NEU! - AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr

SEMINARPROGRAMM
2016
Schulungen für
Betriebsräte!
HERZLICH WILLKOMMEN BEI DER AAS!
Wir freuen uns sehr, Sie auch 2016 wieder auf unseren zahlreichen
Seminaren und Kongressen begrüßen zu dürfen! Neben unseren bekannten
Grundlagen- und Aufbauseminaren bieten wir Ihnen eine Vielzahl neuer
Themen zu wichtigen Gesetzesänderungen und anderen aktuellen
Fragestellungen.
Gerne unterstützen wir Sie auch weiterhin in Ihrer Betriebsratsarbeit und
sehen unserer weiteren Zusammenarbeit freudig entgegen!
Wir wünschen Ihnen auch 2016 viel Spaß und Erfolg bei Ihrer
Betriebsratsarbeit,
Peter Bleyl
Jörg Reiniger
Geschäftsführung
Geschäftsführung
TERMINE 2015 FINDEN SIE UNTER
WWW.AAS-SEMINARE.DE!
Bestellen Sie unser Seminarprogramm 2015: 0209 / 165 85 - 0
IHR NEUER WEG ZUM
AAS-SEMINAR
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Und so
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DAS ENTFÄLLT:
NEU!
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Kostenübernahmeerklärung!
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Hotelrechnung direkt an
Ihren Arbeitgeber!
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KOMFORTABLER:
NEU!
Seminaranmeldung
AAS Akademie für Arbeits- und
Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH
Ruhrstr. 2 a
45701 Herten
Fax: 0209 / 165 85 - 31
E-Mail: [email protected]
Internet: www.aas-seminare.de
Seminar
Seminar
Termin
Kennung
Ort
Firmenanschrift
Firma
Rechnungsanschrift (falls abwei
chend)
Firma
Straße
Straße
PLZ/Ort
PLZ/Ort
Ansprechpartner im Betriebsrat
Telefon
Telefax
E-Mail
Bestellnummer (falls benötigt)
Teilnehmer 1
 Frau  Herr
 Vollpensionspauschale
Name, Vorname
(mit Übernachtung und
Verpflegung)
Telefon
 Tagungspauschale
E-Mail
Teilnehmer 2
 ohne Übernachtung, mit Abendessen
 ohne Übernachtung, ohne Abendessen
Wenn möglich:
 Raucherzimmer
 Nichtraucherzimmer
 barrierefreies Zimmer
 vegetarisches Essen

 Frau  Herr
Name, Vorname
Telefon
E-Mail
 Vollpensionspauschale
(mit Übernachtung und
Verpflegung)
 Tagungspauschale
 ohne Übernachtung, mit Abendessen
 ohne Übernachtung, ohne Abendessen
Wenn möglich:
 Raucherzimmer
 Nichtraucherzimmer
 barrierefreies Zimmer
 vegetarisches Essen

Alle Besonderheiten leiten wir an
das Hotel weiter.
Ihre Angaben werden von der AAS
Akademie für Arbeits- und Sozialrec
ht Ruhr-Westfalen GmbH für die
nahme genutzt. Mit den Allgemein
Seminarabwicklung und für eine
en Geschäftsbedingungen auf Seite
diesbezügliche Kontaktauf303 erkläre ich mich einverstanden.
Datum, Unterschrift, Firmenstempel
Es genügt eine
=
unterschriebene
Seminaranmeldung!
Haben Sie Fragen?
02 09 / 165 85 - 0
[email protected]
5
IN 3 SCHRITTEN ZU IHREM
AAS-SEMINAR
1.
Sie wählen Ihr
Wunschseminar und
reservieren unverbindlich
einen Platz.
2.
Sie fassen den Beschluss.
3.
’ weitere Infos siehe Seite 297, Punkt 7
Sie melden sich
verbindlich an.
’ weitere Infos siehe Seite 300,
Punkt 3 und 4
NOCH FRAGEN?
Nähere Infos erhalten Sie auf den Seiten 296-303.
6
NEU!
GEMEINSAM SPAREN:
ATTRAKTIVER KOLLEGENRABATT
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Jetzt sparen Sie im Team!
Melden Sie sich mit Ihren Kollegen an und sparen Sie
mit dem AAS-Kollegenrabatt.
Beispielrechnung
„Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)“
1. Kollege:
1090,- €
2. Kollege:
-100,- €
990,- €
weitere Kollegen:
-200,- €
890,- €
zzgl. Hotelkosten und MwSt.
3 Kollegen =
2.970,- € statt 3.270,- €
Ersparnis:
300,- €
„Ich freue mich
auf Sie und Ihre
Kollegen!“
Pascal Rennen
Seminarleitung
7
DIE AAS AKADEMIE FÜR ARBEITS- UND
SOZIALRECHT RUHR-WESTFALEN GMBH
Die AAS
Seit 1990 schulen wir bundesweit jedes Jahr viele tausend Betriebsratsmitglieder und sind mittlerweile einer der größten unabhängigen Anbieter für Betriebsratsschulungen in Deutschland.
Die Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH
hat ihren Sitz in Herten und ist anerkannter Ausbildungsbetrieb.
Peter Bleyl
Geschäftsführung
Bürozeiten
Mo. - Do. 07:45 bis 16:30 Uhr
Fr. 07:45 bis 16:00 Uhr
8
Jörg Reiniger
Geschäftsführung
Tel. 02 09 / 165 85 - 0
[email protected]
www.aas-seminare.de
WWW.AAS-SEMINARE.DE
Unsere Seminare
*Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir bei unseren Referenten und Seminarleitern die männliche Schreibform, meinen aber
selbstverständlich Damen und Herren gleichermaßen.
Wir bieten eine Vielzahl an Grundlagenund Spezialseminaren an, die neben der
nötigen fachlichen Tiefe eine starke Praxisnähe sowie genügend Raum für Ihre
Fragen lassen. Daneben versorgen wir
Sie in jedem Seminar mit umfassenden
Unterrichtsmaterialien, so dass Sie auch
im Nachgang zum Seminar die Möglichkeit haben, bestimmte Fragestellungen
selbständig zu lösen.
Unsere Referenten*
Wir legen bei der Auswahl unserer Referenten neben der fachlichen Kompetenz
größten Wert auf die Fähigkeit, Seminare kurzweilig und ansprechend zu gestalten. Zu unseren Referenten gehören
Richter von Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und vom Bundesarbeitsgericht, Fachanwälte für Arbeitsrecht,
Professoren, Kommunikationstrainer,
Arbeitswissenschaftler und Wirtschaftsexperten.
Unsere
Erfolgsfaktoren
für Ihr AAS-Seminar
Unsere Seminarleiter*
Unsere Seminarstandorte
Für die Abende nach Seminarende
bieten wir Ihnen ein gemeinsames
Rahmenprogramm an. Begleitet und
organisiert durch unsere Seminarleiter haben Sie hier die Möglichkeit,
sich vom Seminartag zu entspannen
und sich untereinander kennen zu
lernen. Aber auch der inhaltliche Austausch mit anderen Betriebsräten bereitet Ihnen einen wertvollen Mehrwert.
Der Besuch unserer Seminare soll
Spaß machen und Sie sollen sich
wohl fühlen. Unsere Schulungen
finden deshalb entweder in landschaftlich reizvollen Gegenden oder
in interessanten Städten statt. Unsere Hotels sind mit großem Komfort
ausgestattet und bieten durch ihre
zentrale Lage die Möglichkeit, nach
Seminarende in der Gruppe oder auf
eigene Faust den Tag ausklingen zu
lassen.
9
LEITUNG
INNENDIENST UND
SEMINARPLANUNG
KUNDENBETREUUNG
Birgit Leibnitz
Isabell Günther
Kim Zahel
Beate Rähse
Nina Mollus
Peter Tertocha
>
>
BUCHHALTUNG
DAS
AASTEAM!
Beatrix Lehmann
Tanja Roth
>
LEITUNG
REFERENTENABTEILUNG
REFERENTENABTEILUNG
Silvia Bramsiepe
Beate Bernhardt
Sandra Kranz
Dr. Ina Schlicker
>
>
LEITUNG
QUALITÄTSSICHERUNG
Janika Köster
>
QUALITÄTSSICHERUNG
Heidrun Zeitler
Melanie Pitzer
Heike Pawel
>
RECHTSABTEILUNG
Maike Statzberger
David Friedrich
Sandra Walther
10
>
LEITUNG
LOGISTIK
LOGISTIK
Martin Herold
Marzena Klima
Heinz Gollan
Sergej Gering
Manuela
Gollanek-Schmeling
Gabriele Drescher
Miriam Kottewitz
>
>
QUALITÄTSKONTROLLE
Barabara Foschi
Kimberley Gollanek
Daniela Reimann
Susanne Dee
Eva Dönike
Peter Ücker
>
LEITUNG HOTELUND KONGRESSMANAGEMENT
KUNDENMANAGEMENT
Birgit Reichelt
Jennifer Prenzyna
>
HOTEL- UND
KONGRESSMANAGEMENT
Kornelija Vukancic
Anke Jendral
Joanna Vogt
Melanie Kutter
>
>
WIR
SIND
FÜR SIE
DA!
MEDIENGESTALTUNG
Anja Globke
>
11
Wolfgang Sehn
Gislén Engelmann
Bernd Morgenstern
Giesela Sorge
>
Petra Glimm
Ellen Rogge
Kirstin Michaelis
>
Marietta Riebandt
Ute von Reiswitz
UNSERE
SEMINARLEITER!
>
Heidemarie Arndt
Jasmin Antic
Maria Seidel
Udo Krohn
>
Matthias Luebke
Petra Wienkötter
Karin Hönicke
Hartmut Brucker
Matthias Held
>
12
Thomas Michaelis
Konstanze Ertel
Edwin Palzer
Nicole Hermans
IMMER
FÜR SIE
DA!
>
Rolf Paleduhn
Anne-Katrin Böhm
Pascal Rennen
Gerlinde Engelstädter
Jochen Nowotny
>
>
Michael van Hoorn
Beate Reimann
Eberhard Bergmann
Werner Zemke
>
WIR
FREUEN
UNS AUF
SIE!
Diethelm Korgoll
Vera Feldmann
Wolfgang Endlein
Oliver Barış Günay
Stefan Paul Köchling
>
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UNSER QUALITÄTSSTANDARD
unabhängig
große Auswahl an Seminarthemen
praxisnahe Seminare
umfangreiches Schulungsmaterial
kleine Gruppen
kompetente Referenten
engagierte Seminarleiter
attraktives Begleitprogramm
tolle Seminarhotels in zentraler Lage
mit Freu(n)den lernen
14
Haben Sie Fragen?
02 09 / 165 85 - 0
[email protected]
Staatliche Anerkennung gem. BetrVG
Die zuständige oberste Arbeitsbehörde des Landes hat unsere
Veranstaltungen nach Beratung mit den Spitzenorganisationen
der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet
anerkannt.
Wir garantieren Qualität
Durch die Zertifizierung unseres Qualitätsmanagementsystems erbringen wir
den Nachweis für unsere Kompetenz,
Qualität und Kundennähe. Seit 2002
ist die Vorbereitung, Organisation,
Durchführung und Qualitätssicherung
unserer Seminare nach der DIN EN ISO
9001:2008 zertifiziert und unterliegt
ständigen Qualitätskontrollen.
Schulungen für
Betriebsräte!
15
INTERVIEWS MIT UNSEREN
REFERENTEN
Warum Grundlagenseminare?
Ein Gespräch mit Sandra Mihatsch
Rechtsanwältin, Essen
Seite 46
Warum Projektmanagement?
Ein Gespräch mit Conny Lindner
Akkreditierte Coachin / GPM
(Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e. V.)
Seite 78
Warum Auffrischung?
Ein Gespräch mit Martin Uhmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
Seite 117
Warum Mitbestimmungsrecht?
Ein Gespräch mit Dr. André Latour
Rechtsanwalt, Recklinghausen
Seite 129
Warum diese Themen?
Ein Gespräch mit Ralf Scholten
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bochum
Seite 160
16
INTERVIEWS
Warum Rhetorik?
Ein Gespräch mit Conny Lindner
Business-Coachin und Kommunikationstrainerin
Seite 194
Warum BEM und Kündigung?
Ein Gespräch mit Sandra Mihatsch
Rechtsanwältin, Essen
Seite 217
Warum Mobbing?
Ein Gespräch mit Conny Lindner
Organisationsentwicklerin und Systemische Beraterin
Seite 233
Warum Wirtschaft?
Ein Gespräch mit Volker Castor
Diplom-Betriebswirt und Fachautor
Seite 260
17
WIR WÜNSCHEN IHNEN VIEL
SPASS BEI UNSEREN SEMINAREN
UND KONGRESSEN
Wir freuen
uns auf Sie!
18
THEMENÜBERSICHT
AAS-Kongresse 2016
26
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
42
Organisation und tägliche Betriebsratsarbeit
72
Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
82
Ausschüsse und Gremien
104
Update-Seminare
114
Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats
126
Betriebsratsrechte umsetzen und durchsetzen
144
Betriebsrat und besondere Arbeitnehmergruppen
150
Kündigung - Personalabbau - Umstrukturierung
158
Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung
168
Datenschutz und PC-Anwendung
176
Sozialrecht und demografischer Wandel
184
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
192
Arbeits- und Gesundheitsschutz
210
Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress
226
Ausbildungsreihe zum Betrieblichen Gesundheitsmanager
244
Konstruktive Zusammenarbeit und Betriebsklima
250
Wirtschaftsausschuss
258
Jugend- und Auszubildendenvertretung
268
Schwerbehindertenvertretung
276
Inhouse-Seminare
288
19
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS
26
AAS-Kongresse 2016
28
30
32
34
Kongress „Herausforderungen an die Betriebsratsarbeit 2016“
Kongress für Vorsitzende und Stellvertreter „Rechtsfragen aus der Betriebsratsarbeit“
Kongress „AAS-Gesundheitskongress“
Kongress „3. Erfurter AAS-Kongress“
42
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
44
46
48
52
54
56
58
60
62
64
65
66
67
68
69
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
m Interview: Warum Grundlagenseminare? Ein Gespräch mit Sandra Mihatsch
Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4)
Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
Arbeitsrecht für Profis (AR 4)
Wirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte
Die Arbeit als Einzelbetriebsrat
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2
Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 1
Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 2
72
Organisation und tägliche Betriebsratsarbeit
74
75
76
77
78
79
Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1
Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 2
NEU!
Die Haftung des Betriebsrats vermeiden
Als Führungskraft im Betriebsrat
m Interview: Warum Projektmanagement? Ein Gespräch mit Conny Lindner
Die Vorhaben des Betriebsrats - Von der Planung bis zur Umsetzung
NEU!
82
Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
86
88
90
91
92
93
94
96
97
98
99
Kongress für Vorsitzende und Stellvertreter „Rechtsfragen aus der Betriebsratsarbeit“
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2
NEU!
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 3
Rechtskompetenz für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
Betriebsverfassungsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
Geschäftsführung, Organisation und Management des Betriebsrats
Betriebsversammlungen leiten und organisieren
So verhandeln Sie mit der Geschäftsführung auf Augenhöhe
NEU!
Die Führungsaufgaben der Betriebsratsvorsitzenden
104
Ausschüsse und Gremien
106
107
108
109
110
111
Die Arbeit im Betriebsausschuss
Die Arbeit im Personalausschuss
Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss
Der wirkungsvolle IT-Ausschuss
Der Gesamtbetriebsrat
Der Konzernbetriebsrat
NEU!

20
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Inhaltsverzeichnis
114
Update-Seminare
116
117
118
119
120
121
122
123
Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
m Interview: Warum Auffrischung? Ein Gespräch mit Martin Uhmann
Typische Fehler in der Betriebsratsarbeit vermeiden
Typische Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht
Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
Bundesarbeitsgericht aktuell
126
Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats
128
129
130
131
132
133
134
135
136
137
138
139
140
141
142
Die Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG
m Interview: Warum Mitbestimmungsrecht? Ein Gespräch mit Dr. André Latour
Die Überwachungs- und Kontrollaufgaben des Betriebsrats
Mitbestimmung bei Personalplanung und -einsatz
Der Betriebsrat im Bewerbungs- und Auswahlverfahren
NEU!
Das aktuelle Urlaubsrecht
Zielvereinbarung und Jahresgespräch
Betriebe ohne Tarifvertrag
Einblick in die Bruttolohn- und -gehaltslisten
Richtige Ein- und Umgruppierung nach dem ERA-TV
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
Krankheitsbedingte Fehlzeiten
NEU!
Die Mitbestimmungsrechte im internationalen Konzern
Die Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verhandeln
Gleichbehandlung von Frauen und Männern
NEU!
144
NEU!
Betriebsratsrechte umsetzen und durchsetzen
146
147
148
Betriebsvereinbarungen in der Praxis
Als Betriebsrat vor der Einigungsstelle
Recht haben und Recht bekommen
150
Betriebsrat und besondere Arbeitnehmergruppen
152
153
154
155
156
Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
Der AT-Angestellte
Arbeitsrecht für Außendienst und Vertrieb
Befristet Beschäftigte
Minijobber und Teilzeitbeschäftigte
158
Kündigung - Personalabbau - Umstrukturierung
160
161
162
163
164
165
m Interview: Warum diese Themen? Ein Gespräch mit Ralf Scholten
Personalreduzierung und Betriebsänderung
NEU!
Sicherung von Arbeitsplätzen bei Umstrukturierungen
Den Sozialplan aktiv mitgestalten und optimal verhandeln
NEU!
Der Betriebsübergang nach § 613a BGB
NEU!
Typische Fehler bei der Kündigung
168
Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung
170
171
172
173
174
Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle - Grundlagenseminar
Das aktuelle Arbeitszeitrecht
Schicht- und Dienstpläne optimal gestalten
Flexible Arbeitszeiten und Zeitkonten richtig gestalten
Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit
NEU!

21
Inhaltsverzeichnis
22
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
176
Datenschutz und PC-Anwendung
178
179
180
181
Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 1
Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 2
PC-Einsatz im Betriebsrat
Soziale Netzwerke im Konflikt mit dem Arbeitsrecht
184
Sozialrecht und demografischer Wandel
186
187
188
189
Sozialrecht für Betriebsräte
Arbeitsunfall und Berufskrankheit
Die Rentenreform - Aktuelle Rechtsfragen zur Rente
Betriebsrat und ältere Arbeitnehmer
192
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
194
196
197
198
199
200
201
202
203
204
205
m Interview: Warum Rhetorik? Ein Gespräch mit Conny Lindner
Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1
Rhetorik für Betriebsräte - Teil 2
NEU!
Uneinigkeit im Betriebsrat
NEU!
Umgang mit schwierigen Menschen in der Betriebsratsarbeit
So verhandeln Sie mit der Geschäftsführung auf Augenhöhe
NEU!
Der Betriebsrat in Personalgesprächen
NEU!
Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht klären
NEU!
Schreib- und Kommunikationstraining für Betriebsräte
NEU!
Die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 1
Die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 2
210
Arbeits- und Gesundheitsschutz
212
213
214
215
216
217
218
219
220
221
222
223
224
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 2
BEM und krankheitsbedingte Kündigung
NEU!
m Interview: Warum BEM und Kündigung? Ein Gespräch mit Sandra Mihatsch
Die Arbeitsstättenverordnung
Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss
Die Betriebsvereinbarung zu Arbeits- und Gesundheitsschutz verhandeln
NEU!
Arbeitsschutz Aktuell - Das AAS-Begleitseminar zur Messe 2016
NEU!
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV®)
Krankheitsbedingte Fehlzeiten
226
Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress
228
230
231
232
233
234
235
236
237
238
239
240
241
Kongress „AAS-Gesundheitskongress“
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 2
Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1
m Interview: Warum Mobbing? Ein Gespräch mit Conny Lindner
Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 2
Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 3
NEU!
Stress am Arbeitsplatz und seine Folgen
Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen
Umgang mit Burnout im Unternehmen
Die Gefährdungsbeurteilung
Alkohol und Suchterkrankung
Praktische Suchtprävention im Betrieb
NEU!

Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
244
Ausbildungsreihe zum Betrieblichen Gesundheitsmanager
246
247
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV®)
250
Konstruktive Zusammenarbeit und Betriebsklima
252
253
254
255
Betriebsklima produktiv und human gestalten
Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht klären
NEU!
Mitarbeiterbefragungen aus Sicht des Betriebsrats
258
Wirtschaftsausschuss
260
262
263
264
265
266
m Interview: Warum Wirtschaft? Ein Gespräch mit Volker Castor
Neu im Wirtschaftsausschuss
Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1
Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 2
Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 3
Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 4
268
Jugend- und Auszubildendenvertretung
270
271
272
273
Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 1
Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 2
Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 3
Die Wahl zur JAV
NEU!
276
Inhaltsverzeichnis
Schwerbehindertenvertretung
278
279
280
281
282
283
284
285
Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1
Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 2
Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 3
Schreibwerkstatt für die Schwerbehindertenvertretung
NEU!
Betriebsverfassungsgesetz für die Schwerbehindertenvertretung
Arbeitsrecht für die Schwerbehindertenvertretung
Sozialversicherungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung
Das 1x1 der Schwerbehindertenfeststellung
288
Inhouse-Seminare
296
Weitere Informationen
296
299
301
302
303
304
306
Rechtliche Hinweise zur Teilnahme
Wie melde ich mich an?
Muster einer ordnungsgemäßen Ladung zur Betriebsratssitzung
Musterschreiben an den Arbeitgeber zur Schulungsteilnahme
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vordrucke zur unverbindlichen Reservierung
Vordrucke zur Seminaranmeldung
312
Seminarstandorte und Hotelpreise
350
Stichwortverzeichnis
Bei Fragen zur Seminarteilnahme - Rufen Sie uns an: (02 09) 165 85 - 0
23
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Lübeck
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Potsdam
Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat in Ostseebad Baabe / Rügen
24
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers in Ostseebad Heringsdorf / Usedom
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in Wismar / Ostsee
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Konstanz / Bodensee
25
Maritim Hotel
Dresden
Dorint Sanssouci
Potsdam
Golden Tulip
Berlin
26
AAS-KONGRESSE 2016
Thema
Seite
Das lernen Sie
Kongress „Herausforderungen an die
Betriebsratsarbeit 2016“
28
Aktuelle Rechtsprechung BetrVG und Arbeitsrecht,
AGG, Kündigung, Versetzung
Kongress für Vorsitzende und
Stellvertreter „Rechtsfragen aus der
Betriebsratsarbeit“
30
Aktuelle Rechtsprechung, MiLoG, Leiharbeit,
Arbeitszeit, Kommunikation, Einigungsstelle,
Beschlussverfahren
Kongress „AAS-Gesundheitskongress“
32
Psychische Erkrankungen erkennen, Mobbing, BEM,
Suchtprävention, finanzielle Absicherung
Kongress „3. Erfurter AAS-Kongress“
34
Vorstellung aktueller Entscheidungen des
Bundesarbeitsgerichts
Pullman Hotel
Erfurt
27
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
AAS-Kongresse 2016
AAS-Kongress
„Herausforderungen an die
Betriebsratsarbeit 2016“
29.02.-04.03.2016
und
12.09.-16.09.2016
Melden
Sie sich
rechtzeitig
an!
im Maritim Hotel, Dresden
Ablauf
Neben einem einleitenden und abschließenden Vortrag am
Montag bzw. Freitag werden an den anderen Kongresstagen
Workshops zu unterschiedlichen Themen angeboten (max. jeweils ca. 18 Teilnehmer).
Termin, Ort, Kosten
TerminOrt
Bitte wählen Sie aus dem umfangreichen Kongressprogramm
fünf Workshops aus. Somit können Sie sich die Themen, die für
Ihre Betriebsratsarbeit erforderlich sind, individuell und passgenau zusammenstellen.
Termin, Ort, Kosten
Kennung
TerminOrt
2016
2016
Februar
September
Kennung
29.02.-04.03. 01067 Dresden
0901/2016
12.09.-16.09. 01067 Dresden
3701/2016
Kongressfakten
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kongressfakten
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kongressdauer:
Hotelkosten:
Mo. 16:00 - Fr. 12:00 Uhr
156,50 €/Tag (zzgl. MwSt.)
Kongressdauer:
Hotelkosten:
Mo. 16:00 - Fr. 12:00 Uhr
156,50 €/Tag (zzgl. MwSt.)
Informationen zum Hotel erhalten Sie unter www.aas-seminare.de.
Informationen zum Hotel erhalten Sie unter www.aas-seminare.de.
Kongressgebühr: ab 1150,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1350,- €
2. Teilnehmer:
1250,- €
weitere Teilnehmer:
1150,- €
Kongressgebühr: ab 1150,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1350,- €
2. Teilnehmer:
1250,- €
weitere Teilnehmer:
1150,- €
Kongressgebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Kongressgebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
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Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
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Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
AAS-Kongresse 2016
Kongress-Workshops
Workshop 1: Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
Befristung von Betriebsratsmitgliedern
Beauftragung eines Rechtsanwalts als Sachverständiger oder
Rechtsbeistand
Update: Die Beschlussfassung in der Betriebsratssitzung
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats: Arbeitszeit,
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Anspruch auf Befreiung von der beruflichen Tätigkeit
Der Anspruch auf Freizeitausgleich
Workshop 2: Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
Keine Nachtschicht wegen Erkrankung
Rechtsstellung von Leiharbeitnehmern
Aktuelles zum Urlaubsrecht
Kündigung nach Äußerung in sozialen Netzwerken
Verdachtskündigung: Erstattung von Detektivkosten
Update zur Arbeitnehmerüberlassung
Workshop 3: Gleichbehandlung von Männern und Frauen - So können Sie das AGG nutzen
Systematik des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Diskriminierungsmerkmale des AGG
Anspruch auf Schadenersatz aus dem AGG: Voraussetzungen
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats aus dem AGG
Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens: Das können
Sie regeln
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Workshop 4: Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
Altersdifferenzierung: Was ist zulässig, was ist Diskriminierung?
Altersabhängige Regelungen beim Kündigungsschutz und bei
Interessenausgleich und Sozialplan
Grundzüge zu Altersteilzeit
Sozialrechtliche Folgen der Kündigung für ältere
Arbeitnehmer
Gesetzliche Voraussetzungen für den Rentenzugang
Workshop 5: Ständige Erreichbarkeit per Handy, Smartphone, Tablet & Co.
Welche Gefahren bestehen durch die ständige
Erreichbarkeit?
Was ist Arbeitszeit, was Freizeit - wenn die Grenzen
verschwimmen
Mitbestimmung bei Leistungs- und Verhaltenskontrolle
Datenschutzrechtliche Fragestellungen: Was darf der
Arbeitgeber überwachen?
Was sollte in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden?
Workshop 6: Umgang mit schwierigen Kollegen im Betrieb und Unternehmen
Was zeichnet einen „schwierigen“ Menschen aus?
Gründe, warum sich mein Gegenüber so verhält
Eigenarten respektieren, aber schwierige
Verhaltensmuster ändern
Durch souveränen Umgang mit „schwierigen“ Menschen die
eigene Persönlichkeit stärken
Ein Experiment von Selbstbild und Fremdbild
Belastungsproben für einen Betriebsrat
Workshop 7: Versetzung, Umsetzung, neue Arbeitszeiten - Was darf der Arbeitgeber?
Beteiligung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers: Gesetzliche Grundlagen
Besonderheiten der Umsetzung
Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers
Voraussetzungen von Versetzungen: Regelungen im Arbeitsvertrag
Beteiligung des Betriebsrats bei Versetzungen
Workshop 8: Der Betriebsrat im Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Unterrichtungsrecht bei der Personalplanung
Einflussmöglichkeiten des BR auf die Stellenanzeige
Zustimmungserfordernis bei Personalfragebögen und
Formulararbeitsverträgen
Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungs- und
Auswahlverfahren
Aufstieg vor Einstieg? Möglichkeit einer Auswahlrichtlinie
Workshop 9: Der Betriebsrat im Kündigungsverfahren - Wirksame Nutzung des § 102 BetrVG
Typische Fehler des Arbeitgebers bei der Anhörung
Wann kann der BR einer Kündigung widersprechen?
Typische Fehler des BR im Beteiligungsverfahren vermeiden
Zweckmäßiges Vorgehen des Betriebsrats
Der Weiterbeschäftigungsanspruch und die verbesserten
Chancen des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess
Die Kapazitäten der einzelnen Workshops sind begrenzt. Die Zuordnung erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen.
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AAS-Kongresse 2016
AAS-Kongress
für
Vorsitzende und Stellvertreter
„Rechtsfragen aus der Betriebsratsarbeit“
07.11.-11.11.2016
im Dorint Sanssouci, Potsdam
Ablauf
Neben einem einleitenden und abschließenden Vortrag am Montag bzw. Freitag werden an den anderen
Kongresstagen Workshops zu unterschiedlichen Themen angeboten (max. jeweils ca. 18 Teilnehmer).
Bitte wählen Sie aus dem umfangreichen Kongressprogramm fünf Workshops aus. Somit können Sie sich die
Themen, die für Ihre Betriebsratsarbeit erforderlich
sind, individuell und passgenau zusammenstellen.
Termin, Ort, Kosten
TerminOrt
Kennung
2016
November
07.11.-11.11. 14469 Potsdam
4501/2016
§ 37 Abs. 6
Kongressfakten
Kongressdauer:
Hotelkosten:
BetrVG
Mo. 16:00 - Fr. 12:00 Uhr
162,05 €/Tag (zzgl. MwSt.)
Informationen zum Hotel erhalten Sie unter www.aas-seminare.de.
Kongressgebühr: ab 1290,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1390,- €
weitere Teilnehmer:
1290,- €
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Jörg Reiniger
Geschäftsführung
Melden
Sie sich
rechtzeitig
an!
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AAS-Kongresse 2016
Kongress-Workshops
Workshop 1: Keine Einigung mit dem Arbeitgeber - So können Sie die Einigungsstelle nutzen
In welchen Fällen kann der Betriebsrat die Einigungsstelle
anrufen?
Was hat der Betriebsrat bei der Beschlussfassung zu beachten?
Vorgehen für die Bildung, Vorbereitung und Durchführung der
Einigungsstelle
Ablauf des Verfahrens vor der Einigungsstelle
Entscheidungskompetenz der Einigungsstelle
Workshop 2: Sicherung der Beteiligungsrechte - Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren in der Praxis
In welchen Fällen kann der Betriebsrat vor das Arbeitsgericht
ziehen?
Diese Beschlüsse muss der Betriebsrat fassen
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
Wirksame Beauftragung eines Rechtsanwalts:
Das muss der Betriebsrat beachten
Durchsetzung von Beteiligungsrechten vor dem
Arbeitsgericht
Workshop 3: Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht lösen
Hinschauen - Innerbetriebliche Konflikte als Chance
Wie man faire und einvernehmliche Lösungen findet
In schwierigen Gesprächssituationen die Haltung bewahren
Tipps zum Umgang mit negativen Emotionen
Mediation: Hilft das?
Der Betriebsrat als Mediator
Ablauf eines Mediationsverfahrens
Workshop 4: Mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe kommunizieren
Analyse der Ursachen für Schwierigkeiten in der
Kommunikation: warum Gespräche manchmal schief laufen
Gesprächsstrategien erkennen und umlenken
Sicherheit und Stärke im Gespräch: So bleiben Sie bei Ihrem
Standpunkt
Kommunikationsstörungen analysieren und beseitigen:
Was stört aus welchem Grund?
Wie begegnen Sie Störungen?
Keep cool: Angriffen und Provokationen gelassen
entgegentreten
Workshop 5: Die Arbeitszeit des Betriebsrats
Was hat Vorrang? Arbeitspflicht versus Betriebsratstätigkeit
Befreiung von der Arbeitspflicht
Überstunden durch Betriebsratstätigkeit
Freizeitausgleich
Vergütung von Betriebsratstätigkeit versus Ehrenamt
Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot
Aufwandsentschädigung
Eingruppierung von Betriebsratsmitgliedern
Workshop 6: Die Informationspolitik des Betriebsrats - Das Spannungsfeld zwischen Informationen
und Geheimhaltung
Wie geht der Betriebsrat mit Informationen des Arbeitgebers
um?
Was darf der Betriebsrat z. B. in der Betriebsversammlung
erzählen, was nicht?
Was müssen Betriebsratsmitglieder für sich behalten?
Was passiert, wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
ausgeplaudert werden?
Workshop 7: Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht - Tarifeinheit, Mindestlohn, Leiharbeit
Leiharbeit: Bestandsaufnahme - aktuelle Regelungen
Tarifvertragsrecht: Rechtsprechungsänderung zum
zur Leiharbeit
Grundsatz der Tarifeinheit
Ausblick: gesetzliche Regelungen für die Leiharbeit
Das Tarifeinheitsgesetz - Warum gibt es eine gesetzliche
Regelung?
Was ist im MiLoG geregelt? Was bedeutet das Gesetz für den BR?
Workshop 8: Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz
Update: Die Beschlussfassung in der Betriebsratssitzung
Befristung von Betriebsratsmitgliedern
Beauftragung eines Rechtsanwalts als Sachverständiger
oder Rechtsbeistand
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, insbesondere
zur betrieblichen Ordnung, zum Datenschutz, zum
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Beteiligungsrechte des Betriebsrats, insbesondere zu
Einstellung, Versetzung, Kündigung
Die Kapazitäten der einzelnen Workshops sind begrenzt. Die Zuordnung erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen.
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AAS-Kongresse 2016
AAS
Gesundheitskongress
Förderung der psychischen Gesundheit
als Aufgabe des Betriebsrats
18.04.-22.04.2016
im Golden Tulip Hotel, Berlin
Ablauf
Einleitungsvortrag
Neben einem einleitenden und abschließenden Vortrag am Montag bzw. Freitag werden an den anderen
Kongresstagen Workshops zu unterschiedlichen Themen angeboten (max. jeweils ca. 18 Teilnehmer).
Bitte wählen Sie aus dem umfangreichen Kongressprogramm fünf Workshops aus. Somit können Sie sich die
Themen, die für Ihre Betriebsratsarbeit erforderlich
sind, individuell und passgenau zusammenstellen.
Termin, Ort, Kosten
TerminOrt
Dr. Andreas Hoff
Inhaber Dr. Hoff Arbeitszeitsysteme,
langjähriger Arbeitszeitberater
Wenn Arbeitszeiten krank
machen - Grundlagen einer
gesundheitsgerechten
Arbeitszeitgestaltung
Kennung
2016
April
18.04.-22.04. 10787 Berlin
1601/2016
§ 37 Abs. 6
Kongressfakten
Kongressdauer:
Hotelkosten:
BetrVG
Mo. 16:00 - Fr. 12:00 Uhr
154,39 €/Tag (zzgl. MwSt.)
Informationen zum Hotel erhalten Sie unter www.aas-seminare.de.
Kongressgebühr: ab 1150,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1350,- €
2. Teilnehmer:
1250,- €
weitere Teilnehmer:
1150,- €
Abschlussvortrag
Franz Josef Düwell
Vorsitzender Richter am BAG a. D.
Betriebliches
Eingliederungsmanagement
und Kündigung
Kongressgebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
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als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
AAS-Kongresse 2016
Kongress-Workshops
Workshop 1: Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Was heißt eigentlich Arbeitsschutz?
Aufbauorganisation - Wer macht was im Arbeitsschutz?
Was steht im Gesetz? Welche Vorschriften sind noch zu beachten?
Was versteht man unter Gefährdungsbeurteilung?
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Checkliste für einen gut organisierten Arbeitsschutz
Strategisches Vorgehen des Betriebsrats
Julia Ott
Soziologin M.A.,
Fachkraft für
Arbeitssicherheit
Workshop 2: Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen
Psychische Erkrankungen: Ein Einblick in ausgewählte Krankheitsbilder
Kann man psychische Erkrankungen von Kollegen erkennen?
Belastungsfaktor Arbeit als Ursache psychischer Erkrankungen
Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen - Enttabuisierung
Mögliche Handlungsansätze für den BR: Maßnahmen zur Verringerung
psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
Nadine Haufschild
Psychologin (M. Sc.),
Advice Team
Workshop 3: Mobbing erkennen und vorbeugen
Situationen in Ihrem Betrieb - Mängel in der Arbeitsorganisation,
Führungsverhalten von Vorgesetzten etc.
Was wird als Mobbing bezeichnet?
Kurz-Test
Auswirkungen für die betroffenen Mitarbeiter
Erkennungskriterien / rechtliche Aspekte
Wie meistere ich das Thema im Betrieb?
Conny Lindner
Organisationsentwicklerin und
Sytemische Beraterin
Workshop 4: Praktische Suchtprävention im Betrieb
Basiswissen zu Abhängigkeit und Sucht: Stoff- und nicht stoffgebundene
Abhängigkeit
Betriebliche Suchtprävention und Hilfe: Umgang mit Erkrankten
und Rückfällen, 5-Stufen-Plan und BV, Zusammenarbeit mit
Beratungseinrichtungen
Drogenpolitik und -therapie in Deutschland: Suchthilfesystem,
Suchttherapie, Grundlagen der Gesprächsführung mit Abhängigen
Matthias
Hansmerten
Arzt /
Gesundheitsförderung
Workshop 5: Finanzielle Absicherung im Krankheitsfall
Entgeltfortzahlung: Krankheit, AU, AU-Richtlinie der Krankenversicherung
Krankengeld nach dem SGB V: Voraussetzungen, Beginn, Höhe und Dauer
der Leistung, Aussteuerung, Ausschlussgründe
Krankheit und Rente wegen Erwerbsminderung nach dem SGB VI:
medizinische Rehabilitation und Entgeltersatz
Heinz Schäfer
Richter am
Landessozialgericht
NRW in Essen
Workshop 6: Betriebsvereinbarungen zum BEM
Voraussetzungen des BEM
Die Betriebsvereinbarung: Rechtsgrundlagen
Inhalt einer Betriebsvereinbarung BEM
Was kann bzw. was sollte geregelt werden?
Was kann wegen des Gesetzesvorbehaltes nicht geregelt werden?
Ablauf des BEM-Verfahrens
Beteiligung des BR im Rahmen des BEM
Sandra Mihatsch
Rechtsanwältin,
Fachanwältin für
Medizinrecht
Workshop 7: Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Errichtung des Arbeitsschutzausschusses
Krankheitsbedingte Kündigung: Von der häufigen Kurzerkrankung
bis zur Dauererkrankung
Beteiligung des Betriebsrats bei Krankenrückkehrgesprächen
Rechtsprechung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
Rechtsprechung: BEM und krankheitsbedingte Kündigung
Dr. Enrico Meier
Fachanwalt für
Arbeitsrecht
Die Kapazitäten der einzelnen Workshops sind begrenzt. Die Zuordnung erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen.
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Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
AAS-Kongresse 2016
3. Erfurter
AAS-Kongress
Achtung:
Maximal 50
Teilnehmer
Termin und
Themen ab
Januar 2016 online
Wichtiger Hinweis!
Auch im Jahr 2016 werden wir wieder einen Kongress mit Besuch beim BAG durchführen. Da die
Sitzungen des BAG für Herbst 2016 bei Drucklegung
dieses Katalogs noch nicht terminiert sind, können
wir Ihnen den genauen Termin erst im Januar 2016
bekannt geben.
Richter von unterschiedlichen Senaten des BAG
werden Sie wieder über die neuesten Entscheidungen für Ihre BR-Arbeit informieren. Wir werden auf
unserer Internetseite www.aas-seminare.de und
per Flyer den geplanten Ablauf, unsere Gastredner
des Bundesarbeitsgerichts und die geplanten Themen Anfang 2016 vorstellen.
Wir freuen uns, wenn wir Sie neugierig gemacht
haben und hoffen, Sie 2016 in Erfurt begrüßen zu
können.
34
Dr. Ina Schlicker
Leitung
Referentenabteilung
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Das erwartet Sie:
Kurzweilige Vorträge
žvon BAG-Richterinnen und BAG-Richtern
žzu ausgesuchten Rechtsfragen
AAS-Kongresse 2016
Mit
Besuch
beim
BAG!
Informative Workshops
ž wählen Sie Ihre passenden Themen aus
žzu aktuellen Fragestellungen der Betriebsratsarbeit
žgeleitet von unseren erfahrenen Referenten
žUnser Highlight: Besuch einer Sitzung des BAG
Diskussion unter der Leitung eines
BAG-Richters
žDiskussion und Erfahrungsaustausch mit
Kongressteilnehmern und Referenten
35
AAS-Kongress 2014 in Dresden
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ertroffen. Der nächste
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ongress 2014 in Dresd
K.-D. Tigges zum AAS-K
„AAS steht für mich schon
seit Jahren für ausgezeichnete ArbeitnehmerSchulungen. Der Betriebsrätekongress 2014 bestätigte meine Meinung wieder einmal. Durch eine optimale Organisation, eine
professionelle Seminarleitung und erstklassige
Referenten erreicht dieser Kongress ein sehr
hohes Niveau.“
C. Schäfer zum AAS-Kongress 2014 in Dresden
„Der Kongress war eine
sehr informative und tolle
Veranstaltung. Die Referenten waren kompetent
und konnten uns begeistern. Als Betriebsrat hat
man nie ausgelernt und
der Kongress bringt uns auf
den neuesten Stand.“
T. Markovic zum AAS-Kongress 2014 in Dresden
„Die Workshops eignen
sich sehr gut, um einen
Einblick in die Thematiken
zu bekommen. In AASSeminaren lassen sich die
Themen dann vertiefen.
Perfekte Veranstaltung.“
36
F. Malmwieck zum AAS-Kongress 2014
in Dresden
AAS-Kongress 2014 in Erfurt
„Wie immer eine gelungene, lehr- und hilfreiche Veranstaltung. Man fühlte sich
wieder rundum bestens
betreut und versorgt. Auch
das Hotel war eine hervorragende Wahl.“
Th. Schüler u. M. Thurau zum
AAS-Kongress 2014 in Erfurt
„Der 1. Erfurter Kongress
war super. Diese geballte
Kompetenz von Richtern
mit höchstem Format in
den Workshops sowie den
Vorträgen war einmalig.
Die Organisation des Kongresses war top. Dieser
riebsratsmitglied zu empBet
m
Kongress ist jede
fehlen.“
ess 2014 in Erfurt
A. Schmidbaur zum AAS-Kongr
„Die Erwartungen wurden
voll erfüllt. Kompetente
Referenten und freundliche Seminarleiter machten
den Kongress zur gelungenen Veranstaltung. Es war
alles perfekt und ich kann
den Kongress einfach immer wieder empfehlen.“
W. Glöckner zum AAS-Kongress 2014 in Erfurt
„Der 1. Erfurter AAS-Kongress reiht sich nahtlos ein
in die thematisch immer
großartigen Kongresse der
AAS. Dabei schiebt er sich
aber unbestritten an die
erste Stelle. Nicht zu unterschätzen sind die vielen
e mit Referenten, Semiräch
konstruktiven Gesp
en. Unbedingt - uneinolleg
BR-K
und
narleitern
geschränkt - empfehlenswert.“
Erfurt
Th. Adick zum AAS-Kongress 2014 in
37
AAS-Kongress 2014 in Heidelberg
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gress 2014 in Heidelbe
F. Longo zum AAS-Kon
„Der Kongress war ein voller Erfolg. Viele interessante Informationen über ein
weit gefächertes Themengebiet. Einerseits zum Auffrischen von Gesetzestexten und andererseits, um
aktuelle Änderungen zu
erfahren. Die Referenten waren wie immer kompetent und sympathisch. Auch der Austausch
mit den anderen Teilnehmern war sehr positiv.“
Th. Kanz zum AAS-Kongress 2014 in Heidelberg
„Für mich als BRV war dies
mein erster Kongress bei
der AAS. Von der ersten
Minute an war alles absolut
professionell organisiert.
Besonders gut gefallen hat
mir die Möglichkeit, sich
unterschiedliche ThemenWorkshops zusammenstellen zu können. Alle
Referenten waren nicht nur kompetent, sondern
auch witzig und menschlich so nahbar.“
M. Hechler zum AAS-Kongress 2014 in Heidelberg
38
AAS-Kongress 2015 in Köln
ascht
„Ich war positiv überr
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ngress
abgestimmt. Der Ko
.“
war eine Bereicherung
D. Mastronikoli zum
AAS-Kongress 2015
in Köln
„Vor dem Kongress haben
wir uns gefragt, was uns
so erwartet. Schnell haben
wir gemerkt, dass wir hier
gut aufgehoben sind. Gute
Organisation, kompetente
Referenten und tolle Seminarleiter! Das Rahmenprogramm ist abwechslungsreich und der Austausch
am Abend mit den anderen BR-Mitgliedern war
uns sehr wichtig. Fazit: Bomben-Veranstaltung!“
M. Stolz u. B. Rathmann zum AAS-Kongress 2015
in Köln
„Bei der AAS sind die Seminarinhalte immer topaktuell und werden von
kompetenten Referenten
verständlich
vermittelt.
Abgerundet wird das Schulungspaket durch die engagierten Seminarleiter, die
jederzeit auf die Wünsche und Bedürfnisse der
Teilnehmer eingehen.“
D. Schwittek zum AAS-Kongress 2015 in Köln
39
BUCHEN SIE BEQUEM IM INTERNET:
WWW.AAS-SEMINARE.DE
Kongress-Fotos
Standortfinder
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Programm online lesen
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Betriebsräte!
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unterwegs
ganz leicht
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AAS-Forum
Haben Sie Fragen?
02 09 / 165 85 - 0
[email protected]
41
Anke Jendral
Hotel- und
Kongressmanagement
42
GRUNDLAGENSEMINARE FÜR JEDES
BETRIEBSRATSMITGLIED
Thema
Seite
Das lernen Sie
Einführung in das
Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
Beschlussfassung, Rechtsstellung des
Betriebsrats und seiner Mitglieder
Betriebsverfassungsgesetz
für Fortgeschrittene (BR 2)
48
Ihre Mitbestimmungsrechte: Soziale, personelle
und wirtschaftliche Angelegenheiten
Betriebsverfassungsgesetz
Vertiefung (BR 3)
52
Um- und Durchsetzung Ihrer
Mitbestimmungsrechte in der Praxis
Betriebsverfassungsgesetz
für Profis (BR 4)
54
Wirtschaftliche Mitbestimmung, Interessenausgleich und Sozialplan
Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
Ansprüche der Arbeitnehmer aus Arbeitsvertrag, Gesetz, Betriebsvereinbarung und
Tarifvertrag
Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
Die Kündigung: Zulässigkeit und sozialrechtliche
Folgen
Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
Änderungen in Betriebsvereinbarung und
Tarifvertrag sowie Umstrukturierungen und ihre
Auswirkungen auf Ansprüche der Arbeitnehmer
Arbeitsrecht für Profis (AR 4)
62
Grundlagen im BDSG, ArbSchG, SGB IX, KSchG
und BEM
Wirtschaftliches Grundwissen für
Betriebsräte
64
Geschäftsbericht, Rechnungswesen und Bilanzanalyse
Die Arbeit als Einzelbetriebsrat
65
Besonderheiten, wenn es nur ein
Betriebsratsmitglied gibt
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1
66
Rechtliche Grundlagen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes und Aufgaben des
Betriebsrats
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2
67
Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, Gefährdungsbeurteilung, Managementsystem OHRIS,
Mitbestimmung des Betriebsrats
Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 1
68
Das erforderliche Basiswissen für die
Betriebsratssitzung
Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 2
69
Das erforderliche Basiswissen im Arbeitsrecht
43
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
Aus dem Programm
Voraussetzungen für rechtswirksames Handeln des Betriebsrats
Die Rechtsstellung des Betriebsratsvorsitzenden
Handeln im Rahmen von Beschlüssen
Die Betriebsratssitzung
Ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder / Ersatzmitglieder
Tagesordnung, Beschlussfassung, Sitzungsprotokoll
TerminOrt
Kennung
2016
Januar
11.01.-15.01. München
0201/2016
25.01.-29.01. Dresden
0401/2016
Februar
01.02.-05.02. Hamburg
0501/2016
Rechtsstellung des Betriebsrats und seiner Mitglieder
Freistellung von der Arbeit, Entgelt- und Tätigkeitsschutz
Geheimhaltungspflicht, Kündigungsschutz
Schulungsanspruch: Voraussetzungen und Durchsetzung
08.02.-12.02. Willingen
0601/2016
22.02.-26.02. Köln
0801/2016
29.02.-04.03. Berlin
0902/2016
Ausstattung und Kosten des Betriebsrats
Das Betriebsratsbüro: Größe und Ausstattung
Kostenerstattungsanspruch und Erforderlichkeit
07.03.-11.03. Konstanz / Bodensee
1001/2016
14.03.-18.03. Timmendorfer Strand
1101/2016
Sonstige Einrichtungen der Betriebsverfassung
Ausschüsse, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
JAV, Wirtschaftsausschuss
Betriebsversammlung und Sprechstunde
Aufgaben des Betriebsrats
Allgemeine Aufgaben nach § 80 BetrVG, insbesondere die
Überwachungsaufgabe des Betriebsrats
Informationspflichten des Arbeitgebers
Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG
Ohne den Betriebsrat geht hier gar nichts
Soziale Angelegenheiten: Arbeitszeit und Überstunden,
Arbeitsentgelt und Zulagen
Ausübung durch Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten
Personelle Einzelmaßnahmen, § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung,
Ein- und Umgruppierung
Unterrichtungspflicht und Zustimmungsverweigerungsrecht
Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen gem. § 102 BetrVG
Ablauf des Anhörungsverfahrens und Widerspruchsrecht
Wirksame Rechtsausübung, insbesondere Fristberechnung
März
April
04.04.-08.04. Frankfurt / Main
1401/2016
11.04.-15.04. Ostseebad Sellin / Rügen 1501/2016
18.04.-22.04. Düsseldorf
1602/2016
25.04.-29.04. Hamburg
1701/2016
Mai
09.05.-13.05. Winterberg
1901/2016
09.05.-13.05. Nürnberg
1902/2016
23.05.-27.05. Berlin
2101/2016
30.05.-03.06. Ostseebad Scharbeutz
2201/2016
Juni
06.06.-10.06. Füssen
2301/2016
13.06.-17.06. Köln
2401/2016
20.06.-24.06. Ostseebad Baabe / Rügen 2501/2016
27.06.-01.07. Boppard am Rhein
2601/2016
weitere Termine auf der rechten Seite

§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Wirksame Beschlussfassung
¡¡Kosten und Ausstattung des Betriebsrats
¡¡Die Rechte und Pflichten des Betriebsrats
¡¡Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gem. § 80 BetrVG
¡¡Überblick: Die Mitbestimmungsrechte gem. § 87 BetrVG
¡¡Überblick: Beteiligung bei Einstellung, Versetzung, Kündigung
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 890,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1090,- €
2. Teilnehmer:
990,- €
weitere Teilnehmer:
890,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
44
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
TerminOrt
Kennung
2016
Juli
04.07.-08.07. Potsdam
2701/2016
11.07.-15.07. Dresden
2801/2016
18.07.-22.07. München
2901/2016
25.07.-29.07. Hamburg
3001/2016
August
01.08.-05.08. Willingen
3101/2016
15.08.-19.08. Berlin
3301/2016
BR 1-Seminare
sind für jedes
BR-Mitglied
erforderlich!
29.08.-02.09. Ostseebad Sellin / Rügen 3501/2016
September
05.09.-09.09. Prien am Chiemsee
3601/2016
12.09.-16.09. Bremen
3702/2016
19.09.-23.09. Erfurt
3801/2016
26.09.-30.09. Neustadt a. d. Weinstraße 3901/2016
Oktober
10.10.-14.10. Bad Wiessee / Tegernsee 4101/2016
17.10.-21.10. Ostseebad Binz / Rügen
4202/2016
24.10.-28.10. Dresden
4301/2016
November
07.11.-11.11. Timmendorfer Strand
4502/2016
14.11.-18.11. Freiburg
4601/2016
21.11.-25.11. Berchtesgaden / Königssee4701/2016
28.11.-02.12. Hamburg
4801/2016
Dezember
05.12.-09.12. Berlin
4901/2016
12.12.-16.12. Köln
5001/2016
Gratis zu
jedem BR 1Seminar!
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Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
WARUM GRUNDLAGENSEMINARE?
Ein Gespräch mit Sandra Mihatsch
Hallo Sandra, seit Jahren leitest Du Grundlagenseminare der AAS. Was zeichnet unser
BR 1-Seminar aus Deiner Sicht aus?
Sandra Mihatsch: Euer BR 1-Seminar ist meiner
Meinung nach das wichtigste Seminar für Einsteiger, also für neu gewählte Betriebsratsmitglieder, denn sie lernen in nur einer Woche das
wichtigste Handwerkszeug für die tägliche Betriebsratsarbeit. Hierbei liegt der Schwerpunkt
ganz klar bei der Beschlussfassung.
„Euer
BR 1-Seminar
ist meiner
Meinung nach
das wichtigste
Seminar für
Einsteiger.“
Was lernen die Seminarteilnehmer denn über
die Beschlussfassung hinaus?
Sandra Mihatsch: Im BR 1-Seminar bieten wir
immer auch einen Überblick über sämtliche
Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte. Gemeinsam mit den Seminarteilnehmern erarbeite ich die Mitbestimmungsrechte, z. B. bei
den Themen Arbeitszeit, Datenschutz und bei
Entgeltfragen. Spannend sind auch immer die
Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung
und die eben schon erwähnte Kündigung. Nach
nur einer Woche sind die Teilnehmer für die Betriebsratsarbeit erst einmal gut gerüstet, wobei
einzelne Themenbereiche natürlich noch vertieft werden sollten.
Kannst Du kurz erläutern, warum gerade die
Beschlussfassung so wichtig ist?
Sandra Mihatsch: Die Beschlussfassung ist der
Dreh- und Angelpunkt der Betriebsratsarbeit,
ohne wirksamen Beschluss kann der Betriebsrat
nicht handeln, also nichts für die Kollegen erreichen. Machen wir das am Beispiel der Kündigung fest: Der Betriebsrat kann der Kündigung
unter bestimmten Umständen widersprechen.
Erhebt der Arbeitnehmer neben einem wirksa-
Welche Seminare können sich an BR 1 denn
anschließen?
Sandra Mihatsch: Aus meiner Seminarerfahrung
weiß ich, dass viele Seminarteilnehmer im Anschluss an BR 1 ihre Kenntnisse zu den Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten vertiefen
wollen und daher BR 2 buchen. Möglich ist aber
auch, sich erst einmal mit den arbeitsrechtlichen
Grundfragen zu beschäftigen, was das Seminar
AR 1 bietet.
NOCH FRAGEN?
Rufen Sie uns an: 02 09 / 165 85 - 0
46
men Widerspruch Kündigungsschutzklage, kann
er seine Weiterbeschäftigung verlangen, bis das
Verfahren abgeschlossen ist. Für einen solchen
Widerspruch muss der Betriebsrat aber einen
wirksamen Beschluss fassen. Deshalb ist die Beschlussfassung nicht nur in diesem Zusammenhang für den einzelnen Arbeitnehmer enorm
wichtig, hier dürfen ihm keine Fehler unterlaufen.
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
INTERVIEW
Auch nach den Seminaren stehst Du mit einigen Betriebsratsmitgliedern in Kontakt. Wie ist
das Feedback?
Sandra Mihatsch: Die Betriebsratsmitglieder aus
meinen Seminaren fühlen sich auf ihre Arbeit im
Betriebsrat gut vorbereitet. Sie schätzen vor allem die Arbeitsunterlagen der AAS in Form des
Skripts und der Formblätter, die auf dem USBStick gespeichert sind. Wenn es in der konkreten
Situation also beispielsweise darum geht, ein
Schreiben an den Arbeitgeber zu formulieren,
können die Betriebsräte sich an den Formularen
orientieren und müssen nicht bei Null anfangen.
Das erleichtert die Arbeit erheblich. Das Skript
enthält zudem viele praktische Beispiele und
Übersichten, anhand derer die Betriebsräte sich
bestimmte Fallgestaltungen und Lösungen noch
einmal in Erinnerung rufen können.
Grundlagen-Seminare
sind für jedes
BR-Mitglied
erforderlich!
„Die
Betriebsratsmitglieder
aus meinen Seminaren
fühlen sich auf ihre
Arbeit im Betriebsrat
gut vorbereitet.“
Sandra, vielen Dank für das Interview!
Sandra Mihatsch
Rechtsanwältin, Essen
47
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
Aus dem Programm
Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG
Begriffsbestimmung: soziale Angelegenheiten
Voraussetzungen und Schranken
Mitbestimmung in Not- und Eilfällen
Initiativrecht des Betriebsrats
Form der Ausübung: Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede
Folgen der Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts
Betriebliche Ordnung, Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Urlaub,
Gesundheitsschutz, technische Überwachung
Mitbestimmungsrechte bei allgemeinen personellen
Angelegenheiten
Personalplanung und Beschäftigungssicherung
Stellenausschreibung, Personalfragebogen
Beurteilungsgrundsätze, Auswahlrichtlinien
Mitwirkung bei personellen Einzelmaßnahmen gem. § 99 BetrVG
Einstellung, Ein- und Umgruppierung, Versetzung
Unterrichtung des Betriebsrats
Möglichkeiten des Betriebsrats bei unterbliebener
oder fehlerhafter Beteiligung
Gründe für die Verweigerung der Zustimmung
Wirksame Ausübung des Zustimmungsverweigerungsrechts
TerminOrt
Kennung
2016
Januar
11.01.-15.01. Berlin
0202/2016
18.01.-22.01. Hamburg
0301/2016
25.01.-29.01. Bad Reichenhall
0402/2016
01.02.-05.02. Willingen
0502/2016
Februar
08.02.-12.02. Dresden
0602/2016
15.02.-19.02. Wernigerode / Harz
0701/2016
22.02.-26.02. Köln
0802/2016
29.02.-04.03. Augsburg
0903/2016
März
07.03.-11.03. Friedrichshafen / Bodensee1002/2016
14.03.-18.03. Ostseebad Binz / Rügen
1102/2016
April
04.04.-08.04. Potsdam
1402/2016
04.04.-08.04. Norderney
1403/2016
11.04.-15.04. Gelsenkirchen
1502/2016
18.04.-22.04. Ostseebad Scharbeutz
1603/2016
18.04.-22.04. München
1604/2016
Mitbestimmungsrecht bei Kündigungen gem. § 102 BetrVG
Form, Zeitpunkt, Inhalt, Umfang des Anhörungsverfahrens
Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Anhörung
Bedenken und Widerspruch: Voraussetzungen
Wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts
Weiterbeschäftigungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers
25.04.-29.04. Ostseebad Heringsdorf / 1702/2016 Usedom
Mitbestimmung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten
Betriebsänderung als Voraussetzung
Grundlagenwissen zu Interessenausgleich und Sozialplan
23.05.-27.05. Ostseebad Göhren / Rügen2102/2016
25.04.-29.04. Karlsruhe
1703/2016
Mai
09.05.-13.05. Timmendorfer Strand
1903/2016
09.05.-13.05. Willingen
1904/2016
30.05.-03.06. Füssen
2202/2016
weitere Termine auf der rechten Seite

§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Vertiefende Kenntnisse: Mitbestimmungsrechte nach
§ 87 BetrVG
¡¡Vertiefende Kenntnisse: Beteiligungsrechte bei allgemeinen personellen Angelegenheiten und personellen Einzelmaßnahmen
¡¡Sicherer Umgang mit Kündigungen
¡¡Beteiligungsrechte wirksam ausüben und durchsetzen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder,
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 990,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1190,- €
2. Teilnehmer:
1090,- €
weitere Teilnehmer:
990,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
TerminOrt
Kennung
2016
Juni
06.06.-10.06. Berlin
2302/2016
06.06.-10.06. Neustadt a. d. Weinstraße 2303/2016
13.06.-17.06. Dresden
2402/2016
13.06.-17.06. Norderney
2403/2016
20.06.-24.06. Würzburg
2502/2016
27.06.-01.07. Bremen
2602/2016
BR 2-Seminare
sind für jedes
BR-Mitglied
erforderlich!
Juli
04.07.-08.07. Boppard am Rhein
2702/2016
11.07.-15.07. Leipzig
2802/2016
11.07.-15.07. Ostseebad Baabe / Rügen 2803/2016
18.07.-22.07. Köln
2902/2016
25.07.-29.07. Konstanz / Bodensee
3002/2016
August
01.08.-05.08. Hamburg
3102/2016
08.08.-12.08. Berlin
3201/2016
15.08.-19.08. Bad Wiessee / Tegernsee 3302/2016
22.08.-26.08. Ostseebad Göhren / Rügen3401/2016
29.08.-02.09. Trier
3502/2016
September
05.09.-09.09. München
3602/2016
12.09.-16.09. St. Peter-Ording
3703/2016
12.09.-16.09. Köln
3704/2016
19.09.-23.09. Willingen
3802/2016
26.09.-30.09. Berlin
3902/2016
Oktober
10.10.-14.10. Ostseebad Kühlungsborn 4102/2016
10.10.-14.10. Düsseldorf
4103/2016
17.10.-21.10. Konstanz / Bodensee
4203/2016
24.10.-28.10. Winterberg
4302/2016
Gratis zu
jedem BR 2Seminar!
November
07.11.-11.11. Heidelberg
4503/2016
07.11.-11.11. Garmisch-Partenkirchen
4504/2016
14.11.-18.11. Leipzig
4602/2016
21.11.-25.11. Köln
4702/2016
28.11.-02.12. Bremen
4802/2016
Dezember
05.12.-09.12. Berlin
4902/2016
12.12.-16.12. Nürnberg
5002/2016
49
AAS-Kongress 2015 in Leipzig - Februar
ses Mal
„Ich habe mich die
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ng
die Rundumbetreuu
der Referenten und
super - vielen Dank.“
pzig
S-Kongress 2015 in Lei
Ch. Paffendorf zum AA
„Die von der AAS angebotenen Seminare und Kongresse werden sehr gut vorbereitet und durchgeführt.
Die Referenten vermitteln
selbst schwierige Themen
auf eine interessante Art
und Weise. Die Seminarleiter sind sehr sympathisch und kümmern sich
unermüdlich um alle Belange. Ich kann dieses Gesamtpaket so nur weiterempfehlen.“
P. Reh zum AAS-Kongress 2015 in Leipzig
„Die Themen waren sehr
gut gemischt und alle wichtigen Belange wurden angesprochen. Da dies bereits
unser vierter Kongress war,
möchten wir auch hier wieder die große Kompetenz
der Referenten hervorheben. Die Wahl des Hotels war ausgezeichnet. Das
Rahmenprogramm sorgte für die nötige Entspannung. Das Betreuerteam hat einen tollen Job gemacht. Vielen Dank dafür.“
A. von Calle und S. Maas zum AAS-Kongress 2015
in Leipzig
„Die Kongress-Workshops
sind eine gute Basis für den
Einstieg in eine erfolgreiche
Arbeit im Betriebsratsgremium. Aber auch ‚alte BRHasen‘ bekommen immer
neues und aktuelles Wissen
vermittelt. Referenten und
e.“
Seminarleiter sind immer wieder spitz
50
R. Göbel zum AAS-Kongress 2015 in
Leipzig
David Friedrich
Rechtsabteilung
Fragen?
Maike Statzberger
Rechtsabteilung
Probleme?
Rufen
Sie
uns an
!
0209 /
165 85
Sandra Walther
Rechtsabteilung
-0
51
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
Aus dem Programm
TerminOrt
Kennung
Die Umsetzung der Beteiligungsrechte
Zustandekommen einer Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag
Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag
Rechtsfolgen von Verstößen gegen Regelungssperren
Erzwingung einer Betriebsvereinbarung
2016
Die Einigungsstelle
Voraussetzung für die Errichtung
Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
Bestellung von Beisitzern und Vorsitzendem
Die richtigen Beschlüsse des Betriebsrats
Die wichtigsten Fälle für die Errichtung einer Einigungsstelle
Verfahrensablauf und Beschlussfassung
Wirkung des Spruchs der Einigungsstelle
01.02.-05.02. Dresden
0503/2016
22.02.-26.02. Gelsenkirchen
0803/2016
29.02.-04.03. Hamburg
0904/2016
Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Wann wird ein arbeitsgerichtliches Verfahren eingeleitet?
Die notwendigen Beschlüsse des Betriebsrats
Kostentragung
Mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht
Darlegungs- und Beweislast
Die einstweilige Verfügung
Rechtsmittel und Rechtsbehelf
Praktische Fälle vor dem Arbeitsgericht
Wie gehen die Parteien im Verfahren am besten vor?
Januar
04.01.-08.01. Berlin
0101/2016
18.01.-22.01. Düsseldorf
0302/2016
25.01.-29.01. Bremen
0403/2016
Februar
März
07.03.-11.03. München
1003/2016
14.03.-18.03. Karlsruhe
1103/2016
April
04.04.-08.04. Berlin
1404/2016
11.04.-15.04. Nürnberg
1503/2016
11.04.-15.04. Köln
1504/2016
18.04.-22.04. Leipzig
1605/2016
25.04.-29.04. Bremen
1704/2016
weitere Termine auf der rechten Seite

Durchsetzung der Beteiligungsrechte in der Praxis: Übungsfälle
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Umsetzung der Mitbestimmungsrechte durch
Betriebsvereinbarungen
¡¡Wirkung der Betriebsvereinbarung im Zusammenspiel
mit Tarif- und Arbeitsvertrag
¡¡Durchsetzung der Beteiligungsrechte im Beschlussverfahren
¡¡Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens
¡¡Funktionsweise des Arbeitsgerichts
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
52
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
TerminOrt
Kennung
2016
Mai
09.05.-13.05. Hamburg
1905/2016
23.05.-27.05. Berlin
2103/2016
30.05.-03.06. Augsburg
2203/2016
Juni
06.06.-10.06. Bremen
2304/2016
13.06.-17.06. Nürnberg
2404/2016
20.06.-24.06. Berlin
2503/2016
27.06.-01.07. Köln
2603/2016
BR 3-Seminare
sind für jedes
BR-Mitglied
erforderlich!
Juli
04.07.-08.07. München
2703/2016
11.07.-15.07. Dresden
2804/2016
18.07.-22.07. Hamburg
2903/2016
25.07.-29.07. Berlin
3003/2016
August
01.08.-05.08. Düsseldorf
3103/2016
15.08.-19.08. München
3303/2016
22.08.-26.08. Heidelberg
3402/2016
29.08.-02.09. Berlin
3503/2016
mit Besuch
beim Arbeitsgericht
September
12.09.-16.09. Karlsruhe
3705/2016
19.09.-23.09. Dresden
3803/2016
26.09.-30.09. Düsseldorf
3903/2016
Oktober
10.10.-14.10. Berlin
4104/2016
17.10.-21.10. Köln
4204/2016
17.10.-21.10. München
4205/2016
24.10.-28.10. Leipzig
4303/2016
24.10.-28.10. Nürnberg
4304/2016
November
07.11.-11.11. Hamburg
4505/2016
07.11.-11.11. Gelsenkirchen
4506/2016
14.11.-18.11. Berlin
4603/2016
21.11.-25.11. Frankfurt / Main
4703/2016
28.11.-02.12. Augsburg
4803/2016
Betriebsverfassungsg
esetz Vertiefung (BR
3) in
Dresden
Dezember
05.12.-09.12. Köln
4903/2016
12.12.-16.12. Dresden
5003/2016
53
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4)
Aus dem Programm
Die Informationsquellen des BR in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Information von BR und WiA, §§ 80 Abs. 2, 106 Abs. 2 BetrVG
Was gilt, wenn kein WiA vorhanden ist?
Geltendmachung von Informationsansprüchen
Worüber darf die Belegschaft informiert werden?
TerminOrt
Kennung
2016
Januar
18.01.-22.01. Hamburg
0303/2016
Februar
29.02.-04.03. Köln
0905/2016
Was ist eine Betriebsänderung? - Begriffsklärung
Die einzelnen Fälle der Betriebsänderung, § 111 BetrVG
Reiner Personalabbau als Betriebsänderung, § 112a BetrVG
Typische Streitpunkte
April
Welche Informations- und Beratungspflichten hat der Arbeitgeber
Ausgangssituationen vor einer Betriebsänderung erkennen
Was ist zu tun, wenn der Betriebsrat von einer geplanten
Betriebsänderung erfährt?
Geltendmachung der Unterrichtungsansprüche
Erarbeitung von Fragenkatalogen
Beauftragung von Sachverständigen
Wie darf die Unterrichtung der Belegschaft erfolgen?
Sicherstellung des Unterrichtungsanspruchs
Gibt es einen Unterlassungsanspruch des BR?
30.05.-03.06. Berlin
Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan, § 112 BetrVG
Was sind Interessenausgleich und Sozialplan überhaupt?
Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan
Der Zeithorizont bei den Verhandlungen
Erarbeitung eigener Vorschläge durch den Betriebsrat
Das Einigungsstellenverfahren bei Nichteinigung
Wie läuft das Einigungsstellenverfahren konkret ab?
Worüber entscheidet die Einigungsstelle?
Typische Regelungspunkte in einem Interessenausgleich
Die wichtigsten Regelungspunkte in einem Sozialplan
November
04.04.-08.04. Berchtesgaden / Königssee1405/2016
25.04.-29.04. Dresden
1705/2016
Mai
2204/2016
Juni
27.06.-01.07. Norderney
2604/2016
August
01.08.-05.08. Prien am Chiemsee
3104/2016
September
19.09.-23.09. Boppard am Rhein
3804/2016
Oktober
24.10.-28.10. Ostseebad Sellin / Rügen 4305/2016
21.11.-25.11. Heidelberg
4704/2016
Verhandlungsstrategien erlernen und im Konfliktfall anwenden:
Die 8 goldenen Regeln
Tipps und Tricks im Umgang mit den gängigen Prozessabläufen des
Arbeitgebers im Vorfeld einer Betriebsänderung
Verhandlungsstrategien des Arbeitgebers erkennen
Eigene Verhandlungsstrategien erarbeiten und im Konfliktfall anwenden
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Informationsbeschaffung innerhalb und außerhalb des BetrVG
¡¡Gekonnt in die Verhandlung eintreten
¡¡Erlernen von Strategien bei Verhandlungen
¡¡Grundlagenwissen zu Interessenausgleich und Sozialplan
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Betriebsratsmitglieder
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
54
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
AAS-Standort
AAS-Standort:
Luitpoldpark-Hotel Füssen
4 Sterne Hotel, www.luitpoldpark-hotel.de
Termine siehe Seite 327.
55
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
Aus dem Programm
Fragen rund um die Einstellung
Stellenausschreibung und Stellenanzeige
Fragerecht des Arbeitgebers bei der Einstellung
Benachteiligungsverbote und Vorgaben des AGG
Mitbestimmung bei Einstellung und Eingruppierung
TerminOrt
Kennung
2016
Januar
04.01.-08.01. Willingen
0102/2016
11.01.-15.01. Hamburg
0203/2016
18.01.-22.01. Berlin
0304/2016
Überblick über unterschiedliche Beschäftigungsarten
Der unbefristete Arbeitsvertrag
Abschluss und Form des Arbeitsvertrags
Befristung und Teilzeitarbeitsverhältnis
Beteiligung bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
Typische Einwände des Betriebsrats im Zustimmungsverfahren
25.01.-29.01. Düsseldorf
0404/2016
Februar
01.02.-05.02. Ostseebad Kühlungsborn 0504/2016
08.02.-12.02. Füssen
0603/2016
15.02.-19.02. Köln
0702/2016
22.02.-26.02. Dresden
0804/2016
Rechtsquellen für Ansprüche der Arbeitnehmer
Arbeitsvertragliche Ansprüche
Betriebliche Übung und Gesamtzusage
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
29.02.-04.03. Berlin
0906/2016
Die wichtigsten Arbeitnehmerschutzgesetze
Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
Arbeitszeit, Rufbereitschaft, Höchstarbeitszeit und Überstunden
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG):
Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs
Urlaub und Krankheit
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG):
Anspruchsvoraussetzungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Dauer des Anspruchs, Anzeige- und Nachweispflicht
14.03.-18.03. Neustadt a. d. Weinstraße 1105/2016
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Kündigung und Aufhebungsvertrag
Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG
Übersicht: Kündigungsgründe
März
07.03.-11.03. Trier
1004/2016
14.03.-18.03. St. Peter-Ording
1104/2016
April
04.04.-08.04. Ostseebad Baabe / Rügen 1406/2016
04.04.-08.04. München
1407/2016
11.04.-15.04. Potsdam
1505/2016
18.04.-22.04. Gaienhofen / Bodensee
1606/2016
18.04.-22.04. Würzburg
1607/2016
25.04.-29.04. Hamburg
1706/2016
25.04.-29.04. Düsseldorf
1707/2016
weitere Termine auf der rechten Seite

§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um die Einstellung
¡¡Grundlagenwissen über Teilzeit, Befristung, Leiharbeit
¡¡Bedeutung von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und
Arbeitsvertrag
¡¡Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze
¡¡Grundlagenwissen über Kündigungsgründe
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder, Mitglieder der JAV,
Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 890,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1090,- €
2. Teilnehmer:
990,- €
weitere Teilnehmer:
890,- €
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
TerminOrt
Kennung
2016
Mai
09.05.-13.05. Bad Wiessee / Tegernsee 1906/2016
23.05.-27.05. Timmendorfer Strand
2104/2016
30.05.-03.06. Ostseebad Binz / Rügen
2205/2016
30.05.-03.06. Wernigerode / Harz
2206/2016
Juni
06.06.-10.06. Berlin
2305/2016
06.06.-10.06. Konstanz / Bodensee
2306/2016
13.06.-17.06. Boppard am Rhein
2405/2016
20.06.-24.06. München
2504/2016
20.06.-24.06. Köln
2505/2016
27.06.-01.07. Norderney
2605/2016
AR 1-Seminare
sind für jedes
BR-Mitglied
erforderlich!
Juli
04.07.-08.07. Dresden
2704/2016
11.07.-15.07. Berlin
2805/2016
18.07.-22.07. Ostseebad Baabe / Rügen 2904/2016
18.07.-22.07. Bremen
2905/2016
25.07.-29.07. Bad Wiessee / Tegernsee 3004/2016
August
01.08.-05.08. Köln
3105/2016
15.08.-19.08. Hamburg
3304/2016
22.08.-26.08. Leipzig
3403/2016
29.08.-02.09. Ostseebad Heringsdorf / 3504/2016 Usedom
September
05.09.-09.09. Timmendorfer Strand
3603/2016
05.09.-09.09. Boppard am Rhein
3604/2016
12.09.-16.09. Berlin
3706/2016
12.09.-16.09. Prien am Chiemsee
3707/2016
19.09.-23.09. Neustadt a. d. Weinstraße 3805/2016
26.09.-30.09. Ostseebad Sellin / Rügen 3904/2016
Oktober
10.10.-14.10. Winterberg
4105/2016
10.10.-14.10. München
4106/2016
17.10.-21.10. Hamburg
4206/2016
24.10.-28.10. Berlin
4306/2016
24.10.-28.10. Friedrichshafen / Bodensee4307/2016
November
07.11.-11.11. Ostseebad Göhren / Rügen4507/2016
14.11.-18.11. Bad Reichenhall
4604/2016
21.11.-25.11. Würzburg
4705/2016
28.11.-02.12. Dresden
4804/2016
Gratis zu
jedem AR 1Seminar!
Dezember
05.12.-09.12. Willingen
4904/2016
12.12.-16.12. Köln
5004/2016
57
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
Aus dem Programm
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung
Zugang, Form und Inhalt der Kündigung
Die gesetzlichen Kündigungsfristen und der EuGH
Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG
Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen
TerminOrt
Kennung
2016
Januar
04.01.-08.01. Dresden
0103/2016
11.01.-15.01. Hamburg
0204/2016
18.01.-22.01. Berlin
0305/2016
Die betriebsbedingte Kündigung
Außer- oder innerbetriebliche Kündigungsursache
Beispiele für betriebsbedingte Gründe
Anforderungen an Sozialauswahl / Punkteschema
Anwendung der Sozialauswahlkriterien
25.01.-29.01. Gelsenkirchen
0405/2016
Die verhaltensbedingte Kündigung
Typische Kündigungsgründe, insbesondere Verstoß gegen Alkoholverbot
und bei Straftaten im Betrieb
Die Verdachtskündigung: Voraussetzungen
Die personenbedingte Kündigung
Was eine personenbedingte Kündigung ist
Krankheit als häufigster Grund für eine personenbedingte Kündigung
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen
Ablauf des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG
Bedenken äußern und Widerspruch einlegen: Voraussetzungen
Widerspruch einlegen: Gründe und wirksame Rechtsausübung
Folgen des Widerspruchs für den Arbeitnehmer
Der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Das Wichtigste zum Kündigungsschutzverfahren
Der Aufhebungsvertrag
Begriff-, Abschluss, Form und Inhalt des Aufhebungsvertrags
Anfechtung eines Aufhebungsvertrags durch den Arbeitnehmer
Februar
01.02.-05.02. Freiburg
0505/2016
08.02.-12.02. Willingen
0604/2016
15.02.-19.02. Berlin
0703/2016
22.02.-26.02. Bad Reichenhall
0805/2016
29.02.-04.03. Leipzig
0907/2016
März
07.03.-11.03. Norderney
1005/2016
14.03.-18.03. Köln
1106/2016
April
04.04.-08.04. Gaienhofen / Bodensee
1408/2016
11.04.-15.04. Ostseebad Göhren / Rügen1506/2016
18.04.-22.04. Prien am Chiemsee
1608/2016
25.04.-29.04. Gelsenkirchen
1708/2016
25.04.-29.04. Würzburg
1709/2016
Mai
09.05.-13.05. Dresden
1907/2016
23.05.-27.05. Ostseebad Binz / Rügen
2105/2016
30.05.-03.06. Boppard am Rhein
2207/2016
weitere Termine auf der rechten Seite
Sozialrechtliche Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Sperrzeiten wegen Arbeitsaufgabe / Eigenkündigung
Arbeitslosengeld - Anspruch, Dauer, Höhe, Bemessung
Abfindungsregelungen beim Arbeitslosengeld
Regelungen nach dem Hartz-Konzept (Hartz IV)
Regelungen zur Kurzarbeit

§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Kündigung und Aufhebungsvertrag
¡¡Betriebs-, verhaltens- und personenbedingte Kündigung
¡¡Aktuelle Rechtsprechung zu den Kündigungsgründen
¡¡Überblick: Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens
¡¡Die wichtigsten Regelungen zum Arbeitslosengeld I + II
¡¡Das Wichtigste zur Kurzarbeit
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 990,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1190,- €
2. Teilnehmer:
1090,- €
weitere Teilnehmer:
990,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
TerminOrt
Kennung
2016
Juni
06.06.-10.06. München
2307/2016
13.06.-17.06. Berlin
2406/2016
20.06.-24.06. Düsseldorf
2506/2016
Juli
27.06.-01.07. Ostseebad Heringsdorf / 2606/2016 Usedom
AR 2-Seminare
sind für jedes
BR-Mitglied
erforderlich!
04.07.-08.07. Bad Wiessee / Tegernsee 2705/2016
11.07.-15.07. Potsdam
2806/2016
18.07.-22.07. Trier
2906/2016
25.07.-29.07. Timmendorfer Strand
3005/2016
August
01.08.-05.08. Friedrichshafen / Bodensee3106/2016
08.08.-12.08. Berlin
3202/2016
15.08.-19.08. Düsseldorf
3305/2016
22.08.-26.08. Wernigerode / Harz
3404/2016
29.08.-02.09. Hamburg
3505/2016
September
05.09.-09.09. Dresden
3605/2016
12.09.-16.09. Ostseebad Kühlungsborn 3708/2016
19.09.-23.09. Freiburg
3806/2016
26.09.-30.09. St. Peter-Ording
3905/2016
Oktober
10.10.-14.10. Neustadt a. d. Weinstraße 4107/2016
17.10.-21.10. Boppard am Rhein
4207/2016
24.10.-28.10. Füssen
4308/2016
November
07.11.-11.11. Ostseebad Baabe / Rügen 4508/2016
14.11.-18.11. Köln
4605/2016
21.11.-25.11. Hamburg
4706/2016
28.11.-02.12. Berlin
4805/2016
Dezember
05.12.-09.12. München
4905/2016
12.12.-16.12. Willingen
5005/2016
Arbeitsrecht für Fortg
eschrittene (AR 2) in
Willingen
59
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
Aus dem Programm
Struktur und Wirkung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
Anspruch aus Vertrag
Anspruch aus Tarifvertrag
Anspruch aus Betriebsvereinbarung
Voraussetzungen für die Kürzung oder Streichung vertraglicher
Ansprüche
Anrechnung auf Tariferhöhungen
„Verschlechternde“ Betriebsvereinbarung
Änderungskündigung
TerminOrt
Kennung
2016
Januar
11.01.-15.01. Willingen
0205/2016
Februar
01.02.-05.02. Hamburg
0506/2016
15.02.-19.02. Berlin
0704/2016
März
07.03.-11.03. St. Peter-Ording
1006/2016
14.03.-18.03. München
1107/2016
Voraussetzungen für die Kürzung oder Streichung von Ansprüchen
aus Betriebsvereinbarungen
Wirkungsweise von Ansprüchen aus Betriebsvereinbarungen
Die ablösende Betriebsvereinbarung
Kündigung oder vereinbartes Ende
Voraussetzungen für das Bestehen einer Nachwirkung
April
09.05.-13.05. Ostseebad Binz / Rügen
1908/2016
Kürzung von Ansprüchen aus Tarifvertrag oder bei vertraglicher
Bezugnahme auf Tarifvertrag
Voraussetzungen für unmittelbare Geltung des Tarifvertrags
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag
Bedeutung unterschiedlicher Bezugnahmeklauseln
Voraussetzungen für Kürzung tarifvertraglicher Ansprüche
Kürzung bei fehlender Tarifgebundenheit aber vertraglicher Anwendung
des Inhalts
30.05.-03.06. Berlin
2208/2016
Folgen für Ansprüche bei Umstrukturierungen
Überblick über Arten und Formen von Umstrukturierungen
Kürzungen im Rahmen einer Betriebsänderung
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Kürzungen im Rahmen eines Betriebsübergangs
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebsübergangs
Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim
Betriebsübergang
Rechtsfolgen für das Betriebsratsgremium
Umfang und Art des Schutzes von Ansprüchen aus Arbeitsvertrag,
Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag
04.04.-08.04. Friedrichshafen / Bodensee1409/2016
18.04.-22.04. Erfurt
1609/2016
25.04.-29.04. Gelsenkirchen
1710/2016
Mai
Juni
13.06.-17.06. Norderney
2407/2016
27.06.-01.07. Garmisch-Partenkirchen
2607/2016
Juli
11.07.-15.07. Nürnberg
2807/2016
25.07.-29.07. Köln
3006/2016
August
08.08.-12.08. Dresden
3203/2016
22.08.-26.08. Füssen
3405/2016
weitere Termine auf der rechten Seite
Rolle des Betriebsrats bei Umstrukturierungen

§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Ansprüche und Pflichten aus Vertrag, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag
¡¡Bedingungen, unter denen diese Ansprüche gekürzt oder gestrichen werden können
¡¡Durchsetzung von Ansprüchen
¡¡Auswirkungen von Unternehmensumstrukturierungen auf die Ansprüche
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
60
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
TerminOrt
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Kennung
2016
September
05.09.-09.09. Ostseebad Heringsdorf / 3606/2016 Usedom
19.09.-23.09. Düsseldorf
3807/2016
26.09.-30.09. Willingen
3906/2016
Oktober
10.10.-14.10. Potsdam
4108/2016
17.10.-21.10. Timmendorfer Strand
4208/2016
24.10.-28.10. Wernigerode / Harz
4309/2016
AR 3-Seminare
sind für jedes
BR-Mitglied
erforderlich!
November
07.11.-11.11. Berchtesgaden / Königssee4509/2016
21.11.-25.11. Freiburg
4707/2016
05.12.-09.12. Winterberg
4906/2016
Gratis zu
jedem AR 3Seminar!
61
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Arbeitsrecht für Profis (AR 4)
Aus dem Programm
Grundlagen BDSG: Datenschutz im Betrieb
Pflicht zum Datenschutz aus dem Bundesdatenschutzgesetz
Europäische Vorgaben - gelten auch im Betrieb
Wie weit reicht eigentlich der Datenschutz?
Heimliche Videoaufzeichnung, GPS und E-Mail-Nutzung: Wie weit der
Arbeitgeber gehen darf
Schutz der Belegschaft durch Gesetze und durch Betriebsvereinbarungen
mit Besuch
beim Arbeitsgericht
TerminOrt
Januar
25.01.-29.01. Berlin
Grundlagen SGB IX: Besonderer Schutz
Schwerbehindertenvertretung
Kündigungserschwerung bei anerkannter Schwerbehinderung
Aufgabe des Integrationsamts und der Schwerbehindertenvertretung
0406/2016
Februar
29.02.-04.03. Köln
0908/2016
April
18.04.-22.04. Dresden
Grundlagen ArbSchG: Unterschiedliche Aufgaben für unterschiedliche
Betriebe
Aufgaben des Arbeitsschutzes auch für den Betriebsrat
Bildung eines Arbeitsschutzausschusses
Welche Pflichten treffen den Arbeitgeber?
„Wie sag ich’s meinen Kollegen?“ - wenn die Gesetze strenger sind, als
gewünscht
Kennung
2016
1610/2016
Juni
13.06.-17.06. München
2408/2016
August
22.08.-26.08. Hamburg
3406/2016
Oktober
10.10.-14.10. Frankfurt / Main
4109/2016
Dezember
05.12.-09.12. Düsseldorf
4907/2016
Grundlagen KSchG: Besonderer Schutz
Krankheitsbedingte Kündigung - Voraussetzungen
Kündigung auch während der Krankheit?
Was passiert im Falle der Aussteuerung - Anspruch auf Urlaub und
Weihnachtsgeld
Besonderheiten bei Regelungen im Arbeitsvertrag - AGB-Kontrolle
Grundlagen: BEM aus rechtlicher Sicht
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Voraussetzungen
Was passiert ohne BEM? Wer ist zuständig?
Grundzüge für eine Betriebsvereinbarung zum Thema BEM
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Grundlagen zum betrieblichen Datenschutz
¡¡Vertiefendes Wissen über die wichtigsten Schutzgesetze zugunsten der Arbeitnehmer
¡¡Hierauf muss der Betriebsrat achten
¡¡Kündigungen sind nicht immer möglich
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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D. Niebel zum Seminar Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene
(BR 2) in Timmendorfer Strand
C. Fuchs zum Seminar Betriebliches
Eingliederungsmanagement (BEM) Teil 1 in Wismar / Ostsee
„Bei der AAS fühle ich mich in sehr
guten Händen. Das Seminar war sehr
informativ und praxisorientiert. Die Referentin ist voll im Thema und konnte
uns immer helfen. Die Seminarleiterin
ist sehr sympathisch und hat uns ein
gutes Rahmenprogramm geboten. Das
schöne Hotel und das Essen rundeten
die tolle Woche ab. Vielen Dank. Macht
weiter so! “
„Es wurden uns intensiv themenspezifische Inhalte vermittelt. Referent
und Seminarleiter sind individuell auf
die Wünsche der Teilnehmer eingegangen. Das Rahmenprogramm war
durchdacht und interessant gestaltet.
Die Veranstaltung war sehr lehrreich
und der Erfahrungsaustausch mit den
anderen Betriebsräten war mir sehr
wichtig.“
Ch. Teschner zum Seminar Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1 in
Potsdam
M. Strahm zum Seminar Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1 in
Ostseebad Scharbeutz
„Ich habe mich rundum wohl gefühlt.
Die Seminarinhalte wurden vom Referenten verständlich und anhand von
Alltagssituationen verdeutlicht. Somit
wurde mir das Grundwissen auf sehr
interessante Weise näher gebracht. Die
Seminarleiterin hat uns in einer sehr
angenehmen und aufmerksamen Weise betreut. Das Rahmenprogramm und
die Organisation waren die Highlights.“
„Es ist immer wieder schön, wie aufgehoben ich mich in den AAS-Seminaren
fühle. Die kompetenten Referenten
beantworten immer alle Fragen und
sind stets geduldig und freundlich. Ein
riesigen Dankeschön gilt natürlich auch
den Seminarleitern, die sich immer tolle Aktivitäten einfallen lassen und sich
einfach um alles kümmern.“
E. Gülacti zum Seminar Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene in
Prien am Chiemsee
G. Grober und U. Meyes zum Seminar
Betriebliches Gesundheitsmanagement
in Bremen
„Eine super Seminarwoche - vom Anfang bis zum Ende. Referentin, Seminarleitung, Hotel und Rahmenprogramm: alles top! Ich freue mich auf
weitere AAS-Seminare.“
„Seit vielen Jahren besuchen wir und
unsere Kollegen ausgewählte Seminare der AAS, die uns bei der Umsetzung
der täglichen Betriebsratsarbeit von
großem Nutzen sind. Die Qualität der
angebotenen Seminare hat uns vollends überzeugt.“
A. Stadler zum Seminar Einführung in
das Arbeitsrecht (AR 1) in Heidelberg
A. Essafi zum Seminar Protokollund Schriftführung in Timmendorfer
Strand
„Dies war mein erstes Seminar und ich
war positiv überrascht. Ich habe viel
Nützliches gelernt und freue mich auf
AR 2. Die Seminarleitung war super
freundlich und hilfsbereit. Unsere Referentin hat sich immer Zeit für Fragen
der Teilnehmer genommen und den
Inhalt des Seminars sehr gut rübergebracht.“
„Die Organisation durch die Seminarleiterin war ausgezeichnet. Die Referenten haben wie immer präzise und
verständlich referiert, so dass wir unsere BR-Arbeit wunderbar ausführen
können.“
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Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Wirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte
Aus dem Programm
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Informationsrechte des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 BetrVG
Der Wirtschaftsausschuss, §§ 106 bis 110 BetrVG
Jahresabschluss
Rechtliche Grundlagen zur Erstellung
Erläuterung der Bilanz
Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Erläuterung des Anhangs und des Lageberichts
Unterschiede der wichtigsten Personen- und Kapitalgesellschaftsformen
Bilanzanalyse
Bilanzierung der Aktiv- und Passivseite
Die GuV in der Umsatzkosten- und Gesamtkostenmethode
Bilanzspielräume der deutschen Unternehmen
Die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen
Unterschiede zwischen nationaler und internationaler Rechnungslegung
TerminOrt
Kennung
2016
April
11.04.-15.04. Dresden
1507/2016
November
21.11.-25.11. Willingen
4708/2016
i
Übrigens!
Nach der Rechtsprechung des LAG Baden-Württemberg (vom 08.11.1996 - 5 TaBV 2/96) erfordert
eine sachgerechte Betriebsratsarbeit von jedem
Betriebsratsmitglied einen gewissen Standard an
wirtschaftlichen Kenntnissen. Insoweit ist allen Betriebsratsmitgliedern, sofern sie derartige Kenntnisse nicht besitzen, die Teilnahme an Schulungsund Bildungsveranstaltungen zu ermöglichen, die
solche notwendigen und allgemeinen Kenntnisse
vermitteln.
Informationsquelle Rechnungswesen
Grundlagen zum Rechnungswesen
Was steht wo und was kann der Betriebsrat daraus erkennen
Zugriffsmöglichkeiten des Betriebsrats
Kennzifferninformationssysteme
Eigene Kennzahlen für den Betriebsrat und deren Aussagewerte
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Welche Informationen erhält der Betriebsrat zu
wirtschaftlichen Angelegenheiten
¡¡Den Jahresabschluss verstehen
¡¡Bilanzen lesen
¡¡Kennzifferninformationssysteme für die BR-Arbeit nutzen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten,
Wirtschaftsausschussmitglieder (BR-Mitglied),
Wirtschaftsausschussmitglieder (nicht BR-Mitglied)
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 990,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1190,- €
2. Teilnehmer:
1090,- €
weitere Teilnehmer:
990,- €
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Die Arbeit als Einzelbetriebsrat
Besonderheiten, wenn es nur ein Betriebsratsmitglied gibt
Aus dem Programm
Die Arbeit des Betriebsobmanns
Sitzungen und Beschlussfassung:
Beim einköpfigen Betriebsrat läuft das etwas anders!
Sprechstunden und Betriebsversammlung
Rechtsstellung des Betriebsobmanns
Ausstattung und Kosten des Betriebsobmanns
Aufgaben, Informations- und Überwachungsrechte
TerminOrt
Kennung
2016
April
25.04.-29.04. Berlin
1711/2016
Krankheit und Urlaub des Betriebsobmanns
Was passiert mit der Mitbestimmung bei Krankheit und Urlaub des
Betriebsobmanns?
Gibt es ein Ersatzmitglied?
Mitbestimmungslose Zeiten
Zurückstellung aufschiebbarer Entscheidungen
Neuwahl bei dauerhaftem Ausscheiden?
Kündigung des Betriebsobmanns
Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsräten
Beteiligung bei der eigenen Kündigung?
Darf das Ersatzmitglied der Kündigung zustimmen?
Zustimmungsersetzungsverfahren
Schicksal des Betriebsratsamts bei Kündigung
Wiederherstellung der Amtsfähigkeit durch Weiterbeschäftigung
Mitbestimmung des Betriebsobmanns
Volle Mitbestimmung bei Kündigungen
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes im Kleinbetrieb?
Beteiligung in sonstigen personellen Angelegenheiten
Volle Mitbestimmung bei Arbeitszeit, Urlaub usw.
Betriebsänderung im Kleinbetrieb
Zählen Leiharbeitnehmer bei der Betriebsgröße mit?
Mehr Mitbestimmung bei Wachsen des Betriebs
Betriebsobmann und Gesamtbetriebsrat
Grundsatz: Der Betriebsobmann ist Mitglied im GBR
Ausnahme gem. § 47 Abs. 5 BetrVG
Die Arbeit des Betriebsobmanns im Gesamtbetriebsrat
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Wirksames Handeln als Betriebsobmann
¡¡Besonderheiten beim einköpfigen Betriebsrat
¡¡Besonderheiten im Kleinbetrieb
¡¡Aufgaben, Informations-, Überwachungs- und
Mitbestimmungsrechte des Betriebsobmanns
¡¡Verhältnis zum Gesamtbetriebsrat
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsobleute (einköpfige Betriebsräte) und ihre
Ersatzmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1
Aus dem Programm
Was ist Arbeits- und Gesundheitsschutz?
Arbeitsbelastung und ihre möglichen Folgen für den
menschlichen Organismus
Zahlen, Daten, Fakten zum betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Arbeitsunfall
Berufskrankheiten
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr
Wegeunfall
Die inner- und außerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation
Personen, Institutionen
Aufgaben, Handlungsfelder, Zusammenarbeit
Gesetzlicher Handlungsrahmen der betrieblichen
Arbeitsschutzexperten
Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
TerminOrt
Kennung
2016
Januar
18.01.-22.01. Willingen
0306/2016
Februar
29.02.-04.03. Berlin
0909/2016
März
14.03.-18.03. Berchtesgaden / Königssee1108/2016
April
11.04.-15.04. Freiburg
1508/2016
Mai
09.05.-13.05. Düsseldorf
1909/2016
Juni
06.06.-10.06. Dresden
2308/2016
Juli
04.07.-08.07. St. Peter-Ording
2706/2016
August
Gesetzliche Grundlagen
Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und
ihre Rangfolge
Die Wirkungen der europäischen Richtlinien auf die bundesdeutsche
Gesetzgebung
Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzverordnungen
Arbeitssicherheitsgesetz
Arbeitsstättenverordnung
Verordnungen der Berufsgenossenschaften
Erfolgsermittlung der staatlichen Überwachungsorgane
Die betriebsverfassungsrechtlichen Normen, Aufgaben,
Rechte und Pflichten des Betriebsrats
Überwachungsaufgaben nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
Mitwirkung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz und bei der Gestaltung
des Arbeitsplatzes, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
08.08.-12.08. Heidelberg
3204/2016
September
26.09.-30.09. Ostseebad Göhren / Rügen3907/2016
Dezember
05.12.-09.12. Hamburg
4908/2016
i
Übrigens!
Das Arbeitsgericht Bamberg hält dieses Seminar in
seiner Entscheidung vom 05.11.2012 - 2 BVGa 3/12
für „offensichtlich“ erforderlich.
Die Schulung der AAS steht unter dem Überbegriff
„Was ist Arbeits- und Gesundheitsschutz?“.
Hierüber müssen sich alle Betriebsräte in deutschen Betrieben Information durch entsprechende
Schulung beschaffen dürfen.
Strategisches Vorgehen des Betriebsrats
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Die Aufgaben der betrieblichen Gesundheitsschutzexperten
¡¡Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
¡¡Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für den
betrieblichen Gesundheitsschutz
¡¡Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2
Aus dem Programm
TerminOrt
Aktuelle Daten zur Arbeitsbelastung
2016
Situation in den Betrieben
Umfragen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes,
staatliches Verhalten im Arbeitsschutz
15.02.-19.02. München
Wesentliche Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
Zielsetzung des Arbeitsschutzgesetzes
Grundpflichten des Arbeitgebers
Schaffung einer dynamischen Arbeitsschutzstruktur
Verknüpfung von Technik, Arbeitsbedingungen und sozialen
Einflüssen bei Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation
Juni
Umsetzung der Arbeitsschutzgesetzgebung im Unternehmen
Gefährdungsbeurteilung
Belastungen erkennen und Handeln z. B. bei Gefahrstoffen, Lärm,
Ergonomieproblemen, Bildschirmarbeit, Stress
Das innerbetriebliche Arbeitsschutzsystem
Aufgabe und Stellung der innerbetrieblichen
Arbeitsschutzverantwortlichen
Arbeitsschutzausschuss
Erste Hilfe
Unterweisung der Beschäftigten
Arbeitsschutzmanagementsysteme am Beispiel von OHRIS
Kennung
Februar
0705/2016
April
04.04.-08.04. Hamburg
1410/2016
20.06.-24.06. Ostseebad Göhren / Rügen2507/2016
August
01.08.-05.08. Köln
3107/2016
September
12.09.-16.09. Konstanz / Bodensee
3709/2016
Oktober
24.10.-28.10. Willingen
4310/2016
Dezember
12.12.-16.12. Berlin
5006/2016
i
Übrigens!
Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) sind in jedem Betrieb wichtig. Die herausragende Bedeutung für die Betriebsratsarbeit hat das
Bundesarbeitsgericht festgestellt: Schulungsveranstaltungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung
(Arbeitssicherheit) sind grundsätzlich im Sinne des
§ 37 Abs. 6 BetrVG als erforderlich anzusehen (BAG
vom 15.05.1986 - 6 ABR 74/83).
Gesundheitsförderung im Betrieb
Gesundheitszirkel, Krankenrückkehrgespräche,
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Betriebsvereinbarungen
Strategisches Vorgehen des Betriebsrats
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Die Aufgaben der betrieblichen Gesundheitsschutzexperten
¡¡Gefährdungsbeurteilung in Büro, Verwaltung und Produktion
¡¡Grundstrukturen von betrieblichen Arbeitsschutzmanage mentsystemen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 1
Das erforderliche Basiswissen für die Ersatzmitglieder des Betriebsrats
Aus dem Programm
Rechtsstellung des Ersatzmitglieds
Schutz der Amtsausübung
Kündigungsschutz: Beginn und Ende des vollen
und des nachwirkenden Kündigungsschutzes
Eingeschränkte Versetzungsbefugnis
Rechtsstellung während des Vertretungsfalls
Abmeldung zur Betriebsratsarbeit
Geheimhaltungspflicht
Nachrücken von Ersatzmitgliedern für ausgeschiedene
und zeitweilig verhinderte Betriebsratsmitglieder
Wann liegt ein Verhinderungsfall vor?
Reihenfolge des Nachrückens unter Berücksichtigung
der Geschlechterquote
Verhinderung mehrerer Betriebsratsmitglieder
Das Wichtigste zur Betriebsratssitzung
Ladung zur Betriebsratssitzung
Mitteilung der Tagesordnung
Voraussetzungen für wirksame Beschlussfassung
Das Protokoll der Betriebsratssitzung
TerminOrt
Kennung
2016
Februar
08.02.-12.02. Berlin
0605/2016
Juni
27.06.-01.07. Köln
2608/2016
September
26.09.-30.09. Würzburg
3908/2016
i
Übrigens!
Auch Ersatzmitglieder können einen Anspruch auf
den Besuch von Schulungsveranstaltungen haben.
Voraussetzung ist, dass sie über einen längeren
Zeitraum hinweg regelmäßig zu Betriebsratssitzungen hinzugezogen werden und damit auch zukünftig zu rechnen ist (vgl. BAG vom 19.09.2001 - 7 ABR
32/00). Regelmäßigkeit ist zu bejahen, wenn ein Ersatzmitglied längere Zeit an mindestens einem Viertel der Betriebsratssitzungen teilgenommen hat
(ArbG Mannheim vom 19.01.2000 - 8 BV 18/99).
Die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG
Ordnung des Betriebs
Arbeitszeit und Überstunden
Betriebliche Überwachung
Entgelt und übertarifliche Leistungen
Mitwirkung in personellen Angelegenheiten
Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung nach § 99
BetrVG
Wirksame Ausübung des Zustimmungsverweigerungsrechts
Beteiligungsrechte bei Kündigungen
Ablauf des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG
Widerspruch einlegen und Bedenken äußern - Unterschiede und
Auswirkungen
Wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts
Rechtsfolgen eines wirksamen Widerspruchs für den Arbeitnehmer
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Grundlagenwissen über die Arbeitsweise des Betriebsrats
¡¡Rechtsstellung von Ersatzmitgliedern
¡¡Rechtsfragen rund um das richtige Nachrücken
¡¡Grundlagenwissen bei Beteiligungsrechten des Betriebsrats
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Ersatzmitglieder
ab 990,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1090,- €
weitere Teilnehmer:
990,- €
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 2
Die wichtigsten Vorschriften im Arbeitsrecht
Aus dem Programm
Allgemeine Aufgabe des Betriebsrats, § 80 BetrVG
Überwachen Sie die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzgesetze
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Einhaltung des AGG bei Stellenanzeige und Stellenausschreibung
Gesetzliche Diskriminierungsverbote
Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen
Einstellung und Eingruppierung
Besonderheiten bei Arbeitsverträgen
Der unbefristete Arbeitsvertrag
Der befristete Arbeitsvertrag: Wann ist er zulässig?
Kettenbefristungen: Was ist möglich, was nicht?
Teilzeitbeschäftigung
Leiharbeit
Überwachen Sie die Einhaltung von Tarifverträgen und
Betriebsvereinbarungen
Das Wichtigste zum Tarifvertrag
Betriebsvereinbarungen
Gegenstand einer Gesamtzusage
Die betriebliche Übung
Arbeitszeit-, Bundesurlaubs- und Entgeltfortzahlungsgesetz
Das Arbeitszeitrecht: Höchstarbeitszeit, Überstunden, Kurzarbeit
Der Urlaub des Arbeitnehmers: Übertragung des Urlaubsanspruchs
im Krankheitsfall
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Vorlage der AU-Bescheinigung
Grundlagen des Kündigungsrechts
Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung:
Zugang, Form, Inhalt der Kündigung
Beteiligung des Betriebsrats
Das Kündigungsschutzgesetz: Was regelt es?
Verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigung
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach dem wirksamen Widerspruch
TerminOrt
Kennung
2016
Juni
27.06.-01.07. Berlin
2609/2016
November
21.11.-25.11. Köln
4709/2016
i
Übrigens!
Auch Ersatzmitglieder können einen Anspruch auf
den Besuch von Schulungsveranstaltungen haben.
Voraussetzung ist, dass sie über einen längeren
Zeitraum hinweg regelmäßig zu Betriebsratssitzungen hinzugezogen werden und damit auch zukünftig zu rechnen ist (vgl. BAG vom 19.09.2001 - 7 ABR
32/00). Regelmäßigkeit ist zu bejahen, wenn ein Ersatzmitglied längere Zeit an mindestens einem Viertel der Betriebsratssitzungen teilgenommen hat
(ArbG Mannheim vom 19.01.2000 - 8 BV 18/99).
Weitere Seminare für Ersatzmitglieder:
Seminar
Seite
Einführung in das BetrVG (BR 1)
44
Betriebsverfassungsgesetz für
Fortgeschrittene (BR 2)
48
Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
Wirtschaftliches Grundwissen
64
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1
66
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Arbeitsrechtliche Bestimmungen bei Einstellungen
¡¡Die wichtigsten Beschäftigungsformen
¡¡Ansprüche der Arbeitnehmer aus Tarif- und Arbeitsvertrag
¡¡Ansprüche der Arbeitnehmer aus Betriebsvereinbarungen
¡¡Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze
¡¡Grundlagen des Kündigungsrechts
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Ersatzmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 990,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1090,- €
weitere Teilnehmer:
990,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
69
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Würzburg
Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in Füssen
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 in Leipzig
70
Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat in Nürnberg
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Willingen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1 in Bremen
71
Dr. Ina Schlicker
Leitung
Referentenabteilung
72
ORGANISATION UND TÄGLICHE
BETRIEBSRATSARBEIT
Thema
Seite
Protokoll- und Schriftführung im
Betriebsrat - Teil 1
Das lernen Sie
74
So formulieren Sie es richtig: Sitzungsprotokoll
und wirksamer Schriftverkehr
75
Einstieg ins Betriebssystem und Office-Paket,
Nutzung des PCs für Schriftsätze und weitere
Aufgaben des BR
Die Haftung des Betriebsrats vermeiden
76
Haftungsrisiken des Betriebsrats und seiner
Mitglieder, Geheimhaltungspflichten
Als Führungskraft im Betriebsrat
77
Spannungsfelder zwischen Funktion als
Führungskraft und BR-Mitglied lösen
79
Projektmanagement für Betriebsräte,
ergebnisorientiert und strukturiert arbeiten
Protokoll- und Schriftführung im
Betriebsrat - Teil 2
NEU!
NEU!
Die Vorhaben des Betriebsrats Von der Planung bis zur Umsetzung
73
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Organisation und tägliche Betriebsratsarbeit
Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1
Wie formuliere ich es richtig?
Aus dem Programm
Protokoll- und Schriftführer
Bestellung zum Protokoll- und Schriftführer
Ihre Aufgaben als Protokoll- und Schriftführer
Entwurf eigener Muster für Ihre Betriebsratsarbeit
TerminOrt
Februar
01.02.-05.02. Willingen
0507/2016
22.02.-26.02. München
0806/2016
April
Die Ladung zur Betriebsratssitzung
Schwerpunkt: Ladung nebst Tagesordnung rechtssicher verfassen
Was gehört in die Ladung? Was nicht? Typische Fehler
Die Tagesordnung und warum sie so wichtig ist
11.04.-15.04. Düsseldorf
Das Protokoll des Betriebsrats
Praxisübungen: Erstellen Sie ein Musterprotokoll
Mindestinhalt des Protokolls, Aufbewahrungsfristen
Unterzeichnung und Anwesenheitsliste
Einwendungen gegen das Protokoll
20.06.-24.06. Timmendorfer Strand
Die Ausstattung des Betriebsrats
Schwerpunkt: Formulieren Sie Schreiben an den Arbeitgeber
Bestellung von Literatur und anderen Ausstattungsgegenständen
Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers
Das Sekretariat des Betriebsrats
September
Rechtsgrundlagen zum Sammeln und Auswerten von Informationen
Schwerpunkt: Fordern Sie einen Sachverständigen an
Der allgemeine Unterrichtungsanspruch
Die betriebliche Auskunftsperson und Sachverständige
Kennung
2016
1509/2016
Mai
09.05.-13.05. Berlin
1910/2016
Juni
2508/2016
Juli
18.07.-22.07. Prien am Chiemsee
2907/2016
August
29.08.-02.09. Ostseebad Baabe / Rügen 3506/2016
26.09.-30.09. Boppard am Rhein
3909/2016
Oktober
17.10.-21.10. Dresden
4209/2016
November
07.11.-11.11. Karlsruhe
4510/2016
Dezember
12.12.-16.12. Hamburg
5007/2016
Rechtsgrundlagen zur personellen Mitbestimmung
Schwerpunkt: Die rechtssichere Zustimmungsverweigerung und einen
wirksamen Widerspruch formulieren
Wiederholung: Einstellung, Versetzung, Kündigung
Handlungsmöglichkeiten des BR: Zustimmung verweigern, Widerspruch
Rechtliches Vorgehen
Schwerpunkt: Schreiben an den Arbeitgeber und das Arbeitsgericht
Beschlussverfahren, Einigungsstellen- und OWi-Verfahren
Wer ist mein Ansprechpartner?
Welche Stelle kann ich bei Missständen anschreiben?
Wirksame Beauftragung von Rechtsanwälten
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Schriftverkehr rund um die Geschäftsführung des Betriebsrats: Von der rechtswirksamen Ladung zur Sitzung bis zum
aussagekräftigen Protokoll
¡¡Formulierungshilfen für Ihre tägliche Betriebsratsarbeit,
insbesondere für Zustimmungsverweigerungen und
Widersprüche
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Protokoll- und Schriftführer, Stellvertretende Protokoll- und
Schriftführer, Betriebsratsmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Organisation und tägliche Betriebsratsarbeit
Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 2
NEU!
Betriebsratsarbeit mit dem PC umsetzen
Aus dem Programm
TerminOrt
Schneller Einstieg ins Betriebssystem und Office-Paket
Wie funktionieren Windows, Excel, Word und Outlook?
Organisation des Betriebsratsalltags: Ordner- und Ablagesystem
Passwortschutz und Schutz der Daten vor unberechtigtem Zugriff
Praktische Übungen
2016
Nutzen Sie den PC für die Erstellung Ihres Protokolls
Von der Vorlage bis zum fertigen Protokoll Ihrer BR-Sitzung
Nutzen Sie Word für die Erstellung des Protokolls: Aufzählungen,
Seitenumbrüche, Formatierungen
Versendung des Protokolls per Mail: Möglichkeiten von Outlook
Umwandlung eines Word-Dokuments in eine pdf
So stellen Sie sicher, dass jedes BR-Mitglied das Protokoll erhält
September
Ladung zur Betriebsratssitzung
Word & Outlook: Ladung zur Sitzung als Serienbrief oder E-Mail
So stellen Sie sicher, dass jeder die Ladung zur BR-Sitzung erhält
Nutzen Sie Outlook für die Terminierung Ihrer Betriebsratsarbeit
Exkurs Öffentlichkeitsarbeit: Plakate & Präsentationen entwerfen
Kennzifferninformationssysteme
Erfassung und Auswertung betrieblicher Daten mit Excel
Tabellenkalkulation: Kontrollpflichten erfüllen - schnell & effizient
Darstellung und Aufbereitung der Ergebnisse in Diagrammform
Beispiele: BEM, Arbeitszeit, Entgelt - So erkennen Sie Zusammenhänge
und Auffälligkeiten
Kennung
März
14.03.-18.03. Wernigerode / Harz
1109/2016
Juni
13.06.-17.06. Köln
2409/2016
05.09.-09.09. Bremen
3607/2016
Oktober
24.10.-28.10. Willingen
4311/2016
Dezember
05.12.-09.12. Hamburg
4909/2016
i
Übrigens!
Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die über keine oder nur geringe PC-Kenntnisse
verfügen. Wir empfehlen den Teilnehmern dieses
Seminars, zunächst das Seminar „Protokoll- und
Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1“ zu besuchen.
Präsentieren Sie die Ergebnisse Ihrer BR-Arbeit mit PowerPoint
Entwurf eines eigenen Folienmasters für die Betriebsratsarbeit
Vorstellung der BR-Mitglieder: Bilder für PowerPoint nutzen
Entwickeln einer Checkliste: Woran Sie bei der BR-Sitzung denken sollten
Die technischen Voraussetzungen für den optimalen Ablauf der
Betriebsratssitzung
Beispiele vorbereiten für unterschiedliche Ansprechpartner
Gemeinsame Entwicklung von Musterlösungen
Ziel: Eigener Baukasten mit Mustern für Ihre Betriebsratsarbeit
Ein PC-Arbeitsplatz
pro Seminarteilnehmer
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Grundfunktionen von Word, Excel, PowerPoint und Outlook kennen
¡¡PC-Grundlagen der Organisation und Präsentation der
Betriebsratsarbeit
¡¡Textverarbeitung für Ihre Betriebsratsarbeit nutzen
¡¡Protokoll- und Schriftführung mit Hilfe des PCs
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Protokoll- und Schriftführer, Stellvertretende Protokoll- und
Schriftführer, Betriebsratsmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Organisation und tägliche Betriebsratsarbeit
Die Haftung des Betriebsrats vermeiden
Haftungsrisiken in der Betriebsratsarbeit
Aus dem Programm
Rechtliche Grundlagen der Haftung
Arbeitnehmerhaftung: Wieso haftet der Arbeitnehmer?
Haftung des Betriebsrats: Gesetzliche Regelungen
Wer haftet: Der Betriebsrat oder das Betriebsratsmitglied?
TerminOrt
Kennung
2016
Mai
09.05.-13.05. Dresden
1911/2016
Typische Haftungsrisiken vermeiden
Nach der aktuellen Entscheidung des BGH und des OLG Frankfurt:
Das ist ab jetzt bei der Beauftragung von Beratern und
Sachverständigen zu beachten
Teilnahme an Schulungsveranstaltungen
Fehlerhafte Rechtsauskunft und Beratung von Kollegen
Wenn die Neutralitätspflicht verletzt wird
Verstoß gegen die Friedenspflicht?
Was sind Kopplungsgeschäfte - Was ist noch erlaubt?
Verstoß gegen das Begünstigungsverbot
Entgelt- und Begünstigungsverbot
Beispiele für eine unzulässige Begünstigung
Einzelfälle aus der Rechtsprechung
Verletzung von Geheimhaltungspflichten
Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?
Informationsaustausch der Gremien untereinander
Voraussetzung für die Geheimhaltung
Umfang der Schweigepflicht
Persönliche Geheimnisse der Arbeitnehmer: Informationen aus der
Personalakte und der Sprechstunde
Umgang mit Arbeitnehmerdaten bei Einstellung und Kündigung
Rechtsfolgen
Sanktionen nach dem BetrVG gegenüber dem Betriebsrat
Ausschluss aus dem Betriebsrat und Auflösung des Betriebsrats
Die betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung
Strafbarkeit von Verstößen
Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
Verbale Entgleisungen
Ab- und Rückmeldepflichten
Private Nutzung von Sachmitteln des Betriebsrats
Bewusst fehlerhafte Reisekostenabrechnung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Arbeitnehmerhaftung und Haftung des Betriebsrats
¡¡Konsequenzen von Pflichtverstößen des Betriebsrats
¡¡Schadensersatzansprüche, Ausschluss, strafrechtliche
Sanktionen
¡¡Wann eine fristlose Kündigung drohen kann
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Organisation und tägliche Betriebsratsarbeit
Als Führungskraft im Betriebsrat
Im Spannungsfeld der Interessen
Aus dem Programm
Persönliche Standortbestimmung
Warum ich mich für die BR-Arbeit engagieren möchte
Warum ich nach wie vor gerne Führungskraft bin
Mit welchen Erwartungen werde ich aus verschiedenen Richtungen
konfrontiert?
Wo ergeben sich Rollen- / Loyalitätskonflikte oder sonstige
Schwierigkeiten aus meiner Doppelrolle?
Meine persönlichen „Antreiber“ bzw. Leitmotive
Mein persönlicher Kommunikations- und Konfliktstil
TerminOrt
Kennung
2016
April
11.04.-15.04. Hamburg
1510/2016
Oktober
10.10.-14.10. Berlin
4110/2016
Als Führungskraft im Betriebsrat
Sich der besonderen Stärken und Fähigkeiten einer Führungskraft bewusst sein und diese für die Betriebsratsarbeit nutzen
Erfahrungen aus der Führungsrolle auf die BR-Arbeit übertragen
Zeit finden für die BR-Arbeit neben der Führungsarbeit
Im Spannungsfeld zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat
Der eigene Anspruch: Angemessenes Engagement für die BR-Arbeit und
gleichzeitig der Führungsverantwortung weiter gut gerecht werden
Angemessener Umgang mit Rollen- / Loyalitätskonflikten
Das Modell des „Inneren Teams“ (Schulz von Thun)
Vertrauen im BR-Gremium und gleichzeitig gegenüber dem eigenen
Arbeitgeber aufbauen und aufrechterhalten
Konfliktsituationen frühzeitig erkennen und klären
Die Doppelrolle in der Praxis
Die Interessen speziell von Führungskräften angemessen gegenüber
dem Arbeitgeber vertreten
Typische Beispiele von Schwierigkeiten, die im BR wie auch im
Führungsalltag auftreten können
Erörterung von konkreten Fallbeispielen und Fragestellungen aus dem
Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern,
die sich in der gleichen Doppelrolle befinden
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Klarheit über die eigene Position
¡¡Interessen speziell von Führungskräften vertreten
¡¡Konfliktsituationen erkennen, lösen, ggf. aushalten
¡¡Prioritäten richtig setzen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Betriebsratsmitglieder, die gleichzeitig eine Führungsaufgabe im
Unternehmen wahrnehmen
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Organisation und tägliche Betriebsratsarbeit
WARUM
PROJEKTMANAGEMENT?
INTERVIEW
Ein Gespräch mit Conny Lindner
Damit hier kein Detail und keine wichtigen Aufgaben
übersehen werden, bietet das Projektmanagement eine
strukturierte Herangehensweise an, die auch kleine Projekte zum Erfolg führt.
Wie funktioniert denn eigentlich Projektmanagement?
Kannst Du uns das kurz erläutern?
Conny Lindner: Projektmanagement bedeutet in erster
Linie Planung und Kontrolle: Alle Arbeitsaufgaben werden
kleinschrittig aufgearbeitet, damit die Betriebsratsmitglieder feststellen können, wer bis wann welche Aufgaben erledigt. Sichtbar wird auch, an welcher Stelle des Projekts
es haken kann. Durch die Gliederungen werden komplexe
Vorhaben überschaubarer und handhabbarer. Zur Planung an sich ist nicht zwingend notwendig, verzwickte
IT-Tools zu beherrschen; mit verschiedenen einfachen
Mitteln - von der übersichtlichen Liste bis zu leicht verständlichen Tabellen - können die Betriebsratsmitglieder
die einzelnen Schritte verfolgen und den Betriebsrat auf
Stand halten. Außerdem behält jeder den Überblick über
sein eigenes Aufgabenfeld.
„Mit den Methoden des
Projektmanagements kann
der Betriebsrat initiativ
werden und eigene Ziele
proaktiv angehen.“
Akkreditierte Coachin / GPM
(Deutsche Gesellschaft für
Projektmanagement e. V.)
Hallo Conny, wie kann der Betriebsrat in seiner Arbeit
von den Praktiken aus dem Projektmanagement profitieren?
Conny Lindner: Nach meinen Erfahrungen entsteht für
Betriebsräte eine große Unzufriedenheit, wenn sich die
Betriebsratsmitglieder nur in der Reaktion auf die Initiativen des Arbeitgebers sehen. Mit den Methoden des Projektmanagements kann der Betriebsrat initiativ werden
und eigene Ziele proaktiv angehen. Projekte müssen nicht
immer große Veränderungen wie z. B. Fusion, Schließungen oder Kündigungswellen sein, Projekte können auch
kleinere Vorhaben wie der Abschluss einer Betriebsvereinbarung, ein Tag der offenen Tür oder Ähnliches sein.
78
Kannst Du uns ein Beispiel nennen, bei dem Projektmanagement für Betriebsräte eine Rolle spielen kann?
Conny Lindner: Nehmen wir an, der Arbeitgeber beschäftigt sich z. B. mit dem Thema Gesundheitsmanagement
oder mit dem demografischen Wandel. Das sind Projekte,
bei denen der Betriebsrat auf jeden Fall eine große Rolle spielt, und zwar nicht nur juristisch gesehen, sondern
auch dann, wenn er die Themen generell unterstützt.
Mit einem Projektmanagement können die verschiedenen Stellschrauben eines Projekts, vom Start bis zum Abschluss, beachtet werden, und zwar nicht nur vom Arbeitgeber, sondern auch vom Betriebsrat. Nach der Schulung
zum Projektmanagement wird der Betriebsrat nicht nur
eigene Vorhaben effizient gestalten können, er wird auch
die Arbeitsmethoden des Arbeitgebers besser nachvollziehen können.
Conny, vielen herzlichen Dank für das Interview!
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Organisation und tägliche Betriebsratsarbeit
Die Vorhaben des Betriebsrats - Von der Planung NEU!
bis zur Umsetzung
Projektmanagement für Betriebsräte
Aus dem Programm
Alltag der Betriebsräte und Zusammenhänge mit Projektmanagement
Bekannte Aufgaben und ihre Struktur
„Qualität“ in der Betriebsratsarbeit
„Pannen“ im BR-Alltag - Zusammenhang mit Projektmanagement
Warum Strukturen aus dem Projektmanagement in der
Betriebsratsarbeit gut sind
Projektmanagement zur Verbesserung der Kommunikation
TerminOrt
Kennung
2016
Oktober
24.10.-28.10. Hamburg
4312/2016
Projektmanagement - technische Kompetenzen
Projekte in der Betriebsratsarbeit
Der Einsatz von Projektstartmethoden, um die Kollegen
„ins Boot zu holen“
Projektanforderungen und Ziele für betriebliche Themen
Der Nutzen einer Umfeldanalyse für Betriebsräte
Rollenmodelle für Betriebsräte
Planungsmethoden aus dem Projektmanagement
Auf „Augenhöhe“ durch Methoden aus dem Projektcontrolling
Informationsstrukturen für zielsichere Kommunikation
Projektmanagement - Verhaltenskompetenzen
Engagement und Motivation für Vorhaben des Betriebsrats
Selbststeuerung in der ehrenamtlichen Arbeit
Durchsetzungsvermögen von Betriebsräten
Ergebnisorientierung
Fallen der eigenen Betroffenheit und ihre Auswirkungen
Angemessene Verhaltensweisen
Methodenanwendung und Praxisbeispiele
Definition eines Projekts in der Betriebsratsarbeit
Projektauftrag
Projektzielplan und Nichtziele
Umfeld-Analyse
Beziehungen oder Zielkonflikte
Projektstrukturplan, Projektmeilensteinplan
Arbeitspakete
Funktionendiagramm
Personaleinsatzplan, Kostenplan
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Projektzieldefinitionen für betriebliche Themen
¡¡Anwendungsmöglichkeiten von Projektmanagement Methoden
¡¡Gängige Projektmanagement-Methoden im Detail
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 14
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter, Betriebsratsmitglieder,
Personalratsvorsitzende und Stellvertreter
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
79
J. Faust und B. Schönhofen zum Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1 in Eisenach
Ch. Hortig zum Seminar Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene
(BR 2) in Gaienhofen / Bodensee
„Die Referentin war sehr praxisorientiert und vermittelte ihr Wissen sehr
interessant und mit vielen Beispielen. Die Seminarleiterin umsorgte uns
„mütterlich“ und gestaltete die Freizeit
sehr angenehm. Insgesamt war es eine
sehr gute Woche. Herzlichen Dank.“
„Dank der hervorragenden Qualität
der Seminardurchführung des Referenten und des guten Rahmenprogramms
wird das Seminar zur Verbesserung
meiner BR-Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten. Die begleitende
Gestaltung des Rahmenprogramms
wird mir in guter Erinnerung bleiben.“
J. Schmidt zum Seminar Einführung in
das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
in Düsseldorf
R. Bröckling zum Seminar Die Arbeit
im Betriebsausschuss in Ostseebad
Göhren / Rügen
„Das Seminar war mehr als nur klasse.
Vom Unterricht bis zur Betreuung war
alles super. Die Teilnehmer waren alle
gut drauf, was man auch im Unterricht
gemerkt hat. Unsere Seminarleitung
war besonders engagiert und hat bestens für unser Wohl und unsere Unterhaltung gesorgt. Ich habe viel gelernt
und nehme viel mit für den weiteren
Weg im Betriebsrat.“
„Die Woche war super organisiert. Die
Referenten sind durchweg kompetent.
Sie gingen sowohl auf Fragen zum Lehrgangsthema als auch auf betriebliche
Problematiken ein. Ich habe sehr nette
BR-Kollegen kennengelernt, mit denen
ich auch weiterhin in Kontakt bleibe.
Die Erwartungen wurden in jeder Hinsicht übertroffen.“
U. Widmann zum Seminar Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Gaienhofen / Bodensee
U. Jankowski zum Seminar Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz
(BR 1) in Winterberg
„Das Seminar war für mich in allen
Belangen organisatorisch super. Mit
einem kompetenten Referenten und
einer netten Seminarleitung. Ich kann
die AAS mit gutem Gewissen weiterempfehlen.“
„Die Referenten waren fachlich kompetent und sympathisch. Die Seminarleiterin war hilfsbereit und freundlich. Für
Einsteiger ist dieses Seminar auf jeden
Fall zu empfehlen. Ich kann die gesamte Veranstaltung nur positiv bewerten.“
U. Große zum Seminar Einführung
in das Arbeitsrecht (AR 1) in
Timmendorfer Strand
„Dies war mein zweites Seminar und
ich bin wiederholt positiv überrascht.
Das ganze Seminar und der Austausch
mit den anderen Betriebsräten war
sehr informativ und gesellig. Referentin
und Seminarleiter gaben ihr Bestes und
sorgten dafür, dass ich mich sehr wohl
gefühlt habe. Ich kann jedem Betriebsratsmitglied die AAS nur empfehlen.
Ein großes Lob.“
80
D. Prinz zum Seminar Personalreduzierung und Betriebsänderung in Rostock
„Das Seminar war insbesondere durch
die Kompetenz des Referenten und
die perfekte Organisation seitens der
Seminarleitung eine gelungene Veranstaltung.“
Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 1 in Düsseldorf
Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Hamburg
Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
in Düsseldorf
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1 in Köln
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2 in Hamburg
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
in Frankfurt / Main
Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in Würzburg
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Hamburg
81
Beate Rähse
Kundenbetreuung
82
SEMINARE FÜR BETRIEBSRATSVORSITZENDE,
STELLVERTRETER UND FREIGESTELLTE
Thema
Seite
Das lernen Sie
Kongress für Vorsitzende und
Stellvertreter „Rechtsfragen aus der
Betriebsratsarbeit“
86
Aktuelle Rechtsprechung, MiLoG, Leiharbeit,
Arbeitszeit, Kommunikation, Einigungsstelle,
Beschlussverfahren
Die Aufgaben des
Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1
88
Ihre besondere Funktion: Sitzungsorganisation,
Teamarbeit im BR, Kommunikation, Haftung
Die Aufgaben des
Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2
90
Informationsbeschaffung, Öffentlichkeitsarbeit,
Kommunikation: Verhandlungen mit dem
Arbeitgeber und Betriebsversammlung
91
Eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung
erarbeiten, Kündigungen verhindern,
Personalplanung
Rechtskompetenz für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
92
Informationsquellen, Kommentare nutzen,
Urteile lesen und verstehen, Arbeitsgericht und
Einigungsstelle
Betriebsverfassungsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
93
Update und effektive Durchsetzung der
Mitbestimmungsrechte, richtige Formulierung
von Schriftsätzen
Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
94
Arbeitsvertragsklauseln, ArbZG, Kündigung und
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Geschäftsführung, Organisation und
Management des Betriebsrats
96
Effiziente Planung und Organisation,
Umgang mit Informationsflut,
Kommunikationsgrundlagen
Betriebsversammlungen leiten
und organisieren
97
Vorbereitung, Ablauf und Themen der
Betriebsversammlung
98
Passende Gesprächsstrategien, Stärkung des
eigenen Profils, selbstbewusstes Auftreten
99
Leiten und motivieren des BR, Führungsstile
erkennen, Teamentwicklung unterstützen
Die Aufgaben des
Betriebsratsvorsitzenden - Teil 3
So verhandeln Sie mit der
Geschäftsführung auf Augenhöhe
Die Führungsaufgaben des
Betriebsratsvorsitzenden
NEU!
NEU!
83
Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
IHR SCHULUNGSANSPRUCH
Erforderlichkeit
Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und freigestellte Betriebsratsmitglieder haben eine Schlüsselfunktion innerhalb des Betriebsrats. Für diese
Aufgabe werden eine Reihe von speziellen rechtlichen und rhetorischen
Kenntnissen benötigt.
In unserer Seminarreihe „Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte“ können Sie sich das erforderliche Handwerkszeug
zur erfolgreichen Führung und Leitung des Betriebsratsgremiums, zur Bewältigung der anfallenden Geschäftsführungsaufgaben und zur Leitung
und Organisation von Sitzungen, Versammlungen und Verhandlungen aneignen.
Was sagt die Rechtsprechung?
In jedem Betrieb treten Fragen über die Organisation der Betriebsratsarbeit auf. Daher sind Schulungen in diesem Bereich ohne weiteres als
erforderlich anzusehen. Zur Organisation der Betriebsratsarbeit gehören z. B. Fragen der Geschäftsführung des Betriebsrats und der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsversammlung (BAG v. 15.05.1986
- 6 ABR 74/83).
Deshalb sind folgende Seminare erforderlich:
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 3
Geschäftsführung, Organisation und Management
des Betriebsrats
Betriebsversammlungen leiten und organisieren
Führungsaufgaben des Betriebsratsvorsitzenden
84
S. 88
S. 90
S. 91
S. 96
S. 97
S. 99
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
Was sagt die Rechtsprechung?
Vorsitzende und Stellvertreter sind regelmäßig in einem weit stärkeren
Maße als andere BR-Mitglieder mit betriebsverfassungsrechtlichen Fragen befasst. Intensivere Schulungen über das Betriebsverfassungsgesetz und solche Sachkomplexe, bei denen Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu beachten sind, sind daher für Vorsitzende und Stellvertreter als erforderlich anzusehen (Fitting BetrVG § 37 Rn. 167 mit Verweis
auf BAG v. 27.09.1997 - 1 ABR 71/73 und BAG v. 08.02.1977 - 1 ABR
124/74).
Deshalb sind folgende Seminare erforderlich:
Rechtskompetenz für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter S. 92
S. 93
Betriebsverfassungsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
S. 94
Was sagt die Rechtsprechung?
Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer
Schulungsveranstaltung „Diskussionsführung und
Verhandlungstechnik“ ist als erforderlich anzusehen,
wenn das entsandte Betriebsratsmitglied im Betriebsrat eine derart herausgehobene Stellung einnimmt,
dass gerade seine Schulung für die Betriebsratsarbeit notwendig ist (BAG v. 24.05.1995 - 7 ABR
54/94). Dies trifft insbesondere auf Betriebsratsvorsitzende und deren Stellvertreter zu.
Deshalb ist folgendes Seminar
erforderlich:
So verhandeln Sie mit der Geschäftsführung auf Augenhöhe
S. 98
85
Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
AAS-Kongress
für
Vorsitzende und Stellvertreter
„Rechtsfragen aus der Betriebsratsarbeit“
07.11.-11.11.2016
im Dorint Sanssouci, Potsdam
Ablauf
Neben einem einleitenden und abschließenden Vortrag am Montag bzw. Freitag werden an den anderen
Kongresstagen Workshops zu unterschiedlichen Themen angeboten (max. jeweils ca. 18 Teilnehmer).
Bitte wählen Sie aus dem umfangreichen Kongressprogramm fünf Workshops aus. Somit können Sie sich die
Themen, die für Ihre Betriebsratsarbeit erforderlich
sind, individuell und passgenau zusammenstellen.
Termin, Ort, Kosten
Termin
Ort
Kennung
2016
November
07.11.-11.11. 14469 Potsdam
4501/2016
§ 37 Abs. 6
Kongressfakten
Kongressdauer:
Hotelkosten:
BetrVG
Mo. 16:00 - Fr. 12:00 Uhr
162,05 €/Tag (zzgl. MwSt.)
Informationen zum Hotel erhalten Sie unter www.aas-seminare.de.
Kongressgebühr: ab 1290,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1390,- €
weitere Teilnehmer:
1290,- €
Kongressgebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieser Kongress wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde
des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS
ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Jörg Reiniger
Geschäftsführung
Melden
Sie sich
rechtzeitig
an!
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
Kongress-Workshops
Workshop 1: Keine Einigung mit dem Arbeitgeber - So können Sie die Einigungsstelle nutzen
In welchen Fällen kann der Betriebsrat die Einigungsstelle
anrufen?
Was hat der Betriebsrat bei der Beschlussfassung zu beachten?
Vorgehen für die Bildung, Vorbereitung und Durchführung der
Einigungsstelle
Ablauf des Verfahrens vor der Einigungsstelle
Entscheidungskompetenz der Einigungsstelle
Workshop 2: Sicherung der Beteiligungsrechte - Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren in der Praxis
In welchen Fällen kann der Betriebsrat vor das Arbeitsgericht
ziehen?
Diese Beschlüsse muss der Betriebsrat fassen
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
Wirksame Beauftragung eines Rechtsanwalts:
Das muss der Betriebsrat beachten
Durchsetzung von Beteiligungsrechten vor dem
Arbeitsgericht
Workshop 3: Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht lösen
Hinschauen - Innerbetriebliche Konflikte als Chance
Wie man faire und einvernehmliche Lösungen findet
In schwierigen Gesprächssituationen die Haltung bewahren
Tipps zum Umgang mit negativen Emotionen
Mediation: Hilft das?
Der Betriebsrat als Mediator
Ablauf eines Mediationsverfahrens
Workshop 4: Mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe kommunizieren
Analyse der Ursachen für Schwierigkeiten in der
Kommunikation: warum Gespräche manchmal schief laufen
Gesprächsstrategien erkennen und umlenken
Sicherheit und Stärke im Gespräch: So bleiben Sie bei Ihrem
Standpunkt
Kommunikationsstörungen analysieren und beseitigen:
Was stört aus welchem Grund?
Wie begegnen Sie Störungen?
Keep cool: Angriffen und Provokationen gelassen
entgegentreten
Workshop 5: Die Arbeitszeit des Betriebsrats
Was hat Vorrang? Arbeitspflicht versus Betriebsratstätigkeit
Befreiung von der Arbeitspflicht
Überstunden durch Betriebsratstätigkeit
Freizeitausgleich
Vergütung von Betriebsratstätigkeit versus Ehrenamt
Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot
Aufwandsentschädigung
Eingruppierung von Betriebsratsmitgliedern
Workshop 6: Die Informationspolitik des Betriebsrats - Das Spannungsfeld zwischen Informationen
und Geheimhaltung
Wie geht der Betriebsrat mit Informationen des Arbeitgebers
um?
Was darf der Betriebsrat z. B. in der Betriebsversammlung
erzählen, was nicht?
Was müssen Betriebsratsmitglieder für sich behalten?
Was passiert, wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
ausgeplaudert werden?
Workshop 7: Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht - Tarifeinheit, Mindestlohn, Leiharbeit
Leiharbeit: Bestandsaufnahme - aktuelle Regelungen
Tarifvertragsrecht: Rechtsprechungsänderung zum
zur Leiharbeit
Grundsatz der Tarifeinheit
Ausblick: gesetzliche Regelungen für die Leiharbeit
Das Tarifeinheitsgesetz - Warum gibt es eine gesetzliche
Regelung?
Was ist im MiLoG geregelt? Was bedeutet das Gesetz für den BR?
Workshop 8: Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz
Update: Die Beschlussfassung in der Betriebsratssitzung
Befristung von Betriebsratsmitgliedern
Beauftragung eines Rechtsanwalts als Sachverständiger
oder Rechtsbeistand
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, insbesondere
zur betrieblichen Ordnung, zum Datenschutz, zum
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Beteiligungsrechte des Betriebsrats, insbesondere zu
Einstellung, Versetzung, Kündigung
Die Kapazitäten der einzelnen Workshops sind begrenzt. Die Zuordnung erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen.
87
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1
Basiswissen für Vorsitzende und Stellvertreter
Aus dem Programm
Rechtlicher Teil
Der Betriebsratsvorsitzende
Vertretung im Rahmen von Betriebsratsbeschlüssen
Befugnisse und Zuständigkeiten
Laufende Geschäfte des Betriebsrats
Stellung und Aufgaben des Stellvertreters
Termin
Ort
Kennung
2016
Januar
11.01.-15.01.Berlin
0206/2016
Februar
15.02.-19.02. Friedrichshafen / Bodensee0706/2016
März
14.03.-18.03. Ostseebad Kühlungsborn 1110/2016
Organisation der Betriebsratssitzungen
Ladung der Betriebsratsmitglieder und der Ersatzmitglieder
Zeitpunkt und Häufigkeit der Sitzung
Voraussetzungen für eine wirksame Beschlussfassung
Anforderungen an eine Geschäftsordnung des Betriebsrats
April
11.04.-15.04. Hamburg
1511/2016
weitere Termine auf der nächsten Seite

Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats
Vorübergehende Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG
Wirtschaftliche und berufliche Absicherung
Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Was darf / muss vergütet werden?
Personelle und materielle Ausstattung des Betriebsrats, § 40 BetrVG
Zusammenarbeit mit anderen Organen
Ausschüsse und Arbeitsgruppen
Kooperation mit GBR, KBR, JAV und Schwerbehindertenvertretung
Bildung und Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Haftungsrisiken in der Betriebsratsarbeit
Fehlerhafte Beratung von Arbeitskollegen
Handeln ohne wirksamen Betriebsratsbeschluss
Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
BAG und BGH: Neue Vorgaben für die Amtszeit
Rhetorischer Teil
Führungskompetenz des Betriebsratsvorsitzenden
Diskussionen effektiv leiten
Führen von Teams in unterschiedlichen Situationen
Erkennen und Vermeiden von krisenhaften Situationen
Konflikte in der Betriebsratsarbeit - Konfliktlösungsstrategien
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Die Befugnisse und Zuständigkeiten des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters
¡¡Die ordnungsgemäße Betriebsratssitzung
¡¡Die Zusammenarbeit mit anderen Organen
¡¡Kosten, Freistellung und rechtlicher Schutz
¡¡Haftungsrisiken in der Betriebsratsarbeit
¡¡Führungskompetenz in der Betriebsratspraxis
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
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1. Teilnehmer:
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1
Basiswissen für Vorsitzende und Stellvertreter
Termin
Ort
Kennung
09.05.-13.05. Boppard am Rhein
1912/2016
2016
Mai
Juni
06.06.-10.06. Ostseebad Heringsdorf / 2309/2016 Usedom
27.06.-01.07. Heidelberg
2610/2016
Juli
25.07.-29.07. Prien am Chiemsee
3007/2016
st für
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erforderlich!
August
22.08.-26.08. Timmendorfer Strand
3407/2016
September
12.09.-16.09. Ostseebad Binz / Rügen
3710/2016
Oktober
10.10.-14.10. Köln
4111/2016
November
14.11.-18.11.Dresden
4606/2016
Dezember
05.12.-09.12.Berlin
4910/2016
Ralf Scholten
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bochum
89
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Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2
Aufbauwissen für Vorsitzende und Stellvertreter
Aus dem Programm
Rechtlicher Teil
Informationsbeschaffung gem. § 80 Abs. 2 BetrVG
Nutzung der gesetzlichen Befugnisse
Der externe Berater des Betriebsrats
Beauftragung von Sachverständigen und Rechtsbeiständen
Termin
Ort
Kennung
2016
Februar
08.02.-12.02. Hamburg
0606/2016
April
18.04.-22.04. Köln
1612/2016
Mai
Wann tritt der Betriebsrat an die Öffentlichkeit?
Das Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen zu den Betriebsversammlungen
Sprechstunden des Betriebsrats
Veröffentlichungen des Betriebsrats: Die Rechtsgrundlagen
30.05.-03.06.Dresden
Was darf aus dem Betriebsrat an die Öffentlichkeit?
Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?
Geheimhaltung innerhalb des Betriebsrats
Weitergabe an andere Gremien (z. B. JAV, GBR)
Persönliche Geheimnisse der Arbeitnehmer
September
2209/2016
Juli
11.07.-15.07. Konstanz / Bodensee
2808/2016
August
01.08.-05.08.Berlin
19.09.-23.09.Winterberg
3108/2016
3808/2016
Oktober
24.10.-28.10. Ostseebad Binz / Rügen
4313/2016
Dezember
Folgen von Verstößen des Betriebsrats
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Unterlassungserklärung und strafrechtliche Folgen
12.12.-16.12.München
5008/2016
Beschwerden aus der Belegschaft - So gehen Sie damit um
Was sind Beschwerden, wie geht der Betriebsrat mit ihnen um?
Weiterleitung der Beschwerde an den Arbeitgeber
Durchsetzung begründeter Beschwerden
Rhetorischer Teil
Die Verhandlung mit dem Arbeitgeber
Effektive Vorbereitung von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
Faire Argumentation, unfaire Verhandlungstechniken
Einübung von Verhandlungssituationen
Die Rede auf der Betriebsversammlung
Aufbau eines Rechenschaftsberichts, Redekonzepte
Einsatz von Sprache, Gestik und Mimik
Abbau von Lampenfieber
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Wann und in welchem Rahmen tritt der Betriebsrat
an die Öffentlichkeit?
¡¡Was darf aus dem Betriebsrat „nach draußen“ und worüber muss Stillschweigen bewahrt werden?
¡¡Professionelle Verhandlungsführung
¡¡Durchführung von Betriebs- und Abteilungsversammlungen
Seminardauer:
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Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 3
NEU!
Eigene Konzepte zur Arbeitsplatzsicherung entwerfen
Aus dem Programm
Die Beschäftigungssicherung
Was sagt der § 92a BetrVG?
Gegenstand der Beschäftigungssicherung und -förderung
So erarbeiten Sie eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung
Zeitpunkt der Vorschläge
So verhindern Sie mit eigenen Vorschlägen Kündigungen
Beratung mit dem Arbeitgeber über Vorschläge zur
Beschäftigungssicherung
Wie läuft die Beratung als solche ab?
Die Hinzuziehung eines Vertreters der Arbeitsverwaltung
Ergebnisse der Beratungen: Einigung oder Ablehnung des Vorschlags?
Was kommt nach der Ablehnung? Beschlussverfahren, Einigungsstelle
Termin
Ort
Kennung
2016
April
04.04.-08.04. Ostseebad Scharbeutz
1411/2016
Juni
20.06.-24.06. Prien am Chiemsee
2509/2016
September
05.09.-09.09. Köln
3608/2016
November
28.11.-02.12.Dresden
4806/2016
Die Personalplanung nach § 92 BetrVG
Zielsetzung der Personalplanung
Verzahnung mit der Unternehmensplanung
Aufbau einer eigenen, gleichberechtigten Planung
Inhalt der Planung: Arbeitsplatzsicherung, Verbesserung der
Arbeitsbedingungen, Einkommenssicherung,
Schaffen beruflicher Aufstiegschancen
Planungsbereiche: Personalbedarfs-, Personalbeschaffungs-,
Personaleinsatz-, Personalqualifizierungsplanung, etc.
Unterrichtungs-, Beratungs- und Initiativrechte des Betriebsrats
bei der Personalplanung
Zuständigkeit: BR, GBR, KBR
Streitigkeiten: Was passiert im Falle der Ablehnung?
Kündigungen verhindern, Arbeitsplätze retten
Analyse der betrieblichen Situation
Qualifizierung der Arbeitnehmer im Betrieb
Versetzung als Alternative zur Kündigung
Abbau von Leiharbeit und prekärer Beschäftigung
Aufhebungsvertrag und Änderungskündigung
Beteiligungsrecht bei der Personalplanung
Kurzarbeit statt Kündigung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung
¡¡Eigenes Konzept der Beschäftigungssicherung
¡¡Ihre Möglichkeiten im Rahmen der Personalplanung
¡¡Eigene Konzepte vorstellen und mit dem AG verhandeln
¡¡Möglichkeiten, Ihre Konzepte durchzusetzen
¡¡Alternativen zu betriebsbedingten Kündigungen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
Rechtskompetenz für Betriebsratsvorsitzende
und Stellvertreter
Urteile und Kommentare effektiv nutzen
Aus dem Programm
Informationsquellen für Ihre Betriebsratsarbeit
Welche Informationsquellen gibt es überhaupt?
Informationsbeschaffung: Möglichkeiten des Betriebsrats
Internet im Betriebsratsbüro: Recherche
Nutzung von Internet-Foren
Gesetzeskommentare: Wie Sie sie richtig nutzen und
Informationen schnell finden
Gerichtsentscheidungen lesen und verstehen
Überblick: Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
Instanzenzug und Besetzung der Arbeitsgerichte in Deutschland
Einfluss der EuGH-Rechtsprechung auf das deutsche Arbeitsrecht
Entscheidungsarten: Beschluss, Urteil und einstweilige Verfügung
Die Einigungsstelle und das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Unterschied zwischen der Einigungsstelle und dem arbeitsgerichtlichen
Verfahren
Anrufen der Einigungsstelle: Wirksame Beschlussfassung
Ablauf des Einigungsstellenverfahrens
Ablauf des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht
Termin
Ort
Kennung
2016
März
07.03.-11.03.Dresden
1007/2016
Mai
09.05.-13.05. Ostseebad Heringsdorf / 1913/2016 Usedom
August
29.08.-02.09. Prien am Chiemsee
3507/2016
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Übrigens!
Als Arbeitsunterlage erhalten Sie einen aktuellen
Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz.
Ein Blick in die Gerichtsentscheidungen
Gerichtsentscheidungen entschlüsseln
Gerichtsentscheidungen auf den eigenen Betrieb anwenden
Gerichtsentscheidungen für die eigene Verhandlungsposition nutzen
Ein Blick in den Gesetzeskommentar
Wie Sie finden, was Sie suchen - So sind Kommentare aufgebaut
Praxisübungen: Die effektive Arbeit mit dem Kommentar
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Informationsquellen der Betriebsratsarbeit
¡¡Ablauf des Einigungsstellenverfahrens
¡¡Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit und Instanzenzug
¡¡Arbeitsgerichtliche Entscheidungen lesen, verstehen und
nutzen
¡¡Gesetzeskommentare effektiv für die Betriebsratsarbeit nutzen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
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Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
Betriebsverfassungsrecht für
Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
Für Vorsitzende und Stellvertreter, die es genau wissen wollen
Aus dem Programm
Mitbestimmung bei Kündigungen
Update: Anhörungsverfahren
Typische Betriebsratsfehler vermeiden
Liegt wirklich ein Widerspruchsgrund vor oder können lediglich
Bedenken geäußert werden?
Was kann mit einem Widerspruch erreicht werden?
Widerspruch und Bedenken gegen eine Kündigung richtig formulieren
Termin
Ort
Kennung
2016
Januar
18.01.-22.01.München
April
25.04.-29.04. Ostseebad Binz / Rügen
1712/2016
August
08.08.-12.08. Köln
Mitbestimmung bei Einstellungen und Versetzungen
Update: Informationspflicht des Arbeitgebers und
Zustimmungsverweigerungsgründe
Verhalten bei nicht ausreichender Information
Arbeitsgericht bei Nichtbeteiligung
Zwangsgeld gegen den Arbeitgeber
So formuliere ich die Zustimmungsverweigerung
0307/2016
3205/2016
Oktober
17.10.-21.10.Dresden
4210/2016
Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
Update: Mitbestimmung bei Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Urlaub,
Mitarbeiterüberwachung usw.
Eigene Ideen durchsetzen
Erzwingbare Betriebsvereinbarung
Einigungsstelle bei Nichteinigung
Arbeitsgericht bei Nichtbeteiligung
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Update: Betriebsänderung als Voraussetzung
Wie viele Mitarbeiter müssen betroffen sein?
Wann muss der Arbeitgeber informieren?
Wann liegt eine vollständige Information vor?
Durchsetzung des Informationsanspruchs
Gerichtlichen Unterlassungsanspruch nutzen
Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Sicher im Umgang mit Kündigungen, Einstellungen und
Versetzungen
¡¡Widerspruch und Zustimmungsverweigerung richtig
formulieren
¡¡Mitbestimmungsrechte umsetzen und durchsetzen
¡¡Sicheres Know-how bei Betriebsänderung
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
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Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende
und Stellvertreter
Für Vorsitzende und Stellvertreter, die es genau wissen wollen
Aus dem Programm
Die Begründung des Arbeitsverhältnisses
Fragerecht des Arbeitgebers
Die richtige Stellenausschreibung
Die Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen
Arbeitsvertragsklauseln
Wann darf der Betriebsrat diese Klauseln überhaupt überprüfen?
Formulararbeitsverträge und AGB-Kontrolle
Überwachungspflicht des Betriebsrats, § 80 BetrVG
Freiwilligkeitsvorbehalte bei Zahlung von Prämien, Weihnachtsgeld etc.
Überstundenabgeltung
Termin
Ort
Kennung
22.02.-26.02. Köln
0807/2016
2016
Februar
Juni
20.06.-24.06. Ostseebad Heringsdorf / 2510/2016 Usedom
September
26.09.-30.09. Bad Wiessee / Tegernsee 3910/2016
November
21.11.-25.11.Berlin
4710/2016
Besondere Arbeitnehmergruppen
Leiharbeitnehmer, befristet Beschäftigte
Minijobber und Teilzeitbeschäftigte
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Überwachungsaufgabe des Betriebsrats, § 80 BetrVG
Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit
Überstunden, Kurzarbeit, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
Mindestruhezeiten, Nachtarbeit
Betriebsratsarbeit und Arbeitszeit
Sanktionen bei Verstößen gegen das ArbZG
Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Feiertagen, Urlaub
Wie viel verdiene ich in diesen Zeiten?
Berücksichtigung von Zuschlägen, Zulagen, Provisionen,
Aufwandsentschädigungen, Gratifikationen?
Unterschiede bei der Vergütungsberechnung bei Krankheit, Feiertagen
und Urlaub anhand von Beispielen
Einsichtsrecht des BR in die Lohn- und Gehaltslisten
Kündigungsrecht
Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats gem. § 102 BetrVG
Kündigungsarten: außerordentlich und ordentlich
Kündigungsgründe: personen-, verhaltens- und betriebsbedingte
Kündigung
Wirksamkeit einer Kündigung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Die Begründung des Arbeitsverhältnisses
¡¡Zulässiger Inhalt von Arbeitsvertragsklauseln
¡¡Unterschiedliche Arbeitsverhältnisse
¡¡Regelungen des Arbeitszeitgesetzes
¡¡Entgeltfortzahlung
¡¡Kündigungsschutzrecht und Beteiligung des Betriebsrats bei
Kündigungen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter,
Personalausschussvorsitzende und Stellvertreter
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1290,- €
weitere Teilnehmer:
1190,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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P. Völkel zum Seminar Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in
Hamburg
R. Gibbels zum Seminar Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in
Nürnberg
„Dieses Seminar war sehr informativ
und super organisiert. Durch einen
hervorragenden Referenten und der
guten Seminarleitung war auch dieses
Seminar ein voller Erfolg. Nicht nur
während des Seminars, sondern auch
in der gemeinsamen Freizeit haben
wir dazu gelernt und uns ausgetauscht.
Danke für diese super Woche.“
„Das Seminar war sehr informativ.
Durch den Referenten und die Unterlagen wurde uns sehr viel praxistaugliches Wissen für die BR-Arbeit unterbreitet. Referent und Betreuung waren
hochmotiviert und machten das tolle
Seminar perfekt. Auch das Rahmenprogramm ließ keine Wünsche offen
und das Hotel war klasse. Es war eine
rundherum gelungene Woche. Super.“
P. Wyszczelski, V. Bleiholder und
M. Borgmeier zum Seminar Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Berlin
„Das Seminar war sehr praxisorientiert.
Der Referent ging auf all unsere Fragen
mit hoher Kompetenz ein. Die Seminarleiterin hat uns von Anfang bis Ende
des Seminars bestens umsorgt. Die
Betreuung ließ keine Wünsche offen.
Danke für das toll organisierte Rahmenprogramm, das die Seminarwoche
super abgerundet hat.“
E. Knaus zum Seminar Arbeitsrecht für
Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter in Würzburg
„Sehr gut organisierte Seminare mit
engagierten Seminarleitern.“
H. Pacyna zum Seminar Rhetorik für
Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter - Teil 1 in Dresden
M. Munz und A. Locht zum Seminar Protokoll- und Schriftführung im
Betriebsrat in Berlin
„Das Seminar war eine Bereicherung
für den Arbeitsalltag. Der Referent
war fachlich kompetent und hat das
Seminar praxisnah vermittelt. Durch
die gute Betreuung der Seminarleitung
war es eine rundum gelungene Sache.
Immer wieder gerne AAS.“
„Wir sind das dritte Mal bei der AAS
zum Seminar. Die Seminarleitung war
dufte. Alles war sehr gut organisiert, so
dass ein großer Wohlfühlcharakter garantiert war. Der Referent brachte die
Seminarinhalte verständlich und kurzweilig rüber. Mit optimalem Lernerfolg
sind wir jetzt für unsere Betriebsratsarbeit bestens gewappnet.“
S. Schmid-Dörr zum Seminar Mobbing
und Diskriminierung am Arbeitsplatz Teil 1 in Garmisch-Partenkirchen
M. Berner-Becker
zum
Seminar
Mobbing und Diskriminierung am
Arbeitsplatz - Teil 1 in Düsseldorf
„Besonders gefiel mir die sensible Behandlung des Themas ‚Mobbing‘ und
die gute Informationsvermittlung.
Durch die Gruppenarbeiten, Rollenspiele und den Erfahrungsaustausch
mit den Teilnehmern aus anderen Betrieben war das Seminar kurzweilig
und interessant. Der Referent war sehr
engagiert und durch das gute RundumPaket aus Kost, Logis und Betreuung
fühlte man sich gut aufgehoben.“
„Mobbing ist ein heikles Thema, aber
es sollte nicht totgeschwiegen werden.
Super, dass die AAS dieses Thema als
Seminar anbietet. So können wir betroffenen Kollegen helfen und Mobbing Einhalt gebieten. Der Referent hat
das Thema sehr gut und interessant
vermittelt. Es sollten viel mehr Betriebsräte an diesem Seminar teilnehmen, um Mobbing entgegenwirken zu
können.“
95
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
Geschäftsführung, Organisation und
Management des Betriebsrats
Aus dem Programm
Grundsätzliches zum Betriebsrats-Management
Leitbild und grundsätzliche Zielsetzungen für das Betriebsratsbüro
Geschäftsführung aus Sicht des Betriebsverfassungsgesetzes
Organisation von Betriebsratssitzungen
Betriebs- und Abteilungsversammlungen
Management (Koordination) von Ausschüssen
Termin
Ort
Kennung
2016
Juni
13.06.-17.06. Hamburg
2410/2016
Effiziente Planung und Organisation des Betriebsratsbüros
Bewährte Planungs- und Organisationstechniken
Aufgaben / Aktivitätenplanung und -kontrolle
Arbeitsaufteilung und Delegation
Aufgabenorientierter Aktenplan und Ablagesystem
Prioritätensetzung nach zeitlichen und sachlichen
Gesichtspunkten
Checklisten und Arbeitshilfen einsetzen
Umgang mit der Informationsflut
Informations- und Wissensnetzwerk aufbauen
Wissen von Betriebsratskollegen abrufen und für das Gremium
zugänglich machen
Ablage- und Archivorganisation
Datenbanken aufbauen und richtig nutzen
Softwareunterstützung am Beispiel einfacher EDV-Programme
Datenschutz im Betriebsratsbüro
Kommunikationsgrundlagen für die sachgerechte
Betriebsratsarbeit
Grundlagen der Kommunikation im betrieblichen Alltag
Wahrnehmen - Informieren - Delegieren
Kommunikationshindernisse - konstruktive Kommunikationskultur
Umgang mit Konflikten und schwierigen Situationen
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Rechtliche Grundlagen für die Geschäftsführung des
Betriebsrats
¡¡Betriebsratsbüro effizient und effektiv organisieren
¡¡Vorbereitung von Sitzungen, Besprechungen und kleineren Versammlungen
¡¡Die Sekretariatsaufgaben im Betriebsratsbüro
Seminardauer:
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Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
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Freigestellte Betriebsratsmitglieder
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Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
Betriebsversammlungen leiten und organisieren
Aus dem Programm
Rechtliche Hintergründe, die zu beachten sind
Betriebs- und Abteilungsversammlungen
Teilnahmeberechtigter Personenkreis
Kostenerstattung und Fortzahlung des Arbeitsentgelts
Die Organisation und Vorbereitung von Betriebsversammlungen
Den richtigen Zeitpunkt und Rahmen finden
Benötigte und geeignete Räumlichkeiten sowie technische Ausstattung
Die Belegschaft frühzeitig informieren, einladen und für die Teilnahme
gewinnen
Gewinnung und Einplanung von Gastrednern
Termin
Ort
Kennung
2016
Januar
25.01.-29.01.Berlin
0407/2016
Juli
18.07.-22.07.Garmisch-Partenkirchen
2908/2016
Die Betriebsversammlung für eine positive Öffentlichkeitsarbeit
des BR nutzen
Das gesamte Gremium tritt in Erscheinung!
Themenauswahl und professionelle Redevorbereitung
Erfolge der Betriebsratsarbeit richtig „verkaufen“
Darstellung von Misserfolgen
Betriebsversammlung und Rhetorik
Hintergründe von und Umgang mit Lampenfieber
Bewusster Einsatz von Stimme und Körpersprache
Der schlüssige Redeaufbau
Das Manuskript
Zwischen den Redebeiträgen moderieren
Umgang mit Störungen und Zwischenrufen
Die Kommunikation mit der Belegschaft fördern
Offene Fragen und Probleme benennen sowie deren Beantwortung
Praxisübungen
Vorbereitung von beispielhaften Tätigkeitsberichten des BR, von
Überzeugungs- und Informationsreden sowie Durchführung mit
Videoaufzeichnung und -analyse
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Effektiv und rechtssicher Versammlungen vorbereiten und
durchführen
¡¡Betriebsversammlungen ansprechend und informativ
gestalten
¡¡Den Betriebsrat und Ihre Arbeit im Rahmen von Betriebsver-
sammlungen überzeugend darstellen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 14
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter, Personalratsvorsitzende
und Stellvertreter, Vertrauensperson der Schwerbehinderten,
Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung
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1290,- €
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Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
So verhandeln Sie mit der Geschäftsführung
auf Augenhöhe
NEU!
Die richtigen Gesprächsstrategien und Umgangsformen finden
Aus dem Programm
Der Betriebsrat zeigt sich von der besten Seite!
Der Arbeitgeber hat mich ins Büro zitiert: selbstbewusst auftreten
Eigene Stärken erkennen und optimal nutzen
Wir haben als Betriebsrat einen Fehler gemacht: eigene Führungs- und
Handlungsfähigkeiten erweitern
Gesprächsstrategien erkennen und umlenken
Sicherheit und Stärke im Gespräch
Körpersprache authentisch und überzeugend einsetzen
Präsenz und Stimme stärken
Termin
Ort
Kennung
2016
März
07.03.-11.03. Timmendorfer Strand
1008/2016
September
26.09.-30.09.Düsseldorf
3911/2016
Die passenden Gesprächsstrategien finden
„Der Ton macht die Musik“ - mit Bewusstsein möglichen Irritationen
auf der Gegenseite begegnen
Sich verständlich und klar ausdrücken
„Als Menschen mögen wir uns“ - keine künstlichen Stimmungen
verbreiten, sondern den guten Draht wahren
Negative Emotionen - Der Betriebsrat lässt sich nicht mehr auf die
Palme bringen!
Kommunikationsstörende Verhaltensweisen analysieren und beseitigen
Das persönliche Kommunikationsprofil erkennen und weiterentwickeln
Angriffen und Provokationen gelassen entgegentreten
Kritik souverän und sachlich annehmen
Was Spontaneität und Schlagfertigkeit ausmacht - die Techniken kennen
und souverän nutzen
Die Auswirkungen von Ironie, Sarkasmus und Aggressionen
Heikle Themen souverän ansprechen können
Geben Sie sich mehr Profil: eine starke Persönlichkeit entwickeln
Ich bin wie ich bin - und kann noch mehr
„Es gibt keinen zweiten ersten Eindruck“ - Ihr Auftritt
Wie ticke ich - eigene Stärken und Schwächen erkennen und verstehen
Der Small-Talk ist sehr nützlich für mein Ergebnis
Wie reden wir uns an, mit „Sie“ oder „Du“?
Die Wahl der Worte und deren magische Wirkung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Stark und selbstbewusst auf Augenhöhe agieren
¡¡Konflikten mit Ruhe begegnen
¡¡Professionelles Gesprächsklima entwickeln
¡¡Situationen positiv und führend beeinflussen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten,
Personalratsmitglieder
ab 1190,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
weitere Teilnehmer:
1190,- €
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
Die Führungsaufgaben des Betriebsratsvorsitzenden
Aus dem Programm
Rollenklärung
Die Rolle des Betriebsratsvorsitzenden
Erwartungen an den Betriebsratsvorsitzenden
Zusammenarbeit im Gremium - kommunikationspsychologische
Hintergründe
Selbst- und Fremdbild
Umgang mit Feedback
Offenheit und Feedback
Ich- und Du-Botschaften
Häufige Gründe für „Aneinander-vorbei-reden“
Termin
Ort
Kennung
2016
Februar
15.02.-19.02.Berlin
0707/2016
August
15.08.-19.08. Timmendorfer Strand
3306/2016
Führen in der Betriebsratsarbeit
Führungsaufgaben des Betriebsratsvorsitzenden
Der Management-Kreislauf:
Planung - Umsetzung - Kontrolle - Konsequenzen
Zusammenhang zwischen Führungsverhalten und Motivation
Führungsstile und Führungsverhalten
Selbstreflexion zum individuellen Führungsverhalten
Aufgaben richtig delegieren
Führen des Betriebsratsgremiums
Den Auftrag und die Ziele des Betriebsrats klären
Ein gemeinsames Leitbild für die BR-Arbeit entwickeln
Die vier Phasen der Teamentwicklung
Das Gremium aktiv zum Team hin weiterentwickeln
Gruppendynamische Prozesse erkennen und steuern
Spielregeln für die Zusammenarbeit
Führungsverhalten in schwierigen Situationen
Unangenehme Nachrichten richtig vermitteln
„Nein“ sagen können
Die Umsetzung von Vereinbarungen einfordern
Angemessen Kritik üben
Richtiges Verhalten in Konfliktsituationen als Konfliktbeteiligter
Wirksame Vermittlung in Konfliktsituationen
Umgang mit schwierigen Betriebsratsmitgliedern
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Leiten und Motivieren eines Gremiums
¡¡Ihren persönlichen Führungsstil in schwierigen Situationen passend einsetzen
¡¡Organisation einer effektiven Zusammenarbeit im Team
¡¡Förderung von offener Kommunikation im Gremium
¡¡Klärung von zwischenmenschlichen Störungen im Gremium
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 14
Hotelkosten:
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Zu empfehlen für
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Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter,
Personalratsvorsitzende und Stellvertreter
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1. Teilnehmer:
1290,- €
weitere Teilnehmer:
1190,- €
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Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
RHETORIK FÜR VORSITZENDE
UND STELLVERTRETER
Egal, ob es um eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber geht, ob eine Rede
auf einer Betriebsversammlung gehalten werden soll, ob eine konstruktive Diskussion oder ein Beratungsgespräch mit einem Arbeitskollegen zu
führen ist - immer sind komplexe rhetorische Fähigkeiten gefragt.
Hier finden Sie
noch zahlreich
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Rhetorik-Sem
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für Ihre Arbeit
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BR-Vorsitzend
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Seminare für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
Haben Sie Fragen?
02 09 / 165 85 - 0
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Rhetorik-Seminare auch für Betriebsratsvorsitzende
und Stellvertreter:
Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1
S. 196
Rhetorik für Betriebsräte - Teil 2
S. 197
Uneinigkeit im Betriebsrat
S. 198
Umgang mit schwierigen Menschen in der Betriebsratsarbeit
S. 199
So verhandeln Sie mit der Geschäftsführung auf Augenhöhe
S. 200
Der Betriebsrat in Personalgesprächen
S. 201
Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht klären
S. 202
Schreib- und Kommunikationstraining für S. 203
Betriebsräte
Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 1
S. 204
Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 2
S. 205
Haben Sie Fragen zur Erforderlichkeit von
Rhetorikseminaren?
Hinweise und Musterschreiben ab Seite 206
101
101
102
102
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
in Boppard am Rhein
Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in Berlin
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1
in Timmendorfer Strand
Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 1 in Bayreuth
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
in St. Peter-Ording
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Dresden
Der Gesamtbetriebsrat in Bernried / Starnberger See
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Berlin
Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1 in Köln
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Winterberg
Arbeitsrecht für Vorsitzende und Stellvertreter in Heidelberg
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
in Frankfurt / Main
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2
in Prien am Chiemsee
Betriebliches Gesundheitsmanagement in Köln
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Berlin
Personalreduzierung und Betriebsänderung in Rostock
103
103
Sergej Gering
Logistik
104
104
AUSSCHÜSSE
UND
Ausschüsse
und Gremien
GREMIEN
Thema
Seite
Das lernen Sie
Die Arbeit im Betriebsausschuss
106
Pflicht zur Bildung, Führen der laufenden
Geschäfte, Aufgaben des Ausschusses,
Arbeitsweise
Die Arbeit im Personalausschuss
107
Bildung und Arbeit des Ausschusses,
Übertragung von Aufgaben, Beteiligung bei
Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen
Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss
108
Pflicht zur Bildung, Aufgaben, rechtlicher
Rahmen, Dokumentationspflichten
Der wirkungsvolle IT-Ausschuss
109
Ausschussbildung, technische Grundlagen,
Datenschutz, Mitbestimmungsrechte des BR
Der Gesamtbetriebsrat
110
Pflicht zur Bildung, Aufgaben und Verhältnis
zum örtlichen BR sowie anderen Gremien
Der Konzernbetriebsrat
111
Aufgaben, besondere Fragestellungen in einem
Konzern, Verhältnis zum GBR und BR
NEU!
105
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Ausschüsse und Gremien
Die Arbeit im Betriebsausschuss
Aus dem Programm
Gesetzliche Pflicht zur Bildung
§ 27 BetrVG als gesetzliche Grundlage
Pflicht zur Bildung ab neun Betriebsratsmitgliedern
Besetzung des Betriebsausschusses
Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter sind Pflichtmitglieder
Wahl der übrigen Ausschussmitglieder
Termin
Ort
Kennung
2016
April
04.04.-08.04.Willingen
1412/2016
Oktober
10.10.-14.10.Dresden
4112/2016
Aufgabe: Führung der laufenden Geschäfte
Begriffsbestimmung: Laufende Geschäfte
Ausübung der Beteiligungsrechte
Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
Einsichtsrecht: Bruttolohn- und Gehaltslisten, § 80 Abs. 2 BetrVG
Sitzungen des Betriebsausschusses
Vorbereitung und Ablauf der Sitzungen
Teilnahmerecht: JAV, Schwerbehindertenvertretung,
Arbeitgeber und Gewerkschaft
Teilnahmerecht anderer Betriebsratsmitglieder
Voraussetzungen für wirksame Beschlussfassung
Sitzungsniederschrift
Einsichtsrecht der Mitglieder des Betriebsrats in die Unterlagen des
Betriebsausschusses
Übertragung von Aufgaben
Voraussetzung für die Übertragung von Aufgaben
Übertragbare Aufgaben
Mitteilung des Übertragungsbeschlusses an den Arbeitgeber
Umfang und Grenzen der Übertragung
Verbleib des Kernbereichs an Aufgaben beim Betriebsrat
Widerruf der Übertragung
Aufhebung von Beschlüssen des Betriebsausschusses
Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Vorbereitung von Betriebsvereinbarungen
Praxisfälle aus der Arbeit des Betriebsausschusses
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Gesetzliche Pflicht zur Bildung eines Betriebsausschusses
¡¡Geschäftsführung des Betriebsausschusses
¡¡Übertragung von Aufgaben auf den Betriebsausschuss
¡¡Kooperation von Betriebsausschuss und Betriebsrat
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Betriebsausschussmitglieder, Vertrauensperson der
Schwerbehinderten
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
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106
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Ausschüsse und Gremien
Die Arbeit im Personalausschuss
Aus dem Programm
Der Personalausschuss
§ 28 BetrVG: Voraussetzungen für die Bildung
Aufgaben des Personalausschusses
Voraussetzungen und Umfang der Aufgabenübertragung
Welche Aufgaben und Mitbestimmungsrechte können auf den
Ausschuss übertragen werden?
Rechtsprechung des BAG zum Rahmen der Delegation
Die Übertragung der Aufgaben auf den Ausschuss: Wie geht das?
Formulierung der Übertragung: Wie genau muss die Aufgabe
bezeichnet sein?
Für wie lange gilt die Übertragung?
Wie kann eine Übertragung rückgängig gemacht werden?
mit Besuch
beim Arbeitsgericht
Termin
Ort
Kennung
2016
Mai
30.05.-03.06. Heidelberg
2210/2016
Oktober
17.10.-21.10.Berlin
4211/2016
Beteiligung bei der Einstellung, Ein- und Umgruppierung
Die Einstellung als personelle Einzelmaßnahme, § 99 BetrVG
Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers
Eingruppierung in tarifliche oder betriebliche Entgeltordnung
Eingruppierung von AT-Angestellten
Folgen einer falschen Eingruppierung
Voraussetzungen für die Zustimmungsverweigerung
Entscheidungsspielraum des Personalausschusses
Beteiligung bei Versetzungen
Versetzung: BetrVG und Arbeitsvertrag
Betriebsübergreifende Versetzung
Änderungskündigung und Versetzung
Entscheidungsspielraum des Personalausschusses
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Kündigungen
Das Anhörungsverfahren: Ablauf und Inhalt
Reaktionsmöglichkeiten des Personalausschusses
Wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts
Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Beteiligung
Übertragung weiterer personeller Angelegenheiten
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Die richtige Besetzung des Ausschusses
¡¡Nachwahl von Ausschussmitgliedern
¡¡Voraussetzungen für die Übertragung von Beteiligungsrechten
¡¡Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung, Kündigung,
Beurteilungswesen und Auswahlrichtlinien
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
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Personalausschussmitglieder, Vertrauensperson der
Schwerbehinderten
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Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
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Ausschüsse und Gremien
Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss
Aus dem Programm
Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses
Bildung auf betrieblicher Ebene
Wie kann die Einrichtung des Ausschusses durchgesetzt werden?
Reicht ein Ausschuss auf Unternehmensebene aus?
Besetzung des Arbeitsschutzausschusses
Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses
Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der
Unfallverhütung
Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes
Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen
Vorschläge für betriebliche Investitionen hinsichtlich des
Arbeitsschutzes
Auswertung von betrieblichen Unfallstatistiken
Termin
Dieser
Ausschuss
muss in (fast)
jedem Betrieb
bestehen.
Ort
Kennung
2016
Juli
18.07.-21.07.Berlin
2909/2016
i
Übrigens!
Wussten Sie schon, dass ein Arbeitsschutzausschuss
in fast jedem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten
gebildet werden muss? Egal, wie Sie diese Frage
beantworten: In diesem Ausschuss müssen zwei
Betriebsratsmitglieder sitzen. Grund genug, das vorhandene Wissen zu vertiefen.
Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss
Personen im Arbeitsschutzausschuss
Aufgaben, Themen und Tätigkeiten
Mitbestimmung und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss
Fallbeispiele aus der praktischen Arbeit im Arbeitsschutzausschuss
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Wann ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss
¡¡Aufgaben der Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses
¡¡Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Arbeitsschutz
¡¡Relevante Ansprechpartner zum Arbeitsschutz innerhalb und außerhalb des Betriebs
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Do. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
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Arbeitsschutzausschussmitglieder, Betriebsratsmitglieder,
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 890,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1090,- €
2. Teilnehmer:
990,- €
weitere Teilnehmer:
890,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
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Ausschüsse und Gremien
Der wirkungsvolle IT-Ausschuss
Aus dem Programm
Die Bildung eines IT-Ausschusses: Rechtliche Grundlagen
Die Bildung des Ausschusses nach § 28 BetrVG
Die Besetzung des Ausschusses: Wer ist dabei?
Welche Aufgaben können auf den Ausschuss übertragen werden?
Wie funktioniert die Aufgabenübertragung?
Wann kann der Betriebsrat wieder selbst entscheiden?
NEU!
Termin
Ort
Kennung
2016
September
26.09.-30.09.Berlin
3912/2016
Technische Grundlagen
Wo und wie werden Daten im Netz gespeichert?
Wie können Arbeitnehmer überwacht werden?
Besondere Möglichkeiten von ERP-Systemen wie SAP
Regelungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Verhaltens- und
Leistungskontrolle
Durchsetzungsmöglichkeiten für den Betriebsrat
Datenschutz - Arbeitnehmerdatenschutz
Das Bundesdatenschutzgesetz als Rechtsgrundlage
Welche Paragraphen regeln den Arbeitnehmerdatenschutz?
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte: Bestellung, Aufgaben, Rechte
und Pflichten
Die Zusammenarbeit von Datenschutzbeauftragtem und BR
Datenschutz im BR Büro: Was sagt das BDSG?
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Datenschutz
Das echte Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen zur
Arbeitnehmerüberwachung
Inhalt und Umfang des Mitbestimmungsrechts aus
§ 87 Abs. 1. Nr. 6 BetrVG
Informationspflichten des Arbeitgebers
Was heißt umfassende und rechtzeitige Unterrichtung?
Die Beauftragung von Sachverständigen - Das ist zu beachten!
Die Betriebsvereinbarung zum Datenschutz: Die wichtigsten Punkte
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Rechtsgrundlagen für die Bildung des IT-Ausschusses
¡¡Grundlagen der technischen Überwachung
¡¡Das Bundesdatenschutzgesetz als Grundlage der technischen Überwachung
¡¡Mitbestimmungsrecht des BR bei technischer Überwachung
¡¡Betriebsvereinbarungen zur technischen Überwachung
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
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Betriebsratsmitglieder, insbesondere IT-Ausschussmitglieder
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Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
109
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Ausschüsse und Gremien
Der Gesamtbetriebsrat
Aus dem Programm
Bildung des Gesamtbetriebsrats
Gesetzliche Pflicht zur Errichtung eines Gesamtbetriebsrats
Existenz mehrerer Betriebsräte
Regelmäßige Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats
Entsendung, Abberufung, Ausscheiden einzelner Mitglieder /
Ersatzmitglieder
Geschäftsführung und Kosten des Gesamtbetriebsrats
Stellung des Vorsitzenden
Beschlussfassung im Gesamtbetriebsrat
Stimmengewichtung
Ausschuss des Gesamtbetriebsrats
Teilnahme von Gesamtschwerbehindertenvertretung,
Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
Kosten für Reisetätigkeit, Sitzungsteilnahme, Büropersonal, Räume,
Fachliteratur und sonstige Sachmittel
Die Betriebsräteversammlung: Einberufung und Durchführung
Termin
Ort
Kennung
2016
April
11.04.-15.04.Berlin
1512/2016
Oktober
24.10.-28.10. Bad Reichenhall
4314/2016
i
Übrigens!
Den erforderlichen Beschluss über die Teilnahme
an diesem Seminar fasst das jeweilige Betriebsratsgremium und nicht der Gesamtbetriebsrat (vgl. BAG
vom 10.06.1975 - 1 ABR 140/73).
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Überbetriebliche Angelegenheiten
Fehlen einer einzelbetrieblichen Regelungsmöglichkeit
Zuständigkeit in sozialen, personellen und wirtschaftlichen
Angelegenheiten
Gesetzliche Zuständigkeit und Zuständigkeit kraft Auftrags
Gesamtbetriebsvereinbarung und Betriebsvereinbarung
Gesamtbetriebsrat und weitere Gremien
Verhältnis zum Betriebsrat
Beratung mit dem Wirtschaftsausschuss
Errichtung eines Konzernbetriebsrats
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrats
¡¡Wirksame Beschlussfassung im Gesamtbetriebsrat
¡¡Aufgaben und Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
¡¡Übertragung von Aufgaben auf den Gesamtbetriebsrat
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Gesamtbetriebsratsmitglieder
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
110
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Ausschüsse und Gremien
Der Konzernbetriebsrat
Aus dem Programm
Konzernarbeitsverhältnis
Entsende- und Versetzungsvorbehalte
Matrixstrukturen bei In- und Auslandsbeschäftigung
Welches Konzernunternehmen ist Arbeitgeber?
Betriebsverfassungsrecht im nationalen Konzern
Betriebsverfassungsrechtlicher Konzernbegriff
Mitbestimmungsgremien im Konzern: BR, GBR, KBR
Gesetzliche Zuständigkeiten der unterschiedlichen
Betriebsratsgremien
Gestaltungsmöglichkeiten durch TV und BV
Unternehmenseinheitliche oder betriebsübergreifende Betriebsräte?
Spartenbetriebsräte / Standort-Betriebsräte
Betriebsvereinbarungen im Konzern
Auswirkung von Umgestaltungen im Konzern
Termin
Ort
Kennung
2016
April
18.04.-20.04. Hamburg
1613/2016
i
Übrigens!
Den erforderlichen Beschluss über die Teilnahme an
diesem Seminar fasst das jeweilige Betriebsratsgremium und nicht der Konzernbetriebsrat (vgl. BAG
vom 10.06.1975 - 1 ABR 140/73).
Betriebsverfassungsrecht im internationalen Konzern
Konzernbetriebsrat bei ausländischer Konzernspitze
Möglichkeiten der Konzernbetriebsratsbildung
Voraussetzung für die Bildung Europäischer Betriebsräte
Durchsetzung von Informationsverlangen
Durchsetzung von Beteiligungsrechten
Europäische Betriebsräte im mehrstufigen Konzern
Arbeitnehmerüberlassung im Konzern
Konzerneigene Personalüberlassung
Mitbestimmung des Betriebsrats
„Tarifausstieg“ durch interne Konzernleihe
Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung
Outsourcing und konzerninterne Dienstleistungsunternehmen
Betriebsbedingte Kündigungen im Konzern
Welcher Arbeitgeber muss kündigen?
Reichweite der Sozialauswahl
Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Konzern
Konzernarbeitsvertrag und Konzernversetzungsklausel
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Betriebsverfassungsrecht im nationalen und
internationalen Konzern
¡¡Entsende- und Versetzungsvorbehalte
¡¡Arbeitnehmerüberlassung im Konzern
¡¡Betriebsbedingte Kündigungen im Konzern
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Mi. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Konzernbetriebsratsmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 890,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
990,- €
weitere Teilnehmer:
890,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
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Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) in Timmendorfer Strand
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Timmendorfer Strand
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Stuttgart
112
112
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 in Boppard am Rhein
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Travemünde
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Wismar / Ostsee
113
113
Nina Mollus
Kundenbetreuung
114
114
UPDATE-SEMINARE
Thema
Seite
Das lernen Sie
Auffrischung im Arbeits- und
Betriebsverfassungsrecht
116
Bringen Sie Ihr Wissen im Arbeits- und
Betriebsverfassungsrecht auf den neuesten
Stand!
Typische Fehler in der
Betriebsratsarbeit vermeiden
118
Prüfen Sie, ob Sie alles richtig machen
Typische Rechtsirrtümer im
Arbeitsrecht
119
Hätten Sie es gewusst? Die richtige Antwort ist
manchmal anders als man denkt
Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht
120
Inhalt der neuen Gesetze und sonstigen
Neuregelungen und Auswirkungen auf den
Betrieb
Aktuelle Rechtsprechung zum
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
121
Aktuelle Entscheidungen zum BetrVG, zum
Urlaubsanspruch sowie zum Kündigungs- und
Arbeitsrecht
Die aktuelle Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
122
Funktion des EuGH, Einfluss der Rechtsprechung
auf das deutsche Arbeitsrecht, aktuelle
Entscheidungen
Bundesarbeitsgericht aktuell
123
Vorstellung aktueller Entscheidungen des BAG
115
115
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Update-Seminare
Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Bringen Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand!
Aus dem Programm
Aufgaben des Vorsitzenden und des Stellvertreters
Die Betriebsratssitzung, Beschlussfassung
Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern
Kosten der Betriebsratsarbeit
Arbeitsrechtliche Bestimmungen rund um die Einstellung
Stellenanzeige, Stellenausschreibung
Geschlechtsbezogene Benachteiligungen und AGG
Fragerecht des Arbeitgebers
Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen
Einstellung, Eingruppierung, Versetzung, Umgruppierung
Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers
Zustimmungsverweigerungsrecht
Form - Frist - Zustimmungsfiktion
Termin
Ort
Kennung
2016
Februar
15.02.-19.02.Willingen
0708/2016
April
25.04.-29.04. Ostseebad Sellin / Rügen 1713/2016
Juni
20.06.-24.06. Bad Reichenhall
2511/2016
August
15.08.-19.08.Potsdam
3307/2016
Oktober
17.10.-21.10. Köln
4212/2016
Dezember
12.12.-16.12. Hamburg
5009/2016
Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG
Begriff „soziale Angelegenheiten“
Mitbestimmung bei einseitigen eilbedürftigen Maßnahmen
Initiativrecht des Betriebsrats
Form der Ausübung der Mitbestimmung
Fragen der betrieblichen Ordnung
Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Entgelt
Urlaubsgrundsätze, Urlaubsplan und Urlaubsfestsetzung
Überwachung und Datenschutz
Gesundheits- und Unfallschutz
Die Rechte des Betriebsrats bei Kündigung
Einleitung des Anhörungsverfahrens
Form und Frist der Stellungnahme
Wirkungen des Widerspruchs
Aktuelle Rechtsprechung
Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG, Kündigungsrecht und zum
sonstigen Arbeitsrecht
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Wiederholung der wichtigsten Bestimmungen aus dem BetrVG
¡¡Gesetzesänderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
¡¡Wiederholung der wichtigsten Bestimmungen aus dem
Arbeitsrecht
¡¡Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Update-Seminare
WARUM AUFFRISCHUNG?
Ein Gespräch mit Martin Uhmann
INTERVIEW
Hast Du dafür konkrete Beispiele?
Martin Uhmann: Ja! Im Jahr 2014 hat das BAG entschieden, dass die Tagesordnung unter erleichterten Bedingungen noch in der Sitzung geändert werden kann; früher
mussten alle Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Nach der neuen Rechtsprechung des
BAG reicht die Beschlussfähigkeit aus, es müssen also
„nur“ noch mehr als die Hälfte der Betriebsratsmitglieder
an der Beschlussfassung teilnehmen. Das Mindestlohngesetz oder das Tarifeinheitsgesetz sind Beispiele für neue
Gesetze, mit denen sich Betriebsräte auseinandersetzen
sollten.
„Auch ‚alte Hasen‘ sollten
am Ball bleiben und ihre
Kenntnisse regelmäßig erweitern
und auffrischen.“
Wie sollten langjährige Betriebsratsmitglieder die Erforderlichkeit eines Update-Seminars begründen?
Fachanwalt für Arbeitsrecht in
Berlin
Martin Uhmann: Die Argumentation hängt immer vom
Betrieb und von der Schulungsgeschichte des Betriebsratsmitglieds ab. Eine generelle Begründung, die immer
funktioniert, gibt es leider nicht. Im Einzelfall kann es ausreichen, den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass die
letzte Schulung beispielsweise zum BetrVG schon mehrere Jahre zurückliegt und daher eine Auffrischung nötig
ist. Die Erforderlichkeit des Seminars „Auffrischung im
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht“ könnte so schon
ausreichend begründet sein. Die Teilnahme am Seminar
„Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht“ könnte wegen
neuer Gesetze wie z. B. dem bereits erwähnten Mindestlohngesetz erforderlich sein.
Hallo Martin! Du bist schon lange Fachanwalt für Arbeitsrecht und schulst seit vielen Jahren Betriebsräte.
Warum sollten auch langgediente Betriebsratsmitglieder ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen?
Was macht aus Deiner Erfahrung den besonderen Reiz
der Update-Seminare aus?
Martin Uhmann: Auch wenn ein Betriebsratsmitglied alle
Grundlagenseminare durchlaufen und einzelne Spezialseminare besucht hat und damit für den Betriebsratsalltag
erst einmal gut gerüstet ist, verändert sich gerade im Arbeitsrecht immer wieder die Rechtslage durch neue bzw.
geänderte Gesetze. Und auch zu bekannten Themen gibt
es immer wieder neue Rechtsprechung. Außerdem werden einige Sachverhalte heute ganz anders gesehen als
etwa vor einigen Jahren; das gilt sowohl für die Rechtsprechung deutscher Arbeitsgerichte als auch die des EuGH.
Deshalb sollten auch „alte Hasen“ am Ball bleiben und
ihre Kenntnisse regelmäßig erweitern und auffrischen.
Martin, vielen herzlichen Dank für das Interview!
Martin Uhmann: Ich finde es immer wieder spannend zu
erleben, wie erfahrene Betriebsratsmitglieder ihr ganzes
Praxiswissen in das Seminar einbringen und sich im Laufe
der Schulungswoche rege austauschen. Wenn sie ihr Wissen dann noch auffrischen, ist die Woche ein voller Erfolg!
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Update-Seminare
Typische Fehler in der Betriebsratsarbeit vermeiden
Aus dem Programm
Fehler bei der richtigen Beschlussfassung des Betriebsrats
Anforderungen an die richtige Ladung
Was ist rechtzeitig?
Was ist eine aussagekräftige Tagesordnung?
Wer muss geladen werden?
Die richtige Reihenfolge bei den Ersatzmitgliedern
Die richtige Beschlussfassung
Anforderungen an das Protokoll
Termin
Ort
Kennung
06.06.-10.06. Boppard am Rhein
2310/2016
2016
Juni
September
26.09.-30.09. Ostseebad Kühlungsborn 3913/2016
Fehler bei Handlungen mit Kostenrisiko vermeiden
Voraussetzungen für eine Schulungsteilnahme
Die richtige Beauftragung von Sachverständigen
Wie wird ein Rechtsbeistand beauftragt?
Die richtige Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens
Fehler bei der Umsetzung der Mitbestimmungsrechte
Wann kann eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden?
Welche Fehler können beim Abschluss gemacht werden?
Was können / dürfen Betriebsvereinbarungen regeln?
Fehler bei der personellen Mitbestimmung
Die richtige Beteiligung bei Einstellung, Eingruppierung,
Versetzung und Umgruppierung
Wie funktioniert die Beteiligung bei Kündigungen?
Der Unterschied zwischen Bedenken und Widerspruch
Wann macht sich der Betriebsrat angreifbar?
Das Entgelt- und Begünstigungsverbot
Ausgleich für Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit
Dienstwagen und sonstige Nebenleistungen
Pauschale Aufwandsentschädigungen
Reisekostenerstattung
Strafbarkeit wegen unzulässiger Begünstigung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Die formalen Voraussetzungen für wirksame
Betriebsratsbeschlüsse
¡¡Rechtsstellung des Betriebsrats und der Betriebsratsmitglieder
¡¡Wirksame Ausübung der Mitbestimmungsrechte
¡¡Sicherstellung der rechtssicheren Amtsausübung
Seminardauer:
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Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Betriebsratsmitglieder
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Update-Seminare
Typische Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht
Die richtige Antwort ist manchmal anders als man denkt
Aus dem Programm
Irrtümer bei der Kündigung
Wer nur Kleinigkeiten mitgehen lässt, kann dafür nicht gekündigt werden
Grundsätzlich muss dreimal abgemahnt werden
Eine Kündigung ohne Begründung ist unwirksam
Während des Urlaubs, an Feiertagen und bei Krankheit darf nicht
gekündigt werden
Termin
Ort
Kennung
2016
April
25.04.-29.04.Willingen
1714/2016
September
12.09.-16.09. Ostseebad Sellin / Rügen 3711/2016
Irrtümer beim Arbeitsvertrag
In der Probezeit besteht kein Kündigungsschutz
Arbeitsverträge müssen immer schriftlich geschlossen werden
Irrtümer bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss ich erst am dritten
Krankheitstag vorlegen
Wer krankgeschrieben ist, darf nicht arbeiten
Irrtümer rund um den Urlaub
Wenn ich während des Urlaubs krank werde, habe ich Pech gehabt mein Urlaubsanspruch verfällt
Nicht genommener Urlaub wird automatisch auf das nächste Jahr
übertragen
Der Arbeitgeber muss ungenutzte Urlaubstage auszahlen
Irrtümer während des Arbeitsverhältnisses
Werden Überstunden angeordnet, muss ich sie auf jeden Fall ableisten
Abmahnungen müssen schriftlich erfolgen
Die private Nutzung von Telefon und Internet ist in geringem Umfang
erlaubt
Der Arbeitnehmer haftet immer für Fehlbestände in seiner Kasse
Ein Minijob ist kein richtiges Arbeitsverhältnis
Aushilfen unterliegen nicht dem Kündigungsschutzgesetz
Aushilfen haben keinen Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung
Ich kann höchstens zwei Jahre befristet beschäftigt sein
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Bei arbeitsrechtlichen Fragen von Arbeitnehmern die richtige Antwort wissen
¡¡Falsche Rechtsauffassungen erkennen
¡¡Vertiefung im Arbeitsrecht
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder, Jugend- und
Auszubildendenvertretung, Vertrauensperson der
Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder
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Update-Seminare
Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht
Aus dem Programm
Termin
Das Mindestlohngesetz
Was ist im Gesetz geregelt?
Dokumentationspflichten des Arbeitgebers
Überwachung der Einhaltung des MiLoG als Aufgabe des BR
Informationsbeschaffung: Einblick in Bruttolohn- und -gehaltslisten
2016
Das Tarifeinheitsgesetz
Was ist im Gesetz geregelt?
Auswirkungen auf den Betrieb
Mai
Neuregelung der Pflegezeit für Beschäftigte
Überblick über die verschiedenen Regelungen
Der neue Rechtsanspruch auf Freistellung und die finanzielle
Absicherung
Was sollte der BR betroffenen Arbeitnehmern raten?
Das neue Elterngeld Plus
Überblick über die Regelungen zum Elterngeld
Was hat sich mit dem Elterngeld Plus verändert?
Gesetz zur Frauenquote
Übersicht über die Regelungen
Für welche Betriebe gilt die Frauenquote?
Was hat der Betriebsrat damit zu tun?
mit allen
aktuellen
Änderungen
Ort
Kennung
Januar
18.01.-22.01.Berlin
0308/2016
März
14.03.-18.03.Füssen
1111/2016
30.05.-03.06. Ostseebad Kühlungsborn 2211/2016
Juli
11.07.-15.07. Köln
2809/2016
September
19.09.-23.09. Konstanz / Bodensee
3809/2016
November
07.11.-11.11.Norderney
4511/2016
Die Inhalte dieser Schulung werden
bis zum Seminarbeginn ständig
der aktuellen Rechtsprechung und
möglichen Gesetzesänderungen
angepasst.
Neue Verordnung zur Betriebssicherheit
Was ändert sich?
Was bedeutet dies für die Betriebsratsarbeit?
Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht
Befristeter Arbeitsvertrag eines Betriebsratsmitglieds
Befragung sachkundiger Arbeitnehmer durch den Betriebsrat
Beschluss für eine BV - Kein Alleingang des BR-Vorsitzenden
Mitbestimmung bei Anbringung einer Videokamera-Attrappe?
Einstweilige Verfügung zur Teilnahme an einer Betriebsratsschulung?
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
Erstattung von Detektivkosten bei der Verdachtskündigung
Schmerzensgeld bei der Überwachung durch Detektive
(Keine) Vergütung für Praktikanten
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Inhalt der neuen Gesetze und Auswirkungen auf den Betrieb:
Mindestlohngesetz, Tarifeinheitsgesetz, Gesetz zur Frauenquote
¡¡Neuregelungen bei der Pflegezeit und beim Elterngeld
¡¡Die neue Verordnung zur Betriebssicherheit
¡¡Die wichtigsten aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte
zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
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Update-Seminare
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und
Betriebsverfassungsrecht
mit Besuch
beim Arbeitsgericht
Mit den neuesten Entscheidungen aus 2015 und 2016
Aus dem Programm
Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht
Rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds
Befristeter Arbeitsvertrag eines Betriebsratsmitglieds
Beteiligung des Betriebsrats bei der Gefährdungsbeurteilung
Einblicksrecht in Bruttolohn- und -gehaltslisten und Datenschutz
Befragung sachkundiger Arbeitnehmer durch den Betriebsrat
Beweiswert eines BR-Protokolls
Unterlassungsanspruch des BR gegenüber dem Arbeitgeber
Mitbestimmung des BR beim Gesundheitsschutz
Mitbestimmung bei der Dienstkleidung - Gleichbehandlungsgrundsatz
Beteiligung des BR bei Weiterbildungsmaßnahmen
Beschluss für eine BV - Kein Alleingang des BR-Vorsitzenden
Betriebsratstätigkeit und Freizeitausgleich
Ende einer vorläufigen Versetzung - Welche Rechte hat der BR?
Mitbestimmung bei Anbringung einer Videokamera-Attrappe?
Einstweilige Verfügung zur Teilnahme an einer Betriebsratsschulung?
Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsrecht
Kündigung nach Äußerungen von Arbeitnehmern in sozialen Netzwerken
Erstattung von Detektivkosten bei der Verdachtskündigung
Sozialauswahl: Unterhaltspflichten und Betriebszugehörigkeit
Außerordentliche Änderungskündigung gegenüber einem BR-Mitglied
Folgen einer heimlichen Schrankdurchsuchung durch den Arbeitgeber
Vorbeschäftigung als Leiharbeitnehmer = Wartezeit auf Kündigungsschutz?
Termin
Ort
Kennung
2016
Februar
01.02.-05.02.München
0508/2016
Mai
09.05.-13.05.Berlin
1914/2016
August
29.08.-02.09.Düsseldorf
3508/2016
November
28.11.-02.12. Hamburg
4807/2016
Die Inhalte dieser Schulung werden
bis zum Seminarbeginn ständig der
aktuellen Rechtsprechung angepasst.
Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch bei Wechsel in Teilzeit im Laufe des Kalenderjahres
Muss Arbeitgeber Urlaubsanspruch von sich aus erfüllen?
Weniger Urlaub für Jüngere?
Aktuelle Rechtsprechung zum sonstigen Arbeitsrecht
Berechtigte Arbeitsverweigerung bei rechtswidriger Versetzung?
Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbing
Schmerzensgeld bei der Überwachung durch Detektive
Neues zum Thema, was alles vergütungspflichtige Arbeitszeit ist
(Keine) Vergütung für Praktikanten
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
¡¡Die wichtigsten Gerichtsentscheidungen zur Kündigung
¡¡Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch
¡¡Neueste Rechtsprechung zu sonstigen arbeitsrechtlichen
Fragen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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2. Teilnehmer:
1190,- €
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Update-Seminare
Die aktuelle Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
Aus dem Programm
Was ist was in Europa?
Europäischer Rat, Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union,
Europäische Kommission, EuGH, Europäische Zentralbank,
Europäischer Rechnungshof - Wie stehen diese Organe zueinander?
Der Europäische Gerichtshof
Wie ist der EuGH besetzt? Wie und wann entscheidet er?
Der Weg einer Akte zum EuGH
Verhältnis von europäischem und deutschem Arbeitsrecht
Die wichtigsten Leitentscheidungen des EuGH
Urlaubsrecht, befristete Arbeitsverhältnisse, Diskriminierungsschutz,
Datenschutz, Betriebsübergang, Arbeitnehmerüberlassung
Aktuelle Rechtsprechung zum Diskriminierungsschutz
Diskriminierungsschutz und Elternzeit
Ausschluss von Fortbildung während des Mutterschaftsurlaubs?
Fettleibigkeit als Behinderung?
Sozialplan-Abfindung - Diskriminierung wegen Alters oder Behinderung?
Gleichbehandlung homosexueller Lebenspartner und Verheirateter?
Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch
Anspruch auf bezahlten Urlaub endet nicht mit dem Tod
Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit in die Teilzeit
Entstehen des Urlaubsanspruchs bei „Kurzarbeit Null“?
Aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsübergang und Massenentlassung
Nachwirken eines gekündigten Kollektivvertrags
Verweis auf Tarifvertrag - Was gilt nach dem Betriebsübergang?
Betriebsbegriff bei Massenentlassung
Aktuelle Rechtsprechung zum Mindestlohn
Verminderung des Mindestlohns bei vermögenswirksamen Leistungen?
Verminderung des Mindestlohns bei tariflichen Einmalzahlungen?
mit Besuch
einer Sitzung
des EuGH
am 15.06.
Termin
Ort
Kennung
13.06.-17.06.Trier
2411/2016
2016
Juni
Bitte melden Sie sich
frühzeitig an!
Achtung: Buchungsfrist
spätestens 30. Mai 2016!
Der EuGH verlangt für den Einlass in das Gerichtsgebäude eine namentliche Auflistung aller Besucher.
Um Ihren Besuch sicherzustellen, benötigen wir
daher unbedingt bis zum 30.05.2016 Ihre verbindliche Anmeldung. Denken Sie bitte auch daran, Ihren
Personalausweis zur Vorlage beim Einlass in das Gerichtsgebäude mitzubringen.
Was hat eigentlich der Betriebsrat mit dem EuGH zu
tun? Eine ganze Menge!
Nach § 80 BetrVG hat der BR nämlich eine Reihe
von Gesetzen zu überwachen, die maßgeblich durch
die Rechtsprechung des EuGH beeinflusst werden.
Beispielsweise seien das AGG, das BUrlG, das TzBfG,
das KSchG und das AÜG genannt.
Aktuelle Rechtsprechung zu Leiharbeitnehmern
Was bedeutet „vorübergehende“ Arbeitnehmerüberlassung?
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
i
Übrigens!
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Seminarfakten
¡¡Die Organe der Europäischen Union, Funktionsweise des EuGH
¡¡Die wichtigsten Leitentscheidungen des EuGH
¡¡Aktuelle Rechtsprechung des EuGH zu: Diskriminierung,
Urlaubsrecht, Betriebsübergang, Massenentlassungen,
Mindestlohn, Leiharbeit
¡¡Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf das deutsche Arbeitsrecht
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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2. Teilnehmer:
1190,- €
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Update-Seminare
Bundesarbeitsgericht aktuell
Aus dem Programm
Aktuelle Entscheidungen zum BetrVG
Rechtsstellung des Betriebsrats und seiner Mitglieder
Soziale Angelegenheiten
Personelle Angelegenheiten
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Analyse der Entscheidungen bzgl. der Relevanz für die Betriebsratsarbeit
Aktuelle Entscheidungen zum Arbeitsrecht
Neue Entscheidungen zu Teilzeit und Befristung
Neue Entscheidungen zur Leiharbeit
Neue Entscheidungen zum AGG
Neue Entscheidungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Neue Entscheidungen zum Urlaubsrecht
Analyse der Entscheidungen bzgl. der Relevanz für die Betriebsratsarbeit
mit Besuch
beim BAG
Termin
Ort
Kennung
2016
März
07.03.-11.03. Erfurt
1009/2016
Juni
27.06.-01.07. Erfurt
2611/2016
Oktober
10.10.-14.10. Erfurt
4113/2016
Aktuelle Entscheidungen zum Kündigungsrecht
Neue Entscheidungen zu verhaltensbedingten Kündigungen
Neue Entscheidungen zu betriebsbedingten Kündigungen
Neue Entscheidungen zur personenbedingten Kündigung wegen
Krankheit
Analyse der Entscheidungen bzgl. der Relevanz für die Betriebsratsarbeit
Entscheidungen zu Abfindungen, zu Abmahnungen, zu Aufhebungsverträgen
Sonstige aktuelle Entscheidungen
Besuch einer Sitzung des Bundesarbeitsgerichts
Da die auf dem Seminar behandelten Entscheidungen von Richterinnen und Richtern des Bundesarbeitsgerichts für die jeweiligen Seminare immer
aktuell zusammengestellt werden, können sie bei
Drucklegung des Programms noch nicht benannt
werden.
Es werden nur aktuelle Entscheidungen behandelt,
die für die Arbeit des Betriebsrats von besonderer
Bedeutung sind.
Die AAS hat keinen Einfluss auf die Terminierung
der Sitzungen des Bundesarbeitsgerichts. Es kann
daher in Einzelfällen vorkommen, dass die Seminarteilnehmer auf eine Sitzung des LAG Thüringen ausweichen müssen.
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Die wichtigsten aktuellen Entscheidungen des BAG zum BetrVG
¡¡Hintergründe und Zusammenhänge höchstrichterlicher
Rechtsprechung
¡¡Bedeutung der Entscheidungen für die Betriebsratsarbeit
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
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Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
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2. Teilnehmer:
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weitere Teilnehmer:
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Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
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Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Arbeitsrecht für Profis (AR 4) in Köln
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht in München
Unsere Seminare mit Besuch beim Arbeitsgericht:
Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
Seite
52
Arbeitsrecht für Profis (AR 4)
Seite
62
Die Arbeit im Personalausschuss
Seite 107
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und
Betriebsverfassungsrecht
Seite 121
Bundesarbeitsgericht aktuell
Seite 123
Recht haben und Recht bekommen
Seite 148
Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 3
Seite 272
Arbeitsrecht für die Schwerbehindertenvertretung
Seite 283
Bundesarbeitsgericht aktuell in Erfurt
Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in Leipzig
Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in Hamburg
124
124
Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in Berlin
Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in
Dresden
Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in Berlin
Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in Bremen
Die Arbeit im Personalausschuss in Berlin
Bundesarbeitsgericht aktuell in Erfurt
Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in Köln
Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3) in Leipzig
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und
Betriebsverfassungsrecht in Berlin
125
125
Marzena Klima
Logistik
126
126
MITBESTIMMUNGSRECHTE UND AUFGABEN
DES BETRIEBSRATS
Thema
Seite
Die Mitbestimmungsrechte nach
§ 87 BetrVG
128
Das lernen Sie
Hier bestimmen Sie wirklich mit! Ohne Sie geht
in sozialen Angelegenheiten gar nichts!
Die Überwachungs- und Kontrollaufgaben
130
des Betriebsrats
Unterrichtungspflichten, Überwachung: Hält
der Arbeitgeber gesetzliche Bestimmungen,
Betriebsvereinbarungen etc. ein?
Mitbestimmung bei Personalplanung
und -einsatz
131
Instrumente und rechtlicher Handlungsrahmen,
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
132
Beteiligung des BR bei Personalplanung,
Stellenausschreibung, Auswahlrichtlinien und
Einstellung
Das aktuelle Urlaubsrecht
133
Ansprüche aus Arbeits- und Tarifvertrag,
erzwingbare Mitbestimmung, aktuelle
Rechtsprechung
Zielvereinbarung und
Jahresgespräch
134
Rechtliche Rahmenbedingungen,
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Betriebe ohne Tarifvertrag
135
Betriebsvereinbarungen und Regelungsabrede
zur Gestaltung von Arbeitsbedingungen
Einblick in Bruttolohn- und
-gehaltslisten
136
Gehaltslisten als Informationsgrundlage, Nutzen
der Information für Lohngestaltung
Richtige Ein- und Umgruppierung
nach dem ERA-TV
137
Anwendung des Tarifvertrages, alles zur Einund Umgruppierung
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
138
Wie weit geht das Weisungsrecht des
Arbeitgebers? Wo beginnt die Mitbestimmung
des Betriebsrats?
Krankheitsbedingte Fehlzeiten
139
Rechte und Pflichten im Krankheitsfall, Vorlage
der AU-Bescheinigung, Beteiligungsrecht des
Betriebsrats, BEM
140
Konzernstrukturen, Mitbestimmungsebenen,
Europäischer BR, Mitbestimmung im Konzern
141
Aufgaben des BR beim Arbeits- und
Gesundheitsschutz, Inhalte einer BV, Tipps für
die Praxis
142
So kann die tatsächliche Gleichstellung von
Frauen und Männern erreicht werden!
Der Betriebsrat im Bewerbungsund Auswahlverfahren
Die Mitbestimmungsrechte im
internationalen Konzern
Die Betriebsvereinbarung zum
Arbeits- und Gesundheitsschutz
verhandeln
Gleichbehandlung von Frauen
und Männern
NEU!
NEU!
NEU!
NEU!
127
127
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Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats
Die Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG
Aus dem Programm
Voraussetzungen und Schranken der Mitbestimmung
Mitbestimmungsfreie Einzelfallmaßnahmen
Mitbestimmung in Eil- und Notfällen
Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts
Mitbestimmung bei Ordnung und Verhalten im Betrieb
Ordnungs- und Arbeitsverhalten: Wann bestimmen Sie mit?
Rauch- und Alkoholverbote
Disziplinarmaßnahmen
Einführung von Dienstkleidung
Maßnahmen der Fehlzeitenüberwachung
Telefonnutzung und Internet
Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Urlaub
Beginn und Ende der Arbeitszeit, Verteilung auf die Wochentage
Beginn, Ende und Dauer der Pausen
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
Urlaubsgrundsätze und Aufstellung des Urlaubsplans
Termin
Ort
Kennung
2016
April
18.04.-22.04.Dresden
1614/2016
i
Übrigens!
§ 87 BetrVG ist das Herzstück der Mitbestimmungsrechte. In keinem anderen Bereich haben Sie so
weitgehende Möglichkeiten.
Dieses Seminar kann für Betriebsratsmitglieder eine
erforderliche Grundlagenschulung im Sinne des § 37
Abs. 6 BetrVG sein, für die ein besonderer Nachweis
der Erforderlichkeit der Kenntniserlangung nicht geführt werden muss (LAG Nürnberg vom 28.05.2002
- 6 (5) TaBV 29/01).
Mitbestimmung bei technischer Überwachung
Überwachung von Verhalten oder Leistung
Personenbezogenheit der Daten
Videoüberwachung und gläserner Arbeitnehmer
Mitbestimmung bei Gesundheits- und Unfallschutz
Unfallverhütungsvorschriften
Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte
Mitbestimmung bei Arbeitsentgelt und Sozialeinrichtungen
Betriebliche Lohngestaltung und leistungsbezogene Entgelte
Kantine, Betriebskindergarten
Umsetzung der Beteiligungsrechte
Zustandekommen der Betriebsvereinbarung
Abgrenzung zur Regelungsabrede
Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung
Missachtung Ihrer Mitbestimmungsrechte
Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Grenzen und Möglichkeiten der Mitbestimmung nach
§ 87 BetrVG
¡¡Arbeitszeit, Urlaub, Mitarbeiterüberwachung,
Gesundheitsschutz, Arbeitsentgelt
¡¡Regelungsabreden und Betriebsvereinbarungen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder,
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats
WARUM MITBESTIMMUNGSRECHT?
Ein Gespräch mit Dr. André Latour
INTERVIEW
Direktionsrecht des Arbeitgebers insoweit eingeschränkt
wird; zum anderen muss der Betriebsrat etwa bei den
Themen der echten Mitbestimmung des § 87 BetrVG
nicht erst abwarten, bis der Arbeitgeber eine Regelung
vorschlägt. Der Betriebsrat kann vielmehr selbst die Initiative ergreifen und einen eigenen Vorschlag machen.
Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, sich mit diesem
Vorschlag auseinanderzusetzen und ggf. eine Betriebsvereinbarung zu verhandeln und abzuschließen. Kommt
keine Einigung zustande, könnte die Entscheidung des Arbeitgebers durch den Spruch einer Einigungsstelle sogar
erzwungen werden.
„Viele Teilnehmer sind überrascht,
wie umfangreich die einzelnen
echten Mitbestimmungstatbestände sind, bei denen der Arbeitgeber
ohne Betriebsrat letztlich nicht
alleine entscheiden kann.“
Wenn der Betriebsrat einen eigenen Vorschlag entwerfen will, muss er sich aber erst einmal die entsprechenden Kenntnisse verschaffen...
Rechtsanwalt in Recklinghausen
Hallo André, Du hast schon viele Seminare für uns geleitet. Warum sind unsere Seminare zu den Mitbestimmungsrechten für die Betriebsratsmitglieder so spannend?
André Latour: Viele Seminarteilnehmer wissen schon,
dass sie beispielsweise bei Überstunden, der Urlaubsplanung oder der technischen Überwachung zu beteiligen
sind. Überrascht sind sie dann aber doch, wie umfangreich die einzelnen echten Mitbestimmungstatbestände
sind, bei denen der Arbeitgeber ohne Betriebsrat letztlich
nicht alleine entscheiden kann.
Was ist denn das Besondere am echten Mitbestimmungsrecht?
André Latour: Das Besondere ist, dass zum einen die
Wirksamkeit einer Maßnahme des Arbeitgebers von der
vorherigen Zustimmung des Betriebsrats abhängt, das
André Latour: ... und das ist genau der Zeitpunkt, zu dem
die Betriebsräte Eure Seminare besuchen sollten. Gerade das Seminar „Die Mitbestimmungsrechte nach § 87
BetrVG“ halte ich für besonders wichtig, da es DAS Herzstück der Mitbestimmung, die sozialen Angelegenheiten
des § 87 BetrVG, beleuchtet. Außerdem sollten Betriebsräte wissen, wie sie sich mit ihrem allgemeinen Unterrichtungsanspruch Informationen beschaffen können. An diesem Punkt setzt Euer Seminar „Die Überwachungs- und
Kontrollaufgaben des Betriebsrats“ an.
Können Betriebsräte diese Seminare denn auch ohne betrieblichen Anlass besuchen?
André Latour: Die Rechtsprechung sagt hierzu, dass das
Wissen im Betriebsrat vorhanden sein muss, damit der
Betriebsrat seine Aufgaben überhaupt ordnungsgemäß
erfüllen kann. Wenn sich bisher also kein Betriebsratsmitglied mit diesen Fragestellungen beschäftigt hat und
niemand über die Kenntnisse verfügt, ist der Schulungsanspruch erfüllt. Ein konkreter betrieblicher Anlass muss
nicht bestehen.
André, vielen herzlichen Dank für das Interview!
129
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats
Die Überwachungs- und Kontrollaufgaben
des Betriebsrats
Aus dem Programm
Inhalt und Umfang der Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers
Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung
Form und Grenzen der Unterrichtung
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Aufsuchen der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz
Betriebsbegehungen
Betriebliche Auskunftspersonen
Sachverständige
Termin
Ort
Kennung
2016
Juni
06.06.-10.06. St. Peter-Ording
2311/2016
Oktober
10.10.-14.10. Konstanz / Bodensee
4114/2016
Überwachung von Verträgen
Vorlage von Formulararbeitsverträgen
Werk- und Dienstverträge mit Fremdfirmen
Überwachung des NachweisG
Überwachung der Entgeltgerechtigkeit
Einsicht in die Gehaltslisten
Einsicht in Sondervergütungen
Merkmale für Zulagen und Einmalzahlungen
Form und Inhalt des Einsichtsrechts
Vorlage von Leistungsbeurteilungen
Überwachung der Arbeitszeiten
Einhaltung der Höchstarbeitszeiten
Überstundenaufstellungen
Überwachung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Nachweise über Schwerbehinderung
Information über Schwangerschaften
Hinzuziehung zu Betriebsbesichtigungen
Unfalluntersuchungen und Unfallanzeigen
Überwachung des AGG
Beschwerden beim Betriebsrat
Klagerecht des Betriebsrats
Durchsetzung und Sicherung der Überwachungsrechte
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Welche Informationen müssen wann und in welcher
Form vorgelegt werden
¡¡Kontrolle von Verträgen und Entgeltgerechtigkeit
¡¡Kontrolle der Arbeitszeiten und des Arbeitsschutzes
¡¡Überwachung der Vorschriften des AGG
¡¡Durchsetzung und Sicherung der Überwachungsrechte
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
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Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
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und als Download unter www.aas-seminare.de!
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats
Mitbestimmung bei Personalplanung und -einsatz
Aus dem Programm
Grundlagen der Personalplanung
Begriffsbestimmung
Ziele und Aufgabenfelder
Konsequenzen
Prozess der Personalplanung
Termin
Ort
Kennung
2016
April
25.04.-29.04.Berlin
1715/2016
Oktober
10.10.-14.10. Timmendorfer Strand
4115/2016
Instrumente und rechtlicher Handlungsrahmen der Personalplanung
Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Rechtliche Situation der Beschäftigten
Konflikte und Konfliktlösungsmöglichkeiten
Mitarbeitereinsatz und Beteiligungsrecht des Betriebsrats
Personalsuche und -gewinnung (Azubis, Arbeitnehmer)
Bewerbung und Einstellung
Beschäftigung und Versetzung
Weiterbildung
Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Mitarbeitereinsatz bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen
Befristet Beschäftigte
Teilzeitbeschäftigte
450-Euro-Jobber (Minijobber)
Leiharbeitnehmer
Dienst- und Werkvertrag
Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Mitarbeitereinsatz bei sich verändernder Unternehmensorganisation
Betriebsänderung (Änderung der Betriebsorganisation etc.)
Interessenausgleich
Sozialplan
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Grundlagen der Personalplanung
¡¡Grundlagen des Personaleinsatzes
¡¡Besonderheiten bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen
¡¡Möglichkeiten des Betriebsrats
¡¡Mitarbeitereinsatz bei Betriebsänderungen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
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Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats
NEU!
Der Betriebsrat im Bewerbungs- und
Auswahlverfahren
Aus dem Programm
Die Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalplanung
Was ist Personalplanung?
Der Umfang des Beteiligungsrechts des Betriebsrats
Ausübung des Beteiligungsrechts des BR bei der Personalplanung
Die Beteiligung des BR bei der Beschäftigungssicherung und der
Förderung der Berufsbildung
Termin
Ort
Kennung
2016
April
18.04.-22.04. Timmendorfer Strand
1615/2016
November
07.11.-11.11.Dresden
4512/2016
Die Stellenausschreibung
Wie muss eine Stelle ausgeschrieben werden?
Unterschied: Stellenausschreibung, Stellenanzeige und
Stellenbeschreibung
AGG als rechtlicher Rahmen für die Stellenausschreibung und die
Stellenanzeige
Was sagt das AGG? Diskriminierungsmerkmale, Diskriminierung,
erlaubte Ungleichbehandlung, Schadensersatz
Das Überwachungsrecht des BR: So sorgen Sie für die
Einhaltung des AGG
Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Stellenausschreibungen
Das Auswahlverfahren
Auswahlrichtlinien: Was kann vereinbart werden?
Was darf der Arbeitgeber fragen - der Personalfragebogen
Bundesdatenschutzgesetz als rechtlicher Rahmen für Recherchen
über den Bewerber
Datenschutz von Internetrecherchen bis hin zum Assessment Center
Das Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsgespräch
Die Beteiligung des Betriebsrats im Auswahlverfahren:
Personalfragebogen, Auswahlrichtlinien und Einstellung
Beteiligung des Betriebsrats beim Bewerbungsgespräch
Die Einstellung und die Beteiligung des Betriebsrats
Was ist eine Einstellung?
Wie muss der BR bei Einstellungen beteiligt werden?
Wie kann der BR im Rahmen des Beteiligungsrechts reagieren?
Das Zustimmungsverweigerungsrecht: wirksame Rechtsausübung
Rechtsfolgen einer wirksamen Zustimmungsverweigerung
Reaktion des Arbeitgebers auf die wirksame Zustimmungsverweigerung
Die vorläufige Einstellung und die Beteiligung des BR
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Das AGG und das BDSG und deren Regelungen für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren
¡¡Ihre Beteiligungsrechte als Betriebsrat - vom Vorschlagsrecht
bis hin zum Zustimmungsverweigerungsrecht
¡¡Regeln die der Arbeitgeber einhalten muss
¡¡Überwachungsaufgaben rechtssicher ausüben
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
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Betriebsratsmitglieder
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats
Das aktuelle Urlaubsrecht
Aus dem Programm
Erzwingbare Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG
Ohne den Betriebsrat geht hier gar nichts!
Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplan
Lage des Urlaubs einzelner Arbeitnehmer
Betriebsferien
Betriebsvereinbarungen: Ausgleich der unterschiedlichen
Interessen der Arbeitnehmer
Das Einigungsstellenverfahren
Termin
Ort
Kennung
11.07.-15.07. Köln
2810/2016
2016
Juli
Allgemeine Aufgabe des Betriebsrats, § 80 BetrVG
Überwachen Sie die Einhaltung des Bundesurlaubsgesetzes
Anspruch auf Erholungsurlaub
Wie viele Tage Urlaub stehen mir zu?
Laut Gesetz, laut Tarifvertrag, laut Arbeitsvertrag?
Arbeitnehmer, die während des Jahres in den Betrieb eintreten
bzw. aus dem Betrieb ausscheiden - Berechnung des Urlaubsanspruchs
Minijobber und Teilzeitkräfte: Wie berechnet sich der Urlaub?
Lage und Festsetzung des Urlaubs
Wie viel Geld bekomme ich im Urlaub?
Berechnung des Urlaubsentgelts (13-Wochendurchschnitt)
Werden Überstunden, Zulagen und Zuschläge berücksichtigt?
Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Entgeltlisten nach § 80 BetrVG
Urlaubsgeld
Urlaub und Krankheit
Verfall des Urlaubsanspruchs bei Krankheit?
Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und des BAG
Auswirkungen der Rechtsprechung auf die Praxis
Meldepflichten bei Erkrankung im Urlaub
Urlaub und besondere Arbeitnehmergruppen
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
Urlaub im Mutterschutz und in der Elternzeit
Rechtsschutz
Klage auf Urlaubsabgeltung
Klage auf Urlaubsgewährung
Einstweilige Verfügung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Mitbestimmungsrechte bei Urlaubsfragen wirksam umsetzen
¡¡Korrekte Berechnung von Urlaubsansprüchen
¡¡Korrekte Berechnung des Urlaubsentgelts
¡¡Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
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Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
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Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats
Zielvereinbarung und Jahresgespräch
Mitbestimmung bei erfolgsorientierter Vergütung
Aus dem Programm
Die Zielvereinbarung - Was ist das?
Definition und Varianten der Zielvereinbarung
Zielvereinbarung als Element der Personalplanung, der Personalführung
und der Personalentwicklung
Vor- und Nachteile von Zielvereinbarungen
Rechtlicher Rahmen: Wieviel Prozent des Arbeitsentgelts darf variabel
sein?
Termin
Ort
Kennung
2016
Juni
20.06.-24.06.Dresden
2512/2016
Die Formulierung der Ziele
Welche Ziele dürfen überhaupt vereinbart werden?
So sollten Ziele definiert sein: Die „SMART“-Formel
Leistungs-, Verhaltens- und Entwicklungsziele
Ziele bei Gruppen- und Teamarbeit
Die Formulierung einer Zielvereinbarung
Die Feststellung der Zielerreichung
Wie wird der Grad der Zielerreichung gemessen?
Bewertungskriterien und allgemeine Beurteilungsgrundsätze
Beurteilungsfehler vermeiden
Das Beurteilungsgespräch: So kann es ablaufen
Was passiert, wenn Ziele nicht erreicht werden?
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Anforderung an die Personalplanung aus Sicht des Betriebsrats,
§ 92 BetrVG
Beteiligung bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze,
§ 94 Abs. 2 BetrVG
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der betrieblichen
Lohngestaltung, § 87 BetrVG
Möglichkeiten des Betriebsrats zur (Mit)-Entwicklung einer
Mitarbeiterbeurteilung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Grundsätze der Gestaltung und praktische Umsetzung von Zielvereinbarungen
¡¡Wesentliche Aspekte der Mitarbeiterbeurteilung
¡¡Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Einführung und Anwendung von Zielvereinbarungen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
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Personalratsmitglieder
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ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
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2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
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Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats
Betriebe ohne Tarifvertrag
Aus dem Programm
Wirkung eines Tarifvertrags auf Arbeitsverhältnisse in Betrieben
ohne Tarifvertrag
Bezugnahme im Arbeitsvertrag
Anwendung durch Betriebsvereinbarung
Betriebliche Übung
Übersicht über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Überwachungsrechte des Betriebsrats, § 80 BetrVG
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG
Beteiligung in personellen Angelegenheiten, §§ 99, 102 BetrVG
Die Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen
Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden zur Gestaltung von
Arbeitsbedingungen
Begriffsbestimmung: Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
Verhältnis zu arbeitsvertraglichen Ansprüchen
Wirkungsweise der Regelungsabrede
Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen
Termin
Ort
Kennung
2016
April
18.04.-22.04.Berlin
1616/2016
Oktober
17.10.-21.10.Würzburg
4213/2016
i
Übrigens!
In Betrieben ohne Tarifvertrag besitzt der Betriebsrat viele Möglichkeiten, die Arbeitsverhältnisse
auszugestalten, er muss diese nur zweckgerichtet
nutzen. Hier vermitteln wir Ihnen, bei welchen betrieblichen Angelegenheiten Sie ansetzen können,
um Betriebsvereinbarungen auf den Weg zu bringen, wie Tarifverträge doch wirken und was passiert,
wenn der Arbeitgeber aus dem Verband austritt.
Betriebsvereinbarungen in Betrieben ohne Tarifvertrag
Die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG
Betriebsvereinbarung trotz Tarifüblichkeit
Regelungsabrede zur Umgehung des § 77 Abs. 3 BetrVG
Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Betrieben ohne Tarifvertrag
Erhöhung der Vergütung aufgrund eines Tarifvertrages
Vertragliche Anlehnung an den Tarifvertrag
Betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage
Lohnerhöhung aufgrund einer Gesamtzusage
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Rechtsfolgen bei Austritt des Arbeitgebers aus dem
Arbeitgeberverband
Zeitlich begrenzte zwingende Nachbindung
Ende der unmittelbaren Wirkung
OT-Mitgliedschaft des Arbeitgebers
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Geltung tariflicher Bestimmungen in Betrieben ohne Tarifbindung
¡¡Wirkung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen auf Arbeitsbedingungen in Betrieben ohne Tarifvertrag
¡¡Nutzung von Gestaltungsspielräumen trotz Sperrwirkung des Tarifvertrags
¡¡Regelungen über Arbeitsentgelt und Arbeitszeit
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
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Betriebsratsmitglieder
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Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats
Einblick in Bruttolohn- und -gehaltslisten
... und was der Betriebsrat damit machen kann
Aus dem Programm
Gesetzliche Grundlagen
Allgemeine Überwachungs- und Einsichtsrechte nach § 80 Abs. 1 BetrVG
Abgrenzung zu Mitbestimmungstatbeständen nach dem BetrVG
Die Spezialnorm des § 80 Abs. 2 BetrVG
Termin
Ort
Kennung
2016
Juli
25.07.-29.07.Berlin
3008/2016
Inhalt des Anspruchs nach § 80 Abs. 2 BetrVG
Einsichtsrechte: Nur Betriebsausschuss oder auch BR-Mitglieder?
Zusammensetzung des Entgelts aus verschiedenen Lohnbestandteilen,
z. B. Grundlohn, Zeitlohn, Zulagen, Prämien, Tantiemen
Vergütung von Überstunden und Berücksichtigung von TV / BV
Einsicht auch in die Bruttolohnlisten der ÜT- und AT-Beschäftigten?
Einsicht auch trotz Bekanntgabe etwaiger Betriebsgeheimnisse?
Einsichtsrecht contra Datenschutz
Kontrolle der Zahlungen von vermögenswirksamen Leistungen
Kontrolle der Beiträge des AG zur betrieblichen Altersvorsorge
Einsichtsrecht in Verträge mit Fremdfirmen, insbesondere bei Leiharbeit
Mangelnde Gleichbehandlung bei der Vergütung feststellen
Eingruppierung überprüfen
Scheinselbstständigkeit erkennen
Hinzuziehung von Auskunftspersonen (§ 80 Abs. 2 S. 3 BetrVG)
Sachkundige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Sind schriftliche Befragungen durch den Betriebsausschuss zulässig?
Hinzuziehung von Sachverständigen (§ 80 Abs. 3 BetrVG)
Wann ist die Hinzuziehung erforderlich?
Wie ist diese durchsetzbar?
Wo und wie findet man den richtigen Sachverständigen?
Kosten der Hinzuziehung von Sachverständigen
Haftungsfragen von BR-Mitgliedern bei der Hinzuziehung
Streitigkeiten über die Hinzuziehung
Mitbestimmung bei Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG)
Welche Entgeltbestandteile unterliegen der Mitbestimmung?
Fragen der Tarifbindung des Arbeitgebers
Reichweite und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen zur
Lohngestaltung
Mitbestimmung bei der Änderung der Vergütungsstruktur
Mitbestimmung bei Vergütung von AT-Angestellten
Mitbestimmung bei leistungsbezogenen Entgelten
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Betriebliche Lohngestaltung: Diese Lohnbestandteile gibt es
¡¡Ihre Informationsmöglichkeiten im Rahmen des BetrVG
¡¡So gehen Sie datenschutzrechtlich einwandfrei mit den gewonnenen Daten um
¡¡Lohngerechtigkeit: Ansätze für Ihre Betriebsratsarbeit
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
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Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats
Richtige Ein- und Umgruppierung nach dem ERA-TV
Entgeltrahmen-Abkommen-TV der Metall- und Elektro-Industrie:
Korrekturen sind auch jetzt noch möglich
Aus dem Programm
Rechtliche Grundlagen der Eingruppierung
Wie kommen Entgeltgruppen zustande?
Unterschiedliche Grundlagen: Tarifvertrag, betriebliches Entgeltsystem
oder betriebliche Übung
Termin
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2016
September
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Ein- und Umgruppierung
Überblick über das Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG
Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung
Initiativrecht des Betriebsrats zur richtigen Eingruppierung?
ERA-TV: Eine Einführung in die Entgeltgruppen
Überblick über die Besonderheiten des ERA-TV
Entgeltsystem zur Entgeltgerechtigkeit
Aufbau und Inhalte des ERA-TV
Eingruppierungsgruppen - Wer unterfällt dem ERA-TV?
Arbeitnehmer und leitende Angestellte - Unterschiede?
AT-Angestellte und ÜT-Beschäftigte
Wer ist erfasst, wer nicht (z. B. IT-Beschäftigte)?
Überprüfung der begehrten Eingruppierung durch den Betriebsrat
Wie geht der Betriebsrat an die Überprüfung heran?
Gesetzlicher Anspruch nach § 80 BetrVG: Einsichtsrecht bei
erstmaliger Eingruppierung, bei Umgruppierung im Arbeitsverhältnis
und zur Korrektur
Welche Schritte sind zu unternehmen, wenn der Arbeitgeber die Einsicht
verhindern möchte?
Sogenannte Richtbeispiele: Hilfestellung durch Niveaubeispiele für die
richtige Bewertung der Tätigkeit
Was tun bei fehlerhafter Ein- / Umgruppierung?
Einfache Anhebung oder Reduzierung des Lohns
Die korrigierende Rückgruppierung
Wie geht der Betriebsrat am besten vor?
Argumente für die Höhergruppierung finden
Gründe angeben, um die Herabgruppierung zu vermeiden
Praktische Musterfälle zur Eingruppierung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡So ist der ERA-TV aufgebaut
¡¡Informationen über die Eingruppierung erhalten
¡¡Richtig eingruppieren - überzeugende Argumente für eine höhere Eingruppierung finden
¡¡Wie der Betriebsrat vorgeht, wenn die Einordnung falsch ist
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
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Betriebsratsmitglieder
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Seminargebühr:
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1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
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Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
Auswirkungen auf Arbeitszeit, Versetzung und Aufgabengebiet
Aus dem Programm
Rechtsgrundlagen des Direktionsrechts
Weisungsbefugnis und Gehorsamspflicht
Vorrang höherwertiger Rechtsnormen
Inhalt und Umfang des Direktionsrechts
Art der zu leistenden Arbeiten
Ort der Arbeitsleistung, Arbeitszeit
Verhalten des Arbeitnehmers, Nebentätigkeit
Termin
Ort
Kennung
18.04.-22.04. Boppard am Rhein
1611/2016
2016
April
Oktober
10.10.-14.10. Ostseebad Sellin / Rügen 4116/2016
Bedeutung der Vertragsgestaltung
Beschreibung des Aufgabengebiets
Bezugnahme auf Stellenbeschreibung
Mehr- und Schichtarbeit
Umsetz- oder Mehrarbeitsklauseln
Nachweisgesetz
Zumutbarkeit als Grenze für das Direktionsrecht
Der normale Rahmen der Zumutbarkeit
Erweiterung in Notsituationen
Durchsetzung vom Direktionsrecht nicht mehr
gedeckter Änderungen
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Mitbestimmung bei Versetzungen
Dienstreisen, Freistellung in der Kündigungsfrist
Mitbestimmung bei Gruppenarbeit
Anhörung bei Änderungskündigungen
Mitbestimmung bei flexiblen Arbeitszeiten
Mitbestimmung beim Arbeitspensum?
Sonstige Fragestellungen
Arbeitsverweigerung
Auswirkungen der Überschreitung des Direktionsrechts
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Einseitige Weisungsrechte des Arbeitgebers
¡¡Grenzen arbeitsvertraglicher Regelungen
¡¡Fragen der Zumutbarkeit beim Direktionsrecht
¡¡Wann der Betriebsrat zu beteiligen ist
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
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Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats
Krankheitsbedingte Fehlzeiten
Rechte rund um das Thema Krankheit
Aus dem Programm
Krankheit und Entgeltfortzahlung
Wann ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig?
Pflicht des Arbeitnehmers: unverzügliche Anzeige der Arbeitsunfähigkeit
Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Anzeigepflicht
Wann muss die AU vorgelegt werden?
Neue Rechtsprechung zur Vorlage der AU ab dem ersten Tag
Was sagt die AU aus? Welchen Beweiswert hat sie?
Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Nachweispflicht
Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Dauer des Anspruchs
Was genau muss fortgezahlt werden?
Termin
Ort
Kennung
2016
Februar
22.02.-26.02.Berlin
0808/2016
Juli
11.07.-15.07. Köln
2811/2016
Oktober
24.10.-28.10. Bad Wiessee / Tegernsee 4315/2016
Krankheit und Sozialrecht
Was passiert nach Ablauf der 6-Wochen-Frist?
Wann bekommt der Arbeitnehmer wie viel Krankengeld?
Voraussetzungen der Zahlung von Krankengeld
Was passiert nach dem Krankengeld?
Was bedeutet Aussteuerung?
Krankheit und Kündigung
Krankheit als häufigster Fall der personenbedingten Kündigung
Voraussetzungen der personenbedingten Kündigung
Prognose: Wann ist der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig?
Interessenabwägung: Welche Alternativen gibt es zur Kündigung?
Häufige Kurzerkrankungen, dauerhafte Erkrankung
Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen
Kündigungsschutz einzelner Arbeitnehmergruppen
Krankheit und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
BEM: Gesetzliche Rahmenbedingungen des § 84 SGB IX
BEM und Kündigung: Zusammenhänge
Abgrenzung zu Krankenrückkehrgesprächen
BEM als Präventionsmaßnahme: Verhinderung langfristiger Fehlzeiten
Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats
BEM und betriebliches Gesundheitsmanagement
Krankheit und Urlaub
Der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz
Was passiert mit dem Urlaubsanspruch im Krankheitsfall?
Rechtsprechung des EuGH und des BAG zur Übertragung des
Urlaubsanspruchs
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Fundiertes Wissen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
¡¡Alles zur personenbedingten Kündigung wegen Krankheit
¡¡Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
¡¡Möglichkeiten der Fehlzeitenreduktion
¡¡Übertragung des Urlaubsanspruchs auf das Folgejahr wegen Krankheit
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats
NEU!
Die Mitbestimmungsrechte im
internationalen Konzern
Der Betriebsrat im großen Ganzen
Aus dem Programm
Konzernstrukturen
Was ist ein Konzern?
Konzernmutter im Ausland, Betriebe im Inland
Konzernmutter in Deutschland, Betriebe im Ausland
Konzernstrukturen erkennen und verstehen
Umgang mit internationalen Matrixstrukturen: Wenn der Chef im
Ausland sitzt
Termin
Ort
Kennung
2016
Juli
04.07.-06.07.Leipzig
2707/2016
Überblick über die verschiedenen Mitbestimmungsebenen
Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat: Wer ist
wann zuständig?
Kooperation der verschiedenen Arbeitnehmervertretungen
Der europäische Betriebsrat
Die Bildung des europäischen Betriebsrats: So geht´s!
Aufgaben, Rechte und Pflichten des europäischen Betriebsrats
Mitwirkungsrechte des europäischen Betriebsrats
Arbeit und Organisation des europäischen Betriebsrats
Mitbestimmung im internationalen Konzern
Kooperation mit nationalen und internationalen Gremien
Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften
Kooperation mit der ausländischen Konzernmutter
So schaffen Sie Verständnis für die Mitbestimmung nach dem BetrVG
Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
Verantwortung der Geschäftsführung in Deutschland: Ausübung der
Unterrichtungspflichten aus dem BetrVG
Konzernvorgaben vs. Vorgaben des deutschen Arbeitsrechts
Sprachenvielfalt im Konzern
Kommunikation in einer Fremdsprache: Was darf die Konzernmutter
vorgeben?
Arbeitsverträge, Unternehmens-Guidelines und Arbeitszeugnisse in
einer Fremdsprache
Kündigungserklärung in einer Fremdsprache: Wirksam?
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Internationale Konzernstrukturen erkennen
¡¡Die unterschiedlichen Mitbestimmungsebenen im
internationalen Konzern
¡¡Durchsetzung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte
¡¡Kooperation mit weiteren, internationalen Gremien
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Mi. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Betriebsratsmitglieder, Gesamtbetriebsratsmitglieder,
Konzernbetriebsratsmitglieder
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weitere Teilnehmer:
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Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats
Die Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz verhandeln
Aus dem Programm
Aufgaben des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Das echte Mitbestimmungsrecht beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
Voraussetzungen und Schranken des § 87 BetrVG
Ordnung des Betriebs als weiteres Mitbestimmungsrecht für den
Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und nutzen
Termin
NEU!
Ort
Kennung
30.05.-03.06. Prien am Chiemsee
2212/2016
2016
Mai
Oktober
10.10.-14.10.Dresden
4117/2016
Gesetzliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Rechtliches Konzept des Arbeits- und Gesundheitsschutzes:
Dualer Aufbau
Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz: Wo steht was?
Was ist in den Gesetzen geregelt?
Verordnungen und DGUV - auch diese Regelungen sind einzuhalten
Aufgabe der Berufsgenossenschaften
Vorüberlegungen für die Betriebsvereinbarung
Die Gefährdungsbeurteilung als notwendige Vorstufe
Gefährdungsbeurteilung = Analyse: Welche Gefahren gehen von den
Arbeitsplätzen aus?
Ergebnis der Beurteilung: Diese Maßnahmen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes sollten ergriffen werden
Betriebsvereinbarung abschließen
Aufbau einer Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Was kann, was muss in einer BV geregelt werden?
Aufgabe der Einigungsstelle, wenn die Verhandlung gescheitert ist
Ab wann die Betriebsvereinbarung gilt
Regelungen als TOP bei der nächsten Betriebsversammlung erläutern
Ende einer Betriebsvereinbarung: Kündigung oder Zweckbefristung
Auslagepflicht der Betriebsvereinbarung
Tipps für die Praxis
Schritt für Schritt von der Gefährdungsbeurteilung bis zur BV
Vor den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber: Was will der BR erreichen?
Praktische Checklisten und Ablaufpläne für die Verhandlungen
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Rechtliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
¡¡Rechtliche Grundlagen für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung
¡¡Ablauf des Verfahrens: Von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Betriebsvereinbarung
¡¡Praktische Tipps für die BV zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
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Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats
Gleichbehandlung von Frauen und Männern
NEU!
So kann die tatsächliche Gleichstellung erreicht werden!
Aus dem Programm
Gleichstellung von Frauen und Männern - Warum sollte der
Betriebsrat dieses Thema angehen?
Qualifizierte Arbeitskräfte können so gewonnen werden
Steigerung der Motivation der Arbeitnehmer
Dauerhafte Bindung von qualifizierten Fachkräften an den Betrieb
Termin
Ort
Kennung
2016
Juni
27.06.-01.07.München
2612/2016
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Welche Regelungen trifft das AGG?
Diskriminierung oder erlaubte Ungleichbehandlung?
Schadensersatz für erlittene Diskriminierung
Der BR als Initiator für Gleichstellung im Betrieb
Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG - Arbeitszeit, Überstunden,
Urlaubsgrundsätze, Betriebskindergärten, Lohngestaltung
Eckpunkte diesbezüglicher Betriebsvereinbarungen
Einstellungen, Personalplanung, Stellenausschreibungen,
Auswahlrichtlinien, Fortbildungen und beruflicher Aufstieg als
Handlungsfelder des Betriebsrats
Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats
Umfassende und rechtzeitige Unterrichtung
Vorlage von Unterlagen, Einblicksrecht in die Gehaltslisten
Gleiches Arbeitsentgelt bei gleichwertiger Arbeit
Gilt dies nur für Tarifverträge oder auch einzelvertraglich?
Wann ist eine geringere Entlohnung gerechtfertigt?
Die Rechtsprechung des BAG zur Entgeltgleichheit
Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Berufstätigkeit
Nichtangehen dieses Themas als mittelbare Diskriminierung
Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung
Aufteilung von Vollzeitarbeitsplätzen auf Teilzeit
Rückkehr auf Vollzeitstellen
Neuerungen beim Elterngeld und bei der Elternzeit
Kein Ausschluss von Fortbildungsmaßnahmen während der Elternzeit
Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Betriebsratsamt
Überblick über das Gesetz zur Frauenquote
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Warum sich die Gleichbehandlung von Männern und Frauen
für den Betrieb lohnt
¡¡Regelungen und Aufbau des AGG
¡¡Unterrichtungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
¡¡Was Entgeltgleichheit bedeutet
¡¡Wie der BR das Thema „Kinderbetreuung und Berufstätigkeit“
angehen kann
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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AAS-Standort
AAS-Standort:
Mercure Hotel Erfurt Altstadt
4 Sterne Hotel, www.mercure.com
Termine siehe Seite 326.
143
143
Birgit Reichelt
Kundenmanagement
144
144
BETRIEBSRATSRECHTE UMSETZEN UND
DURCHSETZEN
Thema
Seite
Das lernen Sie
Betriebsvereinbarungen in der Praxis
146
Zustandekommen, möglicher Inhalt,
Erzwingbarkeit, Durchsetzung, Kündigung und
Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen
Als Betriebsrat vor der Einigungsstelle
147
So setzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte
effektiv durch, wenn der Arbeitgeber nicht
mitspielt!
148
Ablauf einer Gerichtsverhandlung, Streitfragen
vor Gericht: Ansprüche des Betriebsrats
NEU!
Recht haben und Recht bekommen
145
145
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Betriebsratsrechte umsetzen und durchsetzen
Betriebsvereinbarungen in der Praxis
Abschluss, Inhalt, Durchsetzung und Kündigung
Aus dem Programm
Grundsätze
Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen
Form der Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
Termin
Ort
Kennung
2016
März
07.03.-11.03.Leipzig
1010/2016
August
29.08.-02.09.Willingen
3509/2016
Zustandekommen der Betriebsvereinbarung
Freie Einigung und Einigungsstelle
Geltungsbereich, Regelungsbereich
Grenzen des Inhalts
Mängel der Betriebsvereinbarung
Geltungsdauer und Nachwirkung
Vorrang des Gesetzes und Tarifvertrages
Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen
Tarifgeltung und Tarifüblichkeit
Ausschluss jeder Betriebsvereinbarung
Die erzwingbare Betriebsvereinbarung
Vereinbarung über Sprechstunden
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Grundsätze über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit
Personalfragebogen
Personelle Auswahlrichtlinien
Maßnahmen betrieblicher Berufsbildung
Durchsetzung der Betriebsvereinbarung
Die Verhandlung mit dem Arbeitgeber
Die Einigungsstelle
Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Kündigung der Betriebsvereinbarung
Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten
Freiwillige Regelungen
Vereinbarungen mit teilweise mitbestimmungspflichtigem Inhalt
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Abschluss von Betriebsvereinbarungen
¡¡Probleme beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
¡¡Weitergeltung von Betriebsvereinbarungen
¡¡Anregungen für Betriebsvereinbarungen durch
Vereinbarungsmuster z. B. zu Betriebsordnung,
Nichtraucherschutz, Gleitzeit, Überstunden, Urlaub, IT,
Telefonanlagen, Leistungsbeurteilung
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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2. Teilnehmer:
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Betriebsratsrechte umsetzen und durchsetzen
Als Betriebsrat vor der Einigungsstelle
Aus dem Programm
Die Bildung der Einigungsstelle
Freiwillige / erzwingbare Einigungsstellenverfahren
Einsetzung der Einigungsstelle
Die Zusammensetzung der Einigungsstelle
Der Vorsitzende und die Beisitzer
Die Vorbereitung der Einigungsstelle im Betriebsrat
Die Besetzung der Einigungsstelle
Einplanung von Verhinderungen
Taktische Fragen: Wie gehen wir vor?
Verhandlungs- oder Abschlussmandat?
Das eigentliche Verfahren vor der Einigungsstelle
Die Einleitung des Einigungsstellenverfahrens
Der eigentliche Verfahrensablauf
Zuständigkeit - Aussetzung des Einigungsstellenverfahrens
Beendigung des Einigungsstellenverfahrens
Die einvernehmliche Beendigung oder der streitige Spruch
Termin
Ort
Kennung
27.06.-01.07. Köln
2613/2016
2016
Juni
i
Übrigens!
Kommt eine Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. So ist es oftmals im Gesetz formuliert.
In vielen Fällen ist die Einigungsstelle sogar die einzige Möglichkeit, Mitbestimmungsrechte effektiv
durchzusetzen. Grund genug, sich als Betriebsrat
mit diesem betrieblichen Schiedsgericht auseinanderzusetzen.
Gerichtliche Streitigkeiten um den Spruch der Einigungsstelle
Zuständigkeit des Arbeitsgerichts
Einzelheiten der gerichtlichen Überprüfung des Spruchs
Rechtsfolgen der Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs
Die Kosten des Verfahrens vor der Einigungsstelle
Die Kostentragung gem. § 76a BetrVG
Ansprüche des Vorsitzenden und der Beisitzer
Kosten der Vertretung des Betriebsrats vor der
Einigungsstelle durch einen Rechtsanwalt
Sonstige Sachkosten des Einigungsstellenverfahrens
Die einzelnen Regelungstatbestände
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Interessenausgleich und Sozialplan
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Rollenspiel: Die Einigungsstelle
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Die richtige Bildung der Einigungsstelle
¡¡Die Zuständigkeit der Einigungsstelle
¡¡Die Zusammensetzung der Einigungsstelle
¡¡Der Verfahrensablauf und die Kosten des Verfahrens
¡¡Einzelne Regelungstatbestände und Mustersprüche der Einigungsstelle
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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2. Teilnehmer:
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Betriebsratsrechte umsetzen und durchsetzen
Recht haben und Recht bekommen
mit Besuch
beim Arbeitsgericht
Als Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht
Aus dem Programm
Erster Schritt: Beauftragung eines Rechtsanwalts
Richtige Beschlussfassung zur Beauftragung
Beschlussfassung für jede einzelne Instanz
Haftung des Betriebsrats vermeiden
Überblick über das arbeitsgerichtliche Verfahren
Zuständigkeit des Arbeitsgerichts
Urteilsverfahren und Beschlussverfahren
Termin
Ort
NEU!
Kennung
2016
März
07.03.-11.03. Frankfurt / Main
1011/2016
September
26.09.-30.09. Köln
3915/2016
Arbeitsgerichtliches Verfahren wegen Schulungsteilnahme
Anforderungen an die Schulungsteilnahme
Kommt eine einstweilige Verfügung in Betracht?
Wie können die Kosten geltend gemacht werden?
Streitfragen rund um die Einigungsstelle
Welche Konfliktpunkte sind denkbar?
Beschlussverfahren zur Besetzung der Einigungsstelle
Die erforderliche Beschlussfassung des Betriebsrats
Kosten der Einigungsstelle, Honorarvereinbarung
Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
Reaktionsmöglichkeiten bei Missachtung der
Mitbestimmungsrechte
Der allgemeine Unterlassungsanspruch: Voraussetzungen
Abgrenzung zu § 23 Abs. 3 BetrVG
Unterlassung von personellen Einzelmaßnahmen
Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und
Eingruppierung - Was ist der Unterschied?
Der Betriebsrat als Eingruppierungskläger?
Antrag auf Aufhebung einer personellen Maßnahme
Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderung
Voraussetzungen
Europarechtliche Vorgaben
Begründetheit der einstweiligen Verfügung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Ablauf des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
¡¡Beschlussverfahren bei Konflikten rund um die Einigungsstelle
¡¡Unterlassung von mitbestimmungswidrig angeordneten
Maßnahmen
¡¡Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderung
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
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Seite 312 - 313
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148
Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) in Ostseebad Göhren / Rügen
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Dresden
Das aktuelle Arbeitszeitrecht in Travemünde
Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) auf Norderney
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2 in Dresden
Rhetorik für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter - Teil 1
in Garmisch-Partenkirchen
Beschäftigung von Leiharbeitnehmern in Willingen
Betriebsrat und ältere Arbeitnehmer in Ostseebad Göhren /
Rügen
149
149
Martin Herold
Logistik
150
150
BETRIEBSRAT UND BESONDERE
ARBEITNEHMERGRUPPEN
Thema
Seite
Das lernen Sie
Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
152
Voraussetzungen, Mitbestimmungsrechte und
gesetzliche Rahmenbedingungen, aktuelle
Rechtsprechung
Der AT-Angestellte
153
Vertragliche Besonderheiten, Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarung zur Vergütung
Arbeitsrecht für Außendienst
und Vertrieb
154
Vertragliche Besonderheiten: Vergütung,
Arbeitszeit, Arbeitsplatz, Kfz-Nutzung
Befristet Beschäftigte
155
Mitbestimmung des Betriebsrats, Zulässigkeit
von Befristungen, Kettenbefristungen
156
Aufgaben und Mitbestimmungsrechte des BR,
Verlängerung der Arbeitszeit, besondere Rechte
von Teilzeitbeschäftigten
Minijobber und Teilzeitbeschäftigte
151
151
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Betriebsrat und besondere Arbeitnehmergruppen
Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
Durchsetzung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte
Aus dem Programm
Begriff der Leiharbeit und Abgrenzung
Begriff der Arbeitnehmerüberlassung
Abgrenzung zum Werkvertrag
Erlaubnispflicht
Umgehung von Equal Pay in der Praxis
Überblick über die Neuregelungen bei der Leiharbeit
„Vorübergehende“ Überlassung von Arbeitnehmern
Informationspflicht über freie Arbeitsplätze
Zugang der Leiharbeitnehmer zu Gemeinschaftseinrichtungen
Einführung einer Lohnuntergrenze (Mindestlohn)
Drehtürklausel
Termin
Ort
Kennung
2016
April
11.04.-15.04. Ostseebad Kühlungsborn 1513/2016
Juni
06.06.-10.06.Willingen
2312/2016
Oktober
10.10.-14.10.Berlin
4118/2016
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Beschäftigung
von Leiharbeitnehmern gem. § 99 BetrVG
Übernahme bzw. Einstellung eines Leiharbeitnehmers
Versetzung des Leiharbeitnehmers
Inhalt der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers
Zustimmungsverweigerungsrechte des Betriebsrats
Dauerhafte Leiharbeit als Zustimmungsverweigerungsgrund?
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der
Beschäftigung von Leiharbeitnehmern gem. § 87 BetrVG
Austausch eigener Arbeitnehmer durch Leiharbeitnehmer
Besetzen freier Arbeitsplätze mit Leiharbeitnehmern
Betriebsbedingte Kündigung und Leiharbeit
Outsourcing durch Werkverträge
Scheinwerkverträge zur Umgehung von Leiharbeit
Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
Möglichkeit eines Interessenausgleichs und Sozialplans
Aktuelles rund um die Leiharbeit
Mehr Rechte für Leiharbeitnehmer und Betriebsräte
Leiharbeitnehmer zählen bei der Unternehmensgröße mit
Folgen von unwirksamen Tarifverträgen in der Leiharbeit
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen zur Leiharbeit
¡¡Beteiligung bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
¡¡Zustimmungsverweigerungsrechte des Betriebsrats
¡¡Möglichkeiten des Betriebsrats, Leiharbeit und Werkverträge
zu verhindern
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer
1090,- €
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152
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Betriebsrat und besondere Arbeitnehmergruppen
Der AT-Angestellte
Aus dem Programm
Was ist ein AT-Angestellter?
Begriff des AT-Angestellten in Abgrenzung zum leitenden Angestellten
Gerichtliche Statusklärung
Termin
Ort
Kennung
2016
Juli
04.07.-06.07.Berlin
2708/2016
Der Arbeitsvertrag des AT-Angestellten
Anbahnung von AT-Arbeitsverhältnissen
Inhaltliche Besonderheiten bei Arbeitsverträgen mit AT-Angestellten
Arbeitsvertragliche Regelungen
Vertragliche Regelungen zum Gehalt, Zulagen und Prämien
Zielvereinbarungen
Vertragliche Überstundenregelungen
Urlaub und Arbeitszeit im AT-Arbeitsvertrag
Workshop „Betriebsvereinbarung Arbeitszeit“
Beteiligungsrechte nach dem BetrVG
Einstellung, Umgruppierung, Versetzung, Beförderung, Rückstufung
Einsichtnahme in die Bruttolohn- und -gehaltslisten
Änderung von übertariflichen Entgeltbestandteilen
Besonderheiten bei Kündigung von AT-Angestellten
Änderungskündigung
Keine tarifliche Einschränkung des Mitbestimmungsrechts in sozialen
Angelegenheiten
Betriebsvereinbarungen zur Vergütung von AT-Angestellten
Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung, Gehaltsbandbreiten,
Gehaltsgruppen, System der Eingruppierung
Lohn i. S .d. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
Möglichkeiten zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Zielvereinbarungsgrundsätze
Stellenbewertung
Entgeltgruppen
Vereinbarung von Leistungszulagen
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Besonderheiten bei AT-Angestellten
¡¡Mitbestimmung bei Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub und
Überstunden
¡¡Auswirkungen von Tarifvertragsänderungen auf die Position von AT-Angestellten
¡¡Möglichkeiten zur Regelung von Vergütungen für
AT-Angestellte in Betriebsvereinbarungen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Mi. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
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Betriebsratsmitglieder
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Seminargebühr:
ab 790,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
990,- €
2. Teilnehmer:
890,- €
weitere Teilnehmer:
790,- €
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Betriebsrat und besondere Arbeitnehmergruppen
Arbeitsrecht für Außendienst und Vertrieb
Aus dem Programm
Regelungen im Arbeitsvertrag
Festlegung der Aufgabenstellung
Direktionsrecht des Arbeitgebers
Vergütungsregelungen, Regelungen zu Provisionen
Wettbewerbsverbote
Beteiligung des Betriebsrats
Termin
Ort
Kennung
2016
Juli
04.07.-08.07.Berlin
2709/2016
Der Einsatzort des Außendienstmitarbeiters
Der arbeitsrechtliche Versetzungsbegriff
Das Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers
Der Arbeitsbereich, Begriff der Versetzung
Das Verfahren nach § 99 BetrVG und die Beteiligung
des Betriebsrats
Kfz-Nutzung
Überlassung eines Dienstfahrzeuges
Dienstliche Nutzung eines Privatfahrzeuges
Mitbestimmung des Betriebsrats
Vergütung der Außendienstmitarbeiter
Klassische Vergütungsregelungen im Außendienst
Feste und variable Entgeltbestandteile
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Vergütung von
Außendienstmitarbeitern
Vergütung bei Krankheit, Urlaub usw.
Was gilt als Arbeitszeit?
Was gilt bei Reisezeiten?
Wartezeiten beim Kunden
Treffen mit Kunden am Abend oder am Wochenende
Messe- und Kongressbesuche
Mitbestimmung des Betriebsrats
Der Außendienstmitarbeiter im Betriebsrat
Teilnahme an Betriebsratssitzungen
Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit
Kostenerstattung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Fragestellungen aus den Bereichen Arbeitsvertragsgestaltung,
Vergütung, Arbeitszeit
¡¡Wie weit das Direktionsrecht des Arbeitgebers gegenüber einem Außendienstmitarbeiter geht
¡¡Versetzung eines Außendienstmitarbeiters
¡¡Mitwirkungsrechte des Betriebsrats
¡¡Probleme von Außendienstmitarbeitern im Betriebsrat
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Betriebsratsmitglieder
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ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
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1190,- €
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Betriebsrat und besondere Arbeitnehmergruppen
Befristet Beschäftigte
Aus dem Programm
Überwachung der Rechte von befristet Beschäftigten als
Aufgabe des Betriebsrats nach § 80 BetrVG
Verbot der Diskriminierung und Benachteiligung
Kündigungsschutz befristet Beschäftigter
Termin
Ort
Kennung
2016
April
04.04.-06.04.Dresden
1413/2016
Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 99 BetrVG
- bevor ein Bewerber befristet eingestellt wird
- bei innerbetrieblicher Stellenausschreibung
- bei der Vertragsverlängerung von befristet Beschäftigten
- wenn aus einem befristeten Vertrag ein unbefristeter wird
- bei unbefristeter Einstellung trotz befristet Beschäftigter
Befristungsarten
Kalendermäßige Befristung und Zweckbefristung
Auflösende Bedingung
Befristung mit und ohne Sachgrund
Betriebsratsamt und Befristung
Anspruch auf Übernahme in unbefristetes Arbeitsverhältnis?
Übernahme von Mitgliedern der JAV
Wann ist die Befristung zulässig?
Ohne Schriftform - unbefristeter Vertrag
Muss für die Befristung immer ein Grund vorliegen?
Gründe für die Befristung
Wie lange darf überhaupt befristet werden?
Wie oft darf der befristete Vertrag verlängert werden?
Rechtsprechung zu Kettenbefristungen
In welchen Fällen ist eine Befristung ausgeschlossen?
Zuvor-Beschäftigung und nochmalige Befristung?
Ist eine Altersbefristung möglich? Verstoß gegen AGG?
Besonderheiten bei Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses
Wirksame Befristung und automatisches Auslaufen
Pflicht zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
Stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen
¡¡Die Sachgründe für Befristung
¡¡Beteiligungsrechte beim Abschluss von befristeten
Arbeitsverträgen
¡¡Besonderheiten rund um die Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Mi. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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1. Teilnehmer:
990,- €
2. Teilnehmer:
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weitere Teilnehmer:
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Betriebsrat und besondere Arbeitnehmergruppen
Minijobber und Teilzeitbeschäftigte
Aus dem Programm
Überwachung der Rechte von Minijobbern und Teilzeitbeschäftigten
als Aufgabe des Betriebsrats nach § 80 BetrVG
Erster Überblick: Teilzeitrecht
Minijob als besondere Form der Teilzeitarbeit
Verbot der Diskriminierung nach § 4 TzBfG
Benachteiligungsverbot nach § 5 TzBfG
Termin
Ort
Kennung
2016
April
25.04.-27.04.Düsseldorf
1716/2016
Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG
- bei der Einstellung von Minijobbern
- bei der Umwandlung von Teilzeit in Vollzeit
- bei Teilzeitkonzept des Arbeitgebers
Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 BetrVG
Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten
Urlaubsfragen
Entgeltfragen
Benachteiligungen von Minijobbern und Teilzeitkräften erkennen
Entspricht der Arbeitsvertrag den gesetzlichen Anforderungen?
Richtige Vergütung bei Krankheit
Lohnausfallprinzip auch an Feiertagen beachtet?
Richtige Urlaubsgewährung und -bezahlung
Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Entgeltlisten
Besondere Rechte aus dem Teilzeitrecht
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG
Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG
Kündigungsverbot nach § 11 TzBfG
Teilzeitarbeit während Elternzeit und Pflegezeit
Betriebsratsmitglied in der Teilzeitarbeit
Arbeit auf Abruf und Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit
(KAPOVAZ)
Korrekte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben?
Festlegung einer täglichen und wöchentlichen Mindestarbeitszeit?
Beachtung der Ankündigungsfrist durch den Arbeitgeber
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Aufgaben und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
¡¡Besondere Rechte von Minijobbern und Teilzeitbeschäftigten
¡¡Allgemeiner Teilzeitanspruch
¡¡Teilzeitanspruch bei Eltern- und Pflegezeit
¡¡Arbeit auf Abruf und KAPOVAZ
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Mi. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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1. Teilnehmer:
990,- €
2. Teilnehmer:
890,- €
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Umgang mit Burnout im Unternehmen - Teil 1 in Dresden
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Wismar / Ostsee
Altersteilzeit - Vorruhestand - Rente mit 67 Jahren in Karlsruhe
157
Kornelija Vukancic
Hotel- und
Kongressmanagement
158
158
KÜNDIGUNG - PERSONALABBAU UMSTRUKTURIERUNG
Thema
Seite
Das lernen Sie
161
Informations- und Beratungsrechte des
Betriebsrats, Mitbestimmung bei
Interessenausgleich und Sozialplan
162
Informationsphase vor Betriebsänderungen,
Inhalt und Abschluss eines Interessenausgleichs,
Verhandlungsspielraum des Betriebsrats
163
Verhandlungen über den Sozialplan,
Transfergesellschaft, Einigungsstelle
Der Betriebsübergang nach § 613a BGB
164
Rechtsgrundlagen, Informationspflichten des
Arbeitgebers, Auswirkungen auf Arbeits- und
Tarifvertrag, BV und BR-Mandat
Typische Fehler bei der Kündigung
165
Hätten Sie es gewusst? Fehler des Arbeitgebers
erkennen und Fehler auf Seiten des Betriebsrats
vermeiden
Personalreduzierung und
Betriebsänderung
Sicherung von Arbeitsplätzen
bei Umstrukturierungen
Den Sozialplan aktiv mitgestalten
und optimal verhandeln
NEU!
NEU!
NEU!
159
159
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Kündigung - Personalabbau - Umstrukturierung
WARUM DIESE THEMEN?
Ein Gespräch mit Ralf Scholten
INTERVIEW
Informationen bekannt sind. Ist die Informationsphase
erst einmal abgeschlossen, gibt es kein Zurück mehr. Die
Informationen sind die Grundlage der anschließenden
Beratungsphase: Der Betriebsrat kann in der Beratung eigene Konzepte entwickeln, unabhängig vom Arbeitgeberkonzept. Dann folgt die Verhandlungsphase: Betriebsrat
und Arbeitgeber sitzen am runden Tisch und verhandeln
über die Alternativen. Das Ergebnis heißt: Interessenausgleich.
„Gerade dann, wenn die
Umstrukturierung mit
Arbeitsplatzabbau verbunden
ist, stehen die Betriebsräte
unter enormem Druck.“
Kannst Du bitte noch einmal kurz erläutern, was genau
der Unterschied zwischen einem Interessenausgleich
und einem Sozialplan ist?
Fachanwalt für Arbeitsrecht in
Bochum
Hallo Ralf, Du bist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Experte im Bereich Umstrukturierung. Es gibt ja kaum einen Betrieb, in dem nicht umstrukturiert wird. Wie ist
Deine Erfahrung: Gibt es Fragestellungen, die sich in vielen Betrieben ähneln?
Ralf Scholten: Ja, viele Betriebsräte stehen vor der Schwierigkeit, überhaupt erst einmal vom Arbeitgeber informiert
zu werden, was denn überhaupt geplant ist. Gerade dann,
wenn die Umstrukturierung mit Arbeitsplatzabbau verbunden ist, stehen die Betriebsräte unter enormem Druck.
Wie läuft ein Umstrukturierungsverfahren denn in der
Regel ab?
Ralf Scholten: Kurz und knapp: Information - Beratung Verhandlung. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat zuerst umfassend informieren. Der Betriebsrat muss in dieser Phase genauestens nachfragen, damit ihm auch alle
160
Ralf Scholten: Im Interessenausgleich einigen sich die Betriebspartner auf das Wie der Umstrukturierung: Welche
Abteilung ist betroffen? Werden Arbeitsplätze abgebaut?
Was genau wird passieren? Stehen diese Punkte fest, geht
es im anschließenden Sozialplan ausschließlich darum,
wie die Arbeitnehmer, die von der Umstrukturierung betroffen sind, einen Ausgleich für die (häufig finanziellen)
Nachteile erhalten. In den meisten Fällen geht es dann
wirklich „nur“ noch ums Geld. Da muss der Betriebsrat
hart verhandeln.
Welche Seminare sollten Betriebsratsmitglieder wann
besuchen?
Ralf Scholten: Wer sich einen Überblick über Umstrukturierungen verschaffen möchte, der sollte zunächst das Seminar „Personalreduzierung und Betriebsänderung“ besuchen. Nach dem Seminar wissen die Betriebsräte, was
eine Umstrukturierung sein kann und kennen den Ablauf
des gesamten Prozesses. Wichtiger Aspekt ist auch die
strategische Ausrichtung des Betriebsrats. Das Seminar
„Sicherung von Arbeitsplätzen bei Umstrukturierungen“
ist für Betriebsräte wichtig, die wissen wollen, wie sie sich
in der Informations- und Beratungsphase richtig verhalten
und wie genau sie eigene Konzepte entwickeln können.
Bevor man in die Sozialplanverhandlung startet, lautet
mein Tipp: „Den Sozialplan aktiv mitgestalten und optimal
verhandeln“. Dort wird vermittelt, wie der Betriebsrat das
Optimum für die Arbeitnehmer erreichen kann.
Ralf, vielen herzlichen Dank für das Interview!
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Kündigung - Personalabbau - Umstrukturierung
Personalreduzierung und Betriebsänderung
Von der ersten Information bis zum Sozialplan
Aus dem Programm
Überblick über die Formen der Umstrukturierung
Die Betriebsänderung i. S. d. §§ 111 ff. BetrVG
Wann liegt eine Betriebsänderung vor?
Personalabbau durch betriebsbedingte Kündigungen
Wann muss der Unternehmer über die Betriebsänderung informieren?
Was kann der BR tun, wenn die Informationen nicht kommen?
Möglichkeiten des BR, die Information zu erzwingen
Termin
Ort
Kennung
2016
März
14.03.-18.03.Willingen
1112/2016
Juli
04.07.-08.07.Berlin
2710/2016
Oktober
24.10.-28.10.Freiburg
4316/2016
Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB
Informationspflichten des Arbeitgebers vor dem Betriebsübergang
Anforderungen an das Informationsschreiben
Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer und Kündigungsschutz
Rechtsfolgen für das BR-Amt, den Tarifvertrag, die
Betriebsvereinbarungen
Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf den Betriebsübergang
Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats vor
Umstrukturierung
Warum ist diese Phase so wichtig?
Typische Fehler, die der Betriebsrat unbedingt vermeiden sollte
Praktische Tipps zur strategischen Ausrichtung des Betriebsrats
Informationspflicht des Arbeitgebers: Zeitpunkt, Inhalt, Umfang
Zuständigkeit: Gesamt-, Konzern- oder Betriebsrat?
Hinzuziehung eines Beraters
Überblick: Die Verhandlung des Interessenausgleichs
Warum ist der Interessenausgleich so wichtig?
In welchem Umfang kann der Betriebsrat eigene Konzepte entwickeln?
Notwendigkeit des Versuchs des Interessenausgleichs
Scheitern der Verhandlungen und die Folgen
Folgen der Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts
Überblick: Der Sozialplan (insbesondere bei Personalabbau)
Was wird in einem Sozialplan geregelt?
Erzwingbarkeit und Wirkung des Sozialplans
Funktion und Rolle der Einigungsstelle
Grundsätze der Verhandlungsführung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Verschiedene Formen der Umstrukturierungen
¡¡Effektive Nutzung der Informationsrechte
¡¡Beauftragung von Beratern
¡¡Überblick über den Ablauf der Umstrukturierung
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der
Schwerbehindertenvertretung
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer
1090,- €
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Kündigung - Personalabbau - Umstrukturierung
NEU!
Sicherung von Arbeitsplätzen bei
Umstrukturierungen
Interessenausgleich: Entlassungen vermeiden - eigene Konzepte entwickeln
Aus dem Programm
Überblick: Der wesentliche Ablauf von Betriebsänderungen
Wann liegt eine Betriebsänderung vor?
Die Informationsphase: Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers und
Informationsbeschaffung des Betriebsrats
Beratungsphase: BR / GBR und Arbeitgeber am runden Tisch
Verhandlungsphase: Wer will was? Wer kann was erreichen?
Termin
Ort
Kennung
2016
April
11.04.-15.04.Willingen
1514/2016
Oktober
17.10.-21.10.Berlin
4214/2016
Schwerpunkt: Der Interessenausgleich
Was ist ein Interessenausgleich?
Wer ist zuständig? BR, GBR oder KBR?
Was kann der Betriebsrat im Interessenausgleich erreichen?
Warum müssen BR und AG einen Interessenausgleich versuchen?
Wie wird ein Interessenausgleich abgeschlossen? Formvorschriften
Formulierung Interessenausgleich: Damit Sie wissen, worauf es
ankommt!
Besonderheiten bei Interessenausgleich mit Namensliste
Was passiert, wenn die Verhandlungen scheitern?
Schwerpunkt Informationsphase: Die Informationsrechte des
Betriebsrats
Unterstützung für den BR: Der Berater nach § 111 S. 2 BetrVG
Die Hinzuziehung eines Sachverständigen gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG
Information als Entscheidungsgrundlage für den Betriebsrat
Informationspflicht des Arbeitgebers: Zeitpunkt, Inhalt, Umfang
Informationsbeschaffung durch den Wirtschaftsausschuss
Schwerpunkt Beratungsphase: Was kann der Betriebsrat tun?
Ziel des Betriebsrats: Arbeitsplätze retten
Beratung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
Tipps und Tricks für ein eigenes Konzept zur Arbeitsplatzsicherung
Ausblick: Die Verhandlungen über den Sozialplan
Wichtigste Inhalte des Sozialplans
Unterschied zwischen Interessenausgleich und Sozialplan
Wann kann der Abschluss eines Sozialplans erzwungen werden?
Abschluss des Sozialplans
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers
¡¡Effektive Nutzung von Informationsansprüchen
¡¡Inhalte von Interessenausgleich und Sozialplan
¡¡Formulierungen für den Interessenausgleich
¡¡Eigenes Konzept zur Arbeitsplatzsicherung
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
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Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer
1090,- €
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Kündigung - Personalabbau - Umstrukturierung
Den Sozialplan aktiv mitgestalten und optimal
verhandeln
NEU!
Tipps und Tricks für die Verhandlung
Aus dem Programm
Überblick: Der wesentliche Ablauf von Betriebsänderungen
Informations-, Beratungs- und Verhandlungsphase
Zusammenarbeit von BR, Wirtschaftsausschuss, Arbeitnehmervertreter
im Aufsichtsrat
Überblick: Informations- und Beratungsrecht des Betriebsrats
Informationspflicht des Arbeitgebers: Zeitpunkt, Inhalt, Umfang
Informationsbeschaffung des Betriebsrats: Unterrichtungsansprüche,
Beratung durch den Wirtschaftsausschuss
Unterstützung: Hinzuziehung von Beratern oder Sachverständigen
Termin
Ort
Kennung
2016
April
25.04.-29.04.Dresden
1717/2016
November
28.11.-02.12.Berlin
4808/2016
Überblick: Der Interessenausgleich
Was ist ein Interessenausgleich und was kann der BR erreichen?
Wie wird ein Interessenausgleich abgeschlossen?
Wann sind die Verhandlungen gescheitert?
Schwerpunkt: Verhandlungsphase - So verhandeln Sie den optimalen
Sozialplan
Was ist ein Sozialplan?
Wer sollte den Sozialplan abschließen - BR, GBR, KBR?
Verhandlungspartner auswählen - Ein schlagkräftiges Team aufstellen
Wirksamer Abschluss eines Sozialplans
Zentrale Regelungen im Sozialplan
Qualifiziert verhandeln: Reiner Abfindungssozialplan oder doch mehr?
Die Versetzung als Alternative zum Arbeitsplatzverlust
Zumutbarkeit alternativer Arbeitsplätze
Schwerpunkt: Die Transfergesellschaft
Was ist eine Transfergesellschaft?
Vor- und Nachteile für die Arbeitnehmer
Teilnehmerkreis und richtiger Zeitpunkt der Beratungen
Welche Punkte sollten verhandelt werden?
Was passiert, wenn es schief geht? - Die Einigungsstelle
Erzwingung des Abschlusses eines Sozialplans
Günstiger Zeitpunkt für die Einigungsstelle
Der ideale Ablauf für den Betriebsrat: Sind alle Inhalte bedacht?
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Rechtsnatur eines Sozialplans
¡¡Erzwingung eines Sozialplans
¡¡Verhandlung über den Inhalt eines Sozialplans
¡¡Die wichtigsten Regelungen zur Transfergesellschaft
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer
1090,- €
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
163
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Kündigung - Personalabbau - Umstrukturierung
NEU!
Der Betriebsübergang nach § 613a BGB
Als Betriebsrat souverän handeln
Aus dem Programm
Betriebsübergang (§ 613a BGB)
Was ist ein Betriebsübergang?
Strategien des Betriebsrats vor Durchführung des Betriebsübergangs
Rechtsfolgen des Betriebsübergangs
Termin
Ort
Kennung
2016
Juli
18.07.-22.07.Berlin
2910/2016
Informationspflichten des Arbeitgebers vor dem Betriebsübergang
Anforderungen an das Informationsschreiben
Überblick über die Rechtsprechung zur Informationspflicht
Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer
Der kollektive Widerspruch der Arbeitnehmer
Betriebsübergang und Betriebsratsamt
Was passiert mit dem eigenen Betriebsratsmandat?
Beibehaltung der betrieblichen Identität
Übergangsmandat des Betriebsrats
Restmandat des Betriebsrats
So behalten Sie Ihr Mandat
Betriebsübergang und Tarifvertrag
Beibehaltung der Tarifgeltung
Transformation in den Arbeitsvertrag
Abänderungsschutz
Ausnahmen vom Abänderungsschutz
Änderungskündigung
Betriebsübergang und Betriebsvereinbarung
Beibehaltung der betrieblichen Identität
Transformation in den Arbeitsvertrag
Abänderungsschutz
Ausnahmen vom Abänderungsschutz
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Kündigungsschutzklage
Kündigungsschutz nach § 613a Abs. 4 BGB
Wiedereinstellung
Einflussmöglichkeiten auf den Betriebsübergang
Betriebsvereinbarung zur Regelung der Überleitung
Tarifvertrag zur Regelung der Überleitung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Rechtliche Rahmenbedingungen eines Betriebsübergangs
¡¡Möglichkeiten der einzelnen Arbeitnehmer
¡¡Handlungsfelder, die sich für Sie als BR ergeben
¡¡Strategien zum Umgang mit dem Betriebsübergang
¡¡Auswirkungen auf Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und
auf Ihr Betriebsratsmandat
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
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Betriebsratsmitglieder
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1. Teilnehmer:
1290,- €
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164
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Kündigung - Personalabbau - Umstrukturierung
Typische Fehler bei der Kündigung
Aus dem Programm
Fehler vor Ausspruch der Kündigung
Der Arbeitgeber hört den Betriebsrat nicht vor Ausspruch der
Kündigung an
Der Arbeitgeber teilt dem Betriebsrat keine Gründe mit
Anhörung des BR auch bei Kündigungen während der Probezeit?
Fehler des Betriebsrats nach der Anhörung
Liegt wirklich ein Widerspruchsgrund vor oder besteht für den
Betriebsrat nur die Möglichkeit, Bedenken zu äußern?
Nichteinhaltung der Wochen- bzw. Dreitagesfrist
Wie wirkt sich ein Schweigen des BR aus? Unterschied: Normale
Arbeitnehmer - Betriebsratsmitglieder
Kündigung von BR-Mitgliedern: Wer darf abstimmen?
Termin
Ort
Kennung
18.04.-22.04. Köln
1617/2016
2016
April
September
19.09.-23.09. Ostseebad Heringsdorf / 3810/2016 Usedom
Formale Fehler im Kündigungsschreiben
Fehlende Schriftform: Kündigung per E-Mail oder per SMS
Keine richtige Unterschrift, sondern nur Initialen bzw. Zeichen
Unklarer Inhalt der Kündigung
Fehler bei der verhaltensbedingten Kündigung
Kündigung ohne Abmahnung: Konnte auf die Abmahnung
ausnahmsweise verzichtet werden?
Fehler bei Ausspruch der Kündigung
Kündigung ohne Vollmacht: Wurde die Kündigung durch die
richtige Person ausgesprochen?
Nicht ordnungsgemäßer Zugang der Kündigung
Zugangsproblematik bei Krankheit und Urlaub
Nichteinhaltung der Kündigungsfrist
2-Wochen-Frist bei außerordentlichen Kündigungen
Nichtbeachtung des Kündigungsschutzes
Fehler nach Ausspruch der Kündigung
Nichteinhaltung der dreiwöchigen Klagefrist
Verspätete Meldung bei der Agentur für Arbeit
Zweckmäßiges Vorgehen des Betriebsrats
Wie gehe ich als Betriebsrat mit Fehlern des Arbeitgebers bei der
Kündigung um?
Ist eine Rüge immer zweckmäßig?
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Vertiefung des Kündigungsrechts
¡¡Vertiefung der Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen
¡¡Fehler des Arbeitgebers bei Kündigungen erkennen
¡¡Richtiges Vorgehen des Betriebsrats bei Kündigungen
¡¡Zweckmäßiges Vorgehen des Betriebsrats bei Kündigungen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
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Betriebsratsmitglieder
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165
166
Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat in Baden-Baden
Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht in Augsburg
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Berlin
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
in Boppard am Rhein
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1
in Ostseebad Baabe / Rügen
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 2 in Freiburg
Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
in Papenburg
Alternde Belegschaften in Füssen
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2 in Konstanz / Bodensee
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Rostock
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
in Konstanz / Bodensee
Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat
in Königswinter / Rhein
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1 in
Timmendorfer Strand
Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) in Wismar / Ostsee
Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in
Rotenburg an der Fulda
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
in Heidelberg
167
167
Kimberley Gollanek
Qualitätskontrolle
168
168
ARBEITSZEIT UND ARBEITSZEITGESTALTUNG
Thema
Seite
Das lernen Sie
Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle Grundlagenseminar
170
Arbeitszeitflexibilisierung, Vorteile unterschiedlicher Modelle, Betriebsvereinbarungen
Das aktuelle Arbeitszeitrecht
171
Gesetzliche Grundlagen des ArbZG:
Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten,
gesetzliche Ausnahmen
Schicht- und Dienstpläne optimal
gestalten
172
Optimale Plangestaltung, Berücksichtigung
neuer Arbeitszeitmodelle, Schichtpläne und
Betriebsvereinbarungen
Flexible Arbeitszeiten und
Zeitkonten richtig gestalten
173
Gleitzeit-, Vertrauensarbeitszeit,
Zeitkontengestaltung, Ihr Mitbestimmungsrecht
Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit
174
So regeln Sie die Arbeitszeiten in Ihrem Betrieb
mit Hilfe von Betriebsvereinbarungen richtig
169
169
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung
Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle Grundlagenseminar
Aus dem Programm
Termin
Rahmen der Arbeitszeitflexibilisierung
Einführung in das Arbeitszeitgesetz
Begriffsbestimmungen (z. B. regelmäßige Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst,
Rufbereitschaft)
Mitbestimmung des Betriebsrats: § 87 BetrVG
2016
Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeitkonten
Teilzeitmodelle
Schichtarbeit und versetzte Arbeitszeiten
Gleitzeitmodelle, Funktionszeit, Vertrauensarbeitszeit
Jahresarbeitszeitmodelle
Sabbaticals und Lebensarbeitszeitmodelle
Arbeitszeitkonten und Wertguthabenmodelle (Langzeitkonten)
Oktober
Ort
Kennung
Februar
29.02.-04.03.München
0910/2016
Juli
11.07.-15.07. Ostseebad Binz / Rügen
10.10.-14.10. Köln
2812/2016
4119/2016
Arbeitszeitprojekte im Betrieb umsetzen
Beteiligungsorientierter Entwicklungs- und Einführungsprozess
Analyse des betrieblichen Ist-Zustandes
Erarbeiten des Soll-Zustandes
Entwickeln von Arbeitszeitmodellen
Vorstellung und Diskussion der Entwürfe, Testphase, Feedback
Herausforderung bei der Umsetzung neuer Arbeitszeitmodelle
Phasen von Veränderungsprozessen: Vom Schock zum Annehmen
Erfolgsfaktoren eines Arbeitszeitprojekts
Information und Kommunikation
Widerstände erkennen und damit umgehen
Konflikte konstruktiv bearbeiten
Hinweise für die betriebliche Umsetzung
Themen einer Betriebsvereinbarung
Verhandlungen vorbereiten und durchführen
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Rahmenbedingungen für Arbeitszeitgestaltung
¡¡Die wichtigsten flexiblen Arbeitszeitmodelle
¡¡Vor- und Nachteile der jeweiligen Modelle
¡¡Was Sie bei der Einführung neuer Arbeitszeitmodelle
beachten müssen
¡¡Typische Probleme bei der Einführung neuer Arbeitszeitmodelle
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 14
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
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Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der
Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder
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Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung
Das aktuelle Arbeitszeitrecht
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Arbeitszeiten im Betrieb
Aus dem Programm
Begriffsbestimmungen des Arbeitszeitgesetzes
Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst
Rufbereitschaft
Begriff der Arbeitszeit
Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit
Allgemeine Bestimmungen
Besonderheiten für Nacht- und Schichtarbeitnehmer
Spezialregelungen für Jugendliche und Mütter
Abweichung von gesetzlichen Höchstarbeitszeiten
aufgrund Kollektivvereinbarung
Abweichung in außergewöhnlichen Fällen und Haftung
des Arbeitgebers
Termin
Ort
Kennung
2016
Mai
30.05.-03.06. St. Peter-Ording
2213/2016
Dezember
05.12.-09.12.Berlin
4911/2016
Ruhepausen und Ruhezeiten
Abweichung von Pausen- und Ruhezeitvorschriften
aufgrund Kollektivvereinbarung
Spezialgesetzliche Regelungen für Jugendliche und Mütter
Abweichung in außergewöhnlichen Fällen und Haftung
Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
Ausnahmekatalog des § 10 ArbZG
Verordnungen für bestimmte Gewerbezweige
Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von
Arbeitszeitkonten
Modelle flexibler Arbeitszeitgestaltung
Zulässigkeit flexibler Arbeitszeitgestaltung
Grenzen der Gestaltung aufgrund des Arbeitszeitgesetzes
Schutzrechte und flexible Arbeitszeitgestaltung
Freistellungsphasen als Beschäftigung
Soziale Absicherung des Arbeitnehmers
Flexible Arbeitszeit im Rahmen der Altersteilzeitarbeit
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Gesetzliche Rahmenbedingungen für Arbeitszeitregelungen
¡¡Welche Ruhezeiten und Pausen eingehalten werden müssen
¡¡Welche Punkte beim Abschluss von flexiblen
Arbeitszeitmodellen zu beachten sind
¡¡Voraussetzungen für Verringerung der Arbeitszeit von
Arbeitnehmern
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der
Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder
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Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung
Schicht- und Dienstpläne optimal gestalten
Aus dem Programm
Rahmen der Schicht- und Dienstplanung
Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes
Besonderheiten für Schichtbeschäftigte
Tarifverträge kennen
Mitbestimmung des Betriebsrats: § 87 BetrVG
Termin
Ort
Kennung
2016
März
14.03.-18.03.Berlin
1113/2016
November
07.11.-11.11. Timmendorfer Strand
4513/2016
Grundlagen der Planung
Was ist Schichtarbeit?
Grundbegriffe der Schichtplanung
Abgrenzung von Schichtarbeit zu versetzten Arbeitszeiten
Ablauf der Planung
Was für Planarten gibt es?
Betriebszeiten ermitteln
Personalbedarf ermitteln (Reservebedarf)
Flexibilisierung von Schichtplänen
Einbring- und Freischichten umsetzen
Arbeitszeitkonten als Begleitung
Umsetzung von Schicht- und Dienstplänen
Schichtarbeit = Arbeit gegen die innere Uhr
Schichtarbeit und Gesundheit
Besondere Belastung durch Schichtarbeit
Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur Gestaltung von Schichtplänen
umsetzen
Hinweise für die betriebliche Umsetzung
Einen neuen Schicht- / Dienstplan umsetzen
Themen einer Betriebsvereinbarung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Rechtliche Rahmenbedingungen für Schicht- und Dienstpläne
¡¡Die wichtigsten Hintergründe von Schichtplänen
¡¡Die wichtigsten Planungskonzepte
¡¡Vor- und Nachteile der jeweiligen Schicht- und Dienstplangestaltung
¡¡Probleme bei der Einführung neuer Schicht- und Dienstpläne
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
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Hotelkosten:
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Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der
Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder
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172
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Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung
Flexible Arbeitszeiten und Zeitkonten richtig gestalten
Aus dem Programm
Rahmen und Grenzen der Arbeitszeitflexibilisierung
Arbeitszeitgesetz
Tarifverträge
Mitbestimmung des Betriebsrats: § 87 BetrVG
Ständige Erreichbarkeit
Termin
Ort
Kennung
2016
April
11.04.-15.04.Freiburg
1515/2016
September
26.09.-30.09.Berlin
3916/2016
Überblick über flexible Arbeitszeitmodelle
Abgrenzung von Überstunden und Plusstunden
Jahresarbeitszeitmodelle
Gleitzeit, variable Arbeitszeit und Funktions-/Servicezeiten
Vertrauensarbeitszeit
„Sabbatical“- Modelle
Lebensarbeitszeitmodelle
Arbeitszeitkonten als Steuerungsinstrument
Arbeitszeitkonten als Instrument der Steuerung von Arbeitszeit
Kurzzeitkonten und Ampelkonten
Langzeitkonten und Wertguthaben
Praxisbeispiele zur Regelung von Arbeitszeitkonten
Regelungsbereiche flexibler Arbeitszeiten
Entscheidungsverfahren: Wer bestimmt über die Zeit
Auf- und Abbauregelungen
Zeiten erfassen
Ausgleichszeiträume
Freizeitausgleich: Verfahren und Vorgaben
Hinweise für die betriebliche Umsetzung
Themen einer Betriebsvereinbarung
Verhandeln von Arbeitszeiten
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Rahmenbedingungen für Arbeitszeitflexibilisierungen
¡¡Die wichtigsten Zeitkontenmodelle
¡¡Die wichtigsten Arbeitszeitmodelle
¡¡Vor- und Nachteile der jeweiligen Modelle
¡¡Was Sie bei der Einführung neuer Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeitkonten beachten müssen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 14
Hotelkosten:
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Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder
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Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung
Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit
Gestaltung und Verhandlung
Aus dem Programm
Rechtlicher Hintergrund
Einführung in das Arbeitszeitgesetz
Tarifvertragliche Regelungen zur Arbeitszeit
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Gestaltung der Arbeitszeit
gem. § 87 BetrVG
Betriebsvereinbarung als zentrales Instrument der
Mitbestimmungsrechte
Termin
Ort
Kennung
2016
September
05.09.-09.09.Berlin
3609/2016
Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit gestalten
Grundstruktur einer Betriebsvereinbarung: Wo wird was geregelt?
Tipps: 10 Goldene Regeln für Betriebsvereinbarungen
Die drei K´s einer Betriebsvereinbarung
Prozessorientierung bei Inhalten einer Betriebsvereinbarung
Regelungsfelder einer Betriebsvereinbarung
Grundlagen und Beispiele für Formulierungen
Strategisches Vorgehen zum Erstellen einer Betriebsvereinbarung
Ziele definieren und im Gremium abstimmen
Gestaltungsrahmen des Arbeitszeitgesetzes
Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit als Projekt
Anforderungen an das konkrete Projektmanagement
Projektphasen und Projektpläne im Bereich der Arbeitszeit
Checklisten und Handlungshilfen
Verhandlungen einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit
Planung: Interne Vorüberlegungen innerhalb des Betriebsrats
Phasen der Verhandlung mit dem Arbeitgeber gezielt vorbereiten
Wichtige Fragen vor Verhandlungsbeginn erfassen
Verhandlungsstrategien zur Erreichung der gesteckten Ziele
Verhandlungstechniken: Eigentore und Erfolge
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Gesetzlicher Rahmen der Arbeitszeit
¡¡Grundlagenwissen zum Erstellen einer Betriebsvereinbarung
¡¡Welche Themenfelder in einer Arbeitszeit-Betriebsvereinbarung zu regeln sind
¡¡Wie Sie im Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung planen und umsetzen
¡¡Wie Sie sich im Betriebsrat auf Verhandlungen vorbereiten
Seminardauer:
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Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder
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174
Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 1 in Berlin
Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in Gaienhofen / Bodensee
Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1 in Köln
175
175
Maike Statzberger
Rechtsabteilung
176
176
DATENSCHUTZ UND PC-ANWENDUNG
Thema
Datenschutz und
Mitarbeiterkontrolle - Teil 1
Seite
Das lernen Sie
178
Vom betrieblichen Datenschutz bis zur
technischen Mitarbeiterüberwachung
Datenschutz und
Mitarbeiterkontrolle - Teil 2
179
Umsetzung der Datenschutzbestimmungen
in Ihrem Betrieb, Betriebsvereinbarung,
betrieblicher Datenschutzbeauftragter
PC-Einsatz im Betriebsrat
180
PC-Einsatz bei der Organisation der BR-Arbeit,
Präsentationstechniken
Soziale Netzwerke im Konflikt
mit dem Arbeitsrecht
181
Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers,
Online-Darstellung der Mitarbeiter,
Internetveröffentlichungen
177
177
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Datenschutz und PC-Anwendung
Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 1
Grundlagen zum Datenschutz
Aus dem Programm
Termin
Rechtliche Grundlagen: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Reichweite des BDSG und Anwendung auf den Betrieb
Schutz der Arbeitnehmer vor Überwachung
EU-Datenschutzrichtlinie - betriebliche Auswirkungen
Wovor das Grundgesetz schützt - Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
2016
Überwachungs- und Mitbestimmungsrechte
Mitwirkungsrecht bei personellen Angelegenheiten im Rahmen der
Einstellung
Mitbestimmungsrecht: Technische Überwachung und Ordnungsverhalten
September
Ort
Kennung
März
07.03.-11.03. Timmendorfer Strand
1012/2016
Juni
20.06.-24.06. Bad Wiessee / Tegernsee 2513/2016
05.09.-09.09. Ostseebad Baabe / Rügen 3610/2016
November
28.11.-02.12. Köln
4809/2016
Datenschutz bei Bewerbungen
Erlaubte Fragen im Bewerbungsgespräch
„Mitarbeitergoogeln“: Recherche in Xing, Facebook, Twitter
Welche Internetrecherchen sind noch zulässig?
Welche Informationen in sozialen Netzwerken sind tabu?
Allgemeine Mitarbeiterüberwachung
Taschen- und Torkontrollen, Testkäufe
Fahrtenschreiber / GPS
Einsatz von Privatdetektiven
Einsatz von Ortungssystemen, Data Mining
Telefon- und Videoüberwachung
Krankenkontrolle / Krankheitsvermeidung
Vorzeitiges Vorlageverlangen des Attests
Der unangekündigte Hausbesuch
Alkoholverbot / Alkohol- und Drogentests
IT-Systeme
Betriebsdatenerfassung, Personaldatenverarbeitung, Arbeitszeiterfassung, Online-Zugriffsrechte des Betriebsrats
Internet / E-Mail-Nutzung: Was darf der Arbeitnehmer? Was nicht?
Arbeitnehmerschutz beim E-Mail-Verkehr
Nutzung von Smartphone und Tablet-PC
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Grundlagen des Bundesdatenschutzgesetzes
¡¡Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes
¡¡Die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats beim Datenschutz
¡¡Datenschutzfragen bei IT, Internet und Telefonanlagen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
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Betriebsratsmitglieder, insbesondere IT-Ausschussmitglieder
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1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer
1090,- €
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
178
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Datenschutz und PC-Anwendung
Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 2
Die Betriebsvereinbarung zum Datenschutz
Aus dem Programm
Entwicklung des Datenschutzrechts in jüngster Zeit
Informationelle Selbstbestimmung / Persönlichkeitsrechtsschutz
Deutsches und europäisches Datenschutzrecht - aktuelle Rechtsprechung
Arbeitsplatzorientierter Datenschutz
Daten in der Cloud: Mitbestimmung zum Schutz vor Gefahren
Termin
Ort
Kennung
2016
Juni
27.06.-01.07. Timmendorfer Strand
2614/2016
Oktober
17.10.-21.10.München
4215/2016
So packt der Betriebsrat das Thema Datenschutz an
Informationsbeschaffung durch allgemeine Unterrichtungsansprüche
Informationsbeschaffung durch Schulung
Die betriebliche Auskunftsperson und der Sachverständige
Ziele festlegen und Betriebsvereinbarungen erarbeiten
Gestaltungsmöglichkeiten einer Betriebsvereinbarung
Die detailliert-technische Regelung
Die allgemeine Regelung mit Vetorecht
Kontrollrechte effektiv gestalten
Verhandlung und Abschluss einer Betriebsvereinbarung einschließlich
des Verfahrens vor der Einigungsstelle
Gemeinsames Entwerfen einer Musterbetriebsvereinbarung
Telefonanlagen, Call-Center, Internet und E-Mail,
Personaldatenverarbeitung, digitale Personalakte,
Arbeitszeiterfassung / -verarbeitung, Zutrittskontrolle,
Bring your own device (BYOD)
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Aktueller Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung im
Arbeitnehmerdatenschutz
¡¡Umgang des Betriebsrats mit IT-Themen
¡¡Vertiefendes Wissen über die Bestandteile und die Erarbeitung von IT-Betriebsvereinbarungen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
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Betriebsratsmitglieder, insbesondere IT-Ausschussmitglieder
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Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer
1090,- €
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
179
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Datenschutz und PC-Anwendung
PC-Einsatz im Betriebsrat
Werkzeuge der Öffentlichkeitsarbeit: Elektronische Helfer
im Betriebsratsalltag
Aus dem Programm
Schneller Einstieg ins Betriebssystem und Office-Paket: Überblick und
praktische Übungen
Recht und Sicherheit
Das BetrVG zum Thema Betriebsräte und PC-Einsatz
So schützen Sie als Betriebsrat vertrauliche Daten vor Zugriff durch Dritte
Termin
Ort
Kennung
2016
Februar
22.02.-26.02.Willingen
0809/2016
Oktober
10.10.-14.10.Bremen
4120/2016
Organisation des Betriebsratsalltags
So richten Sie Ihr Betriebssystem für den Betriebsratsalltag sinnvoll ein:
Praktische Tipps und Übungen am PC
Protokolle von Betriebsratssitzungen gemeinsam und live am
PC erstellen
Tabellenkalkulation: Erfüllen Sie Ihre Kontrollpflichten schnell und
effizient
Elektronische Textverarbeitung: Erfüllen Sie Ihre Informationspflichten
schnell und effizient
Finden Sie Antworten auf alltägliche Fragen der Betriebsratsarbeit
mit Hilfe von Google & Co.
Der Kontakt zur Belegschaft
So kommunizieren Sie datenschutzrechtlich einwandfrei elektronisch mit
der Belegschaft
So werten Sie kleine Belegschaftsbefragungen mit Hilfe von
Tabellenkalkulation aus
Wie Sie Präsentationstechnik sinnvoll auf der Betriebsversammlung
einsetzen
So nutzen Sie Vorlagen, um Aushänge, Flugblätter und Zeitungen schnell
und professionell zu gestalten
Praktische Übungen am PC
Das AAS-Forum: forum.aas-web.de
Ein PC-Arbeitsplatz
pro Seminarteilnehmer
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Funktionsweisen von Betriebssystemen und marktüblichen Anwenderprogrammen
¡¡Abwicklung der täglichen Routinearbeit mit Hilfe eines PC
¡¡Zahlenmaterial rechnergestützt kontrollieren, aufbereiten und präsentieren
¡¡Textverarbeitung für Ihre Betriebsratsarbeit nutzen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
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180
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Datenschutz und PC-Anwendung
Soziale Netzwerke im Konflikt mit dem Arbeitsrecht
Die arbeitsrechtlichen Fragen rund um Xing, Facebook, Twitter und Co.
Aus dem Programm
Bewerberauswahl über Soziale Netzwerke
Möglichkeiten und Grenzen des „Pre-Employment-Screenings“
AGB der Netzwerkbetreiber
Datenschutzrechtliche Schranken
Zulässigkeitsvoraussetzungen
Offenes / geschlossenes Profil
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Termin
Ort
Kennung
2016
September
12.09.-14.09. Hamburg
3712/2016
Online-Darstellung der Mitarbeiter
Voraussetzungen für Online-Darstellung der Mitarbeiter
Umfang und Rahmen der Online-Darstellung
Gebrauch sozialer Netzwerke zur beruflichen Darstellung
Wann müssen die Daten gelöscht werden?
Herausgabe von Daten bei Arbeitsplatzwechsel
Rechte und Pflichten bei Nutzung des Web 2.0
Private / dienstliche Nutzung
Betriebsvereinbarung über Nutzung von Kommunikationsmitteln
Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers bei erlaubter / unerlaubter Nutzung
Compliance bei privater Nutzung von Kommunikationsmitteln
Exzessive Nutzung während der Arbeitszeit
Außerdienstliche Äußerungen im Netz
Kontrolle von Internetveröffentlichungen durch den Arbeitgeber
Verrat von Geschäftsgeheimnissen
Unternehmensschädigende Äußerungen
Whistleblowing
Der Regierungsentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz
Geplante Änderungen der Bundesregierung
EU-Datenschutz-Grundverordnung
Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben
Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Beteiligungsrechte bei der Bewerberauswahl
¡¡Löschungsanspruch von Arbeitnehmern
¡¡Betriebsvereinbarungen über Internetnutzung
¡¡Kontrolle durch den Arbeitgeber
¡¡Regierungsentwurf zum neuen Arbeitnehmerdatenschutz
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Mi. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 790,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
990,- €
2. Teilnehmer:
890,- €
weitere Teilnehmer
790,- €
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181
Z. Gündüz zum Seminar Arbeitsund Gesundheitsschutz - Teil 2 in
Konstanz / Bodensee
„Durch den kompetenten Referenten
und die anschaulichen Unterlagen
wurde uns sehr viel praxisnahes Wissen vermittelt. Das Hotel sowie das
Rahmenprogramm waren ebenfalls
klasse.“
„Die AAS beweist immer wieder, dass
sie für mich die Nr. 1 unter den BRSchulungsanbietern ist. Nicht nur die
Unterkünfte, die Versorgung und das
Rahmenprogramm sind 1A, auch die
Auswahl der Referenten und die Ausstattung der Schulungsmaterialien und
der Schulungsräume sind auf höchstem Niveau. Das, was mir persönlich
am besten an der AAS gefällt, ist, dass
sie nicht nur sagen ‚wir können‘, sondern es auch tun! Vielen Dank dafür!“
H. Multrus zum Seminar Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene
(BR 2) in Gaienhofen / Bodensee
L. Katzenberger
zum
Seminar
Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1 in Dresden
„Das Seminar war sehr gut für mich.
Durch den fachlich kompetenten Referenten und die tolle Seminarleitung
war es eine gelungene Seminarwoche.“
„Der Referent hat den schwierigen
Stoff gut und mit praxisnahen Beispielen vermittelt. Das abwechslungsreiche
Rahmenprogramm hat das Seminar
wunderbar aufgelockert. Ich fühlte
mich bei der AAS rundum bestens betreut.“
J. Neujahr zum Seminar Sozialrecht für
Betriebsräte in Baden-Baden
„Dieses Seminar war sehr informativ
für mich. Die Inhalte wurden von den
Referenten kompetent und spannend
vermittelt. Ich komme gerne wieder
und besuche weitere Seminare.“
182
A. Gausepohl zum AAS-Kongress 2013
in Berlin
D. Stanke zum Seminar Aktuelle
Rechtsprechung zum Arbeits- und
Betriebsverfassungsrecht in Hamburg
„Ein sehr aktuelles Seminar mit einem
erfahrenen Referenten. Für mich ist
dieses Seminar ein wichtiges Werkzeug, um qualitativ gute Betriebsratsarbeit leisten zu können.“
S. Blümel zum Seminar Typische
Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht in
Ostseebad Heringsdorf / Usedom
A. Hoffmann zum Seminar Mobbing
und Diskriminierung am Arbeitsplatz
- Teil 1 in Dresden
„Viele neue und aktuelle Themen wurden uns sehr gut vom Referenten vermittelt. Es war kurzweilig, teilweise
sogar spannend und nie langweilig. Referent, Seminarleiterin sowie das Hotel
waren erste Sahne. Vielen Dank und bis
bald.“
„Stoff, Inhalt und Vermittlungsweise
waren super. Die Unterlagen eignen
sich hervorragend zum Nacharbeiten.
Die Seminarleitung hat sich bestens
um unsere Belange gekümmert. Ein
rundum gelungenes Paket.“
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Ostseebad Baabe / Rügen
Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber in Ostseebad Göhren / Rügen
Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat in Ostseebad Binz / Rügen
183
183
Melanie Pitzer
Qualitätssicherung
184
184
SOZIALRECHT UND DEMOGRAFISCHER
WANDEL
Thema
Seite
Das lernen Sie
Sozialrecht für Betriebsräte
186
Sozialrechtliche Folgen bei der Beendigung
von Arbeitsverhältnissen, u. a. ALG I und II,
Krankengeld, gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitsunfall und Berufskrankheit
187
Arbeits- und Wegeunfall, Berufskrankheit,
Mitbestimmung des Betriebsrats
Die Rentenreform - Aktuelle
Rechtsfragen zur Rente
188
Gesetzliche Rahmenbedingungen nach
der Reform, Rente mit 63 oder 67?,
Mitbestimmungsrechte, Entgeltumwandlung
Betriebsrat und ältere Arbeitnehmer
189
Kündigungsrecht, Rechtsprechung des EuGH
und des BAG, Altersteilzeit, sozialrechtliche
Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
185
185
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Sozialrecht und demografischer Wandel
Sozialrecht für Betriebsräte
Aus dem Programm
Sozialrechtliche Fragen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Arbeitslosengeldanspruch
Arbeitslosmeldung und Antragstellung
Dauer und Höhe des Arbeitslosengelds
Eintritt einer Sperrzeit, § 159 SGB III
Rechtsfolgen der Sperrzeit
Ruhen des Anspruchs nach § 158 SGB III
Einfluss von Kündbarkeit und Kündigungsfristen
Umfang der Anrechnung der Abfindung
Termin
Ort
Kennung
20.06.-24.06. Köln
2514/2016
2016
Juni
November
28.11.-02.12.Berlin
4810/2016
Grundsicherung für Arbeitsuchende „Hartz IV“
Regelungen nach SGB II
Weitere Regelungen aus dem Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Aktuelle Änderungen
Die gesetzliche Rentenversicherung
Rentenleistungen
Berechnung der Rentenhöhe
Rente mit 63, 67 und Sonderfälle
Gleitender Übergang in die Rente, den Ruhestand
Erwerbsminderungsrente und Rentenbesteuerung
Zahlung von Krankengeld
Voraussetzungen für den Anspruch
Beginn der Krankengeldzahlung
Vergleich mit Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
Leistungshöhe und -dauer
Vergleichbare Leistungen
Die gesetzliche Unfallversicherung
Versicherte Personen
Beteiligung des Betriebsrats und Vorbeugung u. a. im Betrieb nach dem
BetrVG und Arbeitssicherheitsgesetz
Arbeitsunfall einschließlich Wegeunfall
Berufskrankheit
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Die wichtigsten Fragen des Sozialrechts für die Arbeit des
Betriebsrats
¡¡Sozialrechtliche Fragen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
¡¡Sozialrechtliche Regelungen für kranke und ältere Arbeitnehmer
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
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*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
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Sozialrecht und demografischer Wandel
Arbeitsunfall und Berufskrankheit
Aus dem Programm
Allgemeine Fragestellungen
Versicherte Personen
Prävention und Arbeitsschutz
Zuständigkeiten bei Arbeitsschutz und Prävention
Termin
Ort
Kennung
2016
Juli
04.07.-08.07.Berlin
2711/2016
Arbeitsunfall
Zusammenhang zwischen der ausgeübten Tätigkeit und dem
Unfallereignis
„Gefahren des täglichen Lebens“ und „allgemein wirkende Gefahr“
Ursächlicher Zusammenhang zwischen Unfallereignis und
Gesundheitsschaden
Folgen des Unfallereignisses
Mittelbare Unfallfolgen
Wegeunfall
Wege nach und von dem Ort der Tätigkeit
Unterbrechung, Umweg, Abweg
Fahrgemeinschaften
Berufskrankheit
Anerkannte Berufskrankheiten
Zusammenwirken mehrerer schädigender Einwirkungen
Hinzutritt einer weiteren Erkrankung zu einer Berufskrankheit
Abgrenzung der Berufskrankheit zum Arbeitsunfall
„Arbeitsbedingte Erkrankung“ und Berufskrankheit
Beweisanforderungen
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Heilbehandlungen, Rehabilitationsleistungen
Verletztengeld, Übergangsgeld
Rente an Hinterbliebene
Rolle des Betriebsrats
Betriebsratsaufgaben nach dem SGB VII
Mitbestimmung nach dem BetrVG
Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Wann ein Arbeitsunfall vorliegt
¡¡Wann man von einer Berufskrankheit spricht
¡¡Rechte und Pflichten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
¡¡Welche Verfahren und Formalitäten beachtet werden müssen
¡¡Wann die gesetzlichen Unfallversicherer leisten
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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weitere Teilnehmer:
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Sozialrecht und demografischer Wandel
Die Rentenreform - Aktuelle Rechtsfragen zur Rente
Aus dem Programm
Ausstieg aus dem Arbeitsleben - das ist zu beachten
Voraussetzungen zur Rente mit 67
Welche Folgen ein vorgezogener Renteneintritt hat
Abschläge und Besteuerung müssen berücksichtigt werden
Wie funktioniert Altersteilzeit - gesetzlich, tariflich oder auf Betriebsebene
Die neue Rente mit 63 - Was gilt seit 2015?
Änderungen bei der Arbeitslosigkeit seit den Hartz-Reformen
Termin
Ort
Kennung
25.01.-29.01. Köln
0408/2016
2016
Januar
April
04.04.-08.04.Berlin
1414/2016
Juni
27.06.-01.07. Ostseebad Göhren / Rügen2615/2016
Besonderheiten der Rentenarten
Erwerbsminderungsrente - wer erhält sie?
Verschiedene Altersrenten: Vom Antrag bis zur Auszahlung
Welche Voraussetzungen schreibt das Gesetz vor?
Wie berechnet sich der frühestmögliche und abschlagfreie
Rentenbeginn je nach Rentenart?
November
14.11.-18.11.Augsburg
4607/2016
Besonderheiten in der Altersteilzeit
Tarifliche, betriebliche und sonstige Möglichkeiten
Unterschiede zwischen Block- und kontinuierlichem Modell
Auswirkungen der Freistellungsphase für den Arbeitnehmer
Kürzungen von Rentenansprüchen
Einfluss von ALG I und II auf die Rentenhöhe
Was ist bei Krankengeldbezug zu beachten?
Wie die Rente versteuert wird
Praktische Hilfe
Grundsatzbeispiele zu Rentenbeginn und Rentenhöhe
Wie stellt man einen Rentenantrag?
Besondere Fälle: Versorgungsausgleich und freiwillige Rentenbeiträge
Altersteilzeitentgelt, Regelarbeitsentgelt, Hinzuverdienst zur Rente,
Einfluss steuerrechtlicher Bestimmungen
Besondere Lebenslagen:
Rentenversicherung bei Krankheit, Insolvenz oder Kurzarbeit
Betriebliche Umsetzungsvorschläge
Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen
Wie der Betriebsrat Arbeitnehmer beraten kann
Analysebeispiele bestehender Betriebsvereinbarungen
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Unterschiedliche Rentenarten kennen
¡¡Voraussetzungen von Rente mit 67
¡¡Wer mit 63 Rente beziehen kann
¡¡Beratungshilfen für den Betriebsrat
¡¡Berücksichtigung von Krankengeld oder Hartz IV bei der
Rentenhöhe
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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2. Teilnehmer:
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Sozialrecht und demografischer Wandel
Betriebsrat und ältere Arbeitnehmer
Arbeits- und sozialrechtliche Fragen bei der Beschäftigung
älterer Arbeitnehmer
Aus dem Programm
Problemfelder der Altersdiskriminierung
Altersgrenzenregelungen und sachgrundlose Befristung?
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Staffelung des Arbeitsentgelts nach Lebensalter?
Zulässigkeit von Altersgrenzenregelungen
Aktuelle Rechtsprechung
Ältere Arbeitnehmer und Kündigungsrecht
Sonderstellung Älterer im Kündigungsrecht
Sozialauswahl und tarifliche Kündigungsverbote
Kündigung wegen Leistungsminderung
Betriebsbedingte Kündigung statt Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag
Ältere Arbeitnehmer bei Interessenausgleich und Sozialplan
Berücksichtigung des Alters bei Sozialplänen
Ausschluss von Sozialplanleistungen
Begrenzung der Abfindung auf Höchstbeträge
Termin
Ort
Kennung
18.07.-22.07. Köln
2911/2016
2016
Juli
i
Übrigens!
Nach § 80 BetrVG kommt dem Betriebsrat die Aufgabe zu, darüber zu wachen, dass die zugunsten älterer Arbeitnehmer geltenden Gesetze eingehalten
werden. Darüber hinaus hat der Betriebsrat nach
dieser Vorschrift die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern. Aus diesen Gründen
handelt es sich hierbei um eine erforderliche Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, wenn im Betrieb ältere Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Ältere Arbeitnehmer in der Rechtsprechung von EuGH und BAG
Altersteilzeit
Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle
Grundlagen: Teilzeit
Urlaubsanspruch / Krankheit in den verschiedenen Modellen
Steuerrechtliche Auswirkungen / Aufstocken
Sozialrechtliche Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes
Anrechnung von Abfindungen
Eintritt einer Sperrzeit
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Rentenrechtliche Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Diskriminierungsschutz älterer Arbeitnehmer
¡¡Besonderheiten beim Kündigungsschutz und Abschluss
eines Sozialplans
¡¡Sozialrechtliche Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
¡¡Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
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Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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190
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Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
in Rostock
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
in Königswinter / Rhein
Betriebe ohne Tarifvertrag in Wismar / Ostsee
Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in Köln
Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) in Dresden
Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
in Winterberg
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
in Dresden
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
auf Norderney
D. Mühlpfort zum Seminar Das aktuelle Arbeitszeitrecht in Travemünde
„In meiner 26-jährigen Betriebsratsarbeit habe ich schon viele Seminare bei
der AAS besucht. Besonders beeindruckend finde ich immer wieder die kompetenten Referenten. Eine jederzeit
ansprechbare Seminarleitung und ein
wie immer tolles Rahmenprogramm
runden die qualitativ hochwertigen
AAS-Seminare ab.“
H. Sassenhagen zum Seminar Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in
Papenburg
„Das war mein bestes Seminar. Der
Referent ging auf jedes Problem ein
und war auch nach Seminarende für
uns ansprechbar. Der Seminarleiter
setzte sich mit allen Fragen auseinander - ganz toll gemacht. Super - immer
wieder.“
Th. Schuster zum Seminar Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3) in Dresden
„Für Betriebsräte bietet die AAS sehr
kompetente Leistungen. Die Referenten unterrichten sehr praxisorientiert
mit einem kooperativen Führungsstil.
Ich kann die erworbenen Kenntnisse
von AR 3 direkt im Betrieb anwenden,
da die Problemstellungen im Unternehmen zur Zeit alle aktiv sind. Das
Seminar war für mich eine gute Basis
für wichtige Entscheidungen und Beschlüsse in der Betriebsratsarbeit.“
J. McGrath zum Seminar Einführung in
das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
in Garmisch-Partenkirchen
„Das Seminar schafft eine essentielle
Grundlage für die Betriebsratsarbeit.
Es war praxisbezogen und bot Raum
auch auf aktuelle Themen und Probleme einzugehen. Der kompetente Referent und der engagierte Seminarleiter
machten das Seminar zu einer rundum
gelungenen Veranstaltung. Ich freue
mich schon auf die nächste Weiterbildung bei der AAS.“
U. Suhr zum Seminar Rhetorik für
Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter - Teil 1 in Ostseebad
Heringsdorf / Usedom
„Die praxisnahe Darstellung des Seminarthemas hilft mir in unserem Unternehmen, die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen besser vertreten
zu können. Das Rahmenprogramm
sorgt für eine angenehme Pause vom
Lernen und zum Austausch mit den
anderen Betriebsräten. Immer wieder
gut.“
S. Golla zum Seminar Einführung in das
Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in
Heidelberg
„Das Seminar war für meine Betriebsratstätigkeit und mich ein voller Erfolg.
Die Referentin war kompetent und
sehr sympathisch und die Seminarleiterin sorgte für ein abwechslungsreiches Programm während der Freizeit.
Ich freue mich schon auf mein nächstes
Seminar bei der AAS.“
P. Cyris zum Seminar Einführung in
das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
in Travemünde
B. W. Walther zum Seminar Protokollund Schriftführung im Betriebsrat in
Bremen
„Ein in allen Belangen gelungenes Seminar. Sowohl Referentin als auch Seminarleiter haben sich kompetent und
umfänglich um alle Teilnehmer gekümmert, so dass der Lernerfolg garantiert
war.“
„Da ich in den letzten Jahren eine Vielzahl von Seminaren bei der AAS besucht habe, kann ich die Organisation
der Veranstaltung und die Kompetenz
der Referenten uneingeschränkt weiterempfehlen. Auch die Kollegen meines Betriebsrats fühlen sich bei der
AAS gut aufgehoben und betreut.“
191
Sandra Walther
Rechtsabteilung
192
192
KOMMUNIKATION
UND
Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Thema
Seite
Das lernen Sie
Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1
196
Sicher und souverän auftreten und
kommunizieren
Rhetorik für Betriebsräte - Teil 2
197
Gekonnt verhandeln - überzeugen statt
überreden, schwierige Gespräche souverän
meistern
198
Konfliktprävention, Konflikte erkennen,
Streitgespräche zielgerichtet führen,
Teamdynamiken nutzen
199
Eigenarten und Verhaltensmuster deuten und
mit ihnen umgehen, Selbst- und Fremdbild
analysieren, Umgang mit verbalen Angriffen
200
Passende Gesprächsstrategien, Stärkung des
eigenen Profils, selbstbewusstes Auftreten
201
Hintergrundwissen und Rechtsgrundlagen zu
Personalgesprächen, Rollen der Beteiligten, vor,
während und nach dem Gespräch
202
Betriebliche Konflikte konstruktiv und fair lösen,
Tipps zum Umgang mit negativen Emotionen,
Mediation als Methode
203
Praxistipps für das Verfassen der Schreiben des
Betriebsrats, Kommunikationsstrategien, Reden
für die Betriebsversammlung
Die Öffentlichkeitsarbeit des
Betriebsrats - Teil 1
204
Nutzung von Internet und Intranet,
Gestaltung von Aushängen und Flugblättern,
Betriebsversammlungen vorbereiten
Die Öffentlichkeitsarbeit des
Betriebsrats - Teil 2
205
Koordination der Öffentlichkeitsarbeit,
Geheimhaltungspflichten, Durchführung von
Mitarbeiterbefragungen
NEU!
Uneinigkeit im Betriebsrat
NEU!
Umgang mit schwierigen
Menschen in der Betriebsratsarbeit
So verhandeln Sie mit der
Geschäftsführung auf Augenhöhe
NEU!
NEU!
Der Betriebsrat in Personalgesprächen
Betriebliche Probleme ohne
Arbeitsgericht klären
Schreib- und Kommunikationstraining für Betriebsräte
NEU!
NEU!
193
193
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
WARUM RHETORIK?
Ein Gespräch mit Conny Lindner
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
INTERVIEW
Welche Seminare sollten Betriebsratsmitglieder wann
besuchen?
Conny Lindner: Im ersten Rhetorik-Teil üben die Seminarteilnehmer den souveränen Auftritt, also die bestmögliche Vorbereitung und die reale Präsentation in Gesprächs- oder Vortragssituationen. Im zweiten Teil der
Seminarreihe wird Verhandlungssicherheit und Schlagfertigkeit erlernt: Wie können Betriebsratsmitglieder in
Konfliktsituationen flexibel und lösungsorientiert bleiben.
Diese Grundfertigkeiten können dann in den weiteren
Spezialseminaren ausgebaut werden.
„Der Betriebsrat wird für
den Arbeitgeber zu einem
Gesprächspartner, der sich auf
Augenhöhe unterhalten wird.“
Welchen Nutzen für die Betriebsratsarbeit ziehen die Seminarteilnehmer konkret aus den Rhetorik-Seminaren?
Business-Coachin und
Kommunikationstrainerin
Hallo Conny, als erfahrene Trainerin und Coach bist Du
unsere Kommunikationsexpertin. Warum sollten sich
Betriebsratsmitglieder mit dem Thema Rhetorik befassen?
Conny Lindner: Betriebsratsarbeit ist immer und in erster Linie Kommunikation! Betriebsräte stehen sofort nach
ihrer Wahl auf der betrieblichen Bühne, das weiß ich aus
eigener Erfahrung. Deshalb sollte ganz klar sein, was und
wie ich als Betriebsrat auftrete und wie ich kommuniziere.
In meiner Rolle als Betriebsrat brauche ich nicht nur das
fachliche, juristische Knowhow - ich muss auch wissen,
wie ich mit diesem Wissen umgehe. Zielsichere Kommunikation, sei es im Umgang mit den Kollegen oder dem
Arbeitgeber, bedeutet auch unerwartete Fallstricke - die
souverän gemeistert werden wollen.
194
194
Conny Lindner: Die Betriebsratsmitglieder werden im
eigenen Gremium und mit dem Arbeitgeber effizienter
arbeiten können, da Unsicherheiten im Auftreten und in
der Kommunikation verschwinden: Der Betriebsrat kann
seine Kernbotschaften schneller auf den Punkt bringen.
Persönliche Befindlichkeiten spielen dann keine große
Rolle mehr und es gelingt besser, sich auf die Sache zu
konzentrieren. In unseren Rhetorik-Seminaren wird das
Verständnis für gegenseitigen Respekt und Akzeptanz
gefördert. Und aus meiner Erfahrung weiß ich, dass sich
ein stimmiges Miteinander sofort positiv auf die betriebsratsinterne Arbeit, aber auch auf die Zusammenarbeit
von Betriebsrat und Arbeitgeber auswirkt. Der Betriebsrat
wird für den Arbeitgeber außerdem zu einem Gesprächspartner, der sich auf Augenhöhe unterhalten wird.
Conny, vielen herzlichen Dank für das Interview!
Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1 in Gelsenkirchen
195
195
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1
Sicher und souverän auftreten und kommunizieren
Aus dem Programm
Grundlagen der Kommunikation
Sender-Empfänger-Modell - einfache Regeln, die Missverständnissen
z. B. im Gremium vorbeugen
Sach- und Beziehungsebene - in heißen Sitzungen und Verhandlungen
nicht über die Stränge schlagen
Im Gespräch die Führung übernehmen und behalten
Fragen zielgerichtet platzieren
Abbau von Redehemmungen und Nervosität
Mut zur Schlagfertigkeit - den eigenen Stil finden
Angemessen Feedback geben
Ich- und Du-Botschaften - welchen Unterschied es für meinen
Gesprächspartner macht
Termin
Ort
Februar
15.02.-19.02.Garmisch-Partenkirchen 0709/2016
April
04.04.-08.04. Ostseebad Binz / Rügen
1415/2016
Mai
09.05.-13.05.Freiburg
1915/2016
Juni
20.06.-24.06. Köln
2515/2016
Juli
18.07.-22.07.Dresden
Rollenverständnis
Was bringt die BR-Rolle neben den Aufgaben mit sich?
Für welche Funktion bin ich am besten geeignet? Was sind meine
persönlichen Stärken?
Muss ich mich als Person im Betriebsrat neu erfinden?
Freigestellt oder nicht - Was heißt das im Umgang mit meinen
Kolleginnen und Kollegen?
Kennung
2016
2912/2016
September
12.09.-16.09. Hamburg
3713/2016
Oktober
24.10.-28.10. Berchtesgaden / Königssee4317/2016
November
21.11.-25.11.Berlin
4711/2016
Der souveräne Auftritt
Aus dem Stand in Führung gehen und überzeugen - vertraut mit
Moderationstechniken umgehen
Die richtige Wahl von Medien
Der Aufbau und Ablauf einer Rede für die jeweiligen Zuhörer
Punktgenaue Aussagen treffen
Präsenz und Klarheit in Gesprächen und Verhandlungen
Umgang mit ziellosen und störenden Beiträgen
Die Rede auf der Betriebsversammlung
Vorbereitung der Redebeiträge
Mit Sicherheit Präsenz auf der „Bühne“ zeigen
Mit dem Stichwortkonzept in der Hand vor die Belegschaft
Medienwechsel - damit die Versammlung spannend bleibt
Auftrittsqualität mit Körpersprache und Stimme verstärken
Entwicklung und Verbesserung des eigenen Präsentationsstils
Videounterstütze Praxisübungen
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Bessere Selbst- und Fremdeinschätzung mit fundierten
Video-Feedbacks
¡¡Präsenz bei Reden vor großen Gruppen und bei Verhandlungen
¡¡Persönliche Vorbereitung und strukturierter Aufbau für Ihren
überzeugenden Auftritt
¡¡Störungen souverän meistern
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
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Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Personalratsmitglieder
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Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
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2. Teilnehmer:
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Rhetorik für Betriebsräte - Teil 2
Betriebsräte verhandeln gekonnt - überzeugen statt überreden
Aus dem Programm
Grundlagen des freien Redens und Argumentierens
„Ich habe eine Meinung!“ Standpunkte aufzeigen und vertreten
Aktiv zuhören, respektieren und die Informationen nutzen
Andere Meinungen zulassen - die eigene Meinung vertreten
Die eigenen Strategien zum Abbau von Redehemmungen
Sicherheit als überzeugendster Verhandlungsfaktor
Überzeugungsstark in Diskussion und Verhandlung
Welches Ziel hat der Betriebsrat? Welche Kriterien sind zu benennen?
Argumentationspraxis gegenüber Arbeitgeber, Arbeitnehmern und
Betriebsratskollegen
Gut vorbereitet ist halb gewonnen: Mit diesen Tricks muss ich rechnen
Fair und stark - meine Verhandlungsstrategie
Welche Stellschrauben gibt es? Entwicklung und Aufbau von
Argumentationsketten
Wie zwinge ich mein Gegenüber zu konkreten Stellungnahmen?
Die Bedeutung von Minimal- und Maximalzielen: mein Spielraum für
den Kompromiss
Argumente am Verhandlungstisch schnell auswerten und zur
Gegenargumentation nutzen
Wie hindere ich den Arbeitgeber an der Schaffung vollendeter
Tatsachen?
Beeinflussung des Diskussionsklimas durch den Betriebsrat
Wann breche ich die Verhandlung ab?
Termin
Ort
Kennung
2016
März
14.03.-18.03.Berlin
1114/2016
Juli
04.07.-08.07. Prien am Chiemsee
2712/2016
September
19.09.-23.09. Ostseebad Göhren / Rügen3811/2016
Dezember
05.12.-09.12. Köln
4912/2016
Schwierige Gespräche - Rhetorik in Konfliktsituationen
Heikle Themen souverän ansprechen können
Die Nerven liegen blank, die Stimmung explosiv: meine persönliche
Ruhe-Strategie
Den Konflikt transparent gemacht: Eskalation und Deeskalation
Angemessenes Verhalten bei Aggression, Drohung, Wut oder Stress
Selbstsicheres Auftreten trainieren
Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien
Lösungsorientierte Gesprächsführung: ein konstruktives
Gesprächsergebnis erreichen
Sicherer Umgang mit „Killerphrasen“
Videounterstütze Praxisübungen
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Rhetorische Verhandlungstricks und „Spiele am
Verhandlungstisch“ erkennen
¡¡Eigene Reaktionsmöglichkeiten im eigenen Stil entwickeln
¡¡Mit persönlicher Strategie Ruhe im Konflikt bewahren
¡¡Konfliktlösungsstrategien lösungsorientiert einsetzen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
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Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Uneinigkeit im Betriebsrat
NEU!
Teambildung statt Blockbildung
Aus dem Programm
Konfliktprävention
Typische Konflikte und Blockbildungen in Gremien erkennen
Wehret den Anfängen: Konfliktsignale richtig deuten
Konfliktpotential nachhaltig entschärfen
Grüppchenbildung und starken Koalitionen vorbeugen
Verschiedene Interessen integrieren
Termin
Ort
Kennung
2016
April
11.04.-15.04. Timmendorfer Strand
1516/2016
November
14.11.-18.11.Dresden
4608/2016
Konflikte erkennen
Konfliktarten - die Unterschiede zwischen Konflikten und
Meinungsbildungsprozessen
Beteiligte und Betroffene unterscheiden
Selbstreflexion zum persönlichen Verhalten in Konfliktsituationen
Ein angemessenes Verhalten im Konflikt-Stress
Strategien für den Umgang mit Konflikten
Der nächste Schritt - Streitgespräche zielgerichtet führen
Führung in Streitgesprächen beibehalten
Erarbeitung eines Handlungsplans, wenn eigentlich keiner mehr
etwas sagen möchte
Die Parteien an einen Tisch bekommen - Was hilft außerhalb der
rechtlichen Zwänge?
Gesichtsverlust verboten: Konflikte konstruktiv und charismatisch
abhandeln
Respektvoller Umgang real
Passende Worte finden: treffsicher und klar kommunizieren
Die Unschlagbarkeit eines BR-Teams nutzen
Teamdiagnose: Teamdynamiken erkennen und positiv umkehren
Wir werden zu einem Team!
Gemeinsam Ziele im Betriebsrat bestimmen, von den Mitarbeitern
unterstützen lassen und solidarisch Erfolge feiern
Aufgabenverteilung im Gremium: Das ganze Gremium gelungen in
Arbeitsprozesse einbinden
Fallbeispiele
Analyse und Erarbeitung von Lösungen zu konkreten Konfliktsituationen
aus dem Betriebsalltag der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Frühzeitig gruppendynamische Prozesse erkennen, die sich
negativ auswirken könnten
¡¡Konflikten mit Ruhe begegnen
¡¡Im Gremium angemessen und führend reagieren
¡¡Erfolgsfaktoren eines starken Teams
¡¡Integration der Erfolgsfaktoren in das Gremium
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Max. Teilnehmer: ca. 15
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Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Umgang mit schwierigen Menschen in der
Betriebsratsarbeit
Aus dem Programm
Was ist „schwierig“ an schwierigen Mitmenschen?
Streithammel, Erbsenzähler, Sensibelchen oder Egoist: Unterschiede
erkennen und integrieren
Eigenarten und Verhaltensmuster deuten und damit umgehen
Destruktives Verhalten von Gremiumsmitgliedern: unerträgliche
Spielchen und Strategien durchschauen und unterbrechen
Perspektivwechsel: Verständnis für die Position und Motivation
des anderen erlangen
Termin
Ort
NEU!
Kennung
2016
Juni
13.06.-17.06. Ostseebad Göhren / Rügen2412/2016
November
21.11.-25.11.Willingen
4712/2016
Selbstbild - Fremdbild
Vorstellungen von den eigenen Eigenschaften im Rahmen der
Betriebsratsarbeit
Ist das, was ich tue, das, was ich will?
Wie ticke ich im Stress - Schwächen und blinde Flecken erkennen
Wie wirke ich auf schwierige Menschen?
Es gibt keinen zweiten ersten Eindruck
Woraus kann eine Gemeinsamkeit entstehen?
Der Umgang mit verbalen Angriffen
Meine persönliche Strategie, um Stressmomente abzubauen
In den alltäglichen Verhandlungen unfaire Taktiken erkennen und
aufdecken
Reale Sicherheit und Souveränität verbal und nonverbal verkörpern
Einwände und Vorwände unterscheiden können
Charme und Humor als wirkungsvolle Waffe einsetzen
Schlagfertigkeits-Techniken lernen und den Angreifer sprachlos machen
Fallbeispiele mit Videoanalyse
Analyse und Erarbeitung von Lösungen zu konkreten Konfliktsituationen
aus dem Betriebsalltag der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Schwierig sein oder so gesehen werden: Ursachen
¡¡Eigenart oder Verhaltensmuster: Schwierige Menschen
besser verstehen
¡¡Angriffen mit persönlichem Stil souverän begegnen
¡¡Schlagfertigkeit gezielt einsetzen können
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
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Personalratsmitglieder
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Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
So verhandeln Sie mit der Geschäftsführung
auf Augenhöhe
NEU!
Die richtigen Gesprächsstrategien und Umgangsformen finden
Aus dem Programm
Der Betriebsrat zeigt sich von der besten Seite!
Der Arbeitgeber hat mich ins Büro zitiert: selbstbewusst auftreten
Eigene Stärken erkennen und optimal nutzen
Wir haben als Betriebsrat einen Fehler gemacht: eigene Führungs- und
Handlungsfähigkeiten erweitern
Gesprächsstrategien erkennen und umlenken
Sicherheit und Stärke im Gespräch
Körpersprache authentisch und überzeugend einsetzen
Präsenz und Stimme stärken
Termin
Ort
Kennung
2016
März
07.03.-11.03. Timmendorfer Strand
1008/2016
September
26.09.-30.09.Düsseldorf
3911/2016
Die passenden Gesprächsstrategien finden
„Der Ton macht die Musik“ - mit Bewusstsein möglichen Irritationen
auf der Gegenseite begegnen
Sich verständlich und klar ausdrücken
„Als Menschen mögen wir uns“ - keine künstlichen Stimmungen
verbreiten, sondern den guten Draht wahren
Negative Emotionen - Der Betriebsrat lässt sich nicht mehr auf die
Palme bringen!
Kommunikationsstörende Verhaltensweisen analysieren und beseitigen
Das persönliche Kommunikationsprofil erkennen und weiterentwickeln
Angriffen und Provokationen gelassen entgegentreten
Kritik souverän und sachlich annehmen
Was Spontaneität und Schlagfertigkeit ausmacht - die Techniken kennen
und souverän nutzen
Die Auswirkungen von Ironie, Sarkasmus und Aggressionen
Heikle Themen souverän ansprechen können
Geben Sie sich mehr Profil: eine starke Persönlichkeit entwickeln
Ich bin wie ich bin - und kann noch mehr
„Es gibt keinen zweiten ersten Eindruck“ - Ihr Auftritt
Wie ticke ich - eigene Stärken und Schwächen erkennen und verstehen
Der Small-Talk ist sehr nützlich für mein Ergebnis
Wie reden wir uns an, mit „Sie“ oder „Du“?
Die Wahl der Worte und deren magische Wirkung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Stark und selbstbewusst auf Augenhöhe agieren
¡¡Konflikten mit Ruhe begegnen
¡¡Professionelles Gesprächsklima entwickeln
¡¡Situationen positiv und führend beeinflussen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten,
Personalratsmitglieder
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1. Teilnehmer:
1290,- €
weitere Teilnehmer:
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Der Betriebsrat in Personalgesprächen
Aus dem Programm
Hintergrundwissen zu Personalgesprächen
Welche Arten von Personalgesprächen gibt es?
Anlässe und Ziele von Personalgesprächen
Typischer Ablauf eines Personalgesprächs
Was macht faire Personalgespräche aus?
Termin
NEU!
Ort
Kennung
2016
April
18.04.-22.04.Winterberg
1618/2016
Oktober
17.10.-21.10. Ostseebad Scharbeutz
4216/2016
Rechtsgrundlagen
Was sagt das BetrVG, welche Paragrafen sind relevant?
Gibt es weitere zu beachtende Gesetze?
Die Möglichkeiten der Rechtsberatung und der Hinzuziehung Dritter
Personalgespräch = Arbeitszeit?
Die Rollen der Beteiligten
Die Führungskraft
Wann besteht für den Mitarbeiter Teilnahmepflicht, wann nicht?
Rollenklärung für den Betriebsrat im Personalgespräch
Grundsätzliche Ansatzpunkte für den Betriebsrat
Aufklärung der Belegschaft
Mitwirkung bei der Einführung regelmäßiger, standardisierter Gespräche
Der Betriebsrat vor dem Personalgespräch
Beratung des betroffenen Kollegen
Vorbereitung auf das Gespräch
Der Betriebsrat während des Gesprächs
Aktive Teilnahme oder nur physische Anwesenheit?
Angemessenes Gesprächsverhalten, speziell in Konfliktsituationen
Der Betriebsrat nach dem Gespräch
Dokumentation / Gesprächsprotokoll
Auswertung und ggf. erneute Beratung
Fallbeispiele und Gesprächsübungen
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Arten, Anlässe und Ziele von Personalgesprächen
¡¡Rechtsgrundlagen für Personalgespräche
¡¡Die Rollen der Beteiligten
¡¡Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Gesprächs
Seminardauer:
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Max. Teilnehmer: ca. 15
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Zu empfehlen für
Betriebsratsmitglieder
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
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Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht klären NEU!
Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
Aus dem Programm
Faire und einvernehmliche innerbetriebliche Lösungen finden
Konflikte zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber
Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Betriebsrat
Konflikte als Chance für schadhafte Themen nutzen und konstruktiv
Konsens bilden
Pragmatisch Lösungen schaffen - wir verhalten uns wie Erwachsene
Termin
Ort
Kennung
2016
Mai
09.05.-13.05. Ostseebad Sellin / Rügen 1916/2016
November
28.11.-02.12.Willingen
4811/2016
Tipps zum souveränen Umgang mit negativen Emotionen
Unfaire Angriffe des Arbeitgebers: in schwierigen Gesprächssituationen
kontern
In der Sitzung die Haltung nicht gewahrt - Wie stelle ich den guten
Draht wieder her?
Ich wurde zur Zielscheibe für die Geschäftsführung - drohendes
Konfliktpotenzial rechtzeitig entschärfen
Die andere Sichtweise verstehen und akzeptieren
Mediation als Methode zur außergerichtlichen Konfliktlösung im Betrieb
Das neue deutsche Mediationsgesetz im Arbeitsrecht
Ziele, Möglichkeiten und Grenzen
Die Rolle des Betriebsrats als Mediator und Mediationskompetenzen des
Betriebsrats
Anwendungsbereiche und Fallbeispiele der Mediation
Praktische betriebliche Probleme und deren Lösung durch
Mediation
Musterbetriebsvereinbarung zur Mediation im Betrieb nach § 88 BetrVG
Das Verhältnis von Mediation und Rechtsweg
Fallbeispiele mit Videoanalyse
Analyse und Erarbeitung von Lösungen zu konkreten Konfliktsituationen
aus dem Betriebsalltag der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Differenziertes Beurteilungsvermögen im Konflikt
¡¡Zielgerichtete Nutzung Ihrer Handlungsmöglichkeiten im
jeweiligen Konflikt-Stadium
¡¡Die Rolle des Mediators
¡¡Klare Einsatzmöglichkeiten einer Mediation
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
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2. Teilnehmer:
1190,- €
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Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Schreib- und Kommunikationstraining für Betriebsräte
NEU!
Auf allen Kanälen erfolgreich kommunizieren
Aus dem Programm
Inhalte der Betriebsratsarbeit wirksam zur Sprache bringen
Kerninhalte der Betriebsratsarbeit identifizieren
Botschaften verständlich formulieren
Kurz und knackig: Grundlagen des verständlichen Formulierens
Texte schreiben, die Aufmerksamkeit erregen und bei den Beschäftigten
ankommen
Aktives Schreibtraining für Bericht, Interview, Briefe an Geschäftsführung
oder Aushänge am schwarzen Brett
Schreiben für verschiedene Medien, vom Newsletter über Zeitung bis
Facebook
Termin
Ort
Kennung
2016
Juni
06.06.-10.06. Ostseebad Scharbeutz
2313/2016
November
14.11.-18.11.Berlin
4609/2016
Schreiben an die Geschäftsleitung zuverlässig verfassen Schreibwerkstatt
Einstellung: Wie finde ich die richtigen Worte für die Zustimmungsverweigerung?
Gründe der Zustimmungsverweigerung sicher formulieren
Versetzung: Wie schreibe ich’s? Verweigerung der Zustimmung präzise
beschreiben
Kündigung: Mit den passenden Worten das Beste für den Mitarbeiter
erreichen
Widerspruch bei einer Kündigung souverän ausarbeiten
Kommunikationsstrategie gegenüber der Geschäftsführung
Kommunikationsschwerpunkte setzen
Treffen mit der Geschäftsführung: Themen selbstsicher auf die
Agenda bringen
Das passende Medium zum Inhalt wählen
Reden für Betriebsversammlung, Ausschüsse und bei Gesprächen mit
dem Geschäftsführer
Packende Reden und Statements punktgenau und präzise formulieren
Reden professionell und fesselnd vortragen
Praktische Übungen für Reden und Statements
Rechtliche und inhaltliche Grenzen der Betriebsratskommunikation
Was der Betriebsrat kommunizieren darf und was nicht
Was der Betriebsrat kommunizieren sollte und was besser nicht
Aktuelle Rechtsprechung zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Wie mit „Hinguckern“ Aufsehen erregt werden kann
¡¡Rechtswirksames Verfassen von Schreiben
¡¡Abwechslungsreiche Gestaltung von BR-Zeitungen
¡¡Spannendes Vortragen einer selbst geschriebenen Rede
¡¡Welche Themen zu welchem Zeitpunkt kommuniziert werden
dürfen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
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Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten,
Personalratsmitglieder
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Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
203
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Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 1
So wecken Sie die Aufmerksamkeit Ihrer Belegschaft
Aus dem Programm
Grundsätze der Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebsrat
Interne Öffentlichkeit - die Zielgruppen analysieren
Aussagen des BetrVG zur Öffentlichkeitsarbeit: Möglichkeiten und
Grenzen
Grundsätze und Erfolgsfaktoren für das wirksame und positive
„Verkaufen“ der Betriebsratsarbeit
Termin
Ort
Kennung
11.04.-15.04. Köln
1517/2016
2016
April
Oktober
24.10.-28.10. Hamburg
4318/2016
Das Phänomen der Betriebsräte-Verdrossenheit: So wecken Sie
Interesse für Ihre Arbeit
Entwurf und Gestaltung unterschiedlicher Kommunikationsmittel
Besser texten: Intranet-Texte, E-Mails und Aushänge, die wirklich
verstanden werden
Praktische Übungen am PC zu Entwurf und Gestaltung von
z. B. Aushängen, Flugblättern, Mitarbeiterzeitungen
Medien gestalten mit einfachen Mitteln: So erreichen Sie die Belegschaft
Die erfolgreiche Betriebsversammlung
Garantiert voller: Werbung für die Betriebsversammlung
Info-Struktur: Informationen auf den Punkt bringen
Der fesselnde Tätigkeitsbericht
Mehr Wortmeldungen: So aktivieren Sie das Publikum
Zahlreiche konkrete Ideen für Kampagnen: So setzen Sie eigene
Themen auf die Agenda
Beteiligung der Belegschaft an der Betriebsratsarbeit
Mögliche Formen der Beteiligung über den Wahlakt hinaus
Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung
Ein PC-Arbeitsplatz
pro Seminarteilnehmer
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Grundprinzipien der effektiven Öffentlichkeitsarbeit
¡¡Veröffentlichungen des Betriebsrats informativ und
ansprechend gestalten
¡¡Bedeutung einer systematischen Öffentlichkeitsarbeit
¡¡Einsatz unterschiedlicher Medien für die Öffentlichkeitsarbeit
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
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Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder
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Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
204
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Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 2
Mehr Einfluss durch gezielte Kommunikation
Aus dem Programm
Koordination der Öffentlichkeitsarbeit - auch in großen oder
dezentralen Gremien
Koordination der Informationsrechte und -pflichten zwischen örtlichen
Betriebsräten und Konzern- bzw. Gesamtbetriebsrat
Schnelle und unternehmensweite Information der gesamten Belegschaft:
Technische Möglichkeiten
Termin
Ort
Kennung
2016
Juli
04.07.-08.07.Düsseldorf
2713/2016
Der Informationsausschuss
Koordination des Ausschusses u. a. mithilfe von Online-Tools
Aufgabenteilung im Ausschuss
Technische und inhaltliche Endredaktion Ihrer Informationsmedien:
Praktische Beispiele am PC
Geheimhaltung und Information
Aktuelle Urteile
Grenzen der Meinungs- und Pressefreiheit im Betrieb
Urheberrechte: Was Sie beachten müssen
Sanktionen bei Verstößen gegen Geheimhaltungspflichten
Autonome Pressearbeit des Betriebsrats
Gründe für eine unabhängige Pressearbeit des Betriebsrats
So reagieren Sie, wenn ein Journalist anruft
Die Krisen-PR des Betriebsrats
Aufbau und Pflege von Pressekontakten
Mitarbeiterbefragungen
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Befragungen des Arbeitgebers
Rechte des Betriebsrats und des Gesamtbetriebsrats bei der Durchführung eigener Befragungen
Datenschutzrechtliche Aspekte und Anonymität
Fragebogenerstellung: Praktische Übungen am PC
Ein PC-Arbeitsplatz
pro Seminarteilnehmer
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Rechtliche Rahmenbedingungen für die Öffentlichkeitsarbeit
des Betriebsrats
¡¡Koordination der Öffentlichkeitsarbeit
¡¡Grundlagen der Pressearbeit des Betriebsrats
¡¡Praktische Übungen: Online-Tools, Informationsweiterleitung, Fragebogen, Pressearbeit
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
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IHR SCHULUNGSANSPRUCH
Vorsitzende und Stellvertreter
Egal, ob es um eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber geht, ob eine Rede
auf einer Betriebsversammlung gehalten werden soll, ob eine konstruktive Diskussion oder ein Beratungsgespräch mit einem Arbeitskollegen zu
führen ist, immer sind komplexe rhetorische Fähigkeiten gefragt. Die Teilnahme an Rhetorik- und Kommunikationsschulungen wird vom Bundesarbeitsgericht auf jeden Fall für Betriebsratsmitglieder in „herausgehobener Stellung“, wie Betriebsratsvorsitzende oder Stellvertreter, anerkannt.
Was sagt die Rechtsprechung?
BAG vom 15.02.1995 - 7 AZR 670/94
... Sind vielmehr ... die Verhältnisse im
Betrieb und im Betriebsrat so gelagert,
dass der Betriebsrat seine gesetzlichen
Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen
kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten
bestimmter Betriebsratsmitglieder durch
Teilnahme an einer hierfür geeigneten
Schulungsveranstaltung verbessert werden, so kann auch die Entsendung dieser
Betriebsratsmitglieder zu einer Rhetorikschulung im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG
erforderlich sein. Zu denken ist etwa an
Schulungsveranstaltungen über Diskussionsleitung für Betriebsratsvorsitzende
und ihre Stellvertreter.
Deshalb können unsere Rhetorikschulungen für alle Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertreter erforderlich sein.
Ein Musterschreiben finden Sie auf
Seite 208.
206
206
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Sonstige Betriebsratsmitglieder
Was sagt die Rechtsprechung?
LAG Schleswig-Holstein vom 04.12.1990 - 1 TaBV 21/90
Wie jedes Betriebsratsmitglied allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts benötige, brauche jedes Betriebsratsmitglied auch Grundwissen darüber, wie es
die Anliegen der von ihm Vertretenen bei Gesprächen, Diskussionen und Verhandlungen
im Rahmen der Betriebsratsarbeit am wirksamsten zur Geltung bringe.
Wie gehe ich praktisch vor?
1.
Sie müssen sich überlegen, welche konkreten Aufgaben aktuell oder in
absehbarer Zeit anstehen, für die Sie besondere rhetorische Fähigkeiten
benötigen.
In Betracht kommen z. B.
- als schwierig eingestufte Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über Betriebsvereinbarungen, Kündigungen, Versetzungen, Überstunden oder sonstige Fragen
- anstehende Betriebs- oder Abteilungsversammlungen, auf denen Reden gehalten werden müssen (auf Versammlungen zu sprechen ist nicht nur Aufgabe des / der Betriebsratsvorsitzenden!)
- eine schwierige interne Kommunikation im Betriebsratsgremium
- anstehende Konfliktlösungsgespräche mit Mitarbeitern
2.
3.
4.
Dann ist zu prüfen, ob die entsprechenden Mitglieder über die notwendigen Fachkenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um diese Aufgaben sach- und
fachgerecht wahrnehmen zu können. Ein Argument kann dabei die Tatsache
sein, dass das Betriebsratsmitglied noch keine Rhetorikschulungen besucht
hat.
Dann müssen Sie anhand des Themenplans der Schulung erklären, weshalb
das vermittelte Wissen für Sie, in Anbetracht der anstehenden Aufgaben
und der fehlenden Kenntnisse, erforderlich ist. Ein Argument ist hierbei,
dass Verhandlungskompetenz und rhetorische Fähigkeit grundsätzlich nicht
durch das Lesen von Fachliteratur oder die Hinzuziehung eines Sachverständigen erworben werden können. Hier kommt nur eine Schulung durch einen kompetenten Trainer mit vielen praktischen Übungen in Betracht.
In Bezug auf das zu entsendende Betriebsratsmitglied sollte noch begründet werden, warum gerade dieser Kollege bzw. diese Kollegin für die Schulung ausgewählt wurde. Als Grund kommt in Betracht, dass die entsprechende Person vom Betriebsrat mit einer Verhandlungsführung beauftragt
worden ist oder Beratungsgespräche mit Mitarbeitern führen soll oder auf
der nächsten Betriebs- oder Abteilungsversammlung eine Rede halten soll.
207
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Musterschreiben gegen Ablehnung Rhetorikschulung/
Betriebsratsvorsitzende(r), Stellvertreter(in)
Auch als Download
im Internet:
www.aas-seminare.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom __________________ haben Sie die Erforderlichkeit für die vom Betriebsrat beschlossene
Teilnahme von _________________________ an der Schulung ______________________________ verneint.
Die Erforderlichkeit ist jedoch zu bejahen.
Das Bundesarbeitsgericht hat anerkannt, dass die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu einer Rhetorikschulung erforderlich sein kann, wenn die Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat so gelagert sind, dass
der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder durch Teilnahme an einer hierfür geeigneten Schulungsveranstaltung
verbessert werden (BAG vom 15.02.1995 - 7 AZR 670/94).
Entsprechend dieser Rechtsprechung müssen wir feststellen, dass _________________ seine/ihre gesetzlichen
Aufgaben nur sachgerecht erfüllen kann, wenn er/sie die auf dem von uns beschlossenen Seminar vermittelten
rhetorischen Kenntnisse erlangt.
Die Aufgaben des/der Betriebsratsvorsitzenden bestehen im Wesentlichen darin, Beratungen in Betriebsratssitzungen zu strukturieren, Diskussionen zu leiten und darauf hinzuwirken, dass sachgerechte Beschlüsse
gefasst werden. In Betriebs- und Abteilungsversammlungen hat der/die Vorsitzende den Rechenschaftsbericht
abzugeben, die Diskussion zu leiten, Wortbeiträge zu strukturieren und auf eine genaue Beantwortung von
Fragen hinzuwirken. Bei Verhandlungen mit dem/der Arbeitgeber(in) hat der/die Betriebsratsvorsitzende als
Verhandlungsführer(in) auf Arbeitnehmerseite den Standpunkt des Betriebsrats darzustellen, Gemeinsamkeiten festzustellen, Unterschiede in der Bewertung von Problemen aufzuzeigen und auf eine sachgerechte
Lösung hinzuwirken. Schließlich muss er/sie im Gespräch mit Belegschaftsmitgliedern bei Konflikten am
Arbeitsplatz in der Lage sein, den vorgetragenen Sachverhalt genau zu erfassen, durch gezielte und auf die
jeweilige Ausdrucksmöglichkeit ausgerichtete Fragen den Problemkreis zu ermitteln und eine sachgerechte
Bearbeitung gegenüber den Beschäftigten darzustellen.
Für Stellvertreter/in
Herr/Frau ______________ muss als Stellvertreter(in) den/die Betriebsratsvorsitzende(n) regelmäßig bei
seiner/ihrer Abwesenheit vertreten, so dass auch er/sie die entsprechenden Kenntnisse benötigt.
Zur Zeit wird konkret beraten und verhandelt über ______________ (z. B. Umsetzung von Betriebsvereinbarungen, Abbau von Gleitzeitstunden, Einstellung von Leiharbeitnehmern, befristet beschäftigte Arbeitnehmer,
Stellenbeschreibungen, Leistungsbeurteilungen etc.).
Herr/Frau __________________ verfügt nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die eine
sachgerechte Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, Betriebsratssitzungen oder Betriebsversammlungen etc. gewährleisten kann. Verhandlungskompetenz und rhetorische
Fähigkeiten können grundsätzlich nicht durch das Lesen von Fachliteratur oder die Hinzuziehung eines Sachverständigen erworben werden.
Hier kommt nur eine Schulung durch einen kompetenten Trainer mit vielen praktischen Übungen in Betracht.
Dass die Schulungsinhalte der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH erforderliche
Kenntnisse vermitteln, ergibt sich aus der Seminarankündigung.
Wir bitten Sie um Antwort auf dieses Schreiben bis zum _________________.
Mit freundlichen Grüßen
________________________________
Unterschrift Betriebsratsvorsitzende/r
208
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Musterschreiben gegen Ablehnung sonstige
Betriebsratsmitglieder
Auch als Download
im Internet:
www.aas-seminare.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom __________________ haben Sie die Erforderlichkeit für die vom Betriebsrat beschlossene
Teilnahme von _________________________ an der Schulung ______________________________ verneint.
Die Erforderlichkeit ist jedoch zu bejahen.
Das Bundesarbeitsgericht hat anerkannt, dass die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu einer Rhetorikschulung erforderlich sein kann, wenn die Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat so gelagert sind, dass der
Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder durch Teilnahme an einer hierfür geeigneten Schulungsveranstaltung
verbessert werden (BAG vom 15.02.1995 - 7 AZR 670/94).
Entsprechend dieser Rechtsprechung müssen wir feststellen, dass ________________ seine/ihre gesetzlichen
Aufgaben nur sachgerecht erfüllen kann, wenn er/sie die auf dem von uns beschlossenen Seminar vermittelten
rhetorischen Kenntnisse erlangt.
Das Betriebsverfassungsgesetz enthält eine Reihe von Aufgaben, für die rhetorische Fähigkeiten notwendig
sind. Unabhängig von der jeweiligen Funktion eines Betriebsratsmitgliedes besteht die Pflicht zur Teilnahme
und aktiven Mitwirkung an Betriebsratssitzungen, § 30 BetrVG. Alle Betriebsratsmitglieder haben auch an den
monatlichen Besprechungen nach § 74 Abs. 1 BetrVG teilzunehmen. Schließlich müssen sie im Gespräch mit
Belegschaftsmitgliedern bei Konflikten am Arbeitsplatz in der Lage sein, den vorgetragenen Sachverhalt genau
zu erfassen, durch gezielte und auf die jeweilige Ausdrucksmöglichkeit ausgerichtete Fragen den Problemkreis
zu ermitteln und eine sachgerechte Bearbeitung gegenüber den Beschäftigten darzustellen. Daneben stehen
Betriebs- und Abteilungsversammlungen an, auf denen ______________________ Redebeiträge halten muss.
Zur Zeit wird konkret beraten und verhandelt über ________________________________ (z. B. Umsetzung
von Betriebsvereinbarungen, Abbau von Gleitzeitstunden, Einstellung von Leiharbeitnehmern, befristet beschäftigte Arbeitnehmer, Stellenbeschreibungen, Leistungsbeurteilungen etc.).
Als aktives Betriebsratsmitglied benötigt _________________________ deshalb rhetorische Grundkenntnisse,
die es ihr/ihm ermöglichen, sich strukturiert und angstfrei sowohl gegenüber der Belegschaft als auch gegenüber der Geschäftsführung zu äußern.
_______________________ hat noch keine Rhetorikveranstaltungen besucht, auf denen diese Fähigkeiten
vermittelt wurden. Verhandlungskompetenz und rhetorische Fähigkeiten können grundsätzlich nicht durch das
Lesen von Fachliteratur oder die Hinzuziehung eines Sachverständigen erworben werden. Hier kommt nur eine
Schulung durch einen kompetenten Trainer mit vielen praktischen Übungen in Betracht. Dass die Schulungsinhalte der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH erforderliche Kenntnisse vermitteln, ergibt sich aus der Seminarankündigung.
Wir bitten Sie um Antwort auf dieses Schreiben bis zum _________________.
Mit freundlichen Grüßen
________________________________
Unterschrift Betriebsratsvorsitzende/r
209
Heidrun Zeitler
Qualitätssicherung
210
210
ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ
Thema
Seite
Das lernen Sie
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1
212
Rechtliche Grundlagen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes und Aufgaben des
Betriebsrats
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2
213
Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes,
Gefährdungsbeurteilung, Managementsystem
OHRIS, Mitbestimmung des Betriebsrats
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1
214
Rechtliche Grundlagen, Pflichten der
Beteiligten, Mitbestimmungsrechte des
Betriebsrats, Folgen der Nichteinführung
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 2
215
Praktische Umsetzung im betrieblichen Alltag,
Erfahrungsaustausch, aktuelle Rechtsprechung,
Best Practice Beispiele
BEM und krankheitsbedingte Kündigung
216
Rechtsgrundlagen BEM und Kündigung, BEMBV, Kündigungsschutzklage
Die Arbeitsstättenverordnung
218
Definition, Regelungen der ArbStättV,
Checkliste zum Erfassen der Arbeitsstätte,
Mitbestimungsrecht des BR
Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss
219
Pflicht zur Bildung, Aufgaben, rechtlicher
Rahmen, Dokumentationspflichten
220
Aufgaben des BR beim Arbeits- und
Gesundheitsschutz, Inhalte einer BV,
Tipps für die Praxis
221
Auffrischung der Kenntnisse zum Arbeitsund Gesundheitsschutz, Vorbereitung des
Messebesuchs, Besuch der Messe
Betriebliches Gesundheitsmanagement
222
Ziele und Nutzen eines Betrieblichen
Gesundheitsmanagements, Projektfahrplan
für die Einführung und Umsetzung
Betrieblicher Gesundheitsmanager
(TÜV®)
223
Aufgaben, Rechte und Pflichten eines
Betrieblichen Gesundheitsmanagers,
notwendiges Wissen für die Prüfung
Krankheitsbedingte Fehlzeiten
224
Rechte und Pflichten im Krankheitsfall,
Vorlage der AU-Bescheinigung,
Beteiligungsrecht des BR, BEM
NEU!
Die Betriebsvereinbarung zu
Arbeits- und Gesundheitsschutz
verhandeln
Arbeitsschutz Aktuell - Das AASBegleitseminar zur Messe 2016
NEU!
NEU!
211
211
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1
Aus dem Programm
Was ist Arbeits- und Gesundheitsschutz?
Arbeitsbelastung und ihre möglichen Folgen für den
menschlichen Organismus
Zahlen, Daten, Fakten zum betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Arbeitsunfall
Berufskrankheiten
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr
Wegeunfall
Die inner- und außerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation
Personen, Institutionen
Aufgaben, Handlungsfelder, Zusammenarbeit
Gesetzlicher Handlungsrahmen der betrieblichen
Arbeitsschutzexperten
Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
Termin
Ort
Kennung
2016
Januar
18.01.-22.01. Willingen
0306/2016
Februar
29.02.-04.03. Berlin
0909/2016
März
14.03.-18.03. Berchtesgaden / Königssee1108/2016
April
11.04.-15.04. Freiburg
1508/2016
Mai
09.05.-13.05. Düsseldorf
1909/2016
Juni
06.06.-10.06. Dresden
2308/2016
Juli
04.07.-08.07. St. Peter-Ording
2706/2016
August
Gesetzliche Grundlagen
Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und
ihre Rangfolge
Die Wirkungen der europäischen Richtlinien auf die bundesdeutsche
Gesetzgebung
Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzverordnungen
Arbeitssicherheitsgesetz
Arbeitsstättenverordnung
Verordnungen der Berufsgenossenschaften
Erfolgsermittlung der staatlichen Überwachungsorgane
Die betriebsverfassungsrechtlichen Normen, Aufgaben,
Rechte und Pflichten des Betriebsrats
Überwachungsaufgaben nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
Mitwirkung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz und bei der Gestaltung
des Arbeitsplatzes, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
08.08.-12.08. Heidelberg
3204/2016
September
26.09.-30.09. Ostseebad Göhren / Rügen3907/2016
Dezember
05.12.-09.12. Hamburg
4908/2016
i
Übrigens!
Das Arbeitsgericht Bamberg hält dieses Seminar in
seiner Entscheidung vom 05.11.2012 - 2 BVGa 3/12
für „offensichtlich“ erforderlich.
Die Schulung der AAS steht unter dem Überbegriff
„Was ist Arbeits- und Gesundheitsschutz?“.
Hierüber müssen sich alle Betriebsräte in deutschen Betrieben Information durch entsprechende
Schulung beschaffen dürfen.
Strategisches Vorgehen des Betriebsrats
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Die Aufgaben der betrieblichen Gesundheitsschutzexperten
¡¡Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
¡¡Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für den
betrieblichen Gesundheitsschutz
¡¡Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
212
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2
Aus dem Programm
Termin
Ort
Kennung
Aktuelle Daten zur Arbeitsbelastung
2016
Situation in den Betrieben
Umfragen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes,
staatliches Verhalten im Arbeitsschutz
15.02.-19.02. München
Wesentliche Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
Zielsetzung des Arbeitsschutzgesetzes
Grundpflichten des Arbeitgebers
Schaffung einer dynamischen Arbeitsschutzstruktur
Verknüpfung von Technik, Arbeitsbedingungen und sozialen
Einflüssen bei Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation
Juni
Umsetzung der Arbeitsschutzgesetzgebung im Unternehmen
Gefährdungsbeurteilung
Belastungen erkennen und Handeln z. B. bei Gefahrstoffen, Lärm,
Ergonomieproblemen, Bildschirmarbeit, Stress
Das innerbetriebliche Arbeitsschutzsystem
Aufgabe und Stellung der innerbetrieblichen
Arbeitsschutzverantwortlichen
Arbeitsschutzausschuss
Erste Hilfe
Unterweisung der Beschäftigten
Arbeitsschutzmanagementsysteme am Beispiel von OHRIS
Februar
0705/2016
April
04.04.-08.04. Hamburg
1410/2016
20.06.-24.06. Ostseebad Göhren / Rügen2507/2016
August
01.08.-05.08. Köln
3107/2016
September
12.09.-16.09. Konstanz / Bodensee
3709/2016
Oktober
24.10.-28.10. Willingen
4310/2016
Dezember
12.12.-16.12. Berlin
5006/2016
i
Übrigens!
Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) sind in jedem Betrieb wichtig. Die herausragende Bedeutung für die Betriebsratsarbeit hat das
Bundesarbeitsgericht festgestellt: Schulungsveranstaltungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung
(Arbeitssicherheit) sind grundsätzlich im Sinne des
§ 37 Abs. 6 BetrVG als erforderlich anzusehen (BAG
vom 15.05.1986 - 6 ABR 74/83).
Gesundheitsförderung im Betrieb
Gesundheitszirkel, Krankenrückkehrgespräche,
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Betriebsvereinbarungen
Strategisches Vorgehen des Betriebsrats
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Die Aufgaben der betrieblichen Gesundheitsschutzexperten
¡¡Gefährdungsbeurteilung in Büro, Verwaltung und Produktion
¡¡Grundstrukturen von betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystemen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
213
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1
Gestaltungsmöglichkeiten und Rechte des Betriebsrats
Aus dem Programm
Rechtliche Einbettung in das SGB IX
Inhalt der Regelung
Zielgruppe / geschützter Personenkreis
Geltung auch für nicht schwerbehinderte Menschen
Verpflichtete Arbeitgeber
Die Jahresfrist und der Sechs-Wochen-Zeitraum
Pflichten der Beteiligten
Arbeitgeber, Beschäftigte, Betriebs- oder Personalrat,
Rehabilitationsträger und Servicestellen
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
Folgen bei Nichteinführung des BEM
Krankheitsbedingte Kündigung
Erzwingung durch den Betriebsrat
Erzwingung durch den Beschäftigten
Schadenersatzanspruch des Beschäftigten
Ziele und Bedeutung des BEM
Die Vorgehensweise bei der Umsetzung des BEM
Die Chance für das Unternehmen und die Mitarbeiter
Prävention zur Vermeidung von chronischen Erkrankungen
Krankheitsbedingte Kündigung als Ultima Ratio
Die Bedeutung und Arbeitsweise des BEM-Teams
Inhaltliche Gestaltung einer Betriebsvereinbarung
Prämien für das Einführen eines BEM
Termin
Ort
Kennung
01.02.-05.02. Trier
0509/2016
29.02.-04.03. Timmendorfer Strand
0911/2016
2016
Februar
April
25.04.-29.04. München
1718/2016
Mai
23.05.-27.05. Ostseebad Sellin / Rügen 2106/2016
Juni
20.06.-24.06. Gaienhofen / Bodensee
2516/2016
Juli
25.07.-29.07. Hamburg
3009/2016
August
22.08.-26.08. Köln
3408/2016
September
19.09.-23.09. Prien am Chiemsee
3812/2016
Oktober
17.10.-21.10. Berlin
4217/2016
November
14.11.-18.11. Winterberg
4610/2016
Abgrenzung zu Krankenrückkehrgesprächen
Ziele von Krankenrückkehrgesprächen
Passen Krankenrückkehrgespräche und BEM zusammen?
Prozesskette des BEM-Verfahrens
Anlässe und Fristen für BEM-Gespräche
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Bedeutung von BEM für den Betriebsrat und für das
Unternehmen
¡¡Die Rolle des Betriebsrats bei der Umsetzung eines BEM
¡¡Betriebsvereinbarung inhaltlich gestalten
¡¡BEM ins Unternehmen bringen und leben
¡¡Umgang mit krankheitsbedingter Kündigung nach BEM
¡¡Abbau von Widerständen gegenüber BEM
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
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Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten,
Personalratsmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
214
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 2
Praktische Umsetzungen im betrieblichen Alltag
Aus dem Programm
Aspekte der aktuellen Rechtsprechung
Inhalt der Regelung
Zielgruppe / geschützter Personenkreis
Geltungsbereich
Verpflichtete Arbeitgeber
Die Jahresfrist und der Sechs-Wochen-Zeitraum
Grundsatzurteile (BAG / LAG)
Grundhaltung der Beteiligten und Akzeptanz des BEM
Aktuelle Resonanz aus Sicht von Arbeitgeber, Beschäftigten,
Betriebs- oder Personalrat und externen Beteiligten
(Rehabilitationsträger, Servicestellen)
Termin
Ort
Kennung
2016
Februar
22.02.-26.02. Berlin
0810/2016
Juni
13.06.-17.06. Heidelberg
2413/2016
August
29.08.-02.09. Timmendorfer Strand
3510/2016
November
28.11.-02.12. München
4812/2016
BEM als Baustein der Gesundheitsförderung und
Mitarbeiterzufriedenheit
Akzeptanz und Durchführung von BEM im Unternehmen
Erfahrungsaustausch „BEM“
Welche Veränderungen hat die Arbeit mit BEM ergeben, was konnte
beibehalten werden?
Hemmnisse und Chancen bei der Umsetzung des BEM
Umgang mit Belastungen als Folge des BEM
Die individuelle Bedeutung und Arbeitsweise der Beteiligten
Das Gute im Schlechten und das Schlechte im Guten
Einführen neuer Sicht- und Handlungsweisen
Prävention in der Arbeit mit BEM - Individuelle
Abgrenzung und Selbstschutz
Rückschlüsse der Teilnehmer aus der Arbeit im BEM
Praxisübungen zur Umsetzung in den betrieblichen Alltag
Das Grundmuster eines guten Kontakts
Lösungsorientierte Gesprächsführung
Die Rollen und Aufgaben der Gesprächspartner
Selbstwirksamkeit im Gespräch / Video-Feedback
Elemente der systemischen Beratung
Fallbeispiele von BEM-Gesprächen
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Betriebsverfassungs- und arbeitsrechtliche Kenntnisse zu BEM auf den aktuellen Stand bringen
¡¡Neue Ideen und Anregungen zu BEM gewinnen
¡¡„Aus der Praxis für die Praxis“ - wie andere Unternehmen BEM durchführen
¡¡Praxisorientierte Gesprächsübungen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
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Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten,
Personalratsmitglieder
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Seminargebühr:
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1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
NEU!
BEM und krankheitsbedingte Kündigung
Vermeidung einer Kündigung und Strategien nach der Kündigung
Aus dem Programm
Was bedeutet BEM und wann ist es durchzuführen?
Gesetzliche Grundlage, Durchführung und Beteiligte
Mitbestimmungsrechte des BR: Rechtsprechung
Betriebsvereinbarungen zum BEM: „Must-haves“
Durchsetzung vor der Einigungsstelle
Sanktionen gegen den Arbeitgeber, wenn er kein BEM anbietet
Schadenersatz, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeitenverfahren
Termin
Ort
Kennung
2016
April
04.04.-08.04. Norderney
1416/2016
Juli
18.07.-22.07. Köln
2913/2016
Oktober
24.10.-28.10. Berlin
4319/2016
Kündigung droht / vorbeugende Maßnahmen
Strategien im BEM-Gespräch
Position und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Welche Infos über Krankheiten sollten preisgegeben werden?
BEM und ärztliche Schweigepflicht
BEM und Datenschutz / Datenverbleib in BEM-Akte / Personalakte?
Welche Beteiligten sollten einbezogen werden?
Inanspruchnahme externer Helfer - Wer hilft wann?
Mögliche Ziele des erfolgreichen BEM / Alternativen zur Kündigung
Die krankheitsbedingte Kündigung
Unterschiede: Dauererkrankung und häufige Kurzerkrankungen
Die negative Gesundheitsprognose / Angriffspunkte
Verhältnismäßigkeitsprüfung: Was bedeutet das im Einzelnen?
Beteiligung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG
Strategien bei durchgeführtem oder nicht durchgeführtem BEM
Kündigung erfolgt ohne oder trotz Durchführung des BEM
Folgen der Ablehnung des BEM
Konsequenzen für das arbeitsgerichtliche Verfahren
Kündigungsschutzklage
Voraussetzungen nach dem Kündigungsschutzgesetz
In welchen Fallkonstellationen ist eine Klage sinnvoll?
Die Klage nach dem durchgeführten BEM / ohne durchgeführtes BEM
Strategien vor dem Arbeitsgericht
Inhalte der Klageschrift, Sachvortrag in der Gerichtsverhandlung
Klageziel Wiedereinstellung, Alternativen zur Wiedereinstellung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Voraussetzungen des BEM
¡¡Inhalt einer Betriebsvereinbarung BEM
¡¡Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung
¡¡Einfluss des BEM auf die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung
¡¡Beteiligungsrecht des BR bei Kündigungen: Strategien des BR
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
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Betriebsratsmitglieder
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Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
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Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
WARUM BEM UND KÜNDIGUNG?
Ein Gespräch mit Sandra Mihatsch
INTERVIEW
Warum ist das BEM so wichtig?
Sandra Mihatsch: Entscheidet sich der Arbeitgeber zu
einer krankheitsbedingten Kündigung, muss er in einem
Prozess nachweisen, dass er alle Optionen, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, ausgelotet hat. Nur wenn
es keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit gibt, darf der
Arbeitgeber kündigen. Den Nachweis kann der Arbeitgeber mit Hilfe eines durchgeführten BEM-Verfahrens leicht
erbringen.
„Nur wenn es keine
Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
gibt, darf der Arbeitgeber
kündigen.“
Welche Rolle spielen nun Betriebsräte beim BEM?
Sandra Mihatsch: Will der Arbeitgeber ein BEM einführen, geht es im Weiteren um die konkrete Ausgestaltung
des Verfahrens: Wer informiert wen? Wer nimmt am
BEM-Gespräch teil? Wie schützt der Arbeitgeber die Daten? Da das Gesetz keinerlei Vorgaben über die Verfahrensregeln macht, aber Fragen der betrieblichen Ordnung
und des Arbeitsschutzes betroffen sind, ist der Betriebsrat
über sein Mitbestimmungsrecht aus § 87 BetrVG im Boot.
Bei den Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung
BEM kann er also großen Einfluss auf die Ausgestaltung
des Verfahrens nehmen.
Rechtsanwältin in Essen
Was lernen die Betriebsratsmitglieder in dem neuen Seminar?
Hallo Sandra, Du schulst seit vielen Jahren Betriebsräte
und bist Expertin im Bereich betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Kannst Du kurz erläutern, was
es mit dem BEM auf sich hat?
Sandra Mihatsch: In dem Seminar „BEM und Kündigung“
beleuchten wir die Zusammenhänge BEM und krankheitsbedingten Kündigung: Welche Änderungen ergeben sich
für die Zulässigkeit der Kündigung mit und ohne BEM?
Wir werden uns mit der Frage beschäftigen, welche Sanktionen eigentlich drohen, wenn der Arbeitgeber gegen
seine Pflicht, ein BEM anzubieten, verstößt. Wir schauen
uns außerdem die Punkte an, die in einer BEM-Betriebsvereinbarung unbedingt enthalten sein sollten. Zum Abschluss des Seminars werden wir dann noch den Ablauf
des Kündigungsschutzverfahrens unter die Lupe nehmen:
Wann muss die Klage erhoben werden? Wer muss was
beweisen?
Sandra Mihatsch: Gerne. Ist ein Arbeitnehmer innerhalb
eines Jahres entweder zusammengerechnet oder am
Stück 6 Wochen krank, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihm ein BEM-Verfahren anzubieten. Ziel dieses
Verfahrens ist es abzuklären, ob es für die Arbeitsunfähigkeit betriebliche Ursachen gibt. Hat ein Arbeitnehmer
beispielsweise Rückenprobleme, die ihre Ursache in der
Ausstattung des Arbeitsplatzes haben, so kann der Arbeitgeber Hilfestellung leisten, indem er z. B. einen besseren
Stuhl oder eventuell ein Stehpult zur Verfügung stellt. Insgesamt soll die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers wieder hergestellt werden, eine erneute Arbeitsunfähigkeit
soll möglichst vermieden werden. Damit ist dann auch die
Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers gesichert.
Sandra, vielen herzlichen Dank für das Interview!
217
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Arbeitsstättenverordnung
Aus dem Programm
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Rechtliche Einordnung
Ziele und Adressaten
Änderungen und Neuregelungen
Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
mit
Betriebsbegehung
Termin
Ort
Kennung
2016
März
14.03.-18.03. Gelsenkirchen
1115/2016
September
19.09.-23.09. Gelsenkirchen
3813/2016
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Rechtliche Einordnung
Ziele und Adressaten
Änderungen und Neuregelungen
Ausgewählte Inhalte im Detail
Raumabmessungen und Bewegungsflächen
Verkehrswege
Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
Beleuchtung
Raumtemperatur
Sanitärräume
Pausen- und Bereitschaftsräume
Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
Checklisten zur Erfassung und Bewertung sicherer und gesunder
Arbeitsstätten
Praxistag: Betriebsbegehung mit Anwendung der Checklisten
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Mitbestimmung
Aktuelle Rechtsprechung
Betriebliche Partner und Netzwerke
Praktischer Teil:
Sie besuchen einen ausgewählten Betrieb
und überprüfen diesen auf die Vorgaben der
Arbeitsstättenverordnung.
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung
¡¡Alle Änderungen und Neuregelungen
¡¡Die wichtigsten Vorschriften
¡¡Checkliste zum Erfassen der Arbeitsstätte
¡¡Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
¡¡Konkrete Anwendung in einem Betrieb
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten,
Personalratsmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
218
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss
Aus dem Programm
Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses
Bildung auf betrieblicher Ebene
Wie kann die Einrichtung des Ausschusses durchgesetzt werden?
Reicht ein Ausschuss auf Unternehmensebene aus?
Besetzung des Arbeitsschutzausschusses
Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses
Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der
Unfallverhütung
Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes
Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen
Vorschläge für betriebliche Investitionen hinsichtlich des
Arbeitsschutzes
Auswertung von betrieblichen Unfallstatistiken
Termin
Dieser
Ausschuss
muss in (fast)
jedem Betrieb
bestehen.
Ort
Kennung
2016
Juli
18.07.-21.07. Berlin
2909/2016
i
Übrigens!
Wussten Sie schon, dass ein Arbeitsschutzausschuss
in fast jedem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten
gebildet werden muss? Egal, wie Sie diese Frage
beantworten: In diesem Ausschuss müssen zwei
Betriebsratsmitglieder sitzen. Grund genug, das vorhandene Wissen zu vertiefen.
Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss
Personen im Arbeitsschutzausschuss
Aufgaben, Themen und Tätigkeiten
Mitbestimmung und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss
Fallbeispiele aus der praktischen Arbeit im Arbeitsschutzausschuss
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Wann ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss
¡¡Aufgaben der Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses
¡¡Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Arbeitsschutz
¡¡Relevante Ansprechpartner zum Arbeitsschutz innerhalb und außerhalb des Betriebs
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Do. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Arbeitsschutzausschussmitglieder, Betriebsratsmitglieder,
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 890,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1090,- €
2. Teilnehmer:
990,- €
weitere Teilnehmer:
890,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz verhandeln
Aus dem Programm
Aufgaben des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Das echte Mitbestimmungsrecht beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
Voraussetzungen und Schranken des § 87 BetrVG
Ordnung des Betriebs als weiteres Mitbestimmungsrecht für den
Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und nutzen
Termin
NEU!
Ort
Kennung
30.05.-03.06. Prien am Chiemsee
2212/2016
2016
Mai
Oktober
10.10.-14.10. Dresden
4117/2016
Gesetzliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Rechtliches Konzept des Arbeits- und Gesundheitsschutzes:
Dualer Aufbau
Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz: Wo steht was?
Was ist in den Gesetzen geregelt?
Verordnungen und DGUV - auch diese Regelungen sind einzuhalten
Aufgabe der Berufsgenossenschaften
Vorüberlegungen für die Betriebsvereinbarung
Die Gefährdungsbeurteilung als notwendige Vorstufe
Gefährdungsbeurteilung = Analyse: Welche Gefahren gehen von den
Arbeitsplätzen aus?
Ergebnis der Beurteilung: Diese Maßnahmen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes sollten ergriffen werden
Betriebsvereinbarung abschließen
Aufbau einer Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Was kann, was muss in einer BV geregelt werden?
Aufgabe der Einigungsstelle, wenn die Verhandlung gescheitert ist
Ab wann die Betriebsvereinbarung gilt
Regelungen als TOP bei der nächsten Betriebsversammlung erläutern
Ende einer Betriebsvereinbarung: Kündigung oder Zweckbefristung
Auslagepflicht der Betriebsvereinbarung
Tipps für die Praxis
Schritt für Schritt von der Gefährdungsbeurteilung bis zur BV
Vor den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber: Was will der BR erreichen?
Praktische Checklisten und Ablaufpläne für die Verhandlungen
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Rechtliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
¡¡Rechtliche Grundlagen für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung
¡¡Ablauf des Verfahrens: Von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Betriebsvereinbarung
¡¡Praktische Tipps für die BV zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
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Betriebsratsmitglieder
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Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsschutz Aktuell Das AAS-Begleitseminar zur Messe 2016
NEU!
Prävention und Gesundheit im Betrieb
Aus dem Programm
!
Besuch der Messe „Arbeitsschutz Aktuell“ in Hamburg
inkl. 2-Tagesticket
Aktuelles aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz
Prävention und Gesundheit im Betrieb
Ergonomie im Büro
Arbeitsschutz im gewerblichen Bereich
Grundzüge: Betriebliches Gesundheitsmanagement
Aufgabe des BR - Wie ist der BR bei der Gefährdungsbeurteilung
eingebunden
Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsmittel, Gefahrstoffe
Psychische Belastungen und Co.
Termin
Ort
Kennung
2016
Oktober
11.10.-14.10. Hamburg
4121/2016
Besuch der Messe „Arbeitsschutz Aktuell“
Erstellen Sie einen individuellen Messe-Fahrplan
Was ist für mich interessant?
Welche Kongressthemen sollte ich besuchen?
Welche Aussteller sind für mich relevant?
Besuch der Messe mit folgenden Schwerpunkten
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Prävention in der Region und im Betrieb
Theorie und Praxis der Sicherheit im Betrieb
„Ergonomie Live“: Gesund und sicher im Büro arbeiten
Persönliche Schutzausrüstung
Messenachbereitung
Welche Ideen bringe ich mit zurück in den Betrieb?
Umsetzbarkeit darstellen: Argumente für den Arbeitgeber
Tipps für die Präsentation der Erfahrungen gegenüber dem Arbeitgeber
Nachbereitung und Erfahrungsaustausch
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Auffrischung der Kenntnisse zum Arbeitsschutz
¡¡Neuerungen im Bereich Persönliche Schutzausrüstungen
¡¡Neue Impulse für die Gesundheitsförderung
¡¡Kontakte zu Unfallversicherungsträgern, Krankenkassen
und anderen Akteuren auf dem Arbeitsschutzmarkt
Seminardauer:
Di. 10:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder, Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
Sicherheitsbeauftragte, Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1190,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
weitere Teilnehmer:
1190,- €
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und als Download unter www.aas-seminare.de!
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Effektive Wege zur Fehlzeitenreduzierung und Produktivitätssteigerung
Aus dem Programm
Gesundheit als Erfolgsfaktor
Kosten und sonstige Auswirkungen von Fehlzeiten
Reagieren oder besser vorbeugen?
Die Bedeutung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Ziele und Nutzen
Der präventive Ansatz
Der ganzheitliche Gesundheitsbegriff
Ansatzpunkte und Tätigkeitsfelder
Integration in vorhandene Managementsysteme
Die Beteiligten
Die Rolle von Unternehmensleitung, Personalabteilung und Betriebsrat
Der Arbeitskreis Gesundheit, Gesundheitszirkel
„Gesundheitspaten“
Weitere Projektbeteiligte
Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements
Erfolgsfaktoren und Risiken bzw. zu erwartende Widerstände
Definition von Zielen und Einführungsstrategie
Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung
Projektfahrplan
Erarbeitung und Umsetzung geeigneter Einzelmaßnahmen
Evaluation und Sicherstellen der Nachhaltigkeit
Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, dem Arbeitsschutzausschuss
und mit externen Projektpartnern
Unterstützungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen
Termin
Ort
Kennung
2016
Februar
22.02.-26.02. Leipzig
0811/2016
Juni
27.06.-01.07. Prien am Chiemsee
2617/2016
September
26.09.-30.09. Köln
3918/2016
i
Übrigens!
Ziel des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist
es, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen
ein gesundes Arbeiten möglich ist. Verbesserungen
bei den Arbeitsbedingungen und der Gesundheitsförderung wirken sich nicht nur auf die Zufriedenheit der Mitarbeiter positiv aus, sondern auch auf
ihre Produktivität. Als Betriebsrat können Sie über
Ihre Beteiligungsrechte erheblichen Einfluss auf das
Zustandekommen und die Durchführung von betrieblichen Gesundheitsförderungsprojekten nehmen. Im Seminar erfahren Sie, was man konkret tun
kann, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der
Arbeitnehmer zu stärken und damit Stress, Fluktuation und Fehlzeiten einzudämmen.
Schwierigkeiten und Hindernisse
Akzeptanz bei den Führungskräften gewinnen
Sensibilisierung der Kolleginnen und Kollegen
Konkrete Praxisbeispiele erfolgreichen Gesundheitsmanagements
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Bedeutung des Faktors Gesundheit
¡¡Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements
¡¡Bausteine und mögliche Ansatzpunkte
¡¡„Projektfahrplan“ für die Umsetzung im eigenen Betrieb
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten,
Personalratsmitglieder
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
222
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV®)
Abschluss mit Zertifikat nach DIN SPEC 91020
Aus dem Programm
Die Rolle des Betrieblichen Gesundheitsmanagers
Aufgaben, Verantwortung und Befugnisse
Eigenschaften und Fähigkeiten
Einordnung im Organigramm
Erwartungen an die Funktion
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Grundgedanke von Managementsystemen
Der Managementkreislauf
Anforderungen an ein BGM gem. DIN SPEC 91020
BGM neu aufbauen oder integrieren in ein vorhandenes
Managementsystem?
Termin
Ort
Kennung
2016
Mai
30.05.-03.06. Berlin
2215/2016
November
21.11.-25.11. München
4714/2016
Bitte beachten Sie:
i
Der Besuch des Seminars „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ ist Voraussetzung für den Besuch dieses Seminars.
Methoden und Werkzeuge für den Betrieblichen
Gesundheitsmanager
Moderation von Arbeitskreisen und Gesundheitszirkeln
Dokumentieren und Präsentieren von Arbeitsergebnissen
Der kontinuierliche Verbesserungsprozess im BGM
Die Arbeit mit Kennzahlen
Interne Audits zum BGM planen, vorbereiten, durchführen und
auswerten
Managementbewertung
BGM richtig „verkaufen“
Den Arbeitgeber überzeugen
(Auch kleine) Erfolge konsequent aufzeigen
Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit für ein BGM
Intensive Vorbereitung auf die Prüfung
Prüfung nach den Regeln der TÜV NORD Akademie
Abschluss mit dem Zertifikat:
„Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV®)“
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betrieblichen
Gesundheitsmanagers
¡¡Der Managementkreislauf
¡¡Moderation von Arbeitskreisen
¡¡Dokumentation und Präsentation von Arbeitsergebnissen
¡¡Arbeiten mit Kennzahlen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten,
Personalratsmitglieder
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Seminargebühr:
ab 1190,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1390,- €
2. Teilnehmer:
1290,- €
weitere Teilnehmer
1190,- €
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
223
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Krankheitsbedingte Fehlzeiten
Rechte rund um das Thema Krankheit
Aus dem Programm
Krankheit und Entgeltfortzahlung
Wann ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig?
Pflicht des Arbeitnehmers: unverzügliche Anzeige der Arbeitsunfähigkeit
Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Anzeigepflicht
Wann muss die AU vorgelegt werden?
Neue Rechtsprechung zur Vorlage der AU ab dem ersten Tag
Was sagt die AU aus? Welchen Beweiswert hat sie?
Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Nachweispflicht
Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Dauer des Anspruchs
Was genau muss fortgezahlt werden?
Termin
Ort
Kennung
2016
Februar
22.02.-26.02. Berlin
0808/2016
Juli
11.07.-15.07. Köln
2811/2016
Oktober
24.10.-28.10. Bad Wiessee / Tegernsee 4315/2016
Krankheit und Sozialrecht
Was passiert nach Ablauf der 6-Wochen-Frist?
Wann bekommt der Arbeitnehmer wie viel Krankengeld?
Voraussetzungen der Zahlung von Krankengeld
Was passiert nach dem Krankengeld?
Was bedeutet Aussteuerung?
Krankheit und Kündigung
Krankheit als häufigster Fall der personenbedingten Kündigung
Voraussetzungen der personenbedingten Kündigung
Prognose: Wann ist der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig?
Interessenabwägung: Welche Alternativen gibt es zur Kündigung?
Häufige Kurzerkrankungen, dauerhafte Erkrankung
Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen
Kündigungsschutz einzelner Arbeitnehmergruppen
Krankheit und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
BEM: Gesetzliche Rahmenbedingungen des § 84 SGB IX
BEM und Kündigung: Zusammenhänge
Abgrenzung zu Krankenrückkehrgesprächen
BEM als Präventionsmaßnahme: Verhinderung langfristiger Fehlzeiten
Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats
BEM und betriebliches Gesundheitsmanagement
Krankheit und Urlaub
Der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz
Was passiert mit dem Urlaubsanspruch im Krankheitsfall?
Rechtsprechung des EuGH und des BAG zur Übertragung des
Urlaubsanspruchs
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Fundiertes Wissen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
¡¡Alles zur personenbedingten Kündigung wegen Krankheit
¡¡Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
¡¡Möglichkeiten der Fehlzeitenreduktion
¡¡Übertragung des Urlaubsanspruchs auf das Folgejahr wegen Krankheit
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
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Betriebsratsmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
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Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
224
Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) in Willingen
Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1 in Düsseldorf
Neu im Wirtschaftsausschuss in Ostseebad Kühlungsborn
225
225
Melanie Kutter
Hotel- und
Kongressmanagement
226
226
PSYCHISCHE GESUNDHEIT, MOBBING,
ARBEITSSTRESS
Thema
Seite
Kongress „AAS-Gesundheitskongress“
228
Psychische Erkrankungen erkennen, Mobbing,
BEM, Suchtprävention, finanzielle Absicherung
Psychische Belastungen am
Arbeitsplatz - Teil 1
230
Begriff, Ursachen, Folgen und Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Prävention und Möglichkeiten des BR
Psychische Belastungen am
Arbeitsplatz - Teil 2
231
Wie der Betriebsrat effektiv Stress und Burnout
von Arbeitnehmern verhindern kann
Mobbing und Diskriminierung am
Arbeitsplatz - Teil 1
232
Definition, Erkennungskriterien, Ursachen und
Auswirkungen
Mobbing und Diskriminierung am
Arbeitsplatz - Teil 2
234
Prävention, Rolle des Betriebsrats: Anlaufstelle
und Vermittler, Erfahrungsaustausch
235
Maßnahmen gegen Mobbing, Aufgaben des
betrieblichen Mobbingbeauftragten
Stress am Arbeitsplatz und seine Folgen
236
Potentielle Stressfaktoren, individuelle und
betriebliche Maßnahmen gegen Stress
Umgang mit psychisch erkrankten
Kollegen
237
Krankheitsbilder, Symptome, Ursachen,
Handlungsleitfaden für den Umgang
Umgang mit Burnout im Unternehmen
238
Definition, Ursachen und Auswirkungen, Wege
aus dem Burnout, Mitbestimmungsrechte
Die Gefährdungsbeurteilung
239
Rechtliche Grundlagen, Aufgabe und Rolle des
Betriebsrats, Analyse von Arbeitsplätzen auf
Gefahren, praktisches Vorgehen
Alkohol und Suchterkrankung
240
Umfang und Folgen des Suchtmittelmissbrauchs, Erkennungskriterien, Hilfsmaßnahmen,
Beteiligung des Betriebsrats
241
Abhängigkeit und Sucht, konkrete betriebliche
Suchtprävention, Umgang mit Rückfällen,
Gesprächsführung, Besuch einer Suchtklinik
Mobbing und Diskriminierung am
Arbeitsplatz - Teil 3
NEU!
NEU!
Praktische Suchtprävention im Betrieb
Das lernen Sie
227
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress
AAS
Gesundheitskongress
Förderung der psychischen Gesundheit
als Aufgabe des Betriebsrats
18.04.-22.04.2016
im Golden Tulip Hotel, Berlin
Ablauf
Einleitungsvortrag
Neben einem einleitenden und abschließenden Vortrag am Montag bzw. Freitag werden an den anderen
Kongresstagen Workshops zu unterschiedlichen Themen angeboten (max. jeweils ca. 18 Teilnehmer).
Bitte wählen Sie aus dem umfangreichen Kongressprogramm fünf Workshops aus. Somit können Sie sich die
Themen, die für Ihre Betriebsratsarbeit erforderlich
sind, individuell und passgenau zusammenstellen.
Termin, Ort, Kosten
Termin
Ort
Dr. Andreas Hoff
Inhaber Dr. Hoff Arbeitszeitsysteme,
langjähriger Arbeitszeitberater
Wenn Arbeitszeiten krank
machen - Grundlagen einer
gesundheitsgerechten
Arbeitszeitgestaltung
Kennung
2016
April
18.04.-22.04. 10787 Berlin
1601/2016
§ 37 Abs. 6
Kongressfakten
Kongressdauer:
Hotelkosten:
BetrVG
Mo. 16:00 - Fr. 12:00 Uhr
154,39 €/Tag (zzgl. MwSt.)
Informationen zum Hotel erhalten Sie unter www.aas-seminare.de.
Kongressgebühr: ab 1150,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1350,- €
2. Teilnehmer:
1250,- €
weitere Teilnehmer:
1150,- €
Abschlussvortrag
Franz Josef Düwell
Vorsitzender Richter am BAG a. D.
Betriebliches
Eingliederungsmanagement
und Kündigung
Kongressgebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieser Kongress wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände
als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
228
228
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress
Kongress-Workshops
Workshop 1: Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Was heißt eigentlich Arbeitsschutz?
Aufbauorganisation - Wer macht was im Arbeitsschutz?
Was steht im Gesetz? Welche Vorschriften sind noch zu beachten?
Was versteht man unter Gefährdungsbeurteilung?
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Checkliste für einen gut organisierten Arbeitsschutz
Strategisches Vorgehen des Betriebsrats
Julia Ott
Soziologin M.A.,
Fachkraft für
Arbeitssicherheit
Workshop 2: Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen
Psychische Erkrankungen: Ein Einblick in ausgewählte Krankheitsbilder
Kann man psychische Erkrankungen von Kollegen erkennen?
Belastungsfaktor Arbeit als Ursache psychischer Erkrankungen
Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen - Enttabuisierung
Mögliche Handlungsansätze für den BR: Maßnahmen zur Verringerung
psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
Nadine Haufschild
Psychologin (M. Sc.),
Advice Team
Workshop 3: Mobbing erkennen und vorbeugen
Situationen in Ihrem Betrieb - Mängel in der Arbeitsorganisation,
Führungsverhalten von Vorgesetzten etc.
Was wird als Mobbing bezeichnet?
Kurz-Test
Auswirkungen für die betroffenen Mitarbeiter
Erkennungskriterien / rechtliche Aspekte
Wie meistere ich das Thema im Betrieb?
Conny Lindner
Organisationsentwicklerin und
Sytemische Beraterin
Workshop 4: Praktische Suchtprävention im Betrieb
Basiswissen zu Abhängigkeit und Sucht: Stoff- und nicht stoffgebundene
Abhängigkeit
Betriebliche Suchtprävention und Hilfe: Umgang mit Erkrankten
und Rückfällen, 5-Stufen-Plan und BV, Zusammenarbeit mit
Beratungseinrichtungen
Drogenpolitik und -therapie in Deutschland: Suchthilfesystem,
Suchttherapie, Grundlagen der Gesprächsführung mit Abhängigen
Matthias
Hansmerten
Arzt /
Gesundheitsförderung
Workshop 5: Finanzielle Absicherung im Krankheitsfall
Entgeltfortzahlung: Krankheit, AU, AU-Richtlinie der Krankenversicherung
Krankengeld nach dem SGB V: Voraussetzungen, Beginn, Höhe und Dauer
der Leistung, Aussteuerung, Ausschlussgründe
Krankheit und Rente wegen Erwerbsminderung nach dem SGB VI:
medizinische Rehabilitation und Entgeltersatz
Heinz Schäfer
Richter am
Landessozialgericht
NRW in Essen
Workshop 6: Betriebsvereinbarungen zum BEM
Voraussetzungen des BEM
Die Betriebsvereinbarung: Rechtsgrundlagen
Inhalt einer Betriebsvereinbarung BEM
Was kann bzw. was sollte geregelt werden?
Was kann wegen des Gesetzesvorbehaltes nicht geregelt werden?
Ablauf des BEM-Verfahrens
Beteiligung des BR im Rahmen des BEM
Sandra Mihatsch
Rechtsanwältin,
Fachanwältin für
Medizinrecht
Workshop 7: Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Errichtung des Arbeitsschutzausschusses
Krankheitsbedingte Kündigung: Von der häufigen Kurzerkrankung
bis zur Dauererkrankung
Beteiligung des Betriebsrats bei Krankenrückkehrgesprächen
Rechtsprechung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
Rechtsprechung: BEM und krankheitsbedingte Kündigung
Dr. Enrico Meier
Fachanwalt für
Arbeitsrecht
Die Kapazitäten der einzelnen Workshops sind begrenzt. Die Zuordnung erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen.
229
229
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Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1
Aus dem Programm
Psychische Belastung und Beanspruchung
Definition nach DIN EN ISO 10075
Das Belastungs-Beanspruchungs-Modell
Transfer auf Belastungen im Betrieb
Gestaltung von Arbeit im Hinblick auf psychische Belastung
Das Arbeitssystem
Checkliste zum Erkennen psychischer Belastungen
Handlungsmöglichkeiten im Betrieb
Rechtliche Einordnung des Begriffs „Psychische Belastung“
Arbeitsschutzgesetz
Bildschirmarbeitsverordnung
Termin
Ort
Kennung
2016
Februar
08.02.-12.02. Hamburg
0607/2016
März
07.03.-11.03. Heidelberg
1013/2016
April
25.04.-29.04. Berlin
1719/2016
Juni
13.06.-17.06. Dresden
2414/2016
Juli
25.07.-29.07. Boppard am Rhein
3010/2016
September
Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastung und Beanspruchung
Handlungskreislauf
Analysemethoden und -instrumente
Vor- und Nachteile verschiedener Methoden
Praktische Bewertung verschiedener Instrumente im Seminar
Von der Analyse zu den Maßnahmen
05.09.-09.09. Ostseebad Sellin / Rügen 3611/2016
Oktober
17.10.-21.10. Garmisch-Partenkirchen
4218/2016
November
28.11.-02.12. Erfurt
4813/2016
Gefährdungsbeurteilung - Einflussnahme des Betriebsrats
Mitbestimmung
Konkrete Beteiligungsmöglichkeiten
Betriebliche Partner und Netzwerke
Erste praktische Schritte im Betrieb
Wie mache ich das Thema publik?
Umgang mit Einwänden des Arbeitgebers
Wie gehe ich mit betroffenen Kollegen um?
Betriebsvereinbarung zu Gefährdungsbeurteilung und BEM
Wie gehen wir mit psychisch bedingten BEM-Fällen um?
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Psychische Belastungen: Begriff und Ursachen
¡¡Folgen erhöhter psychischer Belastungen für Arbeitnehmer und Unternehmen
¡¡Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen
¡¡Rechtliche Möglichkeiten des Betriebsrats
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
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Zu empfehlen für
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*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten,
Personalratsmitglieder
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Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
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Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 2
Aus dem Programm
Stress - ein zweischneidiges Schwert
Wissenschaftliche Grundlagen zu Stress (sozialwiss., medizinisch)
Die positive Seite von Stress: Warnung, Aktivierung, Abenteuer
Die negative Seite: kurzfristige Beeinträchtigungen (z. B. Hektik, Fehler,
Tunnelblick) und langfristige Gesundheitsschäden (z. B. Bluthochdruck)
Update und Ergänzung zum Belastungs-Beanspruchungsmodell (Teil 1)
Betriebliche Hintergründe für unangemessenen Stress
Arbeits-Stressoren: Arbeitsverdichtung, unklare Zuständigkeiten,
Zeitdruck, fehlende Handlungskontrolle, Versagensängste u. a.
Soziale Stressoren: unfaire Führung, Konflikte, Mobbing u. a.
Brauchen erfolgreiche Unternehmen ein hohes Stresslevel?
Termin
Ort
Kennung
2016
März
14.03.-18.03. Ostseebad Scharbeutz
1116/2016
August
01.08.-05.08. Berlin
3109/2016
November
14.11.-18.11. Trier
4611/2016
Seelisch überleben in der beschleunigten Arbeitswelt
Eigenverantwortung und Selbstschutz in der beschleunigten Arbeitswelt
Wofür ist der Arbeitgeber verantwortlich - Was ist ein privates Problem?
Wo hört der Spaß auf - Grenzen erkennen und setzen
Wie schütze ich mich als Betriebsrat vor psychischer Überlastung?
Burnout erkennen und verhindern
Wissen: Was genau ist Burnout? Definition und Stufenmodelle
Ursachen: beruflicher Ehrgeiz bzw. berufliche Perspektivlosigkeit
Folgen: Psychisch und physisch am Abgrund
Hilfe: Richtiges Eingreifen, bevor es zu spät ist
Das betriebspolitische Vorgehen der Interessenvertretung
Ein offensives Konzept für (psychisch) gesunde Arbeit entwickeln
Sensibilisierung von Belegschaft, Führungskräften, Geschäftsleitung
Netzwerkbildung mit betrieblichen und externen Partnern
Nägel mit Köpfen - wirkungsvolle Maßnahmen durchsetzen
Erfolgreiche Beratung und Begleitung von gestressten Mitarbeitern
Das Umgehen mit hilfesuchenden Kollegen und Kolleginnen
Einflussnahme auf betriebliche Ursachen; Hilfe zur Selbsthilfe
Persönliche und fachliche Grenzen bei Beratung zu Stress & Co.
Unterscheiden lernen: psychische Belastung - psychische Erkrankung
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Beschwerderecht (§ 85 BetrVG) und Überlastungsanzeige
Verhalten im Betrieb und Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 und 7)
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Die Ursachen und Folgen von Stress
¡¡Betriebliche Ursachen für psychische Belastungen
¡¡Burnout erkennen und verhindern
¡¡Konzept für psychisch gesunde Arbeit
¡¡Beratung und Hilfe für Arbeitskollegen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
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Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress
Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1
Aus dem Programm
Definition des Begriffs Mobbing
Ursachen von Mobbing
Mängel in der Organisation der Arbeit
Das Führungsverhalten der Vorgesetzten
Die besondere soziale Stellung der Betroffenen
Das moralische Niveau des Einzelnen
Die Auswirkung für die betroffenen Mitarbeiter
Krankheit, Arbeitsunfähigkeit
Ausgrenzung
Wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen und die Betroffenen
Kosten durch den Arbeitsausfall
Erkennungskriterien
Woran kann der Betriebsrat Mobbing erkennen?
Hinweise im Betrieb
Hinweise bei Betroffenen
Vorbeugende Maßnahmen für den Betrieb
Information und Aufklärung
Teambildung und Schulung
Rollenspiele anhand definierter Personen- und Situationsbeschreibungen
Rechtliche Aspekte zum Thema Mobbing
Das Beschwerdeverfahren nach §§ 84, 85 BetrVG
Das Einigungsstellenverfahren
Betriebsvereinbarungen zum Thema Mobbing
Strafrechtliche Aspekte des Mobbing
Termin
Ort
Kennung
2016
Februar
01.02.-05.02. Füssen
0510/2016
April
04.04.-08.04. Boppard am Rhein
1417/2016
Juni
20.06.-24.06. Hamburg
2517/2016
August
29.08.-02.09. Dresden
3511/2016
Dezember
12.12.-16.12. Köln
5010/2016
i
Übrigens!
BAG v. 14.01.2015 - 7 ABR 95/12
Der Betriebsrat darf eine Schulung zum Thema
Mobbing für erforderlich halten, wenn im Betrieb
Konfliktlagen bestehen, aus denen sich Mobbing
entwickeln kann. … Ein konkreter betriebsbezogener Anlass kann gegeben sein, wenn der Betriebsrat aufgrund ihm bekanntgewordener Konflikte in
Erwägung zieht, dem Arbeitgeber den Abschluss
einer Betriebsvereinbarung zur Mobbingprävention vorzuschlagen, um der Entstehung von Mobbing
entgegenzuwirken.
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Ursachen von Mobbing, insbesondere die betrieblichen Faktoren
¡¡Sozialpsychologische Faktoren der Konflikteskalation
¡¡Voraussetzungen für das Erarbeiten von Strategien zur
Bewältigung einer akuten Mobbingsituation im Betrieb
¡¡Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
¡¡Betriebsverfassungsrechtliches Beschwerdeverfahren
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
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1090,- €
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WARUM MOBBING?
Ein Gespräch mit Conny Lindner
Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress
INTERVIEW
Kannst Du uns kurz erläutern, wie Du die Seminarteilnehmer an das Thema Mobbing heranführst, was
zu Beginn des ersten Seminars passiert?
Conny Lindner: Zu Beginn des Seminars bestimmen wir
erst einmal den Unterschied zwischen Mobbing und
„einfachen“ Konflikten und klären, woran man Mobbing
konkret erkennt. Wir klappern aber nicht einfach Definitionsmerkmale ab, sondern prüfen dies anhand der Situationen, die die Teilnehmer in ihren Betrieben entweder
selbst erlebt haben oder von denen sie informiert wurden. Dadurch haben wir einen ganz klaren praktischen
Bezug. Anhand der konkreten Situationen werden die
Auslöser für Mobbing und Diskriminierung deutlich. Im
Seminar beschäftigen wir uns außerdem intensiv mit den
Auswirkungen von Mobbing und Diskriminierung auf den
betroffenen Arbeitnehmer und auf die Dynamiken im gesamten Betrieb.
„Mobbing und Diskriminierung
sind sehr ernste Themen, denn
sie wirken sich unmittelbar,
aber auf unterschiedlichste
Art und Weise direkt auf die
Gesundheit der Menschen aus.“
Organisationsentwicklerin und
Systemische Beraterin
Hallo Conny, warum hältst Du es für besonders wichtig,
dass sich Betriebsräte mit dem Thema Mobbing befassen?
Conny Lindner: Mobbing und Diskriminierung sind sehr
ernste Themen, denn sie wirken sich unmittelbar, aber
auf unterschiedlichste Art und Weise direkt auf die Gesundheit der Menschen aus. Wenn der Betriebsrat feststellt, dass es im Betrieb bereits Tendenzen zu Mobbing
und Diskriminierung gibt, reicht es nicht mehr, sich auf
wässrige Aussagen zu stützen. Der Betriebsrat sollte dann
zügig handeln, sich fundierte Informationen einholen und
gemeinsam mit dem Arbeitgeber betriebliche Handlungsstrategien entwickeln. Die Betriebsräte gewinnen in den
Seminaren Sicherheit im Umgang mit den Themen Mobbing und Diskriminierung, so dass sie dann im Betrieb aussagestark und handlungsfähig sind.
Was macht den Umgang mit Mobbing so schwierig?
Conny Lindner: Mobbing-Situationen erleben wir fast täglich in verschiedenen Zusammenhängen, nicht nur beruflich, auch privat. Die betrieblichen Situationen, die Mobbing und Diskriminierung begünstigen, sind nicht ganz so
einfach durchschaubar wie z. B. das Positionsgerangel unter Mitschülern. Im Betrieb fallen die gemobbten Arbeitnehmer häufig erst bei langen Ausfällen auf. Oft vertrauen
sie niemandem mehr. Der Betriebsrat sollte daher hellhörig werden, wenn Menschen mehrfach Schikanen erleben
und diese dem Betriebsrat schildern. Mobbing kann bereits mit kleinen verbalen Spitzen beginnen, weiter kann
es dann über Telefonterror gehen bis hin zur dauerhaften
Diskriminierung und zu ungerechten Behandlungen.
Conny, vielen herzlichen Dank für das Interview!
233
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Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress
Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 2
Aus dem Programm
Präventionsstrategien gegen Mobbing
Problemanalyse
Mobbing-Intervention
Angewandte Lösungsstrategien
Der Betriebsrat als Anlaufstelle für Betroffene
„Erste Hilfe“ im konkreten Mobbingfall
Grundbegriffe systemischer Beratung
Termin
Ort
Kennung
2016
Mai
30.05.-03.06. Ostseebad Göhren / Rügen2214/2016
Oktober
10.10.-14.10. Köln
4122/2016
Der Betriebsrat als Vermittler
Grundlagen der kollegialen Gesprächsführung
Wahrnehmung
Kommunikation
Aktives Zuhören
Einwandbehandlung
Mobbing als betrieblicher Konflikt
Der Betriebsrat als Moderator in der Auseinandersetzung
Schritte in einem Konfliktklärungsgespräch
Deeskalationsstrategien
Umsetzung der Lösungsvorstellungen
Erfahrungsaustausch
Mobbingfälle aus der eigenen betrieblichen Praxis
Umsetzung der Lösungsstrategien
Praxisübungen und Urteile
Fallbeispiele zur Einübung von Konfliktlösungsstrategien
Diskussion der aktuellen Trends
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Vorschläge und Strategien zur Mobbingvorbeugung
¡¡Konfliktgespräch mit den Beteiligten des Mobbingfalls
zielgerichtet moderieren
¡¡Beitragen zur Deeskalation der Situation und zur Lösung des Problems
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
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Zu empfehlen für
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weitere Teilnehmer:
1090,- €
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Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress
Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz Teil 3
Aus dem Programm
Was tun nach Versetzung?
Die Strukturen in den Abteilungen
Untersuchungen weiterer möglicher Ursachen für Mobbing
Von der Täter-Opfer-Klassifizierung zur Unternehmenskultur
Die gruppendynamischen Prozesse
Täter- und Opferrolle und Rollenbewertungen
Aufnahme der „Versetzten“ am neuen Arbeitsplatz
Termin
Ort
NEU!
Kennung
2016
Juni
06.06.-10.06. Timmendorfer Strand
2314/2016
Dezember
05.12.-09.12. Köln
4913/2016
Was tun nach Kündigung?
Lösung des Arbeitsvertrags = Lösung des Konflikts?
Lessons learned: Installation eines Frühwarnsystems
Der Mobbing-Check
Mobbingprävention: Organisation
Die Betriebsvereinbarung und ihre Tücken
Arbeitsbedingungen und Arbeitsstrukturen
Arbeitsplatz: Gefährdungs- und Belastungsanalyse
Der Mobbingbeauftragte
Installation und Position
Mobbingbeauftragte und Betriebsratsmandat
Aufgaben und Kompetenzen
Schnittstellen zu anderen betrieblichen Einrichtungen
Der integrale Ansatz einer betrieblichen Gesundheitsförderung
Mobbingfälle in der aktuellen Rechtsprechung
Konsequenzen in der Betriebsratsarbeit
Ergebnisse aus der Mobbingforschung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Jeder Mobbingfall ein Lernprozess
¡¡Das Mobbing-Frühwarnsystem
¡¡Wissen um die Nachhaltigkeit der Mobbingarbeit
¡¡Die Stellung des Mobbingbeauftragten
Seminardauer:
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Hotelkosten:
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Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress
Stress am Arbeitsplatz und seine Folgen
Prävention und Bewältigung von Stress
Aus dem Programm
Was heißt eigentlich Stress und was sind die Folgen?
Formen von Stress: Disstress und Eustress
Folgen von Stress (körperlich und psychisch)
Innere Kündigung
Potentielle Stressfaktoren am Arbeitsplatz
Psychisch-mentale Stressoren
Soziale Stressoren
Emotionale Stressoren
Physische Stressoren
Termin
Ort
Kennung
2016
Januar
25.01.-29.01. Berchtesgaden / Königssee0409/2016
Juni
27.06.-01.07. Ostseebad Binz / Rügen
2616/2016
November
07.11.-11.11. Willingen
4514/2016
Individuelle Maßnahmen gegen Stress
Umgang mit Konflikten, Ärger und Extremsituationen
Was ärgert mich und warum - Umgang mit Frustration
Kurzfristige Stressbewältigung: Lösungsmöglichkeiten
Stressbewältigung prozesshaft
Bedeutung und Gestaltung von Frei-Zeit
Betriebliche Maßnahmen gegen Stress
Steuerung der Arbeitsintensität
Arbeitszeit und Pausen
Arbeitsumgebung gesundheitsgerecht gestalten
Verfahren zur Verhandlung von Leistungs- und Zielvorgaben
Festlegung störungsfreier Arbeitszeiten
Ansätze für die Verbesserung des Betriebsklimas
Was kann der Betriebsrat hier konkret tun?
Der rechtliche Rahmen für Maßnahmen des Betriebsrats
Stress als Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung
Erholung im Arbeitsalltag
Einstellung zum Beruf
Verhaltensänderung
Meine Aufgaben im Betrieb - Prioritäten erkennen
Bewältigung von vielfältigen beruflichen Aufgaben
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Berufliche und private Stressfaktoren erkennen
¡¡Bisherige und neue Reaktionsmuster von Stress identifizieren
¡¡Eigene Ressourcen zur Stressbewältigung
¡¡Handlungsmöglichkeiten bei Stress
¡¡Abgrenzungsfähigkeit
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
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1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
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Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress
Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen
Aus dem Programm
Krankheitsbilder psychischer Erkrankungen
Depression
Persönlichkeitsstörungen
Schizophrenie
Manisch-depressive Erkrankungen
Angsterkrankungen
Suchterkrankungen
Termin
Ort
Kennung
04.07.-08.07. Köln
2714/2016
2016
Juli
November
07.11.-11.11. Berlin
4515/2016
Wie kann man psychische Erkrankungen von Mitarbeitern erkennen?
Warnsignale: Psychische Auffälligkeiten
Tabu oder Offenheit im Unternehmen
Gesundheitsorientiertes Unternehmen: Praxisbeispiele
Ursachen psychischer Erkrankungen
Biologische und psychologische Ursachen
Belastungsfaktoren als Ursache psychischer Erkrankungen
Arbeitsplatzbezogene Belastungsfaktoren
Maßnahmen zur Verringerung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
Was kann der Betrieb tun?
Was kann der Mitarbeiter tun?
Was kann der Betriebsrat tun?
Beispiele für eine betriebliche Gesundheitsförderung
Rechtlicher Rahmen
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Akzeptanz des Andersseins
Respekt und Wertschätzung
Vermeidung von Abwertungen
Meine Rolle als Betriebsrat und als Kollege
Handlungsleitfaden für die Umsetzung im Unternehmen
Das H-I-L-F-E-Konzept
Wertschätzende Gesprächsführung
Kollegiale Beratung
Lösungsorientierte Gesprächsführung
Praxisübungen
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Einblick in psychische Erkrankungen
¡¡Bedeutung von Entstigmatisierung
¡¡Entwicklung eines Handlungsleitfadens, organisatorische
Maßnahmen
¡¡Entwicklung einer Haltung zu (psychischen) Erkrankungen vs. „Der ist doch selber schuld!“
¡¡So gehen Sie mit Betroffenen um
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
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Personalratsmitglieder
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1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
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Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress
Umgang mit Burnout im Unternehmen
Ausgelaugt - ausgebrannt - ausgemustert
Aus dem Programm
Burnout - was ist das?
Typisches Verhalten, Erkennungsmerkmale
Eine Übersicht - 7 Phasen des Burnout
Ursachen für Burnout
Die Störung eigener Motive und Ziele
Innere Einstellungen, verborgene Normen
Intrinsische und extrinsische Burnout-Quellen
Betriebliche Stressoren
Termin
Ort
Kennung
11.04.-15.04. Köln
1518/2016
2016
April
September
26.09.-30.09. Ostseebad Baabe / Rügen 3917/2016
Auswirkungen des Burnout
- auf die Betroffenen: psychosomatische Erkrankungen, Minderung
der Leistungsfähigkeit und Lebensqualität, Suizidgefahren
- auf den Betrieb: erhöhter Krankenstand, Kosten durch
eingeschränkte Leistungsfähigkeit Betroffener
Wege aus dem Burnout
Eigenmobilisierung, Regeln zum besseren Nein-Sagen
Persönliche Handlungsmöglichkeiten
Hilfestellung durch den Betriebsrat
Wer helfen kann: Experten und entsprechende Institutionen
Überlastungsanzeige als rechtliches Instrument für Betroffene
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Bewertung der Arbeitsbedingungen
Grobanalyse Unternehmenskultur, Führungsverhalten und
Burnout-Risiko entsprechend der §§ 3 - 6 ArbSchG
Überwachungspflichten nach § 80 und § 75 BetrVG
Möglichkeiten der Gesundheitsfürsorge im Betrieb
Kooperation mit sozialen Einrichtungen vor Ort
Initiativrecht und Gestaltung einer Betriebsvereinbarung zur
Prävention
Pflichten des Arbeitgebers
Fürsorgepflicht, Pflichten aus ArbSchG und BGB
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Burnout als betriebliches und menschliches Problem erkennen
¡¡Burnout: Symptome und Ursachen
¡¡Wege aus dem Burnout
¡¡Möglichkeiten der betrieblichen Prävention
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
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Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten,
Personalratsmitglieder
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1190,- €
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress
Die Gefährdungsbeurteilung
Einstieg in Grundlagen und Anforderungen
Aus dem Programm
Rechtliche Basis, Aufgaben und Pflichten
Besondere Pflichten des Arbeitgebers, Pflichten des Betriebsrats
Arbeitsschutzgesetz, insb. §§ 3 - 14 ArbSchG
Vorgaben der DIN EN ISO 10075 und 9241
Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Arbeitsschutzausschuss
Überblick über wichtige Verordnungen und Bestimmungen
Rolle der Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner
Ziele und Absichten der Gefährdungsbeurteilung
Gesunde und menschengerechte Gestaltung der Arbeit
Risikopotential und -abwägung, Gefahreneinschätzung,
Gefährdungsvermeidung
Belastung - Beanspruchung, Fehl- und Überbelastung
Prävention - Intervention als wichtige Investition in die Produktivität
des „Humankapitals“ der Unternehmen
Gefährdungsbeurteilung mit System
Instrumente der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Arbeitsbereichs- und tätigkeitsbezogene Ansätze
Arbeitsumgebung und -abläufe, Bildschirmarbeitsplätze
Anlässe, Häufigkeit und Umfang
Anforderungen zur Erstellung von Interviews, Fragebögen etc.
Die Bedeutung von Validität und Reliabilität
Vorbereitung und Durchführung
Anlass, Absicht und Ziel der konkreten Maßnahme und deren
Dokumentation
Nutzung vorhandener Zahlen, Daten, Fakten
Auswahl und Feststellung der Methoden und Instrumente der
betreffenden Beurteilung - Diskussion und Beratung im Betrieb,
Einbeziehung der Arbeitnehmer
Wie der Betrieb und Experten handeln können
Umsetzungsplanung, Zeitraum, Auswertungsverfahren
Beurteilung in der Betriebsöffentlichkeit
Termin
Ort
Kennung
2016
Juni
06.06.-10.06. Berlin
2315/2016
Dezember
05.12.-09.12. Düsseldorf
4914/2016
i
Übrigens!
Der Arbeitsschutz ist eine der vielen Aufgaben des
Betriebsrats. Doch welche Arbeitsschutzmaßnahmen sind konkret zu ergreifen? Bevor Sie Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen, können Sie mit der
Gefährdungsbeurteilung feststellen, mit welchen
Gefahren der einzelne Arbeitsplatz verbunden ist.
Aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung
ergeben sich dann die möglichen Schutzmaßnahmen. Wie Sie diese Gefährdungsbeurteilung vorbereiten und durchführen, erlernen Sie in diesem
Seminar.
Das BAG stellte am 12.08.2008 fest:
„§ 5 ArbSchG dient nicht in erster Linie dazu, unmittelbare Gesundheitsgefahren zu verhüten. Durch
die Gefährdungsbeurteilung werden vielmehr im
Vorfeld Gefährdungen ermittelt, denen gegebenenfalls durch entsprechende Maßnahmen zu begegnen ist.“
Beispielhafte Verfahrensmöglichkeiten und Methoden
Praktische Beispiele der Beurteilung für Ersteinschätzung,
differenziertere Bewertungen, Screenings und Analysen
Eckpunkte zur Betriebsvereinbarung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Betriebsrats
¡¡Rechtlich und inhaltlich verbindliche Anforderungen
¡¡Qualifizierte Mitsprache und Mitarbeit bei der Planung und Durchführung
¡¡Ursachen für Gesundheitsgefährdungen bewerten
¡¡Veränderungs- und Verbesserungsmöglichkeiten der
Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten,
Personalratsmitglieder, Arbeitsschutzausschussmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
239
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress
Alkohol und Suchterkrankung
Aus dem Programm
Suchtmittelabhängigkeit
Definition des Begriffs „Abhängigkeit“ (Alkohol, Tabletten und
andere Suchtmittel)
Ursachen von Suchterkrankungen
Betriebliche Strukturen und Alkoholabhängigkeit
Wirkung von Alkohol und anderen Suchtmitteln
Termin
Ort
Kennung
2016
März
07.03.-11.03. Gelsenkirchen
1014/2016
November
14.11.-18.11. Füssen
4612/2016
Umfang und Folgen von Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch
Die Auswirkung für die betroffenen Mitarbeiter
Psychische und physische Auswirkungen von Abhängigkeit
Sucht als Krankheit
Kosten durch den Arbeitsausfall
Erkennungskriterien der Abhängigkeit für den Betriebsrat
Alkoholspezifische Merkmale
Betriebs- und umweltspezifische Merkmale
Individuelle Merkmale
Organisationsanalyse - Die Betriebspolitik
Hilfemaßnahmen
„Konstruktiver Druck“
Zusammenarbeit mit Suchtberatungsstellen und Selbsthilfegruppen
Einrichtung eines Arbeitskreises „Alkohol“
Erstellen eines Präventionsprogramms
Betriebsvereinbarungen zum Thema „Suchtmittelmissbrauch im Betrieb“
5-Stufen-Plan
Umgang mit Rückfällen
Rechtliche Aspekte zum Thema Suchtmittelmissbrauch
Beteiligung des Betriebsrats
Beteiligung beim BEM
Anhörung und Reaktionsmöglichkeiten bei Kündigungen
wegen Alkoholmissbrauch
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Ursachen: Missbrauch von Alkohol und anderen Suchtmitteln
¡¡Verlauf von Suchtkrankheiten
¡¡Ansätze einer entsprechenden Therapie und deren
Erfolgsaussichten
¡¡Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Thema Alkohol und Suchterkrankung
¡¡Handlungsempfehlungen für den Betriebsrat
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten,
Personalratsmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
240
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress
Praktische Suchtprävention im Betrieb
Aus dem Programm
Abhängigkeit und Sucht
Stoffgebundene Abhängigkeit: Alkohol, illegale Drogen,
Medikamente etc.
Nicht stoffgebundene Abhängigkeit (Verhaltenssüchte):
Mediensucht, Magersucht, Kaufsucht, Arbeitssucht etc.
Abgrenzung zu Zwangshandlungen
Erkennungskriterien der verschiedenen Suchtformen
Grundhaltung der Beteiligten
Aktuelle Resonanz: Betriebsvereinbarung zu Suchterkrankungen aus
Sicht der Arbeitgeber, der Beschäftigten sowie der Betriebs- oder
Personalräte
Betriebliche Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe
Qualifikationsmöglichkeiten Suchtbeauftragte, Suchtberater,
Suchtkrankenhelfer. Was passt zu welchem Betrieb?
Erfahrungsaustausch „Abhängigkeiten im Arbeitsleben“
Umgang mit Suchterkrankten im Betrieb
Wirkungen von Betriebsvereinbarungen zu Suchterkrankungen, intern
wie extern
Erfolge und Hemmnisse bei der Umsetzung eines 5-Stufen-Planes
Zusammenarbeit mit externen Beratungseinrichtungen
Termin
Besuch
einer
Suchtklinik
Ort
NEU!
Kennung
2016
Juni
20.06.-24.06. Berlin
2518/2016
November
21.11.-25.11. Gelsenkirchen
4713/2016
Besuch einer Suchtklinik oder Einrichtung
der Suchtberatung
Sofern dies organisatorisch möglich ist, wird im Rahmen des Seminars eine entsprechende Einrichtung
besucht, wobei nach Möglichkeit auch Kontakt zu
Betroffenen aufgenommen wird.
Voraussetzung hierfür ist jeweils der ausdrückliche
Wunsch der Einrichtungen und der Betroffenen. Eine
Entscheidung dazu kann erst unmittelbar vor dem
Seminar getroffen werden!
Drogenpolitik und -therapie in Deutschland
Ein Blick auf die aktuelle Situation, den historischen Verlauf und in die
Zukunft
Vergleich mit anderen Staaten und Kulturen
Das Suchthilfesystem
Stationen in der Suchttherapie
Umgang mit Rückfällen
Umgang und Vorgehensweise im Betrieb mit Rückfällen
Aufklärung aller Mitarbeiter - Tabubruch Abhängigkeit
Gesprächsführung mit Abhängigen
Lösungs- und ressourcenorientierte Gesprächsführung
Angemessenes Verhalten bei Aggression und Wut - Eskalation und
Deeskalation
Mit Gegenargumenten umgehen
Signale der Körpersprache
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit der Suchtproblematik
¡¡Auswirkungen geeigneter Betriebsvereinbarungen
¡¡Angemessener Umgang mit Rückfällen
¡¡Angemessene Gesprächsführung mit Abhängigen
¡¡Therapiemöglichkeiten bei Suchterkrankungen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten,
Personalratsmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
241
Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 1 in Berlin
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 in Willingen
Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Heidelberg
242
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Köln
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 in Willingen
Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in Gelsenkirchen
243
243
Manuela Gollanek-Schmeling
Logistik
244
244
AUSBILDUNGSREIHE ZUM BETRIEBLICHEN
GESUNDHEITSMANAGER
In zwei Schritten zum Betrieblichen Gesundheitsmanager:
Schritt 1:
Besuchen Sie unser Seminar:
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Seminarinhalt:
• Ziele und Nutzen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements
• Projektfahrplan für die Einführung und Umsetzung im eigenen Betrieb
Schritt 2:
Qualifizieren Sie sich zum:
Betrieblichen Gesundheitsmanager (TÜV®)
Abschluss mit Zertifikat
Seminarinhalt:
• Aufgaben, Rechte und Pflichten eines
Betrieblichen Gesundheitsmanagers
• Intensive Prüfungsvorbereitung
• Integrierte Prüfung zum
Betrieblichen Gesundheitsmanager
245
245
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Ausbildungsreihe zum Betrieblichen Gesundheitsmanager
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Effektive Wege zur Fehlzeitenreduzierung und Produktivitätssteigerung
Aus dem Programm
Gesundheit als Erfolgsfaktor
Kosten und sonstige Auswirkungen von Fehlzeiten
Reagieren oder besser vorbeugen?
Die Bedeutung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Ziele und Nutzen
Der präventive Ansatz
Der ganzheitliche Gesundheitsbegriff
Ansatzpunkte und Tätigkeitsfelder
Integration in vorhandene Managementsysteme
Die Beteiligten
Die Rolle von Unternehmensleitung, Personalabteilung und Betriebsrat
Der Arbeitskreis Gesundheit, Gesundheitszirkel
„Gesundheitspaten“
Weitere Projektbeteiligte
Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements
Erfolgsfaktoren und Risiken bzw. zu erwartende Widerstände
Definition von Zielen und Einführungsstrategie
Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung
Projektfahrplan
Erarbeitung und Umsetzung geeigneter Einzelmaßnahmen
Evaluation und Sicherstellen der Nachhaltigkeit
Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, dem Arbeitsschutzausschuss
und mit externen Projektpartnern
Unterstützungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen
Termin
Ort
Kennung
2016
Februar
22.02.-26.02. Leipzig
0811/2016
Juni
27.06.-01.07. Prien am Chiemsee
2617/2016
September
26.09.-30.09. Köln
3918/2016
i
Übrigens!
Ziel des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist
es, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen
ein gesundes Arbeiten möglich ist. Verbesserungen
bei den Arbeitsbedingungen und der Gesundheitsförderung wirken sich nicht nur auf die Zufriedenheit der Mitarbeiter positiv aus, sondern auch auf
ihre Produktivität. Als Betriebsrat können Sie über
Ihre Beteiligungsrechte erheblichen Einfluss auf das
Zustandekommen und die Durchführung von betrieblichen Gesundheitsförderungsprojekten nehmen. Im Seminar erfahren Sie, was man konkret tun
kann, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der
Arbeitnehmer zu stärken und damit Stress, Fluktuation und Fehlzeiten einzudämmen.
Schwierigkeiten und Hindernisse
Akzeptanz bei den Führungskräften gewinnen
Sensibilisierung der Kolleginnen und Kollegen
Konkrete Praxisbeispiele erfolgreichen Gesundheitsmanagements
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Bedeutung des Faktors Gesundheit
¡¡Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements
¡¡Bausteine und mögliche Ansatzpunkte
¡¡„Projektfahrplan“ für die Umsetzung im eigenen Betrieb
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten,
Personalratsmitglieder
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
246
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Ausbildungsreihe zum Betrieblichen Gesundheitsmanager
Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV®)
Abschluss mit Zertifikat nach DIN SPEC 91020
Aus dem Programm
Die Rolle des Betrieblichen Gesundheitsmanagers
Aufgaben, Verantwortung und Befugnisse
Eigenschaften und Fähigkeiten
Einordnung im Organigramm
Erwartungen an die Funktion
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Grundgedanke von Managementsystemen
Der Managementkreislauf
Anforderungen an ein BGM gem. DIN SPEC 91020
BGM neu aufbauen oder integrieren in ein vorhandenes
Managementsystem?
Termin
Ort
Kennung
2016
Mai
30.05.-03.06. Berlin
2215/2016
November
21.11.-25.11. München
4714/2016
Bitte beachten Sie:
i
Der Besuch des Seminars „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ ist Voraussetzung für den Besuch dieses Seminars.
Methoden und Werkzeuge für den Betrieblichen
Gesundheitsmanager
Moderation von Arbeitskreisen und Gesundheitszirkeln
Dokumentieren und Präsentieren von Arbeitsergebnissen
Der kontinuierliche Verbesserungsprozess im BGM
Die Arbeit mit Kennzahlen
Interne Audits zum BGM planen, vorbereiten, durchführen und
auswerten
Managementbewertung
BGM richtig „verkaufen“
Den Arbeitgeber überzeugen
(Auch kleine) Erfolge konsequent aufzeigen
Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit für ein BGM
Intensive Vorbereitung auf die Prüfung
Prüfung nach den Regeln der TÜV NORD Akademie
Abschluss mit dem Zertifikat:
„Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV®)“
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betrieblichen
Gesundheitsmanagers
¡¡Der Managementkreislauf
¡¡Moderation von Arbeitskreisen
¡¡Dokumentation und Präsentation von Arbeitsergebnissen
¡¡Arbeiten mit Kennzahlen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten,
Personalratsmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1190,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1390,- €
2. Teilnehmer:
1290,- €
weitere Teilnehmer
1190,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
247
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Willingen
Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2) in Berlin
Neu im Wirtschaftsausschuss in Dresden
248
248
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Dresden
Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in Timmendorfer Strand
Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat in Berlin
249
249
Anja Globke
Mediengestaltung
250
250
KONSTRUKTIVE ZUSAMMENARBEIT UND
BETRIEBSKLIMA
Thema
Seite
Das lernen Sie
Betriebsklima produktiv und
human gestalten
252
Handlungsmöglichkeiten des BR, Verbesserung
des Betriebsklimas, Betriebsklima zwischen
Rentabilität, Produktivität und Humanität
Konstruktive Zusammenarbeit
zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
253
Kommunikation zwischen Betriebsrat und
Arbeitgeber, Umgang mit schwierigen
Situationen, vertrauensvolle Zusammenarbeit
254
Betriebliche Konflikte konstruktiv und fair lösen,
Tipps zum Umgang mit negativen Emotionen,
Mediation als Methode
255
Wozu? Warum? Für wen? Was? Gemeinsam die
Faktenbasis für Entscheidungen schaffen
Betriebliche Probleme ohne
Arbeitsgericht klären
Mitarbeiterbefragungen aus Sicht
des Betriebsrats
NEU!
251
251
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Konstruktive Zusammenarbeit und Betriebsklima
Betriebsklima produktiv und human gestalten
Aus dem Programm
Rechtliche Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Pflichten des Betriebsrats und des Arbeitgebers
Mitwirkung / Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und
personellen Angelegenheiten
Umsetzung gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse bei
Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsumgebung etc.
Informationsrechte des Betriebsrats - wirtschaftliche Kennzahlen
Termin
Ort
Kennung
2016
Mai
09.05.-13.05. Gelsenkirchen
1917/2016
August
22.08.-26.08. Berlin
3409/2016
Betriebsklima zwischen Rentabilität, Produktivität und Humanität
Betriebsklima und betriebliche Wirklichkeit
Betriebsklimabeeinflussung als Instrument zur Ertragseffizienz
Förderung der freien Entfaltung der Persönlichkeit
Arbeitswissenschaftliche Grundlagen
Arbeitszufriedenheit und Betriebsklima, Arbeitsmotivation und
individuelle Bedürfnisstrukturen, praktische Bedeutung für den
betrieblichen Alltag
Wesentliche Bestandteile des Betriebsklimas und deren
Einflussfaktoren
„Innere“ Auswirkungen auf Gesundheit - Krankheit, Arbeitsengagement,
Unternehmensphilosophie, formelle und informelle Leitbilder, Führungskultur, Organisation und Stil der Kommunikation sowie Information im
Unternehmen
Rentabilitätsfaktor Betriebsklima, Arbeits- und Leistungsqualität
Mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen wie z. B. Mobbing,
Konflikte, Burnout
Gesundheitsmanagement als wichtiger Einflussfaktor
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Mitgestaltung
des Betriebsklimas
Betriebsklima einschätzen, messen und bewerten
Ansätze zur Gestaltung und Beeinflussung
Handlungsmöglichkeiten der Analyse und erste Möglichkeiten der
Betriebsklimagestaltung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Einschätzen und Beurteilen des Betriebsklimas sowie der Arbeitszufriedenheit und -motivation
¡¡Maßnahmen zum Bewerten, Initiieren und Begleiten von Betriebsklimaverbesserungen
¡¡Investitionen in die „Human Resources“ betriebswirtschaftlich darstellen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten,
Personalratsmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
252
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Konstruktive Zusammenarbeit und Betriebsklima
Konstruktive Zusammenarbeit zwischen
Betriebsrat und Arbeitgeber
Aus dem Programm
Aufgaben und Rollen von Arbeitgeber und Betriebsrat in der
Zusammenarbeit
Pflichten des Arbeitgebers - Rechte des Betriebsrats
Pflichten des Betriebsrats - Rechte des Arbeitgebers
Konfliktträchtiges und konfliktminderndes Rollenverständnis
Termin
Ort
Kennung
2016
Juni
06.06.-10.06. Berchtesgaden / Königssee2316/2016
November
14.11.-18.11. Ostseebad Kühlungsborn 4613/2016
Wie Kommunikation funktioniert
Die unterschiedlichen Kommunikationspersönlichkeiten
Richtig zuhören und das Gesagte besser verstehen
Subjektive Wahrnehmung und objektive Wirklichkeit
Gezielt fragen
Die Wirkung von Gruppenprozessen verstehen und nutzen
Informieren, aber richtig: Gesagt ist nicht gehört - und auch
noch nicht verstanden
Spielregeln festlegen und vereinbaren
Umgang mit schwierigen Situationen
Missverständnisse verhindern und Aggressionen vermeiden
Unterschiedliche Interessenslagen verstehen
Macht-, Sach- und Interessenskonflikte
Klare Positionsklärung
Spannungen aushalten und Konflikte konstruktiv für beide Seiten nutzen
Lösungsstrategien für verhärtete Fronten
Mediation als Chance
Gesetzliche Rahmendaten
Definition des Begriffs „Vertrauensvolle Zusammenarbeit“
nach § 2 BetrVG
Was tun bei Pflichtverletzungen des Arbeitgebers?
Fehler auf Betriebsratsseite
Was der Betriebsrat nicht darf
Die Einigungsstelle
Sanktionsmöglichkeiten bei Behinderung oder Verweigerung der
vertrauensvollen Zusammenarbeit
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Rechte und Pflichten des Betriebsrats und des Arbeitgebers
¡¡Situationsgerechte Kommunikation und schwierige
Situationen erkennen und bewältigen
¡¡Meinungsverschiedenheiten und Konflikte konstruktiv
gestalten
¡¡Mit dem Arbeitgeber konstruktiv auf Augenhöhe verhandeln
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter,
Personalratsvorsitzende und Stellvertreter
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
253
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Konstruktive Zusammenarbeit und Betriebsklima
Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht klären NEU!
Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
Aus dem Programm
Faire und einvernehmliche innerbetriebliche Lösungen finden
Konflikte zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber
Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Betriebsrat
Konflikte als Chance für schadhafte Themen nutzen und konstruktiv
Konsens bilden
Pragmatisch Lösungen schaffen - wir verhalten uns wie Erwachsene
Termin
Ort
Kennung
2016
Mai
09.05.-13.05. Ostseebad Sellin / Rügen 1916/2016
November
28.11.-02.12. Willingen
4811/2016
Tipps zum souveränen Umgang mit negativen Emotionen
Unfaire Angriffe des Arbeitgebers: in schwierigen Gesprächssituationen
kontern
In der Sitzung die Haltung nicht gewahrt - Wie stelle ich den guten
Draht wieder her?
Ich wurde zur Zielscheibe für die Geschäftsführung - drohendes
Konfliktpotenzial rechtzeitig entschärfen
Die andere Sichtweise verstehen und akzeptieren
Mediation als Methode zur außergerichtlichen Konfliktlösung im Betrieb
Das neue deutsche Mediationsgesetz im Arbeitsrecht
Ziele, Möglichkeiten und Grenzen
Die Rolle des Betriebsrats als Mediator und Mediationskompetenzen des
Betriebsrats
Anwendungsbereiche und Fallbeispiele der Mediation
Praktische betriebliche Probleme und deren Lösung durch
Mediation
Musterbetriebsvereinbarung zur Mediation im Betrieb nach § 88 BetrVG
Das Verhältnis von Mediation und Rechtsweg
Fallbeispiele mit Videoanalyse
Analyse und Erarbeitung von Lösungen zu konkreten Konfliktsituationen
aus dem Betriebsalltag der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Differenziertes Beurteilungsvermögen im Konflikt
¡¡Zielgerichtete Nutzung Ihrer Handlungsmöglichkeiten im
jeweiligen Konflikt-Stadium
¡¡Die Rolle des Mediators
¡¡Klare Einsatzmöglichkeiten einer Mediation
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten,
Personalratsmitglieder
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
254
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Konstruktive Zusammenarbeit und Betriebsklima
Mitarbeiterbefragungen aus Sicht des Betriebsrats
Was Mitarbeiter denken, meinen, fühlen
Aus dem Programm
Mitarbeiterbefragung - wozu, warum, für wen und was
Meinungen und Befindlichkeiten - Fakten und Daten
erheben und bewerten
Termin
Ort
Kennung
2016
Juli
04.07.-08.07. Hamburg
2715/2016
Mitarbeiterbefragung - ein Instrument für viele Zwecke
Feststellung von Gesundheitsmanagement, Arbeitsbelastungen,
Betriebsklimamessung, Mitarbeitermotivation
Rahmenbedingungen und Maßgaben für Befragungen
Datenschutzrechtliche Abklärungen, Anonymität
Betriebsvereinbarungen für Einsatz und Verwendung der Ergebnisse
Organisatorische Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung
Information, Beratung und Mitbestimmung des Betriebsrats
Einbeziehung der Führungskräfte und Mitarbeiter
Instrumente und Methoden der Mitarbeiterbefragung
Organisationspsychologische Aspekte
Vorstufen der Mitarbeiterbefragung
Befragungsschwerpunkte und Fragengegenstände
Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen
Der Fragebogen
Kognitive und kommunikative Grundlagen
Nutzerfreundlicher Aufbau des Fragebogens, Layout
Auswertungs- und Darstellungsmöglichkeiten
Präsentation der Ergebnisse
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Rechte der Arbeitnehmer im Einklang mit dem BetrVG
Rechtzeitige Information und Beteiligung des Betriebsrats
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Schutz der Persönlichkeitsrechte
Durchführung und erforderliche Schulungsmaßnahmen
Fragen der betrieblichen Ordnung
Betriebsvereinbarung zu Inhalt und Durchführung
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Handlungshilfen zur Mitbestimmung des Betriebsrats
¡¡Nutzen von Mitarbeiterbefragungen
¡¡Herstellen von Akzeptanz und Motivation zur
Mitarbeiterbefragung
¡¡Technik und Methodik der Fragebogenerstellung
¡¡Umgang mit objektiven und subjektiven Ergebnissen und deren Wertung
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Betriebsratsmitglieder, Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer
1090,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
255
Erfolgreiche Verhandlungsführung in Berlin
Der Betriebsrat als Change Manager in Berlin
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) auf Norderney
256
256
Die Haftung des Betriebsrats vermeiden in Berlin
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 in Köln
Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1 in St. Peter-Ording
257
257
Eva Dönike
Qualitätskontrolle
258
258
WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS
Wirtschaftsausschuss
Thema
Seite
Das lernen Sie
262
Durchführung von Sitzungen,
Unterrichtungsansprüche, Ansprüche
durchsetzen, regelmäßige Aufgaben
Die Arbeit im
Wirtschaftsausschuss - Teil 1
263
Bildung und Funktion des WiA,
Unterrichtungspflicht, betriebliches
Rechnungswesen im Überblick, Jahresabschluss
Die Arbeit im
Wirtschaftsausschuss - Teil 2
264
Analyse der eigenen Bilanz, Kennzahlen,
Risikofrüherkennung
Die Arbeit im
Wirtschaftsausschuss - Teil 3
265
Controlling, internes Rechnungswesen, Kostenund Leistungsrechnung, Kostenstellenrechnung,
Kostenträgerrechnung
Die Arbeit im
Wirtschaftsausschuss - Teil 4
266
Steuerung und Planung des Unternehmens,
Planungsprozesse und Zielsysteme,
Risikomanagement
Neu im Wirtschaftsausschuss
259
259
Wirtschaftsausschuss
WARUM WIRTSCHAFT?
Ein Gespräch mit Volker Castor
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
INTERVIEW
Anspruch durchsetzen? Was können wir unternehmen,
wenn wir nur die halbe Wahrheit erfahren? Wie muss der
Unternehmer die Informationen aufbereiten? Wie stellen
wir gezielt Fragen? Diese rechtlichen Grundlagen werden
in den Seminaren „Neu im Wirtschaftsausschuss“ oder
„Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1“ erworben,
damit es dann mit den betriebswirtschaftlichen Fragestellungen weitergehen kann.
Müssen die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses eine
bestimmte Seminarreihenfolge einhalten?
Volker Castor: Ich würde erst einmal die rechtlichen Basics klären, dann aber auch sofort mit den betriebswirtschaftlichen Seminarteilen weitermachen. Wenn die Mitglieder der Wirtschaftsausschüsse im Anschluss an die
Informationsbeschaffung mit den Zahlen nichts anfangen
können, ist ihnen ja auch nicht geholfen. Ob sie dann aber
Teil 2, 3 oder 4 auswählen, hängt von den konkreten Fragestellungen im Wirtschaftsausschuss ab.
„Der Wirtschaftsausschuss
bekommt einen Wust von
Unterlagen und weiß dann
gar nicht, wie er an die Sache
herangehen soll.“
Diplom-Betriebswirt und
Fachautor
Hallo Volker, welchen Tipp kannst Du den Mitgliedern
der Wirtschaftsausschüsse in Bezug auf den Einstieg in
die Arbeit geben?
Volker Castor: Bevor der Wirtschaftsausschuss sich überhaupt mit Zahlen beschäftigen kann, muss er erst einmal
die entsprechenden Informationen und Unterlagen erhalten. Das ist aber in der Praxis genau der Punkt, an dem es
gerne mal hakt: Da bekommt der Wirtschaftsausschuss einen Wust von Unterlagen und weiß dann gar nicht, wie er
an die Sache herangehen soll. Ich empfehle daher gerade
neuen Mitgliedern eines Wirtschaftsausschusses, sich in
den rechtlichen Grundlagen insbesondere zur Informationsbeschaffung einen Überblick zu verschaffen. Welchen
Anspruch haben wir überhaupt? Wie kann ich diesen
260
In welchem Zeitraum sollten die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses die Seminare besuchen?
Volker Castor: Aus meiner Seminarpraxis weiß ich, dass
viele Ausschussmitglieder ein Seminar pro Jahr besuchen.
Ich empfehle aber, die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Seminare zur Arbeit im Wirtschaftsausschuss in 1
bis 2 Jahren zu durchlaufen. Dann haben die Seminarteilnehmer das komplette Handwerkszeug für eine erfolgreiche Ausschussarbeit zusammen.
Volker, vielen herzlichen Dank für das Interview!
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Wirtschaftsausschuss
ANALYSIEREN SIE
IHREN JAHRESABSCHLUSS
Unser Extra im Seminar
Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 2:
Bringen Sie Ihren Jahresabschluss mit!
Sie haben dann die Möglichkeit, zusammen
mit unseren Experten während des Seminars
Ihr Zahlenwerk zu analysieren.
Begegnen Sie der Geschäftsleitung
Ihres Unternehmens auf Augenhöhe
- wir helfen Ihnen, die richtigen
Fragen zu stellen!
Wie sicher ist die
finanzielle Situation?
Wo sind potenzielle
Risiken gegeben?
?
In welche Richtung bewegt
sich das Unternehmen?
Dr. Ina Schlicker
261
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Wirtschaftsausschuss
Neu im Wirtschaftsausschuss
Aus dem Programm
Grundlagen zur Arbeit des Wirtschaftsausschusses (WiA)
Die richtige Errichtung des WiA
Anzahl der Mitglieder und Amtszeit
Termin
Ort
Kennung
2016
Juni
20.06.-24.06. Berlin
2519/2016
Rechtsstellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
Voraussetzungen für die Bestellung von Sachverständigen
Schulungsteilnahme (BR-Mitglieder und Nicht-BR-Mitglieder)
Die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses
Häufigkeit der Sitzungen des WiA
Die richtige Vor- und Nachbereitung der Sitzungen
Teilnahme der Unternehmensleitung
Sonstige Teilnahmeberechtigte
Die richtige Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses
Verpflichtung zur umfassenden Unterrichtung des WiA
Gesetzliche Vorgaben, Folgen mangelhafter Unterrichtung
Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Unterrichtung
Umfang der Unterrichtung und Vorlage von Unterlagen
Die richtigen Fragen stellen / Erstellen eines eigenen
Informationskatalogs
Durchsetzung der Informationsrechte
In welchen Fällen ist die Einigungsstelle zuständig?
Wie wird die Einigungsstelle gebildet?
Aufgaben von Betriebsrat / Gesamtbetriebsrat
Wie verläuft das Einigungsstellenverfahren?
Wann ist das Arbeitsgericht zuständig?
Informationspflichten des Wirtschaftsausschusses
Unterrichtung des Betriebsrats / Gesamtbetriebsrats
Umfang und Art der Information an die Belegschaft
Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Die regelmäßigen Themen des Wirtschaftsausschusses
Inhalt und Bedeutung der Planungssitzung
Inhalt und Bedeutung der Jahresabschlusssitzung
Abstimmung über den Vierteljahresbericht
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Rechtsstellung des Wirtschaftsausschusses
¡¡Umgang mit Meinungsverschiedenheiten zum
Informationsanspruch des Wirtschaftsausschusses
¡¡Vorgehensweise bei unzureichender Information
¡¡Die betriebsverfassungsrechtlich vorgegebenen Themen des Wirtschaftsausschusses
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Zu empfehlen für
Wirtschaftsausschussmitglieder (BR-Mitglied),
Wirtschaftsausschussmitglieder (nicht BR-Mitglied),
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
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Wirtschaftsausschuss
Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1
Das Basisseminar für Einsteiger
Aus dem Programm
Funktion und Stellung des Wirtschaftsausschusses
Bildung des Wirtschaftsausschusses
Voraussetzungen für die Errichtung
Bestellung und Rechtsstellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Aufsichtsrat
Hinzuziehung von Sachverständigen
Ausnahmen für Tendenzunternehmen
Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den Unternehmer
Begriff der wirtschaftlichen Angelegenheiten
Vorzulegende Unterlagen
Rechtzeitigkeit und Umfang der Unterrichtung des
Wirtschaftsausschusses
Entwicklung eines Fragenkatalogs für das Gespräch mit dem
Unternehmer
Lösungsansätze zur Verbesserung des Informationsflusses
Verhalten bei Streit über die Unterrichtungspflicht
Einigungsverfahren bei Streitigkeiten
Erzwingung der Auskunftserteilung
Überblick: Betriebliches Rechnungswesen
Externes Rechnungswesen: Buchführung
Internes Rechnungswesen: Kosten- und Leistungsrechnung
Planungsrechnung: Investitions- und Finanzplanung
Jahresabschluss und Geschäftsbericht
Rechtliche Grundlagen
Inhalte, Gliederung und Bewertung der Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Bericht des Wirtschaftsprüfers
Jahresabschlussgestaltung (Bilanzpolitik)
Ziele und Instrumente
Bilanzierung: Spielräume und Wahlrechte
Bewertungsspielräume
Ausführliche Praxisbeispiele und Übungen
Termin
Ort
Kennung
2016
Januar
18.01.-22.01. Karlsruhe
0309/2016
Februar
22.02.-26.02. München
0812/2016
März
14.03.-18.03. Willingen
1117/2016
April
04.04.-08.04. Timmendorfer Strand
1418/2016
18.04.-22.04. Düsseldorf
1619/2016
Mai
09.05.-13.05. Ostseebad Göhren / Rügen1918/2016
Juni
13.06.-17.06. Konstanz / Bodensee
2415/2016
Juli
11.07.-15.07. Bad Wiessee / Tegernsee 2813/2016
August
15.08.-19.08. Berlin
3308/2016
September
12.09.-16.09. Köln
3714/2016
Oktober
24.10.-28.10. Ostseebad Scharbeutz
4320/2016
November
28.11.-02.12. Leipzig
4814/2016
i
Übrigens!
In diesem Seminar erfahren Sie, wie der Wirtschaftsausschuss relevante Informationen zur Lage und zur
möglichen Entwicklung des Unternehmens erhält
- und welche die relevanten betrieblichen Informationen sind.
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Rechtsstellung des Wirtschaftsausschusses
¡¡Effektive Gestaltung der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
¡¡Handlungsmöglichkeiten und Informationsbeschaffung
¡¡Fragenkatalog zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage
¡¡Aussagekraft des Jahresabschlusses
¡¡Gestaltungsmöglichkeiten von Jahresabschlüssen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Zu empfehlen für
Wirtschaftsausschussmitglieder (BR-Mitglied),
Wirtschaftsausschussmitglieder (nicht BR-Mitglied),
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
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Wirtschaftsausschuss
Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 2
Bilanzen lesen und verstehen
Aus dem Programm
Grundfragen für den Wirtschaftsausschuss
Wie wird eine Bilanz für eine aussagekräftige Analyse aufbereitet und
welche Erkenntnisse ergeben sich daraus für die tägliche Arbeit des
Wirtschaftsausschusses?
Auffrischung und Wiederholung
Informationsbeschaffung durch den Wirtschaftsausschuss
Vorzulegende Unterlagen
Bilanzierung und Bewertungsvorschriften
Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanzanalyse
Jahresabschlussgestaltung durch das Unternehmen
Erkennen von Bilanzierungs- und Bewertungsspielräumen
Aufbau einer Strukturbilanz zur Bilanzanalyse
Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse
Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse
Cash-Flow-Analyse
Unternehmensanalyse und Risikofrüherkennung
Strategische Bilanzanalyse
Kennzahlen zur Risikoanalyse
Entwicklung eines Fragenkatalogs für das Gespräch mit dem
Unternehmer
Lösungsansätze zur Verbesserung des Informationsflusses
Termin
Ort
Analysieren
Sie Ihren
eigenen
Jahresabschluss
Kennung
2016
März
07.03.-11.03. München
1015/2016
Mai
30.05.-03.06. Timmendorfer Strand
2216/2016
Juli
25.07.-29.07. Düsseldorf
3011/2016
Oktober
10.10.-14.10. Freiburg
4123/2016
Dezember
12.12.-16.12. Berlin
5011/2016
i
Übrigens!
Ist Ihr Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht? Dann bringen Sie ihn gerne mit zum Seminar.
Gemeinsam mit unserem Referenten können Sie
anhand dieses praktischen Beispiels Ihren Jahresabschluss mit einer modernen Analysesoftware aufarbeiten und verstehen.
Exkurs: Konzernabschluss
Konsolidierte Konzernbilanz
Gewinn- und Verlustverrechnung im Konzern
Ausführliche Praxisbeispiele und Übungen
Erstellung von Strukturbilanzen
Durchführung von finanz- und erfolgswirtschaftlichen sowie
strategischen Bilanzanalysen
Ermittlung von Kennzahlen zur Risikoanalyse
Entwicklung eines individuellen Fragenkatalogs
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Aussagekraft des Jahresabschlusses
¡¡Gestaltungsmöglichkeiten von Jahresabschlüssen
¡¡Erstellung einer Strukturbilanz zur Auswertung des
Jahresabschlusses
¡¡Informationsmängel erkennen, Positionen hinterfragen
und Empfehlungen für den BR entwickeln
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Wirtschaftsausschussmitglieder (BR-Mitglied),
Wirtschaftsausschussmitglieder (nicht BR-Mitglied),
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
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264
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Wirtschaftsausschuss
Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 3
Internes Rechnungswesen - so kalkuliert Ihr Unternehmen!
Aus dem Programm
Auffrischung und Wiederholung
Informationsbeschaffung durch den Wirtschaftsausschuss
Erfahrungsaustausch zum bisher Erreichten
Vorzulegende Unterlagen durch den Unternehmer
Betriebliches Rechnungswesen
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) als Teil des betrieblichen
Rechnungswesens
Aufgaben
Grundbegriffe
Kostenbegriff und Kostenartenrechnung
Aufwand und Ertrag
Kosten und Leistung
Einzel- und Gemeinkosten
Kostenstellenrechnung
Betriebsabrechnungsbogen
Verteilung von Kostenpositionen auf Kostenstellen
Ist- und Normalkostenrechnung
Wirtschaftlichkeitsanalyse
Termin
Ort
Kennung
2016
April
25.04.-29.04. Timmendorfer Strand
1720/2016
September
05.09.-09.09. Köln
3612/2016
i
Übrigens!
In diesem Seminar lernen Sie, welche betrieblichen
Kostenstellen sich in welcher Weise auf die Erfolge
von Unternehmen auswirken. Außerdem erfahren
Sie, wie Erkenntnisse aus dem internen Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung) die Bewertung von Jahresabschlüssen ergänzen und somit
die Arbeit des Wirtschaftsausschusses verbessern
können.
i
Bitte beachten Sie:
Die Teilnahme an diesem Seminar ist auch ohne
vorherigen Besuch von Teil 2 möglich.
Kostenträgerrechnung
Kalkulationssysteme
Vor- und Nachkalkulation in ausgewählten Branchen
Kurzfristige Erfolgsrechnung
Deckungsbeitragsrechnung
Break-Even-Analyse
Überblick: Plankostenrechnung
Systeme der Plankostenrechnung
Grenzplankostenrechnung
Ausführliche Praxis-Beispiele und Übungen
Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Produkten, Betrieben und
Arbeitsplätzen
Detaillierte Betrachtung einzelner Kostenarten (z. B. Konzernabgaben,
Cash-Pooling) und deren Auswirkungen auf die Kalkulation und das
Betriebsergebnis
Effekte einzelner Kostenstellen auf den gesamten Betrieb
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Unterschiede und Zusammenhänge zwischen internem und
externem Rechnungswesen
¡¡Die wichtigsten Verfahren der KLR
¡¡Jahresabschlusspositionen mit Hilfe der KLR hinterfragen
¡¡Informationsmängel erkennen und Empfehlungen für den BR entwickeln
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Wirtschaftsausschussmitglieder (BR-Mitglied),
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Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
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2. Teilnehmer:
1190,- €
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1090,- €
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Wirtschaftsausschuss
Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 4
Planung und Steuerung - die Zukunft Ihres Unternehmens!
Aus dem Programm
Auffrischung und Wiederholung
Informationsbeschaffung durch den Wirtschaftsausschuss
Erfahrungsaustausch zum bisher Erreichten
Jahresabschluss, Bilanzpolitik und Bilanzanalyse
Deckungsbeitragsrechnung und kurzfristige Erfolgsrechnung
Der Wirtschaftsausschuss im betrieblichen Planungsprozess
Rechtzeitige und umfassende Information
Vorzulegende Unterlagen
Risikofrüherkennung und Folgenabschätzung
Betriebliche Zielsysteme und Planungssysteme
Zielsetzung des Controllings
Betriebliche Planungssysteme
Zusammenwirken einzelner Teilplanungssysteme: Absatz-, Marketing-,
Material-, Produktions-, Personal-, Investitions- und Finanzplanung
Instrumente der langfristigen Planung und daraus abgeleitete
Strategien
Branchenstrukturanalyse, SWOT-Analyse, Balanced Scorecard,
Lebenszyklusanalyse, Nutzwertanalyse
Termin
Analysieren
Sie die
Zahlen Ihres
Unternehmens
Ort
Kennung
14.11.-18.11. Köln
4614/2016
2016
November
i
Übrigens!
Mit welchen Instrumenten Unternehmen wirklich
planen und welche Erkenntnisse sich für die langfristige Entwicklung daraus gewinnen lassen, erfahren
Sie in diesem Seminar. Welche besonderen Risiken
lassen sich bereits heute erkennen?
Ist Ihr Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht? Dann bringen Sie ihn gerne mit zum Seminar.
Gemeinsam mit unserem Referenten können Sie
mit Hilfe moderner Analysesoftware das Zahlenwerk Ihres Unternehmens aufarbeiten und besser
verstehen.
i
Bitte beachten Sie:
Die Teilnahme an diesem Seminar ist auch ohne
vorherigen Besuch der Teile 2 und 3 möglich.
Risikomanagement
Stärken und Schwächen erkennen - Chancen und Risiken bewerten
Managementfehler und Schwächen in betrieblichen Funktionsbereichen
Instrumente zur Früherkennung
Personalplanung als Teilplanungssystem
Strategische Personalplanung im Planungssystem
Personalentwicklung, Karriereplanung, Aus- und Weiterbildung
Investitionsplanung als Teilplanungssystem
Investitionsplanung und Investitionsentscheidungsprozesse
Investitionsvergleichsrechnungen
Ausführliche Praxis-Beispiele und Übungen
Auswertung von Lageberichten und Risikoberichten
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Einschätzung der aktuellen Unternehmenssituation
¡¡Entwicklungstrends und deren Auswirkungen beurteilen
¡¡Informationsmängel erkennen
¡¡Fragenkatalog für den Wirtschaftsausschuss entwickeln
¡¡Empfehlungen für den Betriebsrat entwickeln
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 15
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Wirtschaftsausschussmitglieder (BR-Mitglied),
Wirtschaftsausschussmitglieder (nicht BR-Mitglied),
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
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Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1290,- €
2. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
266
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AAS-Standort
AAS-Standort:
Park Plaza Hotel Trier
4 Sterne-Superior Hotel, www.parkplaza-trier.de
Termine siehe Seite 345.
267
267
Jennifer Prenzyna
Leitung Hotel- und
Kongressmanagement
268
268
JUGENDUND
Jugendund Auszubildendenvertretung
AUSZUBILDENDENVERTRETUNG
Thema
Seite
Jugend- und
Auszubildendenvertretung - Teil 1
270
Aufgaben und wirksame Beschlussfassung
der JAV, Zusammenarbeit mit dem BR,
Beteiligungsrechte
Jugend- und
Auszubildendenvertretung - Teil 2
271
Grundlagen des BBiG, JArbSchG und weiterer
Gesetze, die Jugendliche und Azubis schützen
Jugend- und
Auszubildendenvertretung - Teil 3
272
Ausgesuchte Rechtsfragen zum
Ausbildungsverhältnis, Besuch beim
Arbeitsgericht
273
Von der Bestellung des Wahlvorstands bis zur
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
NEU!
Die Wahl zur JAV
Das lernen Sie
269
269
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 1
Für einen optimalen Start in die neue Amtszeit
Aus dem Programm
Beteiligungsrechte und Aufgaben der JAV
Was kann die JAV bewegen? Überblick über Eure Aufgaben
Hält der Arbeitgeber Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
ein?
Euer Unterrichtungsanspruch: Wer nicht fragt, bleibt dumm
Wie funktioniert die JAV-Arbeit? - Die Geschäftsführung
Die Aufgaben des Vorsitzenden und des Stellvertreters der JAV
Sitzungen der JAV: Von der Ladung bis zur Beschlussfassung
Wann muss das Ersatzmitglied geladen werden?
So leitest Du die JAV-Sitzung professionell
Kosten und Sachaufwand der JAV
Die Sprechstunde der JAV: Sinn und Zweck, Nutzen für die JAV
Gesprächsführung in der Sprechstunde
Die Jugend- und Auszubildendenversammlung: Rechtsgrundlagen
So präsentiert Ihr Eure Arbeit!
Termin
Ort
Kennung
2016
Februar
01.02.-05.02. Berlin
0511/2016
November
21.11.-25.11. Hamburg
4715/2016
Dezember
12.12.-16.12. München
5012/2016
Rechtsstellung der JAV und ihrer Mitglieder
Ehrenamtliche Tätigkeit, Kündigungsschutz
Arbeitsbefreiung, Freizeitausgleich
Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot
Teilnahme an Schulungsveranstaltungen
Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung gemäß § 78a BetrVG
JAV und Betriebsrat: So zieht Ihr an einem Strang
Teilnahmerecht des Betriebsratsvorsitzenden an den JAV-Sitzungen
Die Betriebsratssitzung: Vom Teilnahmerecht bis zum Stimmrecht der JAV
Dein Redebeitrag in der Betriebsratssitzung: Wie Du sagst, was Du meinst
Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats
Teilnahme an Sprechstunden des Betriebsrats
Einfluss der JAV auf die Tagesordnung der Betriebsratssitzung
Die Unterrichtungspflicht des Betriebsrats: Damit die JAV weiß, was
Sache ist!
§ 65 Abs. 1
§ 37 Abs. 6
BetrVG
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡So funktioniert die JAV-Arbeit: Von der Beschlussfassung bis zur Jugend- und Auszubildendenversammlung
¡¡Aufgaben, Rechte und Pflichten der JAV und ihrer Mitglieder
¡¡Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat: So klappt´s!
¡¡Schweigen ist Silber, Reden ist Gold: So funktioniert die Kommunikation in der JAV und mit dem Betriebsrat
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
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Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
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Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Den Beschluss über die Schulungsteilnahme fasst der Betriebsrat.
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 890,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1090,- €
2. Teilnehmer:
990,- €
weitere Teilnehmer:
890,- €
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
270
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 2
Das arbeitsrechtliche Know-how für die JAV
Aus dem Programm
Schnittstelle: JAV und Arbeitsrecht
Überwachungsaufgabe der JAV: Hält der Arbeitgeber die Gesetze
und Betriebsvereinbarungen ein?
Maßnahmen beantragen: Was ist möglich?
Das Berufsbildungsgesetz als rechtliche Grundlage der Ausbildung
Wer ist Auszubildender im Rechtssinne?
Der Berufsausbildungsvertrag: Inhalt, Form und Dauer, Probezeit
und Kündigung
Außerordentliche Kündigung während der Ausbildung?
Teilnahme am Berufsschulunterricht
Erstellen der Ausbildungsnachweise als Pflichten
Arbeitspflicht im Rahmen der Ausbildung
Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber während der Ausbildung
Zeugnis nach Beendigung der Ausbildung
Termin
Ort
Kennung
2016
März
07.03.-11.03. Hamburg
1016/2016
April
25.04.-29.04. Berlin
1721/2016
Das Jugendarbeitsschutzgesetz
Schutzbestimmungen für Jugendliche
Regelungen zur Arbeitszeit, zu Überstunden, zum Urlaub
Arbeit und Berufsschule, Arbeitszeit und Freizeit
Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen des Arbeitgebers gegen
das JArbSchG
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
Ansprüche aus Arbeitsvertrag, Gesetz, Tarifvertrag und
Betriebsvereinbarung
In welchem Verhältnis stehen diese Ansprüche zueinander?
Der Anspruch der JAV-Mitglieder auf Übernahme, § 78a BetrVG
Welche Voraussetzungen müssen für diesen Anspruch erfüllt sein?
Frist für die Geltendmachung des Anspruchs
Wie Du Deinen Anspruch formulierst.
Wie kann der Arbeitgeber reagieren?
§ 65 Abs. 1
§ 37 Abs. 6
BetrVG
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Rechtsfragen rund um das Ausbildungsverhältnis
¡¡Gesetzliche Schutzvorschriften für jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende
¡¡Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis: Vertrag, Betriebsverein-
barung und Gesetz als Rechtsquellen
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Den Beschluss über die Schulungsteilnahme fasst der Betriebsrat.
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 890,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1090,- €
2. Teilnehmer:
990,- €
weitere Teilnehmer:
890,- €
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Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
271
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Jugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 3
Reality Check - So sieht es in der Praxis aus
Aus dem Programm
Schnittstellen: JAV-Arbeit und Arbeitsrecht
Welche Rechte und Ansprüche haben Jugendliche und Auszubildende?
Wie kann die JAV Jugendliche und Auszubildende unterstützen?
Umgang mit Gesetzen und Kommentaren - So findest Du, was Du suchst.
Termin
mit Besuch
beim Arbeitsgericht
Ort
Kennung
15.02.-19.02. Köln
0710/2016
2016
Februar
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall richtig?
Muss ich Überstunden machen oder darf ich sie ablehnen?
Wann darf ich Pausen machen?
Auszubildende und Schichtarbeit
Arbeit an Sonn- und Feiertagen
Verhalten im Betrieb - Was ist erlaubt, was nicht?
Privates am Arbeitsplatz: Internet, Mails und Handy - Was ist okay?
Rauchen am Arbeitsplatz - Regelungen in Betriebsvereinbarungen
Dresscode und Arbeitskleidung - Was ziehe ich an?
Wann darf der Arbeitgeber eine Abmahnung erklären?
Wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung zulässig?
Vorbereitung des Arbeitsgerichtsbesuchs
Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
Beschluss- oder Urteilsverfahren?
Brauche ich vor Gericht einen Rechtsanwalt?
Highlight: Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht
§ 65 Abs. 1
§ 37 Abs. 6
BetrVG
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Sicherer Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
¡¡Die wichtigsten Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
¡¡Ablauf einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
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1090,- €
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Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Wahl zur JAV
Aus dem Programm
Grundsätzliches zur Wahl der JAV
Zeitpunkt der JAV-Wahlen
Amtszeit der JAV
Erlöschen der Mitgliedschaft
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Zahl der JAV-Mitglieder
Listen- oder Personenwahl
Die Auswahl des richtigen Wahlverfahrens
Fristenberechnung
NEU!
Termin
Ort
Kennung
25.07.-26.07. Köln
3012/2016
2016
Juli
August
08.08.-09.08. Berlin
3206/2016
Der Wahlvorstand
Größe und Zusammensetzung
Einsetzung durch das Arbeitsgericht
Rechtsstellung des Wahlvorstands und seiner Mitglieder
Aufgaben des Wahlvorstands
Die Wählerliste
Aufstellen der Wählerliste als Aufgabe des Wahlvorstands
Woher kommen die Daten für die Wählerliste?
Bedeutung der Wählerliste
Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste
Das Wahlausschreiben
Erstellen des Wahlausschreibens als Aufgabe des Wahlvorstands
Inhalt und Bedeutung des Wahlausschreibens
Bekanntmachung des Wahlausschreibens
Die Vorschlagslisten und Wahlvorschläge
Stützunterschriften und Fristen für die Einreichung
Prüfung der Vorschlagslisten und Wahlvorschläge
Rechtsstellung der Wahlbewerber
Durchführung der Wahl
Stimmabgabe, Wahlvorgang, Stimmauszählung
Verteilung der Sitze
Wahlniederschrift
Benachrichtigung der Gewählten
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Nichtigkeit der Wahl und Wahlanfechtung
Wahlschutz und Behinderung der Wahl
§ 63 Abs. 2
S. 2 BetrVG
§ 20 Abs. 3
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Vorbereitung und Ablauf der JAV-Wahl
¡¡Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands und seiner Mitglieder
¡¡Vermeidung von Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
¡¡Formvorschriften und Fristen
Seminardauer:
Mo. 10:00 - Di. 17:00 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Wahlvorstandsmitglieder
Den Beschluss über die Schulungsteilnahme fasst der Betriebsrat.
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Seminargebühr:
ab 645,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
690,- €
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645,- €
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Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat in Berlin
Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Lübeck
Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 1 in Berlin
274
274
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 in Hamburg
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Leipzig
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1 in Prien am Chiemsee
275
275
Birgit Leibnitz
Kundenbetreuung
276
276
SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG
Thema
Seite
Die Vertretung der
Schwerbehinderten - Teil 1
278
Begriff der Schwerbehinderung, Rechtsstellung
und Aufgaben der SBV, Zusammenarbeit mit
dem BR
Die Vertretung der
Schwerbehinderten - Teil 2
279
Integrationsvereinbarung, Rechte und Pflichten
der SBV, Besuch beim Sozialgericht
Die Vertretung der
Schwerbehinderten - Teil 3
280
Integrationsfachdienst, Technischer
Beratungsdienst, Leistungen, Rhetorik für
Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten
281
Stellungnahmen und Schriftsätze rechtswirksam
verfassen, Praxistipps für die Erstellung von
Schreiben, Datenschutzrecht für die SBV
Betriebsverfassungsgesetz für die
Schwerbehindertenvertretung
282
Kooperation zwischen BR und SBV, Regelungen
des BetrVG für die SBV
Arbeitsrecht für die
Schwerbehindertenvertretung
283
Besondere arbeitsrechtliche Regelungen für die
SBV und Schwerbehinderte
Sozialversicherungsrecht für die
Schwerbehindertenvertretung
284
ALG I, ALG II, Rente, gesetzliche
Unfallversicherung & Co.: Regelungen für
Schwerbehinderte
Das 1x1 der
Schwerbehindertenfeststellung
285
Feststellung der Schwerbehinderung,
gesetzliche Regelungen, Schwerbehinderte im
Arbeitsleben
Schreibwerkstatt für die
Schwerbehindertenvertretung
NEU!
Das lernen Sie
277
277
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Schwerbehindertenvertretung
Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1
Professionell in die neue Amtszeit starten
Aus dem Programm
Der professionelle Start in die Amtszeit
Vorstellen als Schwerbehindertenvertreter
Wer sind meine Ansprechpartner?
Woher bekomme ich die Infos, wer schwerbehindert ist?
Die Arbeit als Schwerbehindertenvertreter
Die Vertrauensperson als Einzelkämpfer?
Wen kann ich um Rat fragen?
Organisation der Arbeit: Büro, Sprechstunde etc.
Die SBV als Kummerkasten - Wie reagiere ich,
wenn mich Nicht-Schwerbehinderte um Rat fragen?
Basiswissen für jeden Schwerbehindertenvertreter
Mein Schulungsanspruch - Hilfestellung bei der Durchsetzung
Wie weit reicht meine Kompetenz als Vertrauensperson?
Was passiert, wenn ich mal nicht da bin?
Anspruch auf Reduzierung der Arbeitsmenge bei SBV-Tätigkeit
Mein besonderer Kündigungsschutz als Vertrauensperson
Termin
Ort
Kennung
11.01.-15.01. Köln
0207/2016
2016
Januar
April
25.04.-29.04. Neustadt a. d. Weinstraße 1722/2016
Juni
20.06.-24.06. Dresden
2520/2016
August
08.08.-12.08. Timmendorfer Strand
3207/2016
September
26.09.-30.09. Konstanz / Bodensee
3919/2016
Dezember
05.12.-09.12. Berlin
4915/2016
Fragen rund um die Schwerbehinderung
Grad der Behinderung (GdB) - Was bedeutet das?
Welche Krankheiten führen zu welchem GdB?
Berechnung eines Gesamt-GdB - Beispiele aus der Rechtsprechung
Auswirkungen des GdB auf Rente, Steuern, sonstige
Nachteilsausgleiche usw.
Wie unterstütze ich bei der Antragstellung?
Verteidigung des GdB: Verfahren bei Herabsetzung des GdB
Für wen die Schwerbehindertenvertretung zuständig ist
Schwerbehinderung und Gleichstellung
Schwerbehindertenvertretung und BEM
Übersicht zu Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Überwachungspflicht der SBV: Hält der Arbeitgeber Gesetze,
Verordnungen, Betriebsvereinbarungen usw. ein?
Behandlung von Beschwerden
§ 96 Abs. 4
S. 3 SGB IX
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Wie ein professioneller Start in die Amtszeit gelingt
¡¡Erfolgreiche Arbeit als Vertrauensperson der
Schwerbehinderten
¡¡Basics des Schwerbehindertenrechts
¡¡Die Rechtsfragen zum Grad der Behinderung (GdB)
¡¡Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Zu empfehlen für
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der
Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
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Seminargebühr:
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1. Teilnehmer:
1090,- €
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Schwerbehindertenvertretung
Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 2
So gehen Sie den betrieblichen Alltag richtig an!
Aus dem Programm
Basics zum Umgang mit Gesetzestexten
Wo finde ich was? - Sicherer Umgang mit dem Gesetzbuch
Termin
mit Besuch
beim Sozialgericht
Ort
Kennung
2016
Februar
29.02.-04.03. Hamburg
Einstellung von Mitarbeitern - Beteiligung der SBV
Welche Regelungen des BetrVG der Betriebsrat zu beachten hat
Wie die SBV bei Einstellungen richtig beteiligt wird
Das muss der öffentliche Arbeitgeber bei der Einstellung beachten
§§ 81, 82 SGB IX - Einladung von schwerbehinderten Menschen zum
Vorstellungsgespräch
Fragerecht des Arbeitgebers, Offenbarungspflicht des Schwerbehinderten
Kündigung von Arbeitnehmern - Beteiligung der SBV
Kündigung von Arbeitnehmern, Schwerbehinderten und
Schwerbehindertenvertretern
Ablauf des Anhörungsverfahrens und Beteiligung der SBV
0912/2016
Mai
09.05.-13.05. Düsseldorf
1919/2016
Juli
04.07.-08.07. Würzburg
2716/2016
September
05.09.-09.09. Heidelberg
3613/2016
November
21.11.-25.11. Dresden
4716/2016
Kündigung schwerbehinderter Menschen
Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter
Die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung: So läuft das
Verfahren ab
Wer macht was? BR, SBV und Integrationsamt
Beteiligung und Rolle der Schwerbehindertenvertretung
Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts
Praktisches zur Integrationsvereinbarung
Verhandlung und Abschluss einer Integrationsvereinbarung
Ausarbeiten einer solchen Vereinbarung im Rahmen eines Rollenspiels
Mit frischen Ideen in die Verhandlung mit dem Arbeitgeber treten
Der Weg zum Sozialgericht
Antragsverfahren - Widerspruch - Klage
Sinnvolles Vorgehen bei „Antrag abgelehnt“
Rechtsmittel, Fristberechnungen, Zuständigkeiten
§ 96 Abs. 4
S. 3 SGB IX
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Beteiligung bei Einstellung schwerbehinderter AN
¡¡Kündigung von Arbeitnehmern und schwerbehinderten Arbeitnehmern im Betrieb
¡¡Verhandlungsstrategien und Inhalte einer Integrations-
vereinbarung
¡¡Der Weg zum Sozialgericht
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Zu empfehlen für
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der
Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
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1. Teilnehmer:
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Schwerbehindertenvertretung
Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 3
Hilfen beantragen und über Erfolge berichten
Aus dem Programm
Rechtlicher Teil
Integrationsfachdienst des Integrationsamts
Fachliche Beratung durch die öffentlichen Stellen nutzen
Klärung möglicher Leistungen zugunsten schwerbehinderter Menschen
Unterstützung beantragen bei Einarbeitung länger Erkrankter
Termin
Ort
Kennung
04.04.-08.04. Köln
1419/2016
2016
April
Oktober
24.10.-28.10. Würzburg
4321/2016
Technischer Beratungsdienst
Beratung bei technisch-organisatorischen Fragen zugunsten
schwerbehinderter Menschen im Betrieb
Technische Arbeitshilfen beantragen
Behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung - so geht‘s
Leistungen an den Arbeitgeber
Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
Unterstützung bei außergewöhnlicher Belastung von Mitarbeitern
Gründung von Integrationsunternehmen
Prävention im Betrieb: So treffen Sie die richtigen Vorkehrungen
Leistungen an schwerbehinderte Menschen
Den richtigen Ansprechpartner finden bei Anschaffung technischer
Arbeitsmittel, der Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz, beruflicher
Fort- und Weiterbildung
Rhetorischer Teil
Die Versammlung schwerbehinderter Menschen
Den richtigen Termin wählen
Was die Tagesordnung beinhalten muss
Passende und spannende Themenauswahl finden
Die Einladung von Gastreferenten
Überzeugendes Auftreten vor Publikum
Tätigkeitsbericht in der Versammlung schwerbehinderter Menschen
Reden und Vorträge, Selbstsicherheit durch praktische Übungen
Einsatz visueller Hilfsmittel bei der Versammlung
Souveräner Umgang mit Störern
Videounterstützte Praxisübungen
§ 96 Abs. 4
S. 3 SGB IX
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Pflichten und Aufgaben des Integrationsamts
¡¡Kriterien für Entscheidungen des Integrationsamts
¡¡Leistungen des Integrationsamts
¡¡Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
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Seminargebühr:
Zu empfehlen für
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der
Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
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Schwerbehindertenvertretung
Schreibwerkstatt für die Schwerbehindertenvertretung
NEU!
Formulierungshilfen und Praxistipps für Ihre Arbeit
Aus dem Programm
Wiederholung: Überblick über die Aufgaben der SBV
In welchen Situationen sind die Schreibfertigkeiten der SBV gefragt?
Stellungnahmen zur Kündigung
Stellungnahmen zu Gleichstellung
Widerspruch im Feststellungs- und Gleichstellungsverfahren
Termin
Ort
Kennung
2016
Mai
30.05.-03.06. Willingen
2217/2016
November
07.11.-11.11. Berlin
4516/2016
Kündigung: Die Stellungnahme der SBV
Voraussetzungen einer Kündigung nach dem KSchG
Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter
Was kann die SBV mit einer Stellungnahme erreichen?
Schwerpunkt: So formulieren Sie die Stellungnahme
Musterschreiben und Checklisten zur Tatsachenermittlung
Gleichstellungsverfahren: Die Stellungnahme der SBV
Überblick über den Ablauf des Gleichstellungsverfahrens
Zu welchem Zeitpunkt kann die SBV die Stellungnahme abgeben?
Schwerpunkt: So formulieren Sie die Stellungnahme
Musterschreiben und Checklisten
Widerspruch: Feststellungs- / Gleichstellungsverfahren
Überblick über den Ablauf des Feststellungs- und Gleichstellungsverfahrens
In welcher Verfahrenssituation kommt die SBV ins Spiel?
Was kann die SBV mit einem Widerspruch erreichen?
Schwerpunkt: So formulieren Sie den Widerspruch
Musterschreiben und Checklisten
Die Integrationsvereinbarung
Praxistipps zu Inhalten einer Integrationsvereinbarung
Analyse von Musterintegrationsvereinbarungen
Die Verhandlung über eine Integrationsvereinbarung
Datenschutz und SBV
Rechtssicherer Umgang mit sensiblen Daten
Grundzüge des BDSG für die SBV
Praktische Tipps für die Sicherung der Daten auf dem PC
Schwerpunkt: Praxisübungen - Checklisten - Formulierungshilfen
§ 96 Abs. 4
S. 3 SGB IX
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Verfahrenssituationen, in denen es auf Ihre Schreiben
ankommt
¡¡Formulierungshilfen für Ihre Arbeit
¡¡Die wichtigsten Informationen sammeln
¡¡Inhalt Ihrer Schreiben an die verschiedenen Adressaten
¡¡Datenschutzrechtlich sauber arbeiten
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
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Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
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1. Teilnehmer:
1190,- €
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Schwerbehindertenvertretung
Betriebsverfassungsgesetz für die
Schwerbehindertenvertretung
Aus dem Programm
Voraussetzungen für rechtswirksames Handeln für SBV und BR
Rechtsstellung der Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Rechtstellung des Betriebsratsvorsitzenden
Sichere Beschlussfassung
Termin
Ort
Kennung
2016
Juli
25.07.-29.07. Berlin
3013/2016
Sonstige Einrichtungen der Betriebsverfassung
Betriebsausschuss, sonstige Ausschüsse, Gesamt- und Konzernbetriebsrat,
JAV und Wirtschaftsausschuss
Versammlungen und Sprechstunde
Eigene Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb
Tipps und Tricks für Inhalt und Themen der Versammlung
Beteiligung der SBV an der Betriebsversammlung
Aufgaben des Betriebsrats und Zusammenarbeit mit der SBV
Allgemeine Aufgaben nach § 80 BetrVG, insbesondere die
Überwachungsaufgaben des Betriebsrats
Informationspflichten des Arbeitgebers an die SBV und den Betriebsrat
Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 BetrVG
Soziale Angelegenheiten: Arbeitszeit und Überstunden, Arbeitsentgelt
und Zulagen
Ausübung durch Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten
Personelle Einzelmaßnahmen, § 99 BetrVG:
Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung
Beteiligung des Betriebsrats und der Vertrauensperson
Unterrichtungspflicht und Zustimmungsverweigerungsrecht
Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen gem. § 102 BetrVG
Beteiligung des Integrationsamtes und der Vertrauensperson
bei Kündigung schwerbehinderter Menschen im Betrieb
Ablauf des Anhörungsverfahrens und Widerspruchsrecht
Wirksame Rechtsausübung, insbesondere Fristberechnung
Kommunikation: Verhandlungsführung für die SBV
Integrationsvereinbarung zu einem sicheren Abschluss führen
Tricks der Arbeitgeberseite entlarven
Sicher auf unfaires Verhalten reagieren
Ziele mit richtiger Taktik durchsetzen
§ 96 Abs. 4
S. 3 SGB IX
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Wieso die Beschlussfassung wichtig ist
¡¡Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung
¡¡Überblick: Beteiligung bei Einstellung, Versetzung, Kündigung schwerbehinderter Menschen
¡¡Sicher in der Verhandlungsführung
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der
Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
282
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Schwerbehindertenvertretung
Arbeitsrecht für die
Schwerbehindertenvertretung
mit Besuch
beim Arbeitsgericht
Grundlagen: Vertrag, Urlaub, Krankheit und Kündigungsschutz
Aus dem Programm
Schnittstelle Arbeitsrecht und SBV
Beteiligung der SBV bei Einstellung und Kündigung Schwerbehinderter
Überwachungsaufgabe der SBV gemäß § 95 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB IX
Termin
Ort
Kennung
2016
Juli
11.07.-15.07. Berlin
2814/2016
Rechtsquellen für Ansprüche Schwerbehinderter
Tarifverträge, Betriebs- und Integrationsvereinbarung,
betriebliche Übung, Gesamtzusage, arbeitsvertragliche Ansprüche
Fragen rund um die Einstellung Schwerbehinderter
Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Benachteiligungsverbote wegen Behinderung
Das Fragerecht des Arbeitgebers: Welche Fragen sind zulässig?
Neue Rechtsprechung zum Fragerecht des Arbeitgebers bei
der Einstellung Schwerbehinderter
Besetzung freier Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten, § 81 SGB IX
Beteiligung der SBV und des BR bei der Einstellung Schwerbehinderter
Überblick über unterschiedliche Beschäftigungsarten
Der unbefristete Arbeitsvertrag als Grundform der Beschäftigung
Befristetes Arbeitsverhältnis: Wann ist eine Befristung zulässig?
Rechtsgrundlagen des Teilzeitarbeitsverhältnisses, Anspruch
Schwerbehinderter auf Teilzeitarbeit
Die wichtigsten Arbeitnehmerschutzgesetze
Arbeitszeitrecht und Mehrarbeit Schwerbehinderter
Bundesurlaubsgesetz: Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs
Urlaub und Krankheit, Anspruch Schwerbehinderter auf Zusatzurlaub
Entgeltfortzahlungsgesetz: Anspruchsvoraussetzungen
Dauer des Fortzahlungsanspruchs, Anzeige- und Nachweispflicht
Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Systematik des Kündigungsschutzgesetzes
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter
Beteiligung des Betriebsrats, der SBV und des Integrationsamtes bei der
Kündigung Schwerbehinderter
Der Weg zum Arbeitsgericht
§ 96 Abs. 4
S. 3 SGB IX
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um die Einstellung
¡¡Grundlagenwissen über Teilzeit und Befristung
¡¡Bedeutung von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag
¡¡Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze
¡¡Grundlagenwissen zum Kündigungsschutzgesetz
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der
Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
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Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt. Die AAS ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
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Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Schwerbehindertenvertretung
Sozialversicherungsrecht für die
Schwerbehindertenvertretung
Nach Unfällen, Kündigungen und Diskriminierung - So hilft die SBV
Aus dem Programm
Ende des Arbeitsverhältnisses: Und nun?
Was ist bei Kündigung zu tun?
Der ALG-Anspruch: Voraussetzung und Dauer
Verhindern einer Sperrzeit durch rechtzeitige Meldung
Wie eine Abfindung beim ALG berücksichtigt wird
ALG I oder Hartz IV: Voraussetzungen der Ansprüche
Termin
Ort
Kennung
2016
April
11.04.-15.04. Berlin
1519/2016
Oktober
17.10.-21.10. Willingen
4219/2016
Praktisches zu Rentenansprüchen
Grundlagen zur Rente
Rente für schwerbehinderte Menschen im Betrieb
Rente mit 67 oder Rente mit 63? Aktuelle Rechtslage
Gleitender Übergang vom Berufsleben in die Rente
Abzüge der Rente unter bestimmten Voraussetzungen
Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung
Welche Unfälle werden von der gesetzlichen Unfallversicherung
abgedeckt?
Welche Leistungen die gesetzliche Unfallversicherung zahlt:
Heilbehandlung, Rehabilitationsleistungen, Verletztengeld
und -rente einschließlich Hinterbliebenenversorgung, Übergangsgeld
Antragstellung - Hilfestellung der SBV
Grundlagen zu Arbeits- / Wegeunfällen und Berufskrankheiten
Basics zu Krankheit
Wiedereingliederung Langzeiterkrankter: BEM
Krankengeldzahlungen oder Rente wegen Erwerbsminderung?
Aktiv gegen Diskriminierung
Diskriminierung schon bei der Einstellung erkennen
Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung
Ansprüche des Arbeitnehmers bei Diskriminierung
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat in Diskriminierungsfällen
Inklusion im Betrieb voranbringen
Leistungen an behinderte Menschen (§ 33 SGB IX)
Werkstätten für behinderte Menschen
Außerbetriebliche Unterstützung und zuständige Stellen
Leistungen an Arbeitgeber (§ 34 SGB IX)
§ 96 Abs. 4
S. 3 SGB IX
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Was nach einer Kündigung beachtet werden muss
¡¡Unterschiede von Arbeitslosengeld I und Hartz IV
¡¡Besonderheiten bei Rentenansprüchen schwerbehinderter Menschen
¡¡Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
¡¡Voraussetzungen und Folgen bei Diskriminierung
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der
Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
Informationen zu den Hotels erhalten Sie ab Seite 312.
Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
Reservierungs- und Anmeldevordruck ab Seite 304
und als Download unter www.aas-seminare.de!
Dieses Seminar wurde von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der
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Schwerbehindertenvertretung
Das 1x1 der Schwerbehindertenfeststellung
Ab jetzt beantworten Sie die Fragen rund um die Schwerbehinderung
Aus dem Programm
Gesetzliche Regelung
Rehabilitation und Teilhabe nach dem SGB IX
Schwerbehinderte Menschen nach § 2 Abs. 2 SGB IX
Gleichgestellte nach § 2 Abs. 3 SGB IX
Termin
Ort
Kennung
2016
August
29.08.-02.09. Berlin
3512/2016
Feststellung der (Schwer-) Behinderung
Antragsprinzip
Verwaltungsentscheidung
Bescheid / Ausweis
Was tun bei Nichtanerkennung?
Rechtsbehelfe / Rechtswahrung bei Verlust bzw. Entziehung der
Anerkennung
Aus der Praxis: Einzelheiten der sozialmedizinischen Bewertung
Die neuen Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG)
Der Einzel-GdB und die Gesamt-GdB-Bildung
Nachteilsausgleiche für besondere Gruppen schwerbehinderter
Menschen
Erfahrungswerte mit aktuellen Rechtsprechungsbeispielen (Landes- und
Bundessozialgericht)
Schwerbehinderung im Arbeitsleben (Überblick)
Die Einstellung des Schwerbehinderten
Beschäftigungsquote und Einstellungsverfahren
Arbeitsbedingungen und Arbeitsleistung
Mehrarbeitsverbot und Zusatzurlaub
Diskriminierungsschutz
Staatliche Leistungen für Schwerbehinderte und Betriebe
Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte
Funktion und Aufgabe von Schwerbehindertenvertretung und
Betriebsrat bei Schwerbehinderten
§ 96 Abs. 4
S. 3 SGB IX
§ 37 Abs. 6
BetrVG
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Seminarfakten
¡¡Grundlagen des besonderen Schutzes nach dem SGB IX
¡¡Erlangung und Erhalt der Schwerbehinderteneigenschaft
¡¡Rechtsstellung Schwerbehinderter im Arbeitsleben
einschließlich Sonderkündigungsschutz
¡¡Aktuelle Bewertungsfragen zum GdB aus der Praxis der Sozialgerichtsbarkeit
Seminardauer:
Mo. 15:00 - Fr. 12:30 Uhr
Max. Teilnehmer: ca. 18
Hotelkosten:
Seite 312 - 313
Zu empfehlen für
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der
Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
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Seminargebühr:
ab 1090,- € mit Kollegenrabatt*
1. Teilnehmer:
1190,- €
weitere Teilnehmer:
1090,- €
Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
*Musterrechnung zum Kollegenrabatt finden Sie auf Seite 7.
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Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1 in Berlin
Betriebsverfassungsrecht für Fortgeschrittene (BR 2) in Berlin
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Berlin
Betriebsverfassungsrecht für Fortgeschrittene (BR 2) in München
Betriebsverfassungsrecht für Fortgeschrittene (BR 2) in Bremen
Betriebsverfassungsrecht für Fortgeschrittene (BR 2) in
Berchtesgaden / Königssee
Betriebsverfassungsrecht für Fortgeschrittene (BR 2) in Dresden
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Berlin
Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in Köln
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in Willingen
Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat in Heidelberg
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1 in Freiburg
Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2) in
Gaienhofen / Bodensee
Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und
Arbeitgeber in Düsseldorf
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1) in München
Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) in Berlin
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288
288
„Sie äußern Ihre Wünsche
und wir stellen Ihnen Ihr
individuelles Inhouse-Seminar
zusammen.“
Inhous
¢ Ort,
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Dauer
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geht´s!
289
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Inhouse-Seminare
INHOUSE-SEMINARE
Der Weg zu Ihrem Inhouse-Seminar
Start
Teilen Sie uns Ihr Wunsch-Thema mit!
Wählen Sie aus 3 Varianten:
1.
Vollständiger Themenplan aus unserem
Seminarprogramm
oder
2.
Kombination aus verschiedenen Themenplänen
’
Ihre individuelle Zusammenstellung aus verschiedenen
Themenplänen dieses Seminarprogramms
oder
3.
¤
¤
Ziel
290
290
Ihr eigener Themenvorschlag
’ Ein komplett neuer Themenplan,
maßgeschneidert für Sie
Wir stimmen individuell mit Ihnen ab:
Themenplan, Termin, Ort und Dauer
Sie erhalten unser unverbindliches Angebot.
Sie fassen im BR einen Beschluss.
Nach Abstimmung mit dem Arbeitgeber erteilen Sie uns
schriftlich den Auftrag.
Ihr AAS-Inhouse-Seminar
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Inhouse-Seminare
VORTEILE
Thema
Termin
Ihr Inhouse-Seminarthema können Sie auf Ihre speziellen betrieblichen Bedürfnisse zuschneiden. Wählen Sie
ein Schulungsthema aus unserem Seminarprogramm
oder kombinieren Sie zwei oder mehrere verschiedene
Themen miteinander. Unser alternatives Angebot für Sie:
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Fragestellung nicht
in unserem Katalog finden. Andere Betriebsräte haben
sich beispielsweise bereits mit folgenden oder ähnlichen
Wunschthemen an uns gewandt:
Arbeitsrecht in der Pflege
Zeiterfassungssysteme
Arbeitszeitflexibilisierung
SAP- und andere ERP-Systeme
Der Betriebsrat im Call-Center
Teambildung im Betriebsrat
Die Aufsichtsratswahl
Interessenausgleich und Sozialplan
Europäischer Betriebsrat
Die Betriebsratswahl
Wann die Schulung stattfindet, entscheiden Sie. So
sind Sie nicht an vorgegebene Termine gebunden und
können gut auf betriebliche Bedürfnisse Rücksicht
nehmen.
Referent
Wir stellen Ihnen einen erfahrenen Referenten zur Seite, der im Inhouse-Seminar auf Ihre Fragen eingehen
kann. Kennen Sie einen Referenten, den Sie sich für die
Leitung Ihres Seminars wünschen? Teilen Sie uns diesen Wunsch mit, wir übernehmen die Organisation des
Referenteneinsatzes.
Ort
Das Seminar findet in Ihrem eigenen oder in einem externen Tagungsraum Ihrer Wahl statt. Gerne übernehmen wir die Organisation des Tagungsorts.
Die AAS-Rechtsabteilung berät Sie gerne und erstellt
mit Ihnen zusammen einen individuellen, passgenauen
Themenplan, ganz gleich, welche Variante Sie bevorzugen
- damit Ihr AAS-Inhouse-Seminar ein voller Erfolg wird!
Rufen Sie
uns an!
Das AAS-Inhouse-Team berät Sie gerne!
Themenplan
>
Sandra Walther
(0209) 165 85 - 23
David Friedrich
(0209) 165 85 - 25
Maike Statzberger
(0209) 165 85 - 26
Sandra Kranz
(0209) 165 85 - 18
Silvia Bramsiepe
(0209) 165 85 - 19
Beate Bernhardt
(0209) 165 85 - 42
Organisation
>
291
291
Inhouse-Seminare
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
AAS-INHOUSE SPEZIAL
Betriebsvereinbarung auf dem
Prüfstand
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Rechtliche Grundlagen zu Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarung neben Tarifvertrag Was ist möglich?
Analyse der bestehenden Betriebsvereinbarungen
Zuständigkeit für die Verhandlung neuer Betriebsvereinbarungen
Welche neuen Betriebsvereinbarungen könnten sinnvoll sein?
Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
Das Verfahren vor der Einigungsstelle
Wirtschaftsprüferbericht
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Informationen erhalten: Was erfährt man wo?
Internes Controlling, Wirtschaftsprüferbericht
und Jahresabschluss
Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Ihres Unternehmens
Strategie des Risikomanagements
Hier kann der BR Arbeitnehmerinteressen schützen
Gemeinsame Ausarbeitung eines Fragenkatalogs, um
die wesentlichen Informationen zu erhalten
Nehmen Sie Ihre Firma unter die Lupe!
292
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Inhouse-Seminare
DER FIRMENCHECK
Tarifvertrags-Check
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Übersicht über den einschlägigen Tarifvertrag
Anwendung der einzelnen Bestimmungen
auf den Betrieb
Öffnungsklausel im Tarif
Möglichkeiten der Gestaltung von
Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarungen
Was geht vor - Arbeitsvertrag oder Tarif?
Für wen gilt der Tarifvertrag?
Unterschiedliche Behandlung von Gewerkschaftsangehörigen und Nichtgewerkschaftsangehörigen
Teambildung
Vom einzelnen Mitglied über das Gremium
zum Team
rr Unterschiede Arbeitsgruppe und Team
rr Vor- und Nachteile der Teamarbeit
Eine gemeinsame Ausrichtung finden
rr Welche Ziele möchte der BR erreichen?
rr Welche Schwerpunkte und Prioritäten setzt der BR?
Teamentwicklung aktiv unterstützen
rr Wo stehen wir heute als Team?
rr Stärken und Schwächen der einzelnen BR-Mitglieder
Haben Sie Fragen?
02 09 / 165 85 - 0
[email protected]
293
Anfrage Inhouse-Seminar
AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH
Ruhrstr. 2 a
45701 Herten
ür
Schulungen f
e!
Betriebsrät
Fax: 0209 / 165 85 - 31
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0209 / 165 85 - 0
Wir haben Interesse an einem Inhouse-Seminar.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Bitte erstellen Sie uns ein Angebot entsprechend unserer Angaben.
Folgende Themen sollen auf diesem Seminar behandelt werden:
Schulungstermin
Wir schlagen folgenden Termin für die Schulung vor: oder
Schulungsort
Die Schulung soll in folgendem Seminarhotel stattfinden:
Die Schulung soll in unseren eigenen Räumen stattfinden.
Machen Sie uns einen Vorschlag für ein Seminarhotel in der Region:
Anzahl der Teilnehmer
Es werden voraussichtlich
Personen an der Schulung teilnehmen.
Firmenanschrift Stempel
Ansprechpartner
Telefon
Telefax
E-Mail
Ihre Angaben werden von der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH für die Seminar-Abwicklung und für eine diesbezügliche
Kontaktaufnahme genutzt.
294
R. Reich zum Seminar Die Arbeit
im Wirtschaftsausschuss - Teil 2 in
Bad Wiessee / Tegernsee
„Das Seminar hat mir viel Neues für
meine Arbeit im Wirtschaftsausschuss
vermittelt und war kurzweilig gestaltet.
Gelungen war auch das Rahmenprogramm und die Unterkunft ließ keine
Wünsche offen.“
M. Wahler zum Seminar Ersatzmitglied
im Betriebsrat - Teil 1 in Berlin
„Es gehört viel dazu, so ein tolles Seminar auf die Beine zu stellen und der
AAS ist das gelungen. Ich komme wieder - keine Frage.“
O. Jakumas zum Seminar Einführung
in das Betriebsverfassungsgesetz
(BR 1) auf Norderney
C. Mumbeck zum Seminar Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz
(BR 1) auf Norderney
„Der Referent war fachlich top, viele
offene Fragen wurden mir beantwortet. Der Seminarleiter war organisatorisch super, ich habe mich sehr gut
aufgehoben gefühlt. Besser geht es gar
nicht.“
„Als junger Betriebsrat habe ich mein
erstes Seminar bei der AAS gebucht,
und es war ein voller Erfolg. Ein sachlich und fachlich sehr guter Referent,
der alle Fragen top beantwortet hat.
Dazu ein top Seminarleiter der ein
super Rahmenprogramm zusammengestellt hat. Die Seminare bei der AAS
sind unbedingt zu empfehlen. Ich werde alle weiteren Seminare bei der AAS
buchen.“
I. Lechner zum Seminar Psychische
Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1 in
Prien am Chiemsee
R. Sokolowsky zum Seminar Betriebliches
Eingliederungsmanagement
(BEM) - Teil 2 in Timmendorfer Strand
„Die Seminare sind ein absolutes
Muss. Ein angenehmer Rahmen, um
intensiv neues Wissen zu schöpfen.
Die Herzlichkeit der Referenten ist außergewöhnlich. Ich werde die AAS weiterempfehlen und selbst weitere Seminare besuchen.“
„Ich habe schon einige Seminare der
AAS besucht und das Team geht sehr
gut auf die Teilnehmer ein. Sachlich
und fachlich sind die Inhalte auf hohem Niveau und auch das Rahmenprogramm ist klasse. Fazit: Eine runde
Sache.“
Ch. Kotterba zum Seminar Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz
(BR 1) in Bad Wiessee
S. Liepert zum Seminar Einführung in
das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
in Bremen
„Das Seminar war sehr lehrreich und
die Inhalte wurden uns sehr gut erklärt. Alle waren zufrieden mit dem
Referenten und dem Seminarleiter, die
uns mit Rat und Tat zur Seite standen.“
„Sehr professionelle und engagierte
Referentin und Seminarleitung. Sehr
gut durchdachtes und definiertes inhaltliches Programm. So macht das
Lernen und die Informationsaufnahme
Freude. Vielen Dank.“
295
Rechtliche Hinweise zur Teilnahme an Betriebsräte-Seminaren der
AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH
Anspruchsgrundlagen
1) Anspruchsgrundlage oder: „Warum darf ich zum Seminar?“
Betriebsrat
Ž
§§ 37 Abs. 6, 40 BetrVG
Ž
Wahlvorstand - BR
Ž
§ 20 Abs. 3 BetrVG
Ž
Schwerbehindertenvertretung
Ž
§§ 96 Abs. 4 S. 3 SGB IX i. V. m.
37 Abs. 6, 40 BetrVG
Ž
Jugend- und
Auszubildendenvertretung
Ž
§§ 65 Abs. 1, 37 Abs. 6,
40 BetrVG
Ž
Wahlvorstand - JAV
Ž
§§ 63 Abs. 2 S. 2, 20 Abs. 3 BetrVG
Ž
Schulungsanspruch
Die Anspruchsgrundlage findet sich in § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG. Danach kann der Betriebsrat seine Mitglieder
zu Seminaren entsenden, soweit die dort vermittelten Kenntnisse für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind.
2) Ist der Schulungsanspruch zeitlich begrenzt?
Nein, der Schulungsanspruch des Betriebsrats ist zeitlich nicht begrenzt. § 37 Abs. 6 BetrVG gibt nur ein einziges Kriterium
vor, auf das es ankommt: die Erforderlichkeit der Schulung. Sobald das im Seminar vermittelte Wissen für Ihre Betriebsratsarbeit erforderlich ist, dürfen Sie das Seminar besuchen.
3) Ist eine Schulung für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich?
Erforderlich sind auf jeden Fall Grundlagenseminare, in denen Sie das Wissen für Ihre tagtägliche Betriebsratsarbeit erwerben und über das jedes einzelne Betriebsratsmitglied verfügen muss. Dazu zählen Kenntnisse im Betriebsverfassungsund Arbeitsrecht, im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie wirtschaftliches Grundwissen.
Weitere Seminare vermitteln Vertiefungswissen, das im Betriebsrat vorhanden sein sollte, aber nicht von jedem einzelnen
Betriebsratsmitglied erworben werden muss. Zu diesem Vertiefungswissen zählen z. B. Kenntnisse im Datenschutzrecht,
Arbeitszeitrecht oder vertiefende Kenntnisse über Betriebsvereinbarungen. Je nach Aufgabenverteilung im Betriebsrat,
z. B. durch Bildung von Ausschüssen, können die mit diesem Thema befassten Betriebsratsmitglieder entsprechende
Schulungen besuchen.
Spezialwissen kann sich der Betriebsrat aneignen, wenn ein spezieller betrieblicher Anlass eine Schulung erfordert. Ein
betrieblicher Anlass kann z. B. eine anstehende Betriebsänderung sein. Der Betriebsrat kann dann entscheiden, welche
Betriebsratsmitglieder sich die Kenntnisse durch einen Schulungsbesuch aneignen sollen.
4) Muss der Schulungsanspruch begründet werden?
Ob der Schulungsanspruch dem Arbeitgeber gegenüber begründet werden muss oder sollte, hängt vom vermittelten
Wissen ab. Der Besuch von Grundlagenseminaren muss in aller Regel nicht begründet werden. Ein Hinweis auf die Tatsache, dass es sich um eine Grundlagenschulung handelt, reicht aus. Bei dem Besuch von Seminaren, in denen Vertiefungswissen vermittelt wird, sollte dargestellt werden, welches Betriebsratsmitglied aus welchem Grund an der Schulung
teilnehmen soll. Bei dem Besuch von Seminaren, die Spezialwissen vermitteln, sollte auf den betrieblichen Anlass hingewiesen werden. Zudem sollte erläutert werden, welches Betriebsratsmitglied geschult werden soll.
296
Erforderlichkeit der Schulungsmaßnahme
Grundlagenwissen
Vertiefungswissen
Spezialwissen
Jedes Betriebsratsmitglied
Betriebsrat als Gremium
Beispiel: BetrVG, Arbeitsrecht,
wirtschaftliches Grundwissen,
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Begründung: i.d.R. nicht erforderlich
Beispiel: Datenschutz, Betriebsvereinbarung in der Praxis, Arbeitszeitrecht
Begründung: Wer? Warum?
Betriebsrat als Gremium,
anlassbezogen
Beispiel: Betriebsänderung und Personalreduzierung, Zielvereinbarung
und Jahresgespräch
Begründung: Wer? Warum? Anlass?
5) Dürfen auch teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder an Seminaren teilnehmen?
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen vollzeit- und teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern. Daher können auch
teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder an Seminaren teilnehmen. Nimmt ein teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit an einer Schulung teil, so hat es gem. § 37 Abs. 3 BetrVG Anspruch auf
Freizeitausgleich. Dieser Anspruch ist jedoch begrenzt. Maßstab ist die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.
Zum Nachlesen (siehe auch unter www.aas-seminare.de):
BAG v. 10.11.2004 - 7 AZR 131/04 und LAG Niedersachsen v. 12.09.2008 - 12 Sa 903/08
6) Dürfen auch Ersatzmitglieder an Seminaren teilnehmen?
Ersatzmitglieder können dann an Seminaren teilnehmen, wenn sie über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig zu
Betriebsratssitzungen hinzugezogen werden und damit auch zukünftig zu rechnen ist. Die Regelmäßigkeit hat das Arbeitsgericht Mannheim in einem Fall bejaht, in dem das Ersatzmitglied über längere Zeit an mindestens einem Viertel der
Betriebsratssitzungen teilgenommen hat.
Zum Nachlesen (siehe auch unter www.aas-seminare.de):
BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 und ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8 BV 18/99
7) Richtige Beschlussfassung
Der Betriebsrat muss einen wirksamen Beschluss über die Seminarteilnahme fassen. Wie ein wirksamer Beschluss zustande kommt, schreibt das Gesetz genau vor:
Vorbereitung: §§ 29, 25 BetrVG
Rechtzeitige Ladung zur Betriebsratssitzung
Vorbereitungszeit darf nicht zu kurz sein - Umfang der Tagesordnung beachten
Rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung
Vorbereitung anhand der Tagesordnung, daher genaue Benennung der einzelnen Punkte
Ladung aller Betriebsratsmitglieder zur Sitzung
Es sind alle Mitglieder einzuladen - Hinweis auf Mitteilungspflicht im Verhinderungsfall
Verhinderungsfall: Ladung des Ersatzmitglieds (§ 25 BetrVG)
Sorgfältige Prüfung des Verhinderungsfalls - Einhaltung der Reihenfolge des Nachrückens
Sitzung: § 33 BetrVG
Ist der Betriebsrat beschlussfähig?
Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Betriebsratsmitglieder, § 33 Abs. 2 BetrVG
Beschlussfassung nur zu Tagesordnungspunkten
Änderung der Tagesordnung in der Sitzung noch möglich, wenn alle Betriebsratsmitglieder anwesend sind und
einen entsprechenden einstimmigen Beschluss fassen
Erzielen der erforderlichen Mehrheit
Grundsätzlich Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder - gesetzliche Ausnahmen beachten
297
Formulierungsvorschlag:
„TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme von Lisa Müller am Seminar „Einführung in das
Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)“ bei der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH in der
Zeit vom 01.08. bis 05.08.2016 in Willingen, Themenplan anbei.“
Setzen Sie Ihren Arbeitgeber über die Beschlussfassung so früh wie möglich in Kenntnis.
Zum Nachlesen (siehe auch www.aas-seminare.de): LAG Niedersachsen v. 14.08.1987 - 3 Sa 538/86
Dem Arbeitgeber sind alle Informationen zu übermitteln, die ihn in die Lage versetzen, den Schulungsanspruch selbst zu
prüfen. Dazu gehören Informationen über die Zeit, die Dauer, den Ort, das Thema der Schulung, den Veranstalter und den
Themenplan. Der Betriebsrat muss den Arbeitgeber auch dann unterrichten, wenn ein freigestelltes Betriebsratsmitglied
zur Schulung entsandt werden soll.
Zum Nachlesen (siehe auch www.aas-seminare.de): BAG v. 21.07.1978 - 6 AZR 561/75
8) Was muss der Arbeitgeber tun?
Erhebt Ihr Arbeitgeber keine Einwände gegen die Seminarteilnahme, senden Sie uns bitte eine unterzeichnete Seminaranmeldung zu.
Erhebt Ihr Arbeitgeber hingegen Einwände gegen die Seminarteilnahme, sollte zunächst das klärende Gespräch gesucht
werden: Stellen Sie fest, welche Einwände der Arbeitgeber konkret erhebt. Stellt er die Erforderlichkeit des Seminars
überhaupt in Frage, kann die Seminarteilnahme unter Umständen gerichtlich durchgesetzt werden. Der Arbeitgeber ist
nicht gesetzlich verpflichtet, die Seminarteilnahme ausdrücklich zu genehmigen. Schweigt Ihr Arbeitgeber auf die Mitteilung über den Beschluss zur Teilnahme an unserem Seminar oder ergeben sich Störungen bei der Seminaranmeldung,
sprechen Sie uns an - wir beraten und unterstützen Sie gerne!
9) Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?
Folgende Kosten hat Ihr Arbeitgeber zu tragen, wenn sie gem. §§ 37 Abs. 6, 40 BetrVG erforderlich sind:
Seminargebühren +
Übernachtungskosten +
Reisekosten +
Verpflegungskosten
Übernachtungskosten: Liegen Ihr Seminar- und Wohnort dicht beieinander, verweist der Arbeitgeber häufig darauf, zwischen Seminar- und Wohnort zu pendeln. Der Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen Ihnen und den anderen
Betriebsratskollegen wird jedoch nach Ende des eigentlichen Seminars fortgesetzt und erhöht den Schulungserfolg. Müssen Sie sich aufgrund der anstehenden Heimfahrt früher als andere Teilnehmer verabschieden, entgeht Ihnen dieser
Austausch. Das Pendeln kann zudem unzumutbar sein, so entschied jedenfalls das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven
am 31.05.2007 - 10 BV 59/07 (siehe auch www.aas-seminare.de) in einem Einzelfall: Das Pendeln auf einer Strecke, die in
einer halben Stunde zu bewältigen ist, sei im konkreten Fall nicht zumutbar.
Ob ein Pendeln zudem kostengünstiger ist, sollte genau berechnet werden. In die Rechnung sollte auch die Tagungspauschale einbezogen werden, die die Seminarhotels von allen Teilnehmern verlangen, also auch von solchen, die nicht im
Tagungshotel übernachten.
Reisekosten: Besteht in Ihrem Betrieb eine Reisekostenregelung, ist diese auch für Sie als Betriebsratsmitglied bindend.
Bringen Sie daher vor Seminarbeginn in Erfahrung, ob eine solche Reisekostenregelung besteht. Besteht eine solche Regelung nicht, hat Ihr Arbeitgeber die erforderlichen Kosten der Reise zu übernehmen. Prüfen Sie daher in diesen Fällen,
wie Sie möglichst kostensparend zum Seminarort gelangen. Gerade für längere Strecken zum Seminarort kann das Angebot der Deutschen Bahn AG für Sie interessant sein (siehe Seite 310).
Verpflegungskosten: Bei den Verpflegungskosten kann der Arbeitgeber die sog. Haushaltsersparnis anrechnen. Es handelt sich um geringe Beträge, die Sie dadurch sparen, dass Sie sich zu Hause nicht selbst verpflegen müssen, weil Sie im
Hotel verpflegt werden. Die Höhe dieser Kosten ist gesetzlich geregelt.
298
10) Muss sich der Betriebsrat auf das örtlich am nächsten gelegene Seminar verweisen lassen?
Hier gibt es insbesondere drei Fälle, in denen sich der Betriebsrat nicht auf ein gleiches, näher gelegenes Seminar verweisen lassen muss:
• Der Betriebsrat muss sich nicht auf eine näher gelegene Schulung verweisen lassen, wenn diese erst Monate später stattfindet.
Zum Nachlesen (siehe auch www.aas-seminare.de): LAG Köln v. 11.04.2002 - 10 TaBV 50/01
• Der Betriebsrat muss sich auch nicht auf eine näher gelegene Schulung verweisen lassen, wenn die weiter entfernt gelegene Schulung - etwa im Hinblick auf den entsprechenden Einsatz von Lehrkräften etc. - eine effektivere
Ausbildung ermöglicht.
Zum Nachlesen: Fitting, 27. Aufl. 2014, § 40 Rn. 75
• Der Betriebsrat muss sich nicht auf eine näher gelegene Schulung mit geringeren Fahrkosten verweisen lassen, wenn die nahe gelegene Schulung ausgebucht ist und dem Betriebsrat eine längere Wartezeit nicht zumutbar ist.
Zum Nachlesen (siehe auch www.aas-seminare.de): LAG Hamm v. 17.10.2003 - 10 TaBV 83/03
11) Bekomme ich auch für die Zeit der Seminarteilnahme Gehalt?
§ 37 Abs. 2 BetrVG schreibt vor, dass Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien sind, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung
ihrer Aufgaben erforderlich ist. Für die Teilnahme an einer erforderlichen Schulung entstehen den Seminarteilnehmern
in Bezug auf ihr Arbeitsentgelt keine Nachteile. Sie werden so bezahlt, als hätten sie im Betrieb gearbeitet. Auch Teilzeitbeschäftigte erhalten ihr übliches Arbeitsentgelt. Zusätzlich können Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Freizeitausgleich gem. § 37 Abs. 3 BetrVG haben.
Ob der Arbeitgeber auch die Reisezeit zu vergüten hat, muss gesondert geprüft werden. Sobald Sie innerhalb Ihrer
Arbeitszeit zum Seminar fahren, wird die Reisezeit als erforderliches Arbeitsversäumnis gewertet.
Zum Nachlesen (siehe auch www.aas-seminare.de):
BAG v. 10.11.2004 - 7 AZR 131/04
BAG v. 27.06.1990 - 7 AZR 292/89
BAG v. 16.04.2003 - 7 AZR 423/01
Fitting, 27. Aufl. 2014, § 37 Rn. 42
Der Arbeitgeber hat Ihnen Ihr reguläres Gehalt zu zahlen und darf es für die Reisezeit nicht etwa reduzieren. Anders sieht
es dagegen aus, wenn Sie außerhalb Ihrer normalen Arbeitszeit unterwegs sind. Einen Anspruch auf Freizeitausgleich
oder Mehrarbeitsvergütung nach § 37 Abs. 3 BetrVG gibt es (meistens) nicht, so das Bundesarbeitsgericht.
Wie melde ich mich an?
1) Reservierung
Suchen Sie sich aus unserem Seminarprogramm ein Seminar aus. Sie können sich sofort und unverbindlich einen Platz in
dem Seminar reservieren. Die unverbindliche Platzreservierung können Sie folgendermaßen vornehmen:
• telefonisch unter 02 09 / 165 85 - 0
• per E-Mail an [email protected]
• per Fax unter 02 09 / 165 85 - 31
Auf unserer Internetseite www.aas-seminare.de finden Sie Formschreiben zum Download, die Sie für die verbindliche Anmeldung und unverbindliche Reservierung per Fax nutzen können. Entsprechende Vordrucke finden Sie auch ab Seite 304.
Bitte teilen Sie uns bei der Reservierung mit, bis wann Sie in Ihrem Gremium eine endgültige Entscheidung über Ihre Teilnahme treffen werden. Die Seminarplätze können wir nur für einen begrenzten Zeitraum für Sie reservieren. Sollten wir
vier Wochen nach Ihrer Reservierung noch keine schriftliche Anmeldung vorliegen haben, melden wir uns bei Ihnen, um
Sie individuell im Anmeldeprozess beratend zu unterstützen.
Nach der unverbindlichen Reservierung erhalten Sie kurzfristig eine schriftliche Bestätigung Ihrer Seminarplatzreservierung und einen Vordruck für Ihre verbindliche Anmeldung.
299
2) Beschluss über die Schulungsteilnahme
Vor Ihrer verbindlichen Anmeldung fassen Sie in Ihrem Betriebsrat einen Beschluss über die Schulungsteilnahme. Nur
wenn Sie in Ihrem Gremium einen wirksamen Beschluss gefasst haben, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten des
Seminars zu tragen. Verwenden Sie dafür gerne unser Formular „Beschlussmuster für den Betriebsrat“ (siehe unter
www.aas-seminare.de).
Wichtig!
Eine wirksame Beschlussfassung setzt eine ordnungsgemäße Ladung aller Betriebsratsmitglieder unter Mitteilung der
Tagesordnung voraus. Der Tagesordnungspunkt muss möglichst genau formuliert sein, damit sich die Mitglieder vorbereiten können. Der Tagesordnungspunkt muss daher Angaben über den Teilnehmer, den Ort, den Zeitraum, das Thema
der Schulung und den Anbieter enthalten. Der Beschluss muss zudem mit einfacher Mehrheit des beschlussfähigen Gremiums getroffen werden.
Wir empfehlen Ihnen, immer Ersatzteilnehmer im Beschluss zu benennen, damit der Seminarplatz z. B. bei kurzfristiger
Erkrankung des vorgesehenen Teilnehmers trotzdem von Ihrem Betriebsrat belegt werden kann.
Nach wirksamer Beschlussfassung teilen Sie dem Arbeitgeber Ihren Beschluss mit. Für diese Mitteilung können Sie unser
Formschreiben „Mitteilung an die Geschäftsleitung“ nutzen (siehe auch Seite 302 oder unter www.aas-seminare.de).
3) Klärung der Schulungsteilnahme
Wir bitten Sie, vor der Schulungsteilnahme eine Klärung mit Ihrem Arbeitgeber herbeizuführen. Ohne vorherige Klärung
mit dem Arbeitgeber laufen Sie ansonsten Gefahr, persönlich Kosten tragen zu müssen (z. B.: Fahrtkosten, Ihr Entgelt für
die Schulungswoche). Bei Problemen mit dem Arbeitgeber rufen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen
weiter.
4) Anmeldung
Ist mit Ihrem Arbeitgeber die Schulungsteilnahme geklärt, können Sie uns das verbindlich unterschriebene Anmeldeformular oder eine entsprechende Bestellung des Arbeitgebers per Fax unter der Nummer 02 09 / 165 85 - 31 oder per
E-Mail an [email protected] senden. Eine verbindliche Anmeldung kann nur mit unterschriebenem Anmeldeformular
erfolgen.
5) Anmeldebestätigung
Unmittelbar nach Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung. Sie wissen dann, dass
Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist und registriert wurde. Wenn Sie innerhalb einer Woche nach Übersendung Ihrer
Anmeldung keine Bestätigung erhalten haben sollten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie die Seminarinformationen, die eine Bestätigung für den Betriebsrat sowie Informationen für das teilnehmende Betriebsratsmitglied (Anfahrtsbeschreibung, Hotelprospekt usw.) enthalten. Zeitgleich informieren wir Ihren Arbeitgeber über die Seminaranmeldung und übermitteln ihm die Rechnung über die Seminargebühren.
6) Hotel- und Verpflegungskosten
Die Kostentragungspflicht Ihres Arbeitgebers ergibt sich aus § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG. Die Kostentragungspflicht erstreckt sich nicht nur auf die Seminargebühren, sondern auch auf die Kosten für Anfahrt und Hotel.
NEU AB 01.01.2016: Das Hotelkostenmanagement mit dem Veranstaltungshotel übernehmen wir für Sie. Die Rechnung
über die Hotelkosten (Unterbringung, Parkgebühren und Tagungspauschalen) senden wir Ihrem Arbeitgeber zu Seminarbeginn direkt zu. Ihre persönlichen Hotelnebenkosten begleichen Sie am Ende des Seminars direkt im Hotel. Bitte beachten Sie, dass auch bei Nichtübernachtung im Veranstaltungshotel eine Tagungspauschale anfällt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen siehe Seite 303.
300
Muster: Auszug aus ordnungsgemäßer
Ladung zu einer Betriebsratssitzung
Auch als Download
im Internet:
www.aas-seminare.de
Der Betriebsrat
Ort, Datum ....
Ladung zur Betriebsratssitzung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die nächste Betriebsratssitzung findet am ............................, um …..... Uhr
im Betriebsratsbüro /.............................................. statt.
Nachstehend die Tagesordnung:
...
4. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme des Betriebsrats an einer Schulungsveranstaltung
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG:
Betriebsratsmitglied: ...........................................................
Ersatzteilnehmer: ................................................................
Seminar: ..............................................................................
Termin / Ort: .......................................................................
Veranstalter: AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH
Den Themenplan übersende ich als Anlage.
...
Mit freundlichem Gruß
________________________________
Unterschrift Betriebsratsvorsitzende/r
301
Mitteilung an die Geschäftsleitung
An die Geschäftsleitung
Herrn / Frau
Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am _________________________________________ beschlossen, folgende
Teilnehmer: Ersatzteilnehmer *:
__________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________
* im Falle der Verhinderung
auf eine Schulungsveranstaltung mit dem Thema:
_____________________________________________________________________________________________________
zu entsenden.
Die Schulungsveranstaltung wird von der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH durchgeführt
und findet in der Zeit vom ____.____.20____ bis zum ____.____.20____ in _________________________________ statt.
Die Schulung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage
hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt. Die Schulung ist von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als
geeignet anerkannt worden. Sollten wir innerhalb der nächsten zwei Wochen nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus,
dass der Schulungsteilnahme aus Ihrer Sicht nichts entgegensteht und eine verbindliche Anmeldung erfolgen kann. Das
Programm des Seminars sowie Hinweise auf Zeit, Ort und Preis dieser Schulungsveranstaltung sind in der Anlage in Kopie
beigefügt.
_________________________________ _________________________________
Ort, Datum Unterschrift Betriebsratsvorsitzende/r
302
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Bitte beachten Sie, dass für Ihre Teilnahme an einem Seminar der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH
(im Folgenden: „AAS“ genannt) die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verbindlich gelten. Wir erbringen unsere
Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Unser Schulungsangebot ist bestimmt für Firmen und sonstige gewerbliche Kunden.
1. Verbindliche Anmeldung
Nach Eingang einer unterschriebenen Anmeldung oder einer verbindlichen Bestellung Ihres Arbeitgebers (im Folgenden auch: „Auftraggeber“ genannt) erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung. Erst damit liegt eine verbindliche Schulungsanmeldung vor. Die
Rechnungsstellung erfolgt mit der Anmeldebestätigung direkt an Ihren Arbeitgeber.
2. Anmeldestornierung / Absage des Seminars
Sollten Sie gezwungen sein, ein verbindlich gebuchtes Seminar zu stornieren, bitten wir um umgehende Benachrichtigung.
Bei Stornierung einer verbindlichen Anmeldung bis 14 Tage vor Seminarbeginn entfallen die Seminargebühren. Bei kurzfristigerer Stornierung oder bei Nichtanreise behält sich die AAS vor, den gesamten Seminarpreis in Rechnung zu stellen. Ersatzteilnehmer können
selbstverständlich jederzeit angemeldet werden.
Bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl) behält die AAS sich vor, das Seminar abzusagen. Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.
Hotelreservierungen werden, sofern in der Seminaranmeldung gewünscht, in Ihrem Auftrag vorgenommen. Ein Vertragsverhältnis
kommt dabei ausschließlich zwischen dem Hotel und dem Auftraggeber zustande.
Bitte beachten Sie, dass im Falle der Stornierung Ihrer Hotelbuchung oder Ihrer Veranstaltungsteilnahme ab 21 Tagen vor Veranstaltungsbeginn die Stornierungskosten des Hotels an Sie weitergeleitet werden können. Die angegebenen Hotelpreise haben Gültigkeit
bis zum 31.12.2016. Alle Preise sind ohne Gewähr - Preisänderungen sind möglich.
3. Zahlung
Die Seminargebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind 14 Tage vor Seminarbeginn fällig. Für Seminarteilnahmen ab dem 01.01.2016 übernimmt die AAS für Sie das Hotelkostenmanagement mit dem Veranstaltungshotel (Kosten für
Übernachtung, Parkgebühren sowie Tagungs- und Verpflegungspauschalen, ohne Ihre persönlichen Nebenkosten) direkt mit Ihrem
Arbeitgeber. Bei Nichtübernachtung berechnet das Hotel eine Tagungsgebühr. Bitte beachten Sie, dass das Vertragsverhältnis zwischen
dem Hotel und dem Auftraggeber zustande kommt. Ansprüche aus dem Vertrag über die Hotelleistungen können nur gegenüber dem
jeweiligen Vertragspartner (Veranstaltungshotel und Auftraggeber) geltend gemacht werden. Die Haftung der AAS im Rahmen des
Hotelkostenmanagements ist ausgeschlossen.
4. Schulungsdurchführung
Bei den verschiedenen Seminarveranstaltungen werden im Rahmen einer
- Wochenveranstaltung von Montag bis Freitag mindestens 28 Unterrichtsstunden,
- 4-tägigen Seminarveranstaltung mindestens 22 Unterrichtsstunden,
- 3-tägigen Seminarveranstaltung mindestens 16 Unterrichtsstunden,
- 2-tägigen Seminarveranstaltung mindestens 14 Unterrichtsstunden,
- 1-tägigen Seminarveranstaltung mindestens 6 Unterrichtsstunden durchgeführt.
Die Anzahl der Unterrichtsstunden bei firmeninternen Schulungen wird für den Einzelfall vereinbart. Die Seminarteilnehmer sind berechtigt, sich mit dem Referenten über die Verteilung einzelner Unterrichtsstunden innerhalb der Seminarveranstaltung zu verständigen.
5. Änderungsvorbehalt
Die AAS behält sich vor, ggf. den Veranstaltungsort zu verlegen, den Einsatz von Referenten zu ändern oder notwendige inhaltliche
oder organisatorische Änderungen vor oder während der Seminarveranstaltung vorzunehmen, soweit dadurch der Gesamtcharakter
des Seminars nicht wesentlich verändert wird.
6. Haftung
Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme am Seminar auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten sind die Seminarteilnehmer über den
Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Während des Rahmenprogramms oder während der seminarfreien Zeiten besteht dieser Versicherungsschutz nicht. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
haftet die AAS nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet die AAS nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der AAS bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der AAS beruhen.
7. Datenschutz
Uns ist der Schutz von personenbezogenen Daten ein besonderes Anliegen. Deshalb nutzen wir personenbezogene Daten unter strenger Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und
der AAS-Datenschutzerklärung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der von Ihnen gebuchten Veranstaltung erforderlich ist (z. B. Weitergabe an das jeweilige Hotel und die jeweiligen Referenten). Mit allen weiteren Fragen zum Thema
Datenschutz wenden Sie sich jederzeit gerne an unseren Datenschutzbeauftragten: AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht RuhrWestfalen GmbH, Ruhrstraße 2a, 45701 Herten oder per E-Mail an [email protected].
8. Gerichtsstand
Allgemeiner Gerichtsstand für die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche ist der Sitz der AAS.
Stand 15.07.2015
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ohne Übernachtung, ohne Abendessen
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Nichtraucherzimmer
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
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Nichtraucherzimmer
barrierefreies Zimmer
vegetarisches Essen
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Name, Vorname
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ohne Übernachtung, mit Abendessen
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 ohne Übernachtung, ohne Abendessen
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Nichtraucherzimmer
barrierefreies Zimmer
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vegetarisches Essen
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Wenn möglich:
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 ohne Übernachtung, ohne Abendessen
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Teilnehmer 2
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Name, Vorname
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 ohne Übernachtung, ohne Abendessen
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Teilnehmer 2
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 ohne Übernachtung, ohne Abendessen
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1. Klasse
2. Klasse
Normalpreis
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Normalpreis
Preisvorteil
Hamburg

Bochum
266 €
107 €
164 €
65 €
Berlin

Dortmund
318 €
159 €
196 €
97 €
München

Köln
460 €
301 €
284 €
185 €
Düsseldorf

Stuttgart
366 €
207 €
226 €
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310
Ein Umtausch oder eine Erstattung ist bis zum Tag vor dem
1. Geltungstag gegen ein Entgelt möglich. Es gelten die Umtausch- und Erstattungskonditionen zum Zeitpunkt der Ticketbuchung gemäß Beförderungsbedingungen der DB für Sparpreise. Ab dem 1. Geltungstag ist Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen. Bei Tickets mit Zugbindung beträgt die Vorausbu-
chungsfrist mindestens 3 Tage, der Verkauf erfolgt, solange der Vorrat reicht.
2 Die Hotline ist Montag bis Samstag von 7:00 - 22:00 Uhr erreich-
bar, die Telefonkosten betragen 20 Cent pro Anruf aus dem deut-
schen Festnetz, maximal 60 Cent pro Anruf aus den Mobilfunknet-
zen.
3 Beachten Sie bitte, dass für die Bezahlung mittels Kreditkarte ab
dem 04.11.2014 ein Zahlungsmittelentgelt entsprechend Beför-
derungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) erhoben wird.
4 Preisänderungen vorbehalten. Angaben ohne Gewähr.
SEMINARSTANDORTE UND HOTELPREISE
Ostseebad
Scharbeutz
St. Peter-Ording
Ostseebad Binz / Rügen
Ostseebad Baabe /
Rügen
Ostseebad Göhren /
Rügen
Timmendorfer
Strand
Norderney
Ostseebad Sellin / Rügen
Ostseebad
Heringsdorf /
Usedom
Ostseebad Kühlungsborn
Hamburg
Bremen
Berlin
Potsdam
Wernigerode / Harz
Gelsenkirchen
Düsseldorf
Winterberg
Willingen
Leipzig
Erfurt
Köln
Dresden
Boppard
Trier
Frankfurt / Main
Würzburg
Neustadt / Heidelberg
Weinstraße
Nürnberg
Karlsruhe
Augsburg
München
Freiburg
Prien am Chiemsee
Konstanz / Bodensee
Bad Reichenhall
Füssen
Gaienhofen /
Bodensee
Friedrichshafen /
Bodensee
GarmischPartenkirchen
Bad Wiessee
am Tegernsee
Berchtesgaden / Königssee
311
SEMINARSTANDORTE UND HOTELPREISE
312
Ort
Hotel
VP/Tag*
TP/Tag
TP/Tag
ohne AE* mit AE*
Augsburg
Dorint An der Kongresshalle Augsburg
154,71
50,42
72,27
Bad Reichenhall
Wyndham Grand Bad Reichenhall
Axelmannstein
125,73
39,92
61,34
Bad Wiessee / Tegernsee
Hotel Terrassenhof
152,92
45,80
69,75
Berchtesgaden / Königssee
Hotel EDELWEISS Berchtesgaden
159,00 KW 23-47
153,40 KW 4-14
37,82
61,34
Berlin
ARCOTEL John F
159,17
60,50
80,67
Berlin
art’otel berlin city center west
125,82
31,09
53,78
Berlin
Golden Tulip
153,34
49,58
68,49
Berlin
RAMADA Hotel Berlin-Alexanderplatz
142,75
57,56
76,47
Berlin
RAMADA Hotel Berlin Mitte
147,05
55,88
74,79
Berlin
RAMADA PLAZA Berlin City Centre
Hotel & Suites
147,05
55,88
74,79
Berlin
Park Plaza Wallstreet Berlin-Mitte
143,58
42,01
62,18
Berlin
Wyndham Excelsior
140,30
49,58
72,27
Boppard am Rhein
BEST WESTERN PREMIER
Bellevue Rheinhotel
124,81 KW 19-42
112,28 KW 14-16
42,86
63,03
Bremen
Courtyard by Marriott
149,11
51,93
75,04
Bremen
elements pure Feng Shui Concept Hotel 139,13
42,86
59,66
Dresden
Dorint Hotel
129,56
48,74
66,38
Düsseldorf
Mercure Hotel Düsseldorf City Center
146,93
53,78
73,95
Düsseldorf
NH Düsseldorf City
151,72
46,22
63,87
Düsseldorf
NH Düsseldorf City Nord
153,31
43,70
70,60
Düsseldorf
Hotel Nikko Düsseldorf
159,17
41,18
68,49
Erfurt
Mercure Hotel Erfurt Altstadt
135,83
46,64
69,75
Frankfurt / Main
Leonardo Royal Hotel Frankfurt
136,29
50,84
73,95
Freiburg
Mercure Hotel Freiburg am Münster
143,31
46,22
57,14
Friedrichshafen / Bodensee
SEEhotel Friedrichshafen
141,35
43,70
56,30
Füssen
Luitpoldpark-Hotel Füssen
144,55
47,90
64,71
Gaienhofen / Bodensee
Hotel Hoeri am Bodensee
149,68
50,42
78,15
Garmisch-Partenkirchen
Dorint Sporthotel
134,05
47,90
64,71
Gelsenkirchen
Courtyard by Marriott
128,63
36,97
53,78
Hamburg
ARCOTEL Rubin
159,33
42,22
69,33
Hamburg
Crowne Plaza Hamburg
152,27
54,62
75,63
Hamburg
InterCityHotel Hamburg Hauptbahnhof
148,87
42,86
60,09
Hamburg
RAMADA Hotel Hamburg City Center
159,25
53,36
70,17
Heidelberg
NH Heidelberg
137,13
55,42
73,08
Ort
Hotel
VP/Tag*
TP/Tag
TP/Tag
ohne AE* mit AE*
Karlsruhe
ACHAT Comfort Karlsruhe
146,29
42,86
64,71
Köln
Lindner Hotel City Plaza Köln
162,63
49,58
74,79
Köln
Maritim Hotel
145,43
40,76
58,40
Konstanz / Bodensee
Hotel Halm Konstanz
136,57
35,71
51,68
Leipzig
InterCityHotel Leipzig
149,66
41,18
57,98
Leipzig
Marriott Hotel
159,40
46,22
66,39
München
RAMADA Hotel & Conference Center
München Messe
160,97
70,59
83,85
München
TRYP Hotel München City Center
157,62
54,62
65,55
Neustadt / Weinstraße
ACHAT Premium Neustadt/Weinstraße
127,17
37,06
55,21
Norderney
Inselhotel König
145,67 KW 14-26
133,89 KW 10 + 45
38,82
56,47
Nürnberg
Maritim Hotel
134,82
59,66
83,19
Ostseebad Baabe / Rügen
Villa Sano
116,42 KW 28-35
107,07 KW 14-25 + 36-39
88,38 KW 45
32,77
49,58
Ostseebad Binz / Rügen
ARKONA Strandhotel
164,61 KW 19-37
146,85 KW 11-17 + 42-43
50,34
73,45
Ostseebad Göhren / Rügen
Hotel Hanseatic Rügen & Villen
165,63 KW 19-39
151,61 KW 15
124,51 KW 45
56,30
68,91
Ostseebad Heringsdorf / Usedom
Maritim Hotel Kaiserhof
159,06 KW 25-38
152,24 KW 17-23
52,52
60,92
Ostseebad Kühlungsborn
Upstalsboom Hotel Residenz & SPA
156,04
48,74
79,83
Ostseebad Scharbeutz
BAYSIDE Hotel Scharbeutz
162,78 KW 14-43
148,52 KW 11
54,62
78,99
Ostseebad Sellin / Rügen
Cliff Hotel Rügen
148,61
50,42
75,63
Potsdam
NH Potsdam
129,00
53,78
66,39
Prien am Chiemsee
Garden Hotel Reinhart
151,34
47,06
61,34
St. Peter-Ording
Privathotels Dr. Lohbeck GmbH & Co. KG
134,15
ambassador hotel & spa
35,71
56,30
St. Peter-Ording
StrandGut Resort
134,38
38,99
56,13
Timmendorfer Strand
Lindner Country & Strand Hotel
Timmendorfer Strand
126,41
40,34
50,42
Trier
Hotel Park Plaza Trier
162,53
59,24
71,43
Wernigerode / Harz
HKK Hotel Wernigerode
97,62
32,77
51,26
Willingen
Göbel‘s Landhotel
109,02
28,57
44,54
Willingen
Sporthotel Zum Hohen Eimberg
106,50
36,97
52,94
Winterberg
AVITAL Resort Winterberg
105,45
44,54
60,50
Würzburg
Hotel Novotel Würzburg
149,76
48,32
64,71
Alle Hotelpreise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
* VP / Tag: Vollpensionspauschale mit Übernachtung pro Tag,
TP / Tag ohne AE: Tagungspauschale ohne Übernachtung, ohne Abendessen pro Tag,
TP / Tag mit AE: Tagungspauschale ohne Übernachtung, mit Abendessen pro Tag
313
Augsburg - Dorint Hotel An der Kongresshalle Augsburg
Imhofstraße 12, 86159 Augsburg, www.dorint.com/augsburg
Augsburg bietet die einmalige Kombination von Kultur, Historie, Natur und Freizeit und lässt Sie wandeln auf den Spuren der Fugger und Welser, Mozarts und Brechts. Unmittelbar am Wittelsbacher
Park gelegen und nur fußläufig von der berühmten Altstadt entfernt, liegt das Dorint Hotel An der
Kongresshalle Augsburg. Mit seiner markanten Turmarchitektur, den Chicagoer Marina Towers nachempfunden, ist es ein Wahrzeichen Augsburgs und repräsentiert als Meilenstein die 2000-jährige Geschichte der Renaissancestadt. Im Sport und Spa-Bereich können Sie sich im Fitnessraum auspowern,
bei einem Saunabesuch mit osmanischem Dampfbad entspannen oder an der Hotelbar ihren Seminartag ausklingen lassen.
Termin
Kennung
2016
Seminar
29.02.-04.03. 0903/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
30.05.-03.06. 2203/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
14.11.-18.11. 4607/2016 Die Rentenreform - Aktuelle Rechtsfragen zur Rente
28.11.-02.12. 4803/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
Seite
48
52
188
52
Baabe / Rügen - Villa Sano (siehe unter O wie Ostseebad Baabe)
Bad Reichenhall - Wyndham Grand Bad Reichenhall Axelmannstein
Salzburger Straße 2-6, 83435 Bad Reichenhall, www.wyndhamhotelgroup.de
Bad Reichenhall ist aufgrund seiner aus Solequellen gespeisten Solebäder anerkannter Kurort. Mit
der Seilbahn kann man auf den Bad Reichenhaller Hausberg Predigtstuhl fahren und die herrliche
Aussicht genießen. Das Wyndham Hotel liegt wunderschön in der Fußgängerzone Bad Reichenhalls,
gegenüber von Kurpark und Philharmonie. Der Fitness- und Entspannungsbereich mit Pool sowie
Wellness- und Therapieanwendungen lädt zum Ausklang des Tages ein oder man gesellt sich in die
ansprechende Bar.
Termin
Kennung
Seminar
2016
25.01.-29.01. 0402/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
22.02.-26.02. 0805/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
20.06.-24.06. 2511/2016 Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
116
24.10.-28.10. 4314/2016 Der Gesamtbetriebsrat
110
14.11.-18.11. 4604/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
314
Seite
56
Bad Wiessee / Tegernsee - Hotel Terrassenhof
Adrian-Stoop-Straße 50, 83707 Bad Wiessee, www.terrassenhof.de
Unmittelbar am Alpenrand, liegt Bad Wiessee mitten in der Region Tegernsee. Neben erholsamen
Wanderwegen bietet Bad Wiessee eine verkehrsfreie Seepromenade, unmittelbar am Tegernsee, der
zu den saubersten Seen Bayerns zählt. Das Hotel Terrassenhof liegt direkt am Tegernsee und bietet
mit See-Terrasse, Panorama-Bar und Vita-Well-Oase einen Ort zum Wohlfühlen. Sie können Körper
und Geist mit Ruhe und Gelassenheit im Hallenbad mit Sauna und Dampfbad und anderen Wellnessangeboten verwöhnen oder Ihrem Körper Kraft und Energie im Sport- und Fitnessbereich zurückgeben.
Termin
Kennung
Seminar
2016
09.05.-13.05. 1906/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
20.06.-24.06. 2513/2016 Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 1
04.07.-08.07. 2705/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
11.07.-15.07. 2813/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1
Seite
56
178
58
263
25.07.-29.07. 3004/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
15.08.-19.08. 3302/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
26.09.-30.09. 3910/2016 Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
94
10.10.-14.10. 4101/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
24.10.-28.10. 4315/2016 Krankheitsbedingte Fehlzeiten
44
139
Berchtesgaden / Königssee - Hotel EDELWEISS
Maximilianstraße 2, 83471 Berchtesgaden, www.edelweiss-berchtesgaden.com
Berchtesgaden bietet ein wunderschönes Alpenpanorama mit Blick auf das Watzmannmassiv.
Sehenswert ist unter anderem der nahegelegene Königssee mit der Wallfahrtskirche St. Bartholomä.
Das Hotel EDELWEISS liegt direkt im Ortszentrum und bietet eine perfekte Kombination aus Entspannung und Erlebnis. Das Highlight des Hotels ist der Wellnessbereich mit Blick auf die traumhafte Bergwelt Berchtesgadens, aber auch das Panorama-Hallenbad mit Whirlpool im alpinen Dachgarten ist
einen Besuch wert. Auch das Sportangebot kommt im hoteleigenen Sport- und Fitnessbereich mit
modernen Fitnessgeräten und lichtdurchfluteten Räumen nicht zu kurz.
Termin
Kennung
2016
Seminar
Seite
25.01.-29.01. 0409/2016 Stress am Arbeitsplatz und seine Folgen
236
14.03.-18.03. 1108/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1
66
04.04.-08.04. 1405/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4)
54
06.06.-10.06. 2316/2016 Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
253
24.10.-28.10. 4317/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1
196
07.11.-11.11. 4509/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
21.11.-25.11. 4701/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
Wallfahrtskirche St. Bartholomä am Königssee bei Berchtesgaden © Worakit Sirijinda - Fotolia.com
315
Berlin - ARCOTEL John F
Werderscher Markt 11, 10117 Berlin, www.arcotelhotels.com
Im „Quartier am Auswärtigen Amt“ liegt das ARCOTEL John F, nur wenige Gehminuten von der berühmten Friedrichstraße und dem Boulevard „Unter den Linden“ entfernt. Die zentrale Lage zwischen
Gendarmenmarkt und Museumsinsel macht das Hotel zu einer besonderen Adresse für Berlinreisende. Das Wellnessangebot des Hotels befindet sich im sechsten Stock mit Blick über den Berliner
Townhouse Park und umfasst zwei finnische Trockensaunen mit Ruheraum und ein Dampfbad. Der
Fitnessbereich ist mit Cardio-Geräten ausgestattet.
Termin
Kennung
Seminar
2016
Seite
04.01.-08.01. 0101/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
11.01.-15.01. 0206/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1
88
15.02.-19.02. 0707/2016 Die Führungsaufgaben des Betriebsratsvorsitzenden
99
29.02.-04.03. 0906/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
04.04.-08.04. 1404/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
23.05.-27.05. 2101/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
08.08.-12.08. 3201/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
17.10.-21.10. 4214/2016 Sicherung von Arbeitsplätzen bei Umstrukturierungen
162
28.11.-02.12. 4805/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
05.12.-09.12. 4901/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
Berlin - art'otel berlin city center west, by park plaza
Lietzenburger Straße 85, 10719 Berlin, www.artotels.com
Das art’otel berlin city center west mit Originalwerken von Andy Warhol ist eines der trendigsten Hotels in Berlin. Der Zoologische Garten, die Gedächtniskirche und der Kurfürstendamm befinden sich
in fußläufiger Entfernung. Das Hotel ist sehr designorientiert und lädt ein mit einer Bar im New Yorker
Stil. Zusätzlich bietet das Design-Hotel einen Sauna- und Fitnessbereich.
Termin
Kennung
2016
Seminar
11.04.-15.04. 1519/2016 Sozialversicherungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung
316
Seite
284
30.05.-03.06. 2204/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4)
54
08.08.-12.08. 3202/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
10.10.-14.10. 4118/2016 Beschäftigung von Leiharbeitnehmern 152
05.12.-09.12. 4915/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1
278
Berlin - Golden Tulip
Landgrafenstraße 4, 10787 Berlin, www.goldentulipberlin.de
Das Golden Tulip Hotel liegt in einer ruhigen Seitenstraße, nahe dem Botschafts- und Regierungsviertel und dem Tiergarten, aber trotzdem im Herzen der Hauptstadt. In wenigen Gehminuten sind
der Kurfürstendamm, das KaDeWe, die Gedächtniskirche und die neu eröffnete Concept Mall zu erreichen. Die gute Verkehrsanbindung ermöglicht es in acht Minuten am Brandenburger Tor und am
Potsdamer Platz zu sein. Die Abende lassen sich im Hotel auf der Sonnenterrasse oder in der Lounge
& Bar in gesellschaftlicher Atmosphäre verbringen.
Termin
Kennung
2016
Seminar
18.04.-22.04. 1601/2016 Kongress „AAS-Gesundheitskongress“
Seite
32
25.04.-29.04. 1719/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1
230
04.07.-08.07. 2710/2016 Personalreduzierung und Betriebsänderung
161
10.10.-14.10. 4110/2016 Als Führungskraft im Betriebsrat
77
17.10.-21.10. 4217/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1
214
07.11.-11.11. 4515/2016 Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen
237
21.11.-25.11. 4710/2016 Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
94
05.12.-09.12. 4910/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1
88
Berlin © Marco2811 - Fotolia.com
317
Berlin - RAMADA Hotel Berlin-Alexanderplatz
Karl-Liebknecht-Straße 32, 10178 Berlin, www.h-hotels.com
Das RAMADA Hotel Berlin-Alexanderplatz liegt direkt am Alex, wenige Minuten von der Volksbühne und dem Alexanderplatz entfernt, einem der zentralen Ausgangspunkte zur Erkundung der Stadt.
Nahe gelegen finden Sie zum Beispiel die Hackeschen Höfe oder das Nikolaiviertel. Der Fitness- und
Wellnessbereich bietet eine Sauna und einen Fitnessraum oder die Hotelgäste können es sich in der
Hotelbar gemütlich machen.
Termin
Kennung
Seminar
2016
01.02.-05.02. 0511/2016 Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 1
08.02.-12.02. 0605/2016 Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 1
15.02.-19.02. 0703/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
22.02.-26.02. 0810/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 2
29.02.-04.03. 0909/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1
Seite
270
68
58
215
66
14.03.-18.03. 1114/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 2 197
04.04.-08.04. 1414/2016 Die Rentenreform - Aktuelle Rechtsfragen zur Rente
188
18.04.-22.04. 1616/2016 Betriebe ohne Tarifvertrag 135
25.04.-29.04. 1715/2016 Mitbestimmung bei Personalplanung und -einsatz
131
09.05.-13.05. 1910/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1
74
06.06.-10.06. 2305/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
20.06.-24.06. 2518/2016 Praktische Suchtprävention im Betrieb
241
27.06.-01.07. 2609/2016 Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 2
04.07.-08.07. 2709/2016 Arbeitsrecht für Außendienst und Vertrieb
11.07.-15.07. 2805/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
69
154
56
25.07.-29.07. 3008/2016 Einblick in die Bruttolohn- und -gehaltslisten
136
08.08.-09.08. 3206/2016 Die Wahl zur JAV
273
22.08.-26.08. 3409/2016 Betriebsklima produktiv und human gestalten
252
29.08.-02.09. 3512/2016 Das 1x1 der Schwerbehindertenfeststellung
285
05.09.-09.09. 3609/2016 Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit
174
12.09.-16.09. 3706/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
26.09.-30.09. 3916/2016 Flexible Arbeitzeiten und Zeitkonten richtig gestalten
173
14.11.-18.11. 4609/2016 Schreib- und Kommunikationstraining für Betriebsräte
203
21.11.-25.11. 4711/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1
196
28.11.-02.12. 4808/2016 Den Sozialplan aktiv mitgestalten und optimal verhandeln
163
28.11.-02.12. 4810/2016 Sozialrecht für Betriebsräte
186
Berlin - RAMADA Hotel Berlin-Mitte
Chausseestraße 118-120, 10115 Berlin, www.h-hotels.com
Das RAMADA Hotel Berlin-Mitte liegt in unmittelbarer Nähe zur Szene- und Kneipenlandschaft an der
Oranienburger Straße. Einige der wichtigsten Berliner Sehenswürdigkeiten wie das Brandenburger
Tor, der Reichstag und die Museumsinsel sind fußläufig oder mit der U-Bahn-Anbindung unmittelbar
am Hotel problemlos erreichbar. Das RAMADA Hotel Berlin-Mitte ist ein idealer Ausgangspunkt für
die Erkundung der Hauptstadt. Sauna, Wellnesscenter und Fitnessraum befinden sich im benachbarten Fitnessclub und stehen den Hotelgästen kostenpflichtig zur Verfügung.
Termin
Kennung
Seminar
2016
25.04.-29.04. 1721/2016 Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 2
06.06.-10.06. 2302/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
318
Seite
271
48
04.07.-08.07. 2711/2016 Arbeitsunfall und Berufskrankheit
187
17.10.-21.10. 4211/2016 Die Arbeit im Personalausschuss 107
05.12.-09.12. 4911/2016 Das aktuelle Arbeitszeitrecht
171
Berlin - RAMADA PLAZA Berlin City Centre Hotel & Suites
Prager Straße 12, 10779 Berlin, www.h-hotels.com
Das Hotel RAMADA Plaza City Centre & Suites liegt im Stadtteil Wilmersdorf nur eine U-Bahn-Haltestelle vom berühmten Kurfürstendamm mit all seinen Geschäften wie dem KaDeWe und Cafés sowie
dem Europacenter entfernt. Durch die günstige Anbindung lassen sich auch alle anderen Sehenswürdigkeiten problemlos erkunden. Den Abend können Sie entspannt in der Hotelbar ausklingen lassen
oder Sie besuchen das an das Hotel angeschlossene kostenpflichtige Wellness- und Fitnesscenter, das
über einen Gang mit dem Hotel verbunden ist.
Termin
Kennung
Seminar
2016
Seite
11.01.-15.01. 0202/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
18.01.-22.01. 0304/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
18.01.-22.01. 0305/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
25.01.-29.01. 0406/2016 Arbeitsrecht für Profis (AR 4)
62
15.02.-19.02. 0704/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
22.02.-26.02. 0808/2016 Krankheitsbedingte Fehlzeiten
139
29.02.-04.03. 0902/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
14.03.-18.03. 1113/2016 Schicht- und Dienstpläne optimal gestalten 172
11.04.-15.04. 1512/2016 Der Gesamtbetriebsrat
110
25.04.-29.04. 1711/2016 Die Arbeit als Einzelbetriebsrat
23.05.-27.05. 2103/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
06.06.-10.06. 2315/2016 Die Gefährdungsbeurteilung
20.06.-24.06. 2503/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
65
52
239
52
04.07.-06.07. 2708/2016 Der AT-Angestellte
153
11.07.-15.07. 2814/2016 Arbeitsrecht für die Schwerbehindertenvertretung
283
18.07.-21.07. 2909/2016 Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss 108
25.07.-29.07. 3003/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
25.07.-29.07. 3013/2016 Betriebsverfassungsgesetz für die Schwerbehindertenvertretung
52
282
01.08.-05.08. 3108/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2
90
15.08.-19.08. 3301/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
10.10.-14.10. 4104/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
07.11.-11.11. 4516/2016 Schreibwerkstatt für die Schwerbehindertenvertretung
281
05.12.-09.12. 4902/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
12.12.-16.12. 5006/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2
12.12.-16.12. 5011/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 2
67
264
319
Berlin - Park Plaza Wallstreet Berlin-Mitte
Wallstraße 23-24, 10179 Berlin, www.parkplaza.com
Das Park Plaza Wallstreet Berlin-Mitte befindet sich im Herzen des historischen Berlins nur wenige
Schritte von der Spree entfernt. In fußläufiger Entfernung befinden sich das Nikolaiviertel, der Berliner
Dom, die UNESCO Museumsinsel sowie die berühmte Einkaufsmeile Friedrichstraße. Das moderne
Interieur des Hotels ist an das der New Yorker Börse angelehnt. Das Fitness-Center lädt zum Auspowern ein oder man lässt den Abend in geselliger Runde im stylischen Barbereich ausklingen.
Termin
Kennung
2016
Seminar
18.01.-22.01. 0308/2016 Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht
Seite
120
30.05.-03.06. 2208/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
13.06.-17.06. 2406/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
01.08.-05.08. 3109/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 2
231
15.08.-19.08. 3308/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1
263
26.09.-30.09. 3912/2016 Der wirkungsvolle IT-Ausschuss
109
24.10.-28.10. 4306/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
Berlin - Wyndham Excelsior
Hardenbergstraße 14, 10623 Berlin, www.wyndhamberlinexcelsior.com
Das Wyndham Excelsior liegt direkt am Kurfürstendamm. Die gute Verkehrsanbindung ermöglicht ein stressfreies Sightseeing, denn sowohl der Zoologische Garten, das Europa-Center, die
Siegessäule, die Gedächtniskirche als auch das KaDeWe sind vom Wyndham gut zu erreichen. Am
Abend bietet die Hotellobby Entspannungsmöglichkeiten mit Kamin und Bibliothek. Sie können
aber auch die Brasserie mit offener Showküche, die Lounge oder den Fitnessraum des Hotels für
Ihr Wohlbefinden nutzen.
Termin
Kennung
2016
Seminar
25.01.-29.01. 0407/2016 Betriebsversammlungen leiten und organisieren
Seite
97
09.05.-13.05. 1914/2016 Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
121
30.05.-03.06. 2215/2016 Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV)
247
20.06.-24.06. 2519/2016 Neu im Wirtschaftsausschuss
262
18.07.-22.07. 2910/2016 Der Betriebsübergang nach § 613a BGB
164
29.08.-02.09. 3503/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
26.09.-30.09. 3902/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
24.10.-28.10. 4319/2016 BEM und krankheitsbedingte Kündigung
14.11.-18.11. 4603/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
48
216
52
Binz / Rügen - ARKONA Strandhotel (siehe unter O wie Ostseebad Binz)
320
Boppard am Rhein - BEST WESTERN PREMIER Bellevue Rheinhotel
Rheinallee 41, 56154 Boppard, www.bellevue-boppard.de
Das obere Mittelrheintal gehört seit 2002 zu den bedeutendsten anerkannten Kultur- und Naturgütern der Erde. Die schon von den Römern besiedelte Stadt Boppard bildet das pulsierende Herz der
Ferienregion Mittelrhein mit Sehenswürdigkeiten wie der Kurtrierischen Burg, der Severus Kirche,
das Karmeliterkloster und das Thonet-Museum. Das Hotel liegt direkt am Rheinufer und ist geprägt
von über 100-jähriger Familientradition. Entspannung finden Sie im Wellnessbereich mit Hallenbad,
Dampfbad, Sauna, Erlebnisduschen, Ruhe- sowie Fitnessraum oder Sie genießen den Abend im Weinkeller. Die Außenterrasse lädt bei gutem Wetter zum gemütlichen Beisammensein mit bestem Ausblick ein.
Termin
Kennung
2016
Seminar
Seite
04.04.-08.04. 1417/2016 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1
232
18.04.-22.04. 1611/2016 Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
138
09.05.-13.05. 1912/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1
30.05.-03.06. 2207/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
06.06.-10.06. 2310/2016 Typische Fehler in der Betriebsratsarbeit vermeiden
88
58
118
13.06.-17.06. 2405/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
27.06.-01.07. 2601/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
04.07.-08.07. 2702/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
25.07.-29.07. 3010/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1
230
05.09.-09.09. 3604/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
19.09.-23.09. 3804/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4)
54
26.09.-30.09. 3909/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1
74
17.10.-21.10. 4207/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
Bremen - Courtyard by Marriott
Theodor-Heuss-Allee 2, 28215 Bremen, www.courtyardbremen.com
Bremen bietet viele Sehenswürdigkeiten wie das Bremer Rathaus, die Bremer Stadtmusikanten oder
die Böttcherstraße mit ihrer Backstein-Architektur. Das Courtyard Bremen liegt direkt am Hauptbahnhof und das Stadtzentrum mit seinen zahlreichen Attraktionen ist fußläufig zu erreichen. Die Abende
im Hotel lassen sich sportlich im Fitnessraum mit Cardio-Geräten oder gemütlich in der Hotelbar verbringen.
Termin
Kennung
Seminar
2016
Seite
25.04.-29.04. 1704/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
27.06.-01.07. 2602/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
18.07.-22.07. 2905/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
05.09.-09.09. 3607/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 2
75
12.09.-16.09. 3702/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
10.10.-14.10. 4120/2016 PC-Einsatz im Betriebsrat
44
180
321
Bremen - elements pure Feng Shui Concept Hotel
Birkenstraße 15, 28195 Bremen, www.elements-pure.de
Bremen ist eine moderne Stadt mit maritimer Vergangenheit. Kunst und Kultur erleben Sie unter
anderem im Goethe-Theater, der Kunsthalle, dem Konzerthaus „Die Glocke“, dem Musicaltheater
oder dem Übersee-Museum. Das elements pure Hotel ist das erste Feng Shui Concept Hotel und
bietet seinen Gästen eine außergewöhnliche Atmosphäre. In wenigen Gehminuten erreicht man den
Dom sowie das Rathaus und die Roland-Statue, die beide zum UNESCO Weltkulturerbe gehören. Am
Abend kann man im Roof-Top-Spa entspannen oder an der Bar den Tag ausklingen lassen.
Termin
Kennung
2016
Seminar
25.01.-29.01. 0403/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
06.06.-10.06. 2304/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
28.11.-02.12. 4802/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
Rathaus und Dom von Bremen © Mapics - Fotolia.com
322
Seite
Dresden - Dorint Hotel
Grunaer Straße 14, 01069 Dresden, www.dorint.com/dresden
Dresden, auch „Elbflorenz“ genannt, ist eine Kunst- und Kulturstadt, die sich vor allem durch ihre barocke und mediterrane Architektur auszeichnet. Das Dorint Hotel liegt nahe der Frauenkirche und der
weltberühmten Semperoper. Fußläufig ist die historische Altstadt mit ihrer imposanten Barockkulisse
erreichbar. Das Dorint Hotel bietet ein „Aqua Spa“ mit Sauna, Sanarium, Ruheraum, Kneipp-Fußbecken sowie einem Pool mit integriertem Whirlpool und Gegenstromanlage. Im Fitnessraum stehen
verschiedene Cardio-Geräte zur Verfügung oder Sie genießen den Rest des Tages in der Bier- und
Weinstube.
Termin
Kennung
2016
Seminar
Seite
04.01.-08.01. 0103/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
25.01.-29.01. 0401/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
01.02.-05.02. 0503/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
08.02.-12.02. 0602/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
22.02.-26.02. 0804/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
07.03.-11.03. 1007/2016 Rechtskompetenz für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
04.04.-06.04. 1413/2016 Befristet Beschäftigte
11.04.-15.04. 1507/2016 Wirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte
18.04.-22.04. 1610/2016 Arbeitsrecht für Profis (AR 4)
18.04.-22.04. 1614/2016 Die Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG
25.04.-29.04. 1705/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4)
25.04.-29.04. 1717/2016 Den Sozialplan aktiv mitgestalten und optimal verhandeln
92
155
64
62
128
54
163
09.05.-13.05. 1907/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
09.05.-13.05. 1911/2016 Die Haftung des Betriebsrats vermeiden
76
30.05.-03.06. 2209/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2
90
06.06.-10.06. 2308/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1
66
13.06.-17.06. 2402/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
13.06.-17.06. 2414/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1
230
20.06.-24.06. 2512/2016 Zielvereinbarung und Jahresgespräch
134
20.06.-24.06. 2520/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1
278
04.07.-08.07. 2704/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
11.07.-15.07. 2801/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
11.07.-15.07. 2804/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
18.07.-22.07. 2912/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1
08.08.-12.08. 3203/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
29.08.-02.09. 3511/2016 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1
196
60
232
05.09.-09.09. 3605/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
19.09.-23.09. 3803/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
10.10.-14.10. 4112/2016 Die Arbeit im Betriebsausschuss 106
10.10.-14.10. 4117/2016 Die Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verhandeln
141
17.10.-21.10. 4209/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1
74
17.10.-21.10. 4210/2016 Betriebsverfassungsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
93
24.10.-28.10. 4301/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
07.11.-11.11. 4512/2016 Der Betriebsrat im Bewerbungs- und Auswahlverfahren
14.11.-18.11. 4606/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1
132
88
14.11.-18.11. 4608/2016 Uneinigkeit im Betriebsrat
198
21.11.-25.11. 4716/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 2
279
28.11.-02.12. 4804/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
28.11.-02.12. 4806/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 3
91
12.12.-16.12. 5003/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
323
Düsseldorf - Mercure Hotel Düsseldorf City Center
Am Stresemannplatz 1, 40210 Düsseldorf, www.mercure.com
Das Mercure Hotel Düsseldorf City Center liegt sehr zentral, nicht weit entfernt von der Königsallee,
der Düsseldorfer Altstadt und der Rheinpromenade. Alle Zimmer sind klimatisiert. Im Restaurant erlebt man kulinarische Momente mit internationalen Köstlichkeiten und regionalen Speisen. In der
Hotelbar hat man die Möglichkeit, ein kühles Altbier oder andere Getränke sowie warme und kalte
Snacks zu genießen.
Termin
Kennung
2016
Seminar
18.01.-22.01. 0302/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
25.04.-27.04. 1716/2016 Minijobber und Teilzeitbeschäftigte
01.08.-05.08. 3103/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
15.08.-19.08. 3305/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
29.08.-02.09. 3508/2016 Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Seite
52
156
52
58
121
Düsseldorf - NH Düsseldorf City
Kölner Straße 186-188, 40227 Düsseldorf, www.nh-hotels.de
Die Stadt Düsseldorf ist bekannt für ihren Einkaufsboulevard Königsallee, ihre Altstadt und die Rheinuferpromenade. Das NH Düsseldorf City punktet mit einer zentralen Lage und guter Anbindung an die
öffentlichen Verkehrsmittel. Das Gebäude selbst ist mit einem Glasdach und passenden Glasaufzügen
modern gestaltet. Im neugestalteten Restaurant können die Hotelgäste saisonale Gerichte genießen.
Entspannung finden Sie im Wellnessbereich mit Sauna und Dampfbad oder Sie schließen den Tag mit
sportlicher Betätigung an den Fitnessgeräten ab.
Termin
Kennung
2016
Seminar
25.01.-29.01. 0404/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
18.04.-22.04. 1619/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1
Seite
56
263
25.04.-29.04. 1707/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
09.05.-13.05. 1909/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1
66
20.06.-24.06. 2506/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
19.09.-23.09. 3807/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
26.09.-30.09. 3911/2016 So verhandeln Sie mit der Geschäftsführung auf Augenhöhe
05.12.-09.12. 4914/2016 Die Gefährdungsbeurteilung
98
239
Düsseldorf - NH Düsseldorf City Nord
Münsterstraße 230-238, 40470 Düsseldorf, www.nh-hotels.de
Das Hotel NH Düsseldorf City Nord bietet eine ideale, ruhige Lage im Norden Düsseldorfs. Cafés,
Restaurants und Geschäfte sind bequem zu Fuß zu erreichen. Das Stadtzentrum liegt zehn Minuten
mit der Bahn entfernt. Nicht nur die Altstadt und die Königsallee sind einen Besuch wert, sondern
auch der Kö-Bogen mit Hofgartenterrasse, das Schloss Benrath und der Medienhafen. Den Abend
können Sie in der Hotelbar ausklingen lassen oder Sie suchen Entspannung im Fitness- und Wellnessbereich mit Cardio-Geräten, Sauna, Dampfbad und Terrasse.
Termin
Kennung
2016
Seminar
18.04.-22.04. 1602/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
324
Seite
44
09.05.-13.05. 1919/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 2
279
04.07.-08.07. 2713/2016 Die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 2
205
26.09.-30.09. 3903/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
05.12.-09.12. 4907/2016 Arbeitsrecht für Profis (AR 4)
62
Düsseldorf - Hotel Nikko Düsseldorf
Immermannstraße 41, 40210 Düsseldorf, www.nikko-hotel.de
Die Kultur-, Einkaufs- und Wirtschaftsmetropole Düsseldorf hat internationales Flair. Die Altstadt, die
Königsallee und die Rheinuferpromenade sind vom Hotel Nikko fußläufig erreichbar. Der Wellnessund Spa-Bereich bietet Ihnen eine Saunalandschaft, Ruhezonen, Körper- und Gesichtsbehandlungen
sowie einen Pool. Im Mini-Gym können Sie sich sportlich betätigen. In der Bar kann man den Abend
ausklingen lassen.
Termin
Kennung
2016
Seminar
11.04.-15.04. 1509/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1
25.07.-29.07. 3011/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 2
10.10.-14.10. 4103/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
Seite
74
264
48
Medienhafen in Düsseldorf © davis - Fotolia.com
325
Erfurt - Mercure Hotel Erfurt Altstadt
Meienbergstraße 26-27, 99084 Erfurt, www.mercure.com
Erfurt ist eine der ältesten Städte Deutschlands mit einem fast vollständig erhaltenen mittelalterlichen Stadtkern. Das Mercure Hotel liegt im historischen Zentrum von Erfurt mit direkter Anbindung
an die Fußgängerzone und in unmittelbarerer Nähe vieler Sehenswürdigkeiten. Im historischen Restaurant des Hotels, erbaut im Jahre 1451, werden Thüringer Hausmannskost und internationale
Spezialitäten angeboten. Zur Entspannung am Abend können die Hotelgäste die Sauna, den Whirlpool und die Infrarot-Kabine im Wellnessbereich nutzen.
Termin
Kennung
Seminar
2016
Seite
07.03.-11.03. 1009/2016 Bundesarbeitsgericht aktuell
123
18.04.-22.04. 1609/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
27.06.-01.07. 2611/2016 Bundesarbeitsgericht aktuell
123
19.09.-23.09. 3801/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
10.10.-14.10. 4113/2016 Bundesarbeitsgericht aktuell
123
28.11.-02.12. 4813/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1
230
Frankfurt / Main - Leonardo Royal Hotel Frankfurt
Mailänder Straße 1, 60598 Frankfurt / Main, www.leonardo-hotels.de
Frankfurt am Main, die dynamische und internationale Finanz- und Messestadt, besitzt die imposanteste Skyline Deutschlands. In der geschäftigen Innenstadt finden Sie historische Sehenswürdigkeiten
wie den Kaiserdom oder die Paulskirche. Das Leonardo Royal Hotel befindet sich am höchsten Punkt
der Stadt und bietet mit seinen 100 Meter Höhe auf 25 Stockwerken einen atemberaubenden Ausblick auf die Skyline Frankfurts. Das Hotel liegt im Stadtteil Sachsenhausen mit zahlreichen Restaurants und gemütlichen Äppelwoi-Kneipen. Abends können Hotelgäste im Restaurant, in der Lounge
oder in der Sportsbar in geselliger Atmosphäre verweilen oder Sie suchen den sportlichen Ausgleich
im Fitnessraum mit anschließendem Saunabesuch.
Termin
Kennung
2016
Seminar
07.03.-11.03. 1011/2016 Recht haben und Recht bekommen
Seite
148
04.04.-08.04. 1401/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
10.10.-14.10. 4109/2016 Arbeitsrecht für Profis (AR 4)
62
21.11.-25.11. 4703/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
Freiburg - Mercure Hotel Freiburg am Münster
Auf der Zinnen 1, 79098 Freiburg, www.mercure.com
Freiburg, die geschichtsträchtige Großstadt im Schwarzwald, hat zahlreiche Sehenswürdigkeiten wie
das Freiburger Münster oder das historische Kaufhaus zu bieten. Das Hotel liegt im Stadtzentrum,
direkt vor dem Schlossberg in der Altstadt. Die reizende und prachtvolle Altstadt der badischen Metropole, das Freiburger Münster, das Alte und das Neue Rathaus und das historische Kaufhaus sind
praktisch direkt vor der Haustür. Im Hotel können Sie die letzten Sonnenstrahlen auf der Terrasse des
Restaurants genießen und in der Bar in geselliger Atmosphäre den Abend ausklingen lassen. Fitness
und Wellness finden Sie gegen Gebühr im benachbarten Fitnessclub.
Termin
Kennung
Seminar
2016
01.02.-05.02. 0505/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
11.04.-15.04. 1508/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1
66
11.04.-15.04. 1515/2016 Flexible Arbeitzeiten und Zeitkonten richtig gestalten
173
09.05.-13.05. 1915/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1
196
19.09.-23.09. 3806/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
326
Seite
58
10.10.-14.10. 4123/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 2
264
24.10.-28.10. 4316/2016 Personalreduzierung und Betriebsänderung
161
14.11.-18.11. 4601/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
21.11.-25.11. 4707/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
Friedrichshafen / Bodensee - SEEhotel Friedrichshafen
Bahnhofplatz 2, 88045 Friedrichshafen, www.seehotelfn.de
Die Stadt Friedrichshafen liegt direkt am Bodensee. Neben der wunderschönen Lage am See, ist
Friedrichshafen für das Zeppelin-Museum bekannt. Das SEEhotel befindet sich an der Uferstraße zwischen dem Bahnhof und der Promenade. Von der Dachterrasse können Sie den Blick über den See
und das Alpenpanorama genießen oder Sie entspannen im Wellnessbereich mit Sauna, Dampfbad
und Ruhebereich. Die Bar lädt in den Abendstunden zum Ausklang des Tages ein.
Termin
Kennung
2016
Seminar
Seite
15.02.-19.02. 0706/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1
88
07.03.-11.03. 1002/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
04.04.-08.04. 1409/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
01.08.-05.08. 3106/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
24.10.-28.10. 4307/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
Füssen - Luitpoldpark-Hotel Füssen
Bahnhofstraße 1-3, 87629 Füssen, www.luitpoldpark-hotel.de
Die malerische Stadt Füssen mit ihrer lebendigen Altstadt, ihren traumhaften Landschaften und
den atemberaubenden Königsschlössern Neuschwanstein und Hohenschwangau zählt zu den unbestrittenen Highlights eines jeden Allgäubesuchs. Das Luitpoldpark-Hotel befindet sich im Herzen
der Stadt, direkt am angrenzenden Stadtpark. Absolutes Highlight des Hotels ist der 1500 m² große
Wellness- und Beautybereich, der nicht nur eine Saunalandschaft zu bieten hat, sondern auch einen
Beauty & Spa mit Massageangeboten sowie Kosmetikbehandlungen. Im Fitnessbereich können die
Hotelgäste bei Cardio- oder Krafttraining aktiv sein.
Termin
Kennung
Seminar
2016
01.02.-05.02. 0510/2016 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1
Seite
232
08.02.-12.02. 0603/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
14.03.-18.03. 1111/2016 Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht
120
30.05.-03.06. 2202/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
06.06.-10.06. 2301/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
22.08.-26.08. 3405/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
24.10.-28.10. 4308/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
14.11.-18.11. 4612/2016 Alkohol und Suchterkrankung
240
Schloss Neuschwanstein bei Füssen © Patryk Kosmider - Fotolia.com
327
Gaienhofen / Bodensee - Hotel Hoeri am Bodensee
Uferstraße 20-23, 78343 Gaienhofen, www.hoeri-am-bodensee.de
Gaienhofen liegt auf der Halbinsel Höri im Bodensee. In der Umgebung des Hotels lassen sich unter
anderem das Hermann-Hesse-Museum, das Schloss Gaienhofen oder das Wahrzeichen der Höri - die
Kirche von Horn erkunden. Das Hotel Hoeri am Bodensee liegt mit seinem ausgedehnten Gelände
direkt an den Ufern des Bodensees mit eigenem Seeufer und Seezugang. In allen Jahreszeiten bezaubern Wasser und Aussicht die Besucher des Hotels. Das Hotel ist eines der schönsten am Bodensee
mit einer wunderschönen Liegelandschaft, Panorama-Schwimmbad, Saunalandschaft innen und außen, Dampfbad, Ruhebereich und Babor Spa. Das Restaurant mit Seeterrasse und Wintergarten bietet
die Möglichkeit kulinarische Köstlichkeiten bei frischer Luft und tollem Ausblick zu genießen.
Termin
Kennung
2016
Seminar
04.04.-08.04. 1408/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
18.04.-22.04. 1606/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
20.06.-24.06. 2516/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1
Seite
58
56
214
Garmisch-Partenkirchen - Dorint Sporthotel
Mittenwalder Straße 59, 82467 Garmisch-Partenkirchen,
www.dorint.com/garmisch-partenkirchen
Garmisch-Partenkirchen liegt am Fuße der Zugspitze und ist einer der bedeutendsten heilklimatischen Kurorte der bayerischen Alpen sowie die Wintersportmetropole Deutschlands. Das
Dorint Sporthotel bietet einen einmaligen Blick auf die Zugspitze mit einzigartigem Bergpanorama zu allen Jahreszeiten. Am Abend bieten Kaminbar und Biergarten ein schönes Ambiente, um
sich in geselliger Runde zu unterhalten. Der Sport kommt in diesem Hotel mit eigener Tennisschule, Fitnessstudio plus Fitnesskurse, Sport- und Gesundheitsinstitut, Kletterwand uvm. nicht
zu kurz. Wer Entspannung sucht, findet sie im Wellnessbereich mit Bade- und Saunalandschaft
im toskanischen Stil, Indoor Pool und Whirlpool, Dampfbad und Ruhebereich sowie 25-MeterSchwimmbecken.
Termin
Kennung
2016
Seminar
15.02.-19.02. 0709/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1
Seite
196
27.06.-01.07. 2607/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
18.07.-22.07. 2908/2016 Betriebsversammlungen leiten und organisieren
97
17.10.-21.10. 4218/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1
230
07.11.-11.11. 4504/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
Göhren / Rügen - Hotel Hanseatic Rügen (siehe unter O wie Ostseebad Göhren)
Bergpanorama Grainau bei Garmisch-Partenkirchen © backlightphoto88 - Fotolia.com
328
Gelsenkirchen - Courtyard by Marriott
Parkallee 3, 45891 Gelsenkirchen, www.marriott.de
Grüne Halden, monumentale Industriedenkmäler, das Musiktheater im Revier und natürlich die blauweiße Fankurve - das alles ist Gelsenkirchen, die Stadt mitten im Ruhrgebiet. Das Courtyard Hotel
liegt direkt neben der Veltins-Arena und bietet einen wunderbaren Ausblick auf eine Industriestätte
mit blühender Natur wie auf Schloss Berge, den Nordsternpark und der Zoom Erlebniswelt. In der
11. Etage befindet sich der Spa-Bereich des Hotels mit Sauna, Solarium, Dampfbad und Fitnessraum.
Im Sommer lässt sich das Ruhrgebietsflair auf der Sommerterrasse des Hotels bei kalten Getränken
genießen.
Termin
Kennung
Seminar
2016
25.01.-29.01. 0405/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
22.02.-26.02. 0803/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
Seite
58
52
07.03.-11.03. 1014/2016 Alkohol und Suchterkrankung
240
14.03.-18.03. 1115/2016 Die Arbeitsstättenverordnung
218
11.04.-15.04. 1502/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
25.04.-29.04. 1708/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
25.04.-29.04. 1710/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
09.05.-13.05. 1917/2016 Betriebsklima produktiv und human gestalten
252
19.09.-23.09. 3813/2016 Die Arbeitsstättenverordnung
218
07.11.-11.11. 4506/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
21.11.-25.11. 4713/2016 Praktische Suchtprävention im Betrieb
52
241
Gelsenkirchen - Arena “Auf Schalke” © Stadt Gelsenkirchen
329
Hamburg - ARCOTEL Rubin
Steindamm 63, 20099 Hamburg, www.arcotelhotels.com
Das Designhotel liegt zentral im aufstrebenden, jungen Szene- und Kulturviertel St. Georg unweit
des Hauptbahnhofs. Direkt an der Außenalster zieht der Stadtteil viele Künstler und unterschiedliche
Kulturen an. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten liegen in der Nähe vom Hotel oder sind mit öffentlichen
Verkehrsmitteln erreichbar, z. B. die Alster, die Mönckebergstraße oder andere Sehenswürdigkeiten.
Der Wellness- und Fitnessbereich mit Panoramafenster im siebten Obergeschoss, Dachterrasse, Ruhebereich, Sauna, Dampfbad und modernen Fitnessgeräten, bietet einen wunderbaren Ausblick auf
die „Perle des Nordens“.
Termin
Kennung
2016
Seminar
Seite
11.01.-15.01. 0203/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
01.02.-05.02. 0501/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
08.02.-12.02. 0606/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2
90
29.02.-04.03. 0912/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 2
11.04.-15.04. 1510/2016 Als Führungskraft im Betriebsrat
25.04.-29.04. 1706/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
279
77
56
20.06.-24.06. 2517/2016 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1
232
04.07.-08.07. 2715/2016 Mitarbeiterbefragungen aus Sicht des Betriebsrats
255
18.07.-22.07. 2903/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
12.09.-16.09. 3713/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1
196
11.10.-14.10. 4121/2016 Arbeitsschutz Aktuell - Das AAS-Begleitseminar zur Messe 2016
221
24.10.-28.10. 4312/2016 Die Vorhaben des Betriebsrats - Von der Planung bis zur Umsetzung
79
21.11.-25.11. 4706/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
28.11.-02.12. 4807/2016 Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
121
Hamburg - Crowne Plaza Hamburg
Graumannsweg 10, 22087 Hamburg, www.crowneplaza.com
Das Crowne Plaza Hotel befindet sich zentrumsnah an der Außenalster im Stadtteil Hohenfelde und
bietet einen idealen Ausgangspunkt zur Stadtbesichtigung. Der Hauptbahnhof und die Innenstadt
sind fußläufig innerhalb von zehn Minuten erreichbar. Gesellige Stunden können im Restaurantbereich oder in der Bar & Lounge des Hotels verbracht werden. Das Fitnesscenter des Hotels bietet den
Hotelgästen Sportmöglichkeiten an. Sie können im beheizten Innenpool oder Whirlpool aber auch die
Möglichkeit zur Entspannung nutzen.
Termin
Kennung
2016
Seminar
01.02.-05.02. 0506/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
08.02.-12.02. 0607/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1
330
Seite
60
230
04.04.-08.04. 1410/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2
67
22.08.-26.08. 3406/2016 Arbeitsrecht für Profis (AR 4)
62
05.12.-09.12. 4908/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1
66
Hamburg - InterCityHotel Hamburg Hauptbahnhof
Glockengießerwall 14/15, 20095 Hamburg,
www.hamburg-hauptbahnhof.intercityhotel.com
Hamburg, die lebendige Großstadt mit einem der größten Häfen Europas, bietet neben Reeperbahn
und Fischmarkt eine Vielzahl von Attraktionen. Das Hotel liegt direkt am Hauptbahnhof gegenüber
der Kunsthalle. Die Top-Sehenswürdigkeiten sind der Hamburger Michel, der Hamburger Hafen
und die Altstadt sowie der berühmte Park Planten un Blomen. Im Zimmerpreis inbegriffen ist das
FreeCityTicket, ein Fahrschein für den gesamten öffentlichen Nahverkehr und diverse Fährverbindungen in der näheren Umgebung.
Termin
Kennung
2016
Seminar
Seite
11.01.-15.01. 0204/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
18.01.-22.01. 0301/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
29.02.-04.03. 0904/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
07.03.-11.03. 1016/2016 Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 2
11.04.-15.04. 1511/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1
18.04.-20.04. 1613/2016 Der Konzernbetriebsrat 271
88
111
25.04.-29.04. 1701/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
09.05.-13.05. 1905/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
13.06.-17.06. 2410/2016 Geschäftsführung, Organisation und Management des Betriebsrats
25.07.-29.07. 3009/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1
96
214
01.08.-05.08. 3102/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
15.08.-19.08. 3304/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
29.08.-02.09. 3505/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
12.09.-14.09. 3712/2016 Soziale Netzwerke im Konflikt mit dem Arbeitsrecht
17.10.-21.10. 4206/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
24.10.-28.10. 4318/2016 Die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 1
07.11.-11.11. 4505/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
21.11.-25.11. 4715/2016 Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 1
28.11.-02.12. 4801/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
05.12.-09.12. 4909/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 2
12.12.-16.12. 5009/2016 Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
181
56
204
52
270
44
75
116
Hamburg - RAMADA Hotel Hamburg City Center
Amsinckstraße 39-41, 20097 Hamburg, www.h-hotels.com
Das RAMADA Hotel im Herzen Hamburgs wurde im Herbst 2015 neu eröffnet und lädt die Gäste mit
stilvollem Ambiente zum Verweilen ein. Mit günstiger Verkehrsanbindung ist es nur wenige 100 Meter von der Innenstadt, dem Hauptbahnhof und der Elbe mit dem Hafen und dem Cruise Terminal
entfernt. Das Hotel bietet einen perfekten Ausgangspunkt um die Hafenstadt mit ihren Sehenswürdigkeiten wie dem „Museum der Arbeit“, der Hamburger Kunsthalle oder der St. Michaelis-Kirche,
auch Hamburger Michel genannt, zu erkunden. Oder Sie nutzen einfach die Bar oder den Fitnessbereich des Hotels.
Termin
Kennung
2016
Seminar
Seite
18.01.-22.01. 0303/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4)
54
25.07.-29.07. 3001/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
12.12.-16.12. 5007/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1
74
331
Heidelberg - NH Heidelberg
Bergheimer Straße 91, 69115 Heidelberg, www.nh-hotels.de
Die Stadt Heidelberg ist bekannt für ihre malerische Altstadt mit ihrem weltberühmten Schloss und
ihrer renommierten Universität. Das NH Heidelberg liegt nur wenige Minuten von der Altstadt entfernt und nahe des Neckars. Das Fitnessstudio liegt im alten Teil des Hotels und bietet verschiedene
Cardio-Geräte. Im Spa-Bereich können Sie den Alltag bei einem Saunagang, im Dampfbad, bei einer
Wellnessdusche oder im Erholungsbereich mit Thermalstühlen eine Zeit lang vergessen. Im Sommer
bietet die Hotelterrasse eine gemütliche Atmosphäre, um ein kühles Getränk zu genießen oder Sie
verbringen einen geselligen Abend in der Lobby-Bar des Hotels.
Termin
Kennung
2016
Seminar
Seite
07.03.-11.03. 1013/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1
230
30.05.-03.06. 2210/2016 Die Arbeit im Personalausschuss 107
13.06.-17.06. 2413/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 2
215
27.06.-01.07. 2610/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1
88
08.08.-12.08. 3204/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1
66
22.08.-26.08. 3402/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
05.09.-09.09. 3613/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 2
279
07.11.-11.11. 4503/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
21.11.-25.11. 4704/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4)
54
Heringsdorf / Usedom - Maritim Hotel Kaiserhof (siehe unter O wie Ostseebad Heringsdorf)
Karlsruhe - ACHAT Comfort Karlsruhe
An der Vogelhardt 10, 76149 Karlsruhe, www.achat-hotels.com
Im Zentrum von Karlsruhe befindet sich das Residenzschloss, zu dem strahlenförmig 32 Straßen führen. Zahlreiche öffentliche Parks und Grünflächen bieten eine einzigartige Vielfalt grüner Ruheinseln.
Daneben laden zahlreiche Straßencafés, Biergärten und Plätze zum Erholen und Entspannen ein. Vom
ACHAT Comfort Hotel ist das Stadtzentrum mit seinen Highlights mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu
erreichen. In der Lobby-Bar des Hotels ist ein entspannter Tagesausklang möglich.
Termin
Kennung
Seminar
2016
18.01.-22.01. 0309/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1
332
Seite
263
14.03.-18.03. 1103/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
25.04.-29.04. 1703/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
12.09.-16.09. 3705/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
07.11.-11.11. 4510/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1
74
Köln - Maritim Hotel
Heumarkt 20, 50667 Köln, www.maritim.de
Köln zeichnet sich aus durch den Dom, das Nationalgetränk Kölsch, die urigen Brauhäuser und nicht
zuletzt durch das „Echt Kölnisch Wasser“ und die Kölsche Sprache. Das Maritim Hotel liegt direkt
am Rhein, nur wenige Schritte von der reizvollen Altstadt entfernt. Im Schatten des Doms befinden
sich zahlreiche Kulturdenkmäler wie das berühmte römische Dionysosmosaik oder der Gürzenich.
Die Bier- und Weinstube im Maritim Hotel mit ihrem elegant-rustikalen Ambiente lädt zu geselligen
Stunden mit regionalen Köstlichkeiten ein. Abends finden Sie Unterhaltung in der Piano-Bar oder Sie
gönnen sich ein wenig Ruhe im hoteleigenen Pool.
Termin
Kennung
Seminar
2016
11.01.-15.01. 0207/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1
15.02.-19.02. 0702/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
15.02.-19.02. 0710/2016 Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 3
Seite
278
56
272
22.02.-26.02. 0801/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
22.02.-26.02. 0807/2016 Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
94
29.02.-04.03. 0905/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4)
54
29.02.-04.03. 0908/2016 Arbeitsrecht für Profis (AR 4)
62
14.03.-18.03. 1106/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
04.04.-08.04. 1419/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 3 280
11.04.-15.04. 1517/2016 Die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - Teil 1
204
11.04.-15.04. 1518/2016 Umgang mit Burnout im Unternehmen
238
18.04.-22.04. 1612/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2
18.04.-22.04. 1617/2016 Typische Fehler bei der Kündigung
90
165
13.06.-17.06. 2401/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
13.06.-17.06. 2409/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 2
75
20.06.-24.06. 2505/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
20.06.-24.06. 2514/2016 Sozialrecht für Betriebsräte
27.06.-01.07. 2608/2016 Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 1
186
68
27.06.-01.07. 2613/2016 Als Betriebsrat vor der Einigungsstelle
147
11.07.-15.07. 2810/2016 Das aktuelle Urlaubsrecht
133
11.07.-15.07. 2811/2016 Krankheitsbedingte Fehlzeiten
139
18.07.-22.07. 2902/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
18.07.-22.07. 2911/2016 Betriebsrat und ältere Arbeitnehmer
189
25.07.-26.07. 3012/2016 Die Wahl zur JAV
273
01.08.-05.08. 3107/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2
67
08.08.-12.08. 3205/2016 Betriebsverfassungsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
93
22.08.-26.08. 3408/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1
05.09.-09.09. 3608/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 3
05.09.-09.09. 3612/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 3
12.09.-16.09. 3704/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
214
91
265
48
12.09.-16.09. 3714/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1
263
26.09.-30.09. 3914/2016 Richtige Ein- und Umgruppierung nach dem ERA-TV
137
26.09.-30.09. 3915/2016 Recht haben und Recht bekommen
148
10.10.-14.10. 4119/2016 Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle - Grundlagenseminar
170
10.10.-14.10. 4122/2016 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 2
234
17.10.-21.10. 4204/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
17.10.-21.10. 4212/2016 Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
14.11.-18.11. 4605/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
14.11.-18.11. 4614/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 4
21.11.-25.11. 4702/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
21.11.-25.11. 4709/2016 Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 2
52
116
58
266
48
69
28.11.-02.12. 4809/2016 Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 1
178
05.12.-09.12. 4912/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 2 197
05.12.-09.12. 4913/2016 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 3
235
12.12.-16.12. 5001/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
12.12.-16.12. 5010/2016 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1
44
232
333
Köln - Lindner Hotel City Plaza Köln
Magnusstraße 20, 50672 Köln, www.lindner.de
Die Stadt Köln ist für ihre Geschichte sowie ihr kulturelles und architektonisches Erbe, besonders den
Kölner Dom bekannt. In Ihrer Altstadt gibt es zahlreiche Brauhäuser, in denen man das Traditionsgetränk Kölsch kosten kann. Vom Lindner Hotel City Plaza sind der Kölner Dom, die lebendigen Einkaufsstraßen sowie der Rhein fußläufig erreichbar. Nach einem Seminartag können Sie den Abend im
Fitnessbereich oder dem Wellnessbereich mit finnischer Sauna, Fußbädern, Ruhezonen, Massagen
und Anwendungen ausklingen lassen. Oder Sie genießen ein Getränk in der Bar, auf der Terrasse oder
im Biergarten.
Termin
Kennung
Seminar
2016
25.01.-29.01. 0408/2016 Die Rentenreform - Aktuelle Rechtsfragen zur Rente
22.02.-26.02. 0802/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
11.04.-15.04. 1504/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
20.06.-24.06. 2515/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1
Seite
188
48
52
196
27.06.-01.07. 2603/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
04.07.-08.07. 2714/2016 Umgang mit psychisch erkrankten Kollegen
237
11.07.-15.07. 2809/2016 Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht
120
18.07.-22.07. 2913/2016 BEM und krankheitsbedingte Kündigung
216
25.07.-29.07. 3006/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
01.08.-05.08. 3105/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
26.09.-30.09. 3918/2016 Betriebliches Gesundheitsmanagement
60
56
246
10.10.-14.10. 4111/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1
88
05.12.-09.12. 4903/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
12.12.-16.12. 5004/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
Konstanz / Bodensee - Hotel Halm Konstanz
Bahnhofplatz 6, 78462 Konstanz, www.hotel-halm.de
Die Universitätsstadt Konstanz ist die größte Stadt am Bodensee. Die Altstadt ist seit dem Mittelalter größtenteils unverändert geblieben. Neben den historischen Sehenswürdigkeiten hat Konstanz
mit dem Stadttheater, der Kammeroper oder den verschiedensten Museen auch kulturell einiges
zu bieten. Das Hotel Halm Konstanz liegt verkehrsgünstig gegenüber dem Bahnhof und in unmittelbarer Nähe zum Zentrum. Der Hafen ist in wenigen Gehminuten zu erreichen. Im Hotel Halm verbinden sich Historie und Moderne, es schreibt nun schon seit 1874 Geschichte und seine imposante
Empfangs- bzw. Treppenhalle sowie der historische „Maurische Saal“ versetzen die Hotelgäste zwei
Jahrhunderte zurück in die Vergangenheit. Entspannung finden Sie im Wellnessbereich mit Sauna
oder Sie besuchen die Bar in gemütlicher Bibliotheks-Atmosphäre.
Termin
Kennung
2016
Seminar
07.03.-11.03. 1001/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
06.06.-10.06. 2306/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
13.06.-17.06. 2415/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1
Seite
44
56
263
11.07.-15.07. 2808/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2
90
25.07.-29.07. 3002/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
12.09.-16.09. 3709/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2
67
19.09.-23.09. 3809/2016 Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht
120
26.09.-30.09. 3919/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1
278
10.10.-14.10. 4114/2016 Die Überwachungs- und Kontrollaufgaben des Betriebsrats
130
17.10.-21.10. 4203/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
Kühlungsborn - Upstalsboom Hotel Residenz & SPA (siehe unter O wie Ostseebad Kühlungsborn)
334
Leipzig - InterCityHotel Leipzig
Tröndlinring 2, 04105 Leipzig, www.leipzig.intercityhotel.com
Die Stadt Leipzig ist eine dynamische Wirtschafts- und Kulturmetropole in Mitteldeutschland. Das
Herz der Stadt schlägt in dem nur 1 km² großen, kompakten Zentrum. Das InterCityHotel Leipzig liegt
direkt am Hauptbahnhof nahe der Innenstadt. Viele Leipziger Sehenswürdigkeiten, wie das Alte Rathaus, die Nikolaikirche, die Oper oder das Gewandhaus, sind bequem zu Fuß oder mit öffentlichen
Verkehrsmitteln erreichbar. Das FreeCityTicket für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
ist im Zimmerpreis inbegriffen. Im Hotel befinden sich eine Sportsbar und eine Lounge, die Sie für die
Abendstunden nutzen können.
Termin
Kennung
2016
Seminar
07.03.-11.03. 1010/2016 Betriebsvereinbarungen in der Praxis
14.11.-18.11. 4602/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
28.11.-02.12. 4814/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1
Seite
146
48
263
Leipzig - Marriott Hotel
Am Hallischen Tor 1, 04109 Leipzig, www.marriott.de
Leipzig ist bekannt als Stadt der Musik und Handelszentrum sowie die Heimat von Goethe und Bach
und schreibt im Jahr 2015 eine 1000-jährige Geschichte. Das Marriott Hotel in Leipzig liegt zwischen
einem der größten Hauptbahnhöfe Europas und den wunderschönen historischen Einkaufspassagen.
Mit Fitnesscenter und Businesscenter ist es vor allem für Geschäftsleute sehr ansprechend. Das Wellnesscenter beinhaltet einen Innenpool und einen Whirlpool, um am Abend zu entspannen oder Sie
genießen die Abendstunden in der Bar & Lounge des Hotels, die in der neuen Lobby zu finden ist.
Termin
Kennung
2016
Seminar
Seite
22.02.-26.02. 0811/2016 Betriebliches Gesundheitsmanagement
246
29.02.-04.03. 0907/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
18.04.-22.04. 1605/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
04.07.-06.07. 2707/2016 Die Mitbestimmungsrechte im internationalen Konzern
52
140
11.07.-15.07. 2802/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
22.08.-26.08. 3403/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
24.10.-28.10. 4303/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
Völkerschlachtdenkmal in Leipzig © mije shots - Fotolia.com
335
München - RAMADA Hotel & Conference Center
München Messe
Konrad-Zuse-Platz 14, 81829 München, www.h-hotels.com
Direkt gegenüber der Messe München gelegen, mit direktem U-Bahn-Anschluss an die Münchner
Innenstadt, ist das RAMADA Hotel idealer Ausgangspunkt für einen München-Besuch. Die Stadt
München bietet allerlei Sehenswürdigkeiten wie zum Beispiel die Frauenkirche, den Marienplatz, das
Hofbräuhaus, den Englischen Garten, die Peterskirche, der Olympiapark oder die Allianz Arena. Im
400 m² großen Fitness- und Wellnessbereich mit Whirlpool, Bio- sowie finnischer Sauna können Sie
entspannen oder Sie treiben im Fitnessbereich ein wenig Sport. Die Abendstunden können gemütlich
in der Bar im Hotel verbracht werden.
Termin
Kennung
Seminar
2016
Seite
11.01.-15.01. 0201/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
22.02.-26.02. 0806/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1
74
07.03.-11.03. 1015/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 2
264
27.06.-01.07. 2612/2016 Gleichbehandlung von Frauen und Männern
142
17.10.-21.10. 4215/2016 Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 2
179
12.12.-16.12. 5008/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2
90
München - TRYP München City Center Hotel
Paul-Heyse-Straße 24, 80336 München, www.tryphotels.com
Die Landeshauptstadt München bietet neben dem Hofbräuhaus und der bayrischen Gemütlichkeit
eine Vielzahl von Sehenswürdigkeiten. Im Deutschen Museum können Meisterwerke aus Naturwissenschaften und Technik bestaunt werden. Der Englische Garten ist einer der größten innerstädtischen Parks weltweit. Am Marienplatz können Sie sehenswerte gotische Architektur bestaunen. Das
Hotel liegt zentrumsnah in der Nähe des Deutschen Theaters und nur wenige Gehminuten von der
Theresienwiese entfernt. Am Abend können Sie im Hotel die Sauna oder den Fitnessbereich nutzen.
Die hoteleigene Bar und der begrünte Innenhof laden zu geselligen Stunden ein.
Termin
Kennung
2016
Seminar
18.01.-22.01. 0307/2016 Betriebsverfassungsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
01.02.-05.02. 0508/2016 Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
15.02.-19.02. 0705/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2
93
121
67
22.02.-26.02. 0812/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1
263
29.02.-04.03. 0910/2016 Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle - Grundlagenseminar
170
07.03.-11.03. 1003/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
14.03.-18.03. 1107/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
04.04.-08.04. 1407/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
18.04.-22.04. 1604/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
25.04.-29.04. 1718/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1
48
214
06.06.-10.06. 2307/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
13.06.-17.06. 2408/2016 Arbeitsrecht für Profis (AR 4)
62
20.06.-24.06. 2504/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
04.07.-08.07. 2703/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
18.07.-22.07. 2901/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
15.08.-19.08. 3303/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
05.09.-09.09. 3602/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
10.10.-14.10. 4106/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
17.10.-21.10. 4205/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
21.11.-25.11. 4714/2016 Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV)
247
28.11.-02.12. 4812/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 2
215
05.12.-09.12. 4905/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
12.12.-16.12. 5012/2016 Jugend- und Auszubildendenvertretung - Teil 1
336
Seite
58
270
Neustadt / Weinstraße - ACHAT Premium Neustadt / Weinstraße
Exterstraße 2, 67433 Neustadt an der Weinstraße, www.achat-hotels.com
Neustadt an der Weinstraße bietet Ihnen mit Weinproben, Planwagenfahrten oder dem Besuch des
Hambacher Schlosses, der Wiege der deutschen Demokratie, vielfältige Aktivitäten. Vom ACHAT Hotel
Neustadt erreichen Sie die Innenstadt mit ihrem historischen Stadtkern in nur zwei Gehminuten. Auf
der Sommerterrasse im Innenhof des Hotels oder in der Sauna können Sie den Tag ausklingen lassen.
Termin
Kennung
2016
Seminar
14.03.-18.03. 1105/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
25.04.-29.04. 1722/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1
Seite
56
278
06.06.-10.06. 2303/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
19.09.-23.09. 3805/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
26.09.-30.09. 3901/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
10.10.-14.10. 4107/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
Norderney - Inselhotel König
Bülowallee 8, 26548 Norderney, www.inselhotel-koenig.de
Norderney ist eine der Ostfriesischen Inseln in der Nordsee. Ein Großteil der Insel gehört zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, ein Weltnaturerbe. Das Inselhotel König liegt zentral mitten
im Herzen Norderneys, umgeben von eleganten Geschäften, in der Nähe des Kurplatzes. Der Strand
und alle sehenswerten Punkte der Insel sind fußläufig gut erreichbar. Der Saunabereich des Hotels
beinhaltet u. a. eine finnische Sauna, eine Dampfsauna und ein Sanarium. Im Restaurant können Sie
örtliche Genusskreationen auch auf der Panorama-Terrasse genießen. Abends lädt die Bar zum Verweilen ein.
Termin
Kennung
2016
Seminar
Seite
07.03.-11.03. 1005/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
04.04.-08.04. 1403/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
04.04.-08.04. 1416/2016 BEM und krankheitsbedingte Kündigung
216
13.06.-17.06. 2403/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
13.06.-17.06. 2407/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
27.06.-01.07. 2604/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4)
54
27.06.-01.07. 2605/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
07.11.-11.11. 4511/2016 Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht
120
Nürnberg - Maritim Hotel
Frauentorgraben 11, 90443 Nürnberg, www.maritim.de
Mit über 500.000 Einwohnern ist Nürnberg die zweitgrößte Stadt Bayerns. Nürnberg bietet zahlreiche Sehenswürdigkeiten, z. B. das Albrecht-Dürer-Haus, das Germanische Nationalmuseum oder
das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände. Das Maritim Hotel Nürnberg befindet sich in
unmittelbarer Nähe zur historischen Altstadt mit der beeindruckenden Kaiserburg, Geschäften und
Museen. Im Restaurant lassen sich regionale Speisen und internationale Spezialitäten genießen. Die
Piano-Bar lädt z. T. mit Live-Musik zu gemütlichen Stunden am Abend ein. Im Fitness- und Wellnessbereich stehen Innenpool, Sauna, Massage und Fitnessraum zur Verfügung.
Termin
Kennung
Seminar
2016
Seite
11.04.-15.04. 1503/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
09.05.-13.05. 1902/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
13.06.-17.06. 2404/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
11.07.-15.07. 2807/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
24.10.-28.10. 4304/2016 Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
52
12.12.-16.12. 5002/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
337
Ostseebad Baabe / Rügen - Villa Sano
Strandstraße 12-14, 18586 Ostseebad Baabe, www.villasano.de
Das über 100 Jahre alte Seebad Baabe befindet sich auf Rügens Halbinsel Mönchgut. Die Bäderbahn bringt Sie innerhalb des Ortes von der Strandstraße zum Bollwerk und zurück. Aber
auch zu Fuß und mit dem Drahtesel lassen sich Baabe und die nähere Umgebung gut erkunden. Das Hotel Villa Sano liegt im Ortskern und ist nur 5 Gehminuten von der Ostsee entfernt.
Am Abend können Sie in der Wellnessoase, in der sich Nass- und Trockensauna, Ruheraum,
Infrarotkabine, Schwalleimer, Tauchbecken und Sonnenterrasse befinden, entspannen oder
die Hotelbar besuchen. Das Hotel bietet sowohl Wellness und Entspannung als auch Kosmetik, Beauty & Spa.
Termin
Kennung
Seminar
2016
Seite
04.04.-08.04. 1406/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
20.06.-24.06. 2501/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
11.07.-15.07. 2803/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
18.07.-22.07. 2904/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
29.08.-02.09. 3506/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1
74
05.09.-09.09. 3610/2016 Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 1
178
26.09.-30.09. 3917/2016 Umgang mit Burnout im Unternehmen
238
07.11.-11.11. 4508/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
Ostseebad Binz / Rügen - ARKONA Strandhotel
Strandpromenade 62, 18609 Ostseebad Binz, www.arkona-strandhotel.de
Das Ostseebad Binz bezeichnet sich selbst als Touristenmagnet. Sehenswert in Binz sind die
Seebrücke sowie die Bäderarchitektur entlang der Ostseepromenade. Das ARKONA liegt direkt an der Strandpromenade, so dass der weitläufige Sandstrand zur Erholung einlädt. Das
Restaurant bietet kulinarische Gerichte an, im Sommer auch auf der Terrasse an der Promenade. In der Wellnessoase finden Sie Entspannung bei Beautybehandlungen, im Whirlpool
oder Schwimmbecken, in diversen Saunen oder im Tauchbecken. Wer abends den sportlichen
Ausgleich sucht, findet ihn im Fitnessbereich mit verschiedenen Fitnessgeräten.
Termin
Kennung
Seminar
2016
14.03.-18.03. 1102/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
04.04.-08.04. 1415/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 1
338
Seite
48
196
25.04.-29.04. 1712/2016 Betriebsverfassungsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
93
09.05.-13.05. 1908/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
23.05.-27.05. 2105/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
30.05.-03.06. 2205/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
27.06.-01.07. 2616/2016 Stress am Arbeitsplatz und seine Folgen
236
11.07.-15.07. 2812/2016 Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle - Grundlagenseminar
170
12.09.-16.09. 3710/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1
88
17.10.-21.10. 4202/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
24.10.-28.10. 4313/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2
90
Ostseebad Göhren / Rügen - Hotel Hanseatic Rügen & Villen
Nordperdstraße 2, 18586 Ostseebad Göhren, www.hotel-hanseatic.de
Göhren bietet zwei Traumstrände, die Flaniermeile „Bernsteinpromenade“, die traditionsreiche Seebrücke und ein belebtes Ortszentrum mit exzellenter Gastronomie. Das Hotel liegt auf einer ins Meer
ragenden Landzunge, dem höchsten Punkt Göhrens, sodass die meisten Zimmer einen überwältigenden Blick auf Meer und Insel bieten. In der Bar kann man den Tag ausklingen lassen. Im über 1000
m² großen Fitness- und Wellnessbereich befinden sich finnische Sauna mit Meerblick, Dampfsauna,
Sanarium, Massage, Kosmetik, chlorfreier Pool und Fitnessraum.
Termin
Kennung
2016
Seminar
11.04.-15.04. 1506/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
09.05.-13.05. 1918/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1
Seite
58
263
23.05.-27.05. 2102/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
30.05.-03.06. 2214/2016 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 2
234
13.06.-17.06. 2412/2016 Umgang mit schwierigen Menschen in der Betriebsratsarbeit
199
20.06.-24.06. 2507/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2
27.06.-01.07. 2615/2016 Die Rentenreform - Aktuelle Rechtsfragen zur Rente
22.08.-26.08. 3401/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
19.09.-23.09. 3811/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 2 67
188
48
197
26.09.-30.09. 3907/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1
66
07.11.-11.11. 4507/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
Ostseebad Heringsdorf / Usedom - Maritim Hotel Kaiserhof
Strandpromenade, 17424 Ostseebad Heringsdorf, www.maritim-usedom.de
Heringsdorf ist eines der ältesten Seebäder auf der Insel Usedom. Eine rund 10 Kilometer lange,
ununterbrochene Strandpromenade verbindet Heringsdorf mit Ahlbeck und Bansin. Das Hotel liegt
nur 20 Meter vom Strand entfernt, unweit der Seebrücke. Herzstück des Hotels ist der subtropische
Palmengarten, aber auch die große Sonnenterrasse zur Promenade bietet einen tollen Ausblick. Im
Wintergarten mit Kamin stehen den Hotelgästen über 2.000 Bücher zur Verfügung und der Sommergarten liegt direkt an der Strandpromenade. Die Wellnessoase des Hotels erstreckt sich über drei
Etagen und beinhaltet einen Vitalgarten mit Meerwasserschwimmbecken, eine umfangreiche Saunalandschaft, Physiotherapie, Thalasso-Plus Zentrum mit Kosmetik und Massage und einen Fitnessbereich mit Sportprogramm.
Termin
Kennung
2016
Seminar
Seite
25.04.-29.04. 1702/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
09.05.-13.05. 1913/2016 Rechtskompetenz für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
92
06.06.-10.06. 2309/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1
88
20.06.-24.06. 2510/2016 Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
94
27.06.-01.07. 2606/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
29.08.-02.09. 3504/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
05.09.-09.09. 3606/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
19.09.-23.09. 3810/2016 Typische Fehler bei der Kündigung
60
165
339
Ostseebad Kühlungsborn - Upstalsboom Hotel Residenz & SPA
Ostseeallee 21, 18225 Ostseebad Kühlungsborn, www.hotelresidenz-kuehlungsborn.de
Die Upstalsboom Hotel Residenz ist nur wenige Meter vom feinsandigen Ostseestrand entfernt.
Vom Restaurant genießen Sie einen wunderbaren Blick auf das Meer. Am Abend lädt die Bar in der
Hotellobby zu geselligen Stunden ein oder Sie begeben sich in die Lounge mit zwei Kaminen und
bodentiefen Fenstern mit Meerblick. Der 1.300 m² große Wellnessbereich beinhaltet eine Sauna- und
Badelandschaft, eine Regenstraße, einen Indoor Pool, ein Kaltwasserbecken und das Spa mit verschiedenen Beauty-Behandlungen und Massagen. Sport können Sie im Fitnessbereich mit Geräten,
Hanteln und Sportprogramm treiben.
Termin
Kennung
Seminar
2016
01.02.-05.02. 0504/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
14.03.-18.03. 1110/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1
Seite
56
88
11.04.-15.04. 1513/2016 Beschäftigung von Leiharbeitnehmern 152
30.05.-03.06. 2211/2016 Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht
120
12.09.-16.09. 3708/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
26.09.-30.09. 3913/2016 Typische Fehler in der Betriebsratsarbeit vermeiden
10.10.-14.10. 4102/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
14.11.-18.11. 4613/2016 Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
58
118
48
253
Ostseebad Scharbeutz - BAYSIDE Hotel Scharbeutz
Strandallee 130a, 23683 Ostseebad Scharbeutz, www.bayside-hotel.de
Das BAYSIDE ist ein Strandhotel zum Wohlfühlen mit einmaliger Strandlage im Herzen der Lübecker
Bucht. Geschmackvoll eingerichtete Zimmer und ein exklusiver Wellnessbereich bieten alles, was das
Herz begehrt. Alle Zimmer besitzen einen Balkon oder eine Terrasse. Im Restaurant haben Sie die
Möglichkeit ihre Speisen auf der großen Außenterrasse zu genießen. Das Wellness- und Spa bietet
verschiedene Wellnessanwendungen, Bäder, Pool- und Saunabereich mit Meerblick, Beauty & Spa
und im Fitnessbereich stehen Cardio- und Kraftgeräte zu Ihrer Verfügung.
Termin
Kennung
Seminar
2016
14.03.-18.03. 1116/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 2
231
04.04.-08.04. 1411/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 3
91
18.04.-22.04. 1603/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
30.05.-03.06. 2201/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
06.06.-10.06. 2313/2016 Schreib- und Kommunikationstraining für Betriebsräte
203
17.10.-21.10. 4216/2016 Der Betriebsrat in Personalgesprächen
201
24.10.-28.10. 4320/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1
263
Ostseebad Scharbeutz - BAYSIDE Hotel © Pressestelle BAYSIDE, Friedrich Meyer
340
Seite
Ostseebad Sellin / Rügen - Cliff Hotel Rügen
Cliff am Meer 1, 18586 Ostseebad Sellin, www.cliff-hotel.de
Das Ostseebad Sellin liegt östlich eines ausgedehnten Hochuferwaldes der Granitz an der Verbindung
zur Halbinsel Mönchgut im Südosten Rügens. Sellin zählt zu den bedeutendsten Badeorten auf Rügen.
Das Hotel liegt hoch oben auf dem Selliner Cliff zwischen Selliner See und Ostsee. Das 2.000 m² große
Beauty & Spa bietet Massagen, Kosmetik, Coiffeur, Schwimmbad, verschiedene Saunen, Ruhebereich,
Solarium und einen Fitnessraum. Gesellige Stunden können Sie in der Hansestube, der Seemannskneipe, verbringen oder Sie gesellen sich in die Lounge.
Termin
Kennung
2016
Seminar
11.04.-15.04. 1501/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
Seite
44
25.04.-29.04. 1713/2016 Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
116
09.05.-13.05. 1916/2016 Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht klären
202
23.05.-27.05. 2106/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1
214
29.08.-02.09. 3501/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
05.09.-09.09. 3611/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 1
230
12.09.-16.09. 3711/2016 Typische Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht
119
26.09.-30.09. 3904/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
10.10.-14.10. 4116/2016 Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
138
24.10.-28.10. 4305/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4)
54
Seebrücke Heringsdorf in Ostseebad Heringsdorf / Rügen © pure-life-pictures - fotolia.com
341
Potsdam - NH Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 88, 14467 Potsdam, www.nh-hotels.de
Potsdam, die brandenburgische Landeshauptstadt, vereint Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten für
die unterschiedlichsten Interessen. Neben Schloss Sanssouci, als prominentestem Beispiel, bieten
die historischen Quartiere, der Filmpark, die Naturerlebniswelt „Biosphäre“ oder die Ausflugsschifffahrt Abwechslung für jeden Geschmack. Das NH Potsdam liegt zentral im Herzen der Potsdamer Altstadt, in unmittelbarer Nähe zum Holländischen Viertel, mit seiner wunderschönen Fassade aus dem
19. Jahrhundert. Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten sind von hier aus bequem zu Fuß erreichbar.
Das NH bietet einen Wellnessbereich mit Sauna, Dampfbad, Jacuzzi, Erholungsbereich und Dachterrasse. Auf der Terrasse des Restaurants können Sie auch draußen gemütlich speisen. Die Übernachtungsgäste des Hotels haben die Möglichkeit im benachbarten Fitnessclub ohne Extrakosten Sport
zu treiben.
Termin
Kennung
2016
Seminar
04.04.-08.04. 1402/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
11.04.-15.04. 1505/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
04.07.-08.07. 2701/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
11.07.-15.07. 2806/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
15.08.-19.08. 3307/2016 Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
10.10.-14.10. 4108/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
Potsdam © seqoya - Fotolia.com
342
Seite
58
116
60
Prien am Chiemsee - Garden Hotel Reinhart
Erlenweg 16, 83209 Prien am Chiemsee, www.reinhart-hotels.de
Der Chiemsee wird im Volksmund auch das „Bayerische Meer“ genannt. Die südliche Lage und das
malerische Panorama schaffen eine einzigartige Atmosphäre. Das Garden Hotel Reinhart liegt direkt
an der Promenade mit großer, blumenreicher Liegewiese und direkter Anbindung zur Strandpromenade mitten im Chiemgauer Urlaubsparadies. Das Wellnesscenter bietet eine Bio- und eine finnische
Sauna, ein Dampfbad und einen Innenpool zur Entspannung am Abend oder Sie lassen den Abend an
der Hotelbar ausklingen.
Termin
Kennung
2016
Seminar
18.04.-22.04. 1608/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
30.05.-03.06. 2212/2016 Die Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verhandeln
20.06.-24.06. 2509/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 3
Seite
58
141
91
27.06.-01.07. 2617/2016 Betriebliches Gesundheitsmanagement
246
04.07.-08.07. 2712/2016 Rhetorik für Betriebsräte - Teil 2 197
18.07.-22.07. 2907/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1
74
25.07.-29.07. 3007/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1
88
01.08.-05.08. 3104/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Profis (BR 4)
54
29.08.-02.09. 3507/2016 Rechtskompetenz für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
92
05.09.-09.09. 3601/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
12.09.-16.09. 3707/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
19.09.-23.09. 3812/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1
56
214
Scharbeutz - BAYSIDE Hotel Scharbeutz (siehe unter O wie Ostseebad Scharbeutz)
Sellin / Rügen - Cliff Hotel Rügen (siehe unter O wie Ostseebad Sellin)
St. Peter-Ording - Privathotels Dr. Lohbeck GmbH & Co. KG
ambassador hotel & spa
Im Bad 26, 25826 St. Peter-Ording, www.hotel-ambassador.de
Eingebettet in den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bietet St. Peter-Ording eine
einmalig schöne Landschaft mit Sandstrand, Salzwiesen, Dünen, Wald und natürlich ein gesundes
Nordseeklima. Das Hotel liegt direkt an der Strandpromenade mit freiem Blick auf das Wattenmeer.
Im Auramaris Spa des Hotels befinden sich zwei Whirlpools auf der Dachterrasse mit direktem Meerblick. Entspannen können Sie aber auch im Schwimmbad mit Farblichttherapie, in der finnischen Sauna oder im Dampfbad. Der Fitnessraum bietet Cardio-Geräte, Hanteln und ein abwechslungsreiches
Aktiv- und Fitnessprogramm. Im Restaurant können Sie ihre Speisen auf der großen Seeterrasse genießen. Strandcafé und Bar bieten einen atemberaubenden Meerblick, für den Sommer eine Seeterrasse und im Winter einen Wintergarten, um sich in allen Jahreszeiten wohlzufühlen.
Termin
Kennung
2016
Seminar
Seite
07.03.-11.03. 1006/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
04.07.-08.07. 2706/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1
66
12.09.-16.09. 3703/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
26.09.-30.09. 3905/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
343
St. Peter-Ording - StrandGut Resort
Am Kurbad 2, 25826 St. Peter-Ording, www.strandgut-resort.de
St. Peter-Ording, das große Nordseeheil- und Schwefelbad, bietet Natur pur. Das Hotel liegt direkt an
der Strandpromenade mit Panoramablick auf das Meer und die unverwechselbaren Pfahlbauten. Die
benachbarte Dünen-Therme hat einen 6.500 m² großen Wellness- und Fitnessbereich, den Sie als Hotelgast nutzen können. Hier stehen Saunalandschaft, Dampfbad, Whirlpool, Fitnessraum, Wellenbad,
Wasserfall, Dünengarten, Maniküre, Pediküre, Hot Stone, Hamam, Ayurveda und vieles mehr zu Ihrer
Verfügung. Die Hotelgäste können den kurzen Bademantelgang vom Hotel in die Therme nutzen, um
schnell in den Wellnessbereich zu gelangen oder den Abend an der Hotelbar ausklingen lassen.
Termin
Kennung
2016
Seminar
14.03.-18.03. 1104/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
Seite
56
30.05.-03.06. 2213/2016 Das aktuelle Arbeitszeitrecht
171
06.06.-10.06. 2311/2016 Die Überwachungs- und Kontrollaufgaben des Betriebsrats
130
Timmendorfer Strand - Lindner Country & Strand Hotel
Strandallee 136-140, 23669 Timmendorfer Strand, www.lindner.de
Timmendorfer Strand und Niendorf bieten lange Strände, viel Grün und eine tolle Promenade. Das
im amerikanischen Landhausstil eingerichtete Hotel besitzt einen direkten Zugang zum Strand und ist
nur wenige Gehminuten von der bekannten Flaniermeile am Timmendorfer Strand entfernt. Speisen
Sie auf der Sommerterrasse des Hotels und genießen Sie die Meeresluft. Die Hotelbar mit Kamin
bietet eine gemütliche Atmosphäre. Im Wellnessbereich des Hotels befinden sich Sauna, Dampfbad
und Fitnesscorner, zusätzlich bietet das Beauty-Team mehrere Beautyanwendungen, um ihr Wohlbefinden zu steigern.
Termin
Kennung
Seminar
2016
29.02.-04.03. 0911/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1
07.03.-11.03. 1008/2016 So verhandeln Sie mit der Geschäftsführung auf Augenhöhe
07.03.-11.03. 1012/2016 Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 1
14.03.-18.03. 1101/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
214
98
178
44
04.04.-08.04. 1418/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1
263
11.04.-15.04. 1516/2016 Uneinigkeit im Betriebsrat
198
18.04.-22.04. 1615/2016 Der Betriebsrat im Bewerbungs- und Auswahlverfahren
132
25.04.-29.04. 1720/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 3
265
09.05.-13.05. 1903/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
23.05.-27.05. 2104/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
48
56
30.05.-03.06. 2216/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 2
264
06.06.-10.06. 2314/2016 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 3
235
20.06.-24.06. 2508/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1
27.06.-01.07. 2614/2016 Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 2
25.07.-29.07. 3005/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
08.08.-12.08. 3207/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 1
15.08.-19.08. 3306/2016 Die Führungsaufgaben des Betriebsratsvorsitzenden
22.08.-26.08. 3407/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 1
29.08.-02.09. 3510/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 2
05.09.-09.09. 3603/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
10.10.-14.10. 4115/2016 Mitbestimmung bei Personalplanung und -einsatz
17.10.-21.10. 4208/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
07.11.-11.11. 4502/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
07.11.-11.11. 4513/2016 Schicht- und Dienstpläne optimal gestalten 344
Seite
74
179
58
278
99
88
215
56
131
60
44
172
Trier - Hotel Park Plaza Trier
Nikolaus-Koch-Platz 1, 54290 Trier, www.parkplaza-trier.de
Trier wurde vor mehr als 2000 Jahren gegründet. Es gibt zahlreiche römische Baudenkmäler wie die
Porta Nigra, die Römerbrücke oder das Amphitheater. Das Park Plaza liegt direkt im Zentrum von Trier,
unweit der Mosel. Das Restaurant im Hotel lockt mit einem mediterranen Innenhof und einer BarLounge mit Kamin, zum Speisen im Freien oder zu gemütlichen Abenden am Feuer. Entspannungsmöglichkeiten bietet der Wellnessbereich mit Sauna, römischem Dampfbad, Laconium, Eisgrotte,
Abkühlduschen, Regen- und Aromadusche, Ruheraum und Dachterrasse, Massage- und Kosmetikanwendungen.
Termin
Kennung
2016
Seminar
01.02.-05.02. 0509/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1
07.03.-11.03. 1004/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
13.06.-17.06. 2411/2016 Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
Seite
214
56
122
18.07.-22.07. 2906/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
29.08.-02.09. 3502/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
14.11.-18.11. 4611/2016 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Teil 2
231
Trier an der Mosel © ah_fotobox - fotolia.com
345
Wernigerode - HKK Hotel Wernigerode
Pfarrstraße 41, 38855 Wernigerode, www.hkk-wr.de
Die Wernigeroder Innenstadt zeugt mit ihren traditionellen Fachwerkfassaden von einer lebendigen
Vergangenheit als Markt- und Handelsstadt. Daneben erwarten Sie im Nationalpark Harz viele erlebnisreiche Wanderungen wie zum Beispiel der Hexenstieg, der Goetheweg oder der zauberhafte
Weg von Ilsenburg entlang der Ilse auf den Brocken. Das HKK Hotel liegt nur 100 Meter von der
historischen Altstadt entfernt. Das Restaurant bietet Ihnen kulinarische, internationale und saisonale
Speisen. Die Abende lassen sich gemütlich in der rustikalen Bierstube verbringen. Wer Entspannung
sucht, findet Sie im Fitnessclub mit Sauna, Dampfbad, Infrarotkabine und Fitnessgeräten. Im Massagebereich werden verschiedene Massagen und Wirbelsäulenbehandlungen angeboten.
Termin
Kennung
Seminar
2016
15.02.-19.02. 0701/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
14.03.-18.03. 1109/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 2
75
30.05.-03.06. 2206/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
22.08.-26.08. 3404/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
24.10.-28.10. 4309/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
Schloss Wernigerode © Frank - Fotolia.com
346
Seite
Willingen - Göbel‘s Landhotel
Briloner Straße 48, 34508 Willingen, www.goebels-landhotel.de
Ob Wandern, Mountainbiking oder Wellness, Willingen bietet das ganze Jahr über zahlreiche Aktivitäten für alle Interessen. Im Februar ist Willingen Austragungsort des FIS-Weltcup-Skispringens. Das
Hotel liegt zentral im Ortskern direkt am Kurpark. Im Hotel befindet sich ein Wellness- und BeautyCentrum mit Massagen, Wohlfühlbädern, Beautyanwendungen, Saunalandschaft, Dampfbad, Infrarotkabine, Erlebnisduschen, Eisbrunnen, Ruheraum, Wellnessbetten, Solarium und Sole-Grotte auf
1.000 m². Die Hotelbar lädt zu geselligen Abendstunden ein.
Termin
Kennung
2016
Seminar
Seite
11.01.-15.01. 0205/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
08.02.-12.02. 0601/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
08.02.-12.02. 0604/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
15.02.-19.02. 0708/2016 Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
116
14.03.-18.03. 1112/2016 Personalreduzierung und Betriebsänderung
161
14.03.-18.03. 1117/2016 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Teil 1
263
11.04.-15.04. 1514/2016 Sicherung von Arbeitsplätzen bei Umstrukturierungen
162
09.05.-13.05. 1904/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
30.05.-03.06. 2217/2016 Schreibwerkstatt für die Schwerbehindertenvertretung
281
19.09.-23.09. 3802/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
17.10.-21.10. 4219/2016 Sozialversicherungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung
284
07.11.-11.11. 4514/2016 Stress am Arbeitsplatz und seine Folgen
236
28.11.-02.12. 4811/2016 Betriebliche Probleme ohne Arbeitsgericht klären
202
12.12.-16.12. 5005/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
Willingen © freimensch87 - fotolia.com
347
Willingen - Sporthotel Zum Hohen Eimberg
Zum Hohen Eimberg 3a, 34508 Willingen, www.eimberg.de
Das Sporthotel Zum Hohen Eimberg liegt am Fuße des Hohen Eimbergs in ruhiger Ortsrandlage, aber
dennoch zentral. Der Bahnhof und das Ortszentrum sind in 5 Gehminuten zu erreichen. Im Restaurant können Sie mittags speisen und auf der mediterranen Terrasse Kaffee und Kuchen genießen. Die
Bar eignet sich für gesellige Abendstunden. Der Wellness- und Fitnessbereich beinhaltet u. a. eine
vielfältige Saunalandschaft mit finnischer Sauna, Sanarium, Salzgrotte, Dampfbad, beheizter Sitzbank
mit Fußwärmebecken, Duschtempel mit Erlebnisduschen, Hallenbad, Außenschwimmbad, Solarium,
Hydro-Massagebett, Infrarot-Wärmekabine und Ruheraum mit Blick auf den Ettelsberg. Zusätzlich stehen Ihnen Fitnessraum, Tischtennis- und Billardraum sowie das Beauty- & Spa-Center zur Verfügung.
Termin
Kennung
2016
Seminar
Seite
04.01.-08.01. 0102/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
18.01.-22.01. 0306/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1
66
01.02.-05.02. 0502/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
01.02.-05.02. 0507/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 1
74
22.02.-26.02. 0809/2016 PC-Einsatz im Betriebsrat
180
04.04.-08.04. 1412/2016 Die Arbeit im Betriebsausschuss 106
25.04.-29.04. 1714/2016 Typische Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht
119
06.06.-10.06. 2312/2016 Beschäftigung von Leiharbeitnehmern 152
01.08.-05.08. 3101/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
29.08.-02.09. 3509/2016 Betriebsvereinbarungen in der Praxis
44
146
26.09.-30.09. 3906/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
60
24.10.-28.10. 4310/2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 2
67
24.10.-28.10. 4311/2016 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat - Teil 2
75
21.11.-25.11. 4708/2016 Wirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte
21.11.-25.11. 4712/2016 Umgang mit schwierigen Menschen in der Betriebsratsarbeit
05.12.-09.12. 4904/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
64
199
56
Winterberg - AVITAL Resort Winterberg
Auf der Wallme 5, 59955 Winterberg, www.avital-resort.com
Die im Herzen des Sauerlands gelegene Stadt Winterberg macht ihrem Namen alle Ehre: Dank des
überdurchschnittlich hohen Schneefalls findet sich hier meist für mehr als 100 Tage im Jahr eine geschlossene Schneedecke. Die bekannte Bobbahn mit über 1.600 Meter Länge, 15 Kurven und einem
Maximalgefälle von 15% zählt zu einer der schnellsten Bobbahnen der Welt. Das AVITAL Resort Winterberg ist ruhig gelegen in unmittelbarer Nähe zum Stadtkern Winterbergs. Das Hotel ist ein guter
Ausgangspunkt für Wanderungen im nahegelegenen Wandergebiet Rothaarsteig. Im Hotel können
Sie auf 360 m² Vital Oase entspannen. Der Spa-Vital-Bereich bietet eine finnische Sauna, ein Sanarium, einen Pool, ein Schwimmbad, Ruhezonen und einen Fitnessraum. In der Beautyabteilung können
Sie sich Massagen und andere Anwendungen genehmigen. In der Kaminbar lässt sich der Abend wunderbar ausklingen.
Termin
Kennung
2016
Seminar
18.04.-22.04. 1618/2016 Der Betriebsrat in Personalgesprächen
201
09.05.-13.05. 1901/2016 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
44
19.09.-23.09. 3808/2016 Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden - Teil 2
90
10.10.-14.10. 4105/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
24.10.-28.10. 4302/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
48
14.11.-18.11. 4610/2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teil 1
05.12.-09.12. 4906/2016 Arbeitsrecht Vertiefung (AR 3)
348
Seite
214
60
Würzburg - Hotel Novotel Würzburg
Eichstraße 2, 97070 Würzburg, www.accorhotels.com
Die Residenz ist eines der bedeutendsten Schlösser Europas, seit 1981 UNESCO-Welterbe und nur
eine der zahlreichen Sehenswürdigkeiten der Stadt. Umgeben von bekannten Weinlagen ist Würzburg das Zentrum des Frankenweins. Das Novotel Würzburg liegt inmitten der malerischen Altstadt, in
der Nähe der Residenz. Das eher klassisch elegante Restaurant lässt keine Wünsche offen, besonders
beliebt dabei ist die Innenhofterrasse. Die Abendstunden können Sie im Wellnessbereich mit Sauna,
Whirlpool, Fitness-Studio, beheiztem Hallenbad und Massage verbringen oder in der Lobby-Bar.
Termin
Kennung
2016
Seminar
Seite
18.04.-22.04. 1607/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
25.04.-29.04. 1709/2016 Arbeitsrecht für Fortgeschrittene (AR 2)
58
20.06.-24.06. 2502/2016 Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
04.07.-08.07. 2716/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 2
26.09.-30.09. 3908/2016 Ersatzmitglied im Betriebsrat - Teil 1
48
279
68
17.10.-21.10. 4213/2016 Betriebe ohne Tarifvertrag 135
24.10.-28.10. 4321/2016 Die Vertretung der Schwerbehinderten - Teil 3 280
21.11.-25.11. 4705/2016 Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1)
56
Alte Mainbrücke in Würzburg © Inga Nielsen - fotolia.com
349
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Stichwortverzeichnis
Stichwortverzeichnis
§ 80 BetrVG...........................................130
§ 87 BetrVG...........................................128
§ 111 BetrVG..................................161, 162
§ 613a BGB.....................................161, 164
§§ 81, 82 SGB IX.....................................279
450-Euro-Jobber....................................156
AAS im Internet........................................40
AAS Kongresse................................ ab S. 26
Abfindung
Arbeitslosengeld................................186
Abhängigkeit..........................................241
Ablagesystem...........................................96
Abmahnung............................................165
Abteilungsversammlung........................204
AGB der AAS...........................................303
AGB-Kontrolle..........................................94
AGG..........................................56, 142, 189
Aktiengesellschaft Grundlagen................64
Aktives Zuhören.....................................197
Aktuelle Rechtsprechung.......................121
Alkohol- und Suchterkrankung......240, 241
Alkoholverbot.........................................178
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats... 44
Allgemeine Geschäftsbedingungen.......303
Ältere Arbeitnehmer..............................189
Altersteilzeit...................................188, 189
Ampelkonten..........................................173
Änderungen im Arbeitsrecht.................120
Anfechtbarkeit
JAV-Wahl............................................273
Anmeldeformulare.................................304
Anmeldehinweise......................... ab S. 299
Ansprüche aus
Betriebsvereinbarung..........................60
Tarifvertrag.......................................... 60
Vertrag.................................................60
Anträge stellen
Hilfe durch die SBV............................278
Anwesenheitsliste....................................74
Anzeigepflicht........................................139
AR 1..........................................................56
AR 2..........................................................58
AR 3..........................................................60
AR 4..........................................................62
Arbeitgeberpflichten
Arbeitsschutzausschuss.....................108
BEM...................................................214
Arbeitnehmerdatenschutz............ ab S. 178
Arbeitnehmerschutzgesetze....................56
SBV.....................................................283
Arbeitnehmerüberlassung.....................152
Arbeits- und Gesundheitsschutz.66, 67, 213
Arbeitsbedingungen..............................230
Gefährdungsanalyse..........................239
Ohne Tarifvertrag..............................135
Arbeitsentgelt Mitbestimmung...............48
Arbeitsförderungsrecht (SGB III)............186
Arbeitsgericht............................52, 92, 148
Betriebsvereinbarung........................146
JAV......................................................272
SBV.....................................................283
Arbeitsintensität Stress..........................236
Arbeitslosmeldung
Arbeitslosengeld................................186
Arbeitsmediziner...................................239
Arbeitsmotivation
Betriebsklima.....................................252
Arbeitsplatz
Gefährdungsbeurteilung...................239
SBV.....................................................280
Stress...................................................236
Arbeitsplatzsicherung..............................91
Arbeitsrecht
350
Aktuelle Änderungen.........................120
JAV......................................................271
SBV.....................................................283
Arbeitsrecht in der Pflege......................291
Arbeitsschutz...................66, 187, 221, 239
Grundlagenseminar.....................66, 212
Psychische Belastungen.....................230
Arbeitsschutz Aktuell Messe.................221
Arbeitsschutzausschuss...66, 108, 212, 219
Arbeitsschutzgesetz.................67, 141, 213
Grundlagen............................62, 66, 212
Arbeitsschutzorganisation...............66, 212
Arbeitssicherheitsgesetz..........66, 141, 212
Mitbestimmung.................................187
Arbeitsstättenverordnung........66, 212, 218
Arbeitsunfähigkeit..........................139, 224
Arbeitsunfall...........................................187
Arbeitsvertrag................................135, 283
AT-Angestellte/r.................................153
Außendienst und Vertrieb.................154
Befristet.......................................56, 155
Direktionsrecht..................................138
Irrtümer.............................................119
Teilzeit................................................156
Unbefristet........................................... 56
Arbeitsvertragsklausel.............................94
Arbeitszeit......................... 44, 56, ab S. 170
Außendienst und Vertrieb.................154
Betriebsvereinbarung........................172
Mitbestimmung.................................128
Arbeitszeiterfassung Datenschutz.........179
Arbeitszeitflexibilisierung.......170, 173, 291
Arbeitszeitkonten.......................... ab S. 170
Arbeitszeitmodelle........................ ab S. 170
Teilzeit................................................156
ArbStättV................................................218
Argumentation................................ ab S. 90
ASR.........................................................218
AT-Angestellte/r.............................136, 153
AU-Bescheinigung..................................139
Aufbewahrungsfristen.............................74
Auffrischung...........................................116
Aufgabe
Allgemeine Aufgaben........................130
Arbeitsschutzausschuss.............108, 219
Beratung von Kollegen......................196
Betriebsklima.....................................252
Betriebsratsvorsitzende.............. ab S. 82
GBR....................................................110
Gefährdungsbeurteilung...................239
IT-Ausschuss.......................................109
JAV......................................................270
KBR.....................................................111
Mitarbeiterbefragung........................255
Mobbing entgegentreten..................234
Personalausschuss.............................107
SBV.............................................278, 282
Urlaub................................................133
Verhandlung mit dem Arbeitgeber...197
Aufgabenverteilung................................198
Aufhebungsvertrag..................................58
Ältere Arbeitnehmer.........................189
Aufsichtsratswahl...................................291
Auftreten
vor Publikum......................................196
AÜG........................................................152
Ausbildungsreihe.......... 222, 223, 246, 247
Ausgleichszeiträume..............................173
Aushänge gestalten.........................90, 180
Außendienst...........................................154
Außergerichtliche Lösung......................254
Außergerichtlicher Konflikt....................202
Außertariflich Angestellte......................153
Ausstattung des Betriebsrats...................44
Aussteuerung.........................................139
Austritt aus Arbeitgeberverband...........135
Auswahlrichtlinie...........................132, 142
Bahn Angebot........................................310
BDSG......................................................178
Grundlagen.......................................... 62
Beendigung der Ausbildung..................271
Befragung von Mitarbeitern..................204
Befristung...............................................155
Begünstigungsverbot...............................76
Behinderung der Wahl
JAV-Wahl............................................273
Belastungsfaktoren
Psychische Belastungen.....................230
BEM........................................214, 215, 216
Grundlagen.......................................... 62
Überblick............................................139
Beratung
Arbeitsplätze retten...........................162
Erkrankte Kollegen.............................237
Stress.................................................231
Bereitschaftsdienst
Arbeitszeit..........................................172
Berufsbildungsgesetz.............................271
Berufsgenossenschaften..........66, 141, 212
Berufskrankheit......................................187
Beschäftigung sichern..............................91
Beschlussfassung.....................................44
Betriebsausschuss.............................106
JAV......................................................270
Beschlussverfahren Arbeitsgericht........148
Beschwerde
Betriebsrat........................................... 90
Mobbing............................................232
SBV.....................................................278
Stress.................................................231
Beteiligungsrechte.....................48, 93, 116
AT-Angestellte/r.................................153
BEM...................................................216
JAV......................................................270
Kündigung wegen Krankheit..............139
Ohne Tarifvertrag..............................135
Personalausschuss.............................107
Betriebliche Auskunftsperson..........90, 130
Betriebliche Ordnung........................44, 48
Betriebliche Übung..................................56
Betrieblicher Gesundheitsmanager.....223,
.................................................... ab S. 246
Betrieblicher Konflikt
Mobbing............................................234
Betriebliches Gesundheitsmanagement.221
Betriebliches Rechnungswesen.............263
Betriebsabrechnungsbogen...................265
Betriebsänderung............................54, 161
Betriebsausschuss..................................106
Betriebsbedingte Kündigung.................161
Betriebsbegehung..................................218
Betriebsergebnis....................................265
Betriebsgeheimnis.................................203
Betriebsklima.................................236, 252
Betriebsobfrau.........................................65
Betriebsobmann......................................65
Betriebsrat
Arbeitszeit..........................................171
BEM...................................................216
JAV......................................................270
Betriebsrat im Call-Center.....................291
Betriebsräteversammlung.....................110
Betriebsratsamt
Betriebsübergang..............................164
Betriebsratsarbeit
Projekte durchführen..........................79
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Betriebsratsbeschluss..............................44
Betriebsratsbüro................................44, 74
Betriebsratssitzung..........................44, 116
Betriebsratsvorsitzende.................. ab S. 88
Betriebsratswahl....................................291
Betriebsrente.........................................188
Betriebssystem nutzen..........................180
Betriebsübergang...................................164
Betriebsänderung..............................161
EuGH..................................................122
Betriebsvereinbarung..44, 52, 60, 128, 146
Alkohol- und Suchterkrankung..........240
Arbeitsbedingungen..........................239
Arbeits- und Gesundheitsschutz.141, 220
Arbeitszeit..........................................174
AT-Angestellte/r.................................153
BEM....................................214,216, 230
Betriebsübergang..............................164
Datenschutz.......................................179
Dienstpläne........................................172
Mediation..................................202, 254
Mitarbeiterbefragung........................255
Mobbing....................................232, 235
Ohne Tarifvertrag..............................135
Schichtpläne......................................172
Suchterkrankung................................241
Betriebsverfassungsgesetz
Ersatzmitglied...................................... 68
SBV.....................................................282
Betriebsversammlung..44, 90, 97, 196, 204
Rede...................................................196
Bewerbungsphase Datenschutz............178
Bewertung
Wirtschaftsausschuss........................264
Bewertungsspielräume..........................263
Bezugnahmeklausel.................................60
BGM...............................................223, 247
Bilanz
Wirtschaftsausschuss............... ab S. 264
Bilanzanalyse..........................................264
Grundlagen............................................ 4
Bilanzpolitik............................................263
Bildung Arbeitsschutzausschuss............108
Blockbildung vermeiden........................198
BR 1 …………………………………………………… 44
BR 2..........................................................48
BR 3..........................................................52
BR 4..........................................................54
Break-Even-Analyse...............................265
BR-Team.................................................198
Bundesarbeitsgericht aktuell.................123
Bundesurlaubsgesetz.......................56, 133
Burnout..........................................231, 238
BYOD......................................................179
Call-Center.............................................179
Cash-Pooling..........................................265
Checkliste SBV........................................281
Cloud......................................................179
Das 360-Grad-Feedback
Zielvereinbarung................................134
Datenschutz.................................. ab S. 178
Betriebsvereinbarung........................179
Grundlagen.......................................... 62
Mitbestimmung.................................109
Datenschutzbeauftragter.......................109
Datenschutzrichtlinie.............................178
Demografischer Wandel........................189
Deutsche Bahn Angebot........................310
DGUV......................................................141
Diagramme nutzen..................................75
Dienstpläne............................................172
Dienstwagen
Außendienst und Vertrieb.................154
Digitale Personalakte.............................179
DIN EN ISO 10075..........................230, 239
Stichwortverzeichnis
DIN SPEC 91020.............................223, 247
Direktionsrecht..............................138, 154
Diskriminierung.................... 142, ab S. 232
SBV.....................................................284
Dokumentationspflicht
Arbeitsschutzausschuss.....................108
Doppelrolle..............................................77
Drehtürklausel.......................................152
Dualer Aufbau........................................141
Durchsetzung
Betriebsvereinbarung........................146
Echtes Mitbestimmungsrecht..................44
Eingruppierung................................56, 137
AT-Angestellte....................................153
Mitbestimmung................................... 48
Personalausschuss.............................107
Einigungsstelle.................................52, 147
Betriebsvereinbarung........................146
Erzwingbar.........................................148
Grundlagen........................................253
Interessenausgleich...........................161
Sozialplan...................................161, 163
Einköpfiger Betriebsrat............................65
Einsatzpläne...........................................172
Einsichtsrecht.........................................136
Betriebsausschuss.............................106
Lohnliste............................................130
Einstellung..................................44, 56, 132
Mitbestimmung................................... 48
Arbeitsrechtliche Besonderheiten....116
Teilzeit................................................156
Mini-Jobber.......................................156
SBV.....................................................283
Einstweilige Verfügung
Arbeitsgericht....................................148
Urlaub................................................133
Einzelbetriebsrat......................................65
Elterngeld Plus.......................................120
E-Mail
JAV......................................................272
Mitbestimmung.................................179
Engagement BR-Arbeit............................77
Entgelt Mitbestimmung...........................48
Entgeltfortzahlung...................56, 119, 139
Entgeltgruppen......................................137
Entgeltrahmen-Abkommen...................137
Equal Pay
Leiharbeitnehmer..............................152
ERA-TV....................................................137
Ergebnisse
Mitarbeiterbefragung........................255
Erkennungskriterien
Alkohol- und Suchterkrankung..........240
Burnout..............................................238
Mobbing............................................232
Ermittlungsmethoden
Gefährdungsanalyse..........................239
ERP-Systeme..........................................291
Ersatzmitglied..........................................69
Arbeitsrecht......................................... 69
Betriebsverfassungsgesetz.................. 68
Erwerbsminderungsrente......................188
Erzwingbare Betriebsvereinbarung.52, 146
Erzwingbare Einigungsstelle..................147
EuGH......................................................122
Befristung..........................................155
Urlaub................................................133
Europäischer Betriebsrat...............140, 291
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Arbeitsschutzausschuss.....................108
Fahrtenschreiber....................................178
FAQ.........................................................296
Fehler bei Kündigung.............................165
Fehlzeiten.......................................139, 224
Fehlzeitenreduzierung
Gesundheitsmanagement.........222, 246
Feiertagsbeschäftigung..........................171
Flexible Arbeitszeit........................ ab S. 170
Flugblätter......................................180, 204
Folgen
Alkohol- und Suchterkrankung..........240
Folgenabschätzung................................266
Folienmaster erstellen.............................75
Form
Interessenausgleich...........................161
Formulieren...........................................203
SBV.....................................................281
Arbeitszeit-BV....................................174
Fragen zur Teilnahme.............................296
Fragenkatalog...........................54, 263, 264
Frauenquote..........................................120
Freie Rede..............................................197
Freischichten..........................................172
Freistellung...............................................44
Betriebsratsvorsitzender.....................88
Freiwillige Betriebsvereinbarung...........146
Freiwillige Einigungsstelle......................147
Fremdbild...............................................199
Fristen
JAV-Wahl............................................273
Fristen des Betriebsrats
Kündigung....................................93, 165
Fristlose Kündigung................................165
Frühwarnsystem Mobbing.....................235
Frustration Stress...................................236
Führung laufender Geschäfte
Betriebsausschuss.............................106
Führungskraft...........................................77
Führungskultur
Betriebsklima.....................................252
Funktion
Wirtschaftsausschuss........................263
Fürsorgepflicht AG
Burnout..............................................238
Krankheit............................................237
Fusion.....................................................162
GBR.........................................................140
Interessenausgleich...........................162
GdB.........................................................278
Gefährdungsanalyse..............................239
Gefährdungsbeurteilung.141, 221, 230, 239
Arbeitsschutzausschuss.....................108
Arbeitsstätte......................................218
Grundlagen........................................213
Gefahren
Burnout..............................................238
Gefahrstoffe.............................................67
Gegenargumente anwenden.................197
Gehalt Mitbestimmung...........................48
Gehaltsliste............................................136
Geheimhaltungspflicht......................44, 76
Geltung Tarifvertrag.................................60
Gerichtsbesuch
Aktuelle Rechtsprechung..................121
Arbeitsrecht für Profis.........................62
BAG....................................................123
BR 3......................................................52
EuGH..................................................122
JAV 3...................................................272
Personalausschuss.............................107
Recht haben und Recht bekommen.. 148
SBV 2..................................................279
Geringfügig Beschäftigte.......................156
Gesamtbetriebsrat...................................44
Gesamtbetriebsrat.................................110
Gesamtzusage..........................................56
Geschäftsbericht....................................263
Geschäftsführung
Betriebsrat........................................... 96
Gesamtbetriebsrat............................110
351
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Stichwortverzeichnis
Konzernbetriebsrat............................111
Geschäftsgeheimnis.......................181, 203
Geschäftsordnung
Arbeitsschutzausschuss.....................108
BR.........................................................74
JAV......................................................270
Gesellschaft bürgerlichen Rechts............64
Gesprächsführung
Alkohol- und Suchterkrankung..........241
BEM...................................................215
Gesprächsstrategie..........................98, 200
Gesprächsübungen................................201
Gestik...............................................90, 196
Gesundheitsförderung
betrieblich....................................67, 213
Gesundheitskongress...............................32
Gesundheitsmanagement.............222, 246
Gesundheitsmanager................... ab S. 247
Gesundheitsschutz..........................66, 239
Grundlagenseminar.....................66, 212
Mitbestimmung.............48, 67, 128, 213
Gesundheitszirkel...........................223, 247
Gewinn- und Verlustrechnung.........64, 263
Gleichbehandlung..................................142
Gleichstellung........................................285
SBV.....................................................278
GmbH Grundlagen...................................64
Grenzen Direktionsrecht........................138
Grundlagenschulungen.................. ab S. 42
Arbeitsschutz...............................66, 212
Gesundheitsschutz........66, 67, 212, 213
Gruppendynamik.............................99, 235
Gruppenprozesse...................................253
GuV...................................................64, 263
Haftung Betriebsratsvorsitzender............88
Haftung vermeiden..................................76
Hamburg Messe Arbeitsschutz..............221
Herabgruppierung.................................137
HILFE-Konzept........................................237
Hilfemaßnahmen
Alkohol- und Suchterkrankung..........240
Hilfen beantragen
SBV.....................................................280
Hinterbliebenenrente............................187
Hinweise zur Schulungsteilnahme.........296
Hinzuverdienst Rente.............................188
Hotelpreise.............................................312
Hotels.....................................................314
HR Human Resources....................131, 134
Information
Schwerbehinderung..........................278
unternehmensweit.............................205
Informationsausschuss..........................205
Informationsbeschaffung
Datenschutz.......................................179
Informationsgewinnung.......... 130, ab S. 90
Informationspflicht................................161
Arbeitgeber.......................................... 54
Betriebsänderung..............................161
Informationsquellen..........................54, 92
Informationsrecht BR
Sozialplan...........................................163
Inhouse-Schulungen..............................288
Ablauf..................................................290
Themen...............................................291
Initiativrecht.............................................93
BR.........................................................91
Burnout..............................................238
Direktionsrecht..................................138
Inklusion.................................................284
Integrationsamt.....................................279
SBV.............................................280, 283
Integrationsvereinbarung
SBV.....................................................279
Interessenausgleich...................48, 54, 161
352
Begriffsbestimmung............................93
Grundzüge.........................................163
Zuständigkeit.....................................162
Internationaler Konzern.........................140
Internetnutzung.....................................180
Datenschutz.......................................178
Rechte und Pflichten.........................181
Interview
BEM und Kündigung..........................217
Einführung in das BetrVG (BR 1)......... 46
Mitbestimmung.................................129
Mobbing............................................233
Projekte umsetzen...............................78
Rhetorik.............................................194
Übersicht.............................................16
Umstrukturierung..............................160
Update...............................................117
Wirtschaftsausschuss........................260
Irrtümer im Arbeitsrecht.......................119
IT-Ausschuss...........................................109
Jahresabschluss Wirtschaftsausschuss.. 263
Jahresgespräch......................................134
JAV.......................................... 44, ab S. 270
Jugendarbeitsschutzgesetz....................271
KAPOVAZ................................................156
Kennzahlen...............................................64
Kennzifferninformationssysteme.......64, 75
Kettenbefristung....................................155
Klagefrist Kündigung..............................165
Kollegenrabatt............................................ 7
Kommentare nutzen................................92
Kommunikation....................... 79, ab S. 196
Betriebsversammlung..........................97
Grenzen kennen................................203
SBV.....................................................282
Konflikt.............................................98, 200
Konflikte lösen...............................202, 254
Konfliktprävention..................................198
Konfliktsituation.......................................99
Rhetorik.............................................197
Kongress
3. Erfurter AAS-Kongress..................... 34
AAS-Gesundheitskongress...................32
Für Vorsitzende und Stellvertreter...... 30
Herausforderungen an die BR-Arbeit.. 28
Kontrollaufgaben....................................130
Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers
Nutzung des Internets.......................181
Konzern..................................................140
Konzernabschluss Wirtschaftsausschuss.264
Konzernbetriebsrat..................44, 111, 140
Arbeitnehmerüberlassung................111
Betriebsbedingte Kündigung.............111
Koordination Öffentlichkeitsarbeit........205
Körpersprache..................................98, 200
Kosten
Betriebsrat...................................44, 116
JAV......................................................270
Kosten des Betriebsrats...........................44
Kosten und Leistung...............................265
Kostenartenrechnung............................265
Kostenrisiko vermeiden.........................118
Kostenstellenrechnung..........................265
Krankengeld...................................139, 186
Krankenrückkehrgespräch.....................214
Krankenschein........................................139
Krankenstand
Burnout..............................................238
Krankheit................................................139
Irrtümer.............................................119
Psychisch............................................237
SBV.............................................283, 284
Urlaub................................................133
KSchG Grundlagen...................................62
Kündigung..................................44, 58, 165
Beteiligung BR...................................... 58
Betriebsbedingt................................... 58
Betriebsvereinbarung........................146
Betriebsübergang..............................164
Irrtümer.............................................119
Krankheit............................................216
Personalabbau...................................161
Personenbedingt.................................58
Schwangerer........................................ 58
Schwerbehinderter Menschen..........279
SBV.............................................279, 283
Verhaltensbedingt...............................58
Widerspruch........................................ 48
Kündigungsschreiben.............................165
Kündigungsschutz............................44, 189
JAV..............................................270, 271
SBV.....................................................281
Kündigungsschutzklage............................58
BEM...................................................216
Ladung erstellen......................................75
Ladung Muster.......................................301
Ladung zur Sitzung...................................44
Lagebericht..............................................64
Landkarte...............................................311
Langzeitkonten.......................................173
Lebensarbeitszeitmodelle......................173
Leiharbeit...............................................152
EuGH..................................................122
Leistungskontrolle..................................109
Leitende Angestellte..............................153
Listenwahl
JAV-Wahl............................................273
Lohn Mitbestimmung......................48, 136
Lohnliste.................................................136
Loyalitätskonflikt......................................77
Management
Ausschüsse.......................................... 96
Mankohaftung........................................119
Männer und Frauen...............................142
Mediation.......................................202, 254
Einleitung...........................................253
Messebesuch.........................................221
Methoden
Mitarbeiterbefragung........................255
Mimik...............................................90, 196
Mindestlohngesetz................................120
EuGH..................................................122
Mini-Jobber............................................156
Urlaub................................................133
Mitarbeiterbefragung....................205, 255
Mitarbeiterbeurteilung..........................134
Mitarbeiterkontrolle..............................178
Mitarbeiterzeitung.................................204
Mitbestimmung...............................48, 128
Arbeits- und Gesundheitsschutz.141, 220
Arbeitsstättenverordnung.................218
Arbeitszeit......................... 174, ab S. 170
Aufgaben nach dem SGB VII..............187
Außendienst und Vertrieb.................154
BEM...................................................214
Burnout..............................................238
Datenschutz...............................178, 179
Dienstpläne........................................172
Direktionsrecht..................................138
Einblick in Lohnlisten.........................136
Eingruppierung..................................137
Gefährdungsbeurteilung...................239
Gleichbehandlung.............................142
Konzern..............................................140
Kündigung............................................ 48
Leiharbeitnehmer..............................152
Mitarbeiterbefragung........................255
Ohne Tarifvertrag..............................135
Personalplanung........................131, 132
Psychische Belastungen.............230, 231
Tel. (02 09) 165 85 - 0 · Fax 165 85 - 31
Schichtpläne......................................172
Technische Überwachung.................178
Teilzeit................................................156
Urlaub................................................133
Wirtschaftliche Angelegenheit............ 48
Zielerreichung....................................134
Zielvereinbarung................................134
Mobbing........................................ ab S. 232
Moderationstechnik...............................196
Motivation................................................77
Muster
Ladung für Schulung..........................301
Schulungsteilnahme..........................302
Musterschreiben
BR.......................................................203
SBV.....................................................281
Nachtarbeit............................................171
Nachweispflicht
Krankheit............................................139
Nachwirkung
Betriebsvereinbarung........................146
Neu im Wirtschaftsausschuss................262
Nichtigkeit
JAV-Wahl............................................273
Niveaubeispiele......................................137
Nutzung des Internets
Betriebsvereinbarung........................181
Öffentlichkeitsarbeit................97, 204, 205
OHRIS...............................................67, 213
Ordnung des Betriebs
Mitbestimmung.................................128
Zielvereinbarung................................134
Organisation.............................................97
Betriebsratsarbeit................................96
SBV.....................................................278
Sitzung.................................................88
OT-Mitgliedschaft...................................135
Outlook nutzen........................................75
Outsourcing Leiharbeitnehmer.............152
PC-Einsatz...............................................180
PEP.........................................................179
Personalabbau.........................................54
Betriebsänderung..............................161
Personalakte..........................................179
Personalausschuss.................................107
Personaldatenerfassung........................178
Personaldatenverarbeitung
Datenschutz.......................................179
Personalgespräche.................................201
Personalmanagement............................131
Zielvereinbarung................................134
Personalplanung................91, 93, 131, 132
Wirtschaftsausschuss........................266
Personalreduzierung..............................161
Personelle Angelegenheiten..............44, 94
Personelle Einzelmaßnahmen.................44
Personenwahl
JAV-Wahl............................................273
Persönliche Schutzausrüstung...............221
Perspektivwechsel.................................199
Pflegezeit................................................120
Pläne umsetzen........................................79
Plankostenrechnung..............................265
Planung umsetzen...................................79
Planungsrechnung.................................263
Planungssysteme...................................266
Präsentation
Mitarbeiterbefragung........................255
Vorbereiten........................................196
Präsentationstechnik.............................180
Prävention..............................................221
Alkohol- und Suchterkrankung..........240
BEM...................................214, 215, 216
Praxistipps..............................................118
Prekäre Beschäftigung.............................91
Stichwortverzeichnis
Pressearbeit...........................................205
Öffentlichkeitsarbeit..........................204
Produktivität..........................................252
Projektcontrolling....................................79
Projektfahrplan
Gesundheitsmanagement.........222, 246
Projektmanagement................................79
Protokoll............................ 44, ab S. 74, 180
Protokollführer...................................74, 75
Provision
Außendienst und Vertrieb.................154
Psychische Belastungen.................230, 231
Psychische Krankheit..............................237
Qualitätsstandards der AAS.....................14
Rauchverbot...........................................128
Rechnungswesen.............................64, 265
Grundlagen.......................................... 64
Rechte des BR
SBV.....................................................282
Rechtliche Hinweise
Schulungsteilnahme..........................296
Rechtsanwalt..........................................147
Arbeitsgericht....................................148
Rechtsprechung
Arbeitsrecht.......................................121
Betriebsverfassungsrecht..................121
Rechtsstellung
Betriebsratsvorsitzender..................... 88
JAV......................................................270
Protokoll- und Schriftführer................ 74
SBV.....................................................282
Wirtschaftsausschuss........................263
Rechtsstellung Betriebsrat.......................44
Rechtsstellung Betriebsratsmitglieder.... 44
Rede.............................................. ab S. 196
Betriebsversammlung........................203
SBV.....................................................280
Redehemmung abbauen.......................196
Redekonzepte..........................................90
Regelungsabrede...........................135, 146
Rehabilitationsleistung..................187, 284
Rehabilitationsträger.....................214, 215
Rentabilität.............................................252
Rente mit 63...........................................188
Rente mit 67...........................................188
Rente SBV...............................................284
Rentenansprüche...................................188
Rentenreform.........................................188
Rentenversicherung...............................186
Reservierung..................................304, 306
Rhetorik
Betriebsräte.............................. ab S. 196
SBV.....................................................280
Richtbeispiele.........................................137
Risikoanalyse..........................................264
Risikofrüherkennung
Wirtschaftsausschuss................264, 266
Risikomanagement................................266
Rollenverständnis.............................99, 253
Rubrik
AAS Kongresse............................ ab S. 26
Arbeits- und Gesundheitsschutz.ab S. 210
Arbeitsstress............................. ab S. 226
Arbeitszeit................................. ab S. 168
Ausschüsse und Gremien......... ab S. 104
Besondere AN-Gruppen........... ab S. 150
Betriebsklima............................ ab S. 250
Betriebsratsrechte durchsetzen.ab S. 144
Betriebsratsrechte umsetzen... ab S. 144
Betriebsratsvorsitzende.............. ab S. 82
Datenschutz und PC................. ab S. 176
Demografischer Wandel....................184
Gesundheitsmanager............... ab S. 244
Grundlagen................................. ab S. 42
JAV............................................. ab S. 268
Kommunikation........................ ab S. 192
Konstruktive Zusammenarbeit.ab S. 250
Kündigung................................. ab S. 158
Mitbestimmung........................ ab S. 126
Mobbing................................... ab S. 226
Öffentlichkeitsarbeit................. ab S. 192
Organisation............................... ab S. 72
Personalabbau.......................... ab S. 158
Psychische Belastung................ ab S. 226
SBV............................................ ab S. 276
Sozialrecht................................ ab S. 184
Umstrukturierung..................... ab S. 158
Update-Seminare..................... ab S. 114
Wirtschaftsausschuss............... ab S. 258
Rückfälle.........................................240, 241
Rückgruppierung...................................137
Rufbereitschaft......................................172
Ruhen
Arbeitslosengeld................................186
Ruhepause.............................................171
Ruhezeit.................................................171
Sabbatical...............................170, 171, 173
Sachgrundlose Befristung......................155
SAP-Systeme...........................................291
SBV........................................ 285, ab S. 278
Einstellung.........................................279
Schulungsanspruch............................278
Versammlung.....................................280
Scheinwerkvertrag
Leiharbeitnehmer..............................152
Scheitern der Verhandlungen................161
Schichtarbeit
JAV......................................................272
Schichtpläne...........................................172
Schlagfertigkeit........................98, 199, 200
Schreiben verfassen...............................203
Schreibtraining.......................................203
Schreibwerkstatt
BR.......................................................203
SBV.....................................................281
Schriftführer.......................................74, 75
Schulungsanspruch..........................44, 270
SBV.....................................................278
Schutz der Betriebsratsarbeit..................44
Schutz des BR-Rechners........................180
Schweigepflicht........................................90
BEM...................................................216
Schwerbehindertenfeststellung............285
Schwerbehindertenvertretung..... ab S. 278
Gesamtbetriebsrat............................110
Schwierige Menschen............................199
Selbstbewusst auftreten..................98, 200
Selbstbild................................................199
Selbsthilfegruppen.................................240
Seminarleiter der AAS..............................12
Seminarorte der AAS.................... ab S. 314
Serienbriefe erstellen...............................75
SGB III.....................................................186
SGB IX Grundlagen...................................62
Sicherheitsbeauftragter.........................108
Sicherheitsfachkraft...............................239
Sitzungsprotokoll
Schriftführer........................................ 74
Small-Talk.........................................98, 200
Sonderkündigungsschutz Basics..............62
Sonntagsbeschäftigung..........................171
Soziale Angelegenheiten..............44, 48, 93
Soziale Netzwerke..................................181
Sozialplan...........................................48, 54
Grundzüge.................................161, 162
Rentennahe Jahrgänge......................189
Verhandeln........................................163
Sozialrecht..............................................186
Ältere Arbeitnehmer.........................189
Folgen bei Kündigung..........................58
353
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Stichwortverzeichnis
Sozialversicherungsrecht
SBV.....................................................284
Spartenbetriebsräte
Konzernbetriebsrat............................111
Sperrzeit.................................................284
Arbeitslosengeld................................186
Sprechstunde...........................................44
JAV......................................................270
SBV.....................................................278
Spruch der Einigungsstelle....................147
Standardisierte Gespräche....................201
Standort-Betriebsrat
Konzernbetriebsrat............................111
Standorte der AAS.................................312
Stellenausschreibung...............48, 132, 142
Stellungnahme
SBV.....................................................281
Stimmabgabe
JAV-Wahl............................................273
Stimmgewicht
Gesamtbetriebsrat............................110
Strafrecht und Mobbing........................232
Stress am Arbeitsplatz...........................236
Sucht......................................................241
Suchtberatungsstellen...........................240
Suchtformen..........................................241
Suchtklinik Besuch.................................241
Suchtmittelmissbrauch..........................240
SWOT-Analyse........................................266
Tabellenkalkulation................................180
Tagesordnung.....................................44, 74
Tarifeinheitsgesetz.................................120
Tarifvertrag...............................60, 137, 146
Arbeitszeit..........................................174
Betriebe ohne Tarifvertrag................135
Betriebsübergang..............................164
JAV......................................................271
Leiharbeitnehmer..............................152
Nachbindung.....................................135
SBV.....................................................283
Taschenkontrolle....................................178
Teambildung im Betriebsrat..................291
Teamentwicklung.....................................99
Technische Überwachung........................44
Mitbestimmung.................................128
Technischer Beratungsdienst SBV.........280
Teilnahme an Sitzungen JAV..................270
Teilplanungssysteme..............................266
Teilzeit
SBV.....................................................283
Urlaub................................................133
Telefonanlagen.......................................179
Tendenzunternehmen...........................263
Therapie.................................................241
Tipps für PC-Arbeit.................................180
Tipps und Tricks......................................118
Transfergesellschaft...............................163
TÜV.................................................223, 247
Typische Fehler vermeiden....................118
TzBfG......................................................156
Überlastungsanzeige Stress...................231
Überleitung Betriebsübergang..............164
Überstunden..........................................173
JAV......................................................271
Mitbestimmung.................................173
Übertragung von Aufgaben
Betriebsausschuss.............................106
IT-Ausschuss.......................................109
Personalausschuss.............................107
Überwachungsaufgabe des Betriebsrats.44,
130
Umfeldanalyse.........................................79
Umgruppierung...............................48, 137
Umsetzung Arbeitszeitmodelle.............170
Umstrukturierung..........................161, 162
354
Einstieg................................................60
Uneinigkeit im Betriebsrat.....................198
Unfall......................................................187
Unfallverhütung.....................................108
Unfallversicherung.................................186
SBV.....................................................284
Unterlassungsanspruch...................93, 128
Arbeitsgericht....................................148
Unternehmensanalyse...........................264
Unternehmens-Guidelines....................140
Unternehmensplanung..........................134
Unternehmensverkauf...........................162
Unterrichtung Wirtschaftsausschuss.....263
Unterrichtungspflicht.......................48, 130
Unverbindliche Reservierung................304
Urheberrechte.......................................205
Urlaub............................................128, 133
AT-Angestellte/r.................................153
Befristung..........................................156
EuGH..........................................122, 133
Irrtümer.............................................119
JugendarbeitsschutzG.......................271
Krankheit............................................139
Mitbestimmung................................... 48
SBV.....................................................283
Schwerbehinderte AN.......................285
Teilzeit................................................156
Typische Fehler..................................165
Urlaubsabgeltung..................................133
Urlaubsentgelt.......................................133
Ursachen
Alkohol- und Suchterkrankung..........240
Burnout..............................................238
Mobbing............................................232
Ursachen für Mobbing...........................235
Urteil........................................................92
Arbeitsgericht....................................148
ÜT-Beschäftigte......................................136
Variables Entgelt....................................134
Verbindliche Reservierung.....................306
Verfahren
Arbeitsgericht....................................148
Einigungsstelle...................................147
Vergütung
Außendienst und Vertrieb.................154
Verhandlung mit dem Arbeitgeber......... 90
Verhandlungsführung......................98, 200
Verhandlungsstrategie.....................54, 197
Arbeitszeit-BV....................................174
Verkauf...................................................164
Verletztengeld........................................187
Vermittler...............................................234
Versammlung
Betriebsversammlung..........................97
SBV.....................................................282
Versetzung...............................................44
Versetzung
Mitbestimmung...................48, 121, 138
Mobbing............................................235
Versuch des Interessenausgleichs.........161
Verteilung der Arbeitszeit......................172
Vertrauensarbeitszeit.................... ab S. 170
Vertrauensperson..................................278
Vertrauensvolle Zusammenarbeit.........253
Vertrieb..................................................154
Videoüberwachung..................................48
VMG.......................................................285
Vordruck Reservierung..........................304
Vordruck Seminaranmeldung................306
Vorläufige Einstellung............................132
Vorschlagsliste JAV-Wahl........................273
Wahl
Betriebsratsvorsitzender..................... 88
JAV......................................................273
Wahlvorstand JAV..................................273
Wegeunfall.....................................187, 284
Weiterbeschäftigungsanspruch...............48
Werkstätten
Für behinderte Menschen.................284
Werkverträge.........................................152
Wertguthaben........................................173
Whistleblowing......................................181
Widerspruch zur Kündigung....................44
Wiedereingliederung
SBV.....................................................284
Wiedereinstellung
Betriebsübergang..............................164
Win-Win-Situation...........................98, 200
Wirksames Handeln.................................44
Wirtschaftliches Grundwissen.................64
Wirtschaftlichkeitsanalyse.....................265
Wirtschaftsausschuss..............................44
Ansprüche durchsetzen.....................262
Aufgaben............................................262
Controlling.........................................266
Gesamtbetriebsrat............................110
Information bei Betriebsänderung....163
Investitionen......................................266
Planung..............................................266
Risikomanagement............................266
Sitzung...............................................262
Unterrichtung....................................262
Zeitarbeit................................................152
EuGH..................................................122
Zeiterfassungssysteme...........................291
Zeitkonten..............................................173
Zeitungen.................................................90
Ziele........................................................134
BEM...........................................214, 215
Zielvereinbarung....................................134
Zusammenarbeit..............................99, 253
mit Gremien......................................... 88
SBV.....................................................282
Zuständigkeit
Gesamtbetriebsrat............................110
Konzernbetriebsrat............................111
Zustimmungsverweigerung.......44, 48, 132
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Akademie für Arbeitsund Sozialrecht
Ruhr-Westfalen GmbH
KALENDER 2016
Januar
Februar
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Mai
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Juni
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April
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Juli
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August
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September
Oktober
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Dezember
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26 27 28 29 30 31
= bundeseinheitliche Feiertage
Winter 2016
Ostern 2016
Himmelfahrt/Pfingsten 2016
Sommer 2016
Herbst 2016
Weihnachten
2016/2017
23.12.-09.01.
–
29.03.-02.04.
17.05.-28.05.
28.07.-10.09.
02.11.-04.11.
23.12.-07.01.
24.12.-05.01.
08.02.-12.02.
21.03.-01.04.
17.05.-28.05.
30.07.-12.09.
31.10.-04.11.
24.12.-05.01.
Berlin
23.12.-02.01.
01.02.-06.02.
21.03.-02.04.
06.05./17.05.-18.05.
21.07.-02.09.
17.10.-28.10.
23.12.-03.01.
Brandenburg
23.12.-02.01.
01.02.-06.02.
23.03.-02.04.
06.05./17.05.
21.07.-03.09.
17.10.-28.10.
23.12.-03.01.
Bremen
23.12.-06.01.
28.01.-29.01.
18.03.-02.04.
06.05./17.05.
23.06.-03.08.
04.10.-15.10.
21.12.-06.01.
Hamburg
21.12.-01.01.
29.01.
07.03.-18.03.
06.05./17.05.-20.05.
21.07.-31.08.
17.10.-28.10.
27.12.-06.01.
Hessen
23.12.-09.01.
–
29.03.-09.04.
–
18.07.-26.08.
17.10.-29.10.
22.12.-07.01.
Mecklenburg-Vorpommern
21.12.-02.01.
01.02.-13.02.
21.03.-30.03.
14.05.-17.05.
25.07.-03.09.
24.10.-28.10.
22.12.-02.01.
Niedersachsen
23.12.-06.01.
28.01.-29.01.
18.03.-02.04.
06.05./17.05.
23.06.-03.08.
04.10.-15.10.
21.12.-06.01.
Bundesland
Weihnachten
2015/2016
Baden-Württemberg
Bayern
Nordrhein-Westfalen
23.12.-06.01.
–
21.03.-02.04.
17.05.
11.07.-23.08.
10.10.-21.10.
23.12.-06.01.
Rheinland-Pfalz
23.12.-08.01.
–
18.03.-01.04.
–
18.07.-26.08.
10.10.-21.10.
22.12.-06.01.
Saarland
21.12.-02.01.
08.02.-13.02.
29.03.-09.04.
–
18.07.-27.08.
10.10.-22.10.
19.12.-31.12.
Sachsen
21.12.-02.01.
08.02.-20.02.
25.03.-02.04.
06.05.
27.06.-05.08.
03.10.-15.10.
23.12.-02.01.
Sachsen-Anhalt
21.12.-05.01.
01.02.-10.02.
24.03.
06.05.-14.05.
27.06.-10.08.
04.10.-15.10.
19.12.-02.01.
Schleswig-Holstein
21.12.-06.01.
–
24.03.-09.04.
06.05.
25.07.-03.09.
17.10.-29.10.
23.12.-06.01.
Thüringen
23.12.-02.01.
01.02.-06.02.
24.03.-02.04.
06.05.
27.06.-10.08.
10.10.-22.10.
23.12.-31.12.
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Stand August 2015
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