An den Präsidenten des Südtiroler Landtages Herrn Dr. Ing. Roberto Bizzo Bozen Bozen, den 22. Juli 2016 ANFRAGE Beschluss der Landesregierung Nr. 798 vom 19.07.2016: Behebungen aus dem Reservefonds für Pflichtausgaben Die Landesregierung hat mit dem obigen Beschluss eine Änderung in der Höhe von Euro 300.000,00 für das Haushaltsjahr 2016 vorgenommen. Daraus ergeben sich folgende Fragen an die Landesregierung verbunden mit der Bitte um schriftliche Antwort: 1. Welcher konkreten Zweckbestimmungen sind die Geldmittel, wie sie aus dem Beschluss Nr. 798 vom 19.07.2016 hervorgehen, zugeführt worden? L. Abg. Walter Blaas
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