbedingungen n (1) Der in der Bestellung ausgewiesene Bettrag ist binden nd und schließ ßt Lieferung “ffrei Haus” eins schließlich V Verpackung u sonstiger Nebenkosten und N ein. (2) Die gesetzlich he Mehrwertsteuer ist im Pre eis nicht entha alten. (3) Z Zahlungen erffolgen auf Re echnungen, in denen in zweifacher Ausfe ertigung gena au spezifiziert sämtliche A Angaben aufg geführt sein müssen. Nacch Erhalt, Sichtung und an nstandsloser Übernahme der d Ware, e erfolgt die Bezzahlung unterr Abzug des ve ereinbarten Skontosatzes am a jeweils verreinbartem Za ahlungsziel o oder nach 90 Tagen netto. (4) Aufrechnungs A s- und Zurückb behaltungsrecchte stehen un ns im gesetzlicchen Umfang zzu. § 4 Lieferung n Ausführung, Umfang und Einteilung de er Bestellung e entsprechen und u genau (1) Die Lieferungen müssen in t termingerecht t ausgeführt werden. w Jederr einzelnen Lie eferung ist ein n ausführliche er Lieferschein n mit allen unseren Beste elldaten und einer e genauen Inhaltsangab be beizufügen. (2) Für Stückzah hlen, Gewichte e und Maße sind die von uns bei der Wareneingan ngskontrolle ermittelten e W Werte maßgebend. Wenn die verreinbarten Terrmine aus ein nem vom Liefe eranten zu ve ertretenden Um mstand nicht oder nicht (3) W v vollständig e eingehalten w werden, sind wir berech htigt, unbesch hadet weiterrgehender ge esetzlicher A Ansprüche na ach unserer Wahl W vom Verttrag zurückzu utreten, uns vo on dritter Seitte Ersatz zu beschaffen b und/oder Scha adensersatz wegen w Nichterrfüllung zu verlangen. Alle durch d verspättete oder unvo ollständige Lieferungen oder o Leistunge en entstandenen Mehrkoste en hat uns derr Lieferant zu ersetzen. Die Annahme d der verspäte eten oder unvollständige u en Lieferung und Leistu ung enthält keinen Verrzicht auf Ersatzansprücche Stand: März 2011 D DELOX Messte echnik GmbH ♦ Friedrich-List-S Straße 9 ♦ D 71 1364 Winnende en +49 (0 0)7195 95 9999 9-0 ♦ info@delo ox.eu ♦ www.de elox.eu Seite 1 von 3 Allge emeine Einkaufs E sund Bestellb B edingun ngen (AG GB [Eink kauf]) . (4) Bei wiederho olter Terminüb berschreitung bzw. unvolls ständiger Liefferung sind w wir zum Rüc cktritt vom V Vertrage auch h dann berech htigt, wenn die Verzögerung vom Lieferan nten nicht zu vvertreten ist. (5) W Wenn der Liefferant Schwierigkeiten vora aussieht oder wenn w vom Lie eferanten unbe eeinflussbare Umstände e eintreten, die an der termin ngerechten vo ollständigen Lieferung in de er vorgeschrie ebenen Qualität hindern könnten, musss uns der Liefferant unverzü üglich hiervon schriftlich ben nachrichtigen. T n sind nur nacch unserer vorrherigen ausdrücklichen sch hriftlichen Zusstimmung zulässig. (6) Teillieferunge ht - Verpacku ung - Gefahrübergang § 5 Frach (1) Der Gefahrüb bergang erfolg gt erst bei Übe ergabe an uns oder den vo on uns bestim mmten Empfän nger. Dies g auch dann gilt n, wenn ausna ahmsweise von uns Frachtk kosten oder an ndere Nebenko osten getrage en werden. u Beschädigung, die wä ährend des Transports T eiinschließlich d des Entladen ns bis zur (2) Für Verlust und A Annahme eine er von uns vorrgeschriebene en Stelle entsttehen, haftet der d Lieferant. geluntersuchu ung - Gewährleistung - Einhaltung des s Elektro- und d Elektronikg gerätegesetze es § 6 Mäng (ElektroG G) - Rücknahm mepflicht des s Lieferanten n (1) Die Annahme e erfolgt unte er Vorbehalt der d Richtigkeit, Vollständig gkeit und Tau uglichkeit. Die e Anzeige o offenkundiger r Mängel hat spätestens in nnerhalb von zwei Woche en nach Ware eneingang zu u erfolgen. Hinsichtlich ve erborgener Mä ängel erfolgt die d Anzeige un nverzüglich na ach der Entdecckung. Die Be estimmung d § 377 HG des GB gilt für die Geschäftsbezi G iehung zwisch hen uns und unseren Liefera anten nicht. elieferte Ware den vereinba arten Spezifika ationen entsprricht, dass (2) Der Lieferant gewährleistett, dass die ge s keine ihre sie en Wert oder ihre i Tauglichkkeit beeinträch htigenden Man ngel aufweist und dass ihr keine der z zugesicherten n Eigenschafte en fehlt. Weite erhin steht de er Lieferant da afür ein, dass die gelieferte Ware frei v von Konstrukktions-, Materrial- und Herrstellungsfehle ern ist und dem neueste en Stand der Technik e entspricht. Der Lieferant garantiert we eiterhin, dass s die gelieferte Ware in vollem Umfa ange den Bestimmunge en des Elektro o- und Elektrronikgeräteges setzes (ElektrroG) entsprich ht, insbesond dere keine nach § 5 die eses Gesetzess verbotenen Stoffe enthä ält. Die Kosten einer durch h uns vorgenommenen Überprüfung der Ware trägt bei Verstoß ge egen die Bestimmungen B n des Elek ktro- und ätegesetzes (E ElektroG) der Lieferant. Elektronikgerä hen Gewährle eistungsansprü üche stehen uns u ungekürzt zu; unabhän ngig davon sind wir bei (3) Die gesetzlich Mängeln und fehlenden garrantierten Besschaffenheiten n berechtigt, nach n unserer W Wahl hier unentgeltliche o kostenlossen Ersatz zu verlangen. In dringenden Fällen F sind wirr zur Ersatzbe eschaffung Beseitigung oder o oder Ausbessserung auf Kosten de es Lieferanten befugt. Bleibt B eine von uns erwünschte Mangelbeseitiigung auch nach Ablauff einer ange emessenen Nachfrist N erfo olglos, so kö önnen wir Herabsetzung g des vereinba arten Preises verlangen, vo om Vertrag ga anz oder teilw weise zurücktrreten oder S Schadensersa atz wegen Nichterfüllun ng verlangen n. Unsere weitergehenden Leistun ngs- und S Schadensersa atzansprüche - auch für Fo olgeschäden - werden hierd durch nicht be erührt. Mänge el, die erst bei der Be- und u Verarbeitu ung oder bei ihrem Gebra auch auftreten n, berechtigen n uns, auch die d nutzlos a aufgewendete en Kosten erse etzt zu verlang gen. eistungsfrist be eträgt 2 Jahre e ab Abnahme e der Waren durch d uns. Be ei verborgenen n Mängeln (4) Die Gewährle beginnt die Gewährleistung gsfrist erst ab Entdeckung des d Mangels zu z laufen. Sie e läuft jedoch höchstens 6 Monate ab 60 b Abnahme du urch uns. Bei Ersatzlieferungen und erfo olgten Nachbe esserungen beginnt b die Frist jeweils neu zu laufen. (5) Z Zur Erhaltung unserer Gew währleistungsa ansprüche übe er die Gewährleistungsfrist h hinaus genügtt es, wenn w dem Lieferranten die Mä wir ängel innerhalb b der Gewährlleistungsfrist schriftlich s ange ezeigt haben. Werden wiede erholt mangelhafte Waren geliefert bzw. Leistungen mangelhaft m erb bracht, so sind wir zum (6) W Rücktritt vom Vertrag unbesschadet weitergehender An nsprüche berechtigt. (7) Der Lieferant wird auf seine e Kosten die gelieferten g Waren nach Nutzzungsbeendigung zurückne ehmen und e entsprechend den gesetzlicchen Vorschrifften ordnungsg gemäß entsorrgen. Stand: März 2011 D DELOX Messte echnik GmbH ♦ Friedrich-List-S Straße 9 ♦ D 71 1364 Winnende en +49 (0 0)7195 95 9999 9-0 ♦ info@delo ox.eu ♦ www.de elox.eu Seite 2 von 3 Allge emeine Einkaufs E sund Bestellb B edingun ngen (AG GB [Eink kauf]) § 7 Produ ukthaftung - Freistellung - Haftpflichtv versicherung (1) Soweit S der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich v h ist, ist er verpflichtet, uns von S Schadensersa atzansprüchen n Dritter auf errstes Anforderrn freizustellen n. ahmen ist der Lieferant aucch verpflichtet,, etwaige Aufw wendungen gemäß den §§ § 683, 670 (2) In diesem Ra BGB zu ersta atten, die sich im Zusamme enhang in eine er von uns durchgeführten Rückrufaktion n ergeben. Über Inhalt und u Umfang der durchzufführenden Rü ückrufaktion werden w wir den Lieferante en, soweit möglich und zumutbar, un nterrichten un nd ihm Geleg genheit zur Stellungnahme S e geben. Derr Lieferant v verpflichtet sich, eine Pro odukthaftpflich htversicherung g mit einer ausreichenden a n Deckungssu umme für Personenscha aden/ Sachscchaden zu untterhalten. Vor Vertragsausfführung ist die e Versicherun ng uns auf W Wunsch schrifftlich nachzuw weisen. W de Schadense ersatzansprüch he oder sonstiige Ansprüche e unsererseitss bleiben unbe erührt. (3) Weitergehend § 8 Schutzrechte usammenhang g mit seiner Lieferung keine e Rechte Drittter verletzt (1) Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zu w werden. Werden wir vo on einem Dritten deshalb in n Anspruch ge enommen, so ist der Lieferant verpflichte et, uns auf (2) W e erstes schriftliiches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen. f (3) Die Freistellu ungspflicht des Lieferanten n bezieht sich h auf alle Au ufwendungen, die uns aus s oder im Z Zusammenha ang mit der Ina anspruchnahm me durch einen n Dritten notw wendigerweise erwachsen. endbares Rec cht – Erfüllun ngsort – Geric chtsstand § 9 Anwe (1) Die Rechtsbe eziehungen zw wischen uns und u unseren Lieferanten unterliegen aussschließlich dem d Recht d Bundesrepublik Deutschland. der (2) Erfüllungsort für unsere Le eistungen ist der d Sitz unserer Gesellsch haft in Winnen nden; dieser ist ebenso f Leistungen n der Lieferantten. Erfüllungsort für (3) A Ausschließlich her Gerichtssttand ist Stuttga art. Stand Mä ärz 2011 Stand: März 2011 D DELOX Messte echnik GmbH ♦ Friedrich-List-S Straße 9 ♦ D 71 1364 Winnende en +49 (0 0)7195 95 9999 9-0 ♦ info@delo ox.eu ♦ www.de elox.eu Seite 3 von 3
© Copyright 2024 ExpyDoc