g lu n an d Unterlagenverzeichnis der Angebotsphase Ve rh Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren der KfW rf ür mit Teilnahmewettbewerb nu „Marketing Kreativleistungen“, VSt. Nr. 06/16 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorliegenden Vergabeunterlagen urheberrechtlich geschützt sind und nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden dürfen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung der Unterlagen darf daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung der KfW erfolgen. Unterlagenverzeichnis Angebotsphase Unterlagenverzeichnis Angebotsphase Verfahrensbedingungen • Anlage 1 zu Teil A: Wertungsmatrix Los 1 • Anlage 2 zu Teil A: Wertungsmatrix Los 2 • Anlage 3 zu Teil A: Wertungsmatrix Los 3 an d Teil B (Vorlagen für das erste Angebot) lu n • g Teil A (Hinweise zum Verfahren): Angebotsschreiben • Preisblatt Los 1 • Preisblatt Los 2 • Preisblatt Los3 • Kennzettel für das erste Angebot Ve rh • Teil C (Angaben zu den Vertragsbedingungen): Vertragsbedingungen • Anlage zu Teil C: Vertraulichkeitserklärung- und Geheimhaltungsvereinbarung ür • rf Teil D (Angaben zur Leistung): Leistungsbeschreibung • Anlage Kommunikationsstrategie • Anlage Gesamtzielgruppe • Anlage Markenpositionierung • Anlage Vertriebsstrategie & KPI Systematik nu • 2 g lu n an d Teil A (Hauptdokument) Verfahrensbedingungen der Angebotsphase Ve rh für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb der KfW ür „Marketing Kreativleistungen“, VSt. Nr. 06/16 nu rf Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorliegenden Vergabeunterlagen urheberrechtlich geschützt sind und nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden dürfen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung der Unterlagen darf daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung der KfW erfolgen. Teil A: Verfahrensbedingungen der Verhandlungsphase Inhalts- und Anlagenverzeichnis Fortgeltung der Bewerbungsbedingungen .................................................. 1 Auftragsgegenstand ....................................................................................... 1 Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren .............................................. 1 Verfahrensablauf Verhandlungsphase ......................................................... 1 Allgemeines..................................................................................................... 1 Termine der Angebots- und Verhandlungsphase ........................................ 2 Abgabe Erstangebote ..................................................................................... 2 Verhandlungs- und Präsentationstermin...................................................... 3 Letztverbindliches Angebot ........................................................................... 4 Zuschlagskriterien und Wertung ................................................................... 4 5.1 5.2 5.3 Zuschlagskriterium Preis ......................................................................................... 5 Zuschlagskriterium Qualität .................................................................................... 6 Gesamtwertung ........................................................................................................ 7 6 7 Nebenangebote ............................................................................................... 7 Änderungswünsche an den Vertragsunterlagen ......................................... 7 Vertragsbedingungen .............................................................................................. 7 Leistungsbeschreibung ........................................................................................... 8 Ve Überprüfung der Vollständigkeit der Vergabeunterlagen...................................... 8 Sprache ..................................................................................................................... 8 Angebotsunterlagen................................................................................................. 8 Angebotsabgabe ...................................................................................................... 8 Unzulässigkeit von Änderungen ............................................................................. 9 Preisangaben ............................................................................................................ 9 Inhalt des ersten technischen Angebotes ............................................................ 10 Schutz der Geschäftsgeheimnisse........................................................................ 10 Eigentum an den Angebotsunterlagen ................................................................. 10 Zuständige Vergabekammer ........................................................................ 10 rf 9 rh Angebotsbedingungen ................................................................................... 8 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 8.8 8.9 ür 8 an d 7.1 7.2 lu n g 1 2 3 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 5 Anlagen: Anlage 1 zu Teil A: Wertungsmatrix Los 1 nu Anlage 2 zu Teil A: Wertungsmatrix Los 2 Anlage 3 zu Teil A: Wertungsmatrix Los 3 Teil A: Verfahrensbedingungen der Verhandlungsphase Teil A: Verfahrensbedingungen der Verhandlungsphase Fortgeltung der Bewerbungsbedingungen g 1 2 lu n Die Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb gelten fort, soweit in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich abgeändert. Auftragsgegenstand 3 an d Die Einzelheiten zum Auftragsgegenstand sind in der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) enthalten. Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren 4 Ve rh Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind rechtzeitig im Sinne von § 20 Abs. 3 VgV vor Ende der Frist zur Einreichung der Erstangebote zu stellen. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV bei der KfW eingegangen sind, werden ggf. nicht oder nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Verfahrensablauf Verhandlungsphase 4.1 Allgemeines nu rf ür Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Teilnahmewettbewerb wurden unter denjenigen Bewerbern, die sich aufgrund der im Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union am XX.XX.201X zu dem Aktenzeichen 201X/S XXXXXXXXX veröffentlichten Vergabebekanntmachung um Teilnahme beworben hatten, diejenige Bewerber ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im zweiten Teil - dem eigentlichen Verhandlungsverfahren - wird unter den Bietern, die aufgrund dieser Angebotsaufforderung ein Angebot abgeben, der Auftragnehmer ausgewählt. Zugleich werden im Rahmen der Verhandlungen die endgültigen Vertragsinhalte und Vertragsbedingungen festgelegt. Die KfW trägt dafür Sorge, dass die Bieter im Rahmen des Verfahrens gleich und diskriminierungsfrei behandelt werden. Die KfW wird Angebote oder vertrauliche Informationen eines Bieters nicht an einen der anderen Bieter weitergeben und diese Informationen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwenden. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn der betreffende Verhandlungspartner vorab seine Zustimmung zur Weitergabe oder Weiterverwendung von Angeboten oder vertraulichen Informationen erteilt hat. Die KfW sieht im Wesentlichen den nachfolgend dargestellten Ablauf und Terminplan des Vergabeverfahrens vor, wobei sie sich vorbehält, bei Vorliegen sachlicher Gründe unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Nichtdiskriminierung von diesem Verfahrensablauf abzuweichen. Teil A: Verfahrensbedingungen Termine der Angebots- und Verhandlungsphase 22.08.2016 10:00 Uhr Präsentations- und Verhandlungsgespräche Los 1: 06.09.2016 lu n Ende der Angebotsfrist für die ersten Angebote g 4.2 Los 2: 07.09.2016 Los 3: 08.09.2016 zur Abgabe Ende der Angebotsfrist bindlichen Angebote letztverbindlicher voraussichtlich 13.09.2016 für die Ende der Angebotsbindefrist an d Aufforderung Angebote letztver- voraussichtlich 26.09.2016, 10:00 Uhr Voraussichtlich 31.10.2016 01.11.2016 rh Voraussichtlicher Leistungsbeginn Ve Die KfW behält sich vor, den vorgesehenen Terminplan anzupassen und insbesondere die vorgesehenen Fristen zu verlängern. Bis zum Ende der Angebotsfrist für die letztverbindlichen Angebote können Angebote schriftlich oder mittels Telefax zurückgezogen werden. ür Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen. rf 4.3 Abgabe Erstangebote nu In der ersten Phase des Verhandlungsverfahrens werden die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter aufgefordert, auf der Grundlage der vorliegenden Verfahrensbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen), des Entwurfs des Vertrages (Teil C der Vergabeunterlagen), der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) und der Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung (Ziffer 5 sowie Anlage 1 bis 3 zu vorliegendem Teil A der Vergabeunterlagen) ein erstes, verbindliches Angebot abzugeben. Änderungsvorschläge zum Vertrag und zur Leistungsbeschreibung, die Gegenstand der Verhandlungen sein sollten, sind mit dem ersten Angebot einzureichen. Das Preisangebot ist ohne Berücksichtigung dieser Änderungswünsche zu kalkulieren. Die KfW wird die ersten Angebote gemäß den Vorgaben unter Ziffer 5 dieser Verfahrensbedingungen unter Anwendung der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung einer ersten Wertung unterziehen. Die KfW beabsichtigt mit allen Bietern, die ein fristgemäß eingegangenes und wertungsfähiges erstes Angebot abgegeben haben, jeweils einzeln über die ersten Angebote zu verhandeln. Die KfW plant die Durchführung eines 2 Teil A: Verfahrensbedingungen Verhandlungstermins. Gleichwohl behält sie sich vor, Umfang und Inhalt der Verhandlungen nach Zweckmäßigkeitserwägungen festzulegen. 4.4 Verhandlungs- und Präsentationstermin Ablauf g 4.4.1 lu n Für den Präsentations- und Verhandlungstermin ist ein Zeitrahmen von insgesamt max. 100 Minuten pro Bieter eingeplant. Dieser gestaltet sich wie folgt: Vorstellung des Unternehmens / der Bietergemeinschaft, inklusive der Mitglieder der Kernteams (ca. 15 Minuten) - Angebotspräsentation mit Vorstellung der fachlichen Lösungen gemäß der Wertungsmatrizen der Anlagen 1 bis 3 zu diesem Teil A (Los 2 und 3: ca. 60 Minuten, Los 1: ca. 90 Minuten) - Zeitraum für Frage- und Diskussionsrunde sowie Verhandlungen über kommerzielle und vertragsrechtliche Themen (ca. 30 Minuten) rh an d - Ve Im Verhandlungs- und Präsentationstermin ist die Anwesenheit folgender im Teilnahmeantrag genannter Personen der Kernteams bindend: Los 1: Geschäftsführer, Hauptansprechpartner, sowie die beiden Kreativdirektoren (Grafik und Text), • Los 2: Vertreter der Geschäftsführung (Design/Strategie), Leiter Designs, Leiter Strategie und Client Service Manager • im Los 3: Hauptansprechpartner sowie die für die KfW tätigen Personen (zumindest Teamleads) ür • nu rf Sollte eine Person des Teams am Termin des Verhandlungsgesprächs aus wichtigem Grund verhindert sein, so ist dies unverzüglich schriftlich (per Fax, Email) dem Auftraggeber mitzuteilen, damit ggf. ein Ersatztermin vereinbart werden kann. 4.4.2 Aufwandsentschädigung Für die Erstellung der Angebotspräsentation der fachlichen Lösungen gemäß der Wertungsmatrizen der Anlagen 1 bis 3 zu diesem Teil A gewährt die KfW folgende einmalige Entschädigungen - im Los 1: 10.000 EUR (brutto) pro Bieter - im Los 2: 5.000 (brutto) pro Bieter - im Los 3: 1.000 EUR (brutto) pro Bieter 3 Teil A: Verfahrensbedingungen Letztverbindliches Angebot lu n 4.5 g Mit der Abgabe des Angebotes verzichtet der Bieter auf jede weitere Entschädigung für die Erstellung des Angebotes sowie die Erstattung etwaiger Kosten. Die Nutzungsrechte an den Angebotspräsentationen verbleiben bei den Bietern, bis auf die Präsentation des Bieters, der den Zuschlag erhält. an d Die KfW wird den Bietern im Anschluss an den Verhandlungstermin finale Versionen der Vergabeunterlagen übermitteln und sie auf Grundlage der vorliegenden Verfahrensbedingungen auffordern, letztverbindliche Angebote unter Verwendung der ggf. überarbeiteten Vergabeunterlagen abzugeben. Die KfW behält sich ausdrücklich vor, die Vergabeunterlagen, insbesondere den Vertrag und die Leistungsbeschreibung, den Verhandlungsergebnissen zuvor anzupassen. Ve rh Die letztverbindlichen Angebote dürfen keine Änderungen der Vertragsunterlagen beinhalten und auch keine Änderungen an dem Vertrag oder der Leistungsbeschreibung vorschlagen. Die Vergabeunterlagen und insbesondere die Vertragsunterlagen (Teile C und D der Vergabeunterlagen) sind den letztverbindlichen Angeboten in ihrer finalen Version zu Grunde zu legen. Das letztverbindliche Angebot muss die Ergebnisse der Verhandlungen wiederspiegeln und darf von dem ersten bzw. überarbeiteten Angebot eines jeden Bieters nicht grundlegend zu Lasten der KfW abweichen. Die KfW wird die Anforderungen an das letztverbindliche Angebot mit der Aufforderung zu dessen Abgabe näher spezifizieren. Nach Ablauf der Frist zum Eingang der letztverbindlichen Angebote wird die KfW diese einer Wertung gemäß Ziffer 5 dieser Verfahrensbedingungen auf der Grundlage der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung (Anlage 1 bis 3 zu diesem Teil A der Vergabeunterlagen) unterziehen. 5 rf ür Die KfW wird nach vorheriger Mitteilung gemäß § 134 GWB den Zuschlag auf das nach dem Ergebnis der Angebotswertung wirtschaftlichste letztverbindliche Angebot erteilen. Zuschlagskriterien und Wertung Der Zuschlag wird anhand nachfolgender Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt: 60 % Qualität 40 % nu Preis Insgesamt können • im Los 1 max. 675 Punkte • im Los 2 max. 412,5 Punkte • im Los 3 max. 625 Punkte (jeweils entsprechend 100 %) erreicht werden. 4 Teil A: Verfahrensbedingungen 5.1 Zuschlagskriterium Preis - im Los 1 mit maximal 405 Punkten - im Los 2 mit maximal 247,5 Punkten - im Los 3 mit maximal 375 Punkten g Das Preisangebot geht 5.1.1 lu n in die Gesamtwertung ein. Die Zusammensetzung des Nettogesamtpreises (Gesamtpreis ohne Umsatzsteuer) ergibt sich aus den losspezifischen Preisblättern (Anlage zu Teil B) und wie folgt: Los 1 an d Das Kriterium Preis wird untergliedert in 4 Kostengruppen: Kostengruppe Gewichtung Stundensätze Kernteam (exkl. Reisekosten) erweitertes Team (exkl. 60 % 243 10 % 40,5 rh Stundensätze Reisekosten) Max. erreichbare Punkte 20 % 81 Technische Kosten (Ziffer 7 bis 10.1.4 des Preisblattes) 10 % 40,5 Gesamt 100 % 405 Ve Preispositionen Ziffer 3 bis 6.1 des Preisblattes ür Es sind zwingend alle Positionen des Preisblattes zu bepreisen. Pro Kostengruppe werden Gesamtsummen gebildet. Die Punktevergabe pro Kostengruppe erfolgt auf Basis des umgekehrten Dreisatzes nach folgender Formel: rf max. erreichbare Punktzahl pro Kostengruppe x niedrigste Gesamtsumme pro Kostengruppe nu angebotene Gesamtsumme pro Kostengruppe. Die erzielten Punkte pro Kostengruppe werden zu einer Gesamtpunktzahl für den Preis im Los 1 addiert. 5.1.2 Los 2 Das Kriterium Preis wird untergliedert in 3 Kostengruppen: Kostengruppe Gewichtung Stundensätze Kernteam (exkl. Reisekosten) Stundensätze Reisekosten) erweitertes Team (exkl. Max. erreichbare Punkte 40 % 99 30 % 74,25 5 Teil A: Verfahrensbedingungen Pauschalen (Ziffer 2 bis 5.2.3 des Preisblattes) 30 % 74,25 Gesamt 100 % 247,5 lu n g Es sind zwingend alle Positionen des Preisblattes zu bepreisen. Dies gilt im Los 2 auch, wenn eine im Preisblatt genannte Funktion von einer Person in Personalunion wahrgenommen wird. In diesem Fall ist der Stundensatz für die Person einzutragen, welche die Funktion ausfüllt. Pro Kostengruppe werden Gesamtsummen gebildet. Die Punktevergabe pro Kostengruppe erfolgt auf Basis des umgekehrten Dreisatzes nach folgender Formel: an d max. erreichbare Punktzahl pro Kostengruppe x niedrigste Gesamtsumme pro Kostengruppe angebotene Gesamtsumme pro Kostengruppe. 5.1.3 rh Die erzielten Punkte pro Kostengruppe werden zu einer Gesamtpunktzahl für den Preis im Los 2 addiert. Los 3 Kostengruppe Ve Das Kriterium Preis wird untergliedert in 2 Kostengruppen: Gewichtung Max. erreichbare Punkte 80 % 300 Zusatzleistungen nach Bedarf (Ziffer 7.1 bis 7.4 des Preisblattes) 20 % 75 100 % 375 rf Gesamt ür Pauschalen (Ziffer 1 bis 6.3 des Preisblattes) nu Es sind zwingend alle Positionen des Preisblattes zu bepreisen. Pro Kostengruppe werden Gesamtsummen gebildet. Die Punktevergabe pro Kostengruppe erfolgt auf Basis des umgekehrten Dreisatzes nach folgender Formel: max. erreichbare Punktzahl pro Kostengruppe x niedrigste Gesamtsumme pro Kostengruppe angebotene Gesamtsumme pro Kostengruppe. Die erzielten Punkte pro Kostengruppe werden zu einer Gesamtpunktzahl für den Preis im Los 3 addiert. 5.2 Zuschlagskriterium Qualität Die Qualität des Angebotes geht 6 Teil A: Verfahrensbedingungen - im Los 1 mit maximal 270 Punkten - im Los 2 mit maximal 165 Punkten - im Los 3 mit maximal 250 Punkten 5.3 lu n g in die Gesamtwertung ein. Zur Beurteilung der Qualität des Angebotes hat der Bieter losspezifisch Fachkonzepte zu erstellen. Die Aufgabenstellungen der Fachkonzepte sowie deren Bewertung und die Punktevergabe sind losspezifisch den Bewertungsmatrizen in den Anlagen 1 bis 3 zu diesem Teil A zu entnehmen. Gesamtwertung 6 Nebenangebote Änderungswünsche an den Vertragsunterlagen Ve 7 rh Nebenangebote sind nicht zugelassen. an d Die bei der Bewertung des Preises erreichte Punktzahl wird mit der bei der Bewertung der Qualität erreichten Punktzahl addiert. Der Zuschlag wird pro Los auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. ür Die Teile C und D der Vergabeunterlagen stellen zusammen die Vertragsunterlagen dar, wobei Teil C der Vergabeunterlagen die Vertragsbedingungen und Teil D der Vergabeunterlagen die Leistungsbeschreibung beinhalten. Die Bieter dürfen die Vertragsunterlagen kommentieren bzw. Änderungen hierzu vorschlagen. Alle Kommentare bzw. Änderungswünsche bzgl. der Vertragsunterlagen müssen der KfW bereits mit dem ersten Angebot schriftlich unterbreitet werden. nu rf Die Identität des Ausschreibungsgegenstandes muss auch in einem Verhandlungsverfahren gewahrt bleiben. Die KfW ist zwar bereit, über die einzelnen Bestimmungen der Vertragsunterlagen zu verhandeln, wird jedoch die ausgeschriebene Leistung in ihrer wesentlichen Identität beauftragen. 7.1 Vertragsbedingungen Kommentare und Änderungswünsche der Bieter bezüglich der Vorgaben des Vertrages (Teil C der Vergabeunterlagen) müssen im Hauptdokument des Teil C in der dort vorgesehenen Spalte „Kommentare bzw. Änderungswünsche des Bieters“ eingetragen und mit dem ersten Angebot unterbreitet werden. 7 Teil A: Verfahrensbedingungen 7.2 Leistungsbeschreibung 8 Angebotsbedingungen lu n 8.1 Überprüfung der Vollständigkeit der Vergabeunterlagen g Kommentare und Änderungswünsche der Bieter bezüglich der Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) sind unter Angabe der jeweils betroffenen Vorgaben im Angebotsschreiben aufzuführen. an d Der Bieter hat die erhaltenen Vergabeunterlagen anhand des vorangestellten Unterlagenverzeichnisses auf Vollständigkeit zu überprüfen. Fehlen darin aufgeführte Unterlagen, so hat der Bieter die KfW unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 8.2 Sprache 8.3 Angebotsunterlagen rh Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. ür Ve Zur Erstellung des Angebots sind die von der KfW in elektronischer Form zur Verfügung gestellten Formulare (Teil B der Vergabeunterlagen) zwingend zu verwenden. Die Formulare erhalten Sie als Word Datei, um das Ausfüllen dieser Unterlagen am PC zu ermöglichen. Die für die Bewertung der Qualität vom Bieter in den jeweiligen Losen zu erstellenden Fachkonzepte und Aufgaben hat der Bieter auf einer eigenen Anlage dem Angebot beizufügen. Die übrigen Teile der Vergabeunterlagen erhalten Sie als PDF-Datei; diese sind zum Verbleib in Ihren Unterlagen bestimmt. Eine abschließende Liste aller Unterlagen, die mit dem ersten Angebot einzureichen sind, ist in Ziffer 4 des Angebotsschreibens enthalten. nu rf Nicht oder nicht im Original unterschriebene letztverbindliche Angebote werden zwingend ausgeschlossen. 8.4 Angebotsabgabe Das erste Angebot muss zweifach in Papierform (ein Original und eine identische Kopie) eingereicht werden. Das Original muss in Schriftform mit Originalunterschrift eingereicht werden und als solche gekennzeichnet sein. Zudem ist das vollständige Angebot als elektronische Kopie auf einem geeigneten Datenträger ohne Zugriffsschutz (CD-ROM, DVD oder USB-Stick) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen schriftlicher und digitaler Form sowie zwischen Original und Kopie ist allein das schriftliche Original maßgeblich. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Dokumente in Papierform mit Originalunterschrift hat den zwingenden Ausschluss des Bieters vom weiteren Verfahren zur Folge. 8 Teil A: Verfahrensbedingungen Das schriftliche Original ist gebunden (Spiralbindung, Leimbindung o. ä.) in zwei Teilen einzureichen: in einem Band sind alle Unterlagen bis auf das „Preisblatt“ und in einem zweiten Band ist allein das an den vorgesehenen Stellen vollständig ausgefüllte „Preisblatt“ einzureichen. Die elektronische Kopie des Angebotes muss alle Angebotsbestandteile als PDF-Dateien enthalten. Das ausgefüllte „Preisblatt“ ist als getrennte PDF-Datei zu speichern. lu n g Das erste Angebot einschließlich der elektronischen Kopie muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum Ende der unter Ziffer Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. genannten Angebotsfrist für die ersten Angebote der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main zugegangen sein. an d Bei einer direkten Abgabe des Angebotes (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst der KfW an der genannten Zufahrt zur Entgegennahme Ihres Angebots zur Verfügung. rh Der Bieter soll den beigefügten Kennzettel für das erste Angebot (im Teil B der Vergabeunterlagen enthalten) ausfüllen und den ausgefüllten Kennzettel von außen auf dem Umschlag befestigen. Ve 8.5 Unzulässigkeit von Änderungen ür Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen (Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung) sind bei der Abgabe der letztverbindlichen Angebote unzulässig. Änderungen und Ergänzungen der Vertragsunterlagen, die als Grundlage für die letztverbindlichen Angebote den Bietern zur Verfügung gestellt wird, führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. rf Wenn ein Bieter seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen o. ä. verwendet, wird dies als Änderung der Vertragsunterlagen gewertet und führt zum Ausschluss des Angebotes, wenn diese dem letztverbindlichen Angebot beigefügt werden. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass beigefügte Unterlagen, Prospekte o. ä. keine dem Angebot widersprechenden Angaben enthalten dürfen. nu Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls ist das Angebot auszuschließen. 8.6 Preisangaben Das Angebot muss alle geforderten Preisangaben in den Preisblättern des jeweiligen Loses an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig enthalten. Im ersten Angebot sind die Preise unter Zugrundelegung der Anforderungen der KfW (Leistungsbeschreibung - Teil D der Vergabeunterlagen und Vertragsbedingungen – Teil C der Vergabeunterlagen) ohne Berücksichtigung der Kommentare und Änderungswünsche der Bieter zu kalkulieren. 9 Teil A: Verfahrensbedingungen Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Einzelpreise und der Gesamtpreis sind als Nettopreise (ohne Umsatzsteuer) anzugeben. Entspricht ein Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis einer Addition oder Multiplikation, so ist der Einzelpreis maßgebend. g 8.7 Inhalt des ersten technischen Angebotes lu n Das erste Angebot muss die losspezifisch geforderten und in den jeweiligen Wertungsmatrizen (Anlage 1 bis 3 zu Teil A) enthaltenen Fachkonzepte enthalten. 8.8 Schutz der Geschäftsgeheimnisse an d Die Bieter haben mit Übersendung ihres Angebots diejenigen Stellen zu bezeichnen, die dem Geheimnisschutz im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB unterliegen. 8.9 Eigentum an den Angebotsunterlagen Zuständige Vergabekammer Ve 9 rh Das Eigentum an den eingereichten Angebotsunterlagen geht auf die KfW über. Die eingereichten Angebote werden von der KfW gemäß den gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Angebote vernichtet. ür Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Zuständig sind die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt: Bundeskartellamt rf Vergabekammern des Bundes Villemombler Str. 76 nu 53123 Bonn 10 Anlage 1 zu Teil A – Los 1: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung g Die Qualität der Leistung wird anhand eines Fachkonzeptes auf Basis einer Aufgabenstellung bewertet, welches der Bieter im Rahmen seines Angebotes erstellen und präsentieren muss. Aufgabenstellung des Fachkonzeptes an d 1. lu n Das Fachkonzept wird anhand der unter Ziffer 2 dargestellten Bewertungskriterien bewertet und bepunktet. Die erzielten Punkte werden zur Gesamtpunktzahl der Qualität addiert (maximal 300 Punkte). Der Bieter soll ein ganzheitliches Kommunikationskonzept für die KfW erstellen. Das zu entwickelnde Kreativkonzept basiert auf der Kommunikationsstrategie der KfW (Siehe Anlage Kommunikationsstrategie) Die beiden folgenden Schwerpunkte müssen in der Ausgestaltung als jeweilige Ausprägung berücksichtigt werden. Ve rh a) Übergeordnete Thematik auf Markenebene: hier: Megatrend Klima/Umweltschutz – im Sinne von gesellschaftlichem Leistungsversprechen - zielgruppenübergreifend (Siehe Anlage Gesamtzielgruppe) - Ziel: Bekanntheit steigern – Markenprofil schärfen Hintergrundinformationen: Siehe Anlage Markenpositionierung nu rf ür b) Konkrete Thematik auf vertrieblicher Ebene: hier: Energieeffizienz - In den Zielgruppen Privatkunden und Unternehmen im Sinne von individuellem Leistungsversprechen - Zu berücksichtigen: 1. Rolle der Finanzierungspartner (Banken, Sparkassen, Vermittler etc.) und Multiplikatoren (Verbände, Kammern etc.). 2. Bedeutung der digitalen Touchpoints in den jeweiligen Customer Journeys der Zielgruppen - Ziel der KfW-Produktkampagne: nachweisliche (= messbare) Aktivierung der Zielgruppen. Anteil am Beratungsgespräch bei Finanzierungspartnern erhöhen / Steigerung der Menge (Anzahl) und Qualität (Informationstiefe) von Visits auf www.kfw.de Hintergrundinformationen: Siehe Anlage Vertriebsstrategie & KPI Systematik Produktinformationen zu denKfW-Energieeffizienzprogrammen für Privatpersonen und Unternehmen finden Sie auf www.kfw.de Im Ergebnis soll eine integrierte Kampagne aus a) und b) präsentiert werden, die alle im Sinne der Zielerreichung geeigneten Maßnahmen (Online und Offline) intelligent verbindet. Die Schwerpunkte a) und b) sollen aufeinander einzahlen und miteinander verknüpft sein. Es sollen mindestens fünf Umsetzungen, bzw. Kanäle (Layout/HL) pro Ausprägung (a) und (b) exemplarisch gezeigt werden. Anlage 1 zu Teil A – Los 1: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung Nr. Bewertungsaspekt 1 Konzeption g Bewertungskriterien des Fachkonzepts Punkte Begründung der Beurteilung des Erfüllungsgrades (Erläuterung durch Fachbereich) max. 30 Punkte pro Zeile Ve rh Ist die Konzeption konsequent aus einem zeitgemäßen Mediennutzungsund Informationsverhalten der jeweiligen Zielgruppen abgeleitet und geeignet, konkrete Aktivierung im Sinne der genannten Zielsetzung auszulösen und messbar zu machen? Ist die Mechanik der Konzeption (Zusammenspiel der Kampagnenbestandteile (a) und (b) sowie der jeweils empfohlenen Maßnahmen klar dargestellt und logisch hergeleitet? Hervorragend = 30 Punkte, gut = 20 Punkte, befriedigend = 10 Punkte, nicht ausreichend = 0 Punkte an d Zeigt die Herleitung und der entwickelte Ansatz ein gutes Verständnis und Bewusstsein für die KfW und die Positionierung der KfW als Marke (Eigenständigkeit des Auftritts, Orientierung am Bedarf der Zielgruppe, Balance zwischen Seriosität als Förderbank einerseits und Aufmerksamkeitsstärke/Einprägsamkeit andererseits)? lu n 2. Gesamt (max. 90Punkte) max. 30 Punkte pro Zeile ür Kreation Sind die kreativen Ansätze vernetzt, gut nachzuvollziehen und ist eine zentrale Leitidee über alle Kanäle hinweg zu erkennen? rf Wie ist die kreative Qualität (z.B. Gestaltung, spezifische Umsetzung, Verständlichkeit)? Ist die Kreation in beiden Teilaufgaben gleichermaßen überzeugend? nu 2 Gesamt (max. 90 Punkte) Hervorragend = 30 Punkte, gut = 20 Punkte, befriedigend = 10 Punkte, nicht ausreichend = 0 Punkte Anlage 1 zu Teil A – Los 1: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung Methodische und organisatorische Herangehensweise und Umsetzung der Aufgabe, Darstellung der internen Agenturabläufe im Hinblick auf Kosten- und Terminsicherheit. Und insbesondere die Darstellung der Koordinationsfunktion im Hinblick auf andere beteiligte Spezialagenturen. 45 35 25 0 max. 45 Punkte 45 35 25 0 rf ür Ve rh hervorragend erfüllt gut erfüllt befriedigend erfüllt nicht ausreichend erfüllt nu 4 hervorragend erfüllt gut erfüllt befriedigend erfüllt nicht ausreichend erfüllt Steuernde Kompetenz max. 45 Punkte g Kommunikationskompetenz und Professionalität im Auftritt sowie Zusammensetzung und Zusammenwirken des Teams. lu n Team Kompetenz an d 3 Anlage 1 zu Teil A – Los 1: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung Definition der Erfüllungsgrade zu den Bewertungskriterien des Fachkonzepts (Aufgabenerfüllung) g 2. lu n Teamkompetenz 45 Punkte: Die Teamkompetenz ist hervorragend. Die Zusammenstellung des Teams ist sehr passend für die KfW und das Aufgabengebiet. Das Zusammenspiel innerhalb des Teams ist sehr professionell. Das Team zeichnet sich durch herausragende Kenntnisse im Marketing aus und hat viele relevante Projekte bereits umgesetzt. an d 35 Punkte: Die Teamkompetenz ist gut. Die Zusammenstellung des Teams ist passend für die KfW und das Aufgabengebiet. Das Zusammenspiel innerhalb des Teams ist professionell. Das Team zeichnet sich durch sehr gute Kenntnisse im Marketing aus und hat viele relevante Projekte bereits umgesetzt. 25 Punkte: Die Teamkompetenz ist befriedigend. Die Zusammenstellung des Teams ist akzeptabel für die KfW und das Aufgabengebiet. Das Zusammenspiel innerhalb des Teams ist in rh Ordnung. Während der Präsentation gab es kleine Unstimmigkeiten. Das Team zeichnet sich durch gute Kenntnisse im Marketing aus. Sie sind Fachleute und haben relevante Projekte bereits umgesetzt. Ve 0 Punkte: Die Teamkompetenz ist nicht ausreichend. Die Zusammenstellung des Teams ist nur zum Teil akzeptabel für die KfW und das Aufgabengebiet. Das Zusammenspiel innerhalb des Teams war nicht gut. Während der Präsentation gab es erhebliche Unstimmigkeiten. Das Team hat kaum Kenntnisse im Marketing. Sie haben noch keine relevanten Steuernde Kompetenz 45 Punkte: ür Projekte umgesetzt. 35 Punkte: rf Der dargestellte Ablaufprozess an Hand des Fachkonzepts war hervorragend. Die organisatorische und steuernde Aufgabe wurde optimal wahrgenommen. 25 Punkte: nu Der dargestellte Ablaufprozess an Hand des Fachkonzepts war gut. Die organisatorische und steuernde Aufgabe wurde gut wahrgenommen. Der dargestellte Ablaufprozess an Hand des Fachkonzepts war befriedigend. Die organisatorische und steuernde Aufgabe wurde lückenhaft wahrgenommen. 0 Punkte: Der dargestellte Ablaufprozess an Hand des Fachkonzepts war nicht ausreichend. Die organisatorische und steuernde Aufgabe wurde nur sehr rudimentär wahrgenommen. Anlage 2 zu Teil A – Los 2: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung g Die Qualität der Leistung wird anhand eines Fachkonzeptes in Form einer Aufgabenstellung und der Kompetenz des Teams bewertet. Der Bieter hat das Fachkonzept im Rahmen seines Angebotes zu erstellen und zusammen mit dem Team im Verhandlungs- und Präsentationstermin zu präsentieren. 1. lu n Das Fachkonzept sowie die Kompetenz des Teams werden anhand der unter Ziffer 2 dargestellten Bewertungskriterien bewertet und bepunktet. Die erzielten Punkte werden zur Gesamtpunktzahl der Qualität addiert (maximal 165 Punkte). Aufgabenstellung des Fachkonzeptes an d Die KfW ist die größte nationale Förderbank der Welt. Als Bank des Bundes und der Länder fördert sie nachhaltige Projekte im In- und Ausland. Das visuelle Erscheinungsbild der KfW ist in den Jahren 2013 - 2015 in seinen Grundlagen definiert und in Anwendung gebracht worden. Nun gilt es, bestehende Definitionen im Bereich Markenentwicklung und CI/CD weiterzuentwickeln bzw. zu schärfen und ergänzende, bisher noch nicht definierte Themenbereiche und Ausdrucksformen der Marke, zu erarbeiten. Ve rh Aufgabe 1: Der Bieter soll eine Analyse des aktuellen KfW-Markenauftrittes inklusive Bewertung und Handlungsempfehlung einreichen. Die Analyse erfolgt anhand aller öffentlichen KfW-Quellen (z. B. Websites, TV, Magazine) und des KfW Brand-Net sowie der Markenpositionierung– siehe Anlage X Die folgenden drei Aufgabenbereiche müssen dabei berücksichtigt werden: a) Stärken-Schwächen-Analyse des KfW-Markenauftritts rf nu c) Brand-Net – Stärken/Schwächen – Optimierungspotenziale – Best Practice Beispiele ür b) Zukünftige Handlungsfelder Marke/Corporate Design (Ergänzungen / Optimierungen) – an welchen Stellen sollte das Markenerscheinungsbild nachgeschärft werden? – Welche Vorgaben sollten für die CI/CD-Governance der Marke KfW ergänzt werden? – wie kann die Implementierung weiter unterstützt werden? Aufgabe 2: Der Bieter soll einen grundsätzlichen Vorschlag für eine Co-Branding-Guideline einreichen. Er soll einen Projekt- und Vorgehensvorschlag erarbeiten und vorlegen, wie eine CI/CD-Regelung für die Marke KfW aussehen sollte, d.h. was sie beinhaltet und wie diese entwickelt wird. Die Erstellung von konkreten, gestalteten Co-Branding-Vorschlägen wird nicht erwartet und zählt nicht zum Aufgabenumfang. Anlage 2 zu Teil A – Los 2: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung Bewertungskriterien des Fachkonzepts g 2. Nr. Bewertungsaspekt 1 Fachkompetenz Punkte an d rh max. 15 Punkte pro Zeile Beratungskompetenz Hervorragend = 15 Punkte, gut = 10 Punkte, befriedigend = 5 Punkte, nicht ausreichend = 0 Punkte Hervorragend = 15 Punkte, gut = 10 Punkte, befriedigend = 5 Punkte, nicht ausreichend = 0 Punkte Ve 2 Begründung der Beurteilung des Erfüllungsgrades (Erläuterung durch Fachbereich) max. 15 Punkte pro Zeile Vermittelt das Fachkonzept ein umfassendes und ganzheitliches Verständnis für das Thema Marke/Corporate Design? Herangehensweise Eingehen auf die Stärken und Schwächen des KfW-Markenauftritts sowie des Brand-Nets Qualität der Aufbereitung (Fachkonzept) Gesamt (max. 60Punkte) lu n In dieser Bewertungsmatrix wird das Fachkonzept gesamtheitlich (Aufgaben 1a - c und 2 zusammengefasst) bewertet: Team Auftreten/Professionalität Zusammenspiel innerhalb des Teams Motivation nu 3 rf ür Zeigt das Fachkonzept ein hinreichendes Bild des aktuellen KfWMarkenauftrittes und spiegelt es ein gutes Verständnis und Bewusstsein für die KfW wider? Qualität der Ergebnisse bzw. Empfehlungen in Bezug auf den KfWMarkenauftritt und das Brand-Net Interaktion mit KfW (Reaktionen auf Rückfragen / Ergänzungen) Qualität der Präsentation (Vortrag) Gesamt (max. 60 Punkte) Gesamt (max. 45 Punkte) Gesamtpunktzahl max. 15 Punkte pro Zeile Hervorragend = 15 Punkte, gut = 10 Punkte, befriedigend = 5 Punkte, nicht ausreichend = 0 Punkte Anlage 3 zu Teil A – Los 3: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung g Die Qualität der Leistung wird anhand eines Fachkonzeptes in Form einer Aufgabenstellung bewertet, welches der Bieter im Rahmen seines Angebotes erstellen und präsentieren muss. Aufgabenstellung des Fachkonzeptes Präsentation Vorgehensweise/Musterprozess eines Kreativkonzepts an d 1. lu n Das Fachkonzept wird anhand der unter Ziffer 2 dargestellten Bewertungskriterien bewertet und bepunktet. Die erzielten Punkte werden zur Gesamtpunktzahl der Qualität addiert (maximal 250 Punkte). Stellen Sie vor, wie Sie systematisch ein Kreativkonzept für eine Arbeitgebermarke erstellen. Stellen Sie die einzelnen Prozessschritte vor. Gerne können Sie das im Rahmen von zwei Beispielen tun. rh Mit welchen Arbeitgebereigenschaften würde die Agentur die KfW positionieren? Kreation Vorstellung des Teams, das für die KfW arbeiten würde Ve Darüber hinaus soll die Agentur Ansätze für eine Imageanzeige für die Zielgruppe „Schwerbehinderte“, einer OoH-Kampagne für Studenten und passende Give-Aways visualisieren. Stellen Sie die Mitarbeiter vor, die für die KfW arbeiten würden. Die Vorstellung soll folgende Bestandteile haben: Name, Foto, Kurz-CV und Projektliste. Bewertungskriterien des Fachkonzepts Nr. Bewertungsaspekt 1 Konzeption rf ür 2. nu Wie strukturiert arbeitet der Dienstleister an einem Kreativkonzept? Nimmt die Marktforschung eine wichtige Rolle ein? Passt das Kreativkonzept zum Unternehmen? Bietet die Agentur maßgeschneiderte Lösungen oder passt sie nur Standardprodukte an? Versteht die Agentur die Sonderrolle der KfW als Förderbank in ihren Ansätzen? Passt der Ansatz gut zur KfW? hervorragend erfüllt gut erfüllt befriedigend erfüllt Gewichtung gesamt: max. 250 Punkte max. 100 Punkte 100 75 50 Beurteilung des Erfüllungsgrades (Bewertungsstufe) Begründung der Beurteilung des Erfüllungsgrades (Erläuterung durch Fachbereich) Anlage 3 zu Teil A – Los 3: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung Sind die Teammitglieder im Employer Branding/Personalmarketing kompetent? Kommunikations- und Sozialkompetenz innerhalb des Teams sowie Zusammensetzung und Zusammenwirken des Teams 100 75 50 0 max. 50 Punkte 50 35 25 0 rf ür Ve rh hervorragend erfüllt gut erfüllt befriedigend erfüllt nicht ausreichend erfüllt nu 3 hervorragend erfüllt gut erfüllt befriedigend erfüllt nicht ausreichend erfüllt Team Kompetenz g Sind die kreativen Ansätze vernetzt gedacht, gut nachzuvollziehen und ist ein zentraler Gedanke über alle Kanäle hinweg zu erkennen? Wie ist die kreative Qualität (z.B. Gestaltung, spezifische Umsetzung, Verständlichkeit)? Ist die Bildauswahl passend? 0 max. 100 Punkte lu n nicht ausreichend erfüllt Kreation an d 2 Anlage 3 zu Teil A – Los 3: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung Definition der Erfüllungsgrade zu den Bewertungskriterien des Fachkonzepts (Aufgabenerfüllung) g 3. lu n Konzeption 100 Punkte: Der konzeptionelle Ansatz ist hervorragend umgesetzt. Die Herleitung des Kreativkonzepts ist herausragend gelungen und sehr passend. Die Gedankengänge zur KfW sind hervorragend abgeleitet und passen zur Bank. Die Agentur verwendet innovative Methoden. Die Agentur bietet individuelle Maßanpassungen und keine Standardprodukte an. an d 75 Punkte: Der konzeptionelle Ansatz ist gut umgesetzt. Die Herleitung des Kreativkonzepts ist gut gelungen und passend zu dem Unternehmen. Die Gedankengänge zur KfW sind gut abgeleitet und passen zur Bank. Die Agentur verwendet innovative Methoden. Die Agentur bietet teilweise Standardprodukte an. 50 Punkte: Der konzeptionelle Ansatz ist befriedigend umgesetzt. Die Herleitung des Kreativkonzepts ist bedingt gelungen und passt nur in Teilen zu dem Unternehmen. Die rh Gedankengänge zur KfW sind teilweise abgeleitet und passen grundsätzlich zur Bank. Die Agentur verwendet keine innovativen Methoden. Sie bietet überwiegend Standardprodukte an. Ve 0 Punkte: Der konzeptionelle Ansatz ist nicht ausreichend umgesetzt. Die Herleitung des Kreativkonzepts ist nicht nachvollziehbar und passt nicht. Die Gedankengänge zur KfW fehlen. Die Agentur verwendet keine innovativen Methoden. Sie bietet nur Standardprodukte an. 100 Punkte: ür Kreation Die kreativen Arbeiten sind hervorragend umgesetzt. Die Ansätze sind sehr gut nachvollziehbar, es existiert ein roter Faden; die Umsetzungen sind sehr gut aufbereitet, 75 Punkte: rf crossmedial vernetzt, sowie schlüssig, leicht verständlich und qualitativ sehr hochwertig dargestellt. Die kreativen Arbeiten sind gut umgesetzt. Die Ansätze sind gut nachvollziehbar, es existiert ein roter Faden; die Umsetzungen sind gut aufbereitet, crossmedial vernetzt, sowie 50 Punkte: nu schlüssig, leicht verständlich und qualitativ wertig dargestellt. Die kreativen Arbeiten sind befriedigend umgesetzt. Die Ansätze sind nachvollziehbar, es existiert in Ansätzen ein roter Faden; die Umsetzungen sind solide aufbereitet, crossmedial teilweise vernetzt, sowie zum Teil schlüssig, verständlich und qualitativ vorzeigbar dargestellt. Anlage 3 zu Teil A – Los 3: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung 0 Punkte: g Die kreativen Arbeiten sind nicht ausreichend umgesetzt. Die Ansätze sind nur schwer nachvollziehbar, es existiert kein roter Faden; die Umsetzungen sind crossmedial kaum lu n vernetzt, sowie zum Teil schwer verständlich und qualitativ verbesserungsbedürftig Teamkompetenz 50 Punkte: an d Die Teamkompetenz ist hervorragend. Die Zusammenstellung des Teams ist sehr passend für die KfW und das Aufgabengebiet. Das Zusammenspiel innerhalb des Teams ist sehr professionell. Das Team zeichnet sich durch herausragende Kenntnisse im Personalmarketing aus hat viele relevante Projekte bereits umgesetzt. 35 Punkte: Die Teamkompetenz ist gut. Die Zusammenstellung des Teams ist passend für die KfW und das Aufgabengebiet. Das Zusammenspiel innerhalb des Teams ist professionell. Das Team zeichnet sich durch sehr gute Kenntnisse im Personalmarketing aus und hat viele relevante Projekte bereits umgesetzt. rh 25 Punkte: Die Teamkompetenz ist befriedigend. Die Zusammenstellung des Teams ist akzeptabel für die KfW und das Aufgabengebiet. Das Zusammenspiel innerhalb des Teams ist in Ordnung. Während der Präsentation gab es kleine Unstimmigkeiten. Das Team zeichnet sich durch gute Kenntnisse im Personalmarketing aus. Sie sind Fachleute und haben Ve relevante Projekte bereits umgesetzt. 0 Punkte: Die Teamkompetenz ist nicht ausreichend. Die Zusammenstellung des Teams ist nur zum Teil akzeptabel für die KfW und das Aufgabengebiet. Das Zusammenspiel innerhalb des Teams war nicht gut. Während der Präsentation gab es erhebliche Unstimmigkeiten. Das Team hat kaum Kenntnisse im Personalmarketing. Sie haben noch keine nu rf ür relevanten Projekte umgesetzt. g lu n an d Teil B (Hauptdokument) rh Angebot Ve Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren der ür KfW rf mit Teilnahmewettbewerb nu „Marketing Kreativleistungen“, VSt. Nr. 06/16 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorliegenden Vergabeunterlagen urheberrechtlich geschützt sind und nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden dürfen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung der Unterlagen darf daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung der KfW erfolgen. Teil B: Angebot „Marketing Kreativleistungen“, VSt. Nr. 06/16 Datum: 22.08.2016 Uhrzeit: 10:00 Uhr Hiermit gibt der Wirtschaftsteilnehmer Adresse an d Name (Firma) Klicken Sie hier, um Text einzugeben. lu n Ende der Angebotsbindefrist für das Erstangebot: 13.09.2016 g Ende der Angebotsfrist: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. rh Ansprechpartner Klicken Sie hier, um Text einzugeben. E-Mail Fax Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Ve Telefon Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. ür in dem vorstehend bezeichneten Vergabeverfahren für die Lose (bitte zutreffendes ankreuzen) Los 1 Werbeagentur rf ☐ Los 2 CI/CD – Corporate Identity / Corporate Design ☐ Los 3 Personalmarketing nu ☐ als (bitte zutreffendes ankreuzen) ☐ Einzelbieter ☐ bevollmächtigter Vertreter einer Bietergemeinschaft im Namen der Bietergemeinschaft ein erstes verbindliches Angebot zu den Bedingungen der Vergabeunterlagen, insbesondere der Teile C (Vertragsbedingungen) und D (Leistungsbeschreibung), zu den im „Preisblatt“ aufgeführten Preisen ab und hält sich bis zum Ablauf der Angebotsbindefrist an das Angebot gebunden. 1 1. Erklärungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit Der Bieter bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft Bietergemeinschaft erklärt mit Angebotsabgabe, dass für alle Mitglieder der er bzw. sie mit der Verarbeitung und Speicherung der von ihm bzw. von ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten einverstanden ist bzw. sind, soweit dies zur Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist, • er bzw. sie sich dazu verpflichtet/n, alle personenbezogenen Daten, vertrauliche Unterlagen, sonstige Daten, Projektergebnisse und sonstige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der KfW und anderer Institutionen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens und der ggf. späteren Leistungserbringung offen gelegt werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des vorstehend bezeichneten Auftrags zu verwenden. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft erkennt dementsprechend die in der Anlage zu Teil C der Vergabeunterlagen (Vertragsbedingungen) enthaltene Vertraulichkeitsund Geheimhaltungsvereinbarung bereits im Vergabeverfahren als verbindlich an. Angebotsinhalt 2.1. Technisches Angebot rh 2. an d lu n g • Ve Der Bieter/die Bietergemeinschaft erkennt die als Bestandteil des Teil D der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Leistungsbeschreibung insoweit verbindlich an, als nachfolgend keine Änderungswünsche geäußert werden. Der Bieter/die Bietergemeinschaft wünscht folgende Änderungen an den folgenden Regelungen der Leistungsbeschreibung: Kommerzielles Angebot rf 2.2. ür Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 2.2.1. Vertragsbedingungen nu Die Änderungswünsche bezüglich der Vertragsbedingungen im Hauptdokument des Teil C sind in der dort vorgesehenen Spalte „Kommentare bzw. Änderungswünsche des Bieters“ eingetragen. 2.2.2. Preisblatt Die ausgeschriebene Leistung wird zu den in den Preisblättern aufgeführten netto Einzelpreisen zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer angeboten. Die Einzelpreise wurden entsprechend den Vorgaben der Vertragsbedingungen (Teil C der Vergabeunterlagen) und der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) ohne Berücksichtigung der im Angebotsschreiben aufgeführten Änderungswünsche kalkuliert. Die vollständig ausgefüllten „Preisblätter“ werden diesem Angebotsschreiben beigefügt und sind Bestandteil des Angebotes. 2 3. Aufstellung der Nachunternehmer Der Bieter/der Vertreter der Bietergemeinschaft erklärt mit Angebotsabgabe, dass im Falle der Beauftragung die nachfolgend dargelegten Teile der Leistung von Nachunternehmen ausgeführt werden: g Soweit zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits möglich, bitten wir um folgende Angaben: lu n Art und Umfang der vom Nachunternehmer zu erbringenden Aufgaben bzw. Leistungsteile Adresse Nr. Ansprechpartner Name (Firma) an d E-Mail Telefon und Fax. Nr. Klicken Sie hier, um Text Klicken Sie hier, um Text Klicken Sie hier, um Text einzugeben. einzugeben. einzugeben. 2 Klicken Sie hier, um Text Klicken Sie hier, um Text Klicken Sie hier, um Text einzugeben. einzugeben. einzugeben. 3 Klicken Sie hier, um Text Klicken Sie hier, um Text Klicken Sie hier, um Text einzugeben. einzugeben. einzugeben. rf ür Ve rh 1 Klicken Sie hier, um Text Klicken Sie hier, um Text Klicken Sie hier, um Text einzugeben. einzugeben. einzugeben. nu 4 3 4. Abschließende Liste aller Unterlagen, die mit dem ersten Angebot einzureichen sind / Bestandteile des ersten Angebotes Folgende beigefügten Unterlagen sind Bestandteil des ersten Angebotes und diesem Angebotsschreiben beigefügt: ☐ Los 2: das Fachkonzept ☐ Los 3: das Fachkonzept ☐ Preisblatt Los 1 ☐ Preisblatt Los 2 ☐ Preisblatt Los 3 • lu n Los 1: das Fachkonzept an d ☐ g (bitte zutreffendes ankreuzen) Änderungswünsche bezüglich der Vertragsbedingungen in Teil C Datum: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Ve Ort: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. rh Unterschrift(en) des Bieters/ des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft: Name(n) des/der Unterschriftleistenden: ür Klicken Sie hier, um Text einzugeben. rf Unterschrift(en) im Original Hinweis: nu Sofern das Angebot an dieser Stelle nicht im Original unterzeichnet ist, wird der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Umschlag wird mit dem Kennzettel (im Teil B der Vergabeunterlagen enthalten) gekennzeichnet. 4 LOS 1 - Preisblatt Werbeagentur Agentur- bzw. Fremdleistungen Preise 1. Stundensätze Kernteam exklusive Reisekosten Punkte bei der Preiswertung (max. 405) EUR/Std. (ohne MwSt.) 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 Geschäftsführung Hauptansprechpartner (Etatdirektor/Kundenbetreuer) Teammitglied Kundenbetreuer Kreativdirektor (Grafik) Teammitglied Kreation/Konzeption (Grafik) Kreativdirektor (Text) Teammitglied Kreation/Konzeption (Text) Gesamtsumme 1.1 bis 1.7 2. Stundensätze erweitertes Team exklusive Reisekosten 243 0,00 € EUR/Std. (ohne MwSt.) 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 Projekt-/Teamassistenz Produktion/Abnahme Art Buying FFF - Film, Funk, Fernsehen Programmierung DTP/Satz/Reinzeichnung EBV/Litho Korrektorat/Lektorat Gesamtsumme (2.1 bis 2.8) 3. Reisekosten-Pauschale 0,00 € Pauschale/pro Person/pro Tag (ohne MwSt.) (z.B. für Meetings vor Ort in Frankfurt) 4. Die Pauschale beinhaltet sämtliche Reisekosten inkl. Nebenkosten wie z.B. Reisespesen, Verpflegungspauschalen etc. Servicefee 5. Monatliche Aufwandsentschädigung für die Steuerungs- und Koordinationsfunktion (gemäß Leistungsbeschreibung Punkt 3.4.) Beispielhafte Standardprojekte 5.1 Berichterstellung zu Marktbeobachtungen u. Zulieferung in PPT-Format (max. 20 Seiten): 4.1 monatl. Pauschale (ohne MwSt.) an d 3.1 lu n 40,5 Pauschale/St. (ohne MwSt.) 81 Inhalt: Themen, Produkte oder Wettbewerber der KfW im Sinne von Konkurrenzanalysen und im Hinblick auf Benchmarking. 5.2 Berichterstellung zu Marketing-Trends und Zulieferung in PPT-Format (max. 20 Seiten): rh Inhalt: Entwicklungen/Innovationen in der Kommunikations-/Werbebranche sowie Handlungsempfehlung bzgl. relevanter Trends für die KfW. Präsentationsaufgabe 6.1 Geschätzte Kosten Präsentationsaufgabe (Eigenleistungen der Agentur). Bitte nehmen Sie die Kalkulation in Ihrem separaten Angebot vor (Schätzung Aufwand nach Leistung, eingesetztem Level und Stunden) und tragen hier nur die Gesamtsumme ein. Pauschale/St. (ohne MwSt.) Ve 6. nu rf ür Gesamtsumme 3 bis 6.1 7. Technische Kosten für Grundausarbeitung (jeweils inkl. 2 Autorenkorrekturen, Satz, Aufbau, Korrektorat, CD, Proof und Versand) 7.1 Anzeigen PZ, FZ 7.1.1 Bis ½ Seite 7.1.2 Adaption bis ½ Seite 7.1.3 Bis 1/1 Seite 7.1.4 Adaption bis 1/1 Seite 7.2 Anzeigen Tageszeitungen 7.2.1 Bis ¼ Seite 7.2.2 Adaption bis ¼ Seite 7.2.3 Bis ½ Seite 7.2.4 Adaption bis ½ Seite 8. Technische Kosten für Grundausarbeitung (jeweils inkl. 2 Autorenkorrekturen, Satz, Aufbau, Korrektorat, CD, Proof und Versand) 8.1 OoH 8.1.1 Plakat DIN A1 8.1.2 CLP - City Light Poster 8.1.3 Billboard (18/1) 9. Technische Kosten für Programmierung (jeweils inkl. 2 Autorenkorrekturen, Satz, Aufbau, Korrektorat, Master und Auslieferung) 9.1 Html 5 Display Ads (inkl. GIF Fallback) 9.1.1 Med. Rectngle/Content Ad (300x250 Pixel) 9.1.2 Wide Skyscraper (160x600) 9.1.3 Wallpaper (728x90) 9.2 Streaming Bewegtbild Ad (inkl. GIF Fallback und Abstimmung mit Streaming Anbieter) 9.2.1 9.2.2 9.2.3 10. Med.Rectangle/Content Ad (300x250 Pixel) Wide Skyscraper (160x600) Wallpaper (728x90) Technische Kosten für Grundausarbeitung (jeweils inkl. 2 Autorenkorrekturen, Satz, Aufbau, Korrektorat, CD, Proof und Versand) 10.1 Image 10.1.1 Flyer DIN lang 6-Seiter 10.1.2 Flyer DIN lang 10-Seiter 10.1.3 Broschüre, DIN A4, 20-Seiter 10.1.4 Broschüre, DIN A4, 40-Seiter Gesamtsumme 7 bis 10.1.4 Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. g Nr. 0,00 € Pauschale/St. (ohne MwSt.) Pauschale/St. (ohne MwSt.) Pauschale/St. (ohne MwSt.) Pauschale/St. (ohne MwSt.) 0,00 € 40,5 LOS 2 - Preisblatt CI/CD-Agentur Preise 1. Stundensätze Kernteam exklusive Reisekosten EUR/Std. (ohne MwSt.) 1.1 Geschäftsführung Design 1.2 Geschäftsführung Strategie 1.3 Leiter Design (Hauptansprechpartner) 1.4 Leiter Strategie (Hauptansprechpartner) 1.5 Teammitglied Design (Senior) 1.6 Teammitglied Strategie (Senior) 1.7 Client Service Manager (Projektmanagement) Gesamtsumme (1.1 bis 1.7) 2. Stundensätze erweitertes Team exklusive Reisekosten 2.1 Teammitglied Design (Professional) 2.2 Teammitglied Strategie (Professional) 2.3 Teammitglied Design (Junior) 2.4 Teammitglied Strategie (Junior) 2.5 Teamassistenz 2.6 Text 2.7 DTP/Satz/Reinzeichnung 2.8 Lektorat/Korrektorat Gesamtsumme (2.1 bis 2.8) 3. Reisekosten-Pauschale 99 0,00 € EUR/Std. (ohne MwSt.) an d 74,25 0,00 € Pauschale/pro Person/pro Tag (ohne MwSt.) (z.B. für Meetings vor Ort in Frankfurt) 4. Die Pauschale beinhaltet sämtliche Reisekosten inkl. Nebenkosten wie z.B. Reisespesen, Verpflegungspauschalen etc. Kosten Präsentationsaufgabe (Aufgabe 2 des Fachkonzepts) 4.1 5. Projektdarstellung Co-Branding Guideline Bitte nehmen Sie die Kalkulation in Ihrem separaten Angebot vor (Schätzung Aufwand nach Leistung, eingesetztem Level und Stunden) und tragen hier nur die Gesamtsumme ein. Beispielhafte Standardprojekte Pauschale/St. (ohne MwSt.) Ve rh 3.1 Punkte bei der Preiswertung (max. 247,5) g Agenturleistungen lu n Nr. CD-Vorgaben für Anzeigen ür Beispielhafte Kosten-Kalkulation für ein bereits verregeltes CD-Thema (siehe Anlage X "Anzeigen KfW Werbemedienkonzept"). 5.1 Designkonzept für Anzeigen Pauschale/St. (ohne MwSt.) Konzeption Designentwicklung inkl. 2 Abstimmungsrunden CD-Richtlinie für Anzeigen rf 5.1.1 5.1.1.1 5.1.1.2 Die CD-Richtlinie "Anzeigen KfW Werbemedienkonzept" gibt die Vorgabe für Umfang und Detailtiefe der Designkonzeption. Dokumentation des Designkonzepts aus Pos. 5.1.1 in einer CD-Richtlinie gemäß Vorlage (Guideline "Anzeigen KfW Werbemedienkonzept") Erstellung CD-Richtlinie (Dokumentation) nu 5.1.2 5.1.2.1 Erstellung einer Wort-Bild-Marke, z.B. für ein internes Programm / Initiative 5.2 5.2.1 Konzeption 5.2.2 Designentwicklung inkl. 2 Abstimmungsrunden 5.2.3 Reinzeichnung Gesamtsumme (3 bis 5.2.3) 0,00 € 74,25 LOS 3 - Preisblatt Personalmarketing Pauschale/Stück (ohne MwSt.) Nr. Agentur- und Fremdleistungen 2.1 3. 3.1 4. 4.1 4.2 Erstellung von Broschüren: Kreation, Layout, Grafik, Text, Bildauswahl/Bildeinkauf/Bildbearbeitung, Koordination Druck, Qualitätssicherung; inkl. 3 Korrekturschleifen. Grafik kann auch die Erstellung von Info-Grafiken enthalten. Erstellung einer Broschüre für eine definierte Zielgruppe, 12 Seiten, DIN A4 300 Plakaterstellung: Kreation, Layout, Grafik, Text, Bildauswahl/Bildeinkauf/Bildbearbeitung, Koordination Druck, Qualitätssicherung; inkl. 3 Korrekturschleifen; exkl. Logistik/Anbringung (ggf. Fremdleistung) Erstellung eines neuen Plakats (DIN A1, DIN A0, Sonderformate) Adaption einer Imageanzeige auf ein Plakat (Größe A3, A2, A1 und A0) Erstellung Flyer: Kreation, Layout, Grafik, Text, Bildauswahl/Bildeinkauf/Bildbearbeitung, Koordination Druck, Qualitätssicherung; inkl. 3 Korrekturschleifen 5.1 6. Erstellung eines neuen Flyers: 1-seitig (Vorder- und Rückseite bedruckt), i.d.R. anlaßbezogen (Promotion eines Events) Konzeption Online-Werbemittel (nur Kreation, die Umsetzung erfolgt durch KfW Digitalagentur): Kreation, Layout, Grafik, Text, Bildauswahl/Bildeinkauf/Bildbearbeitung; inkl. 3 Korrekturschleifen 6.1 6.2 6.3 Beratung und Konzeption eines Wallpapers Beratung und Konzeption eines Skyscrapers Beratung und Konzeption eines Rectangles Ve Gesamtsumme (1. bis 6.3) rh 5. 7. g 2. Preis für einen weiteren Jour-Fixe in Frankfurt, inkl. Reisekosten und Spesen (1-tägig) Preis für einen weiteren Jour-Fixe in Frankfurt, inkl. Reisekosten und Spesen (1/2 Tag) Imageanzeigen Print: Kreation, Layout, Grafik, Text, Bildauswahl/Bildeinkauf/Bildbearbeitung; inkl. 3 Korrekturschleifen; Entwurf einer zielgruppengerechten Imageanzeige. Eine Imageanzeige muss sowohl im Hoch- als auch Querformat sowie in den Größen von A5 - A0 funktionieren. Preis pro Anzeige (Zielgruppe) lu n 1.1 1.2 1.3 Strategische Mediaempfehlung auf Grundlage eines ausführlichen Briefings. Zweimal pro Jahr findet ein Meeting (Jour-Fixe) in Frankfurt statt, in dem der Auftragnehmer die Ergebnisse eines fortlaufenden Trendscoutings vorstellt. Darüber hinaus bringt der Auftragnehmer einen Vorschlag hinsichtlich der strategischen Mediaempfehlung Preis pro Jour-Fixemit. inkl. Reisekosten und Spesen an d 1. Punkte bei der Preiswertung (max. 375) Zusatzleistungen nach Bedarf (Abrechnung nach Aufwand) Textliche Anpassung inkl. Satz/Reinzeichnung in bestehenden Werbemitteln sowie Koordination Druck/Schaltung und Qualitätssicherung Eine Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt; bitte geben Sie hier den vollen Stundensatz an. 7.2 Bildbearbeitung in bestehenden Werbemitteln 7.3 Korrektorat 7.4 Beratung hinsichtlich Kampagnen und Projekte (z.B. operative Mediaempfehlung, Promotions) Gesamtsumme (7.1 bis 7.4) nu rf ür 7.1 0,00 € EUR/Std. (ohne MwSt.) 75 0,00 € g lu n an d Teil B rh Kennzettel KfW rf ür Ve Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb der nu „Marketing Kreativleistungen“, VSt. Nr. 06/16 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorliegenden Vergabeunterlagen urheberrechtlich geschützt sind und nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden dürfen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung der Unterlagen darf daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung der KfW erfolgen. Roter Kennzettel für das Angebot lu n g (Bitte ausschneiden und auf den Umschlag kleben) Vom Bieter auszufüllen! an d Kennzettel für das erste Angebot Umschlag nicht öffnen! Absender/ Bieter: KfW, Vergabestelle (OCc3), Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt Ve Ausschreibende Stelle: rh Angebot der ausschreibenden Stelle unverzüglich weiterleiten. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. ür Klicken Sie hier, um Text einzugeben. rf Name des Verfahrens: „Marketing Kreativleistungen“ Aktenzeichen beim Auftraggeber: VSt. Nr. 06/16 nu Einreichungstermin, Angebotsfrist für die Erstangebote: 22.08.2016, 10:00 Uhr g lu n Teil C der Vergabeunterlagen Vertragsbedingungen an d in dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb der KfW rh (im Folgenden auch „Auftraggeber“ genannt) Ve nach VgV rf ür „Marketing/Kreativdienstleistungen“ VSt. 06/16 nu Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorliegenden Vergabeunterlagen urheberrechtlich geschützt sind und nur zur Erstellung eines Angebots bzw. Teilnahmeantrags verwendet werden dürfen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung der Unterlagen darf daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung der KfW erfolgen. MindestAnforderung (J/N) DIE ERBRINGUNG VON KREATIVDIENSTLEISTUNGEN an d zwischen lu n RAHMENVEREINBARUNG FÜR der KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main Ve […] rh (auch „KfW“ oder „Auftraggeber“ genannt und als „Partner“ bezeichnet) und rf ür („Auftragnehmer“ genannt und ebenfalls als „Partner“ bezeichnet) Seite 2 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Klausel gem. Entwurf KfW nu Ref. MindestAnforderung (J/N) 1 Präambel 2 Die KfW möchte verschiedene Dienstleister mit der Erbringung von Kreativdienstleistungen beauftragen. Die Leistungen werden in den drei Losen der Leistungsbeschreibung (Teil D der Ausschreibungsunterlagen) im Einzelnen an d konkretisiert. Ziel ist es, gemeinsam mit den Dienstleistern die Kommunikationsstrategie der KfW und der KfW IPEX-Bank wirkungsvoll umzusetzen. Zu diesem Zweck schließt die KfW für jedes Los mit jeweils einem Unternehmen die folgende Rahmenvereinbarung, auf Grund derer sie die Leis- rh tungen im Einzelnen abrufen wird. 3 Erster Teil. Struktur und Grundlagen des Vertrages §1 5 (1) Gegenstand der Rahmenvereinbarung Ve 4 Die Rahmenvereinbarung regelt die Erteilung von Einzelaufträgen J durch die KfW an den Auftragnehmer sowie deren wesentliche Inhalte. Auftraggeber eines zu vergebenden Einzelauftrags ist die KfW. Die ür KfW ist berechtigt, auch auf die KfW IPEX-Bank bezogene Einzelauf- (2) rf träge zu vergeben. Durch die Rahmenvereinbarung allein wird keine Pflicht des Auftragnehmers zur Erbringung von Leistungen begründet; eine solche Pflicht entsteht erst mit der Erteilung eines Einzelauftrags. Entspre- nu 6 chendes gilt für die Pflicht der KfW zur Zahlung einer Vergütung. Seite 3 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Klausel gem. Entwurf KfW lu n Ref. J (3) MindestAnforderung (J/N) Diese Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf die Erteilung eines oder mehrerer Einzelaufträge. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass die KfW eine Auslastung des Auftragnehmers bestimmten Umfangs nicht zusichern kann, da nicht feststeht, ob und in welchem Umfang während der Vertragslaufzeit die 7 §2 an d nachstehenden Aufgaben anfallen werden. Bestandteile des Vertrages, keine Geltung der AGB des Auftragnehmers (1) Die Rechtsbeziehungen der Parteien in Bezug auf den Vertragsge- J rh 8 J genstand ergeben sich aus Ve (a) einem Einzelauftrag, (b) dieser Rahmenvereinbarung, (c) der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen einschließlich aller Anlagen, ür (d) dem letztverbindlichen Angebot des Auftragnehmers für den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung (Teil B der Vergabeunter- rf lagen einschließlich aller Anlagen), (e) den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Zuschlagserteilung geltenden Fas- nu sung. 9 (2) Die Regelungen gelten in der vorgenannten Reihenfolge in ihrer je- Seite 4 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Klausel gem. Entwurf KfW lu n Ref. J Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) weils geltenden Fassung. Lücken innerhalb eines Vertragsbestand- schriften bleiben unberührt. (3) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers wer- J an d 10 lu n teils, gleich ob bewusst oder unbewusst, werden durch die später genannten Vertragsbestandteile ausgefüllt. Zwingende gesetzliche Vor- den nicht Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung oder eines Einzel- auftrags. Die AGB des Auftragnehmers gelten insbesondere auch dann nicht, wenn sie im Rahmen der Erteilung eines Einzelauftrags, der Leistungserbringung oder der Abrechnung in Bezug genommen rh werden und der Auftraggeber nicht widerspricht. 11 §3 13 (1) Auftragsproduktionen Ve Zweiter Teil. Durchführung der Einzelaufträge 12 Der Auftragnehmer wird durch die Erteilung eines Einzelauftrags dazu J verpflichtet, die Leistungen zu erbringen, wie sie in der Leistungsbe- ür schreibung (Teil D der Ausschreibungsunterlagen sowie Leistungsbeschreibung des Einzelauftrags) niedergelegt sind. (2) Einzelaufträge werden schriftlich (in Form einer SAP-Bestellung) und rf 14 N auf Grundlage eines freigegebenen Kostenvoranschlags vergeben. (3) Für die Durchführung der Einzelaufträge gilt im Übrigen das Werkver- nu 15 tragsrecht des BGB. Entwürfe und sonstige Vorschläge, die auf die Initiative des Auftragnehmers zurückgehen, sind nur vergütungspflich- Seite 5 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. N Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) (4) Der Auftragnehmer wird alle vom Auftraggeber abgenommenen Entwürfe und sonstige Vorschläge sowie Vorlagen in einem vorgegebenen, der weiteren Nutzung und Bearbeitung zugänglichen Format, auf N an d Verlangen auch in einem etwa geforderten internetfähigen Format, lu n tig, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich abgenommen wurden. 16 der KfW oder einem von ihr benannten Dritten übermitteln. 17 (5) Der Auftragnehmer wird ferner alle von der KfW abgenommenen Ent- N würfe, Vorlagen und Daten geordnet und in einem der weiteren Nutzung und Bearbeitung zugänglichen Format ohne gesonderte Be- rh rechnung für die KfW elektronisch archivieren und dieser jederzeit auf Nachfrage sowohl in elektronischer Form (z.B. pdf, doc, ppt) als auch 18 (6) Ve als Hardcopy zur Verfügung stellen. Sämtliche vom Auftragnehmer gestalteten Kommunikationsmaßnah- N men dürfen erst dann involvierten Beteiligten zugänglich gemacht (7) ür werden, wenn sie von der KfW freigegeben wurden. Erkennt der Auftragnehmer, dass er vereinbarte Leistungsergebnisse nicht termingerecht fertig stellen kann, so teilt er dies dem Auftragge- rf ber unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung mit. Eine Änderung des abgestimmten Zeitplans ist in gegenseitigem Einvernehmen schriftlich zu vereinbaren. Ist nu 19 eine Verzögerung für den Auftraggeber nicht zumutbar, kann der Auftraggeber den Einzelauftrag fristlos kündigen und Schadensersatz Seite 6 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. N Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) statt der gemäß des Vertrages noch ausstehenden Leistung verlan- 20 (8) Die Zwischenergebnisse der Auftragsproduktion sind der KfW zur der Produktion zur schriftlichen Abnahme vorzulegen. 21 §4 22 (1) Einbeziehung Dritter in die Leistungserbringung J an d Freigabe vorzulegen. Das Endergebnis ist der KfW nach Abschluss lu n gen, insbesondere den noch ausstehenden Teil der Leistung auf Kosten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen lassen. Der Auftragnehmer darf die Ausführung von Leistungen nur mit vorhe- J rh riger schriftlicher Zustimmung der KfW an Dritte, insbesondere Unter- nehmerauftragnehmer, übertragen. Die Zustimmung gilt als erteilt, Ve wenn ein Kostenvoranschlag des Auftragnehmers für eine bestimmte Leistung vom Auftraggeber schriftlich freigegeben wurde und der Kostenvoranschlag die Fremdkosten separat und unter Nennung des Dritten und der durch ihn zu erbringenden Leistungen auswies. Die bereits im Angebot des Auftragnehmers genannten Unterauftragnehmer gel- (2) ür ten als vom Auftraggeber genehmigt. Soweit dies für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen rf Leistungen erforderlich ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit von der KfW beauftragten Dritten partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Dies kann insbesondere ein Unternehmen sein, welches neben dem nu 23 Auftragnehmer mit der Durchführung eines Einzelauftrags beauftragt ist oder welches wegen einer anderen Leistung in einem Vertragsver- Seite 7 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. N Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) §5 25 (1) Vergütung durch den Auftraggeber Die Vergütung, die der Auftragnehmer für die von ihm erbrachten Leistungen erhält, erfolgt auf Basis der in den Preisblättern (letztver- unterlagen) angegebenen Preise. 26 (2) N an d bindliches Angebot des Auftragnehmers, Teil B der Ausschreibungs- lu n hältnis zur KfW steht. 24 Erfolgt die Vergütung auf Wunsch des Auftraggebers pauschal (z.B. N bei projektbezogenen Aufträgen oder Leistungspaketen mit einem rh größeren Umfang), hat der Auftragnehmer einen Anspruch gegenüber der KfW auf die Zahlung der Pauschale, die er in seinem Angebot Ve über den Abschluss eines Einzelauftrags angegeben hat, zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Der umgerechnete einzelne Honorarsatz darf bei der Einzelbeauftragung auch bei einer pauschalen Gesamtsumme nicht den in seinem Angebot über den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung angegebenen maximalen Ho- ür norarsätze in den Preisblättern (letztverbindliches Angebot des Auftragnehmers, Teil B der Vergabeunterlagen) überschreiten. Erfolgt die Vergütung nach Aufwand, wird nach Honorarsätzen gemäß rf (3) den Preisblättern (letztverbindliches Angebot des Auftragnehmers, Teil B der Ausschreibungsunterlagen) abgerechnet. Ein Tagessatz er- nu 27 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. rechnet sich aus den angebotenen Stundensätzen multipliziert mit acht Zeitstunden. Es dürfen keine zusätzlichen Tages- oder Verpfle- Seite 8 N Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) gungspauschalen abgerechnet werden. Ein Arbeitstag umfasst acht sezeiten dürfen nicht einberechnet werden, soweit nicht etwas ande- 28 (4) an d res im Einzelauftrag vereinbart ist. lu n Zeitstunden, darüber hinaus gehende Zeitstunden sind mit dem Tagessatz abgegolten. Unterschreitungen werden anteilig vergütet. Rei- Die zwischen den Parteien vereinbarten Stundensätze bzw. Pauscha- N len sind das pauschale Entgelt für sämtliche nach der Rahmenvereinbarung geschuldeten Leistungen. Mit ihnen sind alle für die Leis- tungserbringung notwendigen, agenturinternen Nebenkosten des Auf- 29 (5) rh tragnehmers abgegolten. N Für Los 1 gilt: Zwei Jour Fixes pro Monat in der KfW in Frankfurt N Etwaig anfallende Übernachtungskosten müssen vorab vom Auftrag- 30 (6) Ve geber freigegeben werden. Maximal dürfen Euro 120 ohne MwSt. pro Nacht abgerechnet werden. werden vom Auftragnehmer kostenfrei erbracht. Voraussichtliche Teil- ür nehmer sind der Kundenbetreuer und – je nach Agenda – ein weiteres Mitglied aus dem Kernteam. Zusätzliche Termine vor Ort werden nach rf vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber nach Aufwand (Stundensätze plus Reisekostenpauschale) abgerechnet. (7) Für Los 2 gilt: Alle Termine vor Ort werden nach vorheriger Abstim- nu 31 mung mit dem Auftraggeber nach Aufwand (Stundensätze plus Reisekostenpauschale) abgerechnet. Seite 9 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. N (8) MindestAnforderung (J/N) Für Los 3 gilt: Die Jour Fixes werden nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber gemäß Preisblatt (letztverbindliches Angebot des Auftragnehmers, Teil B der Vergabeunterlagen) abgerechnet. 33 (9) Im Falle einer Abrechnung nach Aufwand hat der Auftragnehmer ei- N an d nen prüffähigen und unterschriebenen Tätigkeitsnachweis zu erstel- N len. Aus dem Nachweis muss ersichtlich sein, welcher Mitarbeiter an welchen Tagen welche Leistungen erbracht hat und welche Arbeitszeit dabei angefallen ist. (10) Der Auftragnehmer hat über die vereinbarte Vergütung eine prüffähige N rh 34 Rechnung nach Leistungspositionen des dem Einzelauftrag zugrunde liegenden Angebotes zu stellen, in der am Ende der Umsatzsteuerbe- Ve trag auszuweisen ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen erst nach dem Abschluss der nach dem Einzelauftrag zu erbringenden Leistungen zu stellen. Bei länger dauernden Projekten und Großprojekten können beide Parteien einvernehmlich zu Beginn ür des Projektes Abschlagszahlungen für Agenturvergütungen und etwaige Fremdkosten vereinbaren. Fremdleistungen (wie z.B. Druck, Lithografie, Fotografien, Program- rf (11) mierung) oder Gebühren (wie z.B. GEMA-Gebühren oder Künstlersozialversicherungsabgaben) werden ohne Serviceaufschlag an den Auftraggeber weiterberechnet. Fremdkosten sind vom Auftragnehmer nu 35 bei Rechnungsstellung anhand von Belegen nachzuweisen und als Seite 10 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g 32 Klausel gem. Entwurf KfW lu n Ref. N Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) (12) Der Auftragnehmer führt Künstlersozialversicherungsabgaben (KSK) und GEMA-Gebühren ordnungsgemäß ab. Die. Kosten werden dem Auftraggeber netto (ohne Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt, auch 37 (13) N an d wenn sie erst nachträglich erhoben werden. lu n separate Rechnungsposition aufzuführen. 36 Zahlungen der KfW erfolgen innerhalb von 30 Kalendertagen nach N dem Zugang der prüffähigen Rechnung. Für die fristgemäße Zahlung ist der Tag der Überweisung maßgeblich. (14) Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft werden Zahlungen mit befreiender rh 38 N Wirkung für die KfW an den für die Durchführung der Rahmenverein- Ve barung und der Einzelaufträge benannten bevollmächtigten Vertreter oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. §6 40 (1) Mitwirkung des Auftraggebers Die KfW wird dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung N ür 39 erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen vollständig und (2) rf rechtzeitig zur Verfügung stellen. Unterlässt die KfW eine ihr obliegende Mitwirkung und setzt sie dadurch den Auftragnehmer außerstande, eine Leistung vertragsgemäß zu erbringen, so hat der Auftragnehmer diesen Umstand der KfW nu 41 unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Seite 11 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. N 42 §7 43 (1) MindestAnforderung (J/N) Leistungsänderungen durch den Auftraggeber Sofern neue aufsichtsrechtliche, gesetzliche oder gerichtliche Anordnungen oder sonstige, für die KfW zwingende Anforderungen eine Änderung eines Einzelauftrags oder der nach dem Einzelauftrag zu N an d erbringenden Leistungen erfordern, werden die Partner den Einzelauftrag entsprechend anpassen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. Der Auftragnehmer hat ein Änderungsverlangen der KfW zu prüfen und unverzüglich schriftlich mitzuteilen, ob die ge- 44 (2) rh wünschte Leistungsänderung für ihn zumutbar ist. Hat die von der KfW gewünschte Änderung weitere Auswirkungen N (zum Beispiel auf vereinbarte Termine), so hat der Auftragnehmer Ve dies der KfW ebenfalls unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Partner haben sich unverzüglich zu einigen. Solange eine solche Einigung nicht zustande kommt, verbleibt es beim bisherigen Auftragsinhalt. Vereinbarte Änderungen werden schriftlich dokumentiert und von bei- (3) ür den Partnern unterzeichnet. 45 Lehnt der Auftragnehmer eine für ihn zumutbare Änderung der nach N rf dem Einzelauftrag geschuldeten Leistungen ab, so ist die KfW berechtigt, den Einzelauftrag fristlos zu kündigen. §8 47 (1) Ansprechpartner nu 46 Während der Vertragslaufzeit stellt der Auftragnehmer dem Auftrag- Seite 12 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Klausel gem. Entwurf KfW lu n Ref. N Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) geber einen Hauptansprechpartner für die Auftragsentgegennahme, befugt sein, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder diese 48 (2) an d jedenfalls unverzüglich herbeizuführen. lu n allgemeine Themen, Wünsche oder Beanstandungen in Bezug auf die zu erbringende Leistung zur Verfügung. Der Ansprechpartner muss Ein Austausch des Ansprechpartners ist nur aus wichtigem Grund N zulässig. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den wichtigen Grund sowie den Namen und die Kontaktdaten des neuen Ansprech- partners unverzüglich mitzuteilen. Ein Austausch des Ansprechpart- rh ners bedarf der Zustimmung durch die KfW. Die Zustimmung zum Austausch des Ansprechpartners darf nicht unbillig verweigert wer- 49 §9 50 (1) Ve den. Personaleinsatz und Austausch von Personen Für die Erbringung der nach dieser Rahmenvereinbarung geschuldeten Leistungen setzt der Auftragnehmer das im Vergabeverfahren be- ür nannte Team bzw. die genannte Person ein. Ist eine eingesetzte Person an der weiteren Leistungserbringung verhindert und konnten die rf Gründe für die Verhinderung nicht vorhergesehen werden (unvorhersehbare Verhinderung), wird der Auftragnehmer diese Person unverzüglich - spätestens jedoch binnen 7 Kalendertagen - durch eine min- nu destens gleichwertig qualifizierte Person ersetzen. Nicht vorhersehbare Gründe im Sinne dieser Rahmenvereinbarung sind insbesondere: Fristlose Kündigung, Tod. Seite 13 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. N 51 Klausel gem. Entwurf KfW (2) MindestAnforderung (J/N) Ist eine von dem Auftragnehmer eingesetzte Person aus für diese N schäftsbetriebes an der weiteren Leistungserbringung verhindert und steht die Person aus diesem Grund der KfW für die weitere Leistungserbringung objektiv nicht mehr zur Verfügung (vorhersehbare an d Verhinderung), so ist der Auftragnehmer verpflichtet, für diese Person lu n vorhersehbaren Gründen oder infolge dringender Umstände ihres Ge- gleichwertigen Ersatz so bereit zu stellen, dass eine nahtlose Fortset- zung der Leistungserbringung durch eine mindestens gleichwertig qualifizierte Person gewährleistet ist. Vorhersehbare Gründe im Sinne dieses Vertrages sind insbesondere: Urlaub und fristgebundene Kün- 52 (3) rh digung. Wird während der Erbringung der nach dieser Rahmenvereinbarung N Ve geschuldeten Leistungen ersichtlich, dass eine für die Leistungserbringung eingesetzte Person nicht imstande ist, die Aufgaben gemäß Leistungsbeschreibung zu erfüllen (Schlechtleistungen), kann die KfW nach erfolglosem Ablauf einer von ihr zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist vom Auftragnehmer verlangen, dass sie diese ür Person durch eine entsprechend qualifizierte Ersatzperson austauscht. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Nacher- (4) rf füllung fehlgeschlagen oder der KfW unzumutbar ist. Für den Austausch der leistenden Personen aufgrund vorhersehbarer oder unvorhersehbarer Verhinderungen oder aufgrund von Schlecht- nu 53 leistungen gilt Folgendes: Der Auftragnehmer wird die Gleichwertigkeit der Qualifikation des Er- Seite 14 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. N Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) satzpersonals auf Verlangen durch Vorlage eines aussagekräftigen waren. Die KfW ist berechtigt, dem Einsatz der vorgeschlagenen Ersatzperson schriftlich zu widersprechen, solange ihr nicht nachgewie- 54 (5) an d sen wird, dass die Ersatzperson gleichwertig qualifiziert ist. lu n Kurzlebenslaufes nachweisen, der alle Angaben enthält, die von der KfW bereits in Bezug auf die zu ersetzende Person gefordert worden Ist eine Einarbeitung der Person erforderlich, die der Auftragnehmer N als Ersatz für das bisher mit der Leistungserbringung befasste Personal bereitstellt, so erhält der Auftragnehmer für Zeiten der Einarbei- 55 (6) rh tung keine Vergütung. Kann im Falle der unvorhersehbaren oder vorhersehbaren Verhinde- N Ve rung nach Absatz 1 bzw. 2 oder im Falle der Schlechtleistung nach Abs. 3 kein gleichwertiger Ersatz für ausgefallenes Personal zur Verfügung gestellt werden oder kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zum Ersatz nicht nach, so ist die KfW berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers einen Dritten mit der Erbringung der nach dem ür betroffenen Einzelauftrag noch ausstehenden Leistungen zu beauftragen. Etwaige Mehraufwände, die der KfW durch die Beauftragung Servicezeiten nu 57 § 10 rf des Dritten entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 56 Der Auftragnehmer steht innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag mindestens von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Seite 15 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. N Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) nach Absprache mit dem Auftragnehmer auch darüber hinaus) für die § 11 59 (1) Haftpflichtversicherung Der Auftragnehmer hat die Gefahren aus der Erbringung der Leistun- N an d 58 lu n Entgegennahme von Einzelaufträgen sowie für eventuelle Rückfragen zur Verfügung. gen gegenüber dem Auftraggeber durch eine Haftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen für die Dauer des Vertrages abzusichern und dem Auftraggeber auf Verlan- rh gen nachzuweisen. Die Mindestdeckungssummen betragen: - Im Los 1: Werbeagentur: für Sach- und Personenschäden: 1.000.000,00 EUR pro Schadensfall, Ve 300.000,00 EUR pro Schadensfall, für Vermögensschäden: - im Los 2: CI/CD: für Sach- und Personenschäden: 1.000.000,00 EUR pro Schadensfall, für Vermögensschäden: 100.000,00 EUR pro Schadensfall, 1.000.000,00 ür - im Los 3 Personalmarketing: für Sach- und Personenschäden: EUR pro Schadensfall, für Vermögensschäden: rf 100.000,00 EUR pro Schadensfall. Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen je Versiche- nu rungsfall, mindestens zweifach je Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Versicherungsschutz mit min- Seite 16 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) destens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit der 60 (2) Bei Arbeitsgemeinschaften hat jedes Mitglied der Gemeinschaft eine N an d Haftpflichtversicherung mit den in Abs. 1 genannten Deckungssum- lu n Rahmenvereinbarung und der auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Einzelverträge vorzuhalten. men auf Verlangen der KfW nachzuweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung sowie der auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Einzelverträge vorzuhalten. 61 § 12 63 (1) Nutzungsrechte Ve 62 rh Vierter Teil. Nutzungsrechte Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit der Übergabe oder Übermittlung der Arbeitsergebnisse, einschließlich von ihm verwendeten Bildmaterials, Fotografien bzw. Audio- oder Videomaterial, in Erfül- ür lung eines Einzelauftrags ein ausschließliches, inhaltlich, zeitlich, örtlich und medial unbeschränktes Recht zur körperlichen und unkörperlichen Nutzung für die gesamte Dauer der gesetzlichen Schutzfrist als rf Ganzes oder in Teilen. Hierbei gehen die Parteien davon aus, dass der Auftraggeber eine möglichst umfassende Verwertung der Arbeits- nu ergebnisse beabsichtigt, ohne hierzu verpflichtet zu sein. Eine Verwertung kann insbesondere in gedruckter Form, aber auch in Form von Datenträgern (z.B. DVD, CD-ROM etc.) sowie in anderen neuen Medi- Seite 17 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. N Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) en und über das Internet (z.B. Website, digitales Bildarchiv, mobile nanzierungspartner). (2) Die Nutzungsrechte für alle Materialien, insbesondere befristete oder N an d 64 lu n Medien etc.) erfolgen. Die Verwertung erfolgt unentgeltlich und teilweise auch durch Dritte (z.B. andere, für die KfW tätigen Agenturen, Fi- eingeschränkte Nutzungsrechte, müssen vom Auftragnehmer in einer Buyoutliste dokumentiert und nachgehalten werden. Die Buyoutliste ist dem Auftraggeber monatlich bzw. nach Bedarf zur Verfügung zu stel- len. Der Auftraggeber sowie involvierte Agenturen sind rechtzeitig auf rh Änderungen aufmerksam zu machen und spätestens 3 Monate vor Auslauf des jeweiligen Nutzungsrechtes zu informieren. Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst dabei das weltweite Verviel- Ve (3) fältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht (körperliche Verwertungsrechte), das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und Bereithaltung zum Download (insbesondere im Internet), das Senderecht, ür das Recht zur Wiedergabe und Übertragung auf Bild- und Tonträgern, das Recht zur Übertragung durch Bildschirme und ähnliche Einrich- rf tungen (§ 37 Abs. 3 UrhG) und das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (unkörperliche Verwertungsrechte) sowie bislang unbekannte Nutzungsarten. Insbesondere (jedoch nicht abschließend) umfasst die Nutzungsrechteein- nu 65 räumung in Ansehung der vom Vertragspartner bezweckten Verwen- Seite 18 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. N Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) das Recht zur Verwendung der Arbeitsergebnisse im Rahmen von online abrufbaren und herunterladbaren und/oder in Printform erscheinenden, deutsch- oder fremdsprachigen Werbepublikationen, Büchern, Dokumentationen, Werbeanzeigen (auch Plakate), Broschü- an d ren, Katalogen für alle Druck- und digitalen Ausgaben ohne Stückzahlbeschränkungen und auch als Titel; b) das Recht, die Arbeitsergebnisse im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an Dritte zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbrei- tung und öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung im In- und c) rh Ausland weiterzugeben; das Recht zur Präsentation der Arbeitsergebnisse im Rahmen von Ve Ausstellungen und Veranstaltungen sowohl in digitaler als auch in analoger Form; d) das Recht zur kommerziellen Auswertung der Arbeitsergebnisse durch Herstellung und Vertrieb von Waren aller Art im In- und Ausland (z. B. Kleidungsstücke, Druckschriften); das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Vervielfältigung und ür e) Verbreitung der Arbeitsergebnisse innerhalb des Internetauftritts der rf KfW, der ihr angehörenden Einrichtungen und/oder Tochtergesellschaften und/oder der mit diesen oder der KfW vertraglich verbundenen Unternehmen, auch unter Bereitstellung zum Download; das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der Arbeitsergebnis- nu f) se auf allen bekannten und noch bekannt werdenden Speichermedien (wie z.B. DVD-Produkte, Blu-Ray oder HD Disks, Flash Speicherkar- Seite 19 lu n dung damit folgende Rechte und Nutzungszwecke: a) Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) das Recht, die Arbeitsergebnisse in jeder Form zu archivieren und insbesondere auch digitalisiert zu erfassen und auf allen bekannten und noch bekannt werdenden Speichermedien oder Datenträgern gemeinsam mit anderen Werken oder Werkteilen zu speichern, diese an d Datenträger in beliebiger Form zu vervielfältigen, zu vermieten und/oder zu verbreiten sowie ferner die Inhalte öffentlich zugänglich zu machen und im Wege der Datenfernübertragung (z.B. on-demand, mit oder ohne Download) auf stationäre oder mobile Medien zu übertragen sowie Ausdrucke von Papierkopien durch die jeweiligen End- rh nutzer zu gestatten; h) das Recht, insbesondere Bildmaterial in das derzeit unter bildar- Ve chiv.kfw.de abrufbare, für jedermann zugängliche KfW-Bildarchiv einzustellen und es dort zum unentgeltlichen Abruf durch jedermann und die Nutzung durch Dritte, insbesondere Mitarbeiter und Beauftragte, Verlage, Presseunternehmen, Fernsehsender und Journalisten zu ür Zwecken der Öffentlichkeitsinformation und Berichterstattung im Inund Ausland bereitzustellen; i) lu n ten, Memory Sticks, sonstige Chips); g) das Recht, die Arbeitsergebnisse in Videos, Kollagen oder Multime- rf dia-Produktionen einzubinden, diese Produktionen zu Zwecken der Werbung und Information im In- und Ausland zu nutzen, insbesondere auch in sozialen Medien und zugehörigen Plattformen wie derzeit nu Twitter oder Youtube, aber auch in sonstigen Online-Portalen Dritter wie derzeit Xing, LinkedIn oder Kununu, über welche die Produktionen Seite 20 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) und das darin verwendete Material der Öffentlichkeit so zugänglich tergeladen und genutzt werden kann. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, die nach diesem Vertrag eingeräum- N an d 66 lu n gemacht wird, dass es nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen dieser Portale, auf die die KfW keinen Einfluss hat, von jedermann herun- ten Rechte unentgeltlich zu verwerten. Eine Pflicht zu einer Verwer- tung besteht nicht. Das Rückrufsrecht aus § 41 UrhG wird für die Dauer von fünf Jahren, zu rechnen ab Übergabe und/oder Übermittlung des betroffenen Materials in Erfüllung des betreffenden Einzelauftrags, 67 (5) rh ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann die nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte N Ve ganz oder teilweise auf Dritte i.S. dieses Vertrags übertragen und unterlizensieren, ohne dass es hierzu der Zustimmung des Auftragnehmers bedarf. 68 (6) Zur Ausübung von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber und be- N Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst alle derzeit bekannten und rf (7) unbekannten Nutzungsarten, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind oder erforderlich werden, auch wenn sie erst auf nu 69 ür rechtigte Dritte bedarf es keiner weiteren Zustimmung des Auftragnehmers. Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich entstehen oder erst nachträglich bekannt werden. In Ansehung unbe- Seite 21 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. N Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) kannter Nutzungsarten gelten §§ 31 a, 32 c UrhG. Im Hinblick auf et- gemessenen Bedingungen ein. (8) Der Auftraggeber erhält das ganz und teilweise übertragbare und un- N an d 70 lu n waige von dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht erfasste Nutzungsarten räumt der Rechteinhaber dem Auftraggeber eine Option zu an- terlizensierbare Recht, die Arbeitsergebnisse zu bearbeiten und dem jeweils vorgesehenen Nutzungszweck anzupassen, Ausschnitte zu bilden und die entsprechend veränderten Arbeitsergebnisse zu veröffentlichen und gemäß den vorstehenden Absätzen zu verwerten. Er rh erhält auch das Recht, die Arbeitsergebnisse auch digital zu verändern. Er beachtet dabei bestehende Urheberpersönlichkeitsrechte 71 (9) Ve gem. § 14, 39 UrhG. Der Auftragnehmer verzichtet auf die Ausübung seines Rechts auf N Namensnennung, wenn keine abweichende Vereinbarung im Einzelauftrag getroffen wird. (10) Der Auftragnehmer wird die im Rahmen dieses Vertrags abgenomme- ür 72 N nen Leistungen, einschließlich sämtlicher Konzepte, Ideen, Entwürfe rf und Gestaltungen nicht in gleicher oder abgeänderter Form für andere Auftraggeber verwenden. Nutzungsrechte an von der KfW abgelehnten, nicht abgenommenen Entwürfen verbleiben bei dem Auftragneh- nu mer. Insoweit gelten die vorstehenden Regelungen nicht. 73 (11) Das Entgelt für die Einräumung der Nutzungsrechte ist in den angege- Seite 22 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. N Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) benen und für den Einzelauftrag vereinbarten Honorarsätzen enthal- (12) Das Eigentum an allen im Rahmen dieses Vertrags und den darauf beruhenden Einzelaufträgen durch den Auftragnehmer erstellten Ar- N an d beitsergebnisse, Unterlagen, elektronischen Aufzeichnungen etc. geht lu n ten. 74 unmittelbar nach deren Erstellung, spätestens jedoch bei der Abnahme auf den Auftraggeber über. § 13 76 (1) Freiheit von Rechten Dritter Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die von ihm im Rahmen ei- rh 75 N nes Einzelauftrags erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse frei Ve von Rechten Dritter (insbesondere Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Gebrauchsmuster und Lizenzen) sind, die eine Nutzung in einer nach dieser Rahmenvereinbarung oder dem Einzelauftrag vorgesehenen Art und Weise einschränken oder ausschließen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei allen eingereichten urheber- ür (2) rechtlich geschützten Werken, insbesondere bei Bildmaterial, Fotografien bzw. Audio- oder Videomaterial und sonstigen Werken Dritter, da- rf rauf hinzuwirken, dass der jeweilige Rechteinhaber wirksam auf sein Recht auf Namensnennung für die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke verzichtet. Ist dies nicht möglich, steht der Auftragnehmer da- nu 77 für ein, eine ggf. erforderliche Benennung in seinen Arbeitsergebnissen zu berücksichtigen und dem Auftraggeber zeitgleich mit Vorlage Seite 23 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. N Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) (3) Soweit auf dem (mit) gelieferten Bildmaterial Personen abgebildet sind, versichert der Auftragnehmer, dass die betreffenden Personen sich mit der Veröffentlichung und Nutzung ihres Bildnisses im vorlie- N an d gend vereinbarten Umfang einverstanden erklärt haben, ohne dass lu n des Arbeitsergebnisses diese Benennung mitzuteilen. 78 hierfür gesonderte Vergütungen zu leisten sind. Einer solchen Versi- cherung des Auftragnehmers bedarf es nicht, wenn die KfW ihrerseits das Einverständnis der abgebildeten Personen vor Durchführung des Einzelauftrags eingeholt (z. B. bei von der KfW selbst organisierten rh Events oder der Portraitfotografie) und dies dem Auftragnehmer mitgeteilt hat. Macht ein Dritter gegenüber der KfW Ansprüche wegen der Verlet- Ve (4) zung von Schutzrechten durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse des Partners geltend und wird die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, wird der Auftragnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl entweder ür die in dem Einzelauftrag vereinbarten Leistungen und Arbeitsergebnisse unverzüglich so ändern oder ersetzen, dass sie nicht mehr unter rf die Schutzrechte des Dritten fallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder er wird zugunsten der KfW unverzüglich erwirken, dass die erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für die KfW ver- nu 79 tragsgemäß genutzt werden können, etwa indem er erforderliche Nutzungsrechte erwirbt. Gelingt dies dem Auftragnehmer nicht oder je- Seite 24 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. N Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) denfalls nicht zu angemessenen Bedingungen oder in einem ange- zurückzunehmen. Ungeachtet dessen bleiben Ansprüche der KfW insbesondere auf Freistellung und/oder Schadensersatz unberührt 80 (5) an d und sind der Regelverjährung nach § 199 Abs. 1 BGB unterstellt. lu n messen Zeitraum, hat er die betroffenen Leistungen und Arbeitsergebnisse gegen Erstattung der von der KfW entrichteten Vergütung Kann der Auftragnehmer das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe- N schränkte, ausschließliche und übertragbare Nutzungsrecht des Auftraggebers an den Arbeitsergebnissen nicht sicherstellen, insbeson- rh dere durch Erwerb der Rechte Dritter, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber diese Begrenzung vor Beauftragung Dritter schriftlich mitzuteilen und das betroffene Recht zu kennzeichnen Ve (z.B. „nicht für Werbung“). Mit dieser Mitteilung und einer schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber erlöschen die Pflichten des Auftragnehmers in Bezug auf das jeweilige Arbeitsergebnis. 81 (6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch nach Beendigung und im N ür Falle vorzeitiger Beendigung dieser Rahmenvereinbarung fort. 82 rf Fünfter Teil. Beendigung der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge 84 § 14 Laufzeit eines Einzelauftrags nu 83 Die Laufzeit eines Einzelauftrags ergibt sich aus den Regelungen des Seite 25 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. N Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) § 15 86 (1) Laufzeit der Rahmenvereinbarung Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Zustandekommen der Rahmenvereinbarung. Die Rahmen- KfW über die Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer. 87 (2) N an d vereinbarung kommt zustande mit dem Zugang des Schreibens der lu n Einzelauftrags. 85 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. Die KfW ist berechtigt, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung mittels N einer einseitigen schriftlichen Erklärung zweimal um jeweils ein Jahr rh zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu- 88 (3) Ve gehen. Von dem Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung bleibt die N Wirksamkeit eines Einzelauftrags unberührt. § 16 90 (1) Recht zur Kündigung ür 89 Die ordentliche Kündigung dieser Rahmenvereinbarung und der Ein- N (2) Das Recht zur Kündigung der Rahmenvereinbarung und eines Einzelauftrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund nu 91 rf zelaufträge ist für beide Parteien ausgeschlossen. für eine von der KfW ausgesprochene Kündigung liegt insbesondere vor, Seite 26 N . Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) 1. wenn der KfW Umstände bekannt werden, die sie dazu berechtigt genden Rahmenvereinbarung durchgeführt wurde, auszuschlie- getreten sind, an d ßen, unabhängig davon, wann die dort genannten Umstände ein- lu n hätten, den Auftragnehmer in Anlehnung an §§ 123, 124 GWB aus dem Vergabeverfahren, das zum Abschluss der vorlie- 2. wenn die KfW mehr als einmal einen dem Auftragnehmer erteilten Einzelauftrag aus wichtigem Grund gekündigt hat, 3. wenn der Auftragnehmer auch nach erfolgloser Nachfristsetzung rh eine vereinbarte Lieferfrist nicht einhält, oder 4. wenn der Auftragnehmer wiederholt oder gegen wesentliche Pflichten des Vertrags, insbesondere aus der Vertraulichkeits- und Ve Geheimhaltungsvereinbarung verstoßen hat. 92 (3) Eine Kündigung ist schriftlich zu erklären. N 93 (4) Eine Kündigung dieser Rahmenvereinbarung lässt die Nutzungs- N ür rechtsräumung gemäß § 12 und die Verpflichtungen aus § 13 in Ansehung aller bis zum Kündigungstermin in Erfüllung eines Einzelauf- rf trags übergebenen oder übermittelten Arbeitsergebnisse unberührt. Wird diese Rahmenvereinbarung gekündigt und ist zum Zeitpunkt der Kündigung der Rahmenvereinbarung die Laufzeit eines dem Auftrag- nu nehmer erteilten Einzelauftrags noch nicht beendet, so endet die vorliegende Rahmenvereinbarung erst mit der Beendigung des Einzelauftrags; anderenfalls endet die Rahmenvereinbarung mit dem Zu- Seite 27 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) gang der Kündigung. Die Kündigung eines Einzelauftrags führt nicht rung und bestehende Einzelaufträge gleichzeitig gekündigt werden. (5) Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung für die bis zum Zu- N an d 94 lu n zur Beendigung dieser Rahmenvereinbarung. Die Regelungen der Absätze 1 und 2 schließen es nicht aus, dass die Rahmenvereinba- gang der Kündigung erbrachten Leistungen, sofern die Kündigung nicht auf einem Pflichtverstoß des Auftragnehmers beruht. Der An- spruch ist begrenzt auf die Höhe der für den Einzelauftrag vereinbar- ten Vergütung. Sofern eine pauschale Vergütung vereinbart ist, ist rh dem Auftragnehmer eine anteilige Vergütung zu gewähren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf weitergehende Vergütung besteht 95 § 17 96 (1) Ve nicht. Transition bei Beendigung des Vertrages Um nach Beendigung der Rahmenvereinbarung einen reibungslosen Übergang der Leistungserbringung auf einen anderen Auftragnehmer ür zu gewährleisten, verpflichtet sich der Auftragnehmer zu einer strukturierten Übergabe. Dies beinhaltet die Zurverfügungstellung aller rele- rf vanten Daten, Unterlagen etc. in einem der weiteren Nutzung und Bearbeitung zugänglichen Format der KfW. Insbesondere sind alle von dem Auftragnehmer für die KfW entwickelten und freigegebenen nu Kommunikationsmaßnahmen, Werbemittel, Bilder, Texte o.ä. zur Verfügung zu stellen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers wird insoweit ausgeschlossen. Gleiches gilt hinsichtlich von der KfW Seite 28 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. N Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) (2) Der Auftragnehmer wird auch nach Beendigung des Vertrags der KfW im Bedarfsfall Auskunft zu Sachfragen erteilen, die die Zusammenarbeit unter diesem Vertrag und die abgewickelten Einzelaufträge be- 98 (3) Diese Transitions- und Informationsleistungen werden nicht separat vergütet. 99 N Fünfter Teil. Sonstige Bestimmungen § 18 Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Informationen, die ihm im Ve 101 rh 100 N an d treffen. lu n beigestellter Materialien. 97 J Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangen („geschützte Informationen“) vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung dieser Rahmenvereinbarung zu ver- ür wenden. Sie unterliegen den Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung und den Ausführungen der dieser Rahmenvereinbarung beige- 103 (1) Datenschutz, Bankgeheimnis, Auftragsdatenverarbeitung Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit perso- nu § 19 rf fügten Anlage „Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung“. 102 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. nenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und/oder nutzt, ist er zur strikten Einhaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes Seite 29 J Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) (BDSG) und – soweit einschlägig – zur Wahrung des für die KfW ein- (2) Der Auftragnehmer wird diese Daten nur zu dem Zweck der Erfüllung der Leistungen und sonst zu keinem anderen Zweck erheben, verar- J an d beiten oder nutzen. lu n schlägigen Bankgeheimnisses verpflichtet. 104 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sorgen dafür, dass alle Personen, denen sie sich zur Erfüllung dieses Vertrages bedienen, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten, insbe- sondere die Vorschriften über die Einhaltung des Datengeheimnisses 105 (3) rh nach § 5 BDSG. Die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten hat J Ve zwingend im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stattzufinden. (4) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die vorgenannten Pflichten zur ür 106 J Vertraulichkeit, Datenschutz, Bankgeheimnis und Auftragsdatenverar- rf beitung auch seine etwaigen Subunternehmer und die von diesen mit der Leistungsdurchführung betrauten Personen einhalten. § 20 108 (1) Veröffentlichung nu 107 Es ist dem Auftragnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet, den Auftraggeber bei einer Bewerbung Seite 30 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. N Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) um Aufträge anderer Auftraggeber als Referenzkunden anzugeben. ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird dafür Sorge tragen, dass auch seine etwaigen Un- an d terauftragnehmer diese Pflichten einhalten. Die Zustimmung steht im freien Ermessen der KfW. 109 (2) lu n Veröffentlichungen aller Art über diesen Rahmenvertrag, insbesondere über dessen Ausführung und Ergebnisse, bedürfen der vorherigen Der Auftragnehmer darf nach Auftragserteilung und nach vorheriger N schriftlicher Zustimmung der KfW auf der Webseite des Auftragneh- rh mers eine Pressemeldung über die Beauftragung unter namentlicher Nennung der KfW mit deren Firmenlogo veröffentlichen. § 21 Formerfordernis für Änderungen und Ergänzungen Ve 110 111 Änderungen und Ergänzungen dieser Rahmenvereinbarung sowie J der auf dieser beruhenden Einzelaufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftfor- rf Übertragung von Pflichten bzw. Abtretung Der Rahmenvereinbarungspartner darf Forderungen und Rechte, die ihm aus dieser Rahmenvereinbarung oder aus Einzelaufträgen gegen die KfW zustehen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der KfW nu 113 § 22 ür merfordernisses selbst. 112 weder insgesamt noch teilweise an Dritte abtreten oder an Dritte ver- Seite 31 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. N Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) § 23 115 Vertragssprache Vertragssprache sowie Sprache zur Kommunikation in den Einzelauf- J an d trägen ist Deutsch. lu n pfänden. 114 § 24 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 117 (1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. J 118 (2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang J rh 116 mit dieser Rahmenvereinbarung oder mit den Einzelaufträgen ist – Salvatorische Klausel Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ür werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der Rahmenvereinbarung. In einem solchen Fall werden sich die Parteien auf eine wirksame Regelung verständigen, die ihrem rechtlichen rf und wirtschaftlichen Inhalt nach der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die vorliegende Rahmenvereinbarung eine Lücke aufweist. nu 120 § 25 Ve soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main. 119 Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. Seite 32 J Klausel gem. Entwurf KfW MindestAnforderung (J/N) Änderungswunsch (Wortlaut) oder Anmerkung des Bieters g Ref. lu n Anlage nu rf ür Ve rh an d Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung Seite 33 Vertraulichkeits- & Geheimhaltungsvereinbarung zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau 9. nachfolgend „KfW“ genannt und Name ……………………………………………………….. 10. nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt Im Rahmen der Tätigkeit des Auftragnehmers können dem Auftragnehmer vertrauliche Informationen zur Kenntnis gelangen. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher und elektronischer Form zugänglich gemachten Informationen, personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der KfW und der mit ihr verbundenen Unternehmen, sowie Analysen, Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Rahmen der Abwicklung des Vertrages an den Auftragnehmer zur Kenntnis gelangen oder im Rahmen des Auftrages oder vorvertraglichen Auftragsverhältnis beim Auftragnehmer entstehen und entwickelt werden (im Folgenden „Daten“ genannt). 11. Hinsichtlich des Umgangs mit diesen Daten sind folgende Vertraulichkeitsregelungen verbindlich zu beachten: 14. lu n g 15. nu 5. ür 4. rf 3. Ve rh 2. Alle dem Auftragnehmer zur Kenntnis gelangenden Daten sind - unabhängig von ihrer Kennzeichnung - als vertraulich zu behandeln und unterliegen dieser Vereinbarung (Verschwiegenheitspflicht), sofern nicht im Einzelfall die KfW mit dem Auftragnehmer anderweitige vertragliche Regelungen getroffen hat: Hinsichtlich der Erhebung, Speicherung, Übermittlung, Sperrung und Löschung dieser Daten obliegen dem Auftragnehmer auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Einhaltung dieser Verpflichtungen dieser Vereinbarung, solange und soweit bei dem Auftragnehmer noch Daten, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt wurden, verfügbar sind. Die KfW ist berechtigt, die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Vereinbarung durch angemessene Maßnahmen, insbesondere durch die Anforderung von Informationen und Unterlagen bei dem Auftragnehmer, zu überprüfen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die KfW bei der Prüfung der Einhaltung dieser Vereinbarung zu unterstützen und die Überprüfung der Maßnahmen zu ermöglichen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich unwiderruflich, die Daten vertraulich zu behandeln, insbesondere ohne vorherige schriftliche Zustimmung der KfW keine Daten an Dritte mitzuteilen, zugänglich zu machen, zu veröffentlichen oder auf andere Weise zu verwerten. Der Auftragnehmer wird alle erforderlichen, den aktuellen Standards der Praxis entsprechenden Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Daten gegen die Kenntniserlangung Dritter geschützt sind und wird sie für Dritte unzugänglich aufbewahren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten nur solchen Personen zugänglich zu machen, deren Kenntnis im Rahmen der Zusammenarbeit zwingend erforderlich ist, und diesen Personen eine dieser Vereinbarung entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung schriftlich aufzuerlegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG. Er sichert zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten eingeschalteten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes und dieser Vereinbarung vertraut macht und sie auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichtet hat. Der Auftragnehmer wird seine innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation danach ausrichten, dass sie den Anforderungen dieser Vereinbarung gerecht wird. Dabei sind insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Daten sicherstellen. 13. an d 1. 12. Erhalten der Auftragnehmer oder die von ihm eingeschalteten Personen Zugriffsrechte zu IT-Systemen der KfW, so sind die von der KfW zur Verfügung gestellten aktuell geltenden Regelungen und Organisationsanweisungen der KfW einzuhalten. Der Auftragnehmer wird die Beachtung dieser betrieblichen Regelungen durch die von ihm eingeschalteten Personen sicherstellen. Die Nutzung der IT-Systeme der KfW für private Zwecke ist dem Auftragnehmer und den von ihm eingeschalteten Personen verboten. Daten dürfen nur in dem für die Erfüllung der vereinbarten Aufgaben erforderlichen Maß vervielfältigt oder reproduziert werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Beendigung seiner Tätigkeit alle im Rahmen der Tätigkeit erlangten schriftlichen und/oder auf andere Weise aufgezeichneten Daten, einschließlich sämtlicher angefertigter Kopien in Abstimmung mit der KfW unverzüglich entweder zurückzugeben, zu vernichten oder zu löschen sofern keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Ein entsprechender Nachweis ist der KfW auf Verlangen zuzuleiten. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts des Auftragnehmers ist hinsichtlich der Daten ausgeschlossen. Die Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Jede Verlagerung in einen Drittstaat bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der KfW. Die Einbeziehung eines Subunternehmers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der KfW. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die entsprechenden Pflichten aus dieser Vereinbarung auch vom Subunternehmer erfüllt werden. Der Auftragnehmer teilt der KfW unverzüglich Störungen oder Verstöße des Auftragnehmers oder der von ihm eingeschalteten Personen gegen diese Vereinbarung mit, insbesondere bei dem Verdacht, dass die Daten Dritten unbefugt zur Kenntnis gelangt sind. Sofern die Möglichkeit besteht, dass die ordnungsgemäße Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten nach Maßgabe der vorliegenden Regelungen beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet wird oder absehbar gefährdet werden könnte, so hat der Auftragnehmer die KfW unverzüglich schriftlich zu verständigen. Verstößt der Auftragnehmer oder eine von ihm eingeschaltete Person schuldhaft gegen die Verpflichtungen dieser Vertraulichkeitserklärung, ist der Auftragnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind ausschließlich aufgrund schriftlicher Vereinbarung beider Parteien wirksam. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Diese Vereinbarung sowie ihre Durchführung unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. 6. 7. 8. Version 1.3 – Stand März 2014 16. 17. 18. 19. 20. 21. ________________ ___________________________ Ort, Datum Auftragnehmer Seite 1 von 1 lu n g Teil D der Vergabeunterlagen an d in dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb der KfW (im Folgenden auch „Auftraggeber“ genannt) Ve rh nach VgV „Marketing/Kreativdienstleistungen“ ür VSt. 06/16 nu rf Leistungsbeschreibung Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorliegenden Vergabeunterlagen urheberrechtlich geschützt sind und nur zur Erstellung eines Angebots bzw. Teilnahmeantrags verwendet werden dürfen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung der Unterlagen darf daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung der KfW erfolgen. Inhaltsverzeichnis Teil D 1. Auftraggeber .................................................................................................................. 3 2. Auftragsgegenstand ...................................................................................................... 3 3. Leistungsumfang – Los 1 Werbeagentur .................................................................... 4 Konzeption .............................................................................................................................. 5 3.2 Kreation................................................................................................................................... 5 3.3 Umsetzung .............................................................................................................................. 6 3.4. Koordination ........................................................................................................................... 7 g 3.1 Projektmanagement - Beratung ........................................................................................ 8 3.5.2. Projektmanagement - Organisation .................................................................................. 8 lu n 3.5.1 Leistungsumfang – Los 2 CI-/CD-Agentur ................................................................. 10 4.1 Konzeption ................................................................................................................... 10 4.2 Designentwicklung ...................................................................................................... 11 4.3 Umsetzung ................................................................................................................... 11 4.4 Überarbeitung und Erweiterung des BrandNet ......................................................... 11 4.5 Beratung und Supervision .......................................................................................... 11 4.6 Projektmanagement.................................................................................................... 12 5. Leistungsumfang – Los 3 Personalmarketing .......................................................... 14 rh an d 4. Generelle Anforderungen an die Leistungserbringung ...................................................... 14 5.2 Zu erbringende Leistungen .................................................................................................. 16 Ve 5.1 Erstellung von Personal-Imageanzeigen ......................................................................... 16 5.2.2 Adaption einer früheren Anzeige ..................................................................................... 17 5.2.3 Erstellung von Broschüren ............................................................................................... 17 5.2.4 Anpassung bestehender Broschüren .............................................................................. 18 Erstellung von Flyern ........................................................................................................ 18 rf 5.2.5 ür 5.2.1 Erstellen von Online-Werbemitteln .................................................................................. 18 5.2.7 Out of Home Werbung / Plakate ..................................................................................... 19 nu 5.2.6 6. 5.2.8 Promotions ........................................................................................................................ 19 5.2.9 Medienempfehlung .......................................................................................................... 19 5.2.10 Trendscouting ................................................................................................................... 20 5.2.11 Projektmanagement - Organisation ................................................................................ 20 5.2.12 Erbringung von sonstigen Leistungen ............................................................................. 20 Informationssicherheits-, Vertraulichkeits- und Datenschutzanforderungen ......... 21 1. Auftraggeber Die KfW ist eine der führenden Förderbanken der Welt. Unser Wissen und unsere Kraft setzen wir für die Verbesserung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Lebensbedingungen ein. Die Bank hat neben ihrem Hauptsitz in Frankfurt am Main weitere Niederlassungen in Berlin und Bonn. Hinzu kommt der Standort Köln als Sitz der DEG (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH), einem KfW-Tochterunternehmen. lu n g Die KfW gehört zu 80 Prozent dem Bund und zu 20 Prozent den Ländern. Ihre Aufgaben sind im Gesetz über die KfW verankert. Unter der Prämisse, zielsicher, effizient und marktkonform zu handeln, fördert sie den Mittelstand sowie Existenzgründungen, Wohneigentum und Wohnraummodernisierung, die Aus- und Fortbildung sowie den Schutz von Umwelt und Klima. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit finanziert die KfW Investitionen und begleitende Beratungsleistungen in Entwicklungs- und Reformländern. Ihre Arbeit ist dabei stets wettbewerbsneutral. rh an d Die KfW IPEX-Bank ist ein in Deutschland und Europa führender Spezialfinanzierer für Exporte, Investitionen und Infrastruktur. Die KfW IPEX-Bank ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der KfW Bankengruppe. Seit über 60 Jahren leistet sie einen entscheidenden Beitrag zur Unterstützung der globalen Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung deutscher und europäischer Exportunternehmen. Ihre Finanzierungen helfen langfristig, die Wirtschaftskraft und die Beschäftigung in Deutschland und Europa zu sichern. Ausführliche Informationen finden sich im Internetauftritt der KfW IPEX-Bank unter www.kfw-ipex-bank.de. Ve Den größten Teil der Förderkredite refinanziert die Bank am Kapitalmarkt. Gewinne fließen zurück in die Förderung und die langfristige Sicherung des Förderpotenzials. Ausführliche Informationen finden sich im Internetauftritt der KfW unter www.kfw.de ür Die Beauftragung erfolgt auf nationaler Ebene und nicht international (z.B. von Seiten der KfWAußenbüros). nu rf Zu den Auftraggebern gehören die zentrale Kommunikationsabteilung (KOM) und die dezentralen Kommunikationseinheiten der KfW. Zu den dezentralen Kommunikationseinheiten zählen beispielsweise Ansprechpartner aus den Fachbereichen Vertrieb/Produktmarketing, Entwicklungsbank, Personalabteilung, Investor Relations oder der Tochtergesellschaft KfW IPEXBank. 2. Auftragsgegenstand Zur wirkungsvollen Umsetzung ihrer Kommunikations- und Marketingaktivitäten möchte die KfW Bankengruppe mit einem oder mehreren Dienstleistern einen Rahmenvertrag abschließen. Die zu erbringenden Leistungen werden auf Grund der speziellen Anforderungen in folgende Lose aufgeteilt: - Werbeagentur (Los 1) - CI/CD - Corporate Identity / Corporate Design (Los 2) - Personalmarketing (Los 3) 3. Leistungsumfang – Los 1 Werbeagentur lu n g Leistungen, die in den nachfolgenden Kapiteln nicht beschrieben werden, sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Diese Leistungen werden durch bestehende Verträge der KfW abgedeckt. Dies sind beispielsweise: Kreativleistungen für den Bereich Internet und Intranet, Events/Veranstaltungen, Messebau, Media-Leistungen inkl. Performance-Marketing und Publikationen inkl. Corporate Publishing. an d Als moderne Förderbank nutzt die KfW die komplette Bandbreite der Kommunikations- und Marketingaktivitäten. Der Auftragnehmer entwickelt aufmerksamkeitsstarke, crossmediale (360°) Werbekampagnen mit entsprechender Medienpräsenz für die KfW Bankengruppe und ihre Tochtergesellschaften als Auftraggeber. Ve rh Die einzelnen Kampagnen fokussieren dabei je nach Briefing auf Marken- und/oder Projektund/oder Produktkommunikation. Die Kampagnen orientieren sich dabei an vorgegebenen und definierten Leitplanken Diese Leitplanken basieren auf einem formalen Hintergrund, wie z.B. CI/CD-Richtlinien, einem inhaltlichen Hintergrund, wie z.B. Kommunikationsplanung und einem strategischen Hintergrund, wie z.B. Kommunikationsstrategie, sowie Markenpositionierung. Das Leistungsspektrum umfasst somit ein integriertes Kampagnenmanagement von Konzeption, Kreation bis hin zur Umsetzung. ür Darüber hinaus ist die Koordinations- und Steuerungsfunktion zur Unterstützung der zentralen Kommunikationsabteilung (KOM) Gegenstand dieses Auftrags. rf Die KfW spricht sehr unterschiedliche Zielgruppen mit ihren Kommunikationsmaßnahmen an. Diese Zielgruppen sind aktuell im Rahmen einer Konzern-Mediastrategie folgendermaßen definiert: Meinungsbildner (interessierte Öffentlichkeit / politischer Raum / Multiplikatoren) Produkt: Energieeffizient bauen oder sanieren Produkt: Gründen & Nachfolgen Produkt: Mittelstandsfinanzierungen Produkt: Kommunale/ soziale Infrastruktur Produkt: Studienkredit Tochtergesellschaft KfW IPEX-Bank Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank Geschäftsbereich Personal Gesamt-Zielgruppe (definiert als Zusammenfassung aller KfW-Zielgruppen ohne Überschneidungen) nu - Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer für die KfW sowie ihrer Tochtergesellschaft KfW IPEX-Bank zu erbringen: 3.1 Konzeption g Der Auftragnehmer erstellt auf Basis eines Briefings des Auftraggebers ein Konzept inklusive strategischer Herleitung, kommunikativer Konkurrenzanalyse im Marktumfeld, Leitidee, Kommunikationsbotschaften sowie exemplarischer Maßnahmen und stimmt dieses mit dem Auftraggeber ab. an d lu n Der Auftraggeber wählt aus mehreren Konzeptvorschlägen zwei bis drei Leitideen zur weiteren Ausarbeitung aus. Im weiteren Verlauf gibt er eine Leitidee frei und führt gemeinsam mit dem Auftragnehmer das Kick-Off-Briefing ggf. mit den anderen zu involvierenden Agenturen durch (z.B. Einschaltung der KfW-Event-Agentur oder KfW-Digitalagentur). Spätestens zu diesem Zeitpunkt präsentiert der Auftragnehmer ein grobes Timing (im Sinne eines Meilensteinplans), das den vom Auftraggeber avisierten Endtermin garantiert. Das Ergebnis ist ein Kommunikationskonzept, das elementarer Bestandteil der kreativen Ausarbeitung ist. Kreation Ve 3.2 rh Die Konzeption ist grundsätzlich vom Auftragnehmer in einem Termin im Hause der KfW in Frankfurt am Main zu präsentieren, zu erläutern und zu begründen. Eine schriftliche Freigabe erfolgt durch den Auftraggeber. Unter Kreation wird die inhaltliche und kreative Entwicklung von Ausgestaltungsvarianten für die in der Konzeptionsphase festgelegten Maßnahmen verstanden. rf ür Grundsätzlich sind im Rahmen der Entwicklungsphase alle Werbe-und Kommunikationsmittel online wie offline, Above-the-Line (AtL) wie Below-the-Line (BtL) denkbar. Im Sinne einer 360°Kommunikation kann das Kreativ-Konzept medienübergreifend ausgeführt werden, also mit Bestandteilen unterschiedlicher Kanäle und Formate, wie z.B. Bewegtbild, SEA, Print, Display Advertising, OoH, Social Media Ads, Content Marketing, Sonderwerbeformen usw. nu Die kreative Leistung wird dabei in gängigen Präsentationstechniken in Form von Rohlayouts, Storyboards und anderen Entwürfen in Text, Bild und Grafik dargestellt. Der Auftragnehmer koordiniert in Abstimmung mit den beteiligten Agenturen die entsprechende kreative Maßnahmenentwicklung und -konkretisierung, die die kommunikative Leitidee nach außen und innen tragen sollen. Er leitet bei Bedarf die gemeinsame(n) Agenturpräsentation(en) der einzelnen Maßnahmen beim Auftraggeber, stellt den Prozessfortschritt gemäß vorgegebener Rahmenbedingungen (z.B. Timing, Budget) sicher und steht für bis zu drei rein interne Meilenstein-Präsentationen in der Hierarchie des Auftraggebers zur Verfügung. Das Ergebnis ist ein Kreativkonzept, mit dem Ziel, eine verbindliche Verabschiedung zur Umsetzung herbeizuführen. Die Kreationsvorschläge sind grundsätzlich in einem Termin im Hause der KfW in Frankfurt am Main zu präsentieren, zu erläutern und zu begründen. Eine schriftliche Freigabe erfolgt durch den Auftraggeber. 3.3 Umsetzung lu n Beratung Layout/Text Treatment/Storyboard Reinzeichnung/Lithografie Lektorat/Proof Produktion/Abnahme Programmierung/Druck Auslieferung Abrechnung an d - g Die Umsetzung beinhaltet die Realisierung der in Konzeption und Kreation entwickelten Maßnahmen des Kreativkonzepts über die entsprechenden Kommunikationskanäle. Die Realisierung umfasst damit alle projektrelevanten Schritte von Beratung über Finalisierung der Kreation bis hin zur Produktion. Im Einzelnen sind das: Ve rh Der Umsetzungsauftrag ergeht an den Auftragnehmer sowie alle beteiligten Agenturen, die sich gemäß ihres Auftrags und fachlicher Expertise in die Ideenumsetzung einbringen. Der Auftragnehmer koordiniert die Umsetzungen im Hinblick auf Übereinstimmung mit dem Kampagnenbriefing und stellt den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Agenturpartnern sicher. ür Der Auftragnehmer erstellt einen wöchentlichen Projektstatusreport über alle Maßnahmen der 360°-Kampagnen für alle Projektbeteiligten (Agenturen und Auftraggeber). Mindestangaben sind: Projektbezeichnung, bisher erbrachte Leistungen (Status), nächste Schritte, Verantwortlichkeiten (Personen Auftragnehmer und Auftraggeber), grobes Timing/Meilensteine. Andere Formate können je nach Bedarf definiert werden. rf Das Ergebnis sind final produzierte und einsatzfähige Werbemittel, die zur Veröffentlichung vom Auftraggeber schriftlich freigegeben werden. Zum Verantwortungsbereich des Auftragnehmers gehört die Umsetzung von folgenden Leistungen: nu a) Leistungen, deren Vermarktung im Bereich „Paid-Media“ über die Mediaagentur erfolgen wie z.B. TV, Radio, Print (PZ, TZ, FZ), OnlineBewegtbild, Online Displays, OoH, Social Media Ads usw. und/oder b) Leistungen, die für die Wahrnehmung des Auftraggebers in der Gesamt-Zielgruppe relevant sind, eine ganzheitliche Sicht auf das Markenversprechen etc. vermitteln sollen und somit einen starken „markenbildenden und reputationsrelevanten“ Charakter haben (wie z.B. Imagebroschüre, Imagefilm). 3.4. Koordination Im Rahmen der Koordinationsfunktion übernimmt der Auftragnehmer zentral die Steuerung der Kreativdienstleistungen im partnerschaftlichen Austausch mit allen beteiligten Agenturen. Im Ergebnis führt dies zur Sicherstellung eines einheitlichen Auftritts (inhaltlich und formal) über alle internen und externen Kommunikationskanäle- und -medien hinweg. Die Aufgaben der Koordinationsfunktion sind folgendermaßen definiert: - g lu n - Unterstützung bei der übergreifenden Steuerungsfunktion der zentralen Abteilung Kommunikation (KOM) der KfW für den konzernweiten Marken- und Kommunikationsauftritt der KfW Koordination integrierter Kommunikationsmaßnahmen und des kreativen Austauschs mit anderen Agenturen bei konzernweiten 360°-Kampagnen Unterstützung in der Sicherstellung der Markenpassung und der Einhaltung der KfWRichtlinien (CD/Branding/Positionierung/Inhalte/Botschaften) Zusammenführen und Status-Reporting der Kommunikations-Aktivitäten für alle Beteiligten in wöchentlichen Projektlisten (permanenter Überblick aller Projektstände). an d - Die Zielsetzungen, die damit verbunden sind, werden wie folgt definiert: - Ve - Arbeitserleichterung für die zentrale Kommunikationsabteilung (KOM) und Fachbereiche durch systematischen, organisierten Agenturaustausch Schaffung eines einheitlichen Wissensstandes für alle Beteiligten des Kommunikationsprozesses Koordination und einheitliches Arbeiten aller Spezialagenturen Sicherstellung der gewünschten „One-Brand-Kommunikation“ durch ein einheitliches Erscheinungsbild sowie abgestimmte Botschaften und damit einen homogenen und synchronisierten Auftritt rh - Der einheitliche Markenauftritt wird durch drei Dimensionen geprägt: Formal, d.h. Leitlinien des Auftraggebers wie z.B. CI/CD-Richtlinien Inhaltlich, d.h. Kommunikationsplanung (Themen und Botschaften) Strategisch; d.h. Kommunikationsstrategie sowie Positionierung(Markensteuerrad) ür • • • rf Diese Tools werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. nu Es ist Aufgabe des Auftragnehmers, etwaigen Änderungsbedarf bei den Tools gegenüber dem Auftraggeber aufzuzeigen. Dieser Änderungsbedarf kann sich bspw. aus wiederholten Schwierigkeiten bei der Implementierung in die Praxis ergeben. Die Verantwortung für eine entsprechende Überarbeitung und Implementierung der Tools ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. 3.5.1 Projektmanagement - Beratung Der Auftragnehmer benennt gegenüber der KfW einen festen Ansprechpartner. Der Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Qualifikation des von ihm für die konkrete Leistungserbringung eingesetzten Personals bzw. sorgt bei Ausfall von Personal für einen gleichwertig qualifizierten Ersatz. Der Auftragnehmer fungiert als zentrale Anlaufstelle für Marketingberatung. Er öffnet proaktiv den Blick, mit dem Ziel einen Mehrwert für die KfW zu schaffen und Impulse zu geben. Dazu zählen u.a.: Berichterstellung zu Marktbeobachtungen und Zulieferung in PPT-Format: -für Produkte oder Wettbewerber der KfW im Sinne von Konkurrenzanalysen und im Hinblick auf Benchmarking. -für im Umfeld der KfW relevanter Themengebiete. - Kontinuierliche Beobachtung von Marketing-Trends und ggf. Konzeption und Unterstützung bei der Einführung moderner Marketinginstrumente für den Konzern. - Zweimal im Jahr ca. halbtägige Workshops bei der KfW mit Beteiligung des KfWAgenturnetzwerkes (ca. 3 Kernagenturen) und des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt die inhaltliche Vorbereitung, terminliche Organisation und Umsetzung der Veranstaltungen. Er stimmt mit dem Auftraggeber die Themen ab, koordiniert die Zulieferung der relevanten Beiträge und aggregiert diese in einer PPTPräsentation und übernimmt die Moderation und nachgelagerte Dokumentation der Veranstaltung. - Aufbau und Gestaltung sowie kontinuierliche Analyse der Prozesse zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie zwischen den Partneragenturen (ca. 3 Kernagenturen) und ggfs. Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung (z.B. technische Möglichkeiten des Informations- Datenaustausches, Schnittstellenmanagement , Prozesse bei Zulieferung von Themen und Inhalten durch mehrere Partneragenturen bei zentraler Verarbeitung dieses Inhalts) ür Ve rh an d lu n g - rf 3.5.2. Projektmanagement - Organisation nu Die hier aufgeführten Leistungen sollen eine transparente Projektdokumentation gewährleisten und entsprechende Standards zur Qualitätssicherung festschreiben: - - Erstellung wöchentlicher Statusberichte zu allen vom Auftragnehmer erbrachten kreativen Dienstleistungen, aus denen der Projektname, der entsprechende Status Quo, die nächsten Schritte (i.S.v. Meilensteinen) inkl. Zeitangabe und die Verantwortlichkeiten hervorgehen. Erstellung, Abstimmung und Anpassung von Projektzeitplänen. Erstellung von konzernweiten Motiv-und Buyoutlisten für extern beschafftes, lizenzfreies und lizenzpflichtiges Material wie z.B. Stockbilder, Bewegtbild, Sprachaufnahmen etc. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber und alle Partneragenturen über das Auslaufen von Buyouts mit einem zeitlichen Vorlauf von 3 Monaten. - - - nu rf ür Ve rh an d - lu n g - Zwei Besprechungstermine in Form eines Jour Fixe pro Monat bei dem Auftraggeber in Frankfurt. Es erfolgt eine Vorabstimmung der Agenda in der voraussichtlich die jeweils aktuell relevanten Projekte im Fokus stehen. Erstellung von Besprechungsberichten (nach jedem Termin, auch bei Telefonkonferenzen). Budgetcontrolling: Erstellung und Anpassung von Budgetübersichten im Sinne einer Grobkalkulation und Kostenvoranschlägen, sowie zeitnahe Signalisierung bei Budgetüberschreitungen; Kontrolle und Rechnungsstellung. Koordination von Dritt-Dienstleistern, die vom Auftragnehmer beauftragt werden: Beratung, Vergabe, Betreuung, Überwachung, Abnahme und Rechnungskontrolle von Entwicklungs-und Produktionsaufträgen. Eine Einholung von Vergleichsangeboten bei einem Auftragswert von mehr als € 5.000,netto muss gemäß KfW-Beschaffungsrichtlinie erfolgen. Zusammenstellung, Archivierung, Konvertierung, Sortierung/Strukturierung, Versand und Übergabe von Daten in den jeweils geforderten und gängigen Formaten. Zwingende Einhaltung der KfW-CD/CI-Richtlinien. 4. Leistungsumfang – Los 2 CI-/CD-Agentur Als moderne Förderbank bespielt die KfW in ihrem ganzheitlichen Markenauftritt alle Dimensionen der Corporate Identity (CI) und des Corporate Designs (CD). lu n g Der Auftragnehmer betreut und berät die KfW Bankengruppe im Hinblick auf alle Themen der Markenentwicklung, der visuellen Markenführung und Implementierung. Er entwickelt auf Basis der Markenpositionierung Grundlagen, Konzepte, Vorgaben und konkrete Umsetzungen, die ein einheitliches und zielführendes Markenerlebnis der KfW erzeugen. Hierzu zählen Themen wie beispielsweise Bildsprache, Bewegtbild, digitale Medien, Marke im Raum, Publikationssystematik, Markenarchitektur, Co-Branding, Sound Branding sowie Implementierungsinstrumente wie z.B. Richtlinien und Templates. Übergeordnetes Ziel ist eine starke Marke KfW. Der Auftragnehmer kann in vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber für vereinzelte Themen und Aufgaben externe Spezialisten hinzuziehen (z.B. für Sound Branding). an d Das Erscheinungsbild der KfW ist in den Jahren 2013-2015 auf Basis einer Markenpositionierung in seinen Grundlagen definiert worden. Hier gilt es, bestehende Definitionen weiterzuentwickeln bzw. zu schärfen sowie ergänzende, bisher noch nicht definierte Themenbereiche, Instrumente und Ausdrucksformen der Marke zu erarbeiten. rh Neben der Erarbeitung und Überarbeitung von CI-/CD-Konzepten und den entsprechenden Richtlinien obliegt es dem Auftragnehmer, die zuständigen Markenstrategie- und CDVerantwortlichen der KfW in der Rolle als interne Governance- und Clearing-Stelle beratend, unterstützend sowie als Impulsgeber zur Seite zu stehen. Ve Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung: Erstellung und Weiterentwicklung von Styleguides bzw. Application Styleguides für die Erstellung von Oberflächen und Anwendungsmasken bei der Websiteerstellung und der Anwendungsentwicklung. rf ür Die in der Auflistung (4.1. bis 4.6.) dargestellten Leistungspakete erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt exemplarisch den aktuellen Stand der Bedarfsermittlung dar. Im Zweifel können auch nicht explizit aufgeführte CI/CD-Leistungen in Anspruch genommen werden, wohingegen auch evtl. aufgeführte Leistungen entfallen können nu Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen: 4.1 Konzeption Der Auftragnehmer erstellt auf Basis eines Briefings sowie der Markenpositionierung eine strategische Konzeption zum jeweiligen Thema. Hierzu zählen z.B. Analysen, Bewertungen, Instrumente, Planungen, Systeme sowie erste schematische Visualisierungen, stets mit Blick auf die ganzheitliche CI/CD-Umsetzung der Marke KfW. Die Arbeitsergebnisse werden vom Auftragnehmer in Form von PowerPoint-Präsentationen und ggf. ergänzenden Medien systematisch, kompakt, klar und verständlich aufbereitet und präsentiert. Die Ausarbeitung von zukunftsbezogenen Konzepten erfolgt anhand von Szenarien. Der Auftragnehmer argumentiert und erläutert die Ausarbeitungen und gibt Handlungsempfehlungen. Am Ende der Konzeptionsphase steht eine Entscheidungsvorlage in Form einer Präsentation für die interne Abstimmung und Freigabe, die bei Bedarf vom Auftragnehmer vor Ort vor Entscheidungsträgern bzw. Gremien der KfW vorgestellt wird. 4.2 Designentwicklung Aufbauend auf dieser Entscheidungsvorlage übernimmt der Auftragnehmer die Designentwicklung des jeweiligen Themas. Hier erfolgt die Erstellung z.B. von Entwürfen, Explorationen, Gestaltungskonzepten, bis hin zu prototypischen Anwendungen. 4.3 an d lu n g Der Auftragnehmer entwickelt das Thema in mehreren Stufen bis zur Verabschiedungsreife und arbeitet mit der Szenarienmethodik. Am Ende der Entwicklungsphase steht eine Entscheidungsvorlage in Form einer Präsentation für die interne Abstimmung und Freigabe, die bei Bedarf vom Auftragnehmer vor Ort vor Entscheidungsträgern bzw. Gremien der KfW vorgestellt wird. Umsetzung Ve rh Der Auftragnehmer erarbeitet konkrete Ausarbeitungen und Regelungen von CI-/CD-Lösungen. Hier erfolgt die Detaillierung, Dokumentation und Reinzeichnung von Arbeitsergebnissen aus den Phasen 1 und 2. Dazu zählen z.B. Reinlayouts von Best-Practice-Markenkontaktpunkten und die Erstellung und Weiterentwicklung von Implementierungsinstrumenten wie z.B. Richtlinien und Templates sowie weitere Maßnahmen zur Implementierung von CI-/CD-Themen bzw. Vorgaben. Aber auch konkrete Ausarbeitungen und Reinzeichnungen von z.B. Signets. 4.4 Überarbeitung und Erweiterung des BrandNet rf ür Der Auftraggeber verfügt mit dem sog. „BrandNet“ über eine internetbasierte Corporate-DesignPlattform, die Informationen und Downloads für „KfW-Mitarbeiter“, „KfW-Dienstleister“ und „KfWAußenbüros“ zielgruppenspezifisch zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer wird die existierende Internetplattform („BrandNet“) inhaltlich und konzeptionell betreuen. Dies umfasst neben der Bereitstellung und Aufbereitung von Inhalt auch die Überprüfung und ggfs. Anpassung der Menüführung und /-struktur – insbesondere die Bereitstellung von Texten inkl. Lektorat und Bildmaterial. nu Die technische Pflege und Aktualisierung bzw. Programmierung ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Auch die technische Produktion von Bewegtbildformaten zählt nicht zum Leistungsumfang. 4.5 Beratung und Supervision Der Auftragnehmer fungiert als zentrale Anlaufstelle für CI/CD-Beratung. Er öffnet proaktiv den Blick, mit dem Ziel einen Mehrwert für die KfW zu schaffen und Impulse zu geben. Dazu zählen z.B.: - Beobachtung relevanter Wettbewerbsmarken und genereller Trends mit Blick auf CI/CDEntwicklungen - Aufbereitung und Vorstellung von Themen- und Impuls-Präsentationen bzgl. CI/CD Teilnahme an internen KfW-Terminen zur Beratung bzgl. CI-/CD-Themen - Teilnahme an zweimal im Jahr stattfindenden ca. halbtägigen Workshops bei der KfW mit Beteiligung des KfW-Agenturnetzwerkes (ca. 3 Kernagenturen) und des Auftraggebers. - Der Auftragnehmer unterstützt auf Anfrage den Markenstrategie- und die CDVerantwortliche in ihrer Governance-Funktion. Der Auftragnehmer prüft (supervisiert) die betreffenden Anwendungen bezüglich CI/CD und Markenpassung. Die Supervision erfolgt z. B. anhand eines schriftlichen Statements (z.B. mit Ausgangslage und Problem, Aufgabe, Bewertung und Empfehlung) sowie, wenn angezeigt, einer visuellen Darlegung der empfohlenen Optionen. Im Falle konkreter, vorgelegter Aufbereitungen in Dateiform kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Supervision auch direkt durch Kommentare im Dokument erfolgen. Die Freigabe oder Zurückweisung von Anwendungen erfolgt jedoch stets nur über den Markenstrategie- bzw. die CD-Verantwortliche der KfW. Projektmanagement an d 4.6 lu n g - Der Auftragnehmer benennt gegenüber der KfW einen festen Ansprechpartner. Der Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Qualifikation des von ihm für die konkrete Leistungserbringung eingesetzten Personals bzw. sorgt bei Ausfall von Personal für einen gleichwertig qualifizierten Ersatz. - nu rf - Ve - Erstellung von Statusberichten zu laufenden Projekten, aus denen der Projektname, der entsprechende Status Quo, die nächsten Schritte (i.S.v. Meilensteinen) inkl. Zeitangabe und die Verantwortlichkeiten hervorgehen. Erstellung, Abstimmung und Anpassung von Projektzeitplänen. Regelmäßige Besprechungstermine (voraussichtlich 1 Mal pro Monat) in Form eines Jour Fixe telefonisch oder bei dem Auftraggeber in Frankfurt. Es erfolgt eine Vorabstimmung der Agenda in der voraussichtlich die jeweils aktuell relevanten Projekte im Fokus stehen. Erstellung von Besprechungsberichten bzw. Protokollen (nach jedem Termin, auch bei Telefonkonferenzen). Die Vorlage erfolgt spätestens innerhalb von drei Kalendertagen. Budgetcontrolling: Erstellung und Anpassung von Budgetübersichten im Sinne einer Grobkalkulation und Kostenvoranschlägen, sowie frühzeitige Signalisierung bei anfallenden Zusatzleistungen und Budgetüberschreitungen; Kontrolle und Rechnungsstellung. Koordination von Dritt-Dienstleistern, die vom Auftragnehmer beauftragt werden: Beratung, Vergabe, Betreuung, Überwachung, Abnahme und Rechnungskontrolle von Entwicklungs-und Produktionsaufträgen. Eine Einholung von Vergleichsangeboten bei einem Auftragswert von mehr als € 5.000,netto muss gemäß KfW-Beschaffungsrichtlinie erfolgen. Zusammenstellung, Archivierung, Konvertierung, Sortierung/Strukturierung, Versand und Übergabe von Daten in den jeweils geforderten und gängigen Formaten. ür - rh Der Auftragnehmer übernimmt die folgenden Aufgaben: - - Nach Erteilung des Zuschlags wird ein Kick-Off-Gespräch stattfinden; es werden Prioritäten seitens des Auftraggebers für die anstehenden Projekte festgelegt und ein grober Zeitrahmen besprochen. nu rf ür Ve rh an d lu n g Die Umsetzung der oben aufgeführten Projekte erfolgt gemäß Briefing durch den Auftraggeber, ggf. wird ein Re-Briefing durch den Auftragnehmer erforderlich. Der Auftragnehmer erstellt einen KVA auf Basis der angebotenen Preise gemäß Preisblatt inklusive eines Zeitplans. Es erfolgt eine schriftliche Freigabe durch den Auftraggeber. 5. Leistungsumfang – Los 3 Personalmarketing Im Rahmen der Personalstrategie der KfW wurde von März-November 2015 eine Arbeitgeberpositionierung erarbeitet. Für diese strategische Positionierung wurde anschließend ein Kreativkonzept erstellt. Derzeit werden die Personalmarketing-Werbemittel auf Basis der Kreatividee umgesetzt bzw. angepasst. g Im Rahmen des Loses Personalmarketing wird ein Dienstleister gesucht, der die KfW in allen Belangen des Personalmarketings unterstützt. Die detaillierte Beschreibung der Leistungen erfolgt auf den folgenden Seiten. lu n Die ausgeschriebenen Leistungen sollen auch für die Unternehmenstochter KfW IPEX Bank GmbH erbracht werden. an d In 2016 entwickelt der Kommunikationsbereich der KfW mit der Leadagentur ein neues und ganzheitliches Kommunikationskonzept. Gegenstand des Kommunikationskonzepts ist es, vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen bereits bestehende Konzeptionen weiterzuentwickeln und die strategischen Kommunikationsziele der KfW für alle Zielgruppen festzulegen. Das Ergebnis soll ein integriertes Konzept sein, mit dem die Kommunikationsziele erreicht werden und dabei ein konsistentes Unternehmensbild erzeugt wird. Ve rh Auf Grundlage des so erarbeiteten Kommunikationskonzepts, der Markenpositionierung der KfW erarbeitet der Auftragnehmer ein Kreativkonzept für das Personalmarketing. Dabei werden die Vorgaben des Kommunikationskonzepts im Einklang mit der Arbeitgebermarke und der Konzerndachmarke KfW berücksichtigt. Die neue Kampagne wird anschließend crossmedial ausgerollt. Generelle Anforderungen an die Leistungserbringung rf 5.1 ür Parallel zum Kommunikationskonzept wird derzeit ein Kreativkonzept für die in 2015 erarbeitete Arbeitgebermarke entwickelt und umgesetzt. Die Entwicklung des Konzepts wird im Juni 2016 abgeschlossen sein. Anschließend werden die Werbemittel (z. B. Imageanzeigen, Banner, Broschüren, etc.) in den entsprechenden Kommunikationskanälen umgesetzt und ausgerollt. nu Die Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen des Personalmarketings orientieren sich an den vorgegebenen und definierten Leitplanken der KfW. Diese Leitplanken basieren auf: - einem formalen Hintergrund, wie z.B. CI/CD Richtlinien - einem inhaltlichen Hintergrund, wie z.B. Kommunikationsplanung - einem strategischen Hintergrund, wie z.B. Kommunikations- und Personalmarketingstrategie, sowie Markenpositionierung Ziel ist ein einheitlicher Auftritt Kommunikationskanäle und -medien. (formal, inhaltlich und strategisch) über alle Ein wesentlicher Aspekt im Personalmarketing der KfW ist die Bewertung von Formaten und Werbemitteln in Bezug auf die verschiedenen Zielgruppen. Eine wesentliche Anforderung an die Agentur ist daher ein gutes Verständnis hinsichtlich der Präferenzen der jeweiligen Zielgruppen. Das Personalmarketing der KfW fokussiert auf 4 Zielgruppen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland: Schüler (nur relevant für die KfW) g Die Schüler von heute sind die Auszubildenden und dualen Studierenden von morgen. Insbesondere die Schülerinnen und Schüler, die sich im letzten Drittel ihrer Schulbildung befinden, sind für die KfW interessant. Die KfW bietet insgesamt 4 Ausbildungsberufe und 5 duale Studiengänge an. Bankkauffrau/Bankkaufmann Koch/Köchin Kaufmann / -frau für Büromanagement Fachinformatiker/-in an d • • • • Duale Studiengänge: rh Bachelor (B.SC.) & Master (M.SC.) Wirtschaftsinformatik Bachelor (B.SC.) & Master (M.SC.) of Finance Bachelor of Arts (B.A.) in Business Administration Bachelor of Arts (B.A.) in BWL – Fachrichtung Bank Diplom-Ingenieur (BA) für Versorgungs- und Umwelttechnik Ve • • • • • lu n Ausbildungsberufe: ür Für die dualen Studiengänge ist die Hochschulreife notwendig. Bei den Ausbildungsberufen ist formell der Realschulabschluss ausreichend – oft verfügen die Bewerber, die eingestellt werden, über das Abitur. Auf Basis dieses Backgrounds sind primär Abiturienten -innen die relevante Zielgruppe für das Ausbildungsmarketing. Pro Jahr stellt die KfW 50-60 neue Azubis/DHStudierende ein. rf Studierende nu Die Zielgruppe der Studierenden stellt die KfW als Praktikanten und Werkstudenten ein. In dieser Zielgruppe gibt es eine Vielzahl von Einsatzgebieten mit unterschiedlichen Funktionen. Die große Mehrheit der Studierenden, die von der KfW rekrutiert werden, hat einen wirtschaftswissenschaftlichen Hintergrund. Gerade bei den Werkstudenten spielt der standortnahe Wohnort eine große Rolle, da diese nur in Teilzeit bei der KfW beschäftigt sind. Welchen Studiengang Praktikanten und Werkstudenten belegen, hat nicht die gleiche Bedeutung wie bei anderen Zielgruppen. Aus diesem Grund muss keine Fokussierung auf einzelne Studienrichtungen an den Hochschulen erfolgen. Absolventen Der klassische Berufseinstieg von Hochschulabsolventen erfolgt über ein 15-monatiges Traineeprogramm. Derzeit benötigen die Bewerber einen Masterabschluss, um sich bei der KfW bewerben zu können. Pro Jahr werden ca. 50 Trainees eingestellt. Diese verteilen sich auf verschiedene Bereiche. Insgesamt werden in 8 Bereichen Trainees eingestellt, wobei die Bereiche IT und Finanzielle Zusammenarbeit auf absehbare Zeit am stärksten rekrutieren. g Von den IT-Trainees abgesehen, müssen die Bewerber ein wirtschaftswissenschaftliches Studium, idealerweise mit Bankbezug, vorweisen. lu n In der KfW IPEX-Bank ist für das Traineeprogramm ein wirtschaftswissenschaftliches Studium erforderlich. Pro Jahr werden zwischen 10-20 Trainees eingestellt. Diese verteilen sich auf die Schwerpunkte Vertragsmanagement, Kreditanalyse und Kreditmanagement. Für die KfW IPEXBank ist das Traineeprogramm eine der wichtigsten Rekrutierungsquellen. an d Professionals rh Die Zielgruppe der Professionals ist nach der Anzahl der Einstellungen (ca. 200 p.a.) die wichtigste Zielgruppe für die KfW auf dem Arbeitsmarkt. Die meisten passenden Bewerber bringen schon mehrere Jahre Berufserfahrung bei einem oder mehreren Arbeitgebern mit und der Großteil verfügt über ein Hochschulstudium. Ve Hinsichtlich der akademischen Hintergründe ist diese Zielgruppe extrem heterogen aufgestellt, es finden sich zahlreiche „Quereinsteiger“, z. B. in der IT viele Mitarbeiter, die nicht Informatik studiert haben, sondern Mathematik, Physik, etc. 5.2 ür In der KfW IPEX-Bank werden im Normalfall 20-30 Professionals pro Jahr eingestellt. Die Kandidaten/innen bringen in der Regel bereits mehrjährige relevante Berufserfahrung mit. Der Großteil verfügt über einen Hochschulabschluss. Zu erbringende Leistungen nu rf Das Personalmarketing besteht in der Regel aus den Leistungsteilen Neuerstellung und Anpassung von Werbemitteln. Nachfolgend die Auflistung der KfW Werbemittel, die im Personalmarketing eingesetzt werden: 5.2.1 Erstellung von Personal-Imageanzeigen Grundlage jeder Imageanzeige ist ein Briefing durch den Auftraggeber. Im Rahmen eines ReBriefings werden offene Fragen beantwortet und das Timing für den Auftrag festgelegt. Die Personal-Imageanzeigen folgen den geltenden CI-/CD-Richtlinien der KfW. Auf Grundlage des Briefings erstellt der Auftragnehmer erste grafische Layouts (Scribbles) anhand derer die Konzeption nachvollziehbar ist und erläutert, wie durch die Layouts die im Briefing festgelegten Parameter (z.B. Ziele, Zielgruppe) umgesetzt werden. Nach der ersten Iterationsstufe werden die Layouts weiterentwickelt, die aus den Ansätzen herauskristallisiert wurden. In der zweiten Iterationsstufe werden die Ansätze final bewertet. Die favorisierte Idee wird bildlich und textlich bearbeitet und final ausgearbeitet. In diesem Zusammenhang schlägt der Auftragnehmer passende Bilder/Infografiken/Illustrationen vor. Auch den Kauf von Bildern übernimmt der Auftragnehmer. Beim Kauf muss sichergestellt werden, dass die Nutzungsdauer unbegrenzt ist. Die finale Ausarbeitung wird in dem Format zur Verfügung gestellt, das für die Veröffentlichung der Anzeige notwendig ist. 5.2.2 Adaption einer früheren Anzeige g Oft kommt es vor, dass eine Imageanzeige angepasst werden muss, damit sie in dem ausgewählten Medium geschaltet werden kann. Dabei unterscheidet man zwei Arten der Anpassung: lu n Teilweise sind es textliche Anpassungen, die vorgenommen werden. Diese haben in der Regel einen geringen Umfang. Es geht z. B. darum, die Jahres- und Finanzzahlen der KfW in einer Anzeige zu aktualisieren. rh 5.2.3 Erstellung von Broschüren an d Häufiger kommen Formatadaptionen vor. Hierbei überarbeitet der Auftragnehmer die Anzeige in der Form, dass die Anzeige auf das Zielmedium angepasst wird. Ein häufiger Fall ist die Adaption von DIN A4 auf DIN A5. Teilweise muss der Text entsprechend des Zielmediums angepasst werden. nu rf ür Ve Um die Zielgruppen der KfW über den Arbeitgeber und die Einstiegsmöglichkeiten zu informieren, werden, insbesondere auf Messen, entsprechende Broschüren eingesetzt. Der Auftragnehmer übernimmt bei der Erstellung der Broschüren die komplette Wertschöpfungskette. Im ersten Schritt erfolgt die Beratung, wie eine Broschüre idealerweise aussehen muss, um bei der entsprechenden Zielgruppe die Personalmarketingziele der KfW zu erreichen und welche inhaltlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen. Anschließend wird ein Themenplan erstellt und die Seitenzahl festgelegt. Sollten Mitarbeiterstatements oder Interviews mit Beschäftigten vorgesehen sein, unterstützt der Auftraggeber bei der Suche und Identifikation der richtigen Personen. Ist der Inhalt definiert, übernimmt der Auftragnehmer die redaktionelle Erarbeitung der Broschüre. Die Broschüre soll durch den Auftragnehmer so gestaltet werden, dass die Informationen durch Storytelling vermittelt werden In diesem Zusammenhang schlägt der Auftragnehmer passende Bilder/Infografiken/Illustrationen vor. Auch den Kauf von Bildern übernimmt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Nutzungsdauer unbegrenzt ist. Ist die Broschüre fertig und vom Auftraggeber abgenommen, fertigt der Auftragnehmer die Reinzeichnung an und stellt als Ergebnis ein druckfähiges PDF zur Verfügung. Der Auftragnehmer übernimmt die Beauftragung und Abrechnung mit der Druckerei, führt eine Qualitätssicherung durch (Prüfung des Andrucks und späterer Abgleich der gedruckten Broschüren mit dem frei gegebenen PDF-Dokument). 5.2.4 Anpassung bestehender Broschüren Da Broschüren eine längere Nutzungsdauer als andere Werbemittel haben, ist es des Öfteren notwendig, die Inhalte der Broschüren weiter zu entwickeln. Der Auftragnehmer wird in Form eines Briefings über die Änderungswünsche des Auftraggebers in Kenntnis gesetzt. Auf Grundlage des Briefings werden die Änderungen umgesetzt. Anschließend wird der Neudruck koordiniert und ein Qualitätsmanagement sichergestellt. g 5.2.5 Erstellung von Flyern lu n Ein weiteres Werbemittel, das im internen und externen Personalmarketing eingesetzt wird, sind Flyer. Grundlage für die Flyer-Erstellung ist ein Briefing durch den Auftraggeber. rh an d Der Auftragnehmer übernimmt bei Flyern die komplette Wertschöpfungskette. Im ersten Schritt erfolgt die Beratung, wie ein Flyer idealerweise inhaltlich und grafisch aussehen muss, damit die dedizierte Zielgruppe damit angesprochen wird und die KfW-Personalmarketingziele erreicht werden. Der Auftragnehmer erstellt im ersten Schritt mindestens drei verschiedene Gestaltungsvorschläge. Die Gestaltungsvorschläge werden vom Auftragnehmer bewertet und ein Favorit ausgewählt. Der favorisierte Ansatz wird von dem Auftragnehmer weiter verfolgt. Dabei übernimmt er die redaktionelle Erstellung des Flyers. Darüber hinaus schlägt der Auftragnehmer passende Bilder/Infografiken/Illustrationen vor. Auch den Kauf von Bildern übernimmt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Nutzungsdauer unbegrenzt ist. Ve Ist der Flyer finalisiert und vom Auftraggeber abgenommen, fertigt der Auftragnehmer die Reinzeichnung an. Als Ergebnis stellt der Auftragnehmer ein druckfähiges PDF zur Verfügung und beauftragt den Druck bei einer Druckerei. Anschließend erfolgt ein Qualitätsmanagement des gedruckten Flyers. ür 5.2.6 Erstellen von Online-Werbemitteln rf Neben den klassischen Kanälen nutzt die KfW auch Display Advertisement und Search Engine Marketing (SEM). SEO ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Im Rahmen des klassischen Online-Marketings erstellt der Auftragnehmer auf Grundlage eines Briefings durch den Auftraggeber die entsprechenden Werbemittel. nu Auch in diesem Prozess übernimmt die Agentur den kompletten Wertschöpfungsprozess. Auf Grundlage fest definierter Online-Medien übernimmt der Auftragnehmer die Beratung hinsichtlich des passendsten Werbeformats. Daraufhin erstellt der Auftragnehmer drei unterschiedliche Ansätze und stellt diese dem Auftraggeber vor. Der favorisierte Ansatz wird von dem Auftragnehmer ausgearbeitet. In diesem Zusammenhang schlägt der Auftragnehmer passende Bilder/Infografiken/Illustrationen vor. Auch den Kauf von Bildern übernimmt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Nutzungsdauer unbegrenzt ist. Der Auftragnehmer nimmt Kontakt mit dem Online-Portal auf und stimmt die Übermittlung der Daten an das Online-Portal ab. Nach dem Go-Live erfolgt eine Qualitätskontrolle durch den Auftragnehmer. Nach Kampagnenende stellt der Auftragnehmer sicher, dass dem Auftraggeber die Kennzahlen der Kampagne zur Verfügung gestellt werden. 5.2.7 Out of Home Werbung / Plakate Insbesondere im Hochschulmarketing kommt der OoH-Werbung eine große Bedeutung zu. Durch die Präsenz an den Hochschulen ist gezielte Werbung ohne große Streuverluste möglich. lu n g In den Hochschulen sind Plakate ein wichtiges Werbemittel. Auf Grundlage eines Briefings des Auftraggebers erstellt der Auftragnehmer mindestens drei Vorschläge für ein entsprechendes Plakat. Der Auftragnehmer übernimmt die redaktionelle und visuelle Umsetzung des favorisierten Vorschlags. Der Auftragnehmer setzt die Reinzeichnung des Plakats um und koordiniert den Druck der Plakate. Des Weiteren kümmert sich der Auftragnehmer darum, dass die Plakate an den relevanten Hochschulen aufgehängt werden. Der Dienstleiter erbringt einen Nachweis per Foto, wo die einzelnen Plakate ausgehängt wurden. an d Zu den klassischen Plakaten in den Formaten DIN A1 oder DIN A0 gehören auch Sonderformate, die in größeren Dimensionen an den Hochschulen eingesetzt werden können. rh 5.2.8 Promotions ür Ve Ein weiterer Baustein im Rahmen des Hochschulmarketings der KfW sind Promotions an den Hochschulen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber dabei, geeignete Ideen für eine Promotion-Aktion zu entwickeln. Im Anschluss kümmert sich der Auftragnehmer um die Umsetzung der Idee. In der Umsetzung greift der Auftragnehmer in der Regel auf einen Dienstleister zurück, der auf Promotions spezialisiert ist. Auch die Koordination der Promotion erfolgt durch den Auftragnehmer. Die erfolgreiche Umsetzung wird durch Fotos dokumentiert. 5.2.9 Medienempfehlung rf Eine wesentliche Dienstleistung dieses Loses ist die Beratung des Auftraggebers hinsichtlich der Mediaempfehlung, die wiederum als Basis der späteren Mediaplanung gilt. Die finale Mediaplanung inkl. Einkauf und Abrechnung erfolgt über die Mediaagentur der KfW. Strategische Mediaempfehlung nu • Die strategische Mediaempfehlung erstreckt sich immer auf einen Zeitraum von sechs Monaten. Auf Grundlage eines Briefings durch den Auftraggeber erstellt der Auftragnehmer eine crossmediale Mediaempfehlung. Die Mediaempfehlung wird pro Zielgruppe vorgestellt. Die Mediaempfehlung wird bei der KfW vor Ort präsentiert, im Rahmen des Termins finalisiert und ist Basis für das Briefing der Mediaagentur zur Umsetzung der Maßnahmen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Mediaagentur alle weiteren Aufgaben. • Operative Mediaempfehlung Unter der operativen Mediaempfehlung wird eine anlassbezogene Beratung verstanden, wie z. B. eine kleine Kampagne, die dazu dient, noch offene Ausbildungsstellen zu besetzen. Auf Grundlage eines Briefings des Auftraggebers erstellt der Auftragnehmer eine Mediaempfehlung. Diese wird dem Auftraggeber per E-Mail zur Verfügung gestellt. Bestandteil der Empfehlung ist die Herleitung der Empfehlung bzw. Begründung der empfohlenen Medien. lu n g Im Rahmen eines Telefonats wird die Mediaempfehlung vorgestellt, zwischen Aufraggeber und Auftragnehmer final besprochen und ist Basis für das Briefing der Mediaagentur zur Umsetzung der Maßnahmen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Mediaagentur alle weiteren Aufgaben. 5.2.10 Trendscouting rh 5.2.11 Projektmanagement - Organisation an d Der Auftragnehmer stellt in dem halbjährlichen Termin, in dem die Mediaempfehlung vorgestellt wird, aktuelle Trends und Best Practices im Personalmarketing vor. Fällt dem Auftragnehmer ein neuer Trend / ein neues Format auf, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber darüber. Ve Der Auftragnehmer benennt gegenüber der KfW einen festen Ansprechpartner. Der Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Qualifikation des von ihm für die konkrete Leistungserbringung eingesetzten Personals bzw. sorgt bei Ausfall von Personal für einen gleichwertig qualifizierten Ersatz. Der Auftragnehmer erbringt nachfolgende Leistungen: nu rf - Erstellung, Abstimmung und Anpassung von Projektzeitplänen. Erstellung von Besprechungsberichten (nach jedem Termin, auch bei Telefonkonferenzen). Koordination von Dritt-Dienstleistern, die vom Auftragnehmer beauftragt werden: Beratung, Vergabe, Betreuung, Überwachung, Abnahme und Rechnungskontrolle von Entwicklungs-und Produktionsaufträgen. Eine Einholung von Vergleichsangeboten bei einem Auftragswert von mehr als € 5.000,netto muss gemäß KfW-Beschaffungsrichtlinie erfolgen. Zusammenstellung, Archivierung, Konvertierung, Sortierung/Strukturierung, Versand und Übergabe von Daten in den jeweils geforderten und gängigen Formaten. zwingende Einhaltung der KfW-CD/CI-Richtlinien. ür - - 5.2.12 Erbringung von sonstigen Leistungen Neben den vorausgegangenen Bausteinen können auch sonstige Leistungen bzw. nur Teilkomponenten in Auftrag gegeben werden. Dies können, wie in den vorherigen Absätzen beschrieben, z.B. sein: eine einfache Überführung einer bestehenden Anzeige in ein anderes Format (z.B. von DINA4 in DINA5) oder kleine textliche Anpassungen. Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Falle der Erbringung von sonstigen Leistungen bzw. Teilkomponenten erfolgt eine stundenweise Vergütung nach Aufwand auf der Grundlage der vom Auftragnehmer angebotenen Stundensätze. Die Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt. 6. Informationssicherheits-, Vertraulichkeits- und Datenschutzanforderungen lu n g Zur Erfüllung des Leistungsgegenstandes zwischen dem Auftragnehmer und der KfW bzw. der KfW IPEX-Bank werden ggf. auch vertrauliche Daten transferiert und durch den Auftragnehmer verarbeitet. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet. an d Zum Schutz vor unbefugter Veränderung bzw. vor unbefugter Kenntnisnahme vertraulicher Informationen sind alle erforderlichen, den aktuellen Standards der Praxis entsprechenden Maßnahmen wirkungsvoll umzusetzen, um die Informationen/Daten angemessen zu schützen. Hierzu gehören wenigstens Maßnahmen zu folgenden Themenfeldern: Personelle Sicherheit Ve Sicherheitsbereiche rh • Ausschließlicher Einsatz von überprüften, durch entsprechende Erfahrung bestätigt seriöse und im Umgang mit vertraulichen und schutzbedürftigen Inhalten geschulte und sensibilisierten Mitarbeiter • Angemessene physische Sicherungsmaßnahmen für Büros und Druckräume • Angemessene Maßnahmen zur Zutrittskontrolle Maßnahmen ür • Angemessene Betriebsmitteln) zum Diebstahlschutz (sichere Platzierung der rf Sichere Übertragung • Verschlüsselte Übertragung über öffentliche und halböffentliche Netze mittels sicherer Verfahren (BSI TR-02102-1 bis BSI TR-02102-4) nu Sichere Speicherung • Vorhandensein eines Zugriffsschutzkonzepts (nach dem need-to-know-Prinzip) • Vorhandensein einer Berechtigungsvergaben Berechtigungsverwaltung und nachvollziehbare • Speicherung auf entsprechend abgeschotteten/geschützten Umgebungen Arbeitsplatzsicherheit und Umgang mit Informationswerten • clean desk • sichere Entsorgung • Pflicht der Bildschirmsperre beim Verlassen des Arbeitsplatzes • Einsatz angemessener Schutzsoftware vor Schad- und Spionageprogrammen • Umsetzung angemessener Zugangsschutzmaßnahmen - zum Netzwerk - für Arbeitsplatzrechner, Serversysteme und informationsverarbeitende Systeme (zumindest für lu n • Umsetzung eines angemessenen Vorfallmanagements informationssicherheitsrelevante Ereignisse und Vorfälle) g • Umsetzung eines angemessenen Schwachstellenmanagements Anforderung bei vertraulichen Informationen: an d Vor Leistungsbeginn ist zwischen dem AN und der KfW abzustimmen, welche Form der verschlüsselten Digitalkommunikation angewendet wird. Die KfW bietet gegenwärtig folgende Varianten an verschlüsselte/geschützte Informationen zwischen KfW und AN zu versenden: rh TLS - Transport Layer Security (Vorgängerbezeichnung SSL) Ve Es wird zwischen dem Mail-Server des Absenders und dem Mail-Server des Empfängers eine verschlüsselte Verbindung aufgebaut, über die die E-Mail ausgetauscht wird. Nach einmaliger Einrichtung können zwischen zwei Mail-Domainen (z.B. KfW.de und Auftragnehmer.de) beliebig viele geschützte E-Mails an unterschiedliche Empfänger innerhalb der Mail-Domainen versendet werden. ür Anforderung bei streng vertraulichen Informationen PGP, S/MIME - Pretty Good Privacy und Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions nu rf Bei PGP und S/MIME werden einmalig Zertifikate für einzelne Empfänger oder DomänenZertifikate ausgetauscht, die eine automatische Ver- und Entschlüsselung von E-Mails ermöglichen. Die E-Mail selbst ist verschlüsselt und wird automatisch ver- und entschlüsselt. Es muss je nach Zertifikat jeder Empfänger einzeln freigeschaltet werden. Sind keine Zertifikate hinterlegt, wird die E-Mail in einem Webmailer für den Empfänger vorgehalten. Der Empfänger muss sich online am Webmailer anmelden, um die Nachricht zu lesen. Der Webmailer ist weltweit verfügbar und kann direkt dem Absender (KfW) (ebenso geschützt) antworten. Secure PDF Bei Secure PDF wird die ausgehende E-Mail automatisch mitsamt Anhängen in ein verschlüsseltes PDF-Dokument umgewandelt und an das Postfach des Empfängers geschickt. Der Empfänger benötigt zum Öffnen des PDF-Dokuments ein Passwort, das vorher mit diesem zu vereinbaren ist. Die E-Mail kommt direkt im Postfach des Empfängers an und kann auch offline nu rf ür Ve rh an d lu n g gelesen werden. Die E-Mail kann auch weitergeleitet werden, wenn der Empfänger den Passwortschutz deaktiviert.
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