Verpackungsrichtlinie - wolfgang preinfalk gmbh

Verpackungsrichtlinie
1
Geltungsbereich
Diese Richtlinie regelt die Mindestanforderung an die Verpackung von allen:
•
•
•
Fertigteilen
bearbeiteten Teilen
Teilen, die entsprechend ihrer spezifischen Eigenschaften eine angemessene Verpackung
im normalen Geschäftsverkehr erforderlich machen
Die Richtlinie gilt für alle an PW zu liefernden Teile, und zwar ausdrücklich auch dann, wenn PW selbst
für den Transport verantwortlich ist. Der Lieferant haftet für alle Schäden, die durch unzureichende
Verpackung entstehen, insbesondere auch für evtl. notwendige Nacharbeit, die durch PW selbst durchgeführt
wird.
2
Verpackungs- und Anlieferungsvorschriften
Der Lieferant ist mindestens verpflichtet, zu gewährleisten, dass seine Verpackung und Verladung betriebs- und
beförderungssicher gestaltet ist und keine Verschlechterung oder Beschädigung der Ware im üblichen
Geschäftsverkehr eintritt. Dabei wird der Lieferant berücksichtigen, dass es sich bei den Teilen im Regelfall um
hochpräzise und entsprechend empfindliche Teile handelt.
Insbesondere ist Folgendes berücksichtigen:
•
Die Verpackung hat grundsätzlich Wetterschutz zu gewährleisten, muss aber gleichzeitig der Bildung von
Kondenswasser entgegenwirken. Ggf. sind spezielle Transportverpackungen vorzusehen, um besonderen
Anforderungen hinsichtlich Temperatur, Feuchtigkeit o. ä. gerecht zu werden.
•
Die Verpackung muss zur Vermeidung mechanischer Schäden, die bei den im normalen Tagesgeschäft
üblichen Belastungen entstehen können, beitragen sowie ausreichenden Schutz gegen UV-Strahlung
bieten.
•
Öffnungen sind ggf. zu verschließen und Gewinde gegen Beschädigungen zu schützen.
•
Die Ware muss in und auf den Paletten gegen Verrutschen gesichert sein. Die Ware ist durch geeignete
Unterlagen (z.B. Rutschmatten) vor direktem Kontakt mit der Palette zu schützen (Vermeidung von
Korrosion durch Feuchtigkeit im Holz und Beschädigung z.B. durch Nägel).
•
Sofern mehrere Teile auf einer Palette gepackt werden, sind die Teile durch Verwendung geeigneter
Abstandshalter (z.B. Hölzer) vor gegenseitiger Berührung zu schützen.
•
Nach Möglichkeit sind Palettenrahmen als Anschlagschutz zu verwenden.
•
Als abschließende Sicherung ist die gesamte Palette inkl. Verpackungsmaterial zu Bändern und somit
gegen Verrutschen der einzelnen Teile und Verpackungsbestandteile zu sichern.
•
Die Verpackung hat den allgemeinen Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen sowie eventuellen
speziellen Forderungen von PW zu entsprechen.
•
Alle gelieferten Bauteile und Materialien sind, wenn möglich, in Transportverpackungen mit Euro-NormAbmessungen, wie Euro-Holzpaletten zu verpacken.
•
Auf Leihverpackungen, sowie auf Verpackungsmaterial mit speziellen Entsorgungsanforderungen
(z.B. Sonderabfall) ist ausdrücklich hinzuweisen. Die angelieferte Ware gilt als "nicht vollständig", wenn
diese Hinweise zu den Verpackungen fehlen.
•
Der Lieferant ist darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, die Anforderungen der VDI Richtlinie 2700 ff zur
Ladungssicherung zu beachten.
Fortsetzung > Seite 2
WOLFGANG PREINFALK GMBH ▪ Im Oberen Werk 4 ▪ 66386 St. Ingbert ▪ Germany
Phone: +49 6894 3101-0 ▪ Fax: +49 6894 3101-200 ▪ Mail: [email protected] ▪ Web: www.preinfalk.de
Geschäftsführer: Prof. Dr.-Ing. Gerhard Jensen, Dipl.-Kfm. Wolfgang Oswald ▪ Sitz der Gesellschaft: St. Ingbert ▪ Amtsgericht Saarbrücken HRB 607
USt.-IdNr. / VAT No.: DE 234 963 918
BANKEN / BANKS
Bank 1 Saar eG
Commerzbank AG
IBAN
DE52 5919 0000 0004 4520 03
DE11 5904 0000 0534 4239 00
BIC-CODE
SABADE5S
COBADEFF590
KONTEN / ACCOUNTS
445 2003
53 442 3900
BLZ / BANK CODES
591 900 00
590 400 00
3
Konservierung
Die Vorkonservierung, der zu liefernden Bauteile und Materialien, muss eine Standzeit von mindestens 6
Monaten ab Wareneingang bei PW haben. Davon ausgenommen sind Bauteile und Materialien mit
Fertiganstrichen oder spezielle, vertraglich vereinbarte Konservierungsgüten.
Werden Transport-/Lagerkonservierungen vorgenommen, die vor der Weiterverwendung der Ware entfernt
werden müssen, sind folgende Angaben an PW zu geben:
•
•
•
•
Beschreibung des verwendeten Konservierungsmittels
Hinweise zur Entkonservierung
Angabe zu den Entsorgungsbedingungen von benutzten Konservierungen, Lösungen,Verpackungen
Hinweis auf Gefahrenstoffe mit entsprechendem Sicherheitsdatenblatt bei jeder Erstanlieferung und bei
Änderungen
4
Dokumentation
4.1 Lieferpapiere
Der Lieferant hat für jede Anlieferung entsprechende Dokumente beizufügen.
Diese beinhalten mindestens:
•
•
•
Speditionspapiere
Lieferscheine
Verpackungsaufkleber
Die Lieferscheine, Packlisten oder andere, den Inhalt betreffende Listen, sind in selbstklebenden
Dokumententaschen an den Verpackungen anzubringen.
4.2 Kennzeichnung der Verpackung und Rückverfolgbarkeit von Einzelteilen
Jede Lieferung ist mit einer eindeutigen Kennzeichnung, sowie eindeutigem Bezug zur Bestellung an jedem
Packstück Behältnis zu versehen. Ein los-/chargenbezogenes System der Rückverfolgbarkeit auf Basis der
Lieferanten-/Lieferscheinnummer ist vom Lieferanten zu führen. Diese Informationen sind auf dem Lieferschein
aufzuführen. Bei Anlieferung von Teilen aus mehreren Chargen oder Losen ist jedes Teil mit einer eindeutigen
Zuordnung zu versehen.
5
Prüfung der Vorgaben
Der Lieferant hat jeweils unverzüglich zu prüfen, ob die Vorgaben von PW fehlerhaft, unklar oder unvollständig
sind. Erkennt der Lieferant, oder hätte er im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht erkennen müssen, dass dies der
Fall ist, hat er PW unverzüglich schriftlich zu verständigen.
6
Kosten einer Beanstandung
Für alle Beanstandungen wird von PW eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 € erhoben.
Sämtliche Kosten, die durch eine mangelhafte Verpackung entstehen, werden dem Lieferanten in Rechnung
gestellt. (Produktionsstillstände, Verzögerungen, Entsorgung, Prüfkosten, Zeitaufwand für Bearbeitung der
Beanstandung, Bestandsüberprüfungen, Ein- und Ausbaukosten etc.) PW teilt dem Lieferanten immer eine
exakte Liste der Kostengründe mit und beziffert zu jeder Position die Kosten in EUR. PW behält sich vor, aus
wirtschaftlichen und/oder terminlichen Gründen Nacharbeit durchzuführen und die dadurch entstandenen
Kosten zu belasten. PW teilt vor der eventuellen Warenbearbeitung dem Lieferanten den voraussichtlichen
Umfang und die damit verbundenen Kosten mit. Die Warenbearbeitung nimmt PW erst nach der
Kostenabstimmung mit dem Lieferanten auf. Ebenso trägt der Lieferant die Kosten für Entsorgung von nicht
markiertem Sonderabfall und beschädigtem Verpackungsmaterial, welches zur mehrfachen Verwendung
vorgesehen ist.
Ansprechpartner für Rückfragen: Versandleiter, Hr. Raffaele Talarico, Tel. 0 68 94 31 01 138
Stand: Juni 2015
WOLFGANG PREINFALK GMBH ▪ Im Oberen Werk 4 ▪ 66386 St. Ingbert ▪ Germany
Phone: +49 6894 3101-0 ▪ Fax: +49 6894 3101-200 ▪ Mail: [email protected] ▪ Web: www.preinfalk.de
Geschäftsführer: Prof. Dr.-Ing. Gerhard Jensen, Dipl.-Kfm. Wolfgang Oswald ▪ Sitz der Gesellschaft: St. Ingbert ▪ Amtsgericht Saarbrücken HRB 607
USt.-IdNr. / VAT No.: DE 234 963 918
BANKEN / BANKS
Bank 1 Saar eG
Commerzbank AG
IBAN
DE52 5919 0000 0004 4520 03
DE11 5904 0000 0534 4239 00
BIC-CODE
SABADE5S
COBADEFF590
KONTEN / ACCOUNTS
445 2003
53 442 3900
BLZ / BANK CODES
591 900 00
590 400 00
2/2