ll. Darstellung ohne Normcharakter 2 2 vorhandene Flurstücksgrenze 4 10 Textliche Festsetzungen Tennisplatz Bebauungsplanes Nr. 10 "Rethscheuer (nachrichtlich) Textliche Festsetzungen des Ursprungsplanes (nachrichtlich) 14 3 Flurstücksnummer TF 2 vorhandene Gebäude vorhandener Graben TF 3 72 2 gem. § 84 NBauO 1 23 2 1 TF 1 F+R 2.0 Bauliche Nutzung in den Wohngebieten 2.1 Die allgemeinen Wohngebiete erhalten nachstehende Einschränkungen: Der Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen ist der Geltungsbereich der 1. Änderung und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Rethscheuer West". 2.2 In den allgemeinen Wohngebieten 1 ist je vollendete 650 m² Grundstücksfläche und in den allgemeinen Wohngebieten 2 je 400 m² Grundstücksfläche eine Wohneinheit zulässig. Ausnahmsweise kann im Einvernehmen mit der Gemeinde durch besondere schriftliche Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde eine zweite Wohnung zugelassen werden, wenn diese gegenüber der Hauptwohnung höchstens 2/3 der Wohnfläche der Hauptwohnung hat (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB). (aufgehoben und durch die Festsetzung 2.1 und 2.2 ersetzt) 2. 6 4.2 Die festgesetzte Grünfläche (Straßenbegleitgrün) um die Müllbereitstellfläche ist mit einer Hecke zu begrünen (§ 9 (1) Nr. 25a. BauGB). 4.3 In den Straßenseitenräumen der Erschließungsstraßen sind insgesamt mindestens 26 Stück standortheimische Laubbäume aus der Pflanzliste I zur Durchgrünung des Verkehrsraums anzupflanzen (Hochstamm, 3 x v., 14/16 cm Stammumfang) und dauerhaft zu erhalten (§ 9 (1) Nr. 25a. BauGB). 2. Geltungsbereich 14 2 4.4 Mit der baulichen Entwicklung und dem Bau der Erschließungsstraßen im Plangebiet wird ein kompensationspflichtiger Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild vorgenommen. Als Ausgleichsmaßnahmen werden folgende externe Maßnahmen im Elbdeichvorland bei Sassendorf im Bereich der Strom-km 567- 568 (siehe Übersichtsplan im Umweltbericht) zur Verbesserung der Lebensräume für Fische, Amphibien und Vögel festgesetzt : - Herstellung eines größeren (1,0 m) Durchlasses mit Rückstauklappe als Verbindung zweier deichnahen Alt-Altwasser. 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB §§ 1 bis 11 BauNVO) WA Von Lüneburg nach Lübeck Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) 4.5 Auf der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (2. Geltungsbereich) sind folgende Maßnahmen durchzuführen: Vorhandene Gehölze sowie der Rad- und Fußweg sind zu erhalten. Die Fläche westlich des Weges ist der natürlichen Entwicklung zu überlassen (Sukzession). In der Fläche östlich des Weges ist ein naturnahes, grundwassergespeistes Stillgewässer mit einer Größe von ca. 600 m² anzulegen. Ein Gewässerrand von mindestens 5 m Breite ist der Eigenentwicklung zu überlassen. Die restlichen Grünflächen sind zu extensivem Grünland zu entwickeln (ein- bis zweimal jährlich mähen, keine Düngung). Am Rand der Fläche zur Tennishalle und zu den Tennisplätzen sind truppweise standortheimische Gehölze zu pflanzen (§ 9 (1) Nr.20 BauGB). (aufgehoben und durch die Festsetzung 4.7 ersetzt) 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO) 72 4 73 6 72 3 Nutzungsschablone 3 16 3 49 3 50 36G 36D 1. Geltungsbereich iese 29 3 22 5 18 3 29 3. Der Rat der Gemeinde Hohnstorf/ Elbe hat den Bebauungsplan Nr. 10 "Rethscheuer West" - 2. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften nach Prüfung der Bedenken und Anregungen in seiner Sitzung am __________ als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die Begründung beschlossen. Hohnstorf/ Elbe, den __________ Die Mindestdachneigung beträgt bei Hauptgebäuden 20°. Bei zweigeschossigen Gebäuden und bei Dachbegrünungen sind Mindestdachneigungen ab 15° zulässig. __________________________(Bürgermeister) 2.2 Die höchstzulässige Firsthöhe beträgt in den allgemeinen Wohngebieten 10,00 m über der Oberkante der Erdgeschossfertigfussböden. 4 14 -Weg 3 31 3 32 3 33 5 8 3 34 4 17 3 5 9 Waldfläche 4 7 4 19 3 35 6. Flächen für Wald (§ 9 Abs.1 Nr. 18 b.) und Abs. 6 BauGB) 18 1 4 16 4 7. Sonstige Planzeichen 5 16 4 20 Umgrenzung von Flächen für Maßanhen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 6 BauGB) Hof Rethscheuer 7 Rehwies e 4 21 3 36 5 11 1 4 3 37 5 17 4 23 8 heuer 3 14 3 41 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2016 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Lüneburg 16 4 32 4 33 2 8 4/4 9 10 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 2. Änderung (§ 9 Abs. 7 BauGB) 4 24 6 ethsc Silo Zu erhaltende Bäume (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b) und Abs. 6 BauGB) 3 40 73 7 Auf der R Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a) und Abs. 6 BauGB) 3 45 3 38 4 2 5 4 13 28 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des ursprünglichen Bebauungsplanes (§ 9 Abs. 7 BauGB) 5 15 5 2 5/3 27 5 27 6 27 An der Rethscheuer 4 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung (§ 16 Abs. 5 BauNVO) z.B. TF 1 Au er 15 fd er eu ch hs t Re 9 Versorgungsleitungen sind ausschließlich unterirdisch zu verlegen (§ 9 (1) Nr. 13 BauGB). 2.0 Bauliche Nutzung in den Wohngebieten 2.2.1 Im allgemeinen Wohngebiet WA1 ist je vollendete 650 m² Grundstücksfläche eine Wohneinheit zulässig. Ausnahmsweise kann im Einvernehmen mit der Gemeinde durch besondere schriftliche Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde eine zweite Wohnung zugelassen werden, wenn diese gegenüber der Hauptwohnung höchstens 2/3 der Wohnfläche der Hauptwohnung hat (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB). 2.2.2 Im allgemeinen Wohngebiet WA2 ist je vollendete 400 m² Grundstücksfläche zwei Wohneinheiten zulässig. Im WA2 sind maximal 4 Wohnungen je Hauseinheit bei Einzelhausbebauung und zwei Wohnungen je Hauseinheit bei Doppelhausbebauung zulässig. Bei Doppelhäusern gilt eine Doppelhaushälfte als Hauseinheit (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB). 4.6 Im Wohngebiet WA2 ist eine Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ausgewiesen. In der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen ist parallel zum Graben beidseitig eine einreihige Gehölzpflanzung mit standortheimischen Arten gemäß Pflanzliste fachgerecht vorzunehmen. Es sind Abstände von 1,0 m in den Reihen vorzusehen und dauerhaft zu erhalten. Ein Pflegeschnitt („auf den Kopf setzen") auf wechselnden Teilflächen in Abständen von 4-5 Jahren ist zulässig, erstmals aber 10 Jahre nach der Anpflanzung. 24 üchau 3 30 27 2 Zweckbestimmung Parkanlage Rehw 3 28 5.0 5.1 Teilfläche 1 (siehe textl. Festsetzung 4.7) Werbeanlagen Freistehende oder an Gebäuden angebrachte Werbeanlagen sind nur bis zu einer Höhe von höchstens 2,50 m, gemessen über Straßenniveau, und nur bis zu einer Größe von 1,00 qm zulässig. Werbeanlagen mit selbstleuchtenden Laufschriften sind nicht zulässig. 5. Regenerative Energien Materialien und baulich notwendige Maßnahmen zur Nutzung regenerativer Energien, insbesondere der Solarenergie, sind ausdrücklich zulässig. Es muss mindestens ein Abstand von 0,5 m zum Randabschluss des Daches eingehalten werden. 6. Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig gemäß § 80 Abs. 3 NBauO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Bauvorschrift zuwiderhandelt. Gemäß § 80 Abs. 3 NBauO i.V.m. § 80 Abs. 5 NBauO können Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 500.000,00 EUR geahndet werden. 6. Inkrafttreten Der vom Rat der Gemeinde Hohnstorf/ Elbe als Satzung beschlossene Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am __________ ortsüblich bekanntgemacht worden. Der Bebauungsplan ist damit am________ rechtsverbindlich geworden. Hohnstorf/ Elbe, den __________ __________________________(Bürgermeister) 7. Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Innerhlab eines Jahres nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist die Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften beim Zustandekommen des Bebauungsplanes nicht geltend gemacht worden. Hohnstorf/ Elbe, den __________ __________________________(Bürgermeister) Auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung und des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der zur Zeit gültigen Fassung und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Hohnstorf/ Elbe diesen Bebauungsplan Nr. 10 "Rethscheuer West" - 2. Änderung - bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften - als Satzung beschlossen. Hohnstorf/ Elbe, den __________ Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes sind Mängel der Abwägung nicht geltend gemacht worden. Hohnstorf/ Elbe, den __________ __________________________(Bürgermeister) __________________________(Bürgermeister) B Hinweise Öffentliche Grünfläche 4 13 4 15 AdolfL 3 5 19 17 3 27 130 17 4 12 3 25 Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Fuß- und Radweg 5. Grünflächen (§ 9 Abs.1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB) 4 10 Fuchs 3 13 F+R 5 5 32 4 8 3 24 73 3 4. Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 5 21 3 23 bau Baugrenze 4 29 3 21 29 12 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 23 BauNVO) 4 38 3 20 3 26 4 4 37 36 iese 3 19 5 Rethscheuer 36A Rehw FH 10,0 m 4 35 36E 3 18 4 5 20 36C 3 44 36B 3 48 WA2 l 0,4 a ED 3 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen der (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB §§ 22 bis 23AnBauNVO) 36F 73 4 2 6 3 47 3 15 1 24 1 = Art der Nutzung 2 = Zahl der Vollgeschosse 3 = Grundflächenzahl (GRZ) 4 = abweichende Bauweise 5 = Einzel- und Doppelhäuser 6 = Firsthöhe 1 3 46 73 5 - Wiederverbindung einzelner Altarmwasser im flussnahen Bereich und Wiederanbindung des Altarmes an die Elbe (§ 9 (1) Nr.20 BauGB). (aufgehoben und durch die Festsetzung 4.9 ersetzt) Hohnstorf/ Elbe, den __________ __________________________(Bürgermeister) 2.1 Die Oberkante der Erdgeschossfertigfussböden auf der der erschließenden Straße zugewandten Hausseite darf höchstens 0,60 m über der Oberkante der erschließenden Straße liegen. 4. Mittelste Hagen Geltungsbereich Die nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO nur ausnahmsweise zulässigen Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 (5) u. (6) BauNVO). 2.3 In den allgemeinen Wohngebieten gilt die abweichende Bauweise mit der Bestimmung, dass die Gesamtlänge der Gebäude das Maß von 30 m nicht überschreiten darf (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB). Hagen 1. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hohnstorf/ Elbe hat in seiner Sitzung am __________ dem Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am __________ ortsüblich bekanntgemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung haben vom __________ bis __________ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Zu verwenden sind Arten und Qualitäten nach Maßgabe des Umweltberichtes. 4.7 Im 2. Geltungsbereich ist eine öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage ausgewiesen. Die Parkanlage besteht aus drei funktionell unterschiedlichen Teilflächen: 3. Altablagerungen / Altstandorte Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen bzw. Altstandorte zutage treten, so ist unverzüglich der Fachdienst Umwelt, Landkreis Lüneburg, zu benachrichtigen. 4. Als externe Kompensationsmaßnahme werden 40.000 Werteinheiten der privaten Ökopoolfläche „Hittbergen“ beansprucht, die durch die Erstaufforstung eines Stiel-Eichen-Laubmischwaldes erzielt werden. Verfahrensvermerke - Teilfläche 2 (TF 2): Diese Fläche dient als - in Teilen befestigte bzw. versiegelte - Lager- und Bereitstellungsfläche. __________________________(Bürgermeister) In der Hecke sind mindestens 7 Hochstämme großkroniger, standortheimischer Laubbaumarten (Pflanzliste I - Bäume) gemäß Umweltbericht zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zu verwenden sind Mindestqualitäten nach Maßgabe des Umweltberichtes. 4.8 Die im 2. Geltungsbereich als zu erhalten festgesetzten Einzelbäume sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Bei Abgang ist mindestens mit der Qualität Hochstamm, 3 x verpflanzt, Stammumfang 14-16 cm nachzupflanzen. Allen durch die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Rethscheuer West“ der Gemeinde Hohnstorf ausgelösten Eingriffen werden Ausgleichsmaßnahmen auf der extern gelegenen privaten Ökopoolfläche „Hittbergen“ (Flurstück 42/2, Flur 18, Gemarkung Hittbergen) zugeordnet (§ 9 Abs. 1a BauGB). Die Regelung des Ausgleichs erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGb (§ 1a Abs. 3 BauGB). 09 B2 2. Bodenfunde Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das können u.a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen u. Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht werden, sind diese gemäß § 14 Abs. 1 des Nds. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und müssen der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Lüneburg unverzüglich gemeldet werden. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. - Teilfläche 1 (TF 1): Innerhalb dieser Teilfläche sind Sport- und Bolzplätze sowie Stellplätze zulässig. Ein Streifen von mind. 5 m Breite parallel zur Grabenoberkante darf nicht genutzt werden und ist maximal 2 x jährlich zu mähen. Innerhalb der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen auf der Teilfläche 1 ist eine 3-reihige, freiwachsende Laubholzhecke fachgerecht anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Es sind Pflanzabstände von 1,5 in und 1,0 m zwischen den Reihen vorzusehen. Zu verwenden sind Arten der Pflanzliste II (Sträucher) des Umweltberichts. 9 1. Rechtsgrundlage Für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Rethscheuer West" sind die Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) und die Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) maßgebend. 1. Aufstellungsbeschluss Der Verwaltungsauschuss der Gemeinde Hohnstorf/ Elbe hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Rethscheuer West" - 2. Änderung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am __________ ortsüblich bekanntgemacht. Hohnstorf/ Elbe, den __________ - Teilfläche 3 (TF 3): Die Fläche ist der Eigenentwicklung zu überlassen (gelenkte Sukzession). Eine Mahd von Teilflächen im 3-4-jährigen Rhythmus und die Entnahme einzelner Gehölze ist zulässig. 20 2. Planunterlage Kartengrundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) Maßstab: 1 : 1.000/ Gemarkung Hohnstorf, Flur 5 Herausgeber: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskatasters und weist die städtebaulich bedeutsamen baulichen Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze vollständig nach (Stand April 2016). Die Übertragbarkeit der neu zu bildenden Grenzen in die Örtlichkeit ist einwandfrei möglich. __________ __________________________________________, den __________ (Ort) (Datum) ________________________________ (Amtliche Vermessungsstelle) __________________________ (Unterschrift) 3. Planverfasser Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde ausgearbeitet von Niedersächsische Landgesellschaft, Geschäftsstelle Lüneburg, Wedekindstraße 18, 21337 Lüneburg, Dipl.-Ing. Iryna Davydenko Lüneburg, den __________ __________________________(Planverfasser) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2016 LGLN Katasteramt Lüneburg Übersichskarte Auf der Rethscheuer Niedersächsische Landgesellschaft mbH Geschäftsstelle Lüneburg Wedekindstraße 18 21337 Lüneburg Telefon (04131) 95030 Telefax (04131) 950330 E-Mail: [email protected] Gemeinde Hohnstorf/ Elbe Bebauungsplan Nr. 10 "Rethscheuer West" - 2. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften - Vorentwurf Maßstab 1 : 1.000 Stand: 16.08.2016
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