Vorentwurf BP Nr.10 Rethscheuer West

ll. Darstellung ohne Normcharakter
2
2
vorhandene Flurstücksgrenze
4
10
Textliche Festsetzungen
Tennisplatz
Bebauungsplanes Nr. 10 "Rethscheuer
(nachrichtlich)
Textliche Festsetzungen des Ursprungsplanes (nachrichtlich)
14
3
Flurstücksnummer
TF 2
vorhandene Gebäude
vorhandener Graben
TF 3
72
2
gem. § 84 NBauO
1
23
2
1
TF 1
F+R
2.0
Bauliche Nutzung in den Wohngebieten
2.1
Die allgemeinen Wohngebiete erhalten nachstehende Einschränkungen:
Der Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen ist der
Geltungsbereich der 1. Änderung und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Rethscheuer
West".
2.2 In den allgemeinen Wohngebieten 1 ist je vollendete 650 m² Grundstücksfläche und in den
allgemeinen Wohngebieten 2 je 400 m² Grundstücksfläche eine Wohneinheit zulässig.
Ausnahmsweise kann im Einvernehmen mit der Gemeinde durch besondere schriftliche
Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde eine zweite Wohnung zugelassen werden, wenn diese
gegenüber der Hauptwohnung höchstens 2/3 der Wohnfläche der Hauptwohnung hat (§ 9 (1) Nr. 6
BauGB). (aufgehoben und durch die Festsetzung 2.1 und 2.2 ersetzt)
2.
6
4.2 Die festgesetzte Grünfläche (Straßenbegleitgrün) um die Müllbereitstellfläche ist mit einer
Hecke zu begrünen (§ 9 (1) Nr. 25a. BauGB).
4.3 In den Straßenseitenräumen der Erschließungsstraßen sind insgesamt mindestens 26 Stück
standortheimische Laubbäume aus der Pflanzliste I zur Durchgrünung des Verkehrsraums
anzupflanzen (Hochstamm, 3 x v., 14/16 cm Stammumfang) und dauerhaft zu erhalten (§ 9 (1) Nr.
25a. BauGB).
2. Geltungsbereich
14
2
4.4 Mit der baulichen Entwicklung und dem Bau der Erschließungsstraßen im Plangebiet wird ein
kompensationspflichtiger Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild vorgenommen. Als
Ausgleichsmaßnahmen werden folgende externe Maßnahmen im Elbdeichvorland bei Sassendorf
im Bereich der Strom-km 567- 568 (siehe Übersichtsplan im Umweltbericht) zur Verbesserung der
Lebensräume für Fische, Amphibien und Vögel festgesetzt :
- Herstellung eines größeren (1,0 m) Durchlasses mit Rückstauklappe als Verbindung zweier
deichnahen Alt-Altwasser.
1. Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB §§ 1 bis 11 BauNVO)
WA
Von Lüneburg nach Lübeck
Allgemeines Wohngebiet
(§ 4 BauNVO)
4.5 Auf der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von
Natur und Landschaft (2. Geltungsbereich) sind folgende Maßnahmen durchzuführen: Vorhandene
Gehölze sowie der Rad- und Fußweg sind zu erhalten. Die Fläche westlich des Weges ist der
natürlichen Entwicklung zu überlassen (Sukzession). In der Fläche östlich des Weges ist ein
naturnahes, grundwassergespeistes Stillgewässer mit einer Größe von ca. 600 m² anzulegen. Ein
Gewässerrand von mindestens 5 m Breite ist der Eigenentwicklung zu überlassen. Die restlichen
Grünflächen sind zu extensivem Grünland zu entwickeln (ein- bis zweimal jährlich mähen, keine
Düngung). Am Rand der Fläche zur Tennishalle und zu den Tennisplätzen sind truppweise
standortheimische Gehölze zu pflanzen (§ 9 (1) Nr.20 BauGB). (aufgehoben und durch die
Festsetzung 4.7 ersetzt)
2. Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)
72
4
73
6
72
3
Nutzungsschablone
3
16
3
49
3
50
36G
36D
1. Geltungsbereich
iese
29
3
22
5
18
3
29
3.
Der Rat der Gemeinde Hohnstorf/ Elbe hat den Bebauungsplan Nr. 10 "Rethscheuer West" - 2.
Änderung mit örtlichen Bauvorschriften nach Prüfung der Bedenken und Anregungen in seiner
Sitzung am __________ als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die Begründung beschlossen.
Hohnstorf/ Elbe, den __________
Die Mindestdachneigung beträgt bei Hauptgebäuden 20°. Bei zweigeschossigen Gebäuden und bei
Dachbegrünungen sind Mindestdachneigungen ab 15° zulässig.
__________________________(Bürgermeister)
2.2 Die höchstzulässige Firsthöhe beträgt in den allgemeinen Wohngebieten 10,00 m über der
Oberkante der Erdgeschossfertigfussböden.
4
14
-Weg
3
31
3
32
3
33
5
8
3
34
4
17
3
5
9
Waldfläche
4
7
4
19
3
35
6. Flächen für Wald
(§ 9 Abs.1 Nr. 18 b.) und Abs. 6 BauGB)
18
1
4
16
4
7. Sonstige Planzeichen
5
16
4
20
Umgrenzung von Flächen für Maßanhen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Natur und Landschaft
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 6 BauGB)
Hof Rethscheuer
7
Rehwies
e
4
21
3
36
5
11
1
4
3
37
5
17
4
23
8
heuer
3
14
3
41
Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen
Vermessungs- und Katasterverwaltung
© 2016 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen
(LGLN), Regionaldirektion Lüneburg
16
4
32
4
33
2
8
4/4
9
10
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 2. Änderung
(§ 9 Abs. 7 BauGB)
4
24
6
ethsc
Silo
Zu erhaltende Bäume
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b) und Abs. 6 BauGB)
3
40
73
7 Auf der
R
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern
und sonstigen Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a) und Abs. 6 BauGB)
3
45
3
38
4
2
5
4 13
28
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des ursprünglichen
Bebauungsplanes
(§ 9 Abs. 7 BauGB)
5
15
5
2
5/3
27
5
27
6
27 An der Rethscheuer
4
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
(§ 16 Abs. 5 BauNVO)
z.B.
TF 1
Au
er
15
fd
er
eu
ch
hs
t
Re
9
Versorgungsleitungen sind ausschließlich unterirdisch zu verlegen (§ 9 (1) Nr. 13 BauGB).
2.0
Bauliche Nutzung in den Wohngebieten
2.2.1 Im allgemeinen Wohngebiet WA1 ist je vollendete 650 m² Grundstücksfläche eine
Wohneinheit zulässig.
Ausnahmsweise kann im Einvernehmen mit der Gemeinde durch besondere schriftliche
Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde eine zweite Wohnung zugelassen werden, wenn diese
gegenüber der Hauptwohnung höchstens 2/3 der Wohnfläche der Hauptwohnung hat (§ 9 (1) Nr. 6
BauGB).
2.2.2 Im allgemeinen Wohngebiet WA2 ist je vollendete 400 m² Grundstücksfläche zwei
Wohneinheiten zulässig.
Im WA2 sind maximal 4 Wohnungen je Hauseinheit bei Einzelhausbebauung und zwei Wohnungen
je Hauseinheit bei Doppelhausbebauung zulässig. Bei Doppelhäusern gilt eine Doppelhaushälfte
als Hauseinheit (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB).
4.6 Im Wohngebiet WA2 ist eine Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen ausgewiesen. In der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen ist parallel
zum Graben beidseitig eine einreihige Gehölzpflanzung mit standortheimischen Arten gemäß
Pflanzliste fachgerecht vorzunehmen. Es sind Abstände von 1,0 m in den Reihen vorzusehen und
dauerhaft zu erhalten.
Ein Pflegeschnitt („auf den Kopf setzen") auf wechselnden Teilflächen in Abständen von 4-5 Jahren
ist zulässig, erstmals aber 10 Jahre nach der Anpflanzung.
24
üchau
3
30
27
2
Zweckbestimmung Parkanlage
Rehw
3
28
5.0
5.1
Teilfläche 1
(siehe textl. Festsetzung 4.7)
Werbeanlagen
Freistehende oder an Gebäuden angebrachte Werbeanlagen sind nur bis zu einer Höhe von
höchstens 2,50 m, gemessen über Straßenniveau, und nur bis zu einer Größe von 1,00 qm zulässig.
Werbeanlagen mit selbstleuchtenden Laufschriften sind nicht zulässig.
5.
Regenerative Energien
Materialien und baulich notwendige Maßnahmen zur Nutzung regenerativer Energien, insbesondere
der Solarenergie, sind ausdrücklich zulässig. Es muss mindestens ein Abstand von 0,5 m zum
Randabschluss des Daches eingehalten werden.
6.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig gemäß § 80 Abs. 3 NBauO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser
Bauvorschrift zuwiderhandelt.
Gemäß § 80 Abs. 3 NBauO i.V.m. § 80 Abs. 5 NBauO können Ordnungswidrigkeiten mit einer
Geldbuße bis zu 500.000,00 EUR geahndet werden.
6.
Inkrafttreten
Der vom Rat der Gemeinde Hohnstorf/ Elbe als Satzung beschlossene Bebauungsplan ist gemäß §
10 Abs. 3 BauGB am __________ ortsüblich bekanntgemacht worden. Der Bebauungsplan ist damit
am________ rechtsverbindlich geworden.
Hohnstorf/ Elbe, den __________
__________________________(Bürgermeister)
7.
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
Innerhlab eines Jahres nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist die Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften beim Zustandekommen des Bebauungsplanes nicht geltend gemacht worden.
Hohnstorf/ Elbe, den __________
__________________________(Bürgermeister)
Auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit gültigen
Fassung und des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der zur Zeit gültigen Fassung
und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit
gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Hohnstorf/ Elbe diesen Bebauungsplan Nr. 10
"Rethscheuer West" - 2. Änderung - bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen
und den örtlichen Bauvorschriften - als Satzung beschlossen.
Hohnstorf/ Elbe, den __________
Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes sind Mängel der Abwägung nicht
geltend gemacht worden.
Hohnstorf/ Elbe, den __________
__________________________(Bürgermeister)
__________________________(Bürgermeister)
B
Hinweise
Öffentliche Grünfläche
4
13
4
15
AdolfL
3
5
19
17
3
27
130
17
4
12
3
25
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
Fuß- und Radweg
5. Grünflächen
(§ 9 Abs.1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB)
4
10
Fuchs
3
13
F+R
5
5
32
4
8
3
24
73
3
4. Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
5
21
3
23
bau
Baugrenze
4
29
3
21
29
12
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 23 BauNVO)
4
38
3
20
3
26
4
4 37
36
iese
3
19
5
Rethscheuer
36A
Rehw
FH 10,0 m
4
35
36E
3
18
4
5
20
36C
3
44
36B
3
48
WA2
l 0,4
a ED
3
3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
der
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB §§ 22 bis 23AnBauNVO)
36F
73
4
2
6
3
47
3
15
1
24
1 = Art der Nutzung
2 = Zahl der Vollgeschosse
3 = Grundflächenzahl (GRZ)
4 = abweichende Bauweise
5 = Einzel- und Doppelhäuser
6 = Firsthöhe
1
3
46
73
5
- Wiederverbindung einzelner Altarmwasser im flussnahen Bereich und Wiederanbindung des
Altarmes an die Elbe (§ 9 (1) Nr.20 BauGB). (aufgehoben und durch die Festsetzung 4.9
ersetzt)
Hohnstorf/ Elbe, den __________
__________________________(Bürgermeister)
2.1 Die Oberkante der Erdgeschossfertigfussböden auf der der erschließenden Straße zugewandten
Hausseite darf höchstens 0,60 m über der Oberkante der erschließenden Straße liegen.
4.
Mittelste Hagen
Geltungsbereich
Die nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO nur ausnahmsweise zulässigen Gartenbaubetriebe und
Tankstellen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 (5) u. (6)
BauNVO).
2.3 In den allgemeinen Wohngebieten gilt die abweichende Bauweise mit der Bestimmung, dass
die Gesamtlänge der Gebäude das Maß von 30 m nicht überschreiten darf (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB).
Hagen
1.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hohnstorf/ Elbe hat in seiner Sitzung am __________
dem Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung zugestimmt und seine öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung
wurden am __________ ortsüblich bekanntgemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der
Begründung haben vom __________ bis __________ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegen.
Zu verwenden sind Arten und Qualitäten nach Maßgabe des Umweltberichtes.
4.7 Im 2. Geltungsbereich ist eine öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage
ausgewiesen. Die Parkanlage besteht aus drei funktionell unterschiedlichen Teilflächen:
3.
Altablagerungen / Altstandorte
Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen bzw. Altstandorte
zutage treten, so ist unverzüglich der Fachdienst Umwelt, Landkreis Lüneburg, zu benachrichtigen.
4.
Als externe Kompensationsmaßnahme werden 40.000 Werteinheiten der privaten Ökopoolfläche
„Hittbergen“ beansprucht, die durch die Erstaufforstung eines Stiel-Eichen-Laubmischwaldes erzielt
werden.
Verfahrensvermerke
- Teilfläche 2 (TF 2): Diese Fläche dient als - in Teilen befestigte bzw. versiegelte - Lager- und
Bereitstellungsfläche.
__________________________(Bürgermeister)
In der Hecke sind mindestens 7 Hochstämme großkroniger, standortheimischer Laubbaumarten
(Pflanzliste I - Bäume) gemäß Umweltbericht zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Zu verwenden sind Mindestqualitäten nach Maßgabe des Umweltberichtes.
4.8 Die im 2. Geltungsbereich als zu erhalten festgesetzten Einzelbäume sind dauerhaft zu
erhalten und zu pflegen. Bei Abgang ist mindestens mit der Qualität Hochstamm, 3 x verpflanzt,
Stammumfang 14-16 cm nachzupflanzen.
Allen durch die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Rethscheuer West“ der
Gemeinde Hohnstorf ausgelösten Eingriffen werden Ausgleichsmaßnahmen auf der extern
gelegenen privaten Ökopoolfläche „Hittbergen“ (Flurstück 42/2, Flur 18, Gemarkung Hittbergen)
zugeordnet (§ 9 Abs. 1a BauGB). Die Regelung des Ausgleichs erfolgt über einen städtebaulichen
Vertrag gem. § 11 BauGb (§ 1a Abs. 3 BauGB).
09
B2
2.
Bodenfunde
Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das können
u.a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie auffällige
Bodenverfärbungen u. Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht werden,
sind diese gemäß § 14 Abs. 1 des Nds. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und
müssen der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Lüneburg unverzüglich gemeldet
werden.
Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde und
Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der Anzeige
unverändert zu lassen bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die
Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.
- Teilfläche 1 (TF 1): Innerhalb dieser Teilfläche sind Sport- und Bolzplätze sowie Stellplätze
zulässig. Ein Streifen von mind. 5 m Breite parallel zur Grabenoberkante darf nicht genutzt werden
und ist maximal 2 x jährlich zu mähen.
Innerhalb der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen auf der Teilfläche 1 ist eine 3-reihige,
freiwachsende Laubholzhecke fachgerecht anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Es sind
Pflanzabstände von 1,5 in und 1,0 m zwischen den Reihen vorzusehen. Zu verwenden sind Arten
der Pflanzliste II (Sträucher) des Umweltberichts.
9
1.
Rechtsgrundlage
Für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Rethscheuer West" sind die
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.
132) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung vom 11. Juni
2013 (BGBl. I S. 1548) und die Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990
(BGBl. 1991 I S. 58) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S.
1509) maßgebend.
1.
Aufstellungsbeschluss
Der Verwaltungsauschuss der Gemeinde Hohnstorf/ Elbe hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Rethscheuer West" - 2. Änderung beschlossen. Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am __________ ortsüblich bekanntgemacht.
Hohnstorf/ Elbe, den __________
- Teilfläche 3 (TF 3): Die Fläche ist der Eigenentwicklung zu überlassen (gelenkte Sukzession).
Eine Mahd von Teilflächen im 3-4-jährigen Rhythmus und die Entnahme einzelner Gehölze ist
zulässig.
20
2.
Planunterlage
Kartengrundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS)
Maßstab: 1 : 1.000/ Gemarkung Hohnstorf, Flur 5
Herausgeber: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN)
Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskatasters und weist die städtebaulich
bedeutsamen baulichen Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze vollständig nach (Stand April
2016). Die Übertragbarkeit der neu zu bildenden Grenzen in die Örtlichkeit ist einwandfrei möglich.
__________ __________________________________________, den __________
(Ort)
(Datum)
________________________________
(Amtliche Vermessungsstelle)
__________________________
(Unterschrift)
3.
Planverfasser
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde ausgearbeitet von Niedersächsische Landgesellschaft,
Geschäftsstelle Lüneburg, Wedekindstraße 18, 21337 Lüneburg, Dipl.-Ing. Iryna Davydenko
Lüneburg, den __________
__________________________(Planverfasser)
Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen
Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2016 LGLN Katasteramt Lüneburg
Übersichskarte
Auf der Rethscheuer
Niedersächsische
Landgesellschaft mbH
Geschäftsstelle Lüneburg
Wedekindstraße 18
21337 Lüneburg
Telefon (04131) 95030
Telefax (04131) 950330
E-Mail: [email protected]
Gemeinde Hohnstorf/ Elbe
Bebauungsplan Nr. 10
"Rethscheuer West" - 2. Änderung
mit örtlichen Bauvorschriften
- Vorentwurf Maßstab 1 : 1.000
Stand: 16.08.2016