Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 368 16. Wahlperiode 26. 07. 2016 Antrag der Landesregierung Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen Schreiben des Staatsministeriums vom 26. Juli 2016: Die Landesregierung beabsichtigt, die bereits freien oder voraussichtlich frei werdenden Mandate von Mitgliedern der Landesregierung in Organen wirtschaftlicher Unternehmen wie aus der Anlage ersichtlich zu besetzen. Der Ministerrat hat deshalb am 26. Juli 2016 beschlossen, für die in der Anlage genannten Mandate die nach Artikel 53 Absatz 2 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg erforderliche Ausnahmegenehmigung des Landtags zu beantragen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die erforderliche Beschlussfassung des Landtags herbeiführen würden, in der auch die übliche Haftungsfreistellung der Regierungsmitglieder entsprechend der Regelung bei Beamten (§ 61 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes) erklärt wird. Kretschmann Ministerpräsident 1 Eingegangen: 26. 07. 2016 / Ausgegeben: 01. 08. 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 368 Anlage Mandate von Mitgliedern der Landesregierung in Organen wirtschaftlicher Unternehmen: a) Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Thomas Strobl – Mitglied und (stellvertretender)*) Vorsitzender des Aufsichtsrats der Südwestdeutsche Salzwerke AG b) Minister für Verkehr Winfried Hermann MdL – Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Baden-Airpark GmbH *) Bei der Nennung des Mandats von Herrn stellvertretenden Ministerpräsidenten und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Strobl wurde berücksichtigt, dass dieser zunächst das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Südwestdeutsche Salzwerke AG wahrnehmen und ab dem Jahr 2018 als Vorsitzender des Aufsichtsrats fungieren soll. 2
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