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Eingruppierung im öffentlichen Dienst: Berufe stark aufgewertet
Konkurrenzfähig bleiben – das ist einer der Gründe für die neue Entgeltordnung
im TVöD. Kommunale Berufe sollen auch in Zukunft inhaltlich und finanziell attraktiv sein. Mit der Reform gehen Kommunen im Wettbewerb um Fachkräfte einen wichtigen Schritt voran.
In den vergangenen Jahren hat die Berufswelt gewaltige Umwälzungen erfahren. Betroffen sind davon alle Bereiche vom Techniker über die Archivarin bis zum Sparkassenmitarbeiter. Kein Wunder, dass die Beschreibung vieler Berufsbilder der raschen Entwicklung hinterherhinkt. Um das zu ändern, haben sich die Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeber (VKA) und die Gewerkschaften in langwierigen Verhandlungen auf eine Reform der Entgeltordnung zum 1. Januar 2017 geeinigt.
Das Werk wertet kommunale Berufe auf und honoriert gewachsene Anforderungen. Ist
also in der Vergangenheit die Verantwortung einer Berufsgruppe stark gestiegen, spiegeln die umstrukturierten Entgeltgruppen diese Entwicklung wider. Wurde dagegen eine
Tätigkeit unwichtiger, stuft die Reform sie herunter oder streicht sie ganz aus den Anforderungskatalogen.
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale – ein Überblick
Die Eingruppierung nach Tätigkeitsmerkmalen folgt einigen grundlegenden Regeln:
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Die Entgeltgruppe 1 entspricht der schon im TVöD vereinbarten
Entgeltgruppe 1.
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Handwerkliche Berufe werden in die Entgeltgruppen 2 bis 9a einsortiert. In der alten
Entgeltordnung wurden die so Beschäftigten als Arbeiter klassifiziert. Die neue Ordnung sieht für sie veränderte Tätigkeitsmerkmale vor.
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Für Beschäftigte im Büro-, Innen-, Außendienst und in der Buchhalterei gelten die Entgeltgruppen 2 bis 12. Heraushebungsmerkmale dieser Sparten sind das Maß an Verantwortung und an selbständigen Leistungen. Hinzu kommt die Bewertung der Ausbildungszeit. Mit mindestens dreijähriger Lehrzeit erfolgt die Klassifizierung in die
Entgeltgruppe 5. Für Beschäftigte mit Bachelorabschluss gilt die Entgeltgruppe 9b.
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Mitarbeiter mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss finden sich in den Entgeltgruppen 13 bis 15 wieder. Hier sind Sonderregelungen möglich, etwa bei Apothekern oder Tierärzten.
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rehmnetz.de. Ein Angebot der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH.
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Spezialisierte Berufsfelder: IT und Technik
Fachleute der Informations- oder Kommunikationstechnik werden in die Entgeltgruppe 6
eingruppiert, wenn sie eine mindestens dreijährige Ausbildung durchlaufen haben. Verfügen sie über ein Hochschulstudium, gehören sie in die Entgeltgruppe 10. Zudem gibt es
bei diesen Berufsfeldern Eingruppierungsmerkmale ohne Ausbildungsbezug.
Die Eingruppierung von Meistern und Technikern beginnt mit der Entgeltgruppe 8. Ingenieure finden sich in den Entgeltgruppen 10 bis 13 wieder. So genannte Nennmeister gibt es
künftig nicht mehr.
Aufgaben von Schulhausmeistern
Ein relativ großer Spielraum besteht bei der Eingruppierung von Schulhausmeistern in die
Entgeltgruppen 5 bis 8. Die Voraussetzung für eine Einstufung in die Entgeltgruppe 7 sind
beispielsweise erheblich erhöhte technische Anforderungen. Entgeltgruppe 8 erhalten
Fachkräfte, die im Kalenderjahr die eigenverantwortliche Entscheidung über Bau- und
Bewirtschaftungsvorhaben in Höhe von mindestens 30 000 Euro innehaben.
Neuregelungen in der Sparkasse
In der Entgeltgruppe 9a finden sich Kundenberater im standardisierten Mengengeschäft von
Sparkassen wieder – andere Kundenberater werden ab Entgeltgruppe 5 eingruppiert. Für
Führungskräfte im Sparkassenbereich wird ein neuer Eingruppierungsaufbau geschaffen. Er
ermöglicht mehr Flexibilität durch abstrakte Eingruppierungsmerkmale.
Entsorgung und Flughäfen
Für Beschäftigte in Entsorgungsbetrieben und auf Flughäfen gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale. Ihre Aufgaben sind in der Regel stark von Aufgaben geprägt, die in der alten Entgeltordnung dem Arbeiterbereich zugeordnet waren.
Bettina Dommnich
Journalistin
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