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Neue Entgeltordnung zum TVöD: Pflege- und Gesundheitsberufe
Ärzte, Rettungssanitäter und Pflegeausbilder in Kommunen – für sie ändert sich
im Eingruppierungsrecht des TVöD besonders viel. Eine neue Pflegekräftetabelle
für Krankenhäuser wertet ihre Tätigkeiten mit Beginn des Jahres 2017 deutlich
auf.
Ziel der Reform ist es sicherzustellen, dass Gesundheitsberufe langfristig attraktiv bleiben – auch für junge Menschen. Deshalb wurde mit der Pflegetabelle eine zentrale Neuerung geschaffen, die obendrein finanzielle Verbesserungen für viele bereits Beschäftigte enthält. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Krankenhäuser in kommunaler
Hand.
Änderungen für Ärzte und Fachärzte
Von der Einführung der Pflegetabelle sind die Mediziner des öffentlichen Gesundheitsdienstes nicht direkt betroffen. Ärzte werden wie gehabt in die Entgeltgruppe 14 und
Fachärzte in die Entgeltgruppe 15 eingruppiert. Unverändert bleibt auch die Stufenbegrenzung bis Stufe 5 in der Entgeltgruppe 15. Neu ist dagegen, dass Fachärzte mit Berufserfahrung nicht mehr unbedingt in der Stufe 1 beginnen müssen. Fachärzten wird
ihre professionelle Erfahrung angerechnet, so dass höhere Stufeneinstiege möglich
werden.
Rettungs- und Notfallsanitäter
In der Entgeltgruppe 4 finden sich die Rettungssanitäter wieder. Sie enthalten zudem eine Entgeltgruppenzulage von 2,3 Prozent des jeweiligen Tabellenentgelts. Rettungsassistenten werden in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert. Für Notfallsanitäter wird die PflegeEntgelttabelle bedeutsam, sie sind der neuen Entgeltgruppe P 8 zugeordnet.
Rettungsleitstellen
Neuregelungen gibt es auch für Beschäftigte, die in Rettungsleitstellen tätig sind. So wird
der Berufsstand der Disponenten in Zukunft in die Entgeltgruppe 9a eingeordnet. Den
Entgeltgruppen 9c bis 12 zugeordnet werden Berufstätige, die als Lagedienst- oder
Schichtleiter arbeiten und zwar abhängig davon, wie viele Beschäftigte ihnen unterstellt
sind. Leitstellenleiter finden sich in den Entgeltgruppen 9c bis 13 wieder, und auch hier
hängt die Zuordnung von der Zahl der unterstellten Beschäftigten ab. Schließlich gibt es
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noch die Gruppe der ständigen Vertreter von Schicht-, Lagedienst- und Leitstellenleitern.
Diese Vertreter werden in die Entgeltgruppe eingruppiert, die unter der ihres Vorgesetzten liegt.
Medizinisch-technische Berufsbilder
Für die Gruppe der medizinisch-technischen Berufe gibt es eine relativ große Bandbreite
an Klassifizierungs-Möglichkeiten. Ihnen stehen die Entgeltgruppen 5 bis 9b offen – die
neue Spitzen-Eingruppierung. Medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte starten mit der Entgeltgruppe 5. Anwendung finden bei ihnen die Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale. Sehr viel flexibler können in Zukunft die Leitungskräfte zugeordnet werden,
da für sie ein neuer Eingruppierungsaufbau vereinbart wurde, der nicht allein von der
Zahl der unterstellten Beschäftigten abhängt.
Lehrer im Gesundheitsbereich
Modifizierungen ergeben sich auch für Lehrkräfte im Pflegebereich. Lehrer mit Pflegeausbildung und der Zusatzausbildung als Unterrichtspfleger erreichen die Entgeltgruppe
10. Lehrkräfte mit abgeschlossener Hochschulbildung werden in die Entgeltgruppe 11
klassifiziert. Und wer eine wissenschaftliche Hochschulbildung und gegebenenfalls den
Vorbereitungsdienst bewältigt hat, gehört zur Entgeltgruppe 13.
Tätigkeiten in Krankenhäusern
Die neue Pflege-Entgelttabelle gilt künftig in allen kommunal geführten Krankenhäusern.
Gute Nachrichten gibt es hier besonders für die Beschäftigten der Entgeltgruppe P9
(bisher KR 9a), denn sie bekommen ab 2017 höhere Entgelte. Auf diese Weise wird vor
allem die Arbeit von Leitungskräften im Pflegebereich aufgewertet. Sie werden im neuen
System den Entgeltgruppen P 10 bis P 16 zugeordnet (ehemals KR 9b bis KR 12a). Zum
Ausgleich werden die bisherigen Zulagen für Stationsleitungen gestrichen (ehemals
46,02 Euro oder 30 Euro).
Aufgewertet werden auch Pflegekräfte, die eine 720-stündige Fachweiterbildung absolviert haben. Ihre Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe P 9. Examinierte Pflegekräfte mit mindestens dreijähriger Ausbildung finden sich in den Entgeltgruppen P 7 und
P 8 wieder (ehemals KR 7a und KR 8a). Auch dabei gibt es eine Verbesserung, denn die
Pflegekräfte steigen künftig unmittelbar mit Stufe 2 ein. Stufe 1 wird komplett gestrichen, dafür beträgt die Laufzeit von Stufe 2 dann drei statt bisher zwei Jahre.
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Entgeltgruppe P 8 in Spezialgebieten
Noch ein paar Worte zur Entgeltgruppe P 8 (ehemals KR 8a). Hier ist entscheidend, ob
eine examinierte Pflegekraft ihre Arbeit in einem Spezialgebiet erbringt. Als Spezialgebiet werden alle Bereiche bezeichnet, in denen eine 720-stündige Fachweiterbildung absolviert werden kann. Von dieser Modifizierung sind viele Pflegekräfte betroffen – auch
die Beschäftigten in der Psychiatrie. Aus diesem Grund fällt die bisherige Zulage von
46,02 Euro und 15,34 Euro für Psychiatriebeschäftigte weg. Übergangsfälle können von
der Regelung allerdings ausgenommen werden.
Bettina Dommnich
Journalistin
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