Antrag auf sportliche Veranstaltung - Kreis Siegen

Kreis Siegen-Wittgenstein
Fachgebiet 32.3
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
nach § 29 Abs. 2 StVO
zur Durchführung einer Erlaubnispflichtigen Veranstaltung
Ich / Wir beantragen
Verantwortlicher Veranstalter
Anschrift
Telefon
Fax
die Erlaubnis zur Durchführung der folgenden sportlichen Veranstaltung:
Bezeichnung der Veranstaltung (z.B. Rad-, Laufveranstaltung, Wanderung, Volkslauf, Inliner)
Beabsichtigte Durchführung in der Zeit vom (Datum, Uhrzeit) bis (Datum, Uhrzeit)
Veranstaltungsort
Start (Datum, Uhrzeit, Ort)
Ziel (Datum, Uhrzeit, Ort)
Streckenlänge (km)
Anzahl der zu erwartenden Teilnehmer (Schätzung)
Personen
Fahrzeuge
Anzahl der zu erwartenden Zuschauer (Schätzung)
Dem Antrag sind, soweit vorhanden, folgende Unterlagen beizufügen:
1. Eine Ausschreibung der Veranstaltung
2. Eine Versicherungsbestätigung eines Versicherungsunternehmens, dass die Veranstaltung versichert
ist
3. Erklärung des Veranstalters über die Freistellung der Behörde von allen Ersatzansprüchen (Anlage 1)
4. Eine Veranstaltererklärung nach einem Erlass des Ministerium f. Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(VkBl 2010 S. 179) (Anlage 2)
5. Strecken- und Zeitplan über den Veranstaltungsverlauf
Nur bei Radrennen:
1. Die Erlaubnis der Dachorganisation mit entsprechender Registernummer (Anlage 3)
2. Ein detaillierter Beschilderungs- / Umleitungsplan
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Ort, Datum, Unterschrift(en)
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an 0271/333-1704 bzw. an [email protected].
Anlage 1
Erklärung des Veranstalters über die Freistellung der Behörden von allen Ersatzansprüchen
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Veranstalter
Ort, Datum
Name der Erlaubnisbehörde
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Ort
Erklärung
über die Freistellung von Ersatzansprüchen
Wir als verantwortlicher Veranstalter der
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Bezeichnung der Veranstaltung
erklären uns bereit:
1. Den Bund, das Land/die Länder __________________________________, die Landkreise,
die Gemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus Anlass der Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder von Dritten erhoben werden.
2. Über die gesetzliche Schadenersatzpflicht hinaus verpflichten wir uns, die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die – auch ohne eigenes Verschulden von Teilnehmern
– durch die Veranstaltung oder aus Anlass ihrer Durchführung an den zu benutzenden Straßen einschließlich der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie an Grundstücken
(Flurschäden) entstehen. Soweit aufgrund besonderer landesrechtlicher Vorschriften Kostenersatz für besondere polizeiliche Maßnahmen aus Anlass der Veranstaltung verlangt werden
kann, bleiben diese Ersatzansprüchen unberührt.
Ebenso unberührt bleiben der Kostenersatz für besondere Maßnahmen der Straßenverkehrsund Straßenbaubehörden (Baulastträger, Wegeeigentümer, Unterhaltspflichtiger) und die
Geltendmachung von Sondernutzungsgebühren.
3. Darüber hinaus stehen uns und den Teilnehmern keinerlei Schadensersatzansprüche gegen
den Straßenbaulastträger (Straßenbaubehörde, Wegeeigentümer) zu für Schäden, deren Ursache auf die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör zurückgeführt werden kann. Die Straßenbaulastträger, Wegeeigentümer und Erlaubnisbehörden übernehmen keine Gewähr für die uneingeschränkte Benutzung der Straße.
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Unterschrift
Anlage 2
Veranstaltererklärung
(Erl. Ministerium f. Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, VkBl 2010 S. 179)
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Veranstalter
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Ort, Datum
Hinsichtlich der von mir beantragten Veranstaltung
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Bezeichnung und Datum der Veranstaltung
erkläre ich folgendes:
1. Mir ist bekannt, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. §§ 18, 19 und 19 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
(StrWG NW) darstellt und ich als Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen habe, die dem
Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
2. Mir ist bekannt, dass der Träger der Straßenbaulast und die Straßenverkehrsbehörde keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass die Straßen samt Zubehör durch die Sondernutzung uneingeschränkt benutzt werden können. Den Träger der Straßenbaulast trifft im Rahmen der
Sondernutzung keinerlei Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
3. Soweit die zuständigen Behörden aus Anlass der Veranstaltung Aufwendungen für besondere Maßnahmen verlangen können, verpflichte ich mich diese zu erstatten.
4. Über den nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Straßenverkehrsordnung
(StVO) für Veranstaltung vorgeschriebenen Umfang von Haftpflichtversicherungen sowie ggf.
notwendigen Unfallversicherungsschutz bin ich informiert. Eine Bestätigung zu dem von der
Erlaubnisbehörde verlangten Versicherungsschutz stelle ich zur Verfügung bzw. habe ich bereits zur Verfügung gestellt. Mir ist bekannt, dass ohne eine solche Bestätigung die Erlaubnis
nicht erteilt werden kann.
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Unterschrift
Name in Druckbuchstaben oder Stempel
Die unterschriebene Erklärung ist Bestandteil der Erlaubnis und ist vor Veranstaltungsbeginn an den Kreis Siegen-Wittgenstein, Fachgebiet 32.5, zurückzugeben.
Anlage 3
Genehmigung der Dachorganisation des Veranstalters für eines Radrennens auf öffentlichen Straßen *
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Name der Dachorganisation des Veranstalters
Ort, Datum
Name des Veranstalters
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Ort
Betreff:
Register-Nummer:
Zur Vorlage bei Ihrer Erlaubnisbehörde bestätigen wir hiermit, dass ihr Wettbewerb bei uns ordnungsgemäß angemeldet, dem Durchführungstermin zugestimmt und der Entwurf einer Ausschreibung der Veranstaltung geprüft und unter obiger Register-Nummer genehmigt worden ist.
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Unterschrift Dachorganisation
*kann entfallen, wenn der Veranstalter keiner Dachorganisation angehört.