AGB für unsere Lieferanten

Allge
emeine Einkaufs
E
sund Bestellb
B
edingun
ngen (AG
GB [Eink
kauf])
§ 1 Allge
emeines – Geltungsbereich
(1) Unsere nachstehenden alllgemeinen Einkaufs- und Bestellbedingungen (AGB
B [Einkauf]) gelten für
unsere gesam
mten Einkäuffe und Bestellungen aussc
chließlich. En
ntgegenstehen
nde oder von
n unseren
Bedingungen abweichende
e Bedingunge
en des Lieferanten werden
n nicht anerkkannt, es sei denn, wir
hätten ausdrü
ücklich schriftliich ihrer Geltu
ung zugestimm
mt. Unsere AG
GB [Einkauf] g
gelten auch da
ann, wenn
w in Kenntn
wir
nis entgegensstehender ode
er von unsere
en Bedingung
gen abweiche
ende Bedingu
ungen des
Lieferanten de
essen Antrag zum Vertragsschluss bzw. dessen
d
Leistu
ung vorbehaltlo
os annehmen.
(2)
Unsere AGB [Einkauf] gelte
en nur für unssere Geschäfftsbeziehung mit
m Unternehm
mern. Gemäß §14 BGB
ehmer eine na
atürliche oder juristische Pe
erson oder eine rechtsfähige
e Personenge
esellschaft,
ist ein Unterne
d
die
bei Abscchluss eines Rechtsgesch
häftes in Au
usübung ihrerr gewerbliche
en oder selb
bständigen
beruflichen Tä
ätigkeit handelt.
(3)
Unsere AGB [Einkauf]
[
gelte
en auch für alle späteren Ve
erträge mit dem
m Lieferanten.
ebote - Angeb
botsunterlage
en - Geheimh
haltung - Auftragserteilung
g
§ 2 Ange
(1) Der
D Lieferant ist verpflichte
et, unsere Be
estellung innerhalb einer Frist von zwei Wochen anz
zunehmen,
s
sofern
keine kürzere
k
Frist in
n unserer Besttellung genannt ist.
(2)
An Abbildungen, Zeichnung
A
gen, Berechnungen und so
onstigen Unte
erlagen behaltten wir uns EigentumsE
u Urheberre
und
echte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere
e ausdrücklich
he schriftliche
e vorherige Zu
ustimmung
n
nicht
zugänglich gemacht werden.
w
Sie sind ausschließ
ßlich für die Fe
ertigung aufgrrund unserer Bestellung
B
z verwenden
zu
n; nach Abwicklung der Bestellung
B
sind
d sie uns unaufgefordert zzurückzugebe
en. Dritten
g
gegenüber
sin
nd sie geheim zu halten.
(3)
Nur schriftlich erteilte Abschlüsse bzw. Bestellungen
N
B
sind
s
gültig. Mü
ündliche Vere
einbarungen binden
b
uns
n
nur,
wenn sie
e von uns sch
hriftlich bestättigt werden. Abweichungen
A
n von schriftlicchen Bestellu
ungen und
V
Vereinbarunge
en bedürfen in
n jedem Fall unserer
u
vorherrigen schriftlich
hen Zustimmu
ung.
(4)
Die Weitergab
D
be von Aufträg
gen an Subun
nternehmer be
edarf unserer vorherigen scchriftlichen Zus
stimmung.
W
Werden
Aufträ
äge ohne Zusstimmung weittergegeben, sind
s
wir berechtigt, entschädigungslos de
en Vertrag
a
aufzuheben,
s
sowie
unserersseits Schaden
nsersatz gelten
nd zu machen
n.
§ 3 Preis
se – Zahlungs
sbedingungen
n
(1) Der in der Bestellung ausgewiesene Bettrag ist binden
nd und schließ
ßt Lieferung “ffrei Haus” eins
schließlich
V
Verpackung
u sonstiger Nebenkosten
und
N
ein.
(2) Die gesetzlich
he Mehrwertsteuer ist im Pre
eis nicht entha
alten.
(3) Z
Zahlungen erffolgen auf Re
echnungen, in denen in zweifacher Ausfe
ertigung gena
au spezifiziert sämtliche
A
Angaben
aufg
geführt sein müssen. Nacch Erhalt, Sichtung und an
nstandsloser Übernahme der
d Ware,
e
erfolgt
die Bezzahlung unterr Abzug des ve
ereinbarten Skontosatzes am
a jeweils verreinbartem Za
ahlungsziel
o
oder
nach 90 Tagen netto.
(4) Aufrechnungs
A
s- und Zurückb
behaltungsrecchte stehen un
ns im gesetzlicchen Umfang zzu.
§ 4 Lieferung
n Ausführung, Umfang und Einteilung de
er Bestellung e
entsprechen und
u genau
(1) Die Lieferungen müssen in
t
termingerecht
t ausgeführt werden.
w
Jederr einzelnen Lie
eferung ist ein
n ausführliche
er Lieferschein
n mit allen
unseren Beste
elldaten und einer
e
genauen Inhaltsangab
be beizufügen.
(2) Für Stückzah
hlen, Gewichte
e und Maße sind die von uns bei der Wareneingan
ngskontrolle ermittelten
e
W
Werte
maßgebend.
Wenn die verreinbarten Terrmine aus ein
nem vom Liefe
eranten zu ve
ertretenden Um
mstand nicht oder nicht
(3) W
v
vollständig
e
eingehalten
w
werden,
sind wir berech
htigt, unbesch
hadet weiterrgehender ge
esetzlicher
A
Ansprüche
na
ach unserer Wahl
W
vom Verttrag zurückzu
utreten, uns vo
on dritter Seitte Ersatz zu beschaffen
b
und/oder Scha
adensersatz wegen
w
Nichterrfüllung zu verlangen. Alle durch
d
verspättete oder unvo
ollständige
Lieferungen oder
o
Leistunge
en entstandenen Mehrkoste
en hat uns derr Lieferant zu ersetzen. Die Annahme
d
der
verspäte
eten oder unvollständige
u
en Lieferung und Leistu
ung enthält keinen Verrzicht auf
Ersatzansprücche
Stand: März 2011
D
DELOX
Messte
echnik GmbH ♦ Friedrich-List-S
Straße 9 ♦ D 71
1364 Winnende
en
+49 (0
0)7195 95 9999
9-0 ♦ info@delo
ox.eu ♦ www.de
elox.eu
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E
sund Bestellb
B
edingun
ngen (AG
GB [Eink
kauf])
.
(4) Bei wiederho
olter Terminüb
berschreitung bzw. unvolls
ständiger Liefferung sind w
wir zum Rüc
cktritt vom
V
Vertrage
auch
h dann berech
htigt, wenn die Verzögerung vom Lieferan
nten nicht zu vvertreten ist.
(5) W
Wenn der Liefferant Schwierigkeiten vora
aussieht oder wenn
w
vom Lie
eferanten unbe
eeinflussbare Umstände
e
eintreten,
die an der termin
ngerechten vo
ollständigen Lieferung in de
er vorgeschrie
ebenen Qualität hindern
könnten, musss uns der Liefferant unverzü
üglich hiervon schriftlich ben
nachrichtigen.
T
n sind nur nacch unserer vorrherigen ausdrücklichen sch
hriftlichen Zusstimmung zulässig.
(6) Teillieferunge
ht - Verpacku
ung - Gefahrübergang
§ 5 Frach
(1) Der Gefahrüb
bergang erfolg
gt erst bei Übe
ergabe an uns oder den vo
on uns bestim
mmten Empfän
nger. Dies
g auch dann
gilt
n, wenn ausna
ahmsweise von uns Frachtk
kosten oder an
ndere Nebenko
osten getrage
en werden.
u
Beschädigung, die wä
ährend des Transports
T
eiinschließlich d
des Entladen
ns bis zur
(2) Für Verlust und
A
Annahme
eine
er von uns vorrgeschriebene
en Stelle entsttehen, haftet der
d Lieferant.
geluntersuchu
ung - Gewährleistung - Einhaltung des
s Elektro- und
d Elektronikg
gerätegesetze
es
§ 6 Mäng
(ElektroG
G) - Rücknahm
mepflicht des
s Lieferanten
n
(1) Die Annahme
e erfolgt unte
er Vorbehalt der
d Richtigkeit, Vollständig
gkeit und Tau
uglichkeit. Die
e Anzeige
o
offenkundiger
r Mängel hat spätestens in
nnerhalb von zwei Woche
en nach Ware
eneingang zu
u erfolgen.
Hinsichtlich ve
erborgener Mä
ängel erfolgt die
d Anzeige un
nverzüglich na
ach der Entdecckung. Die Be
estimmung
d § 377 HG
des
GB gilt für die Geschäftsbezi
G
iehung zwisch
hen uns und unseren Liefera
anten nicht.
elieferte Ware den vereinba
arten Spezifika
ationen entsprricht, dass
(2) Der Lieferant gewährleistett, dass die ge
s keine ihre
sie
en Wert oder ihre
i
Tauglichkkeit beeinträch
htigenden Man
ngel aufweist und dass ihr keine der
z
zugesicherten
n Eigenschafte
en fehlt. Weite
erhin steht de
er Lieferant da
afür ein, dass die gelieferte Ware frei
v
von
Konstrukktions-, Materrial- und Herrstellungsfehle
ern ist und dem neueste
en Stand der Technik
e
entspricht.
Der Lieferant garantiert we
eiterhin, dass
s die gelieferte Ware in vollem Umfa
ange den
Bestimmunge
en des Elektro
o- und Elektrronikgeräteges
setzes (ElektrroG) entsprich
ht, insbesond
dere keine
nach § 5 die
eses Gesetzess verbotenen Stoffe enthä
ält. Die Kosten einer durch
h uns vorgenommenen
Überprüfung der Ware trägt bei Verstoß ge
egen die Bestimmungen
B
n des Elek
ktro- und
ätegesetzes (E
ElektroG) der Lieferant.
Elektronikgerä
hen Gewährle
eistungsansprü
üche stehen uns
u ungekürzt zu; unabhän
ngig davon sind wir bei
(3) Die gesetzlich
Mängeln und fehlenden garrantierten Besschaffenheiten
n berechtigt, nach
n
unserer W
Wahl hier unentgeltliche
o
kostenlossen Ersatz zu verlangen. In dringenden Fällen
F
sind wirr zur Ersatzbe
eschaffung
Beseitigung oder
o
oder
Ausbessserung auf Kosten de
es Lieferanten befugt. Bleibt
B
eine von uns erwünschte
Mangelbeseitiigung auch nach Ablauff einer ange
emessenen Nachfrist
N
erfo
olglos, so kö
önnen wir
Herabsetzung
g des vereinba
arten Preises verlangen, vo
om Vertrag ga
anz oder teilw
weise zurücktrreten oder
S
Schadensersa
atz wegen Nichterfüllun
ng verlangen
n. Unsere weitergehenden Leistun
ngs- und
S
Schadensersa
atzansprüche - auch für Fo
olgeschäden - werden hierd
durch nicht be
erührt. Mänge
el, die erst
bei der Be- und
u
Verarbeitu
ung oder bei ihrem Gebra
auch auftreten
n, berechtigen
n uns, auch die
d nutzlos
a
aufgewendete
en Kosten erse
etzt zu verlang
gen.
eistungsfrist be
eträgt 2 Jahre
e ab Abnahme
e der Waren durch
d
uns. Be
ei verborgenen
n Mängeln
(4) Die Gewährle
beginnt die Gewährleistung
gsfrist erst ab Entdeckung des
d Mangels zu
z laufen. Sie
e läuft jedoch höchstens
6 Monate ab
60
b Abnahme du
urch uns. Bei Ersatzlieferungen und erfo
olgten Nachbe
esserungen beginnt
b
die
Frist jeweils neu zu laufen.
(5) Z
Zur Erhaltung unserer Gew
währleistungsa
ansprüche übe
er die Gewährleistungsfrist h
hinaus genügtt es, wenn
w dem Lieferranten die Mä
wir
ängel innerhalb
b der Gewährlleistungsfrist schriftlich
s
ange
ezeigt haben.
Werden wiede
erholt mangelhafte Waren geliefert bzw. Leistungen mangelhaft
m
erb
bracht, so sind wir zum
(6) W
Rücktritt vom Vertrag unbesschadet weitergehender An
nsprüche berechtigt.
(7) Der Lieferant wird auf seine
e Kosten die gelieferten
g
Waren nach Nutzzungsbeendigung zurückne
ehmen und
e
entsprechend
den gesetzlicchen Vorschrifften ordnungsg
gemäß entsorrgen.
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§ 7 Produ
ukthaftung - Freistellung - Haftpflichtv
versicherung
(1) Soweit
S
der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich
v
h ist, ist er verpflichtet, uns von
S
Schadensersa
atzansprüchen
n Dritter auf errstes Anforderrn freizustellen
n.
ahmen ist der Lieferant aucch verpflichtet,, etwaige Aufw
wendungen gemäß den §§
§ 683, 670
(2) In diesem Ra
BGB zu ersta
atten, die sich im Zusamme
enhang in eine
er von uns durchgeführten Rückrufaktion
n ergeben.
Über Inhalt und
u
Umfang der durchzufführenden Rü
ückrufaktion werden
w
wir den Lieferante
en, soweit
möglich und zumutbar, un
nterrichten un
nd ihm Geleg
genheit zur Stellungnahme
S
e geben. Derr Lieferant
v
verpflichtet
sich, eine Pro
odukthaftpflich
htversicherung
g mit einer ausreichenden
a
n Deckungssu
umme für
Personenscha
aden/ Sachscchaden zu untterhalten. Vor Vertragsausfführung ist die
e Versicherun
ng uns auf
W
Wunsch
schrifftlich nachzuw
weisen.
W
de Schadense
ersatzansprüch
he oder sonstiige Ansprüche
e unsererseitss bleiben unbe
erührt.
(3) Weitergehend
§ 8 Schutzrechte
usammenhang
g mit seiner Lieferung keine
e Rechte Drittter verletzt
(1) Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zu
w
werden.
Werden wir vo
on einem Dritten deshalb in
n Anspruch ge
enommen, so ist der Lieferant verpflichte
et, uns auf
(2) W
e
erstes
schriftliiches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen.
f
(3) Die Freistellu
ungspflicht des Lieferanten
n bezieht sich
h auf alle Au
ufwendungen, die uns aus
s oder im
Z
Zusammenha
ang mit der Ina
anspruchnahm
me durch einen
n Dritten notw
wendigerweise erwachsen.
endbares Rec
cht – Erfüllun
ngsort – Geric
chtsstand
§ 9 Anwe
(1) Die Rechtsbe
eziehungen zw
wischen uns und
u
unseren Lieferanten unterliegen aussschließlich dem
d
Recht
d Bundesrepublik Deutschland.
der
(2) Erfüllungsort für unsere Le
eistungen ist der
d Sitz unserer Gesellsch
haft in Winnen
nden; dieser ist ebenso
f Leistungen
n der Lieferantten.
Erfüllungsort für
(3)
A
Ausschließlich
her Gerichtssttand ist Stuttga
art.
Stand Mä
ärz 2011
Stand: März 2011
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