150816-3 Städtebaufördermittel für Ueckermünde

Ministerium für Wirtschaft,
Bau und Tourismus
Städtebaufördermittel 2016 für die Stadt
Ueckermünde
Glawe: Stadt am Stettiner Haff profitiert von
Mitteln der Städtebauförderung
Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Montag an die Stadt Ueckermünde (Landkreis Vorpommern-Greifswald) eine Förderzusage für
das Städtebauförderprogramm 2016 übergeben. „Jetzt können mit
Mitteln der Städtebauförderung Vorhaben zur Aufwertung des Wohngebietes Ueckermünde-Ost, Gartenstadt zwischen Haff und Heide,
realisiert werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe bei der Übergabe der Fördermittelankündigung in
Höhe von 600.000 Euro.
Schwerin, 15.08.2016
Nummer: 354/16
Wirtschaftsministerium unterstützt
In der Stadt Ueckermünde sollen mit Unterstützung der Städtebauförderung der Kleine Haffwanderweg, der Haffring, die WernerSeelenbinder-Straße 1-7 und der Kreisverkehrsplatz Belliner Straße
erneuert werden. „Die Mittel der Städtebauförderung unterstützen die
Kommunen, attraktive Wohn- und Lebensbedingungen für ihre Bürger zu verwirklichen. Öffentliche Plätze, Straßen oder Gebäude können mit Hilfe der Fördermittel saniert werden“, sagte Glawe.
Informationen zur Städtebauförderung in Ueckermünde
Die Stadt Ueckermünde befindet sich seit 1991 in den Programmen
der Städtebauförderung, das Fördergebiet Ueckermünde-Ost seit
1998. Seitdem wurden für den Stadtteil „Ost“ insgesamt rund 6,1 Millionen Euro von Bund und Land aus der Städtebauförderung zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln konnten die Neugestaltung des
Wohngebietes Waterkant und die Erneuerung der GeschwisterScholl-Straße realisiert werden.
Städtebauförderung 2016 in Mecklenburg-Vorpommern
In den fünf Programmen der Städtebauförderung - Stadtumbau Ost,
Denkmalschutz Ost, Soziale Stadt, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
sowie Kleinere Städte und Gemeinden - stehen im Jahr 2016 insgesamt rund 52 Millionen Euro Finanzhilfen zur Verfügung. Die Mittel,
die jeweils hälftig vom Land und vom Bund getragen werden, stehen
für die Durchführung von Maßnahmen im Zeitraum bis zum Jahr
2020 zur Verfügung. Gefördert werden städtebauliche Projekte in 46
städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in 35 Kommunen sowie der
Rückbau von rund 1.200 dauerhaft leer stehenden Wohnungen in 13
Gemeinden.
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