Anschreiben

An:
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sowie Umwelt- und Naturschutzamt
Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte
Sehr geehrte Damen und Herren,
“Manche Menschen sehen die Dinge, wie sie sind, und sagen: ‘Warum?` Ich träume von Dingen,
die es nie gab, und sage: `Warum nicht?`” Die Worte stammen von John F. Kennedy, der mit Berlin
verbunden ist, wie kein anderer US-amerikanischer Präsident.
Auch wir träumen ab und an von Dingen, die es so noch nie gab - und machen sie: einfach so.
Einfach so haben wir in den Bezirken Kreuzberg und Mitte 30 Schaukeln aufgehangen.
Doch so gefährlich und unüberlegt-fahrlässig “einfach so” klingen mag, so akribisch haben wir uns
mit sämtlichen relevanten Normen auseinandergesetzt.
Wir gehen davon aus, dass unsere Schaukeln verfahrensfreie Bauvorhaben im Sinne des § 62 (1)
10.e BauOBln sind. Und auch wenn die Berliner Spielplatzgesetzgebung sowie die DIN en 1176 in
unserem Fall nicht greifen, so bildeten sie doch die Grundlage unserer baulichen Planung. So liegt
die minimale Aufhänghöhe bei 80 cm, sodass Kinder nicht selbständig die Schaukeln können und
auch ein am Boden liegender Mensch nicht von einer Schaukel getroffen werden kann. Die Seile
spreizen sich zur Aufhängung hin in einem Winkel von mindestens 8°, sodass die Schaukelrichtung
kontrolliert ist.
Sowohl bei dem Bau als auch bei der Aufhängung der Schaukeln haben wir uns von professionellen Spielplatzbauern und Industriekletterern beraten lassen. So haben wir bei der Auswahl der
Materialstärken darauf geachtet, dass sie die “angemessene Dimensionierung” deutlich übertreffen. Ergänzend dazu haben wir Hinweisschilder mit der Aufschrift “ACHTUNG!” angebracht. Auch
bei der Standortwahl sind wir mit größtem Bedacht vorgegangen und sind überzeugt, die Sicherheitsrisiken stets minimiert zu haben. So haben wir uns mit den Fasereigenschaften der einzelnen
Bäume (e.g. Linde, Eiche, Kastanie, Trauerweide, Esche) befasst, um entsprechend hinreichende
Aststärken zu ermitteln.
Ebenfalls zu bedenken bitten wir Sie die Norm § 11 BerlStrG.
§ 11 Sondernutzung
(1) Jeder Gebrauch der öffentlichen Straßen, der über den Gemeingebrauch hinausgeht,
ist eine Sondernutzung und bedarf unbeschadet sonstiger Vorschriften der Erlaubnis der
Straßenbaubehörde.
(2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 soll in der Regel erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen der Sondernutzung nicht entgegenstehen oder ihnen durch Nebenbestimmungen zur Erlaubnis entsprochen werden kann
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Wir hängen sie ja nicht für uns, sondern für alle auf! Sollten Ihrer Ansicht nach überwiegende
öffentliche Interessen einer Sondernutzung entgegenstehen, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen.
Was wir tun, ist Kunst, was wir erreichen wollen ist Wertschätzung - nicht für uns, sondern den
öffentlichen Raum: Vom Staat überwacht, von Unternehmen vermarktet, von Bürgern oft viel zu
gering geschätzt und von Chaoten zerstört. Genauso wie wir unsere Installationen nach bestem
Wissen und Gewissen gebaut und aufgehängt haben, wollen wir alle Bewohner dieser Stadt dazu
anregen, mit dem öffentlichen Raum Berlins nicht nur kreativ, sondern auch verantwortungsvoll
umzugehen.
Die Sicherheit unserer Schaukelserie werden wir regelmäßig innerhalb der von Fachleuten empfohlenen Fristen selbständig überprüfen. Sobald Fachleute eine Deinstallation nahelegen, werden
wir diese umgehend vornehmen.
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den. Zur besseren Orientierung und für eine erste Lageeinschätzung haben wir außerdem Fotos
der einzelnen Schaukeln hinzugefügt.
Insgesamt möchten wir Sie bitten, unseren Fall, unter Berücksichtigung der Kunst- und Demonstrationsfreiheit, wohlwollend zu prüfen.
Obwohl wir es vorziehen anonym zu bleiben, suchen wir hiermit bewusst den Diskurs und freuen
uns über Ihre Stellungnahme.
Sie erreichen uns unter: [email protected]
Mit kollegialem Gruß,
Einfach so.