Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Service Förderprogramme Energieförderung Wegweiser für Energieprojekte ENERGIEFÖRDERUNG Hier finden Sie eine Zusammenstellung energierelevanter Förderinstrumente im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. 10.000-Häuser-Programm Das 10.000-Häuser-Programm bietet zwei unterschiedliche Förderbereiche für selbstgenutzte Ein- bis Zweifamilienhäuser an: Sie wollen Ihren alten ineffizienten Heizkessel gegen eine neue Heizanlage austauschen? Dann sind Sie im Programmteil Heizungstausch richtig. Sie wollen Ihr bestehendes Wohngebäude umfassend energetisch modernisieren oder einen energieeffizienten Neubau erstellen? Wenn Sie dabei auf innovative und intelligente Heiz-/Speicher-Systeme bauen, könnte Ihr Vorhaben in den Programmteil EnergieSystemHaus passen. Nutzen Sie die Angebote des Freistaats und beantragen Sie zusätzlich zur Förderung des Bundes den EnergieBonusBayern! Wegweiser für Energieprojekte in Bayern Informations- und Beratungsangebote sowie Förderungen nach Themengebieten sortiert und zielgruppenspezifisch zugeordnet finden Sie hier. Stand: September 2016 PDF (1,09 MB) In den Warenkorb E-Paper EnergieBonusBayern Förderprogramm RapsTrak200 Zweck des Förderprogramms RapsTrak200 ist es, den Einsatz von Rapsöl- und Pflanzenölkraftstoffen in modernen land- und forstwirtschaftlichen Traktoren und beweglichen Arbeitsmaschinen zu steigern und damit die Markteinführung dieser klimaschonenden Technik voranzubringen. Hier bekommen Sie alle Informationen zum 10.000-Häuser-Programm Fördergegenstand: Publikationen Neuanschaffungen von serienmäßig für den Betrieb mit Rapsölkraftstoff freigegebenen Traktoren und beweglichen Arbeitsmaschinen der Abgasstufen IIIB (bis 31.03.2016) und IV (bis 31.12.2017) Umrüstungen von Traktoren und beweglichen Arbeitsmaschinen der Abgasstufen IIIB (bis 31.03.2016) und IV (bis 31.12.2017) für den Betrieb mit Rapsölkraftstoff durch vom Hersteller autorisierte Werkstätten 21.12.2016 1/6 Energieförderung Art und Umfang der Förderung: 10.000-Häuser-Programm Broschüre Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung). Der Fördersatz beträgt 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 7.500 Euro pro Maßnahme. Mehrfachförderung: Werden Zuwendungen beziehungsweise Investitionskostenzuschüsse aus öffentlichen Mitteln des Bundes oder des Landes für denselben Förderzweck gewährt, ist eine Förderung nach dieser Richtlinie ausgeschlossen. Hier finden Sie ausführliche Informationen rund um das 10.000Häuser-Programm und den EnergieBonusBayern. Stand: April 2016 PDF (1,85 MB) E-Paper 10.000-Häuser-Programm Flyer Wer kann Anträge stellen? Alle in §57 EnergieStG genannten Betriebe im Freistaat Bayern Alle Informationen zum 10.000Häuser-Programm und den EnergieBonusBayern auf einen Blick. Stand: April 2016 Wer ist nicht antragsberechtigt? PDF (639 KB) In den Warenkorb Einrichtungen des Freistaates Bayern und des Bundes Hersteller von Traktoren und beweglichen Arbeitsmaschinen Weiterführende Links Hinweise zur Antragstellung: Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. RapsTrak200: regional - unabhängig - klimafreundlich PDF (2.7 MB) Energietechnologie Energie und Mobilität Weitere Informationen zu RapsTrak200 bekommen Sie beim Technologie- und Förderzentrum (TFZ). Bayerisches Energieforschungsprogramm Die Förderung soll die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie die Durchführung von Studien ermöglichen. Damit sollen auch die Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit verbessert, die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern verringert, die Energieversorgungssicherheit erhöht und Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden. Über den Einzelfall hinaus soll damit insbesondere auch ein Beitrag zur Erreichung der nationalen und internationalen Ziele zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung, der verstärkten Nutzung der Erneuerbaren Energien und der Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen geleistet werden. 21.12.2016 2/6 Energieförderung Bayerisches Energieforschungsprogramm PDF (174 KB) Förderprogramm „Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen" (NaStromE-För) Diese Förderung baut Hemmnisse in der Entwicklungs- und Startphase von Erneuerbare-Energien-Projekten ab. Dafür werden Rechtsberatungen, Machbarkeitsstudien und Vorprojekte für kommunale Anlagen und Bürgeranlagen im Bereich nachhaltiger Stromerzeugung, insbesondere aus Wind, Wasser, Photovoltaik, Biomasse und Geothermie finanziell unterstützt. Förderanträge können bei der jeweiligen Bezirksregierung gestellt werden. Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms „Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen“ (NaStromE-För) PDF (262 KB) Förderung von Energiekonzepten, insbesondere von Energieeinsparkonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen Energieeinsparkonzepte dienen dazu, den Energiebedarf von eigenen Liegenschaften und Einrichtungen zu analysieren und Möglichkeiten einer effizienten Bedarfsdeckung auch unter Einsatz erneuerbarer Energien aufzuzeigen. Bei kommunalen Energienutzungsplänen geht es um eine Planungsgrundlage für künftige Energieversorgungsmöglichkeiten einer oder mehrerer Kommunen. Ab 1.12.2015 wird die Beratung und gutachterliche Unterstützung der Kommune bei der Umsetzung von Maßnahmenvorschlägen aus kommunalen Energienutzungsplänen durch fachkundige Dritte (Umsetzungsbegleitung) gefördert. Sie kann nur erfolgen, wenn kein fachlich dafür geeignetes Personal vorhanden ist. Die Förderung wird bis zum 31.12.2018 fortgesetzt werden. Die entsprechend aktualisierten Richtlinien werden Anfang 2017 veröffentlicht Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen PDF (91 KB) Merkblatt zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen PDF (1.9 MB) Leitfaden Energienutzungsplan PDF (14.6 MB) Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen in Bayern 2016 bis 2018 Mit dem Förderprogramm soll der Aufbau von kommunal 21.12.2016 3/6 Energieförderung getragenen Energieagenturen in möglichst allen 18 bayerischen Planungsregionen unterstützt werden. Grundsätze zur Förderung der Gründung von Energieagenturen in Bayern PDF (116 KB) Antragsstellen: Bezirksregierungen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung PDF (274 KB) Ergänzungsformblatt zum Antrag auf Förderung der Gründung einer Energieagentur PDF (567 KB) DAWI-De-minimis Erklärung PDF (614 KB) DAWI-De-minimis Bescheinigung PDF (594 KB) Förderung von Tiefengeothermie-Wärmenetzen Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung oder Erweiterung von Tiefengeothermie-Wärmenetzen ergänzend zum KfWProgramm Erneuerbare Energien. Die Abwicklung des Förderprogramms übernimmt die LfA Förderbank Bayern. Darlehensanträge können über die Hausbank, Zuschussanträge direkt an die LfA Förderbank gerichtet werden. Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Programms zum verstärkten Ausbau von Tiefengeothermie-Wärmenetzen PDF (239 KB) Förderung von Demonstrationsvorhaben zur Gewinnung von Wärme, Kälte und Strom aus Biomasse (BioSol) Die Förderung von Projekten nach der Richtlinie BioSol trägt dazu bei, dass neue Technologien und Anwendungen zur Gewinnung und Verwertung von Wärme, Kälte und Strom aus Biomasse schneller auf den Weg gebracht werden. Derzeit findet eine rechtliche und inhaltliche Überprüfung der Richtlinie statt, weswegen eine Förderung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Details dazu erfahren sie hier oder beim Technologie- und Förderzentrum. Förderung der CO2-Vermeidung durch Biomasseheizanlagen (BioKlima) Das Förderprogramm BioKlima untersützt den verstärkten Einsatz von fester Biomasse, Hackschnitzel und Pellet, zur Wärmeerzeugung, um so die ehrgeizigen Ziele einer regenerativen Energieversorgung und eines aktiven Klimaschutzes zu erreichen. Zur Antragstellung kann beim Technologie- und Förderzentrum eine Fördermappe angefordert werden, die alle Informationen und das Antragsformular enthält. Richtlinie zur Förderung der CO2-Vermeidung durch Biomasse21.12.2016 4/6 Energieförderung heizanlagen (BioKlima) Förderprogramme der LfA Förderbank Bayern Infrakredit Energie Mit dem Infrakredit Energie bietet die LfA Förderbank Bayern Kommunen eine langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur zur allgemeinen Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger. Der Infrakredit Energie wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern, die aus dem Gewinn der LfA stammen, zinsverbilligt und zinsgünstig von der KfW refinanziert. Merkblatt PDF (88 KB) (PDF auf externem Server) Infrakredit Kommunal Mit dem Infrakredit Kommunal steht Kommunen u.a. für Maßnahmen der allgemeinen Energieeinsparung und der Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger, soweit diese nicht im Infrakredit Energie förderfähig sind, eine zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung: Der Infrakredit Kommunal wird zinsgünstig von der KfW refinanziert und von der LfA Förderbank zinsverbilligt. Merkblatt PDF (36 KB) (PDF auf externem Server) Energiekredite Die LfA Förderbank Bayern fördert mit dem Energiekredit und dem Energiekredit Plus kleine- und mittlere gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Bayern, die in den Bereichen Energieeffizienz, Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien investieren. Der Energiekredit und der Energiekredit Plus werden aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern, die aus dem Gewinn der LfA stammen, zinsverbilligt und zinsgünstig von der KfW refinanziert. Richtlinie Bayerisches Energiekreditprogramm (gültig ab 01.01.2015) PDF (30 KB) Merkblatt PDF (81 KB) (PDF auf externem Server) Förderberatung der LfA: 0800 21 24 24-0 21.12.2016 5/6 Energieförderung Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ sollen nach Maßgabe der BRF bzw. GRW Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs verbunden ist. Gefördert werden folgende energieeffiziente Investitionsmaßnahmen: technische Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik) Sanierung von Gebäuden Neubau von Gebäuden. Die Förderung erfolgt 100 % aus EFRE-Mitteln. Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Sonderprogramm. Weitere Förderprogramme des Freistaats Bayern Der Energie-Atlas Bayern bietet einen aktuellen Überblick über weitere bayerische Förderprogramme und Beratungsangebote. Förderprogramme des Bundes Einen Überblick über die derzeit gültigen Förderprogramme des Bundes erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie bei der KfW Bankengruppe. 21.12.2016 6/6 Energieförderung
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