SEMINARPROGRAMM 2016 Schulungen für Betriebsräte! HERZLICH WILLKOMMEN BEI DER AAS! Wir freuen uns sehr, Sie auch 2016 wieder auf unseren zahlreichen Seminaren und Kongressen begrüßen zu dürfen! Neben unseren bekannten Grundlagen- und Aufbauseminaren bieten wir Ihnen eine Vielzahl neuer Themen zu wichtigen Gesetzesänderungen und anderen aktuellen Fragestellungen. Gerne unterstützen wir Sie auch weiterhin in Ihrer Betriebsratsarbeit und sehen unserer weiteren Zusammenarbeit freudig entgegen! Wir wünschen Ihnen auch 2016 viel Spaß und Erfolg bei Ihrer Betriebsratsarbeit, Peter Bleyl Jörg Reiniger Geschäftsführung Geschäftsführung TERMINE 2015 FINDEN SIE UNTER WWW.AAS-SEMINARE.DE! Bestellen Sie unser Seminarprogramm 2015: 0209 / 165 85 - 0 IHR NEUER WEG ZUM AAS-SEMINAR = = = schneller einfacher komfortabler Und so geht´s! 3 DAS ENTFÄLLT: NEU! T L L Ä F NT E Sie brauchen keine = Kostenübernahmeerklärung! Wir übermitteln die = Hotelrechnung direkt an Ihren Arbeitgeber! 4 KOMFORTABLER: NEU! Seminaranmeldung AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH Ruhrstr. 2 a 45701 Herten Fax: 0209 / 165 85 - 31 E-Mail: [email protected] Internet: www.aas-seminare.de Seminar Seminar Termin Kennung Ort Firmenanschrift Firma Rechnungsanschrift (falls abwei chend) Firma Straße Straße PLZ/Ort PLZ/Ort Ansprechpartner im Betriebsrat Telefon Telefax E-Mail Bestellnummer (falls benötigt) Teilnehmer 1 Frau Herr Vollpensionspauschale Name, Vorname (mit Übernachtung und Verpflegung) Telefon Tagungspauschale E-Mail Teilnehmer 2 ohne Übernachtung, mit Abendessen ohne Übernachtung, ohne Abendessen Wenn möglich: Raucherzimmer Nichtraucherzimmer barrierefreies Zimmer vegetarisches Essen Frau Herr Name, Vorname Telefon E-Mail Vollpensionspauschale (mit Übernachtung und Verpflegung) Tagungspauschale ohne Übernachtung, mit Abendessen ohne Übernachtung, ohne Abendessen Wenn möglich: Raucherzimmer Nichtraucherzimmer barrierefreies Zimmer vegetarisches Essen Alle Besonderheiten leiten wir an das Hotel weiter. Ihre Angaben werden von der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrec ht Ruhr-Westfalen GmbH für die nahme genutzt. Mit den Allgemein Seminarabwicklung und für eine en Geschäftsbedingungen auf Seite diesbezügliche Kontaktauf303 erkläre ich mich einverstanden. Datum, Unterschrift, Firmenstempel Es genügt eine = unterschriebene Seminaranmeldung! Haben Sie Fragen? 02 09 / 165 85 - 0 [email protected] 5 IN 3 SCHRITTEN ZU IHREM AAS-SEMINAR 1. Sie wählen Ihr Wunschseminar und reservieren unverbindlich einen Platz. 2. Sie fassen den Beschluss. 3. weitere Infos siehe Seite 297, Punkt 7 Sie melden sich verbindlich an. weitere Infos siehe Seite 300, Punkt 3 und 4 NOCH FRAGEN? Nähere Infos erhalten Sie auf den Seiten 296-303. 6 NEU! GEMEINSAM SPAREN: ATTRAKTIVER KOLLEGENRABATT NEU! Jetzt sparen Sie im Team! Melden Sie sich mit Ihren Kollegen an und sparen Sie mit dem AAS-Kollegenrabatt. Beispielrechnung „Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)“ 1. Kollege: 1090,- € 2. Kollege: -100,- € 990,- € weitere Kollegen: -200,- € 890,- € zzgl. Hotelkosten und MwSt. 3 Kollegen = 2.970,- € statt 3.270,- € Ersparnis: 300,- € „Ich freue mich auf Sie und Ihre Kollegen!“ Pascal Rennen Seminarleitung 7 DIE AAS AKADEMIE FÜR ARBEITS- UND SOZIALRECHT RUHR-WESTFALEN GMBH Die AAS Seit 1990 schulen wir bundesweit jedes Jahr viele tausend Betriebsratsmitglieder und sind mittlerweile einer der größten unabhängigen Anbieter für Betriebsratsschulungen in Deutschland. Die Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH hat ihren Sitz in Herten und ist anerkannter Ausbildungsbetrieb. Peter Bleyl Geschäftsführung Bürozeiten Mo. - Do. 07:45 bis 16:30 Uhr Fr. 07:45 bis 16:00 Uhr 8 Jörg Reiniger Geschäftsführung Tel. 02 09 / 165 85 - 0 [email protected] www.aas-seminare.de WWW.AAS-SEMINARE.DE Unsere Seminare *Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir bei unseren Referenten und Seminarleitern die männliche Schreibform, meinen aber selbstverständlich Damen und Herren gleichermaßen. Wir bieten eine Vielzahl an Grundlagenund Spezialseminaren an, die neben der nötigen fachlichen Tiefe eine starke Praxisnähe sowie genügend Raum für Ihre Fragen lassen. Daneben versorgen wir Sie in jedem Seminar mit umfassenden Unterrichtsmaterialien, so dass Sie auch im Nachgang zum Seminar die Möglichkeit haben, bestimmte Fragestellungen selbständig zu lösen. Unsere Referenten* Wir legen bei der Auswahl unserer Referenten neben der fachlichen Kompetenz größten Wert auf die Fähigkeit, Seminare kurzweilig und ansprechend zu gestalten. Zu unseren Referenten gehören Richter von Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und vom Bundesarbeitsgericht, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Professoren, Kommunikationstrainer, Arbeitswissenschaftler und Wirtschaftsexperten. Unsere Erfolgsfaktoren für Ihr AAS-Seminar Unsere Seminarleiter* Unsere Seminarstandorte Für die Abende nach Seminarende bieten wir Ihnen ein gemeinsames Rahmenprogramm an. Begleitet und organisiert durch unsere Seminarleiter haben Sie hier die Möglichkeit, sich vom Seminartag zu entspannen und sich untereinander kennen zu lernen. Aber auch der inhaltliche Austausch mit anderen Betriebsräten bereitet Ihnen einen wertvollen Mehrwert. Der Besuch unserer Seminare soll Spaß machen und Sie sollen sich wohl fühlen. Unsere Schulungen finden deshalb entweder in landschaftlich reizvollen Gegenden oder in interessanten Städten statt. Unsere Hotels sind mit großem Komfort ausgestattet und bieten durch ihre zentrale Lage die Möglichkeit, nach Seminarende in der Gruppe oder auf eigene Faust den Tag ausklingen zu lassen. 9 LEITUNG INNENDIENST UND SEMINARPLANUNG KUNDENBETREUUNG Birgit Leibnitz Isabell Günther Kim Zahel Beate Rähse Nina Mollus Peter Tertocha > > BUCHHALTUNG DAS AASTEAM! Beatrix Lehmann Tanja Roth > LEITUNG REFERENTENABTEILUNG REFERENTENABTEILUNG Silvia Bramsiepe Beate Bernhardt Sandra Kranz Dr. Ina Schlicker > > LEITUNG QUALITÄTSSICHERUNG Janika Köster > QUALITÄTSSICHERUNG Heidrun Zeitler Melanie Pitzer Heike Pawel > RECHTSABTEILUNG Maike Statzberger David Friedrich Sandra Walther 10 > LEITUNG LOGISTIK LOGISTIK Martin Herold Marzena Klima Heinz Gollan Sergej Gering Manuela Gollanek-Schmeling Gabriele Drescher Miriam Kottewitz > > QUALITÄTSKONTROLLE Barabara Foschi Kimberley Gollanek Daniela Reimann Susanne Dee Eva Dönike Peter Ücker > LEITUNG HOTELUND KONGRESSMANAGEMENT KUNDENMANAGEMENT Birgit Reichelt Jennifer Prenzyna > HOTEL- UND KONGRESSMANAGEMENT Kornelija Vukancic Anke Jendral Joanna Vogt Melanie Kutter > > WIR SIND FÜR SIE DA! MEDIENGESTALTUNG Anja Globke > 11 Wolfgang Sehn Gislén Engelmann Bernd Morgenstern Giesela Sorge > Petra Glimm Ellen Rogge Kirstin Michaelis > Marietta Riebandt Ute von Reiswitz UNSERE SEMINARLEITER! > Heidemarie Arndt Jasmin Antic Maria Seidel Udo Krohn > Matthias Luebke Petra Wienkötter Karin Hönicke Hartmut Brucker Matthias Held > 12 Thomas Michaelis Konstanze Ertel Edwin Palzer Nicole Hermans IMMER FÜR SIE DA! > Rolf Paleduhn Anne-Katrin Böhm Pascal Rennen Gerlinde Engelstädter Jochen Nowotny > > Michael van Hoorn Beate Reimann Eberhard Bergmann Werner Zemke > WIR FREUEN UNS AUF SIE! Diethelm Korgoll Vera Feldmann Wolfgang Endlein Oliver Barış Günay Stefan Paul Köchling > 13 UNSER QUALITÄTSSTANDARD unabhängig große Auswahl an Seminarthemen praxisnahe Seminare umfangreiches Schulungsmaterial kleine Gruppen kompetente Referenten engagierte Seminarleiter attraktives Begleitprogramm tolle Seminarhotels in zentraler Lage mit Freu(n)den lernen 14 Haben Sie Fragen? 02 09 / 165 85 - 0 [email protected] Staatliche Anerkennung gem. BetrVG Die zuständige oberste Arbeitsbehörde des Landes hat unsere Veranstaltungen nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Wir garantieren Qualität Durch die Zertifizierung unseres Qualitätsmanagementsystems erbringen wir den Nachweis für unsere Kompetenz, Qualität und Kundennähe. Seit 2002 ist die Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Qualitätssicherung unserer Seminare nach der DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert und unterliegt ständigen Qualitätskontrollen. Schulungen für Betriebsräte! 15 INTERVIEWS MIT UNSEREN REFERENTEN Warum Grundlagenseminare? Ein Gespräch mit Sandra Mihatsch Rechtsanwältin, Essen Seite 46 Warum Projektmanagement? Ein Gespräch mit Conny Lindner Akkreditierte Coachin / GPM (Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e. V.) Seite 78 Warum Auffrischung? Ein Gespräch mit Martin Uhmann Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin Seite 117 Warum Mitbestimmungsrecht? Ein Gespräch mit Dr. André Latour Rechtsanwalt, Recklinghausen Seite 129 Warum diese Themen? Ein Gespräch mit Ralf Scholten Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bochum Seite 160 16 INTERVIEWS Warum Rhetorik? Ein Gespräch mit Conny Lindner Business-Coachin und Kommunikationstrainerin Seite 194 Warum BEM und Kündigung? Ein Gespräch mit Sandra Mihatsch Rechtsanwältin, Essen Seite 217 Warum Mobbing? Ein Gespräch mit Conny Lindner Organisationsentwicklerin und Systemische Beraterin Seite 233 Warum Wirtschaft? Ein Gespräch mit Volker Castor Diplom-Betriebswirt und Fachautor Seite 260 17 WIR WÜNSCHEN IHNEN VIEL SPASS BEI UNSEREN SEMINAREN UND KONGRESSEN Wir freuen uns auf Sie! 18 THEMENÜBERSICHT AAS-Kongresse 2016 26 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied 42 Organisation und tägliche Betriebsratsarbeit 72 Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte 82 Ausschüsse und Gremien 104 Update-Seminare 114 Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats 126 Betriebsratsrechte umsetzen und durchsetzen 144 Betriebsrat und besondere Arbeitnehmergruppen 150 Kündigung - Personalabbau - Umstrukturierung 158 Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung 168 Datenschutz und PC-Anwendung 176 Sozialrecht und demografischer Wandel 184 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit 192 Arbeits- und Gesundheitsschutz 210 Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress 226 Ausbildungsreihe zum Betrieblichen Gesundheitsmanager 244 Konstruktive Zusammenarbeit und Betriebsklima 250 Wirtschaftsausschuss 258 Jugend- und Auszubildendenvertretung 268 Schwerbehindertenvertretung 276 Inhouse-Seminare 288 19 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS 26 AAS-Kongresse 2016 28 30 32 34 Kongress „Herausforderungen an die Betriebsratsarbeit 2016“ Kongress für Vorsitzende und Stellvertreter „Rechtsfragen aus der Betriebsratsarbeit“ Kongress „AAS-Gesundheitskongress“ Kongress „3. Erfurter AAS-Kongress“ 42 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied 44 46 48 52 54 56 58 60 62 64 65 66 67 68 69 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) m Interview: Warum Grundlagenseminare? Ein Gespräch mit Sandra Mihatsch Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4) Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) Arbeitsrecht für Profis (AR 4) Wirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte Die Arbeit als Einzelbetriebsrat Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2 Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 1 Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 2 72 Organisation und tägliche Betriebsratsarbeit 74 75 76 77 78 79 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 2 NEU! Die Haftung des Betriebsrats vermeiden Als Führungskraft im Betriebsrat m Interview: Warum Projektmanagement? Ein Gespräch mit Conny Lindner Die Vorhaben des Betriebsrats - Von der Planung bis zur Umsetzung NEU! 82 Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte 86 88 90 91 92 93 94 96 97 98 99 Kongress für Vorsitzende und Stellvertreter „Rechtsfragen aus der Betriebsratsarbeit“ Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2 NEU! Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 3 Rechtskompetenz für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Betriebsverfassungsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Geschäftsführung, Organisation und Management des Betriebsrats Betriebsversammlungen leiten und organisieren So verhandeln Sie mit der Geschäftsführung auf Augenhöhe NEU! Die Führungsaufgaben der Betriebsratsvorsitzenden 104 Ausschüsse und Gremien 106 107 108 109 110 111 Die Arbeit im Betriebsausschuss Die Arbeit im Personalausschuss Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss Der wirkungsvolle IT-Ausschuss Der Gesamtbetriebsrat Der Konzernbetriebsrat NEU! 20 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Inhaltsverzeichnis 114 Update-Seminare 116 117 118 119 120 121 122 123 Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht m Interview: Warum Auffrischung? Ein Gespräch mit Martin Uhmann Typische Fehler in der Betriebsratsarbeit vermeiden Typische Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Bundesarbeitsgericht aktuell 126 Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 Die Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG m Interview: Warum Mitbestimmungsrecht? Ein Gespräch mit Dr. André Latour Die Überwachungs- und Kontrollaufgaben des Betriebsrats Mitbestimmung bei Personalplanung und -einsatz Der Betriebsrat im Bewerbungs- und Auswahlverfahren NEU! Das aktuelle Urlaubsrecht Zielvereinbarung und Jahresgespräch Betriebe ohne Tarifvertrag Einblick in die Bruttolohn- und -gehaltslisten Richtige Ein- und Umgruppierung nach dem ERA-TV Das Direktionsrecht des Arbeitgebers Krankheitsbedingte Fehlzeiten NEU! Die Mitbestimmungsrechte im internationalen Konzern Die Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verhandeln Gleichbehandlung von Frauen und Männern NEU! 144 NEU! Betriebsratsrechte umsetzen und durchsetzen 146 147 148 Betriebsvereinbarungen in der Praxis Als Betriebsrat vor der Einigungsstelle Recht haben und Recht bekommen 150 Betriebsrat und besondere Arbeitnehmergruppen 152 153 154 155 156 Beschäftigung von Leiharbeitnehmern Der AT-Angestellte Arbeitsrecht für Außendienst und Vertrieb Befristet Beschäftigte Minijobber und Teilzeitbeschäftigte 158 Kündigung - Personalabbau - Umstrukturierung 160 161 162 163 164 165 m Interview: Warum diese Themen? Ein Gespräch mit Ralf Scholten Personalreduzierung und Betriebsänderung NEU! Sicherung von Arbeitsplätzen bei Umstrukturierungen Den Sozialplan aktiv mitgestalten und optimal verhandeln NEU! Der Betriebsübergang nach § 613a BGB NEU! Typische Fehler bei der Kündigung 168 Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung 170 171 172 173 174 Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle - Grundlagenseminar Das aktuelle Arbeitszeitrecht Schicht- und Dienstpläne optimal gestalten Flexible Arbeitszeiten und Zeitkonten richtig gestalten Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit NEU! 21 Inhaltsverzeichnis 22 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 176 Datenschutz und PC-Anwendung 178 179 180 181 Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 1 Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 2 PC-Einsatz im Betriebsrat Soziale Netzwerke im Konflikt mit dem Arbeitsrecht 184 Sozialrecht und demografischer Wandel 186 187 188 189 Sozialrecht für Betriebsräte Arbeitsunfall und Berufskrankheit Die Rentenreform - Aktuelle Rechtsfragen zur Rente Betriebsrat und ältere Arbeitnehmer 192 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit 194 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 m Interview: Warum Rhetorik? Ein Gespräch mit Conny Lindner Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 2 NEU! Uneinigkeit im Betriebsrat NEU! Umgang mit schwierigen Menschen in der Betriebsratsarbeit So verhandeln Sie mit der Geschäftsführung auf Augenhöhe NEU! Der Betriebsrat in Personalgesprächen NEU! Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht klären NEU! Schreib- und Kommunikationstraining für Betriebsräte NEU! Die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 1 Die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 2 210 Arbeits- und Gesundheitsschutz 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 2 BEM und krankheitsbedingte Kündigung NEU! m Interview: Warum BEM und Kündigung? Ein Gespräch mit Sandra Mihatsch Die Arbeitsstättenverordnung Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss Die Betriebsvereinbarung zu Arbeits- und Gesundheitsschutz verhandeln NEU! Arbeitsschutz Aktuell - Das AAS-Begleitseminar zur Messe 2016 NEU! Betriebliches Gesundheitsmanagement Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV®) Krankheitsbedingte Fehlzeiten 226 Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress 228 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 Kongress „AAS-Gesundheitskongress“ Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 2 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1 m Interview: Warum Mobbing? Ein Gespräch mit Conny Lindner Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 2 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 3 NEU! Stress am Arbeitsplatz und seine Folgen Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen Umgang mit Burnout im Unternehmen Die Gefährdungsbeurteilung Alkohol und Suchterkrankung Praktische Suchtprävention im Betrieb NEU! Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 244 Ausbildungsreihe zum Betrieblichen Gesundheitsmanager 246 247 Betriebliches Gesundheitsmanagement Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV®) 250 Konstruktive Zusammenarbeit und Betriebsklima 252 253 254 255 Betriebsklima produktiv und human gestalten Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht klären NEU! Mitarbeiterbefragungen aus Sicht des Betriebsrats 258 Wirtschaftsausschuss 260 262 263 264 265 266 m Interview: Warum Wirtschaft? Ein Gespräch mit Volker Castor Neu im Wirtschaftsausschuss Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 2 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 3 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 4 268 Jugend- und Auszubildendenvertretung 270 271 272 273 Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 1 Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 2 Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 3 Die Wahl zur JAV NEU! 276 Inhaltsverzeichnis Schwerbehindertenvertretung 278 279 280 281 282 283 284 285 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 2 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 3 Schreibwerkstatt für die Schwerbehindertenvertretung NEU! Betriebsverfassungsgesetz für die Schwerbehindertenvertretung Arbeitsrecht für die Schwerbehindertenvertretung Sozialversicherungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung Das 1x1 der Schwerbehindertenfeststellung 288 Inhouse-Seminare 296 Weitere Informationen 296 299 301 302 303 304 306 Rechtliche Hinweise zur Teilnahme Wie melde ich mich an? Muster einer ordnungsgemäßen Ladung zur Betriebsratssitzung Musterschreiben an den Arbeitgeber zur Schulungsteilnahme Allgemeine Geschäftsbedingungen Vordrucke zur unverbindlichen Reservierung Vordrucke zur Seminaranmeldung 312 Seminarstandorte und Hotelpreise 350 Stichwortverzeichnis Bei Fragen zur Seminarteilnahme - Rufen Sie uns an: (02 09) 165 85 - 0 23 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Lübeck Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Potsdam Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat in Ostseebad Baabe / Rügen 24 Das Direktionsrecht des Arbeitgebers in Ostseebad Heringsdorf / Usedom Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in Wismar / Ostsee Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Konstanz / Bodensee 25 Maritim Hotel Dresden Dorint Sanssouci Potsdam Golden Tulip Berlin 26 AAS-KONGRESSE 2016 Thema Seite Das lernen Sie Kongress „Herausforderungen an die Betriebsratsarbeit 2016“ 28 Aktuelle Rechtsprechung BetrVG und Arbeitsrecht, AGG, Kündigung, Versetzung Kongress für Vorsitzende und Stellvertreter „Rechtsfragen aus der Betriebsratsarbeit“ 30 Aktuelle Rechtsprechung, MiLoG, Leiharbeit, Arbeitszeit, Kommunikation, Einigungsstelle, Beschlussverfahren Kongress „AAS-Gesundheitskongress“ 32 Psychische Erkrankungen erkennen, Mobbing, BEM, Suchtprävention, finanzielle Absicherung Kongress „3. Erfurter AAS-Kongress“ 34 Vorstellung aktueller Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts Pullman Hotel Erfurt 27 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 AAS-Kongresse 2016 AAS-Kongress „Herausforderungen an die Betriebsratsarbeit 2016“ 29.02.-04.03.2016 und 12.09.-16.09.2016 Melden Sie sich rechtzeitig an! im Maritim Hotel, Dresden Ablauf Neben einem einleitenden und abschließenden Vortrag am Montag bzw. Freitag werden an den anderen Kongresstagen Workshops zu unterschiedlichen Themen angeboten (max. jeweils ca. 18 Teilnehmer). Termin, Ort, Kosten TerminOrt Bitte wählen Sie aus dem umfangreichen Kongressprogramm fünf Workshops aus. Somit können Sie sich die Themen, die für Ihre Betriebsratsarbeit erforderlich sind, individuell und passgenau zusammenstellen. Termin, Ort, Kosten Kennung TerminOrt 2016 2016 Februar September Kennung 29.02.-04.03. 01067 Dresden 0901/2016 12.09.-16.09. 01067 Dresden 3701/2016 Kongressfakten § 37 Abs. 6 BetrVG Kongressfakten § 37 Abs. 6 BetrVG Kongressdauer: Hotelkosten: Mo. 16:00 - Fr. 12:00 Uhr 156,50 €/Tag (zzgl. MwSt.) Kongressdauer: Hotelkosten: Mo. 16:00 - Fr. 12:00 Uhr 156,50 €/Tag (zzgl. MwSt.) Informationen zum Hotel erhalten Sie unter www.aas-seminare.de. Informationen zum Hotel erhalten Sie unter www.aas-seminare.de. Kongressgebühr: ab 1150,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1350,- € 2. Teilnehmer: 1250,- € weitere Teilnehmer: 1150,- € Kongressgebühr: ab 1150,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1350,- € 2. Teilnehmer: 1250,- € weitere Teilnehmer: 1150,- € Kongressgebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Kongressgebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieser Kongress wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 28 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 AAS-Kongresse 2016 Kongress-Workshops Workshop 1: Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG Befristung von Betriebsratsmitgliedern Beauftragung eines Rechtsanwalts als Sachverständiger oder Rechtsbeistand Update: Die Beschlussfassung in der Betriebsratssitzung Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats: Arbeitszeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Anspruch auf Befreiung von der beruflichen Tätigkeit Der Anspruch auf Freizeitausgleich Workshop 2: Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht Keine Nachtschicht wegen Erkrankung Rechtsstellung von Leiharbeitnehmern Aktuelles zum Urlaubsrecht Kündigung nach Äußerung in sozialen Netzwerken Verdachtskündigung: Erstattung von Detektivkosten Update zur Arbeitnehmerüberlassung Workshop 3: Gleichbehandlung von Männern und Frauen - So können Sie das AGG nutzen Systematik des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Diskriminierungsmerkmale des AGG Anspruch auf Schadenersatz aus dem AGG: Voraussetzungen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats aus dem AGG Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens: Das können Sie regeln Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Workshop 4: Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Altersdifferenzierung: Was ist zulässig, was ist Diskriminierung? Altersabhängige Regelungen beim Kündigungsschutz und bei Interessenausgleich und Sozialplan Grundzüge zu Altersteilzeit Sozialrechtliche Folgen der Kündigung für ältere Arbeitnehmer Gesetzliche Voraussetzungen für den Rentenzugang Workshop 5: Ständige Erreichbarkeit per Handy, Smartphone, Tablet & Co. Welche Gefahren bestehen durch die ständige Erreichbarkeit? Was ist Arbeitszeit, was Freizeit - wenn die Grenzen verschwimmen Mitbestimmung bei Leistungs- und Verhaltenskontrolle Datenschutzrechtliche Fragestellungen: Was darf der Arbeitgeber überwachen? Was sollte in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden? Workshop 6: Umgang mit schwierigen Kollegen im Betrieb und Unternehmen Was zeichnet einen „schwierigen“ Menschen aus? Gründe, warum sich mein Gegenüber so verhält Eigenarten respektieren, aber schwierige Verhaltensmuster ändern Durch souveränen Umgang mit „schwierigen“ Menschen die eigene Persönlichkeit stärken Ein Experiment von Selbstbild und Fremdbild Belastungsproben für einen Betriebsrat Workshop 7: Versetzung, Umsetzung, neue Arbeitszeiten - Was darf der Arbeitgeber? Beteiligung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit Das Direktionsrecht des Arbeitgebers: Gesetzliche Grundlagen Besonderheiten der Umsetzung Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers Voraussetzungen von Versetzungen: Regelungen im Arbeitsvertrag Beteiligung des Betriebsrats bei Versetzungen Workshop 8: Der Betriebsrat im Bewerbungs- und Auswahlverfahren Unterrichtungsrecht bei der Personalplanung Einflussmöglichkeiten des BR auf die Stellenanzeige Zustimmungserfordernis bei Personalfragebögen und Formulararbeitsverträgen Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungs- und Auswahlverfahren Aufstieg vor Einstieg? Möglichkeit einer Auswahlrichtlinie Workshop 9: Der Betriebsrat im Kündigungsverfahren - Wirksame Nutzung des § 102 BetrVG Typische Fehler des Arbeitgebers bei der Anhörung Wann kann der BR einer Kündigung widersprechen? Typische Fehler des BR im Beteiligungsverfahren vermeiden Zweckmäßiges Vorgehen des Betriebsrats Der Weiterbeschäftigungsanspruch und die verbesserten Chancen des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess Die Kapazitäten der einzelnen Workshops sind begrenzt. Die Zuordnung erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. 29 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 AAS-Kongresse 2016 AAS-Kongress für Vorsitzende und Stellvertreter „Rechtsfragen aus der Betriebsratsarbeit“ 07.11.-11.11.2016 im Dorint Sanssouci, Potsdam Ablauf Neben einem einleitenden und abschließenden Vortrag am Montag bzw. Freitag werden an den anderen Kongresstagen Workshops zu unterschiedlichen Themen angeboten (max. jeweils ca. 18 Teilnehmer). Bitte wählen Sie aus dem umfangreichen Kongressprogramm fünf Workshops aus. Somit können Sie sich die Themen, die für Ihre Betriebsratsarbeit erforderlich sind, individuell und passgenau zusammenstellen. Termin, Ort, Kosten TerminOrt Kennung 2016 November 07.11.-11.11. 14469 Potsdam 4501/2016 § 37 Abs. 6 Kongressfakten Kongressdauer: Hotelkosten: BetrVG Mo. 16:00 - Fr. 12:00 Uhr 162,05 €/Tag (zzgl. MwSt.) Informationen zum Hotel erhalten Sie unter www.aas-seminare.de. Kongressgebühr: ab 1290,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1390,- € weitere Teilnehmer: 1290,- € Kongressgebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieser Kongress wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 30 Jörg Reiniger Geschäftsführung Melden Sie sich rechtzeitig an! Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 AAS-Kongresse 2016 Kongress-Workshops Workshop 1: Keine Einigung mit dem Arbeitgeber - So können Sie die Einigungsstelle nutzen In welchen Fällen kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen? Was hat der Betriebsrat bei der Beschlussfassung zu beachten? Vorgehen für die Bildung, Vorbereitung und Durchführung der Einigungsstelle Ablauf des Verfahrens vor der Einigungsstelle Entscheidungskompetenz der Einigungsstelle Workshop 2: Sicherung der Beteiligungsrechte - Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren in der Praxis In welchen Fällen kann der Betriebsrat vor das Arbeitsgericht ziehen? Diese Beschlüsse muss der Betriebsrat fassen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats Wirksame Beauftragung eines Rechtsanwalts: Das muss der Betriebsrat beachten Durchsetzung von Beteiligungsrechten vor dem Arbeitsgericht Workshop 3: Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht lösen Hinschauen - Innerbetriebliche Konflikte als Chance Wie man faire und einvernehmliche Lösungen findet In schwierigen Gesprächssituationen die Haltung bewahren Tipps zum Umgang mit negativen Emotionen Mediation: Hilft das? Der Betriebsrat als Mediator Ablauf eines Mediationsverfahrens Workshop 4: Mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe kommunizieren Analyse der Ursachen für Schwierigkeiten in der Kommunikation: warum Gespräche manchmal schief laufen Gesprächsstrategien erkennen und umlenken Sicherheit und Stärke im Gespräch: So bleiben Sie bei Ihrem Standpunkt Kommunikationsstörungen analysieren und beseitigen: Was stört aus welchem Grund? Wie begegnen Sie Störungen? Keep cool: Angriffen und Provokationen gelassen entgegentreten Workshop 5: Die Arbeitszeit des Betriebsrats Was hat Vorrang? Arbeitspflicht versus Betriebsratstätigkeit Befreiung von der Arbeitspflicht Überstunden durch Betriebsratstätigkeit Freizeitausgleich Vergütung von Betriebsratstätigkeit versus Ehrenamt Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot Aufwandsentschädigung Eingruppierung von Betriebsratsmitgliedern Workshop 6: Die Informationspolitik des Betriebsrats - Das Spannungsfeld zwischen Informationen und Geheimhaltung Wie geht der Betriebsrat mit Informationen des Arbeitgebers um? Was darf der Betriebsrat z. B. in der Betriebsversammlung erzählen, was nicht? Was müssen Betriebsratsmitglieder für sich behalten? Was passiert, wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausgeplaudert werden? Workshop 7: Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht - Tarifeinheit, Mindestlohn, Leiharbeit Leiharbeit: Bestandsaufnahme - aktuelle Regelungen Tarifvertragsrecht: Rechtsprechungsänderung zum zur Leiharbeit Grundsatz der Tarifeinheit Ausblick: gesetzliche Regelungen für die Leiharbeit Das Tarifeinheitsgesetz - Warum gibt es eine gesetzliche Regelung? Was ist im MiLoG geregelt? Was bedeutet das Gesetz für den BR? Workshop 8: Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz Update: Die Beschlussfassung in der Betriebsratssitzung Befristung von Betriebsratsmitgliedern Beauftragung eines Rechtsanwalts als Sachverständiger oder Rechtsbeistand Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, insbesondere zur betrieblichen Ordnung, zum Datenschutz, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Beteiligungsrechte des Betriebsrats, insbesondere zu Einstellung, Versetzung, Kündigung Die Kapazitäten der einzelnen Workshops sind begrenzt. Die Zuordnung erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. 31 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 AAS-Kongresse 2016 AAS Gesundheitskongress Förderung der psychischen Gesundheit als Aufgabe des Betriebsrats 18.04.-22.04.2016 im Golden Tulip Hotel, Berlin Ablauf Einleitungsvortrag Neben einem einleitenden und abschließenden Vortrag am Montag bzw. Freitag werden an den anderen Kongresstagen Workshops zu unterschiedlichen Themen angeboten (max. jeweils ca. 18 Teilnehmer). Bitte wählen Sie aus dem umfangreichen Kongressprogramm fünf Workshops aus. Somit können Sie sich die Themen, die für Ihre Betriebsratsarbeit erforderlich sind, individuell und passgenau zusammenstellen. Termin, Ort, Kosten TerminOrt Dr. Andreas Hoff Inhaber Dr. Hoff Arbeitszeitsysteme, langjähriger Arbeitszeitberater Wenn Arbeitszeiten krank machen - Grundlagen einer gesundheitsgerechten Arbeitszeitgestaltung Kennung 2016 April 18.04.-22.04. 10787 Berlin 1601/2016 § 37 Abs. 6 Kongressfakten Kongressdauer: Hotelkosten: BetrVG Mo. 16:00 - Fr. 12:00 Uhr 154,39 €/Tag (zzgl. MwSt.) Informationen zum Hotel erhalten Sie unter www.aas-seminare.de. Kongressgebühr: ab 1150,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1350,- € 2. Teilnehmer: 1250,- € weitere Teilnehmer: 1150,- € Abschlussvortrag Franz Josef Düwell Vorsitzender Richter am BAG a. D. Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigung Kongressgebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieser Kongress wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 32 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 AAS-Kongresse 2016 Kongress-Workshops Workshop 1: Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Was heißt eigentlich Arbeitsschutz? Aufbauorganisation - Wer macht was im Arbeitsschutz? Was steht im Gesetz? Welche Vorschriften sind noch zu beachten? Was versteht man unter Gefährdungsbeurteilung? Beteiligungsrechte des Betriebsrats Checkliste für einen gut organisierten Arbeitsschutz Strategisches Vorgehen des Betriebsrats Julia Ott Soziologin M.A., Fachkraft für Arbeitssicherheit Workshop 2: Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen Psychische Erkrankungen: Ein Einblick in ausgewählte Krankheitsbilder Kann man psychische Erkrankungen von Kollegen erkennen? Belastungsfaktor Arbeit als Ursache psychischer Erkrankungen Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen - Enttabuisierung Mögliche Handlungsansätze für den BR: Maßnahmen zur Verringerung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz Nadine Haufschild Psychologin (M. Sc.), Advice Team Workshop 3: Mobbing erkennen und vorbeugen Situationen in Ihrem Betrieb - Mängel in der Arbeitsorganisation, Führungsverhalten von Vorgesetzten etc. Was wird als Mobbing bezeichnet? Kurz-Test Auswirkungen für die betroffenen Mitarbeiter Erkennungskriterien / rechtliche Aspekte Wie meistere ich das Thema im Betrieb? Conny Lindner Organisationsentwicklerin und Sytemische Beraterin Workshop 4: Praktische Suchtprävention im Betrieb Basiswissen zu Abhängigkeit und Sucht: Stoff- und nicht stoffgebundene Abhängigkeit Betriebliche Suchtprävention und Hilfe: Umgang mit Erkrankten und Rückfällen, 5-Stufen-Plan und BV, Zusammenarbeit mit Beratungseinrichtungen Drogenpolitik und -therapie in Deutschland: Suchthilfesystem, Suchttherapie, Grundlagen der Gesprächsführung mit Abhängigen Matthias Hansmerten Arzt / Gesundheitsförderung Workshop 5: Finanzielle Absicherung im Krankheitsfall Entgeltfortzahlung: Krankheit, AU, AU-Richtlinie der Krankenversicherung Krankengeld nach dem SGB V: Voraussetzungen, Beginn, Höhe und Dauer der Leistung, Aussteuerung, Ausschlussgründe Krankheit und Rente wegen Erwerbsminderung nach dem SGB VI: medizinische Rehabilitation und Entgeltersatz Heinz Schäfer Richter am Landessozialgericht NRW in Essen Workshop 6: Betriebsvereinbarungen zum BEM Voraussetzungen des BEM Die Betriebsvereinbarung: Rechtsgrundlagen Inhalt einer Betriebsvereinbarung BEM Was kann bzw. was sollte geregelt werden? Was kann wegen des Gesetzesvorbehaltes nicht geregelt werden? Ablauf des BEM-Verfahrens Beteiligung des BR im Rahmen des BEM Sandra Mihatsch Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Workshop 7: Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Errichtung des Arbeitsschutzausschusses Krankheitsbedingte Kündigung: Von der häufigen Kurzerkrankung bis zur Dauererkrankung Beteiligung des Betriebsrats bei Krankenrückkehrgesprächen Rechtsprechung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement Rechtsprechung: BEM und krankheitsbedingte Kündigung Dr. Enrico Meier Fachanwalt für Arbeitsrecht Die Kapazitäten der einzelnen Workshops sind begrenzt. Die Zuordnung erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. 33 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 AAS-Kongresse 2016 3. Erfurter AAS-Kongress Achtung: Maximal 50 Teilnehmer Termin und Themen ab Januar 2016 online Wichtiger Hinweis! Auch im Jahr 2016 werden wir wieder einen Kongress mit Besuch beim BAG durchführen. Da die Sitzungen des BAG für Herbst 2016 bei Drucklegung dieses Katalogs noch nicht terminiert sind, können wir Ihnen den genauen Termin erst im Januar 2016 bekannt geben. Richter von unterschiedlichen Senaten des BAG werden Sie wieder über die neuesten Entscheidungen für Ihre BR-Arbeit informieren. Wir werden auf unserer Internetseite www.aas-seminare.de und per Flyer den geplanten Ablauf, unsere Gastredner des Bundesarbeitsgerichts und die geplanten Themen Anfang 2016 vorstellen. Wir freuen uns, wenn wir Sie neugierig gemacht haben und hoffen, Sie 2016 in Erfurt begrüßen zu können. 34 Dr. Ina Schlicker Leitung Referentenabteilung Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Das erwartet Sie: Kurzweilige Vorträge von BAG-Richterinnen und BAG-Richtern zu ausgesuchten Rechtsfragen AAS-Kongresse 2016 Mit Besuch beim BAG! Informative Workshops wählen Sie Ihre passenden Themen aus zu aktuellen Fragestellungen der Betriebsratsarbeit geleitet von unseren erfahrenen Referenten Unser Highlight: Besuch einer Sitzung des BAG Diskussion unter der Leitung eines BAG-Richters Diskussion und Erfahrungsaustausch mit Kongressteilnehmern und Referenten 35 AAS-Kongress 2014 in Dresden e im„Der Kongress war wi isiert. mer perfekt organ der in Dadurch war ich nz ga d un ll vo Lage, mich rkWo r de e alt Inh auf die ieren. shops zu konzentr Refer de Die Kompetenz Konn de te renten runde ress ng Ko n de an n artunge gress ab. Meine Erw nKo ertroffen. Der nächste wurden mehr als üb cht.“ gress ist bereits gebu en ongress 2014 in Dresd K.-D. Tigges zum AAS-K „AAS steht für mich schon seit Jahren für ausgezeichnete ArbeitnehmerSchulungen. Der Betriebsrätekongress 2014 bestätigte meine Meinung wieder einmal. Durch eine optimale Organisation, eine professionelle Seminarleitung und erstklassige Referenten erreicht dieser Kongress ein sehr hohes Niveau.“ C. Schäfer zum AAS-Kongress 2014 in Dresden „Der Kongress war eine sehr informative und tolle Veranstaltung. Die Referenten waren kompetent und konnten uns begeistern. Als Betriebsrat hat man nie ausgelernt und der Kongress bringt uns auf den neuesten Stand.“ T. Markovic zum AAS-Kongress 2014 in Dresden „Die Workshops eignen sich sehr gut, um einen Einblick in die Thematiken zu bekommen. In AASSeminaren lassen sich die Themen dann vertiefen. Perfekte Veranstaltung.“ 36 F. Malmwieck zum AAS-Kongress 2014 in Dresden AAS-Kongress 2014 in Erfurt „Wie immer eine gelungene, lehr- und hilfreiche Veranstaltung. Man fühlte sich wieder rundum bestens betreut und versorgt. Auch das Hotel war eine hervorragende Wahl.“ Th. Schüler u. M. Thurau zum AAS-Kongress 2014 in Erfurt „Der 1. Erfurter Kongress war super. Diese geballte Kompetenz von Richtern mit höchstem Format in den Workshops sowie den Vorträgen war einmalig. Die Organisation des Kongresses war top. Dieser riebsratsmitglied zu empBet m Kongress ist jede fehlen.“ ess 2014 in Erfurt A. Schmidbaur zum AAS-Kongr „Die Erwartungen wurden voll erfüllt. Kompetente Referenten und freundliche Seminarleiter machten den Kongress zur gelungenen Veranstaltung. Es war alles perfekt und ich kann den Kongress einfach immer wieder empfehlen.“ W. Glöckner zum AAS-Kongress 2014 in Erfurt „Der 1. Erfurter AAS-Kongress reiht sich nahtlos ein in die thematisch immer großartigen Kongresse der AAS. Dabei schiebt er sich aber unbestritten an die erste Stelle. Nicht zu unterschätzen sind die vielen e mit Referenten, Semiräch konstruktiven Gesp en. Unbedingt - uneinolleg BR-K und narleitern geschränkt - empfehlenswert.“ Erfurt Th. Adick zum AAS-Kongress 2014 in 37 AAS-Kongress 2014 in Heidelberg eten„Aufgrund der komp en Resch thi pa sym d un ten rleiter ferenten und Semina iche lre zah on habe ich sch beS AA r de i be Seminare s hat sucht. Der Kongres traige be ebenfalls dazu der t mi t -Am gen, mein BR .“ ren füh nz auszu notwendigen Kompete rg gress 2014 in Heidelbe F. Longo zum AAS-Kon „Der Kongress war ein voller Erfolg. Viele interessante Informationen über ein weit gefächertes Themengebiet. Einerseits zum Auffrischen von Gesetzestexten und andererseits, um aktuelle Änderungen zu erfahren. Die Referenten waren wie immer kompetent und sympathisch. Auch der Austausch mit den anderen Teilnehmern war sehr positiv.“ Th. Kanz zum AAS-Kongress 2014 in Heidelberg „Für mich als BRV war dies mein erster Kongress bei der AAS. Von der ersten Minute an war alles absolut professionell organisiert. Besonders gut gefallen hat mir die Möglichkeit, sich unterschiedliche ThemenWorkshops zusammenstellen zu können. Alle Referenten waren nicht nur kompetent, sondern auch witzig und menschlich so nahbar.“ M. Hechler zum AAS-Kongress 2014 in Heidelberg 38 AAS-Kongress 2015 in Köln ascht „Ich war positiv überr Ther de lt lfa Vie über die waten en fer Re Die men. d un dig ren sehr fachkun r wa g un mm nett und die Sti s Da r. ke loc d un entspannt gut r wa mm gra pro en Rahm ngress abgestimmt. Der Ko .“ war eine Bereicherung D. Mastronikoli zum AAS-Kongress 2015 in Köln „Vor dem Kongress haben wir uns gefragt, was uns so erwartet. Schnell haben wir gemerkt, dass wir hier gut aufgehoben sind. Gute Organisation, kompetente Referenten und tolle Seminarleiter! Das Rahmenprogramm ist abwechslungsreich und der Austausch am Abend mit den anderen BR-Mitgliedern war uns sehr wichtig. Fazit: Bomben-Veranstaltung!“ M. Stolz u. B. Rathmann zum AAS-Kongress 2015 in Köln „Bei der AAS sind die Seminarinhalte immer topaktuell und werden von kompetenten Referenten verständlich vermittelt. Abgerundet wird das Schulungspaket durch die engagierten Seminarleiter, die jederzeit auf die Wünsche und Bedürfnisse der Teilnehmer eingehen.“ D. Schwittek zum AAS-Kongress 2015 in Köln 39 BUCHEN SIE BEQUEM IM INTERNET: WWW.AAS-SEMINARE.DE Kongress-Fotos Standortfinder Warenkorb Programm online lesen 40 Ganz einfach online buchen! Schulungen für Betriebsräte! Auch unterwegs ganz leicht buchen! AAS-Forum Haben Sie Fragen? 02 09 / 165 85 - 0 [email protected] 41 Anke Jendral Hotel- und Kongressmanagement 42 GRUNDLAGENSEMINARE FÜR JEDES BETRIEBSRATSMITGLIED Thema Seite Das lernen Sie Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 Beschlussfassung, Rechtsstellung des Betriebsrats und seiner Mitglieder Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 Ihre Mitbestimmungsrechte: Soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 Um- und Durchsetzung Ihrer Mitbestimmungsrechte in der Praxis Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4) 54 Wirtschaftliche Mitbestimmung, Interessenausgleich und Sozialplan Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 Ansprüche der Arbeitnehmer aus Arbeitsvertrag, Gesetz, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 Die Kündigung: Zulässigkeit und sozialrechtliche Folgen Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 Änderungen in Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag sowie Umstrukturierungen und ihre Auswirkungen auf Ansprüche der Arbeitnehmer Arbeitsrecht für Profis (AR 4) 62 Grundlagen im BDSG, ArbSchG, SGB IX, KSchG und BEM Wirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte 64 Geschäftsbericht, Rechnungswesen und Bilanzanalyse Die Arbeit als Einzelbetriebsrat 65 Besonderheiten, wenn es nur ein Betriebsratsmitglied gibt Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 66 Rechtliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Aufgaben des Betriebsrats Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2 67 Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, Gefährdungsbeurteilung, Managementsystem OHRIS, Mitbestimmung des Betriebsrats Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 1 68 Das erforderliche Basiswissen für die Betriebsratssitzung Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 2 69 Das erforderliche Basiswissen im Arbeitsrecht 43 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) Aus dem Programm Voraussetzungen für rechtswirksames Handeln des Betriebsrats Die Rechtsstellung des Betriebsratsvorsitzenden Handeln im Rahmen von Beschlüssen Die Betriebsratssitzung Ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder / Ersatzmitglieder Tagesordnung, Beschlussfassung, Sitzungsprotokoll TerminOrt Kennung 2016 Januar 11.01.-15.01. München 0201/2016 25.01.-29.01. Dresden 0401/2016 Februar 01.02.-05.02. Hamburg 0501/2016 Rechtsstellung des Betriebsrats und seiner Mitglieder Freistellung von der Arbeit, Entgelt- und Tätigkeitsschutz Geheimhaltungspflicht, Kündigungsschutz Schulungsanspruch: Voraussetzungen und Durchsetzung 08.02.-12.02. Willingen 0601/2016 22.02.-26.02. Köln 0801/2016 29.02.-04.03. Berlin 0902/2016 Ausstattung und Kosten des Betriebsrats Das Betriebsratsbüro: Größe und Ausstattung Kostenerstattungsanspruch und Erforderlichkeit 07.03.-11.03. Konstanz / Bodensee 1001/2016 14.03.-18.03. Timmendorfer Strand 1101/2016 Sonstige Einrichtungen der Betriebsverfassung Ausschüsse, Gesamt- und Konzernbetriebsrat JAV, Wirtschaftsausschuss Betriebsversammlung und Sprechstunde Aufgaben des Betriebsrats Allgemeine Aufgaben nach § 80 BetrVG, insbesondere die Überwachungsaufgabe des Betriebsrats Informationspflichten des Arbeitgebers Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG Ohne den Betriebsrat geht hier gar nichts Soziale Angelegenheiten: Arbeitszeit und Überstunden, Arbeitsentgelt und Zulagen Ausübung durch Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten Personelle Einzelmaßnahmen, § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung Unterrichtungspflicht und Zustimmungsverweigerungsrecht Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen gem. § 102 BetrVG Ablauf des Anhörungsverfahrens und Widerspruchsrecht Wirksame Rechtsausübung, insbesondere Fristberechnung März April 04.04.-08.04. Frankfurt / Main 1401/2016 11.04.-15.04. Ostseebad Sellin / Rügen 1501/2016 18.04.-22.04. Düsseldorf 1602/2016 25.04.-29.04. Hamburg 1701/2016 Mai 09.05.-13.05. Winterberg 1901/2016 09.05.-13.05. Nürnberg 1902/2016 23.05.-27.05. Berlin 2101/2016 30.05.-03.06. Ostseebad Scharbeutz 2201/2016 Juni 06.06.-10.06. Füssen 2301/2016 13.06.-17.06. Köln 2401/2016 20.06.-24.06. Ostseebad Baabe / Rügen 2501/2016 27.06.-01.07. Boppard am Rhein 2601/2016 weitere Termine auf der rechten Seite § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Wirksame Beschlussfassung ¡¡Kosten und Ausstattung des Betriebsrats ¡¡Die Rechte und Pflichten des Betriebsrats ¡¡Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gem. § 80 BetrVG ¡¡Überblick: Die Mitbestimmungsrechte gem. § 87 BetrVG ¡¡Überblick: Beteiligung bei Einstellung, Versetzung, Kündigung Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 890,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1090,- € 2. Teilnehmer: 990,- € weitere Teilnehmer: 890,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 44 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) TerminOrt Kennung 2016 Juli 04.07.-08.07. Potsdam 2701/2016 11.07.-15.07. Dresden 2801/2016 18.07.-22.07. München 2901/2016 25.07.-29.07. Hamburg 3001/2016 August 01.08.-05.08. Willingen 3101/2016 15.08.-19.08. Berlin 3301/2016 BR 1-Seminare sind für jedes BR-Mitglied erforderlich! 29.08.-02.09. Ostseebad Sellin / Rügen 3501/2016 September 05.09.-09.09. Prien am Chiemsee 3601/2016 12.09.-16.09. Bremen 3702/2016 19.09.-23.09. Erfurt 3801/2016 26.09.-30.09. Neustadt a. d. Weinstraße 3901/2016 Oktober 10.10.-14.10. Bad Wiessee / Tegernsee 4101/2016 17.10.-21.10. Ostseebad Binz / Rügen 4202/2016 24.10.-28.10. Dresden 4301/2016 November 07.11.-11.11. Timmendorfer Strand 4502/2016 14.11.-18.11. Freiburg 4601/2016 21.11.-25.11. Berchtesgaden / Königssee4701/2016 28.11.-02.12. Hamburg 4801/2016 Dezember 05.12.-09.12. Berlin 4901/2016 12.12.-16.12. Köln 5001/2016 Gratis zu jedem BR 1Seminar! 45 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 WARUM GRUNDLAGENSEMINARE? Ein Gespräch mit Sandra Mihatsch Hallo Sandra, seit Jahren leitest Du Grundlagenseminare der AAS. Was zeichnet unser BR 1-Seminar aus Deiner Sicht aus? Sandra Mihatsch: Euer BR 1-Seminar ist meiner Meinung nach das wichtigste Seminar für Einsteiger, also für neu gewählte Betriebsratsmitglieder, denn sie lernen in nur einer Woche das wichtigste Handwerkszeug für die tägliche Betriebsratsarbeit. Hierbei liegt der Schwerpunkt ganz klar bei der Beschlussfassung. „Euer BR 1-Seminar ist meiner Meinung nach das wichtigste Seminar für Einsteiger.“ Was lernen die Seminarteilnehmer denn über die Beschlussfassung hinaus? Sandra Mihatsch: Im BR 1-Seminar bieten wir immer auch einen Überblick über sämtliche Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte. Gemeinsam mit den Seminarteilnehmern erarbeite ich die Mitbestimmungsrechte, z. B. bei den Themen Arbeitszeit, Datenschutz und bei Entgeltfragen. Spannend sind auch immer die Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung und die eben schon erwähnte Kündigung. Nach nur einer Woche sind die Teilnehmer für die Betriebsratsarbeit erst einmal gut gerüstet, wobei einzelne Themenbereiche natürlich noch vertieft werden sollten. Kannst Du kurz erläutern, warum gerade die Beschlussfassung so wichtig ist? Sandra Mihatsch: Die Beschlussfassung ist der Dreh- und Angelpunkt der Betriebsratsarbeit, ohne wirksamen Beschluss kann der Betriebsrat nicht handeln, also nichts für die Kollegen erreichen. Machen wir das am Beispiel der Kündigung fest: Der Betriebsrat kann der Kündigung unter bestimmten Umständen widersprechen. Erhebt der Arbeitnehmer neben einem wirksa- Welche Seminare können sich an BR 1 denn anschließen? Sandra Mihatsch: Aus meiner Seminarerfahrung weiß ich, dass viele Seminarteilnehmer im Anschluss an BR 1 ihre Kenntnisse zu den Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten vertiefen wollen und daher BR 2 buchen. Möglich ist aber auch, sich erst einmal mit den arbeitsrechtlichen Grundfragen zu beschäftigen, was das Seminar AR 1 bietet. NOCH FRAGEN? Rufen Sie uns an: 02 09 / 165 85 - 0 46 men Widerspruch Kündigungsschutzklage, kann er seine Weiterbeschäftigung verlangen, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Für einen solchen Widerspruch muss der Betriebsrat aber einen wirksamen Beschluss fassen. Deshalb ist die Beschlussfassung nicht nur in diesem Zusammenhang für den einzelnen Arbeitnehmer enorm wichtig, hier dürfen ihm keine Fehler unterlaufen. Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied INTERVIEW Auch nach den Seminaren stehst Du mit einigen Betriebsratsmitgliedern in Kontakt. Wie ist das Feedback? Sandra Mihatsch: Die Betriebsratsmitglieder aus meinen Seminaren fühlen sich auf ihre Arbeit im Betriebsrat gut vorbereitet. Sie schätzen vor allem die Arbeitsunterlagen der AAS in Form des Skripts und der Formblätter, die auf dem USBStick gespeichert sind. Wenn es in der konkreten Situation also beispielsweise darum geht, ein Schreiben an den Arbeitgeber zu formulieren, können die Betriebsräte sich an den Formularen orientieren und müssen nicht bei Null anfangen. Das erleichtert die Arbeit erheblich. Das Skript enthält zudem viele praktische Beispiele und Übersichten, anhand derer die Betriebsräte sich bestimmte Fallgestaltungen und Lösungen noch einmal in Erinnerung rufen können. Grundlagen-Seminare sind für jedes BR-Mitglied erforderlich! „Die Betriebsratsmitglieder aus meinen Seminaren fühlen sich auf ihre Arbeit im Betriebsrat gut vorbereitet.“ Sandra, vielen Dank für das Interview! Sandra Mihatsch Rechtsanwältin, Essen 47 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) Aus dem Programm Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG Begriffsbestimmung: soziale Angelegenheiten Voraussetzungen und Schranken Mitbestimmung in Not- und Eilfällen Initiativrecht des Betriebsrats Form der Ausübung: Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede Folgen der Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts Betriebliche Ordnung, Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Urlaub, Gesundheitsschutz, technische Überwachung Mitbestimmungsrechte bei allgemeinen personellen Angelegenheiten Personalplanung und Beschäftigungssicherung Stellenausschreibung, Personalfragebogen Beurteilungsgrundsätze, Auswahlrichtlinien Mitwirkung bei personellen Einzelmaßnahmen gem. § 99 BetrVG Einstellung, Ein- und Umgruppierung, Versetzung Unterrichtung des Betriebsrats Möglichkeiten des Betriebsrats bei unterbliebener oder fehlerhafter Beteiligung Gründe für die Verweigerung der Zustimmung Wirksame Ausübung des Zustimmungsverweigerungsrechts TerminOrt Kennung 2016 Januar 11.01.-15.01. Berlin 0202/2016 18.01.-22.01. Hamburg 0301/2016 25.01.-29.01. Bad Reichenhall 0402/2016 01.02.-05.02. Willingen 0502/2016 Februar 08.02.-12.02. Dresden 0602/2016 15.02.-19.02. Wernigerode / Harz 0701/2016 22.02.-26.02. Köln 0802/2016 29.02.-04.03. Augsburg 0903/2016 März 07.03.-11.03. Friedrichshafen / Bodensee1002/2016 14.03.-18.03. Ostseebad Binz / Rügen 1102/2016 April 04.04.-08.04. Potsdam 1402/2016 04.04.-08.04. Norderney 1403/2016 11.04.-15.04. Gelsenkirchen 1502/2016 18.04.-22.04. Ostseebad Scharbeutz 1603/2016 18.04.-22.04. München 1604/2016 Mitbestimmungsrecht bei Kündigungen gem. § 102 BetrVG Form, Zeitpunkt, Inhalt, Umfang des Anhörungsverfahrens Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Anhörung Bedenken und Widerspruch: Voraussetzungen Wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts Weiterbeschäftigungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers 25.04.-29.04. Ostseebad Heringsdorf / 1702/2016 Usedom Mitbestimmung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten Betriebsänderung als Voraussetzung Grundlagenwissen zu Interessenausgleich und Sozialplan 23.05.-27.05. Ostseebad Göhren / Rügen2102/2016 25.04.-29.04. Karlsruhe 1703/2016 Mai 09.05.-13.05. Timmendorfer Strand 1903/2016 09.05.-13.05. Willingen 1904/2016 30.05.-03.06. Füssen 2202/2016 weitere Termine auf der rechten Seite § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Vertiefende Kenntnisse: Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG ¡¡Vertiefende Kenntnisse: Beteiligungsrechte bei allgemeinen personellen Angelegenheiten und personellen Einzelmaßnahmen ¡¡Sicherer Umgang mit Kündigungen ¡¡Beteiligungsrechte wirksam ausüben und durchsetzen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 990,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1190,- € 2. Teilnehmer: 1090,- € weitere Teilnehmer: 990,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 48 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) TerminOrt Kennung 2016 Juni 06.06.-10.06. Berlin 2302/2016 06.06.-10.06. Neustadt a. d. Weinstraße 2303/2016 13.06.-17.06. Dresden 2402/2016 13.06.-17.06. Norderney 2403/2016 20.06.-24.06. Würzburg 2502/2016 27.06.-01.07. Bremen 2602/2016 BR 2-Seminare sind für jedes BR-Mitglied erforderlich! Juli 04.07.-08.07. Boppard am Rhein 2702/2016 11.07.-15.07. Leipzig 2802/2016 11.07.-15.07. Ostseebad Baabe / Rügen 2803/2016 18.07.-22.07. Köln 2902/2016 25.07.-29.07. Konstanz / Bodensee 3002/2016 August 01.08.-05.08. Hamburg 3102/2016 08.08.-12.08. Berlin 3201/2016 15.08.-19.08. Bad Wiessee / Tegernsee 3302/2016 22.08.-26.08. Ostseebad Göhren / Rügen3401/2016 29.08.-02.09. Trier 3502/2016 September 05.09.-09.09. München 3602/2016 12.09.-16.09. St. Peter-Ording 3703/2016 12.09.-16.09. Köln 3704/2016 19.09.-23.09. Willingen 3802/2016 26.09.-30.09. Berlin 3902/2016 Oktober 10.10.-14.10. Ostseebad Kühlungsborn 4102/2016 10.10.-14.10. Düsseldorf 4103/2016 17.10.-21.10. Konstanz / Bodensee 4203/2016 24.10.-28.10. Winterberg 4302/2016 Gratis zu jedem BR 2Seminar! November 07.11.-11.11. Heidelberg 4503/2016 07.11.-11.11. Garmisch-Partenkirchen 4504/2016 14.11.-18.11. Leipzig 4602/2016 21.11.-25.11. Köln 4702/2016 28.11.-02.12. Bremen 4802/2016 Dezember 05.12.-09.12. Berlin 4902/2016 12.12.-16.12. Nürnberg 5002/2016 49 AAS-Kongress 2015 in Leipzig - Februar ses Mal „Ich habe mich die ongress S-K AA en für ein gute e entschieden - ein bot ge An s Da Entscheidung. enfer Re die ps, ho der Works pro en ten sowie das Rahm s ch we ab r gramm waren seh n he na xis pra Die lungsreich. etenz en, die fachliche Komp äg rtr Vo n de Bezüge in ren wa ng die Rundumbetreuu der Referenten und super - vielen Dank.“ pzig S-Kongress 2015 in Lei Ch. Paffendorf zum AA „Die von der AAS angebotenen Seminare und Kongresse werden sehr gut vorbereitet und durchgeführt. Die Referenten vermitteln selbst schwierige Themen auf eine interessante Art und Weise. Die Seminarleiter sind sehr sympathisch und kümmern sich unermüdlich um alle Belange. Ich kann dieses Gesamtpaket so nur weiterempfehlen.“ P. Reh zum AAS-Kongress 2015 in Leipzig „Die Themen waren sehr gut gemischt und alle wichtigen Belange wurden angesprochen. Da dies bereits unser vierter Kongress war, möchten wir auch hier wieder die große Kompetenz der Referenten hervorheben. Die Wahl des Hotels war ausgezeichnet. Das Rahmenprogramm sorgte für die nötige Entspannung. Das Betreuerteam hat einen tollen Job gemacht. Vielen Dank dafür.“ A. von Calle und S. Maas zum AAS-Kongress 2015 in Leipzig „Die Kongress-Workshops sind eine gute Basis für den Einstieg in eine erfolgreiche Arbeit im Betriebsratsgremium. Aber auch ‚alte BRHasen‘ bekommen immer neues und aktuelles Wissen vermittelt. Referenten und e.“ Seminarleiter sind immer wieder spitz 50 R. Göbel zum AAS-Kongress 2015 in Leipzig David Friedrich Rechtsabteilung Fragen? Maike Statzberger Rechtsabteilung Probleme? Rufen Sie uns an ! 0209 / 165 85 Sandra Walther Rechtsabteilung -0 51 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) Aus dem Programm TerminOrt Kennung Die Umsetzung der Beteiligungsrechte Zustandekommen einer Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag Rechtsfolgen von Verstößen gegen Regelungssperren Erzwingung einer Betriebsvereinbarung 2016 Die Einigungsstelle Voraussetzung für die Errichtung Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber Bestellung von Beisitzern und Vorsitzendem Die richtigen Beschlüsse des Betriebsrats Die wichtigsten Fälle für die Errichtung einer Einigungsstelle Verfahrensablauf und Beschlussfassung Wirkung des Spruchs der Einigungsstelle 01.02.-05.02. Dresden 0503/2016 22.02.-26.02. Gelsenkirchen 0803/2016 29.02.-04.03. Hamburg 0904/2016 Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Wann wird ein arbeitsgerichtliches Verfahren eingeleitet? Die notwendigen Beschlüsse des Betriebsrats Kostentragung Mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Darlegungs- und Beweislast Die einstweilige Verfügung Rechtsmittel und Rechtsbehelf Praktische Fälle vor dem Arbeitsgericht Wie gehen die Parteien im Verfahren am besten vor? Januar 04.01.-08.01. Berlin 0101/2016 18.01.-22.01. Düsseldorf 0302/2016 25.01.-29.01. Bremen 0403/2016 Februar März 07.03.-11.03. München 1003/2016 14.03.-18.03. Karlsruhe 1103/2016 April 04.04.-08.04. Berlin 1404/2016 11.04.-15.04. Nürnberg 1503/2016 11.04.-15.04. Köln 1504/2016 18.04.-22.04. Leipzig 1605/2016 25.04.-29.04. Bremen 1704/2016 weitere Termine auf der rechten Seite Durchsetzung der Beteiligungsrechte in der Praxis: Übungsfälle § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Umsetzung der Mitbestimmungsrechte durch Betriebsvereinbarungen ¡¡Wirkung der Betriebsvereinbarung im Zusammenspiel mit Tarif- und Arbeitsvertrag ¡¡Durchsetzung der Beteiligungsrechte im Beschlussverfahren ¡¡Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens ¡¡Funktionsweise des Arbeitsgerichts Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 52 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) TerminOrt Kennung 2016 Mai 09.05.-13.05. Hamburg 1905/2016 23.05.-27.05. Berlin 2103/2016 30.05.-03.06. Augsburg 2203/2016 Juni 06.06.-10.06. Bremen 2304/2016 13.06.-17.06. Nürnberg 2404/2016 20.06.-24.06. Berlin 2503/2016 27.06.-01.07. Köln 2603/2016 BR 3-Seminare sind für jedes BR-Mitglied erforderlich! Juli 04.07.-08.07. München 2703/2016 11.07.-15.07. Dresden 2804/2016 18.07.-22.07. Hamburg 2903/2016 25.07.-29.07. Berlin 3003/2016 August 01.08.-05.08. Düsseldorf 3103/2016 15.08.-19.08. München 3303/2016 22.08.-26.08. Heidelberg 3402/2016 29.08.-02.09. Berlin 3503/2016 mit Besuch beim Arbeitsgericht September 12.09.-16.09. Karlsruhe 3705/2016 19.09.-23.09. Dresden 3803/2016 26.09.-30.09. Düsseldorf 3903/2016 Oktober 10.10.-14.10. Berlin 4104/2016 17.10.-21.10. Köln 4204/2016 17.10.-21.10. München 4205/2016 24.10.-28.10. Leipzig 4303/2016 24.10.-28.10. Nürnberg 4304/2016 November 07.11.-11.11. Hamburg 4505/2016 07.11.-11.11. Gelsenkirchen 4506/2016 14.11.-18.11. Berlin 4603/2016 21.11.-25.11. Frankfurt / Main 4703/2016 28.11.-02.12. Augsburg 4803/2016 Betriebsverfassungsg esetz Vertiefung (BR 3) in Dresden Dezember 05.12.-09.12. Köln 4903/2016 12.12.-16.12. Dresden 5003/2016 53 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4) Aus dem Programm Die Informationsquellen des BR in wirtschaftlichen Angelegenheiten Information von BR und WiA, §§ 80 Abs. 2, 106 Abs. 2 BetrVG Was gilt, wenn kein WiA vorhanden ist? Geltendmachung von Informationsansprüchen Worüber darf die Belegschaft informiert werden? TerminOrt Kennung 2016 Januar 18.01.-22.01. Hamburg 0303/2016 Februar 29.02.-04.03. Köln 0905/2016 Was ist eine Betriebsänderung? - Begriffsklärung Die einzelnen Fälle der Betriebsänderung, § 111 BetrVG Reiner Personalabbau als Betriebsänderung, § 112a BetrVG Typische Streitpunkte April Welche Informations- und Beratungspflichten hat der Arbeitgeber Ausgangssituationen vor einer Betriebsänderung erkennen Was ist zu tun, wenn der Betriebsrat von einer geplanten Betriebsänderung erfährt? Geltendmachung der Unterrichtungsansprüche Erarbeitung von Fragenkatalogen Beauftragung von Sachverständigen Wie darf die Unterrichtung der Belegschaft erfolgen? Sicherstellung des Unterrichtungsanspruchs Gibt es einen Unterlassungsanspruch des BR? 30.05.-03.06. Berlin Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan, § 112 BetrVG Was sind Interessenausgleich und Sozialplan überhaupt? Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan Der Zeithorizont bei den Verhandlungen Erarbeitung eigener Vorschläge durch den Betriebsrat Das Einigungsstellenverfahren bei Nichteinigung Wie läuft das Einigungsstellenverfahren konkret ab? Worüber entscheidet die Einigungsstelle? Typische Regelungspunkte in einem Interessenausgleich Die wichtigsten Regelungspunkte in einem Sozialplan November 04.04.-08.04. Berchtesgaden / Königssee1405/2016 25.04.-29.04. Dresden 1705/2016 Mai 2204/2016 Juni 27.06.-01.07. Norderney 2604/2016 August 01.08.-05.08. Prien am Chiemsee 3104/2016 September 19.09.-23.09. Boppard am Rhein 3804/2016 Oktober 24.10.-28.10. Ostseebad Sellin / Rügen 4305/2016 21.11.-25.11. Heidelberg 4704/2016 Verhandlungsstrategien erlernen und im Konfliktfall anwenden: Die 8 goldenen Regeln Tipps und Tricks im Umgang mit den gängigen Prozessabläufen des Arbeitgebers im Vorfeld einer Betriebsänderung Verhandlungsstrategien des Arbeitgebers erkennen Eigene Verhandlungsstrategien erarbeiten und im Konfliktfall anwenden § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Informationsbeschaffung innerhalb und außerhalb des BetrVG ¡¡Gekonnt in die Verhandlung eintreten ¡¡Erlernen von Strategien bei Verhandlungen ¡¡Grundlagenwissen zu Interessenausgleich und Sozialplan Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 54 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 AAS-Standort AAS-Standort: Luitpoldpark-Hotel Füssen 4 Sterne Hotel, www.luitpoldpark-hotel.de Termine siehe Seite 327. 55 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) Aus dem Programm Fragen rund um die Einstellung Stellenausschreibung und Stellenanzeige Fragerecht des Arbeitgebers bei der Einstellung Benachteiligungsverbote und Vorgaben des AGG Mitbestimmung bei Einstellung und Eingruppierung TerminOrt Kennung 2016 Januar 04.01.-08.01. Willingen 0102/2016 11.01.-15.01. Hamburg 0203/2016 18.01.-22.01. Berlin 0304/2016 Überblick über unterschiedliche Beschäftigungsarten Der unbefristete Arbeitsvertrag Abschluss und Form des Arbeitsvertrags Befristung und Teilzeitarbeitsverhältnis Beteiligung bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern Typische Einwände des Betriebsrats im Zustimmungsverfahren 25.01.-29.01. Düsseldorf 0404/2016 Februar 01.02.-05.02. Ostseebad Kühlungsborn 0504/2016 08.02.-12.02. Füssen 0603/2016 15.02.-19.02. Köln 0702/2016 22.02.-26.02. Dresden 0804/2016 Rechtsquellen für Ansprüche der Arbeitnehmer Arbeitsvertragliche Ansprüche Betriebliche Übung und Gesamtzusage Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen 29.02.-04.03. Berlin 0906/2016 Die wichtigsten Arbeitnehmerschutzgesetze Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Arbeitszeit, Rufbereitschaft, Höchstarbeitszeit und Überstunden Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs Urlaub und Krankheit Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG): Anspruchsvoraussetzungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Dauer des Anspruchs, Anzeige- und Nachweispflicht 14.03.-18.03. Neustadt a. d. Weinstraße 1105/2016 Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kündigung und Aufhebungsvertrag Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG Übersicht: Kündigungsgründe März 07.03.-11.03. Trier 1004/2016 14.03.-18.03. St. Peter-Ording 1104/2016 April 04.04.-08.04. Ostseebad Baabe / Rügen 1406/2016 04.04.-08.04. München 1407/2016 11.04.-15.04. Potsdam 1505/2016 18.04.-22.04. Gaienhofen / Bodensee 1606/2016 18.04.-22.04. Würzburg 1607/2016 25.04.-29.04. Hamburg 1706/2016 25.04.-29.04. Düsseldorf 1707/2016 weitere Termine auf der rechten Seite § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um die Einstellung ¡¡Grundlagenwissen über Teilzeit, Befristung, Leiharbeit ¡¡Bedeutung von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag ¡¡Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze ¡¡Grundlagenwissen über Kündigungsgründe Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder, Mitglieder der JAV, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 890,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1090,- € 2. Teilnehmer: 990,- € weitere Teilnehmer: 890,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 56 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) TerminOrt Kennung 2016 Mai 09.05.-13.05. Bad Wiessee / Tegernsee 1906/2016 23.05.-27.05. Timmendorfer Strand 2104/2016 30.05.-03.06. Ostseebad Binz / Rügen 2205/2016 30.05.-03.06. Wernigerode / Harz 2206/2016 Juni 06.06.-10.06. Berlin 2305/2016 06.06.-10.06. Konstanz / Bodensee 2306/2016 13.06.-17.06. Boppard am Rhein 2405/2016 20.06.-24.06. München 2504/2016 20.06.-24.06. Köln 2505/2016 27.06.-01.07. Norderney 2605/2016 AR 1-Seminare sind für jedes BR-Mitglied erforderlich! Juli 04.07.-08.07. Dresden 2704/2016 11.07.-15.07. Berlin 2805/2016 18.07.-22.07. Ostseebad Baabe / Rügen 2904/2016 18.07.-22.07. Bremen 2905/2016 25.07.-29.07. Bad Wiessee / Tegernsee 3004/2016 August 01.08.-05.08. Köln 3105/2016 15.08.-19.08. Hamburg 3304/2016 22.08.-26.08. Leipzig 3403/2016 29.08.-02.09. Ostseebad Heringsdorf / 3504/2016 Usedom September 05.09.-09.09. Timmendorfer Strand 3603/2016 05.09.-09.09. Boppard am Rhein 3604/2016 12.09.-16.09. Berlin 3706/2016 12.09.-16.09. Prien am Chiemsee 3707/2016 19.09.-23.09. Neustadt a. d. Weinstraße 3805/2016 26.09.-30.09. Ostseebad Sellin / Rügen 3904/2016 Oktober 10.10.-14.10. Winterberg 4105/2016 10.10.-14.10. München 4106/2016 17.10.-21.10. Hamburg 4206/2016 24.10.-28.10. Berlin 4306/2016 24.10.-28.10. Friedrichshafen / Bodensee4307/2016 November 07.11.-11.11. Ostseebad Göhren / Rügen4507/2016 14.11.-18.11. Bad Reichenhall 4604/2016 21.11.-25.11. Würzburg 4705/2016 28.11.-02.12. Dresden 4804/2016 Gratis zu jedem AR 1Seminar! Dezember 05.12.-09.12. Willingen 4904/2016 12.12.-16.12. Köln 5004/2016 57 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) Aus dem Programm Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung Zugang, Form und Inhalt der Kündigung Die gesetzlichen Kündigungsfristen und der EuGH Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen TerminOrt Kennung 2016 Januar 04.01.-08.01. Dresden 0103/2016 11.01.-15.01. Hamburg 0204/2016 18.01.-22.01. Berlin 0305/2016 Die betriebsbedingte Kündigung Außer- oder innerbetriebliche Kündigungsursache Beispiele für betriebsbedingte Gründe Anforderungen an Sozialauswahl / Punkteschema Anwendung der Sozialauswahlkriterien 25.01.-29.01. Gelsenkirchen 0405/2016 Die verhaltensbedingte Kündigung Typische Kündigungsgründe, insbesondere Verstoß gegen Alkoholverbot und bei Straftaten im Betrieb Die Verdachtskündigung: Voraussetzungen Die personenbedingte Kündigung Was eine personenbedingte Kündigung ist Krankheit als häufigster Grund für eine personenbedingte Kündigung Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen Ablauf des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG Bedenken äußern und Widerspruch einlegen: Voraussetzungen Widerspruch einlegen: Gründe und wirksame Rechtsausübung Folgen des Widerspruchs für den Arbeitnehmer Der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers Das Wichtigste zum Kündigungsschutzverfahren Der Aufhebungsvertrag Begriff-, Abschluss, Form und Inhalt des Aufhebungsvertrags Anfechtung eines Aufhebungsvertrags durch den Arbeitnehmer Februar 01.02.-05.02. Freiburg 0505/2016 08.02.-12.02. Willingen 0604/2016 15.02.-19.02. Berlin 0703/2016 22.02.-26.02. Bad Reichenhall 0805/2016 29.02.-04.03. Leipzig 0907/2016 März 07.03.-11.03. Norderney 1005/2016 14.03.-18.03. Köln 1106/2016 April 04.04.-08.04. Gaienhofen / Bodensee 1408/2016 11.04.-15.04. Ostseebad Göhren / Rügen1506/2016 18.04.-22.04. Prien am Chiemsee 1608/2016 25.04.-29.04. Gelsenkirchen 1708/2016 25.04.-29.04. Würzburg 1709/2016 Mai 09.05.-13.05. Dresden 1907/2016 23.05.-27.05. Ostseebad Binz / Rügen 2105/2016 30.05.-03.06. Boppard am Rhein 2207/2016 weitere Termine auf der rechten Seite Sozialrechtliche Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Sperrzeiten wegen Arbeitsaufgabe / Eigenkündigung Arbeitslosengeld - Anspruch, Dauer, Höhe, Bemessung Abfindungsregelungen beim Arbeitslosengeld Regelungen nach dem Hartz-Konzept (Hartz IV) Regelungen zur Kurzarbeit § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Kündigung und Aufhebungsvertrag ¡¡Betriebs-, verhaltens- und personenbedingte Kündigung ¡¡Aktuelle Rechtsprechung zu den Kündigungsgründen ¡¡Überblick: Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens ¡¡Die wichtigsten Regelungen zum Arbeitslosengeld I + II ¡¡Das Wichtigste zur Kurzarbeit Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 990,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1190,- € 2. Teilnehmer: 1090,- € weitere Teilnehmer: 990,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 58 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) TerminOrt Kennung 2016 Juni 06.06.-10.06. München 2307/2016 13.06.-17.06. Berlin 2406/2016 20.06.-24.06. Düsseldorf 2506/2016 Juli 27.06.-01.07. Ostseebad Heringsdorf / 2606/2016 Usedom AR 2-Seminare sind für jedes BR-Mitglied erforderlich! 04.07.-08.07. Bad Wiessee / Tegernsee 2705/2016 11.07.-15.07. Potsdam 2806/2016 18.07.-22.07. Trier 2906/2016 25.07.-29.07. Timmendorfer Strand 3005/2016 August 01.08.-05.08. Friedrichshafen / Bodensee3106/2016 08.08.-12.08. Berlin 3202/2016 15.08.-19.08. Düsseldorf 3305/2016 22.08.-26.08. Wernigerode / Harz 3404/2016 29.08.-02.09. Hamburg 3505/2016 September 05.09.-09.09. Dresden 3605/2016 12.09.-16.09. Ostseebad Kühlungsborn 3708/2016 19.09.-23.09. Freiburg 3806/2016 26.09.-30.09. St. Peter-Ording 3905/2016 Oktober 10.10.-14.10. Neustadt a. d. Weinstraße 4107/2016 17.10.-21.10. Boppard am Rhein 4207/2016 24.10.-28.10. Füssen 4308/2016 November 07.11.-11.11. Ostseebad Baabe / Rügen 4508/2016 14.11.-18.11. Köln 4605/2016 21.11.-25.11. Hamburg 4706/2016 28.11.-02.12. Berlin 4805/2016 Dezember 05.12.-09.12. München 4905/2016 12.12.-16.12. Willingen 5005/2016 Arbeitsrecht für Fortg eschrittene (AR 2) in Willingen 59 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) Aus dem Programm Struktur und Wirkung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis Anspruch aus Vertrag Anspruch aus Tarifvertrag Anspruch aus Betriebsvereinbarung Voraussetzungen für die Kürzung oder Streichung vertraglicher Ansprüche Anrechnung auf Tariferhöhungen „Verschlechternde“ Betriebsvereinbarung Änderungskündigung TerminOrt Kennung 2016 Januar 11.01.-15.01. Willingen 0205/2016 Februar 01.02.-05.02. Hamburg 0506/2016 15.02.-19.02. Berlin 0704/2016 März 07.03.-11.03. St. Peter-Ording 1006/2016 14.03.-18.03. München 1107/2016 Voraussetzungen für die Kürzung oder Streichung von Ansprüchen aus Betriebsvereinbarungen Wirkungsweise von Ansprüchen aus Betriebsvereinbarungen Die ablösende Betriebsvereinbarung Kündigung oder vereinbartes Ende Voraussetzungen für das Bestehen einer Nachwirkung April 09.05.-13.05. Ostseebad Binz / Rügen 1908/2016 Kürzung von Ansprüchen aus Tarifvertrag oder bei vertraglicher Bezugnahme auf Tarifvertrag Voraussetzungen für unmittelbare Geltung des Tarifvertrags Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag Bedeutung unterschiedlicher Bezugnahmeklauseln Voraussetzungen für Kürzung tarifvertraglicher Ansprüche Kürzung bei fehlender Tarifgebundenheit aber vertraglicher Anwendung des Inhalts 30.05.-03.06. Berlin 2208/2016 Folgen für Ansprüche bei Umstrukturierungen Überblick über Arten und Formen von Umstrukturierungen Kürzungen im Rahmen einer Betriebsänderung Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Kürzungen im Rahmen eines Betriebsübergangs Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebsübergangs Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Betriebsübergang Rechtsfolgen für das Betriebsratsgremium Umfang und Art des Schutzes von Ansprüchen aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag 04.04.-08.04. Friedrichshafen / Bodensee1409/2016 18.04.-22.04. Erfurt 1609/2016 25.04.-29.04. Gelsenkirchen 1710/2016 Mai Juni 13.06.-17.06. Norderney 2407/2016 27.06.-01.07. Garmisch-Partenkirchen 2607/2016 Juli 11.07.-15.07. Nürnberg 2807/2016 25.07.-29.07. Köln 3006/2016 August 08.08.-12.08. Dresden 3203/2016 22.08.-26.08. Füssen 3405/2016 weitere Termine auf der rechten Seite Rolle des Betriebsrats bei Umstrukturierungen § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Ansprüche und Pflichten aus Vertrag, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag ¡¡Bedingungen, unter denen diese Ansprüche gekürzt oder gestrichen werden können ¡¡Durchsetzung von Ansprüchen ¡¡Auswirkungen von Unternehmensumstrukturierungen auf die Ansprüche Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 60 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 TerminOrt Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Kennung 2016 September 05.09.-09.09. Ostseebad Heringsdorf / 3606/2016 Usedom 19.09.-23.09. Düsseldorf 3807/2016 26.09.-30.09. Willingen 3906/2016 Oktober 10.10.-14.10. Potsdam 4108/2016 17.10.-21.10. Timmendorfer Strand 4208/2016 24.10.-28.10. Wernigerode / Harz 4309/2016 AR 3-Seminare sind für jedes BR-Mitglied erforderlich! November 07.11.-11.11. Berchtesgaden / Königssee4509/2016 21.11.-25.11. Freiburg 4707/2016 05.12.-09.12. Winterberg 4906/2016 Gratis zu jedem AR 3Seminar! 61 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Arbeitsrecht für Profis (AR 4) Aus dem Programm Grundlagen BDSG: Datenschutz im Betrieb Pflicht zum Datenschutz aus dem Bundesdatenschutzgesetz Europäische Vorgaben - gelten auch im Betrieb Wie weit reicht eigentlich der Datenschutz? Heimliche Videoaufzeichnung, GPS und E-Mail-Nutzung: Wie weit der Arbeitgeber gehen darf Schutz der Belegschaft durch Gesetze und durch Betriebsvereinbarungen mit Besuch beim Arbeitsgericht TerminOrt Januar 25.01.-29.01. Berlin Grundlagen SGB IX: Besonderer Schutz Schwerbehindertenvertretung Kündigungserschwerung bei anerkannter Schwerbehinderung Aufgabe des Integrationsamts und der Schwerbehindertenvertretung 0406/2016 Februar 29.02.-04.03. Köln 0908/2016 April 18.04.-22.04. Dresden Grundlagen ArbSchG: Unterschiedliche Aufgaben für unterschiedliche Betriebe Aufgaben des Arbeitsschutzes auch für den Betriebsrat Bildung eines Arbeitsschutzausschusses Welche Pflichten treffen den Arbeitgeber? „Wie sag ich’s meinen Kollegen?“ - wenn die Gesetze strenger sind, als gewünscht Kennung 2016 1610/2016 Juni 13.06.-17.06. München 2408/2016 August 22.08.-26.08. Hamburg 3406/2016 Oktober 10.10.-14.10. Frankfurt / Main 4109/2016 Dezember 05.12.-09.12. Düsseldorf 4907/2016 Grundlagen KSchG: Besonderer Schutz Krankheitsbedingte Kündigung - Voraussetzungen Kündigung auch während der Krankheit? Was passiert im Falle der Aussteuerung - Anspruch auf Urlaub und Weihnachtsgeld Besonderheiten bei Regelungen im Arbeitsvertrag - AGB-Kontrolle Grundlagen: BEM aus rechtlicher Sicht Betriebliches Eingliederungsmanagement: Voraussetzungen Was passiert ohne BEM? Wer ist zuständig? Grundzüge für eine Betriebsvereinbarung zum Thema BEM § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Grundlagen zum betrieblichen Datenschutz ¡¡Vertiefendes Wissen über die wichtigsten Schutzgesetze zugunsten der Arbeitnehmer ¡¡Hierauf muss der Betriebsrat achten ¡¡Kündigungen sind nicht immer möglich Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 62 D. Niebel zum Seminar Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Timmendorfer Strand C. Fuchs zum Seminar Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Teil 1 in Wismar / Ostsee „Bei der AAS fühle ich mich in sehr guten Händen. Das Seminar war sehr informativ und praxisorientiert. Die Referentin ist voll im Thema und konnte uns immer helfen. Die Seminarleiterin ist sehr sympathisch und hat uns ein gutes Rahmenprogramm geboten. Das schöne Hotel und das Essen rundeten die tolle Woche ab. Vielen Dank. Macht weiter so! “ „Es wurden uns intensiv themenspezifische Inhalte vermittelt. Referent und Seminarleiter sind individuell auf die Wünsche der Teilnehmer eingegangen. Das Rahmenprogramm war durchdacht und interessant gestaltet. Die Veranstaltung war sehr lehrreich und der Erfahrungsaustausch mit den anderen Betriebsräten war mir sehr wichtig.“ Ch. Teschner zum Seminar Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1 in Potsdam M. Strahm zum Seminar Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1 in Ostseebad Scharbeutz „Ich habe mich rundum wohl gefühlt. Die Seminarinhalte wurden vom Referenten verständlich und anhand von Alltagssituationen verdeutlicht. Somit wurde mir das Grundwissen auf sehr interessante Weise näher gebracht. Die Seminarleiterin hat uns in einer sehr angenehmen und aufmerksamen Weise betreut. Das Rahmenprogramm und die Organisation waren die Highlights.“ „Es ist immer wieder schön, wie aufgehoben ich mich in den AAS-Seminaren fühle. Die kompetenten Referenten beantworten immer alle Fragen und sind stets geduldig und freundlich. Ein riesigen Dankeschön gilt natürlich auch den Seminarleitern, die sich immer tolle Aktivitäten einfallen lassen und sich einfach um alles kümmern.“ E. Gülacti zum Seminar Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene in Prien am Chiemsee G. Grober und U. Meyes zum Seminar Betriebliches Gesundheitsmanagement in Bremen „Eine super Seminarwoche - vom Anfang bis zum Ende. Referentin, Seminarleitung, Hotel und Rahmenprogramm: alles top! Ich freue mich auf weitere AAS-Seminare.“ „Seit vielen Jahren besuchen wir und unsere Kollegen ausgewählte Seminare der AAS, die uns bei der Umsetzung der täglichen Betriebsratsarbeit von großem Nutzen sind. Die Qualität der angebotenen Seminare hat uns vollends überzeugt.“ A. Stadler zum Seminar Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in Heidelberg A. Essafi zum Seminar Protokollund Schriftführung in Timmendorfer Strand „Dies war mein erstes Seminar und ich war positiv überrascht. Ich habe viel Nützliches gelernt und freue mich auf AR 2. Die Seminarleitung war super freundlich und hilfsbereit. Unsere Referentin hat sich immer Zeit für Fragen der Teilnehmer genommen und den Inhalt des Seminars sehr gut rübergebracht.“ „Die Organisation durch die Seminarleiterin war ausgezeichnet. Die Referenten haben wie immer präzise und verständlich referiert, so dass wir unsere BR-Arbeit wunderbar ausführen können.“ 63 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Wirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte Aus dem Programm Gesetzliche Rahmenbedingungen Informationsrechte des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 BetrVG Der Wirtschaftsausschuss, §§ 106 bis 110 BetrVG Jahresabschluss Rechtliche Grundlagen zur Erstellung Erläuterung der Bilanz Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Erläuterung des Anhangs und des Lageberichts Unterschiede der wichtigsten Personen- und Kapitalgesellschaftsformen Bilanzanalyse Bilanzierung der Aktiv- und Passivseite Die GuV in der Umsatzkosten- und Gesamtkostenmethode Bilanzspielräume der deutschen Unternehmen Die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Unterschiede zwischen nationaler und internationaler Rechnungslegung TerminOrt Kennung 2016 April 11.04.-15.04. Dresden 1507/2016 November 21.11.-25.11. Willingen 4708/2016 i Übrigens! Nach der Rechtsprechung des LAG Baden-Württemberg (vom 08.11.1996 - 5 TaBV 2/96) erfordert eine sachgerechte Betriebsratsarbeit von jedem Betriebsratsmitglied einen gewissen Standard an wirtschaftlichen Kenntnissen. Insoweit ist allen Betriebsratsmitgliedern, sofern sie derartige Kenntnisse nicht besitzen, die Teilnahme an Schulungsund Bildungsveranstaltungen zu ermöglichen, die solche notwendigen und allgemeinen Kenntnisse vermitteln. Informationsquelle Rechnungswesen Grundlagen zum Rechnungswesen Was steht wo und was kann der Betriebsrat daraus erkennen Zugriffsmöglichkeiten des Betriebsrats Kennzifferninformationssysteme Eigene Kennzahlen für den Betriebsrat und deren Aussagewerte § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Welche Informationen erhält der Betriebsrat zu wirtschaftlichen Angelegenheiten ¡¡Den Jahresabschluss verstehen ¡¡Bilanzen lesen ¡¡Kennzifferninformationssysteme für die BR-Arbeit nutzen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Wirtschaftsausschussmitglieder (BR-Mitglied), Wirtschaftsausschussmitglieder (nicht BR-Mitglied) Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 990,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1190,- € 2. Teilnehmer: 1090,- € weitere Teilnehmer: 990,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 64 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Die Arbeit als Einzelbetriebsrat Besonderheiten, wenn es nur ein Betriebsratsmitglied gibt Aus dem Programm Die Arbeit des Betriebsobmanns Sitzungen und Beschlussfassung: Beim einköpfigen Betriebsrat läuft das etwas anders! Sprechstunden und Betriebsversammlung Rechtsstellung des Betriebsobmanns Ausstattung und Kosten des Betriebsobmanns Aufgaben, Informations- und Überwachungsrechte TerminOrt Kennung 2016 April 25.04.-29.04. Berlin 1711/2016 Krankheit und Urlaub des Betriebsobmanns Was passiert mit der Mitbestimmung bei Krankheit und Urlaub des Betriebsobmanns? Gibt es ein Ersatzmitglied? Mitbestimmungslose Zeiten Zurückstellung aufschiebbarer Entscheidungen Neuwahl bei dauerhaftem Ausscheiden? Kündigung des Betriebsobmanns Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsräten Beteiligung bei der eigenen Kündigung? Darf das Ersatzmitglied der Kündigung zustimmen? Zustimmungsersetzungsverfahren Schicksal des Betriebsratsamts bei Kündigung Wiederherstellung der Amtsfähigkeit durch Weiterbeschäftigung Mitbestimmung des Betriebsobmanns Volle Mitbestimmung bei Kündigungen Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes im Kleinbetrieb? Beteiligung in sonstigen personellen Angelegenheiten Volle Mitbestimmung bei Arbeitszeit, Urlaub usw. Betriebsänderung im Kleinbetrieb Zählen Leiharbeitnehmer bei der Betriebsgröße mit? Mehr Mitbestimmung bei Wachsen des Betriebs Betriebsobmann und Gesamtbetriebsrat Grundsatz: Der Betriebsobmann ist Mitglied im GBR Ausnahme gem. § 47 Abs. 5 BetrVG Die Arbeit des Betriebsobmanns im Gesamtbetriebsrat § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Wirksames Handeln als Betriebsobmann ¡¡Besonderheiten beim einköpfigen Betriebsrat ¡¡Besonderheiten im Kleinbetrieb ¡¡Aufgaben, Informations-, Überwachungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsobmanns ¡¡Verhältnis zum Gesamtbetriebsrat Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsobleute (einköpfige Betriebsräte) und ihre Ersatzmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 65 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 Aus dem Programm Was ist Arbeits- und Gesundheitsschutz? Arbeitsbelastung und ihre möglichen Folgen für den menschlichen Organismus Zahlen, Daten, Fakten zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsunfall Berufskrankheiten Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr Wegeunfall Die inner- und außerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation Personen, Institutionen Aufgaben, Handlungsfelder, Zusammenarbeit Gesetzlicher Handlungsrahmen der betrieblichen Arbeitsschutzexperten Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses TerminOrt Kennung 2016 Januar 18.01.-22.01. Willingen 0306/2016 Februar 29.02.-04.03. Berlin 0909/2016 März 14.03.-18.03. Berchtesgaden / Königssee1108/2016 April 11.04.-15.04. Freiburg 1508/2016 Mai 09.05.-13.05. Düsseldorf 1909/2016 Juni 06.06.-10.06. Dresden 2308/2016 Juli 04.07.-08.07. St. Peter-Ording 2706/2016 August Gesetzliche Grundlagen Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und ihre Rangfolge Die Wirkungen der europäischen Richtlinien auf die bundesdeutsche Gesetzgebung Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzverordnungen Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsstättenverordnung Verordnungen der Berufsgenossenschaften Erfolgsermittlung der staatlichen Überwachungsorgane Die betriebsverfassungsrechtlichen Normen, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats Überwachungsaufgaben nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Mitwirkung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz und bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung 08.08.-12.08. Heidelberg 3204/2016 September 26.09.-30.09. Ostseebad Göhren / Rügen3907/2016 Dezember 05.12.-09.12. Hamburg 4908/2016 i Übrigens! Das Arbeitsgericht Bamberg hält dieses Seminar in seiner Entscheidung vom 05.11.2012 - 2 BVGa 3/12 für „offensichtlich“ erforderlich. Die Schulung der AAS steht unter dem Überbegriff „Was ist Arbeits- und Gesundheitsschutz?“. Hierüber müssen sich alle Betriebsräte in deutschen Betrieben Information durch entsprechende Schulung beschaffen dürfen. Strategisches Vorgehen des Betriebsrats § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Die Aufgaben der betrieblichen Gesundheitsschutzexperten ¡¡Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses ¡¡Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für den betrieblichen Gesundheitsschutz ¡¡Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 66 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2 Aus dem Programm TerminOrt Aktuelle Daten zur Arbeitsbelastung 2016 Situation in den Betrieben Umfragen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes, staatliches Verhalten im Arbeitsschutz 15.02.-19.02. München Wesentliche Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes Zielsetzung des Arbeitsschutzgesetzes Grundpflichten des Arbeitgebers Schaffung einer dynamischen Arbeitsschutzstruktur Verknüpfung von Technik, Arbeitsbedingungen und sozialen Einflüssen bei Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation Juni Umsetzung der Arbeitsschutzgesetzgebung im Unternehmen Gefährdungsbeurteilung Belastungen erkennen und Handeln z. B. bei Gefahrstoffen, Lärm, Ergonomieproblemen, Bildschirmarbeit, Stress Das innerbetriebliche Arbeitsschutzsystem Aufgabe und Stellung der innerbetrieblichen Arbeitsschutzverantwortlichen Arbeitsschutzausschuss Erste Hilfe Unterweisung der Beschäftigten Arbeitsschutzmanagementsysteme am Beispiel von OHRIS Kennung Februar 0705/2016 April 04.04.-08.04. Hamburg 1410/2016 20.06.-24.06. Ostseebad Göhren / Rügen2507/2016 August 01.08.-05.08. Köln 3107/2016 September 12.09.-16.09. Konstanz / Bodensee 3709/2016 Oktober 24.10.-28.10. Willingen 4310/2016 Dezember 12.12.-16.12. Berlin 5006/2016 i Übrigens! Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) sind in jedem Betrieb wichtig. Die herausragende Bedeutung für die Betriebsratsarbeit hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt: Schulungsveranstaltungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG als erforderlich anzusehen (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 74/83). Gesundheitsförderung im Betrieb Gesundheitszirkel, Krankenrückkehrgespräche, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats Betriebsvereinbarungen Strategisches Vorgehen des Betriebsrats § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Die Aufgaben der betrieblichen Gesundheitsschutzexperten ¡¡Gefährdungsbeurteilung in Büro, Verwaltung und Produktion ¡¡Grundstrukturen von betrieblichen Arbeitsschutzmanage mentsystemen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 67 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 1 Das erforderliche Basiswissen für die Ersatzmitglieder des Betriebsrats Aus dem Programm Rechtsstellung des Ersatzmitglieds Schutz der Amtsausübung Kündigungsschutz: Beginn und Ende des vollen und des nachwirkenden Kündigungsschutzes Eingeschränkte Versetzungsbefugnis Rechtsstellung während des Vertretungsfalls Abmeldung zur Betriebsratsarbeit Geheimhaltungspflicht Nachrücken von Ersatzmitgliedern für ausgeschiedene und zeitweilig verhinderte Betriebsratsmitglieder Wann liegt ein Verhinderungsfall vor? Reihenfolge des Nachrückens unter Berücksichtigung der Geschlechterquote Verhinderung mehrerer Betriebsratsmitglieder Das Wichtigste zur Betriebsratssitzung Ladung zur Betriebsratssitzung Mitteilung der Tagesordnung Voraussetzungen für wirksame Beschlussfassung Das Protokoll der Betriebsratssitzung TerminOrt Kennung 2016 Februar 08.02.-12.02. Berlin 0605/2016 Juni 27.06.-01.07. Köln 2608/2016 September 26.09.-30.09. Würzburg 3908/2016 i Übrigens! Auch Ersatzmitglieder können einen Anspruch auf den Besuch von Schulungsveranstaltungen haben. Voraussetzung ist, dass sie über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig zu Betriebsratssitzungen hinzugezogen werden und damit auch zukünftig zu rechnen ist (vgl. BAG vom 19.09.2001 - 7 ABR 32/00). Regelmäßigkeit ist zu bejahen, wenn ein Ersatzmitglied längere Zeit an mindestens einem Viertel der Betriebsratssitzungen teilgenommen hat (ArbG Mannheim vom 19.01.2000 - 8 BV 18/99). Die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG Ordnung des Betriebs Arbeitszeit und Überstunden Betriebliche Überwachung Entgelt und übertarifliche Leistungen Mitwirkung in personellen Angelegenheiten Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung nach § 99 BetrVG Wirksame Ausübung des Zustimmungsverweigerungsrechts Beteiligungsrechte bei Kündigungen Ablauf des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG Widerspruch einlegen und Bedenken äußern - Unterschiede und Auswirkungen Wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts Rechtsfolgen eines wirksamen Widerspruchs für den Arbeitnehmer § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Grundlagenwissen über die Arbeitsweise des Betriebsrats ¡¡Rechtsstellung von Ersatzmitgliedern ¡¡Rechtsfragen rund um das richtige Nachrücken ¡¡Grundlagenwissen bei Beteiligungsrechten des Betriebsrats Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Ersatzmitglieder ab 990,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1090,- € weitere Teilnehmer: 990,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 68 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 2 Die wichtigsten Vorschriften im Arbeitsrecht Aus dem Programm Allgemeine Aufgabe des Betriebsrats, § 80 BetrVG Überwachen Sie die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzgesetze Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Einhaltung des AGG bei Stellenanzeige und Stellenausschreibung Gesetzliche Diskriminierungsverbote Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen Einstellung und Eingruppierung Besonderheiten bei Arbeitsverträgen Der unbefristete Arbeitsvertrag Der befristete Arbeitsvertrag: Wann ist er zulässig? Kettenbefristungen: Was ist möglich, was nicht? Teilzeitbeschäftigung Leiharbeit Überwachen Sie die Einhaltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen Das Wichtigste zum Tarifvertrag Betriebsvereinbarungen Gegenstand einer Gesamtzusage Die betriebliche Übung Arbeitszeit-, Bundesurlaubs- und Entgeltfortzahlungsgesetz Das Arbeitszeitrecht: Höchstarbeitszeit, Überstunden, Kurzarbeit Der Urlaub des Arbeitnehmers: Übertragung des Urlaubsanspruchs im Krankheitsfall Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Vorlage der AU-Bescheinigung Grundlagen des Kündigungsrechts Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung: Zugang, Form, Inhalt der Kündigung Beteiligung des Betriebsrats Das Kündigungsschutzgesetz: Was regelt es? Verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigung Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach dem wirksamen Widerspruch TerminOrt Kennung 2016 Juni 27.06.-01.07. Berlin 2609/2016 November 21.11.-25.11. Köln 4709/2016 i Übrigens! Auch Ersatzmitglieder können einen Anspruch auf den Besuch von Schulungsveranstaltungen haben. Voraussetzung ist, dass sie über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig zu Betriebsratssitzungen hinzugezogen werden und damit auch zukünftig zu rechnen ist (vgl. BAG vom 19.09.2001 - 7 ABR 32/00). Regelmäßigkeit ist zu bejahen, wenn ein Ersatzmitglied längere Zeit an mindestens einem Viertel der Betriebsratssitzungen teilgenommen hat (ArbG Mannheim vom 19.01.2000 - 8 BV 18/99). Weitere Seminare für Ersatzmitglieder: Seminar Seite Einführung in das BetrVG (BR 1) 44 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 Wirtschaftliches Grundwissen 64 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 66 § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Arbeitsrechtliche Bestimmungen bei Einstellungen ¡¡Die wichtigsten Beschäftigungsformen ¡¡Ansprüche der Arbeitnehmer aus Tarif- und Arbeitsvertrag ¡¡Ansprüche der Arbeitnehmer aus Betriebsvereinbarungen ¡¡Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze ¡¡Grundlagen des Kündigungsrechts Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Ersatzmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 990,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1090,- € weitere Teilnehmer: 990,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 69 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Würzburg Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in Füssen Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 in Leipzig 70 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat in Nürnberg Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Willingen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1 in Bremen 71 Dr. Ina Schlicker Leitung Referentenabteilung 72 ORGANISATION UND TÄGLICHE BETRIEBSRATSARBEIT Thema Seite Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1 Das lernen Sie 74 So formulieren Sie es richtig: Sitzungsprotokoll und wirksamer Schriftverkehr 75 Einstieg ins Betriebssystem und Office-Paket, Nutzung des PCs für Schriftsätze und weitere Aufgaben des BR Die Haftung des Betriebsrats vermeiden 76 Haftungsrisiken des Betriebsrats und seiner Mitglieder, Geheimhaltungspflichten Als Führungskraft im Betriebsrat 77 Spannungsfelder zwischen Funktion als Führungskraft und BR-Mitglied lösen 79 Projektmanagement für Betriebsräte, ergebnisorientiert und strukturiert arbeiten Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 2 NEU! NEU! Die Vorhaben des Betriebsrats Von der Planung bis zur Umsetzung 73 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Organisation und tägliche Betriebsratsarbeit Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1 Wie formuliere ich es richtig? Aus dem Programm Protokoll- und Schriftführer Bestellung zum Protokoll- und Schriftführer Ihre Aufgaben als Protokoll- und Schriftführer Entwurf eigener Muster für Ihre Betriebsratsarbeit TerminOrt Februar 01.02.-05.02. Willingen 0507/2016 22.02.-26.02. München 0806/2016 April Die Ladung zur Betriebsratssitzung Schwerpunkt: Ladung nebst Tagesordnung rechtssicher verfassen Was gehört in die Ladung? Was nicht? Typische Fehler Die Tagesordnung und warum sie so wichtig ist 11.04.-15.04. Düsseldorf Das Protokoll des Betriebsrats Praxisübungen: Erstellen Sie ein Musterprotokoll Mindestinhalt des Protokolls, Aufbewahrungsfristen Unterzeichnung und Anwesenheitsliste Einwendungen gegen das Protokoll 20.06.-24.06. Timmendorfer Strand Die Ausstattung des Betriebsrats Schwerpunkt: Formulieren Sie Schreiben an den Arbeitgeber Bestellung von Literatur und anderen Ausstattungsgegenständen Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers Das Sekretariat des Betriebsrats September Rechtsgrundlagen zum Sammeln und Auswerten von Informationen Schwerpunkt: Fordern Sie einen Sachverständigen an Der allgemeine Unterrichtungsanspruch Die betriebliche Auskunftsperson und Sachverständige Kennung 2016 1509/2016 Mai 09.05.-13.05. Berlin 1910/2016 Juni 2508/2016 Juli 18.07.-22.07. Prien am Chiemsee 2907/2016 August 29.08.-02.09. Ostseebad Baabe / Rügen 3506/2016 26.09.-30.09. Boppard am Rhein 3909/2016 Oktober 17.10.-21.10. Dresden 4209/2016 November 07.11.-11.11. Karlsruhe 4510/2016 Dezember 12.12.-16.12. Hamburg 5007/2016 Rechtsgrundlagen zur personellen Mitbestimmung Schwerpunkt: Die rechtssichere Zustimmungsverweigerung und einen wirksamen Widerspruch formulieren Wiederholung: Einstellung, Versetzung, Kündigung Handlungsmöglichkeiten des BR: Zustimmung verweigern, Widerspruch Rechtliches Vorgehen Schwerpunkt: Schreiben an den Arbeitgeber und das Arbeitsgericht Beschlussverfahren, Einigungsstellen- und OWi-Verfahren Wer ist mein Ansprechpartner? Welche Stelle kann ich bei Missständen anschreiben? Wirksame Beauftragung von Rechtsanwälten § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Schriftverkehr rund um die Geschäftsführung des Betriebsrats: Von der rechtswirksamen Ladung zur Sitzung bis zum aussagekräftigen Protokoll ¡¡Formulierungshilfen für Ihre tägliche Betriebsratsarbeit, insbesondere für Zustimmungsverweigerungen und Widersprüche Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Protokoll- und Schriftführer, Stellvertretende Protokoll- und Schriftführer, Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 74 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Organisation und tägliche Betriebsratsarbeit Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 2 NEU! Betriebsratsarbeit mit dem PC umsetzen Aus dem Programm TerminOrt Schneller Einstieg ins Betriebssystem und Office-Paket Wie funktionieren Windows, Excel, Word und Outlook? Organisation des Betriebsratsalltags: Ordner- und Ablagesystem Passwortschutz und Schutz der Daten vor unberechtigtem Zugriff Praktische Übungen 2016 Nutzen Sie den PC für die Erstellung Ihres Protokolls Von der Vorlage bis zum fertigen Protokoll Ihrer BR-Sitzung Nutzen Sie Word für die Erstellung des Protokolls: Aufzählungen, Seitenumbrüche, Formatierungen Versendung des Protokolls per Mail: Möglichkeiten von Outlook Umwandlung eines Word-Dokuments in eine pdf So stellen Sie sicher, dass jedes BR-Mitglied das Protokoll erhält September Ladung zur Betriebsratssitzung Word & Outlook: Ladung zur Sitzung als Serienbrief oder E-Mail So stellen Sie sicher, dass jeder die Ladung zur BR-Sitzung erhält Nutzen Sie Outlook für die Terminierung Ihrer Betriebsratsarbeit Exkurs Öffentlichkeitsarbeit: Plakate & Präsentationen entwerfen Kennzifferninformationssysteme Erfassung und Auswertung betrieblicher Daten mit Excel Tabellenkalkulation: Kontrollpflichten erfüllen - schnell & effizient Darstellung und Aufbereitung der Ergebnisse in Diagrammform Beispiele: BEM, Arbeitszeit, Entgelt - So erkennen Sie Zusammenhänge und Auffälligkeiten Kennung März 14.03.-18.03. Wernigerode / Harz 1109/2016 Juni 13.06.-17.06. Köln 2409/2016 05.09.-09.09. Bremen 3607/2016 Oktober 24.10.-28.10. Willingen 4311/2016 Dezember 05.12.-09.12. Hamburg 4909/2016 i Übrigens! Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die über keine oder nur geringe PC-Kenntnisse verfügen. Wir empfehlen den Teilnehmern dieses Seminars, zunächst das Seminar „Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1“ zu besuchen. Präsentieren Sie die Ergebnisse Ihrer BR-Arbeit mit PowerPoint Entwurf eines eigenen Folienmasters für die Betriebsratsarbeit Vorstellung der BR-Mitglieder: Bilder für PowerPoint nutzen Entwickeln einer Checkliste: Woran Sie bei der BR-Sitzung denken sollten Die technischen Voraussetzungen für den optimalen Ablauf der Betriebsratssitzung Beispiele vorbereiten für unterschiedliche Ansprechpartner Gemeinsame Entwicklung von Musterlösungen Ziel: Eigener Baukasten mit Mustern für Ihre Betriebsratsarbeit Ein PC-Arbeitsplatz pro Seminarteilnehmer § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Grundfunktionen von Word, Excel, PowerPoint und Outlook kennen ¡¡PC-Grundlagen der Organisation und Präsentation der Betriebsratsarbeit ¡¡Textverarbeitung für Ihre Betriebsratsarbeit nutzen ¡¡Protokoll- und Schriftführung mit Hilfe des PCs Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Protokoll- und Schriftführer, Stellvertretende Protokoll- und Schriftführer, Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 75 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Organisation und tägliche Betriebsratsarbeit Die Haftung des Betriebsrats vermeiden Haftungsrisiken in der Betriebsratsarbeit Aus dem Programm Rechtliche Grundlagen der Haftung Arbeitnehmerhaftung: Wieso haftet der Arbeitnehmer? Haftung des Betriebsrats: Gesetzliche Regelungen Wer haftet: Der Betriebsrat oder das Betriebsratsmitglied? TerminOrt Kennung 2016 Mai 09.05.-13.05. Dresden 1911/2016 Typische Haftungsrisiken vermeiden Nach der aktuellen Entscheidung des BGH und des OLG Frankfurt: Das ist ab jetzt bei der Beauftragung von Beratern und Sachverständigen zu beachten Teilnahme an Schulungsveranstaltungen Fehlerhafte Rechtsauskunft und Beratung von Kollegen Wenn die Neutralitätspflicht verletzt wird Verstoß gegen die Friedenspflicht? Was sind Kopplungsgeschäfte - Was ist noch erlaubt? Verstoß gegen das Begünstigungsverbot Entgelt- und Begünstigungsverbot Beispiele für eine unzulässige Begünstigung Einzelfälle aus der Rechtsprechung Verletzung von Geheimhaltungspflichten Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse? Informationsaustausch der Gremien untereinander Voraussetzung für die Geheimhaltung Umfang der Schweigepflicht Persönliche Geheimnisse der Arbeitnehmer: Informationen aus der Personalakte und der Sprechstunde Umgang mit Arbeitnehmerdaten bei Einstellung und Kündigung Rechtsfolgen Sanktionen nach dem BetrVG gegenüber dem Betriebsrat Ausschluss aus dem Betriebsrat und Auflösung des Betriebsrats Die betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung Strafbarkeit von Verstößen Kündigung von Betriebsratsmitgliedern Verbale Entgleisungen Ab- und Rückmeldepflichten Private Nutzung von Sachmitteln des Betriebsrats Bewusst fehlerhafte Reisekostenabrechnung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Arbeitnehmerhaftung und Haftung des Betriebsrats ¡¡Konsequenzen von Pflichtverstößen des Betriebsrats ¡¡Schadensersatzansprüche, Ausschluss, strafrechtliche Sanktionen ¡¡Wann eine fristlose Kündigung drohen kann Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 76 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Organisation und tägliche Betriebsratsarbeit Als Führungskraft im Betriebsrat Im Spannungsfeld der Interessen Aus dem Programm Persönliche Standortbestimmung Warum ich mich für die BR-Arbeit engagieren möchte Warum ich nach wie vor gerne Führungskraft bin Mit welchen Erwartungen werde ich aus verschiedenen Richtungen konfrontiert? Wo ergeben sich Rollen- / Loyalitätskonflikte oder sonstige Schwierigkeiten aus meiner Doppelrolle? Meine persönlichen „Antreiber“ bzw. Leitmotive Mein persönlicher Kommunikations- und Konfliktstil TerminOrt Kennung 2016 April 11.04.-15.04. Hamburg 1510/2016 Oktober 10.10.-14.10. Berlin 4110/2016 Als Führungskraft im Betriebsrat Sich der besonderen Stärken und Fähigkeiten einer Führungskraft bewusst sein und diese für die Betriebsratsarbeit nutzen Erfahrungen aus der Führungsrolle auf die BR-Arbeit übertragen Zeit finden für die BR-Arbeit neben der Führungsarbeit Im Spannungsfeld zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat Der eigene Anspruch: Angemessenes Engagement für die BR-Arbeit und gleichzeitig der Führungsverantwortung weiter gut gerecht werden Angemessener Umgang mit Rollen- / Loyalitätskonflikten Das Modell des „Inneren Teams“ (Schulz von Thun) Vertrauen im BR-Gremium und gleichzeitig gegenüber dem eigenen Arbeitgeber aufbauen und aufrechterhalten Konfliktsituationen frühzeitig erkennen und klären Die Doppelrolle in der Praxis Die Interessen speziell von Führungskräften angemessen gegenüber dem Arbeitgeber vertreten Typische Beispiele von Schwierigkeiten, die im BR wie auch im Führungsalltag auftreten können Erörterung von konkreten Fallbeispielen und Fragestellungen aus dem Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich in der gleichen Doppelrolle befinden § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Klarheit über die eigene Position ¡¡Interessen speziell von Führungskräften vertreten ¡¡Konfliktsituationen erkennen, lösen, ggf. aushalten ¡¡Prioritäten richtig setzen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder, die gleichzeitig eine Führungsaufgabe im Unternehmen wahrnehmen ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 77 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Organisation und tägliche Betriebsratsarbeit WARUM PROJEKTMANAGEMENT? INTERVIEW Ein Gespräch mit Conny Lindner Damit hier kein Detail und keine wichtigen Aufgaben übersehen werden, bietet das Projektmanagement eine strukturierte Herangehensweise an, die auch kleine Projekte zum Erfolg führt. Wie funktioniert denn eigentlich Projektmanagement? Kannst Du uns das kurz erläutern? Conny Lindner: Projektmanagement bedeutet in erster Linie Planung und Kontrolle: Alle Arbeitsaufgaben werden kleinschrittig aufgearbeitet, damit die Betriebsratsmitglieder feststellen können, wer bis wann welche Aufgaben erledigt. Sichtbar wird auch, an welcher Stelle des Projekts es haken kann. Durch die Gliederungen werden komplexe Vorhaben überschaubarer und handhabbarer. Zur Planung an sich ist nicht zwingend notwendig, verzwickte IT-Tools zu beherrschen; mit verschiedenen einfachen Mitteln - von der übersichtlichen Liste bis zu leicht verständlichen Tabellen - können die Betriebsratsmitglieder die einzelnen Schritte verfolgen und den Betriebsrat auf Stand halten. Außerdem behält jeder den Überblick über sein eigenes Aufgabenfeld. „Mit den Methoden des Projektmanagements kann der Betriebsrat initiativ werden und eigene Ziele proaktiv angehen.“ Akkreditierte Coachin / GPM (Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e. V.) Hallo Conny, wie kann der Betriebsrat in seiner Arbeit von den Praktiken aus dem Projektmanagement profitieren? Conny Lindner: Nach meinen Erfahrungen entsteht für Betriebsräte eine große Unzufriedenheit, wenn sich die Betriebsratsmitglieder nur in der Reaktion auf die Initiativen des Arbeitgebers sehen. Mit den Methoden des Projektmanagements kann der Betriebsrat initiativ werden und eigene Ziele proaktiv angehen. Projekte müssen nicht immer große Veränderungen wie z. B. Fusion, Schließungen oder Kündigungswellen sein, Projekte können auch kleinere Vorhaben wie der Abschluss einer Betriebsvereinbarung, ein Tag der offenen Tür oder Ähnliches sein. 78 Kannst Du uns ein Beispiel nennen, bei dem Projektmanagement für Betriebsräte eine Rolle spielen kann? Conny Lindner: Nehmen wir an, der Arbeitgeber beschäftigt sich z. B. mit dem Thema Gesundheitsmanagement oder mit dem demografischen Wandel. Das sind Projekte, bei denen der Betriebsrat auf jeden Fall eine große Rolle spielt, und zwar nicht nur juristisch gesehen, sondern auch dann, wenn er die Themen generell unterstützt. Mit einem Projektmanagement können die verschiedenen Stellschrauben eines Projekts, vom Start bis zum Abschluss, beachtet werden, und zwar nicht nur vom Arbeitgeber, sondern auch vom Betriebsrat. Nach der Schulung zum Projektmanagement wird der Betriebsrat nicht nur eigene Vorhaben effizient gestalten können, er wird auch die Arbeitsmethoden des Arbeitgebers besser nachvollziehen können. Conny, vielen herzlichen Dank für das Interview! Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Organisation und tägliche Betriebsratsarbeit Die Vorhaben des Betriebsrats - Von der Planung NEU! bis zur Umsetzung Projektmanagement für Betriebsräte Aus dem Programm Alltag der Betriebsräte und Zusammenhänge mit Projektmanagement Bekannte Aufgaben und ihre Struktur „Qualität“ in der Betriebsratsarbeit „Pannen“ im BR-Alltag - Zusammenhang mit Projektmanagement Warum Strukturen aus dem Projektmanagement in der Betriebsratsarbeit gut sind Projektmanagement zur Verbesserung der Kommunikation TerminOrt Kennung 2016 Oktober 24.10.-28.10. Hamburg 4312/2016 Projektmanagement - technische Kompetenzen Projekte in der Betriebsratsarbeit Der Einsatz von Projektstartmethoden, um die Kollegen „ins Boot zu holen“ Projektanforderungen und Ziele für betriebliche Themen Der Nutzen einer Umfeldanalyse für Betriebsräte Rollenmodelle für Betriebsräte Planungsmethoden aus dem Projektmanagement Auf „Augenhöhe“ durch Methoden aus dem Projektcontrolling Informationsstrukturen für zielsichere Kommunikation Projektmanagement - Verhaltenskompetenzen Engagement und Motivation für Vorhaben des Betriebsrats Selbststeuerung in der ehrenamtlichen Arbeit Durchsetzungsvermögen von Betriebsräten Ergebnisorientierung Fallen der eigenen Betroffenheit und ihre Auswirkungen Angemessene Verhaltensweisen Methodenanwendung und Praxisbeispiele Definition eines Projekts in der Betriebsratsarbeit Projektauftrag Projektzielplan und Nichtziele Umfeld-Analyse Beziehungen oder Zielkonflikte Projektstrukturplan, Projektmeilensteinplan Arbeitspakete Funktionendiagramm Personaleinsatzplan, Kostenplan § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Projektzieldefinitionen für betriebliche Themen ¡¡Anwendungsmöglichkeiten von Projektmanagement Methoden ¡¡Gängige Projektmanagement-Methoden im Detail Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 14 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter, Betriebsratsmitglieder, Personalratsvorsitzende und Stellvertreter ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 79 J. Faust und B. Schönhofen zum Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1 in Eisenach Ch. Hortig zum Seminar Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Gaienhofen / Bodensee „Die Referentin war sehr praxisorientiert und vermittelte ihr Wissen sehr interessant und mit vielen Beispielen. Die Seminarleiterin umsorgte uns „mütterlich“ und gestaltete die Freizeit sehr angenehm. Insgesamt war es eine sehr gute Woche. Herzlichen Dank.“ „Dank der hervorragenden Qualität der Seminardurchführung des Referenten und des guten Rahmenprogramms wird das Seminar zur Verbesserung meiner BR-Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten. Die begleitende Gestaltung des Rahmenprogramms wird mir in guter Erinnerung bleiben.“ J. Schmidt zum Seminar Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Düsseldorf R. Bröckling zum Seminar Die Arbeit im Betriebsausschuss in Ostseebad Göhren / Rügen „Das Seminar war mehr als nur klasse. Vom Unterricht bis zur Betreuung war alles super. Die Teilnehmer waren alle gut drauf, was man auch im Unterricht gemerkt hat. Unsere Seminarleitung war besonders engagiert und hat bestens für unser Wohl und unsere Unterhaltung gesorgt. Ich habe viel gelernt und nehme viel mit für den weiteren Weg im Betriebsrat.“ „Die Woche war super organisiert. Die Referenten sind durchweg kompetent. Sie gingen sowohl auf Fragen zum Lehrgangsthema als auch auf betriebliche Problematiken ein. Ich habe sehr nette BR-Kollegen kennengelernt, mit denen ich auch weiterhin in Kontakt bleibe. Die Erwartungen wurden in jeder Hinsicht übertroffen.“ U. Widmann zum Seminar Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Gaienhofen / Bodensee U. Jankowski zum Seminar Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Winterberg „Das Seminar war für mich in allen Belangen organisatorisch super. Mit einem kompetenten Referenten und einer netten Seminarleitung. Ich kann die AAS mit gutem Gewissen weiterempfehlen.“ „Die Referenten waren fachlich kompetent und sympathisch. Die Seminarleiterin war hilfsbereit und freundlich. Für Einsteiger ist dieses Seminar auf jeden Fall zu empfehlen. Ich kann die gesamte Veranstaltung nur positiv bewerten.“ U. Große zum Seminar Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in Timmendorfer Strand „Dies war mein zweites Seminar und ich bin wiederholt positiv überrascht. Das ganze Seminar und der Austausch mit den anderen Betriebsräten war sehr informativ und gesellig. Referentin und Seminarleiter gaben ihr Bestes und sorgten dafür, dass ich mich sehr wohl gefühlt habe. Ich kann jedem Betriebsratsmitglied die AAS nur empfehlen. Ein großes Lob.“ 80 D. Prinz zum Seminar Personalreduzierung und Betriebsänderung in Rostock „Das Seminar war insbesondere durch die Kompetenz des Referenten und die perfekte Organisation seitens der Seminarleitung eine gelungene Veranstaltung.“ Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 1 in Düsseldorf Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Hamburg Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Düsseldorf Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1 in Köln Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2 in Hamburg Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Frankfurt / Main Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in Würzburg Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Hamburg 81 Beate Rähse Kundenbetreuung 82 SEMINARE FÜR BETRIEBSRATSVORSITZENDE, STELLVERTRETER UND FREIGESTELLTE Thema Seite Das lernen Sie Kongress für Vorsitzende und Stellvertreter „Rechtsfragen aus der Betriebsratsarbeit“ 86 Aktuelle Rechtsprechung, MiLoG, Leiharbeit, Arbeitszeit, Kommunikation, Einigungsstelle, Beschlussverfahren Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 88 Ihre besondere Funktion: Sitzungsorganisation, Teamarbeit im BR, Kommunikation, Haftung Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2 90 Informationsbeschaffung, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation: Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und Betriebsversammlung 91 Eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung erarbeiten, Kündigungen verhindern, Personalplanung Rechtskompetenz für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter 92 Informationsquellen, Kommentare nutzen, Urteile lesen und verstehen, Arbeitsgericht und Einigungsstelle Betriebsverfassungsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter 93 Update und effektive Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte, richtige Formulierung von Schriftsätzen Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter 94 Arbeitsvertragsklauseln, ArbZG, Kündigung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Geschäftsführung, Organisation und Management des Betriebsrats 96 Effiziente Planung und Organisation, Umgang mit Informationsflut, Kommunikationsgrundlagen Betriebsversammlungen leiten und organisieren 97 Vorbereitung, Ablauf und Themen der Betriebsversammlung 98 Passende Gesprächsstrategien, Stärkung des eigenen Profils, selbstbewusstes Auftreten 99 Leiten und motivieren des BR, Führungsstile erkennen, Teamentwicklung unterstützen Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 3 So verhandeln Sie mit der Geschäftsführung auf Augenhöhe Die Führungsaufgaben des Betriebsratsvorsitzenden NEU! NEU! 83 Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 IHR SCHULUNGSANSPRUCH Erforderlichkeit Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und freigestellte Betriebsratsmitglieder haben eine Schlüsselfunktion innerhalb des Betriebsrats. Für diese Aufgabe werden eine Reihe von speziellen rechtlichen und rhetorischen Kenntnissen benötigt. In unserer Seminarreihe „Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte“ können Sie sich das erforderliche Handwerkszeug zur erfolgreichen Führung und Leitung des Betriebsratsgremiums, zur Bewältigung der anfallenden Geschäftsführungsaufgaben und zur Leitung und Organisation von Sitzungen, Versammlungen und Verhandlungen aneignen. Was sagt die Rechtsprechung? In jedem Betrieb treten Fragen über die Organisation der Betriebsratsarbeit auf. Daher sind Schulungen in diesem Bereich ohne weiteres als erforderlich anzusehen. Zur Organisation der Betriebsratsarbeit gehören z. B. Fragen der Geschäftsführung des Betriebsrats und der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsversammlung (BAG v. 15.05.1986 - 6 ABR 74/83). Deshalb sind folgende Seminare erforderlich: Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 3 Geschäftsführung, Organisation und Management des Betriebsrats Betriebsversammlungen leiten und organisieren Führungsaufgaben des Betriebsratsvorsitzenden 84 S. 88 S. 90 S. 91 S. 96 S. 97 S. 99 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Was sagt die Rechtsprechung? Vorsitzende und Stellvertreter sind regelmäßig in einem weit stärkeren Maße als andere BR-Mitglieder mit betriebsverfassungsrechtlichen Fragen befasst. Intensivere Schulungen über das Betriebsverfassungsgesetz und solche Sachkomplexe, bei denen Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu beachten sind, sind daher für Vorsitzende und Stellvertreter als erforderlich anzusehen (Fitting BetrVG § 37 Rn. 167 mit Verweis auf BAG v. 27.09.1997 - 1 ABR 71/73 und BAG v. 08.02.1977 - 1 ABR 124/74). Deshalb sind folgende Seminare erforderlich: Rechtskompetenz für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter S. 92 S. 93 Betriebsverfassungsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter S. 94 Was sagt die Rechtsprechung? Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung „Diskussionsführung und Verhandlungstechnik“ ist als erforderlich anzusehen, wenn das entsandte Betriebsratsmitglied im Betriebsrat eine derart herausgehobene Stellung einnimmt, dass gerade seine Schulung für die Betriebsratsarbeit notwendig ist (BAG v. 24.05.1995 - 7 ABR 54/94). Dies trifft insbesondere auf Betriebsratsvorsitzende und deren Stellvertreter zu. Deshalb ist folgendes Seminar erforderlich: So verhandeln Sie mit der Geschäftsführung auf Augenhöhe S. 98 85 Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 AAS-Kongress für Vorsitzende und Stellvertreter „Rechtsfragen aus der Betriebsratsarbeit“ 07.11.-11.11.2016 im Dorint Sanssouci, Potsdam Ablauf Neben einem einleitenden und abschließenden Vortrag am Montag bzw. Freitag werden an den anderen Kongresstagen Workshops zu unterschiedlichen Themen angeboten (max. jeweils ca. 18 Teilnehmer). Bitte wählen Sie aus dem umfangreichen Kongressprogramm fünf Workshops aus. Somit können Sie sich die Themen, die für Ihre Betriebsratsarbeit erforderlich sind, individuell und passgenau zusammenstellen. Termin, Ort, Kosten Termin Ort Kennung 2016 November 07.11.-11.11. 14469 Potsdam 4501/2016 § 37 Abs. 6 Kongressfakten Kongressdauer: Hotelkosten: BetrVG Mo. 16:00 - Fr. 12:00 Uhr 162,05 €/Tag (zzgl. MwSt.) Informationen zum Hotel erhalten Sie unter www.aas-seminare.de. Kongressgebühr: ab 1290,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1390,- € weitere Teilnehmer: 1290,- € Kongressgebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieser Kongress wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 86 Jörg Reiniger Geschäftsführung Melden Sie sich rechtzeitig an! Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Kongress-Workshops Workshop 1: Keine Einigung mit dem Arbeitgeber - So können Sie die Einigungsstelle nutzen In welchen Fällen kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen? Was hat der Betriebsrat bei der Beschlussfassung zu beachten? Vorgehen für die Bildung, Vorbereitung und Durchführung der Einigungsstelle Ablauf des Verfahrens vor der Einigungsstelle Entscheidungskompetenz der Einigungsstelle Workshop 2: Sicherung der Beteiligungsrechte - Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren in der Praxis In welchen Fällen kann der Betriebsrat vor das Arbeitsgericht ziehen? Diese Beschlüsse muss der Betriebsrat fassen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats Wirksame Beauftragung eines Rechtsanwalts: Das muss der Betriebsrat beachten Durchsetzung von Beteiligungsrechten vor dem Arbeitsgericht Workshop 3: Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht lösen Hinschauen - Innerbetriebliche Konflikte als Chance Wie man faire und einvernehmliche Lösungen findet In schwierigen Gesprächssituationen die Haltung bewahren Tipps zum Umgang mit negativen Emotionen Mediation: Hilft das? Der Betriebsrat als Mediator Ablauf eines Mediationsverfahrens Workshop 4: Mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe kommunizieren Analyse der Ursachen für Schwierigkeiten in der Kommunikation: warum Gespräche manchmal schief laufen Gesprächsstrategien erkennen und umlenken Sicherheit und Stärke im Gespräch: So bleiben Sie bei Ihrem Standpunkt Kommunikationsstörungen analysieren und beseitigen: Was stört aus welchem Grund? Wie begegnen Sie Störungen? Keep cool: Angriffen und Provokationen gelassen entgegentreten Workshop 5: Die Arbeitszeit des Betriebsrats Was hat Vorrang? Arbeitspflicht versus Betriebsratstätigkeit Befreiung von der Arbeitspflicht Überstunden durch Betriebsratstätigkeit Freizeitausgleich Vergütung von Betriebsratstätigkeit versus Ehrenamt Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot Aufwandsentschädigung Eingruppierung von Betriebsratsmitgliedern Workshop 6: Die Informationspolitik des Betriebsrats - Das Spannungsfeld zwischen Informationen und Geheimhaltung Wie geht der Betriebsrat mit Informationen des Arbeitgebers um? Was darf der Betriebsrat z. B. in der Betriebsversammlung erzählen, was nicht? Was müssen Betriebsratsmitglieder für sich behalten? Was passiert, wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausgeplaudert werden? Workshop 7: Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht - Tarifeinheit, Mindestlohn, Leiharbeit Leiharbeit: Bestandsaufnahme - aktuelle Regelungen Tarifvertragsrecht: Rechtsprechungsänderung zum zur Leiharbeit Grundsatz der Tarifeinheit Ausblick: gesetzliche Regelungen für die Leiharbeit Das Tarifeinheitsgesetz - Warum gibt es eine gesetzliche Regelung? Was ist im MiLoG geregelt? Was bedeutet das Gesetz für den BR? Workshop 8: Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz Update: Die Beschlussfassung in der Betriebsratssitzung Befristung von Betriebsratsmitgliedern Beauftragung eines Rechtsanwalts als Sachverständiger oder Rechtsbeistand Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, insbesondere zur betrieblichen Ordnung, zum Datenschutz, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Beteiligungsrechte des Betriebsrats, insbesondere zu Einstellung, Versetzung, Kündigung Die Kapazitäten der einzelnen Workshops sind begrenzt. Die Zuordnung erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. 87 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 Basiswissen für Vorsitzende und Stellvertreter Aus dem Programm Rechtlicher Teil Der Betriebsratsvorsitzende Vertretung im Rahmen von Betriebsratsbeschlüssen Befugnisse und Zuständigkeiten Laufende Geschäfte des Betriebsrats Stellung und Aufgaben des Stellvertreters Termin Ort Kennung 2016 Januar 11.01.-15.01.Berlin 0206/2016 Februar 15.02.-19.02. Friedrichshafen / Bodensee0706/2016 März 14.03.-18.03. Ostseebad Kühlungsborn 1110/2016 Organisation der Betriebsratssitzungen Ladung der Betriebsratsmitglieder und der Ersatzmitglieder Zeitpunkt und Häufigkeit der Sitzung Voraussetzungen für eine wirksame Beschlussfassung Anforderungen an eine Geschäftsordnung des Betriebsrats April 11.04.-15.04. Hamburg 1511/2016 weitere Termine auf der nächsten Seite Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats Vorübergehende Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG Wirtschaftliche und berufliche Absicherung Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG Was darf / muss vergütet werden? Personelle und materielle Ausstattung des Betriebsrats, § 40 BetrVG Zusammenarbeit mit anderen Organen Ausschüsse und Arbeitsgruppen Kooperation mit GBR, KBR, JAV und Schwerbehindertenvertretung Bildung und Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats Haftungsrisiken in der Betriebsratsarbeit Fehlerhafte Beratung von Arbeitskollegen Handeln ohne wirksamen Betriebsratsbeschluss Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen BAG und BGH: Neue Vorgaben für die Amtszeit Rhetorischer Teil Führungskompetenz des Betriebsratsvorsitzenden Diskussionen effektiv leiten Führen von Teams in unterschiedlichen Situationen Erkennen und Vermeiden von krisenhaften Situationen Konflikte in der Betriebsratsarbeit - Konfliktlösungsstrategien § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Die Befugnisse und Zuständigkeiten des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters ¡¡Die ordnungsgemäße Betriebsratssitzung ¡¡Die Zusammenarbeit mit anderen Organen ¡¡Kosten, Freistellung und rechtlicher Schutz ¡¡Haftungsrisiken in der Betriebsratsarbeit ¡¡Führungskompetenz in der Betriebsratspraxis Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1190,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € weitere Teilnehmer: 1190,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 88 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 Basiswissen für Vorsitzende und Stellvertreter Termin Ort Kennung 09.05.-13.05. Boppard am Rhein 1912/2016 2016 Mai Juni 06.06.-10.06. Ostseebad Heringsdorf / 2309/2016 Usedom 27.06.-01.07. Heidelberg 2610/2016 Juli 25.07.-29.07. Prien am Chiemsee 3007/2016 st für i r a n i m e S s e Dies den n e z t i s r o V e l l a eter r t r e v l l e t S d n u erforderlich! August 22.08.-26.08. Timmendorfer Strand 3407/2016 September 12.09.-16.09. Ostseebad Binz / Rügen 3710/2016 Oktober 10.10.-14.10. Köln 4111/2016 November 14.11.-18.11.Dresden 4606/2016 Dezember 05.12.-09.12.Berlin 4910/2016 Ralf Scholten Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bochum 89 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2 Aufbauwissen für Vorsitzende und Stellvertreter Aus dem Programm Rechtlicher Teil Informationsbeschaffung gem. § 80 Abs. 2 BetrVG Nutzung der gesetzlichen Befugnisse Der externe Berater des Betriebsrats Beauftragung von Sachverständigen und Rechtsbeiständen Termin Ort Kennung 2016 Februar 08.02.-12.02. Hamburg 0606/2016 April 18.04.-22.04. Köln 1612/2016 Mai Wann tritt der Betriebsrat an die Öffentlichkeit? Das Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber Die wichtigsten Rechtsgrundlagen zu den Betriebsversammlungen Sprechstunden des Betriebsrats Veröffentlichungen des Betriebsrats: Die Rechtsgrundlagen 30.05.-03.06.Dresden Was darf aus dem Betriebsrat an die Öffentlichkeit? Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse? Geheimhaltung innerhalb des Betriebsrats Weitergabe an andere Gremien (z. B. JAV, GBR) Persönliche Geheimnisse der Arbeitnehmer September 2209/2016 Juli 11.07.-15.07. Konstanz / Bodensee 2808/2016 August 01.08.-05.08.Berlin 19.09.-23.09.Winterberg 3108/2016 3808/2016 Oktober 24.10.-28.10. Ostseebad Binz / Rügen 4313/2016 Dezember Folgen von Verstößen des Betriebsrats Schadensersatz und Schmerzensgeld Unterlassungserklärung und strafrechtliche Folgen 12.12.-16.12.München 5008/2016 Beschwerden aus der Belegschaft - So gehen Sie damit um Was sind Beschwerden, wie geht der Betriebsrat mit ihnen um? Weiterleitung der Beschwerde an den Arbeitgeber Durchsetzung begründeter Beschwerden Rhetorischer Teil Die Verhandlung mit dem Arbeitgeber Effektive Vorbereitung von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber Faire Argumentation, unfaire Verhandlungstechniken Einübung von Verhandlungssituationen Die Rede auf der Betriebsversammlung Aufbau eines Rechenschaftsberichts, Redekonzepte Einsatz von Sprache, Gestik und Mimik Abbau von Lampenfieber § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Wann und in welchem Rahmen tritt der Betriebsrat an die Öffentlichkeit? ¡¡Was darf aus dem Betriebsrat „nach draußen“ und worüber muss Stillschweigen bewahrt werden? ¡¡Professionelle Verhandlungsführung ¡¡Durchführung von Betriebs- und Abteilungsversammlungen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1190,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € weitere Teilnehmer: 1190,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 90 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 3 NEU! Eigene Konzepte zur Arbeitsplatzsicherung entwerfen Aus dem Programm Die Beschäftigungssicherung Was sagt der § 92a BetrVG? Gegenstand der Beschäftigungssicherung und -förderung So erarbeiten Sie eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung Zeitpunkt der Vorschläge So verhindern Sie mit eigenen Vorschlägen Kündigungen Beratung mit dem Arbeitgeber über Vorschläge zur Beschäftigungssicherung Wie läuft die Beratung als solche ab? Die Hinzuziehung eines Vertreters der Arbeitsverwaltung Ergebnisse der Beratungen: Einigung oder Ablehnung des Vorschlags? Was kommt nach der Ablehnung? Beschlussverfahren, Einigungsstelle Termin Ort Kennung 2016 April 04.04.-08.04. Ostseebad Scharbeutz 1411/2016 Juni 20.06.-24.06. Prien am Chiemsee 2509/2016 September 05.09.-09.09. Köln 3608/2016 November 28.11.-02.12.Dresden 4806/2016 Die Personalplanung nach § 92 BetrVG Zielsetzung der Personalplanung Verzahnung mit der Unternehmensplanung Aufbau einer eigenen, gleichberechtigten Planung Inhalt der Planung: Arbeitsplatzsicherung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Einkommenssicherung, Schaffen beruflicher Aufstiegschancen Planungsbereiche: Personalbedarfs-, Personalbeschaffungs-, Personaleinsatz-, Personalqualifizierungsplanung, etc. Unterrichtungs-, Beratungs- und Initiativrechte des Betriebsrats bei der Personalplanung Zuständigkeit: BR, GBR, KBR Streitigkeiten: Was passiert im Falle der Ablehnung? Kündigungen verhindern, Arbeitsplätze retten Analyse der betrieblichen Situation Qualifizierung der Arbeitnehmer im Betrieb Versetzung als Alternative zur Kündigung Abbau von Leiharbeit und prekärer Beschäftigung Aufhebungsvertrag und Änderungskündigung Beteiligungsrecht bei der Personalplanung Kurzarbeit statt Kündigung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung ¡¡Eigenes Konzept der Beschäftigungssicherung ¡¡Ihre Möglichkeiten im Rahmen der Personalplanung ¡¡Eigene Konzepte vorstellen und mit dem AG verhandeln ¡¡Möglichkeiten, Ihre Konzepte durchzusetzen ¡¡Alternativen zu betriebsbedingten Kündigungen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1190,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € weitere Teilnehmer: 1190,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 91 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Rechtskompetenz für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Urteile und Kommentare effektiv nutzen Aus dem Programm Informationsquellen für Ihre Betriebsratsarbeit Welche Informationsquellen gibt es überhaupt? Informationsbeschaffung: Möglichkeiten des Betriebsrats Internet im Betriebsratsbüro: Recherche Nutzung von Internet-Foren Gesetzeskommentare: Wie Sie sie richtig nutzen und Informationen schnell finden Gerichtsentscheidungen lesen und verstehen Überblick: Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit Instanzenzug und Besetzung der Arbeitsgerichte in Deutschland Einfluss der EuGH-Rechtsprechung auf das deutsche Arbeitsrecht Entscheidungsarten: Beschluss, Urteil und einstweilige Verfügung Die Einigungsstelle und das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Unterschied zwischen der Einigungsstelle und dem arbeitsgerichtlichen Verfahren Anrufen der Einigungsstelle: Wirksame Beschlussfassung Ablauf des Einigungsstellenverfahrens Ablauf des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht Termin Ort Kennung 2016 März 07.03.-11.03.Dresden 1007/2016 Mai 09.05.-13.05. Ostseebad Heringsdorf / 1913/2016 Usedom August 29.08.-02.09. Prien am Chiemsee 3507/2016 i Übrigens! Als Arbeitsunterlage erhalten Sie einen aktuellen Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz. Ein Blick in die Gerichtsentscheidungen Gerichtsentscheidungen entschlüsseln Gerichtsentscheidungen auf den eigenen Betrieb anwenden Gerichtsentscheidungen für die eigene Verhandlungsposition nutzen Ein Blick in den Gesetzeskommentar Wie Sie finden, was Sie suchen - So sind Kommentare aufgebaut Praxisübungen: Die effektive Arbeit mit dem Kommentar § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Informationsquellen der Betriebsratsarbeit ¡¡Ablauf des Einigungsstellenverfahrens ¡¡Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit und Instanzenzug ¡¡Arbeitsgerichtliche Entscheidungen lesen, verstehen und nutzen ¡¡Gesetzeskommentare effektiv für die Betriebsratsarbeit nutzen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1190,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € weitere Teilnehmer: 1190,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 92 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Betriebsverfassungsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Für Vorsitzende und Stellvertreter, die es genau wissen wollen Aus dem Programm Mitbestimmung bei Kündigungen Update: Anhörungsverfahren Typische Betriebsratsfehler vermeiden Liegt wirklich ein Widerspruchsgrund vor oder können lediglich Bedenken geäußert werden? Was kann mit einem Widerspruch erreicht werden? Widerspruch und Bedenken gegen eine Kündigung richtig formulieren Termin Ort Kennung 2016 Januar 18.01.-22.01.München April 25.04.-29.04. Ostseebad Binz / Rügen 1712/2016 August 08.08.-12.08. Köln Mitbestimmung bei Einstellungen und Versetzungen Update: Informationspflicht des Arbeitgebers und Zustimmungsverweigerungsgründe Verhalten bei nicht ausreichender Information Arbeitsgericht bei Nichtbeteiligung Zwangsgeld gegen den Arbeitgeber So formuliere ich die Zustimmungsverweigerung 0307/2016 3205/2016 Oktober 17.10.-21.10.Dresden 4210/2016 Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten Update: Mitbestimmung bei Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Urlaub, Mitarbeiterüberwachung usw. Eigene Ideen durchsetzen Erzwingbare Betriebsvereinbarung Einigungsstelle bei Nichteinigung Arbeitsgericht bei Nichtbeteiligung Wirtschaftliche Angelegenheiten Update: Betriebsänderung als Voraussetzung Wie viele Mitarbeiter müssen betroffen sein? Wann muss der Arbeitgeber informieren? Wann liegt eine vollständige Information vor? Durchsetzung des Informationsanspruchs Gerichtlichen Unterlassungsanspruch nutzen Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Sicher im Umgang mit Kündigungen, Einstellungen und Versetzungen ¡¡Widerspruch und Zustimmungsverweigerung richtig formulieren ¡¡Mitbestimmungsrechte umsetzen und durchsetzen ¡¡Sicheres Know-how bei Betriebsänderung Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1190,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € weitere Teilnehmer: 1190,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 93 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Für Vorsitzende und Stellvertreter, die es genau wissen wollen Aus dem Programm Die Begründung des Arbeitsverhältnisses Fragerecht des Arbeitgebers Die richtige Stellenausschreibung Die Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen Arbeitsvertragsklauseln Wann darf der Betriebsrat diese Klauseln überhaupt überprüfen? Formulararbeitsverträge und AGB-Kontrolle Überwachungspflicht des Betriebsrats, § 80 BetrVG Freiwilligkeitsvorbehalte bei Zahlung von Prämien, Weihnachtsgeld etc. Überstundenabgeltung Termin Ort Kennung 22.02.-26.02. Köln 0807/2016 2016 Februar Juni 20.06.-24.06. Ostseebad Heringsdorf / 2510/2016 Usedom September 26.09.-30.09. Bad Wiessee / Tegernsee 3910/2016 November 21.11.-25.11.Berlin 4710/2016 Besondere Arbeitnehmergruppen Leiharbeitnehmer, befristet Beschäftigte Minijobber und Teilzeitbeschäftigte Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Überwachungsaufgabe des Betriebsrats, § 80 BetrVG Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit Überstunden, Kurzarbeit, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst Mindestruhezeiten, Nachtarbeit Betriebsratsarbeit und Arbeitszeit Sanktionen bei Verstößen gegen das ArbZG Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Feiertagen, Urlaub Wie viel verdiene ich in diesen Zeiten? Berücksichtigung von Zuschlägen, Zulagen, Provisionen, Aufwandsentschädigungen, Gratifikationen? Unterschiede bei der Vergütungsberechnung bei Krankheit, Feiertagen und Urlaub anhand von Beispielen Einsichtsrecht des BR in die Lohn- und Gehaltslisten Kündigungsrecht Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats gem. § 102 BetrVG Kündigungsarten: außerordentlich und ordentlich Kündigungsgründe: personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigung Wirksamkeit einer Kündigung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Die Begründung des Arbeitsverhältnisses ¡¡Zulässiger Inhalt von Arbeitsvertragsklauseln ¡¡Unterschiedliche Arbeitsverhältnisse ¡¡Regelungen des Arbeitszeitgesetzes ¡¡Entgeltfortzahlung ¡¡Kündigungsschutzrecht und Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter, Personalausschussvorsitzende und Stellvertreter Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1190,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € weitere Teilnehmer: 1190,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 94 P. Völkel zum Seminar Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in Hamburg R. Gibbels zum Seminar Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in Nürnberg „Dieses Seminar war sehr informativ und super organisiert. Durch einen hervorragenden Referenten und der guten Seminarleitung war auch dieses Seminar ein voller Erfolg. Nicht nur während des Seminars, sondern auch in der gemeinsamen Freizeit haben wir dazu gelernt und uns ausgetauscht. Danke für diese super Woche.“ „Das Seminar war sehr informativ. Durch den Referenten und die Unterlagen wurde uns sehr viel praxistaugliches Wissen für die BR-Arbeit unterbreitet. Referent und Betreuung waren hochmotiviert und machten das tolle Seminar perfekt. Auch das Rahmenprogramm ließ keine Wünsche offen und das Hotel war klasse. Es war eine rundherum gelungene Woche. Super.“ P. Wyszczelski, V. Bleiholder und M. Borgmeier zum Seminar Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Berlin „Das Seminar war sehr praxisorientiert. Der Referent ging auf all unsere Fragen mit hoher Kompetenz ein. Die Seminarleiterin hat uns von Anfang bis Ende des Seminars bestens umsorgt. Die Betreuung ließ keine Wünsche offen. Danke für das toll organisierte Rahmenprogramm, das die Seminarwoche super abgerundet hat.“ E. Knaus zum Seminar Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter in Würzburg „Sehr gut organisierte Seminare mit engagierten Seminarleitern.“ H. Pacyna zum Seminar Rhetorik für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter - Teil 1 in Dresden M. Munz und A. Locht zum Seminar Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat in Berlin „Das Seminar war eine Bereicherung für den Arbeitsalltag. Der Referent war fachlich kompetent und hat das Seminar praxisnah vermittelt. Durch die gute Betreuung der Seminarleitung war es eine rundum gelungene Sache. Immer wieder gerne AAS.“ „Wir sind das dritte Mal bei der AAS zum Seminar. Die Seminarleitung war dufte. Alles war sehr gut organisiert, so dass ein großer Wohlfühlcharakter garantiert war. Der Referent brachte die Seminarinhalte verständlich und kurzweilig rüber. Mit optimalem Lernerfolg sind wir jetzt für unsere Betriebsratsarbeit bestens gewappnet.“ S. Schmid-Dörr zum Seminar Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz Teil 1 in Garmisch-Partenkirchen M. Berner-Becker zum Seminar Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1 in Düsseldorf „Besonders gefiel mir die sensible Behandlung des Themas ‚Mobbing‘ und die gute Informationsvermittlung. Durch die Gruppenarbeiten, Rollenspiele und den Erfahrungsaustausch mit den Teilnehmern aus anderen Betrieben war das Seminar kurzweilig und interessant. Der Referent war sehr engagiert und durch das gute RundumPaket aus Kost, Logis und Betreuung fühlte man sich gut aufgehoben.“ „Mobbing ist ein heikles Thema, aber es sollte nicht totgeschwiegen werden. Super, dass die AAS dieses Thema als Seminar anbietet. So können wir betroffenen Kollegen helfen und Mobbing Einhalt gebieten. Der Referent hat das Thema sehr gut und interessant vermittelt. Es sollten viel mehr Betriebsräte an diesem Seminar teilnehmen, um Mobbing entgegenwirken zu können.“ 95 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Geschäftsführung, Organisation und Management des Betriebsrats Aus dem Programm Grundsätzliches zum Betriebsrats-Management Leitbild und grundsätzliche Zielsetzungen für das Betriebsratsbüro Geschäftsführung aus Sicht des Betriebsverfassungsgesetzes Organisation von Betriebsratssitzungen Betriebs- und Abteilungsversammlungen Management (Koordination) von Ausschüssen Termin Ort Kennung 2016 Juni 13.06.-17.06. Hamburg 2410/2016 Effiziente Planung und Organisation des Betriebsratsbüros Bewährte Planungs- und Organisationstechniken Aufgaben / Aktivitätenplanung und -kontrolle Arbeitsaufteilung und Delegation Aufgabenorientierter Aktenplan und Ablagesystem Prioritätensetzung nach zeitlichen und sachlichen Gesichtspunkten Checklisten und Arbeitshilfen einsetzen Umgang mit der Informationsflut Informations- und Wissensnetzwerk aufbauen Wissen von Betriebsratskollegen abrufen und für das Gremium zugänglich machen Ablage- und Archivorganisation Datenbanken aufbauen und richtig nutzen Softwareunterstützung am Beispiel einfacher EDV-Programme Datenschutz im Betriebsratsbüro Kommunikationsgrundlagen für die sachgerechte Betriebsratsarbeit Grundlagen der Kommunikation im betrieblichen Alltag Wahrnehmen - Informieren - Delegieren Kommunikationshindernisse - konstruktive Kommunikationskultur Umgang mit Konflikten und schwierigen Situationen § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Rechtliche Grundlagen für die Geschäftsführung des Betriebsrats ¡¡Betriebsratsbüro effizient und effektiv organisieren ¡¡Vorbereitung von Sitzungen, Besprechungen und kleineren Versammlungen ¡¡Die Sekretariatsaufgaben im Betriebsratsbüro Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter, Freigestellte Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1190,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € weitere Teilnehmer: 1190,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 96 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Betriebsversammlungen leiten und organisieren Aus dem Programm Rechtliche Hintergründe, die zu beachten sind Betriebs- und Abteilungsversammlungen Teilnahmeberechtigter Personenkreis Kostenerstattung und Fortzahlung des Arbeitsentgelts Die Organisation und Vorbereitung von Betriebsversammlungen Den richtigen Zeitpunkt und Rahmen finden Benötigte und geeignete Räumlichkeiten sowie technische Ausstattung Die Belegschaft frühzeitig informieren, einladen und für die Teilnahme gewinnen Gewinnung und Einplanung von Gastrednern Termin Ort Kennung 2016 Januar 25.01.-29.01.Berlin 0407/2016 Juli 18.07.-22.07.Garmisch-Partenkirchen 2908/2016 Die Betriebsversammlung für eine positive Öffentlichkeitsarbeit des BR nutzen Das gesamte Gremium tritt in Erscheinung! Themenauswahl und professionelle Redevorbereitung Erfolge der Betriebsratsarbeit richtig „verkaufen“ Darstellung von Misserfolgen Betriebsversammlung und Rhetorik Hintergründe von und Umgang mit Lampenfieber Bewusster Einsatz von Stimme und Körpersprache Der schlüssige Redeaufbau Das Manuskript Zwischen den Redebeiträgen moderieren Umgang mit Störungen und Zwischenrufen Die Kommunikation mit der Belegschaft fördern Offene Fragen und Probleme benennen sowie deren Beantwortung Praxisübungen Vorbereitung von beispielhaften Tätigkeitsberichten des BR, von Überzeugungs- und Informationsreden sowie Durchführung mit Videoaufzeichnung und -analyse § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Effektiv und rechtssicher Versammlungen vorbereiten und durchführen ¡¡Betriebsversammlungen ansprechend und informativ gestalten ¡¡Den Betriebsrat und Ihre Arbeit im Rahmen von Betriebsver- sammlungen überzeugend darstellen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 14 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter, Personalratsvorsitzende und Stellvertreter, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1190,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € weitere Teilnehmer: 1190,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 97 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte So verhandeln Sie mit der Geschäftsführung auf Augenhöhe NEU! Die richtigen Gesprächsstrategien und Umgangsformen finden Aus dem Programm Der Betriebsrat zeigt sich von der besten Seite! Der Arbeitgeber hat mich ins Büro zitiert: selbstbewusst auftreten Eigene Stärken erkennen und optimal nutzen Wir haben als Betriebsrat einen Fehler gemacht: eigene Führungs- und Handlungsfähigkeiten erweitern Gesprächsstrategien erkennen und umlenken Sicherheit und Stärke im Gespräch Körpersprache authentisch und überzeugend einsetzen Präsenz und Stimme stärken Termin Ort Kennung 2016 März 07.03.-11.03. Timmendorfer Strand 1008/2016 September 26.09.-30.09.Düsseldorf 3911/2016 Die passenden Gesprächsstrategien finden „Der Ton macht die Musik“ - mit Bewusstsein möglichen Irritationen auf der Gegenseite begegnen Sich verständlich und klar ausdrücken „Als Menschen mögen wir uns“ - keine künstlichen Stimmungen verbreiten, sondern den guten Draht wahren Negative Emotionen - Der Betriebsrat lässt sich nicht mehr auf die Palme bringen! Kommunikationsstörende Verhaltensweisen analysieren und beseitigen Das persönliche Kommunikationsprofil erkennen und weiterentwickeln Angriffen und Provokationen gelassen entgegentreten Kritik souverän und sachlich annehmen Was Spontaneität und Schlagfertigkeit ausmacht - die Techniken kennen und souverän nutzen Die Auswirkungen von Ironie, Sarkasmus und Aggressionen Heikle Themen souverän ansprechen können Geben Sie sich mehr Profil: eine starke Persönlichkeit entwickeln Ich bin wie ich bin - und kann noch mehr „Es gibt keinen zweiten ersten Eindruck“ - Ihr Auftritt Wie ticke ich - eigene Stärken und Schwächen erkennen und verstehen Der Small-Talk ist sehr nützlich für mein Ergebnis Wie reden wir uns an, mit „Sie“ oder „Du“? Die Wahl der Worte und deren magische Wirkung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Stark und selbstbewusst auf Augenhöhe agieren ¡¡Konflikten mit Ruhe begegnen ¡¡Professionelles Gesprächsklima entwickeln ¡¡Situationen positiv und führend beeinflussen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder ab 1190,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € weitere Teilnehmer: 1190,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 98 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Die Führungsaufgaben des Betriebsratsvorsitzenden Aus dem Programm Rollenklärung Die Rolle des Betriebsratsvorsitzenden Erwartungen an den Betriebsratsvorsitzenden Zusammenarbeit im Gremium - kommunikationspsychologische Hintergründe Selbst- und Fremdbild Umgang mit Feedback Offenheit und Feedback Ich- und Du-Botschaften Häufige Gründe für „Aneinander-vorbei-reden“ Termin Ort Kennung 2016 Februar 15.02.-19.02.Berlin 0707/2016 August 15.08.-19.08. Timmendorfer Strand 3306/2016 Führen in der Betriebsratsarbeit Führungsaufgaben des Betriebsratsvorsitzenden Der Management-Kreislauf: Planung - Umsetzung - Kontrolle - Konsequenzen Zusammenhang zwischen Führungsverhalten und Motivation Führungsstile und Führungsverhalten Selbstreflexion zum individuellen Führungsverhalten Aufgaben richtig delegieren Führen des Betriebsratsgremiums Den Auftrag und die Ziele des Betriebsrats klären Ein gemeinsames Leitbild für die BR-Arbeit entwickeln Die vier Phasen der Teamentwicklung Das Gremium aktiv zum Team hin weiterentwickeln Gruppendynamische Prozesse erkennen und steuern Spielregeln für die Zusammenarbeit Führungsverhalten in schwierigen Situationen Unangenehme Nachrichten richtig vermitteln „Nein“ sagen können Die Umsetzung von Vereinbarungen einfordern Angemessen Kritik üben Richtiges Verhalten in Konfliktsituationen als Konfliktbeteiligter Wirksame Vermittlung in Konfliktsituationen Umgang mit schwierigen Betriebsratsmitgliedern § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Leiten und Motivieren eines Gremiums ¡¡Ihren persönlichen Führungsstil in schwierigen Situationen passend einsetzen ¡¡Organisation einer effektiven Zusammenarbeit im Team ¡¡Förderung von offener Kommunikation im Gremium ¡¡Klärung von zwischenmenschlichen Störungen im Gremium Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 14 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter, Personalratsvorsitzende und Stellvertreter Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1190,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € weitere Teilnehmer: 1190,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 99 Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 RHETORIK FÜR VORSITZENDE UND STELLVERTRETER Egal, ob es um eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber geht, ob eine Rede auf einer Betriebsversammlung gehalten werden soll, ob eine konstruktive Diskussion oder ein Beratungsgespräch mit einem Arbeitskollegen zu führen ist - immer sind komplexe rhetorische Fähigkeiten gefragt. Hier finden Sie noch zahlreich e Rhetorik-Sem inare für Ihre Arbeit als BR-Vorsitzend er: 100 100 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Haben Sie Fragen? 02 09 / 165 85 - 0 [email protected] Rhetorik-Seminare auch für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter: Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1 S. 196 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 2 S. 197 Uneinigkeit im Betriebsrat S. 198 Umgang mit schwierigen Menschen in der Betriebsratsarbeit S. 199 So verhandeln Sie mit der Geschäftsführung auf Augenhöhe S. 200 Der Betriebsrat in Personalgesprächen S. 201 Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht klären S. 202 Schreib- und Kommunikationstraining für S. 203 Betriebsräte Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 1 S. 204 Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 2 S. 205 Haben Sie Fragen zur Erforderlichkeit von Rhetorikseminaren? Hinweise und Musterschreiben ab Seite 206 101 101 102 102 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Boppard am Rhein Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in Berlin Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 in Timmendorfer Strand Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 1 in Bayreuth Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in St. Peter-Ording Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Dresden Der Gesamtbetriebsrat in Bernried / Starnberger See Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Berlin Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1 in Köln Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Winterberg Arbeitsrecht für Vorsitzende und Stellvertreter in Heidelberg Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Frankfurt / Main Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2 in Prien am Chiemsee Betriebliches Gesundheitsmanagement in Köln Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Berlin Personalreduzierung und Betriebsänderung in Rostock 103 103 Sergej Gering Logistik 104 104 AUSSCHÜSSE UND Ausschüsse und Gremien GREMIEN Thema Seite Das lernen Sie Die Arbeit im Betriebsausschuss 106 Pflicht zur Bildung, Führen der laufenden Geschäfte, Aufgaben des Ausschusses, Arbeitsweise Die Arbeit im Personalausschuss 107 Bildung und Arbeit des Ausschusses, Übertragung von Aufgaben, Beteiligung bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss 108 Pflicht zur Bildung, Aufgaben, rechtlicher Rahmen, Dokumentationspflichten Der wirkungsvolle IT-Ausschuss 109 Ausschussbildung, technische Grundlagen, Datenschutz, Mitbestimmungsrechte des BR Der Gesamtbetriebsrat 110 Pflicht zur Bildung, Aufgaben und Verhältnis zum örtlichen BR sowie anderen Gremien Der Konzernbetriebsrat 111 Aufgaben, besondere Fragestellungen in einem Konzern, Verhältnis zum GBR und BR NEU! 105 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Ausschüsse und Gremien Die Arbeit im Betriebsausschuss Aus dem Programm Gesetzliche Pflicht zur Bildung § 27 BetrVG als gesetzliche Grundlage Pflicht zur Bildung ab neun Betriebsratsmitgliedern Besetzung des Betriebsausschusses Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter sind Pflichtmitglieder Wahl der übrigen Ausschussmitglieder Termin Ort Kennung 2016 April 04.04.-08.04.Willingen 1412/2016 Oktober 10.10.-14.10.Dresden 4112/2016 Aufgabe: Führung der laufenden Geschäfte Begriffsbestimmung: Laufende Geschäfte Ausübung der Beteiligungsrechte Verwaltungs- und Organisationsaufgaben Einsichtsrecht: Bruttolohn- und Gehaltslisten, § 80 Abs. 2 BetrVG Sitzungen des Betriebsausschusses Vorbereitung und Ablauf der Sitzungen Teilnahmerecht: JAV, Schwerbehindertenvertretung, Arbeitgeber und Gewerkschaft Teilnahmerecht anderer Betriebsratsmitglieder Voraussetzungen für wirksame Beschlussfassung Sitzungsniederschrift Einsichtsrecht der Mitglieder des Betriebsrats in die Unterlagen des Betriebsausschusses Übertragung von Aufgaben Voraussetzung für die Übertragung von Aufgaben Übertragbare Aufgaben Mitteilung des Übertragungsbeschlusses an den Arbeitgeber Umfang und Grenzen der Übertragung Verbleib des Kernbereichs an Aufgaben beim Betriebsrat Widerruf der Übertragung Aufhebung von Beschlüssen des Betriebsausschusses Abschluss von Betriebsvereinbarungen Vorbereitung von Betriebsvereinbarungen Praxisfälle aus der Arbeit des Betriebsausschusses § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Gesetzliche Pflicht zur Bildung eines Betriebsausschusses ¡¡Geschäftsführung des Betriebsausschusses ¡¡Übertragung von Aufgaben auf den Betriebsausschuss ¡¡Kooperation von Betriebsausschuss und Betriebsrat Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsausschussmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 106 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Ausschüsse und Gremien Die Arbeit im Personalausschuss Aus dem Programm Der Personalausschuss § 28 BetrVG: Voraussetzungen für die Bildung Aufgaben des Personalausschusses Voraussetzungen und Umfang der Aufgabenübertragung Welche Aufgaben und Mitbestimmungsrechte können auf den Ausschuss übertragen werden? Rechtsprechung des BAG zum Rahmen der Delegation Die Übertragung der Aufgaben auf den Ausschuss: Wie geht das? Formulierung der Übertragung: Wie genau muss die Aufgabe bezeichnet sein? Für wie lange gilt die Übertragung? Wie kann eine Übertragung rückgängig gemacht werden? mit Besuch beim Arbeitsgericht Termin Ort Kennung 2016 Mai 30.05.-03.06. Heidelberg 2210/2016 Oktober 17.10.-21.10.Berlin 4211/2016 Beteiligung bei der Einstellung, Ein- und Umgruppierung Die Einstellung als personelle Einzelmaßnahme, § 99 BetrVG Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers Eingruppierung in tarifliche oder betriebliche Entgeltordnung Eingruppierung von AT-Angestellten Folgen einer falschen Eingruppierung Voraussetzungen für die Zustimmungsverweigerung Entscheidungsspielraum des Personalausschusses Beteiligung bei Versetzungen Versetzung: BetrVG und Arbeitsvertrag Betriebsübergreifende Versetzung Änderungskündigung und Versetzung Entscheidungsspielraum des Personalausschusses Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Kündigungen Das Anhörungsverfahren: Ablauf und Inhalt Reaktionsmöglichkeiten des Personalausschusses Wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Beteiligung Übertragung weiterer personeller Angelegenheiten § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Die richtige Besetzung des Ausschusses ¡¡Nachwahl von Ausschussmitgliedern ¡¡Voraussetzungen für die Übertragung von Beteiligungsrechten ¡¡Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung, Kündigung, Beurteilungswesen und Auswahlrichtlinien Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Personalausschussmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 107 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Ausschüsse und Gremien Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss Aus dem Programm Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses Bildung auf betrieblicher Ebene Wie kann die Einrichtung des Ausschusses durchgesetzt werden? Reicht ein Ausschuss auf Unternehmensebene aus? Besetzung des Arbeitsschutzausschusses Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen Vorschläge für betriebliche Investitionen hinsichtlich des Arbeitsschutzes Auswertung von betrieblichen Unfallstatistiken Termin Dieser Ausschuss muss in (fast) jedem Betrieb bestehen. Ort Kennung 2016 Juli 18.07.-21.07.Berlin 2909/2016 i Übrigens! Wussten Sie schon, dass ein Arbeitsschutzausschuss in fast jedem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten gebildet werden muss? Egal, wie Sie diese Frage beantworten: In diesem Ausschuss müssen zwei Betriebsratsmitglieder sitzen. Grund genug, das vorhandene Wissen zu vertiefen. Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss Personen im Arbeitsschutzausschuss Aufgaben, Themen und Tätigkeiten Mitbestimmung und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss Fallbeispiele aus der praktischen Arbeit im Arbeitsschutzausschuss § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Wann ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss ¡¡Aufgaben der Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses ¡¡Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Arbeitsschutz ¡¡Relevante Ansprechpartner zum Arbeitsschutz innerhalb und außerhalb des Betriebs Seminardauer: Mo. 15:00 - Do. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Arbeitsschutzausschussmitglieder, Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 890,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1090,- € 2. Teilnehmer: 990,- € weitere Teilnehmer: 890,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 108 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Ausschüsse und Gremien Der wirkungsvolle IT-Ausschuss Aus dem Programm Die Bildung eines IT-Ausschusses: Rechtliche Grundlagen Die Bildung des Ausschusses nach § 28 BetrVG Die Besetzung des Ausschusses: Wer ist dabei? Welche Aufgaben können auf den Ausschuss übertragen werden? Wie funktioniert die Aufgabenübertragung? Wann kann der Betriebsrat wieder selbst entscheiden? NEU! Termin Ort Kennung 2016 September 26.09.-30.09.Berlin 3912/2016 Technische Grundlagen Wo und wie werden Daten im Netz gespeichert? Wie können Arbeitnehmer überwacht werden? Besondere Möglichkeiten von ERP-Systemen wie SAP Regelungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Verhaltens- und Leistungskontrolle Durchsetzungsmöglichkeiten für den Betriebsrat Datenschutz - Arbeitnehmerdatenschutz Das Bundesdatenschutzgesetz als Rechtsgrundlage Welche Paragraphen regeln den Arbeitnehmerdatenschutz? Der betriebliche Datenschutzbeauftragte: Bestellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten Die Zusammenarbeit von Datenschutzbeauftragtem und BR Datenschutz im BR Büro: Was sagt das BDSG? Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Datenschutz Das echte Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung Inhalt und Umfang des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1. Nr. 6 BetrVG Informationspflichten des Arbeitgebers Was heißt umfassende und rechtzeitige Unterrichtung? Die Beauftragung von Sachverständigen - Das ist zu beachten! Die Betriebsvereinbarung zum Datenschutz: Die wichtigsten Punkte § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Rechtsgrundlagen für die Bildung des IT-Ausschusses ¡¡Grundlagen der technischen Überwachung ¡¡Das Bundesdatenschutzgesetz als Grundlage der technischen Überwachung ¡¡Mitbestimmungsrecht des BR bei technischer Überwachung ¡¡Betriebsvereinbarungen zur technischen Überwachung Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, insbesondere IT-Ausschussmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 109 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Ausschüsse und Gremien Der Gesamtbetriebsrat Aus dem Programm Bildung des Gesamtbetriebsrats Gesetzliche Pflicht zur Errichtung eines Gesamtbetriebsrats Existenz mehrerer Betriebsräte Regelmäßige Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats Entsendung, Abberufung, Ausscheiden einzelner Mitglieder / Ersatzmitglieder Geschäftsführung und Kosten des Gesamtbetriebsrats Stellung des Vorsitzenden Beschlussfassung im Gesamtbetriebsrat Stimmengewichtung Ausschuss des Gesamtbetriebsrats Teilnahme von Gesamtschwerbehindertenvertretung, Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung Kosten für Reisetätigkeit, Sitzungsteilnahme, Büropersonal, Räume, Fachliteratur und sonstige Sachmittel Die Betriebsräteversammlung: Einberufung und Durchführung Termin Ort Kennung 2016 April 11.04.-15.04.Berlin 1512/2016 Oktober 24.10.-28.10. Bad Reichenhall 4314/2016 i Übrigens! Den erforderlichen Beschluss über die Teilnahme an diesem Seminar fasst das jeweilige Betriebsratsgremium und nicht der Gesamtbetriebsrat (vgl. BAG vom 10.06.1975 - 1 ABR 140/73). Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats Überbetriebliche Angelegenheiten Fehlen einer einzelbetrieblichen Regelungsmöglichkeit Zuständigkeit in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Gesetzliche Zuständigkeit und Zuständigkeit kraft Auftrags Gesamtbetriebsvereinbarung und Betriebsvereinbarung Gesamtbetriebsrat und weitere Gremien Verhältnis zum Betriebsrat Beratung mit dem Wirtschaftsausschuss Errichtung eines Konzernbetriebsrats § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrats ¡¡Wirksame Beschlussfassung im Gesamtbetriebsrat ¡¡Aufgaben und Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats ¡¡Übertragung von Aufgaben auf den Gesamtbetriebsrat Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Gesamtbetriebsratsmitglieder ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 110 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Ausschüsse und Gremien Der Konzernbetriebsrat Aus dem Programm Konzernarbeitsverhältnis Entsende- und Versetzungsvorbehalte Matrixstrukturen bei In- und Auslandsbeschäftigung Welches Konzernunternehmen ist Arbeitgeber? Betriebsverfassungsrecht im nationalen Konzern Betriebsverfassungsrechtlicher Konzernbegriff Mitbestimmungsgremien im Konzern: BR, GBR, KBR Gesetzliche Zuständigkeiten der unterschiedlichen Betriebsratsgremien Gestaltungsmöglichkeiten durch TV und BV Unternehmenseinheitliche oder betriebsübergreifende Betriebsräte? Spartenbetriebsräte / Standort-Betriebsräte Betriebsvereinbarungen im Konzern Auswirkung von Umgestaltungen im Konzern Termin Ort Kennung 2016 April 18.04.-20.04. Hamburg 1613/2016 i Übrigens! Den erforderlichen Beschluss über die Teilnahme an diesem Seminar fasst das jeweilige Betriebsratsgremium und nicht der Konzernbetriebsrat (vgl. BAG vom 10.06.1975 - 1 ABR 140/73). Betriebsverfassungsrecht im internationalen Konzern Konzernbetriebsrat bei ausländischer Konzernspitze Möglichkeiten der Konzernbetriebsratsbildung Voraussetzung für die Bildung Europäischer Betriebsräte Durchsetzung von Informationsverlangen Durchsetzung von Beteiligungsrechten Europäische Betriebsräte im mehrstufigen Konzern Arbeitnehmerüberlassung im Konzern Konzerneigene Personalüberlassung Mitbestimmung des Betriebsrats „Tarifausstieg“ durch interne Konzernleihe Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung Outsourcing und konzerninterne Dienstleistungsunternehmen Betriebsbedingte Kündigungen im Konzern Welcher Arbeitgeber muss kündigen? Reichweite der Sozialauswahl Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Konzern Konzernarbeitsvertrag und Konzernversetzungsklausel § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Betriebsverfassungsrecht im nationalen und internationalen Konzern ¡¡Entsende- und Versetzungsvorbehalte ¡¡Arbeitnehmerüberlassung im Konzern ¡¡Betriebsbedingte Kündigungen im Konzern Seminardauer: Mo. 15:00 - Mi. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Konzernbetriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 890,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 990,- € weitere Teilnehmer: 890,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 111 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) in Timmendorfer Strand Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Timmendorfer Strand Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Stuttgart 112 112 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 in Boppard am Rhein Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Travemünde Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Wismar / Ostsee 113 113 Nina Mollus Kundenbetreuung 114 114 UPDATE-SEMINARE Thema Seite Das lernen Sie Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 116 Bringen Sie Ihr Wissen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht auf den neuesten Stand! Typische Fehler in der Betriebsratsarbeit vermeiden 118 Prüfen Sie, ob Sie alles richtig machen Typische Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht 119 Hätten Sie es gewusst? Die richtige Antwort ist manchmal anders als man denkt Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht 120 Inhalt der neuen Gesetze und sonstigen Neuregelungen und Auswirkungen auf den Betrieb Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 121 Aktuelle Entscheidungen zum BetrVG, zum Urlaubsanspruch sowie zum Kündigungs- und Arbeitsrecht Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 122 Funktion des EuGH, Einfluss der Rechtsprechung auf das deutsche Arbeitsrecht, aktuelle Entscheidungen Bundesarbeitsgericht aktuell 123 Vorstellung aktueller Entscheidungen des BAG 115 115 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Update-Seminare Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht Bringen Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand! Aus dem Programm Aufgaben des Vorsitzenden und des Stellvertreters Die Betriebsratssitzung, Beschlussfassung Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern Kosten der Betriebsratsarbeit Arbeitsrechtliche Bestimmungen rund um die Einstellung Stellenanzeige, Stellenausschreibung Geschlechtsbezogene Benachteiligungen und AGG Fragerecht des Arbeitgebers Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen Einstellung, Eingruppierung, Versetzung, Umgruppierung Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers Zustimmungsverweigerungsrecht Form - Frist - Zustimmungsfiktion Termin Ort Kennung 2016 Februar 15.02.-19.02.Willingen 0708/2016 April 25.04.-29.04. Ostseebad Sellin / Rügen 1713/2016 Juni 20.06.-24.06. Bad Reichenhall 2511/2016 August 15.08.-19.08.Potsdam 3307/2016 Oktober 17.10.-21.10. Köln 4212/2016 Dezember 12.12.-16.12. Hamburg 5009/2016 Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG Begriff „soziale Angelegenheiten“ Mitbestimmung bei einseitigen eilbedürftigen Maßnahmen Initiativrecht des Betriebsrats Form der Ausübung der Mitbestimmung Fragen der betrieblichen Ordnung Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Entgelt Urlaubsgrundsätze, Urlaubsplan und Urlaubsfestsetzung Überwachung und Datenschutz Gesundheits- und Unfallschutz Die Rechte des Betriebsrats bei Kündigung Einleitung des Anhörungsverfahrens Form und Frist der Stellungnahme Wirkungen des Widerspruchs Aktuelle Rechtsprechung Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG, Kündigungsrecht und zum sonstigen Arbeitsrecht § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Wiederholung der wichtigsten Bestimmungen aus dem BetrVG ¡¡Gesetzesänderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht ¡¡Wiederholung der wichtigsten Bestimmungen aus dem Arbeitsrecht ¡¡Rechtsprechung zum Arbeitsrecht Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 116 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Update-Seminare WARUM AUFFRISCHUNG? Ein Gespräch mit Martin Uhmann INTERVIEW Hast Du dafür konkrete Beispiele? Martin Uhmann: Ja! Im Jahr 2014 hat das BAG entschieden, dass die Tagesordnung unter erleichterten Bedingungen noch in der Sitzung geändert werden kann; früher mussten alle Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Nach der neuen Rechtsprechung des BAG reicht die Beschlussfähigkeit aus, es müssen also „nur“ noch mehr als die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Das Mindestlohngesetz oder das Tarifeinheitsgesetz sind Beispiele für neue Gesetze, mit denen sich Betriebsräte auseinandersetzen sollten. „Auch ‚alte Hasen‘ sollten am Ball bleiben und ihre Kenntnisse regelmäßig erweitern und auffrischen.“ Wie sollten langjährige Betriebsratsmitglieder die Erforderlichkeit eines Update-Seminars begründen? Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Martin Uhmann: Die Argumentation hängt immer vom Betrieb und von der Schulungsgeschichte des Betriebsratsmitglieds ab. Eine generelle Begründung, die immer funktioniert, gibt es leider nicht. Im Einzelfall kann es ausreichen, den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass die letzte Schulung beispielsweise zum BetrVG schon mehrere Jahre zurückliegt und daher eine Auffrischung nötig ist. Die Erforderlichkeit des Seminars „Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht“ könnte so schon ausreichend begründet sein. Die Teilnahme am Seminar „Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht“ könnte wegen neuer Gesetze wie z. B. dem bereits erwähnten Mindestlohngesetz erforderlich sein. Hallo Martin! Du bist schon lange Fachanwalt für Arbeitsrecht und schulst seit vielen Jahren Betriebsräte. Warum sollten auch langgediente Betriebsratsmitglieder ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen? Was macht aus Deiner Erfahrung den besonderen Reiz der Update-Seminare aus? Martin Uhmann: Auch wenn ein Betriebsratsmitglied alle Grundlagenseminare durchlaufen und einzelne Spezialseminare besucht hat und damit für den Betriebsratsalltag erst einmal gut gerüstet ist, verändert sich gerade im Arbeitsrecht immer wieder die Rechtslage durch neue bzw. geänderte Gesetze. Und auch zu bekannten Themen gibt es immer wieder neue Rechtsprechung. Außerdem werden einige Sachverhalte heute ganz anders gesehen als etwa vor einigen Jahren; das gilt sowohl für die Rechtsprechung deutscher Arbeitsgerichte als auch die des EuGH. Deshalb sollten auch „alte Hasen“ am Ball bleiben und ihre Kenntnisse regelmäßig erweitern und auffrischen. Martin, vielen herzlichen Dank für das Interview! Martin Uhmann: Ich finde es immer wieder spannend zu erleben, wie erfahrene Betriebsratsmitglieder ihr ganzes Praxiswissen in das Seminar einbringen und sich im Laufe der Schulungswoche rege austauschen. Wenn sie ihr Wissen dann noch auffrischen, ist die Woche ein voller Erfolg! 117 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Update-Seminare Typische Fehler in der Betriebsratsarbeit vermeiden Aus dem Programm Fehler bei der richtigen Beschlussfassung des Betriebsrats Anforderungen an die richtige Ladung Was ist rechtzeitig? Was ist eine aussagekräftige Tagesordnung? Wer muss geladen werden? Die richtige Reihenfolge bei den Ersatzmitgliedern Die richtige Beschlussfassung Anforderungen an das Protokoll Termin Ort Kennung 06.06.-10.06. Boppard am Rhein 2310/2016 2016 Juni September 26.09.-30.09. Ostseebad Kühlungsborn 3913/2016 Fehler bei Handlungen mit Kostenrisiko vermeiden Voraussetzungen für eine Schulungsteilnahme Die richtige Beauftragung von Sachverständigen Wie wird ein Rechtsbeistand beauftragt? Die richtige Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens Fehler bei der Umsetzung der Mitbestimmungsrechte Wann kann eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden? Welche Fehler können beim Abschluss gemacht werden? Was können / dürfen Betriebsvereinbarungen regeln? Fehler bei der personellen Mitbestimmung Die richtige Beteiligung bei Einstellung, Eingruppierung, Versetzung und Umgruppierung Wie funktioniert die Beteiligung bei Kündigungen? Der Unterschied zwischen Bedenken und Widerspruch Wann macht sich der Betriebsrat angreifbar? Das Entgelt- und Begünstigungsverbot Ausgleich für Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit Dienstwagen und sonstige Nebenleistungen Pauschale Aufwandsentschädigungen Reisekostenerstattung Strafbarkeit wegen unzulässiger Begünstigung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Die formalen Voraussetzungen für wirksame Betriebsratsbeschlüsse ¡¡Rechtsstellung des Betriebsrats und der Betriebsratsmitglieder ¡¡Wirksame Ausübung der Mitbestimmungsrechte ¡¡Sicherstellung der rechtssicheren Amtsausübung Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 118 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Update-Seminare Typische Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht Die richtige Antwort ist manchmal anders als man denkt Aus dem Programm Irrtümer bei der Kündigung Wer nur Kleinigkeiten mitgehen lässt, kann dafür nicht gekündigt werden Grundsätzlich muss dreimal abgemahnt werden Eine Kündigung ohne Begründung ist unwirksam Während des Urlaubs, an Feiertagen und bei Krankheit darf nicht gekündigt werden Termin Ort Kennung 2016 April 25.04.-29.04.Willingen 1714/2016 September 12.09.-16.09. Ostseebad Sellin / Rügen 3711/2016 Irrtümer beim Arbeitsvertrag In der Probezeit besteht kein Kündigungsschutz Arbeitsverträge müssen immer schriftlich geschlossen werden Irrtümer bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss ich erst am dritten Krankheitstag vorlegen Wer krankgeschrieben ist, darf nicht arbeiten Irrtümer rund um den Urlaub Wenn ich während des Urlaubs krank werde, habe ich Pech gehabt mein Urlaubsanspruch verfällt Nicht genommener Urlaub wird automatisch auf das nächste Jahr übertragen Der Arbeitgeber muss ungenutzte Urlaubstage auszahlen Irrtümer während des Arbeitsverhältnisses Werden Überstunden angeordnet, muss ich sie auf jeden Fall ableisten Abmahnungen müssen schriftlich erfolgen Die private Nutzung von Telefon und Internet ist in geringem Umfang erlaubt Der Arbeitnehmer haftet immer für Fehlbestände in seiner Kasse Ein Minijob ist kein richtiges Arbeitsverhältnis Aushilfen unterliegen nicht dem Kündigungsschutzgesetz Aushilfen haben keinen Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung Ich kann höchstens zwei Jahre befristet beschäftigt sein § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Bei arbeitsrechtlichen Fragen von Arbeitnehmern die richtige Antwort wissen ¡¡Falsche Rechtsauffassungen erkennen ¡¡Vertiefung im Arbeitsrecht Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 119 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Update-Seminare Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht Aus dem Programm Termin Das Mindestlohngesetz Was ist im Gesetz geregelt? Dokumentationspflichten des Arbeitgebers Überwachung der Einhaltung des MiLoG als Aufgabe des BR Informationsbeschaffung: Einblick in Bruttolohn- und -gehaltslisten 2016 Das Tarifeinheitsgesetz Was ist im Gesetz geregelt? Auswirkungen auf den Betrieb Mai Neuregelung der Pflegezeit für Beschäftigte Überblick über die verschiedenen Regelungen Der neue Rechtsanspruch auf Freistellung und die finanzielle Absicherung Was sollte der BR betroffenen Arbeitnehmern raten? Das neue Elterngeld Plus Überblick über die Regelungen zum Elterngeld Was hat sich mit dem Elterngeld Plus verändert? Gesetz zur Frauenquote Übersicht über die Regelungen Für welche Betriebe gilt die Frauenquote? Was hat der Betriebsrat damit zu tun? mit allen aktuellen Änderungen Ort Kennung Januar 18.01.-22.01.Berlin 0308/2016 März 14.03.-18.03.Füssen 1111/2016 30.05.-03.06. Ostseebad Kühlungsborn 2211/2016 Juli 11.07.-15.07. Köln 2809/2016 September 19.09.-23.09. Konstanz / Bodensee 3809/2016 November 07.11.-11.11.Norderney 4511/2016 Die Inhalte dieser Schulung werden bis zum Seminarbeginn ständig der aktuellen Rechtsprechung und möglichen Gesetzesänderungen angepasst. Neue Verordnung zur Betriebssicherheit Was ändert sich? Was bedeutet dies für die Betriebsratsarbeit? Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht Befristeter Arbeitsvertrag eines Betriebsratsmitglieds Befragung sachkundiger Arbeitnehmer durch den Betriebsrat Beschluss für eine BV - Kein Alleingang des BR-Vorsitzenden Mitbestimmung bei Anbringung einer Videokamera-Attrappe? Einstweilige Verfügung zur Teilnahme an einer Betriebsratsschulung? Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht Erstattung von Detektivkosten bei der Verdachtskündigung Schmerzensgeld bei der Überwachung durch Detektive (Keine) Vergütung für Praktikanten § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Inhalt der neuen Gesetze und Auswirkungen auf den Betrieb: Mindestlohngesetz, Tarifeinheitsgesetz, Gesetz zur Frauenquote ¡¡Neuregelungen bei der Pflegezeit und beim Elterngeld ¡¡Die neue Verordnung zur Betriebssicherheit ¡¡Die wichtigsten aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 120 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Update-Seminare Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht mit Besuch beim Arbeitsgericht Mit den neuesten Entscheidungen aus 2015 und 2016 Aus dem Programm Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht Rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds Befristeter Arbeitsvertrag eines Betriebsratsmitglieds Beteiligung des Betriebsrats bei der Gefährdungsbeurteilung Einblicksrecht in Bruttolohn- und -gehaltslisten und Datenschutz Befragung sachkundiger Arbeitnehmer durch den Betriebsrat Beweiswert eines BR-Protokolls Unterlassungsanspruch des BR gegenüber dem Arbeitgeber Mitbestimmung des BR beim Gesundheitsschutz Mitbestimmung bei der Dienstkleidung - Gleichbehandlungsgrundsatz Beteiligung des BR bei Weiterbildungsmaßnahmen Beschluss für eine BV - Kein Alleingang des BR-Vorsitzenden Betriebsratstätigkeit und Freizeitausgleich Ende einer vorläufigen Versetzung - Welche Rechte hat der BR? Mitbestimmung bei Anbringung einer Videokamera-Attrappe? Einstweilige Verfügung zur Teilnahme an einer Betriebsratsschulung? Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsrecht Kündigung nach Äußerungen von Arbeitnehmern in sozialen Netzwerken Erstattung von Detektivkosten bei der Verdachtskündigung Sozialauswahl: Unterhaltspflichten und Betriebszugehörigkeit Außerordentliche Änderungskündigung gegenüber einem BR-Mitglied Folgen einer heimlichen Schrankdurchsuchung durch den Arbeitgeber Vorbeschäftigung als Leiharbeitnehmer = Wartezeit auf Kündigungsschutz? Termin Ort Kennung 2016 Februar 01.02.-05.02.München 0508/2016 Mai 09.05.-13.05.Berlin 1914/2016 August 29.08.-02.09.Düsseldorf 3508/2016 November 28.11.-02.12. Hamburg 4807/2016 Die Inhalte dieser Schulung werden bis zum Seminarbeginn ständig der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch Urlaubsanspruch bei Wechsel in Teilzeit im Laufe des Kalenderjahres Muss Arbeitgeber Urlaubsanspruch von sich aus erfüllen? Weniger Urlaub für Jüngere? Aktuelle Rechtsprechung zum sonstigen Arbeitsrecht Berechtigte Arbeitsverweigerung bei rechtswidriger Versetzung? Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbing Schmerzensgeld bei der Überwachung durch Detektive Neues zum Thema, was alles vergütungspflichtige Arbeitszeit ist (Keine) Vergütung für Praktikanten § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG ¡¡Die wichtigsten Gerichtsentscheidungen zur Kündigung ¡¡Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch ¡¡Neueste Rechtsprechung zu sonstigen arbeitsrechtlichen Fragen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 121 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Update-Seminare Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Aus dem Programm Was ist was in Europa? Europäischer Rat, Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, EuGH, Europäische Zentralbank, Europäischer Rechnungshof - Wie stehen diese Organe zueinander? Der Europäische Gerichtshof Wie ist der EuGH besetzt? Wie und wann entscheidet er? Der Weg einer Akte zum EuGH Verhältnis von europäischem und deutschem Arbeitsrecht Die wichtigsten Leitentscheidungen des EuGH Urlaubsrecht, befristete Arbeitsverhältnisse, Diskriminierungsschutz, Datenschutz, Betriebsübergang, Arbeitnehmerüberlassung Aktuelle Rechtsprechung zum Diskriminierungsschutz Diskriminierungsschutz und Elternzeit Ausschluss von Fortbildung während des Mutterschaftsurlaubs? Fettleibigkeit als Behinderung? Sozialplan-Abfindung - Diskriminierung wegen Alters oder Behinderung? Gleichbehandlung homosexueller Lebenspartner und Verheirateter? Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch Anspruch auf bezahlten Urlaub endet nicht mit dem Tod Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit in die Teilzeit Entstehen des Urlaubsanspruchs bei „Kurzarbeit Null“? Aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsübergang und Massenentlassung Nachwirken eines gekündigten Kollektivvertrags Verweis auf Tarifvertrag - Was gilt nach dem Betriebsübergang? Betriebsbegriff bei Massenentlassung Aktuelle Rechtsprechung zum Mindestlohn Verminderung des Mindestlohns bei vermögenswirksamen Leistungen? Verminderung des Mindestlohns bei tariflichen Einmalzahlungen? mit Besuch einer Sitzung des EuGH am 15.06. Termin Ort Kennung 13.06.-17.06.Trier 2411/2016 2016 Juni Bitte melden Sie sich frühzeitig an! Achtung: Buchungsfrist spätestens 30. Mai 2016! Der EuGH verlangt für den Einlass in das Gerichtsgebäude eine namentliche Auflistung aller Besucher. Um Ihren Besuch sicherzustellen, benötigen wir daher unbedingt bis zum 30.05.2016 Ihre verbindliche Anmeldung. Denken Sie bitte auch daran, Ihren Personalausweis zur Vorlage beim Einlass in das Gerichtsgebäude mitzubringen. Was hat eigentlich der Betriebsrat mit dem EuGH zu tun? Eine ganze Menge! Nach § 80 BetrVG hat der BR nämlich eine Reihe von Gesetzen zu überwachen, die maßgeblich durch die Rechtsprechung des EuGH beeinflusst werden. Beispielsweise seien das AGG, das BUrlG, das TzBfG, das KSchG und das AÜG genannt. Aktuelle Rechtsprechung zu Leiharbeitnehmern Was bedeutet „vorübergehende“ Arbeitnehmerüberlassung? Kenntnisse nach Abschluss des Seminars i Übrigens! § 37 Abs. 6 BetrVG Seminarfakten ¡¡Die Organe der Europäischen Union, Funktionsweise des EuGH ¡¡Die wichtigsten Leitentscheidungen des EuGH ¡¡Aktuelle Rechtsprechung des EuGH zu: Diskriminierung, Urlaubsrecht, Betriebsübergang, Massenentlassungen, Mindestlohn, Leiharbeit ¡¡Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf das deutsche Arbeitsrecht Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 122 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Update-Seminare Bundesarbeitsgericht aktuell Aus dem Programm Aktuelle Entscheidungen zum BetrVG Rechtsstellung des Betriebsrats und seiner Mitglieder Soziale Angelegenheiten Personelle Angelegenheiten Wirtschaftliche Angelegenheiten Analyse der Entscheidungen bzgl. der Relevanz für die Betriebsratsarbeit Aktuelle Entscheidungen zum Arbeitsrecht Neue Entscheidungen zu Teilzeit und Befristung Neue Entscheidungen zur Leiharbeit Neue Entscheidungen zum AGG Neue Entscheidungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Neue Entscheidungen zum Urlaubsrecht Analyse der Entscheidungen bzgl. der Relevanz für die Betriebsratsarbeit mit Besuch beim BAG Termin Ort Kennung 2016 März 07.03.-11.03. Erfurt 1009/2016 Juni 27.06.-01.07. Erfurt 2611/2016 Oktober 10.10.-14.10. Erfurt 4113/2016 Aktuelle Entscheidungen zum Kündigungsrecht Neue Entscheidungen zu verhaltensbedingten Kündigungen Neue Entscheidungen zu betriebsbedingten Kündigungen Neue Entscheidungen zur personenbedingten Kündigung wegen Krankheit Analyse der Entscheidungen bzgl. der Relevanz für die Betriebsratsarbeit Entscheidungen zu Abfindungen, zu Abmahnungen, zu Aufhebungsverträgen Sonstige aktuelle Entscheidungen Besuch einer Sitzung des Bundesarbeitsgerichts Da die auf dem Seminar behandelten Entscheidungen von Richterinnen und Richtern des Bundesarbeitsgerichts für die jeweiligen Seminare immer aktuell zusammengestellt werden, können sie bei Drucklegung des Programms noch nicht benannt werden. Es werden nur aktuelle Entscheidungen behandelt, die für die Arbeit des Betriebsrats von besonderer Bedeutung sind. Die AAS hat keinen Einfluss auf die Terminierung der Sitzungen des Bundesarbeitsgerichts. Es kann daher in Einzelfällen vorkommen, dass die Seminarteilnehmer auf eine Sitzung des LAG Thüringen ausweichen müssen. § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Die wichtigsten aktuellen Entscheidungen des BAG zum BetrVG ¡¡Hintergründe und Zusammenhänge höchstrichterlicher Rechtsprechung ¡¡Bedeutung der Entscheidungen für die Betriebsratsarbeit Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 123 Arbeitsrecht für Profis (AR 4) in Köln Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht in München Unsere Seminare mit Besuch beim Arbeitsgericht: Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) Seite 52 Arbeitsrecht für Profis (AR 4) Seite 62 Die Arbeit im Personalausschuss Seite 107 Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht Seite 121 Bundesarbeitsgericht aktuell Seite 123 Recht haben und Recht bekommen Seite 148 Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 3 Seite 272 Arbeitsrecht für die Schwerbehindertenvertretung Seite 283 Bundesarbeitsgericht aktuell in Erfurt Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in Leipzig Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in Hamburg 124 124 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in Berlin Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in Dresden Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in Berlin Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in Bremen Die Arbeit im Personalausschuss in Berlin Bundesarbeitsgericht aktuell in Erfurt Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in Köln Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in Leipzig Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht in Berlin 125 125 Marzena Klima Logistik 126 126 MITBESTIMMUNGSRECHTE UND AUFGABEN DES BETRIEBSRATS Thema Seite Die Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG 128 Das lernen Sie Hier bestimmen Sie wirklich mit! Ohne Sie geht in sozialen Angelegenheiten gar nichts! Die Überwachungs- und Kontrollaufgaben 130 des Betriebsrats Unterrichtungspflichten, Überwachung: Hält der Arbeitgeber gesetzliche Bestimmungen, Betriebsvereinbarungen etc. ein? Mitbestimmung bei Personalplanung und -einsatz 131 Instrumente und rechtlicher Handlungsrahmen, Beteiligungsrechte des Betriebsrats 132 Beteiligung des BR bei Personalplanung, Stellenausschreibung, Auswahlrichtlinien und Einstellung Das aktuelle Urlaubsrecht 133 Ansprüche aus Arbeits- und Tarifvertrag, erzwingbare Mitbestimmung, aktuelle Rechtsprechung Zielvereinbarung und Jahresgespräch 134 Rechtliche Rahmenbedingungen, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Betriebe ohne Tarifvertrag 135 Betriebsvereinbarungen und Regelungsabrede zur Gestaltung von Arbeitsbedingungen Einblick in Bruttolohn- und -gehaltslisten 136 Gehaltslisten als Informationsgrundlage, Nutzen der Information für Lohngestaltung Richtige Ein- und Umgruppierung nach dem ERA-TV 137 Anwendung des Tarifvertrages, alles zur Einund Umgruppierung Das Direktionsrecht des Arbeitgebers 138 Wie weit geht das Weisungsrecht des Arbeitgebers? Wo beginnt die Mitbestimmung des Betriebsrats? Krankheitsbedingte Fehlzeiten 139 Rechte und Pflichten im Krankheitsfall, Vorlage der AU-Bescheinigung, Beteiligungsrecht des Betriebsrats, BEM 140 Konzernstrukturen, Mitbestimmungsebenen, Europäischer BR, Mitbestimmung im Konzern 141 Aufgaben des BR beim Arbeits- und Gesundheitsschutz, Inhalte einer BV, Tipps für die Praxis 142 So kann die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht werden! Der Betriebsrat im Bewerbungsund Auswahlverfahren Die Mitbestimmungsrechte im internationalen Konzern Die Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verhandeln Gleichbehandlung von Frauen und Männern NEU! NEU! NEU! NEU! 127 127 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats Die Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG Aus dem Programm Voraussetzungen und Schranken der Mitbestimmung Mitbestimmungsfreie Einzelfallmaßnahmen Mitbestimmung in Eil- und Notfällen Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts Mitbestimmung bei Ordnung und Verhalten im Betrieb Ordnungs- und Arbeitsverhalten: Wann bestimmen Sie mit? Rauch- und Alkoholverbote Disziplinarmaßnahmen Einführung von Dienstkleidung Maßnahmen der Fehlzeitenüberwachung Telefonnutzung und Internet Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Urlaub Beginn und Ende der Arbeitszeit, Verteilung auf die Wochentage Beginn, Ende und Dauer der Pausen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst Urlaubsgrundsätze und Aufstellung des Urlaubsplans Termin Ort Kennung 2016 April 18.04.-22.04.Dresden 1614/2016 i Übrigens! § 87 BetrVG ist das Herzstück der Mitbestimmungsrechte. In keinem anderen Bereich haben Sie so weitgehende Möglichkeiten. Dieses Seminar kann für Betriebsratsmitglieder eine erforderliche Grundlagenschulung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG sein, für die ein besonderer Nachweis der Erforderlichkeit der Kenntniserlangung nicht geführt werden muss (LAG Nürnberg vom 28.05.2002 - 6 (5) TaBV 29/01). Mitbestimmung bei technischer Überwachung Überwachung von Verhalten oder Leistung Personenbezogenheit der Daten Videoüberwachung und gläserner Arbeitnehmer Mitbestimmung bei Gesundheits- und Unfallschutz Unfallverhütungsvorschriften Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte Mitbestimmung bei Arbeitsentgelt und Sozialeinrichtungen Betriebliche Lohngestaltung und leistungsbezogene Entgelte Kantine, Betriebskindergarten Umsetzung der Beteiligungsrechte Zustandekommen der Betriebsvereinbarung Abgrenzung zur Regelungsabrede Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung Missachtung Ihrer Mitbestimmungsrechte Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Grenzen und Möglichkeiten der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG ¡¡Arbeitszeit, Urlaub, Mitarbeiterüberwachung, Gesundheitsschutz, Arbeitsentgelt ¡¡Regelungsabreden und Betriebsvereinbarungen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 128 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats WARUM MITBESTIMMUNGSRECHT? Ein Gespräch mit Dr. André Latour INTERVIEW Direktionsrecht des Arbeitgebers insoweit eingeschränkt wird; zum anderen muss der Betriebsrat etwa bei den Themen der echten Mitbestimmung des § 87 BetrVG nicht erst abwarten, bis der Arbeitgeber eine Regelung vorschlägt. Der Betriebsrat kann vielmehr selbst die Initiative ergreifen und einen eigenen Vorschlag machen. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, sich mit diesem Vorschlag auseinanderzusetzen und ggf. eine Betriebsvereinbarung zu verhandeln und abzuschließen. Kommt keine Einigung zustande, könnte die Entscheidung des Arbeitgebers durch den Spruch einer Einigungsstelle sogar erzwungen werden. „Viele Teilnehmer sind überrascht, wie umfangreich die einzelnen echten Mitbestimmungstatbestände sind, bei denen der Arbeitgeber ohne Betriebsrat letztlich nicht alleine entscheiden kann.“ Wenn der Betriebsrat einen eigenen Vorschlag entwerfen will, muss er sich aber erst einmal die entsprechenden Kenntnisse verschaffen... Rechtsanwalt in Recklinghausen Hallo André, Du hast schon viele Seminare für uns geleitet. Warum sind unsere Seminare zu den Mitbestimmungsrechten für die Betriebsratsmitglieder so spannend? André Latour: Viele Seminarteilnehmer wissen schon, dass sie beispielsweise bei Überstunden, der Urlaubsplanung oder der technischen Überwachung zu beteiligen sind. Überrascht sind sie dann aber doch, wie umfangreich die einzelnen echten Mitbestimmungstatbestände sind, bei denen der Arbeitgeber ohne Betriebsrat letztlich nicht alleine entscheiden kann. Was ist denn das Besondere am echten Mitbestimmungsrecht? André Latour: Das Besondere ist, dass zum einen die Wirksamkeit einer Maßnahme des Arbeitgebers von der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats abhängt, das André Latour: ... und das ist genau der Zeitpunkt, zu dem die Betriebsräte Eure Seminare besuchen sollten. Gerade das Seminar „Die Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG“ halte ich für besonders wichtig, da es DAS Herzstück der Mitbestimmung, die sozialen Angelegenheiten des § 87 BetrVG, beleuchtet. Außerdem sollten Betriebsräte wissen, wie sie sich mit ihrem allgemeinen Unterrichtungsanspruch Informationen beschaffen können. An diesem Punkt setzt Euer Seminar „Die Überwachungs- und Kontrollaufgaben des Betriebsrats“ an. Können Betriebsräte diese Seminare denn auch ohne betrieblichen Anlass besuchen? André Latour: Die Rechtsprechung sagt hierzu, dass das Wissen im Betriebsrat vorhanden sein muss, damit der Betriebsrat seine Aufgaben überhaupt ordnungsgemäß erfüllen kann. Wenn sich bisher also kein Betriebsratsmitglied mit diesen Fragestellungen beschäftigt hat und niemand über die Kenntnisse verfügt, ist der Schulungsanspruch erfüllt. Ein konkreter betrieblicher Anlass muss nicht bestehen. André, vielen herzlichen Dank für das Interview! 129 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats Die Überwachungs- und Kontrollaufgaben des Betriebsrats Aus dem Programm Inhalt und Umfang der Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung Form und Grenzen der Unterrichtung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Aufsuchen der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz Betriebsbegehungen Betriebliche Auskunftspersonen Sachverständige Termin Ort Kennung 2016 Juni 06.06.-10.06. St. Peter-Ording 2311/2016 Oktober 10.10.-14.10. Konstanz / Bodensee 4114/2016 Überwachung von Verträgen Vorlage von Formulararbeitsverträgen Werk- und Dienstverträge mit Fremdfirmen Überwachung des NachweisG Überwachung der Entgeltgerechtigkeit Einsicht in die Gehaltslisten Einsicht in Sondervergütungen Merkmale für Zulagen und Einmalzahlungen Form und Inhalt des Einsichtsrechts Vorlage von Leistungsbeurteilungen Überwachung der Arbeitszeiten Einhaltung der Höchstarbeitszeiten Überstundenaufstellungen Überwachung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Nachweise über Schwerbehinderung Information über Schwangerschaften Hinzuziehung zu Betriebsbesichtigungen Unfalluntersuchungen und Unfallanzeigen Überwachung des AGG Beschwerden beim Betriebsrat Klagerecht des Betriebsrats Durchsetzung und Sicherung der Überwachungsrechte § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Welche Informationen müssen wann und in welcher Form vorgelegt werden ¡¡Kontrolle von Verträgen und Entgeltgerechtigkeit ¡¡Kontrolle der Arbeitszeiten und des Arbeitsschutzes ¡¡Überwachung der Vorschriften des AGG ¡¡Durchsetzung und Sicherung der Überwachungsrechte Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 130 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats Mitbestimmung bei Personalplanung und -einsatz Aus dem Programm Grundlagen der Personalplanung Begriffsbestimmung Ziele und Aufgabenfelder Konsequenzen Prozess der Personalplanung Termin Ort Kennung 2016 April 25.04.-29.04.Berlin 1715/2016 Oktober 10.10.-14.10. Timmendorfer Strand 4115/2016 Instrumente und rechtlicher Handlungsrahmen der Personalplanung Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Rechtliche Situation der Beschäftigten Konflikte und Konfliktlösungsmöglichkeiten Mitarbeitereinsatz und Beteiligungsrecht des Betriebsrats Personalsuche und -gewinnung (Azubis, Arbeitnehmer) Bewerbung und Einstellung Beschäftigung und Versetzung Weiterbildung Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Mitarbeitereinsatz bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen Befristet Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte 450-Euro-Jobber (Minijobber) Leiharbeitnehmer Dienst- und Werkvertrag Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Mitarbeitereinsatz bei sich verändernder Unternehmensorganisation Betriebsänderung (Änderung der Betriebsorganisation etc.) Interessenausgleich Sozialplan § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Grundlagen der Personalplanung ¡¡Grundlagen des Personaleinsatzes ¡¡Besonderheiten bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen ¡¡Möglichkeiten des Betriebsrats ¡¡Mitarbeitereinsatz bei Betriebsänderungen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 131 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats NEU! Der Betriebsrat im Bewerbungs- und Auswahlverfahren Aus dem Programm Die Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalplanung Was ist Personalplanung? Der Umfang des Beteiligungsrechts des Betriebsrats Ausübung des Beteiligungsrechts des BR bei der Personalplanung Die Beteiligung des BR bei der Beschäftigungssicherung und der Förderung der Berufsbildung Termin Ort Kennung 2016 April 18.04.-22.04. Timmendorfer Strand 1615/2016 November 07.11.-11.11.Dresden 4512/2016 Die Stellenausschreibung Wie muss eine Stelle ausgeschrieben werden? Unterschied: Stellenausschreibung, Stellenanzeige und Stellenbeschreibung AGG als rechtlicher Rahmen für die Stellenausschreibung und die Stellenanzeige Was sagt das AGG? Diskriminierungsmerkmale, Diskriminierung, erlaubte Ungleichbehandlung, Schadensersatz Das Überwachungsrecht des BR: So sorgen Sie für die Einhaltung des AGG Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Stellenausschreibungen Das Auswahlverfahren Auswahlrichtlinien: Was kann vereinbart werden? Was darf der Arbeitgeber fragen - der Personalfragebogen Bundesdatenschutzgesetz als rechtlicher Rahmen für Recherchen über den Bewerber Datenschutz von Internetrecherchen bis hin zum Assessment Center Das Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsgespräch Die Beteiligung des Betriebsrats im Auswahlverfahren: Personalfragebogen, Auswahlrichtlinien und Einstellung Beteiligung des Betriebsrats beim Bewerbungsgespräch Die Einstellung und die Beteiligung des Betriebsrats Was ist eine Einstellung? Wie muss der BR bei Einstellungen beteiligt werden? Wie kann der BR im Rahmen des Beteiligungsrechts reagieren? Das Zustimmungsverweigerungsrecht: wirksame Rechtsausübung Rechtsfolgen einer wirksamen Zustimmungsverweigerung Reaktion des Arbeitgebers auf die wirksame Zustimmungsverweigerung Die vorläufige Einstellung und die Beteiligung des BR § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Das AGG und das BDSG und deren Regelungen für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ¡¡Ihre Beteiligungsrechte als Betriebsrat - vom Vorschlagsrecht bis hin zum Zustimmungsverweigerungsrecht ¡¡Regeln die der Arbeitgeber einhalten muss ¡¡Überwachungsaufgaben rechtssicher ausüben Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 132 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats Das aktuelle Urlaubsrecht Aus dem Programm Erzwingbare Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG Ohne den Betriebsrat geht hier gar nichts! Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplan Lage des Urlaubs einzelner Arbeitnehmer Betriebsferien Betriebsvereinbarungen: Ausgleich der unterschiedlichen Interessen der Arbeitnehmer Das Einigungsstellenverfahren Termin Ort Kennung 11.07.-15.07. Köln 2810/2016 2016 Juli Allgemeine Aufgabe des Betriebsrats, § 80 BetrVG Überwachen Sie die Einhaltung des Bundesurlaubsgesetzes Anspruch auf Erholungsurlaub Wie viele Tage Urlaub stehen mir zu? Laut Gesetz, laut Tarifvertrag, laut Arbeitsvertrag? Arbeitnehmer, die während des Jahres in den Betrieb eintreten bzw. aus dem Betrieb ausscheiden - Berechnung des Urlaubsanspruchs Minijobber und Teilzeitkräfte: Wie berechnet sich der Urlaub? Lage und Festsetzung des Urlaubs Wie viel Geld bekomme ich im Urlaub? Berechnung des Urlaubsentgelts (13-Wochendurchschnitt) Werden Überstunden, Zulagen und Zuschläge berücksichtigt? Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Entgeltlisten nach § 80 BetrVG Urlaubsgeld Urlaub und Krankheit Verfall des Urlaubsanspruchs bei Krankheit? Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und des BAG Auswirkungen der Rechtsprechung auf die Praxis Meldepflichten bei Erkrankung im Urlaub Urlaub und besondere Arbeitnehmergruppen Zusatzurlaub für Schwerbehinderte Urlaub im Mutterschutz und in der Elternzeit Rechtsschutz Klage auf Urlaubsabgeltung Klage auf Urlaubsgewährung Einstweilige Verfügung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Mitbestimmungsrechte bei Urlaubsfragen wirksam umsetzen ¡¡Korrekte Berechnung von Urlaubsansprüchen ¡¡Korrekte Berechnung des Urlaubsentgelts ¡¡Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 133 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats Zielvereinbarung und Jahresgespräch Mitbestimmung bei erfolgsorientierter Vergütung Aus dem Programm Die Zielvereinbarung - Was ist das? Definition und Varianten der Zielvereinbarung Zielvereinbarung als Element der Personalplanung, der Personalführung und der Personalentwicklung Vor- und Nachteile von Zielvereinbarungen Rechtlicher Rahmen: Wieviel Prozent des Arbeitsentgelts darf variabel sein? Termin Ort Kennung 2016 Juni 20.06.-24.06.Dresden 2512/2016 Die Formulierung der Ziele Welche Ziele dürfen überhaupt vereinbart werden? So sollten Ziele definiert sein: Die „SMART“-Formel Leistungs-, Verhaltens- und Entwicklungsziele Ziele bei Gruppen- und Teamarbeit Die Formulierung einer Zielvereinbarung Die Feststellung der Zielerreichung Wie wird der Grad der Zielerreichung gemessen? Bewertungskriterien und allgemeine Beurteilungsgrundsätze Beurteilungsfehler vermeiden Das Beurteilungsgespräch: So kann es ablaufen Was passiert, wenn Ziele nicht erreicht werden? Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats Anforderung an die Personalplanung aus Sicht des Betriebsrats, § 92 BetrVG Beteiligung bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze, § 94 Abs. 2 BetrVG Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung, § 87 BetrVG Möglichkeiten des Betriebsrats zur (Mit)-Entwicklung einer Mitarbeiterbeurteilung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Grundsätze der Gestaltung und praktische Umsetzung von Zielvereinbarungen ¡¡Wesentliche Aspekte der Mitarbeiterbeurteilung ¡¡Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Einführung und Anwendung von Zielvereinbarungen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 134 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats Betriebe ohne Tarifvertrag Aus dem Programm Wirkung eines Tarifvertrags auf Arbeitsverhältnisse in Betrieben ohne Tarifvertrag Bezugnahme im Arbeitsvertrag Anwendung durch Betriebsvereinbarung Betriebliche Übung Übersicht über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Überwachungsrechte des Betriebsrats, § 80 BetrVG Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG Beteiligung in personellen Angelegenheiten, §§ 99, 102 BetrVG Die Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden zur Gestaltung von Arbeitsbedingungen Begriffsbestimmung: Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede Verhältnis zu arbeitsvertraglichen Ansprüchen Wirkungsweise der Regelungsabrede Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen Termin Ort Kennung 2016 April 18.04.-22.04.Berlin 1616/2016 Oktober 17.10.-21.10.Würzburg 4213/2016 i Übrigens! In Betrieben ohne Tarifvertrag besitzt der Betriebsrat viele Möglichkeiten, die Arbeitsverhältnisse auszugestalten, er muss diese nur zweckgerichtet nutzen. Hier vermitteln wir Ihnen, bei welchen betrieblichen Angelegenheiten Sie ansetzen können, um Betriebsvereinbarungen auf den Weg zu bringen, wie Tarifverträge doch wirken und was passiert, wenn der Arbeitgeber aus dem Verband austritt. Betriebsvereinbarungen in Betrieben ohne Tarifvertrag Die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG Betriebsvereinbarung trotz Tarifüblichkeit Regelungsabrede zur Umgehung des § 77 Abs. 3 BetrVG Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Betrieben ohne Tarifvertrag Erhöhung der Vergütung aufgrund eines Tarifvertrages Vertragliche Anlehnung an den Tarifvertrag Betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage Lohnerhöhung aufgrund einer Gesamtzusage Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Rechtsfolgen bei Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband Zeitlich begrenzte zwingende Nachbindung Ende der unmittelbaren Wirkung OT-Mitgliedschaft des Arbeitgebers § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Geltung tariflicher Bestimmungen in Betrieben ohne Tarifbindung ¡¡Wirkung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen auf Arbeitsbedingungen in Betrieben ohne Tarifvertrag ¡¡Nutzung von Gestaltungsspielräumen trotz Sperrwirkung des Tarifvertrags ¡¡Regelungen über Arbeitsentgelt und Arbeitszeit Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 135 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats Einblick in Bruttolohn- und -gehaltslisten ... und was der Betriebsrat damit machen kann Aus dem Programm Gesetzliche Grundlagen Allgemeine Überwachungs- und Einsichtsrechte nach § 80 Abs. 1 BetrVG Abgrenzung zu Mitbestimmungstatbeständen nach dem BetrVG Die Spezialnorm des § 80 Abs. 2 BetrVG Termin Ort Kennung 2016 Juli 25.07.-29.07.Berlin 3008/2016 Inhalt des Anspruchs nach § 80 Abs. 2 BetrVG Einsichtsrechte: Nur Betriebsausschuss oder auch BR-Mitglieder? Zusammensetzung des Entgelts aus verschiedenen Lohnbestandteilen, z. B. Grundlohn, Zeitlohn, Zulagen, Prämien, Tantiemen Vergütung von Überstunden und Berücksichtigung von TV / BV Einsicht auch in die Bruttolohnlisten der ÜT- und AT-Beschäftigten? Einsicht auch trotz Bekanntgabe etwaiger Betriebsgeheimnisse? Einsichtsrecht contra Datenschutz Kontrolle der Zahlungen von vermögenswirksamen Leistungen Kontrolle der Beiträge des AG zur betrieblichen Altersvorsorge Einsichtsrecht in Verträge mit Fremdfirmen, insbesondere bei Leiharbeit Mangelnde Gleichbehandlung bei der Vergütung feststellen Eingruppierung überprüfen Scheinselbstständigkeit erkennen Hinzuziehung von Auskunftspersonen (§ 80 Abs. 2 S. 3 BetrVG) Sachkundige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sind schriftliche Befragungen durch den Betriebsausschuss zulässig? Hinzuziehung von Sachverständigen (§ 80 Abs. 3 BetrVG) Wann ist die Hinzuziehung erforderlich? Wie ist diese durchsetzbar? Wo und wie findet man den richtigen Sachverständigen? Kosten der Hinzuziehung von Sachverständigen Haftungsfragen von BR-Mitgliedern bei der Hinzuziehung Streitigkeiten über die Hinzuziehung Mitbestimmung bei Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) Welche Entgeltbestandteile unterliegen der Mitbestimmung? Fragen der Tarifbindung des Arbeitgebers Reichweite und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen zur Lohngestaltung Mitbestimmung bei der Änderung der Vergütungsstruktur Mitbestimmung bei Vergütung von AT-Angestellten Mitbestimmung bei leistungsbezogenen Entgelten § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Betriebliche Lohngestaltung: Diese Lohnbestandteile gibt es ¡¡Ihre Informationsmöglichkeiten im Rahmen des BetrVG ¡¡So gehen Sie datenschutzrechtlich einwandfrei mit den gewonnenen Daten um ¡¡Lohngerechtigkeit: Ansätze für Ihre Betriebsratsarbeit Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 136 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats Richtige Ein- und Umgruppierung nach dem ERA-TV Entgeltrahmen-Abkommen-TV der Metall- und Elektro-Industrie: Korrekturen sind auch jetzt noch möglich Aus dem Programm Rechtliche Grundlagen der Eingruppierung Wie kommen Entgeltgruppen zustande? Unterschiedliche Grundlagen: Tarifvertrag, betriebliches Entgeltsystem oder betriebliche Übung Termin Ort Kennung 26.09.-30.09. Köln 3914/2016 2016 September Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Ein- und Umgruppierung Überblick über das Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung Initiativrecht des Betriebsrats zur richtigen Eingruppierung? ERA-TV: Eine Einführung in die Entgeltgruppen Überblick über die Besonderheiten des ERA-TV Entgeltsystem zur Entgeltgerechtigkeit Aufbau und Inhalte des ERA-TV Eingruppierungsgruppen - Wer unterfällt dem ERA-TV? Arbeitnehmer und leitende Angestellte - Unterschiede? AT-Angestellte und ÜT-Beschäftigte Wer ist erfasst, wer nicht (z. B. IT-Beschäftigte)? Überprüfung der begehrten Eingruppierung durch den Betriebsrat Wie geht der Betriebsrat an die Überprüfung heran? Gesetzlicher Anspruch nach § 80 BetrVG: Einsichtsrecht bei erstmaliger Eingruppierung, bei Umgruppierung im Arbeitsverhältnis und zur Korrektur Welche Schritte sind zu unternehmen, wenn der Arbeitgeber die Einsicht verhindern möchte? Sogenannte Richtbeispiele: Hilfestellung durch Niveaubeispiele für die richtige Bewertung der Tätigkeit Was tun bei fehlerhafter Ein- / Umgruppierung? Einfache Anhebung oder Reduzierung des Lohns Die korrigierende Rückgruppierung Wie geht der Betriebsrat am besten vor? Argumente für die Höhergruppierung finden Gründe angeben, um die Herabgruppierung zu vermeiden Praktische Musterfälle zur Eingruppierung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡So ist der ERA-TV aufgebaut ¡¡Informationen über die Eingruppierung erhalten ¡¡Richtig eingruppieren - überzeugende Argumente für eine höhere Eingruppierung finden ¡¡Wie der Betriebsrat vorgeht, wenn die Einordnung falsch ist Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 137 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats Das Direktionsrecht des Arbeitgebers Auswirkungen auf Arbeitszeit, Versetzung und Aufgabengebiet Aus dem Programm Rechtsgrundlagen des Direktionsrechts Weisungsbefugnis und Gehorsamspflicht Vorrang höherwertiger Rechtsnormen Inhalt und Umfang des Direktionsrechts Art der zu leistenden Arbeiten Ort der Arbeitsleistung, Arbeitszeit Verhalten des Arbeitnehmers, Nebentätigkeit Termin Ort Kennung 18.04.-22.04. Boppard am Rhein 1611/2016 2016 April Oktober 10.10.-14.10. Ostseebad Sellin / Rügen 4116/2016 Bedeutung der Vertragsgestaltung Beschreibung des Aufgabengebiets Bezugnahme auf Stellenbeschreibung Mehr- und Schichtarbeit Umsetz- oder Mehrarbeitsklauseln Nachweisgesetz Zumutbarkeit als Grenze für das Direktionsrecht Der normale Rahmen der Zumutbarkeit Erweiterung in Notsituationen Durchsetzung vom Direktionsrecht nicht mehr gedeckter Änderungen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Mitbestimmung bei Versetzungen Dienstreisen, Freistellung in der Kündigungsfrist Mitbestimmung bei Gruppenarbeit Anhörung bei Änderungskündigungen Mitbestimmung bei flexiblen Arbeitszeiten Mitbestimmung beim Arbeitspensum? Sonstige Fragestellungen Arbeitsverweigerung Auswirkungen der Überschreitung des Direktionsrechts § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Einseitige Weisungsrechte des Arbeitgebers ¡¡Grenzen arbeitsvertraglicher Regelungen ¡¡Fragen der Zumutbarkeit beim Direktionsrecht ¡¡Wann der Betriebsrat zu beteiligen ist Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 138 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats Krankheitsbedingte Fehlzeiten Rechte rund um das Thema Krankheit Aus dem Programm Krankheit und Entgeltfortzahlung Wann ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig? Pflicht des Arbeitnehmers: unverzügliche Anzeige der Arbeitsunfähigkeit Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Anzeigepflicht Wann muss die AU vorgelegt werden? Neue Rechtsprechung zur Vorlage der AU ab dem ersten Tag Was sagt die AU aus? Welchen Beweiswert hat sie? Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Nachweispflicht Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Dauer des Anspruchs Was genau muss fortgezahlt werden? Termin Ort Kennung 2016 Februar 22.02.-26.02.Berlin 0808/2016 Juli 11.07.-15.07. Köln 2811/2016 Oktober 24.10.-28.10. Bad Wiessee / Tegernsee 4315/2016 Krankheit und Sozialrecht Was passiert nach Ablauf der 6-Wochen-Frist? Wann bekommt der Arbeitnehmer wie viel Krankengeld? Voraussetzungen der Zahlung von Krankengeld Was passiert nach dem Krankengeld? Was bedeutet Aussteuerung? Krankheit und Kündigung Krankheit als häufigster Fall der personenbedingten Kündigung Voraussetzungen der personenbedingten Kündigung Prognose: Wann ist der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig? Interessenabwägung: Welche Alternativen gibt es zur Kündigung? Häufige Kurzerkrankungen, dauerhafte Erkrankung Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen Kündigungsschutz einzelner Arbeitnehmergruppen Krankheit und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) BEM: Gesetzliche Rahmenbedingungen des § 84 SGB IX BEM und Kündigung: Zusammenhänge Abgrenzung zu Krankenrückkehrgesprächen BEM als Präventionsmaßnahme: Verhinderung langfristiger Fehlzeiten Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats BEM und betriebliches Gesundheitsmanagement Krankheit und Urlaub Der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz Was passiert mit dem Urlaubsanspruch im Krankheitsfall? Rechtsprechung des EuGH und des BAG zur Übertragung des Urlaubsanspruchs § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Fundiertes Wissen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ¡¡Alles zur personenbedingten Kündigung wegen Krankheit ¡¡Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ¡¡Möglichkeiten der Fehlzeitenreduktion ¡¡Übertragung des Urlaubsanspruchs auf das Folgejahr wegen Krankheit Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 139 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats NEU! Die Mitbestimmungsrechte im internationalen Konzern Der Betriebsrat im großen Ganzen Aus dem Programm Konzernstrukturen Was ist ein Konzern? Konzernmutter im Ausland, Betriebe im Inland Konzernmutter in Deutschland, Betriebe im Ausland Konzernstrukturen erkennen und verstehen Umgang mit internationalen Matrixstrukturen: Wenn der Chef im Ausland sitzt Termin Ort Kennung 2016 Juli 04.07.-06.07.Leipzig 2707/2016 Überblick über die verschiedenen Mitbestimmungsebenen Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat: Wer ist wann zuständig? Kooperation der verschiedenen Arbeitnehmervertretungen Der europäische Betriebsrat Die Bildung des europäischen Betriebsrats: So geht´s! Aufgaben, Rechte und Pflichten des europäischen Betriebsrats Mitwirkungsrechte des europäischen Betriebsrats Arbeit und Organisation des europäischen Betriebsrats Mitbestimmung im internationalen Konzern Kooperation mit nationalen und internationalen Gremien Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften Kooperation mit der ausländischen Konzernmutter So schaffen Sie Verständnis für die Mitbestimmung nach dem BetrVG Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte Verantwortung der Geschäftsführung in Deutschland: Ausübung der Unterrichtungspflichten aus dem BetrVG Konzernvorgaben vs. Vorgaben des deutschen Arbeitsrechts Sprachenvielfalt im Konzern Kommunikation in einer Fremdsprache: Was darf die Konzernmutter vorgeben? Arbeitsverträge, Unternehmens-Guidelines und Arbeitszeugnisse in einer Fremdsprache Kündigungserklärung in einer Fremdsprache: Wirksam? § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Internationale Konzernstrukturen erkennen ¡¡Die unterschiedlichen Mitbestimmungsebenen im internationalen Konzern ¡¡Durchsetzung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte ¡¡Kooperation mit weiteren, internationalen Gremien Seminardauer: Mo. 15:00 - Mi. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Gesamtbetriebsratsmitglieder, Konzernbetriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 790,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 990,- € 2. Teilnehmer: 890,- € weitere Teilnehmer: 790,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 140 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats Die Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verhandeln Aus dem Programm Aufgaben des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Das echte Mitbestimmungsrecht beim Arbeits- und Gesundheitsschutz aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Voraussetzungen und Schranken des § 87 BetrVG Ordnung des Betriebs als weiteres Mitbestimmungsrecht für den Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und nutzen Termin NEU! Ort Kennung 30.05.-03.06. Prien am Chiemsee 2212/2016 2016 Mai Oktober 10.10.-14.10.Dresden 4117/2016 Gesetzliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Rechtliches Konzept des Arbeits- und Gesundheitsschutzes: Dualer Aufbau Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz: Wo steht was? Was ist in den Gesetzen geregelt? Verordnungen und DGUV - auch diese Regelungen sind einzuhalten Aufgabe der Berufsgenossenschaften Vorüberlegungen für die Betriebsvereinbarung Die Gefährdungsbeurteilung als notwendige Vorstufe Gefährdungsbeurteilung = Analyse: Welche Gefahren gehen von den Arbeitsplätzen aus? Ergebnis der Beurteilung: Diese Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sollten ergriffen werden Betriebsvereinbarung abschließen Aufbau einer Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Was kann, was muss in einer BV geregelt werden? Aufgabe der Einigungsstelle, wenn die Verhandlung gescheitert ist Ab wann die Betriebsvereinbarung gilt Regelungen als TOP bei der nächsten Betriebsversammlung erläutern Ende einer Betriebsvereinbarung: Kündigung oder Zweckbefristung Auslagepflicht der Betriebsvereinbarung Tipps für die Praxis Schritt für Schritt von der Gefährdungsbeurteilung bis zur BV Vor den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber: Was will der BR erreichen? Praktische Checklisten und Ablaufpläne für die Verhandlungen § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Rechtliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ¡¡Rechtliche Grundlagen für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung ¡¡Ablauf des Verfahrens: Von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Betriebsvereinbarung ¡¡Praktische Tipps für die BV zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 141 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats Gleichbehandlung von Frauen und Männern NEU! So kann die tatsächliche Gleichstellung erreicht werden! Aus dem Programm Gleichstellung von Frauen und Männern - Warum sollte der Betriebsrat dieses Thema angehen? Qualifizierte Arbeitskräfte können so gewonnen werden Steigerung der Motivation der Arbeitnehmer Dauerhafte Bindung von qualifizierten Fachkräften an den Betrieb Termin Ort Kennung 2016 Juni 27.06.-01.07.München 2612/2016 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Welche Regelungen trifft das AGG? Diskriminierung oder erlaubte Ungleichbehandlung? Schadensersatz für erlittene Diskriminierung Der BR als Initiator für Gleichstellung im Betrieb Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG - Arbeitszeit, Überstunden, Urlaubsgrundsätze, Betriebskindergärten, Lohngestaltung Eckpunkte diesbezüglicher Betriebsvereinbarungen Einstellungen, Personalplanung, Stellenausschreibungen, Auswahlrichtlinien, Fortbildungen und beruflicher Aufstieg als Handlungsfelder des Betriebsrats Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats Umfassende und rechtzeitige Unterrichtung Vorlage von Unterlagen, Einblicksrecht in die Gehaltslisten Gleiches Arbeitsentgelt bei gleichwertiger Arbeit Gilt dies nur für Tarifverträge oder auch einzelvertraglich? Wann ist eine geringere Entlohnung gerechtfertigt? Die Rechtsprechung des BAG zur Entgeltgleichheit Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Berufstätigkeit Nichtangehen dieses Themas als mittelbare Diskriminierung Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung Aufteilung von Vollzeitarbeitsplätzen auf Teilzeit Rückkehr auf Vollzeitstellen Neuerungen beim Elterngeld und bei der Elternzeit Kein Ausschluss von Fortbildungsmaßnahmen während der Elternzeit Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Betriebsratsamt Überblick über das Gesetz zur Frauenquote § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Warum sich die Gleichbehandlung von Männern und Frauen für den Betrieb lohnt ¡¡Regelungen und Aufbau des AGG ¡¡Unterrichtungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ¡¡Was Entgeltgleichheit bedeutet ¡¡Wie der BR das Thema „Kinderbetreuung und Berufstätigkeit“ angehen kann Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 142 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 AAS-Standort AAS-Standort: Mercure Hotel Erfurt Altstadt 4 Sterne Hotel, www.mercure.com Termine siehe Seite 326. 143 143 Birgit Reichelt Kundenmanagement 144 144 BETRIEBSRATSRECHTE UMSETZEN UND DURCHSETZEN Thema Seite Das lernen Sie Betriebsvereinbarungen in der Praxis 146 Zustandekommen, möglicher Inhalt, Erzwingbarkeit, Durchsetzung, Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen Als Betriebsrat vor der Einigungsstelle 147 So setzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte effektiv durch, wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt! 148 Ablauf einer Gerichtsverhandlung, Streitfragen vor Gericht: Ansprüche des Betriebsrats NEU! Recht haben und Recht bekommen 145 145 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Betriebsratsrechte umsetzen und durchsetzen Betriebsvereinbarungen in der Praxis Abschluss, Inhalt, Durchsetzung und Kündigung Aus dem Programm Grundsätze Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen Form der Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede Termin Ort Kennung 2016 März 07.03.-11.03.Leipzig 1010/2016 August 29.08.-02.09.Willingen 3509/2016 Zustandekommen der Betriebsvereinbarung Freie Einigung und Einigungsstelle Geltungsbereich, Regelungsbereich Grenzen des Inhalts Mängel der Betriebsvereinbarung Geltungsdauer und Nachwirkung Vorrang des Gesetzes und Tarifvertrages Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen Tarifgeltung und Tarifüblichkeit Ausschluss jeder Betriebsvereinbarung Die erzwingbare Betriebsvereinbarung Vereinbarung über Sprechstunden Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Grundsätze über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit Personalfragebogen Personelle Auswahlrichtlinien Maßnahmen betrieblicher Berufsbildung Durchsetzung der Betriebsvereinbarung Die Verhandlung mit dem Arbeitgeber Die Einigungsstelle Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Kündigung der Betriebsvereinbarung Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten Freiwillige Regelungen Vereinbarungen mit teilweise mitbestimmungspflichtigem Inhalt Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Abschluss von Betriebsvereinbarungen ¡¡Probleme beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen ¡¡Weitergeltung von Betriebsvereinbarungen ¡¡Anregungen für Betriebsvereinbarungen durch Vereinbarungsmuster z. B. zu Betriebsordnung, Nichtraucherschutz, Gleitzeit, Überstunden, Urlaub, IT, Telefonanlagen, Leistungsbeurteilung Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 146 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Betriebsratsrechte umsetzen und durchsetzen Als Betriebsrat vor der Einigungsstelle Aus dem Programm Die Bildung der Einigungsstelle Freiwillige / erzwingbare Einigungsstellenverfahren Einsetzung der Einigungsstelle Die Zusammensetzung der Einigungsstelle Der Vorsitzende und die Beisitzer Die Vorbereitung der Einigungsstelle im Betriebsrat Die Besetzung der Einigungsstelle Einplanung von Verhinderungen Taktische Fragen: Wie gehen wir vor? Verhandlungs- oder Abschlussmandat? Das eigentliche Verfahren vor der Einigungsstelle Die Einleitung des Einigungsstellenverfahrens Der eigentliche Verfahrensablauf Zuständigkeit - Aussetzung des Einigungsstellenverfahrens Beendigung des Einigungsstellenverfahrens Die einvernehmliche Beendigung oder der streitige Spruch Termin Ort Kennung 27.06.-01.07. Köln 2613/2016 2016 Juni i Übrigens! Kommt eine Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. So ist es oftmals im Gesetz formuliert. In vielen Fällen ist die Einigungsstelle sogar die einzige Möglichkeit, Mitbestimmungsrechte effektiv durchzusetzen. Grund genug, sich als Betriebsrat mit diesem betrieblichen Schiedsgericht auseinanderzusetzen. Gerichtliche Streitigkeiten um den Spruch der Einigungsstelle Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Einzelheiten der gerichtlichen Überprüfung des Spruchs Rechtsfolgen der Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs Die Kosten des Verfahrens vor der Einigungsstelle Die Kostentragung gem. § 76a BetrVG Ansprüche des Vorsitzenden und der Beisitzer Kosten der Vertretung des Betriebsrats vor der Einigungsstelle durch einen Rechtsanwalt Sonstige Sachkosten des Einigungsstellenverfahrens Die einzelnen Regelungstatbestände Schulungs- und Bildungsveranstaltungen Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Interessenausgleich und Sozialplan Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Rollenspiel: Die Einigungsstelle § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Die richtige Bildung der Einigungsstelle ¡¡Die Zuständigkeit der Einigungsstelle ¡¡Die Zusammensetzung der Einigungsstelle ¡¡Der Verfahrensablauf und die Kosten des Verfahrens ¡¡Einzelne Regelungstatbestände und Mustersprüche der Einigungsstelle Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 147 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Betriebsratsrechte umsetzen und durchsetzen Recht haben und Recht bekommen mit Besuch beim Arbeitsgericht Als Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht Aus dem Programm Erster Schritt: Beauftragung eines Rechtsanwalts Richtige Beschlussfassung zur Beauftragung Beschlussfassung für jede einzelne Instanz Haftung des Betriebsrats vermeiden Überblick über das arbeitsgerichtliche Verfahren Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Urteilsverfahren und Beschlussverfahren Termin Ort NEU! Kennung 2016 März 07.03.-11.03. Frankfurt / Main 1011/2016 September 26.09.-30.09. Köln 3915/2016 Arbeitsgerichtliches Verfahren wegen Schulungsteilnahme Anforderungen an die Schulungsteilnahme Kommt eine einstweilige Verfügung in Betracht? Wie können die Kosten geltend gemacht werden? Streitfragen rund um die Einigungsstelle Welche Konfliktpunkte sind denkbar? Beschlussverfahren zur Besetzung der Einigungsstelle Die erforderliche Beschlussfassung des Betriebsrats Kosten der Einigungsstelle, Honorarvereinbarung Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats Reaktionsmöglichkeiten bei Missachtung der Mitbestimmungsrechte Der allgemeine Unterlassungsanspruch: Voraussetzungen Abgrenzung zu § 23 Abs. 3 BetrVG Unterlassung von personellen Einzelmaßnahmen Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Eingruppierung - Was ist der Unterschied? Der Betriebsrat als Eingruppierungskläger? Antrag auf Aufhebung einer personellen Maßnahme Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderung Voraussetzungen Europarechtliche Vorgaben Begründetheit der einstweiligen Verfügung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Ablauf des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens ¡¡Beschlussverfahren bei Konflikten rund um die Einigungsstelle ¡¡Unterlassung von mitbestimmungswidrig angeordneten Maßnahmen ¡¡Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderung Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 148 Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Ostseebad Göhren / Rügen Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Dresden Das aktuelle Arbeitszeitrecht in Travemünde Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) auf Norderney Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2 in Dresden Rhetorik für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter - Teil 1 in Garmisch-Partenkirchen Beschäftigung von Leiharbeitnehmern in Willingen Betriebsrat und ältere Arbeitnehmer in Ostseebad Göhren / Rügen 149 149 Martin Herold Logistik 150 150 BETRIEBSRAT UND BESONDERE ARBEITNEHMERGRUPPEN Thema Seite Das lernen Sie Beschäftigung von Leiharbeitnehmern 152 Voraussetzungen, Mitbestimmungsrechte und gesetzliche Rahmenbedingungen, aktuelle Rechtsprechung Der AT-Angestellte 153 Vertragliche Besonderheiten, Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarung zur Vergütung Arbeitsrecht für Außendienst und Vertrieb 154 Vertragliche Besonderheiten: Vergütung, Arbeitszeit, Arbeitsplatz, Kfz-Nutzung Befristet Beschäftigte 155 Mitbestimmung des Betriebsrats, Zulässigkeit von Befristungen, Kettenbefristungen 156 Aufgaben und Mitbestimmungsrechte des BR, Verlängerung der Arbeitszeit, besondere Rechte von Teilzeitbeschäftigten Minijobber und Teilzeitbeschäftigte 151 151 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Betriebsrat und besondere Arbeitnehmergruppen Beschäftigung von Leiharbeitnehmern Durchsetzung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte Aus dem Programm Begriff der Leiharbeit und Abgrenzung Begriff der Arbeitnehmerüberlassung Abgrenzung zum Werkvertrag Erlaubnispflicht Umgehung von Equal Pay in der Praxis Überblick über die Neuregelungen bei der Leiharbeit „Vorübergehende“ Überlassung von Arbeitnehmern Informationspflicht über freie Arbeitsplätze Zugang der Leiharbeitnehmer zu Gemeinschaftseinrichtungen Einführung einer Lohnuntergrenze (Mindestlohn) Drehtürklausel Termin Ort Kennung 2016 April 11.04.-15.04. Ostseebad Kühlungsborn 1513/2016 Juni 06.06.-10.06.Willingen 2312/2016 Oktober 10.10.-14.10.Berlin 4118/2016 Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern gem. § 99 BetrVG Übernahme bzw. Einstellung eines Leiharbeitnehmers Versetzung des Leiharbeitnehmers Inhalt der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers Zustimmungsverweigerungsrechte des Betriebsrats Dauerhafte Leiharbeit als Zustimmungsverweigerungsgrund? Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern gem. § 87 BetrVG Austausch eigener Arbeitnehmer durch Leiharbeitnehmer Besetzen freier Arbeitsplätze mit Leiharbeitnehmern Betriebsbedingte Kündigung und Leiharbeit Outsourcing durch Werkverträge Scheinwerkverträge zur Umgehung von Leiharbeit Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats Möglichkeit eines Interessenausgleichs und Sozialplans Aktuelles rund um die Leiharbeit Mehr Rechte für Leiharbeitnehmer und Betriebsräte Leiharbeitnehmer zählen bei der Unternehmensgröße mit Folgen von unwirksamen Tarifverträgen in der Leiharbeit § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen zur Leiharbeit ¡¡Beteiligung bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern ¡¡Zustimmungsverweigerungsrechte des Betriebsrats ¡¡Möglichkeiten des Betriebsrats, Leiharbeit und Werkverträge zu verhindern Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 152 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Betriebsrat und besondere Arbeitnehmergruppen Der AT-Angestellte Aus dem Programm Was ist ein AT-Angestellter? Begriff des AT-Angestellten in Abgrenzung zum leitenden Angestellten Gerichtliche Statusklärung Termin Ort Kennung 2016 Juli 04.07.-06.07.Berlin 2708/2016 Der Arbeitsvertrag des AT-Angestellten Anbahnung von AT-Arbeitsverhältnissen Inhaltliche Besonderheiten bei Arbeitsverträgen mit AT-Angestellten Arbeitsvertragliche Regelungen Vertragliche Regelungen zum Gehalt, Zulagen und Prämien Zielvereinbarungen Vertragliche Überstundenregelungen Urlaub und Arbeitszeit im AT-Arbeitsvertrag Workshop „Betriebsvereinbarung Arbeitszeit“ Beteiligungsrechte nach dem BetrVG Einstellung, Umgruppierung, Versetzung, Beförderung, Rückstufung Einsichtnahme in die Bruttolohn- und -gehaltslisten Änderung von übertariflichen Entgeltbestandteilen Besonderheiten bei Kündigung von AT-Angestellten Änderungskündigung Keine tarifliche Einschränkung des Mitbestimmungsrechts in sozialen Angelegenheiten Betriebsvereinbarungen zur Vergütung von AT-Angestellten Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung, Gehaltsbandbreiten, Gehaltsgruppen, System der Eingruppierung Lohn i. S .d. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG Möglichkeiten zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen Zielvereinbarungsgrundsätze Stellenbewertung Entgeltgruppen Vereinbarung von Leistungszulagen § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Besonderheiten bei AT-Angestellten ¡¡Mitbestimmung bei Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub und Überstunden ¡¡Auswirkungen von Tarifvertragsänderungen auf die Position von AT-Angestellten ¡¡Möglichkeiten zur Regelung von Vergütungen für AT-Angestellte in Betriebsvereinbarungen Seminardauer: Mo. 15:00 - Mi. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 790,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 990,- € 2. Teilnehmer: 890,- € weitere Teilnehmer: 790,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 153 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Betriebsrat und besondere Arbeitnehmergruppen Arbeitsrecht für Außendienst und Vertrieb Aus dem Programm Regelungen im Arbeitsvertrag Festlegung der Aufgabenstellung Direktionsrecht des Arbeitgebers Vergütungsregelungen, Regelungen zu Provisionen Wettbewerbsverbote Beteiligung des Betriebsrats Termin Ort Kennung 2016 Juli 04.07.-08.07.Berlin 2709/2016 Der Einsatzort des Außendienstmitarbeiters Der arbeitsrechtliche Versetzungsbegriff Das Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers Der Arbeitsbereich, Begriff der Versetzung Das Verfahren nach § 99 BetrVG und die Beteiligung des Betriebsrats Kfz-Nutzung Überlassung eines Dienstfahrzeuges Dienstliche Nutzung eines Privatfahrzeuges Mitbestimmung des Betriebsrats Vergütung der Außendienstmitarbeiter Klassische Vergütungsregelungen im Außendienst Feste und variable Entgeltbestandteile Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Vergütung von Außendienstmitarbeitern Vergütung bei Krankheit, Urlaub usw. Was gilt als Arbeitszeit? Was gilt bei Reisezeiten? Wartezeiten beim Kunden Treffen mit Kunden am Abend oder am Wochenende Messe- und Kongressbesuche Mitbestimmung des Betriebsrats Der Außendienstmitarbeiter im Betriebsrat Teilnahme an Betriebsratssitzungen Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit Kostenerstattung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Fragestellungen aus den Bereichen Arbeitsvertragsgestaltung, Vergütung, Arbeitszeit ¡¡Wie weit das Direktionsrecht des Arbeitgebers gegenüber einem Außendienstmitarbeiter geht ¡¡Versetzung eines Außendienstmitarbeiters ¡¡Mitwirkungsrechte des Betriebsrats ¡¡Probleme von Außendienstmitarbeitern im Betriebsrat Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 154 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Betriebsrat und besondere Arbeitnehmergruppen Befristet Beschäftigte Aus dem Programm Überwachung der Rechte von befristet Beschäftigten als Aufgabe des Betriebsrats nach § 80 BetrVG Verbot der Diskriminierung und Benachteiligung Kündigungsschutz befristet Beschäftigter Termin Ort Kennung 2016 April 04.04.-06.04.Dresden 1413/2016 Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 99 BetrVG - bevor ein Bewerber befristet eingestellt wird - bei innerbetrieblicher Stellenausschreibung - bei der Vertragsverlängerung von befristet Beschäftigten - wenn aus einem befristeten Vertrag ein unbefristeter wird - bei unbefristeter Einstellung trotz befristet Beschäftigter Befristungsarten Kalendermäßige Befristung und Zweckbefristung Auflösende Bedingung Befristung mit und ohne Sachgrund Betriebsratsamt und Befristung Anspruch auf Übernahme in unbefristetes Arbeitsverhältnis? Übernahme von Mitgliedern der JAV Wann ist die Befristung zulässig? Ohne Schriftform - unbefristeter Vertrag Muss für die Befristung immer ein Grund vorliegen? Gründe für die Befristung Wie lange darf überhaupt befristet werden? Wie oft darf der befristete Vertrag verlängert werden? Rechtsprechung zu Kettenbefristungen In welchen Fällen ist eine Befristung ausgeschlossen? Zuvor-Beschäftigung und nochmalige Befristung? Ist eine Altersbefristung möglich? Verstoß gegen AGG? Besonderheiten bei Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses Wirksame Befristung und automatisches Auslaufen Pflicht zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses Stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen ¡¡Die Sachgründe für Befristung ¡¡Beteiligungsrechte beim Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen ¡¡Besonderheiten rund um die Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses Seminardauer: Mo. 15:00 - Mi. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 790,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 990,- € 2. Teilnehmer: 890,- € weitere Teilnehmer: 790,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 155 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Betriebsrat und besondere Arbeitnehmergruppen Minijobber und Teilzeitbeschäftigte Aus dem Programm Überwachung der Rechte von Minijobbern und Teilzeitbeschäftigten als Aufgabe des Betriebsrats nach § 80 BetrVG Erster Überblick: Teilzeitrecht Minijob als besondere Form der Teilzeitarbeit Verbot der Diskriminierung nach § 4 TzBfG Benachteiligungsverbot nach § 5 TzBfG Termin Ort Kennung 2016 April 25.04.-27.04.Düsseldorf 1716/2016 Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG - bei der Einstellung von Minijobbern - bei der Umwandlung von Teilzeit in Vollzeit - bei Teilzeitkonzept des Arbeitgebers Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 BetrVG Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten Urlaubsfragen Entgeltfragen Benachteiligungen von Minijobbern und Teilzeitkräften erkennen Entspricht der Arbeitsvertrag den gesetzlichen Anforderungen? Richtige Vergütung bei Krankheit Lohnausfallprinzip auch an Feiertagen beachtet? Richtige Urlaubsgewährung und -bezahlung Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Entgeltlisten Besondere Rechte aus dem Teilzeitrecht Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG Kündigungsverbot nach § 11 TzBfG Teilzeitarbeit während Elternzeit und Pflegezeit Betriebsratsmitglied in der Teilzeitarbeit Arbeit auf Abruf und Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (KAPOVAZ) Korrekte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben? Festlegung einer täglichen und wöchentlichen Mindestarbeitszeit? Beachtung der Ankündigungsfrist durch den Arbeitgeber § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Aufgaben und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ¡¡Besondere Rechte von Minijobbern und Teilzeitbeschäftigten ¡¡Allgemeiner Teilzeitanspruch ¡¡Teilzeitanspruch bei Eltern- und Pflegezeit ¡¡Arbeit auf Abruf und KAPOVAZ Seminardauer: Mo. 15:00 - Mi. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 790,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 990,- € 2. Teilnehmer: 890,- € weitere Teilnehmer: 790,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 156 Umgang mit Burnout im Unternehmen - Teil 1 in Dresden Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Wismar / Ostsee Altersteilzeit - Vorruhestand - Rente mit 67 Jahren in Karlsruhe 157 Kornelija Vukancic Hotel- und Kongressmanagement 158 158 KÜNDIGUNG - PERSONALABBAU UMSTRUKTURIERUNG Thema Seite Das lernen Sie 161 Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats, Mitbestimmung bei Interessenausgleich und Sozialplan 162 Informationsphase vor Betriebsänderungen, Inhalt und Abschluss eines Interessenausgleichs, Verhandlungsspielraum des Betriebsrats 163 Verhandlungen über den Sozialplan, Transfergesellschaft, Einigungsstelle Der Betriebsübergang nach § 613a BGB 164 Rechtsgrundlagen, Informationspflichten des Arbeitgebers, Auswirkungen auf Arbeits- und Tarifvertrag, BV und BR-Mandat Typische Fehler bei der Kündigung 165 Hätten Sie es gewusst? Fehler des Arbeitgebers erkennen und Fehler auf Seiten des Betriebsrats vermeiden Personalreduzierung und Betriebsänderung Sicherung von Arbeitsplätzen bei Umstrukturierungen Den Sozialplan aktiv mitgestalten und optimal verhandeln NEU! NEU! NEU! 159 159 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Kündigung - Personalabbau - Umstrukturierung WARUM DIESE THEMEN? Ein Gespräch mit Ralf Scholten INTERVIEW Informationen bekannt sind. Ist die Informationsphase erst einmal abgeschlossen, gibt es kein Zurück mehr. Die Informationen sind die Grundlage der anschließenden Beratungsphase: Der Betriebsrat kann in der Beratung eigene Konzepte entwickeln, unabhängig vom Arbeitgeberkonzept. Dann folgt die Verhandlungsphase: Betriebsrat und Arbeitgeber sitzen am runden Tisch und verhandeln über die Alternativen. Das Ergebnis heißt: Interessenausgleich. „Gerade dann, wenn die Umstrukturierung mit Arbeitsplatzabbau verbunden ist, stehen die Betriebsräte unter enormem Druck.“ Kannst Du bitte noch einmal kurz erläutern, was genau der Unterschied zwischen einem Interessenausgleich und einem Sozialplan ist? Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bochum Hallo Ralf, Du bist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Experte im Bereich Umstrukturierung. Es gibt ja kaum einen Betrieb, in dem nicht umstrukturiert wird. Wie ist Deine Erfahrung: Gibt es Fragestellungen, die sich in vielen Betrieben ähneln? Ralf Scholten: Ja, viele Betriebsräte stehen vor der Schwierigkeit, überhaupt erst einmal vom Arbeitgeber informiert zu werden, was denn überhaupt geplant ist. Gerade dann, wenn die Umstrukturierung mit Arbeitsplatzabbau verbunden ist, stehen die Betriebsräte unter enormem Druck. Wie läuft ein Umstrukturierungsverfahren denn in der Regel ab? Ralf Scholten: Kurz und knapp: Information - Beratung Verhandlung. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat zuerst umfassend informieren. Der Betriebsrat muss in dieser Phase genauestens nachfragen, damit ihm auch alle 160 Ralf Scholten: Im Interessenausgleich einigen sich die Betriebspartner auf das Wie der Umstrukturierung: Welche Abteilung ist betroffen? Werden Arbeitsplätze abgebaut? Was genau wird passieren? Stehen diese Punkte fest, geht es im anschließenden Sozialplan ausschließlich darum, wie die Arbeitnehmer, die von der Umstrukturierung betroffen sind, einen Ausgleich für die (häufig finanziellen) Nachteile erhalten. In den meisten Fällen geht es dann wirklich „nur“ noch ums Geld. Da muss der Betriebsrat hart verhandeln. Welche Seminare sollten Betriebsratsmitglieder wann besuchen? Ralf Scholten: Wer sich einen Überblick über Umstrukturierungen verschaffen möchte, der sollte zunächst das Seminar „Personalreduzierung und Betriebsänderung“ besuchen. Nach dem Seminar wissen die Betriebsräte, was eine Umstrukturierung sein kann und kennen den Ablauf des gesamten Prozesses. Wichtiger Aspekt ist auch die strategische Ausrichtung des Betriebsrats. Das Seminar „Sicherung von Arbeitsplätzen bei Umstrukturierungen“ ist für Betriebsräte wichtig, die wissen wollen, wie sie sich in der Informations- und Beratungsphase richtig verhalten und wie genau sie eigene Konzepte entwickeln können. Bevor man in die Sozialplanverhandlung startet, lautet mein Tipp: „Den Sozialplan aktiv mitgestalten und optimal verhandeln“. Dort wird vermittelt, wie der Betriebsrat das Optimum für die Arbeitnehmer erreichen kann. Ralf, vielen herzlichen Dank für das Interview! Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Kündigung - Personalabbau - Umstrukturierung Personalreduzierung und Betriebsänderung Von der ersten Information bis zum Sozialplan Aus dem Programm Überblick über die Formen der Umstrukturierung Die Betriebsänderung i. S. d. §§ 111 ff. BetrVG Wann liegt eine Betriebsänderung vor? Personalabbau durch betriebsbedingte Kündigungen Wann muss der Unternehmer über die Betriebsänderung informieren? Was kann der BR tun, wenn die Informationen nicht kommen? Möglichkeiten des BR, die Information zu erzwingen Termin Ort Kennung 2016 März 14.03.-18.03.Willingen 1112/2016 Juli 04.07.-08.07.Berlin 2710/2016 Oktober 24.10.-28.10.Freiburg 4316/2016 Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB Informationspflichten des Arbeitgebers vor dem Betriebsübergang Anforderungen an das Informationsschreiben Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer und Kündigungsschutz Rechtsfolgen für das BR-Amt, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarungen Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf den Betriebsübergang Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats vor Umstrukturierung Warum ist diese Phase so wichtig? Typische Fehler, die der Betriebsrat unbedingt vermeiden sollte Praktische Tipps zur strategischen Ausrichtung des Betriebsrats Informationspflicht des Arbeitgebers: Zeitpunkt, Inhalt, Umfang Zuständigkeit: Gesamt-, Konzern- oder Betriebsrat? Hinzuziehung eines Beraters Überblick: Die Verhandlung des Interessenausgleichs Warum ist der Interessenausgleich so wichtig? In welchem Umfang kann der Betriebsrat eigene Konzepte entwickeln? Notwendigkeit des Versuchs des Interessenausgleichs Scheitern der Verhandlungen und die Folgen Folgen der Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts Überblick: Der Sozialplan (insbesondere bei Personalabbau) Was wird in einem Sozialplan geregelt? Erzwingbarkeit und Wirkung des Sozialplans Funktion und Rolle der Einigungsstelle Grundsätze der Verhandlungsführung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Verschiedene Formen der Umstrukturierungen ¡¡Effektive Nutzung der Informationsrechte ¡¡Beauftragung von Beratern ¡¡Überblick über den Ablauf der Umstrukturierung Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 161 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Kündigung - Personalabbau - Umstrukturierung NEU! Sicherung von Arbeitsplätzen bei Umstrukturierungen Interessenausgleich: Entlassungen vermeiden - eigene Konzepte entwickeln Aus dem Programm Überblick: Der wesentliche Ablauf von Betriebsänderungen Wann liegt eine Betriebsänderung vor? Die Informationsphase: Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers und Informationsbeschaffung des Betriebsrats Beratungsphase: BR / GBR und Arbeitgeber am runden Tisch Verhandlungsphase: Wer will was? Wer kann was erreichen? Termin Ort Kennung 2016 April 11.04.-15.04.Willingen 1514/2016 Oktober 17.10.-21.10.Berlin 4214/2016 Schwerpunkt: Der Interessenausgleich Was ist ein Interessenausgleich? Wer ist zuständig? BR, GBR oder KBR? Was kann der Betriebsrat im Interessenausgleich erreichen? Warum müssen BR und AG einen Interessenausgleich versuchen? Wie wird ein Interessenausgleich abgeschlossen? Formvorschriften Formulierung Interessenausgleich: Damit Sie wissen, worauf es ankommt! Besonderheiten bei Interessenausgleich mit Namensliste Was passiert, wenn die Verhandlungen scheitern? Schwerpunkt Informationsphase: Die Informationsrechte des Betriebsrats Unterstützung für den BR: Der Berater nach § 111 S. 2 BetrVG Die Hinzuziehung eines Sachverständigen gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG Information als Entscheidungsgrundlage für den Betriebsrat Informationspflicht des Arbeitgebers: Zeitpunkt, Inhalt, Umfang Informationsbeschaffung durch den Wirtschaftsausschuss Schwerpunkt Beratungsphase: Was kann der Betriebsrat tun? Ziel des Betriebsrats: Arbeitsplätze retten Beratung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Tipps und Tricks für ein eigenes Konzept zur Arbeitsplatzsicherung Ausblick: Die Verhandlungen über den Sozialplan Wichtigste Inhalte des Sozialplans Unterschied zwischen Interessenausgleich und Sozialplan Wann kann der Abschluss eines Sozialplans erzwungen werden? Abschluss des Sozialplans § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers ¡¡Effektive Nutzung von Informationsansprüchen ¡¡Inhalte von Interessenausgleich und Sozialplan ¡¡Formulierungen für den Interessenausgleich ¡¡Eigenes Konzept zur Arbeitsplatzsicherung Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 162 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Kündigung - Personalabbau - Umstrukturierung Den Sozialplan aktiv mitgestalten und optimal verhandeln NEU! Tipps und Tricks für die Verhandlung Aus dem Programm Überblick: Der wesentliche Ablauf von Betriebsänderungen Informations-, Beratungs- und Verhandlungsphase Zusammenarbeit von BR, Wirtschaftsausschuss, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Überblick: Informations- und Beratungsrecht des Betriebsrats Informationspflicht des Arbeitgebers: Zeitpunkt, Inhalt, Umfang Informationsbeschaffung des Betriebsrats: Unterrichtungsansprüche, Beratung durch den Wirtschaftsausschuss Unterstützung: Hinzuziehung von Beratern oder Sachverständigen Termin Ort Kennung 2016 April 25.04.-29.04.Dresden 1717/2016 November 28.11.-02.12.Berlin 4808/2016 Überblick: Der Interessenausgleich Was ist ein Interessenausgleich und was kann der BR erreichen? Wie wird ein Interessenausgleich abgeschlossen? Wann sind die Verhandlungen gescheitert? Schwerpunkt: Verhandlungsphase - So verhandeln Sie den optimalen Sozialplan Was ist ein Sozialplan? Wer sollte den Sozialplan abschließen - BR, GBR, KBR? Verhandlungspartner auswählen - Ein schlagkräftiges Team aufstellen Wirksamer Abschluss eines Sozialplans Zentrale Regelungen im Sozialplan Qualifiziert verhandeln: Reiner Abfindungssozialplan oder doch mehr? Die Versetzung als Alternative zum Arbeitsplatzverlust Zumutbarkeit alternativer Arbeitsplätze Schwerpunkt: Die Transfergesellschaft Was ist eine Transfergesellschaft? Vor- und Nachteile für die Arbeitnehmer Teilnehmerkreis und richtiger Zeitpunkt der Beratungen Welche Punkte sollten verhandelt werden? Was passiert, wenn es schief geht? - Die Einigungsstelle Erzwingung des Abschlusses eines Sozialplans Günstiger Zeitpunkt für die Einigungsstelle Der ideale Ablauf für den Betriebsrat: Sind alle Inhalte bedacht? § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Rechtsnatur eines Sozialplans ¡¡Erzwingung eines Sozialplans ¡¡Verhandlung über den Inhalt eines Sozialplans ¡¡Die wichtigsten Regelungen zur Transfergesellschaft Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 163 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Kündigung - Personalabbau - Umstrukturierung NEU! Der Betriebsübergang nach § 613a BGB Als Betriebsrat souverän handeln Aus dem Programm Betriebsübergang (§ 613a BGB) Was ist ein Betriebsübergang? Strategien des Betriebsrats vor Durchführung des Betriebsübergangs Rechtsfolgen des Betriebsübergangs Termin Ort Kennung 2016 Juli 18.07.-22.07.Berlin 2910/2016 Informationspflichten des Arbeitgebers vor dem Betriebsübergang Anforderungen an das Informationsschreiben Überblick über die Rechtsprechung zur Informationspflicht Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer Der kollektive Widerspruch der Arbeitnehmer Betriebsübergang und Betriebsratsamt Was passiert mit dem eigenen Betriebsratsmandat? Beibehaltung der betrieblichen Identität Übergangsmandat des Betriebsrats Restmandat des Betriebsrats So behalten Sie Ihr Mandat Betriebsübergang und Tarifvertrag Beibehaltung der Tarifgeltung Transformation in den Arbeitsvertrag Abänderungsschutz Ausnahmen vom Abänderungsschutz Änderungskündigung Betriebsübergang und Betriebsvereinbarung Beibehaltung der betrieblichen Identität Transformation in den Arbeitsvertrag Abänderungsschutz Ausnahmen vom Abänderungsschutz Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kündigungsschutzklage Kündigungsschutz nach § 613a Abs. 4 BGB Wiedereinstellung Einflussmöglichkeiten auf den Betriebsübergang Betriebsvereinbarung zur Regelung der Überleitung Tarifvertrag zur Regelung der Überleitung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Rechtliche Rahmenbedingungen eines Betriebsübergangs ¡¡Möglichkeiten der einzelnen Arbeitnehmer ¡¡Handlungsfelder, die sich für Sie als BR ergeben ¡¡Strategien zum Umgang mit dem Betriebsübergang ¡¡Auswirkungen auf Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und auf Ihr Betriebsratsmandat Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 164 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Kündigung - Personalabbau - Umstrukturierung Typische Fehler bei der Kündigung Aus dem Programm Fehler vor Ausspruch der Kündigung Der Arbeitgeber hört den Betriebsrat nicht vor Ausspruch der Kündigung an Der Arbeitgeber teilt dem Betriebsrat keine Gründe mit Anhörung des BR auch bei Kündigungen während der Probezeit? Fehler des Betriebsrats nach der Anhörung Liegt wirklich ein Widerspruchsgrund vor oder besteht für den Betriebsrat nur die Möglichkeit, Bedenken zu äußern? Nichteinhaltung der Wochen- bzw. Dreitagesfrist Wie wirkt sich ein Schweigen des BR aus? Unterschied: Normale Arbeitnehmer - Betriebsratsmitglieder Kündigung von BR-Mitgliedern: Wer darf abstimmen? Termin Ort Kennung 18.04.-22.04. Köln 1617/2016 2016 April September 19.09.-23.09. Ostseebad Heringsdorf / 3810/2016 Usedom Formale Fehler im Kündigungsschreiben Fehlende Schriftform: Kündigung per E-Mail oder per SMS Keine richtige Unterschrift, sondern nur Initialen bzw. Zeichen Unklarer Inhalt der Kündigung Fehler bei der verhaltensbedingten Kündigung Kündigung ohne Abmahnung: Konnte auf die Abmahnung ausnahmsweise verzichtet werden? Fehler bei Ausspruch der Kündigung Kündigung ohne Vollmacht: Wurde die Kündigung durch die richtige Person ausgesprochen? Nicht ordnungsgemäßer Zugang der Kündigung Zugangsproblematik bei Krankheit und Urlaub Nichteinhaltung der Kündigungsfrist 2-Wochen-Frist bei außerordentlichen Kündigungen Nichtbeachtung des Kündigungsschutzes Fehler nach Ausspruch der Kündigung Nichteinhaltung der dreiwöchigen Klagefrist Verspätete Meldung bei der Agentur für Arbeit Zweckmäßiges Vorgehen des Betriebsrats Wie gehe ich als Betriebsrat mit Fehlern des Arbeitgebers bei der Kündigung um? Ist eine Rüge immer zweckmäßig? § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Vertiefung des Kündigungsrechts ¡¡Vertiefung der Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen ¡¡Fehler des Arbeitgebers bei Kündigungen erkennen ¡¡Richtiges Vorgehen des Betriebsrats bei Kündigungen ¡¡Zweckmäßiges Vorgehen des Betriebsrats bei Kündigungen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 165 166 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat in Baden-Baden Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht in Augsburg Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Berlin Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Boppard am Rhein Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 in Ostseebad Baabe / Rügen Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 2 in Freiburg Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Papenburg Alternde Belegschaften in Füssen Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2 in Konstanz / Bodensee Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Rostock Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Konstanz / Bodensee Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat in Königswinter / Rhein Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1 in Timmendorfer Strand Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) in Wismar / Ostsee Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Rotenburg an der Fulda Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Heidelberg 167 167 Kimberley Gollanek Qualitätskontrolle 168 168 ARBEITSZEIT UND ARBEITSZEITGESTALTUNG Thema Seite Das lernen Sie Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle Grundlagenseminar 170 Arbeitszeitflexibilisierung, Vorteile unterschiedlicher Modelle, Betriebsvereinbarungen Das aktuelle Arbeitszeitrecht 171 Gesetzliche Grundlagen des ArbZG: Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten, gesetzliche Ausnahmen Schicht- und Dienstpläne optimal gestalten 172 Optimale Plangestaltung, Berücksichtigung neuer Arbeitszeitmodelle, Schichtpläne und Betriebsvereinbarungen Flexible Arbeitszeiten und Zeitkonten richtig gestalten 173 Gleitzeit-, Vertrauensarbeitszeit, Zeitkontengestaltung, Ihr Mitbestimmungsrecht Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit 174 So regeln Sie die Arbeitszeiten in Ihrem Betrieb mit Hilfe von Betriebsvereinbarungen richtig 169 169 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle Grundlagenseminar Aus dem Programm Termin Rahmen der Arbeitszeitflexibilisierung Einführung in das Arbeitszeitgesetz Begriffsbestimmungen (z. B. regelmäßige Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft) Mitbestimmung des Betriebsrats: § 87 BetrVG 2016 Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeitkonten Teilzeitmodelle Schichtarbeit und versetzte Arbeitszeiten Gleitzeitmodelle, Funktionszeit, Vertrauensarbeitszeit Jahresarbeitszeitmodelle Sabbaticals und Lebensarbeitszeitmodelle Arbeitszeitkonten und Wertguthabenmodelle (Langzeitkonten) Oktober Ort Kennung Februar 29.02.-04.03.München 0910/2016 Juli 11.07.-15.07. Ostseebad Binz / Rügen 10.10.-14.10. Köln 2812/2016 4119/2016 Arbeitszeitprojekte im Betrieb umsetzen Beteiligungsorientierter Entwicklungs- und Einführungsprozess Analyse des betrieblichen Ist-Zustandes Erarbeiten des Soll-Zustandes Entwickeln von Arbeitszeitmodellen Vorstellung und Diskussion der Entwürfe, Testphase, Feedback Herausforderung bei der Umsetzung neuer Arbeitszeitmodelle Phasen von Veränderungsprozessen: Vom Schock zum Annehmen Erfolgsfaktoren eines Arbeitszeitprojekts Information und Kommunikation Widerstände erkennen und damit umgehen Konflikte konstruktiv bearbeiten Hinweise für die betriebliche Umsetzung Themen einer Betriebsvereinbarung Verhandlungen vorbereiten und durchführen § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Rahmenbedingungen für Arbeitszeitgestaltung ¡¡Die wichtigsten flexiblen Arbeitszeitmodelle ¡¡Vor- und Nachteile der jeweiligen Modelle ¡¡Was Sie bei der Einführung neuer Arbeitszeitmodelle beachten müssen ¡¡Typische Probleme bei der Einführung neuer Arbeitszeitmodelle Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 14 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 170 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung Das aktuelle Arbeitszeitrecht Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Arbeitszeiten im Betrieb Aus dem Programm Begriffsbestimmungen des Arbeitszeitgesetzes Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst Rufbereitschaft Begriff der Arbeitszeit Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit Allgemeine Bestimmungen Besonderheiten für Nacht- und Schichtarbeitnehmer Spezialregelungen für Jugendliche und Mütter Abweichung von gesetzlichen Höchstarbeitszeiten aufgrund Kollektivvereinbarung Abweichung in außergewöhnlichen Fällen und Haftung des Arbeitgebers Termin Ort Kennung 2016 Mai 30.05.-03.06. St. Peter-Ording 2213/2016 Dezember 05.12.-09.12.Berlin 4911/2016 Ruhepausen und Ruhezeiten Abweichung von Pausen- und Ruhezeitvorschriften aufgrund Kollektivvereinbarung Spezialgesetzliche Regelungen für Jugendliche und Mütter Abweichung in außergewöhnlichen Fällen und Haftung Sonn- und Feiertagsbeschäftigung Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung Ausnahmekatalog des § 10 ArbZG Verordnungen für bestimmte Gewerbezweige Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Arbeitszeitkonten Modelle flexibler Arbeitszeitgestaltung Zulässigkeit flexibler Arbeitszeitgestaltung Grenzen der Gestaltung aufgrund des Arbeitszeitgesetzes Schutzrechte und flexible Arbeitszeitgestaltung Freistellungsphasen als Beschäftigung Soziale Absicherung des Arbeitnehmers Flexible Arbeitszeit im Rahmen der Altersteilzeitarbeit § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Gesetzliche Rahmenbedingungen für Arbeitszeitregelungen ¡¡Welche Ruhezeiten und Pausen eingehalten werden müssen ¡¡Welche Punkte beim Abschluss von flexiblen Arbeitszeitmodellen zu beachten sind ¡¡Voraussetzungen für Verringerung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 171 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung Schicht- und Dienstpläne optimal gestalten Aus dem Programm Rahmen der Schicht- und Dienstplanung Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes Besonderheiten für Schichtbeschäftigte Tarifverträge kennen Mitbestimmung des Betriebsrats: § 87 BetrVG Termin Ort Kennung 2016 März 14.03.-18.03.Berlin 1113/2016 November 07.11.-11.11. Timmendorfer Strand 4513/2016 Grundlagen der Planung Was ist Schichtarbeit? Grundbegriffe der Schichtplanung Abgrenzung von Schichtarbeit zu versetzten Arbeitszeiten Ablauf der Planung Was für Planarten gibt es? Betriebszeiten ermitteln Personalbedarf ermitteln (Reservebedarf) Flexibilisierung von Schichtplänen Einbring- und Freischichten umsetzen Arbeitszeitkonten als Begleitung Umsetzung von Schicht- und Dienstplänen Schichtarbeit = Arbeit gegen die innere Uhr Schichtarbeit und Gesundheit Besondere Belastung durch Schichtarbeit Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur Gestaltung von Schichtplänen umsetzen Hinweise für die betriebliche Umsetzung Einen neuen Schicht- / Dienstplan umsetzen Themen einer Betriebsvereinbarung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Rechtliche Rahmenbedingungen für Schicht- und Dienstpläne ¡¡Die wichtigsten Hintergründe von Schichtplänen ¡¡Die wichtigsten Planungskonzepte ¡¡Vor- und Nachteile der jeweiligen Schicht- und Dienstplangestaltung ¡¡Probleme bei der Einführung neuer Schicht- und Dienstpläne Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 14 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 172 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung Flexible Arbeitszeiten und Zeitkonten richtig gestalten Aus dem Programm Rahmen und Grenzen der Arbeitszeitflexibilisierung Arbeitszeitgesetz Tarifverträge Mitbestimmung des Betriebsrats: § 87 BetrVG Ständige Erreichbarkeit Termin Ort Kennung 2016 April 11.04.-15.04.Freiburg 1515/2016 September 26.09.-30.09.Berlin 3916/2016 Überblick über flexible Arbeitszeitmodelle Abgrenzung von Überstunden und Plusstunden Jahresarbeitszeitmodelle Gleitzeit, variable Arbeitszeit und Funktions-/Servicezeiten Vertrauensarbeitszeit „Sabbatical“- Modelle Lebensarbeitszeitmodelle Arbeitszeitkonten als Steuerungsinstrument Arbeitszeitkonten als Instrument der Steuerung von Arbeitszeit Kurzzeitkonten und Ampelkonten Langzeitkonten und Wertguthaben Praxisbeispiele zur Regelung von Arbeitszeitkonten Regelungsbereiche flexibler Arbeitszeiten Entscheidungsverfahren: Wer bestimmt über die Zeit Auf- und Abbauregelungen Zeiten erfassen Ausgleichszeiträume Freizeitausgleich: Verfahren und Vorgaben Hinweise für die betriebliche Umsetzung Themen einer Betriebsvereinbarung Verhandeln von Arbeitszeiten § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Rahmenbedingungen für Arbeitszeitflexibilisierungen ¡¡Die wichtigsten Zeitkontenmodelle ¡¡Die wichtigsten Arbeitszeitmodelle ¡¡Vor- und Nachteile der jeweiligen Modelle ¡¡Was Sie bei der Einführung neuer Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeitkonten beachten müssen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 14 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 173 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit Gestaltung und Verhandlung Aus dem Programm Rechtlicher Hintergrund Einführung in das Arbeitszeitgesetz Tarifvertragliche Regelungen zur Arbeitszeit Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Gestaltung der Arbeitszeit gem. § 87 BetrVG Betriebsvereinbarung als zentrales Instrument der Mitbestimmungsrechte Termin Ort Kennung 2016 September 05.09.-09.09.Berlin 3609/2016 Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit gestalten Grundstruktur einer Betriebsvereinbarung: Wo wird was geregelt? Tipps: 10 Goldene Regeln für Betriebsvereinbarungen Die drei K´s einer Betriebsvereinbarung Prozessorientierung bei Inhalten einer Betriebsvereinbarung Regelungsfelder einer Betriebsvereinbarung Grundlagen und Beispiele für Formulierungen Strategisches Vorgehen zum Erstellen einer Betriebsvereinbarung Ziele definieren und im Gremium abstimmen Gestaltungsrahmen des Arbeitszeitgesetzes Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit als Projekt Anforderungen an das konkrete Projektmanagement Projektphasen und Projektpläne im Bereich der Arbeitszeit Checklisten und Handlungshilfen Verhandlungen einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit Planung: Interne Vorüberlegungen innerhalb des Betriebsrats Phasen der Verhandlung mit dem Arbeitgeber gezielt vorbereiten Wichtige Fragen vor Verhandlungsbeginn erfassen Verhandlungsstrategien zur Erreichung der gesteckten Ziele Verhandlungstechniken: Eigentore und Erfolge § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Gesetzlicher Rahmen der Arbeitszeit ¡¡Grundlagenwissen zum Erstellen einer Betriebsvereinbarung ¡¡Welche Themenfelder in einer Arbeitszeit-Betriebsvereinbarung zu regeln sind ¡¡Wie Sie im Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung planen und umsetzen ¡¡Wie Sie sich im Betriebsrat auf Verhandlungen vorbereiten Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 174 Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 1 in Berlin Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in Gaienhofen / Bodensee Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1 in Köln 175 175 Maike Statzberger Rechtsabteilung 176 176 DATENSCHUTZ UND PC-ANWENDUNG Thema Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 1 Seite Das lernen Sie 178 Vom betrieblichen Datenschutz bis zur technischen Mitarbeiterüberwachung Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 2 179 Umsetzung der Datenschutzbestimmungen in Ihrem Betrieb, Betriebsvereinbarung, betrieblicher Datenschutzbeauftragter PC-Einsatz im Betriebsrat 180 PC-Einsatz bei der Organisation der BR-Arbeit, Präsentationstechniken Soziale Netzwerke im Konflikt mit dem Arbeitsrecht 181 Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers, Online-Darstellung der Mitarbeiter, Internetveröffentlichungen 177 177 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Datenschutz und PC-Anwendung Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 1 Grundlagen zum Datenschutz Aus dem Programm Termin Rechtliche Grundlagen: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Reichweite des BDSG und Anwendung auf den Betrieb Schutz der Arbeitnehmer vor Überwachung EU-Datenschutzrichtlinie - betriebliche Auswirkungen Wovor das Grundgesetz schützt - Das allgemeine Persönlichkeitsrecht 2016 Überwachungs- und Mitbestimmungsrechte Mitwirkungsrecht bei personellen Angelegenheiten im Rahmen der Einstellung Mitbestimmungsrecht: Technische Überwachung und Ordnungsverhalten September Ort Kennung März 07.03.-11.03. Timmendorfer Strand 1012/2016 Juni 20.06.-24.06. Bad Wiessee / Tegernsee 2513/2016 05.09.-09.09. Ostseebad Baabe / Rügen 3610/2016 November 28.11.-02.12. Köln 4809/2016 Datenschutz bei Bewerbungen Erlaubte Fragen im Bewerbungsgespräch „Mitarbeitergoogeln“: Recherche in Xing, Facebook, Twitter Welche Internetrecherchen sind noch zulässig? Welche Informationen in sozialen Netzwerken sind tabu? Allgemeine Mitarbeiterüberwachung Taschen- und Torkontrollen, Testkäufe Fahrtenschreiber / GPS Einsatz von Privatdetektiven Einsatz von Ortungssystemen, Data Mining Telefon- und Videoüberwachung Krankenkontrolle / Krankheitsvermeidung Vorzeitiges Vorlageverlangen des Attests Der unangekündigte Hausbesuch Alkoholverbot / Alkohol- und Drogentests IT-Systeme Betriebsdatenerfassung, Personaldatenverarbeitung, Arbeitszeiterfassung, Online-Zugriffsrechte des Betriebsrats Internet / E-Mail-Nutzung: Was darf der Arbeitnehmer? Was nicht? Arbeitnehmerschutz beim E-Mail-Verkehr Nutzung von Smartphone und Tablet-PC § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Grundlagen des Bundesdatenschutzgesetzes ¡¡Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes ¡¡Die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats beim Datenschutz ¡¡Datenschutzfragen bei IT, Internet und Telefonanlagen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, insbesondere IT-Ausschussmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 178 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Datenschutz und PC-Anwendung Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 2 Die Betriebsvereinbarung zum Datenschutz Aus dem Programm Entwicklung des Datenschutzrechts in jüngster Zeit Informationelle Selbstbestimmung / Persönlichkeitsrechtsschutz Deutsches und europäisches Datenschutzrecht - aktuelle Rechtsprechung Arbeitsplatzorientierter Datenschutz Daten in der Cloud: Mitbestimmung zum Schutz vor Gefahren Termin Ort Kennung 2016 Juni 27.06.-01.07. Timmendorfer Strand 2614/2016 Oktober 17.10.-21.10.München 4215/2016 So packt der Betriebsrat das Thema Datenschutz an Informationsbeschaffung durch allgemeine Unterrichtungsansprüche Informationsbeschaffung durch Schulung Die betriebliche Auskunftsperson und der Sachverständige Ziele festlegen und Betriebsvereinbarungen erarbeiten Gestaltungsmöglichkeiten einer Betriebsvereinbarung Die detailliert-technische Regelung Die allgemeine Regelung mit Vetorecht Kontrollrechte effektiv gestalten Verhandlung und Abschluss einer Betriebsvereinbarung einschließlich des Verfahrens vor der Einigungsstelle Gemeinsames Entwerfen einer Musterbetriebsvereinbarung Telefonanlagen, Call-Center, Internet und E-Mail, Personaldatenverarbeitung, digitale Personalakte, Arbeitszeiterfassung / -verarbeitung, Zutrittskontrolle, Bring your own device (BYOD) § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Aktueller Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung im Arbeitnehmerdatenschutz ¡¡Umgang des Betriebsrats mit IT-Themen ¡¡Vertiefendes Wissen über die Bestandteile und die Erarbeitung von IT-Betriebsvereinbarungen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, insbesondere IT-Ausschussmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 179 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Datenschutz und PC-Anwendung PC-Einsatz im Betriebsrat Werkzeuge der Öffentlichkeitsarbeit: Elektronische Helfer im Betriebsratsalltag Aus dem Programm Schneller Einstieg ins Betriebssystem und Office-Paket: Überblick und praktische Übungen Recht und Sicherheit Das BetrVG zum Thema Betriebsräte und PC-Einsatz So schützen Sie als Betriebsrat vertrauliche Daten vor Zugriff durch Dritte Termin Ort Kennung 2016 Februar 22.02.-26.02.Willingen 0809/2016 Oktober 10.10.-14.10.Bremen 4120/2016 Organisation des Betriebsratsalltags So richten Sie Ihr Betriebssystem für den Betriebsratsalltag sinnvoll ein: Praktische Tipps und Übungen am PC Protokolle von Betriebsratssitzungen gemeinsam und live am PC erstellen Tabellenkalkulation: Erfüllen Sie Ihre Kontrollpflichten schnell und effizient Elektronische Textverarbeitung: Erfüllen Sie Ihre Informationspflichten schnell und effizient Finden Sie Antworten auf alltägliche Fragen der Betriebsratsarbeit mit Hilfe von Google & Co. Der Kontakt zur Belegschaft So kommunizieren Sie datenschutzrechtlich einwandfrei elektronisch mit der Belegschaft So werten Sie kleine Belegschaftsbefragungen mit Hilfe von Tabellenkalkulation aus Wie Sie Präsentationstechnik sinnvoll auf der Betriebsversammlung einsetzen So nutzen Sie Vorlagen, um Aushänge, Flugblätter und Zeitungen schnell und professionell zu gestalten Praktische Übungen am PC Das AAS-Forum: forum.aas-web.de Ein PC-Arbeitsplatz pro Seminarteilnehmer § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Funktionsweisen von Betriebssystemen und marktüblichen Anwenderprogrammen ¡¡Abwicklung der täglichen Routinearbeit mit Hilfe eines PC ¡¡Zahlenmaterial rechnergestützt kontrollieren, aufbereiten und präsentieren ¡¡Textverarbeitung für Ihre Betriebsratsarbeit nutzen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 180 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Datenschutz und PC-Anwendung Soziale Netzwerke im Konflikt mit dem Arbeitsrecht Die arbeitsrechtlichen Fragen rund um Xing, Facebook, Twitter und Co. Aus dem Programm Bewerberauswahl über Soziale Netzwerke Möglichkeiten und Grenzen des „Pre-Employment-Screenings“ AGB der Netzwerkbetreiber Datenschutzrechtliche Schranken Zulässigkeitsvoraussetzungen Offenes / geschlossenes Profil Beteiligungsrechte des Betriebsrats Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Termin Ort Kennung 2016 September 12.09.-14.09. Hamburg 3712/2016 Online-Darstellung der Mitarbeiter Voraussetzungen für Online-Darstellung der Mitarbeiter Umfang und Rahmen der Online-Darstellung Gebrauch sozialer Netzwerke zur beruflichen Darstellung Wann müssen die Daten gelöscht werden? Herausgabe von Daten bei Arbeitsplatzwechsel Rechte und Pflichten bei Nutzung des Web 2.0 Private / dienstliche Nutzung Betriebsvereinbarung über Nutzung von Kommunikationsmitteln Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers bei erlaubter / unerlaubter Nutzung Compliance bei privater Nutzung von Kommunikationsmitteln Exzessive Nutzung während der Arbeitszeit Außerdienstliche Äußerungen im Netz Kontrolle von Internetveröffentlichungen durch den Arbeitgeber Verrat von Geschäftsgeheimnissen Unternehmensschädigende Äußerungen Whistleblowing Der Regierungsentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz Geplante Änderungen der Bundesregierung EU-Datenschutz-Grundverordnung Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Beteiligungsrechte bei der Bewerberauswahl ¡¡Löschungsanspruch von Arbeitnehmern ¡¡Betriebsvereinbarungen über Internetnutzung ¡¡Kontrolle durch den Arbeitgeber ¡¡Regierungsentwurf zum neuen Arbeitnehmerdatenschutz Seminardauer: Mo. 15:00 - Mi. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 790,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 990,- € 2. Teilnehmer: 890,- € weitere Teilnehmer 790,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 181 Z. Gündüz zum Seminar Arbeitsund Gesundheitsschutz - Teil 2 in Konstanz / Bodensee „Durch den kompetenten Referenten und die anschaulichen Unterlagen wurde uns sehr viel praxisnahes Wissen vermittelt. Das Hotel sowie das Rahmenprogramm waren ebenfalls klasse.“ „Die AAS beweist immer wieder, dass sie für mich die Nr. 1 unter den BRSchulungsanbietern ist. Nicht nur die Unterkünfte, die Versorgung und das Rahmenprogramm sind 1A, auch die Auswahl der Referenten und die Ausstattung der Schulungsmaterialien und der Schulungsräume sind auf höchstem Niveau. Das, was mir persönlich am besten an der AAS gefällt, ist, dass sie nicht nur sagen ‚wir können‘, sondern es auch tun! Vielen Dank dafür!“ H. Multrus zum Seminar Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Gaienhofen / Bodensee L. Katzenberger zum Seminar Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1 in Dresden „Das Seminar war sehr gut für mich. Durch den fachlich kompetenten Referenten und die tolle Seminarleitung war es eine gelungene Seminarwoche.“ „Der Referent hat den schwierigen Stoff gut und mit praxisnahen Beispielen vermittelt. Das abwechslungsreiche Rahmenprogramm hat das Seminar wunderbar aufgelockert. Ich fühlte mich bei der AAS rundum bestens betreut.“ J. Neujahr zum Seminar Sozialrecht für Betriebsräte in Baden-Baden „Dieses Seminar war sehr informativ für mich. Die Inhalte wurden von den Referenten kompetent und spannend vermittelt. Ich komme gerne wieder und besuche weitere Seminare.“ 182 A. Gausepohl zum AAS-Kongress 2013 in Berlin D. Stanke zum Seminar Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht in Hamburg „Ein sehr aktuelles Seminar mit einem erfahrenen Referenten. Für mich ist dieses Seminar ein wichtiges Werkzeug, um qualitativ gute Betriebsratsarbeit leisten zu können.“ S. Blümel zum Seminar Typische Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht in Ostseebad Heringsdorf / Usedom A. Hoffmann zum Seminar Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1 in Dresden „Viele neue und aktuelle Themen wurden uns sehr gut vom Referenten vermittelt. Es war kurzweilig, teilweise sogar spannend und nie langweilig. Referent, Seminarleiterin sowie das Hotel waren erste Sahne. Vielen Dank und bis bald.“ „Stoff, Inhalt und Vermittlungsweise waren super. Die Unterlagen eignen sich hervorragend zum Nacharbeiten. Die Seminarleitung hat sich bestens um unsere Belange gekümmert. Ein rundum gelungenes Paket.“ Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Ostseebad Baabe / Rügen Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber in Ostseebad Göhren / Rügen Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat in Ostseebad Binz / Rügen 183 183 Melanie Pitzer Qualitätssicherung 184 184 SOZIALRECHT UND DEMOGRAFISCHER WANDEL Thema Seite Das lernen Sie Sozialrecht für Betriebsräte 186 Sozialrechtliche Folgen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, u. a. ALG I und II, Krankengeld, gesetzliche Unfallversicherung Arbeitsunfall und Berufskrankheit 187 Arbeits- und Wegeunfall, Berufskrankheit, Mitbestimmung des Betriebsrats Die Rentenreform - Aktuelle Rechtsfragen zur Rente 188 Gesetzliche Rahmenbedingungen nach der Reform, Rente mit 63 oder 67?, Mitbestimmungsrechte, Entgeltumwandlung Betriebsrat und ältere Arbeitnehmer 189 Kündigungsrecht, Rechtsprechung des EuGH und des BAG, Altersteilzeit, sozialrechtliche Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 185 185 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Sozialrecht und demografischer Wandel Sozialrecht für Betriebsräte Aus dem Programm Sozialrechtliche Fragen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen Arbeitslosengeldanspruch Arbeitslosmeldung und Antragstellung Dauer und Höhe des Arbeitslosengelds Eintritt einer Sperrzeit, § 159 SGB III Rechtsfolgen der Sperrzeit Ruhen des Anspruchs nach § 158 SGB III Einfluss von Kündbarkeit und Kündigungsfristen Umfang der Anrechnung der Abfindung Termin Ort Kennung 20.06.-24.06. Köln 2514/2016 2016 Juni November 28.11.-02.12.Berlin 4810/2016 Grundsicherung für Arbeitsuchende „Hartz IV“ Regelungen nach SGB II Weitere Regelungen aus dem Arbeitsförderungsrecht (SGB III) Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung Förderung der beruflichen Weiterbildung Aktuelle Änderungen Die gesetzliche Rentenversicherung Rentenleistungen Berechnung der Rentenhöhe Rente mit 63, 67 und Sonderfälle Gleitender Übergang in die Rente, den Ruhestand Erwerbsminderungsrente und Rentenbesteuerung Zahlung von Krankengeld Voraussetzungen für den Anspruch Beginn der Krankengeldzahlung Vergleich mit Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber Leistungshöhe und -dauer Vergleichbare Leistungen Die gesetzliche Unfallversicherung Versicherte Personen Beteiligung des Betriebsrats und Vorbeugung u. a. im Betrieb nach dem BetrVG und Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsunfall einschließlich Wegeunfall Berufskrankheit § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Die wichtigsten Fragen des Sozialrechts für die Arbeit des Betriebsrats ¡¡Sozialrechtliche Fragen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen ¡¡Sozialrechtliche Regelungen für kranke und ältere Arbeitnehmer Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 186 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Sozialrecht und demografischer Wandel Arbeitsunfall und Berufskrankheit Aus dem Programm Allgemeine Fragestellungen Versicherte Personen Prävention und Arbeitsschutz Zuständigkeiten bei Arbeitsschutz und Prävention Termin Ort Kennung 2016 Juli 04.07.-08.07.Berlin 2711/2016 Arbeitsunfall Zusammenhang zwischen der ausgeübten Tätigkeit und dem Unfallereignis „Gefahren des täglichen Lebens“ und „allgemein wirkende Gefahr“ Ursächlicher Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden Folgen des Unfallereignisses Mittelbare Unfallfolgen Wegeunfall Wege nach und von dem Ort der Tätigkeit Unterbrechung, Umweg, Abweg Fahrgemeinschaften Berufskrankheit Anerkannte Berufskrankheiten Zusammenwirken mehrerer schädigender Einwirkungen Hinzutritt einer weiteren Erkrankung zu einer Berufskrankheit Abgrenzung der Berufskrankheit zum Arbeitsunfall „Arbeitsbedingte Erkrankung“ und Berufskrankheit Beweisanforderungen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Heilbehandlungen, Rehabilitationsleistungen Verletztengeld, Übergangsgeld Rente an Hinterbliebene Rolle des Betriebsrats Betriebsratsaufgaben nach dem SGB VII Mitbestimmung nach dem BetrVG Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Wann ein Arbeitsunfall vorliegt ¡¡Wann man von einer Berufskrankheit spricht ¡¡Rechte und Pflichten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ¡¡Welche Verfahren und Formalitäten beachtet werden müssen ¡¡Wann die gesetzlichen Unfallversicherer leisten Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 187 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Sozialrecht und demografischer Wandel Die Rentenreform - Aktuelle Rechtsfragen zur Rente Aus dem Programm Ausstieg aus dem Arbeitsleben - das ist zu beachten Voraussetzungen zur Rente mit 67 Welche Folgen ein vorgezogener Renteneintritt hat Abschläge und Besteuerung müssen berücksichtigt werden Wie funktioniert Altersteilzeit - gesetzlich, tariflich oder auf Betriebsebene Die neue Rente mit 63 - Was gilt seit 2015? Änderungen bei der Arbeitslosigkeit seit den Hartz-Reformen Termin Ort Kennung 25.01.-29.01. Köln 0408/2016 2016 Januar April 04.04.-08.04.Berlin 1414/2016 Juni 27.06.-01.07. Ostseebad Göhren / Rügen2615/2016 Besonderheiten der Rentenarten Erwerbsminderungsrente - wer erhält sie? Verschiedene Altersrenten: Vom Antrag bis zur Auszahlung Welche Voraussetzungen schreibt das Gesetz vor? Wie berechnet sich der frühestmögliche und abschlagfreie Rentenbeginn je nach Rentenart? November 14.11.-18.11.Augsburg 4607/2016 Besonderheiten in der Altersteilzeit Tarifliche, betriebliche und sonstige Möglichkeiten Unterschiede zwischen Block- und kontinuierlichem Modell Auswirkungen der Freistellungsphase für den Arbeitnehmer Kürzungen von Rentenansprüchen Einfluss von ALG I und II auf die Rentenhöhe Was ist bei Krankengeldbezug zu beachten? Wie die Rente versteuert wird Praktische Hilfe Grundsatzbeispiele zu Rentenbeginn und Rentenhöhe Wie stellt man einen Rentenantrag? Besondere Fälle: Versorgungsausgleich und freiwillige Rentenbeiträge Altersteilzeitentgelt, Regelarbeitsentgelt, Hinzuverdienst zur Rente, Einfluss steuerrechtlicher Bestimmungen Besondere Lebenslagen: Rentenversicherung bei Krankheit, Insolvenz oder Kurzarbeit Betriebliche Umsetzungsvorschläge Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen Wie der Betriebsrat Arbeitnehmer beraten kann Analysebeispiele bestehender Betriebsvereinbarungen § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Unterschiedliche Rentenarten kennen ¡¡Voraussetzungen von Rente mit 67 ¡¡Wer mit 63 Rente beziehen kann ¡¡Beratungshilfen für den Betriebsrat ¡¡Berücksichtigung von Krankengeld oder Hartz IV bei der Rentenhöhe Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 188 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Sozialrecht und demografischer Wandel Betriebsrat und ältere Arbeitnehmer Arbeits- und sozialrechtliche Fragen bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Aus dem Programm Problemfelder der Altersdiskriminierung Altersgrenzenregelungen und sachgrundlose Befristung? Begründung des Arbeitsverhältnisses Staffelung des Arbeitsentgelts nach Lebensalter? Zulässigkeit von Altersgrenzenregelungen Aktuelle Rechtsprechung Ältere Arbeitnehmer und Kündigungsrecht Sonderstellung Älterer im Kündigungsrecht Sozialauswahl und tarifliche Kündigungsverbote Kündigung wegen Leistungsminderung Betriebsbedingte Kündigung statt Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag Ältere Arbeitnehmer bei Interessenausgleich und Sozialplan Berücksichtigung des Alters bei Sozialplänen Ausschluss von Sozialplanleistungen Begrenzung der Abfindung auf Höchstbeträge Termin Ort Kennung 18.07.-22.07. Köln 2911/2016 2016 Juli i Übrigens! Nach § 80 BetrVG kommt dem Betriebsrat die Aufgabe zu, darüber zu wachen, dass die zugunsten älterer Arbeitnehmer geltenden Gesetze eingehalten werden. Darüber hinaus hat der Betriebsrat nach dieser Vorschrift die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern. Aus diesen Gründen handelt es sich hierbei um eine erforderliche Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, wenn im Betrieb ältere Arbeitnehmer beschäftigt werden. Ältere Arbeitnehmer in der Rechtsprechung von EuGH und BAG Altersteilzeit Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle Grundlagen: Teilzeit Urlaubsanspruch / Krankheit in den verschiedenen Modellen Steuerrechtliche Auswirkungen / Aufstocken Sozialrechtliche Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes Anrechnung von Abfindungen Eintritt einer Sperrzeit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung Rentenrechtliche Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Diskriminierungsschutz älterer Arbeitnehmer ¡¡Besonderheiten beim Kündigungsschutz und Abschluss eines Sozialplans ¡¡Sozialrechtliche Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ¡¡Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 189 190 190 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Rostock Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Königswinter / Rhein Betriebe ohne Tarifvertrag in Wismar / Ostsee Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in Köln Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) in Dresden Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Winterberg Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Dresden Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) auf Norderney D. Mühlpfort zum Seminar Das aktuelle Arbeitszeitrecht in Travemünde „In meiner 26-jährigen Betriebsratsarbeit habe ich schon viele Seminare bei der AAS besucht. Besonders beeindruckend finde ich immer wieder die kompetenten Referenten. Eine jederzeit ansprechbare Seminarleitung und ein wie immer tolles Rahmenprogramm runden die qualitativ hochwertigen AAS-Seminare ab.“ H. Sassenhagen zum Seminar Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in Papenburg „Das war mein bestes Seminar. Der Referent ging auf jedes Problem ein und war auch nach Seminarende für uns ansprechbar. Der Seminarleiter setzte sich mit allen Fragen auseinander - ganz toll gemacht. Super - immer wieder.“ Th. Schuster zum Seminar Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) in Dresden „Für Betriebsräte bietet die AAS sehr kompetente Leistungen. Die Referenten unterrichten sehr praxisorientiert mit einem kooperativen Führungsstil. Ich kann die erworbenen Kenntnisse von AR 3 direkt im Betrieb anwenden, da die Problemstellungen im Unternehmen zur Zeit alle aktiv sind. Das Seminar war für mich eine gute Basis für wichtige Entscheidungen und Beschlüsse in der Betriebsratsarbeit.“ J. McGrath zum Seminar Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Garmisch-Partenkirchen „Das Seminar schafft eine essentielle Grundlage für die Betriebsratsarbeit. Es war praxisbezogen und bot Raum auch auf aktuelle Themen und Probleme einzugehen. Der kompetente Referent und der engagierte Seminarleiter machten das Seminar zu einer rundum gelungenen Veranstaltung. Ich freue mich schon auf die nächste Weiterbildung bei der AAS.“ U. Suhr zum Seminar Rhetorik für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter - Teil 1 in Ostseebad Heringsdorf / Usedom „Die praxisnahe Darstellung des Seminarthemas hilft mir in unserem Unternehmen, die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen besser vertreten zu können. Das Rahmenprogramm sorgt für eine angenehme Pause vom Lernen und zum Austausch mit den anderen Betriebsräten. Immer wieder gut.“ S. Golla zum Seminar Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Heidelberg „Das Seminar war für meine Betriebsratstätigkeit und mich ein voller Erfolg. Die Referentin war kompetent und sehr sympathisch und die Seminarleiterin sorgte für ein abwechslungsreiches Programm während der Freizeit. Ich freue mich schon auf mein nächstes Seminar bei der AAS.“ P. Cyris zum Seminar Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Travemünde B. W. Walther zum Seminar Protokollund Schriftführung im Betriebsrat in Bremen „Ein in allen Belangen gelungenes Seminar. Sowohl Referentin als auch Seminarleiter haben sich kompetent und umfänglich um alle Teilnehmer gekümmert, so dass der Lernerfolg garantiert war.“ „Da ich in den letzten Jahren eine Vielzahl von Seminaren bei der AAS besucht habe, kann ich die Organisation der Veranstaltung und die Kompetenz der Referenten uneingeschränkt weiterempfehlen. Auch die Kollegen meines Betriebsrats fühlen sich bei der AAS gut aufgehoben und betreut.“ 191 Sandra Walther Rechtsabteilung 192 192 KOMMUNIKATION UND Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Thema Seite Das lernen Sie Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1 196 Sicher und souverän auftreten und kommunizieren Rhetorik für Betriebsräte - Teil 2 197 Gekonnt verhandeln - überzeugen statt überreden, schwierige Gespräche souverän meistern 198 Konfliktprävention, Konflikte erkennen, Streitgespräche zielgerichtet führen, Teamdynamiken nutzen 199 Eigenarten und Verhaltensmuster deuten und mit ihnen umgehen, Selbst- und Fremdbild analysieren, Umgang mit verbalen Angriffen 200 Passende Gesprächsstrategien, Stärkung des eigenen Profils, selbstbewusstes Auftreten 201 Hintergrundwissen und Rechtsgrundlagen zu Personalgesprächen, Rollen der Beteiligten, vor, während und nach dem Gespräch 202 Betriebliche Konflikte konstruktiv und fair lösen, Tipps zum Umgang mit negativen Emotionen, Mediation als Methode 203 Praxistipps für das Verfassen der Schreiben des Betriebsrats, Kommunikationsstrategien, Reden für die Betriebsversammlung Die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 1 204 Nutzung von Internet und Intranet, Gestaltung von Aushängen und Flugblättern, Betriebsversammlungen vorbereiten Die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 2 205 Koordination der Öffentlichkeitsarbeit, Geheimhaltungspflichten, Durchführung von Mitarbeiterbefragungen NEU! Uneinigkeit im Betriebsrat NEU! Umgang mit schwierigen Menschen in der Betriebsratsarbeit So verhandeln Sie mit der Geschäftsführung auf Augenhöhe NEU! NEU! Der Betriebsrat in Personalgesprächen Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht klären Schreib- und Kommunikationstraining für Betriebsräte NEU! NEU! 193 193 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit WARUM RHETORIK? Ein Gespräch mit Conny Lindner Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 INTERVIEW Welche Seminare sollten Betriebsratsmitglieder wann besuchen? Conny Lindner: Im ersten Rhetorik-Teil üben die Seminarteilnehmer den souveränen Auftritt, also die bestmögliche Vorbereitung und die reale Präsentation in Gesprächs- oder Vortragssituationen. Im zweiten Teil der Seminarreihe wird Verhandlungssicherheit und Schlagfertigkeit erlernt: Wie können Betriebsratsmitglieder in Konfliktsituationen flexibel und lösungsorientiert bleiben. Diese Grundfertigkeiten können dann in den weiteren Spezialseminaren ausgebaut werden. „Der Betriebsrat wird für den Arbeitgeber zu einem Gesprächspartner, der sich auf Augenhöhe unterhalten wird.“ Welchen Nutzen für die Betriebsratsarbeit ziehen die Seminarteilnehmer konkret aus den Rhetorik-Seminaren? Business-Coachin und Kommunikationstrainerin Hallo Conny, als erfahrene Trainerin und Coach bist Du unsere Kommunikationsexpertin. Warum sollten sich Betriebsratsmitglieder mit dem Thema Rhetorik befassen? Conny Lindner: Betriebsratsarbeit ist immer und in erster Linie Kommunikation! Betriebsräte stehen sofort nach ihrer Wahl auf der betrieblichen Bühne, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Deshalb sollte ganz klar sein, was und wie ich als Betriebsrat auftrete und wie ich kommuniziere. In meiner Rolle als Betriebsrat brauche ich nicht nur das fachliche, juristische Knowhow - ich muss auch wissen, wie ich mit diesem Wissen umgehe. Zielsichere Kommunikation, sei es im Umgang mit den Kollegen oder dem Arbeitgeber, bedeutet auch unerwartete Fallstricke - die souverän gemeistert werden wollen. 194 194 Conny Lindner: Die Betriebsratsmitglieder werden im eigenen Gremium und mit dem Arbeitgeber effizienter arbeiten können, da Unsicherheiten im Auftreten und in der Kommunikation verschwinden: Der Betriebsrat kann seine Kernbotschaften schneller auf den Punkt bringen. Persönliche Befindlichkeiten spielen dann keine große Rolle mehr und es gelingt besser, sich auf die Sache zu konzentrieren. In unseren Rhetorik-Seminaren wird das Verständnis für gegenseitigen Respekt und Akzeptanz gefördert. Und aus meiner Erfahrung weiß ich, dass sich ein stimmiges Miteinander sofort positiv auf die betriebsratsinterne Arbeit, aber auch auf die Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgeber auswirkt. Der Betriebsrat wird für den Arbeitgeber außerdem zu einem Gesprächspartner, der sich auf Augenhöhe unterhalten wird. Conny, vielen herzlichen Dank für das Interview! Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1 in Gelsenkirchen 195 195 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1 Sicher und souverän auftreten und kommunizieren Aus dem Programm Grundlagen der Kommunikation Sender-Empfänger-Modell - einfache Regeln, die Missverständnissen z. B. im Gremium vorbeugen Sach- und Beziehungsebene - in heißen Sitzungen und Verhandlungen nicht über die Stränge schlagen Im Gespräch die Führung übernehmen und behalten Fragen zielgerichtet platzieren Abbau von Redehemmungen und Nervosität Mut zur Schlagfertigkeit - den eigenen Stil finden Angemessen Feedback geben Ich- und Du-Botschaften - welchen Unterschied es für meinen Gesprächspartner macht Termin Ort Februar 15.02.-19.02.Garmisch-Partenkirchen 0709/2016 April 04.04.-08.04. Ostseebad Binz / Rügen 1415/2016 Mai 09.05.-13.05.Freiburg 1915/2016 Juni 20.06.-24.06. Köln 2515/2016 Juli 18.07.-22.07.Dresden Rollenverständnis Was bringt die BR-Rolle neben den Aufgaben mit sich? Für welche Funktion bin ich am besten geeignet? Was sind meine persönlichen Stärken? Muss ich mich als Person im Betriebsrat neu erfinden? Freigestellt oder nicht - Was heißt das im Umgang mit meinen Kolleginnen und Kollegen? Kennung 2016 2912/2016 September 12.09.-16.09. Hamburg 3713/2016 Oktober 24.10.-28.10. Berchtesgaden / Königssee4317/2016 November 21.11.-25.11.Berlin 4711/2016 Der souveräne Auftritt Aus dem Stand in Führung gehen und überzeugen - vertraut mit Moderationstechniken umgehen Die richtige Wahl von Medien Der Aufbau und Ablauf einer Rede für die jeweiligen Zuhörer Punktgenaue Aussagen treffen Präsenz und Klarheit in Gesprächen und Verhandlungen Umgang mit ziellosen und störenden Beiträgen Die Rede auf der Betriebsversammlung Vorbereitung der Redebeiträge Mit Sicherheit Präsenz auf der „Bühne“ zeigen Mit dem Stichwortkonzept in der Hand vor die Belegschaft Medienwechsel - damit die Versammlung spannend bleibt Auftrittsqualität mit Körpersprache und Stimme verstärken Entwicklung und Verbesserung des eigenen Präsentationsstils Videounterstütze Praxisübungen § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Bessere Selbst- und Fremdeinschätzung mit fundierten Video-Feedbacks ¡¡Präsenz bei Reden vor großen Gruppen und bei Verhandlungen ¡¡Persönliche Vorbereitung und strukturierter Aufbau für Ihren überzeugenden Auftritt ¡¡Störungen souverän meistern Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 196 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Rhetorik für Betriebsräte - Teil 2 Betriebsräte verhandeln gekonnt - überzeugen statt überreden Aus dem Programm Grundlagen des freien Redens und Argumentierens „Ich habe eine Meinung!“ Standpunkte aufzeigen und vertreten Aktiv zuhören, respektieren und die Informationen nutzen Andere Meinungen zulassen - die eigene Meinung vertreten Die eigenen Strategien zum Abbau von Redehemmungen Sicherheit als überzeugendster Verhandlungsfaktor Überzeugungsstark in Diskussion und Verhandlung Welches Ziel hat der Betriebsrat? Welche Kriterien sind zu benennen? Argumentationspraxis gegenüber Arbeitgeber, Arbeitnehmern und Betriebsratskollegen Gut vorbereitet ist halb gewonnen: Mit diesen Tricks muss ich rechnen Fair und stark - meine Verhandlungsstrategie Welche Stellschrauben gibt es? Entwicklung und Aufbau von Argumentationsketten Wie zwinge ich mein Gegenüber zu konkreten Stellungnahmen? Die Bedeutung von Minimal- und Maximalzielen: mein Spielraum für den Kompromiss Argumente am Verhandlungstisch schnell auswerten und zur Gegenargumentation nutzen Wie hindere ich den Arbeitgeber an der Schaffung vollendeter Tatsachen? Beeinflussung des Diskussionsklimas durch den Betriebsrat Wann breche ich die Verhandlung ab? Termin Ort Kennung 2016 März 14.03.-18.03.Berlin 1114/2016 Juli 04.07.-08.07. Prien am Chiemsee 2712/2016 September 19.09.-23.09. Ostseebad Göhren / Rügen3811/2016 Dezember 05.12.-09.12. Köln 4912/2016 Schwierige Gespräche - Rhetorik in Konfliktsituationen Heikle Themen souverän ansprechen können Die Nerven liegen blank, die Stimmung explosiv: meine persönliche Ruhe-Strategie Den Konflikt transparent gemacht: Eskalation und Deeskalation Angemessenes Verhalten bei Aggression, Drohung, Wut oder Stress Selbstsicheres Auftreten trainieren Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien Lösungsorientierte Gesprächsführung: ein konstruktives Gesprächsergebnis erreichen Sicherer Umgang mit „Killerphrasen“ Videounterstütze Praxisübungen § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Rhetorische Verhandlungstricks und „Spiele am Verhandlungstisch“ erkennen ¡¡Eigene Reaktionsmöglichkeiten im eigenen Stil entwickeln ¡¡Mit persönlicher Strategie Ruhe im Konflikt bewahren ¡¡Konfliktlösungsstrategien lösungsorientiert einsetzen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 197 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Uneinigkeit im Betriebsrat NEU! Teambildung statt Blockbildung Aus dem Programm Konfliktprävention Typische Konflikte und Blockbildungen in Gremien erkennen Wehret den Anfängen: Konfliktsignale richtig deuten Konfliktpotential nachhaltig entschärfen Grüppchenbildung und starken Koalitionen vorbeugen Verschiedene Interessen integrieren Termin Ort Kennung 2016 April 11.04.-15.04. Timmendorfer Strand 1516/2016 November 14.11.-18.11.Dresden 4608/2016 Konflikte erkennen Konfliktarten - die Unterschiede zwischen Konflikten und Meinungsbildungsprozessen Beteiligte und Betroffene unterscheiden Selbstreflexion zum persönlichen Verhalten in Konfliktsituationen Ein angemessenes Verhalten im Konflikt-Stress Strategien für den Umgang mit Konflikten Der nächste Schritt - Streitgespräche zielgerichtet führen Führung in Streitgesprächen beibehalten Erarbeitung eines Handlungsplans, wenn eigentlich keiner mehr etwas sagen möchte Die Parteien an einen Tisch bekommen - Was hilft außerhalb der rechtlichen Zwänge? Gesichtsverlust verboten: Konflikte konstruktiv und charismatisch abhandeln Respektvoller Umgang real Passende Worte finden: treffsicher und klar kommunizieren Die Unschlagbarkeit eines BR-Teams nutzen Teamdiagnose: Teamdynamiken erkennen und positiv umkehren Wir werden zu einem Team! Gemeinsam Ziele im Betriebsrat bestimmen, von den Mitarbeitern unterstützen lassen und solidarisch Erfolge feiern Aufgabenverteilung im Gremium: Das ganze Gremium gelungen in Arbeitsprozesse einbinden Fallbeispiele Analyse und Erarbeitung von Lösungen zu konkreten Konfliktsituationen aus dem Betriebsalltag der Teilnehmerinnen und Teilnehmer § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Frühzeitig gruppendynamische Prozesse erkennen, die sich negativ auswirken könnten ¡¡Konflikten mit Ruhe begegnen ¡¡Im Gremium angemessen und führend reagieren ¡¡Erfolgsfaktoren eines starken Teams ¡¡Integration der Erfolgsfaktoren in das Gremium Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 198 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Umgang mit schwierigen Menschen in der Betriebsratsarbeit Aus dem Programm Was ist „schwierig“ an schwierigen Mitmenschen? Streithammel, Erbsenzähler, Sensibelchen oder Egoist: Unterschiede erkennen und integrieren Eigenarten und Verhaltensmuster deuten und damit umgehen Destruktives Verhalten von Gremiumsmitgliedern: unerträgliche Spielchen und Strategien durchschauen und unterbrechen Perspektivwechsel: Verständnis für die Position und Motivation des anderen erlangen Termin Ort NEU! Kennung 2016 Juni 13.06.-17.06. Ostseebad Göhren / Rügen2412/2016 November 21.11.-25.11.Willingen 4712/2016 Selbstbild - Fremdbild Vorstellungen von den eigenen Eigenschaften im Rahmen der Betriebsratsarbeit Ist das, was ich tue, das, was ich will? Wie ticke ich im Stress - Schwächen und blinde Flecken erkennen Wie wirke ich auf schwierige Menschen? Es gibt keinen zweiten ersten Eindruck Woraus kann eine Gemeinsamkeit entstehen? Der Umgang mit verbalen Angriffen Meine persönliche Strategie, um Stressmomente abzubauen In den alltäglichen Verhandlungen unfaire Taktiken erkennen und aufdecken Reale Sicherheit und Souveränität verbal und nonverbal verkörpern Einwände und Vorwände unterscheiden können Charme und Humor als wirkungsvolle Waffe einsetzen Schlagfertigkeits-Techniken lernen und den Angreifer sprachlos machen Fallbeispiele mit Videoanalyse Analyse und Erarbeitung von Lösungen zu konkreten Konfliktsituationen aus dem Betriebsalltag der Teilnehmerinnen und Teilnehmer § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Schwierig sein oder so gesehen werden: Ursachen ¡¡Eigenart oder Verhaltensmuster: Schwierige Menschen besser verstehen ¡¡Angriffen mit persönlichem Stil souverän begegnen ¡¡Schlagfertigkeit gezielt einsetzen können Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 199 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit So verhandeln Sie mit der Geschäftsführung auf Augenhöhe NEU! Die richtigen Gesprächsstrategien und Umgangsformen finden Aus dem Programm Der Betriebsrat zeigt sich von der besten Seite! Der Arbeitgeber hat mich ins Büro zitiert: selbstbewusst auftreten Eigene Stärken erkennen und optimal nutzen Wir haben als Betriebsrat einen Fehler gemacht: eigene Führungs- und Handlungsfähigkeiten erweitern Gesprächsstrategien erkennen und umlenken Sicherheit und Stärke im Gespräch Körpersprache authentisch und überzeugend einsetzen Präsenz und Stimme stärken Termin Ort Kennung 2016 März 07.03.-11.03. Timmendorfer Strand 1008/2016 September 26.09.-30.09.Düsseldorf 3911/2016 Die passenden Gesprächsstrategien finden „Der Ton macht die Musik“ - mit Bewusstsein möglichen Irritationen auf der Gegenseite begegnen Sich verständlich und klar ausdrücken „Als Menschen mögen wir uns“ - keine künstlichen Stimmungen verbreiten, sondern den guten Draht wahren Negative Emotionen - Der Betriebsrat lässt sich nicht mehr auf die Palme bringen! Kommunikationsstörende Verhaltensweisen analysieren und beseitigen Das persönliche Kommunikationsprofil erkennen und weiterentwickeln Angriffen und Provokationen gelassen entgegentreten Kritik souverän und sachlich annehmen Was Spontaneität und Schlagfertigkeit ausmacht - die Techniken kennen und souverän nutzen Die Auswirkungen von Ironie, Sarkasmus und Aggressionen Heikle Themen souverän ansprechen können Geben Sie sich mehr Profil: eine starke Persönlichkeit entwickeln Ich bin wie ich bin - und kann noch mehr „Es gibt keinen zweiten ersten Eindruck“ - Ihr Auftritt Wie ticke ich - eigene Stärken und Schwächen erkennen und verstehen Der Small-Talk ist sehr nützlich für mein Ergebnis Wie reden wir uns an, mit „Sie“ oder „Du“? Die Wahl der Worte und deren magische Wirkung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Stark und selbstbewusst auf Augenhöhe agieren ¡¡Konflikten mit Ruhe begegnen ¡¡Professionelles Gesprächsklima entwickeln ¡¡Situationen positiv und führend beeinflussen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder ab 1190,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € weitere Teilnehmer: 1190,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 200 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Der Betriebsrat in Personalgesprächen Aus dem Programm Hintergrundwissen zu Personalgesprächen Welche Arten von Personalgesprächen gibt es? Anlässe und Ziele von Personalgesprächen Typischer Ablauf eines Personalgesprächs Was macht faire Personalgespräche aus? Termin NEU! Ort Kennung 2016 April 18.04.-22.04.Winterberg 1618/2016 Oktober 17.10.-21.10. Ostseebad Scharbeutz 4216/2016 Rechtsgrundlagen Was sagt das BetrVG, welche Paragrafen sind relevant? Gibt es weitere zu beachtende Gesetze? Die Möglichkeiten der Rechtsberatung und der Hinzuziehung Dritter Personalgespräch = Arbeitszeit? Die Rollen der Beteiligten Die Führungskraft Wann besteht für den Mitarbeiter Teilnahmepflicht, wann nicht? Rollenklärung für den Betriebsrat im Personalgespräch Grundsätzliche Ansatzpunkte für den Betriebsrat Aufklärung der Belegschaft Mitwirkung bei der Einführung regelmäßiger, standardisierter Gespräche Der Betriebsrat vor dem Personalgespräch Beratung des betroffenen Kollegen Vorbereitung auf das Gespräch Der Betriebsrat während des Gesprächs Aktive Teilnahme oder nur physische Anwesenheit? Angemessenes Gesprächsverhalten, speziell in Konfliktsituationen Der Betriebsrat nach dem Gespräch Dokumentation / Gesprächsprotokoll Auswertung und ggf. erneute Beratung Fallbeispiele und Gesprächsübungen § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Arten, Anlässe und Ziele von Personalgesprächen ¡¡Rechtsgrundlagen für Personalgespräche ¡¡Die Rollen der Beteiligten ¡¡Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Gesprächs Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 201 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht klären NEU! Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung Aus dem Programm Faire und einvernehmliche innerbetriebliche Lösungen finden Konflikte zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Betriebsrat Konflikte als Chance für schadhafte Themen nutzen und konstruktiv Konsens bilden Pragmatisch Lösungen schaffen - wir verhalten uns wie Erwachsene Termin Ort Kennung 2016 Mai 09.05.-13.05. Ostseebad Sellin / Rügen 1916/2016 November 28.11.-02.12.Willingen 4811/2016 Tipps zum souveränen Umgang mit negativen Emotionen Unfaire Angriffe des Arbeitgebers: in schwierigen Gesprächssituationen kontern In der Sitzung die Haltung nicht gewahrt - Wie stelle ich den guten Draht wieder her? Ich wurde zur Zielscheibe für die Geschäftsführung - drohendes Konfliktpotenzial rechtzeitig entschärfen Die andere Sichtweise verstehen und akzeptieren Mediation als Methode zur außergerichtlichen Konfliktlösung im Betrieb Das neue deutsche Mediationsgesetz im Arbeitsrecht Ziele, Möglichkeiten und Grenzen Die Rolle des Betriebsrats als Mediator und Mediationskompetenzen des Betriebsrats Anwendungsbereiche und Fallbeispiele der Mediation Praktische betriebliche Probleme und deren Lösung durch Mediation Musterbetriebsvereinbarung zur Mediation im Betrieb nach § 88 BetrVG Das Verhältnis von Mediation und Rechtsweg Fallbeispiele mit Videoanalyse Analyse und Erarbeitung von Lösungen zu konkreten Konfliktsituationen aus dem Betriebsalltag der Teilnehmerinnen und Teilnehmer § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Differenziertes Beurteilungsvermögen im Konflikt ¡¡Zielgerichtete Nutzung Ihrer Handlungsmöglichkeiten im jeweiligen Konflikt-Stadium ¡¡Die Rolle des Mediators ¡¡Klare Einsatzmöglichkeiten einer Mediation Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 202 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Schreib- und Kommunikationstraining für Betriebsräte NEU! Auf allen Kanälen erfolgreich kommunizieren Aus dem Programm Inhalte der Betriebsratsarbeit wirksam zur Sprache bringen Kerninhalte der Betriebsratsarbeit identifizieren Botschaften verständlich formulieren Kurz und knackig: Grundlagen des verständlichen Formulierens Texte schreiben, die Aufmerksamkeit erregen und bei den Beschäftigten ankommen Aktives Schreibtraining für Bericht, Interview, Briefe an Geschäftsführung oder Aushänge am schwarzen Brett Schreiben für verschiedene Medien, vom Newsletter über Zeitung bis Facebook Termin Ort Kennung 2016 Juni 06.06.-10.06. Ostseebad Scharbeutz 2313/2016 November 14.11.-18.11.Berlin 4609/2016 Schreiben an die Geschäftsleitung zuverlässig verfassen Schreibwerkstatt Einstellung: Wie finde ich die richtigen Worte für die Zustimmungsverweigerung? Gründe der Zustimmungsverweigerung sicher formulieren Versetzung: Wie schreibe ich’s? Verweigerung der Zustimmung präzise beschreiben Kündigung: Mit den passenden Worten das Beste für den Mitarbeiter erreichen Widerspruch bei einer Kündigung souverän ausarbeiten Kommunikationsstrategie gegenüber der Geschäftsführung Kommunikationsschwerpunkte setzen Treffen mit der Geschäftsführung: Themen selbstsicher auf die Agenda bringen Das passende Medium zum Inhalt wählen Reden für Betriebsversammlung, Ausschüsse und bei Gesprächen mit dem Geschäftsführer Packende Reden und Statements punktgenau und präzise formulieren Reden professionell und fesselnd vortragen Praktische Übungen für Reden und Statements Rechtliche und inhaltliche Grenzen der Betriebsratskommunikation Was der Betriebsrat kommunizieren darf und was nicht Was der Betriebsrat kommunizieren sollte und was besser nicht Aktuelle Rechtsprechung zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Wie mit „Hinguckern“ Aufsehen erregt werden kann ¡¡Rechtswirksames Verfassen von Schreiben ¡¡Abwechslungsreiche Gestaltung von BR-Zeitungen ¡¡Spannendes Vortragen einer selbst geschriebenen Rede ¡¡Welche Themen zu welchem Zeitpunkt kommuniziert werden dürfen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 203 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 1 So wecken Sie die Aufmerksamkeit Ihrer Belegschaft Aus dem Programm Grundsätze der Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebsrat Interne Öffentlichkeit - die Zielgruppen analysieren Aussagen des BetrVG zur Öffentlichkeitsarbeit: Möglichkeiten und Grenzen Grundsätze und Erfolgsfaktoren für das wirksame und positive „Verkaufen“ der Betriebsratsarbeit Termin Ort Kennung 11.04.-15.04. Köln 1517/2016 2016 April Oktober 24.10.-28.10. Hamburg 4318/2016 Das Phänomen der Betriebsräte-Verdrossenheit: So wecken Sie Interesse für Ihre Arbeit Entwurf und Gestaltung unterschiedlicher Kommunikationsmittel Besser texten: Intranet-Texte, E-Mails und Aushänge, die wirklich verstanden werden Praktische Übungen am PC zu Entwurf und Gestaltung von z. B. Aushängen, Flugblättern, Mitarbeiterzeitungen Medien gestalten mit einfachen Mitteln: So erreichen Sie die Belegschaft Die erfolgreiche Betriebsversammlung Garantiert voller: Werbung für die Betriebsversammlung Info-Struktur: Informationen auf den Punkt bringen Der fesselnde Tätigkeitsbericht Mehr Wortmeldungen: So aktivieren Sie das Publikum Zahlreiche konkrete Ideen für Kampagnen: So setzen Sie eigene Themen auf die Agenda Beteiligung der Belegschaft an der Betriebsratsarbeit Mögliche Formen der Beteiligung über den Wahlakt hinaus Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung Ein PC-Arbeitsplatz pro Seminarteilnehmer § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Grundprinzipien der effektiven Öffentlichkeitsarbeit ¡¡Veröffentlichungen des Betriebsrats informativ und ansprechend gestalten ¡¡Bedeutung einer systematischen Öffentlichkeitsarbeit ¡¡Einsatz unterschiedlicher Medien für die Öffentlichkeitsarbeit Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 204 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 2 Mehr Einfluss durch gezielte Kommunikation Aus dem Programm Koordination der Öffentlichkeitsarbeit - auch in großen oder dezentralen Gremien Koordination der Informationsrechte und -pflichten zwischen örtlichen Betriebsräten und Konzern- bzw. Gesamtbetriebsrat Schnelle und unternehmensweite Information der gesamten Belegschaft: Technische Möglichkeiten Termin Ort Kennung 2016 Juli 04.07.-08.07.Düsseldorf 2713/2016 Der Informationsausschuss Koordination des Ausschusses u. a. mithilfe von Online-Tools Aufgabenteilung im Ausschuss Technische und inhaltliche Endredaktion Ihrer Informationsmedien: Praktische Beispiele am PC Geheimhaltung und Information Aktuelle Urteile Grenzen der Meinungs- und Pressefreiheit im Betrieb Urheberrechte: Was Sie beachten müssen Sanktionen bei Verstößen gegen Geheimhaltungspflichten Autonome Pressearbeit des Betriebsrats Gründe für eine unabhängige Pressearbeit des Betriebsrats So reagieren Sie, wenn ein Journalist anruft Die Krisen-PR des Betriebsrats Aufbau und Pflege von Pressekontakten Mitarbeiterbefragungen Mitbestimmung des Betriebsrats bei Befragungen des Arbeitgebers Rechte des Betriebsrats und des Gesamtbetriebsrats bei der Durchführung eigener Befragungen Datenschutzrechtliche Aspekte und Anonymität Fragebogenerstellung: Praktische Übungen am PC Ein PC-Arbeitsplatz pro Seminarteilnehmer § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Rechtliche Rahmenbedingungen für die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats ¡¡Koordination der Öffentlichkeitsarbeit ¡¡Grundlagen der Pressearbeit des Betriebsrats ¡¡Praktische Übungen: Online-Tools, Informationsweiterleitung, Fragebogen, Pressearbeit Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 205 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 IHR SCHULUNGSANSPRUCH Vorsitzende und Stellvertreter Egal, ob es um eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber geht, ob eine Rede auf einer Betriebsversammlung gehalten werden soll, ob eine konstruktive Diskussion oder ein Beratungsgespräch mit einem Arbeitskollegen zu führen ist, immer sind komplexe rhetorische Fähigkeiten gefragt. Die Teilnahme an Rhetorik- und Kommunikationsschulungen wird vom Bundesarbeitsgericht auf jeden Fall für Betriebsratsmitglieder in „herausgehobener Stellung“, wie Betriebsratsvorsitzende oder Stellvertreter, anerkannt. Was sagt die Rechtsprechung? BAG vom 15.02.1995 - 7 AZR 670/94 ... Sind vielmehr ... die Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat so gelagert, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder durch Teilnahme an einer hierfür geeigneten Schulungsveranstaltung verbessert werden, so kann auch die Entsendung dieser Betriebsratsmitglieder zu einer Rhetorikschulung im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Zu denken ist etwa an Schulungsveranstaltungen über Diskussionsleitung für Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter. Deshalb können unsere Rhetorikschulungen für alle Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertreter erforderlich sein. Ein Musterschreiben finden Sie auf Seite 208. 206 206 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Sonstige Betriebsratsmitglieder Was sagt die Rechtsprechung? LAG Schleswig-Holstein vom 04.12.1990 - 1 TaBV 21/90 Wie jedes Betriebsratsmitglied allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts benötige, brauche jedes Betriebsratsmitglied auch Grundwissen darüber, wie es die Anliegen der von ihm Vertretenen bei Gesprächen, Diskussionen und Verhandlungen im Rahmen der Betriebsratsarbeit am wirksamsten zur Geltung bringe. Wie gehe ich praktisch vor? 1. Sie müssen sich überlegen, welche konkreten Aufgaben aktuell oder in absehbarer Zeit anstehen, für die Sie besondere rhetorische Fähigkeiten benötigen. In Betracht kommen z. B. - als schwierig eingestufte Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über Betriebsvereinbarungen, Kündigungen, Versetzungen, Überstunden oder sonstige Fragen - anstehende Betriebs- oder Abteilungsversammlungen, auf denen Reden gehalten werden müssen (auf Versammlungen zu sprechen ist nicht nur Aufgabe des / der Betriebsratsvorsitzenden!) - eine schwierige interne Kommunikation im Betriebsratsgremium - anstehende Konfliktlösungsgespräche mit Mitarbeitern 2. 3. 4. Dann ist zu prüfen, ob die entsprechenden Mitglieder über die notwendigen Fachkenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um diese Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen zu können. Ein Argument kann dabei die Tatsache sein, dass das Betriebsratsmitglied noch keine Rhetorikschulungen besucht hat. Dann müssen Sie anhand des Themenplans der Schulung erklären, weshalb das vermittelte Wissen für Sie, in Anbetracht der anstehenden Aufgaben und der fehlenden Kenntnisse, erforderlich ist. Ein Argument ist hierbei, dass Verhandlungskompetenz und rhetorische Fähigkeit grundsätzlich nicht durch das Lesen von Fachliteratur oder die Hinzuziehung eines Sachverständigen erworben werden können. Hier kommt nur eine Schulung durch einen kompetenten Trainer mit vielen praktischen Übungen in Betracht. In Bezug auf das zu entsendende Betriebsratsmitglied sollte noch begründet werden, warum gerade dieser Kollege bzw. diese Kollegin für die Schulung ausgewählt wurde. Als Grund kommt in Betracht, dass die entsprechende Person vom Betriebsrat mit einer Verhandlungsführung beauftragt worden ist oder Beratungsgespräche mit Mitarbeitern führen soll oder auf der nächsten Betriebs- oder Abteilungsversammlung eine Rede halten soll. 207 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Musterschreiben gegen Ablehnung Rhetorikschulung/ Betriebsratsvorsitzende(r), Stellvertreter(in) Auch als Download im Internet: www.aas-seminare.de Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom __________________ haben Sie die Erforderlichkeit für die vom Betriebsrat beschlossene Teilnahme von _________________________ an der Schulung ______________________________ verneint. Die Erforderlichkeit ist jedoch zu bejahen. Das Bundesarbeitsgericht hat anerkannt, dass die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu einer Rhetorikschulung erforderlich sein kann, wenn die Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat so gelagert sind, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder durch Teilnahme an einer hierfür geeigneten Schulungsveranstaltung verbessert werden (BAG vom 15.02.1995 - 7 AZR 670/94). Entsprechend dieser Rechtsprechung müssen wir feststellen, dass _________________ seine/ihre gesetzlichen Aufgaben nur sachgerecht erfüllen kann, wenn er/sie die auf dem von uns beschlossenen Seminar vermittelten rhetorischen Kenntnisse erlangt. Die Aufgaben des/der Betriebsratsvorsitzenden bestehen im Wesentlichen darin, Beratungen in Betriebsratssitzungen zu strukturieren, Diskussionen zu leiten und darauf hinzuwirken, dass sachgerechte Beschlüsse gefasst werden. In Betriebs- und Abteilungsversammlungen hat der/die Vorsitzende den Rechenschaftsbericht abzugeben, die Diskussion zu leiten, Wortbeiträge zu strukturieren und auf eine genaue Beantwortung von Fragen hinzuwirken. Bei Verhandlungen mit dem/der Arbeitgeber(in) hat der/die Betriebsratsvorsitzende als Verhandlungsführer(in) auf Arbeitnehmerseite den Standpunkt des Betriebsrats darzustellen, Gemeinsamkeiten festzustellen, Unterschiede in der Bewertung von Problemen aufzuzeigen und auf eine sachgerechte Lösung hinzuwirken. Schließlich muss er/sie im Gespräch mit Belegschaftsmitgliedern bei Konflikten am Arbeitsplatz in der Lage sein, den vorgetragenen Sachverhalt genau zu erfassen, durch gezielte und auf die jeweilige Ausdrucksmöglichkeit ausgerichtete Fragen den Problemkreis zu ermitteln und eine sachgerechte Bearbeitung gegenüber den Beschäftigten darzustellen. Für Stellvertreter/in Herr/Frau ______________ muss als Stellvertreter(in) den/die Betriebsratsvorsitzende(n) regelmäßig bei seiner/ihrer Abwesenheit vertreten, so dass auch er/sie die entsprechenden Kenntnisse benötigt. Zur Zeit wird konkret beraten und verhandelt über ______________ (z. B. Umsetzung von Betriebsvereinbarungen, Abbau von Gleitzeitstunden, Einstellung von Leiharbeitnehmern, befristet beschäftigte Arbeitnehmer, Stellenbeschreibungen, Leistungsbeurteilungen etc.). Herr/Frau __________________ verfügt nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die eine sachgerechte Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, Betriebsratssitzungen oder Betriebsversammlungen etc. gewährleisten kann. Verhandlungskompetenz und rhetorische Fähigkeiten können grundsätzlich nicht durch das Lesen von Fachliteratur oder die Hinzuziehung eines Sachverständigen erworben werden. Hier kommt nur eine Schulung durch einen kompetenten Trainer mit vielen praktischen Übungen in Betracht. Dass die Schulungsinhalte der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH erforderliche Kenntnisse vermitteln, ergibt sich aus der Seminarankündigung. Wir bitten Sie um Antwort auf dieses Schreiben bis zum _________________. Mit freundlichen Grüßen ________________________________ Unterschrift Betriebsratsvorsitzende/r 208 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Musterschreiben gegen Ablehnung sonstige Betriebsratsmitglieder Auch als Download im Internet: www.aas-seminare.de Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom __________________ haben Sie die Erforderlichkeit für die vom Betriebsrat beschlossene Teilnahme von _________________________ an der Schulung ______________________________ verneint. Die Erforderlichkeit ist jedoch zu bejahen. Das Bundesarbeitsgericht hat anerkannt, dass die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu einer Rhetorikschulung erforderlich sein kann, wenn die Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat so gelagert sind, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder durch Teilnahme an einer hierfür geeigneten Schulungsveranstaltung verbessert werden (BAG vom 15.02.1995 - 7 AZR 670/94). Entsprechend dieser Rechtsprechung müssen wir feststellen, dass ________________ seine/ihre gesetzlichen Aufgaben nur sachgerecht erfüllen kann, wenn er/sie die auf dem von uns beschlossenen Seminar vermittelten rhetorischen Kenntnisse erlangt. Das Betriebsverfassungsgesetz enthält eine Reihe von Aufgaben, für die rhetorische Fähigkeiten notwendig sind. Unabhängig von der jeweiligen Funktion eines Betriebsratsmitgliedes besteht die Pflicht zur Teilnahme und aktiven Mitwirkung an Betriebsratssitzungen, § 30 BetrVG. Alle Betriebsratsmitglieder haben auch an den monatlichen Besprechungen nach § 74 Abs. 1 BetrVG teilzunehmen. Schließlich müssen sie im Gespräch mit Belegschaftsmitgliedern bei Konflikten am Arbeitsplatz in der Lage sein, den vorgetragenen Sachverhalt genau zu erfassen, durch gezielte und auf die jeweilige Ausdrucksmöglichkeit ausgerichtete Fragen den Problemkreis zu ermitteln und eine sachgerechte Bearbeitung gegenüber den Beschäftigten darzustellen. Daneben stehen Betriebs- und Abteilungsversammlungen an, auf denen ______________________ Redebeiträge halten muss. Zur Zeit wird konkret beraten und verhandelt über ________________________________ (z. B. Umsetzung von Betriebsvereinbarungen, Abbau von Gleitzeitstunden, Einstellung von Leiharbeitnehmern, befristet beschäftigte Arbeitnehmer, Stellenbeschreibungen, Leistungsbeurteilungen etc.). Als aktives Betriebsratsmitglied benötigt _________________________ deshalb rhetorische Grundkenntnisse, die es ihr/ihm ermöglichen, sich strukturiert und angstfrei sowohl gegenüber der Belegschaft als auch gegenüber der Geschäftsführung zu äußern. _______________________ hat noch keine Rhetorikveranstaltungen besucht, auf denen diese Fähigkeiten vermittelt wurden. Verhandlungskompetenz und rhetorische Fähigkeiten können grundsätzlich nicht durch das Lesen von Fachliteratur oder die Hinzuziehung eines Sachverständigen erworben werden. Hier kommt nur eine Schulung durch einen kompetenten Trainer mit vielen praktischen Übungen in Betracht. Dass die Schulungsinhalte der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH erforderliche Kenntnisse vermitteln, ergibt sich aus der Seminarankündigung. Wir bitten Sie um Antwort auf dieses Schreiben bis zum _________________. Mit freundlichen Grüßen ________________________________ Unterschrift Betriebsratsvorsitzende/r 209 Heidrun Zeitler Qualitätssicherung 210 210 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ Thema Seite Das lernen Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 212 Rechtliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Aufgaben des Betriebsrats Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2 213 Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, Gefährdungsbeurteilung, Managementsystem OHRIS, Mitbestimmung des Betriebsrats Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1 214 Rechtliche Grundlagen, Pflichten der Beteiligten, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, Folgen der Nichteinführung Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 2 215 Praktische Umsetzung im betrieblichen Alltag, Erfahrungsaustausch, aktuelle Rechtsprechung, Best Practice Beispiele BEM und krankheitsbedingte Kündigung 216 Rechtsgrundlagen BEM und Kündigung, BEMBV, Kündigungsschutzklage Die Arbeitsstättenverordnung 218 Definition, Regelungen der ArbStättV, Checkliste zum Erfassen der Arbeitsstätte, Mitbestimungsrecht des BR Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss 219 Pflicht zur Bildung, Aufgaben, rechtlicher Rahmen, Dokumentationspflichten 220 Aufgaben des BR beim Arbeits- und Gesundheitsschutz, Inhalte einer BV, Tipps für die Praxis 221 Auffrischung der Kenntnisse zum Arbeitsund Gesundheitsschutz, Vorbereitung des Messebesuchs, Besuch der Messe Betriebliches Gesundheitsmanagement 222 Ziele und Nutzen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements, Projektfahrplan für die Einführung und Umsetzung Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV®) 223 Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betrieblichen Gesundheitsmanagers, notwendiges Wissen für die Prüfung Krankheitsbedingte Fehlzeiten 224 Rechte und Pflichten im Krankheitsfall, Vorlage der AU-Bescheinigung, Beteiligungsrecht des BR, BEM NEU! Die Betriebsvereinbarung zu Arbeits- und Gesundheitsschutz verhandeln Arbeitsschutz Aktuell - Das AASBegleitseminar zur Messe 2016 NEU! NEU! 211 211 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 Aus dem Programm Was ist Arbeits- und Gesundheitsschutz? Arbeitsbelastung und ihre möglichen Folgen für den menschlichen Organismus Zahlen, Daten, Fakten zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsunfall Berufskrankheiten Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr Wegeunfall Die inner- und außerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation Personen, Institutionen Aufgaben, Handlungsfelder, Zusammenarbeit Gesetzlicher Handlungsrahmen der betrieblichen Arbeitsschutzexperten Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses Termin Ort Kennung 2016 Januar 18.01.-22.01. Willingen 0306/2016 Februar 29.02.-04.03. Berlin 0909/2016 März 14.03.-18.03. Berchtesgaden / Königssee1108/2016 April 11.04.-15.04. Freiburg 1508/2016 Mai 09.05.-13.05. Düsseldorf 1909/2016 Juni 06.06.-10.06. Dresden 2308/2016 Juli 04.07.-08.07. St. Peter-Ording 2706/2016 August Gesetzliche Grundlagen Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und ihre Rangfolge Die Wirkungen der europäischen Richtlinien auf die bundesdeutsche Gesetzgebung Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzverordnungen Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsstättenverordnung Verordnungen der Berufsgenossenschaften Erfolgsermittlung der staatlichen Überwachungsorgane Die betriebsverfassungsrechtlichen Normen, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats Überwachungsaufgaben nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Mitwirkung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz und bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung 08.08.-12.08. Heidelberg 3204/2016 September 26.09.-30.09. Ostseebad Göhren / Rügen3907/2016 Dezember 05.12.-09.12. Hamburg 4908/2016 i Übrigens! Das Arbeitsgericht Bamberg hält dieses Seminar in seiner Entscheidung vom 05.11.2012 - 2 BVGa 3/12 für „offensichtlich“ erforderlich. Die Schulung der AAS steht unter dem Überbegriff „Was ist Arbeits- und Gesundheitsschutz?“. Hierüber müssen sich alle Betriebsräte in deutschen Betrieben Information durch entsprechende Schulung beschaffen dürfen. Strategisches Vorgehen des Betriebsrats § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Die Aufgaben der betrieblichen Gesundheitsschutzexperten ¡¡Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses ¡¡Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für den betrieblichen Gesundheitsschutz ¡¡Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 212 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2 Aus dem Programm Termin Ort Kennung Aktuelle Daten zur Arbeitsbelastung 2016 Situation in den Betrieben Umfragen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes, staatliches Verhalten im Arbeitsschutz 15.02.-19.02. München Wesentliche Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes Zielsetzung des Arbeitsschutzgesetzes Grundpflichten des Arbeitgebers Schaffung einer dynamischen Arbeitsschutzstruktur Verknüpfung von Technik, Arbeitsbedingungen und sozialen Einflüssen bei Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation Juni Umsetzung der Arbeitsschutzgesetzgebung im Unternehmen Gefährdungsbeurteilung Belastungen erkennen und Handeln z. B. bei Gefahrstoffen, Lärm, Ergonomieproblemen, Bildschirmarbeit, Stress Das innerbetriebliche Arbeitsschutzsystem Aufgabe und Stellung der innerbetrieblichen Arbeitsschutzverantwortlichen Arbeitsschutzausschuss Erste Hilfe Unterweisung der Beschäftigten Arbeitsschutzmanagementsysteme am Beispiel von OHRIS Februar 0705/2016 April 04.04.-08.04. Hamburg 1410/2016 20.06.-24.06. Ostseebad Göhren / Rügen2507/2016 August 01.08.-05.08. Köln 3107/2016 September 12.09.-16.09. Konstanz / Bodensee 3709/2016 Oktober 24.10.-28.10. Willingen 4310/2016 Dezember 12.12.-16.12. Berlin 5006/2016 i Übrigens! Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) sind in jedem Betrieb wichtig. Die herausragende Bedeutung für die Betriebsratsarbeit hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt: Schulungsveranstaltungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG als erforderlich anzusehen (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 74/83). Gesundheitsförderung im Betrieb Gesundheitszirkel, Krankenrückkehrgespräche, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats Betriebsvereinbarungen Strategisches Vorgehen des Betriebsrats § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Die Aufgaben der betrieblichen Gesundheitsschutzexperten ¡¡Gefährdungsbeurteilung in Büro, Verwaltung und Produktion ¡¡Grundstrukturen von betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystemen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 213 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1 Gestaltungsmöglichkeiten und Rechte des Betriebsrats Aus dem Programm Rechtliche Einbettung in das SGB IX Inhalt der Regelung Zielgruppe / geschützter Personenkreis Geltung auch für nicht schwerbehinderte Menschen Verpflichtete Arbeitgeber Die Jahresfrist und der Sechs-Wochen-Zeitraum Pflichten der Beteiligten Arbeitgeber, Beschäftigte, Betriebs- oder Personalrat, Rehabilitationsträger und Servicestellen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Folgen bei Nichteinführung des BEM Krankheitsbedingte Kündigung Erzwingung durch den Betriebsrat Erzwingung durch den Beschäftigten Schadenersatzanspruch des Beschäftigten Ziele und Bedeutung des BEM Die Vorgehensweise bei der Umsetzung des BEM Die Chance für das Unternehmen und die Mitarbeiter Prävention zur Vermeidung von chronischen Erkrankungen Krankheitsbedingte Kündigung als Ultima Ratio Die Bedeutung und Arbeitsweise des BEM-Teams Inhaltliche Gestaltung einer Betriebsvereinbarung Prämien für das Einführen eines BEM Termin Ort Kennung 01.02.-05.02. Trier 0509/2016 29.02.-04.03. Timmendorfer Strand 0911/2016 2016 Februar April 25.04.-29.04. München 1718/2016 Mai 23.05.-27.05. Ostseebad Sellin / Rügen 2106/2016 Juni 20.06.-24.06. Gaienhofen / Bodensee 2516/2016 Juli 25.07.-29.07. Hamburg 3009/2016 August 22.08.-26.08. Köln 3408/2016 September 19.09.-23.09. Prien am Chiemsee 3812/2016 Oktober 17.10.-21.10. Berlin 4217/2016 November 14.11.-18.11. Winterberg 4610/2016 Abgrenzung zu Krankenrückkehrgesprächen Ziele von Krankenrückkehrgesprächen Passen Krankenrückkehrgespräche und BEM zusammen? Prozesskette des BEM-Verfahrens Anlässe und Fristen für BEM-Gespräche § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Bedeutung von BEM für den Betriebsrat und für das Unternehmen ¡¡Die Rolle des Betriebsrats bei der Umsetzung eines BEM ¡¡Betriebsvereinbarung inhaltlich gestalten ¡¡BEM ins Unternehmen bringen und leben ¡¡Umgang mit krankheitsbedingter Kündigung nach BEM ¡¡Abbau von Widerständen gegenüber BEM Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 214 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 2 Praktische Umsetzungen im betrieblichen Alltag Aus dem Programm Aspekte der aktuellen Rechtsprechung Inhalt der Regelung Zielgruppe / geschützter Personenkreis Geltungsbereich Verpflichtete Arbeitgeber Die Jahresfrist und der Sechs-Wochen-Zeitraum Grundsatzurteile (BAG / LAG) Grundhaltung der Beteiligten und Akzeptanz des BEM Aktuelle Resonanz aus Sicht von Arbeitgeber, Beschäftigten, Betriebs- oder Personalrat und externen Beteiligten (Rehabilitationsträger, Servicestellen) Termin Ort Kennung 2016 Februar 22.02.-26.02. Berlin 0810/2016 Juni 13.06.-17.06. Heidelberg 2413/2016 August 29.08.-02.09. Timmendorfer Strand 3510/2016 November 28.11.-02.12. München 4812/2016 BEM als Baustein der Gesundheitsförderung und Mitarbeiterzufriedenheit Akzeptanz und Durchführung von BEM im Unternehmen Erfahrungsaustausch „BEM“ Welche Veränderungen hat die Arbeit mit BEM ergeben, was konnte beibehalten werden? Hemmnisse und Chancen bei der Umsetzung des BEM Umgang mit Belastungen als Folge des BEM Die individuelle Bedeutung und Arbeitsweise der Beteiligten Das Gute im Schlechten und das Schlechte im Guten Einführen neuer Sicht- und Handlungsweisen Prävention in der Arbeit mit BEM - Individuelle Abgrenzung und Selbstschutz Rückschlüsse der Teilnehmer aus der Arbeit im BEM Praxisübungen zur Umsetzung in den betrieblichen Alltag Das Grundmuster eines guten Kontakts Lösungsorientierte Gesprächsführung Die Rollen und Aufgaben der Gesprächspartner Selbstwirksamkeit im Gespräch / Video-Feedback Elemente der systemischen Beratung Fallbeispiele von BEM-Gesprächen § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Betriebsverfassungs- und arbeitsrechtliche Kenntnisse zu BEM auf den aktuellen Stand bringen ¡¡Neue Ideen und Anregungen zu BEM gewinnen ¡¡„Aus der Praxis für die Praxis“ - wie andere Unternehmen BEM durchführen ¡¡Praxisorientierte Gesprächsübungen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 215 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Arbeits- und Gesundheitsschutz NEU! BEM und krankheitsbedingte Kündigung Vermeidung einer Kündigung und Strategien nach der Kündigung Aus dem Programm Was bedeutet BEM und wann ist es durchzuführen? Gesetzliche Grundlage, Durchführung und Beteiligte Mitbestimmungsrechte des BR: Rechtsprechung Betriebsvereinbarungen zum BEM: „Must-haves“ Durchsetzung vor der Einigungsstelle Sanktionen gegen den Arbeitgeber, wenn er kein BEM anbietet Schadenersatz, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeitenverfahren Termin Ort Kennung 2016 April 04.04.-08.04. Norderney 1416/2016 Juli 18.07.-22.07. Köln 2913/2016 Oktober 24.10.-28.10. Berlin 4319/2016 Kündigung droht / vorbeugende Maßnahmen Strategien im BEM-Gespräch Position und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Welche Infos über Krankheiten sollten preisgegeben werden? BEM und ärztliche Schweigepflicht BEM und Datenschutz / Datenverbleib in BEM-Akte / Personalakte? Welche Beteiligten sollten einbezogen werden? Inanspruchnahme externer Helfer - Wer hilft wann? Mögliche Ziele des erfolgreichen BEM / Alternativen zur Kündigung Die krankheitsbedingte Kündigung Unterschiede: Dauererkrankung und häufige Kurzerkrankungen Die negative Gesundheitsprognose / Angriffspunkte Verhältnismäßigkeitsprüfung: Was bedeutet das im Einzelnen? Beteiligung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG Strategien bei durchgeführtem oder nicht durchgeführtem BEM Kündigung erfolgt ohne oder trotz Durchführung des BEM Folgen der Ablehnung des BEM Konsequenzen für das arbeitsgerichtliche Verfahren Kündigungsschutzklage Voraussetzungen nach dem Kündigungsschutzgesetz In welchen Fallkonstellationen ist eine Klage sinnvoll? Die Klage nach dem durchgeführten BEM / ohne durchgeführtes BEM Strategien vor dem Arbeitsgericht Inhalte der Klageschrift, Sachvortrag in der Gerichtsverhandlung Klageziel Wiedereinstellung, Alternativen zur Wiedereinstellung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Voraussetzungen des BEM ¡¡Inhalt einer Betriebsvereinbarung BEM ¡¡Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung ¡¡Einfluss des BEM auf die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung ¡¡Beteiligungsrecht des BR bei Kündigungen: Strategien des BR Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 216 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Arbeits- und Gesundheitsschutz WARUM BEM UND KÜNDIGUNG? Ein Gespräch mit Sandra Mihatsch INTERVIEW Warum ist das BEM so wichtig? Sandra Mihatsch: Entscheidet sich der Arbeitgeber zu einer krankheitsbedingten Kündigung, muss er in einem Prozess nachweisen, dass er alle Optionen, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, ausgelotet hat. Nur wenn es keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit gibt, darf der Arbeitgeber kündigen. Den Nachweis kann der Arbeitgeber mit Hilfe eines durchgeführten BEM-Verfahrens leicht erbringen. „Nur wenn es keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit gibt, darf der Arbeitgeber kündigen.“ Welche Rolle spielen nun Betriebsräte beim BEM? Sandra Mihatsch: Will der Arbeitgeber ein BEM einführen, geht es im Weiteren um die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens: Wer informiert wen? Wer nimmt am BEM-Gespräch teil? Wie schützt der Arbeitgeber die Daten? Da das Gesetz keinerlei Vorgaben über die Verfahrensregeln macht, aber Fragen der betrieblichen Ordnung und des Arbeitsschutzes betroffen sind, ist der Betriebsrat über sein Mitbestimmungsrecht aus § 87 BetrVG im Boot. Bei den Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung BEM kann er also großen Einfluss auf die Ausgestaltung des Verfahrens nehmen. Rechtsanwältin in Essen Was lernen die Betriebsratsmitglieder in dem neuen Seminar? Hallo Sandra, Du schulst seit vielen Jahren Betriebsräte und bist Expertin im Bereich betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Kannst Du kurz erläutern, was es mit dem BEM auf sich hat? Sandra Mihatsch: In dem Seminar „BEM und Kündigung“ beleuchten wir die Zusammenhänge BEM und krankheitsbedingten Kündigung: Welche Änderungen ergeben sich für die Zulässigkeit der Kündigung mit und ohne BEM? Wir werden uns mit der Frage beschäftigen, welche Sanktionen eigentlich drohen, wenn der Arbeitgeber gegen seine Pflicht, ein BEM anzubieten, verstößt. Wir schauen uns außerdem die Punkte an, die in einer BEM-Betriebsvereinbarung unbedingt enthalten sein sollten. Zum Abschluss des Seminars werden wir dann noch den Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens unter die Lupe nehmen: Wann muss die Klage erhoben werden? Wer muss was beweisen? Sandra Mihatsch: Gerne. Ist ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres entweder zusammengerechnet oder am Stück 6 Wochen krank, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihm ein BEM-Verfahren anzubieten. Ziel dieses Verfahrens ist es abzuklären, ob es für die Arbeitsunfähigkeit betriebliche Ursachen gibt. Hat ein Arbeitnehmer beispielsweise Rückenprobleme, die ihre Ursache in der Ausstattung des Arbeitsplatzes haben, so kann der Arbeitgeber Hilfestellung leisten, indem er z. B. einen besseren Stuhl oder eventuell ein Stehpult zur Verfügung stellt. Insgesamt soll die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers wieder hergestellt werden, eine erneute Arbeitsunfähigkeit soll möglichst vermieden werden. Damit ist dann auch die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers gesichert. Sandra, vielen herzlichen Dank für das Interview! 217 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Arbeitsstättenverordnung Aus dem Programm Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Rechtliche Einordnung Ziele und Adressaten Änderungen und Neuregelungen Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung mit Betriebsbegehung Termin Ort Kennung 2016 März 14.03.-18.03. Gelsenkirchen 1115/2016 September 19.09.-23.09. Gelsenkirchen 3813/2016 Technische Regeln für Arbeitsstätten Rechtliche Einordnung Ziele und Adressaten Änderungen und Neuregelungen Ausgewählte Inhalte im Detail Raumabmessungen und Bewegungsflächen Verkehrswege Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan Beleuchtung Raumtemperatur Sanitärräume Pausen- und Bereitschaftsräume Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe Checklisten zur Erfassung und Bewertung sicherer und gesunder Arbeitsstätten Praxistag: Betriebsbegehung mit Anwendung der Checklisten Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Mitbestimmung Aktuelle Rechtsprechung Betriebliche Partner und Netzwerke Praktischer Teil: Sie besuchen einen ausgewählten Betrieb und überprüfen diesen auf die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung. § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung ¡¡Alle Änderungen und Neuregelungen ¡¡Die wichtigsten Vorschriften ¡¡Checkliste zum Erfassen der Arbeitsstätte ¡¡Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ¡¡Konkrete Anwendung in einem Betrieb Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 218 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss Aus dem Programm Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses Bildung auf betrieblicher Ebene Wie kann die Einrichtung des Ausschusses durchgesetzt werden? Reicht ein Ausschuss auf Unternehmensebene aus? Besetzung des Arbeitsschutzausschusses Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen Vorschläge für betriebliche Investitionen hinsichtlich des Arbeitsschutzes Auswertung von betrieblichen Unfallstatistiken Termin Dieser Ausschuss muss in (fast) jedem Betrieb bestehen. Ort Kennung 2016 Juli 18.07.-21.07. Berlin 2909/2016 i Übrigens! Wussten Sie schon, dass ein Arbeitsschutzausschuss in fast jedem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten gebildet werden muss? Egal, wie Sie diese Frage beantworten: In diesem Ausschuss müssen zwei Betriebsratsmitglieder sitzen. Grund genug, das vorhandene Wissen zu vertiefen. Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss Personen im Arbeitsschutzausschuss Aufgaben, Themen und Tätigkeiten Mitbestimmung und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss Fallbeispiele aus der praktischen Arbeit im Arbeitsschutzausschuss § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Wann ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss ¡¡Aufgaben der Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses ¡¡Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Arbeitsschutz ¡¡Relevante Ansprechpartner zum Arbeitsschutz innerhalb und außerhalb des Betriebs Seminardauer: Mo. 15:00 - Do. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Arbeitsschutzausschussmitglieder, Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 890,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1090,- € 2. Teilnehmer: 990,- € weitere Teilnehmer: 890,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 219 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verhandeln Aus dem Programm Aufgaben des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Das echte Mitbestimmungsrecht beim Arbeits- und Gesundheitsschutz aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Voraussetzungen und Schranken des § 87 BetrVG Ordnung des Betriebs als weiteres Mitbestimmungsrecht für den Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und nutzen Termin NEU! Ort Kennung 30.05.-03.06. Prien am Chiemsee 2212/2016 2016 Mai Oktober 10.10.-14.10. Dresden 4117/2016 Gesetzliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Rechtliches Konzept des Arbeits- und Gesundheitsschutzes: Dualer Aufbau Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz: Wo steht was? Was ist in den Gesetzen geregelt? Verordnungen und DGUV - auch diese Regelungen sind einzuhalten Aufgabe der Berufsgenossenschaften Vorüberlegungen für die Betriebsvereinbarung Die Gefährdungsbeurteilung als notwendige Vorstufe Gefährdungsbeurteilung = Analyse: Welche Gefahren gehen von den Arbeitsplätzen aus? Ergebnis der Beurteilung: Diese Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sollten ergriffen werden Betriebsvereinbarung abschließen Aufbau einer Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Was kann, was muss in einer BV geregelt werden? Aufgabe der Einigungsstelle, wenn die Verhandlung gescheitert ist Ab wann die Betriebsvereinbarung gilt Regelungen als TOP bei der nächsten Betriebsversammlung erläutern Ende einer Betriebsvereinbarung: Kündigung oder Zweckbefristung Auslagepflicht der Betriebsvereinbarung Tipps für die Praxis Schritt für Schritt von der Gefährdungsbeurteilung bis zur BV Vor den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber: Was will der BR erreichen? Praktische Checklisten und Ablaufpläne für die Verhandlungen § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Rechtliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ¡¡Rechtliche Grundlagen für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung ¡¡Ablauf des Verfahrens: Von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Betriebsvereinbarung ¡¡Praktische Tipps für die BV zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 220 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Aktuell Das AAS-Begleitseminar zur Messe 2016 NEU! Prävention und Gesundheit im Betrieb Aus dem Programm ! Besuch der Messe „Arbeitsschutz Aktuell“ in Hamburg inkl. 2-Tagesticket Aktuelles aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz Prävention und Gesundheit im Betrieb Ergonomie im Büro Arbeitsschutz im gewerblichen Bereich Grundzüge: Betriebliches Gesundheitsmanagement Aufgabe des BR - Wie ist der BR bei der Gefährdungsbeurteilung eingebunden Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsmittel, Gefahrstoffe Psychische Belastungen und Co. Termin Ort Kennung 2016 Oktober 11.10.-14.10. Hamburg 4121/2016 Besuch der Messe „Arbeitsschutz Aktuell“ Erstellen Sie einen individuellen Messe-Fahrplan Was ist für mich interessant? Welche Kongressthemen sollte ich besuchen? Welche Aussteller sind für mich relevant? Besuch der Messe mit folgenden Schwerpunkten Betriebliches Gesundheitsmanagement Prävention in der Region und im Betrieb Theorie und Praxis der Sicherheit im Betrieb „Ergonomie Live“: Gesund und sicher im Büro arbeiten Persönliche Schutzausrüstung Messenachbereitung Welche Ideen bringe ich mit zurück in den Betrieb? Umsetzbarkeit darstellen: Argumente für den Arbeitgeber Tipps für die Präsentation der Erfahrungen gegenüber dem Arbeitgeber Nachbereitung und Erfahrungsaustausch § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Auffrischung der Kenntnisse zum Arbeitsschutz ¡¡Neuerungen im Bereich Persönliche Schutzausrüstungen ¡¡Neue Impulse für die Gesundheitsförderung ¡¡Kontakte zu Unfallversicherungsträgern, Krankenkassen und anderen Akteuren auf dem Arbeitsschutzmarkt Seminardauer: Di. 10:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1190,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € weitere Teilnehmer: 1190,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 221 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Gesundheitsmanagement Effektive Wege zur Fehlzeitenreduzierung und Produktivitätssteigerung Aus dem Programm Gesundheit als Erfolgsfaktor Kosten und sonstige Auswirkungen von Fehlzeiten Reagieren oder besser vorbeugen? Die Bedeutung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement Ziele und Nutzen Der präventive Ansatz Der ganzheitliche Gesundheitsbegriff Ansatzpunkte und Tätigkeitsfelder Integration in vorhandene Managementsysteme Die Beteiligten Die Rolle von Unternehmensleitung, Personalabteilung und Betriebsrat Der Arbeitskreis Gesundheit, Gesundheitszirkel „Gesundheitspaten“ Weitere Projektbeteiligte Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements Erfolgsfaktoren und Risiken bzw. zu erwartende Widerstände Definition von Zielen und Einführungsstrategie Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung Projektfahrplan Erarbeitung und Umsetzung geeigneter Einzelmaßnahmen Evaluation und Sicherstellen der Nachhaltigkeit Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, dem Arbeitsschutzausschuss und mit externen Projektpartnern Unterstützungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen Termin Ort Kennung 2016 Februar 22.02.-26.02. Leipzig 0811/2016 Juni 27.06.-01.07. Prien am Chiemsee 2617/2016 September 26.09.-30.09. Köln 3918/2016 i Übrigens! Ziel des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen ein gesundes Arbeiten möglich ist. Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und der Gesundheitsförderung wirken sich nicht nur auf die Zufriedenheit der Mitarbeiter positiv aus, sondern auch auf ihre Produktivität. Als Betriebsrat können Sie über Ihre Beteiligungsrechte erheblichen Einfluss auf das Zustandekommen und die Durchführung von betrieblichen Gesundheitsförderungsprojekten nehmen. Im Seminar erfahren Sie, was man konkret tun kann, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu stärken und damit Stress, Fluktuation und Fehlzeiten einzudämmen. Schwierigkeiten und Hindernisse Akzeptanz bei den Führungskräften gewinnen Sensibilisierung der Kolleginnen und Kollegen Konkrete Praxisbeispiele erfolgreichen Gesundheitsmanagements § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Bedeutung des Faktors Gesundheit ¡¡Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements ¡¡Bausteine und mögliche Ansatzpunkte ¡¡„Projektfahrplan“ für die Umsetzung im eigenen Betrieb Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 222 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV®) Abschluss mit Zertifikat nach DIN SPEC 91020 Aus dem Programm Die Rolle des Betrieblichen Gesundheitsmanagers Aufgaben, Verantwortung und Befugnisse Eigenschaften und Fähigkeiten Einordnung im Organigramm Erwartungen an die Funktion Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Grundgedanke von Managementsystemen Der Managementkreislauf Anforderungen an ein BGM gem. DIN SPEC 91020 BGM neu aufbauen oder integrieren in ein vorhandenes Managementsystem? Termin Ort Kennung 2016 Mai 30.05.-03.06. Berlin 2215/2016 November 21.11.-25.11. München 4714/2016 Bitte beachten Sie: i Der Besuch des Seminars „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ ist Voraussetzung für den Besuch dieses Seminars. Methoden und Werkzeuge für den Betrieblichen Gesundheitsmanager Moderation von Arbeitskreisen und Gesundheitszirkeln Dokumentieren und Präsentieren von Arbeitsergebnissen Der kontinuierliche Verbesserungsprozess im BGM Die Arbeit mit Kennzahlen Interne Audits zum BGM planen, vorbereiten, durchführen und auswerten Managementbewertung BGM richtig „verkaufen“ Den Arbeitgeber überzeugen (Auch kleine) Erfolge konsequent aufzeigen Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit für ein BGM Intensive Vorbereitung auf die Prüfung Prüfung nach den Regeln der TÜV NORD Akademie Abschluss mit dem Zertifikat: „Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV®)“ Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betrieblichen Gesundheitsmanagers ¡¡Der Managementkreislauf ¡¡Moderation von Arbeitskreisen ¡¡Dokumentation und Präsentation von Arbeitsergebnissen ¡¡Arbeiten mit Kennzahlen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1190,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1390,- € 2. Teilnehmer: 1290,- € weitere Teilnehmer 1190,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 223 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Arbeits- und Gesundheitsschutz Krankheitsbedingte Fehlzeiten Rechte rund um das Thema Krankheit Aus dem Programm Krankheit und Entgeltfortzahlung Wann ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig? Pflicht des Arbeitnehmers: unverzügliche Anzeige der Arbeitsunfähigkeit Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Anzeigepflicht Wann muss die AU vorgelegt werden? Neue Rechtsprechung zur Vorlage der AU ab dem ersten Tag Was sagt die AU aus? Welchen Beweiswert hat sie? Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Nachweispflicht Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Dauer des Anspruchs Was genau muss fortgezahlt werden? Termin Ort Kennung 2016 Februar 22.02.-26.02. Berlin 0808/2016 Juli 11.07.-15.07. Köln 2811/2016 Oktober 24.10.-28.10. Bad Wiessee / Tegernsee 4315/2016 Krankheit und Sozialrecht Was passiert nach Ablauf der 6-Wochen-Frist? Wann bekommt der Arbeitnehmer wie viel Krankengeld? Voraussetzungen der Zahlung von Krankengeld Was passiert nach dem Krankengeld? Was bedeutet Aussteuerung? Krankheit und Kündigung Krankheit als häufigster Fall der personenbedingten Kündigung Voraussetzungen der personenbedingten Kündigung Prognose: Wann ist der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig? Interessenabwägung: Welche Alternativen gibt es zur Kündigung? Häufige Kurzerkrankungen, dauerhafte Erkrankung Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen Kündigungsschutz einzelner Arbeitnehmergruppen Krankheit und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) BEM: Gesetzliche Rahmenbedingungen des § 84 SGB IX BEM und Kündigung: Zusammenhänge Abgrenzung zu Krankenrückkehrgesprächen BEM als Präventionsmaßnahme: Verhinderung langfristiger Fehlzeiten Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats BEM und betriebliches Gesundheitsmanagement Krankheit und Urlaub Der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz Was passiert mit dem Urlaubsanspruch im Krankheitsfall? Rechtsprechung des EuGH und des BAG zur Übertragung des Urlaubsanspruchs § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Fundiertes Wissen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ¡¡Alles zur personenbedingten Kündigung wegen Krankheit ¡¡Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ¡¡Möglichkeiten der Fehlzeitenreduktion ¡¡Übertragung des Urlaubsanspruchs auf das Folgejahr wegen Krankheit Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 224 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) in Willingen Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1 in Düsseldorf Neu im Wirtschaftsausschuss in Ostseebad Kühlungsborn 225 225 Melanie Kutter Hotel- und Kongressmanagement 226 226 PSYCHISCHE GESUNDHEIT, MOBBING, ARBEITSSTRESS Thema Seite Kongress „AAS-Gesundheitskongress“ 228 Psychische Erkrankungen erkennen, Mobbing, BEM, Suchtprävention, finanzielle Absicherung Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1 230 Begriff, Ursachen, Folgen und Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Prävention und Möglichkeiten des BR Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 2 231 Wie der Betriebsrat effektiv Stress und Burnout von Arbeitnehmern verhindern kann Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1 232 Definition, Erkennungskriterien, Ursachen und Auswirkungen Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 2 234 Prävention, Rolle des Betriebsrats: Anlaufstelle und Vermittler, Erfahrungsaustausch 235 Maßnahmen gegen Mobbing, Aufgaben des betrieblichen Mobbingbeauftragten Stress am Arbeitsplatz und seine Folgen 236 Potentielle Stressfaktoren, individuelle und betriebliche Maßnahmen gegen Stress Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen 237 Krankheitsbilder, Symptome, Ursachen, Handlungsleitfaden für den Umgang Umgang mit Burnout im Unternehmen 238 Definition, Ursachen und Auswirkungen, Wege aus dem Burnout, Mitbestimmungsrechte Die Gefährdungsbeurteilung 239 Rechtliche Grundlagen, Aufgabe und Rolle des Betriebsrats, Analyse von Arbeitsplätzen auf Gefahren, praktisches Vorgehen Alkohol und Suchterkrankung 240 Umfang und Folgen des Suchtmittelmissbrauchs, Erkennungskriterien, Hilfsmaßnahmen, Beteiligung des Betriebsrats 241 Abhängigkeit und Sucht, konkrete betriebliche Suchtprävention, Umgang mit Rückfällen, Gesprächsführung, Besuch einer Suchtklinik Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 3 NEU! NEU! Praktische Suchtprävention im Betrieb Das lernen Sie 227 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress AAS Gesundheitskongress Förderung der psychischen Gesundheit als Aufgabe des Betriebsrats 18.04.-22.04.2016 im Golden Tulip Hotel, Berlin Ablauf Einleitungsvortrag Neben einem einleitenden und abschließenden Vortrag am Montag bzw. Freitag werden an den anderen Kongresstagen Workshops zu unterschiedlichen Themen angeboten (max. jeweils ca. 18 Teilnehmer). Bitte wählen Sie aus dem umfangreichen Kongressprogramm fünf Workshops aus. Somit können Sie sich die Themen, die für Ihre Betriebsratsarbeit erforderlich sind, individuell und passgenau zusammenstellen. Termin, Ort, Kosten Termin Ort Dr. Andreas Hoff Inhaber Dr. Hoff Arbeitszeitsysteme, langjähriger Arbeitszeitberater Wenn Arbeitszeiten krank machen - Grundlagen einer gesundheitsgerechten Arbeitszeitgestaltung Kennung 2016 April 18.04.-22.04. 10787 Berlin 1601/2016 § 37 Abs. 6 Kongressfakten Kongressdauer: Hotelkosten: BetrVG Mo. 16:00 - Fr. 12:00 Uhr 154,39 €/Tag (zzgl. MwSt.) Informationen zum Hotel erhalten Sie unter www.aas-seminare.de. Kongressgebühr: ab 1150,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1350,- € 2. Teilnehmer: 1250,- € weitere Teilnehmer: 1150,- € Abschlussvortrag Franz Josef Düwell Vorsitzender Richter am BAG a. D. Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigung Kongressgebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieser Kongress wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 228 228 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress Kongress-Workshops Workshop 1: Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Was heißt eigentlich Arbeitsschutz? Aufbauorganisation - Wer macht was im Arbeitsschutz? Was steht im Gesetz? Welche Vorschriften sind noch zu beachten? Was versteht man unter Gefährdungsbeurteilung? Beteiligungsrechte des Betriebsrats Checkliste für einen gut organisierten Arbeitsschutz Strategisches Vorgehen des Betriebsrats Julia Ott Soziologin M.A., Fachkraft für Arbeitssicherheit Workshop 2: Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen Psychische Erkrankungen: Ein Einblick in ausgewählte Krankheitsbilder Kann man psychische Erkrankungen von Kollegen erkennen? Belastungsfaktor Arbeit als Ursache psychischer Erkrankungen Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen - Enttabuisierung Mögliche Handlungsansätze für den BR: Maßnahmen zur Verringerung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz Nadine Haufschild Psychologin (M. Sc.), Advice Team Workshop 3: Mobbing erkennen und vorbeugen Situationen in Ihrem Betrieb - Mängel in der Arbeitsorganisation, Führungsverhalten von Vorgesetzten etc. Was wird als Mobbing bezeichnet? Kurz-Test Auswirkungen für die betroffenen Mitarbeiter Erkennungskriterien / rechtliche Aspekte Wie meistere ich das Thema im Betrieb? Conny Lindner Organisationsentwicklerin und Sytemische Beraterin Workshop 4: Praktische Suchtprävention im Betrieb Basiswissen zu Abhängigkeit und Sucht: Stoff- und nicht stoffgebundene Abhängigkeit Betriebliche Suchtprävention und Hilfe: Umgang mit Erkrankten und Rückfällen, 5-Stufen-Plan und BV, Zusammenarbeit mit Beratungseinrichtungen Drogenpolitik und -therapie in Deutschland: Suchthilfesystem, Suchttherapie, Grundlagen der Gesprächsführung mit Abhängigen Matthias Hansmerten Arzt / Gesundheitsförderung Workshop 5: Finanzielle Absicherung im Krankheitsfall Entgeltfortzahlung: Krankheit, AU, AU-Richtlinie der Krankenversicherung Krankengeld nach dem SGB V: Voraussetzungen, Beginn, Höhe und Dauer der Leistung, Aussteuerung, Ausschlussgründe Krankheit und Rente wegen Erwerbsminderung nach dem SGB VI: medizinische Rehabilitation und Entgeltersatz Heinz Schäfer Richter am Landessozialgericht NRW in Essen Workshop 6: Betriebsvereinbarungen zum BEM Voraussetzungen des BEM Die Betriebsvereinbarung: Rechtsgrundlagen Inhalt einer Betriebsvereinbarung BEM Was kann bzw. was sollte geregelt werden? Was kann wegen des Gesetzesvorbehaltes nicht geregelt werden? Ablauf des BEM-Verfahrens Beteiligung des BR im Rahmen des BEM Sandra Mihatsch Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Workshop 7: Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Errichtung des Arbeitsschutzausschusses Krankheitsbedingte Kündigung: Von der häufigen Kurzerkrankung bis zur Dauererkrankung Beteiligung des Betriebsrats bei Krankenrückkehrgesprächen Rechtsprechung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement Rechtsprechung: BEM und krankheitsbedingte Kündigung Dr. Enrico Meier Fachanwalt für Arbeitsrecht Die Kapazitäten der einzelnen Workshops sind begrenzt. Die Zuordnung erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. 229 229 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1 Aus dem Programm Psychische Belastung und Beanspruchung Definition nach DIN EN ISO 10075 Das Belastungs-Beanspruchungs-Modell Transfer auf Belastungen im Betrieb Gestaltung von Arbeit im Hinblick auf psychische Belastung Das Arbeitssystem Checkliste zum Erkennen psychischer Belastungen Handlungsmöglichkeiten im Betrieb Rechtliche Einordnung des Begriffs „Psychische Belastung“ Arbeitsschutzgesetz Bildschirmarbeitsverordnung Termin Ort Kennung 2016 Februar 08.02.-12.02. Hamburg 0607/2016 März 07.03.-11.03. Heidelberg 1013/2016 April 25.04.-29.04. Berlin 1719/2016 Juni 13.06.-17.06. Dresden 2414/2016 Juli 25.07.-29.07. Boppard am Rhein 3010/2016 September Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastung und Beanspruchung Handlungskreislauf Analysemethoden und -instrumente Vor- und Nachteile verschiedener Methoden Praktische Bewertung verschiedener Instrumente im Seminar Von der Analyse zu den Maßnahmen 05.09.-09.09. Ostseebad Sellin / Rügen 3611/2016 Oktober 17.10.-21.10. Garmisch-Partenkirchen 4218/2016 November 28.11.-02.12. Erfurt 4813/2016 Gefährdungsbeurteilung - Einflussnahme des Betriebsrats Mitbestimmung Konkrete Beteiligungsmöglichkeiten Betriebliche Partner und Netzwerke Erste praktische Schritte im Betrieb Wie mache ich das Thema publik? Umgang mit Einwänden des Arbeitgebers Wie gehe ich mit betroffenen Kollegen um? Betriebsvereinbarung zu Gefährdungsbeurteilung und BEM Wie gehen wir mit psychisch bedingten BEM-Fällen um? § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Psychische Belastungen: Begriff und Ursachen ¡¡Folgen erhöhter psychischer Belastungen für Arbeitnehmer und Unternehmen ¡¡Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen ¡¡Rechtliche Möglichkeiten des Betriebsrats Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 230 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 2 Aus dem Programm Stress - ein zweischneidiges Schwert Wissenschaftliche Grundlagen zu Stress (sozialwiss., medizinisch) Die positive Seite von Stress: Warnung, Aktivierung, Abenteuer Die negative Seite: kurzfristige Beeinträchtigungen (z. B. Hektik, Fehler, Tunnelblick) und langfristige Gesundheitsschäden (z. B. Bluthochdruck) Update und Ergänzung zum Belastungs-Beanspruchungsmodell (Teil 1) Betriebliche Hintergründe für unangemessenen Stress Arbeits-Stressoren: Arbeitsverdichtung, unklare Zuständigkeiten, Zeitdruck, fehlende Handlungskontrolle, Versagensängste u. a. Soziale Stressoren: unfaire Führung, Konflikte, Mobbing u. a. Brauchen erfolgreiche Unternehmen ein hohes Stresslevel? Termin Ort Kennung 2016 März 14.03.-18.03. Ostseebad Scharbeutz 1116/2016 August 01.08.-05.08. Berlin 3109/2016 November 14.11.-18.11. Trier 4611/2016 Seelisch überleben in der beschleunigten Arbeitswelt Eigenverantwortung und Selbstschutz in der beschleunigten Arbeitswelt Wofür ist der Arbeitgeber verantwortlich - Was ist ein privates Problem? Wo hört der Spaß auf - Grenzen erkennen und setzen Wie schütze ich mich als Betriebsrat vor psychischer Überlastung? Burnout erkennen und verhindern Wissen: Was genau ist Burnout? Definition und Stufenmodelle Ursachen: beruflicher Ehrgeiz bzw. berufliche Perspektivlosigkeit Folgen: Psychisch und physisch am Abgrund Hilfe: Richtiges Eingreifen, bevor es zu spät ist Das betriebspolitische Vorgehen der Interessenvertretung Ein offensives Konzept für (psychisch) gesunde Arbeit entwickeln Sensibilisierung von Belegschaft, Führungskräften, Geschäftsleitung Netzwerkbildung mit betrieblichen und externen Partnern Nägel mit Köpfen - wirkungsvolle Maßnahmen durchsetzen Erfolgreiche Beratung und Begleitung von gestressten Mitarbeitern Das Umgehen mit hilfesuchenden Kollegen und Kolleginnen Einflussnahme auf betriebliche Ursachen; Hilfe zur Selbsthilfe Persönliche und fachliche Grenzen bei Beratung zu Stress & Co. Unterscheiden lernen: psychische Belastung - psychische Erkrankung Rechtliche Handlungsmöglichkeiten Beschwerderecht (§ 85 BetrVG) und Überlastungsanzeige Verhalten im Betrieb und Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 und 7) § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Die Ursachen und Folgen von Stress ¡¡Betriebliche Ursachen für psychische Belastungen ¡¡Burnout erkennen und verhindern ¡¡Konzept für psychisch gesunde Arbeit ¡¡Beratung und Hilfe für Arbeitskollegen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 231 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1 Aus dem Programm Definition des Begriffs Mobbing Ursachen von Mobbing Mängel in der Organisation der Arbeit Das Führungsverhalten der Vorgesetzten Die besondere soziale Stellung der Betroffenen Das moralische Niveau des Einzelnen Die Auswirkung für die betroffenen Mitarbeiter Krankheit, Arbeitsunfähigkeit Ausgrenzung Wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen und die Betroffenen Kosten durch den Arbeitsausfall Erkennungskriterien Woran kann der Betriebsrat Mobbing erkennen? Hinweise im Betrieb Hinweise bei Betroffenen Vorbeugende Maßnahmen für den Betrieb Information und Aufklärung Teambildung und Schulung Rollenspiele anhand definierter Personen- und Situationsbeschreibungen Rechtliche Aspekte zum Thema Mobbing Das Beschwerdeverfahren nach §§ 84, 85 BetrVG Das Einigungsstellenverfahren Betriebsvereinbarungen zum Thema Mobbing Strafrechtliche Aspekte des Mobbing Termin Ort Kennung 2016 Februar 01.02.-05.02. Füssen 0510/2016 April 04.04.-08.04. Boppard am Rhein 1417/2016 Juni 20.06.-24.06. Hamburg 2517/2016 August 29.08.-02.09. Dresden 3511/2016 Dezember 12.12.-16.12. Köln 5010/2016 i Übrigens! BAG v. 14.01.2015 - 7 ABR 95/12 Der Betriebsrat darf eine Schulung zum Thema Mobbing für erforderlich halten, wenn im Betrieb Konfliktlagen bestehen, aus denen sich Mobbing entwickeln kann. … Ein konkreter betriebsbezogener Anlass kann gegeben sein, wenn der Betriebsrat aufgrund ihm bekanntgewordener Konflikte in Erwägung zieht, dem Arbeitgeber den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Mobbingprävention vorzuschlagen, um der Entstehung von Mobbing entgegenzuwirken. § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Ursachen von Mobbing, insbesondere die betrieblichen Faktoren ¡¡Sozialpsychologische Faktoren der Konflikteskalation ¡¡Voraussetzungen für das Erarbeiten von Strategien zur Bewältigung einer akuten Mobbingsituation im Betrieb ¡¡Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats ¡¡Betriebsverfassungsrechtliches Beschwerdeverfahren Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 232 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 WARUM MOBBING? Ein Gespräch mit Conny Lindner Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress INTERVIEW Kannst Du uns kurz erläutern, wie Du die Seminarteilnehmer an das Thema Mobbing heranführst, was zu Beginn des ersten Seminars passiert? Conny Lindner: Zu Beginn des Seminars bestimmen wir erst einmal den Unterschied zwischen Mobbing und „einfachen“ Konflikten und klären, woran man Mobbing konkret erkennt. Wir klappern aber nicht einfach Definitionsmerkmale ab, sondern prüfen dies anhand der Situationen, die die Teilnehmer in ihren Betrieben entweder selbst erlebt haben oder von denen sie informiert wurden. Dadurch haben wir einen ganz klaren praktischen Bezug. Anhand der konkreten Situationen werden die Auslöser für Mobbing und Diskriminierung deutlich. Im Seminar beschäftigen wir uns außerdem intensiv mit den Auswirkungen von Mobbing und Diskriminierung auf den betroffenen Arbeitnehmer und auf die Dynamiken im gesamten Betrieb. „Mobbing und Diskriminierung sind sehr ernste Themen, denn sie wirken sich unmittelbar, aber auf unterschiedlichste Art und Weise direkt auf die Gesundheit der Menschen aus.“ Organisationsentwicklerin und Systemische Beraterin Hallo Conny, warum hältst Du es für besonders wichtig, dass sich Betriebsräte mit dem Thema Mobbing befassen? Conny Lindner: Mobbing und Diskriminierung sind sehr ernste Themen, denn sie wirken sich unmittelbar, aber auf unterschiedlichste Art und Weise direkt auf die Gesundheit der Menschen aus. Wenn der Betriebsrat feststellt, dass es im Betrieb bereits Tendenzen zu Mobbing und Diskriminierung gibt, reicht es nicht mehr, sich auf wässrige Aussagen zu stützen. Der Betriebsrat sollte dann zügig handeln, sich fundierte Informationen einholen und gemeinsam mit dem Arbeitgeber betriebliche Handlungsstrategien entwickeln. Die Betriebsräte gewinnen in den Seminaren Sicherheit im Umgang mit den Themen Mobbing und Diskriminierung, so dass sie dann im Betrieb aussagestark und handlungsfähig sind. Was macht den Umgang mit Mobbing so schwierig? Conny Lindner: Mobbing-Situationen erleben wir fast täglich in verschiedenen Zusammenhängen, nicht nur beruflich, auch privat. Die betrieblichen Situationen, die Mobbing und Diskriminierung begünstigen, sind nicht ganz so einfach durchschaubar wie z. B. das Positionsgerangel unter Mitschülern. Im Betrieb fallen die gemobbten Arbeitnehmer häufig erst bei langen Ausfällen auf. Oft vertrauen sie niemandem mehr. Der Betriebsrat sollte daher hellhörig werden, wenn Menschen mehrfach Schikanen erleben und diese dem Betriebsrat schildern. Mobbing kann bereits mit kleinen verbalen Spitzen beginnen, weiter kann es dann über Telefonterror gehen bis hin zur dauerhaften Diskriminierung und zu ungerechten Behandlungen. Conny, vielen herzlichen Dank für das Interview! 233 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 2 Aus dem Programm Präventionsstrategien gegen Mobbing Problemanalyse Mobbing-Intervention Angewandte Lösungsstrategien Der Betriebsrat als Anlaufstelle für Betroffene „Erste Hilfe“ im konkreten Mobbingfall Grundbegriffe systemischer Beratung Termin Ort Kennung 2016 Mai 30.05.-03.06. Ostseebad Göhren / Rügen2214/2016 Oktober 10.10.-14.10. Köln 4122/2016 Der Betriebsrat als Vermittler Grundlagen der kollegialen Gesprächsführung Wahrnehmung Kommunikation Aktives Zuhören Einwandbehandlung Mobbing als betrieblicher Konflikt Der Betriebsrat als Moderator in der Auseinandersetzung Schritte in einem Konfliktklärungsgespräch Deeskalationsstrategien Umsetzung der Lösungsvorstellungen Erfahrungsaustausch Mobbingfälle aus der eigenen betrieblichen Praxis Umsetzung der Lösungsstrategien Praxisübungen und Urteile Fallbeispiele zur Einübung von Konfliktlösungsstrategien Diskussion der aktuellen Trends § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Vorschläge und Strategien zur Mobbingvorbeugung ¡¡Konfliktgespräch mit den Beteiligten des Mobbingfalls zielgerichtet moderieren ¡¡Beitragen zur Deeskalation der Situation und zur Lösung des Problems Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 234 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz Teil 3 Aus dem Programm Was tun nach Versetzung? Die Strukturen in den Abteilungen Untersuchungen weiterer möglicher Ursachen für Mobbing Von der Täter-Opfer-Klassifizierung zur Unternehmenskultur Die gruppendynamischen Prozesse Täter- und Opferrolle und Rollenbewertungen Aufnahme der „Versetzten“ am neuen Arbeitsplatz Termin Ort NEU! Kennung 2016 Juni 06.06.-10.06. Timmendorfer Strand 2314/2016 Dezember 05.12.-09.12. Köln 4913/2016 Was tun nach Kündigung? Lösung des Arbeitsvertrags = Lösung des Konflikts? Lessons learned: Installation eines Frühwarnsystems Der Mobbing-Check Mobbingprävention: Organisation Die Betriebsvereinbarung und ihre Tücken Arbeitsbedingungen und Arbeitsstrukturen Arbeitsplatz: Gefährdungs- und Belastungsanalyse Der Mobbingbeauftragte Installation und Position Mobbingbeauftragte und Betriebsratsmandat Aufgaben und Kompetenzen Schnittstellen zu anderen betrieblichen Einrichtungen Der integrale Ansatz einer betrieblichen Gesundheitsförderung Mobbingfälle in der aktuellen Rechtsprechung Konsequenzen in der Betriebsratsarbeit Ergebnisse aus der Mobbingforschung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Jeder Mobbingfall ein Lernprozess ¡¡Das Mobbing-Frühwarnsystem ¡¡Wissen um die Nachhaltigkeit der Mobbingarbeit ¡¡Die Stellung des Mobbingbeauftragten Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 235 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress Stress am Arbeitsplatz und seine Folgen Prävention und Bewältigung von Stress Aus dem Programm Was heißt eigentlich Stress und was sind die Folgen? Formen von Stress: Disstress und Eustress Folgen von Stress (körperlich und psychisch) Innere Kündigung Potentielle Stressfaktoren am Arbeitsplatz Psychisch-mentale Stressoren Soziale Stressoren Emotionale Stressoren Physische Stressoren Termin Ort Kennung 2016 Januar 25.01.-29.01. Berchtesgaden / Königssee0409/2016 Juni 27.06.-01.07. Ostseebad Binz / Rügen 2616/2016 November 07.11.-11.11. Willingen 4514/2016 Individuelle Maßnahmen gegen Stress Umgang mit Konflikten, Ärger und Extremsituationen Was ärgert mich und warum - Umgang mit Frustration Kurzfristige Stressbewältigung: Lösungsmöglichkeiten Stressbewältigung prozesshaft Bedeutung und Gestaltung von Frei-Zeit Betriebliche Maßnahmen gegen Stress Steuerung der Arbeitsintensität Arbeitszeit und Pausen Arbeitsumgebung gesundheitsgerecht gestalten Verfahren zur Verhandlung von Leistungs- und Zielvorgaben Festlegung störungsfreier Arbeitszeiten Ansätze für die Verbesserung des Betriebsklimas Was kann der Betriebsrat hier konkret tun? Der rechtliche Rahmen für Maßnahmen des Betriebsrats Stress als Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung Erholung im Arbeitsalltag Einstellung zum Beruf Verhaltensänderung Meine Aufgaben im Betrieb - Prioritäten erkennen Bewältigung von vielfältigen beruflichen Aufgaben § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Berufliche und private Stressfaktoren erkennen ¡¡Bisherige und neue Reaktionsmuster von Stress identifizieren ¡¡Eigene Ressourcen zur Stressbewältigung ¡¡Handlungsmöglichkeiten bei Stress ¡¡Abgrenzungsfähigkeit Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 236 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen Aus dem Programm Krankheitsbilder psychischer Erkrankungen Depression Persönlichkeitsstörungen Schizophrenie Manisch-depressive Erkrankungen Angsterkrankungen Suchterkrankungen Termin Ort Kennung 04.07.-08.07. Köln 2714/2016 2016 Juli November 07.11.-11.11. Berlin 4515/2016 Wie kann man psychische Erkrankungen von Mitarbeitern erkennen? Warnsignale: Psychische Auffälligkeiten Tabu oder Offenheit im Unternehmen Gesundheitsorientiertes Unternehmen: Praxisbeispiele Ursachen psychischer Erkrankungen Biologische und psychologische Ursachen Belastungsfaktoren als Ursache psychischer Erkrankungen Arbeitsplatzbezogene Belastungsfaktoren Maßnahmen zur Verringerung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz Was kann der Betrieb tun? Was kann der Mitarbeiter tun? Was kann der Betriebsrat tun? Beispiele für eine betriebliche Gesundheitsförderung Rechtlicher Rahmen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Akzeptanz des Andersseins Respekt und Wertschätzung Vermeidung von Abwertungen Meine Rolle als Betriebsrat und als Kollege Handlungsleitfaden für die Umsetzung im Unternehmen Das H-I-L-F-E-Konzept Wertschätzende Gesprächsführung Kollegiale Beratung Lösungsorientierte Gesprächsführung Praxisübungen § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Einblick in psychische Erkrankungen ¡¡Bedeutung von Entstigmatisierung ¡¡Entwicklung eines Handlungsleitfadens, organisatorische Maßnahmen ¡¡Entwicklung einer Haltung zu (psychischen) Erkrankungen vs. „Der ist doch selber schuld!“ ¡¡So gehen Sie mit Betroffenen um Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 237 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress Umgang mit Burnout im Unternehmen Ausgelaugt - ausgebrannt - ausgemustert Aus dem Programm Burnout - was ist das? Typisches Verhalten, Erkennungsmerkmale Eine Übersicht - 7 Phasen des Burnout Ursachen für Burnout Die Störung eigener Motive und Ziele Innere Einstellungen, verborgene Normen Intrinsische und extrinsische Burnout-Quellen Betriebliche Stressoren Termin Ort Kennung 11.04.-15.04. Köln 1518/2016 2016 April September 26.09.-30.09. Ostseebad Baabe / Rügen 3917/2016 Auswirkungen des Burnout - auf die Betroffenen: psychosomatische Erkrankungen, Minderung der Leistungsfähigkeit und Lebensqualität, Suizidgefahren - auf den Betrieb: erhöhter Krankenstand, Kosten durch eingeschränkte Leistungsfähigkeit Betroffener Wege aus dem Burnout Eigenmobilisierung, Regeln zum besseren Nein-Sagen Persönliche Handlungsmöglichkeiten Hilfestellung durch den Betriebsrat Wer helfen kann: Experten und entsprechende Institutionen Überlastungsanzeige als rechtliches Instrument für Betroffene Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Bewertung der Arbeitsbedingungen Grobanalyse Unternehmenskultur, Führungsverhalten und Burnout-Risiko entsprechend der §§ 3 - 6 ArbSchG Überwachungspflichten nach § 80 und § 75 BetrVG Möglichkeiten der Gesundheitsfürsorge im Betrieb Kooperation mit sozialen Einrichtungen vor Ort Initiativrecht und Gestaltung einer Betriebsvereinbarung zur Prävention Pflichten des Arbeitgebers Fürsorgepflicht, Pflichten aus ArbSchG und BGB § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Burnout als betriebliches und menschliches Problem erkennen ¡¡Burnout: Symptome und Ursachen ¡¡Wege aus dem Burnout ¡¡Möglichkeiten der betrieblichen Prävention Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 238 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress Die Gefährdungsbeurteilung Einstieg in Grundlagen und Anforderungen Aus dem Programm Rechtliche Basis, Aufgaben und Pflichten Besondere Pflichten des Arbeitgebers, Pflichten des Betriebsrats Arbeitsschutzgesetz, insb. §§ 3 - 14 ArbSchG Vorgaben der DIN EN ISO 10075 und 9241 Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Arbeitsschutzausschuss Überblick über wichtige Verordnungen und Bestimmungen Rolle der Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner Ziele und Absichten der Gefährdungsbeurteilung Gesunde und menschengerechte Gestaltung der Arbeit Risikopotential und -abwägung, Gefahreneinschätzung, Gefährdungsvermeidung Belastung - Beanspruchung, Fehl- und Überbelastung Prävention - Intervention als wichtige Investition in die Produktivität des „Humankapitals“ der Unternehmen Gefährdungsbeurteilung mit System Instrumente der Beurteilung der Arbeitsbedingungen Arbeitsbereichs- und tätigkeitsbezogene Ansätze Arbeitsumgebung und -abläufe, Bildschirmarbeitsplätze Anlässe, Häufigkeit und Umfang Anforderungen zur Erstellung von Interviews, Fragebögen etc. Die Bedeutung von Validität und Reliabilität Vorbereitung und Durchführung Anlass, Absicht und Ziel der konkreten Maßnahme und deren Dokumentation Nutzung vorhandener Zahlen, Daten, Fakten Auswahl und Feststellung der Methoden und Instrumente der betreffenden Beurteilung - Diskussion und Beratung im Betrieb, Einbeziehung der Arbeitnehmer Wie der Betrieb und Experten handeln können Umsetzungsplanung, Zeitraum, Auswertungsverfahren Beurteilung in der Betriebsöffentlichkeit Termin Ort Kennung 2016 Juni 06.06.-10.06. Berlin 2315/2016 Dezember 05.12.-09.12. Düsseldorf 4914/2016 i Übrigens! Der Arbeitsschutz ist eine der vielen Aufgaben des Betriebsrats. Doch welche Arbeitsschutzmaßnahmen sind konkret zu ergreifen? Bevor Sie Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen, können Sie mit der Gefährdungsbeurteilung feststellen, mit welchen Gefahren der einzelne Arbeitsplatz verbunden ist. Aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich dann die möglichen Schutzmaßnahmen. Wie Sie diese Gefährdungsbeurteilung vorbereiten und durchführen, erlernen Sie in diesem Seminar. Das BAG stellte am 12.08.2008 fest: „§ 5 ArbSchG dient nicht in erster Linie dazu, unmittelbare Gesundheitsgefahren zu verhüten. Durch die Gefährdungsbeurteilung werden vielmehr im Vorfeld Gefährdungen ermittelt, denen gegebenenfalls durch entsprechende Maßnahmen zu begegnen ist.“ Beispielhafte Verfahrensmöglichkeiten und Methoden Praktische Beispiele der Beurteilung für Ersteinschätzung, differenziertere Bewertungen, Screenings und Analysen Eckpunkte zur Betriebsvereinbarung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Betriebsrats ¡¡Rechtlich und inhaltlich verbindliche Anforderungen ¡¡Qualifizierte Mitsprache und Mitarbeit bei der Planung und Durchführung ¡¡Ursachen für Gesundheitsgefährdungen bewerten ¡¡Veränderungs- und Verbesserungsmöglichkeiten der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder, Arbeitsschutzausschussmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 239 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress Alkohol und Suchterkrankung Aus dem Programm Suchtmittelabhängigkeit Definition des Begriffs „Abhängigkeit“ (Alkohol, Tabletten und andere Suchtmittel) Ursachen von Suchterkrankungen Betriebliche Strukturen und Alkoholabhängigkeit Wirkung von Alkohol und anderen Suchtmitteln Termin Ort Kennung 2016 März 07.03.-11.03. Gelsenkirchen 1014/2016 November 14.11.-18.11. Füssen 4612/2016 Umfang und Folgen von Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch Die Auswirkung für die betroffenen Mitarbeiter Psychische und physische Auswirkungen von Abhängigkeit Sucht als Krankheit Kosten durch den Arbeitsausfall Erkennungskriterien der Abhängigkeit für den Betriebsrat Alkoholspezifische Merkmale Betriebs- und umweltspezifische Merkmale Individuelle Merkmale Organisationsanalyse - Die Betriebspolitik Hilfemaßnahmen „Konstruktiver Druck“ Zusammenarbeit mit Suchtberatungsstellen und Selbsthilfegruppen Einrichtung eines Arbeitskreises „Alkohol“ Erstellen eines Präventionsprogramms Betriebsvereinbarungen zum Thema „Suchtmittelmissbrauch im Betrieb“ 5-Stufen-Plan Umgang mit Rückfällen Rechtliche Aspekte zum Thema Suchtmittelmissbrauch Beteiligung des Betriebsrats Beteiligung beim BEM Anhörung und Reaktionsmöglichkeiten bei Kündigungen wegen Alkoholmissbrauch § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Ursachen: Missbrauch von Alkohol und anderen Suchtmitteln ¡¡Verlauf von Suchtkrankheiten ¡¡Ansätze einer entsprechenden Therapie und deren Erfolgsaussichten ¡¡Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Thema Alkohol und Suchterkrankung ¡¡Handlungsempfehlungen für den Betriebsrat Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 240 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress Praktische Suchtprävention im Betrieb Aus dem Programm Abhängigkeit und Sucht Stoffgebundene Abhängigkeit: Alkohol, illegale Drogen, Medikamente etc. Nicht stoffgebundene Abhängigkeit (Verhaltenssüchte): Mediensucht, Magersucht, Kaufsucht, Arbeitssucht etc. Abgrenzung zu Zwangshandlungen Erkennungskriterien der verschiedenen Suchtformen Grundhaltung der Beteiligten Aktuelle Resonanz: Betriebsvereinbarung zu Suchterkrankungen aus Sicht der Arbeitgeber, der Beschäftigten sowie der Betriebs- oder Personalräte Betriebliche Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe Qualifikationsmöglichkeiten Suchtbeauftragte, Suchtberater, Suchtkrankenhelfer. Was passt zu welchem Betrieb? Erfahrungsaustausch „Abhängigkeiten im Arbeitsleben“ Umgang mit Suchterkrankten im Betrieb Wirkungen von Betriebsvereinbarungen zu Suchterkrankungen, intern wie extern Erfolge und Hemmnisse bei der Umsetzung eines 5-Stufen-Planes Zusammenarbeit mit externen Beratungseinrichtungen Termin Besuch einer Suchtklinik Ort NEU! Kennung 2016 Juni 20.06.-24.06. Berlin 2518/2016 November 21.11.-25.11. Gelsenkirchen 4713/2016 Besuch einer Suchtklinik oder Einrichtung der Suchtberatung Sofern dies organisatorisch möglich ist, wird im Rahmen des Seminars eine entsprechende Einrichtung besucht, wobei nach Möglichkeit auch Kontakt zu Betroffenen aufgenommen wird. Voraussetzung hierfür ist jeweils der ausdrückliche Wunsch der Einrichtungen und der Betroffenen. Eine Entscheidung dazu kann erst unmittelbar vor dem Seminar getroffen werden! Drogenpolitik und -therapie in Deutschland Ein Blick auf die aktuelle Situation, den historischen Verlauf und in die Zukunft Vergleich mit anderen Staaten und Kulturen Das Suchthilfesystem Stationen in der Suchttherapie Umgang mit Rückfällen Umgang und Vorgehensweise im Betrieb mit Rückfällen Aufklärung aller Mitarbeiter - Tabubruch Abhängigkeit Gesprächsführung mit Abhängigen Lösungs- und ressourcenorientierte Gesprächsführung Angemessenes Verhalten bei Aggression und Wut - Eskalation und Deeskalation Mit Gegenargumenten umgehen Signale der Körpersprache § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit der Suchtproblematik ¡¡Auswirkungen geeigneter Betriebsvereinbarungen ¡¡Angemessener Umgang mit Rückfällen ¡¡Angemessene Gesprächsführung mit Abhängigen ¡¡Therapiemöglichkeiten bei Suchterkrankungen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 241 Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 1 in Berlin Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 in Willingen Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Heidelberg 242 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Köln Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 in Willingen Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in Gelsenkirchen 243 243 Manuela Gollanek-Schmeling Logistik 244 244 AUSBILDUNGSREIHE ZUM BETRIEBLICHEN GESUNDHEITSMANAGER In zwei Schritten zum Betrieblichen Gesundheitsmanager: Schritt 1: Besuchen Sie unser Seminar: Betriebliches Gesundheitsmanagement Seminarinhalt: • Ziele und Nutzen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements • Projektfahrplan für die Einführung und Umsetzung im eigenen Betrieb Schritt 2: Qualifizieren Sie sich zum: Betrieblichen Gesundheitsmanager (TÜV®) Abschluss mit Zertifikat Seminarinhalt: • Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betrieblichen Gesundheitsmanagers • Intensive Prüfungsvorbereitung • Integrierte Prüfung zum Betrieblichen Gesundheitsmanager 245 245 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Ausbildungsreihe zum Betrieblichen Gesundheitsmanager Betriebliches Gesundheitsmanagement Effektive Wege zur Fehlzeitenreduzierung und Produktivitätssteigerung Aus dem Programm Gesundheit als Erfolgsfaktor Kosten und sonstige Auswirkungen von Fehlzeiten Reagieren oder besser vorbeugen? Die Bedeutung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement Ziele und Nutzen Der präventive Ansatz Der ganzheitliche Gesundheitsbegriff Ansatzpunkte und Tätigkeitsfelder Integration in vorhandene Managementsysteme Die Beteiligten Die Rolle von Unternehmensleitung, Personalabteilung und Betriebsrat Der Arbeitskreis Gesundheit, Gesundheitszirkel „Gesundheitspaten“ Weitere Projektbeteiligte Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements Erfolgsfaktoren und Risiken bzw. zu erwartende Widerstände Definition von Zielen und Einführungsstrategie Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung Projektfahrplan Erarbeitung und Umsetzung geeigneter Einzelmaßnahmen Evaluation und Sicherstellen der Nachhaltigkeit Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, dem Arbeitsschutzausschuss und mit externen Projektpartnern Unterstützungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen Termin Ort Kennung 2016 Februar 22.02.-26.02. Leipzig 0811/2016 Juni 27.06.-01.07. Prien am Chiemsee 2617/2016 September 26.09.-30.09. Köln 3918/2016 i Übrigens! Ziel des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen ein gesundes Arbeiten möglich ist. Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und der Gesundheitsförderung wirken sich nicht nur auf die Zufriedenheit der Mitarbeiter positiv aus, sondern auch auf ihre Produktivität. Als Betriebsrat können Sie über Ihre Beteiligungsrechte erheblichen Einfluss auf das Zustandekommen und die Durchführung von betrieblichen Gesundheitsförderungsprojekten nehmen. Im Seminar erfahren Sie, was man konkret tun kann, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu stärken und damit Stress, Fluktuation und Fehlzeiten einzudämmen. Schwierigkeiten und Hindernisse Akzeptanz bei den Führungskräften gewinnen Sensibilisierung der Kolleginnen und Kollegen Konkrete Praxisbeispiele erfolgreichen Gesundheitsmanagements § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Bedeutung des Faktors Gesundheit ¡¡Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements ¡¡Bausteine und mögliche Ansatzpunkte ¡¡„Projektfahrplan“ für die Umsetzung im eigenen Betrieb Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 246 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Ausbildungsreihe zum Betrieblichen Gesundheitsmanager Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV®) Abschluss mit Zertifikat nach DIN SPEC 91020 Aus dem Programm Die Rolle des Betrieblichen Gesundheitsmanagers Aufgaben, Verantwortung und Befugnisse Eigenschaften und Fähigkeiten Einordnung im Organigramm Erwartungen an die Funktion Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Grundgedanke von Managementsystemen Der Managementkreislauf Anforderungen an ein BGM gem. DIN SPEC 91020 BGM neu aufbauen oder integrieren in ein vorhandenes Managementsystem? Termin Ort Kennung 2016 Mai 30.05.-03.06. Berlin 2215/2016 November 21.11.-25.11. München 4714/2016 Bitte beachten Sie: i Der Besuch des Seminars „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ ist Voraussetzung für den Besuch dieses Seminars. Methoden und Werkzeuge für den Betrieblichen Gesundheitsmanager Moderation von Arbeitskreisen und Gesundheitszirkeln Dokumentieren und Präsentieren von Arbeitsergebnissen Der kontinuierliche Verbesserungsprozess im BGM Die Arbeit mit Kennzahlen Interne Audits zum BGM planen, vorbereiten, durchführen und auswerten Managementbewertung BGM richtig „verkaufen“ Den Arbeitgeber überzeugen (Auch kleine) Erfolge konsequent aufzeigen Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit für ein BGM Intensive Vorbereitung auf die Prüfung Prüfung nach den Regeln der TÜV NORD Akademie Abschluss mit dem Zertifikat: „Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV®)“ Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betrieblichen Gesundheitsmanagers ¡¡Der Managementkreislauf ¡¡Moderation von Arbeitskreisen ¡¡Dokumentation und Präsentation von Arbeitsergebnissen ¡¡Arbeiten mit Kennzahlen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1190,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1390,- € 2. Teilnehmer: 1290,- € weitere Teilnehmer 1190,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 247 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Willingen Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) in Berlin Neu im Wirtschaftsausschuss in Dresden 248 248 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Dresden Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in Timmendorfer Strand Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat in Berlin 249 249 Anja Globke Mediengestaltung 250 250 KONSTRUKTIVE ZUSAMMENARBEIT UND BETRIEBSKLIMA Thema Seite Das lernen Sie Betriebsklima produktiv und human gestalten 252 Handlungsmöglichkeiten des BR, Verbesserung des Betriebsklimas, Betriebsklima zwischen Rentabilität, Produktivität und Humanität Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber 253 Kommunikation zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, Umgang mit schwierigen Situationen, vertrauensvolle Zusammenarbeit 254 Betriebliche Konflikte konstruktiv und fair lösen, Tipps zum Umgang mit negativen Emotionen, Mediation als Methode 255 Wozu? Warum? Für wen? Was? Gemeinsam die Faktenbasis für Entscheidungen schaffen Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht klären Mitarbeiterbefragungen aus Sicht des Betriebsrats NEU! 251 251 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Konstruktive Zusammenarbeit und Betriebsklima Betriebsklima produktiv und human gestalten Aus dem Programm Rechtliche Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats Pflichten des Betriebsrats und des Arbeitgebers Mitwirkung / Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten Umsetzung gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse bei Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsumgebung etc. Informationsrechte des Betriebsrats - wirtschaftliche Kennzahlen Termin Ort Kennung 2016 Mai 09.05.-13.05. Gelsenkirchen 1917/2016 August 22.08.-26.08. Berlin 3409/2016 Betriebsklima zwischen Rentabilität, Produktivität und Humanität Betriebsklima und betriebliche Wirklichkeit Betriebsklimabeeinflussung als Instrument zur Ertragseffizienz Förderung der freien Entfaltung der Persönlichkeit Arbeitswissenschaftliche Grundlagen Arbeitszufriedenheit und Betriebsklima, Arbeitsmotivation und individuelle Bedürfnisstrukturen, praktische Bedeutung für den betrieblichen Alltag Wesentliche Bestandteile des Betriebsklimas und deren Einflussfaktoren „Innere“ Auswirkungen auf Gesundheit - Krankheit, Arbeitsengagement, Unternehmensphilosophie, formelle und informelle Leitbilder, Führungskultur, Organisation und Stil der Kommunikation sowie Information im Unternehmen Rentabilitätsfaktor Betriebsklima, Arbeits- und Leistungsqualität Mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen wie z. B. Mobbing, Konflikte, Burnout Gesundheitsmanagement als wichtiger Einflussfaktor Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Mitgestaltung des Betriebsklimas Betriebsklima einschätzen, messen und bewerten Ansätze zur Gestaltung und Beeinflussung Handlungsmöglichkeiten der Analyse und erste Möglichkeiten der Betriebsklimagestaltung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Einschätzen und Beurteilen des Betriebsklimas sowie der Arbeitszufriedenheit und -motivation ¡¡Maßnahmen zum Bewerten, Initiieren und Begleiten von Betriebsklimaverbesserungen ¡¡Investitionen in die „Human Resources“ betriebswirtschaftlich darstellen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 252 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Konstruktive Zusammenarbeit und Betriebsklima Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Aus dem Programm Aufgaben und Rollen von Arbeitgeber und Betriebsrat in der Zusammenarbeit Pflichten des Arbeitgebers - Rechte des Betriebsrats Pflichten des Betriebsrats - Rechte des Arbeitgebers Konfliktträchtiges und konfliktminderndes Rollenverständnis Termin Ort Kennung 2016 Juni 06.06.-10.06. Berchtesgaden / Königssee2316/2016 November 14.11.-18.11. Ostseebad Kühlungsborn 4613/2016 Wie Kommunikation funktioniert Die unterschiedlichen Kommunikationspersönlichkeiten Richtig zuhören und das Gesagte besser verstehen Subjektive Wahrnehmung und objektive Wirklichkeit Gezielt fragen Die Wirkung von Gruppenprozessen verstehen und nutzen Informieren, aber richtig: Gesagt ist nicht gehört - und auch noch nicht verstanden Spielregeln festlegen und vereinbaren Umgang mit schwierigen Situationen Missverständnisse verhindern und Aggressionen vermeiden Unterschiedliche Interessenslagen verstehen Macht-, Sach- und Interessenskonflikte Klare Positionsklärung Spannungen aushalten und Konflikte konstruktiv für beide Seiten nutzen Lösungsstrategien für verhärtete Fronten Mediation als Chance Gesetzliche Rahmendaten Definition des Begriffs „Vertrauensvolle Zusammenarbeit“ nach § 2 BetrVG Was tun bei Pflichtverletzungen des Arbeitgebers? Fehler auf Betriebsratsseite Was der Betriebsrat nicht darf Die Einigungsstelle Sanktionsmöglichkeiten bei Behinderung oder Verweigerung der vertrauensvollen Zusammenarbeit § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Rechte und Pflichten des Betriebsrats und des Arbeitgebers ¡¡Situationsgerechte Kommunikation und schwierige Situationen erkennen und bewältigen ¡¡Meinungsverschiedenheiten und Konflikte konstruktiv gestalten ¡¡Mit dem Arbeitgeber konstruktiv auf Augenhöhe verhandeln Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter, Personalratsvorsitzende und Stellvertreter Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 253 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Konstruktive Zusammenarbeit und Betriebsklima Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht klären NEU! Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung Aus dem Programm Faire und einvernehmliche innerbetriebliche Lösungen finden Konflikte zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Betriebsrat Konflikte als Chance für schadhafte Themen nutzen und konstruktiv Konsens bilden Pragmatisch Lösungen schaffen - wir verhalten uns wie Erwachsene Termin Ort Kennung 2016 Mai 09.05.-13.05. Ostseebad Sellin / Rügen 1916/2016 November 28.11.-02.12. Willingen 4811/2016 Tipps zum souveränen Umgang mit negativen Emotionen Unfaire Angriffe des Arbeitgebers: in schwierigen Gesprächssituationen kontern In der Sitzung die Haltung nicht gewahrt - Wie stelle ich den guten Draht wieder her? Ich wurde zur Zielscheibe für die Geschäftsführung - drohendes Konfliktpotenzial rechtzeitig entschärfen Die andere Sichtweise verstehen und akzeptieren Mediation als Methode zur außergerichtlichen Konfliktlösung im Betrieb Das neue deutsche Mediationsgesetz im Arbeitsrecht Ziele, Möglichkeiten und Grenzen Die Rolle des Betriebsrats als Mediator und Mediationskompetenzen des Betriebsrats Anwendungsbereiche und Fallbeispiele der Mediation Praktische betriebliche Probleme und deren Lösung durch Mediation Musterbetriebsvereinbarung zur Mediation im Betrieb nach § 88 BetrVG Das Verhältnis von Mediation und Rechtsweg Fallbeispiele mit Videoanalyse Analyse und Erarbeitung von Lösungen zu konkreten Konfliktsituationen aus dem Betriebsalltag der Teilnehmerinnen und Teilnehmer § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Differenziertes Beurteilungsvermögen im Konflikt ¡¡Zielgerichtete Nutzung Ihrer Handlungsmöglichkeiten im jeweiligen Konflikt-Stadium ¡¡Die Rolle des Mediators ¡¡Klare Einsatzmöglichkeiten einer Mediation Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 254 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Konstruktive Zusammenarbeit und Betriebsklima Mitarbeiterbefragungen aus Sicht des Betriebsrats Was Mitarbeiter denken, meinen, fühlen Aus dem Programm Mitarbeiterbefragung - wozu, warum, für wen und was Meinungen und Befindlichkeiten - Fakten und Daten erheben und bewerten Termin Ort Kennung 2016 Juli 04.07.-08.07. Hamburg 2715/2016 Mitarbeiterbefragung - ein Instrument für viele Zwecke Feststellung von Gesundheitsmanagement, Arbeitsbelastungen, Betriebsklimamessung, Mitarbeitermotivation Rahmenbedingungen und Maßgaben für Befragungen Datenschutzrechtliche Abklärungen, Anonymität Betriebsvereinbarungen für Einsatz und Verwendung der Ergebnisse Organisatorische Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung Information, Beratung und Mitbestimmung des Betriebsrats Einbeziehung der Führungskräfte und Mitarbeiter Instrumente und Methoden der Mitarbeiterbefragung Organisationspsychologische Aspekte Vorstufen der Mitarbeiterbefragung Befragungsschwerpunkte und Fragengegenstände Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen Der Fragebogen Kognitive und kommunikative Grundlagen Nutzerfreundlicher Aufbau des Fragebogens, Layout Auswertungs- und Darstellungsmöglichkeiten Präsentation der Ergebnisse Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Rechte der Arbeitnehmer im Einklang mit dem BetrVG Rechtzeitige Information und Beteiligung des Betriebsrats Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Schutz der Persönlichkeitsrechte Durchführung und erforderliche Schulungsmaßnahmen Fragen der betrieblichen Ordnung Betriebsvereinbarung zu Inhalt und Durchführung § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Handlungshilfen zur Mitbestimmung des Betriebsrats ¡¡Nutzen von Mitarbeiterbefragungen ¡¡Herstellen von Akzeptanz und Motivation zur Mitarbeiterbefragung ¡¡Technik und Methodik der Fragebogenerstellung ¡¡Umgang mit objektiven und subjektiven Ergebnissen und deren Wertung Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer 1090,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 255 Erfolgreiche Verhandlungsführung in Berlin Der Betriebsrat als Change Manager in Berlin Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) auf Norderney 256 256 Die Haftung des Betriebsrats vermeiden in Berlin Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 in Köln Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1 in St. Peter-Ording 257 257 Eva Dönike Qualitätskontrolle 258 258 WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS Wirtschaftsausschuss Thema Seite Das lernen Sie 262 Durchführung von Sitzungen, Unterrichtungsansprüche, Ansprüche durchsetzen, regelmäßige Aufgaben Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1 263 Bildung und Funktion des WiA, Unterrichtungspflicht, betriebliches Rechnungswesen im Überblick, Jahresabschluss Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 2 264 Analyse der eigenen Bilanz, Kennzahlen, Risikofrüherkennung Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 3 265 Controlling, internes Rechnungswesen, Kostenund Leistungsrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 4 266 Steuerung und Planung des Unternehmens, Planungsprozesse und Zielsysteme, Risikomanagement Neu im Wirtschaftsausschuss 259 259 Wirtschaftsausschuss WARUM WIRTSCHAFT? Ein Gespräch mit Volker Castor Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 INTERVIEW Anspruch durchsetzen? Was können wir unternehmen, wenn wir nur die halbe Wahrheit erfahren? Wie muss der Unternehmer die Informationen aufbereiten? Wie stellen wir gezielt Fragen? Diese rechtlichen Grundlagen werden in den Seminaren „Neu im Wirtschaftsausschuss“ oder „Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1“ erworben, damit es dann mit den betriebswirtschaftlichen Fragestellungen weitergehen kann. Müssen die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses eine bestimmte Seminarreihenfolge einhalten? Volker Castor: Ich würde erst einmal die rechtlichen Basics klären, dann aber auch sofort mit den betriebswirtschaftlichen Seminarteilen weitermachen. Wenn die Mitglieder der Wirtschaftsausschüsse im Anschluss an die Informationsbeschaffung mit den Zahlen nichts anfangen können, ist ihnen ja auch nicht geholfen. Ob sie dann aber Teil 2, 3 oder 4 auswählen, hängt von den konkreten Fragestellungen im Wirtschaftsausschuss ab. „Der Wirtschaftsausschuss bekommt einen Wust von Unterlagen und weiß dann gar nicht, wie er an die Sache herangehen soll.“ Diplom-Betriebswirt und Fachautor Hallo Volker, welchen Tipp kannst Du den Mitgliedern der Wirtschaftsausschüsse in Bezug auf den Einstieg in die Arbeit geben? Volker Castor: Bevor der Wirtschaftsausschuss sich überhaupt mit Zahlen beschäftigen kann, muss er erst einmal die entsprechenden Informationen und Unterlagen erhalten. Das ist aber in der Praxis genau der Punkt, an dem es gerne mal hakt: Da bekommt der Wirtschaftsausschuss einen Wust von Unterlagen und weiß dann gar nicht, wie er an die Sache herangehen soll. Ich empfehle daher gerade neuen Mitgliedern eines Wirtschaftsausschusses, sich in den rechtlichen Grundlagen insbesondere zur Informationsbeschaffung einen Überblick zu verschaffen. Welchen Anspruch haben wir überhaupt? Wie kann ich diesen 260 In welchem Zeitraum sollten die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses die Seminare besuchen? Volker Castor: Aus meiner Seminarpraxis weiß ich, dass viele Ausschussmitglieder ein Seminar pro Jahr besuchen. Ich empfehle aber, die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Seminare zur Arbeit im Wirtschaftsausschuss in 1 bis 2 Jahren zu durchlaufen. Dann haben die Seminarteilnehmer das komplette Handwerkszeug für eine erfolgreiche Ausschussarbeit zusammen. Volker, vielen herzlichen Dank für das Interview! Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Wirtschaftsausschuss ANALYSIEREN SIE IHREN JAHRESABSCHLUSS Unser Extra im Seminar Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 2: Bringen Sie Ihren Jahresabschluss mit! Sie haben dann die Möglichkeit, zusammen mit unseren Experten während des Seminars Ihr Zahlenwerk zu analysieren. Begegnen Sie der Geschäftsleitung Ihres Unternehmens auf Augenhöhe - wir helfen Ihnen, die richtigen Fragen zu stellen! Wie sicher ist die finanzielle Situation? Wo sind potenzielle Risiken gegeben? ? In welche Richtung bewegt sich das Unternehmen? Dr. Ina Schlicker 261 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Wirtschaftsausschuss Neu im Wirtschaftsausschuss Aus dem Programm Grundlagen zur Arbeit des Wirtschaftsausschusses (WiA) Die richtige Errichtung des WiA Anzahl der Mitglieder und Amtszeit Termin Ort Kennung 2016 Juni 20.06.-24.06. Berlin 2519/2016 Rechtsstellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses Voraussetzungen für die Bestellung von Sachverständigen Schulungsteilnahme (BR-Mitglieder und Nicht-BR-Mitglieder) Die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses Häufigkeit der Sitzungen des WiA Die richtige Vor- und Nachbereitung der Sitzungen Teilnahme der Unternehmensleitung Sonstige Teilnahmeberechtigte Die richtige Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses Verpflichtung zur umfassenden Unterrichtung des WiA Gesetzliche Vorgaben, Folgen mangelhafter Unterrichtung Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Unterrichtung Umfang der Unterrichtung und Vorlage von Unterlagen Die richtigen Fragen stellen / Erstellen eines eigenen Informationskatalogs Durchsetzung der Informationsrechte In welchen Fällen ist die Einigungsstelle zuständig? Wie wird die Einigungsstelle gebildet? Aufgaben von Betriebsrat / Gesamtbetriebsrat Wie verläuft das Einigungsstellenverfahren? Wann ist das Arbeitsgericht zuständig? Informationspflichten des Wirtschaftsausschusses Unterrichtung des Betriebsrats / Gesamtbetriebsrats Umfang und Art der Information an die Belegschaft Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Die regelmäßigen Themen des Wirtschaftsausschusses Inhalt und Bedeutung der Planungssitzung Inhalt und Bedeutung der Jahresabschlusssitzung Abstimmung über den Vierteljahresbericht § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Rechtsstellung des Wirtschaftsausschusses ¡¡Umgang mit Meinungsverschiedenheiten zum Informationsanspruch des Wirtschaftsausschusses ¡¡Vorgehensweise bei unzureichender Information ¡¡Die betriebsverfassungsrechtlich vorgegebenen Themen des Wirtschaftsausschusses Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Wirtschaftsausschussmitglieder (BR-Mitglied), Wirtschaftsausschussmitglieder (nicht BR-Mitglied), Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 262 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Wirtschaftsausschuss Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1 Das Basisseminar für Einsteiger Aus dem Programm Funktion und Stellung des Wirtschaftsausschusses Bildung des Wirtschaftsausschusses Voraussetzungen für die Errichtung Bestellung und Rechtsstellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Aufsichtsrat Hinzuziehung von Sachverständigen Ausnahmen für Tendenzunternehmen Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den Unternehmer Begriff der wirtschaftlichen Angelegenheiten Vorzulegende Unterlagen Rechtzeitigkeit und Umfang der Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses Entwicklung eines Fragenkatalogs für das Gespräch mit dem Unternehmer Lösungsansätze zur Verbesserung des Informationsflusses Verhalten bei Streit über die Unterrichtungspflicht Einigungsverfahren bei Streitigkeiten Erzwingung der Auskunftserteilung Überblick: Betriebliches Rechnungswesen Externes Rechnungswesen: Buchführung Internes Rechnungswesen: Kosten- und Leistungsrechnung Planungsrechnung: Investitions- und Finanzplanung Jahresabschluss und Geschäftsbericht Rechtliche Grundlagen Inhalte, Gliederung und Bewertung der Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Bericht des Wirtschaftsprüfers Jahresabschlussgestaltung (Bilanzpolitik) Ziele und Instrumente Bilanzierung: Spielräume und Wahlrechte Bewertungsspielräume Ausführliche Praxisbeispiele und Übungen Termin Ort Kennung 2016 Januar 18.01.-22.01. Karlsruhe 0309/2016 Februar 22.02.-26.02. München 0812/2016 März 14.03.-18.03. Willingen 1117/2016 April 04.04.-08.04. Timmendorfer Strand 1418/2016 18.04.-22.04. Düsseldorf 1619/2016 Mai 09.05.-13.05. Ostseebad Göhren / Rügen1918/2016 Juni 13.06.-17.06. Konstanz / Bodensee 2415/2016 Juli 11.07.-15.07. Bad Wiessee / Tegernsee 2813/2016 August 15.08.-19.08. Berlin 3308/2016 September 12.09.-16.09. Köln 3714/2016 Oktober 24.10.-28.10. Ostseebad Scharbeutz 4320/2016 November 28.11.-02.12. Leipzig 4814/2016 i Übrigens! In diesem Seminar erfahren Sie, wie der Wirtschaftsausschuss relevante Informationen zur Lage und zur möglichen Entwicklung des Unternehmens erhält - und welche die relevanten betrieblichen Informationen sind. § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Rechtsstellung des Wirtschaftsausschusses ¡¡Effektive Gestaltung der Arbeit im Wirtschaftsausschuss ¡¡Handlungsmöglichkeiten und Informationsbeschaffung ¡¡Fragenkatalog zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage ¡¡Aussagekraft des Jahresabschlusses ¡¡Gestaltungsmöglichkeiten von Jahresabschlüssen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Wirtschaftsausschussmitglieder (BR-Mitglied), Wirtschaftsausschussmitglieder (nicht BR-Mitglied), Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 263 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Wirtschaftsausschuss Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 2 Bilanzen lesen und verstehen Aus dem Programm Grundfragen für den Wirtschaftsausschuss Wie wird eine Bilanz für eine aussagekräftige Analyse aufbereitet und welche Erkenntnisse ergeben sich daraus für die tägliche Arbeit des Wirtschaftsausschusses? Auffrischung und Wiederholung Informationsbeschaffung durch den Wirtschaftsausschuss Vorzulegende Unterlagen Bilanzierung und Bewertungsvorschriften Gewinn- und Verlustrechnung Bilanzanalyse Jahresabschlussgestaltung durch das Unternehmen Erkennen von Bilanzierungs- und Bewertungsspielräumen Aufbau einer Strukturbilanz zur Bilanzanalyse Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse Cash-Flow-Analyse Unternehmensanalyse und Risikofrüherkennung Strategische Bilanzanalyse Kennzahlen zur Risikoanalyse Entwicklung eines Fragenkatalogs für das Gespräch mit dem Unternehmer Lösungsansätze zur Verbesserung des Informationsflusses Termin Ort Analysieren Sie Ihren eigenen Jahresabschluss Kennung 2016 März 07.03.-11.03. München 1015/2016 Mai 30.05.-03.06. Timmendorfer Strand 2216/2016 Juli 25.07.-29.07. Düsseldorf 3011/2016 Oktober 10.10.-14.10. Freiburg 4123/2016 Dezember 12.12.-16.12. Berlin 5011/2016 i Übrigens! Ist Ihr Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht? Dann bringen Sie ihn gerne mit zum Seminar. Gemeinsam mit unserem Referenten können Sie anhand dieses praktischen Beispiels Ihren Jahresabschluss mit einer modernen Analysesoftware aufarbeiten und verstehen. Exkurs: Konzernabschluss Konsolidierte Konzernbilanz Gewinn- und Verlustverrechnung im Konzern Ausführliche Praxisbeispiele und Übungen Erstellung von Strukturbilanzen Durchführung von finanz- und erfolgswirtschaftlichen sowie strategischen Bilanzanalysen Ermittlung von Kennzahlen zur Risikoanalyse Entwicklung eines individuellen Fragenkatalogs § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Aussagekraft des Jahresabschlusses ¡¡Gestaltungsmöglichkeiten von Jahresabschlüssen ¡¡Erstellung einer Strukturbilanz zur Auswertung des Jahresabschlusses ¡¡Informationsmängel erkennen, Positionen hinterfragen und Empfehlungen für den BR entwickeln Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Wirtschaftsausschussmitglieder (BR-Mitglied), Wirtschaftsausschussmitglieder (nicht BR-Mitglied), Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 264 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Wirtschaftsausschuss Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 3 Internes Rechnungswesen - so kalkuliert Ihr Unternehmen! Aus dem Programm Auffrischung und Wiederholung Informationsbeschaffung durch den Wirtschaftsausschuss Erfahrungsaustausch zum bisher Erreichten Vorzulegende Unterlagen durch den Unternehmer Betriebliches Rechnungswesen Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) als Teil des betrieblichen Rechnungswesens Aufgaben Grundbegriffe Kostenbegriff und Kostenartenrechnung Aufwand und Ertrag Kosten und Leistung Einzel- und Gemeinkosten Kostenstellenrechnung Betriebsabrechnungsbogen Verteilung von Kostenpositionen auf Kostenstellen Ist- und Normalkostenrechnung Wirtschaftlichkeitsanalyse Termin Ort Kennung 2016 April 25.04.-29.04. Timmendorfer Strand 1720/2016 September 05.09.-09.09. Köln 3612/2016 i Übrigens! In diesem Seminar lernen Sie, welche betrieblichen Kostenstellen sich in welcher Weise auf die Erfolge von Unternehmen auswirken. Außerdem erfahren Sie, wie Erkenntnisse aus dem internen Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung) die Bewertung von Jahresabschlüssen ergänzen und somit die Arbeit des Wirtschaftsausschusses verbessern können. i Bitte beachten Sie: Die Teilnahme an diesem Seminar ist auch ohne vorherigen Besuch von Teil 2 möglich. Kostenträgerrechnung Kalkulationssysteme Vor- und Nachkalkulation in ausgewählten Branchen Kurzfristige Erfolgsrechnung Deckungsbeitragsrechnung Break-Even-Analyse Überblick: Plankostenrechnung Systeme der Plankostenrechnung Grenzplankostenrechnung Ausführliche Praxis-Beispiele und Übungen Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Produkten, Betrieben und Arbeitsplätzen Detaillierte Betrachtung einzelner Kostenarten (z. B. Konzernabgaben, Cash-Pooling) und deren Auswirkungen auf die Kalkulation und das Betriebsergebnis Effekte einzelner Kostenstellen auf den gesamten Betrieb § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Unterschiede und Zusammenhänge zwischen internem und externem Rechnungswesen ¡¡Die wichtigsten Verfahren der KLR ¡¡Jahresabschlusspositionen mit Hilfe der KLR hinterfragen ¡¡Informationsmängel erkennen und Empfehlungen für den BR entwickeln Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Wirtschaftsausschussmitglieder (BR-Mitglied), Wirtschaftsausschussmitglieder (nicht BR-Mitglied), Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 265 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Wirtschaftsausschuss Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 4 Planung und Steuerung - die Zukunft Ihres Unternehmens! Aus dem Programm Auffrischung und Wiederholung Informationsbeschaffung durch den Wirtschaftsausschuss Erfahrungsaustausch zum bisher Erreichten Jahresabschluss, Bilanzpolitik und Bilanzanalyse Deckungsbeitragsrechnung und kurzfristige Erfolgsrechnung Der Wirtschaftsausschuss im betrieblichen Planungsprozess Rechtzeitige und umfassende Information Vorzulegende Unterlagen Risikofrüherkennung und Folgenabschätzung Betriebliche Zielsysteme und Planungssysteme Zielsetzung des Controllings Betriebliche Planungssysteme Zusammenwirken einzelner Teilplanungssysteme: Absatz-, Marketing-, Material-, Produktions-, Personal-, Investitions- und Finanzplanung Instrumente der langfristigen Planung und daraus abgeleitete Strategien Branchenstrukturanalyse, SWOT-Analyse, Balanced Scorecard, Lebenszyklusanalyse, Nutzwertanalyse Termin Analysieren Sie die Zahlen Ihres Unternehmens Ort Kennung 14.11.-18.11. Köln 4614/2016 2016 November i Übrigens! Mit welchen Instrumenten Unternehmen wirklich planen und welche Erkenntnisse sich für die langfristige Entwicklung daraus gewinnen lassen, erfahren Sie in diesem Seminar. Welche besonderen Risiken lassen sich bereits heute erkennen? Ist Ihr Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht? Dann bringen Sie ihn gerne mit zum Seminar. Gemeinsam mit unserem Referenten können Sie mit Hilfe moderner Analysesoftware das Zahlenwerk Ihres Unternehmens aufarbeiten und besser verstehen. i Bitte beachten Sie: Die Teilnahme an diesem Seminar ist auch ohne vorherigen Besuch der Teile 2 und 3 möglich. Risikomanagement Stärken und Schwächen erkennen - Chancen und Risiken bewerten Managementfehler und Schwächen in betrieblichen Funktionsbereichen Instrumente zur Früherkennung Personalplanung als Teilplanungssystem Strategische Personalplanung im Planungssystem Personalentwicklung, Karriereplanung, Aus- und Weiterbildung Investitionsplanung als Teilplanungssystem Investitionsplanung und Investitionsentscheidungsprozesse Investitionsvergleichsrechnungen Ausführliche Praxis-Beispiele und Übungen Auswertung von Lageberichten und Risikoberichten § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Einschätzung der aktuellen Unternehmenssituation ¡¡Entwicklungstrends und deren Auswirkungen beurteilen ¡¡Informationsmängel erkennen ¡¡Fragenkatalog für den Wirtschaftsausschuss entwickeln ¡¡Empfehlungen für den Betriebsrat entwickeln Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 15 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Wirtschaftsausschussmitglieder (BR-Mitglied), Wirtschaftsausschussmitglieder (nicht BR-Mitglied), Vertrauensperson der Schwerbehinderten Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1290,- € 2. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 266 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 AAS-Standort AAS-Standort: Park Plaza Hotel Trier 4 Sterne-Superior Hotel, www.parkplaza-trier.de Termine siehe Seite 345. 267 267 Jennifer Prenzyna Leitung Hotel- und Kongressmanagement 268 268 JUGENDUND Jugendund Auszubildendenvertretung AUSZUBILDENDENVERTRETUNG Thema Seite Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 1 270 Aufgaben und wirksame Beschlussfassung der JAV, Zusammenarbeit mit dem BR, Beteiligungsrechte Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 2 271 Grundlagen des BBiG, JArbSchG und weiterer Gesetze, die Jugendliche und Azubis schützen Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 3 272 Ausgesuchte Rechtsfragen zum Ausbildungsverhältnis, Besuch beim Arbeitsgericht 273 Von der Bestellung des Wahlvorstands bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses NEU! Die Wahl zur JAV Das lernen Sie 269 269 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Jugend- und Auszubildendenvertretung Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 1 Für einen optimalen Start in die neue Amtszeit Aus dem Programm Beteiligungsrechte und Aufgaben der JAV Was kann die JAV bewegen? Überblick über Eure Aufgaben Hält der Arbeitgeber Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ein? Euer Unterrichtungsanspruch: Wer nicht fragt, bleibt dumm Wie funktioniert die JAV-Arbeit? - Die Geschäftsführung Die Aufgaben des Vorsitzenden und des Stellvertreters der JAV Sitzungen der JAV: Von der Ladung bis zur Beschlussfassung Wann muss das Ersatzmitglied geladen werden? So leitest Du die JAV-Sitzung professionell Kosten und Sachaufwand der JAV Die Sprechstunde der JAV: Sinn und Zweck, Nutzen für die JAV Gesprächsführung in der Sprechstunde Die Jugend- und Auszubildendenversammlung: Rechtsgrundlagen So präsentiert Ihr Eure Arbeit! Termin Ort Kennung 2016 Februar 01.02.-05.02. Berlin 0511/2016 November 21.11.-25.11. Hamburg 4715/2016 Dezember 12.12.-16.12. München 5012/2016 Rechtsstellung der JAV und ihrer Mitglieder Ehrenamtliche Tätigkeit, Kündigungsschutz Arbeitsbefreiung, Freizeitausgleich Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot Teilnahme an Schulungsveranstaltungen Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung gemäß § 78a BetrVG JAV und Betriebsrat: So zieht Ihr an einem Strang Teilnahmerecht des Betriebsratsvorsitzenden an den JAV-Sitzungen Die Betriebsratssitzung: Vom Teilnahmerecht bis zum Stimmrecht der JAV Dein Redebeitrag in der Betriebsratssitzung: Wie Du sagst, was Du meinst Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats Teilnahme an Sprechstunden des Betriebsrats Einfluss der JAV auf die Tagesordnung der Betriebsratssitzung Die Unterrichtungspflicht des Betriebsrats: Damit die JAV weiß, was Sache ist! § 65 Abs. 1 § 37 Abs. 6 BetrVG BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡So funktioniert die JAV-Arbeit: Von der Beschlussfassung bis zur Jugend- und Auszubildendenversammlung ¡¡Aufgaben, Rechte und Pflichten der JAV und ihrer Mitglieder ¡¡Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat: So klappt´s! ¡¡Schweigen ist Silber, Reden ist Gold: So funktioniert die Kommunikation in der JAV und mit dem Betriebsrat Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung Den Beschluss über die Schulungsteilnahme fasst der Betriebsrat. Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 890,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1090,- € 2. Teilnehmer: 990,- € weitere Teilnehmer: 890,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 270 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Jugend- und Auszubildendenvertretung Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 2 Das arbeitsrechtliche Know-how für die JAV Aus dem Programm Schnittstelle: JAV und Arbeitsrecht Überwachungsaufgabe der JAV: Hält der Arbeitgeber die Gesetze und Betriebsvereinbarungen ein? Maßnahmen beantragen: Was ist möglich? Das Berufsbildungsgesetz als rechtliche Grundlage der Ausbildung Wer ist Auszubildender im Rechtssinne? Der Berufsausbildungsvertrag: Inhalt, Form und Dauer, Probezeit und Kündigung Außerordentliche Kündigung während der Ausbildung? Teilnahme am Berufsschulunterricht Erstellen der Ausbildungsnachweise als Pflichten Arbeitspflicht im Rahmen der Ausbildung Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber während der Ausbildung Zeugnis nach Beendigung der Ausbildung Termin Ort Kennung 2016 März 07.03.-11.03. Hamburg 1016/2016 April 25.04.-29.04. Berlin 1721/2016 Das Jugendarbeitsschutzgesetz Schutzbestimmungen für Jugendliche Regelungen zur Arbeitszeit, zu Überstunden, zum Urlaub Arbeit und Berufsschule, Arbeitszeit und Freizeit Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen des Arbeitgebers gegen das JArbSchG Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis Ansprüche aus Arbeitsvertrag, Gesetz, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung In welchem Verhältnis stehen diese Ansprüche zueinander? Der Anspruch der JAV-Mitglieder auf Übernahme, § 78a BetrVG Welche Voraussetzungen müssen für diesen Anspruch erfüllt sein? Frist für die Geltendmachung des Anspruchs Wie Du Deinen Anspruch formulierst. Wie kann der Arbeitgeber reagieren? § 65 Abs. 1 § 37 Abs. 6 BetrVG BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Rechtsfragen rund um das Ausbildungsverhältnis ¡¡Gesetzliche Schutzvorschriften für jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende ¡¡Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis: Vertrag, Betriebsverein- barung und Gesetz als Rechtsquellen Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung Den Beschluss über die Schulungsteilnahme fasst der Betriebsrat. Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 890,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1090,- € 2. Teilnehmer: 990,- € weitere Teilnehmer: 890,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 271 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Jugend- und Auszubildendenvertretung Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 3 Reality Check - So sieht es in der Praxis aus Aus dem Programm Schnittstellen: JAV-Arbeit und Arbeitsrecht Welche Rechte und Ansprüche haben Jugendliche und Auszubildende? Wie kann die JAV Jugendliche und Auszubildende unterstützen? Umgang mit Gesetzen und Kommentaren - So findest Du, was Du suchst. Termin mit Besuch beim Arbeitsgericht Ort Kennung 15.02.-19.02. Köln 0710/2016 2016 Februar Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall richtig? Muss ich Überstunden machen oder darf ich sie ablehnen? Wann darf ich Pausen machen? Auszubildende und Schichtarbeit Arbeit an Sonn- und Feiertagen Verhalten im Betrieb - Was ist erlaubt, was nicht? Privates am Arbeitsplatz: Internet, Mails und Handy - Was ist okay? Rauchen am Arbeitsplatz - Regelungen in Betriebsvereinbarungen Dresscode und Arbeitskleidung - Was ziehe ich an? Wann darf der Arbeitgeber eine Abmahnung erklären? Wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung zulässig? Vorbereitung des Arbeitsgerichtsbesuchs Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit Beschluss- oder Urteilsverfahren? Brauche ich vor Gericht einen Rechtsanwalt? Highlight: Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht § 65 Abs. 1 § 37 Abs. 6 BetrVG BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Sicherer Umgang mit Gesetzen und Kommentaren ¡¡Die wichtigsten Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ¡¡Ablauf einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung Den Beschluss über die Schulungsteilnahme fasst der Betriebsrat. ab 890,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1090,- € 2. Teilnehmer: 990,- € weitere Teilnehmer: 890,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 272 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Jugend- und Auszubildendenvertretung Die Wahl zur JAV Aus dem Programm Grundsätzliches zur Wahl der JAV Zeitpunkt der JAV-Wahlen Amtszeit der JAV Erlöschen der Mitgliedschaft Wahlberechtigung und Wählbarkeit Zahl der JAV-Mitglieder Listen- oder Personenwahl Die Auswahl des richtigen Wahlverfahrens Fristenberechnung NEU! Termin Ort Kennung 25.07.-26.07. Köln 3012/2016 2016 Juli August 08.08.-09.08. Berlin 3206/2016 Der Wahlvorstand Größe und Zusammensetzung Einsetzung durch das Arbeitsgericht Rechtsstellung des Wahlvorstands und seiner Mitglieder Aufgaben des Wahlvorstands Die Wählerliste Aufstellen der Wählerliste als Aufgabe des Wahlvorstands Woher kommen die Daten für die Wählerliste? Bedeutung der Wählerliste Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste Das Wahlausschreiben Erstellen des Wahlausschreibens als Aufgabe des Wahlvorstands Inhalt und Bedeutung des Wahlausschreibens Bekanntmachung des Wahlausschreibens Die Vorschlagslisten und Wahlvorschläge Stützunterschriften und Fristen für die Einreichung Prüfung der Vorschlagslisten und Wahlvorschläge Rechtsstellung der Wahlbewerber Durchführung der Wahl Stimmabgabe, Wahlvorgang, Stimmauszählung Verteilung der Sitze Wahlniederschrift Benachrichtigung der Gewählten Bekanntgabe des Wahlergebnisses Nichtigkeit der Wahl und Wahlanfechtung Wahlschutz und Behinderung der Wahl § 63 Abs. 2 S. 2 BetrVG § 20 Abs. 3 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Vorbereitung und Ablauf der JAV-Wahl ¡¡Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands und seiner Mitglieder ¡¡Vermeidung von Nichtigkeit und Anfechtbarkeit ¡¡Formvorschriften und Fristen Seminardauer: Mo. 10:00 - Di. 17:00 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Wahlvorstandsmitglieder Den Beschluss über die Schulungsteilnahme fasst der Betriebsrat. Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 645,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 690,- € weitere Teilnehmer: 645,- € Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 273 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat in Berlin Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Lübeck Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 1 in Berlin 274 274 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 in Hamburg Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Leipzig Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1 in Prien am Chiemsee 275 275 Birgit Leibnitz Kundenbetreuung 276 276 SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG Thema Seite Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1 278 Begriff der Schwerbehinderung, Rechtsstellung und Aufgaben der SBV, Zusammenarbeit mit dem BR Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 2 279 Integrationsvereinbarung, Rechte und Pflichten der SBV, Besuch beim Sozialgericht Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 3 280 Integrationsfachdienst, Technischer Beratungsdienst, Leistungen, Rhetorik für Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten 281 Stellungnahmen und Schriftsätze rechtswirksam verfassen, Praxistipps für die Erstellung von Schreiben, Datenschutzrecht für die SBV Betriebsverfassungsgesetz für die Schwerbehindertenvertretung 282 Kooperation zwischen BR und SBV, Regelungen des BetrVG für die SBV Arbeitsrecht für die Schwerbehindertenvertretung 283 Besondere arbeitsrechtliche Regelungen für die SBV und Schwerbehinderte Sozialversicherungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung 284 ALG I, ALG II, Rente, gesetzliche Unfallversicherung & Co.: Regelungen für Schwerbehinderte Das 1x1 der Schwerbehindertenfeststellung 285 Feststellung der Schwerbehinderung, gesetzliche Regelungen, Schwerbehinderte im Arbeitsleben Schreibwerkstatt für die Schwerbehindertenvertretung NEU! Das lernen Sie 277 277 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Schwerbehindertenvertretung Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1 Professionell in die neue Amtszeit starten Aus dem Programm Der professionelle Start in die Amtszeit Vorstellen als Schwerbehindertenvertreter Wer sind meine Ansprechpartner? Woher bekomme ich die Infos, wer schwerbehindert ist? Die Arbeit als Schwerbehindertenvertreter Die Vertrauensperson als Einzelkämpfer? Wen kann ich um Rat fragen? Organisation der Arbeit: Büro, Sprechstunde etc. Die SBV als Kummerkasten - Wie reagiere ich, wenn mich Nicht-Schwerbehinderte um Rat fragen? Basiswissen für jeden Schwerbehindertenvertreter Mein Schulungsanspruch - Hilfestellung bei der Durchsetzung Wie weit reicht meine Kompetenz als Vertrauensperson? Was passiert, wenn ich mal nicht da bin? Anspruch auf Reduzierung der Arbeitsmenge bei SBV-Tätigkeit Mein besonderer Kündigungsschutz als Vertrauensperson Termin Ort Kennung 11.01.-15.01. Köln 0207/2016 2016 Januar April 25.04.-29.04. Neustadt a. d. Weinstraße 1722/2016 Juni 20.06.-24.06. Dresden 2520/2016 August 08.08.-12.08. Timmendorfer Strand 3207/2016 September 26.09.-30.09. Konstanz / Bodensee 3919/2016 Dezember 05.12.-09.12. Berlin 4915/2016 Fragen rund um die Schwerbehinderung Grad der Behinderung (GdB) - Was bedeutet das? Welche Krankheiten führen zu welchem GdB? Berechnung eines Gesamt-GdB - Beispiele aus der Rechtsprechung Auswirkungen des GdB auf Rente, Steuern, sonstige Nachteilsausgleiche usw. Wie unterstütze ich bei der Antragstellung? Verteidigung des GdB: Verfahren bei Herabsetzung des GdB Für wen die Schwerbehindertenvertretung zuständig ist Schwerbehinderung und Gleichstellung Schwerbehindertenvertretung und BEM Übersicht zu Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Überwachungspflicht der SBV: Hält der Arbeitgeber Gesetze, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen usw. ein? Behandlung von Beschwerden § 96 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Wie ein professioneller Start in die Amtszeit gelingt ¡¡Erfolgreiche Arbeit als Vertrauensperson der Schwerbehinderten ¡¡Basics des Schwerbehindertenrechts ¡¡Die Rechtsfragen zum Grad der Behinderung (GdB) ¡¡Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst. Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 990,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1090,- € weitere Teilnehmer: 990,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 278 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Schwerbehindertenvertretung Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 2 So gehen Sie den betrieblichen Alltag richtig an! Aus dem Programm Basics zum Umgang mit Gesetzestexten Wo finde ich was? - Sicherer Umgang mit dem Gesetzbuch Termin mit Besuch beim Sozialgericht Ort Kennung 2016 Februar 29.02.-04.03. Hamburg Einstellung von Mitarbeitern - Beteiligung der SBV Welche Regelungen des BetrVG der Betriebsrat zu beachten hat Wie die SBV bei Einstellungen richtig beteiligt wird Das muss der öffentliche Arbeitgeber bei der Einstellung beachten §§ 81, 82 SGB IX - Einladung von schwerbehinderten Menschen zum Vorstellungsgespräch Fragerecht des Arbeitgebers, Offenbarungspflicht des Schwerbehinderten Kündigung von Arbeitnehmern - Beteiligung der SBV Kündigung von Arbeitnehmern, Schwerbehinderten und Schwerbehindertenvertretern Ablauf des Anhörungsverfahrens und Beteiligung der SBV 0912/2016 Mai 09.05.-13.05. Düsseldorf 1919/2016 Juli 04.07.-08.07. Würzburg 2716/2016 September 05.09.-09.09. Heidelberg 3613/2016 November 21.11.-25.11. Dresden 4716/2016 Kündigung schwerbehinderter Menschen Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter Die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung: So läuft das Verfahren ab Wer macht was? BR, SBV und Integrationsamt Beteiligung und Rolle der Schwerbehindertenvertretung Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts Praktisches zur Integrationsvereinbarung Verhandlung und Abschluss einer Integrationsvereinbarung Ausarbeiten einer solchen Vereinbarung im Rahmen eines Rollenspiels Mit frischen Ideen in die Verhandlung mit dem Arbeitgeber treten Der Weg zum Sozialgericht Antragsverfahren - Widerspruch - Klage Sinnvolles Vorgehen bei „Antrag abgelehnt“ Rechtsmittel, Fristberechnungen, Zuständigkeiten § 96 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Beteiligung bei Einstellung schwerbehinderter AN ¡¡Kündigung von Arbeitnehmern und schwerbehinderten Arbeitnehmern im Betrieb ¡¡Verhandlungsstrategien und Inhalte einer Integrations- vereinbarung ¡¡Der Weg zum Sozialgericht Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst. Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 279 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Schwerbehindertenvertretung Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 3 Hilfen beantragen und über Erfolge berichten Aus dem Programm Rechtlicher Teil Integrationsfachdienst des Integrationsamts Fachliche Beratung durch die öffentlichen Stellen nutzen Klärung möglicher Leistungen zugunsten schwerbehinderter Menschen Unterstützung beantragen bei Einarbeitung länger Erkrankter Termin Ort Kennung 04.04.-08.04. Köln 1419/2016 2016 April Oktober 24.10.-28.10. Würzburg 4321/2016 Technischer Beratungsdienst Beratung bei technisch-organisatorischen Fragen zugunsten schwerbehinderter Menschen im Betrieb Technische Arbeitshilfen beantragen Behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung - so geht‘s Leistungen an den Arbeitgeber Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen Unterstützung bei außergewöhnlicher Belastung von Mitarbeitern Gründung von Integrationsunternehmen Prävention im Betrieb: So treffen Sie die richtigen Vorkehrungen Leistungen an schwerbehinderte Menschen Den richtigen Ansprechpartner finden bei Anschaffung technischer Arbeitsmittel, der Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz, beruflicher Fort- und Weiterbildung Rhetorischer Teil Die Versammlung schwerbehinderter Menschen Den richtigen Termin wählen Was die Tagesordnung beinhalten muss Passende und spannende Themenauswahl finden Die Einladung von Gastreferenten Überzeugendes Auftreten vor Publikum Tätigkeitsbericht in der Versammlung schwerbehinderter Menschen Reden und Vorträge, Selbstsicherheit durch praktische Übungen Einsatz visueller Hilfsmittel bei der Versammlung Souveräner Umgang mit Störern Videounterstützte Praxisübungen § 96 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Pflichten und Aufgaben des Integrationsamts ¡¡Kriterien für Entscheidungen des Integrationsamts ¡¡Leistungen des Integrationsamts ¡¡Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: Zu empfehlen für Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst. ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 280 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Schwerbehindertenvertretung Schreibwerkstatt für die Schwerbehindertenvertretung NEU! Formulierungshilfen und Praxistipps für Ihre Arbeit Aus dem Programm Wiederholung: Überblick über die Aufgaben der SBV In welchen Situationen sind die Schreibfertigkeiten der SBV gefragt? Stellungnahmen zur Kündigung Stellungnahmen zu Gleichstellung Widerspruch im Feststellungs- und Gleichstellungsverfahren Termin Ort Kennung 2016 Mai 30.05.-03.06. Willingen 2217/2016 November 07.11.-11.11. Berlin 4516/2016 Kündigung: Die Stellungnahme der SBV Voraussetzungen einer Kündigung nach dem KSchG Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter Was kann die SBV mit einer Stellungnahme erreichen? Schwerpunkt: So formulieren Sie die Stellungnahme Musterschreiben und Checklisten zur Tatsachenermittlung Gleichstellungsverfahren: Die Stellungnahme der SBV Überblick über den Ablauf des Gleichstellungsverfahrens Zu welchem Zeitpunkt kann die SBV die Stellungnahme abgeben? Schwerpunkt: So formulieren Sie die Stellungnahme Musterschreiben und Checklisten Widerspruch: Feststellungs- / Gleichstellungsverfahren Überblick über den Ablauf des Feststellungs- und Gleichstellungsverfahrens In welcher Verfahrenssituation kommt die SBV ins Spiel? Was kann die SBV mit einem Widerspruch erreichen? Schwerpunkt: So formulieren Sie den Widerspruch Musterschreiben und Checklisten Die Integrationsvereinbarung Praxistipps zu Inhalten einer Integrationsvereinbarung Analyse von Musterintegrationsvereinbarungen Die Verhandlung über eine Integrationsvereinbarung Datenschutz und SBV Rechtssicherer Umgang mit sensiblen Daten Grundzüge des BDSG für die SBV Praktische Tipps für die Sicherung der Daten auf dem PC Schwerpunkt: Praxisübungen - Checklisten - Formulierungshilfen § 96 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Verfahrenssituationen, in denen es auf Ihre Schreiben ankommt ¡¡Formulierungshilfen für Ihre Arbeit ¡¡Die wichtigsten Informationen sammeln ¡¡Inhalt Ihrer Schreiben an die verschiedenen Adressaten ¡¡Datenschutzrechtlich sauber arbeiten Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst. Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 281 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Schwerbehindertenvertretung Betriebsverfassungsgesetz für die Schwerbehindertenvertretung Aus dem Programm Voraussetzungen für rechtswirksames Handeln für SBV und BR Rechtsstellung der Vertrauensperson der Schwerbehinderten Rechtstellung des Betriebsratsvorsitzenden Sichere Beschlussfassung Termin Ort Kennung 2016 Juli 25.07.-29.07. Berlin 3013/2016 Sonstige Einrichtungen der Betriebsverfassung Betriebsausschuss, sonstige Ausschüsse, Gesamt- und Konzernbetriebsrat, JAV und Wirtschaftsausschuss Versammlungen und Sprechstunde Eigene Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb Tipps und Tricks für Inhalt und Themen der Versammlung Beteiligung der SBV an der Betriebsversammlung Aufgaben des Betriebsrats und Zusammenarbeit mit der SBV Allgemeine Aufgaben nach § 80 BetrVG, insbesondere die Überwachungsaufgaben des Betriebsrats Informationspflichten des Arbeitgebers an die SBV und den Betriebsrat Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 BetrVG Soziale Angelegenheiten: Arbeitszeit und Überstunden, Arbeitsentgelt und Zulagen Ausübung durch Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten Personelle Einzelmaßnahmen, § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung Beteiligung des Betriebsrats und der Vertrauensperson Unterrichtungspflicht und Zustimmungsverweigerungsrecht Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen gem. § 102 BetrVG Beteiligung des Integrationsamtes und der Vertrauensperson bei Kündigung schwerbehinderter Menschen im Betrieb Ablauf des Anhörungsverfahrens und Widerspruchsrecht Wirksame Rechtsausübung, insbesondere Fristberechnung Kommunikation: Verhandlungsführung für die SBV Integrationsvereinbarung zu einem sicheren Abschluss führen Tricks der Arbeitgeberseite entlarven Sicher auf unfaires Verhalten reagieren Ziele mit richtiger Taktik durchsetzen § 96 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Wieso die Beschlussfassung wichtig ist ¡¡Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung ¡¡Überblick: Beteiligung bei Einstellung, Versetzung, Kündigung schwerbehinderter Menschen ¡¡Sicher in der Verhandlungsführung Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst. Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 282 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Schwerbehindertenvertretung Arbeitsrecht für die Schwerbehindertenvertretung mit Besuch beim Arbeitsgericht Grundlagen: Vertrag, Urlaub, Krankheit und Kündigungsschutz Aus dem Programm Schnittstelle Arbeitsrecht und SBV Beteiligung der SBV bei Einstellung und Kündigung Schwerbehinderter Überwachungsaufgabe der SBV gemäß § 95 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB IX Termin Ort Kennung 2016 Juli 11.07.-15.07. Berlin 2814/2016 Rechtsquellen für Ansprüche Schwerbehinderter Tarifverträge, Betriebs- und Integrationsvereinbarung, betriebliche Übung, Gesamtzusage, arbeitsvertragliche Ansprüche Fragen rund um die Einstellung Schwerbehinderter Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Benachteiligungsverbote wegen Behinderung Das Fragerecht des Arbeitgebers: Welche Fragen sind zulässig? Neue Rechtsprechung zum Fragerecht des Arbeitgebers bei der Einstellung Schwerbehinderter Besetzung freier Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten, § 81 SGB IX Beteiligung der SBV und des BR bei der Einstellung Schwerbehinderter Überblick über unterschiedliche Beschäftigungsarten Der unbefristete Arbeitsvertrag als Grundform der Beschäftigung Befristetes Arbeitsverhältnis: Wann ist eine Befristung zulässig? Rechtsgrundlagen des Teilzeitarbeitsverhältnisses, Anspruch Schwerbehinderter auf Teilzeitarbeit Die wichtigsten Arbeitnehmerschutzgesetze Arbeitszeitrecht und Mehrarbeit Schwerbehinderter Bundesurlaubsgesetz: Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs Urlaub und Krankheit, Anspruch Schwerbehinderter auf Zusatzurlaub Entgeltfortzahlungsgesetz: Anspruchsvoraussetzungen Dauer des Fortzahlungsanspruchs, Anzeige- und Nachweispflicht Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Systematik des Kündigungsschutzgesetzes Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter Beteiligung des Betriebsrats, der SBV und des Integrationsamtes bei der Kündigung Schwerbehinderter Der Weg zum Arbeitsgericht § 96 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um die Einstellung ¡¡Grundlagenwissen über Teilzeit und Befristung ¡¡Bedeutung von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag ¡¡Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze ¡¡Grundlagenwissen zum Kündigungsschutzgesetz Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst. Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 283 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Schwerbehindertenvertretung Sozialversicherungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung Nach Unfällen, Kündigungen und Diskriminierung - So hilft die SBV Aus dem Programm Ende des Arbeitsverhältnisses: Und nun? Was ist bei Kündigung zu tun? Der ALG-Anspruch: Voraussetzung und Dauer Verhindern einer Sperrzeit durch rechtzeitige Meldung Wie eine Abfindung beim ALG berücksichtigt wird ALG I oder Hartz IV: Voraussetzungen der Ansprüche Termin Ort Kennung 2016 April 11.04.-15.04. Berlin 1519/2016 Oktober 17.10.-21.10. Willingen 4219/2016 Praktisches zu Rentenansprüchen Grundlagen zur Rente Rente für schwerbehinderte Menschen im Betrieb Rente mit 67 oder Rente mit 63? Aktuelle Rechtslage Gleitender Übergang vom Berufsleben in die Rente Abzüge der Rente unter bestimmten Voraussetzungen Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung Welche Unfälle werden von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt? Welche Leistungen die gesetzliche Unfallversicherung zahlt: Heilbehandlung, Rehabilitationsleistungen, Verletztengeld und -rente einschließlich Hinterbliebenenversorgung, Übergangsgeld Antragstellung - Hilfestellung der SBV Grundlagen zu Arbeits- / Wegeunfällen und Berufskrankheiten Basics zu Krankheit Wiedereingliederung Langzeiterkrankter: BEM Krankengeldzahlungen oder Rente wegen Erwerbsminderung? Aktiv gegen Diskriminierung Diskriminierung schon bei der Einstellung erkennen Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung Ansprüche des Arbeitnehmers bei Diskriminierung Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat in Diskriminierungsfällen Inklusion im Betrieb voranbringen Leistungen an behinderte Menschen (§ 33 SGB IX) Werkstätten für behinderte Menschen Außerbetriebliche Unterstützung und zuständige Stellen Leistungen an Arbeitgeber (§ 34 SGB IX) § 96 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Was nach einer Kündigung beachtet werden muss ¡¡Unterschiede von Arbeitslosengeld I und Hartz IV ¡¡Besonderheiten bei Rentenansprüchen schwerbehinderter Menschen ¡¡Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ¡¡Voraussetzungen und Folgen bei Diskriminierung Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst. Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 284 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Schwerbehindertenvertretung Das 1x1 der Schwerbehindertenfeststellung Ab jetzt beantworten Sie die Fragen rund um die Schwerbehinderung Aus dem Programm Gesetzliche Regelung Rehabilitation und Teilhabe nach dem SGB IX Schwerbehinderte Menschen nach § 2 Abs. 2 SGB IX Gleichgestellte nach § 2 Abs. 3 SGB IX Termin Ort Kennung 2016 August 29.08.-02.09. Berlin 3512/2016 Feststellung der (Schwer-) Behinderung Antragsprinzip Verwaltungsentscheidung Bescheid / Ausweis Was tun bei Nichtanerkennung? Rechtsbehelfe / Rechtswahrung bei Verlust bzw. Entziehung der Anerkennung Aus der Praxis: Einzelheiten der sozialmedizinischen Bewertung Die neuen Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) Der Einzel-GdB und die Gesamt-GdB-Bildung Nachteilsausgleiche für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen Erfahrungswerte mit aktuellen Rechtsprechungsbeispielen (Landes- und Bundessozialgericht) Schwerbehinderung im Arbeitsleben (Überblick) Die Einstellung des Schwerbehinderten Beschäftigungsquote und Einstellungsverfahren Arbeitsbedingungen und Arbeitsleistung Mehrarbeitsverbot und Zusatzurlaub Diskriminierungsschutz Staatliche Leistungen für Schwerbehinderte und Betriebe Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte Funktion und Aufgabe von Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat bei Schwerbehinderten § 96 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse nach Abschluss des Seminars Seminarfakten ¡¡Grundlagen des besonderen Schutzes nach dem SGB IX ¡¡Erlangung und Erhalt der Schwerbehinderteneigenschaft ¡¡Rechtsstellung Schwerbehinderter im Arbeitsleben einschließlich Sonderkündigungsschutz ¡¡Aktuelle Bewertungsfragen zum GdB aus der Praxis der Sozialgerichtsbarkeit Seminardauer: Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr Max. Teilnehmer: ca. 18 Hotelkosten: Seite 312 - 313 Zu empfehlen für Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst. Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312. Seminargebühr: ab 1090,- € mit Kollegenrabatt* 1. Teilnehmer: 1190,- € weitere Teilnehmer: 1090,- € Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. *Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7. Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304 und als Download unter www.aas-seminare.de! Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 285 286 286 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1 in Berlin Betriebsverfassungsrecht für Fortgeschrittene (BR 2) in Berlin Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Berlin Betriebsverfassungsrecht für Fortgeschrittene (BR 2) in München Betriebsverfassungsrecht für Fortgeschrittene (BR 2) in Bremen Betriebsverfassungsrecht für Fortgeschrittene (BR 2) in Berchtesgaden / Königssee Betriebsverfassungsrecht für Fortgeschrittene (BR 2) in Dresden Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Berlin Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Köln Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Willingen Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat in Heidelberg Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 in Freiburg Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Gaienhofen / Bodensee Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber in Düsseldorf Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in München Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in Berlin 287 287 288 288 „Sie äußern Ihre Wünsche und wir stellen Ihnen Ihr individuelles Inhouse-Seminar zusammen.“ Inhous ¢ Ort, Zeitpun e-Semi nare kt und ¢ Sem Dauer inarsch selbst b werpun estimm ¢ Maß k en! t e festleg geschn e n ! eiderte r Them enplan von un s! Und so geht´s! 289 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Inhouse-Seminare INHOUSE-SEMINARE Der Weg zu Ihrem Inhouse-Seminar Start Teilen Sie uns Ihr Wunsch-Thema mit! Wählen Sie aus 3 Varianten: 1. Vollständiger Themenplan aus unserem Seminarprogramm oder 2. Kombination aus verschiedenen Themenplänen Ihre individuelle Zusammenstellung aus verschiedenen Themenplänen dieses Seminarprogramms oder 3. ¤ ¤ Ziel 290 290 Ihr eigener Themenvorschlag Ein komplett neuer Themenplan, maßgeschneidert für Sie Wir stimmen individuell mit Ihnen ab: Themenplan, Termin, Ort und Dauer Sie erhalten unser unverbindliches Angebot. Sie fassen im BR einen Beschluss. Nach Abstimmung mit dem Arbeitgeber erteilen Sie uns schriftlich den Auftrag. Ihr AAS-Inhouse-Seminar Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Inhouse-Seminare VORTEILE Thema Termin Ihr Inhouse-Seminarthema können Sie auf Ihre speziellen betrieblichen Bedürfnisse zuschneiden. Wählen Sie ein Schulungsthema aus unserem Seminarprogramm oder kombinieren Sie zwei oder mehrere verschiedene Themen miteinander. Unser alternatives Angebot für Sie: Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Fragestellung nicht in unserem Katalog finden. Andere Betriebsräte haben sich beispielsweise bereits mit folgenden oder ähnlichen Wunschthemen an uns gewandt: Arbeitsrecht in der Pflege Zeiterfassungssysteme Arbeitszeitflexibilisierung SAP- und andere ERP-Systeme Der Betriebsrat im Call-Center Teambildung im Betriebsrat Die Aufsichtsratswahl Interessenausgleich und Sozialplan Europäischer Betriebsrat Die Betriebsratswahl Wann die Schulung stattfindet, entscheiden Sie. So sind Sie nicht an vorgegebene Termine gebunden und können gut auf betriebliche Bedürfnisse Rücksicht nehmen. Referent Wir stellen Ihnen einen erfahrenen Referenten zur Seite, der im Inhouse-Seminar auf Ihre Fragen eingehen kann. Kennen Sie einen Referenten, den Sie sich für die Leitung Ihres Seminars wünschen? Teilen Sie uns diesen Wunsch mit, wir übernehmen die Organisation des Referenteneinsatzes. Ort Das Seminar findet in Ihrem eigenen oder in einem externen Tagungsraum Ihrer Wahl statt. Gerne übernehmen wir die Organisation des Tagungsorts. Die AAS-Rechtsabteilung berät Sie gerne und erstellt mit Ihnen zusammen einen individuellen, passgenauen Themenplan, ganz gleich, welche Variante Sie bevorzugen - damit Ihr AAS-Inhouse-Seminar ein voller Erfolg wird! Rufen Sie uns an! Das AAS-Inhouse-Team berät Sie gerne! Themenplan > Sandra Walther (0209) 165 85 - 23 David Friedrich (0209) 165 85 - 25 Maike Statzberger (0209) 165 85 - 26 Sandra Kranz (0209) 165 85 - 18 Silvia Bramsiepe (0209) 165 85 - 19 Beate Bernhardt (0209) 165 85 - 42 Organisation > 291 291 Inhouse-Seminare Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 AAS-INHOUSE SPEZIAL Betriebsvereinbarung auf dem Prüfstand rr rr rr rr rr rr rr Rechtliche Grundlagen zu Betriebsvereinbarungen Betriebsvereinbarung neben Tarifvertrag Was ist möglich? Analyse der bestehenden Betriebsvereinbarungen Zuständigkeit für die Verhandlung neuer Betriebsvereinbarungen Welche neuen Betriebsvereinbarungen könnten sinnvoll sein? Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen Das Verfahren vor der Einigungsstelle Wirtschaftsprüferbericht rr rr rr rr rr rr Informationen erhalten: Was erfährt man wo? Internes Controlling, Wirtschaftsprüferbericht und Jahresabschluss Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens Strategie des Risikomanagements Hier kann der BR Arbeitnehmerinteressen schützen Gemeinsame Ausarbeitung eines Fragenkatalogs, um die wesentlichen Informationen zu erhalten Nehmen Sie Ihre Firma unter die Lupe! 292 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Inhouse-Seminare DER FIRMENCHECK Tarifvertrags-Check rr rr rr rr rr rr rr Übersicht über den einschlägigen Tarifvertrag Anwendung der einzelnen Bestimmungen auf den Betrieb Öffnungsklausel im Tarif Möglichkeiten der Gestaltung von Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarungen Was geht vor - Arbeitsvertrag oder Tarif? Für wen gilt der Tarifvertrag? Unterschiedliche Behandlung von Gewerkschaftsangehörigen und Nichtgewerkschaftsangehörigen Teambildung Vom einzelnen Mitglied über das Gremium zum Team rr Unterschiede Arbeitsgruppe und Team rr Vor- und Nachteile der Teamarbeit Eine gemeinsame Ausrichtung finden rr Welche Ziele möchte der BR erreichen? rr Welche Schwerpunkte und Prioritäten setzt der BR? Teamentwicklung aktiv unterstützen rr Wo stehen wir heute als Team? rr Stärken und Schwächen der einzelnen BR-Mitglieder Haben Sie Fragen? 02 09 / 165 85 - 0 [email protected] 293 Anfrage Inhouse-Seminar AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH Ruhrstr. 2 a 45701 Herten ür Schulungen f e! Betriebsrät Fax: 0209 / 165 85 - 31 E-Mail: [email protected] Telefon: 0209 / 165 85 - 0 Wir haben Interesse an einem Inhouse-Seminar. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Bitte erstellen Sie uns ein Angebot entsprechend unserer Angaben. Folgende Themen sollen auf diesem Seminar behandelt werden: Schulungstermin Wir schlagen folgenden Termin für die Schulung vor: oder Schulungsort Die Schulung soll in folgendem Seminarhotel stattfinden: Die Schulung soll in unseren eigenen Räumen stattfinden. Machen Sie uns einen Vorschlag für ein Seminarhotel in der Region: Anzahl der Teilnehmer Es werden voraussichtlich Personen an der Schulung teilnehmen. Firmenanschrift Stempel Ansprechpartner Telefon Telefax E-Mail Ihre Angaben werden von der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH für die Seminar-Abwicklung und für eine diesbezügliche Kontaktaufnahme genutzt. 294 R. Reich zum Seminar Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 2 in Bad Wiessee / Tegernsee „Das Seminar hat mir viel Neues für meine Arbeit im Wirtschaftsausschuss vermittelt und war kurzweilig gestaltet. Gelungen war auch das Rahmenprogramm und die Unterkunft ließ keine Wünsche offen.“ M. Wahler zum Seminar Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 1 in Berlin „Es gehört viel dazu, so ein tolles Seminar auf die Beine zu stellen und der AAS ist das gelungen. Ich komme wieder - keine Frage.“ O. Jakumas zum Seminar Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) auf Norderney C. Mumbeck zum Seminar Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) auf Norderney „Der Referent war fachlich top, viele offene Fragen wurden mir beantwortet. Der Seminarleiter war organisatorisch super, ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Besser geht es gar nicht.“ „Als junger Betriebsrat habe ich mein erstes Seminar bei der AAS gebucht, und es war ein voller Erfolg. Ein sachlich und fachlich sehr guter Referent, der alle Fragen top beantwortet hat. Dazu ein top Seminarleiter der ein super Rahmenprogramm zusammengestellt hat. Die Seminare bei der AAS sind unbedingt zu empfehlen. Ich werde alle weiteren Seminare bei der AAS buchen.“ I. Lechner zum Seminar Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1 in Prien am Chiemsee R. Sokolowsky zum Seminar Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 2 in Timmendorfer Strand „Die Seminare sind ein absolutes Muss. Ein angenehmer Rahmen, um intensiv neues Wissen zu schöpfen. Die Herzlichkeit der Referenten ist außergewöhnlich. Ich werde die AAS weiterempfehlen und selbst weitere Seminare besuchen.“ „Ich habe schon einige Seminare der AAS besucht und das Team geht sehr gut auf die Teilnehmer ein. Sachlich und fachlich sind die Inhalte auf hohem Niveau und auch das Rahmenprogramm ist klasse. Fazit: Eine runde Sache.“ Ch. Kotterba zum Seminar Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Bad Wiessee S. Liepert zum Seminar Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Bremen „Das Seminar war sehr lehrreich und die Inhalte wurden uns sehr gut erklärt. Alle waren zufrieden mit dem Referenten und dem Seminarleiter, die uns mit Rat und Tat zur Seite standen.“ „Sehr professionelle und engagierte Referentin und Seminarleitung. Sehr gut durchdachtes und definiertes inhaltliches Programm. So macht das Lernen und die Informationsaufnahme Freude. Vielen Dank.“ 295 Rechtliche Hinweise zur Teilnahme an Betriebsräte-Seminaren der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH Anspruchsgrundlagen 1) Anspruchsgrundlage oder: „Warum darf ich zum Seminar?“ Betriebsrat §§ 37 Abs. 6, 40 BetrVG Wahlvorstand - BR § 20 Abs. 3 BetrVG Schwerbehindertenvertretung §§ 96 Abs. 4 S. 3 SGB IX i. V. m. 37 Abs. 6, 40 BetrVG Jugend- und Auszubildendenvertretung §§ 65 Abs. 1, 37 Abs. 6, 40 BetrVG Wahlvorstand - JAV §§ 63 Abs. 2 S. 2, 20 Abs. 3 BetrVG Schulungsanspruch Die Anspruchsgrundlage findet sich in § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG. Danach kann der Betriebsrat seine Mitglieder zu Seminaren entsenden, soweit die dort vermittelten Kenntnisse für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. 2) Ist der Schulungsanspruch zeitlich begrenzt? Nein, der Schulungsanspruch des Betriebsrats ist zeitlich nicht begrenzt. § 37 Abs. 6 BetrVG gibt nur ein einziges Kriterium vor, auf das es ankommt: die Erforderlichkeit der Schulung. Sobald das im Seminar vermittelte Wissen für Ihre Betriebsratsarbeit erforderlich ist, dürfen Sie das Seminar besuchen. 3) Ist eine Schulung für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich? Erforderlich sind auf jeden Fall Grundlagenseminare, in denen Sie das Wissen für Ihre tagtägliche Betriebsratsarbeit erwerben und über das jedes einzelne Betriebsratsmitglied verfügen muss. Dazu zählen Kenntnisse im Betriebsverfassungsund Arbeitsrecht, im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie wirtschaftliches Grundwissen. Weitere Seminare vermitteln Vertiefungswissen, das im Betriebsrat vorhanden sein sollte, aber nicht von jedem einzelnen Betriebsratsmitglied erworben werden muss. Zu diesem Vertiefungswissen zählen z. B. Kenntnisse im Datenschutzrecht, Arbeitszeitrecht oder vertiefende Kenntnisse über Betriebsvereinbarungen. Je nach Aufgabenverteilung im Betriebsrat, z. B. durch Bildung von Ausschüssen, können die mit diesem Thema befassten Betriebsratsmitglieder entsprechende Schulungen besuchen. Spezialwissen kann sich der Betriebsrat aneignen, wenn ein spezieller betrieblicher Anlass eine Schulung erfordert. Ein betrieblicher Anlass kann z. B. eine anstehende Betriebsänderung sein. Der Betriebsrat kann dann entscheiden, welche Betriebsratsmitglieder sich die Kenntnisse durch einen Schulungsbesuch aneignen sollen. 4) Muss der Schulungsanspruch begründet werden? Ob der Schulungsanspruch dem Arbeitgeber gegenüber begründet werden muss oder sollte, hängt vom vermittelten Wissen ab. Der Besuch von Grundlagenseminaren muss in aller Regel nicht begründet werden. Ein Hinweis auf die Tatsache, dass es sich um eine Grundlagenschulung handelt, reicht aus. Bei dem Besuch von Seminaren, in denen Vertiefungswissen vermittelt wird, sollte dargestellt werden, welches Betriebsratsmitglied aus welchem Grund an der Schulung teilnehmen soll. Bei dem Besuch von Seminaren, die Spezialwissen vermitteln, sollte auf den betrieblichen Anlass hingewiesen werden. Zudem sollte erläutert werden, welches Betriebsratsmitglied geschult werden soll. 296 Erforderlichkeit der Schulungsmaßnahme Grundlagenwissen Vertiefungswissen Spezialwissen Jedes Betriebsratsmitglied Betriebsrat als Gremium Beispiel: BetrVG, Arbeitsrecht, wirtschaftliches Grundwissen, Arbeits- und Gesundheitsschutz Begründung: i.d.R. nicht erforderlich Beispiel: Datenschutz, Betriebsvereinbarung in der Praxis, Arbeitszeitrecht Begründung: Wer? Warum? Betriebsrat als Gremium, anlassbezogen Beispiel: Betriebsänderung und Personalreduzierung, Zielvereinbarung und Jahresgespräch Begründung: Wer? Warum? Anlass? 5) Dürfen auch teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder an Seminaren teilnehmen? Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen vollzeit- und teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern. Daher können auch teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder an Seminaren teilnehmen. Nimmt ein teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit an einer Schulung teil, so hat es gem. § 37 Abs. 3 BetrVG Anspruch auf Freizeitausgleich. Dieser Anspruch ist jedoch begrenzt. Maßstab ist die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Zum Nachlesen (siehe auch unter www.aas-seminare.de): BAG v. 10.11.2004 - 7 AZR 131/04 und LAG Niedersachsen v. 12.09.2008 - 12 Sa 903/08 6) Dürfen auch Ersatzmitglieder an Seminaren teilnehmen? Ersatzmitglieder können dann an Seminaren teilnehmen, wenn sie über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig zu Betriebsratssitzungen hinzugezogen werden und damit auch zukünftig zu rechnen ist. Die Regelmäßigkeit hat das Arbeitsgericht Mannheim in einem Fall bejaht, in dem das Ersatzmitglied über längere Zeit an mindestens einem Viertel der Betriebsratssitzungen teilgenommen hat. Zum Nachlesen (siehe auch unter www.aas-seminare.de): BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 und ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8 BV 18/99 7) Richtige Beschlussfassung Der Betriebsrat muss einen wirksamen Beschluss über die Seminarteilnahme fassen. Wie ein wirksamer Beschluss zustande kommt, schreibt das Gesetz genau vor: Vorbereitung: §§ 29, 25 BetrVG Rechtzeitige Ladung zur Betriebsratssitzung Vorbereitungszeit darf nicht zu kurz sein - Umfang der Tagesordnung beachten Rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung Vorbereitung anhand der Tagesordnung, daher genaue Benennung der einzelnen Punkte Ladung aller Betriebsratsmitglieder zur Sitzung Es sind alle Mitglieder einzuladen - Hinweis auf Mitteilungspflicht im Verhinderungsfall Verhinderungsfall: Ladung des Ersatzmitglieds (§ 25 BetrVG) Sorgfältige Prüfung des Verhinderungsfalls - Einhaltung der Reihenfolge des Nachrückens Sitzung: § 33 BetrVG Ist der Betriebsrat beschlussfähig? Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Betriebsratsmitglieder, § 33 Abs. 2 BetrVG Beschlussfassung nur zu Tagesordnungspunkten Änderung der Tagesordnung in der Sitzung noch möglich, wenn alle Betriebsratsmitglieder anwesend sind und einen entsprechenden einstimmigen Beschluss fassen Erzielen der erforderlichen Mehrheit Grundsätzlich Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder - gesetzliche Ausnahmen beachten 297 Formulierungsvorschlag: „TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme von Lisa Müller am Seminar „Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)“ bei der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH in der Zeit vom 01.08. bis 05.08.2016 in Willingen, Themenplan anbei.“ Setzen Sie Ihren Arbeitgeber über die Beschlussfassung so früh wie möglich in Kenntnis. Zum Nachlesen (siehe auch www.aas-seminare.de): LAG Niedersachsen v. 14.08.1987 - 3 Sa 538/86 Dem Arbeitgeber sind alle Informationen zu übermitteln, die ihn in die Lage versetzen, den Schulungsanspruch selbst zu prüfen. Dazu gehören Informationen über die Zeit, die Dauer, den Ort, das Thema der Schulung, den Veranstalter und den Themenplan. Der Betriebsrat muss den Arbeitgeber auch dann unterrichten, wenn ein freigestelltes Betriebsratsmitglied zur Schulung entsandt werden soll. Zum Nachlesen (siehe auch www.aas-seminare.de): BAG v. 21.07.1978 - 6 AZR 561/75 8) Was muss der Arbeitgeber tun? Erhebt Ihr Arbeitgeber keine Einwände gegen die Seminarteilnahme, senden Sie uns bitte eine unterzeichnete Seminaranmeldung zu. Erhebt Ihr Arbeitgeber hingegen Einwände gegen die Seminarteilnahme, sollte zunächst das klärende Gespräch gesucht werden: Stellen Sie fest, welche Einwände der Arbeitgeber konkret erhebt. Stellt er die Erforderlichkeit des Seminars überhaupt in Frage, kann die Seminarteilnahme unter Umständen gerichtlich durchgesetzt werden. Der Arbeitgeber ist nicht gesetzlich verpflichtet, die Seminarteilnahme ausdrücklich zu genehmigen. Schweigt Ihr Arbeitgeber auf die Mitteilung über den Beschluss zur Teilnahme an unserem Seminar oder ergeben sich Störungen bei der Seminaranmeldung, sprechen Sie uns an - wir beraten und unterstützen Sie gerne! 9) Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen? Folgende Kosten hat Ihr Arbeitgeber zu tragen, wenn sie gem. §§ 37 Abs. 6, 40 BetrVG erforderlich sind: Seminargebühren + Übernachtungskosten + Reisekosten + Verpflegungskosten Übernachtungskosten: Liegen Ihr Seminar- und Wohnort dicht beieinander, verweist der Arbeitgeber häufig darauf, zwischen Seminar- und Wohnort zu pendeln. Der Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen Ihnen und den anderen Betriebsratskollegen wird jedoch nach Ende des eigentlichen Seminars fortgesetzt und erhöht den Schulungserfolg. Müssen Sie sich aufgrund der anstehenden Heimfahrt früher als andere Teilnehmer verabschieden, entgeht Ihnen dieser Austausch. Das Pendeln kann zudem unzumutbar sein, so entschied jedenfalls das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven am 31.05.2007 - 10 BV 59/07 (siehe auch www.aas-seminare.de) in einem Einzelfall: Das Pendeln auf einer Strecke, die in einer halben Stunde zu bewältigen ist, sei im konkreten Fall nicht zumutbar. Ob ein Pendeln zudem kostengünstiger ist, sollte genau berechnet werden. In die Rechnung sollte auch die Tagungspauschale einbezogen werden, die die Seminarhotels von allen Teilnehmern verlangen, also auch von solchen, die nicht im Tagungshotel übernachten. Reisekosten: Besteht in Ihrem Betrieb eine Reisekostenregelung, ist diese auch für Sie als Betriebsratsmitglied bindend. Bringen Sie daher vor Seminarbeginn in Erfahrung, ob eine solche Reisekostenregelung besteht. Besteht eine solche Regelung nicht, hat Ihr Arbeitgeber die erforderlichen Kosten der Reise zu übernehmen. Prüfen Sie daher in diesen Fällen, wie Sie möglichst kostensparend zum Seminarort gelangen. Gerade für längere Strecken zum Seminarort kann das Angebot der Deutschen Bahn AG für Sie interessant sein (siehe Seite 310). Verpflegungskosten: Bei den Verpflegungskosten kann der Arbeitgeber die sog. Haushaltsersparnis anrechnen. Es handelt sich um geringe Beträge, die Sie dadurch sparen, dass Sie sich zu Hause nicht selbst verpflegen müssen, weil Sie im Hotel verpflegt werden. Die Höhe dieser Kosten ist gesetzlich geregelt. 298 10) Muss sich der Betriebsrat auf das örtlich am nächsten gelegene Seminar verweisen lassen? Hier gibt es insbesondere drei Fälle, in denen sich der Betriebsrat nicht auf ein gleiches, näher gelegenes Seminar verweisen lassen muss: • Der Betriebsrat muss sich nicht auf eine näher gelegene Schulung verweisen lassen, wenn diese erst Monate später stattfindet. Zum Nachlesen (siehe auch www.aas-seminare.de): LAG Köln v. 11.04.2002 - 10 TaBV 50/01 • Der Betriebsrat muss sich auch nicht auf eine näher gelegene Schulung verweisen lassen, wenn die weiter entfernt gelegene Schulung - etwa im Hinblick auf den entsprechenden Einsatz von Lehrkräften etc. - eine effektivere Ausbildung ermöglicht. Zum Nachlesen: Fitting, 27. Aufl. 2014, § 40 Rn. 75 • Der Betriebsrat muss sich nicht auf eine näher gelegene Schulung mit geringeren Fahrkosten verweisen lassen, wenn die nahe gelegene Schulung ausgebucht ist und dem Betriebsrat eine längere Wartezeit nicht zumutbar ist. Zum Nachlesen (siehe auch www.aas-seminare.de): LAG Hamm v. 17.10.2003 - 10 TaBV 83/03 11) Bekomme ich auch für die Zeit der Seminarteilnahme Gehalt? § 37 Abs. 2 BetrVG schreibt vor, dass Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien sind, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Für die Teilnahme an einer erforderlichen Schulung entstehen den Seminarteilnehmern in Bezug auf ihr Arbeitsentgelt keine Nachteile. Sie werden so bezahlt, als hätten sie im Betrieb gearbeitet. Auch Teilzeitbeschäftigte erhalten ihr übliches Arbeitsentgelt. Zusätzlich können Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Freizeitausgleich gem. § 37 Abs. 3 BetrVG haben. Ob der Arbeitgeber auch die Reisezeit zu vergüten hat, muss gesondert geprüft werden. Sobald Sie innerhalb Ihrer Arbeitszeit zum Seminar fahren, wird die Reisezeit als erforderliches Arbeitsversäumnis gewertet. Zum Nachlesen (siehe auch www.aas-seminare.de): BAG v. 10.11.2004 - 7 AZR 131/04 BAG v. 27.06.1990 - 7 AZR 292/89 BAG v. 16.04.2003 - 7 AZR 423/01 Fitting, 27. Aufl. 2014, § 37 Rn. 42 Der Arbeitgeber hat Ihnen Ihr reguläres Gehalt zu zahlen und darf es für die Reisezeit nicht etwa reduzieren. Anders sieht es dagegen aus, wenn Sie außerhalb Ihrer normalen Arbeitszeit unterwegs sind. Einen Anspruch auf Freizeitausgleich oder Mehrarbeitsvergütung nach § 37 Abs. 3 BetrVG gibt es (meistens) nicht, so das Bundesarbeitsgericht. Wie melde ich mich an? 1) Reservierung Suchen Sie sich aus unserem Seminarprogramm ein Seminar aus. Sie können sich sofort und unverbindlich einen Platz in dem Seminar reservieren. Die unverbindliche Platzreservierung können Sie folgendermaßen vornehmen: • telefonisch unter 02 09 / 165 85 - 0 • per E-Mail an [email protected] • per Fax unter 02 09 / 165 85 - 31 Auf unserer Internetseite www.aas-seminare.de finden Sie Formschreiben zum Download, die Sie für die verbindliche Anmeldung und unverbindliche Reservierung per Fax nutzen können. Entsprechende Vordrucke finden Sie auch ab Seite 304. Bitte teilen Sie uns bei der Reservierung mit, bis wann Sie in Ihrem Gremium eine endgültige Entscheidung über Ihre Teilnahme treffen werden. Die Seminarplätze können wir nur für einen begrenzten Zeitraum für Sie reservieren. Sollten wir vier Wochen nach Ihrer Reservierung noch keine schriftliche Anmeldung vorliegen haben, melden wir uns bei Ihnen, um Sie individuell im Anmeldeprozess beratend zu unterstützen. Nach der unverbindlichen Reservierung erhalten Sie kurzfristig eine schriftliche Bestätigung Ihrer Seminarplatzreservierung und einen Vordruck für Ihre verbindliche Anmeldung. 299 2) Beschluss über die Schulungsteilnahme Vor Ihrer verbindlichen Anmeldung fassen Sie in Ihrem Betriebsrat einen Beschluss über die Schulungsteilnahme. Nur wenn Sie in Ihrem Gremium einen wirksamen Beschluss gefasst haben, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten des Seminars zu tragen. Verwenden Sie dafür gerne unser Formular „Beschlussmuster für den Betriebsrat“ (siehe unter www.aas-seminare.de). Wichtig! Eine wirksame Beschlussfassung setzt eine ordnungsgemäße Ladung aller Betriebsratsmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung voraus. Der Tagesordnungspunkt muss möglichst genau formuliert sein, damit sich die Mitglieder vorbereiten können. Der Tagesordnungspunkt muss daher Angaben über den Teilnehmer, den Ort, den Zeitraum, das Thema der Schulung und den Anbieter enthalten. Der Beschluss muss zudem mit einfacher Mehrheit des beschlussfähigen Gremiums getroffen werden. Wir empfehlen Ihnen, immer Ersatzteilnehmer im Beschluss zu benennen, damit der Seminarplatz z. B. bei kurzfristiger Erkrankung des vorgesehenen Teilnehmers trotzdem von Ihrem Betriebsrat belegt werden kann. Nach wirksamer Beschlussfassung teilen Sie dem Arbeitgeber Ihren Beschluss mit. Für diese Mitteilung können Sie unser Formschreiben „Mitteilung an die Geschäftsleitung“ nutzen (siehe auch Seite 302 oder unter www.aas-seminare.de). 3) Klärung der Schulungsteilnahme Wir bitten Sie, vor der Schulungsteilnahme eine Klärung mit Ihrem Arbeitgeber herbeizuführen. Ohne vorherige Klärung mit dem Arbeitgeber laufen Sie ansonsten Gefahr, persönlich Kosten tragen zu müssen (z. B.: Fahrtkosten, Ihr Entgelt für die Schulungswoche). Bei Problemen mit dem Arbeitgeber rufen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen weiter. 4) Anmeldung Ist mit Ihrem Arbeitgeber die Schulungsteilnahme geklärt, können Sie uns das verbindlich unterschriebene Anmeldeformular oder eine entsprechende Bestellung des Arbeitgebers per Fax unter der Nummer 02 09 / 165 85 - 31 oder per E-Mail an [email protected] senden. Eine verbindliche Anmeldung kann nur mit unterschriebenem Anmeldeformular erfolgen. 5) Anmeldebestätigung Unmittelbar nach Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung. Sie wissen dann, dass Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist und registriert wurde. Wenn Sie innerhalb einer Woche nach Übersendung Ihrer Anmeldung keine Bestätigung erhalten haben sollten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie die Seminarinformationen, die eine Bestätigung für den Betriebsrat sowie Informationen für das teilnehmende Betriebsratsmitglied (Anfahrtsbeschreibung, Hotelprospekt usw.) enthalten. Zeitgleich informieren wir Ihren Arbeitgeber über die Seminaranmeldung und übermitteln ihm die Rechnung über die Seminargebühren. 6) Hotel- und Verpflegungskosten Die Kostentragungspflicht Ihres Arbeitgebers ergibt sich aus § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG. Die Kostentragungspflicht erstreckt sich nicht nur auf die Seminargebühren, sondern auch auf die Kosten für Anfahrt und Hotel. NEU AB 01.01.2016: Das Hotelkostenmanagement mit dem Veranstaltungshotel übernehmen wir für Sie. Die Rechnung über die Hotelkosten (Unterbringung, Parkgebühren und Tagungspauschalen) senden wir Ihrem Arbeitgeber zu Seminarbeginn direkt zu. Ihre persönlichen Hotelnebenkosten begleichen Sie am Ende des Seminars direkt im Hotel. Bitte beachten Sie, dass auch bei Nichtübernachtung im Veranstaltungshotel eine Tagungspauschale anfällt. Allgemeine Geschäftsbedingungen siehe Seite 303. 300 Muster: Auszug aus ordnungsgemäßer Ladung zu einer Betriebsratssitzung Auch als Download im Internet: www.aas-seminare.de Der Betriebsrat Ort, Datum .... Ladung zur Betriebsratssitzung Liebe Kolleginnen und Kollegen, die nächste Betriebsratssitzung findet am ............................, um …..... Uhr im Betriebsratsbüro /.............................................. statt. Nachstehend die Tagesordnung: ... 4. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme des Betriebsrats an einer Schulungsveranstaltung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG: Betriebsratsmitglied: ........................................................... Ersatzteilnehmer: ................................................................ Seminar: .............................................................................. Termin / Ort: ....................................................................... Veranstalter: AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH Den Themenplan übersende ich als Anlage. ... Mit freundlichem Gruß ________________________________ Unterschrift Betriebsratsvorsitzende/r 301 Mitteilung an die Geschäftsleitung An die Geschäftsleitung Herrn / Frau Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am _________________________________________ beschlossen, folgende Teilnehmer: Ersatzteilnehmer *: __________________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________________ * im Falle der Verhinderung auf eine Schulungsveranstaltung mit dem Thema: _____________________________________________________________________________________________________ zu entsenden. Die Schulungsveranstaltung wird von der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH durchgeführt und findet in der Zeit vom ____.____.20____ bis zum ____.____.20____ in _________________________________ statt. Die Schulung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt. Die Schulung ist von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt worden. Sollten wir innerhalb der nächsten zwei Wochen nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass der Schulungsteilnahme aus Ihrer Sicht nichts entgegensteht und eine verbindliche Anmeldung erfolgen kann. Das Programm des Seminars sowie Hinweise auf Zeit, Ort und Preis dieser Schulungsveranstaltung sind in der Anlage in Kopie beigefügt. _________________________________ _________________________________ Ort, Datum Unterschrift Betriebsratsvorsitzende/r 302 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Bitte beachten Sie, dass für Ihre Teilnahme an einem Seminar der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH (im Folgenden: „AAS“ genannt) die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verbindlich gelten. Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Unser Schulungsangebot ist bestimmt für Firmen und sonstige gewerbliche Kunden. 1. Verbindliche Anmeldung Nach Eingang einer unterschriebenen Anmeldung oder einer verbindlichen Bestellung Ihres Arbeitgebers (im Folgenden auch: „Auftraggeber“ genannt) erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung. Erst damit liegt eine verbindliche Schulungsanmeldung vor. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Anmeldebestätigung direkt an Ihren Arbeitgeber. 2. Anmeldestornierung / Absage des Seminars Sollten Sie gezwungen sein, ein verbindlich gebuchtes Seminar zu stornieren, bitten wir um umgehende Benachrichtigung. Bei Stornierung einer verbindlichen Anmeldung bis 14 Tage vor Seminarbeginn entfallen die Seminargebühren. Bei kurzfristigerer Stornierung oder bei Nichtanreise behält sich die AAS vor, den gesamten Seminarpreis in Rechnung zu stellen. Ersatzteilnehmer können selbstverständlich jederzeit angemeldet werden. Bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl) behält die AAS sich vor, das Seminar abzusagen. Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen. Hotelreservierungen werden, sofern in der Seminaranmeldung gewünscht, in Ihrem Auftrag vorgenommen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Hotel und dem Auftraggeber zustande. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Stornierung Ihrer Hotelbuchung oder Ihrer Veranstaltungsteilnahme ab 21 Tagen vor Veranstaltungsbeginn die Stornierungskosten des Hotels an Sie weitergeleitet werden können. Die angegebenen Hotelpreise haben Gültigkeit bis zum 31.12.2016. Alle Preise sind ohne Gewähr - Preisänderungen sind möglich. 3. Zahlung Die Seminargebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind 14 Tage vor Seminarbeginn fällig. Für Seminarteilnahmen ab dem 01.01.2016 übernimmt die AAS für Sie das Hotelkostenmanagement mit dem Veranstaltungshotel (Kosten für Übernachtung, Parkgebühren sowie Tagungs- und Verpflegungspauschalen, ohne Ihre persönlichen Nebenkosten) direkt mit Ihrem Arbeitgeber. Bei Nichtübernachtung berechnet das Hotel eine Tagungsgebühr. Bitte beachten Sie, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Hotel und dem Auftraggeber zustande kommt. Ansprüche aus dem Vertrag über die Hotelleistungen können nur gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (Veranstaltungshotel und Auftraggeber) geltend gemacht werden. Die Haftung der AAS im Rahmen des Hotelkostenmanagements ist ausgeschlossen. 4. Schulungsdurchführung Bei den verschiedenen Seminarveranstaltungen werden im Rahmen einer - Wochenveranstaltung von Montag bis Freitag mindestens 28 Unterrichtsstunden, - 4-tägigen Seminarveranstaltung mindestens 22 Unterrichtsstunden, - 3-tägigen Seminarveranstaltung mindestens 16 Unterrichtsstunden, - 2-tägigen Seminarveranstaltung mindestens 14 Unterrichtsstunden, - 1-tägigen Seminarveranstaltung mindestens 6 Unterrichtsstunden durchgeführt. Die Anzahl der Unterrichtsstunden bei firmeninternen Schulungen wird für den Einzelfall vereinbart. Die Seminarteilnehmer sind berechtigt, sich mit dem Referenten über die Verteilung einzelner Unterrichtsstunden innerhalb der Seminarveranstaltung zu verständigen. 5. Änderungsvorbehalt Die AAS behält sich vor, ggf. den Veranstaltungsort zu verlegen, den Einsatz von Referenten zu ändern oder notwendige inhaltliche oder organisatorische Änderungen vor oder während der Seminarveranstaltung vorzunehmen, soweit dadurch der Gesamtcharakter des Seminars nicht wesentlich verändert wird. 6. Haftung Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme am Seminar auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten sind die Seminarteilnehmer über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Während des Rahmenprogramms oder während der seminarfreien Zeiten besteht dieser Versicherungsschutz nicht. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die AAS nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet die AAS nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der AAS bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der AAS beruhen. 7. Datenschutz Uns ist der Schutz von personenbezogenen Daten ein besonderes Anliegen. Deshalb nutzen wir personenbezogene Daten unter strenger Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der AAS-Datenschutzerklärung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der von Ihnen gebuchten Veranstaltung erforderlich ist (z. B. Weitergabe an das jeweilige Hotel und die jeweiligen Referenten). Mit allen weiteren Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich jederzeit gerne an unseren Datenschutzbeauftragten: AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht RuhrWestfalen GmbH, Ruhrstraße 2a, 45701 Herten oder per E-Mail an [email protected]. 8. Gerichtsstand Allgemeiner Gerichtsstand für die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche ist der Sitz der AAS. Stand 15.07.2015 303 Unverbindliche Reservierung Reservieren Sie jetzt AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH Ruhrstr. 2 a 45701 Herten unverbindlich unter: Tel. 0209 / 165 85 - 0 Fax: 0209 / 165 85 - 31 E-Mail: [email protected] Internet: www.aas-seminare.de Seminar Seminar Termin Kennung Ort Firmenanschrift Rechnungsanschrift (falls abweichend) Firma Firma Straße Straße PLZ/Ort PLZ/Ort Ansprechpartner im Betriebsrat Telefon Eine verbindliche Entscheidung fällt am: Telefax E-Mail Teilnehmer 1 Frau Herr Wenn möglich: Vollpensionspauschale (mit Übernachtung und Verpflegung) Name, Vorname Telefon Tagungspauschale ohne Übernachtung, mit Abendessen ohne Übernachtung, ohne Abendessen E-Mail Teilnehmer 2 (mit Übernachtung und Verpflegung) Telefon Tagungspauschale ohne Übernachtung, mit Abendessen ohne Übernachtung, ohne Abendessen E-Mail E-Mail barrierefreies Zimmer vegetarisches Essen Raucherzimmer Nichtraucherzimmer barrierefreies Zimmer vegetarisches Essen Frau Herr Wenn möglich: Vollpensionspauschale Telefon Nichtraucherzimmer Wenn möglich: Vollpensionspauschale Name, Vorname Raucherzimmer Frau Herr Name, Vorname Teilnehmer 3 (mit Übernachtung und Verpflegung) Tagungspauschale ohne Übernachtung, mit Abendessen ohne Übernachtung, ohne Abendessen Raucherzimmer Nichtraucherzimmer barrierefreies Zimmer vegetarisches Essen Alle Besonderheiten leiten wir an das Hotel weiter. Ihre Angaben werden von der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH für die Seminarabwicklung und für eine diesbezügliche Kontaktaufnahme genutzt. 304 Unverbindliche Reservierung Reservieren Sie jetzt AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH Ruhrstr. 2 a 45701 Herten unverbindlich unter: Tel. 0209 / 165 85 - 0 Fax: 0209 / 165 85 - 31 E-Mail: [email protected] Internet: www.aas-seminare.de Seminar Seminar Termin Kennung Ort Firmenanschrift Rechnungsanschrift (falls abweichend) Firma Firma Straße Straße PLZ/Ort PLZ/Ort Ansprechpartner im Betriebsrat Telefon Eine verbindliche Entscheidung fällt am: Telefax E-Mail Teilnehmer 1 Frau Herr Wenn möglich: Vollpensionspauschale (mit Übernachtung und Verpflegung) Name, Vorname Telefon Tagungspauschale ohne Übernachtung, mit Abendessen ohne Übernachtung, ohne Abendessen E-Mail Teilnehmer 2 (mit Übernachtung und Verpflegung) Telefon Tagungspauschale ohne Übernachtung, mit Abendessen ohne Übernachtung, ohne Abendessen E-Mail E-Mail barrierefreies Zimmer vegetarisches Essen Raucherzimmer Nichtraucherzimmer barrierefreies Zimmer vegetarisches Essen Frau Herr Wenn möglich: Vollpensionspauschale Telefon Nichtraucherzimmer Wenn möglich: Vollpensionspauschale Name, Vorname Raucherzimmer Frau Herr Name, Vorname Teilnehmer 3 (mit Übernachtung und Verpflegung) Tagungspauschale ohne Übernachtung, mit Abendessen ohne Übernachtung, ohne Abendessen Raucherzimmer Nichtraucherzimmer barrierefreies Zimmer vegetarisches Essen Alle Besonderheiten leiten wir an das Hotel weiter. Ihre Angaben werden von der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH für die Seminarabwicklung und für eine diesbezügliche Kontaktaufnahme genutzt. 305 Seminaranmeldung AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH Ruhrstr. 2 a 45701 Herten Fax: 0209 / 165 85 - 31 E-Mail: [email protected] Internet: www.aas-seminare.de Seminar Seminar Termin Kennung Ort Firmenanschrift Rechnungsanschrift (falls abweichend) Firma Firma Straße Straße PLZ/Ort PLZ/Ort Ansprechpartner im Betriebsrat E-Mail-Adresse für Rechnungsversand Telefon Telefax E-Mail Bestellnummer (falls benötigt) Teilnehmer 1 Frau Herr Wenn möglich: Vollpensionspauschale (mit Übernachtung und Verpflegung) Name, Vorname Telefon Tagungspauschale ohne Übernachtung, mit Abendessen ohne Übernachtung, ohne Abendessen E-Mail Teilnehmer 2 Raucherzimmer Nichtraucherzimmer barrierefreies Zimmer vegetarisches Essen Frau Herr Wenn möglich: Vollpensionspauschale Name, Vorname Telefon E-Mail (mit Übernachtung und Verpflegung) Tagungspauschale ohne Übernachtung, mit Abendessen ohne Übernachtung, ohne Abendessen Raucherzimmer Nichtraucherzimmer barrierefreies Zimmer vegetarisches Essen Alle Besonderheiten leiten wir an das Hotel weiter. Ihre Angaben werden von der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH für die Seminarabwicklung und für eine diesbezügliche Kontaktaufnahme genutzt. Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Seite 303 erkläre ich mich einverstanden. Datum, Unterschrift, Firmenstempel 306 Seminaranmeldung AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH Ruhrstr. 2 a 45701 Herten Fax: 0209 / 165 85 - 31 E-Mail: [email protected] Internet: www.aas-seminare.de Seminar Seminar Termin Kennung Ort Firmenanschrift Rechnungsanschrift (falls abweichend) Firma Firma Straße Straße PLZ/Ort PLZ/Ort Ansprechpartner im Betriebsrat E-Mail-Adresse für Rechnungsversand Telefon Telefax E-Mail Bestellnummer (falls benötigt) Teilnehmer 1 Frau Herr Wenn möglich: Vollpensionspauschale (mit Übernachtung und Verpflegung) Name, Vorname Telefon Tagungspauschale ohne Übernachtung, mit Abendessen ohne Übernachtung, ohne Abendessen E-Mail Teilnehmer 2 Raucherzimmer Nichtraucherzimmer barrierefreies Zimmer vegetarisches Essen Frau Herr Wenn möglich: Vollpensionspauschale Name, Vorname Telefon E-Mail (mit Übernachtung und Verpflegung) Tagungspauschale ohne Übernachtung, mit Abendessen ohne Übernachtung, ohne Abendessen Raucherzimmer Nichtraucherzimmer barrierefreies Zimmer vegetarisches Essen Alle Besonderheiten leiten wir an das Hotel weiter. Ihre Angaben werden von der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH für die Seminarabwicklung und für eine diesbezügliche Kontaktaufnahme genutzt. Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Seite 303 erkläre ich mich einverstanden. Datum, Unterschrift, Firmenstempel 307 Seminaranmeldung AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH Ruhrstr. 2 a 45701 Herten Fax: 0209 / 165 85 - 31 E-Mail: [email protected] Internet: www.aas-seminare.de Seminar Seminar Termin Kennung Ort Firmenanschrift Rechnungsanschrift (falls abweichend) Firma Firma Straße Straße PLZ/Ort PLZ/Ort Ansprechpartner im Betriebsrat E-Mail-Adresse für Rechnungsversand Telefon Telefax E-Mail Bestellnummer (falls benötigt) Teilnehmer 1 Frau Herr Wenn möglich: Vollpensionspauschale (mit Übernachtung und Verpflegung) Name, Vorname Telefon Tagungspauschale ohne Übernachtung, mit Abendessen ohne Übernachtung, ohne Abendessen E-Mail Teilnehmer 2 Raucherzimmer Nichtraucherzimmer barrierefreies Zimmer vegetarisches Essen Frau Herr Wenn möglich: Vollpensionspauschale Name, Vorname Telefon E-Mail (mit Übernachtung und Verpflegung) Tagungspauschale ohne Übernachtung, mit Abendessen ohne Übernachtung, ohne Abendessen Raucherzimmer Nichtraucherzimmer barrierefreies Zimmer vegetarisches Essen Alle Besonderheiten leiten wir an das Hotel weiter. Ihre Angaben werden von der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH für die Seminarabwicklung und für eine diesbezügliche Kontaktaufnahme genutzt. Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Seite 303 erkläre ich mich einverstanden. Datum, Unterschrift, Firmenstempel 308 Seminaranmeldung AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH Ruhrstr. 2 a 45701 Herten Fax: 0209 / 165 85 - 31 E-Mail: [email protected] Internet: www.aas-seminare.de Seminar Seminar Termin Kennung Ort Firmenanschrift Rechnungsanschrift (falls abweichend) Firma Firma Straße Straße PLZ/Ort PLZ/Ort Ansprechpartner im Betriebsrat E-Mail-Adresse für Rechnungsversand Telefon Telefax E-Mail Bestellnummer (falls benötigt) Teilnehmer 1 Frau Herr Wenn möglich: Vollpensionspauschale (mit Übernachtung und Verpflegung) Name, Vorname Telefon Tagungspauschale ohne Übernachtung, mit Abendessen ohne Übernachtung, ohne Abendessen E-Mail Teilnehmer 2 Raucherzimmer Nichtraucherzimmer barrierefreies Zimmer vegetarisches Essen Frau Herr Wenn möglich: Vollpensionspauschale Name, Vorname Telefon E-Mail (mit Übernachtung und Verpflegung) Tagungspauschale ohne Übernachtung, mit Abendessen ohne Übernachtung, ohne Abendessen Raucherzimmer Nichtraucherzimmer barrierefreies Zimmer vegetarisches Essen Alle Besonderheiten leiten wir an das Hotel weiter. Ihre Angaben werden von der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH für die Seminarabwicklung und für eine diesbezügliche Kontaktaufnahme genutzt. Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Seite 303 erkläre ich mich einverstanden. Datum, Unterschrift, Firmenstempel 309 Erfolgreich ankommen. Schon ab 99 € mit der Bahn deutschlandweit anreisen. Die AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht RuhrWestfalen GmbH bietet Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Bahn ein exklusives Angebot für Ihre bequeme Anreise zu Ihren Veranstaltungen und Seminaren an. So wird für Sie Reisezeit ganz schnell zu Ihrer Zeit. Nutzen Sie Ihre Hin- und Rückfahrt einfach zum Arbeiten, Lesen oder Entspannen. Für was Sie sich auch entscheiden. Sie reisen in jedem Fall mit dem Veranstaltungsticket im Fernverkehr der Deutschen Bahn mit 100 % Ökostrom. Der Preis für Ihr Veranstaltungsticket zur Hin- und Rückfahrt beträgt1: Mit Zugbindung: 2. Klasse 99,- €, 1. Klasse 159,- € Vollflexibel: 2. Klasse 139,- €, 1. Klasse 199,- € Den Ticketpreis für internationale Verbindungen nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage. Das Angebot ist gültig bis 31.12.2016. Buchen Sie Ihre Reise telefonisch unter der ServiceNummer +49 (0)1806 - 31 11 532 mit dem Stichwort „AAS“ und halten Sie Ihre Kreditkarte zur Zahlung bereit3. BahnCard-, BahnCard Business- oder bahn.bonus Card Inhaber erhalten auf das Veranstaltungsticket bahn.bonus Punkte. Weitere Informationen unter www.bahn.de/bahn.bonus Ihre Preisvorteile gegenüber dem Normalpreis in der 1. und 2. Klasse4: von nach (und zurück) 1. Klasse 2. Klasse Normalpreis Preisvorteil Normalpreis Preisvorteil Hamburg Bochum 266 € 107 € 164 € 65 € Berlin Dortmund 318 € 159 € 196 € 97 € München Köln 460 € 301 € 284 € 185 € Düsseldorf Stuttgart 366 € 207 € 226 € 127 € Wir wünschen Ihnen eine gute Reise! 1 310 Ein Umtausch oder eine Erstattung ist bis zum Tag vor dem 1. Geltungstag gegen ein Entgelt möglich. Es gelten die Umtausch- und Erstattungskonditionen zum Zeitpunkt der Ticketbuchung gemäß Beförderungsbedingungen der DB für Sparpreise. Ab dem 1. Geltungstag ist Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen. Bei Tickets mit Zugbindung beträgt die Vorausbu- chungsfrist mindestens 3 Tage, der Verkauf erfolgt, solange der Vorrat reicht. 2 Die Hotline ist Montag bis Samstag von 7:00 - 22:00 Uhr erreich- bar, die Telefonkosten betragen 20 Cent pro Anruf aus dem deut- schen Festnetz, maximal 60 Cent pro Anruf aus den Mobilfunknet- zen. 3 Beachten Sie bitte, dass für die Bezahlung mittels Kreditkarte ab dem 04.11.2014 ein Zahlungsmittelentgelt entsprechend Beför- derungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) erhoben wird. 4 Preisänderungen vorbehalten. Angaben ohne Gewähr. SEMINARSTANDORTE UND HOTELPREISE Ostseebad Scharbeutz St. Peter-Ording Ostseebad Binz / Rügen Ostseebad Baabe / Rügen Ostseebad Göhren / Rügen Timmendorfer Strand Norderney Ostseebad Sellin / Rügen Ostseebad Heringsdorf / Usedom Ostseebad Kühlungsborn Hamburg Bremen Berlin Potsdam Wernigerode / Harz Gelsenkirchen Düsseldorf Winterberg Willingen Leipzig Erfurt Köln Dresden Boppard Trier Frankfurt / Main Würzburg Neustadt / Heidelberg Weinstraße Nürnberg Karlsruhe Augsburg München Freiburg Prien am Chiemsee Konstanz / Bodensee Bad Reichenhall Füssen Gaienhofen / Bodensee Friedrichshafen / Bodensee GarmischPartenkirchen Bad Wiessee am Tegernsee Berchtesgaden / Königssee 311 SEMINARSTANDORTE UND HOTELPREISE 312 Ort Hotel VP/Tag* TP/Tag TP/Tag ohne AE* mit AE* Augsburg Dorint An der Kongresshalle Augsburg 154,71 50,42 72,27 Bad Reichenhall Wyndham Grand Bad Reichenhall Axelmannstein 125,73 39,92 61,34 Bad Wiessee / Tegernsee Hotel Terrassenhof 152,92 45,80 69,75 Berchtesgaden / Königssee Hotel EDELWEISS Berchtesgaden 159,00 KW 23-47 153,40 KW 4-14 37,82 61,34 Berlin ARCOTEL John F 159,17 60,50 80,67 Berlin art’otel berlin city center west 125,82 31,09 53,78 Berlin Golden Tulip 153,34 49,58 68,49 Berlin RAMADA Hotel Berlin-Alexanderplatz 142,75 57,56 76,47 Berlin RAMADA Hotel Berlin Mitte 147,05 55,88 74,79 Berlin RAMADA PLAZA Berlin City Centre Hotel & Suites 147,05 55,88 74,79 Berlin Park Plaza Wallstreet Berlin-Mitte 143,58 42,01 62,18 Berlin Wyndham Excelsior 140,30 49,58 72,27 Boppard am Rhein BEST WESTERN PREMIER Bellevue Rheinhotel 124,81 KW 19-42 112,28 KW 14-16 42,86 63,03 Bremen Courtyard by Marriott 149,11 51,93 75,04 Bremen elements pure Feng Shui Concept Hotel 139,13 42,86 59,66 Dresden Dorint Hotel 129,56 48,74 66,38 Düsseldorf Mercure Hotel Düsseldorf City Center 146,93 53,78 73,95 Düsseldorf NH Düsseldorf City 151,72 46,22 63,87 Düsseldorf NH Düsseldorf City Nord 153,31 43,70 70,60 Düsseldorf Hotel Nikko Düsseldorf 159,17 41,18 68,49 Erfurt Mercure Hotel Erfurt Altstadt 135,83 46,64 69,75 Frankfurt / Main Leonardo Royal Hotel Frankfurt 136,29 50,84 73,95 Freiburg Mercure Hotel Freiburg am Münster 143,31 46,22 57,14 Friedrichshafen / Bodensee SEEhotel Friedrichshafen 141,35 43,70 56,30 Füssen Luitpoldpark-Hotel Füssen 144,55 47,90 64,71 Gaienhofen / Bodensee Hotel Hoeri am Bodensee 149,68 50,42 78,15 Garmisch-Partenkirchen Dorint Sporthotel 134,05 47,90 64,71 Gelsenkirchen Courtyard by Marriott 128,63 36,97 53,78 Hamburg ARCOTEL Rubin 159,33 42,22 69,33 Hamburg Crowne Plaza Hamburg 152,27 54,62 75,63 Hamburg InterCityHotel Hamburg Hauptbahnhof 148,87 42,86 60,09 Hamburg RAMADA Hotel Hamburg City Center 159,25 53,36 70,17 Heidelberg NH Heidelberg 137,13 55,42 73,08 Ort Hotel VP/Tag* TP/Tag TP/Tag ohne AE* mit AE* Karlsruhe ACHAT Comfort Karlsruhe 146,29 42,86 64,71 Köln Lindner Hotel City Plaza Köln 162,63 49,58 74,79 Köln Maritim Hotel 145,43 40,76 58,40 Konstanz / Bodensee Hotel Halm Konstanz 136,57 35,71 51,68 Leipzig InterCityHotel Leipzig 149,66 41,18 57,98 Leipzig Marriott Hotel 159,40 46,22 66,39 München RAMADA Hotel & Conference Center München Messe 160,97 70,59 83,85 München TRYP Hotel München City Center 157,62 54,62 65,55 Neustadt / Weinstraße ACHAT Premium Neustadt/Weinstraße 127,17 37,06 55,21 Norderney Inselhotel König 145,67 KW 14-26 133,89 KW 10 + 45 38,82 56,47 Nürnberg Maritim Hotel 134,82 59,66 83,19 Ostseebad Baabe / Rügen Villa Sano 116,42 KW 28-35 107,07 KW 14-25 + 36-39 88,38 KW 45 32,77 49,58 Ostseebad Binz / Rügen ARKONA Strandhotel 164,61 KW 19-37 146,85 KW 11-17 + 42-43 50,34 73,45 Ostseebad Göhren / Rügen Hotel Hanseatic Rügen & Villen 165,63 KW 19-39 151,61 KW 15 124,51 KW 45 56,30 68,91 Ostseebad Heringsdorf / Usedom Maritim Hotel Kaiserhof 159,06 KW 25-38 152,24 KW 17-23 52,52 60,92 Ostseebad Kühlungsborn Upstalsboom Hotel Residenz & SPA 156,04 48,74 79,83 Ostseebad Scharbeutz BAYSIDE Hotel Scharbeutz 162,78 KW 14-43 148,52 KW 11 54,62 78,99 Ostseebad Sellin / Rügen Cliff Hotel Rügen 148,61 50,42 75,63 Potsdam NH Potsdam 129,00 53,78 66,39 Prien am Chiemsee Garden Hotel Reinhart 151,34 47,06 61,34 St. Peter-Ording Privathotels Dr. Lohbeck GmbH & Co. KG 134,15 ambassador hotel & spa 35,71 56,30 St. Peter-Ording StrandGut Resort 134,38 38,99 56,13 Timmendorfer Strand Lindner Country & Strand Hotel Timmendorfer Strand 126,41 40,34 50,42 Trier Hotel Park Plaza Trier 162,53 59,24 71,43 Wernigerode / Harz HKK Hotel Wernigerode 97,62 32,77 51,26 Willingen Göbel‘s Landhotel 109,02 28,57 44,54 Willingen Sporthotel Zum Hohen Eimberg 106,50 36,97 52,94 Winterberg AVITAL Resort Winterberg 105,45 44,54 60,50 Würzburg Hotel Novotel Würzburg 149,76 48,32 64,71 Alle Hotelpreise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. * VP / Tag: Vollpensionspauschale mit Übernachtung pro Tag, TP / Tag ohne AE: Tagungspauschale ohne Übernachtung, ohne Abendessen pro Tag, TP / Tag mit AE: Tagungspauschale ohne Übernachtung, mit Abendessen pro Tag 313 Augsburg - Dorint Hotel An der Kongresshalle Augsburg Imhofstraße 12, 86159 Augsburg, www.dorint.com/augsburg Augsburg bietet die einmalige Kombination von Kultur, Historie, Natur und Freizeit und lässt Sie wandeln auf den Spuren der Fugger und Welser, Mozarts und Brechts. Unmittelbar am Wittelsbacher Park gelegen und nur fußläufig von der berühmten Altstadt entfernt, liegt das Dorint Hotel An der Kongresshalle Augsburg. Mit seiner markanten Turmarchitektur, den Chicagoer Marina Towers nachempfunden, ist es ein Wahrzeichen Augsburgs und repräsentiert als Meilenstein die 2000-jährige Geschichte der Renaissancestadt. Im Sport und Spa-Bereich können Sie sich im Fitnessraum auspowern, bei einem Saunabesuch mit osmanischem Dampfbad entspannen oder an der Hotelbar ihren Seminartag ausklingen lassen. Termin Kennung 2016 Seminar 29.02.-04.03. 0903/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 30.05.-03.06. 2203/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 14.11.-18.11. 4607/2016 Die Rentenreform - Aktuelle Rechtsfragen zur Rente 28.11.-02.12. 4803/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) Seite 48 52 188 52 Baabe / Rügen - Villa Sano (siehe unter O wie Ostseebad Baabe) Bad Reichenhall - Wyndham Grand Bad Reichenhall Axelmannstein Salzburger Straße 2-6, 83435 Bad Reichenhall, www.wyndhamhotelgroup.de Bad Reichenhall ist aufgrund seiner aus Solequellen gespeisten Solebäder anerkannter Kurort. Mit der Seilbahn kann man auf den Bad Reichenhaller Hausberg Predigtstuhl fahren und die herrliche Aussicht genießen. Das Wyndham Hotel liegt wunderschön in der Fußgängerzone Bad Reichenhalls, gegenüber von Kurpark und Philharmonie. Der Fitness- und Entspannungsbereich mit Pool sowie Wellness- und Therapieanwendungen lädt zum Ausklang des Tages ein oder man gesellt sich in die ansprechende Bar. Termin Kennung Seminar 2016 25.01.-29.01. 0402/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 22.02.-26.02. 0805/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 20.06.-24.06. 2511/2016 Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 116 24.10.-28.10. 4314/2016 Der Gesamtbetriebsrat 110 14.11.-18.11. 4604/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 314 Seite 56 Bad Wiessee / Tegernsee - Hotel Terrassenhof Adrian-Stoop-Straße 50, 83707 Bad Wiessee, www.terrassenhof.de Unmittelbar am Alpenrand, liegt Bad Wiessee mitten in der Region Tegernsee. Neben erholsamen Wanderwegen bietet Bad Wiessee eine verkehrsfreie Seepromenade, unmittelbar am Tegernsee, der zu den saubersten Seen Bayerns zählt. Das Hotel Terrassenhof liegt direkt am Tegernsee und bietet mit See-Terrasse, Panorama-Bar und Vita-Well-Oase einen Ort zum Wohlfühlen. Sie können Körper und Geist mit Ruhe und Gelassenheit im Hallenbad mit Sauna und Dampfbad und anderen Wellnessangeboten verwöhnen oder Ihrem Körper Kraft und Energie im Sport- und Fitnessbereich zurückgeben. Termin Kennung Seminar 2016 09.05.-13.05. 1906/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 20.06.-24.06. 2513/2016 Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 1 04.07.-08.07. 2705/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 11.07.-15.07. 2813/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1 Seite 56 178 58 263 25.07.-29.07. 3004/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 15.08.-19.08. 3302/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 26.09.-30.09. 3910/2016 Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter 94 10.10.-14.10. 4101/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 24.10.-28.10. 4315/2016 Krankheitsbedingte Fehlzeiten 44 139 Berchtesgaden / Königssee - Hotel EDELWEISS Maximilianstraße 2, 83471 Berchtesgaden, www.edelweiss-berchtesgaden.com Berchtesgaden bietet ein wunderschönes Alpenpanorama mit Blick auf das Watzmannmassiv. Sehenswert ist unter anderem der nahegelegene Königssee mit der Wallfahrtskirche St. Bartholomä. Das Hotel EDELWEISS liegt direkt im Ortszentrum und bietet eine perfekte Kombination aus Entspannung und Erlebnis. Das Highlight des Hotels ist der Wellnessbereich mit Blick auf die traumhafte Bergwelt Berchtesgadens, aber auch das Panorama-Hallenbad mit Whirlpool im alpinen Dachgarten ist einen Besuch wert. Auch das Sportangebot kommt im hoteleigenen Sport- und Fitnessbereich mit modernen Fitnessgeräten und lichtdurchfluteten Räumen nicht zu kurz. Termin Kennung 2016 Seminar Seite 25.01.-29.01. 0409/2016 Stress am Arbeitsplatz und seine Folgen 236 14.03.-18.03. 1108/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 66 04.04.-08.04. 1405/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4) 54 06.06.-10.06. 2316/2016 Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber 253 24.10.-28.10. 4317/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1 196 07.11.-11.11. 4509/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 21.11.-25.11. 4701/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 Wallfahrtskirche St. Bartholomä am Königssee bei Berchtesgaden © Worakit Sirijinda - Fotolia.com 315 Berlin - ARCOTEL John F Werderscher Markt 11, 10117 Berlin, www.arcotelhotels.com Im „Quartier am Auswärtigen Amt“ liegt das ARCOTEL John F, nur wenige Gehminuten von der berühmten Friedrichstraße und dem Boulevard „Unter den Linden“ entfernt. Die zentrale Lage zwischen Gendarmenmarkt und Museumsinsel macht das Hotel zu einer besonderen Adresse für Berlinreisende. Das Wellnessangebot des Hotels befindet sich im sechsten Stock mit Blick über den Berliner Townhouse Park und umfasst zwei finnische Trockensaunen mit Ruheraum und ein Dampfbad. Der Fitnessbereich ist mit Cardio-Geräten ausgestattet. Termin Kennung Seminar 2016 Seite 04.01.-08.01. 0101/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 11.01.-15.01. 0206/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 88 15.02.-19.02. 0707/2016 Die Führungsaufgaben des Betriebsratsvorsitzenden 99 29.02.-04.03. 0906/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 04.04.-08.04. 1404/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 23.05.-27.05. 2101/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 08.08.-12.08. 3201/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 17.10.-21.10. 4214/2016 Sicherung von Arbeitsplätzen bei Umstrukturierungen 162 28.11.-02.12. 4805/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 05.12.-09.12. 4901/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 Berlin - art'otel berlin city center west, by park plaza Lietzenburger Straße 85, 10719 Berlin, www.artotels.com Das art’otel berlin city center west mit Originalwerken von Andy Warhol ist eines der trendigsten Hotels in Berlin. Der Zoologische Garten, die Gedächtniskirche und der Kurfürstendamm befinden sich in fußläufiger Entfernung. Das Hotel ist sehr designorientiert und lädt ein mit einer Bar im New Yorker Stil. Zusätzlich bietet das Design-Hotel einen Sauna- und Fitnessbereich. Termin Kennung 2016 Seminar 11.04.-15.04. 1519/2016 Sozialversicherungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung 316 Seite 284 30.05.-03.06. 2204/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4) 54 08.08.-12.08. 3202/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 10.10.-14.10. 4118/2016 Beschäftigung von Leiharbeitnehmern 152 05.12.-09.12. 4915/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1 278 Berlin - Golden Tulip Landgrafenstraße 4, 10787 Berlin, www.goldentulipberlin.de Das Golden Tulip Hotel liegt in einer ruhigen Seitenstraße, nahe dem Botschafts- und Regierungsviertel und dem Tiergarten, aber trotzdem im Herzen der Hauptstadt. In wenigen Gehminuten sind der Kurfürstendamm, das KaDeWe, die Gedächtniskirche und die neu eröffnete Concept Mall zu erreichen. Die gute Verkehrsanbindung ermöglicht es in acht Minuten am Brandenburger Tor und am Potsdamer Platz zu sein. Die Abende lassen sich im Hotel auf der Sonnenterrasse oder in der Lounge & Bar in gesellschaftlicher Atmosphäre verbringen. Termin Kennung 2016 Seminar 18.04.-22.04. 1601/2016 Kongress „AAS-Gesundheitskongress“ Seite 32 25.04.-29.04. 1719/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1 230 04.07.-08.07. 2710/2016 Personalreduzierung und Betriebsänderung 161 10.10.-14.10. 4110/2016 Als Führungskraft im Betriebsrat 77 17.10.-21.10. 4217/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1 214 07.11.-11.11. 4515/2016 Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen 237 21.11.-25.11. 4710/2016 Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter 94 05.12.-09.12. 4910/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 88 Berlin © Marco2811 - Fotolia.com 317 Berlin - RAMADA Hotel Berlin-Alexanderplatz Karl-Liebknecht-Straße 32, 10178 Berlin, www.h-hotels.com Das RAMADA Hotel Berlin-Alexanderplatz liegt direkt am Alex, wenige Minuten von der Volksbühne und dem Alexanderplatz entfernt, einem der zentralen Ausgangspunkte zur Erkundung der Stadt. Nahe gelegen finden Sie zum Beispiel die Hackeschen Höfe oder das Nikolaiviertel. Der Fitness- und Wellnessbereich bietet eine Sauna und einen Fitnessraum oder die Hotelgäste können es sich in der Hotelbar gemütlich machen. Termin Kennung Seminar 2016 01.02.-05.02. 0511/2016 Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 1 08.02.-12.02. 0605/2016 Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 1 15.02.-19.02. 0703/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 22.02.-26.02. 0810/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 2 29.02.-04.03. 0909/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 Seite 270 68 58 215 66 14.03.-18.03. 1114/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 2 197 04.04.-08.04. 1414/2016 Die Rentenreform - Aktuelle Rechtsfragen zur Rente 188 18.04.-22.04. 1616/2016 Betriebe ohne Tarifvertrag 135 25.04.-29.04. 1715/2016 Mitbestimmung bei Personalplanung und -einsatz 131 09.05.-13.05. 1910/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1 74 06.06.-10.06. 2305/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 20.06.-24.06. 2518/2016 Praktische Suchtprävention im Betrieb 241 27.06.-01.07. 2609/2016 Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 2 04.07.-08.07. 2709/2016 Arbeitsrecht für Außendienst und Vertrieb 11.07.-15.07. 2805/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 69 154 56 25.07.-29.07. 3008/2016 Einblick in die Bruttolohn- und -gehaltslisten 136 08.08.-09.08. 3206/2016 Die Wahl zur JAV 273 22.08.-26.08. 3409/2016 Betriebsklima produktiv und human gestalten 252 29.08.-02.09. 3512/2016 Das 1x1 der Schwerbehindertenfeststellung 285 05.09.-09.09. 3609/2016 Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit 174 12.09.-16.09. 3706/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 26.09.-30.09. 3916/2016 Flexible Arbeitzeiten und Zeitkonten richtig gestalten 173 14.11.-18.11. 4609/2016 Schreib- und Kommunikationstraining für Betriebsräte 203 21.11.-25.11. 4711/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1 196 28.11.-02.12. 4808/2016 Den Sozialplan aktiv mitgestalten und optimal verhandeln 163 28.11.-02.12. 4810/2016 Sozialrecht für Betriebsräte 186 Berlin - RAMADA Hotel Berlin-Mitte Chausseestraße 118-120, 10115 Berlin, www.h-hotels.com Das RAMADA Hotel Berlin-Mitte liegt in unmittelbarer Nähe zur Szene- und Kneipenlandschaft an der Oranienburger Straße. Einige der wichtigsten Berliner Sehenswürdigkeiten wie das Brandenburger Tor, der Reichstag und die Museumsinsel sind fußläufig oder mit der U-Bahn-Anbindung unmittelbar am Hotel problemlos erreichbar. Das RAMADA Hotel Berlin-Mitte ist ein idealer Ausgangspunkt für die Erkundung der Hauptstadt. Sauna, Wellnesscenter und Fitnessraum befinden sich im benachbarten Fitnessclub und stehen den Hotelgästen kostenpflichtig zur Verfügung. Termin Kennung Seminar 2016 25.04.-29.04. 1721/2016 Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 2 06.06.-10.06. 2302/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 318 Seite 271 48 04.07.-08.07. 2711/2016 Arbeitsunfall und Berufskrankheit 187 17.10.-21.10. 4211/2016 Die Arbeit im Personalausschuss 107 05.12.-09.12. 4911/2016 Das aktuelle Arbeitszeitrecht 171 Berlin - RAMADA PLAZA Berlin City Centre Hotel & Suites Prager Straße 12, 10779 Berlin, www.h-hotels.com Das Hotel RAMADA Plaza City Centre & Suites liegt im Stadtteil Wilmersdorf nur eine U-Bahn-Haltestelle vom berühmten Kurfürstendamm mit all seinen Geschäften wie dem KaDeWe und Cafés sowie dem Europacenter entfernt. Durch die günstige Anbindung lassen sich auch alle anderen Sehenswürdigkeiten problemlos erkunden. Den Abend können Sie entspannt in der Hotelbar ausklingen lassen oder Sie besuchen das an das Hotel angeschlossene kostenpflichtige Wellness- und Fitnesscenter, das über einen Gang mit dem Hotel verbunden ist. Termin Kennung Seminar 2016 Seite 11.01.-15.01. 0202/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 18.01.-22.01. 0304/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 18.01.-22.01. 0305/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 25.01.-29.01. 0406/2016 Arbeitsrecht für Profis (AR 4) 62 15.02.-19.02. 0704/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 22.02.-26.02. 0808/2016 Krankheitsbedingte Fehlzeiten 139 29.02.-04.03. 0902/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 14.03.-18.03. 1113/2016 Schicht- und Dienstpläne optimal gestalten 172 11.04.-15.04. 1512/2016 Der Gesamtbetriebsrat 110 25.04.-29.04. 1711/2016 Die Arbeit als Einzelbetriebsrat 23.05.-27.05. 2103/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 06.06.-10.06. 2315/2016 Die Gefährdungsbeurteilung 20.06.-24.06. 2503/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 65 52 239 52 04.07.-06.07. 2708/2016 Der AT-Angestellte 153 11.07.-15.07. 2814/2016 Arbeitsrecht für die Schwerbehindertenvertretung 283 18.07.-21.07. 2909/2016 Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss 108 25.07.-29.07. 3003/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 25.07.-29.07. 3013/2016 Betriebsverfassungsgesetz für die Schwerbehindertenvertretung 52 282 01.08.-05.08. 3108/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2 90 15.08.-19.08. 3301/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 10.10.-14.10. 4104/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 07.11.-11.11. 4516/2016 Schreibwerkstatt für die Schwerbehindertenvertretung 281 05.12.-09.12. 4902/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 12.12.-16.12. 5006/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2 12.12.-16.12. 5011/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 2 67 264 319 Berlin - Park Plaza Wallstreet Berlin-Mitte Wallstraße 23-24, 10179 Berlin, www.parkplaza.com Das Park Plaza Wallstreet Berlin-Mitte befindet sich im Herzen des historischen Berlins nur wenige Schritte von der Spree entfernt. In fußläufiger Entfernung befinden sich das Nikolaiviertel, der Berliner Dom, die UNESCO Museumsinsel sowie die berühmte Einkaufsmeile Friedrichstraße. Das moderne Interieur des Hotels ist an das der New Yorker Börse angelehnt. Das Fitness-Center lädt zum Auspowern ein oder man lässt den Abend in geselliger Runde im stylischen Barbereich ausklingen. Termin Kennung 2016 Seminar 18.01.-22.01. 0308/2016 Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht Seite 120 30.05.-03.06. 2208/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 13.06.-17.06. 2406/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 01.08.-05.08. 3109/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 2 231 15.08.-19.08. 3308/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1 263 26.09.-30.09. 3912/2016 Der wirkungsvolle IT-Ausschuss 109 24.10.-28.10. 4306/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 Berlin - Wyndham Excelsior Hardenbergstraße 14, 10623 Berlin, www.wyndhamberlinexcelsior.com Das Wyndham Excelsior liegt direkt am Kurfürstendamm. Die gute Verkehrsanbindung ermöglicht ein stressfreies Sightseeing, denn sowohl der Zoologische Garten, das Europa-Center, die Siegessäule, die Gedächtniskirche als auch das KaDeWe sind vom Wyndham gut zu erreichen. Am Abend bietet die Hotellobby Entspannungsmöglichkeiten mit Kamin und Bibliothek. Sie können aber auch die Brasserie mit offener Showküche, die Lounge oder den Fitnessraum des Hotels für Ihr Wohlbefinden nutzen. Termin Kennung 2016 Seminar 25.01.-29.01. 0407/2016 Betriebsversammlungen leiten und organisieren Seite 97 09.05.-13.05. 1914/2016 Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 121 30.05.-03.06. 2215/2016 Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV) 247 20.06.-24.06. 2519/2016 Neu im Wirtschaftsausschuss 262 18.07.-22.07. 2910/2016 Der Betriebsübergang nach § 613a BGB 164 29.08.-02.09. 3503/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 26.09.-30.09. 3902/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 24.10.-28.10. 4319/2016 BEM und krankheitsbedingte Kündigung 14.11.-18.11. 4603/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 48 216 52 Binz / Rügen - ARKONA Strandhotel (siehe unter O wie Ostseebad Binz) 320 Boppard am Rhein - BEST WESTERN PREMIER Bellevue Rheinhotel Rheinallee 41, 56154 Boppard, www.bellevue-boppard.de Das obere Mittelrheintal gehört seit 2002 zu den bedeutendsten anerkannten Kultur- und Naturgütern der Erde. Die schon von den Römern besiedelte Stadt Boppard bildet das pulsierende Herz der Ferienregion Mittelrhein mit Sehenswürdigkeiten wie der Kurtrierischen Burg, der Severus Kirche, das Karmeliterkloster und das Thonet-Museum. Das Hotel liegt direkt am Rheinufer und ist geprägt von über 100-jähriger Familientradition. Entspannung finden Sie im Wellnessbereich mit Hallenbad, Dampfbad, Sauna, Erlebnisduschen, Ruhe- sowie Fitnessraum oder Sie genießen den Abend im Weinkeller. Die Außenterrasse lädt bei gutem Wetter zum gemütlichen Beisammensein mit bestem Ausblick ein. Termin Kennung 2016 Seminar Seite 04.04.-08.04. 1417/2016 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1 232 18.04.-22.04. 1611/2016 Das Direktionsrecht des Arbeitgebers 138 09.05.-13.05. 1912/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 30.05.-03.06. 2207/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 06.06.-10.06. 2310/2016 Typische Fehler in der Betriebsratsarbeit vermeiden 88 58 118 13.06.-17.06. 2405/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 27.06.-01.07. 2601/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 04.07.-08.07. 2702/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 25.07.-29.07. 3010/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1 230 05.09.-09.09. 3604/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 19.09.-23.09. 3804/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4) 54 26.09.-30.09. 3909/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1 74 17.10.-21.10. 4207/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 Bremen - Courtyard by Marriott Theodor-Heuss-Allee 2, 28215 Bremen, www.courtyardbremen.com Bremen bietet viele Sehenswürdigkeiten wie das Bremer Rathaus, die Bremer Stadtmusikanten oder die Böttcherstraße mit ihrer Backstein-Architektur. Das Courtyard Bremen liegt direkt am Hauptbahnhof und das Stadtzentrum mit seinen zahlreichen Attraktionen ist fußläufig zu erreichen. Die Abende im Hotel lassen sich sportlich im Fitnessraum mit Cardio-Geräten oder gemütlich in der Hotelbar verbringen. Termin Kennung Seminar 2016 Seite 25.04.-29.04. 1704/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 27.06.-01.07. 2602/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 18.07.-22.07. 2905/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 05.09.-09.09. 3607/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 2 75 12.09.-16.09. 3702/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 10.10.-14.10. 4120/2016 PC-Einsatz im Betriebsrat 44 180 321 Bremen - elements pure Feng Shui Concept Hotel Birkenstraße 15, 28195 Bremen, www.elements-pure.de Bremen ist eine moderne Stadt mit maritimer Vergangenheit. Kunst und Kultur erleben Sie unter anderem im Goethe-Theater, der Kunsthalle, dem Konzerthaus „Die Glocke“, dem Musicaltheater oder dem Übersee-Museum. Das elements pure Hotel ist das erste Feng Shui Concept Hotel und bietet seinen Gästen eine außergewöhnliche Atmosphäre. In wenigen Gehminuten erreicht man den Dom sowie das Rathaus und die Roland-Statue, die beide zum UNESCO Weltkulturerbe gehören. Am Abend kann man im Roof-Top-Spa entspannen oder an der Bar den Tag ausklingen lassen. Termin Kennung 2016 Seminar 25.01.-29.01. 0403/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 06.06.-10.06. 2304/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 28.11.-02.12. 4802/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 Rathaus und Dom von Bremen © Mapics - Fotolia.com 322 Seite Dresden - Dorint Hotel Grunaer Straße 14, 01069 Dresden, www.dorint.com/dresden Dresden, auch „Elbflorenz“ genannt, ist eine Kunst- und Kulturstadt, die sich vor allem durch ihre barocke und mediterrane Architektur auszeichnet. Das Dorint Hotel liegt nahe der Frauenkirche und der weltberühmten Semperoper. Fußläufig ist die historische Altstadt mit ihrer imposanten Barockkulisse erreichbar. Das Dorint Hotel bietet ein „Aqua Spa“ mit Sauna, Sanarium, Ruheraum, Kneipp-Fußbecken sowie einem Pool mit integriertem Whirlpool und Gegenstromanlage. Im Fitnessraum stehen verschiedene Cardio-Geräte zur Verfügung oder Sie genießen den Rest des Tages in der Bier- und Weinstube. Termin Kennung 2016 Seminar Seite 04.01.-08.01. 0103/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 25.01.-29.01. 0401/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 01.02.-05.02. 0503/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 08.02.-12.02. 0602/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 22.02.-26.02. 0804/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 07.03.-11.03. 1007/2016 Rechtskompetenz für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter 04.04.-06.04. 1413/2016 Befristet Beschäftigte 11.04.-15.04. 1507/2016 Wirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte 18.04.-22.04. 1610/2016 Arbeitsrecht für Profis (AR 4) 18.04.-22.04. 1614/2016 Die Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG 25.04.-29.04. 1705/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4) 25.04.-29.04. 1717/2016 Den Sozialplan aktiv mitgestalten und optimal verhandeln 92 155 64 62 128 54 163 09.05.-13.05. 1907/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 09.05.-13.05. 1911/2016 Die Haftung des Betriebsrats vermeiden 76 30.05.-03.06. 2209/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2 90 06.06.-10.06. 2308/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 66 13.06.-17.06. 2402/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 13.06.-17.06. 2414/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1 230 20.06.-24.06. 2512/2016 Zielvereinbarung und Jahresgespräch 134 20.06.-24.06. 2520/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1 278 04.07.-08.07. 2704/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 11.07.-15.07. 2801/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 11.07.-15.07. 2804/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 18.07.-22.07. 2912/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1 08.08.-12.08. 3203/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 29.08.-02.09. 3511/2016 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1 196 60 232 05.09.-09.09. 3605/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 19.09.-23.09. 3803/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 10.10.-14.10. 4112/2016 Die Arbeit im Betriebsausschuss 106 10.10.-14.10. 4117/2016 Die Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verhandeln 141 17.10.-21.10. 4209/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1 74 17.10.-21.10. 4210/2016 Betriebsverfassungsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter 93 24.10.-28.10. 4301/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 07.11.-11.11. 4512/2016 Der Betriebsrat im Bewerbungs- und Auswahlverfahren 14.11.-18.11. 4606/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 132 88 14.11.-18.11. 4608/2016 Uneinigkeit im Betriebsrat 198 21.11.-25.11. 4716/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 2 279 28.11.-02.12. 4804/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 28.11.-02.12. 4806/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 3 91 12.12.-16.12. 5003/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 323 Düsseldorf - Mercure Hotel Düsseldorf City Center Am Stresemannplatz 1, 40210 Düsseldorf, www.mercure.com Das Mercure Hotel Düsseldorf City Center liegt sehr zentral, nicht weit entfernt von der Königsallee, der Düsseldorfer Altstadt und der Rheinpromenade. Alle Zimmer sind klimatisiert. Im Restaurant erlebt man kulinarische Momente mit internationalen Köstlichkeiten und regionalen Speisen. In der Hotelbar hat man die Möglichkeit, ein kühles Altbier oder andere Getränke sowie warme und kalte Snacks zu genießen. Termin Kennung 2016 Seminar 18.01.-22.01. 0302/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 25.04.-27.04. 1716/2016 Minijobber und Teilzeitbeschäftigte 01.08.-05.08. 3103/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 15.08.-19.08. 3305/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 29.08.-02.09. 3508/2016 Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht Seite 52 156 52 58 121 Düsseldorf - NH Düsseldorf City Kölner Straße 186-188, 40227 Düsseldorf, www.nh-hotels.de Die Stadt Düsseldorf ist bekannt für ihren Einkaufsboulevard Königsallee, ihre Altstadt und die Rheinuferpromenade. Das NH Düsseldorf City punktet mit einer zentralen Lage und guter Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel. Das Gebäude selbst ist mit einem Glasdach und passenden Glasaufzügen modern gestaltet. Im neugestalteten Restaurant können die Hotelgäste saisonale Gerichte genießen. Entspannung finden Sie im Wellnessbereich mit Sauna und Dampfbad oder Sie schließen den Tag mit sportlicher Betätigung an den Fitnessgeräten ab. Termin Kennung 2016 Seminar 25.01.-29.01. 0404/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 18.04.-22.04. 1619/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1 Seite 56 263 25.04.-29.04. 1707/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 09.05.-13.05. 1909/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 66 20.06.-24.06. 2506/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 19.09.-23.09. 3807/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 26.09.-30.09. 3911/2016 So verhandeln Sie mit der Geschäftsführung auf Augenhöhe 05.12.-09.12. 4914/2016 Die Gefährdungsbeurteilung 98 239 Düsseldorf - NH Düsseldorf City Nord Münsterstraße 230-238, 40470 Düsseldorf, www.nh-hotels.de Das Hotel NH Düsseldorf City Nord bietet eine ideale, ruhige Lage im Norden Düsseldorfs. Cafés, Restaurants und Geschäfte sind bequem zu Fuß zu erreichen. Das Stadtzentrum liegt zehn Minuten mit der Bahn entfernt. Nicht nur die Altstadt und die Königsallee sind einen Besuch wert, sondern auch der Kö-Bogen mit Hofgartenterrasse, das Schloss Benrath und der Medienhafen. Den Abend können Sie in der Hotelbar ausklingen lassen oder Sie suchen Entspannung im Fitness- und Wellnessbereich mit Cardio-Geräten, Sauna, Dampfbad und Terrasse. Termin Kennung 2016 Seminar 18.04.-22.04. 1602/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 324 Seite 44 09.05.-13.05. 1919/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 2 279 04.07.-08.07. 2713/2016 Die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 2 205 26.09.-30.09. 3903/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 05.12.-09.12. 4907/2016 Arbeitsrecht für Profis (AR 4) 62 Düsseldorf - Hotel Nikko Düsseldorf Immermannstraße 41, 40210 Düsseldorf, www.nikko-hotel.de Die Kultur-, Einkaufs- und Wirtschaftsmetropole Düsseldorf hat internationales Flair. Die Altstadt, die Königsallee und die Rheinuferpromenade sind vom Hotel Nikko fußläufig erreichbar. Der Wellnessund Spa-Bereich bietet Ihnen eine Saunalandschaft, Ruhezonen, Körper- und Gesichtsbehandlungen sowie einen Pool. Im Mini-Gym können Sie sich sportlich betätigen. In der Bar kann man den Abend ausklingen lassen. Termin Kennung 2016 Seminar 11.04.-15.04. 1509/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1 25.07.-29.07. 3011/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 2 10.10.-14.10. 4103/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) Seite 74 264 48 Medienhafen in Düsseldorf © davis - Fotolia.com 325 Erfurt - Mercure Hotel Erfurt Altstadt Meienbergstraße 26-27, 99084 Erfurt, www.mercure.com Erfurt ist eine der ältesten Städte Deutschlands mit einem fast vollständig erhaltenen mittelalterlichen Stadtkern. Das Mercure Hotel liegt im historischen Zentrum von Erfurt mit direkter Anbindung an die Fußgängerzone und in unmittelbarerer Nähe vieler Sehenswürdigkeiten. Im historischen Restaurant des Hotels, erbaut im Jahre 1451, werden Thüringer Hausmannskost und internationale Spezialitäten angeboten. Zur Entspannung am Abend können die Hotelgäste die Sauna, den Whirlpool und die Infrarot-Kabine im Wellnessbereich nutzen. Termin Kennung Seminar 2016 Seite 07.03.-11.03. 1009/2016 Bundesarbeitsgericht aktuell 123 18.04.-22.04. 1609/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 27.06.-01.07. 2611/2016 Bundesarbeitsgericht aktuell 123 19.09.-23.09. 3801/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 10.10.-14.10. 4113/2016 Bundesarbeitsgericht aktuell 123 28.11.-02.12. 4813/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1 230 Frankfurt / Main - Leonardo Royal Hotel Frankfurt Mailänder Straße 1, 60598 Frankfurt / Main, www.leonardo-hotels.de Frankfurt am Main, die dynamische und internationale Finanz- und Messestadt, besitzt die imposanteste Skyline Deutschlands. In der geschäftigen Innenstadt finden Sie historische Sehenswürdigkeiten wie den Kaiserdom oder die Paulskirche. Das Leonardo Royal Hotel befindet sich am höchsten Punkt der Stadt und bietet mit seinen 100 Meter Höhe auf 25 Stockwerken einen atemberaubenden Ausblick auf die Skyline Frankfurts. Das Hotel liegt im Stadtteil Sachsenhausen mit zahlreichen Restaurants und gemütlichen Äppelwoi-Kneipen. Abends können Hotelgäste im Restaurant, in der Lounge oder in der Sportsbar in geselliger Atmosphäre verweilen oder Sie suchen den sportlichen Ausgleich im Fitnessraum mit anschließendem Saunabesuch. Termin Kennung 2016 Seminar 07.03.-11.03. 1011/2016 Recht haben und Recht bekommen Seite 148 04.04.-08.04. 1401/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 10.10.-14.10. 4109/2016 Arbeitsrecht für Profis (AR 4) 62 21.11.-25.11. 4703/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 Freiburg - Mercure Hotel Freiburg am Münster Auf der Zinnen 1, 79098 Freiburg, www.mercure.com Freiburg, die geschichtsträchtige Großstadt im Schwarzwald, hat zahlreiche Sehenswürdigkeiten wie das Freiburger Münster oder das historische Kaufhaus zu bieten. Das Hotel liegt im Stadtzentrum, direkt vor dem Schlossberg in der Altstadt. Die reizende und prachtvolle Altstadt der badischen Metropole, das Freiburger Münster, das Alte und das Neue Rathaus und das historische Kaufhaus sind praktisch direkt vor der Haustür. Im Hotel können Sie die letzten Sonnenstrahlen auf der Terrasse des Restaurants genießen und in der Bar in geselliger Atmosphäre den Abend ausklingen lassen. Fitness und Wellness finden Sie gegen Gebühr im benachbarten Fitnessclub. Termin Kennung Seminar 2016 01.02.-05.02. 0505/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 11.04.-15.04. 1508/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 66 11.04.-15.04. 1515/2016 Flexible Arbeitzeiten und Zeitkonten richtig gestalten 173 09.05.-13.05. 1915/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1 196 19.09.-23.09. 3806/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 326 Seite 58 10.10.-14.10. 4123/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 2 264 24.10.-28.10. 4316/2016 Personalreduzierung und Betriebsänderung 161 14.11.-18.11. 4601/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 21.11.-25.11. 4707/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 Friedrichshafen / Bodensee - SEEhotel Friedrichshafen Bahnhofplatz 2, 88045 Friedrichshafen, www.seehotelfn.de Die Stadt Friedrichshafen liegt direkt am Bodensee. Neben der wunderschönen Lage am See, ist Friedrichshafen für das Zeppelin-Museum bekannt. Das SEEhotel befindet sich an der Uferstraße zwischen dem Bahnhof und der Promenade. Von der Dachterrasse können Sie den Blick über den See und das Alpenpanorama genießen oder Sie entspannen im Wellnessbereich mit Sauna, Dampfbad und Ruhebereich. Die Bar lädt in den Abendstunden zum Ausklang des Tages ein. Termin Kennung 2016 Seminar Seite 15.02.-19.02. 0706/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 88 07.03.-11.03. 1002/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 04.04.-08.04. 1409/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 01.08.-05.08. 3106/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 24.10.-28.10. 4307/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 Füssen - Luitpoldpark-Hotel Füssen Bahnhofstraße 1-3, 87629 Füssen, www.luitpoldpark-hotel.de Die malerische Stadt Füssen mit ihrer lebendigen Altstadt, ihren traumhaften Landschaften und den atemberaubenden Königsschlössern Neuschwanstein und Hohenschwangau zählt zu den unbestrittenen Highlights eines jeden Allgäubesuchs. Das Luitpoldpark-Hotel befindet sich im Herzen der Stadt, direkt am angrenzenden Stadtpark. Absolutes Highlight des Hotels ist der 1500 m² große Wellness- und Beautybereich, der nicht nur eine Saunalandschaft zu bieten hat, sondern auch einen Beauty & Spa mit Massageangeboten sowie Kosmetikbehandlungen. Im Fitnessbereich können die Hotelgäste bei Cardio- oder Krafttraining aktiv sein. Termin Kennung Seminar 2016 01.02.-05.02. 0510/2016 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1 Seite 232 08.02.-12.02. 0603/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 14.03.-18.03. 1111/2016 Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht 120 30.05.-03.06. 2202/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 06.06.-10.06. 2301/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 22.08.-26.08. 3405/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 24.10.-28.10. 4308/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 14.11.-18.11. 4612/2016 Alkohol und Suchterkrankung 240 Schloss Neuschwanstein bei Füssen © Patryk Kosmider - Fotolia.com 327 Gaienhofen / Bodensee - Hotel Hoeri am Bodensee Uferstraße 20-23, 78343 Gaienhofen, www.hoeri-am-bodensee.de Gaienhofen liegt auf der Halbinsel Höri im Bodensee. In der Umgebung des Hotels lassen sich unter anderem das Hermann-Hesse-Museum, das Schloss Gaienhofen oder das Wahrzeichen der Höri - die Kirche von Horn erkunden. Das Hotel Hoeri am Bodensee liegt mit seinem ausgedehnten Gelände direkt an den Ufern des Bodensees mit eigenem Seeufer und Seezugang. In allen Jahreszeiten bezaubern Wasser und Aussicht die Besucher des Hotels. Das Hotel ist eines der schönsten am Bodensee mit einer wunderschönen Liegelandschaft, Panorama-Schwimmbad, Saunalandschaft innen und außen, Dampfbad, Ruhebereich und Babor Spa. Das Restaurant mit Seeterrasse und Wintergarten bietet die Möglichkeit kulinarische Köstlichkeiten bei frischer Luft und tollem Ausblick zu genießen. Termin Kennung 2016 Seminar 04.04.-08.04. 1408/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 18.04.-22.04. 1606/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 20.06.-24.06. 2516/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1 Seite 58 56 214 Garmisch-Partenkirchen - Dorint Sporthotel Mittenwalder Straße 59, 82467 Garmisch-Partenkirchen, www.dorint.com/garmisch-partenkirchen Garmisch-Partenkirchen liegt am Fuße der Zugspitze und ist einer der bedeutendsten heilklimatischen Kurorte der bayerischen Alpen sowie die Wintersportmetropole Deutschlands. Das Dorint Sporthotel bietet einen einmaligen Blick auf die Zugspitze mit einzigartigem Bergpanorama zu allen Jahreszeiten. Am Abend bieten Kaminbar und Biergarten ein schönes Ambiente, um sich in geselliger Runde zu unterhalten. Der Sport kommt in diesem Hotel mit eigener Tennisschule, Fitnessstudio plus Fitnesskurse, Sport- und Gesundheitsinstitut, Kletterwand uvm. nicht zu kurz. Wer Entspannung sucht, findet sie im Wellnessbereich mit Bade- und Saunalandschaft im toskanischen Stil, Indoor Pool und Whirlpool, Dampfbad und Ruhebereich sowie 25-MeterSchwimmbecken. Termin Kennung 2016 Seminar 15.02.-19.02. 0709/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1 Seite 196 27.06.-01.07. 2607/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 18.07.-22.07. 2908/2016 Betriebsversammlungen leiten und organisieren 97 17.10.-21.10. 4218/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1 230 07.11.-11.11. 4504/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 Göhren / Rügen - Hotel Hanseatic Rügen (siehe unter O wie Ostseebad Göhren) Bergpanorama Grainau bei Garmisch-Partenkirchen © backlightphoto88 - Fotolia.com 328 Gelsenkirchen - Courtyard by Marriott Parkallee 3, 45891 Gelsenkirchen, www.marriott.de Grüne Halden, monumentale Industriedenkmäler, das Musiktheater im Revier und natürlich die blauweiße Fankurve - das alles ist Gelsenkirchen, die Stadt mitten im Ruhrgebiet. Das Courtyard Hotel liegt direkt neben der Veltins-Arena und bietet einen wunderbaren Ausblick auf eine Industriestätte mit blühender Natur wie auf Schloss Berge, den Nordsternpark und der Zoom Erlebniswelt. In der 11. Etage befindet sich der Spa-Bereich des Hotels mit Sauna, Solarium, Dampfbad und Fitnessraum. Im Sommer lässt sich das Ruhrgebietsflair auf der Sommerterrasse des Hotels bei kalten Getränken genießen. Termin Kennung Seminar 2016 25.01.-29.01. 0405/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 22.02.-26.02. 0803/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) Seite 58 52 07.03.-11.03. 1014/2016 Alkohol und Suchterkrankung 240 14.03.-18.03. 1115/2016 Die Arbeitsstättenverordnung 218 11.04.-15.04. 1502/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 25.04.-29.04. 1708/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 25.04.-29.04. 1710/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 09.05.-13.05. 1917/2016 Betriebsklima produktiv und human gestalten 252 19.09.-23.09. 3813/2016 Die Arbeitsstättenverordnung 218 07.11.-11.11. 4506/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 21.11.-25.11. 4713/2016 Praktische Suchtprävention im Betrieb 52 241 Gelsenkirchen - Arena “Auf Schalke” © Stadt Gelsenkirchen 329 Hamburg - ARCOTEL Rubin Steindamm 63, 20099 Hamburg, www.arcotelhotels.com Das Designhotel liegt zentral im aufstrebenden, jungen Szene- und Kulturviertel St. Georg unweit des Hauptbahnhofs. Direkt an der Außenalster zieht der Stadtteil viele Künstler und unterschiedliche Kulturen an. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten liegen in der Nähe vom Hotel oder sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, z. B. die Alster, die Mönckebergstraße oder andere Sehenswürdigkeiten. Der Wellness- und Fitnessbereich mit Panoramafenster im siebten Obergeschoss, Dachterrasse, Ruhebereich, Sauna, Dampfbad und modernen Fitnessgeräten, bietet einen wunderbaren Ausblick auf die „Perle des Nordens“. Termin Kennung 2016 Seminar Seite 11.01.-15.01. 0203/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 01.02.-05.02. 0501/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 08.02.-12.02. 0606/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2 90 29.02.-04.03. 0912/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 2 11.04.-15.04. 1510/2016 Als Führungskraft im Betriebsrat 25.04.-29.04. 1706/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 279 77 56 20.06.-24.06. 2517/2016 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1 232 04.07.-08.07. 2715/2016 Mitarbeiterbefragungen aus Sicht des Betriebsrats 255 18.07.-22.07. 2903/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 12.09.-16.09. 3713/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1 196 11.10.-14.10. 4121/2016 Arbeitsschutz Aktuell - Das AAS-Begleitseminar zur Messe 2016 221 24.10.-28.10. 4312/2016 Die Vorhaben des Betriebsrats - Von der Planung bis zur Umsetzung 79 21.11.-25.11. 4706/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 28.11.-02.12. 4807/2016 Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 121 Hamburg - Crowne Plaza Hamburg Graumannsweg 10, 22087 Hamburg, www.crowneplaza.com Das Crowne Plaza Hotel befindet sich zentrumsnah an der Außenalster im Stadtteil Hohenfelde und bietet einen idealen Ausgangspunkt zur Stadtbesichtigung. Der Hauptbahnhof und die Innenstadt sind fußläufig innerhalb von zehn Minuten erreichbar. Gesellige Stunden können im Restaurantbereich oder in der Bar & Lounge des Hotels verbracht werden. Das Fitnesscenter des Hotels bietet den Hotelgästen Sportmöglichkeiten an. Sie können im beheizten Innenpool oder Whirlpool aber auch die Möglichkeit zur Entspannung nutzen. Termin Kennung 2016 Seminar 01.02.-05.02. 0506/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 08.02.-12.02. 0607/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1 330 Seite 60 230 04.04.-08.04. 1410/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2 67 22.08.-26.08. 3406/2016 Arbeitsrecht für Profis (AR 4) 62 05.12.-09.12. 4908/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 66 Hamburg - InterCityHotel Hamburg Hauptbahnhof Glockengießerwall 14/15, 20095 Hamburg, www.hamburg-hauptbahnhof.intercityhotel.com Hamburg, die lebendige Großstadt mit einem der größten Häfen Europas, bietet neben Reeperbahn und Fischmarkt eine Vielzahl von Attraktionen. Das Hotel liegt direkt am Hauptbahnhof gegenüber der Kunsthalle. Die Top-Sehenswürdigkeiten sind der Hamburger Michel, der Hamburger Hafen und die Altstadt sowie der berühmte Park Planten un Blomen. Im Zimmerpreis inbegriffen ist das FreeCityTicket, ein Fahrschein für den gesamten öffentlichen Nahverkehr und diverse Fährverbindungen in der näheren Umgebung. Termin Kennung 2016 Seminar Seite 11.01.-15.01. 0204/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 18.01.-22.01. 0301/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 29.02.-04.03. 0904/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 07.03.-11.03. 1016/2016 Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 2 11.04.-15.04. 1511/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 18.04.-20.04. 1613/2016 Der Konzernbetriebsrat 271 88 111 25.04.-29.04. 1701/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 09.05.-13.05. 1905/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 13.06.-17.06. 2410/2016 Geschäftsführung, Organisation und Management des Betriebsrats 25.07.-29.07. 3009/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1 96 214 01.08.-05.08. 3102/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 15.08.-19.08. 3304/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 29.08.-02.09. 3505/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 12.09.-14.09. 3712/2016 Soziale Netzwerke im Konflikt mit dem Arbeitsrecht 17.10.-21.10. 4206/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 24.10.-28.10. 4318/2016 Die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 1 07.11.-11.11. 4505/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 21.11.-25.11. 4715/2016 Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 1 28.11.-02.12. 4801/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 05.12.-09.12. 4909/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 2 12.12.-16.12. 5009/2016 Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 181 56 204 52 270 44 75 116 Hamburg - RAMADA Hotel Hamburg City Center Amsinckstraße 39-41, 20097 Hamburg, www.h-hotels.com Das RAMADA Hotel im Herzen Hamburgs wurde im Herbst 2015 neu eröffnet und lädt die Gäste mit stilvollem Ambiente zum Verweilen ein. Mit günstiger Verkehrsanbindung ist es nur wenige 100 Meter von der Innenstadt, dem Hauptbahnhof und der Elbe mit dem Hafen und dem Cruise Terminal entfernt. Das Hotel bietet einen perfekten Ausgangspunkt um die Hafenstadt mit ihren Sehenswürdigkeiten wie dem „Museum der Arbeit“, der Hamburger Kunsthalle oder der St. Michaelis-Kirche, auch Hamburger Michel genannt, zu erkunden. Oder Sie nutzen einfach die Bar oder den Fitnessbereich des Hotels. Termin Kennung 2016 Seminar Seite 18.01.-22.01. 0303/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4) 54 25.07.-29.07. 3001/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 12.12.-16.12. 5007/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1 74 331 Heidelberg - NH Heidelberg Bergheimer Straße 91, 69115 Heidelberg, www.nh-hotels.de Die Stadt Heidelberg ist bekannt für ihre malerische Altstadt mit ihrem weltberühmten Schloss und ihrer renommierten Universität. Das NH Heidelberg liegt nur wenige Minuten von der Altstadt entfernt und nahe des Neckars. Das Fitnessstudio liegt im alten Teil des Hotels und bietet verschiedene Cardio-Geräte. Im Spa-Bereich können Sie den Alltag bei einem Saunagang, im Dampfbad, bei einer Wellnessdusche oder im Erholungsbereich mit Thermalstühlen eine Zeit lang vergessen. Im Sommer bietet die Hotelterrasse eine gemütliche Atmosphäre, um ein kühles Getränk zu genießen oder Sie verbringen einen geselligen Abend in der Lobby-Bar des Hotels. Termin Kennung 2016 Seminar Seite 07.03.-11.03. 1013/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1 230 30.05.-03.06. 2210/2016 Die Arbeit im Personalausschuss 107 13.06.-17.06. 2413/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 2 215 27.06.-01.07. 2610/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 88 08.08.-12.08. 3204/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 66 22.08.-26.08. 3402/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 05.09.-09.09. 3613/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 2 279 07.11.-11.11. 4503/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 21.11.-25.11. 4704/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4) 54 Heringsdorf / Usedom - Maritim Hotel Kaiserhof (siehe unter O wie Ostseebad Heringsdorf) Karlsruhe - ACHAT Comfort Karlsruhe An der Vogelhardt 10, 76149 Karlsruhe, www.achat-hotels.com Im Zentrum von Karlsruhe befindet sich das Residenzschloss, zu dem strahlenförmig 32 Straßen führen. Zahlreiche öffentliche Parks und Grünflächen bieten eine einzigartige Vielfalt grüner Ruheinseln. Daneben laden zahlreiche Straßencafés, Biergärten und Plätze zum Erholen und Entspannen ein. Vom ACHAT Comfort Hotel ist das Stadtzentrum mit seinen Highlights mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. In der Lobby-Bar des Hotels ist ein entspannter Tagesausklang möglich. Termin Kennung Seminar 2016 18.01.-22.01. 0309/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1 332 Seite 263 14.03.-18.03. 1103/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 25.04.-29.04. 1703/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 12.09.-16.09. 3705/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 07.11.-11.11. 4510/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1 74 Köln - Maritim Hotel Heumarkt 20, 50667 Köln, www.maritim.de Köln zeichnet sich aus durch den Dom, das Nationalgetränk Kölsch, die urigen Brauhäuser und nicht zuletzt durch das „Echt Kölnisch Wasser“ und die Kölsche Sprache. Das Maritim Hotel liegt direkt am Rhein, nur wenige Schritte von der reizvollen Altstadt entfernt. Im Schatten des Doms befinden sich zahlreiche Kulturdenkmäler wie das berühmte römische Dionysosmosaik oder der Gürzenich. Die Bier- und Weinstube im Maritim Hotel mit ihrem elegant-rustikalen Ambiente lädt zu geselligen Stunden mit regionalen Köstlichkeiten ein. Abends finden Sie Unterhaltung in der Piano-Bar oder Sie gönnen sich ein wenig Ruhe im hoteleigenen Pool. Termin Kennung Seminar 2016 11.01.-15.01. 0207/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1 15.02.-19.02. 0702/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 15.02.-19.02. 0710/2016 Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 3 Seite 278 56 272 22.02.-26.02. 0801/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 22.02.-26.02. 0807/2016 Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter 94 29.02.-04.03. 0905/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4) 54 29.02.-04.03. 0908/2016 Arbeitsrecht für Profis (AR 4) 62 14.03.-18.03. 1106/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 04.04.-08.04. 1419/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 3 280 11.04.-15.04. 1517/2016 Die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 1 204 11.04.-15.04. 1518/2016 Umgang mit Burnout im Unternehmen 238 18.04.-22.04. 1612/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2 18.04.-22.04. 1617/2016 Typische Fehler bei der Kündigung 90 165 13.06.-17.06. 2401/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 13.06.-17.06. 2409/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 2 75 20.06.-24.06. 2505/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 20.06.-24.06. 2514/2016 Sozialrecht für Betriebsräte 27.06.-01.07. 2608/2016 Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 1 186 68 27.06.-01.07. 2613/2016 Als Betriebsrat vor der Einigungsstelle 147 11.07.-15.07. 2810/2016 Das aktuelle Urlaubsrecht 133 11.07.-15.07. 2811/2016 Krankheitsbedingte Fehlzeiten 139 18.07.-22.07. 2902/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 18.07.-22.07. 2911/2016 Betriebsrat und ältere Arbeitnehmer 189 25.07.-26.07. 3012/2016 Die Wahl zur JAV 273 01.08.-05.08. 3107/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2 67 08.08.-12.08. 3205/2016 Betriebsverfassungsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter 93 22.08.-26.08. 3408/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1 05.09.-09.09. 3608/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 3 05.09.-09.09. 3612/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 3 12.09.-16.09. 3704/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 214 91 265 48 12.09.-16.09. 3714/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1 263 26.09.-30.09. 3914/2016 Richtige Ein- und Umgruppierung nach dem ERA-TV 137 26.09.-30.09. 3915/2016 Recht haben und Recht bekommen 148 10.10.-14.10. 4119/2016 Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle - Grundlagenseminar 170 10.10.-14.10. 4122/2016 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 2 234 17.10.-21.10. 4204/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 17.10.-21.10. 4212/2016 Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 14.11.-18.11. 4605/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 14.11.-18.11. 4614/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 4 21.11.-25.11. 4702/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 21.11.-25.11. 4709/2016 Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 2 52 116 58 266 48 69 28.11.-02.12. 4809/2016 Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 1 178 05.12.-09.12. 4912/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 2 197 05.12.-09.12. 4913/2016 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 3 235 12.12.-16.12. 5001/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 12.12.-16.12. 5010/2016 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1 44 232 333 Köln - Lindner Hotel City Plaza Köln Magnusstraße 20, 50672 Köln, www.lindner.de Die Stadt Köln ist für ihre Geschichte sowie ihr kulturelles und architektonisches Erbe, besonders den Kölner Dom bekannt. In Ihrer Altstadt gibt es zahlreiche Brauhäuser, in denen man das Traditionsgetränk Kölsch kosten kann. Vom Lindner Hotel City Plaza sind der Kölner Dom, die lebendigen Einkaufsstraßen sowie der Rhein fußläufig erreichbar. Nach einem Seminartag können Sie den Abend im Fitnessbereich oder dem Wellnessbereich mit finnischer Sauna, Fußbädern, Ruhezonen, Massagen und Anwendungen ausklingen lassen. Oder Sie genießen ein Getränk in der Bar, auf der Terrasse oder im Biergarten. Termin Kennung Seminar 2016 25.01.-29.01. 0408/2016 Die Rentenreform - Aktuelle Rechtsfragen zur Rente 22.02.-26.02. 0802/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 11.04.-15.04. 1504/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 20.06.-24.06. 2515/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1 Seite 188 48 52 196 27.06.-01.07. 2603/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 04.07.-08.07. 2714/2016 Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen 237 11.07.-15.07. 2809/2016 Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht 120 18.07.-22.07. 2913/2016 BEM und krankheitsbedingte Kündigung 216 25.07.-29.07. 3006/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 01.08.-05.08. 3105/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 26.09.-30.09. 3918/2016 Betriebliches Gesundheitsmanagement 60 56 246 10.10.-14.10. 4111/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 88 05.12.-09.12. 4903/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 12.12.-16.12. 5004/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 Konstanz / Bodensee - Hotel Halm Konstanz Bahnhofplatz 6, 78462 Konstanz, www.hotel-halm.de Die Universitätsstadt Konstanz ist die größte Stadt am Bodensee. Die Altstadt ist seit dem Mittelalter größtenteils unverändert geblieben. Neben den historischen Sehenswürdigkeiten hat Konstanz mit dem Stadttheater, der Kammeroper oder den verschiedensten Museen auch kulturell einiges zu bieten. Das Hotel Halm Konstanz liegt verkehrsgünstig gegenüber dem Bahnhof und in unmittelbarer Nähe zum Zentrum. Der Hafen ist in wenigen Gehminuten zu erreichen. Im Hotel Halm verbinden sich Historie und Moderne, es schreibt nun schon seit 1874 Geschichte und seine imposante Empfangs- bzw. Treppenhalle sowie der historische „Maurische Saal“ versetzen die Hotelgäste zwei Jahrhunderte zurück in die Vergangenheit. Entspannung finden Sie im Wellnessbereich mit Sauna oder Sie besuchen die Bar in gemütlicher Bibliotheks-Atmosphäre. Termin Kennung 2016 Seminar 07.03.-11.03. 1001/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 06.06.-10.06. 2306/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 13.06.-17.06. 2415/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1 Seite 44 56 263 11.07.-15.07. 2808/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2 90 25.07.-29.07. 3002/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 12.09.-16.09. 3709/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2 67 19.09.-23.09. 3809/2016 Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht 120 26.09.-30.09. 3919/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1 278 10.10.-14.10. 4114/2016 Die Überwachungs- und Kontrollaufgaben des Betriebsrats 130 17.10.-21.10. 4203/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 Kühlungsborn - Upstalsboom Hotel Residenz & SPA (siehe unter O wie Ostseebad Kühlungsborn) 334 Leipzig - InterCityHotel Leipzig Tröndlinring 2, 04105 Leipzig, www.leipzig.intercityhotel.com Die Stadt Leipzig ist eine dynamische Wirtschafts- und Kulturmetropole in Mitteldeutschland. Das Herz der Stadt schlägt in dem nur 1 km² großen, kompakten Zentrum. Das InterCityHotel Leipzig liegt direkt am Hauptbahnhof nahe der Innenstadt. Viele Leipziger Sehenswürdigkeiten, wie das Alte Rathaus, die Nikolaikirche, die Oper oder das Gewandhaus, sind bequem zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Das FreeCityTicket für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist im Zimmerpreis inbegriffen. Im Hotel befinden sich eine Sportsbar und eine Lounge, die Sie für die Abendstunden nutzen können. Termin Kennung 2016 Seminar 07.03.-11.03. 1010/2016 Betriebsvereinbarungen in der Praxis 14.11.-18.11. 4602/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 28.11.-02.12. 4814/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1 Seite 146 48 263 Leipzig - Marriott Hotel Am Hallischen Tor 1, 04109 Leipzig, www.marriott.de Leipzig ist bekannt als Stadt der Musik und Handelszentrum sowie die Heimat von Goethe und Bach und schreibt im Jahr 2015 eine 1000-jährige Geschichte. Das Marriott Hotel in Leipzig liegt zwischen einem der größten Hauptbahnhöfe Europas und den wunderschönen historischen Einkaufspassagen. Mit Fitnesscenter und Businesscenter ist es vor allem für Geschäftsleute sehr ansprechend. Das Wellnesscenter beinhaltet einen Innenpool und einen Whirlpool, um am Abend zu entspannen oder Sie genießen die Abendstunden in der Bar & Lounge des Hotels, die in der neuen Lobby zu finden ist. Termin Kennung 2016 Seminar Seite 22.02.-26.02. 0811/2016 Betriebliches Gesundheitsmanagement 246 29.02.-04.03. 0907/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 18.04.-22.04. 1605/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 04.07.-06.07. 2707/2016 Die Mitbestimmungsrechte im internationalen Konzern 52 140 11.07.-15.07. 2802/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 22.08.-26.08. 3403/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 24.10.-28.10. 4303/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 Völkerschlachtdenkmal in Leipzig © mije shots - Fotolia.com 335 München - RAMADA Hotel & Conference Center München Messe Konrad-Zuse-Platz 14, 81829 München, www.h-hotels.com Direkt gegenüber der Messe München gelegen, mit direktem U-Bahn-Anschluss an die Münchner Innenstadt, ist das RAMADA Hotel idealer Ausgangspunkt für einen München-Besuch. Die Stadt München bietet allerlei Sehenswürdigkeiten wie zum Beispiel die Frauenkirche, den Marienplatz, das Hofbräuhaus, den Englischen Garten, die Peterskirche, der Olympiapark oder die Allianz Arena. Im 400 m² großen Fitness- und Wellnessbereich mit Whirlpool, Bio- sowie finnischer Sauna können Sie entspannen oder Sie treiben im Fitnessbereich ein wenig Sport. Die Abendstunden können gemütlich in der Bar im Hotel verbracht werden. Termin Kennung Seminar 2016 Seite 11.01.-15.01. 0201/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 22.02.-26.02. 0806/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1 74 07.03.-11.03. 1015/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 2 264 27.06.-01.07. 2612/2016 Gleichbehandlung von Frauen und Männern 142 17.10.-21.10. 4215/2016 Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 2 179 12.12.-16.12. 5008/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2 90 München - TRYP München City Center Hotel Paul-Heyse-Straße 24, 80336 München, www.tryphotels.com Die Landeshauptstadt München bietet neben dem Hofbräuhaus und der bayrischen Gemütlichkeit eine Vielzahl von Sehenswürdigkeiten. Im Deutschen Museum können Meisterwerke aus Naturwissenschaften und Technik bestaunt werden. Der Englische Garten ist einer der größten innerstädtischen Parks weltweit. Am Marienplatz können Sie sehenswerte gotische Architektur bestaunen. Das Hotel liegt zentrumsnah in der Nähe des Deutschen Theaters und nur wenige Gehminuten von der Theresienwiese entfernt. Am Abend können Sie im Hotel die Sauna oder den Fitnessbereich nutzen. Die hoteleigene Bar und der begrünte Innenhof laden zu geselligen Stunden ein. Termin Kennung 2016 Seminar 18.01.-22.01. 0307/2016 Betriebsverfassungsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter 01.02.-05.02. 0508/2016 Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 15.02.-19.02. 0705/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2 93 121 67 22.02.-26.02. 0812/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1 263 29.02.-04.03. 0910/2016 Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle - Grundlagenseminar 170 07.03.-11.03. 1003/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 14.03.-18.03. 1107/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 04.04.-08.04. 1407/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 18.04.-22.04. 1604/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 25.04.-29.04. 1718/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1 48 214 06.06.-10.06. 2307/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 13.06.-17.06. 2408/2016 Arbeitsrecht für Profis (AR 4) 62 20.06.-24.06. 2504/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 04.07.-08.07. 2703/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 18.07.-22.07. 2901/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 15.08.-19.08. 3303/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 05.09.-09.09. 3602/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 10.10.-14.10. 4106/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 17.10.-21.10. 4205/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 21.11.-25.11. 4714/2016 Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV) 247 28.11.-02.12. 4812/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 2 215 05.12.-09.12. 4905/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 12.12.-16.12. 5012/2016 Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 1 336 Seite 58 270 Neustadt / Weinstraße - ACHAT Premium Neustadt / Weinstraße Exterstraße 2, 67433 Neustadt an der Weinstraße, www.achat-hotels.com Neustadt an der Weinstraße bietet Ihnen mit Weinproben, Planwagenfahrten oder dem Besuch des Hambacher Schlosses, der Wiege der deutschen Demokratie, vielfältige Aktivitäten. Vom ACHAT Hotel Neustadt erreichen Sie die Innenstadt mit ihrem historischen Stadtkern in nur zwei Gehminuten. Auf der Sommerterrasse im Innenhof des Hotels oder in der Sauna können Sie den Tag ausklingen lassen. Termin Kennung 2016 Seminar 14.03.-18.03. 1105/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 25.04.-29.04. 1722/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1 Seite 56 278 06.06.-10.06. 2303/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 19.09.-23.09. 3805/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 26.09.-30.09. 3901/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 10.10.-14.10. 4107/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 Norderney - Inselhotel König Bülowallee 8, 26548 Norderney, www.inselhotel-koenig.de Norderney ist eine der Ostfriesischen Inseln in der Nordsee. Ein Großteil der Insel gehört zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, ein Weltnaturerbe. Das Inselhotel König liegt zentral mitten im Herzen Norderneys, umgeben von eleganten Geschäften, in der Nähe des Kurplatzes. Der Strand und alle sehenswerten Punkte der Insel sind fußläufig gut erreichbar. Der Saunabereich des Hotels beinhaltet u. a. eine finnische Sauna, eine Dampfsauna und ein Sanarium. Im Restaurant können Sie örtliche Genusskreationen auch auf der Panorama-Terrasse genießen. Abends lädt die Bar zum Verweilen ein. Termin Kennung 2016 Seminar Seite 07.03.-11.03. 1005/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 04.04.-08.04. 1403/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 04.04.-08.04. 1416/2016 BEM und krankheitsbedingte Kündigung 216 13.06.-17.06. 2403/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 13.06.-17.06. 2407/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 27.06.-01.07. 2604/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4) 54 27.06.-01.07. 2605/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 07.11.-11.11. 4511/2016 Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht 120 Nürnberg - Maritim Hotel Frauentorgraben 11, 90443 Nürnberg, www.maritim.de Mit über 500.000 Einwohnern ist Nürnberg die zweitgrößte Stadt Bayerns. Nürnberg bietet zahlreiche Sehenswürdigkeiten, z. B. das Albrecht-Dürer-Haus, das Germanische Nationalmuseum oder das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände. Das Maritim Hotel Nürnberg befindet sich in unmittelbarer Nähe zur historischen Altstadt mit der beeindruckenden Kaiserburg, Geschäften und Museen. Im Restaurant lassen sich regionale Speisen und internationale Spezialitäten genießen. Die Piano-Bar lädt z. T. mit Live-Musik zu gemütlichen Stunden am Abend ein. Im Fitness- und Wellnessbereich stehen Innenpool, Sauna, Massage und Fitnessraum zur Verfügung. Termin Kennung Seminar 2016 Seite 11.04.-15.04. 1503/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 09.05.-13.05. 1902/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 13.06.-17.06. 2404/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 11.07.-15.07. 2807/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 24.10.-28.10. 4304/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) 52 12.12.-16.12. 5002/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 337 Ostseebad Baabe / Rügen - Villa Sano Strandstraße 12-14, 18586 Ostseebad Baabe, www.villasano.de Das über 100 Jahre alte Seebad Baabe befindet sich auf Rügens Halbinsel Mönchgut. Die Bäderbahn bringt Sie innerhalb des Ortes von der Strandstraße zum Bollwerk und zurück. Aber auch zu Fuß und mit dem Drahtesel lassen sich Baabe und die nähere Umgebung gut erkunden. Das Hotel Villa Sano liegt im Ortskern und ist nur 5 Gehminuten von der Ostsee entfernt. Am Abend können Sie in der Wellnessoase, in der sich Nass- und Trockensauna, Ruheraum, Infrarotkabine, Schwalleimer, Tauchbecken und Sonnenterrasse befinden, entspannen oder die Hotelbar besuchen. Das Hotel bietet sowohl Wellness und Entspannung als auch Kosmetik, Beauty & Spa. Termin Kennung Seminar 2016 Seite 04.04.-08.04. 1406/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 20.06.-24.06. 2501/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 11.07.-15.07. 2803/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 18.07.-22.07. 2904/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 29.08.-02.09. 3506/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1 74 05.09.-09.09. 3610/2016 Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 1 178 26.09.-30.09. 3917/2016 Umgang mit Burnout im Unternehmen 238 07.11.-11.11. 4508/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 Ostseebad Binz / Rügen - ARKONA Strandhotel Strandpromenade 62, 18609 Ostseebad Binz, www.arkona-strandhotel.de Das Ostseebad Binz bezeichnet sich selbst als Touristenmagnet. Sehenswert in Binz sind die Seebrücke sowie die Bäderarchitektur entlang der Ostseepromenade. Das ARKONA liegt direkt an der Strandpromenade, so dass der weitläufige Sandstrand zur Erholung einlädt. Das Restaurant bietet kulinarische Gerichte an, im Sommer auch auf der Terrasse an der Promenade. In der Wellnessoase finden Sie Entspannung bei Beautybehandlungen, im Whirlpool oder Schwimmbecken, in diversen Saunen oder im Tauchbecken. Wer abends den sportlichen Ausgleich sucht, findet ihn im Fitnessbereich mit verschiedenen Fitnessgeräten. Termin Kennung Seminar 2016 14.03.-18.03. 1102/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 04.04.-08.04. 1415/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1 338 Seite 48 196 25.04.-29.04. 1712/2016 Betriebsverfassungsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter 93 09.05.-13.05. 1908/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 23.05.-27.05. 2105/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 30.05.-03.06. 2205/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 27.06.-01.07. 2616/2016 Stress am Arbeitsplatz und seine Folgen 236 11.07.-15.07. 2812/2016 Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle - Grundlagenseminar 170 12.09.-16.09. 3710/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 88 17.10.-21.10. 4202/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 24.10.-28.10. 4313/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2 90 Ostseebad Göhren / Rügen - Hotel Hanseatic Rügen & Villen Nordperdstraße 2, 18586 Ostseebad Göhren, www.hotel-hanseatic.de Göhren bietet zwei Traumstrände, die Flaniermeile „Bernsteinpromenade“, die traditionsreiche Seebrücke und ein belebtes Ortszentrum mit exzellenter Gastronomie. Das Hotel liegt auf einer ins Meer ragenden Landzunge, dem höchsten Punkt Göhrens, sodass die meisten Zimmer einen überwältigenden Blick auf Meer und Insel bieten. In der Bar kann man den Tag ausklingen lassen. Im über 1000 m² großen Fitness- und Wellnessbereich befinden sich finnische Sauna mit Meerblick, Dampfsauna, Sanarium, Massage, Kosmetik, chlorfreier Pool und Fitnessraum. Termin Kennung 2016 Seminar 11.04.-15.04. 1506/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 09.05.-13.05. 1918/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1 Seite 58 263 23.05.-27.05. 2102/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 30.05.-03.06. 2214/2016 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 2 234 13.06.-17.06. 2412/2016 Umgang mit schwierigen Menschen in der Betriebsratsarbeit 199 20.06.-24.06. 2507/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2 27.06.-01.07. 2615/2016 Die Rentenreform - Aktuelle Rechtsfragen zur Rente 22.08.-26.08. 3401/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 19.09.-23.09. 3811/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 2 67 188 48 197 26.09.-30.09. 3907/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 66 07.11.-11.11. 4507/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 Ostseebad Heringsdorf / Usedom - Maritim Hotel Kaiserhof Strandpromenade, 17424 Ostseebad Heringsdorf, www.maritim-usedom.de Heringsdorf ist eines der ältesten Seebäder auf der Insel Usedom. Eine rund 10 Kilometer lange, ununterbrochene Strandpromenade verbindet Heringsdorf mit Ahlbeck und Bansin. Das Hotel liegt nur 20 Meter vom Strand entfernt, unweit der Seebrücke. Herzstück des Hotels ist der subtropische Palmengarten, aber auch die große Sonnenterrasse zur Promenade bietet einen tollen Ausblick. Im Wintergarten mit Kamin stehen den Hotelgästen über 2.000 Bücher zur Verfügung und der Sommergarten liegt direkt an der Strandpromenade. Die Wellnessoase des Hotels erstreckt sich über drei Etagen und beinhaltet einen Vitalgarten mit Meerwasserschwimmbecken, eine umfangreiche Saunalandschaft, Physiotherapie, Thalasso-Plus Zentrum mit Kosmetik und Massage und einen Fitnessbereich mit Sportprogramm. Termin Kennung 2016 Seminar Seite 25.04.-29.04. 1702/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 09.05.-13.05. 1913/2016 Rechtskompetenz für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter 92 06.06.-10.06. 2309/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 88 20.06.-24.06. 2510/2016 Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter 94 27.06.-01.07. 2606/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 29.08.-02.09. 3504/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 05.09.-09.09. 3606/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 19.09.-23.09. 3810/2016 Typische Fehler bei der Kündigung 60 165 339 Ostseebad Kühlungsborn - Upstalsboom Hotel Residenz & SPA Ostseeallee 21, 18225 Ostseebad Kühlungsborn, www.hotelresidenz-kuehlungsborn.de Die Upstalsboom Hotel Residenz ist nur wenige Meter vom feinsandigen Ostseestrand entfernt. Vom Restaurant genießen Sie einen wunderbaren Blick auf das Meer. Am Abend lädt die Bar in der Hotellobby zu geselligen Stunden ein oder Sie begeben sich in die Lounge mit zwei Kaminen und bodentiefen Fenstern mit Meerblick. Der 1.300 m² große Wellnessbereich beinhaltet eine Sauna- und Badelandschaft, eine Regenstraße, einen Indoor Pool, ein Kaltwasserbecken und das Spa mit verschiedenen Beauty-Behandlungen und Massagen. Sport können Sie im Fitnessbereich mit Geräten, Hanteln und Sportprogramm treiben. Termin Kennung Seminar 2016 01.02.-05.02. 0504/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 14.03.-18.03. 1110/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 Seite 56 88 11.04.-15.04. 1513/2016 Beschäftigung von Leiharbeitnehmern 152 30.05.-03.06. 2211/2016 Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht 120 12.09.-16.09. 3708/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 26.09.-30.09. 3913/2016 Typische Fehler in der Betriebsratsarbeit vermeiden 10.10.-14.10. 4102/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 14.11.-18.11. 4613/2016 Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber 58 118 48 253 Ostseebad Scharbeutz - BAYSIDE Hotel Scharbeutz Strandallee 130a, 23683 Ostseebad Scharbeutz, www.bayside-hotel.de Das BAYSIDE ist ein Strandhotel zum Wohlfühlen mit einmaliger Strandlage im Herzen der Lübecker Bucht. Geschmackvoll eingerichtete Zimmer und ein exklusiver Wellnessbereich bieten alles, was das Herz begehrt. Alle Zimmer besitzen einen Balkon oder eine Terrasse. Im Restaurant haben Sie die Möglichkeit ihre Speisen auf der großen Außenterrasse zu genießen. Das Wellness- und Spa bietet verschiedene Wellnessanwendungen, Bäder, Pool- und Saunabereich mit Meerblick, Beauty & Spa und im Fitnessbereich stehen Cardio- und Kraftgeräte zu Ihrer Verfügung. Termin Kennung Seminar 2016 14.03.-18.03. 1116/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 2 231 04.04.-08.04. 1411/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 3 91 18.04.-22.04. 1603/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 30.05.-03.06. 2201/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 06.06.-10.06. 2313/2016 Schreib- und Kommunikationstraining für Betriebsräte 203 17.10.-21.10. 4216/2016 Der Betriebsrat in Personalgesprächen 201 24.10.-28.10. 4320/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1 263 Ostseebad Scharbeutz - BAYSIDE Hotel © Pressestelle BAYSIDE, Friedrich Meyer 340 Seite Ostseebad Sellin / Rügen - Cliff Hotel Rügen Cliff am Meer 1, 18586 Ostseebad Sellin, www.cliff-hotel.de Das Ostseebad Sellin liegt östlich eines ausgedehnten Hochuferwaldes der Granitz an der Verbindung zur Halbinsel Mönchgut im Südosten Rügens. Sellin zählt zu den bedeutendsten Badeorten auf Rügen. Das Hotel liegt hoch oben auf dem Selliner Cliff zwischen Selliner See und Ostsee. Das 2.000 m² große Beauty & Spa bietet Massagen, Kosmetik, Coiffeur, Schwimmbad, verschiedene Saunen, Ruhebereich, Solarium und einen Fitnessraum. Gesellige Stunden können Sie in der Hansestube, der Seemannskneipe, verbringen oder Sie gesellen sich in die Lounge. Termin Kennung 2016 Seminar 11.04.-15.04. 1501/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) Seite 44 25.04.-29.04. 1713/2016 Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 116 09.05.-13.05. 1916/2016 Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht klären 202 23.05.-27.05. 2106/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1 214 29.08.-02.09. 3501/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 05.09.-09.09. 3611/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1 230 12.09.-16.09. 3711/2016 Typische Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht 119 26.09.-30.09. 3904/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 10.10.-14.10. 4116/2016 Das Direktionsrecht des Arbeitgebers 138 24.10.-28.10. 4305/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4) 54 Seebrücke Heringsdorf in Ostseebad Heringsdorf / Rügen © pure-life-pictures - fotolia.com 341 Potsdam - NH Potsdam Friedrich-Ebert-Straße 88, 14467 Potsdam, www.nh-hotels.de Potsdam, die brandenburgische Landeshauptstadt, vereint Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten für die unterschiedlichsten Interessen. Neben Schloss Sanssouci, als prominentestem Beispiel, bieten die historischen Quartiere, der Filmpark, die Naturerlebniswelt „Biosphäre“ oder die Ausflugsschifffahrt Abwechslung für jeden Geschmack. Das NH Potsdam liegt zentral im Herzen der Potsdamer Altstadt, in unmittelbarer Nähe zum Holländischen Viertel, mit seiner wunderschönen Fassade aus dem 19. Jahrhundert. Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten sind von hier aus bequem zu Fuß erreichbar. Das NH bietet einen Wellnessbereich mit Sauna, Dampfbad, Jacuzzi, Erholungsbereich und Dachterrasse. Auf der Terrasse des Restaurants können Sie auch draußen gemütlich speisen. Die Übernachtungsgäste des Hotels haben die Möglichkeit im benachbarten Fitnessclub ohne Extrakosten Sport zu treiben. Termin Kennung 2016 Seminar 04.04.-08.04. 1402/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 11.04.-15.04. 1505/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 04.07.-08.07. 2701/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 11.07.-15.07. 2806/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 15.08.-19.08. 3307/2016 Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 10.10.-14.10. 4108/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) Potsdam © seqoya - Fotolia.com 342 Seite 58 116 60 Prien am Chiemsee - Garden Hotel Reinhart Erlenweg 16, 83209 Prien am Chiemsee, www.reinhart-hotels.de Der Chiemsee wird im Volksmund auch das „Bayerische Meer“ genannt. Die südliche Lage und das malerische Panorama schaffen eine einzigartige Atmosphäre. Das Garden Hotel Reinhart liegt direkt an der Promenade mit großer, blumenreicher Liegewiese und direkter Anbindung zur Strandpromenade mitten im Chiemgauer Urlaubsparadies. Das Wellnesscenter bietet eine Bio- und eine finnische Sauna, ein Dampfbad und einen Innenpool zur Entspannung am Abend oder Sie lassen den Abend an der Hotelbar ausklingen. Termin Kennung 2016 Seminar 18.04.-22.04. 1608/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 30.05.-03.06. 2212/2016 Die Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verhandeln 20.06.-24.06. 2509/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 3 Seite 58 141 91 27.06.-01.07. 2617/2016 Betriebliches Gesundheitsmanagement 246 04.07.-08.07. 2712/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 2 197 18.07.-22.07. 2907/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1 74 25.07.-29.07. 3007/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 88 01.08.-05.08. 3104/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4) 54 29.08.-02.09. 3507/2016 Rechtskompetenz für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter 92 05.09.-09.09. 3601/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 12.09.-16.09. 3707/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 19.09.-23.09. 3812/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1 56 214 Scharbeutz - BAYSIDE Hotel Scharbeutz (siehe unter O wie Ostseebad Scharbeutz) Sellin / Rügen - Cliff Hotel Rügen (siehe unter O wie Ostseebad Sellin) St. Peter-Ording - Privathotels Dr. Lohbeck GmbH & Co. KG ambassador hotel & spa Im Bad 26, 25826 St. Peter-Ording, www.hotel-ambassador.de Eingebettet in den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bietet St. Peter-Ording eine einmalig schöne Landschaft mit Sandstrand, Salzwiesen, Dünen, Wald und natürlich ein gesundes Nordseeklima. Das Hotel liegt direkt an der Strandpromenade mit freiem Blick auf das Wattenmeer. Im Auramaris Spa des Hotels befinden sich zwei Whirlpools auf der Dachterrasse mit direktem Meerblick. Entspannen können Sie aber auch im Schwimmbad mit Farblichttherapie, in der finnischen Sauna oder im Dampfbad. Der Fitnessraum bietet Cardio-Geräte, Hanteln und ein abwechslungsreiches Aktiv- und Fitnessprogramm. Im Restaurant können Sie ihre Speisen auf der großen Seeterrasse genießen. Strandcafé und Bar bieten einen atemberaubenden Meerblick, für den Sommer eine Seeterrasse und im Winter einen Wintergarten, um sich in allen Jahreszeiten wohlzufühlen. Termin Kennung 2016 Seminar Seite 07.03.-11.03. 1006/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 04.07.-08.07. 2706/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 66 12.09.-16.09. 3703/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 26.09.-30.09. 3905/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 343 St. Peter-Ording - StrandGut Resort Am Kurbad 2, 25826 St. Peter-Ording, www.strandgut-resort.de St. Peter-Ording, das große Nordseeheil- und Schwefelbad, bietet Natur pur. Das Hotel liegt direkt an der Strandpromenade mit Panoramablick auf das Meer und die unverwechselbaren Pfahlbauten. Die benachbarte Dünen-Therme hat einen 6.500 m² großen Wellness- und Fitnessbereich, den Sie als Hotelgast nutzen können. Hier stehen Saunalandschaft, Dampfbad, Whirlpool, Fitnessraum, Wellenbad, Wasserfall, Dünengarten, Maniküre, Pediküre, Hot Stone, Hamam, Ayurveda und vieles mehr zu Ihrer Verfügung. Die Hotelgäste können den kurzen Bademantelgang vom Hotel in die Therme nutzen, um schnell in den Wellnessbereich zu gelangen oder den Abend an der Hotelbar ausklingen lassen. Termin Kennung 2016 Seminar 14.03.-18.03. 1104/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) Seite 56 30.05.-03.06. 2213/2016 Das aktuelle Arbeitszeitrecht 171 06.06.-10.06. 2311/2016 Die Überwachungs- und Kontrollaufgaben des Betriebsrats 130 Timmendorfer Strand - Lindner Country & Strand Hotel Strandallee 136-140, 23669 Timmendorfer Strand, www.lindner.de Timmendorfer Strand und Niendorf bieten lange Strände, viel Grün und eine tolle Promenade. Das im amerikanischen Landhausstil eingerichtete Hotel besitzt einen direkten Zugang zum Strand und ist nur wenige Gehminuten von der bekannten Flaniermeile am Timmendorfer Strand entfernt. Speisen Sie auf der Sommerterrasse des Hotels und genießen Sie die Meeresluft. Die Hotelbar mit Kamin bietet eine gemütliche Atmosphäre. Im Wellnessbereich des Hotels befinden sich Sauna, Dampfbad und Fitnesscorner, zusätzlich bietet das Beauty-Team mehrere Beautyanwendungen, um ihr Wohlbefinden zu steigern. Termin Kennung Seminar 2016 29.02.-04.03. 0911/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1 07.03.-11.03. 1008/2016 So verhandeln Sie mit der Geschäftsführung auf Augenhöhe 07.03.-11.03. 1012/2016 Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 1 14.03.-18.03. 1101/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 214 98 178 44 04.04.-08.04. 1418/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1 263 11.04.-15.04. 1516/2016 Uneinigkeit im Betriebsrat 198 18.04.-22.04. 1615/2016 Der Betriebsrat im Bewerbungs- und Auswahlverfahren 132 25.04.-29.04. 1720/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 3 265 09.05.-13.05. 1903/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 23.05.-27.05. 2104/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 48 56 30.05.-03.06. 2216/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 2 264 06.06.-10.06. 2314/2016 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 3 235 20.06.-24.06. 2508/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1 27.06.-01.07. 2614/2016 Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 2 25.07.-29.07. 3005/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 08.08.-12.08. 3207/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1 15.08.-19.08. 3306/2016 Die Führungsaufgaben des Betriebsratsvorsitzenden 22.08.-26.08. 3407/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 29.08.-02.09. 3510/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 2 05.09.-09.09. 3603/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 10.10.-14.10. 4115/2016 Mitbestimmung bei Personalplanung und -einsatz 17.10.-21.10. 4208/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 07.11.-11.11. 4502/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 07.11.-11.11. 4513/2016 Schicht- und Dienstpläne optimal gestalten 344 Seite 74 179 58 278 99 88 215 56 131 60 44 172 Trier - Hotel Park Plaza Trier Nikolaus-Koch-Platz 1, 54290 Trier, www.parkplaza-trier.de Trier wurde vor mehr als 2000 Jahren gegründet. Es gibt zahlreiche römische Baudenkmäler wie die Porta Nigra, die Römerbrücke oder das Amphitheater. Das Park Plaza liegt direkt im Zentrum von Trier, unweit der Mosel. Das Restaurant im Hotel lockt mit einem mediterranen Innenhof und einer BarLounge mit Kamin, zum Speisen im Freien oder zu gemütlichen Abenden am Feuer. Entspannungsmöglichkeiten bietet der Wellnessbereich mit Sauna, römischem Dampfbad, Laconium, Eisgrotte, Abkühlduschen, Regen- und Aromadusche, Ruheraum und Dachterrasse, Massage- und Kosmetikanwendungen. Termin Kennung 2016 Seminar 01.02.-05.02. 0509/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1 07.03.-11.03. 1004/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 13.06.-17.06. 2411/2016 Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Seite 214 56 122 18.07.-22.07. 2906/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 29.08.-02.09. 3502/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 14.11.-18.11. 4611/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 2 231 Trier an der Mosel © ah_fotobox - fotolia.com 345 Wernigerode - HKK Hotel Wernigerode Pfarrstraße 41, 38855 Wernigerode, www.hkk-wr.de Die Wernigeroder Innenstadt zeugt mit ihren traditionellen Fachwerkfassaden von einer lebendigen Vergangenheit als Markt- und Handelsstadt. Daneben erwarten Sie im Nationalpark Harz viele erlebnisreiche Wanderungen wie zum Beispiel der Hexenstieg, der Goetheweg oder der zauberhafte Weg von Ilsenburg entlang der Ilse auf den Brocken. Das HKK Hotel liegt nur 100 Meter von der historischen Altstadt entfernt. Das Restaurant bietet Ihnen kulinarische, internationale und saisonale Speisen. Die Abende lassen sich gemütlich in der rustikalen Bierstube verbringen. Wer Entspannung sucht, findet Sie im Fitnessclub mit Sauna, Dampfbad, Infrarotkabine und Fitnessgeräten. Im Massagebereich werden verschiedene Massagen und Wirbelsäulenbehandlungen angeboten. Termin Kennung Seminar 2016 15.02.-19.02. 0701/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 14.03.-18.03. 1109/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 2 75 30.05.-03.06. 2206/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 22.08.-26.08. 3404/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 24.10.-28.10. 4309/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 Schloss Wernigerode © Frank - Fotolia.com 346 Seite Willingen - Göbel‘s Landhotel Briloner Straße 48, 34508 Willingen, www.goebels-landhotel.de Ob Wandern, Mountainbiking oder Wellness, Willingen bietet das ganze Jahr über zahlreiche Aktivitäten für alle Interessen. Im Februar ist Willingen Austragungsort des FIS-Weltcup-Skispringens. Das Hotel liegt zentral im Ortskern direkt am Kurpark. Im Hotel befindet sich ein Wellness- und BeautyCentrum mit Massagen, Wohlfühlbädern, Beautyanwendungen, Saunalandschaft, Dampfbad, Infrarotkabine, Erlebnisduschen, Eisbrunnen, Ruheraum, Wellnessbetten, Solarium und Sole-Grotte auf 1.000 m². Die Hotelbar lädt zu geselligen Abendstunden ein. Termin Kennung 2016 Seminar Seite 11.01.-15.01. 0205/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 08.02.-12.02. 0601/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 08.02.-12.02. 0604/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 15.02.-19.02. 0708/2016 Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 116 14.03.-18.03. 1112/2016 Personalreduzierung und Betriebsänderung 161 14.03.-18.03. 1117/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1 263 11.04.-15.04. 1514/2016 Sicherung von Arbeitsplätzen bei Umstrukturierungen 162 09.05.-13.05. 1904/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 30.05.-03.06. 2217/2016 Schreibwerkstatt für die Schwerbehindertenvertretung 281 19.09.-23.09. 3802/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 17.10.-21.10. 4219/2016 Sozialversicherungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung 284 07.11.-11.11. 4514/2016 Stress am Arbeitsplatz und seine Folgen 236 28.11.-02.12. 4811/2016 Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht klären 202 12.12.-16.12. 5005/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 Willingen © freimensch87 - fotolia.com 347 Willingen - Sporthotel Zum Hohen Eimberg Zum Hohen Eimberg 3a, 34508 Willingen, www.eimberg.de Das Sporthotel Zum Hohen Eimberg liegt am Fuße des Hohen Eimbergs in ruhiger Ortsrandlage, aber dennoch zentral. Der Bahnhof und das Ortszentrum sind in 5 Gehminuten zu erreichen. Im Restaurant können Sie mittags speisen und auf der mediterranen Terrasse Kaffee und Kuchen genießen. Die Bar eignet sich für gesellige Abendstunden. Der Wellness- und Fitnessbereich beinhaltet u. a. eine vielfältige Saunalandschaft mit finnischer Sauna, Sanarium, Salzgrotte, Dampfbad, beheizter Sitzbank mit Fußwärmebecken, Duschtempel mit Erlebnisduschen, Hallenbad, Außenschwimmbad, Solarium, Hydro-Massagebett, Infrarot-Wärmekabine und Ruheraum mit Blick auf den Ettelsberg. Zusätzlich stehen Ihnen Fitnessraum, Tischtennis- und Billardraum sowie das Beauty- & Spa-Center zur Verfügung. Termin Kennung 2016 Seminar Seite 04.01.-08.01. 0102/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 18.01.-22.01. 0306/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 66 01.02.-05.02. 0502/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 01.02.-05.02. 0507/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1 74 22.02.-26.02. 0809/2016 PC-Einsatz im Betriebsrat 180 04.04.-08.04. 1412/2016 Die Arbeit im Betriebsausschuss 106 25.04.-29.04. 1714/2016 Typische Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht 119 06.06.-10.06. 2312/2016 Beschäftigung von Leiharbeitnehmern 152 01.08.-05.08. 3101/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 29.08.-02.09. 3509/2016 Betriebsvereinbarungen in der Praxis 44 146 26.09.-30.09. 3906/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 60 24.10.-28.10. 4310/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2 67 24.10.-28.10. 4311/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 2 75 21.11.-25.11. 4708/2016 Wirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte 21.11.-25.11. 4712/2016 Umgang mit schwierigen Menschen in der Betriebsratsarbeit 05.12.-09.12. 4904/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 64 199 56 Winterberg - AVITAL Resort Winterberg Auf der Wallme 5, 59955 Winterberg, www.avital-resort.com Die im Herzen des Sauerlands gelegene Stadt Winterberg macht ihrem Namen alle Ehre: Dank des überdurchschnittlich hohen Schneefalls findet sich hier meist für mehr als 100 Tage im Jahr eine geschlossene Schneedecke. Die bekannte Bobbahn mit über 1.600 Meter Länge, 15 Kurven und einem Maximalgefälle von 15% zählt zu einer der schnellsten Bobbahnen der Welt. Das AVITAL Resort Winterberg ist ruhig gelegen in unmittelbarer Nähe zum Stadtkern Winterbergs. Das Hotel ist ein guter Ausgangspunkt für Wanderungen im nahegelegenen Wandergebiet Rothaarsteig. Im Hotel können Sie auf 360 m² Vital Oase entspannen. Der Spa-Vital-Bereich bietet eine finnische Sauna, ein Sanarium, einen Pool, ein Schwimmbad, Ruhezonen und einen Fitnessraum. In der Beautyabteilung können Sie sich Massagen und andere Anwendungen genehmigen. In der Kaminbar lässt sich der Abend wunderbar ausklingen. Termin Kennung 2016 Seminar 18.04.-22.04. 1618/2016 Der Betriebsrat in Personalgesprächen 201 09.05.-13.05. 1901/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) 44 19.09.-23.09. 3808/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2 90 10.10.-14.10. 4105/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 24.10.-28.10. 4302/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 48 14.11.-18.11. 4610/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1 05.12.-09.12. 4906/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) 348 Seite 214 60 Würzburg - Hotel Novotel Würzburg Eichstraße 2, 97070 Würzburg, www.accorhotels.com Die Residenz ist eines der bedeutendsten Schlösser Europas, seit 1981 UNESCO-Welterbe und nur eine der zahlreichen Sehenswürdigkeiten der Stadt. Umgeben von bekannten Weinlagen ist Würzburg das Zentrum des Frankenweins. Das Novotel Würzburg liegt inmitten der malerischen Altstadt, in der Nähe der Residenz. Das eher klassisch elegante Restaurant lässt keine Wünsche offen, besonders beliebt dabei ist die Innenhofterrasse. Die Abendstunden können Sie im Wellnessbereich mit Sauna, Whirlpool, Fitness-Studio, beheiztem Hallenbad und Massage verbringen oder in der Lobby-Bar. Termin Kennung 2016 Seminar Seite 18.04.-22.04. 1607/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 25.04.-29.04. 1709/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) 58 20.06.-24.06. 2502/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) 04.07.-08.07. 2716/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 2 26.09.-30.09. 3908/2016 Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 1 48 279 68 17.10.-21.10. 4213/2016 Betriebe ohne Tarifvertrag 135 24.10.-28.10. 4321/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 3 280 21.11.-25.11. 4705/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) 56 Alte Mainbrücke in Würzburg © Inga Nielsen - fotolia.com 349 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Stichwortverzeichnis Stichwortverzeichnis § 80 BetrVG...........................................130 § 87 BetrVG...........................................128 § 111 BetrVG..................................161, 162 § 613a BGB.....................................161, 164 §§ 81, 82 SGB IX.....................................279 450-Euro-Jobber....................................156 AAS im Internet........................................40 AAS Kongresse................................ ab S. 26 Abfindung Arbeitslosengeld................................186 Abhängigkeit..........................................241 Ablagesystem...........................................96 Abmahnung............................................165 Abteilungsversammlung........................204 AGB der AAS...........................................303 AGB-Kontrolle..........................................94 AGG..........................................56, 142, 189 Aktiengesellschaft Grundlagen................64 Aktives Zuhören.....................................197 Aktuelle Rechtsprechung.......................121 Alkohol- und Suchterkrankung......240, 241 Alkoholverbot.........................................178 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats... 44 Allgemeine Geschäftsbedingungen.......303 Ältere Arbeitnehmer..............................189 Altersteilzeit...................................188, 189 Ampelkonten..........................................173 Änderungen im Arbeitsrecht.................120 Anfechtbarkeit JAV-Wahl............................................273 Anmeldeformulare.................................304 Anmeldehinweise......................... ab S. 299 Ansprüche aus Betriebsvereinbarung..........................60 Tarifvertrag.......................................... 60 Vertrag.................................................60 Anträge stellen Hilfe durch die SBV............................278 Anwesenheitsliste....................................74 Anzeigepflicht........................................139 AR 1..........................................................56 AR 2..........................................................58 AR 3..........................................................60 AR 4..........................................................62 Arbeitgeberpflichten Arbeitsschutzausschuss.....................108 BEM...................................................214 Arbeitnehmerdatenschutz............ ab S. 178 Arbeitnehmerschutzgesetze....................56 SBV.....................................................283 Arbeitnehmerüberlassung.....................152 Arbeits- und Gesundheitsschutz.66, 67, 213 Arbeitsbedingungen..............................230 Gefährdungsanalyse..........................239 Ohne Tarifvertrag..............................135 Arbeitsentgelt Mitbestimmung...............48 Arbeitsförderungsrecht (SGB III)............186 Arbeitsgericht............................52, 92, 148 Betriebsvereinbarung........................146 JAV......................................................272 SBV.....................................................283 Arbeitsintensität Stress..........................236 Arbeitslosmeldung Arbeitslosengeld................................186 Arbeitsmediziner...................................239 Arbeitsmotivation Betriebsklima.....................................252 Arbeitsplatz Gefährdungsbeurteilung...................239 SBV.....................................................280 Stress...................................................236 Arbeitsplatzsicherung..............................91 Arbeitsrecht 350 Aktuelle Änderungen.........................120 JAV......................................................271 SBV.....................................................283 Arbeitsrecht in der Pflege......................291 Arbeitsschutz...................66, 187, 221, 239 Grundlagenseminar.....................66, 212 Psychische Belastungen.....................230 Arbeitsschutz Aktuell Messe.................221 Arbeitsschutzausschuss...66, 108, 212, 219 Arbeitsschutzgesetz.................67, 141, 213 Grundlagen............................62, 66, 212 Arbeitsschutzorganisation...............66, 212 Arbeitssicherheitsgesetz..........66, 141, 212 Mitbestimmung.................................187 Arbeitsstättenverordnung........66, 212, 218 Arbeitsunfähigkeit..........................139, 224 Arbeitsunfall...........................................187 Arbeitsvertrag................................135, 283 AT-Angestellte/r.................................153 Außendienst und Vertrieb.................154 Befristet.......................................56, 155 Direktionsrecht..................................138 Irrtümer.............................................119 Teilzeit................................................156 Unbefristet........................................... 56 Arbeitsvertragsklausel.............................94 Arbeitszeit......................... 44, 56, ab S. 170 Außendienst und Vertrieb.................154 Betriebsvereinbarung........................172 Mitbestimmung.................................128 Arbeitszeiterfassung Datenschutz.........179 Arbeitszeitflexibilisierung.......170, 173, 291 Arbeitszeitkonten.......................... ab S. 170 Arbeitszeitmodelle........................ ab S. 170 Teilzeit................................................156 ArbStättV................................................218 Argumentation................................ ab S. 90 ASR.........................................................218 AT-Angestellte/r.............................136, 153 AU-Bescheinigung..................................139 Aufbewahrungsfristen.............................74 Auffrischung...........................................116 Aufgabe Allgemeine Aufgaben........................130 Arbeitsschutzausschuss.............108, 219 Beratung von Kollegen......................196 Betriebsklima.....................................252 Betriebsratsvorsitzende.............. ab S. 82 GBR....................................................110 Gefährdungsbeurteilung...................239 IT-Ausschuss.......................................109 JAV......................................................270 KBR.....................................................111 Mitarbeiterbefragung........................255 Mobbing entgegentreten..................234 Personalausschuss.............................107 SBV.............................................278, 282 Urlaub................................................133 Verhandlung mit dem Arbeitgeber...197 Aufgabenverteilung................................198 Aufhebungsvertrag..................................58 Ältere Arbeitnehmer.........................189 Aufsichtsratswahl...................................291 Auftreten vor Publikum......................................196 AÜG........................................................152 Ausbildungsreihe.......... 222, 223, 246, 247 Ausgleichszeiträume..............................173 Aushänge gestalten.........................90, 180 Außendienst...........................................154 Außergerichtliche Lösung......................254 Außergerichtlicher Konflikt....................202 Außertariflich Angestellte......................153 Ausstattung des Betriebsrats...................44 Aussteuerung.........................................139 Austritt aus Arbeitgeberverband...........135 Auswahlrichtlinie...........................132, 142 Bahn Angebot........................................310 BDSG......................................................178 Grundlagen.......................................... 62 Beendigung der Ausbildung..................271 Befragung von Mitarbeitern..................204 Befristung...............................................155 Begünstigungsverbot...............................76 Behinderung der Wahl JAV-Wahl............................................273 Belastungsfaktoren Psychische Belastungen.....................230 BEM........................................214, 215, 216 Grundlagen.......................................... 62 Überblick............................................139 Beratung Arbeitsplätze retten...........................162 Erkrankte Kollegen.............................237 Stress.................................................231 Bereitschaftsdienst Arbeitszeit..........................................172 Berufsbildungsgesetz.............................271 Berufsgenossenschaften..........66, 141, 212 Berufskrankheit......................................187 Beschäftigung sichern..............................91 Beschlussfassung.....................................44 Betriebsausschuss.............................106 JAV......................................................270 Beschlussverfahren Arbeitsgericht........148 Beschwerde Betriebsrat........................................... 90 Mobbing............................................232 SBV.....................................................278 Stress.................................................231 Beteiligungsrechte.....................48, 93, 116 AT-Angestellte/r.................................153 BEM...................................................216 JAV......................................................270 Kündigung wegen Krankheit..............139 Ohne Tarifvertrag..............................135 Personalausschuss.............................107 Betriebliche Auskunftsperson..........90, 130 Betriebliche Ordnung........................44, 48 Betriebliche Übung..................................56 Betrieblicher Gesundheitsmanager.....223, .................................................... ab S. 246 Betrieblicher Konflikt Mobbing............................................234 Betriebliches Gesundheitsmanagement.221 Betriebliches Rechnungswesen.............263 Betriebsabrechnungsbogen...................265 Betriebsänderung............................54, 161 Betriebsausschuss..................................106 Betriebsbedingte Kündigung.................161 Betriebsbegehung..................................218 Betriebsergebnis....................................265 Betriebsgeheimnis.................................203 Betriebsklima.................................236, 252 Betriebsobfrau.........................................65 Betriebsobmann......................................65 Betriebsrat Arbeitszeit..........................................171 BEM...................................................216 JAV......................................................270 Betriebsrat im Call-Center.....................291 Betriebsräteversammlung.....................110 Betriebsratsamt Betriebsübergang..............................164 Betriebsratsarbeit Projekte durchführen..........................79 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Betriebsratsbeschluss..............................44 Betriebsratsbüro................................44, 74 Betriebsratssitzung..........................44, 116 Betriebsratsvorsitzende.................. ab S. 88 Betriebsratswahl....................................291 Betriebsrente.........................................188 Betriebssystem nutzen..........................180 Betriebsübergang...................................164 Betriebsänderung..............................161 EuGH..................................................122 Betriebsvereinbarung..44, 52, 60, 128, 146 Alkohol- und Suchterkrankung..........240 Arbeitsbedingungen..........................239 Arbeits- und Gesundheitsschutz.141, 220 Arbeitszeit..........................................174 AT-Angestellte/r.................................153 BEM....................................214,216, 230 Betriebsübergang..............................164 Datenschutz.......................................179 Dienstpläne........................................172 Mediation..................................202, 254 Mitarbeiterbefragung........................255 Mobbing....................................232, 235 Ohne Tarifvertrag..............................135 Schichtpläne......................................172 Suchterkrankung................................241 Betriebsverfassungsgesetz Ersatzmitglied...................................... 68 SBV.....................................................282 Betriebsversammlung..44, 90, 97, 196, 204 Rede...................................................196 Bewerbungsphase Datenschutz............178 Bewertung Wirtschaftsausschuss........................264 Bewertungsspielräume..........................263 Bezugnahmeklausel.................................60 BGM...............................................223, 247 Bilanz Wirtschaftsausschuss............... ab S. 264 Bilanzanalyse..........................................264 Grundlagen............................................ 4 Bilanzpolitik............................................263 Bildung Arbeitsschutzausschuss............108 Blockbildung vermeiden........................198 BR 1 …………………………………………………… 44 BR 2..........................................................48 BR 3..........................................................52 BR 4..........................................................54 Break-Even-Analyse...............................265 BR-Team.................................................198 Bundesarbeitsgericht aktuell.................123 Bundesurlaubsgesetz.......................56, 133 Burnout..........................................231, 238 BYOD......................................................179 Call-Center.............................................179 Cash-Pooling..........................................265 Checkliste SBV........................................281 Cloud......................................................179 Das 360-Grad-Feedback Zielvereinbarung................................134 Datenschutz.................................. ab S. 178 Betriebsvereinbarung........................179 Grundlagen.......................................... 62 Mitbestimmung.................................109 Datenschutzbeauftragter.......................109 Datenschutzrichtlinie.............................178 Demografischer Wandel........................189 Deutsche Bahn Angebot........................310 DGUV......................................................141 Diagramme nutzen..................................75 Dienstpläne............................................172 Dienstwagen Außendienst und Vertrieb.................154 Digitale Personalakte.............................179 DIN EN ISO 10075..........................230, 239 Stichwortverzeichnis DIN SPEC 91020.............................223, 247 Direktionsrecht..............................138, 154 Diskriminierung.................... 142, ab S. 232 SBV.....................................................284 Dokumentationspflicht Arbeitsschutzausschuss.....................108 Doppelrolle..............................................77 Drehtürklausel.......................................152 Dualer Aufbau........................................141 Durchsetzung Betriebsvereinbarung........................146 Echtes Mitbestimmungsrecht..................44 Eingruppierung................................56, 137 AT-Angestellte....................................153 Mitbestimmung................................... 48 Personalausschuss.............................107 Einigungsstelle.................................52, 147 Betriebsvereinbarung........................146 Erzwingbar.........................................148 Grundlagen........................................253 Interessenausgleich...........................161 Sozialplan...................................161, 163 Einköpfiger Betriebsrat............................65 Einsatzpläne...........................................172 Einsichtsrecht.........................................136 Betriebsausschuss.............................106 Lohnliste............................................130 Einstellung..................................44, 56, 132 Mitbestimmung................................... 48 Arbeitsrechtliche Besonderheiten....116 Teilzeit................................................156 Mini-Jobber.......................................156 SBV.....................................................283 Einstweilige Verfügung Arbeitsgericht....................................148 Urlaub................................................133 Einzelbetriebsrat......................................65 Elterngeld Plus.......................................120 E-Mail JAV......................................................272 Mitbestimmung.................................179 Engagement BR-Arbeit............................77 Entgelt Mitbestimmung...........................48 Entgeltfortzahlung...................56, 119, 139 Entgeltgruppen......................................137 Entgeltrahmen-Abkommen...................137 Equal Pay Leiharbeitnehmer..............................152 ERA-TV....................................................137 Ergebnisse Mitarbeiterbefragung........................255 Erkennungskriterien Alkohol- und Suchterkrankung..........240 Burnout..............................................238 Mobbing............................................232 Ermittlungsmethoden Gefährdungsanalyse..........................239 ERP-Systeme..........................................291 Ersatzmitglied..........................................69 Arbeitsrecht......................................... 69 Betriebsverfassungsgesetz.................. 68 Erwerbsminderungsrente......................188 Erzwingbare Betriebsvereinbarung.52, 146 Erzwingbare Einigungsstelle..................147 EuGH......................................................122 Befristung..........................................155 Urlaub................................................133 Europäischer Betriebsrat...............140, 291 Fachkraft für Arbeitssicherheit Arbeitsschutzausschuss.....................108 Fahrtenschreiber....................................178 FAQ.........................................................296 Fehler bei Kündigung.............................165 Fehlzeiten.......................................139, 224 Fehlzeitenreduzierung Gesundheitsmanagement.........222, 246 Feiertagsbeschäftigung..........................171 Flexible Arbeitszeit........................ ab S. 170 Flugblätter......................................180, 204 Folgen Alkohol- und Suchterkrankung..........240 Folgenabschätzung................................266 Folienmaster erstellen.............................75 Form Interessenausgleich...........................161 Formulieren...........................................203 SBV.....................................................281 Arbeitszeit-BV....................................174 Fragen zur Teilnahme.............................296 Fragenkatalog...........................54, 263, 264 Frauenquote..........................................120 Freie Rede..............................................197 Freischichten..........................................172 Freistellung...............................................44 Betriebsratsvorsitzender.....................88 Freiwillige Betriebsvereinbarung...........146 Freiwillige Einigungsstelle......................147 Fremdbild...............................................199 Fristen JAV-Wahl............................................273 Fristen des Betriebsrats Kündigung....................................93, 165 Fristlose Kündigung................................165 Frühwarnsystem Mobbing.....................235 Frustration Stress...................................236 Führung laufender Geschäfte Betriebsausschuss.............................106 Führungskraft...........................................77 Führungskultur Betriebsklima.....................................252 Funktion Wirtschaftsausschuss........................263 Fürsorgepflicht AG Burnout..............................................238 Krankheit............................................237 Fusion.....................................................162 GBR.........................................................140 Interessenausgleich...........................162 GdB.........................................................278 Gefährdungsanalyse..............................239 Gefährdungsbeurteilung.141, 221, 230, 239 Arbeitsschutzausschuss.....................108 Arbeitsstätte......................................218 Grundlagen........................................213 Gefahren Burnout..............................................238 Gefahrstoffe.............................................67 Gegenargumente anwenden.................197 Gehalt Mitbestimmung...........................48 Gehaltsliste............................................136 Geheimhaltungspflicht......................44, 76 Geltung Tarifvertrag.................................60 Gerichtsbesuch Aktuelle Rechtsprechung..................121 Arbeitsrecht für Profis.........................62 BAG....................................................123 BR 3......................................................52 EuGH..................................................122 JAV 3...................................................272 Personalausschuss.............................107 Recht haben und Recht bekommen.. 148 SBV 2..................................................279 Geringfügig Beschäftigte.......................156 Gesamtbetriebsrat...................................44 Gesamtbetriebsrat.................................110 Gesamtzusage..........................................56 Geschäftsbericht....................................263 Geschäftsführung Betriebsrat........................................... 96 Gesamtbetriebsrat............................110 351 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Stichwortverzeichnis Konzernbetriebsrat............................111 Geschäftsgeheimnis.......................181, 203 Geschäftsordnung Arbeitsschutzausschuss.....................108 BR.........................................................74 JAV......................................................270 Gesellschaft bürgerlichen Rechts............64 Gesprächsführung Alkohol- und Suchterkrankung..........241 BEM...................................................215 Gesprächsstrategie..........................98, 200 Gesprächsübungen................................201 Gestik...............................................90, 196 Gesundheitsförderung betrieblich....................................67, 213 Gesundheitskongress...............................32 Gesundheitsmanagement.............222, 246 Gesundheitsmanager................... ab S. 247 Gesundheitsschutz..........................66, 239 Grundlagenseminar.....................66, 212 Mitbestimmung.............48, 67, 128, 213 Gesundheitszirkel...........................223, 247 Gewinn- und Verlustrechnung.........64, 263 Gleichbehandlung..................................142 Gleichstellung........................................285 SBV.....................................................278 GmbH Grundlagen...................................64 Grenzen Direktionsrecht........................138 Grundlagenschulungen.................. ab S. 42 Arbeitsschutz...............................66, 212 Gesundheitsschutz........66, 67, 212, 213 Gruppendynamik.............................99, 235 Gruppenprozesse...................................253 GuV...................................................64, 263 Haftung Betriebsratsvorsitzender............88 Haftung vermeiden..................................76 Hamburg Messe Arbeitsschutz..............221 Herabgruppierung.................................137 HILFE-Konzept........................................237 Hilfemaßnahmen Alkohol- und Suchterkrankung..........240 Hilfen beantragen SBV.....................................................280 Hinterbliebenenrente............................187 Hinweise zur Schulungsteilnahme.........296 Hinzuverdienst Rente.............................188 Hotelpreise.............................................312 Hotels.....................................................314 HR Human Resources....................131, 134 Information Schwerbehinderung..........................278 unternehmensweit.............................205 Informationsausschuss..........................205 Informationsbeschaffung Datenschutz.......................................179 Informationsgewinnung.......... 130, ab S. 90 Informationspflicht................................161 Arbeitgeber.......................................... 54 Betriebsänderung..............................161 Informationsquellen..........................54, 92 Informationsrecht BR Sozialplan...........................................163 Inhouse-Schulungen..............................288 Ablauf..................................................290 Themen...............................................291 Initiativrecht.............................................93 BR.........................................................91 Burnout..............................................238 Direktionsrecht..................................138 Inklusion.................................................284 Integrationsamt.....................................279 SBV.............................................280, 283 Integrationsvereinbarung SBV.....................................................279 Interessenausgleich...................48, 54, 161 352 Begriffsbestimmung............................93 Grundzüge.........................................163 Zuständigkeit.....................................162 Internationaler Konzern.........................140 Internetnutzung.....................................180 Datenschutz.......................................178 Rechte und Pflichten.........................181 Interview BEM und Kündigung..........................217 Einführung in das BetrVG (BR 1)......... 46 Mitbestimmung.................................129 Mobbing............................................233 Projekte umsetzen...............................78 Rhetorik.............................................194 Übersicht.............................................16 Umstrukturierung..............................160 Update...............................................117 Wirtschaftsausschuss........................260 Irrtümer im Arbeitsrecht.......................119 IT-Ausschuss...........................................109 Jahresabschluss Wirtschaftsausschuss.. 263 Jahresgespräch......................................134 JAV.......................................... 44, ab S. 270 Jugendarbeitsschutzgesetz....................271 KAPOVAZ................................................156 Kennzahlen...............................................64 Kennzifferninformationssysteme.......64, 75 Kettenbefristung....................................155 Klagefrist Kündigung..............................165 Kollegenrabatt............................................ 7 Kommentare nutzen................................92 Kommunikation....................... 79, ab S. 196 Betriebsversammlung..........................97 Grenzen kennen................................203 SBV.....................................................282 Konflikt.............................................98, 200 Konflikte lösen...............................202, 254 Konfliktprävention..................................198 Konfliktsituation.......................................99 Rhetorik.............................................197 Kongress 3. Erfurter AAS-Kongress..................... 34 AAS-Gesundheitskongress...................32 Für Vorsitzende und Stellvertreter...... 30 Herausforderungen an die BR-Arbeit.. 28 Kontrollaufgaben....................................130 Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers Nutzung des Internets.......................181 Konzern..................................................140 Konzernabschluss Wirtschaftsausschuss.264 Konzernbetriebsrat..................44, 111, 140 Arbeitnehmerüberlassung................111 Betriebsbedingte Kündigung.............111 Koordination Öffentlichkeitsarbeit........205 Körpersprache..................................98, 200 Kosten Betriebsrat...................................44, 116 JAV......................................................270 Kosten des Betriebsrats...........................44 Kosten und Leistung...............................265 Kostenartenrechnung............................265 Kostenrisiko vermeiden.........................118 Kostenstellenrechnung..........................265 Krankengeld...................................139, 186 Krankenrückkehrgespräch.....................214 Krankenschein........................................139 Krankenstand Burnout..............................................238 Krankheit................................................139 Irrtümer.............................................119 Psychisch............................................237 SBV.............................................283, 284 Urlaub................................................133 KSchG Grundlagen...................................62 Kündigung..................................44, 58, 165 Beteiligung BR...................................... 58 Betriebsbedingt................................... 58 Betriebsvereinbarung........................146 Betriebsübergang..............................164 Irrtümer.............................................119 Krankheit............................................216 Personalabbau...................................161 Personenbedingt.................................58 Schwangerer........................................ 58 Schwerbehinderter Menschen..........279 SBV.............................................279, 283 Verhaltensbedingt...............................58 Widerspruch........................................ 48 Kündigungsschreiben.............................165 Kündigungsschutz............................44, 189 JAV..............................................270, 271 SBV.....................................................281 Kündigungsschutzklage............................58 BEM...................................................216 Ladung erstellen......................................75 Ladung Muster.......................................301 Ladung zur Sitzung...................................44 Lagebericht..............................................64 Landkarte...............................................311 Langzeitkonten.......................................173 Lebensarbeitszeitmodelle......................173 Leiharbeit...............................................152 EuGH..................................................122 Leistungskontrolle..................................109 Leitende Angestellte..............................153 Listenwahl JAV-Wahl............................................273 Lohn Mitbestimmung......................48, 136 Lohnliste.................................................136 Loyalitätskonflikt......................................77 Management Ausschüsse.......................................... 96 Mankohaftung........................................119 Männer und Frauen...............................142 Mediation.......................................202, 254 Einleitung...........................................253 Messebesuch.........................................221 Methoden Mitarbeiterbefragung........................255 Mimik...............................................90, 196 Mindestlohngesetz................................120 EuGH..................................................122 Mini-Jobber............................................156 Urlaub................................................133 Mitarbeiterbefragung....................205, 255 Mitarbeiterbeurteilung..........................134 Mitarbeiterkontrolle..............................178 Mitarbeiterzeitung.................................204 Mitbestimmung...............................48, 128 Arbeits- und Gesundheitsschutz.141, 220 Arbeitsstättenverordnung.................218 Arbeitszeit......................... 174, ab S. 170 Aufgaben nach dem SGB VII..............187 Außendienst und Vertrieb.................154 BEM...................................................214 Burnout..............................................238 Datenschutz...............................178, 179 Dienstpläne........................................172 Direktionsrecht..................................138 Einblick in Lohnlisten.........................136 Eingruppierung..................................137 Gefährdungsbeurteilung...................239 Gleichbehandlung.............................142 Konzern..............................................140 Kündigung............................................ 48 Leiharbeitnehmer..............................152 Mitarbeiterbefragung........................255 Ohne Tarifvertrag..............................135 Personalplanung........................131, 132 Psychische Belastungen.............230, 231 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Schichtpläne......................................172 Technische Überwachung.................178 Teilzeit................................................156 Urlaub................................................133 Wirtschaftliche Angelegenheit............ 48 Zielerreichung....................................134 Zielvereinbarung................................134 Mobbing........................................ ab S. 232 Moderationstechnik...............................196 Motivation................................................77 Muster Ladung für Schulung..........................301 Schulungsteilnahme..........................302 Musterschreiben BR.......................................................203 SBV.....................................................281 Nachtarbeit............................................171 Nachweispflicht Krankheit............................................139 Nachwirkung Betriebsvereinbarung........................146 Neu im Wirtschaftsausschuss................262 Nichtigkeit JAV-Wahl............................................273 Niveaubeispiele......................................137 Nutzung des Internets Betriebsvereinbarung........................181 Öffentlichkeitsarbeit................97, 204, 205 OHRIS...............................................67, 213 Ordnung des Betriebs Mitbestimmung.................................128 Zielvereinbarung................................134 Organisation.............................................97 Betriebsratsarbeit................................96 SBV.....................................................278 Sitzung.................................................88 OT-Mitgliedschaft...................................135 Outlook nutzen........................................75 Outsourcing Leiharbeitnehmer.............152 PC-Einsatz...............................................180 PEP.........................................................179 Personalabbau.........................................54 Betriebsänderung..............................161 Personalakte..........................................179 Personalausschuss.................................107 Personaldatenerfassung........................178 Personaldatenverarbeitung Datenschutz.......................................179 Personalgespräche.................................201 Personalmanagement............................131 Zielvereinbarung................................134 Personalplanung................91, 93, 131, 132 Wirtschaftsausschuss........................266 Personalreduzierung..............................161 Personelle Angelegenheiten..............44, 94 Personelle Einzelmaßnahmen.................44 Personenwahl JAV-Wahl............................................273 Persönliche Schutzausrüstung...............221 Perspektivwechsel.................................199 Pflegezeit................................................120 Pläne umsetzen........................................79 Plankostenrechnung..............................265 Planung umsetzen...................................79 Planungsrechnung.................................263 Planungssysteme...................................266 Präsentation Mitarbeiterbefragung........................255 Vorbereiten........................................196 Präsentationstechnik.............................180 Prävention..............................................221 Alkohol- und Suchterkrankung..........240 BEM...................................214, 215, 216 Praxistipps..............................................118 Prekäre Beschäftigung.............................91 Stichwortverzeichnis Pressearbeit...........................................205 Öffentlichkeitsarbeit..........................204 Produktivität..........................................252 Projektcontrolling....................................79 Projektfahrplan Gesundheitsmanagement.........222, 246 Projektmanagement................................79 Protokoll............................ 44, ab S. 74, 180 Protokollführer...................................74, 75 Provision Außendienst und Vertrieb.................154 Psychische Belastungen.................230, 231 Psychische Krankheit..............................237 Qualitätsstandards der AAS.....................14 Rauchverbot...........................................128 Rechnungswesen.............................64, 265 Grundlagen.......................................... 64 Rechte des BR SBV.....................................................282 Rechtliche Hinweise Schulungsteilnahme..........................296 Rechtsanwalt..........................................147 Arbeitsgericht....................................148 Rechtsprechung Arbeitsrecht.......................................121 Betriebsverfassungsrecht..................121 Rechtsstellung Betriebsratsvorsitzender..................... 88 JAV......................................................270 Protokoll- und Schriftführer................ 74 SBV.....................................................282 Wirtschaftsausschuss........................263 Rechtsstellung Betriebsrat.......................44 Rechtsstellung Betriebsratsmitglieder.... 44 Rede.............................................. ab S. 196 Betriebsversammlung........................203 SBV.....................................................280 Redehemmung abbauen.......................196 Redekonzepte..........................................90 Regelungsabrede...........................135, 146 Rehabilitationsleistung..................187, 284 Rehabilitationsträger.....................214, 215 Rentabilität.............................................252 Rente mit 63...........................................188 Rente mit 67...........................................188 Rente SBV...............................................284 Rentenansprüche...................................188 Rentenreform.........................................188 Rentenversicherung...............................186 Reservierung..................................304, 306 Rhetorik Betriebsräte.............................. ab S. 196 SBV.....................................................280 Richtbeispiele.........................................137 Risikoanalyse..........................................264 Risikofrüherkennung Wirtschaftsausschuss................264, 266 Risikomanagement................................266 Rollenverständnis.............................99, 253 Rubrik AAS Kongresse............................ ab S. 26 Arbeits- und Gesundheitsschutz.ab S. 210 Arbeitsstress............................. ab S. 226 Arbeitszeit................................. ab S. 168 Ausschüsse und Gremien......... ab S. 104 Besondere AN-Gruppen........... ab S. 150 Betriebsklima............................ ab S. 250 Betriebsratsrechte durchsetzen.ab S. 144 Betriebsratsrechte umsetzen... ab S. 144 Betriebsratsvorsitzende.............. ab S. 82 Datenschutz und PC................. ab S. 176 Demografischer Wandel....................184 Gesundheitsmanager............... ab S. 244 Grundlagen................................. ab S. 42 JAV............................................. ab S. 268 Kommunikation........................ ab S. 192 Konstruktive Zusammenarbeit.ab S. 250 Kündigung................................. ab S. 158 Mitbestimmung........................ ab S. 126 Mobbing................................... ab S. 226 Öffentlichkeitsarbeit................. ab S. 192 Organisation............................... ab S. 72 Personalabbau.......................... ab S. 158 Psychische Belastung................ ab S. 226 SBV............................................ ab S. 276 Sozialrecht................................ ab S. 184 Umstrukturierung..................... ab S. 158 Update-Seminare..................... ab S. 114 Wirtschaftsausschuss............... ab S. 258 Rückfälle.........................................240, 241 Rückgruppierung...................................137 Rufbereitschaft......................................172 Ruhen Arbeitslosengeld................................186 Ruhepause.............................................171 Ruhezeit.................................................171 Sabbatical...............................170, 171, 173 Sachgrundlose Befristung......................155 SAP-Systeme...........................................291 SBV........................................ 285, ab S. 278 Einstellung.........................................279 Schulungsanspruch............................278 Versammlung.....................................280 Scheinwerkvertrag Leiharbeitnehmer..............................152 Scheitern der Verhandlungen................161 Schichtarbeit JAV......................................................272 Schichtpläne...........................................172 Schlagfertigkeit........................98, 199, 200 Schreiben verfassen...............................203 Schreibtraining.......................................203 Schreibwerkstatt BR.......................................................203 SBV.....................................................281 Schriftführer.......................................74, 75 Schulungsanspruch..........................44, 270 SBV.....................................................278 Schutz der Betriebsratsarbeit..................44 Schutz des BR-Rechners........................180 Schweigepflicht........................................90 BEM...................................................216 Schwerbehindertenfeststellung............285 Schwerbehindertenvertretung..... ab S. 278 Gesamtbetriebsrat............................110 Schwierige Menschen............................199 Selbstbewusst auftreten..................98, 200 Selbstbild................................................199 Selbsthilfegruppen.................................240 Seminarleiter der AAS..............................12 Seminarorte der AAS.................... ab S. 314 Serienbriefe erstellen...............................75 SGB III.....................................................186 SGB IX Grundlagen...................................62 Sicherheitsbeauftragter.........................108 Sicherheitsfachkraft...............................239 Sitzungsprotokoll Schriftführer........................................ 74 Small-Talk.........................................98, 200 Sonderkündigungsschutz Basics..............62 Sonntagsbeschäftigung..........................171 Soziale Angelegenheiten..............44, 48, 93 Soziale Netzwerke..................................181 Sozialplan...........................................48, 54 Grundzüge.................................161, 162 Rentennahe Jahrgänge......................189 Verhandeln........................................163 Sozialrecht..............................................186 Ältere Arbeitnehmer.........................189 Folgen bei Kündigung..........................58 353 Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31 Stichwortverzeichnis Sozialversicherungsrecht SBV.....................................................284 Spartenbetriebsräte Konzernbetriebsrat............................111 Sperrzeit.................................................284 Arbeitslosengeld................................186 Sprechstunde...........................................44 JAV......................................................270 SBV.....................................................278 Spruch der Einigungsstelle....................147 Standardisierte Gespräche....................201 Standort-Betriebsrat Konzernbetriebsrat............................111 Standorte der AAS.................................312 Stellenausschreibung...............48, 132, 142 Stellungnahme SBV.....................................................281 Stimmabgabe JAV-Wahl............................................273 Stimmgewicht Gesamtbetriebsrat............................110 Strafrecht und Mobbing........................232 Stress am Arbeitsplatz...........................236 Sucht......................................................241 Suchtberatungsstellen...........................240 Suchtformen..........................................241 Suchtklinik Besuch.................................241 Suchtmittelmissbrauch..........................240 SWOT-Analyse........................................266 Tabellenkalkulation................................180 Tagesordnung.....................................44, 74 Tarifeinheitsgesetz.................................120 Tarifvertrag...............................60, 137, 146 Arbeitszeit..........................................174 Betriebe ohne Tarifvertrag................135 Betriebsübergang..............................164 JAV......................................................271 Leiharbeitnehmer..............................152 Nachbindung.....................................135 SBV.....................................................283 Taschenkontrolle....................................178 Teambildung im Betriebsrat..................291 Teamentwicklung.....................................99 Technische Überwachung........................44 Mitbestimmung.................................128 Technischer Beratungsdienst SBV.........280 Teilnahme an Sitzungen JAV..................270 Teilplanungssysteme..............................266 Teilzeit SBV.....................................................283 Urlaub................................................133 Telefonanlagen.......................................179 Tendenzunternehmen...........................263 Therapie.................................................241 Tipps für PC-Arbeit.................................180 Tipps und Tricks......................................118 Transfergesellschaft...............................163 TÜV.................................................223, 247 Typische Fehler vermeiden....................118 TzBfG......................................................156 Überlastungsanzeige Stress...................231 Überleitung Betriebsübergang..............164 Überstunden..........................................173 JAV......................................................271 Mitbestimmung.................................173 Übertragung von Aufgaben Betriebsausschuss.............................106 IT-Ausschuss.......................................109 Personalausschuss.............................107 Überwachungsaufgabe des Betriebsrats.44, 130 Umfeldanalyse.........................................79 Umgruppierung...............................48, 137 Umsetzung Arbeitszeitmodelle.............170 Umstrukturierung..........................161, 162 354 Einstieg................................................60 Uneinigkeit im Betriebsrat.....................198 Unfall......................................................187 Unfallverhütung.....................................108 Unfallversicherung.................................186 SBV.....................................................284 Unterlassungsanspruch...................93, 128 Arbeitsgericht....................................148 Unternehmensanalyse...........................264 Unternehmens-Guidelines....................140 Unternehmensplanung..........................134 Unternehmensverkauf...........................162 Unterrichtung Wirtschaftsausschuss.....263 Unterrichtungspflicht.......................48, 130 Unverbindliche Reservierung................304 Urheberrechte.......................................205 Urlaub............................................128, 133 AT-Angestellte/r.................................153 Befristung..........................................156 EuGH..........................................122, 133 Irrtümer.............................................119 JugendarbeitsschutzG.......................271 Krankheit............................................139 Mitbestimmung................................... 48 SBV.....................................................283 Schwerbehinderte AN.......................285 Teilzeit................................................156 Typische Fehler..................................165 Urlaubsabgeltung..................................133 Urlaubsentgelt.......................................133 Ursachen Alkohol- und Suchterkrankung..........240 Burnout..............................................238 Mobbing............................................232 Ursachen für Mobbing...........................235 Urteil........................................................92 Arbeitsgericht....................................148 ÜT-Beschäftigte......................................136 Variables Entgelt....................................134 Verbindliche Reservierung.....................306 Verfahren Arbeitsgericht....................................148 Einigungsstelle...................................147 Vergütung Außendienst und Vertrieb.................154 Verhandlung mit dem Arbeitgeber......... 90 Verhandlungsführung......................98, 200 Verhandlungsstrategie.....................54, 197 Arbeitszeit-BV....................................174 Verkauf...................................................164 Verletztengeld........................................187 Vermittler...............................................234 Versammlung Betriebsversammlung..........................97 SBV.....................................................282 Versetzung...............................................44 Versetzung Mitbestimmung...................48, 121, 138 Mobbing............................................235 Versuch des Interessenausgleichs.........161 Verteilung der Arbeitszeit......................172 Vertrauensarbeitszeit.................... ab S. 170 Vertrauensperson..................................278 Vertrauensvolle Zusammenarbeit.........253 Vertrieb..................................................154 Videoüberwachung..................................48 VMG.......................................................285 Vordruck Reservierung..........................304 Vordruck Seminaranmeldung................306 Vorläufige Einstellung............................132 Vorschlagsliste JAV-Wahl........................273 Wahl Betriebsratsvorsitzender..................... 88 JAV......................................................273 Wahlvorstand JAV..................................273 Wegeunfall.....................................187, 284 Weiterbeschäftigungsanspruch...............48 Werkstätten Für behinderte Menschen.................284 Werkverträge.........................................152 Wertguthaben........................................173 Whistleblowing......................................181 Widerspruch zur Kündigung....................44 Wiedereingliederung SBV.....................................................284 Wiedereinstellung Betriebsübergang..............................164 Win-Win-Situation...........................98, 200 Wirksames Handeln.................................44 Wirtschaftliches Grundwissen.................64 Wirtschaftlichkeitsanalyse.....................265 Wirtschaftsausschuss..............................44 Ansprüche durchsetzen.....................262 Aufgaben............................................262 Controlling.........................................266 Gesamtbetriebsrat............................110 Information bei Betriebsänderung....163 Investitionen......................................266 Planung..............................................266 Risikomanagement............................266 Sitzung...............................................262 Unterrichtung....................................262 Zeitarbeit................................................152 EuGH..................................................122 Zeiterfassungssysteme...........................291 Zeitkonten..............................................173 Zeitungen.................................................90 Ziele........................................................134 BEM...........................................214, 215 Zielvereinbarung....................................134 Zusammenarbeit..............................99, 253 mit Gremien......................................... 88 SBV.....................................................282 Zuständigkeit Gesamtbetriebsrat............................110 Konzernbetriebsrat............................111 Zustimmungsverweigerung.......44, 48, 132 Bildverwendung: Fotolia.com: Dom und Severikirche Erfurt © Jörg Hackemann (S. 27, 143), Allgäu, Füssen, Hohes Schloss © hwtravel (S. 55), © AllebaziB (S. 84), © PictureArt (S. 85, 206), © Worakit Sirijinda (S. 315), © Marco2811 (S. 317), © Mapics (S. 322), © davis (S. 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Betriebsr Akademie für Arbeitsund Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH KALENDER 2016 Januar Februar März KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 53 1 2 3 4 5 6 7 8 9 9 10 11 12 13 13 14 15 16 17 4 5 6 7 11 12 13 14 18 19 20 21 25 26 27 28 1 2 3 8 9 10 15 16 17 22 23 24 29 30 31 Mai 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Juni 7 14 21 28 April 1 2 3 4 5 6 8 9 10 11 12 13 15 16 17 18 19 20 22 23 24 25 26 27 29 30 31 Juli 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 August KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 17 18 19 20 21 22 22 23 24 25 26 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 2 9 16 23 30 3 4 5 6 7 10 11 12 13 14 17 18 19 20 21 24 25 26 27 28 31 1 8 15 22 29 6 7 13 14 20 21 27 28 September Oktober KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 35 36 37 38 39 5 6 7 12 13 14 19 20 21 26 27 28 1 2 3 4 8 9 10 11 15 16 17 18 22 23 24 25 29 30 1 2 3 4 5 8 9 10 11 12 15 16 17 18 19 22 23 24 25 26 29 30 4 5 6 7 11 12 13 14 18 19 20 21 25 26 27 28 1 2 3 8 9 10 15 16 17 22 23 24 29 30 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 November Dezember KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 39 40 41 42 43 44 44 45 46 47 48 48 49 50 51 52 3 4 5 6 7 10 11 12 13 14 17 18 19 20 21 24 25 26 27 28 31 1 2 8 9 15 16 22 23 29 30 7 14 21 28 1 2 3 4 5 6 8 9 10 11 12 13 15 16 17 18 19 20 22 23 24 25 26 27 29 30 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 = bundeseinheitliche Feiertage Winter 2016 Ostern 2016 Himmelfahrt/Pfingsten 2016 Sommer 2016 Herbst 2016 Weihnachten 2016/2017 23.12.-09.01. – 29.03.-02.04. 17.05.-28.05. 28.07.-10.09. 02.11.-04.11. 23.12.-07.01. 24.12.-05.01. 08.02.-12.02. 21.03.-01.04. 17.05.-28.05. 30.07.-12.09. 31.10.-04.11. 24.12.-05.01. Berlin 23.12.-02.01. 01.02.-06.02. 21.03.-02.04. 06.05./17.05.-18.05. 21.07.-02.09. 17.10.-28.10. 23.12.-03.01. Brandenburg 23.12.-02.01. 01.02.-06.02. 23.03.-02.04. 06.05./17.05. 21.07.-03.09. 17.10.-28.10. 23.12.-03.01. Bremen 23.12.-06.01. 28.01.-29.01. 18.03.-02.04. 06.05./17.05. 23.06.-03.08. 04.10.-15.10. 21.12.-06.01. Hamburg 21.12.-01.01. 29.01. 07.03.-18.03. 06.05./17.05.-20.05. 21.07.-31.08. 17.10.-28.10. 27.12.-06.01. Hessen 23.12.-09.01. – 29.03.-09.04. – 18.07.-26.08. 17.10.-29.10. 22.12.-07.01. Mecklenburg-Vorpommern 21.12.-02.01. 01.02.-13.02. 21.03.-30.03. 14.05.-17.05. 25.07.-03.09. 24.10.-28.10. 22.12.-02.01. Niedersachsen 23.12.-06.01. 28.01.-29.01. 18.03.-02.04. 06.05./17.05. 23.06.-03.08. 04.10.-15.10. 21.12.-06.01. Bundesland Weihnachten 2015/2016 Baden-Württemberg Bayern Nordrhein-Westfalen 23.12.-06.01. – 21.03.-02.04. 17.05. 11.07.-23.08. 10.10.-21.10. 23.12.-06.01. Rheinland-Pfalz 23.12.-08.01. – 18.03.-01.04. – 18.07.-26.08. 10.10.-21.10. 22.12.-06.01. Saarland 21.12.-02.01. 08.02.-13.02. 29.03.-09.04. – 18.07.-27.08. 10.10.-22.10. 19.12.-31.12. Sachsen 21.12.-02.01. 08.02.-20.02. 25.03.-02.04. 06.05. 27.06.-05.08. 03.10.-15.10. 23.12.-02.01. Sachsen-Anhalt 21.12.-05.01. 01.02.-10.02. 24.03. 06.05.-14.05. 27.06.-10.08. 04.10.-15.10. 19.12.-02.01. Schleswig-Holstein 21.12.-06.01. – 24.03.-09.04. 06.05. 25.07.-03.09. 17.10.-29.10. 23.12.-06.01. Thüringen 23.12.-02.01. 01.02.-06.02. 24.03.-02.04. 06.05. 27.06.-10.08. 10.10.-22.10. 23.12.-31.12. Alle Angaben ohne Gewähr. Ruhrstraße 2 a I 45701 Herten I Tel. 02 09 / 165 85 - 0 I Fax 02 09 / 165 85 - 31 I [email protected] I www.aas-seminare.de Finden Sie uns mit dem QR-Code! 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