07 | 2016 20.07.2016 07 | 1 20.07.2016 Blickpunkt DIHK veröffentlicht Umfrage zum Brexit Brexit (DIHK) Nach der Entscheidung im Vereinigten Königreich über einen Austritt aus der Europäischen Union (EU) erwarten die Unternehmen in Deutschland kurzfristig eine schwächere Entwicklung der Exporte nach Großbritannien. Auch die Importe nach Deutschland leiden aufgrund der gestiegenen konjunkturellen Unsicherheiten für Großbritannien. Zwei Drittel der Unternehmen rechnen während der voraussichtlich zweijährigen Verhandlungsphase zumindest mit einem konstanten bilateralen Handel. Nach einem vollzogenen Austritt aus der EU erwartet jedoch mittelfristig rund die Hälfte der Unternehmen sinkende Ausfuhren und einen Rückgang der Importe aus dem Vereinigten Königreich. In der Ernährungsindustrie sind es sogar mehr als zwei Drittel der Unternehmen, die von einem Rückgang der Exporte ausgehen. Für diese Branche zeigt sich damit die große Bedeutung des gemeinsamen Binnenmarkts. Ein durchgeführter Brexit wird sich somit negativ auf die Wirtschaftsbeziehungen mit Deutschland auswirken. Die unmittelbaren Auswirkungen des Brexit auf die Investitionen der Unternehmen in Deutschland sind überschaubar: 91 Prozent der befragten Unternehmen planen keine Anpassung der Investitionen und 95 Prozent beabsichtigen keinen Auf- oder Abbau der Beschäftigung in Deutschland. Die Auswirkungen werden vielmehr langfristig von den Ergebnissen der Austrittsverhandlungen bestimmt. Allerdings planen die in Deutschland ansässigen Tochterunternehmen britischer Konzerne, schon kurzfristig zu reagieren: 21 Prozent der britischen Niederlassungen hierzulande wollen mehr in Deutschland investieren und sogar fast jedes vierte Unternehmen will die Zahl der Beschäftigten steigern. Ein Signal für eine Verschiebung von Geschäftsschwerpunkten von der britischen Insel in die Mitgliedsländer der EU – und somit auch nach Deutschland. Die Investitionen deutscher Unternehmen in Großbritannien werden aufgrund des Brexit aller Voraussicht nach sinken. Über ein Drittel (35 Prozent) der deutschen Unternehmen mit Tochterunternehmen, Zweigstellen oder Filialen im Vereinigten Königreich will seine Investitionsbudgets nach unten anpassen. Nur sieben Prozent wollen ihre Ausgaben steigern. Zudem planen 26 Prozent mit einer geringeren Anzahl an Beschäftigten. Die Mehrheit rechnet jedoch derzeit mit einer gleich bleibenden Entwicklung. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass der Wirtschaftsstandort Großbritannien durch den Brexit deutlich geschwächt wird. 07 | 2 20.07.2016 Deutsche Unternehmen sehen das größte Risiko beim Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU in einer Zunahme nichttarifärer Handelshemmnisse etwa durch zusätzliche Bürokratielasten, Bescheinigungen oder auch Unterschiede in der Rechtssetzung. Zudem befürchten die Unternehmen zunehmende politische und rechtliche Unsicherheiten im Geschäftsverkehr, wie zum Beispiel durch Austrittsbestrebungen weiterer Länder aus dem EU-Binnenmarkt. Dies zeigt auch, welche Bedeutung der europäische Binnenmarkt für deutsche Unternehme hat. Die Umfrage sowie weitere Informationen zum Thema Brexit erhalten sie auf der Sonderseite des DIHK unter http://www.dihk.de/themenfelder/international/europaeischeunion/brexit. Länder/Märkte Iran-Horizonte 2016: Chancen für die Zukunft Iran (DIHK) Das Projekt Iran-Horizonte ist eine Gemeinschaftsinitiative des Auswärtigen Amtes, des Goethe-Instituts, des Deutschen Industrie- und Handelskammertags und des Bundesverbands der Deutschen Industrie mit dem Ziel, den interkulturellen Austausch zwischen Deutschland und Iran zu fördern, die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu stärken und ein Netzwerk von qualifizierten und an Deutschland interessierten Ansprechpartnern in Politik und Wirtschaft aufzubauen. Im Rahmen des Projekts werden junge iranische Akademikerinnen und Akademiker mit erster Berufserfahrung gefördert. Wenn Sie Interesse haben, eine iranische Fachkraft in Ihrem Unternehmen aufzunehmen, gelangen Sie über diesen Link zu einem kurzen Fragebogen über den Sie das Anforderungsprofil für Ihre potenzielle iranische Fachkraft erstellen können. Bitte geben Sie uns bis zum 31.08.2016 über den online Fragebogen Rückmeldung. Philip Morris scheitert mit Schiedsverfahren gegen Anti-Raucher-Gesetz Uruguays Uruguay (DIHK) Uruguay hat in einem Schiedsverfahren vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof ICSID zur strengen Rauchergesetzgebung des Landes gegen Philip Morris gewonnen. Nach einem sechs Jahre dauernden Rechtsstreit entschied das Gericht auf der Basis des Investitionsschutzabkommens zwischen der Schweiz und Uruguay zugunsten des Gesundheitsschutzes. In Uruguay darf in Restaurants und vielen anderen Gebäuden nicht geraucht werden. Zigarettenpackungen müssen mit großen Warnhinweisen (80 % der Packung) versehen werden. 07 | 3 20.07.2016 Werbung ist verboten. Außerdem sind die Unternehmen zu „plain packaging“ verpflichtet; es darf nicht so aussehen, als seien bestimmte Zigaretten weniger gefährlich als andere („light“). Philip Morris konnte entsprechend nur ein Produkt unter dem Namen Marlboro verkaufen. Dadurch sah es seine Markenrechte als verletzt an. Diese Verletzung habe zudem den Charakter einer Enteignung und verstoße gegen den Grundsatz fairer und gerechter Behandlung. Philip Morris klagte und forderte Schadensersatz. Zunächst erfolglos vor nationalen Gerichten, nun auch erfolglos vor dem internationalen Schiedsgerichtshof. Nun bekommt das Unternehmen nichts und muss der Regierung zudem 7 Mio. US-Dollar für die Anwaltskosten erstatten. Das Schiedsurteil ist online abrufbar. Das Urteil hat – ebenso wie der Sieg Australiens gegen das Unternehmen Ende letzten Jahres – Signalwirkung auch für die weltweite Debatte zu einer Reform des Investitionsschutzes und die aktuellen Verhandlungen für Freihandelsabkommen wie CETA und TTIP. Hier wird von Gegnern der Investor-Staat-Schiedsverfahren geltend gemacht, dass Allgemeinwohlinteressen durch Schiedsgerichte nicht ausreichend berücksichtigt würden. Die Urteile gegen Philipp Morris beweisen jedoch das Gegenteil. Gut gemacht, hebeln Investitionsschutzabkommen nationale Gesetze zum Schutz von legitimen Zielen wie Umwelt- und Gesundheitsschutz nicht aus. Wichtig hierfür sind Regelungen zum Schutz der staatlichen Regelungshoheit und die Möglichkeit, Allgemeinwohlbelange bei der Frage der Rechtfertigung von hoheitlichen Maßnahmen berücksichtigen zu können. Gleichzeitig müssen ausländische Investoren vor Diskriminierung geschützt werden. Auch muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der Grundsatz des Vertrauensschutzes geachtet werden. CETA und die Vorschläge der EUKommission für TTIP gehen insofern in die richtige Richtung, bedürfen in den Details aber noch der Nachbesserung. Außenwirtschaftsförderung Update zu aktuellen Freihandelsabkommen der EU nach dem Brexit Aktueller Stand TTIP und CETA (DIHK) Nach dem Referendum des Vereinigten Königreichs am 23. Juni werden nun auch die möglichen Folgen des Austritts auf die Handelsagenda der Europäischen Union thematisiert. Die EU-Kommission will an ihrer Handelsstrategie unverändert festhalten und versichert, dass es keine Kursänderungen bei den laufenden Freihandelsabkommen wie etwa TTIP und CETA geben wird. Bei einer Aussprache im Handelsausschuss des Europäischen Parla- 07 | 4 20.07.2016 ments machte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström deutlich, dass das Vereinigte Königreich bei allen laufenden Handelsinitiativen unverändert mit am Verhandlungstisch sitze, bis Artikel 50 EUV ausgelöst würde. Gleichzeitig wurde in der Aussprache deutlich, dass die Verhandlungsposition der EU mit dem Brexit geschwächt werden könnte. Das Vereinigte Königreich gilt als großer Verfechter von Freihandelsabkommen wie etwa TTIP. Malmström betonte in einer Rede beim Atlantic Council der USA in Washington Ende Juni, das Ziel, die TTIP-Verhandlungen bis Ende 2016 abzuschließen, bleibe unverändert. Bei ihrem USA-Besuch traf Malmström weitere amerikanische Vertreter, wie unter anderem den USHandelsbeauftragten Michael Froman. Auch dieser hob nach der Brexit-Abstimmung die Wichtigkeit des Abkommens und das unveränderte Engagement dafür hervor. Neben TTIP ist auch das EU-Kanada Freihandelsabkommen CETA erneut in den Fokus geraten. Die EU-Kommission hat das Abkommen dem Rat am 5. Juli vorgelegt und seine vorläufige Anwendung als gemischtes Abkommen unter Einbeziehung der nationalen Parlamente vorgeschlagen. Brexit habe laut Malmström für beide Parteien keinen Einfluss auf CETA. „Gerade jetzt sollten wir neue Brücken bauen, nicht neue Mauern“, so Malmström und die kanadische Handelsministerin Chrystia Freeland in einer Mitteilung der Kommission. CETA soll gemischtes Abkommen werden CETA-Ratifizierung (DIHK) CETA soll nun doch als gemischtes Abkommen unter Einbeziehung der nationalen Parlamente abgeschlossen werden. Am 5. Juli hat die EU-Kommission dem Rat die förmlichen Vorschläge zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada vorgelegt. Dadurch müssen für das endgültige Inkrafttreten nicht nur Rat und Europäisches Parlament dem Abkommen zustimmen, sondern auch die Mitgliedstaaten müssen es nach ihren nationalen Verfahren ratifizieren. Damit ist die Zustimmung auch der nationalen Parlamente erforderlich, die nicht in allen Mitgliedstaaten gesichert ist. Überdies könnten in einigen Staaten Referenden durchgeführt werden, die eine Ratifikation gefährden würden. Ursprünglich hatte die Kommission geplant, CETA als Abkommen zwischen Kanada und der EU allein abzuschließen. Sie sieht eine ausschließliche Zuständigkeit der EU als gegeben an. Jedoch ist diese Rechtsauffassung umstritten. Die deutsche Bundesregierung hatte zum Beispiel ein Gutachten des Europarecht-Professors Franz C. Mayer vorgelegt, das aufzeigt, welche Bereiche in die mitgliedstaatliche Zuständigkeit fallen. Um eine Unterzeichnung auf dem EU-Kanada-Gipfel Ende Oktober 07 | 5 20.07.2016 und die vorläufige Anwendung von CETA zu ermöglichen, hat die Kommission nun – unbeschadet ihrer rechtlichen Einschätzung – eingelenkt und beschlossen, CETA als „gemischtes“ Abkommen vorzuschlagen – trotz der Signalwirkung für andere Freihandelsabkommen. Derzeit läuft ein Gutachtenverfahren zum Freihandelsabkommen mit Singapur beim EuGH, dessen Ergebnis erst nächstes Jahr erwartet wird. Der Rat wird der Unterzeichnung von CETA voraussichtlich am 18. Oktober 2016 zustimmen. Dabei soll er nach derzeitiger Planung auch die vorläufige Anwendung derjenigen Teile von CETA, die nicht in den Kompetenzbereich der Mitgliedsstaaten fallen, beschließen. Auch diese Frage ist bei CETA-Gegnern aber sehr umstritten. Positive Bilanz des EU-Korea-Freihandelsabkommens Fünf Jahre Handelsabkommen mit Südkorea (DIHK) Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Südkorea am 1. Juli 2011 zieht die EU-Kommission eine positive Bilanz. In dieser Zeit stiegen die Exporte laut dem 5. Jahresbericht der EU-Kommission um 55 Prozent. Das europäische Handelsdefizit verwandelte sich in einen Überschuss von über sieben Milliarden Euro. Das Volumen des bilateralen Warenhandels belief sich im Jahr 2015 auf ein Höchstniveau von über 90 Milliarden Euro. Durch das Freihandelsabkommen können mittlerweile die meisten Produkte zollfrei exportiert werden, sodass europäische Unternehmen bereits 2,8 Milliarden Euro an Zöllen gespart haben. EU-Exporte für voll- und teilweise liberalisierte Güter stiegen um 57 Prozent bzw. 71 Prozent. Autoverkäufe aus der EU nach Südkorea stiegen gar um 209 Prozent. Die meisten verbleibenden Zölle sind am 1. Juli weggefallen. Somit treten nicht-tarifäre Handelshemmnisse, insbesondere im KFZ-Bereich, in den Vordergrund. Denn hier sind immer noch umfangreiche Zulassungsverfahren erforderlich. Die direct transporting rule etwa hindert europäische Unternehmen daran, Exporte über ihre Logistikdrehscheiben in Hongkong oder Singapur abzuwickeln und gleichzeitig die Vorteile des Freihandelsabkommens zu nutzen. Ausführer können zudem bei Warenwerten oberhalb von 6.000 Euro nur nach aufwändiger Erlangung des Status des „ermächtigten Ausführers“ von den Zollpräferenzen profitieren. Eine Studie der IHK Stuttgart zeigte 2013, dass dies nachteilig für deutsche Unternehmen ist. Der Dokumentationsaufwand für diese rigiden Ursprungsregeln bereitet mittelständischen Unternehmen zu viel Arbeit, sodass ganze 35 Prozent der europäischen Exporteure insbesondere im Maschinenbaubereich - darauf verzichten, das Abkommen zu nutzen. Koreanische Exporteure nutzen das Abkommen 07 | 6 20.07.2016 hingegen zu 84 Prozent. Derzeit stehen Verhandlungen über die Vertiefung des Abkommens zu all diesen Themen an. Diesen Implementierungsprozess wird der DIHK weiter begleiten und sich insbesondere für die Bedürfnisse und Belange des Mittelstands einsetzen. Studien zeigen: Protektionismus auf dem Vormarsch Handelsbeschränkende Maßnahmen erreichen Höchststand (DIHK) Die EU-Kommission und die Welthandelsorganisation (WTO) haben Berichte zum aktuellen Stand von Handelsbarrieren veröffentlicht. Diese offenbaren, dass die Anzahl der handelsbeschränkenden Maßnahmen derzeit einen Höchststand seit der Wirtschaftskrise erreicht. In ihrem Bericht über protektionistische Trends im globalen Handel stellt die EU-Kommission fest, dass innerhalb von 18 Monaten 200 neue handelsbeschränkenden Maßnahmen in den 31 beobachteten Ländern ergriffen wurden. Am stärksten betroffen sind Rohstoffe, IKT(Informations- und Kommunikationstechnologie) und Energieprodukte. Dabei wurden am häufigsten Produktverbote, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Lizenzen angewandt, aber auch Beschränkungen im öffentlichen Beschaffungswesen sind gängige Maßnahmen. Zu den wichtigsten Anliegen der EU zählen Einschränkungen beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen in China, Restriktionen einiger Länder bei der Einfuhr von Stahl unter Verletzung von WTO-Regeln, Erhöhungen der Zölle auf IKT-Produkte trotz des bestehenden Informations-technologie-Abkommens (ITA) in Indien, sowie verschiedene Importsubstitutionsmaßnahmen in Russland. Dagegen kann eine positive Entwicklung bezüglich einiger langjähriger Handelsbarrieren in Argentinien verzeichnet werden. Insgesamt sind Schwellenländer für etwa die Hälfte aller neuen Maßnahmen, die zwischen Juni 2014 und Dezember 2015 eingeführt wurden, verantwortlich. Aber auch G20-Mitglieder zählen zu handelsbeschränkenden Ländern. Dies geht aus dem WTO-Bericht über handelspolitische Maßnahmen der G20 hervor, welcher 145 neue Maßnahmen zwischen Oktober 2015 und Mai 2016 identifiziert. In der DIHK-Umfrage „Going International 2016“ hatten bereits im Frühjahr 2016 35 Prozent der befragten Unternehmen angegeben, dass sie eine Zunahme an Handelsbarrieren wahrnehmen. 07 | 7 20.07.2016 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Evaluierung der Auskunftsdatenbank „Warenursprung und Präferenzen (WuP)“ der deutschen Zollverwaltung Warenursprung und Präferenzen (DIHK) Die Generalzolldirektion (GZD) beabsichtigt, die Auskunftsdatenbank "Warenursprung und Präferenzen" ("WuP online") neu zu gestalten und bittet diesbezüglich um Feedback seitens der Wirtschaft. IHKs und Unternehmen haben bis zum 19.08.2016 die Möglichkeit, Erfahrungen und Anregungen zur „WuP“-Plattform im beiliegenden Evaluierungsbogen an die GZD zu übermitteln. Wir bitten die IHKs, ihre im Außenhandel tätigen Mitgliedsunternehmen zu informieren. Mit "Warenursprung und Präferenzen online" (www.wup.zoll.de/wup_online) bietet die deutsche Zollverwaltung ein Auskunftssystem zum Warenursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Union an. Es bietet unterschiedliche Funktionalitäten und soll den verschiedenen Ansprüchen aus der täglichen Praxis gerecht werden. Die Plattform richtet sich an Unternehmen, die den Ursprung eines hergestellten Erzeugnisses bestimmen müssen, um Präferenznachweise und Lieferantenerklärungen richtig ausstellen zu können. Die GZD möchte bei der aktuellen Überarbeitung die Anforderungen der Unternehmen berücksichtigen. Bis 19. August 2016 besteht die Möglichkeit, Erfahrungswerte, Verbesserungsvorschläge und Anregungen zu übermitteln. IHKs und Unternehmen werden gebeten, hierfür beiliegenden Evaluierungsbogen zu verwenden und direkt an die GZD zu senden. Bitte beachten Sie, dass der Link nicht optimal in Lotus Notes funktioniert. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Generalzolldirektion/Direktion VI unter folgender E-Mail: [email protected]. Veranstaltungen Unternehmerreise nach Tatarstan und Moskau (in Verbindung mit den 13. Düsseldorfer Tagen in Moskau), 19. - 23. September 2016 Tatarstan und Moskau (IHK) Auf dem Programm der Unternehmerreise unter der Leitung von Dr. Günther Horzetzky, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Mittelstand und Handwerk NRW, stehen Kasan, die Hauptstadt von Tatarstan, und Moskau als politisches und wirtschaftliches Zentrum 07 | 8 20.07.2016 des Landes. Die Republik Tatarstan ist eine äußerst wohlhabende Region mit Erdöl- und Erdgasvorkommen. Sie gilt nach dem Großraum Moskau als wirtschaftlich aussichtsreichster Standort in ganz Russland. Die Reise richtet sich an mittelständische Unternehmen aus den Branchen: Maschinenbau (u. a. mit den Schwerpunkten Lebensmittelverarbeitung und Anlagenbau); Automotive; IT und digitale Sicherheit; Chemieindustrie; Medizintechnik und Gesundheitswirtschaft, ist aber auch für Firmen anderer Branchen offen. Ziel der Reise ist es, Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen die Gelegenheit zu geben, neue Wirtschaftskontakte zu knüpfen, Märkte zu erschließen und bestehende Verbindungen zu pflegen. Der Delegation wird ein maßgeschneidertes Programm aus Fachgesprächen, Kooperationsbörsen und Firmenbesuchen sowie Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern angeboten. Ausführliches Programm, Anmeldeformular, Teilnahmebedingungen und organisatorische Hinweise entnehmen Sie bitte diesem Link. Fachkoordinatorin: IHK Düsseldorf, Dr. Andrea Gebauer, Tel. 0211 3557-300, [email protected]. Einführung: Coaching „Menschenrechtliche Sorgfalt in der Praxis“, 27. - 28. September 2016, Wien Menschenrechte (DIHK) Das Coaching ermöglicht einen Einblick in die Grundlagen, Rahmenbedingungen und die sich rasant entwickelnde Praxis im Bereich menschenrechtliche Sorgfalt bei Unternehmen. Es unterstützt die Teilnehmer dabei, menschenrechtsbezogene Chancen und Risiken ihrer Geschäftstätigkeit zu erkennen und konkrete Lösungs- und Handlungsansätze für ihr Unternehmen zu entwickeln. Die Lerneinheiten bauen auf den UN-Leitprinzipien auf, stellen praxiserprobte Umsetzungstools und Methoden vor und nutzen konkrete Beispiele aus der Unternehmenspraxis. Das Coaching deckt folgende Themen ab: Auswirkungen von Unternehmen auf Menschenrechte, Argumente für menschenrechtliche Sorgfalt und menschenrechtliche Sorgfalt in der Praxis. Zudem erfolgt die Entwicklung eines Handlungsplans mit nächsten Schritten für die Teilnehmer. 07 | 9 20.07.2016 Nähere Informationen sowie zur Anmeldung gelangen Sie hier. 9. IHK-Außenwirtschaftstag NRW, 29. September in Bielefeld IHK-Außenwirtschaftstag NRW (IHK) Am 29. September 2016 findet der 9. IHK-Außenwirtschaftstag NRW in Bielefeld statt. Mit mehr als 600 Teilnehmern ist es das größte internationale Business-Event in Nordrhein-Westfalen. Als KeynoteSpeaker wird Joschka Fischer, Bundesaußenminister a. D., der Frage "Scheitert Europa?" nachgehen. Insgesamt 50 Top-Referenten, darunter zahlreiche Spitzenmanager international erfolgreicher deutscher Unternehmen, präsentieren ein attraktives Programm mit Vorträgen und neun Talk-Panels. Hochrangige Politiker wie NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin und der Amerikanische Botschafter, S. E. John B. Emerson, geben perspektivische Einblicke in wirtschaftliche und politische Trends. Marktexperten der deutschen Auslandshandelskammern aus 70 Ländern loten Ihre Geschäftschancen in gewünschten Zielländern aus. 40 Aussteller präsentieren ihre Produkte und Leistungen rund um das internationale Geschäft. Lassen Sie sich inspirieren und buchen Sie Ihren ganz persönlichen Außenwirtschaftstag mit Vorträgen, Talk-Panels und Beratungsgesprächen. Das Online-Programm sowie die Online-Anmeldung finden Sie hier. Das Programm und Anmeldung im pdf-Format finden Sie hier. Die Termine für die Beratungsgespräche und die Plätze für die TalkPanels werden nach Eingangsdatum der Anmeldungen vergeben. Vertiefung: Coaching „Managing your Social Impact: Advanced Training in Human Rights Due Diligence “, 29. September 2016, Wien Human Rights Due Dilligence (DIHK) Die aktive Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt ist eine wesentliche Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz der Geschäftstätigkeit und für die Begrenzung imagebezogener, betrieblicher, finanzieller und rechtlicher Risiken. Ein proaktiver Menschenrechtsansatz hilft bei der Vermeidung bzw. Verringerung von Managementkosten, dem Schutz der eigenen Reputation und der Vorbereitung auf oder der Umsetzung von neuen Regulierungsmaßnahmen. Darüber hinaus bringt er Vorteile hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen von Geschäftskunden, einer verbesserten Kreditwürdigkeit, eines verbesserten Risiko-Managements, positiveren Wahrnehmung im Vergleich zu Wettbewerbern, sowie einer größeren Mitarbeiterzufriedenheit und somit einem besseren Betriebsklima. Dieses Coaching unterstützt die 07 | 10 20.07.2016 Teilnehmer dabei, ihre Menschenrechtsaktivitäten voranzutreiben und zu verbessern. Nähere Informationen sowie zur Anmeldung gelangen Sie hier. Vertiefung: Coaching „Nachhaltigkeit im Einkauf“, 13. Oktober 2016, Berlin Nachhaltigkeit im Einkauf (DIHK) Für viele Unternehmen liegen die größten praktischen Herausforderungen in Bezug auf Menschenrechte in der Lieferkette. Ein großer Informationsbedarf besteht vor allem in Bezug auf die praktische Gestaltung von Sorgfaltsprozessen jenseits der direkten Zulieferer. Das Trainingsprogramm für Manager im Einkauf mit Nachhaltigkeitsverantwortung vermittelt praktische Ansätze zur Risikoanalyse, Erhöhung von Transparenz und Nachverfolgbarkeit, Priorisierung, wo begrenzte Ressourcen investiert werden sollen und zum Umgang mit konkreten Vorfällen und Beschwerden. Nähere Informationen sowie zur Anmeldung gelangen Sie hier. Vertiefung: Coaching „How to do Business with respect for Children‘s Rights“, 19. - 20. Oktober, Köln Children's Rights (DIHK) Haben Sie darüber nachgedacht, welche Auswirkungen ihr Unternehmen auf Kinder hat und wie Sie diese Auswirkungen managen können? Haben Sie Überlegungen zu Kinderrechten in ihre Nachhaltigkeitsarbeit integriert? Oder in Ihre Lieferkette? Dieses Coaching zeigt den Teilnehmer Schritte auf, die Unternehmen gehen können, um ihre Auswirkungen auf Kinder zu managen und Kinderrechte in die eigenen Geschäftsprozesse zu integrieren. Nähere Informationen sowie zur Anmeldung gelangen Sie hier. Markterkundungsreise nach Belarus, 24. - 28. Oktober 2016 Belarus (AHK/BMWi) Die fünftägige Markterkundungsreise wird als eine projektbezogene Fördermaßnahme im Rahmen des BMWiMarkterschließungsprogramms für KMU und aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführt. Das Projekt richtet sich an deutsche mittelständische Zulieferunternehmen aus den Bereichen Fahrzeugindustrie, Maschinen- und Anlagenbau, Werkzeug- und Gerätebau, Elektronik und Elektrotechnik sowie weiteren verbundenen Produktions- 07 | 11 20.07.2016 und Dienstleistungssphären. Die Mitgliedsländer der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) bieten einander weitgehend freien Zugang zu ihren Märkten. Im Rahmen der Lokalisierungspolitik der EAWU-Staaten, vor allem in der Automobilindustrie Russlands, könnten sich für exportorientierte Produzenten von Ersatzteilen und Komponenten für den Maschinen- und Fahrzeugbau aus Deutschland neue Chancen bieten, mit in diesem Wirtschaftsraum ansässigen weltbekannten Konzernen als Zulieferer zusammenzuarbeiten. Außerdem könnte Belarus deutschen Unternehmen als Sprungbrett in die EAWU-Staaten dienen und interessante Möglichkeiten sowohl für die Industriekooperation dort (industrielles Outsourcing, Subcontracting, Lizenzvergabe, F&E u.a.) als auch für die nachfolgende Warenausfuhr nach Deutschland und in die EU oder in weitere Länder anbieten. Neue positive und konstruktive Impulse kann die bilaterale Wirtschaftszusammenarbeit angesichts der Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Belarus Anfang des Jahres 2016 erhalten. Nähere Informationen zum Programmablauf und den Teilnahmebedingungen finden Sie hier. Anmeldeschluss ist der 19. August 2016. Leistungspräsentation Industrie 4.0 „Smart Factory – Smart People“ im Rahmen des BMWiMarkterschließungsprogramms für KMU, 25. 27. Oktober 2016, Mailand Italien (AHK) Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderte Leistungspräsentation und die dabei vorgesehene Kooperationsplattform soll kleinen und mittleren Unternehmen aus Deutschland den Einstieg in den italienischen Markt im Bereich Industrie 4.0 erleichtern. Bestandteil der Reise sind u.a. eine Zielmarktanalyse, eine Präsentationsveranstaltung vor italienischem Fachpublikum und Multiplikatoren mit Kooperationsplattform sowie Referenzbesuche. Anmeldeschluss für die deutschen Unternehmen ist der 5. August 2016. Nähere Informationen zum Programm „Industrie 4.0: Smart Factory – Smart People“, zu den Teilnahmebedingungen und zur Anmeldung finden Sie unter dem Link hier. Einladung zur 15. Asien-Pazifik-Konferenz der Deutschen Wirtschaft Hongkong (DIHK) In diesem Jahr findet die weltweit größte Konferenz der Deutschen Wirtschaft im Ausland vom 3. bis 5. November 2016 in Hongkong statt. 07 | 12 20.07.2016 Wir laden Sie und Ihre Mitgliedsunternehmen ein, die besondere APKAtmosphäre, die diese Veranstaltung in drei Jahrzehnten so erfolgreich gemacht hat, mitzuerleben. Profitieren Sie von den Diskussionen mit hochkarätigen Sprechern aus Deutschland und der Asien-Pazifik-Region über regionale und globale Wirtschaftsthemen. Mit dabei sind Joe Kaeser (Siemens AG), Dr. Tom Enders (Airbus Group), Terry Gou (Foxconn Technology Group), Hiroaki Nakanishi (Hitachi Ltd.), Dr. Till Reuter (KUKA AG), Peter Tyroller (Robert Bosch GmbH) und viele mehr. Als besonderes Highlight werden in diesem Jahr abwechslungsreiche, interaktive Formate, angeboten: Arena-Diskussionen, Hot SeatDebatten und Live-Abstimmungen beziehen die Teilnehmer der Konferenz aktiv in das Programm ein. Sichern Sie sich jetzt Ihr Ticket und erleben Sie die größte Auslandskonferenz der Deutschen Wirtschaft in Hongkong. Alle weiteren Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier. Ansprechpartner: DIHK Berlin Bereich Internationale Märkte Nadine Fund T. +49 3020308-2316 E. [email protected] Publikationen DIHK Brexit Newsletter Juli 2016 Brexit (DIHK) Nach dem Votum von Großbritannien für den Brexit informiert der DIHK zukünftig regelmäßig in Form eines monatlichen DIHK BrexitNewsletters über die Entwicklungen und Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU. Über folgenden Link können Sie sich für den Newsletter anmelden: http://www.dihk.de/themenfelder/international/europaeischeunion/brexit/newsletter Bitte teilen Sie uns Ihre geplanten Aktivitäten zum Brexit mit, um einen umfassenden Austausch im IHK-Netzwerk ermöglichen zu können. Ansprechpartner: Klemens Kober Leiter des Referats Handelspolitik, EU-Zollfragen, Transatlantische Beziehungen DIHK Brüssel Tel.: +32 (0)2 286-1622 E-Mail: [email protected]
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