14.06.2016 Rundschreiben Nr. 6/2016 Sonderhilfen für durch

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Datum
14.06.2016
Rundschreiben Nr. 6/2016
Sonderhilfen für durch das Unwetter Mai/Juni 2016 geschädigte gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige bei Startkredit, Investivkredit, Startkredit 100 und Investivkredit 100
Flankierend zu dem von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Hilfsprogramm
für die Geschädigten des Mai/Juni 2016 Unwetters unterstützt die LfA Förderbank Bayern
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige, die durch das Hochwasser in Bayern geschädigt worden sind. Die Hilfe erfolgt im Rahmen der Start- und Investivkredite.
Abweichend von der Normalförderung bei den Start- und Investivkrediten gelten folgende
Sonderregelungen:
 Ersatzinvestitionen einschließlich der Wiederbeschaffung eines durch das Hochwasser vernichteten Warenlagers werden generell in die Förderung einbezogen.
 Die Cash-Flow-Klausel (100 %-Regelung) findet keine Anwendung, das heißt, dass
die Förderung unabhängig von der Eigenfinanzierungskraft des geschädigten Unternehmens ist.
 In Anbetracht der außergewöhnlichen Umstände werden auch Ausnahmen von der
Vorbeginnklausel zugelassen, wenn im Einzelfall triftige Gründe vorliegen.
 Vorengagements werden auf den Darlehenshöchstbetrag von 310.000 EUR nicht angerechnet.
Mit Ausnahme der genannten Erleichterungen gelten unverändert die sonstigen Bestimmungen und Konditionen für den Start- bzw. Investivkredit sowie den Startkredit 100
bzw. Investivkredit 100.
Zum Nachweis des Schadens genügt eine glaubhafte Versicherung des Antragstellers
gegenüber der Hausbank.
LfA Förderbank Bayern, Anstalt des öffentlichen Rechts
Registergericht München HRA 78820
LfA Förderbank Bayern
UniCredit Bank AG
Vorstand: Dr. Otto Beierl, Dr. Hans Schleicher,
Allg. Steuernummer: 143 / 241 / 50529
IBAN: DE67 7022 0000 0000 1012 18
IBAN: DE93 7002 0270 0068 0080 77
Hans Peter Göttler, Albrecht Stolle
USt-ID-Nr.: DE 129523427
BIC: LFFBDEMMXXX
BIC:HYVEDEMMXXX
Verwaltungsratsvorsitzende: Staatsministerin Ilse Aigner
Gläubiger-ID: DE93LFA0000000138
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Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31.12.2016. Auf
dem Antragsformblatt ist neben dem beantragten Programm der deutliche Hinweis „Unwetter mit Hochwasser Mai/Juni 2016“ anzugeben.
Darüber hinaus stehen den Antragstellern die weiteren Förderangebote der LfA zur Verfügung, insbesondere für zusätzliche Betriebsmittel der Universalkredit mit optionaler
Haftungsfreistellung der Hausbank von 60 Prozent.
Für betroffene Unternehmen besteht auch die Möglichkeit, Kontakt mit der Task Force
der LfA Förderbank Bayern (http://www.lfa.de/website/de/beratung/taskforce/index.php)
aufzunehmen und sich dort über Finanzhilfen aller Art beraten zu lassen.
Für Fragen zu den öffentlichen Finanzierungshilfen und für die Anforderung von Informationsmaterial stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen unserer Förderberatung telefonisch unter 0800 / 21 24 24 0 (kostenfrei), per Fax unter 089 / 21 24 - 22 16, per E-Mail unter
[email protected] oder auch persönlich in München, in der Königinstraße 17, montags bis
donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 15 Uhr, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
LfA Förderbank Bayern
gez. Schneid
gez. Baier