Infoletter Pflanzenschutz aktuell 11/2016

Infoletter Pflanzenschutz aktuell 11
17. August 2016
Bodenschutz über den Winter mit Zwischenkultur oder Winterkultur
Um den Boden vor Erosion und Nährstoffauswaschung zu schützen und den Bodenlebewesen Nahrung zu bieten, werden im
ÖLN folgende Anforderungen gestellt:
Wurde die Hauptkultur (z.B. Getreide oder
Raps) vor dem 31. August geerntet, muss
entweder eine Winterkultur (z.B. Raps, Wintergetreide, Kunstwiese) oder eine Zwischenkultur angesät werden.
Die Saat der Zwischenkultur muss in der
Talzone vor dem 1. September und in der
Hügel- und Bergzone I vor dem 15. September erfolgen.
Gründüngung: Mischungen sind empfehlenswert:
sie sind besser an wechselnde Wetterbedingungen angepasst und enthalten Bodenlockerer wie
Structurator-Rettich, Guizotia und Leguminosen.
Die Zwischenkultur darf frühestens am 15.
November gepflügt oder gegrubbert werden.
Mulchen vor dem 15. November ist erlaubt.
Kann der Saattermin wetterbedingt oder
wegen einer Bekämpfung von Problemunkräutern nicht eingehalten werden, so
muss das Zwischenfutter oder die Gründüngung bis spätestens am 30. September
angesät werden. Dafür muss die Zwischenkultur auf der betreffenden oder einer mindestens gleich grossen anderen Fläche mit
Zwischenfutter oder Gründüngung bis zum
15. Februar erhalten bleiben.
Ist am 31. August noch eine Kultur (z.B. Mais oder Rüben) auf der Parzelle vorhanden, ist man frei betreffend Ansaat einer Kultur (keine Vorschriften, das Feld kann über den
Winter brach liegen, was nach früh geerntetem Mais nicht optimal ist.
Mais 2017 nach Mais 2016 wird nur möglich sein, falls bis ca Mitte September 2016 keine
Maiswurzelbohrer gefangen werden. Bisher gab es nördlich der Alpen keine Fänge.
Raps: Rückblick und Ausblick
Ein Versuch am BBZN Hohenrain prüfte den
Anbau mit Untersaaten. Die Ertrags-Unterschiede zwischen den Bodenbearbeitungsverfahren (Mulchsaat und Pflug), der Saatmethode (mit und ohne Untersaat) und zwischen den Pflanzenschutzverfahren (Extenso
und ÖLN) waren relativ gering, aber die Unterschiede im verfahrensbereinigten Erlös
sehr gross. Sie finden den Versuchsbericht mit
Grafiken und Bildern auf der Homepage des
BBZN unter der Rubrik Rapsversuche.
Raps mit Untersaat, ohne Herbizid
Rüben: Kontrollen auf Blattflecken
Die hohen Temperaturen und Feuchte förderten
die Infektionsbedingungen für die Blattfleckenkrankheit Cercospora. Wo bisher noch keine
Behandlung erfolgte oder wenn die letzte
Behandlung mehr als 3 - 4 Wochen zurückliegt, ist
eine Kontrolle angesagt. Die Bekämpfungsschwelle liegt bei 1 – 2 kleinen Befallsherden/Are
oder leichtem Streubefall. Wirtschaftlich sind
Fungizide nur, wenn bis zur Ernte mehr als sechs
Wochen verbleiben.
Stehengebliebene Schosserrüben müssen in einem Plastiksack aus dem Feld getragen werden.
Cercospora Blattflecken
Kartoffeln: Kontrolle auf Krautfäule, Probegrabungen, Krautvernichtung
Bis zur Krautvernichtung ist ein lückenloser Fungizidschutz aufrecht zu erhalten. Wenn die Stauden
mehr als zwei Drittel der Blattmasse eingebüsst
haben, lohnt es sich nicht mehr, das Kraut zu erhalten und das Risiko eines Krautfäulebefalles
einzugehen. Die Sporen werden auch in den Boden eingewaschen.
Probegrabungen sind jetzt besonders wichtig und
geben Aufschluss über Grösse und Qualität der
Knollen und helfen, den optimalen Termin für die
Krautvernichtung festzulegen.
Durch die Beimischung eines Fungizides zum
Abbrennmittel
kann eine Spätinfektion von KrautDie Knollen werden durch eingewaschene
fäule verhindert werden. Für die StaudenvernichSporen angesteckt: "bräschtige Härdöpfel"
tung stehen folgende Produkte zur Verfügung:
Firebird, Spotlight Plus, Lotus, Diquat-Mittel. Genaue Hinweise betreffend Witterungsbedingungen, Wirkungsgeschwindigkeit, Krautvernichtungsstrategien bei Saat-, Speise- und Futterkartoffeln (Kombination mit Schlegeln oder verschiedenen Abbrennmitteln) siehe Zielsortiment S. 46,
Pflanzenschutzmittel im Feldbau S. 66 und Gebrauchsanweisung.
Bio / Label: mechanische Krautvernichtung mit Schlegelgeräten
Kunstwiesen-Neuansaaten: Samenblacken bekämpfen
Einjährige Samenunkräuter können mit einem
Säuberungsschnitt beseitigt werden. Auf
blackenverseuchten Flächen ist eine chemische
Bekämpfung angezeigt.
Zeitpunkt: wenn Klee 2 - 3 dreigeteilte Blätter
aufweist, Blacken im Ein- bis Dreiblattstadium.
Das ist zirka drei bis fünf Wochen nach der Saat
der Fall.
Blackenkeimling mit 1-2 echten Blättern, Klee mit
2-3 Blättern: ideal für die Behandlung mit MCPBMitteln.
Mittel: selektive Mittel (MCPB oder MCPB +
MCPA). Mischungen mit Alexandriner- und Perserklee dürfen nicht mit MCPB/MCPA behandelt
werden.
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BBZN Hohenrain, Spezialkulturen & Pflanzenschutz, Sennweidstrasse 35, 6276 Hohenrain,
Heinrich Hebeisen, 041 228 30 81, [email protected], www.bbzn.lu.ch & www.lawa.lu.ch