KW 30 Gruenstadt - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

A
mtsblatt
43. Jahrgang (123)
Donnerstag,
den 28. Juli 2016
der Verbandsgemeinde .
GRÜNSTADT-LAND
und der Ortsgemeinden
"ATTENBERGåså"ISSERSHEIMåså"OCKENHEIM7STRåså$IRMSTEINåså%BERTSHEIMåså'EROLSHEIM
å'RO”KARLBACHåså+INDENHEIMåså+IRCHHEIM7STRåså+LEINKARLBACHåså,AUMERSHEIM
-ERTESHEIMåså.EULEININGENåså/BERSßLZEN
/BRIGHEIMåså1UIRNHEIM
Nr. 30/2016
[email protected]
www.gruenstadt-land.de
Besucht unser
bayerisch-pfälzisches Bierfest
mit Gästen und Bier aus der Partnerstadt Neuötting
am 5. und 6. August 2016
auf dem Schlossplatz Dirmstein
Freitags-Programm
17:00 Uhr 18:00 Uhr anschließend 19:00 Uhr 20:00 Uhr Beginn
Einzug des Festwirtes
Eröffnung der Veranstaltung durch Ortsbürgermeister Bernd
Eberle und Verbandsbürgermeister Reinhold Niederhöfer sowie Weingräfin Anna-Lena I. aus Obrigheim - „Ozapft is“!
Grußworte
Großer Bayerischer Heimatabend mit dem Neuöttinger Gebirgstrachten-Erhaltungsverein „Edelweiß“
Dazu spielt auf: Die original bayerische Blaskapelle Wittibreuter Musikanten
Samstags-Programm
17:00 Uhr Platzkonzert der Wittibreuter Musikanten
19:00 Uhr Volkstänze der Trachtengruppe „Edelweiß“ aus Neuötting
20:00 Uhr Unterhaltung und Tanz mit den Wittibreuter Musikanten
Ortsgemeinde und Festwirt laden alle Freunde bayerischer Traditionen
ganz herzlich zum gemeinsamen Feiern ein!
Grünstadt-Land
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Ausgabe 30/2016
Veranstaltungskalender Grünstadt-Land
28.07. - 17.08.2016
DatumUhrzeit
Ort
Veranstaltung
28.07.
18:00 Uhr
Bissersheim
Weingut Wendel, After-Work-Party Open Air mit Mr. Jones,
Bachgasse 1
28.07. - 01.08.
Neuleiningen Burgweinfest Neuleiningen, Musik- und Weingenuss im oberen
Burghof mit den Weingütern Neuleiningens, ZAMMESINGE bei
Einbruch der Dämmerung 21.00 - 21:30 Uhr, Eintritt frei!
www.burg-weinfest.de
28.07.
14:30 Uhr
Obrigheim
Seniorenclub, Seniorentreff, Bürgerhaus
29.+30.07.
Gerolsheim
MGV, Brunnenfest
31.07.
14:00 Uhr
Dirmstein
Kulturverein St. Michael, Ortsführung „Auf den Spuren des Pfälzer
Landadels“, Gästeführerin Ute Napp, Treffpunkt: Sturmfeder’sches
Schloss, Foyer, Gebühr 5 €
Motorrad-und Technikmuseum Leiningerland, „Beat trifft Technik“ mit
31.07.-15.09. Sa. 14:00 - 17:00 Uhr Quirnheim
So. 11:00 - 17:00 Uhr
Sonderausstellung
01.08.
Gerolsheim
Gemeinde, Rathaus-Senioren
01.08.
14:30 - 17:00 Uhr
Obrigheim
Landfrauen, Landfrauentreff, Bürgerhaus
03.08.
14:00 Uhr
Großkarlbach Seniorennachmittag
05.-06.08.
Dirmstein
Pfälzisch-Bayerisches Bierfest, Schlossplatz
05.-08.08.
Obrigheim
Obrigheimer Kerwe am Rosengarten
05.08.
18:00 Uhr
Bockenheim
Gesangverein, Grillfest bei Familie Zink
06.-07.08.
Kirchheim
Kirchheimer Weinwelt, Hoffest im Weingut Kohl-Spieß,
Kleinkarlbacher Str. 12
06.08.
Ebertsheim
TSV, Raimund-Diemer-Gedächtnis-Turnier, Sportplatz
07.08.
Obrigheim
Bauernmarkt, Hauptstr.
10.08. 19:30 Uhr
Kirchheim
Theatervorstellung der „Eckbach-Krischer“ im Weingut Kolb, öffentl.
Generalprobe
10.08.
Gerolsheim
Prot. Kirche, Seniorennachmittag
10.08.
Obrigheim
ASF-Frauen, Tagesausflug nach Homburg/Saar
11.08.
14:30 Uhr
Obrigheim
Seniorenclub, Seniorentreff, Bürgerhaus
11.08.
19:00 Uhr
Obrigheim
Landfrauen-Kreativ-Treff, Bürgerhaus
11.-14.08.
19:30 Uhr
Kirchheim
Theatervorstellung der „Eckbach-Krischer“ im Weingut Kolb,
14.08.2016, 17.00 Uhr
13.08.
16:00 Uhr
Bockenheim
VdK, Grillfest bei Familie Zink
13.-14.08.
Bissersheim
Fest der offenen Höfe
13.-14.08.
Ebertsheim
NVE Verein für Natur- und Vogelschutz/ Bund, 60-jähriges Jubiläum
14.08.
11:00 Uhr
Kindenheim
Kindenheimer Käskuche-Wanderung, Kindenheimer Weingüter
präsentieren ihre Weine entlang des Wanderweges
16.08.
19:00 Uhr
Großkarlbach FWG, 5. Wingertsheiseltreff „Theater Bagage mit lustigen Szenen wie aus’m rischdische Lewe…“ Spaß und humorvolle Sketche mit
Uwe Hörner, Christine Wiebauer, Wolfgang Weißler und Reni Rohe
Haberfellner, gemütl. Beisammensein mit Köstlichkeiten vom Grill
16.08.
15:00 Uhr
Kirchheim
Kath. Frauengemeinschaft, Monatstreffen
16.08.
Laumersheim Gemeinde, Seniorennachmittag, Bürgerhaus
17.08.
12:00 Uhr
Dirmstein
VdK, Halbtagesausflug nach Speyer, Treffpunkt: Schlossplatz
17.08.
14:00 Uhr
Großkarlbach Seniorennachmittag
17.08.
KindenheimSeniorennachmittag
Haus der Deutschen Weinstraße in Bockenheim
Tel.: 06359/8001-820 • Fax: 06359/8001-812
E-mail: [email protected]
Grünstadt-Land
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Ausgabe 30/2016
Grundschule“ Burgenländchen“
in Kleinkarlbach verabschiedet ihren Schulleiter
Rektor Werner Rohr verlässt nach 15 Jahren die Grundschule Burgenländchen.
Die Schulbehörde Neustadt kam damit dem Wunsch von Werner Rohr nach, ihn im Umfeld seines Wohnortes Landau
einzusetzen. Wie es die Art von Werner Rohr ist und war, gestaltete er auch seine Verabschiedung ohne Pomp und große
Reden. Bezeichnend für diese Haltung war der erste Satz in seiner kurzen Abschiedsrede, in der er sagte, dass er auf die
Begrüßung einzelner Personen verzichte, da alle Menschen gleich viel wert sind.
Mit Unterstützung des Elternbeirates und des Fördervereins wurde auf dem Schulhof ein kleines Fest veranstaltet,
zu dem alle eingeladen waren, die Herrn Rohr in den letzten 15 Jahren seiner Amtszeit begleitet haben. Herr Rohr
beschrieb seine Zeit in Kleinkarlbach als glückliche Zeit, die ihm viel Freude bereitet habe und er bedankte sich bei
allen, die ihn hierbei in guten wie in schwierigen Zeiten unterstützt haben. Mit verschiedenen Redebeiträgen bedankten
sich der Elternbeirat und der Förderverein bei Herrn Rohr für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Wie der Name
Grundschule Burgenländchen schon sagt, bekommen nicht nur die Kinder aus Kleinkarlbach, sondern auch Kinder aus
den „Burggemeinden“ Battenberg und Neuleiningen an der Grundschule Kleinkarlbach ihr
Wissen vermittelt. Von den Ortsbürgermeistern
dieser Gemeinden wurde Herr Rohr mit einem
kleinen Präsent offiziell verabschiedet.
Vom „prominentesten Schulabgänger des heutigen Tages“, Werner Rohr, sprach Bürgermeister Reinhold Niederhöfer, der als Kleinkarlbacher
Bürger eng mit der Grundschule verbunden ist,
die er einst selbst besuchte. In seiner Funktion als
„Schulträger“ würdigte er die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Werner Rohr. Persönlich wünschte er ihm viel Glück und Erfolg bei
der Bewältigung seiner neuen Aufgaben an der
Grundschule Siebeldingen.
Heimsieg für den TuS Dirmstein
Unter erstmaliger Beteiligung eines Vereins aus der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim fand in
Dirmstein das 13. Fußballturnier Leiningerland der „Aktiven-Mannschaften“ statt. Für das Turnier
gemeldet hatten sich 10 Mannschaften, die erfreulicherweise auch alle angetreten sind.
Um die Dauer des Turniers zu begrenzen, wurde erstmals in drei Gruppen gespielt. Die Sieger
der Gruppen A und B sowie der Sieger und der Zweite der Gruppe C qualifizierten sich für das
Halbfinale. Auf diesem Wege erreichten die Teams des TuS Dirmstein und des TuS Sausenheim
das Finale. Das Spiel um Platz drei sollten die Mannschaften aus Großkarlbach und Neuleiningen
bestreiten. Leider sagte der TuS Großkarlbach seine Teilnahme direkt nach dem Halbfinale ab,
was auf breiter Front für Unverständnis und Ärger sorgte. Großkarlbach wurde sodann aus der
Gesamtwertung des Turniers genommen.
Das Endspiel zwischen Dirmstein und Sausenheim
war lange Zeit weitgehend ausgeglichen. Beide Mannschaften haben nur wenige Torchancen zugelassen. Mit
schöner Ballannahme und schneller Drehung brachte
Robert Metzinger zum Ende der ersten Halbzeit den
TuS Dirmstein in Führung. Fortan hatte die A-Klasse
Mannschaft aus Dirmstein die klareren Torchancen, was
Sandro Ferrais zum 2:0 und Nico Tschirschke zum 3:0
nutzten. Mit fünf Treffern stellte der TuS Dirmstein mit
Lucas Oberle auch den erfolgreichsten Torschützen des
Turniers.
Die Siegerehrung wurde vom Beigeordneten der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Jörg Jokisch, und
dem Bürgermeister der Stadt Grünstadt, Klaus Wagner,
vorgenommen.
Herr Jokisch bedankte sich bei den Verantwortlichen
des TuS Dirmstein für die Ausrichtung des Turniers und
lud alle Vereine im nächsten Jahr zum 14. Fußballturnier TuS Dirmstein mit Beigeordneten Jörg Jokisch und Bürgermeister
des Leiningerlandes nach Obrigheim ein.
Klaus Wagner
Grünstadt-Land
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Verbandsgemeinde
Grünstadt-Land
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Gefunden wurde:
In Bockenheim (Friedhof Süd) Grabstätte Kiefer
eine Brille sowie ein Schlüsselbund
In Kleinkarlbach
ein Zebrafink
In Obrigheim (OT Albsheim)
ein Fahrrad
Bei Fragen wenden Sie sich an unseren Bürgerservice GrünstadtLand, Tel. 06359/8001-160
Kinderbetten, Kinderwagen und Weiteres
dringend gesucht
Das Sozialamt der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land sucht
funktionierende Waschmaschinen. Des Weiteren suchen wir
verkehrssichere Fahrräder und Kinderräder sowie Kinderbetten
(0,70m x 1,40m) und Kinderwagen.
Infos unter Telefon 06359 8001141 (Herr Waßner).
Veröffentlichung von Altersjubiläen
Aufgrund mehrfacher Nachfragen von Meldebehörden hat sich das
Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit dem Landesdatenschutzbeauftragten dahingehend verständigt, dass nun wieder Veröffentlichungen im Amtsblatt erfolgen dürfen, wenn auf die
Veröffentlichung von Anschriften verzichtet wird. Aus diesem Grund
werden wir die Altersjubiläen ab dem 01.08.2015 wieder regelmäßig
unter den einzelnen Ortsgemeinden bekanntgeben.
Altersjubiläen im Sinne des seit dem 01.11.2015 gültigen Bundesmeldegesetzes sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere
Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Dies ist bei der Veröffentlichung der Daten zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang weisen wir in nachfolgendem Artikel
nochmals auf die Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Auskunftserteilung aus dem Melderecht hin.
Widerspruchsmöglichkeiten gegen Auskunftserteilungen aus dem Melderegister
Die Verbandsgemeindeverwaltung als Meldebehörde weist darauf
hin, dass nachdem rheinland-pfälzischen Meldegesetz Anträge
auf Einrichtung von Auskunftssperren (Verbot der Weitergabe von
Daten) für folgende Fallgestaltungen gestellt werden können:
1. Für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, antragsberechtigt sind Familienmitglieder
(Ehegatten und Kinder), die keiner oder nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören wie der Meldepflichtige.
2. Für jede Melderegisterauskunft, wenn hierdurch den Betroffenen
oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit,
persönliche Freiheit oder schutzwürdige Belange erwachsen
kann. Diese Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten
auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres; sie kann auf
Antrag oder von Amts wegen verlängert werden.
3. Für die Bekanntmachung von Alters- oder Ehejubiläen. Das
Widerspruchsrecht kann innerhalb von 2 Monaten vor dem Jubiläum nicht mehr ausgeübt werden.
4. Für die Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage.
5. Weitergaben von Meldedaten an Parteien, Wählergruppen
und andere Träger von Wahlvorschlägen.
Ausgabe 30/2016
6. Internetauskunft
7. Gegen die Weitergabe von Meldedaten für Werbezwecke
8. Weitergabe meiner Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial
über Tätigkeiten in den Streitkräften.
Weitere Informationen über die genannten Auskunftssperren erteilt
Ihnen die
Verbandsgemeindeverwaltung
- Bürgerservice Tel. 06359 8001-160
Vorbereitungslehrgang für
die Fischerprüfung gem.
Landesfischereiordnung § 5 Abs. 4
Der Landesfischereiverband Pfalz bietet einen Vorbereitungslehrgang für die staatliche Fischerprüfung ab dem 31.08.2016 an.
Kursbeginn und Anmeldung:
Mittwoch, den 31.08.2016, um 18.00 Uhr im Bürgerhaus in 67728
Münchweiler, Im Bahnpfad 1, Kleines Sitzungszimmer.
Alle weiteren Termine sind voraussichtlich wochentags (Montag,
Donnerstag und Freitag) zwischen 18.00 und 21.00 Uhr.
Jeder Teilnehmer der mindestens 35 Unterrichtstunden besucht hat,
erreicht die Prüfungszulassung. Minderjährige Teilnehmer müssen
zum Kursbeginn das 13. Lebensjahr vollendet haben und bedürfen
der Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Der Kurs kommt ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen zustande
(Vorgabe vom Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz).
Tel. Mobil 01726828741 oder per Mail: [email protected]
Stiftung „Willkommen in Deutschland“
Die Stiftung „Willkommen in Deutschland“ möchte in ihrem Begegnungsraum, dem „VISàVIS“ in Grünstadt, Jakobstr. 50, einen
Nähkurs für Flüchtlingsfrauen anbieten. Dafür werden vor allem
Nähmaschinen, aber auch Schneiderscheren, Garne, Stoffe, etc.
benötigt. Auch Geldspenden für die Anschaffung von Nähmaschinen sind willkommen.
Spendenkonto der Stiftung: DE23546512400005414248, Sparkasse Rhein-Haardt - Verwendungszweck: Nähen
Sachspenden können montags zwischen 10.00 - 12.00 Uhr im
VISàVIS abgegeben werden oder nach Vereinbarung.
Kontakt: KulturWerkstatt Tel. 06359-87766
Stellenausschreibung
Für die Kindertagesstätte des Kindergartenzweckverbandes Laumersheim - Großkarlbach in Laumersheim suchen wir ab
September 2016 eine
Hauswirtschaftskraft
Zu den Aufgaben gehören:
- Annahme des gelieferten Essens
- Bereitstellen und Richten des Geschirrs
- Abwasch mit Hilfe einer Gewerbespülmaschine
Wir bieten Ihnen:
- eine Teilzeitbeschäftigung mit 11 Wochenstunden, zunächst befristet auf 1 Jahr
- Bezahlung nach Tarifvertrag, Entgeltgruppe 1 TVöD (die
Beschäftigung ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig)
Wir erwarten:
- eine interessierte freundliche Person
- professionelle und zuverlässige Verstärkung unseres Teams
- Belastbarkeit und Flexibilität
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis
10.08.2016 an die
Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
Eine Benachrichtigung über den Eingang Ihrer Bewerbung
sowie die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erfolgt
nicht.
Weitere Auskünfte erteilt die Kita-Leitung, Frau Heiser, Tel.
06238 3557 oder die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Tel.
06359 8001-442 (Personalabteilung).
Grünstadt-Land
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Ausgabe 30/2016
Wichtiges auf einen Blick
Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land mit Außenstelle
DÜW Kfz-Zulassung - Industriestr. 11, 67269 Grünstadt
Verbandsgemeindeverwaltung
Tel. 06359 8001-0........................................... Fax 06359 8001-811
E-Mail:....................................................... [email protected]
Internet..................................................... www.gruenstadt-land.de
Öffnungszeiten
Montag-Freitag......................................................08:30 - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch.................................13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag............................................................13:30 - 18:00 Uhr
Das Bürgerbüro und das Standesamt sind montags - donnerstags durchgehend geöffnet.
Kreisverwaltung Zulassungsstelle
im Rathaus der Verbandsgemeinde
Tel. 06359 8001-173.........................................Fax 06359 8001-179
Öffnungszeiten
Montag.................................... 07:30 - 12:30 und 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag, Mittwoch...............................................07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag....................... 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag...................................................................07:30 - 11:30 Uhr
Annahmeschluss jeweils 1⁄2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten
Bürgermeister/Beigeordnete
- Bürgermeister Reinhold Niederhöfer
- Erster Beigeordneter Jürgen Schraut (Sprechstunde montags 9
bis 12 Uhr, Tel. 06359 8001-306)
- Beigeordneter Jörg Jokisch
Terminvereinbarung im Sekretariat:
Frau Neufeld..................................................... Tel. 06359 8001-541
Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde
Pascal Stockè................................................... Tel. 06359 8001-241
Mail:........................................... [email protected]
Schiedsmann der Verbandsgemeinde
Horst Kern............................................................... Tel. 06359 4237
Migrations- und Integrationsbeauftragter der Verbandsgemeinde
Karlheinz Christ................................................... Tel. 0162 2948115
E-Mail:............................ [email protected]
Rufbereitschaft außerhalb der üblichen
Dienststunden
Wasserversorgung
Verbandsgemeindewerke.................................... Tel. 06359 919786
Abwasserbeseitigung
Verbandsgemeindewerke.................................... Tel. 06359 919787
Stromversorgung
Pfalzwerke Netz AG.......................................... Tel. 0800 7977777
Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Ebertsheim-Rodenbach,
Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim
Stadtwerke Frankenthal................................... Tel. 06233 602444
Dirmstein, Gerolsheim
Stadtwerke Grünstadt................................................06359 85563
Neuleiningen
KEEP..................................................................Tel. 06351 407-107
außerhalb der regulären Arbeitszeit................ Tel. 0800 7759000
Obrigheim
Erdgasversorgung
Pfalzwerke Netz AG
Tel. 0800 1003448
Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Dirmstein, EbertsheimRodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim,
Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim
Stadtwerke Grünstadt......................................... Tel. 06359 85563
Neuleiningen, Obrigheim
Ruftaxi
Tel.............................................. 06233 879930 oder 0173 6570999
Dirmstein, Gerolsheim
Polizeiinspektion Grünstadt
Tel. 06359 93120
Die Polizei wird tätig, soweit die Abwehr einer Gefahr durch eine
andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.
Notfallrufe
Polizei/Notruf........................................................................ 110
Feuerwehr............................................................................. 112
Notarzt / Krankenwagen........................................ 06359 19222
Kreiskrankenhaus Grünstadt................................... 06359 8090
Vergiftungsfälle.................................06131 232466 oder 19240
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale am Kreiskrankenhaus
Grünstadt, Westring 55
.............................................................. 116117 (ohne Vorwahl)
Montag 19.00 Uhr bis Dienstag 07.00 Uhr
Dienstag 19.00 Uhr bis Mittwoch 07.00 Uhr
Mittwoch 14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr
Donnerstag 19 Uhr bis Freitag 07.00 Uhr
Freitag 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr
an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertags 18:00 Uhr bis zum
Folgetag 07:00 Uhr
Zahnärztlicher Notdienst
..........................................................................Tel. 06359 1231
www.zahnnotfall-pfalz.de
Augenärztlicher Notdienst
..........................................................................Tel. 06232 1330
Tierärztlicher Notdienst
....................................................................Tel. 0152 03740813
Apothekendienst
Samstag, 30.07., 12:00 Uhr bis Sonntag, 31.07., 8:30 Uhr
Markt-Apotheke, Am Marktplatz 12, Göllheim
Sonntag, 31.07., 8:30 Uhr bis Montag, 01.08., 8:30 Uhr
Apotheke zum Königskreuz, Hauptstr. 11, Göllheim
Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Herausgeber:
Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Druck + Verlag:
Verlag + Druck Linus Wittich KG
Adresse:
54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier)
Telefon:
0 65 02 - 91 47-0 oder -240
Fax:
0 65 02 - 91 47-250
Internet:www.wittich.de
E-Mail:
Postanschrift:
Ansprechpartnerin
für Anzeigen:
Telefon und Fax:
[email protected]
Postfach 11 54, 54343 Föhren
Angelika Heintzmann
Tel. 0 63 22 / 98 98 03, Fax 0 63 22 / 98 98 04
E-Mail:
[email protected]
Adresse:
Schillerstraße 101, 67098 Bad Dürkheim
Verantwortlich:
amtlicher Teil:
Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister
Nachrichten und
Hinweise:
Dietmar Kaupp, Verlagsleitung
Anzeigenteil:
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
Erscheinungsweise:wöchentlich donnerstags, Einzelstücke zu beziehen bei:
Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land,
67269 Grünstadt
Reklamation
Zustellung bitte an: Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716
E-Mail: [email protected]
Beiträge, die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sind und die
Vereinsmitteilungen stellen nicht immer die Meinung des Herausgebers dar.
Bei unverlangt eingesandten Manuskripten behält sich die Redaktion Kürzungen
vor. Textbeiträge sowie angeforderte Bildveröffentlichungen bitten wir per E-Mail
an: [email protected]
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich
gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion
wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer
Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen
den Verlag.
Grünstadt-Land
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Ausgabe 30/2016
Stellenausschreibung
Für die Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Obrigheim
suchen wir zum 01.10.2016 eine/einen
staatlich anerkannte/r Erzieher/in
oder eine Fachkraft mit vergleichbarem Berufsabschluss.
Wir bieten Ihnen:
- eine Teilzeitbeschäftigung von 19,5 Wochenstunden
- Bezahlung nach TVöD
- einen befristeten Vertrag zunächst bis 30.09.2017. Eine
unbefristete Weiterbeschäftigung wird angestrebt.
Wir erwarten:
- eine interessierte freundliche Person
- professionelle und zuverlässige Verstärkung unseres Teams
- Belastbarkeit und Flexibilität
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen senden Sie bis
21.08.2016 an die
Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land
Industriestraße 11, 67269 Grünstadt
Weitere Auskünfte erteilt die Kita-Leitung, Frau Wippel, Tel.
06359/205028 oder die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land,
Tel. 06359/8001-440.
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeinde Eisenberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine(n) Sozialpädagogin/Sozialpädagogen oder
eine (n)Sozialarbeiter/in mit staatlicher Anerkennung
im Aufgabenbereich Sozialarbeit in den Grundschulen und den
Kindergärten.
Die Stelle soll als Vollzeitstelle besetzt werden.
Gesucht wird ein(e) qualifizierte(r) und verantwortungsbewusste(r)
Mitarbeiter(in) mit guten Fachkenntnissen, kommunikativer
Kompetenz, Diagnosefähigkeit, Teamfähigkeit und selbständiger Arbeitsweise. Kenntnisse von Entwicklungs- und Lernpsychologie, Mediation sowie die rechtlichen Grundlagen der
sozialen Arbeit sollten vorhanden sein. Die Sozialarbeit soll an
den Grundschulen der Verbandsgemeinde Eisenberg und an
den Kindergärten der Stadt Eisenberg durchgeführt werden.
Wir bieten eine dem Aufgabengebiet entsprechende Vergütung
nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie
die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, bewerben Sie sich bitte
mit den üblichen Unterlagen bis zum 5. August 2016 unter folgender Adresse:
Verbandsgemeinde Eisenberg
Personalamt, Hauptstraße 86
67304 Eisenberg
Stellenausschreibung
Die Kindertagesstätte Ortswiesen der Verbandsgemeinde
Eisenberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n)
Erzieher(in)
Es handelt sich um eine Stelle als interkulturelle Fachkraft mit
19,5 Stunden pro Woche befristet bis zum Ende des Kindergartenjahres 2016/2017. Zusätzliche 10,5 Stunden pro Woche werden unbefristet als Erzieher(in) besetzt. Die Arbeitszeit beträgt
somit insgesamt 30 Stunden pro Woche.
Wir sind eine kommunale Kindertagesstätte, und bieten Platz
für 80 Kinder von einem bis zu fünf Jahren.
Wir suchen freundliche, liebevolle und fachlich kompetente
Erzieherinnen oder Erzieher. Wir arbeiten teiloffen, außer im U
3 Bereich. Unser Team freut sich auf eine(n) neue(n), flexible(n)
Kollegin oder Kollegen, (der) die bereit ist, mit uns im Team zu
arbeiten. Menschen, mit kreativen Ideen, die die Arbeit mit den
Kindern bereichern sind uns herzlich willkommen.
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für Erzieher/innen
(TVSuE). Nähere Auskünfte erhalten Sie von der Leiterin, Frau
Scheufling, unter der Rufnummer 06351/45036; oder vom Personalamt, Frau Frey 06351/407-310.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen
bis zum 05.08.2016 an die
Verbandsgemeinde Eisenberg
Personalabteilung, Postfach 12 40
67299 Eisenberg (Pfalz)
Sprechtag
des Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland Pfalz
und Beauftragter für die Landespolizei,
Dieter Burgard, in der Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Die nächste Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Bad Dürkheim ihre Anliegen und Probleme mit Dieter Burgard
persönlich zu besprechen, besteht am Dienstag, den 23. August
2016, in der Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Anmeldungen nimmt
das Büro des Bürgerbeauftragten, Telefon 06131/ 2 89 99 99, (Frau
Jaudes)bis zum 15. August 2016 entgegen.
Der Bürgerbeauftragte hat seinen Sitz beim Landtag und arbeitet eng mit dem Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz
zusammen. Seine Aufgabe ist es u. a., bei Problemen mit einer Verwaltung nach Lösungen zu suchen. Unabhängig setzt er sich für
eine schnelle Klärung ein und versucht im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Annäherung der Positionen zu erreichen.
Der Beauftragte für die Landespolizei ist Ansprechpartner bei Bürgerbeschwerden oder Anregungen zur Polizei des Landes. Ebenso
können Polizeibeamte sich mit Eingaben im Zusammenhang mit der
Ausübung ihrer Tätigkeit direkt und ohne Einhaltung des Dienstwegs an ihn wenden.
Schriftliche Eingaben/Beschwerden können per Brief, per Telefax,
per E-Mail oder über die Internetseite und telefonisch an Dieter Burgard, 55116 Mainz, Kaiserstr. 32, Telefon: 06131/ 2 89 99-0, Fax:
06131 / 2 89 99 89, E-Mail: [email protected]
eingereicht werden. Die aktuellen Termine von weiteren Sprechtagen finden Interessierte im Videotext, Tafel 725, im SWR Fernsehen. Informationen über die Arbeit des Bürgerbeauftragten sowie
das Online-Formular sind im Internet unter: www.derbuergerbeauftragte.rlp.de abrufbar.
Nichtamtlicher Teil
Seniorenbeirat Grünstadt-Land
Als letzten offiziellen Termin haben wir unser traditionelles Grillfest auf dem Grünstadter Stadtpark am
Freitag, 15. Juli 2016, hinter uns gebracht. Allen Gästen für ihren Besuch und vor allem denen, die zum
Gelingen beigetragen haben, nochmals ein herzliches
Dankeschön!
Wir machen jetzt Ferien und sehen uns hoffentlich bei
guter Gesundheit Ende August und dann im September wieder.
Dazu die Termine:
Geschäftsführender Vorstand:
Dienstag, 30. August, 14:30 Uhr
Erweiterter Vorstand:
Dienstag, 6. September, 14:30 Uhr
Geschäftsführender Vorstand:
Dienstag, 27. September, 14:30 Uhr
Noch eine Vorabinformation:
Am Mittwoch, 14. September 2016, haben wir noch eine zweite Halbltagesfahrt geplant, und zwar nach Mannheim in den Luisenpark.
Nähere Informationen und eventuelle Anmeldungen dazu bei: Friedel Zelt, Telefon: 06238-2744.
Battenberg (Pfalz)
www.battenberg-weinstrasse.de
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Geburtstage im August
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsgemeinde und
alles Gute im neuen Lebensjahr.
Grünstadt-Land
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Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Battenberg
Sonntag, 31.07.2016
09.00 Uhr
Gottesdienst (prot. Kirche Kleinkarlbach)
10.00 Uhr
Gottesdienst (prot. Kirche Kirchheim)
In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrerin Francesca Mailänder
unter Tel. 0171-9551358.
Bissersheim
www.bissersheim.de
Ausgabe 30/2016
VdK Ortsverband
Grillfest
Der VdK lädt alle Mitglieder zum Grillfest am Samstag, dem
13.08.2016 ab 16.00 Uhr im Anwesen Zink. Weinstr. 76, ein.
Nichtmitglieder, Angehörige und Freunde sind herzlich willkommen.
Unkostenbeitrag für Mitglieder 5,00 € pro Person; Nichtmitglieder
8.00 € pro Person.
Anmeldungen bitte bis Freitag, 05.08.2016. bei Roswitha Brenner,
Tel. 06359-4818 oder Weingut Heiser, Tel. 06359-4891‘
Verein für Natur- und Vogelschutz
Bockenheim-Kindenheim e.V.
- Noch freie Plätze für Tagesausflug am 20.08.2016
- Stammtisch am 02.08.2016
Näheres hierzu sh. unter Kindenheim
Prot. Kirchengemeinde Bockenheim
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Geburtstage im August
03.08.
Giehl Christa, 75 Jahre
17.08.
Pfannebecker Kurt, 80 Jahre
25.08.
Ort Wolfgang, 75 Jahre
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsgemeinde
und alles Gute im neuen Lebensjahr!
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Bissersheim
Samstag, 30.07.2016
14:00 Uhr
Kirchliche Trauung von Daniel Wild und Kristina Wild
geb. Zitt, aus Frankenthal (Pfr. Schellhaas-Eberle)
Sonntag, 31.07.2016
09.00 Uhr
Gottesdienst (prot. Kirche Kleinkarlbach)
10.00 Uhr
Gottesdienst (prot. Kirche Kirchheim)
In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrerin Francesca Mailänder
unter Tel. 0171-9551358.
Bockenheim
a. d. Weinstraße
Sonntag, den 31. Juli
10.00 Uhr
Gottesdienst in der Martinskirche
Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus
Donnerstag, 28.07.2016
18.30 Uhr
in Mertesheim: Amt
18.30 Uhr
in Dirmstein: Heilige Messe
Freitag, 29.07.2016
09.00 Uhr
in Sausenheim: Heilige Messe
18.30 Uhr
in Grünstadt: Amt
18.30 Uhr
in Laumersheim: Wort-Gottes-Feier, Turmkapelle
Samstag, 30.07.2016
18.00 Uhr
in Dirmstein: Vorabendmesse
Sonntag, 31.07.2016
09.00 Uhr
in Bockenheim: Amt für die Pfarrgemeinde
10.30 Uhr
in Grünstadt: Amt
Dienstag, 02.08.2016
18.30 Uhr
in Neuleiningen: Amt
18.30 Uhr
in Rodenbach: Heilige Messe
Mittwoch, 03.08.2016
19.00 Uhr
in Grünstadt: „1⁄2 Stunde mit Gott“ - Andacht
19.30 Uhr
in Großkarlbach: Wort-des-Lebens-Kreis, Pfarrhaus
Lauergasse
Dirmstein
www.dirmstein.de
www.bockenheim.de
Amtlicher Teil
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Geburtstage im August
05.08.
Griebel Edeltraud 75 Jahre
22.08.
Lauer Rosemarie 70 Jahre
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsgemeinde
und alles Gute im neuen Lebensjahr!
Nichtamtlicher Teil
Kultur und Verkehrsverein
Vorstandssitzung
Der Kultur und Verkehrsverein lädt zur 7. öffentlichen Vorstandssitzung am Dienstag, den 9. August um 20.00 Uhr in den Sonnenhof
Schäfer ein.
Themen:
• Herbstfest Wingert
• Grenzwanderung/Gemeinschaftsausschank 19. August
• Verkaufsoffener Sonntag Dezember 2017
• Landpartie 2017
• Musikshow 25.3.2017
• Vereins-Homepage
• Sonstiges
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“
der Ortsgemeinde Dirmstein; Rechtskraft
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dirmstein hat in seiner Sitzung
am 29.06.2016 den Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“ als Satzung
gem. § 10 BauGB beschlossen und den Inhalt der Begründung
gebilligt.
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt
(§ 13 a BauGB), war ein Genehmigungs-/Anzeigeverfahren nicht
erforderlich. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung
anzupassen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“ in Kraft.
Der Bebauungsplan sowie seine Begründung wird bei der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt,
während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft
erteilt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Planskizze erkennbar.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Sätze 1 u. 2 und Abs. 4 BauGB
über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder
deren Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den
§§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und
das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemä-
Grünstadt-Land
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Ausgabe 30/2016
ßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen,
dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei
Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis
42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die
Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Weiterhin wird auf die §§ 214 und 215 BauGB hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter
Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend
gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach §
214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.
Des Weiteren wird auf die Vorschriften über die Frist über die Geltendmachung einer Verletzung der Bestimmungen über die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die
Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) gem.
§ 24 Abs. 6 GemO hingewiesen.
Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Fachbereich 2, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Niederhöfer, Bürgermeister
SONSTIGE MITTEILUNGEN
gehört. Was unter Umständen gefährlich werden kann, sind Stoffe,
die zur Schadstoffsammlung müssen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schadstoffe nur am
Sammeltag direkt am Schadstoffmobil abgegeben werden dürfen!
Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt!
Ich bitte derartige Beobachtungen umgehend zu melden.
Der Bürgermeister informiert
Unwetterschäden auf dem Friedhof
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
durch die Starkniederschläge am letzten Freitag von 80 l/m2 ist es
auf dem Friedhof zu vielen Grababsenkungen gekommen. Ich bitte
Sie, Ihre Familiengräber daraufhin zu kontrollieren und gegebenenfalls Erde aufzufüllen. Ebenfalls bitte ich Sie, Ihre auswärtige Verwandtschaft, falls es notwendig ist, zu informieren.
Wertstoffcontainer an der Bleiche
An dem Containerstandort kommt es in letzter Zeit vermehrt zu illegalen Müllablagerungen, z.B. Restmüll der in die schwarze Tonne
Bayerisch-Pfälzisches Bierfest
Am Freitag, 5. August und Samstag, 6. August 2016 feiern wir
wieder das beliebte Bierfest mit unseren Freunden aus Neuötting
auf unserem Schlossplatz.
Ich wünsche Ihnen und uns allen schönes Bierfestwetter.
Ihr Ortsbürgermeister Bernd Eberle
Grünstadt-Land
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Geburtstage im August
05.08.
Silbach Horst 75 Jahre
16.08.
Kober Ursula 75 Jahre
28.08.
Hübl Elmar 80 Jahre
28.08.
Kober Heinz 80 Jahre
28.08.
Wadlinger Doris 75 Jahre
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsgemeinde
und alles Gute im neuen Lebensjahr!
Nichtamtlicher Teil
Die Teilnehmergebühr beträgt 30,00 €. Diese beinhaltet die Busfahrt,
einen kleinen Imbiss bei Ankunft (Brezel und Kaffee), Mittagessen,
Kaffee und Kuchen oder Schinkenbrot.
Wer mit dem eigenen PKW fährt, zahlt als Teilnehmergebühr 20,00 €.
Wer nicht an der Stadtführung teilnehmen möchte, möge dies bitte
melden.
Ebertsheim
www.ebertsheim.de
Freiwillige Feuerwehr /
Förderverein St. Florian
Die Freiwillige Feuerwehr und der Förderverein St. Florian e.V. laden
ein zur Weinrast am Pavillon von 11:00 - 17:00 Uhr am Sonntag,
den 31.07.2016.
Kulturverein St. Michael
Historische Ortsführung auf den Spuren
des Dirmsteiner Adels
Wussten Sie, dass sich jährlich mehr als 1200 Menschen für die
Dirmsteiner Historie über das Internet informieren? Kennen Sie sich
in der Dirmsteiner Geschichte aus?
Wer darüber mehr erfahren will, sei herzlich eingeladen am Sonntag, den 31. Juli um 14.00 Uhr im Foyer des Sturmfeder’schen
Schlosses an einer Führung teilzunehmen, die durch unsere Historikerin und Gästeführerin Ute Napp durchgeführt wird.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Unkostenbeitrag incl. Wein
und Wappengläschen ist 5,- €.
VdK Ortsverband
Die für das Jahr 2016/17 geplanten Theaterfahrten zum Pfalztheater
Kaiserslautern fanden bis zum Meldeschluss 15.07.2016 nicht das
nötige Interesse. Daher müssen wir diese Veranstaltungen leider
absagen. Wir bitten um Kenntnisnahme.
TC GW Dirmstein
Ergebnis Mixed-Runde 40 +:
GW Dirmstein - TC Erlenbach
Heilmann, Frömel, Schnurr, Norenberg/Frömel
Ausgabe 30/2016
9:5
4. Doppel-Spass-Turnier
mit Bewirtung am 07.08.2016 um 10.00 Uhr
Freunde/Bekannte erwünscht, Meldung an A.Knipp, Tel. 3081, Meldeschluss 29.07.2016
Prot. Kirchengemeinde Dirmstein
Gottesdienst
Sonntag, 31.07.2016
09.00 Uhr
Pfr.in Jutta Fang
Trau-Dich-Café
Sonntag, 31.07.2016
15.00 Uhr
im Prot. Gemeindehaus
Seniorengymnastik
Sommerpause vom 20.07.2016 - 17.08.2016
Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim
Kolpingfamilie
Am Dienstag, den 13. September 2016 findet in Landstuhl der Diözesanseniorentag des Kolpingwerkes DV Speyer statt. Hierzu sind
unsere älteren Mitglieder und deren Paartner herzlich eingeladen.
Der Tag beginnt mit einer Eucharistiefeier und Predigt mit Diözesanpräses Pfarrer Michael Baldauf in der St. Andreas Kirche Landstuhl.
In der Stadthalle gibt es dann ein gemeinsames Mittagessen. Im
Anschluss daran findet ein (leichter) Spaziergang durch die historische Altstadt von St. Andreas bis Hl. Geist, ein Besuch des Sickingen-Museums und der Zehntenscheune statt.
Bei der gemeinsamen Kaffeetafel wird der stv. Diözesanvorsitzende
Harald Reisel nochmals das Triennium in Bild Revue passieren lassen.
Die Kolpingfamilie Dirmstein bittet um verbindliche Anmeldung bis
14. August 2016 bei Egon Schreiber, Tel. 06233/72401 oder Gisela
Schroth, Tel. 06238/2609.
Amtlicher Teil
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bebauungsplan „An der Königswiese,
Änderungsplan IV, Erweiterungsplan I“
der Ortsgemeinde Ebertsheim
Aufstellungsbeschluss; Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat der Ortgemeinde Ebertsheim hat in seiner Sitzung am 22.06.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der
Königswiese, Änderungsplan IV, Erweiterungsplan I“ beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt,
ist für das weitere Verfahren § 13 a BauGB anwendbar.
Im Rahmen des Verfahrens für die Erstellung des Bebauungsplanes „An der Königswiese, Änderungsplan IV, Erweiterungsplan
I“ hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ebertsheim weiterhin
beschlossen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer
öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „An
der Königswiese, Änderungsplan IV, Erweiterungsplan I“ gem. § 3
Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB
durchzuführen ist.
Der Bebauungsplanentwurf „An der Königswiese, Änderungsplan
IV, Erweiterungsplan I“ liegt nun in der Zeit vom 08.08.2016 bis
einschließlich 14.09.2016 im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt,
Zimmer B 106, aus und kann von jedermann eingesehen werden.
Der Bebauungsplanentwurf ist auch unter
www.gruenstadt-land.de
Familie-Wohnen-Umwelt
Bauleitplanung
Veröffentlichungen im Rahmen der Bauleitplanung
Bebauungsplan
Laufende Verfahren
Ebertsheim - An der Königswiese, Änderungsplan IV,
Erweiterungsplan I
einsehbar.
Jedermann kann über den Bebauungsplan „An der Königswiese,
Änderungsplan IV, Erweiterungsplan I“ Auskunft verlangen.
Stellungnahmen können während der Auslegung schriftlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können
- Präklusion.
Weiterhin wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass ein
Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig
ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden,
die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie
die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes unterrichten kann
und die Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, sich innerhalb der o. g.
Frist zur Planung zu äußern.
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB
wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht
nach § 2 a BauGB, von der Angabe der nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
abgesehen wird.
Grünstadt-Land
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Ausgabe 30/2016
Gemäß den Bestimmungen des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB darf ein
Bebauungsplan nur dann im beschleunigten Verfahren aufgestellt
werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19
Abs. 2 der BauNVO oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt
wird von insgesamt weniger als 20.000 m2, wobei die Grundflächen
mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räum-
lichen oder zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mit zu
rechnen sind.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.
Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Niederhöfer, Bürgermeister
SONSTIGE MITTEILUNGEN
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Königswiese,
Änderungsplan IV, Erweiterungsplan I“ wird beschlossen. Der
Geltungsbereich ergibt sich aus der Planzeichnung, welche Bestandteil des Beschlusses ist. Für das weitere Verfahren ist § 13
a BauGB anzuwenden.
2. Der Bebauungsplanentwurf „An der Königswiese, Änderungsplan IV, Erweiterungsplan I“ wird angenommen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, der betroffenen Öffentlichkeit,
den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den anerkannten Landespflegeorganisationen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gem.
§ 13 a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 + 3 BauGB zu geben.
Geburtstage im August
08.08.
Boos Rosalinde 80 Jahre
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsgemeinde
und alles Gute im neuen Lebensjahr!
Bericht über die 11. Sitzung
des Gemeinderates Ebertsheim
am 22.06.2016
Ergänzungswahl für verschiedene Ausschüsse
Unter Verzicht auf geheime Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 GemO
werden die nachfolgenden Ausschüsse neu besetzt:
Haupt- und Finanzausschuss
Frau Sandra Dorau wird stellvertretendes Ausschussmitglied.
(Ordentliches Ausschussmitglied ist Herr Rainer Schäfer).
Umweltausschuss
Frau Sandra Dorau wird stellvertretendes Ausschussmitglied.
(Ordentliches Ausschussmitglied ist Herr Dirk Kullmann).
Sozial- und Kulturausschuss
Herr Helmut Biermann wird ordentliches Ausschussmitglied.
Stellvertretendes Ausschussmitglied wird Herr Pirmin Donauer.
Bebauungsplan „An der Königswiese, Änderungsplan IV, Erweiterungsplan I“; Aufstellungsbeschluss; Planannahme; weiteres
Verfahren
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Ebertsheim
Sonntag, 31.07.2016 - 10. Sonntag n. Trinitatis
09.00 Uhr
Gottesdienst in Kindenheim
10.15 Uhr
Gottesdienst
Bitte wenden Sie sich bis 18. August in dringenden Fällen an Pfarrerin Astrid Waitschies in Colgenstein (Tel.: 57 56).
Kath. Kirchengemeinde Vierzehn Nothelfer
und Kath. Kirchengemeinde St. Barbara
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim
Grünstadt-Land
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Gerolsheim
www.gerolsheim.de
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Geburtstage im August
21.08.
Bauer Helmut 75 Jahre
29.08.
Weyrauch Berthold 80 Jahre
31.08.
Weisbrod Erika 70 Jahre
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsgemeinde
und alles Gute im neuen Lebensjahr!
Nichtamtlicher Teil
TuS Gerolsheim
Stammtisch
Der 1. und 2. Vorsitzende laden am Dienstag, den 2. August um
18:30 Uhr zum Stammtisch in das Nebenzimmer der TuS-Gaststätte
ein. Karl-Heinz Mayer und Karlheinz Haibt stehen hier allen Mitgliedern für aktuelle Fragen zur Verfügung.
Die TuS Ausschusssitzung findet im Anschluss um 19:30 Uhr statt.
Prot. Kirchengemeinde Gerolsheim
Sonntag, 31. Juli 2016
10.00 Uhr
Gottesdienst mit Taufe (Pfr.in Fang)
Kath. Kirche St. Leodegar
Freitag, 29.07.2016
18:30 Uhr
hl. Messe
Sonntag, 31.07.2016
10:30 Uhr
Amt für die verstorbenen Mitglieder des Kirchenchors. Dabei Ehrung von drei Mitgliedern für jeweils
60 Jahre Chorgesang. Verabschiedung unseres
Dirigenten Burkhart Hildebrandt. Musikal. mitgestaltet vom Kirchenchor.
Freitag, 05.08.2016
09:00 Uhr
Amt mit sakramentalem Segen
Großkarlbach
www.grosskarlbach.de
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Geburtstage im August
07.08.
Schmid Franz 70 Jahre
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsgemeinde
und alles Gute im neuen Lebensjahr!
Bericht über die 18. Sitzung des Gemeinderates Großkarlbach (Gemeinsam mit dem
Bau- und Dorfgestaltungsausschuss)
am 13.06.2016
Bebauungsplan „Im Hipperich, Erweiterungsplan I, Änderungsplan
II“; Aufstellungsbeschluss; Planannahme; weiteres Verfahren
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Hipperich, Erweiterungsplan I, Änderungsplan II“ wird gem. § 2 Abs. 1 beschlossen. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist §
13 BauGB anzuwenden.
.Der Bebauungsplanentwurf „Im Hipperich, Erweiterungsplan I, Änderungsplan II“ wird mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:
Ausgabe 30/2016
a) Es wird eine eigene Stellplatzsatzung entworfen (2 Stellplätze
pro Wohneinheit).
b) Das Grundstück mit der Plannummer 375/3 wird aus dem Plan
herausgenommen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Verfahrens für
die Erstellung des Bebauungsplanes die Öffentlichkeit gem. § 13
Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Energetische Sanierung der Kindertagesstätte; Grundsatzentscheidung und weiteres Verfahren
Der vom Kindergartenzweckverband Laumersheim-Großkarlbach
beschlossenen energetischen Sanierung des Gebäudes der Kindertagesstätte zum voraussichtlichen Kostenaufwand von rd. 170.000,00 €
wird zugestimmt. Voraussetzung hierfür ist, dass ein 90 %iger Zuschuss
aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 3.0 gewährt wird und
der Eigenanteil insgesamt bei maximal 17.000,00 € liegt. Der außerplanmäßigen Ausgabe wird ebenfalls zugestimmt. Die Deckung der
außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt voraussichtlich im Rahmen der
Erstellung eines Nachtragshaushaltsplanes.
Energetische Sanierung im Bürgerhaus;Einbau einer BHKWAnlage - Grundsatzentscheidung und weiteres Verfahren
Dem Einbau einer BHKW-Anlage im Bürgerhaus mit einem voraussichtlichen Kostenaufwand von rd. 43.000 € wird zugestimmt.
Voraussetzung hierfür ist, dass ein 90 %iger Zuschuss aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 3.0 gewährt wird. Ein entsprechender Zuschussantrag ist zu stellen.
Der überplanmäßigen Ausgabe wird ebenfalls zugestimmt. Die
Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt voraussichtlich im
Rahmen der Erstellung eines Nachtragshaushaltsplanes.
Anlegung eines Parkplatzes im Bereich des Baugebietes „Weiherwiesen“
Mangels einer geeigneten Zufahrt wird derzeit auf die Errichtung
eines öffentlichen Parkplatzes im Bereich des Baugebietes „In den
Weiherwiesen“ verzichtet. Der Gemeinderat nimmt allerdings zur
Kenntnis, dass grundsätzlich die Anlegung eines öffentlichen Parkplatzes im rückwärtigen Bereich des Baugebietes „Weiherwiesen“
voraussichtlich möglich sein könnte.
Sollte sich eine andere Zufahrtsmöglichkeit bieten, kann die Thematik erneut aufgegriffen werden.
Nichtamtlicher Teil
FWG Großkarlbach
5. Wingertsheiseltreff 2016 am Dienstag,
den 16. August, um 19:00 Uhr
Theater am Wingertsheisl mit der bekannten „Theater Bagage“
mit „Lustigen Szenen - wie aus´m rischdische Lewe...“
Spaß und humorvolle Sketche mit den Schauspielern Uwe Hörner,
Christine Wiebauer, Wolfgang Weißler und Reni Rohe-Haberfellner.
Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein zu einem
gemütlichen und unterhaltsamen Beisammensein mit Köstlichkeiten
vom Grill und guten Tropfen aus der Region. Der Eintritt ist frei!
Prot. Kirchengemeinde Großkarlbach
Sonntag, 31.07.2016
10.00 Uhr
Gottesdienst zum 10. Sonntag nach Trinitatis mit
Taufen Fia Joline Flohn und Klara Marie Gojek,
beide Großkarlbach (Pfr. R.Schellhaas-Eberle)
Weitere Nachrichten unter Obersülzen und Laumersheim.
Kath. Kirchengemeinde St. Jakobus
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim
In eigener Sache
Wenn Sie kein Amtsblatt
bekommen haben ...
Reklamationen wegen Nichtzustellung des Mitteilungsblattes
nimmt der Verlag unter folgenden Nummern entgegen:
06502/9147-335, -336, -713 und -716.
Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:
[email protected]
Grünstadt-Land
- 12 -
Ausgabe 30/2016
Kirchheim
a. d. Weinstraße
Kindenheim
www.kindenheim-info.de
www.kirchheim-weinstrasse.de
Amtlicher Teil
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Zeugen gesucht!
12. Sitzung des Bau- und Friedhofsausschusses Kirchheim
Aus der Veröffentlichung der Polizei:
Den Verursacher einer langen Ölspur, die sich am Mittwochabend,
21.07.16, durch Kindenheim und Bockenheim zog, sucht die Polizei
Grünstadt.
Die Spur zog sich in Kindenheim von der Raiffeisenstraße, Am Kinderbach, Neugasse, Bergstraße und Hauptstraße. Die vorhanden Öllachen musste eine Spezialfirma beseitigen. Die Spur führte weiter nach
Bockenheim und verlor sich auf einem Feldweg, der sich etwa 300
Meter hinter dem Friedhof Bockenheim an der B 271 in Richtung Grünstadt befindet. Laut Polizei könnte das Fahrzeug von dort abgeschleppt
worden sein. Weil im ganzen Ort Öl ausgelaufen ist, könnte das Fahrzeug einem Zulieferer oder Zusteller gehören, vermutet die Polizei. Sie
sucht dringend Zeugen, die Angaben zu dem Fahrzeug machen können, welches das Öl verloren hat, Telefon 06359/9312-0.
Albrecht Wiegner, Ortsbürgermeister
Sprechstunde im Rathaus in der Ferienzeit
Die nächste Sprechstunde im Rathaus findet am Dienstag den
30.08.2016 um 18:30 Uhr statt.
Kontakte in dringenden Fällen in dieser Zeit:
Ortsbürgermeister Albrecht Wiegner Tel. 40357
Erster Beigeordneter Ralf Stahlheber, Tel. 4090266
oder über die Verwaltung der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land,
Tel. 06359 8001-0
Geburtstage im August
01.08.
Tremmel Gisela 75 Jahre
02.08.
Strehlke Brigitte 70 Jahre
21.08.
Wallot Emma 85 Jahre
24.08.
Klein Kurt 85 Jahre
27.08.
Theobald Gudrun, 75 Jahre
28.08.
Wallot Adolf 85 Jahre
31.08.
Fries Reinhold 70 Jahre
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsgemeinde
und alles Gute im neuen Lebensjahr!
Nichtamtlicher Teil
Verein für Natur- und Vogelschutz
Bockenheim-Kindenheim e.V.
Es gibt noch freie Plätze für den Tagesausflug
Am Samstag, den 20.08.2016 veranstaltet unser Verein einen
Tagesausflug. Unsere Fahrziele sind Bad Sobernheim (Pfälzisches
Dorf) und das Besucherbergwerk Schmittenstollen zwischen Niederhausen/Nahe und Feilbingert. Der Abschluss findet im Bonnheimer Hof in Hackenheim statt.
Abfahrt in Kindenheim 08:45 Uhr an der Bushaltestelle Mitte
Abfahrt in Bockenheim um 08:55 Uhr an der Schulturnhalle.
Der Fahrpreis und Eintritt bei voller Personenzahl 25,00 €.
Interessenten können sich bei Herrn Volker Ullmer, Am Kinderbach
28, 67271 Kindenheim unter Tel. 06359-4669 melden.
Stammtisch
Der nächste Stammtisch findet am Dienstag, den 02.08.2016 um
19:30 Uhr in unserem Vereinskeller, Hauptstr. 115 in Bockenheim statt.
Mitglieder und Freunde des Vereins sind herzlich willkommen.
Prot. Kirchengemeinde Kindenheim
Sonntag, 31.07.2016 - 10. Sonntag n. Trinitatis
09.00 Uhr
Gottesdienst
10.15 Uhr
Gottesdienst in Ebertsheim
Bitte wenden Sie sich bis 18. August in dringenden Fällen an Pfarrerin Astrid Waitschies in Colgenstein (Tel.: 57 56).
Dienstag, 02.08.2016, 19:30 Uhr
Gemeindezentrum „Friederich-Diffiné“, Kirchheim
Tagesordnung
öffentliche Sitzung
1. Bauvoranfrage Errichtung von Doppelhäusern und Gebäude mit 6 WE, Weinstraße Nord, Kirchheim a. d. W., Plan-Nr.
0-115/3 Gmk. Kirchheim
2. Erweiterung der Kindertagesstätte
3. Neuer Anstrich Diffiné-Haus
4. Bremsschwellen im Rieslingweg
5. Anfragen und Mitteilungen
nichtöffentliche Sitzung
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Sitzungstag
Sitzungsort
Bebauungsplan „Rosengartenweg,
Erweiterungsplan II“ der Ortsgemeinde
Kirchheim;
Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen des Verfahrens für die Erstellung des Bebauungsplanes „Rosengartenweg, Erweiterungsplan II“ hat der Gemeinderat
der Ortsgemeinde Kirchheim beschlossen, dass die Öffentlichkeit
erneut gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen ist.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kirchheim hat gem. § 4 a Abs.
3 BauGB beschlossen, die Dauer der Auslegung und die Frist zur
Stellungnahme zu verkürzen.
Der Bebauungsplanentwurf „Rosengartenweg, Erweiterungsplan II“
liegt nun in der Zeit vom 05.08.2016 bis einschließlich 22.08.2016
im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land,
Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer B 106, aus und kann
von jedermann eingesehen werden.
Der Bebauungsplanentwurf ist auch unter
www.gruenstadt-land.de,
Familie-Wohnen-Umwelt
Bauleitplanung
Veröffentlichungen im Rahmen der Bauleitplanung
Bebauungsplan
laufende Verfahren
Kirchheim - Rosengartenweg, Erweiterungsplan II
einsehbar.
Jedermann kann über den Bebauungsplan „Rosengartenweg,
Erweiterungsplan II“ Auskunft verlangen.
Stellungnahmen können während der Auslegung schriftlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können
- Präklusion, § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 6 BauGB.
Weiterhin wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 6 BauGB
darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde
Kirchheim bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten/
ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Gegenüber der bisherigen Planung wurden die textlichen Festsetzungen wie folgt geändert:
- D.10 Externe Kompensationsmaßnahmen
Die Durchführung des Ausgleichs im Sinne des § 1a Abs. 3
Satz 4 BauGB wird Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB.
Grünstadt-Land
- 13 -
Von der VG gem. §§ 1a Abs. 3 BauGB bereit gestellte Flurstücke,
die für den externen Ausgleich herangezogen und gemäß städtebaulichen Vertrag mit der UNB zur Sicherstellung der vollständigen
Kompensation aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen,
extensiviert und dauerhaft als Biotopfläche erhalten werden, sind in
Anlage 2 „Externe Ausgleichsflächen“ dargestellt.
Die Änderungen sind in den textlichen Festsetzungen farblich
(Roteintragung) gekennzeichnet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus den nachstehenden Skizzen ersichtlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen bzw. umweltbezogener Stellungnahmen sind verfügbar:
Informationen zu den Schutzgütern:
Mensch, Pflanzen, Arten und Biotope, Tiere, Geologie und Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter.
Im Einzelnen liegen vor:
1.Gutachten
- Bodengutachten (geotechnischer Bericht zum Projekt Neubau
Halle IXOCON, Rosengartenweg, Grünstadt, vom Institut für
Geotechnik Dr. Zirfas GmbH & Co. KG, Limburg) vom 22.01.2016
- Schalltechnische Untersuchung vom Ingenieurbüro Koehler &
Leutwein, Karlsruhe, vom 25.01.2016
- Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan, MVV Regioplan GmbH, Mannheim, vom 12.04.2014 (Schutzgüter Mensch,
Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild
und Erholung, Kultur und sonstige Sachgüter)
B. Schreiben, Expertisen, Stellungnahmen
Stellungnahmen zu umweltrelevanten Aspekten aus der 1. Öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie Stellungnahmen der
ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
- Schreiben der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Untere Wasser- und Abfallbehörde, vom 29.01.2016 (Berücksichtigung der
Stellungnahme der SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft,
Abfallwirtschaft und Bodenschutz)
-Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Schreiben vom
03.02.2016 (keine Einwände oder Anregungen)
- Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie,
Schreiben vom 01.02.2016 (Bodendenkmäler; archäologische
Funde)
- Landes-Aktions-Gemeinschaft Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
e. V., Schreiben vom 08.02.2016 (keine Einwände oder Anregungen)
-Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Schreiben vom
09.02.2016 (Ausschluss anderer erheblich belästigender Industrie-/Gewerbebetriebe; Verkehrsgutachten; Einhaltung Grenzabstände nach dem Nachbarrecht für Anpflanzungen; Kompensationsmaßnahmen)
- BUND, Scheiben vom 13.02.2016 (Zerstörung Bodenschatz
Acker; Kompensationsmaßnahmen)
- Landesbetrieb Mobilität Speyer, Schreiben vom 09.02.2016
(Oberflächenwasser; Rauch, Staub und Blendung der Verkehrsteilnehmer; Kompensationsmaßnahmen)
- Verbandsgemeindewerke, Schreiben vom 17.02.2016 (Ver- und
Entsorgung)
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Schreiben vom 16.02.2016 (Ermittlung der Geräuschimmissionen im Sinne der TA-Lärm)
- Policchia Bad Dürkheim, Schreiben vom 19.02.2016 (Verlust der
Ackerfläche; Feldhase; Feldlerche; Kompensationsmaßnahmen)
- Stadt Grünstadt, Schreiben vom 17.02.2016 (Eingrünung)
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Schreiben vom
23.02.2016 (Niederschlagswasser; Wasserschutzgebiet/Überschwemmungsgebiet; bodenschutzrelevante Flächen)
- NABU Eisenberg/Leiningerland, Schreiben vom 23.02.2016 (wertvolle Ackerflächen; Bodenverdichtung und Verlust von Vegetationsflächen; Kompensationsmaßnahmen; Entwässerungskonzept)
- Landesamt für Geologie und Bergbau, Schreiben vom
19.02.2016 (Bergbau und Altbergbau; Boden und Baugrund; mineralische Rohstoffe; Radonprognose)
- Landesverband Rheinland-Pfalz des Deutschen Wanderverbandes, Schreiben vom 29.02.2016 (keine Bedenken)
- Landesbetrieb Mobilität, Autobahnamt Montabaur, Schreiben
vom 09.03.2016 (Baubeschränkungszone - keine Industrieansiedlungen mit Rauch- und Nebelbildung; Verkleidung von
Fassaden und Außenwänden; Oberflächenwasser/Abwasser;
Schallschutzmaßnahmen)
C. Schreiben, Expertisen, Stellungnahmen
Stellungnahmen zu umweltrelevanten Aspekten aus der zweiten
öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie Stellungnahmen
der zweiten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Ausgabe 30/2016
- Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Gesundheitsamt, Schreiben
vom 27.04.2016 (keine Bedenken gegen das Vorhaben)
- Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz, Schreiben
vom 03.05.2016 (externe Ausgleichsflächen)
- Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Untere Wasser- und Abfallbehörde, Schreiben vom 04.05.21016 (keine Bedenken, wenn die
Äußerungen der SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz entsprechend berücksichtigt werden)
-Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Schreiben vom
11.05.2016 (keine Einwände oder Anregungen)
- Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Schreiben vom 03.05.2016 (Bodendenkmäler, archäologische Funde)
- Landesaktionsgemeinschaft Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz e.
V., Schreiben vom 18.05.2016 (keine Einwände oder Anregungen)
- BUND, Schreiben vom 16.05.2016 (Umfang der Kompensationsmaßnahmen; PiK-Maßnahmen, andere Kompensationsmaßnahmen)
- Landesamt für Geologie und Bergbau, Schreiben vom
19.05.2016 (externe Ausgleichsflächen, Radonprognose)
- Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Untere Naturschutzbehörde,
Schreiben vom 23.05.2016 (Gehölzflächen; Gehölzanpflanzungen, Eingrünung und Einbindung des Baukörpers in die Landschaft; Eingriffsbilanzierung; Kompensationsbedarf; Kompensationsflächen)
- NABU Eisenberg/Leiningerland, Schreiben vom 25.05.2016
(Dachbegrünung; Flächenbedarf externe Kompensationsmaßnahmen; PiK-Maßnahmen)
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Regionalstelle Gewerbeaufsicht), Schreiben vom 25.05.2016 (Ausschluss von Betriebswohnungen; passive Lärmschutzmaßnahmen für Räume
mit Aufenthaltsnutzung sowie Büro oder Sozialräume; Störfallverordnung; KAS-18-Gutachten)
-Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Schreiben vom
03.06.2016 (externe Kompensationsmaßnahmen)
- SGD Süd (Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz),
Schreiben vom 06.06.2016 (Niederschlagswasserbewirtschaftung)
D. Schreiben, Expertisen, Stellungnahmen
Stellungnahmen zu umweltrelevanten Aspekten aus der erneuten
Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2
BauGB) sowie Stellungnahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB.
- Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Gesundheitsamt, Schreiben
vom 20.06.2016 (keine Bedenken gegen das Vorhaben)
-Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Schreiben vom
29.06.2016 (keine Einwände oder Anregungen zur vorgelegten
Planung)
- BUND, Schreiben vom 30.06.2016 (Zustimmung zur Planung)
- Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Untere Naturschutzbehörde,
Schreiben vom 30.06.2016 (Zustimmung zu den Kompensationsmaßnahmen; Bilanzierung)
- Landesamt für Geologie und Bergbau, Schreiben vom
06.07.2016 (externe Ausgleichsflächen; Radonprognose)
- Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Untere Wasser- und Abfallbehörde, Schreiben vom 05.07.2016 (keine Bedenken, wenn die Äußerungen der SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz entsprechend berücksichtigt werden)
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Wasserwirtschaft,
Abfallwirtschaft und Bodenschutz), Schreiben vom 11.07.2016
(Freihaltung der Böschungen der Versickerungsmulden von Gehölzpflanzungen)
- Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 07.07.2016 (externe Kompensationsmaßnahmen)
-Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Schreiben vom
11.07.2016 (externe Kompensationsmaßnahmen; Unterhaltungspflege)
- Landes-Aktions-Gemeinschaft Natur und Umwelt RheinlandPfalz e. V., Schreiben vom 12.07.2016 (keine Einwände bzw. Anregungen)
Weitere umweltbezogene Stellungnahmen wurden von der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie
den anerkannten Landespflegeorganisationen nicht vorgetragen.
Vollständigkeitshalber wird darauf hingewiesen, dass Bestandteil
des Bebauungsplanes ein Umweltbericht ist. Im Umweltbericht
werden die Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Arten und Biotope, Tiere,
Geologie, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur und sonstige Sachgüter auf Grundlage der erstellten Gutachten,
die ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplanes sind, bewertet und
geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich/Kompensation der nachteiligen Auswirkungen dargestellt.
Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Fachbereich 2, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Niederhöfer, Bürgermeister
Grünstadt-Land
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Ausgabe 30/2016
Grünstadt-Land
- 15 -
Ausgabe 30/2016
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Landfrauen
Öffnungszeiten der Spielplätze
in der Gemeinde
Terminvorschau August 2016
Die Öffnungszeiten der Spielplätze in Kirchheim sind von 08.00 20.00 Uhr. Wir bitten diese zu berücksichtigen, um die Nachtruhe
der umliegenden Anwohner nicht zu stören. Vielen Dank.
Kay Kronemayer, Erster Beigeordneter
Geburtstage im August
05.08.
Schäfer Erhard 80 Jahre
08.08.
Koch Edeltraud 85 Jahre
19.08.
Langer Christa 75 Jahre
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsgemeinde
und alles Gute im neuen Lebensjahr!
Nichtamtlicher Teil
Veranstaltungsort: Friederich-Diffiné-Haus
04.08.2016
14.00 Uhr
Plauderstunde
11.08.2016
14.00 Uhr
Kaffee + Kuchen
18.08.2016
14.00 Uhr
Plauderstunde
25.08.2016
14.00 Uhr
Plauderstunde
Prot. Kirchengemeinde Kirchheim
Sonntag, 31.07.2016
10:00 Uhr
Gottesdienst (Pfarrerin Mailänder)
In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrerin Francesca Mailänder
unter Tel. 0171-9551358.
Kath. Kirchengemeinde Johannes der Täufer
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim
Frauenchor des MGV Kirchheim
Kleinkarlbach
Projektchor
www.kleinkarlbach.de
Herzlich eingeladen zum Mitsingen sind Mann & Frau, egal welchen
Alters zu unserem ersten Projektchor unter der Leitung von Kathrin
Presser. Einstudiert wird „Best time of year“ von John Rutter (deutsche Fassung).
Das Projekt startet am Dienstag, den 30.08.16 um 19:00 Uhr im
Friederich- Diffiné-Haus (1. OG).
Der Frauenchor probt wieder wie gewohnt ab Dienstag, den
09.08.16. Auch hierzu sind sie herzlich eingeladen. Notenkenntnisse
sind nicht zwingend erforderlich.
Diese wunderbaren Lieder werden in einem „Weihnachts-Abschlusskonzert“ am 04.12.16 gesungen.
Seien Sie ein Teil unseres Projektes! Wir freuen uns auf Sie.
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Gefunden
In Kleinkarlbach ist ein Zebrafink zugefolgen.
Näheres erfahren Sie beim Bürgerbüro der Verbandsgemeinde
Grünstadt-Land, Tel. 06359 8001-160
Grünstadt-Land
- 16 -
Ausgabe 30/2016
Geburtstage im August
Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus
06.08.
Wilhelmy Veronika 90 Jahre
11.08.
Schulz-Raddaf Gertrud 75 Jahre
13.08.
Görlitz Katharina 90 Jahre
14.08.
Weigand Bernd 75 Jahre
19.08.
Battschinger Hans 75 Jahre
30.08.
Neser Peter 75 Jahre
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsgemeinde
und alles Gute im neuen Lebensjahr!
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim
Mertesheim
Nichtamtlicher Teil
WG Rogenwieser
Am Samstag, 30.07.2016 ab 18:00 Uhr lädt die Wählergruppe
Rogenwieser zum gemütlichen Beisammensein auf der Ochsenwiese ein. Es wird gegrillt und für Getränke ist bestens gesorgt.
Gäste sind willkommen.
Prot. Kirchengemeinde Kleinkarlbach
Sonntag, 31.07.2016
09:00 Uhr
Gottesdienst (Pfarrerin Mailänder)
In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrerin Francesca Mailänder
unter Tel. 0171-9551358.
Laumersheim
www.laumersheim.de
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Ratsmandat niedergelegt
Herr Wolfgang Keil (FWG) hat sein Ratsmandat niedergelegt.
Neues Ratsmitglied wird Herr Heiko Hanewald (FWG).
gez. Wahlleiter
Ratsmandat niedergelegt
Herr Thorsten Storch (FWG) hat sein Ratsmandat niedergelegt.
Neues Ratsmitglied wird Herr Benjamin Heiler (FWG).
gez. Wahlleiter
Schadstoffsammlung
Schadstoffsammlung in Laumersheim, Zufahrt zum Bürgerhaus, am
Montag, den 01.08.2016 von 13.30 - 14.00 Uhr
Bericht über die 14. Sitzung
des Gemeinderates Laumersheim
am 11.05.2016
Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschl. Anlagen der
Ortsgemeinde Laumersheim für das Haushaltsjahr 2016
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan einschl. Anlagen für das
Haushaltsjahr 2016 werden in der vorgelegten Form beschlossen.
Geburtstage im August
14.08.
Spiegel Rosa 85 Jahre
15.08.
Krämer Cordula 70 Jahre
15.08.
Trinkel Ruth 85 Jahre
27.08.
Aschenbrenner Ingrid
80 Jahre
28.08.
Keil Wolfgang 75 Jahre
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsgemeinde
und alles Gute im neuen Lebensjahr!
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Laumersheim
Sonntag, 31.07.2016
09.00 Uhr
Gottesdienst zum 10. Sonntag nach Trinitatis
(Pfr. R.Schellhaas-Eberle)
Weitere Nachrichten siehe unter Großkarlbach und Obersülzen
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Parkverbot ab 28. Juli in der Hauptstraße
wegen der Erntezeit
Liebe Anwohner,
die Erntezeit hat begonnen. Wir bitten alle Anwohner der Hauptstraße, Bahnhofstraße und des Grünstädter Weges die Straße für
die Erntefahrzeuge frei zu halten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Doris Nitzsche, Ortsbürgermeisterin
Geburtstage im August
20.08.
Gaul Kurt 95 Jahre
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsgemeinde
und alles Gute im neuen Lebensjahr!
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Mertesheim
Sonntag, 31.07.2016 - 10. Sonntag n. Trinitatis
09.00 Uhr
Gottesdienst in Kindenheim
10.15 Uhr
Gottesdienst in Ebertsheim
Bitte wenden Sie sich bis 18. August in dringenden Fällen an Pfarrerin Astrid Waitschies in Colgenstein (Tel.: 57 56).
Kath. Kirchengemeinde St. Valentin
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim
Neuleiningen
www.neuleiningen.de
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Geburtstage im August
13.08.
Schaller Paul 80 Jahre
16.08.
Nahstoll Peter 70 Jahre
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsgemeinde
und alles Gute im neuen Lebensjahr!
Nichtamtlicher Teil
Heimat- und Kulturverein
Fotos für den Kalender 2017 gesucht
Der Heimat- und Kulturverein wird auch für das Jahr 2017 wieder
einen Kalender gestalten und verkaufen. Um die Bildauswahl zu
erweitern, bitten wir die Hobbyfotografen, uns ihre Lieblingsbilder
vom Ort zur Verfügung zu stellen. Originale werde selbstverständlich
zurückgegeben. Bitte mit Hildegund Rixner Kontakt aufnehmen.
Grünstadt-Land
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Prot. Kirchengemeinde
Kreuzkirche Neuleiningen
Sonntag, den 31. Juli 2016
kein Gottesdienst
Peters-Kirche Sausenheim
Sonntag, den 31. Juli 2016
10.15 Uhr
Gottesdienst
Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim
Ausgabe 30/2016
straße von Einmündung Hauptstraße bis Einmündung Colgensteiner
Bahnhofstraße, in der Zeit vom 03.08.2016 bis 08.08.2016 für den
Fahrzeugverkehr voll gesperrt.
Die Umleitung führt über:
Heidesheimer Hauptstraße (K 29) - Schloss-Straße - Kirchstraße Colgensteiner Bahnhofstraße - Jahnstraße zur Hauptstraße (in Richtung Offstein/Südzucker) und umgekehrt.
Der Anliegerverkehr wird soweit als möglich gewährleistet.
Für evtl. Beeinträchtigungen während der Sperrzeit wird die Bevölkerung um Verständnis gebeten.
Verbandsgemeindeverwaltung
als Straßenverkehrsbehörde
Geburtstage im August
Obersülzen
www.obersuelzen.de
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Geburtstage im August
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsgemeinde und
alles Gute im neuen Lebensjahr.
Nichtamtlicher Teil
Die Räuber e.V. - Verein zur Förderung von
Kindern und Jugendlichen in Obersülzen
Die Räuber treffen sich am Sonntag, 31.07.2016 zum gemeinsamen
Spielen und Erzählen auf dem Spielplatz im Neuweg. Für die jüngsten geht es schon ab 15.00 Uhr los. Nichtmitglieder sind ebenfalls
herzlich willkommen. Nachmittags wird es für die Kinder Stockbrot
geben. Wenn es dann irgendwann dunkel wird, wollen wir mit allen,
die Lust dazu haben, zu einer kleinen Nachtwanderung aufbrechen.
SV 1970 Obersülzen e.V.
Land unter beim Sportverein
Durch den Starkregen am Freitag, 22.07.2016, wurde die gesamte
Sportanlage des Vereins unter Wasser gesetzt und in Mitleidenschaft genommen. Viele freiwillige Helfer waren die ganze Nacht und
am Samstag im Einsatz. Hierfür sagt die Vereinsführung herzlichen
Dank. Neben dem Dank an die Mitglieder gebührt der Feuerwehr
Obrigheim ebenfalls Dank, für den Einsatz in der Nacht. Verbandsund Ortsbürgermeister waren ebenfalls vor Ort und konnten sich
einen Überblick verschaffen, auch hierfür vielen Dank.
Die Vereinsführung ist jetzt gefordert, mit Ruhe und Sachverstand,
bei der Abwicklung des Schadens vorzugehen. Neben der Krisensitzung des Vorstandes ist vermutlich eine außerordentliche Mitgliederversammlung notwendig. Die Mitglieder und die Öffentlichkeit
werden entsprechend in den nächsten Tagen informiert.
Prot. Kirchengemeinde Obersülzen
Nachrichten siehe unter Großkarlbach und Laumersheim
Obrigheim (Pfalz)
www.obrigheim-pfalz.de
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Sperrung der Hauptstraße sowie
ein Teilbereich der Kirchstraße
Anlässlich der Obrigheimer Weinkerwe wird die Hauptstraße (L 395)
ab Einmündung K 29 bis Einmündung Kirchstraße sowie die Kirch-
01.08.
Hoffmann Ruth 70 Jahre
03.08.
Kastner Hedwig 80 Jahre
05.08.
Belger Siegfried 75 Jahre
05.08.
Famulla Dietmar 75 Jahre
18.08.
Hoffmann Helga 80 Jahre
20.08.
Krause Heinz 90 Jahre
23.08.
Thum Rainer 75 Jahre
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsgemeinde
und alles Gute im neuen Lebensjahr!
SWR Natursendung „Natürlich“
am 02.08.2016
Die Sendung „Natürlich!“ im SWR Fernsehen zeigt Beispiele eindrucksvoller Renaturierungen u. a. bei Obrigheim in der Pfalz. Teilabschnitte des Eisbachs wurden gezielt entfesselt. Entstanden sind
kleine Naturparadiese, die der Natur nützen und unsere Dörfer vor
Hochwasser schützen.
Wir zeigen auch die naturbegeisterten Menschen, die sich dort
engagieren, darunter Biologen, Vogelschützer, Angler und Bachpaten.
Die SWR-Natursendung „Natürlich“ wird am 2. August 2016 um
18.15 Uhr im SWR-Fernsehen Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ausgestrahlt.
Nichtamtlicher Teil
Landfrauen
Montag, 1. August 2016 / 14.30 - 17.00 Uhr
Unser August-LandFreuen-Treff findet am 1. August im LandFrauenraum statt.
Gäste sind herzlich willkommen.
Donnerstag, 11. August 2016 / 19.00 Uhr
Ab August findet wieder unser monatlicher LandFrauen-KreativTreff statt. Jeden 2. Donnerstag im Monat. Wenn nichts anderes
vereinbart ist bringt jeder seine Materialien selbst mit - so am 11.
August. Wir treffen uns um 19.00 Uhr im LandFrauenraum.
Sozialverband VdK OV Colgenstein-Heidesheim
Grillfest am Samstag, 30.07.2016
Der Sommer ist da. Dazu laden wir alle Mitglieder und Freunde zu unserem Grillfest recht herzlich ein. Wir starten um 15.00 Uhr im Weingut
Stefan Müsel in Colgenstein.
Auch dieses Jahr sind unsere Spezialitäten vom Wildschwein auf dem
Grill. Natürlich von unserem Jäger Alfred.
Prot. Kirchengemeinde
Asselheim-Albsheim-Mühlheim
Sonntag, 31. Juli 2016, Prot. Kirche Albsheim
09.00 Uhr
Gottesdienst - Pfr. Karl-Heinz Landwehr
Pfarrer Martin Theobald ist z. Zt. in Urlaub. Die Vertretung hat Pfarrerin Astrid Waitschies, Obrigheim-Colgenstein, Tel. 06359 / 5756.
Prot. Kirchengemeinde
Obrigheim - Colgenstein
Sonntag, 31.07.2016
09:30 Uhr
Gottesdienst in Obrigheim
Kath. Kirchengemeinde St. Ägidius
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim
Grünstadt-Land
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Quirnheim
Amtlicher Teil
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bebauungsplan „Am Asselheimer Weg,
Änderungsplan IV, Erweiterungsplan II“
der Ortsgemeinde Quirnheim
Aufstellungsbeschluss; Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat der Ortgemeinde Quirnheim hat in seiner Sitzung
am 21.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Asselheimer Weg, Änderungsplan IV, Erweiterungsplan II“ beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Da durch die Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist für das weitere
Verfahren § 13 BauGB anwendbar.
Im Rahmen des Verfahrens für die Erstellung des Bebauungsplanes „Am Asselheimer Weg, Änderungsplan IV, Erweiterungsplan
II“ hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Quirnheim weiterhin
beschlossen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer
öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Am
Asselheimer Weg, Änderungsplan IV, Erweiterungsplan II“ gem. § 3
Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen ist.
Der Bebauungsplanentwurf „Am Asselheimer Weg, Änderungsplan
IV, Erweiterungsplan II“ liegt nun in der Zeit vom 08.08.2016 bis
einschließlich 14.09.2016 im Verwaltungsgebäude der Verbandsge-
Ausgabe 30/2016
meinde Grünstadt-Land, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer B 106, aus und kann von jedermann eingesehen werden.
Der Bebauungsplanentwurf ist auch unter
www.gruenstadt-land.de
Familie-Wohnen-Umwelt
Bauleitplanung
Veröffentlichungen im Rahmen der Bauleitplanung
Bebauungsplan
Laufende Verfahren
Quirnheim - Am Asselheimer Weg, Änderungsplan IV, Erweiterungsplan II
einsehbar.
Jedermann kann über den Bebauungsplan „Am Asselheimer Weg,
Änderungsplan IV, Erweiterungsplan II“ Auskunft verlangen.
Stellungnahmen können während der Auslegung schriftlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können
- Präklusion.
Weiterhin wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass
ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden,
die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können. Gemäß § 13, Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen,
dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe er nach
§ 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung
nach § 6 Abs. 5 S. 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen
wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.
Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Niederhöfer, Bürgermeister
Grünstadt-Land
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Ausgabe 30/2016
Grünstadt-Land
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Bebauungsplan „Talblick“
der Ortsgemeinde Quirnheim
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Quirnheim hat die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Talblick“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Quirnheim hat weiterhin
beschlossen, im Rahmen des Verfahrens für die Erstellung des
Bebauungsplanes „Talblick“ die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich
unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Ausgabe 30/2016
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Talblick“ liegt daher in der Zeit
vom 08.08.2016 bis einschließlich 14.09.2016 im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Industriestraße 11,
67269 Grünstadt, Zimmer B 106, zur Einsicht aus. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Talblick“ ist aus der nachstehenden
Planskizze zu entnehmen.
Der Bebauungsplanentwurf ist auch unter
www.gruenstadt-land.de
Familie-Wohnen-Umwelt
Bauleitplanung
Veröffentlichungen im Rahmen der Bauleitplanung
Bebauungsplan
Laufende Verfahren
Quirnheim - Talblick
einsehbar.
Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Fachbereich 2, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Niederhöfer, Bürgermeister
Grünstadt-Land
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Ausgabe 30/2016
Grünstadt-Land
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Ausgabe 30/2016
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Geburtstage im August
05.08.
Pikowsky Georg 80 Jahre
14.08.
Drath Klaus 75 Jahre
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsgemeinde
und alles Gute im neuen Lebensjahr!
XXXX
Nichtamtlicher Teil
FC Quirnheim
!Achtung! Das Basketballgelände
ist vorübergehend gesperrt
Wegen des Sturms sind Äste heruntergefallen, manche Äste hängen
noch im Baum. Der Baum muss zum Teil gefällt werden. Im Bereich
des Sportplatzes wo die Bäume stehen, könnten noch einige Äste
herabfallen. Der Weg am Weedbach entlang kann nicht benutzt werden. Bitte informieren Sie auch Ihre Kinder.
Prot. Kirchengemeinde Quirnheim
Sonntag, 31.07.2016 - 10. Sonntag n. Trinitatis
09.00 Uhr
Gottesdienst in Kindenheim
10.15 Uhr
Gottesdienst in Ebertsheim
Bitte wenden Sie sich bis 18. August in dringenden Fällen an Pfarrerin Astrid Waitschies in Colgenstein (Tel.: 57 56).
Kath. Kirchengemeinde Maria Himmelfahrt
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim
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