A N F R A G E - Südtiroler Landtag

An den
Präsidenten des Südtiroler Landtages
Herrn Dr. Ing. Roberto Bizzo
Bozen
Bozen, den 22. Juli 2016
ANFRAGE
Beschluss der Landesregierung Nr. 798 vom 19.07.2016:
Behebungen aus dem Reservefonds für Pflichtausgaben
Die Landesregierung hat mit dem obigen Beschluss eine Änderung in der Höhe von Euro 300.000,00 für das
Haushaltsjahr 2016 vorgenommen.
Daraus ergeben sich folgende Fragen an die Landesregierung verbunden mit der Bitte um schriftliche Antwort:
1. Welcher konkreten Zweckbestimmungen sind die Geldmittel, wie sie aus dem Beschluss Nr. 798 vom
19.07.2016 hervorgehen, zugeführt worden?
L. Abg. Walter Blaas