07 | 2016 - Deutscher Industrie

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Blickpunkt
DIHK veröffentlicht Umfrage zum Brexit
Brexit
(DIHK) Nach der Entscheidung im Vereinigten Königreich über einen
Austritt aus der Europäischen Union (EU) erwarten die Unternehmen in
Deutschland kurzfristig eine schwächere Entwicklung der Exporte nach
Großbritannien. Auch die Importe nach Deutschland leiden aufgrund
der gestiegenen konjunkturellen Unsicherheiten für Großbritannien.
Zwei Drittel der Unternehmen rechnen während der voraussichtlich
zweijährigen Verhandlungsphase zumindest mit einem konstanten
bilateralen Handel.
Nach einem vollzogenen Austritt aus der EU erwartet jedoch mittelfristig rund die Hälfte der Unternehmen sinkende Ausfuhren und einen
Rückgang der Importe aus dem Vereinigten Königreich. In der Ernährungsindustrie sind es sogar mehr als zwei Drittel der Unternehmen, die
von einem Rückgang der Exporte ausgehen. Für diese Branche zeigt
sich damit die große Bedeutung des gemeinsamen Binnenmarkts. Ein
durchgeführter Brexit wird sich somit negativ auf die Wirtschaftsbeziehungen mit Deutschland auswirken.
Die unmittelbaren Auswirkungen des Brexit auf die Investitionen der
Unternehmen in Deutschland sind überschaubar: 91 Prozent der befragten Unternehmen planen keine Anpassung der Investitionen und
95 Prozent beabsichtigen keinen Auf- oder Abbau der Beschäftigung in
Deutschland. Die Auswirkungen werden vielmehr langfristig von den
Ergebnissen der Austrittsverhandlungen bestimmt. Allerdings planen
die in Deutschland ansässigen Tochterunternehmen britischer Konzerne, schon kurzfristig zu reagieren: 21 Prozent der britischen Niederlassungen hierzulande wollen mehr in Deutschland investieren und sogar
fast jedes vierte Unternehmen will die Zahl der Beschäftigten steigern.
Ein Signal für eine Verschiebung von Geschäftsschwerpunkten von der
britischen Insel in die Mitgliedsländer der EU – und somit auch nach
Deutschland.
Die Investitionen deutscher Unternehmen in Großbritannien werden
aufgrund des Brexit aller Voraussicht nach sinken. Über ein Drittel
(35 Prozent) der deutschen Unternehmen mit Tochterunternehmen,
Zweigstellen oder Filialen im Vereinigten Königreich will seine Investitionsbudgets nach unten anpassen. Nur sieben Prozent wollen ihre
Ausgaben steigern. Zudem planen 26 Prozent mit einer geringeren
Anzahl an Beschäftigten. Die Mehrheit rechnet jedoch derzeit mit einer
gleich bleibenden Entwicklung. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass
der Wirtschaftsstandort Großbritannien durch den Brexit deutlich geschwächt wird.
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Deutsche Unternehmen sehen das größte Risiko beim Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU in einer Zunahme nichttarifärer Handelshemmnisse etwa durch zusätzliche Bürokratielasten, Bescheinigungen oder auch Unterschiede in der Rechtssetzung. Zudem befürchten
die Unternehmen zunehmende politische und rechtliche Unsicherheiten
im Geschäftsverkehr, wie zum Beispiel durch Austrittsbestrebungen
weiterer Länder aus dem EU-Binnenmarkt. Dies zeigt auch, welche
Bedeutung der europäische Binnenmarkt für deutsche Unternehme hat.
Die Umfrage sowie weitere Informationen zum Thema Brexit erhalten
sie auf der Sonderseite des DIHK unter
http://www.dihk.de/themenfelder/international/europaeischeunion/brexit.
Länder/Märkte
Iran-Horizonte 2016: Chancen für die Zukunft
Iran
(DIHK) Das Projekt Iran-Horizonte ist eine Gemeinschaftsinitiative des
Auswärtigen Amtes, des Goethe-Instituts, des Deutschen Industrie- und
Handelskammertags und des Bundesverbands der Deutschen Industrie
mit dem Ziel, den interkulturellen Austausch zwischen Deutschland und
Iran zu fördern, die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu stärken und
ein Netzwerk von qualifizierten und an Deutschland interessierten Ansprechpartnern in Politik und Wirtschaft aufzubauen. Im Rahmen des
Projekts werden junge iranische Akademikerinnen und Akademiker mit
erster Berufserfahrung gefördert.
Wenn Sie Interesse haben, eine iranische Fachkraft in Ihrem Unternehmen aufzunehmen, gelangen Sie über diesen Link zu einem kurzen
Fragebogen über den Sie das Anforderungsprofil für Ihre potenzielle
iranische Fachkraft erstellen können. Bitte geben Sie uns bis zum
31.08.2016 über den online Fragebogen Rückmeldung.
Philip Morris scheitert mit Schiedsverfahren gegen Anti-Raucher-Gesetz Uruguays
Uruguay
(DIHK) Uruguay hat in einem Schiedsverfahren vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof ICSID zur strengen Rauchergesetzgebung des
Landes gegen Philip Morris gewonnen. Nach einem sechs Jahre dauernden Rechtsstreit entschied das Gericht auf der Basis des Investitionsschutzabkommens zwischen der Schweiz und Uruguay zugunsten
des Gesundheitsschutzes. In Uruguay darf in Restaurants und vielen
anderen Gebäuden nicht geraucht werden. Zigarettenpackungen müssen mit großen Warnhinweisen (80 % der Packung) versehen werden.
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Werbung ist verboten. Außerdem sind die Unternehmen zu „plain
packaging“ verpflichtet; es darf nicht so aussehen, als seien bestimmte
Zigaretten weniger gefährlich als andere („light“). Philip Morris konnte
entsprechend nur ein Produkt unter dem Namen Marlboro verkaufen.
Dadurch sah es seine Markenrechte als verletzt an. Diese Verletzung
habe zudem den Charakter einer Enteignung und verstoße gegen den
Grundsatz fairer und gerechter Behandlung. Philip Morris klagte und
forderte Schadensersatz. Zunächst erfolglos vor nationalen Gerichten,
nun auch erfolglos vor dem internationalen Schiedsgerichtshof. Nun
bekommt das Unternehmen nichts und muss der Regierung zudem 7
Mio. US-Dollar für die Anwaltskosten erstatten. Das Schiedsurteil ist
online abrufbar.
Das Urteil hat – ebenso wie der Sieg Australiens gegen das Unternehmen Ende letzten Jahres – Signalwirkung auch für die weltweite Debatte zu einer Reform des Investitionsschutzes und die aktuellen Verhandlungen für Freihandelsabkommen wie CETA und TTIP. Hier wird
von Gegnern der Investor-Staat-Schiedsverfahren geltend gemacht,
dass Allgemeinwohlinteressen durch Schiedsgerichte nicht ausreichend berücksichtigt würden. Die Urteile gegen Philipp Morris beweisen jedoch das Gegenteil. Gut gemacht, hebeln Investitionsschutzabkommen nationale Gesetze zum Schutz von legitimen Zielen wie Umwelt- und Gesundheitsschutz nicht aus. Wichtig hierfür sind Regelungen zum Schutz der staatlichen Regelungshoheit und die Möglichkeit,
Allgemeinwohlbelange bei der Frage der Rechtfertigung von hoheitlichen Maßnahmen berücksichtigen zu können. Gleichzeitig müssen
ausländische Investoren vor Diskriminierung geschützt werden. Auch
muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der Grundsatz des Vertrauensschutzes geachtet werden. CETA und die Vorschläge der EUKommission für TTIP gehen insofern in die richtige Richtung, bedürfen
in den Details aber noch der Nachbesserung.
Außenwirtschaftsförderung
Update zu aktuellen Freihandelsabkommen der
EU nach dem Brexit
Aktueller Stand TTIP und
CETA
(DIHK) Nach dem Referendum des Vereinigten Königreichs am 23. Juni
werden nun auch die möglichen Folgen des Austritts auf die Handelsagenda der Europäischen Union thematisiert. Die EU-Kommission will
an ihrer Handelsstrategie unverändert festhalten und versichert, dass
es keine Kursänderungen bei den laufenden Freihandelsabkommen wie
etwa TTIP und CETA geben wird.
Bei einer Aussprache im Handelsausschuss des Europäischen Parla-
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ments machte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström deutlich,
dass das Vereinigte Königreich bei allen laufenden Handelsinitiativen
unverändert mit am Verhandlungstisch sitze, bis Artikel 50 EUV ausgelöst würde. Gleichzeitig wurde in der Aussprache deutlich, dass die
Verhandlungsposition der EU mit dem Brexit geschwächt werden
könnte. Das Vereinigte Königreich gilt als großer Verfechter von Freihandelsabkommen wie etwa TTIP.
Malmström betonte in einer Rede beim Atlantic Council der USA in
Washington Ende Juni, das Ziel, die TTIP-Verhandlungen bis Ende 2016
abzuschließen, bleibe unverändert. Bei ihrem USA-Besuch traf Malmström weitere amerikanische Vertreter, wie unter anderem den USHandelsbeauftragten Michael Froman. Auch dieser hob nach der
Brexit-Abstimmung die Wichtigkeit des Abkommens und das unveränderte Engagement dafür hervor.
Neben TTIP ist auch das EU-Kanada Freihandelsabkommen CETA erneut in den Fokus geraten. Die EU-Kommission hat das Abkommen
dem Rat am 5. Juli vorgelegt und seine vorläufige Anwendung als
gemischtes Abkommen unter Einbeziehung der nationalen Parlamente
vorgeschlagen. Brexit habe laut Malmström für beide Parteien keinen
Einfluss auf CETA. „Gerade jetzt sollten wir neue Brücken bauen, nicht
neue Mauern“, so Malmström und die kanadische Handelsministerin
Chrystia Freeland in einer Mitteilung der Kommission.
CETA soll gemischtes Abkommen werden
CETA-Ratifizierung
(DIHK) CETA soll nun doch als gemischtes Abkommen unter Einbeziehung der nationalen Parlamente abgeschlossen werden. Am 5. Juli hat
die EU-Kommission dem Rat die förmlichen Vorschläge zum Abschluss
des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada vorgelegt.
Dadurch müssen für das endgültige Inkrafttreten nicht nur Rat und
Europäisches Parlament dem Abkommen zustimmen, sondern auch die
Mitgliedstaaten müssen es nach ihren nationalen Verfahren ratifizieren. Damit ist die Zustimmung auch der nationalen Parlamente erforderlich, die nicht in allen Mitgliedstaaten gesichert ist. Überdies könnten in einigen Staaten Referenden durchgeführt werden, die eine Ratifikation gefährden würden.
Ursprünglich hatte die Kommission geplant, CETA als Abkommen zwischen Kanada und der EU allein abzuschließen. Sie sieht eine ausschließliche Zuständigkeit der EU als gegeben an. Jedoch ist diese
Rechtsauffassung umstritten. Die deutsche Bundesregierung hatte
zum Beispiel ein Gutachten des Europarecht-Professors Franz C. Mayer
vorgelegt, das aufzeigt, welche Bereiche in die mitgliedstaatliche
Zuständigkeit fallen.
Um eine Unterzeichnung auf dem EU-Kanada-Gipfel Ende Oktober
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und die vorläufige Anwendung von CETA zu ermöglichen, hat die
Kommission nun – unbeschadet ihrer rechtlichen Einschätzung – eingelenkt und beschlossen, CETA als „gemischtes“ Abkommen vorzuschlagen – trotz der Signalwirkung für andere Freihandelsabkommen.
Derzeit läuft ein Gutachtenverfahren zum Freihandelsabkommen mit
Singapur beim EuGH, dessen Ergebnis erst nächstes Jahr erwartet
wird.
Der Rat wird der Unterzeichnung von CETA voraussichtlich am
18. Oktober 2016 zustimmen. Dabei soll er nach derzeitiger Planung
auch die vorläufige Anwendung derjenigen Teile von CETA, die nicht in
den Kompetenzbereich der Mitgliedsstaaten fallen, beschließen. Auch
diese Frage ist bei CETA-Gegnern aber sehr umstritten.
Positive Bilanz des EU-Korea-Freihandelsabkommens
Fünf Jahre Handelsabkommen
mit Südkorea
(DIHK) Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens
zwischen der Europäischen Union und Südkorea am 1. Juli 2011 zieht
die EU-Kommission eine positive Bilanz. In dieser Zeit stiegen die
Exporte laut dem 5. Jahresbericht der EU-Kommission um 55 Prozent.
Das europäische Handelsdefizit verwandelte sich in einen Überschuss
von über sieben Milliarden Euro. Das Volumen des bilateralen Warenhandels belief sich im Jahr 2015 auf ein Höchstniveau von über 90
Milliarden Euro. Durch das Freihandelsabkommen können mittlerweile
die meisten Produkte zollfrei exportiert werden, sodass europäische
Unternehmen bereits 2,8 Milliarden Euro an Zöllen gespart haben.
EU-Exporte für voll- und teilweise liberalisierte Güter stiegen um 57
Prozent bzw. 71 Prozent. Autoverkäufe aus der EU nach Südkorea
stiegen gar um 209 Prozent. Die meisten verbleibenden Zölle sind am
1. Juli weggefallen. Somit treten nicht-tarifäre Handelshemmnisse,
insbesondere im KFZ-Bereich, in den Vordergrund. Denn hier sind
immer noch umfangreiche Zulassungsverfahren erforderlich. Die direct
transporting rule etwa hindert europäische Unternehmen daran, Exporte über ihre Logistikdrehscheiben in Hongkong oder Singapur abzuwickeln und gleichzeitig die Vorteile des Freihandelsabkommens zu
nutzen. Ausführer können zudem bei Warenwerten oberhalb von 6.000
Euro nur nach aufwändiger Erlangung des Status des „ermächtigten
Ausführers“ von den Zollpräferenzen profitieren.
Eine Studie der IHK Stuttgart zeigte 2013, dass dies nachteilig für
deutsche Unternehmen ist. Der Dokumentationsaufwand für diese
rigiden Ursprungsregeln bereitet mittelständischen Unternehmen zu
viel Arbeit, sodass ganze 35 Prozent der europäischen Exporteure insbesondere im Maschinenbaubereich - darauf verzichten, das Abkommen zu nutzen. Koreanische Exporteure nutzen das Abkommen
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hingegen zu 84 Prozent. Derzeit stehen Verhandlungen über die Vertiefung des Abkommens zu all diesen Themen an. Diesen Implementierungsprozess wird der DIHK weiter begleiten und sich insbesondere für
die Bedürfnisse und Belange des Mittelstands einsetzen.
Studien zeigen: Protektionismus auf dem Vormarsch
Handelsbeschränkende Maßnahmen erreichen Höchststand
(DIHK) Die EU-Kommission und die Welthandelsorganisation (WTO)
haben Berichte zum aktuellen Stand von Handelsbarrieren veröffentlicht. Diese offenbaren, dass die Anzahl der handelsbeschränkenden
Maßnahmen derzeit einen Höchststand seit der Wirtschaftskrise erreicht.
In ihrem Bericht über protektionistische Trends im globalen Handel
stellt die EU-Kommission fest, dass innerhalb von 18 Monaten 200
neue handelsbeschränkenden Maßnahmen in den 31 beobachteten
Ländern ergriffen wurden. Am stärksten betroffen sind Rohstoffe, IKT(Informations- und Kommunikationstechnologie) und Energieprodukte.
Dabei wurden am häufigsten Produktverbote, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Lizenzen angewandt, aber auch Beschränkungen im öffentlichen Beschaffungswesen sind gängige Maßnahmen.
Zu den wichtigsten Anliegen der EU zählen Einschränkungen beim
Zugang zu öffentlichen Aufträgen in China, Restriktionen einiger
Länder bei der Einfuhr von Stahl unter Verletzung von WTO-Regeln,
Erhöhungen der Zölle auf IKT-Produkte trotz des bestehenden Informations-technologie-Abkommens (ITA) in Indien, sowie verschiedene
Importsubstitutionsmaßnahmen in Russland. Dagegen kann eine positive Entwicklung bezüglich einiger langjähriger Handelsbarrieren in
Argentinien verzeichnet werden.
Insgesamt sind Schwellenländer für etwa die Hälfte aller neuen Maßnahmen, die zwischen Juni 2014 und Dezember 2015 eingeführt
wurden, verantwortlich. Aber auch G20-Mitglieder zählen zu handelsbeschränkenden Ländern. Dies geht aus dem WTO-Bericht über handelspolitische Maßnahmen der G20 hervor, welcher 145 neue Maßnahmen zwischen Oktober 2015 und Mai 2016 identifiziert.
In der DIHK-Umfrage „Going International 2016“ hatten bereits im
Frühjahr 2016 35 Prozent der befragten Unternehmen angegeben,
dass sie eine Zunahme an Handelsbarrieren wahrnehmen.
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Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Evaluierung der Auskunftsdatenbank „Warenursprung und Präferenzen (WuP)“ der deutschen
Zollverwaltung
Warenursprung und Präferenzen
(DIHK) Die Generalzolldirektion (GZD) beabsichtigt, die Auskunftsdatenbank "Warenursprung und Präferenzen" ("WuP online") neu zu gestalten und bittet diesbezüglich um Feedback seitens der Wirtschaft.
IHKs und Unternehmen haben bis zum 19.08.2016 die Möglichkeit,
Erfahrungen und Anregungen zur „WuP“-Plattform im beiliegenden
Evaluierungsbogen an die GZD zu übermitteln. Wir bitten die IHKs, ihre
im Außenhandel tätigen Mitgliedsunternehmen zu informieren.
Mit "Warenursprung und Präferenzen online"
(www.wup.zoll.de/wup_online) bietet die deutsche Zollverwaltung ein
Auskunftssystem zum Warenursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Union an. Es bietet unterschiedliche Funktionalitäten und soll
den verschiedenen Ansprüchen aus der täglichen Praxis gerecht werden. Die Plattform richtet sich an Unternehmen, die den Ursprung eines
hergestellten Erzeugnisses bestimmen müssen, um Präferenznachweise
und Lieferantenerklärungen richtig ausstellen zu können.
Die GZD möchte bei der aktuellen Überarbeitung die Anforderungen der
Unternehmen berücksichtigen. Bis 19. August 2016 besteht die Möglichkeit, Erfahrungswerte, Verbesserungsvorschläge und Anregungen zu
übermitteln. IHKs und Unternehmen werden gebeten, hierfür beiliegenden Evaluierungsbogen zu verwenden und direkt an die GZD zu senden.
Bitte beachten Sie, dass der Link nicht optimal in Lotus Notes funktioniert.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Generalzolldirektion/Direktion VI unter folgender E-Mail: [email protected].
Veranstaltungen
Unternehmerreise nach Tatarstan und Moskau (in
Verbindung mit den 13. Düsseldorfer Tagen in
Moskau), 19. - 23. September 2016
Tatarstan und Moskau
(IHK) Auf dem Programm der Unternehmerreise unter der Leitung von
Dr. Günther Horzetzky, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Mittelstand und Handwerk NRW, stehen Kasan, die Hauptstadt
von Tatarstan, und Moskau als politisches und wirtschaftliches Zentrum
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des Landes. Die Republik Tatarstan ist eine äußerst wohlhabende Region mit Erdöl- und Erdgasvorkommen. Sie gilt nach dem Großraum Moskau als wirtschaftlich aussichtsreichster Standort in ganz Russland.
Die Reise richtet sich an mittelständische Unternehmen aus den Branchen:

Maschinenbau (u. a. mit den Schwerpunkten Lebensmittelverarbeitung und Anlagenbau);

Automotive;

IT und digitale Sicherheit;

Chemieindustrie;

Medizintechnik und Gesundheitswirtschaft,
ist aber auch für Firmen anderer Branchen offen.
Ziel der Reise ist es, Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen die Gelegenheit zu geben, neue Wirtschaftskontakte zu knüpfen, Märkte zu
erschließen und bestehende Verbindungen zu pflegen. Der Delegation
wird ein maßgeschneidertes Programm aus Fachgesprächen, Kooperationsbörsen und Firmenbesuchen sowie Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern angeboten.
Ausführliches Programm, Anmeldeformular, Teilnahmebedingungen und
organisatorische Hinweise entnehmen Sie bitte diesem Link.
Fachkoordinatorin: IHK Düsseldorf, Dr. Andrea Gebauer,
Tel. 0211 3557-300, [email protected].
Einführung: Coaching „Menschenrechtliche Sorgfalt in der Praxis“, 27. - 28. September 2016,
Wien
Menschenrechte
(DIHK) Das Coaching ermöglicht einen Einblick in die Grundlagen, Rahmenbedingungen und die sich rasant entwickelnde Praxis im Bereich
menschenrechtliche Sorgfalt bei Unternehmen. Es unterstützt die Teilnehmer dabei, menschenrechtsbezogene Chancen und Risiken ihrer
Geschäftstätigkeit zu erkennen und konkrete Lösungs- und Handlungsansätze für ihr Unternehmen zu entwickeln. Die Lerneinheiten bauen
auf den UN-Leitprinzipien auf, stellen praxiserprobte Umsetzungstools
und Methoden vor und nutzen konkrete Beispiele aus der Unternehmenspraxis. Das Coaching deckt folgende Themen ab: Auswirkungen
von Unternehmen auf Menschenrechte, Argumente für menschenrechtliche Sorgfalt und menschenrechtliche Sorgfalt in der Praxis. Zudem
erfolgt die Entwicklung eines Handlungsplans mit nächsten Schritten
für die Teilnehmer.
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Nähere Informationen sowie zur Anmeldung gelangen Sie hier.
9. IHK-Außenwirtschaftstag NRW,
29. September in Bielefeld
IHK-Außenwirtschaftstag
NRW
(IHK) Am 29. September 2016 findet der 9. IHK-Außenwirtschaftstag
NRW in Bielefeld statt. Mit mehr als 600 Teilnehmern ist es das größte
internationale Business-Event in Nordrhein-Westfalen. Als KeynoteSpeaker wird Joschka Fischer, Bundesaußenminister a. D., der Frage
"Scheitert Europa?" nachgehen. Insgesamt 50 Top-Referenten, darunter
zahlreiche Spitzenmanager international erfolgreicher deutscher Unternehmen, präsentieren ein attraktives Programm mit Vorträgen und
neun Talk-Panels. Hochrangige Politiker wie NRW-Wirtschaftsminister
Garrelt Duin und der Amerikanische Botschafter, S. E. John B. Emerson,
geben perspektivische Einblicke in wirtschaftliche und politische Trends.
Marktexperten der deutschen Auslandshandelskammern aus 70 Ländern
loten Ihre Geschäftschancen in gewünschten Zielländern aus. 40 Aussteller präsentieren ihre Produkte und Leistungen rund um das internationale Geschäft.
Lassen Sie sich inspirieren und buchen Sie Ihren ganz persönlichen
Außenwirtschaftstag mit Vorträgen, Talk-Panels und Beratungsgesprächen.
Das Online-Programm sowie die Online-Anmeldung finden Sie hier.
Das Programm und Anmeldung im pdf-Format finden Sie hier.
Die Termine für die Beratungsgespräche und die Plätze für die TalkPanels werden nach Eingangsdatum der Anmeldungen vergeben.
Vertiefung: Coaching „Managing your Social Impact: Advanced Training in Human Rights Due
Diligence “, 29. September 2016, Wien
Human Rights Due Dilligence
(DIHK) Die aktive Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt ist eine
wesentliche Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz der
Geschäftstätigkeit und für die Begrenzung imagebezogener, betrieblicher, finanzieller und rechtlicher Risiken. Ein proaktiver Menschenrechtsansatz hilft bei der Vermeidung bzw. Verringerung von Managementkosten, dem Schutz der eigenen Reputation und der Vorbereitung
auf oder der Umsetzung von neuen Regulierungsmaßnahmen. Darüber
hinaus bringt er Vorteile hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen
von Geschäftskunden, einer verbesserten Kreditwürdigkeit, eines verbesserten Risiko-Managements, positiveren Wahrnehmung im Vergleich
zu Wettbewerbern, sowie einer größeren Mitarbeiterzufriedenheit und
somit einem besseren Betriebsklima. Dieses Coaching unterstützt die
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Teilnehmer dabei, ihre Menschenrechtsaktivitäten voranzutreiben und
zu verbessern.
Nähere Informationen sowie zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Vertiefung: Coaching „Nachhaltigkeit im Einkauf“, 13. Oktober 2016, Berlin
Nachhaltigkeit im Einkauf
(DIHK) Für viele Unternehmen liegen die größten praktischen Herausforderungen in Bezug auf Menschenrechte in der Lieferkette. Ein großer Informationsbedarf besteht vor allem in Bezug auf die praktische
Gestaltung von Sorgfaltsprozessen jenseits der direkten Zulieferer. Das
Trainingsprogramm für Manager im Einkauf mit Nachhaltigkeitsverantwortung vermittelt praktische Ansätze zur Risikoanalyse, Erhöhung
von Transparenz und Nachverfolgbarkeit, Priorisierung, wo begrenzte
Ressourcen investiert werden sollen und zum Umgang mit konkreten
Vorfällen und Beschwerden.
Nähere Informationen sowie zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Vertiefung: Coaching „How to do Business with
respect for Children‘s Rights“, 19. - 20. Oktober,
Köln
Children's Rights
(DIHK) Haben Sie darüber nachgedacht, welche Auswirkungen ihr Unternehmen auf Kinder hat und wie Sie diese Auswirkungen managen
können? Haben Sie Überlegungen zu Kinderrechten in ihre Nachhaltigkeitsarbeit integriert? Oder in Ihre Lieferkette? Dieses Coaching zeigt
den Teilnehmer Schritte auf, die Unternehmen gehen können, um ihre
Auswirkungen auf Kinder zu managen und Kinderrechte in die eigenen
Geschäftsprozesse zu integrieren.
Nähere Informationen sowie zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Markterkundungsreise nach Belarus,
24. - 28. Oktober 2016
Belarus
(AHK/BMWi) Die fünftägige Markterkundungsreise wird als eine projektbezogene Fördermaßnahme im Rahmen des BMWiMarkterschließungsprogramms für KMU und aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages im Auftrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie durchgeführt. Das Projekt richtet sich an deutsche mittelständische Zulieferunternehmen aus den Bereichen Fahrzeugindustrie, Maschinen- und Anlagenbau, Werkzeug- und Gerätebau,
Elektronik und Elektrotechnik sowie weiteren verbundenen Produktions-
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und Dienstleistungssphären.
Die Mitgliedsländer der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) bieten
einander weitgehend freien Zugang zu ihren Märkten. Im Rahmen der
Lokalisierungspolitik der EAWU-Staaten, vor allem in der Automobilindustrie Russlands, könnten sich für exportorientierte Produzenten von
Ersatzteilen und Komponenten für den Maschinen- und Fahrzeugbau
aus Deutschland neue Chancen bieten, mit in diesem Wirtschaftsraum
ansässigen weltbekannten Konzernen als Zulieferer zusammenzuarbeiten. Außerdem könnte Belarus deutschen Unternehmen als Sprungbrett
in die EAWU-Staaten dienen und interessante Möglichkeiten sowohl für
die Industriekooperation dort (industrielles Outsourcing, Subcontracting, Lizenzvergabe, F&E u.a.) als auch für die nachfolgende Warenausfuhr nach Deutschland und in die EU oder in weitere Länder anbieten.
Neue positive und konstruktive Impulse kann die bilaterale Wirtschaftszusammenarbeit angesichts der Aufhebung der EU-Sanktionen gegen
Belarus Anfang des Jahres 2016 erhalten.
Nähere Informationen zum Programmablauf und den Teilnahmebedingungen finden Sie hier. Anmeldeschluss ist der 19. August 2016.
Leistungspräsentation Industrie 4.0 „Smart Factory – Smart People“ im Rahmen des BMWiMarkterschließungsprogramms für KMU, 25. 27. Oktober 2016, Mailand
Italien
(AHK) Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
geförderte Leistungspräsentation und die dabei vorgesehene Kooperationsplattform soll kleinen und mittleren Unternehmen aus Deutschland
den Einstieg in den italienischen Markt im Bereich Industrie 4.0 erleichtern. Bestandteil der Reise sind u.a. eine Zielmarktanalyse, eine Präsentationsveranstaltung vor italienischem Fachpublikum und Multiplikatoren mit Kooperationsplattform sowie Referenzbesuche.
Anmeldeschluss für die deutschen Unternehmen ist der 5. August 2016.
Nähere Informationen zum Programm „Industrie 4.0: Smart Factory –
Smart People“, zu den Teilnahmebedingungen und zur Anmeldung finden Sie unter dem Link hier.
Einladung zur 15. Asien-Pazifik-Konferenz der
Deutschen Wirtschaft
Hongkong
(DIHK) In diesem Jahr findet die weltweit größte Konferenz der Deutschen Wirtschaft im Ausland vom 3. bis 5. November 2016 in Hongkong
statt.
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Wir laden Sie und Ihre Mitgliedsunternehmen ein, die besondere APKAtmosphäre, die diese Veranstaltung in drei Jahrzehnten so erfolgreich
gemacht hat, mitzuerleben. Profitieren Sie von den Diskussionen mit
hochkarätigen Sprechern aus Deutschland und der Asien-Pazifik-Region
über regionale und globale Wirtschaftsthemen. Mit dabei sind Joe
Kaeser (Siemens AG), Dr. Tom Enders (Airbus Group), Terry Gou
(Foxconn Technology Group), Hiroaki Nakanishi (Hitachi Ltd.), Dr. Till
Reuter (KUKA AG), Peter Tyroller (Robert Bosch GmbH) und viele mehr.
Als besonderes Highlight werden in diesem Jahr abwechslungsreiche,
interaktive Formate, angeboten: Arena-Diskussionen, Hot SeatDebatten und Live-Abstimmungen beziehen die Teilnehmer der Konferenz aktiv in das Programm ein.
Sichern Sie sich jetzt Ihr Ticket und erleben Sie die größte Auslandskonferenz der Deutschen Wirtschaft in Hongkong. Alle weiteren Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.
Ansprechpartner:
DIHK Berlin
Bereich Internationale Märkte
Nadine Fund
T. +49 3020308-2316
E. [email protected]
Publikationen
DIHK Brexit Newsletter Juli 2016
Brexit
(DIHK) Nach dem Votum von Großbritannien für den Brexit informiert
der DIHK zukünftig regelmäßig in Form eines monatlichen DIHK BrexitNewsletters über die Entwicklungen und Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU.
Über folgenden Link können Sie sich für den Newsletter anmelden:
http://www.dihk.de/themenfelder/international/europaeischeunion/brexit/newsletter
Bitte teilen Sie uns Ihre geplanten Aktivitäten zum Brexit mit, um einen umfassenden Austausch im IHK-Netzwerk ermöglichen zu können.
Ansprechpartner: Klemens Kober
Leiter des Referats Handelspolitik, EU-Zollfragen, Transatlantische
Beziehungen
DIHK Brüssel
Tel.: +32 (0)2 286-1622
E-Mail: [email protected]