Verpackungsrichtlinie 1 Geltungsbereich Diese Richtlinie regelt die Mindestanforderung an die Verpackung von allen: • • • Fertigteilen bearbeiteten Teilen Teilen, die entsprechend ihrer spezifischen Eigenschaften eine angemessene Verpackung im normalen Geschäftsverkehr erforderlich machen Die Richtlinie gilt für alle an PW zu liefernden Teile, und zwar ausdrücklich auch dann, wenn PW selbst für den Transport verantwortlich ist. Der Lieferant haftet für alle Schäden, die durch unzureichende Verpackung entstehen, insbesondere auch für evtl. notwendige Nacharbeit, die durch PW selbst durchgeführt wird. 2 Verpackungs- und Anlieferungsvorschriften Der Lieferant ist mindestens verpflichtet, zu gewährleisten, dass seine Verpackung und Verladung betriebs- und beförderungssicher gestaltet ist und keine Verschlechterung oder Beschädigung der Ware im üblichen Geschäftsverkehr eintritt. Dabei wird der Lieferant berücksichtigen, dass es sich bei den Teilen im Regelfall um hochpräzise und entsprechend empfindliche Teile handelt. Insbesondere ist Folgendes berücksichtigen: • Die Verpackung hat grundsätzlich Wetterschutz zu gewährleisten, muss aber gleichzeitig der Bildung von Kondenswasser entgegenwirken. Ggf. sind spezielle Transportverpackungen vorzusehen, um besonderen Anforderungen hinsichtlich Temperatur, Feuchtigkeit o. ä. gerecht zu werden. • Die Verpackung muss zur Vermeidung mechanischer Schäden, die bei den im normalen Tagesgeschäft üblichen Belastungen entstehen können, beitragen sowie ausreichenden Schutz gegen UV-Strahlung bieten. • Öffnungen sind ggf. zu verschließen und Gewinde gegen Beschädigungen zu schützen. • Die Ware muss in und auf den Paletten gegen Verrutschen gesichert sein. Die Ware ist durch geeignete Unterlagen (z.B. Rutschmatten) vor direktem Kontakt mit der Palette zu schützen (Vermeidung von Korrosion durch Feuchtigkeit im Holz und Beschädigung z.B. durch Nägel). • Sofern mehrere Teile auf einer Palette gepackt werden, sind die Teile durch Verwendung geeigneter Abstandshalter (z.B. Hölzer) vor gegenseitiger Berührung zu schützen. • Nach Möglichkeit sind Palettenrahmen als Anschlagschutz zu verwenden. • Als abschließende Sicherung ist die gesamte Palette inkl. Verpackungsmaterial zu Bändern und somit gegen Verrutschen der einzelnen Teile und Verpackungsbestandteile zu sichern. • Die Verpackung hat den allgemeinen Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen sowie eventuellen speziellen Forderungen von PW zu entsprechen. • Alle gelieferten Bauteile und Materialien sind, wenn möglich, in Transportverpackungen mit Euro-NormAbmessungen, wie Euro-Holzpaletten zu verpacken. • Auf Leihverpackungen, sowie auf Verpackungsmaterial mit speziellen Entsorgungsanforderungen (z.B. Sonderabfall) ist ausdrücklich hinzuweisen. Die angelieferte Ware gilt als "nicht vollständig", wenn diese Hinweise zu den Verpackungen fehlen. • Der Lieferant ist darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, die Anforderungen der VDI Richtlinie 2700 ff zur Ladungssicherung zu beachten. Fortsetzung > Seite 2 WOLFGANG PREINFALK GMBH ▪ Im Oberen Werk 4 ▪ 66386 St. Ingbert ▪ Germany Phone: +49 6894 3101-0 ▪ Fax: +49 6894 3101-200 ▪ Mail: [email protected] ▪ Web: www.preinfalk.de Geschäftsführer: Prof. Dr.-Ing. Gerhard Jensen, Dipl.-Kfm. Wolfgang Oswald ▪ Sitz der Gesellschaft: St. Ingbert ▪ Amtsgericht Saarbrücken HRB 607 USt.-IdNr. / VAT No.: DE 234 963 918 BANKEN / BANKS Bank 1 Saar eG Commerzbank AG IBAN DE52 5919 0000 0004 4520 03 DE11 5904 0000 0534 4239 00 BIC-CODE SABADE5S COBADEFF590 KONTEN / ACCOUNTS 445 2003 53 442 3900 BLZ / BANK CODES 591 900 00 590 400 00 3 Konservierung Die Vorkonservierung, der zu liefernden Bauteile und Materialien, muss eine Standzeit von mindestens 6 Monaten ab Wareneingang bei PW haben. Davon ausgenommen sind Bauteile und Materialien mit Fertiganstrichen oder spezielle, vertraglich vereinbarte Konservierungsgüten. Werden Transport-/Lagerkonservierungen vorgenommen, die vor der Weiterverwendung der Ware entfernt werden müssen, sind folgende Angaben an PW zu geben: • • • • Beschreibung des verwendeten Konservierungsmittels Hinweise zur Entkonservierung Angabe zu den Entsorgungsbedingungen von benutzten Konservierungen, Lösungen,Verpackungen Hinweis auf Gefahrenstoffe mit entsprechendem Sicherheitsdatenblatt bei jeder Erstanlieferung und bei Änderungen 4 Dokumentation 4.1 Lieferpapiere Der Lieferant hat für jede Anlieferung entsprechende Dokumente beizufügen. Diese beinhalten mindestens: • • • Speditionspapiere Lieferscheine Verpackungsaufkleber Die Lieferscheine, Packlisten oder andere, den Inhalt betreffende Listen, sind in selbstklebenden Dokumententaschen an den Verpackungen anzubringen. 4.2 Kennzeichnung der Verpackung und Rückverfolgbarkeit von Einzelteilen Jede Lieferung ist mit einer eindeutigen Kennzeichnung, sowie eindeutigem Bezug zur Bestellung an jedem Packstück Behältnis zu versehen. Ein los-/chargenbezogenes System der Rückverfolgbarkeit auf Basis der Lieferanten-/Lieferscheinnummer ist vom Lieferanten zu führen. Diese Informationen sind auf dem Lieferschein aufzuführen. Bei Anlieferung von Teilen aus mehreren Chargen oder Losen ist jedes Teil mit einer eindeutigen Zuordnung zu versehen. 5 Prüfung der Vorgaben Der Lieferant hat jeweils unverzüglich zu prüfen, ob die Vorgaben von PW fehlerhaft, unklar oder unvollständig sind. Erkennt der Lieferant, oder hätte er im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht erkennen müssen, dass dies der Fall ist, hat er PW unverzüglich schriftlich zu verständigen. 6 Kosten einer Beanstandung Für alle Beanstandungen wird von PW eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 € erhoben. Sämtliche Kosten, die durch eine mangelhafte Verpackung entstehen, werden dem Lieferanten in Rechnung gestellt. (Produktionsstillstände, Verzögerungen, Entsorgung, Prüfkosten, Zeitaufwand für Bearbeitung der Beanstandung, Bestandsüberprüfungen, Ein- und Ausbaukosten etc.) PW teilt dem Lieferanten immer eine exakte Liste der Kostengründe mit und beziffert zu jeder Position die Kosten in EUR. PW behält sich vor, aus wirtschaftlichen und/oder terminlichen Gründen Nacharbeit durchzuführen und die dadurch entstandenen Kosten zu belasten. PW teilt vor der eventuellen Warenbearbeitung dem Lieferanten den voraussichtlichen Umfang und die damit verbundenen Kosten mit. Die Warenbearbeitung nimmt PW erst nach der Kostenabstimmung mit dem Lieferanten auf. Ebenso trägt der Lieferant die Kosten für Entsorgung von nicht markiertem Sonderabfall und beschädigtem Verpackungsmaterial, welches zur mehrfachen Verwendung vorgesehen ist. Ansprechpartner für Rückfragen: Versandleiter, Hr. Raffaele Talarico, Tel. 0 68 94 31 01 138 Stand: Juni 2015 WOLFGANG PREINFALK GMBH ▪ Im Oberen Werk 4 ▪ 66386 St. Ingbert ▪ Germany Phone: +49 6894 3101-0 ▪ Fax: +49 6894 3101-200 ▪ Mail: [email protected] ▪ Web: www.preinfalk.de Geschäftsführer: Prof. Dr.-Ing. Gerhard Jensen, Dipl.-Kfm. Wolfgang Oswald ▪ Sitz der Gesellschaft: St. Ingbert ▪ Amtsgericht Saarbrücken HRB 607 USt.-IdNr. / VAT No.: DE 234 963 918 BANKEN / BANKS Bank 1 Saar eG Commerzbank AG IBAN DE52 5919 0000 0004 4520 03 DE11 5904 0000 0534 4239 00 BIC-CODE SABADE5S COBADEFF590 KONTEN / ACCOUNTS 445 2003 53 442 3900 BLZ / BANK CODES 591 900 00 590 400 00 2/2
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