Energieförderung - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und
Medien, Energie und Technologie
Service
Förderprogramme
Energieförderung
Wegweiser für Energieprojekte
ENERGIEFÖRDERUNG
Hier finden Sie eine Zusammenstellung energierelevanter
Förderinstrumente im Bereich des Bayerischen
Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und
Technologie.
10.000-Häuser-Programm
Das 10.000-Häuser-Programm bietet zwei unterschiedliche
Förderbereiche für selbstgenutzte Ein- bis Zweifamilienhäuser
an: Sie wollen Ihren alten ineffizienten Heizkessel gegen eine
neue Heizanlage austauschen? Dann sind Sie im Programmteil
Heizungstausch richtig. Sie wollen Ihr bestehendes
Wohngebäude umfassend energetisch modernisieren oder
einen energieeffizienten Neubau erstellen? Wenn Sie dabei auf
innovative und intelligente Heiz-/Speicher-Systeme bauen,
könnte Ihr Vorhaben in den Programmteil EnergieSystemHaus
passen.
Nutzen Sie die Angebote des Freistaats und beantragen Sie
zusätzlich zur Förderung des Bundes den EnergieBonusBayern!
Wegweiser für Energieprojekte
in Bayern
Informations- und Beratungsangebote sowie Förderungen nach
Themengebieten sortiert und
zielgruppenspezifisch zugeordnet
finden Sie hier.
Stand: September 2016
PDF (1,09 MB)
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E-Paper
EnergieBonusBayern
Förderprogramm RapsTrak200
Zweck des Förderprogramms RapsTrak200 ist es, den Einsatz
von Rapsöl- und Pflanzenölkraftstoffen in modernen land- und
forstwirtschaftlichen Traktoren und beweglichen Arbeitsmaschinen zu steigern und damit die Markteinführung dieser
klimaschonenden Technik voranzubringen.
Hier bekommen Sie alle Informationen zum 10.000-Häuser-Programm
Fördergegenstand:
Publikationen
Neuanschaffungen von serienmäßig für den Betrieb
mit Rapsölkraftstoff freigegebenen Traktoren und
beweglichen Arbeitsmaschinen der Abgasstufen IIIB (bis
31.03.2016) und IV (bis 31.12.2017)
Umrüstungen von Traktoren und beweglichen Arbeitsmaschinen der Abgasstufen IIIB (bis 31.03.2016) und IV
(bis 31.12.2017) für den Betrieb mit Rapsölkraftstoff
durch vom Hersteller autorisierte Werkstätten
21.12.2016
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Energieförderung
Art und Umfang der Förderung:
10.000-Häuser-Programm
Broschüre
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung durch
nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung).
Der Fördersatz beträgt 80% der zuwendungsfähigen
Ausgaben, maximal jedoch 7.500 Euro pro Maßnahme.
Mehrfachförderung: Werden Zuwendungen
beziehungsweise Investitionskostenzuschüsse aus
öffentlichen Mitteln des Bundes oder des Landes für
denselben Förderzweck gewährt, ist eine Förderung
nach dieser Richtlinie ausgeschlossen.
Hier finden Sie ausführliche
Informationen rund um das 10.000Häuser-Programm und den
EnergieBonusBayern.
Stand: April 2016
PDF (1,85 MB)
E-Paper
10.000-Häuser-Programm Flyer
Wer kann Anträge stellen?
Alle in §57 EnergieStG genannten Betriebe im
Freistaat Bayern
Alle Informationen zum 10.000Häuser-Programm und den
EnergieBonusBayern auf einen Blick.
Stand: April 2016
Wer ist nicht antragsberechtigt?
PDF (639 KB)
In den Warenkorb
Einrichtungen des Freistaates Bayern und des Bundes
Hersteller von Traktoren und beweglichen
Arbeitsmaschinen
Weiterführende Links
Hinweise zur Antragstellung:
Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen
werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines
der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder
Leistungsvertrages.
RapsTrak200: regional - unabhängig - klimafreundlich PDF (2.7
MB)
Energietechnologie
Energie und Mobilität
Weitere Informationen zu RapsTrak200 bekommen Sie beim
Technologie- und Förderzentrum (TFZ).
Bayerisches Energieforschungsprogramm
Die Förderung soll die Erforschung, Entwicklung und
Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien
sowie die Durchführung von Studien ermöglichen. Damit sollen
auch die Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit
verbessert, die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren
Energieträgern verringert, die Energieversorgungssicherheit
erhöht und Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden. Über
den Einzelfall hinaus soll damit insbesondere auch ein Beitrag
zur Erreichung der nationalen und internationalen Ziele zur
Verbesserung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung, der
verstärkten Nutzung der Erneuerbaren Energien und der
Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen geleistet
werden.
21.12.2016
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Energieförderung
Bayerisches Energieforschungsprogramm PDF (174 KB)
Förderprogramm „Nachhaltige Stromerzeugung durch
Kommunen und Bürgeranlagen" (NaStromE-För)
Diese Förderung baut Hemmnisse in der Entwicklungs- und
Startphase von Erneuerbare-Energien-Projekten ab. Dafür
werden Rechtsberatungen, Machbarkeitsstudien und
Vorprojekte für kommunale Anlagen und Bürgeranlagen im
Bereich nachhaltiger Stromerzeugung, insbesondere aus Wind,
Wasser, Photovoltaik, Biomasse und Geothermie finanziell
unterstützt. Förderanträge können bei der jeweiligen
Bezirksregierung gestellt werden.
Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen
Förderprogramms „Nachhaltige Stromerzeugung durch
Kommunen und Bürgeranlagen“ (NaStromE-För) PDF (262 KB)
Förderung von Energiekonzepten, insbesondere von
Energieeinsparkonzepten und kommunalen
Energienutzungsplänen
Energieeinsparkonzepte dienen dazu, den Energiebedarf von
eigenen Liegenschaften und Einrichtungen zu analysieren und
Möglichkeiten einer effizienten Bedarfsdeckung auch unter
Einsatz erneuerbarer Energien aufzuzeigen. Bei kommunalen
Energienutzungsplänen geht es um eine Planungsgrundlage für
künftige Energieversorgungsmöglichkeiten einer oder mehrerer
Kommunen.
Ab 1.12.2015 wird die Beratung und gutachterliche
Unterstützung der Kommune bei der Umsetzung von
Maßnahmenvorschlägen aus kommunalen
Energienutzungsplänen durch fachkundige Dritte
(Umsetzungsbegleitung) gefördert. Sie kann nur erfolgen, wenn
kein fachlich dafür geeignetes Personal vorhanden ist. Die
Förderung wird bis zum 31.12.2018 fortgesetzt werden. Die
entsprechend aktualisierten Richtlinien werden Anfang 2017
veröffentlicht
Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und
kommunalen Energienutzungsplänen PDF (91 KB)
Merkblatt zur Förderung von Energiekonzepten und
kommunalen Energienutzungsplänen PDF (1.9 MB)
Leitfaden Energienutzungsplan PDF (14.6 MB)
Förderung der Gründung und des Betriebs von
Energieagenturen in Bayern 2016 bis 2018
Mit dem Förderprogramm soll der Aufbau von kommunal
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Energieförderung
getragenen Energieagenturen in möglichst allen 18
bayerischen Planungsregionen unterstützt werden.
Grundsätze zur Förderung der Gründung von Energieagenturen
in Bayern PDF (116 KB)
Antragsstellen: Bezirksregierungen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung PDF (274 KB)
Ergänzungsformblatt zum Antrag auf Förderung der Gründung
einer Energieagentur PDF (567 KB)
DAWI-De-minimis Erklärung PDF (614 KB)
DAWI-De-minimis Bescheinigung PDF (594 KB)
Förderung von Tiefengeothermie-Wärmenetzen
Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung oder Erweiterung
von Tiefengeothermie-Wärmenetzen ergänzend zum KfWProgramm Erneuerbare Energien. Die Abwicklung des
Förderprogramms übernimmt die LfA Förderbank Bayern.
Darlehensanträge können über die Hausbank, Zuschussanträge
direkt an die LfA Förderbank gerichtet werden.
Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Programms zum
verstärkten Ausbau von Tiefengeothermie-Wärmenetzen PDF
(239 KB)
Förderung von Demonstrationsvorhaben zur Gewinnung
von Wärme, Kälte und Strom aus Biomasse (BioSol)
Die Förderung von Projekten nach der Richtlinie BioSol trägt
dazu bei, dass neue Technologien und Anwendungen zur
Gewinnung und Verwertung von Wärme, Kälte und Strom aus
Biomasse schneller auf den Weg gebracht werden. Derzeit
findet eine rechtliche und inhaltliche Überprüfung der Richtlinie
statt, weswegen eine Förderung zum jetzigen Zeitpunkt nicht
möglich ist. Details dazu erfahren sie hier oder beim
Technologie- und Förderzentrum.
Förderung der CO2-Vermeidung durch
Biomasseheizanlagen (BioKlima)
Das Förderprogramm BioKlima untersützt den verstärkten
Einsatz von fester Biomasse, Hackschnitzel und Pellet, zur
Wärmeerzeugung, um so die ehrgeizigen Ziele einer regenerativen Energieversorgung und eines aktiven Klimaschutzes zu
erreichen. Zur Antragstellung kann beim Technologie- und
Förderzentrum eine Fördermappe angefordert werden, die alle
Informationen und das Antragsformular enthält.
Richtlinie zur Förderung der CO2-Vermeidung durch Biomasse21.12.2016
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Energieförderung
heizanlagen (BioKlima)
Förderprogramme der LfA Förderbank Bayern
Infrakredit Energie
Mit dem Infrakredit Energie bietet die LfA Förderbank Bayern
Kommunen eine langfristige Finanzierung von Investitionen in
die kommunale Infrastruktur zur allgemeinen
Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare
Energieträger.
Der Infrakredit Energie wird aus Haushaltsmitteln des
Freistaats Bayern, die aus dem Gewinn der LfA stammen,
zinsverbilligt und zinsgünstig von der KfW refinanziert.
Merkblatt PDF (88 KB) (PDF auf externem Server)
Infrakredit Kommunal
Mit dem Infrakredit Kommunal steht Kommunen u.a. für
Maßnahmen der allgemeinen Energieeinsparung und der
Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger, soweit diese
nicht im Infrakredit Energie förderfähig sind, eine zinsgünstige
Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung:
Der Infrakredit Kommunal wird zinsgünstig von der KfW
refinanziert und von der LfA Förderbank zinsverbilligt.
Merkblatt PDF (36 KB) (PDF auf externem Server)
Energiekredite
Die LfA Förderbank Bayern fördert mit dem Energiekredit und
dem Energiekredit Plus kleine- und mittlere gewerbliche
Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Bayern, die in
den Bereichen Energieeffizienz, Energieeinsparung und
Nutzung erneuerbarer Energien investieren.
Der Energiekredit und der Energiekredit Plus werden aus
Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern, die aus dem Gewinn
der LfA stammen, zinsverbilligt und zinsgünstig von der KfW
refinanziert.
Richtlinie Bayerisches Energiekreditprogramm (gültig ab
01.01.2015) PDF (30 KB)
Merkblatt PDF (81 KB) (PDF auf externem Server)
Förderberatung der LfA: 0800 21 24 24-0
21.12.2016
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Energieförderung
Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare
Energien in Unternehmen“
Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare
Energien in Unternehmen“ sollen nach Maßgabe der BRF bzw.
GRW Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der
zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben eine
signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs
verbunden ist.
Gefördert werden folgende energieeffiziente
Investitionsmaßnahmen:
technische Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik)
Sanierung von Gebäuden
Neubau von Gebäuden.
Die Förderung erfolgt 100 % aus EFRE-Mitteln.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung
des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw.
im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Sonderprogramm.
Weitere Förderprogramme des Freistaats
Bayern
Der Energie-Atlas Bayern bietet einen aktuellen Überblick über
weitere bayerische Förderprogramme und Beratungsangebote.
Förderprogramme des Bundes
Einen Überblick über die derzeit gültigen Förderprogramme des
Bundes erhalten Sie in der Förderdatenbank des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie bei der
KfW Bankengruppe.
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Energieförderung