Bestätigung der Energieeinsparung zum Energiekredit Plus der LfA

Bestätigung der Energieeinsparung zum Energiekredit Plus der LfA
– zum Verbleib bei der Hausbank –
Basis für die Bestätigung sind die Vergabegrundsätze für den Energiekredit Plus der LfA, die in der jeweils
aktuellen Fassung des LfA Merkblatts „Energiekredit und Energiekredit Plus“ festgelegt sind. Das Merkblatt
steht unter www.lfa.de im Downloadbereich zur Verfügung.
Antragsteller Name, Vorname; Firma
2.
Maßnahmen zur Energieeinsparung
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Investition im Bereich:
Effizientere Maschinen/Anlagen1, die mindestens 20 % weniger Energie verbrauchen als die zu ersetzenden Maschinen; möglichst in Verbindung mit Prozessoptimierungen und Wärmerückgewinnung
Wärme-/Kälterückgewinnung, die mindestens 20 % des vorhandenen Wärmepotentials zurückgewinnt;
Stromsparende Beleuchtung, die mindestens 20 % weniger Energie verbraucht als die bisher eingesetzte Beleuchtung;
Strom- und Spitzenlastmanagementsysteme, die den Stromverbrauch um mindestens 20 %
reduzieren.
3.
Energieeinsparung
Der aktuelle Durchschnittsverbrauch der Altanlage beträgt
kWh pro Jahr.
Der Verbrauch nach Durchführung der Investition beträgt
kWh pro Jahr1.
Die geplante Energieeinsparung beträgt damit
kWh pro Jahr.
4.
Erklärung des Sachverständigen
Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der in dieser Bestätigung gemachten Angaben.
Mir ist bekannt, dass die Angaben und Informationen für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils subventionserheblich sind im
Sinne von § 264 StGB i.V.m. §§ 2, 4 des Subventionsgesetzes und Art. 1 des Bayerischen Subventionsgesetzes. Ich bin darüber unterrichtet, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche, unvollständige oder unterlassene subventionserhebliche Angaben und Informationen in dieser Bestätigung sowie Scheingeschäfte,
-handlungen oder solche unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten eine Strafverfolgung gemäß
§ 264 StGB zur Folge haben können.
Zur Abgabe der Bestätigung bin ich in entsprechendem Umfang sachverständig und befähigt aufgrund
meiner Tätigkeit als
Anlagenhersteller/-händler.
Energieberater/Gutachter.
sonstiger fachkundiger Dritter (z. B. externes Planungsbüro), nämlich
Ort und Datum
1
Stempel und Unterschrift des Sachverständigen
Hinweis: Bei Änderung der (Produktions-)Kapazität bezogen auf die Kapazität vor Durchführung der Maßnahme.
119/12.15
LfA Förderbank Bayern  Königinstraße 17  80539 München  Telefon 0800 / 21 24 24 0 (kostenfrei)  Telefax 089 / 21 24 - 22 16  www.lfa.de  [email protected]