An: 2UGQXQJVDPW6WUD¡HQXQG*U¾QŴ¦FKHQDPW sowie Umwelt- und Naturschutzamt Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte Sehr geehrte Damen und Herren, “Manche Menschen sehen die Dinge, wie sie sind, und sagen: ‘Warum?` Ich träume von Dingen, die es nie gab, und sage: `Warum nicht?`” Die Worte stammen von John F. Kennedy, der mit Berlin verbunden ist, wie kein anderer US-amerikanischer Präsident. Auch wir träumen ab und an von Dingen, die es so noch nie gab - und machen sie: einfach so. Einfach so haben wir in den Bezirken Kreuzberg und Mitte 30 Schaukeln aufgehangen. Doch so gefährlich und unüberlegt-fahrlässig “einfach so” klingen mag, so akribisch haben wir uns mit sämtlichen relevanten Normen auseinandergesetzt. Wir gehen davon aus, dass unsere Schaukeln verfahrensfreie Bauvorhaben im Sinne des § 62 (1) 10.e BauOBln sind. Und auch wenn die Berliner Spielplatzgesetzgebung sowie die DIN en 1176 in unserem Fall nicht greifen, so bildeten sie doch die Grundlage unserer baulichen Planung. So liegt die minimale Aufhänghöhe bei 80 cm, sodass Kinder nicht selbständig die Schaukeln können und auch ein am Boden liegender Mensch nicht von einer Schaukel getroffen werden kann. Die Seile spreizen sich zur Aufhängung hin in einem Winkel von mindestens 8°, sodass die Schaukelrichtung kontrolliert ist. Sowohl bei dem Bau als auch bei der Aufhängung der Schaukeln haben wir uns von professionellen Spielplatzbauern und Industriekletterern beraten lassen. So haben wir bei der Auswahl der Materialstärken darauf geachtet, dass sie die “angemessene Dimensionierung” deutlich übertreffen. Ergänzend dazu haben wir Hinweisschilder mit der Aufschrift “ACHTUNG!” angebracht. Auch bei der Standortwahl sind wir mit größtem Bedacht vorgegangen und sind überzeugt, die Sicherheitsrisiken stets minimiert zu haben. So haben wir uns mit den Fasereigenschaften der einzelnen Bäume (e.g. Linde, Eiche, Kastanie, Trauerweide, Esche) befasst, um entsprechend hinreichende Aststärken zu ermitteln. Ebenfalls zu bedenken bitten wir Sie die Norm § 11 BerlStrG. § 11 Sondernutzung (1) Jeder Gebrauch der öffentlichen Straßen, der über den Gemeingebrauch hinausgeht, ist eine Sondernutzung und bedarf unbeschadet sonstiger Vorschriften der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. (2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 soll in der Regel erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen der Sondernutzung nicht entgegenstehen oder ihnen durch Nebenbestimmungen zur Erlaubnis entsprochen werden kann %HLGHQYRQXQVDXIJHK¦QJWHQ6FKDXNHOQEHƓQGHQZLUXQVZRKOLP%HUHLFKGHV*HPHLQJHEUDXFKV Wir hängen sie ja nicht für uns, sondern für alle auf! Sollten Ihrer Ansicht nach überwiegende öffentliche Interessen einer Sondernutzung entgegenstehen, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Was wir tun, ist Kunst, was wir erreichen wollen ist Wertschätzung - nicht für uns, sondern den öffentlichen Raum: Vom Staat überwacht, von Unternehmen vermarktet, von Bürgern oft viel zu gering geschätzt und von Chaoten zerstört. Genauso wie wir unsere Installationen nach bestem Wissen und Gewissen gebaut und aufgehängt haben, wollen wir alle Bewohner dieser Stadt dazu anregen, mit dem öffentlichen Raum Berlins nicht nur kreativ, sondern auch verantwortungsvoll umzugehen. Die Sicherheit unserer Schaukelserie werden wir regelmäßig innerhalb der von Fachleuten empfohlenen Fristen selbständig überprüfen. Sobald Fachleute eine Deinstallation nahelegen, werden wir diese umgehend vornehmen. $QOLHJHQGDQGLHVHV6FKUHLEHQƓQGHQ6LHHLQHEHUVLFKWGHU2UWHDQGHQHQVLFK6FKDXNHOQEHƓQ den. Zur besseren Orientierung und für eine erste Lageeinschätzung haben wir außerdem Fotos der einzelnen Schaukeln hinzugefügt. Insgesamt möchten wir Sie bitten, unseren Fall, unter Berücksichtigung der Kunst- und Demonstrationsfreiheit, wohlwollend zu prüfen. Obwohl wir es vorziehen anonym zu bleiben, suchen wir hiermit bewusst den Diskurs und freuen uns über Ihre Stellungnahme. Sie erreichen uns unter: [email protected] Mit kollegialem Gruß, Einfach so.
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