Pressesprecherin / eines Pressesprechers - Schleswig

Öffentliche Stellenausschreibung
Im Landesamt für Ausländerangelegenheiten Schleswig-Holstein (LfA) in Neumünster ist
die Stelle
einer Pressesprecherin / eines Pressesprechers
zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren in Vollzeit zu besetzen. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Ziele des Arbeitsplatzes sind die öffentliche Darstellung des Landesamtes, damit verbundene Besucherbetreuung sowie die konzeptionelle Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur integrationsfördernden Aufnahme von Asylsuchenden.
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst

die Beantwortung von Presseanfragen

die Vertretung des LfA bei Pressekonferenzen

die Erarbeitung und Pflege des Internetauftritts

das Erstellen von Flyern/Broschüren

den Empfang und die Begleitung diverser Besucher/innen und Besuchergruppen
sowie politischer Mandatsträger auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene

die konzeptionelle Entwicklung von Maßnahmen zur integrationsfördernden Aufnahme von Asylsuchenden

die Umsetzung entsprechender Projekte mit Dritten, z. B. mit kommunalen Gebietskörperschaften sowie mit Betreuungsverbänden in den Liegenschaften

die Vertretung des LfA in Facharbeitskreisen mit Integrationsbezug
Das Anforderungsprofil
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Gesellschafts- oder
Geisteswissenschaften (bevorzugt Masterstudiengang „Migration und Diversität“)

eine nachgewiesene Qualifikationen im Bereich Migration und Integration

der Nachweis mehrjähriger journalistischer Berufserfahrung sowie die Fähigkeit,
selbständig und innovativ Themenbereiche für die Öffentlichkeitsarbeit zu erschließen

Fahrerlaubnis der Klasse B
Für die Bewerbung von Vorteil sind:

-2gute Kenntnisse über rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen der Flüchtlingsaufnahme

eine ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationskompetenz

eine besondere Affinität zu Neuen Medien/sozialen Netzwerken

die Fähigkeit zum konzeptionellen Arbeiten


Eigeninitiative und Kreativität
ein hohes Maß an Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit sowie Flexibilität in Bezug auf
die Arbeitszeit
soziale Kompetenz und Teamfähigkeit

Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis
zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein.
Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen
Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen,
sich zu bewerben und weist daraufhin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf,
Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung
mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in
die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
12. August 2016
an das Landesamt für Ausländerangelegenheiten Schleswig-Holstein, Personalabteilung,
gerne in elektronischer Form an ([email protected]). Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten
daher, hiervon abzusehen.
-3Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und zu den damit verbundenen Aufgaben
wenden Sie sich bitte an den Behördenleiter, Herrn Ulf Döhring (Telefon 04321-974/100)
oder seinen Stellvertreter, Herrn Dr. Johannes Hörnicke (Tel. 04321/974-200).
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau
Monika Krause (Tel. 04321-974/101) gern zur Verfügung.