Infoletter Pflanzenschutz aktuell 11 17. August 2016 Bodenschutz über den Winter mit Zwischenkultur oder Winterkultur Um den Boden vor Erosion und Nährstoffauswaschung zu schützen und den Bodenlebewesen Nahrung zu bieten, werden im ÖLN folgende Anforderungen gestellt: Wurde die Hauptkultur (z.B. Getreide oder Raps) vor dem 31. August geerntet, muss entweder eine Winterkultur (z.B. Raps, Wintergetreide, Kunstwiese) oder eine Zwischenkultur angesät werden. Die Saat der Zwischenkultur muss in der Talzone vor dem 1. September und in der Hügel- und Bergzone I vor dem 15. September erfolgen. Gründüngung: Mischungen sind empfehlenswert: sie sind besser an wechselnde Wetterbedingungen angepasst und enthalten Bodenlockerer wie Structurator-Rettich, Guizotia und Leguminosen. Die Zwischenkultur darf frühestens am 15. November gepflügt oder gegrubbert werden. Mulchen vor dem 15. November ist erlaubt. Kann der Saattermin wetterbedingt oder wegen einer Bekämpfung von Problemunkräutern nicht eingehalten werden, so muss das Zwischenfutter oder die Gründüngung bis spätestens am 30. September angesät werden. Dafür muss die Zwischenkultur auf der betreffenden oder einer mindestens gleich grossen anderen Fläche mit Zwischenfutter oder Gründüngung bis zum 15. Februar erhalten bleiben. Ist am 31. August noch eine Kultur (z.B. Mais oder Rüben) auf der Parzelle vorhanden, ist man frei betreffend Ansaat einer Kultur (keine Vorschriften, das Feld kann über den Winter brach liegen, was nach früh geerntetem Mais nicht optimal ist. Mais 2017 nach Mais 2016 wird nur möglich sein, falls bis ca Mitte September 2016 keine Maiswurzelbohrer gefangen werden. Bisher gab es nördlich der Alpen keine Fänge. Raps: Rückblick und Ausblick Ein Versuch am BBZN Hohenrain prüfte den Anbau mit Untersaaten. Die Ertrags-Unterschiede zwischen den Bodenbearbeitungsverfahren (Mulchsaat und Pflug), der Saatmethode (mit und ohne Untersaat) und zwischen den Pflanzenschutzverfahren (Extenso und ÖLN) waren relativ gering, aber die Unterschiede im verfahrensbereinigten Erlös sehr gross. Sie finden den Versuchsbericht mit Grafiken und Bildern auf der Homepage des BBZN unter der Rubrik Rapsversuche. Raps mit Untersaat, ohne Herbizid Rüben: Kontrollen auf Blattflecken Die hohen Temperaturen und Feuchte förderten die Infektionsbedingungen für die Blattfleckenkrankheit Cercospora. Wo bisher noch keine Behandlung erfolgte oder wenn die letzte Behandlung mehr als 3 - 4 Wochen zurückliegt, ist eine Kontrolle angesagt. Die Bekämpfungsschwelle liegt bei 1 – 2 kleinen Befallsherden/Are oder leichtem Streubefall. Wirtschaftlich sind Fungizide nur, wenn bis zur Ernte mehr als sechs Wochen verbleiben. Stehengebliebene Schosserrüben müssen in einem Plastiksack aus dem Feld getragen werden. Cercospora Blattflecken Kartoffeln: Kontrolle auf Krautfäule, Probegrabungen, Krautvernichtung Bis zur Krautvernichtung ist ein lückenloser Fungizidschutz aufrecht zu erhalten. Wenn die Stauden mehr als zwei Drittel der Blattmasse eingebüsst haben, lohnt es sich nicht mehr, das Kraut zu erhalten und das Risiko eines Krautfäulebefalles einzugehen. Die Sporen werden auch in den Boden eingewaschen. Probegrabungen sind jetzt besonders wichtig und geben Aufschluss über Grösse und Qualität der Knollen und helfen, den optimalen Termin für die Krautvernichtung festzulegen. Durch die Beimischung eines Fungizides zum Abbrennmittel kann eine Spätinfektion von KrautDie Knollen werden durch eingewaschene fäule verhindert werden. Für die StaudenvernichSporen angesteckt: "bräschtige Härdöpfel" tung stehen folgende Produkte zur Verfügung: Firebird, Spotlight Plus, Lotus, Diquat-Mittel. Genaue Hinweise betreffend Witterungsbedingungen, Wirkungsgeschwindigkeit, Krautvernichtungsstrategien bei Saat-, Speise- und Futterkartoffeln (Kombination mit Schlegeln oder verschiedenen Abbrennmitteln) siehe Zielsortiment S. 46, Pflanzenschutzmittel im Feldbau S. 66 und Gebrauchsanweisung. Bio / Label: mechanische Krautvernichtung mit Schlegelgeräten Kunstwiesen-Neuansaaten: Samenblacken bekämpfen Einjährige Samenunkräuter können mit einem Säuberungsschnitt beseitigt werden. Auf blackenverseuchten Flächen ist eine chemische Bekämpfung angezeigt. Zeitpunkt: wenn Klee 2 - 3 dreigeteilte Blätter aufweist, Blacken im Ein- bis Dreiblattstadium. Das ist zirka drei bis fünf Wochen nach der Saat der Fall. Blackenkeimling mit 1-2 echten Blättern, Klee mit 2-3 Blättern: ideal für die Behandlung mit MCPBMitteln. Mittel: selektive Mittel (MCPB oder MCPB + MCPA). Mischungen mit Alexandriner- und Perserklee dürfen nicht mit MCPB/MCPA behandelt werden. 2 BBZN Hohenrain, Spezialkulturen & Pflanzenschutz, Sennweidstrasse 35, 6276 Hohenrain, Heinrich Hebeisen, 041 228 30 81, [email protected], www.bbzn.lu.ch & www.lawa.lu.ch
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