Vergabeunterlagen Angebotsphase KOM 06_16 - 25.05.2016

g
lu
n
an
d
Unterlagenverzeichnis der Angebotsphase
Ve
rh
Vergabeunterlagen
für das
Verhandlungsverfahren der
KfW
rf
ür
mit Teilnahmewettbewerb
nu
„Marketing Kreativleistungen“, VSt. Nr. 06/16
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorliegenden Vergabeunterlagen
urheberrechtlich geschützt sind und nur zur Erstellung eines Angebots verwendet
werden dürfen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung der
Unterlagen darf daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung der KfW erfolgen.
Unterlagenverzeichnis Angebotsphase
Unterlagenverzeichnis Angebotsphase
Verfahrensbedingungen
•
Anlage 1 zu Teil A: Wertungsmatrix Los 1
•
Anlage 2 zu Teil A: Wertungsmatrix Los 2
•
Anlage 3 zu Teil A: Wertungsmatrix Los 3
an
d
Teil B (Vorlagen für das erste Angebot)
lu
n
•
g
Teil A (Hinweise zum Verfahren):
Angebotsschreiben
•
Preisblatt Los 1
•
Preisblatt Los 2
•
Preisblatt Los3
•
Kennzettel für das erste Angebot
Ve
rh
•
Teil C (Angaben zu den Vertragsbedingungen):
Vertragsbedingungen
•
Anlage zu Teil C: Vertraulichkeitserklärung- und Geheimhaltungsvereinbarung
ür
•
rf
Teil D (Angaben zur Leistung):
Leistungsbeschreibung
•
Anlage Kommunikationsstrategie
•
Anlage Gesamtzielgruppe
•
Anlage Markenpositionierung
•
Anlage Vertriebsstrategie & KPI Systematik
nu
•
2
g
lu
n
an
d
Teil A (Hauptdokument)
Verfahrensbedingungen der Angebotsphase
Ve
rh
für das Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb der KfW
ür
„Marketing Kreativleistungen“, VSt. Nr. 06/16
nu
rf
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorliegenden Vergabeunterlagen
urheberrechtlich geschützt sind und nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet
werden dürfen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung der
Unterlagen darf daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung der KfW erfolgen.
Teil A: Verfahrensbedingungen der Verhandlungsphase
Inhalts- und Anlagenverzeichnis
Fortgeltung der Bewerbungsbedingungen .................................................. 1
Auftragsgegenstand ....................................................................................... 1
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren .............................................. 1
Verfahrensablauf Verhandlungsphase ......................................................... 1
Allgemeines..................................................................................................... 1
Termine der Angebots- und Verhandlungsphase ........................................ 2
Abgabe Erstangebote ..................................................................................... 2
Verhandlungs- und Präsentationstermin...................................................... 3
Letztverbindliches Angebot ........................................................................... 4
Zuschlagskriterien und Wertung ................................................................... 4
5.1
5.2
5.3
Zuschlagskriterium Preis ......................................................................................... 5
Zuschlagskriterium Qualität .................................................................................... 6
Gesamtwertung ........................................................................................................ 7
6
7
Nebenangebote ............................................................................................... 7
Änderungswünsche an den Vertragsunterlagen ......................................... 7
Vertragsbedingungen .............................................................................................. 7
Leistungsbeschreibung ........................................................................................... 8
Ve
Überprüfung der Vollständigkeit der Vergabeunterlagen...................................... 8
Sprache ..................................................................................................................... 8
Angebotsunterlagen................................................................................................. 8
Angebotsabgabe ...................................................................................................... 8
Unzulässigkeit von Änderungen ............................................................................. 9
Preisangaben ............................................................................................................ 9
Inhalt des ersten technischen Angebotes ............................................................ 10
Schutz der Geschäftsgeheimnisse........................................................................ 10
Eigentum an den Angebotsunterlagen ................................................................. 10
Zuständige Vergabekammer ........................................................................ 10
rf
9
rh
Angebotsbedingungen ................................................................................... 8
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
8.7
8.8
8.9
ür
8
an
d
7.1
7.2
lu
n
g
1
2
3
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
5
Anlagen:
Anlage 1 zu Teil A: Wertungsmatrix Los 1
nu
Anlage 2 zu Teil A: Wertungsmatrix Los 2
Anlage 3 zu Teil A: Wertungsmatrix Los 3
Teil A: Verfahrensbedingungen der Verhandlungsphase
Teil A: Verfahrensbedingungen der Verhandlungsphase
Fortgeltung der Bewerbungsbedingungen
g
1
2
lu
n
Die Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb gelten fort, soweit in den
Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich abgeändert.
Auftragsgegenstand
3
an
d
Die Einzelheiten zum Auftragsgegenstand sind in der Leistungsbeschreibung (Teil D der
Vergabeunterlagen) enthalten.
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren
4
Ve
rh
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind rechtzeitig im Sinne von
§ 20 Abs. 3 VgV vor Ende der Frist zur Einreichung der Erstangebote zu stellen. Fragen und
Hinweise, die nicht rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV bei der KfW eingegangen sind,
werden ggf. nicht oder nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Verfahrensablauf Verhandlungsphase
4.1 Allgemeines
nu
rf
ür
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im
Teilnahmewettbewerb wurden unter denjenigen Bewerbern, die sich aufgrund der im Supplements
zum Amtsblatt der Europäischen Union am XX.XX.201X zu dem Aktenzeichen 201X/S XXXXXXXXX veröffentlichten Vergabebekanntmachung um Teilnahme beworben hatten, diejenige
Bewerber ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im zweiten Teil - dem
eigentlichen Verhandlungsverfahren - wird unter den Bietern, die aufgrund dieser
Angebotsaufforderung ein Angebot abgeben, der Auftragnehmer ausgewählt. Zugleich werden im
Rahmen der Verhandlungen die endgültigen Vertragsinhalte und Vertragsbedingungen festgelegt.
Die KfW trägt dafür Sorge, dass die Bieter im Rahmen des Verfahrens gleich und
diskriminierungsfrei behandelt werden. Die KfW wird Angebote oder vertrauliche Informationen
eines Bieters nicht an einen der anderen Bieter weitergeben und diese Informationen nur im
Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwenden. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn der
betreffende Verhandlungspartner
vorab seine Zustimmung
zur Weitergabe oder
Weiterverwendung von Angeboten oder vertraulichen Informationen erteilt hat.
Die KfW sieht im Wesentlichen den nachfolgend dargestellten Ablauf und Terminplan des
Vergabeverfahrens vor, wobei sie sich vorbehält, bei Vorliegen sachlicher Gründe unter Beachtung
der Grundsätze der Transparenz und Nichtdiskriminierung von diesem Verfahrensablauf
abzuweichen.
Teil A: Verfahrensbedingungen
Termine der Angebots- und Verhandlungsphase
22.08.2016 10:00 Uhr
Präsentations- und Verhandlungsgespräche
Los 1: 06.09.2016
lu
n
Ende der Angebotsfrist für die ersten Angebote
g
4.2
Los 2: 07.09.2016
Los 3: 08.09.2016
zur
Abgabe
Ende der Angebotsfrist
bindlichen Angebote
letztverbindlicher voraussichtlich 13.09.2016
für
die
Ende der Angebotsbindefrist
an
d
Aufforderung
Angebote
letztver- voraussichtlich 26.09.2016, 10:00 Uhr
Voraussichtlich 31.10.2016
01.11.2016
rh
Voraussichtlicher Leistungsbeginn
Ve
Die KfW behält sich vor, den vorgesehenen Terminplan anzupassen und insbesondere die
vorgesehenen Fristen zu verlängern.
Bis zum Ende der Angebotsfrist für die letztverbindlichen Angebote können Angebote schriftlich
oder mittels Telefax zurückgezogen werden.
ür
Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Teilnahme der
Bieter bei der Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
rf
4.3 Abgabe Erstangebote
nu
In der ersten Phase des Verhandlungsverfahrens werden die im Teilnahmewettbewerb
ausgewählten Bieter aufgefordert, auf der Grundlage der vorliegenden Verfahrensbedingungen
(Teil A der Vergabeunterlagen), des Entwurfs des Vertrages (Teil C der Vergabeunterlagen), der
Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) und der Zuschlagskriterien und ihrer
Gewichtung (Ziffer 5 sowie Anlage 1 bis 3 zu vorliegendem Teil A der Vergabeunterlagen) ein
erstes, verbindliches Angebot abzugeben.
Änderungsvorschläge zum Vertrag und zur Leistungsbeschreibung, die Gegenstand der
Verhandlungen sein sollten, sind mit dem ersten Angebot einzureichen. Das Preisangebot ist ohne
Berücksichtigung dieser Änderungswünsche zu kalkulieren.
Die KfW wird die ersten Angebote gemäß den Vorgaben unter Ziffer 5 dieser
Verfahrensbedingungen unter Anwendung der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren
Gewichtung einer ersten Wertung unterziehen. Die KfW beabsichtigt mit allen Bietern, die ein
fristgemäß eingegangenes und wertungsfähiges erstes Angebot abgegeben haben, jeweils einzeln
über die ersten Angebote zu verhandeln. Die KfW plant die Durchführung eines
2
Teil A: Verfahrensbedingungen
Verhandlungstermins. Gleichwohl behält sie sich vor, Umfang und Inhalt der Verhandlungen nach
Zweckmäßigkeitserwägungen festzulegen.
4.4
Verhandlungs- und Präsentationstermin
Ablauf
g
4.4.1
lu
n
Für den Präsentations- und Verhandlungstermin ist ein Zeitrahmen von insgesamt max. 100
Minuten pro Bieter eingeplant.
Dieser gestaltet sich wie folgt:
Vorstellung des Unternehmens / der Bietergemeinschaft, inklusive der Mitglieder der
Kernteams (ca. 15 Minuten)
-
Angebotspräsentation mit Vorstellung der fachlichen Lösungen gemäß der
Wertungsmatrizen der Anlagen 1 bis 3 zu diesem Teil A (Los 2 und 3: ca. 60 Minuten,
Los 1: ca. 90 Minuten)
-
Zeitraum für Frage- und Diskussionsrunde sowie Verhandlungen über kommerzielle und
vertragsrechtliche Themen (ca. 30 Minuten)
rh
an
d
-
Ve
Im Verhandlungs- und Präsentationstermin ist die Anwesenheit folgender im Teilnahmeantrag
genannter Personen der Kernteams bindend:
Los 1: Geschäftsführer, Hauptansprechpartner, sowie die beiden Kreativdirektoren (Grafik
und Text),
•
Los 2: Vertreter der Geschäftsführung (Design/Strategie), Leiter Designs, Leiter Strategie
und Client Service Manager
•
im Los 3: Hauptansprechpartner sowie die für die KfW tätigen Personen (zumindest
Teamleads)
ür
•
nu
rf
Sollte eine Person des Teams am Termin des Verhandlungsgesprächs aus wichtigem Grund
verhindert sein, so ist dies unverzüglich schriftlich (per Fax, Email) dem Auftraggeber mitzuteilen,
damit ggf. ein Ersatztermin vereinbart werden kann.
4.4.2
Aufwandsentschädigung
Für die Erstellung der Angebotspräsentation der fachlichen Lösungen gemäß der
Wertungsmatrizen der Anlagen 1 bis 3 zu diesem Teil A gewährt die KfW folgende einmalige
Entschädigungen
-
im Los 1: 10.000 EUR (brutto) pro Bieter
-
im Los 2: 5.000 (brutto) pro Bieter
-
im Los 3: 1.000 EUR (brutto) pro Bieter
3
Teil A: Verfahrensbedingungen
Letztverbindliches Angebot
lu
n
4.5
g
Mit der Abgabe des Angebotes verzichtet der Bieter auf jede weitere Entschädigung für die
Erstellung des Angebotes sowie die Erstattung etwaiger Kosten. Die Nutzungsrechte an den
Angebotspräsentationen verbleiben bei den Bietern, bis auf die Präsentation des Bieters, der den
Zuschlag erhält.
an
d
Die KfW wird den Bietern im Anschluss an den Verhandlungstermin finale Versionen der
Vergabeunterlagen übermitteln und sie auf Grundlage der vorliegenden Verfahrensbedingungen
auffordern, letztverbindliche Angebote unter Verwendung der ggf. überarbeiteten
Vergabeunterlagen abzugeben. Die KfW behält sich ausdrücklich vor, die Vergabeunterlagen,
insbesondere den Vertrag und die Leistungsbeschreibung, den Verhandlungsergebnissen zuvor
anzupassen.
Ve
rh
Die letztverbindlichen Angebote dürfen keine Änderungen der Vertragsunterlagen beinhalten und
auch keine Änderungen an dem Vertrag oder der Leistungsbeschreibung vorschlagen. Die
Vergabeunterlagen und insbesondere die Vertragsunterlagen (Teile C und D der
Vergabeunterlagen) sind den letztverbindlichen Angeboten in ihrer finalen Version zu Grunde zu
legen. Das letztverbindliche Angebot muss die Ergebnisse der Verhandlungen wiederspiegeln und
darf von dem ersten bzw. überarbeiteten Angebot eines jeden Bieters nicht grundlegend zu Lasten
der KfW abweichen. Die KfW wird die Anforderungen an das letztverbindliche Angebot mit der
Aufforderung zu dessen Abgabe näher spezifizieren. Nach Ablauf der Frist zum Eingang der
letztverbindlichen Angebote wird die KfW diese einer Wertung gemäß Ziffer 5 dieser
Verfahrensbedingungen auf der Grundlage der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren
Gewichtung (Anlage 1 bis 3 zu diesem Teil A der Vergabeunterlagen) unterziehen.
5
rf
ür
Die KfW wird nach vorheriger Mitteilung gemäß § 134 GWB den Zuschlag auf das nach dem
Ergebnis der Angebotswertung wirtschaftlichste letztverbindliche Angebot erteilen.
Zuschlagskriterien und Wertung
Der Zuschlag wird anhand nachfolgender Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt:
60 %
Qualität
40 %
nu
Preis
Insgesamt können
•
im Los 1 max. 675 Punkte
•
im Los 2 max. 412,5 Punkte
•
im Los 3 max. 625 Punkte
(jeweils entsprechend 100 %) erreicht werden.
4
Teil A: Verfahrensbedingungen
5.1 Zuschlagskriterium Preis
-
im Los 1 mit maximal 405 Punkten
-
im Los 2 mit maximal 247,5 Punkten
-
im Los 3 mit maximal 375 Punkten
g
Das Preisangebot geht
5.1.1
lu
n
in die Gesamtwertung ein. Die Zusammensetzung des Nettogesamtpreises (Gesamtpreis ohne
Umsatzsteuer) ergibt sich aus den losspezifischen Preisblättern (Anlage zu Teil B) und wie folgt:
Los 1
an
d
Das Kriterium Preis wird untergliedert in 4 Kostengruppen:
Kostengruppe
Gewichtung
Stundensätze Kernteam (exkl. Reisekosten)
erweitertes
Team
(exkl.
60 %
243
10 %
40,5
rh
Stundensätze
Reisekosten)
Max. erreichbare Punkte
20 %
81
Technische Kosten (Ziffer 7 bis 10.1.4 des
Preisblattes)
10 %
40,5
Gesamt
100 %
405
Ve
Preispositionen Ziffer 3 bis 6.1 des Preisblattes
ür
Es sind zwingend alle Positionen des Preisblattes zu bepreisen. Pro Kostengruppe werden
Gesamtsummen gebildet. Die Punktevergabe pro Kostengruppe erfolgt auf Basis des
umgekehrten Dreisatzes nach folgender Formel:
rf
max. erreichbare Punktzahl pro Kostengruppe x niedrigste Gesamtsumme pro Kostengruppe
nu
angebotene Gesamtsumme pro Kostengruppe.
Die erzielten Punkte pro Kostengruppe werden zu einer Gesamtpunktzahl für den Preis im Los 1
addiert.
5.1.2
Los 2
Das Kriterium Preis wird untergliedert in 3 Kostengruppen:
Kostengruppe
Gewichtung
Stundensätze Kernteam (exkl. Reisekosten)
Stundensätze
Reisekosten)
erweitertes
Team
(exkl.
Max. erreichbare Punkte
40 %
99
30 %
74,25
5
Teil A: Verfahrensbedingungen
Pauschalen (Ziffer 2 bis 5.2.3 des Preisblattes)
30 %
74,25
Gesamt
100 %
247,5
lu
n
g
Es sind zwingend alle Positionen des Preisblattes zu bepreisen. Dies gilt im Los 2 auch,
wenn eine im Preisblatt genannte Funktion von einer Person in Personalunion
wahrgenommen wird. In diesem Fall ist der Stundensatz für die Person einzutragen, welche
die Funktion ausfüllt.
Pro Kostengruppe werden Gesamtsummen gebildet. Die Punktevergabe pro Kostengruppe erfolgt
auf Basis des umgekehrten Dreisatzes nach folgender Formel:
an
d
max. erreichbare Punktzahl pro Kostengruppe x niedrigste Gesamtsumme pro Kostengruppe
angebotene Gesamtsumme pro Kostengruppe.
5.1.3
rh
Die erzielten Punkte pro Kostengruppe werden zu einer Gesamtpunktzahl für den Preis im Los 2
addiert.
Los 3
Kostengruppe
Ve
Das Kriterium Preis wird untergliedert in 2 Kostengruppen:
Gewichtung
Max. erreichbare Punkte
80 %
300
Zusatzleistungen nach Bedarf (Ziffer 7.1 bis 7.4
des Preisblattes)
20 %
75
100 %
375
rf
Gesamt
ür
Pauschalen (Ziffer 1 bis 6.3 des Preisblattes)
nu
Es sind zwingend alle Positionen des Preisblattes zu bepreisen. Pro Kostengruppe werden
Gesamtsummen gebildet. Die Punktevergabe pro Kostengruppe erfolgt auf Basis des
umgekehrten Dreisatzes nach folgender Formel:
max. erreichbare Punktzahl pro Kostengruppe x niedrigste Gesamtsumme pro Kostengruppe
angebotene Gesamtsumme pro Kostengruppe.
Die erzielten Punkte pro Kostengruppe werden zu einer Gesamtpunktzahl für den Preis im Los 3
addiert.
5.2 Zuschlagskriterium Qualität
Die Qualität des Angebotes geht
6
Teil A: Verfahrensbedingungen
- im Los 1 mit maximal 270 Punkten
- im Los 2 mit maximal 165 Punkten
- im Los 3 mit maximal 250 Punkten
5.3
lu
n
g
in die Gesamtwertung ein. Zur Beurteilung der Qualität des Angebotes hat der Bieter losspezifisch
Fachkonzepte zu erstellen. Die Aufgabenstellungen der Fachkonzepte sowie deren Bewertung und
die Punktevergabe sind losspezifisch den Bewertungsmatrizen in den Anlagen 1 bis 3 zu diesem
Teil A zu entnehmen.
Gesamtwertung
6
Nebenangebote
Änderungswünsche an den Vertragsunterlagen
Ve
7
rh
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
an
d
Die bei der Bewertung des Preises erreichte Punktzahl wird mit der bei der Bewertung der Qualität
erreichten Punktzahl addiert. Der Zuschlag wird pro Los auf das Angebot mit der höchsten
Gesamtpunktzahl erteilt.
ür
Die Teile C und D der Vergabeunterlagen stellen zusammen die Vertragsunterlagen dar, wobei
Teil C der Vergabeunterlagen die Vertragsbedingungen und Teil D der Vergabeunterlagen die
Leistungsbeschreibung beinhalten. Die Bieter dürfen die Vertragsunterlagen kommentieren bzw.
Änderungen hierzu vorschlagen. Alle Kommentare bzw. Änderungswünsche bzgl. der
Vertragsunterlagen müssen der KfW bereits mit dem ersten Angebot schriftlich unterbreitet
werden.
nu
rf
Die Identität des Ausschreibungsgegenstandes muss auch in einem Verhandlungsverfahren
gewahrt bleiben. Die KfW ist zwar bereit, über die einzelnen Bestimmungen der
Vertragsunterlagen zu verhandeln, wird jedoch die ausgeschriebene Leistung in ihrer wesentlichen
Identität beauftragen.
7.1 Vertragsbedingungen
Kommentare und Änderungswünsche der Bieter bezüglich der Vorgaben des Vertrages (Teil C der
Vergabeunterlagen) müssen im Hauptdokument des Teil C in der dort vorgesehenen Spalte
„Kommentare bzw. Änderungswünsche des Bieters“ eingetragen und mit dem ersten Angebot
unterbreitet werden.
7
Teil A: Verfahrensbedingungen
7.2 Leistungsbeschreibung
8
Angebotsbedingungen
lu
n
8.1 Überprüfung der Vollständigkeit der Vergabeunterlagen
g
Kommentare
und
Änderungswünsche
der
Bieter
bezüglich
der
Vorgaben
der
Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) sind unter Angabe der jeweils betroffenen
Vorgaben im Angebotsschreiben aufzuführen.
an
d
Der Bieter hat die erhaltenen Vergabeunterlagen anhand des vorangestellten Unterlagenverzeichnisses auf Vollständigkeit zu überprüfen. Fehlen darin aufgeführte Unterlagen, so hat der
Bieter die KfW unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
8.2 Sprache
8.3 Angebotsunterlagen
rh
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
ür
Ve
Zur Erstellung des Angebots sind die von der KfW in elektronischer Form zur Verfügung gestellten
Formulare (Teil B der Vergabeunterlagen) zwingend zu verwenden. Die Formulare erhalten Sie als
Word Datei, um das Ausfüllen dieser Unterlagen am PC zu ermöglichen. Die für die Bewertung der
Qualität vom Bieter in den jeweiligen Losen zu erstellenden Fachkonzepte und Aufgaben hat der
Bieter auf einer eigenen Anlage dem Angebot beizufügen. Die übrigen Teile der
Vergabeunterlagen erhalten Sie als PDF-Datei; diese sind zum Verbleib in Ihren Unterlagen
bestimmt.
Eine abschließende Liste aller Unterlagen, die mit dem ersten Angebot einzureichen sind, ist in
Ziffer 4 des Angebotsschreibens enthalten.
nu
rf
Nicht oder nicht im Original unterschriebene letztverbindliche Angebote werden zwingend
ausgeschlossen.
8.4 Angebotsabgabe
Das erste Angebot muss zweifach in Papierform (ein Original und eine identische Kopie)
eingereicht werden. Das Original muss in Schriftform mit Originalunterschrift eingereicht werden
und als solche gekennzeichnet sein. Zudem ist das vollständige Angebot als elektronische Kopie
auf einem geeigneten Datenträger ohne Zugriffsschutz (CD-ROM, DVD oder USB-Stick)
einzureichen. Bei Abweichungen zwischen schriftlicher und digitaler Form sowie zwischen Original
und Kopie ist allein das schriftliche Original maßgeblich. Die Nichtvorlage der ausgefüllten
Dokumente in Papierform mit Originalunterschrift hat den zwingenden Ausschluss des Bieters vom
weiteren Verfahren zur Folge.
8
Teil A: Verfahrensbedingungen
Das schriftliche Original ist gebunden (Spiralbindung, Leimbindung o. ä.) in zwei Teilen
einzureichen: in einem Band sind alle Unterlagen bis auf das „Preisblatt“ und in einem zweiten
Band ist allein das an den vorgesehenen Stellen vollständig ausgefüllte „Preisblatt“ einzureichen.
Die elektronische Kopie des Angebotes muss alle Angebotsbestandteile als PDF-Dateien
enthalten. Das ausgefüllte „Preisblatt“ ist als getrennte PDF-Datei zu speichern.
lu
n
g
Das erste Angebot einschließlich der elektronischen Kopie muss in einem verschlossenen
Umschlag bis spätestens zum Ende der unter Ziffer Fehler! Verweisquelle konnte nicht
gefunden werden. genannten Angebotsfrist für die ersten Angebote der KfW Vergabestelle,
Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main zugegangen sein.
an
d
Bei einer direkten Abgabe des Angebotes (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags
bis freitags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG,
Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In
der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen
unser Sicherheitsdienst der KfW an der genannten Zufahrt zur Entgegennahme Ihres Angebots zur
Verfügung.
rh
Der Bieter soll den beigefügten Kennzettel für das erste Angebot (im Teil B der Vergabeunterlagen
enthalten) ausfüllen und den ausgefüllten Kennzettel von außen auf dem Umschlag befestigen.
Ve
8.5 Unzulässigkeit von Änderungen
ür
Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen (Vertragsbedingungen und
Leistungsbeschreibung) sind bei der Abgabe der letztverbindlichen Angebote unzulässig.
Änderungen und Ergänzungen der Vertragsunterlagen, die als Grundlage für die letztverbindlichen
Angebote den Bietern zur Verfügung gestellt wird, führen zwingend zum Ausschluss des
Angebotes.
rf
Wenn ein Bieter seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen o. ä.
verwendet, wird dies als Änderung der Vertragsunterlagen gewertet und führt zum Ausschluss des
Angebotes, wenn diese dem letztverbindlichen Angebot beigefügt werden.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass beigefügte Unterlagen, Prospekte o. ä. keine dem
Angebot widersprechenden Angaben enthalten dürfen.
nu
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein;
anderenfalls ist das Angebot auszuschließen.
8.6 Preisangaben
Das Angebot muss alle geforderten Preisangaben in den Preisblättern des jeweiligen Loses an
den dafür vorgesehenen Stellen vollständig enthalten.
Im ersten Angebot sind die Preise unter Zugrundelegung der Anforderungen der KfW
(Leistungsbeschreibung - Teil D der Vergabeunterlagen und Vertragsbedingungen – Teil C der
Vergabeunterlagen) ohne Berücksichtigung der Kommentare und Änderungswünsche der Bieter
zu kalkulieren.
9
Teil A: Verfahrensbedingungen
Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Einzelpreise und der
Gesamtpreis sind als Nettopreise (ohne Umsatzsteuer) anzugeben. Entspricht ein Gesamtbetrag
nicht dem Ergebnis einer Addition oder Multiplikation, so ist der Einzelpreis maßgebend.
g
8.7 Inhalt des ersten technischen Angebotes
lu
n
Das erste Angebot muss die losspezifisch geforderten und in den jeweiligen Wertungsmatrizen
(Anlage 1 bis 3 zu Teil A) enthaltenen Fachkonzepte enthalten.
8.8 Schutz der Geschäftsgeheimnisse
an
d
Die Bieter haben mit Übersendung ihres Angebots diejenigen Stellen zu bezeichnen, die dem
Geheimnisschutz im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB unterliegen.
8.9 Eigentum an den Angebotsunterlagen
Zuständige Vergabekammer
Ve
9
rh
Das Eigentum an den eingereichten Angebotsunterlagen geht auf die KfW über. Die eingereichten
Angebote werden von der KfW gemäß den gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt. Nach Ablauf
der Aufbewahrungsfrist werden die Angebote vernichtet.
ür
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich
nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Zuständig sind die Vergabekammern des Bundes beim
Bundeskartellamt:
Bundeskartellamt
rf
Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
nu
53123 Bonn
10
Anlage 1 zu Teil A – Los 1: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung
g
Die Qualität der Leistung wird anhand eines Fachkonzeptes auf Basis einer Aufgabenstellung bewertet, welches der Bieter im Rahmen seines Angebotes
erstellen und präsentieren muss.
Aufgabenstellung des Fachkonzeptes
an
d
1.
lu
n
Das Fachkonzept wird anhand der unter Ziffer 2 dargestellten Bewertungskriterien bewertet und bepunktet. Die erzielten Punkte werden zur
Gesamtpunktzahl der Qualität addiert (maximal 300 Punkte).
Der Bieter soll ein ganzheitliches Kommunikationskonzept für die KfW erstellen.
Das zu entwickelnde Kreativkonzept basiert auf der Kommunikationsstrategie der KfW (Siehe Anlage Kommunikationsstrategie)
Die beiden folgenden Schwerpunkte müssen in der Ausgestaltung als jeweilige Ausprägung berücksichtigt werden.
Ve
rh
a) Übergeordnete Thematik auf Markenebene:
hier: Megatrend Klima/Umweltschutz – im Sinne von gesellschaftlichem Leistungsversprechen
- zielgruppenübergreifend (Siehe Anlage Gesamtzielgruppe)
- Ziel: Bekanntheit steigern – Markenprofil schärfen
Hintergrundinformationen: Siehe Anlage Markenpositionierung
nu
rf
ür
b) Konkrete Thematik auf vertrieblicher Ebene:
hier: Energieeffizienz
- In den Zielgruppen Privatkunden und Unternehmen im Sinne von individuellem Leistungsversprechen
- Zu berücksichtigen:
1. Rolle der Finanzierungspartner (Banken, Sparkassen, Vermittler etc.) und Multiplikatoren (Verbände, Kammern etc.). 2. Bedeutung der digitalen Touchpoints
in den jeweiligen Customer Journeys der Zielgruppen
- Ziel der KfW-Produktkampagne: nachweisliche (= messbare) Aktivierung der Zielgruppen.
Anteil am Beratungsgespräch bei Finanzierungspartnern erhöhen / Steigerung der Menge (Anzahl) und Qualität (Informationstiefe) von Visits auf www.kfw.de
Hintergrundinformationen: Siehe Anlage Vertriebsstrategie & KPI Systematik
Produktinformationen zu denKfW-Energieeffizienzprogrammen für Privatpersonen und Unternehmen finden Sie auf www.kfw.de
Im Ergebnis soll eine integrierte Kampagne aus a) und b) präsentiert werden, die alle im Sinne der Zielerreichung geeigneten Maßnahmen (Online und
Offline) intelligent verbindet. Die Schwerpunkte a) und b) sollen aufeinander einzahlen und miteinander verknüpft sein. Es sollen mindestens fünf Umsetzungen,
bzw. Kanäle (Layout/HL) pro Ausprägung (a) und (b) exemplarisch gezeigt werden.
Anlage 1 zu Teil A – Los 1: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung
Nr.
Bewertungsaspekt
1
Konzeption
g
Bewertungskriterien des Fachkonzepts
Punkte
Begründung der Beurteilung des Erfüllungsgrades
(Erläuterung durch Fachbereich)
max.
30 Punkte pro
Zeile
Ve
rh
Ist die Konzeption konsequent aus einem zeitgemäßen Mediennutzungsund Informationsverhalten der jeweiligen Zielgruppen abgeleitet und
geeignet, konkrete Aktivierung im Sinne der genannten Zielsetzung
auszulösen und messbar zu machen?
Ist die Mechanik der Konzeption (Zusammenspiel der Kampagnenbestandteile (a) und (b) sowie der jeweils empfohlenen Maßnahmen klar
dargestellt und logisch hergeleitet?
Hervorragend = 30 Punkte, gut = 20 Punkte, befriedigend = 10 Punkte,
nicht ausreichend = 0 Punkte
an
d
Zeigt die Herleitung und der entwickelte Ansatz ein gutes Verständnis
und Bewusstsein für die KfW und die Positionierung der KfW als Marke
(Eigenständigkeit des Auftritts, Orientierung am Bedarf der Zielgruppe,
Balance zwischen Seriosität als Förderbank einerseits und
Aufmerksamkeitsstärke/Einprägsamkeit andererseits)?
lu
n
2.
Gesamt (max. 90Punkte)
max.
30 Punkte pro
Zeile
ür
Kreation
Sind die kreativen Ansätze vernetzt, gut nachzuvollziehen und ist eine
zentrale Leitidee über alle Kanäle hinweg zu erkennen?
rf
Wie ist die kreative Qualität (z.B. Gestaltung, spezifische Umsetzung,
Verständlichkeit)?
Ist die Kreation in beiden Teilaufgaben gleichermaßen überzeugend?
nu
2
Gesamt (max. 90 Punkte)
Hervorragend = 30 Punkte, gut = 20 Punkte, befriedigend = 10 Punkte,
nicht ausreichend = 0 Punkte
Anlage 1 zu Teil A – Los 1: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung
Methodische und organisatorische Herangehensweise und Umsetzung
der Aufgabe, Darstellung der internen Agenturabläufe im Hinblick auf
Kosten- und Terminsicherheit. Und insbesondere die Darstellung der
Koordinationsfunktion im Hinblick auf andere beteiligte Spezialagenturen.
45
35
25
0
max.
45 Punkte
45
35
25
0
rf
ür
Ve
rh
hervorragend erfüllt
gut erfüllt
befriedigend erfüllt
nicht ausreichend erfüllt
nu
4
hervorragend erfüllt
gut erfüllt
befriedigend erfüllt
nicht ausreichend erfüllt
Steuernde Kompetenz
max.
45 Punkte
g
Kommunikationskompetenz und Professionalität im Auftritt sowie
Zusammensetzung und Zusammenwirken des Teams.
lu
n
Team Kompetenz
an
d
3
Anlage 1 zu Teil A – Los 1: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung
Definition der Erfüllungsgrade zu den Bewertungskriterien des Fachkonzepts (Aufgabenerfüllung)
g
2.
lu
n
Teamkompetenz
45 Punkte:
Die Teamkompetenz ist hervorragend. Die Zusammenstellung des Teams ist sehr passend für die KfW und das Aufgabengebiet. Das Zusammenspiel innerhalb des Teams ist
sehr professionell. Das Team zeichnet sich durch herausragende Kenntnisse im Marketing aus und hat viele relevante Projekte bereits umgesetzt.
an
d
35 Punkte:
Die Teamkompetenz ist gut. Die Zusammenstellung des Teams ist passend für die KfW und das Aufgabengebiet. Das Zusammenspiel innerhalb des Teams ist professionell.
Das Team zeichnet sich durch sehr gute Kenntnisse im Marketing aus und hat viele relevante Projekte bereits umgesetzt.
25 Punkte:
Die Teamkompetenz ist befriedigend. Die Zusammenstellung des Teams ist akzeptabel für die KfW und das Aufgabengebiet. Das Zusammenspiel innerhalb des Teams ist in
rh
Ordnung. Während der Präsentation gab es kleine Unstimmigkeiten. Das Team zeichnet sich durch gute Kenntnisse im Marketing aus. Sie sind Fachleute und haben relevante
Projekte bereits umgesetzt.
Ve
0 Punkte:
Die Teamkompetenz ist nicht ausreichend. Die Zusammenstellung des Teams ist nur zum Teil akzeptabel für die KfW und das Aufgabengebiet. Das Zusammenspiel innerhalb
des Teams war nicht gut. Während der Präsentation gab es erhebliche Unstimmigkeiten. Das Team hat kaum Kenntnisse im Marketing. Sie haben noch keine relevanten
Steuernde Kompetenz
45 Punkte:
ür
Projekte umgesetzt.
35 Punkte:
rf
Der dargestellte Ablaufprozess an Hand des Fachkonzepts war hervorragend. Die organisatorische und steuernde Aufgabe wurde optimal wahrgenommen.
25 Punkte:
nu
Der dargestellte Ablaufprozess an Hand des Fachkonzepts war gut. Die organisatorische und steuernde Aufgabe wurde gut wahrgenommen.
Der dargestellte Ablaufprozess an Hand des Fachkonzepts war befriedigend. Die organisatorische und steuernde Aufgabe wurde lückenhaft wahrgenommen.
0 Punkte:
Der dargestellte Ablaufprozess an Hand des Fachkonzepts war nicht ausreichend. Die organisatorische und steuernde Aufgabe wurde nur sehr rudimentär wahrgenommen.
Anlage 2 zu Teil A – Los 2: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung
g
Die Qualität der Leistung wird anhand eines Fachkonzeptes in Form einer Aufgabenstellung und der Kompetenz des Teams bewertet. Der Bieter hat das
Fachkonzept im Rahmen seines Angebotes zu erstellen und zusammen mit dem Team im Verhandlungs- und Präsentationstermin zu präsentieren.
1.
lu
n
Das Fachkonzept sowie die Kompetenz des Teams werden anhand der unter Ziffer 2 dargestellten Bewertungskriterien bewertet und bepunktet. Die
erzielten Punkte werden zur Gesamtpunktzahl der Qualität addiert (maximal 165 Punkte).
Aufgabenstellung des Fachkonzeptes
an
d
Die KfW ist die größte nationale Förderbank der Welt. Als Bank des Bundes und der Länder fördert sie nachhaltige Projekte im In- und Ausland.
Das visuelle Erscheinungsbild der KfW ist in den Jahren 2013 - 2015 in seinen Grundlagen definiert und in Anwendung gebracht worden. Nun gilt es, bestehende
Definitionen im Bereich Markenentwicklung und CI/CD weiterzuentwickeln bzw. zu schärfen und ergänzende, bisher noch nicht definierte Themenbereiche und
Ausdrucksformen der Marke, zu erarbeiten.
Ve
rh
Aufgabe 1:
Der Bieter soll eine Analyse des aktuellen KfW-Markenauftrittes inklusive Bewertung und Handlungsempfehlung einreichen. Die Analyse erfolgt anhand aller
öffentlichen KfW-Quellen (z. B. Websites, TV, Magazine) und des KfW Brand-Net sowie der Markenpositionierung– siehe Anlage X
Die folgenden drei Aufgabenbereiche müssen dabei berücksichtigt werden:
a) Stärken-Schwächen-Analyse des KfW-Markenauftritts
rf
nu
c) Brand-Net
– Stärken/Schwächen
– Optimierungspotenziale
– Best Practice Beispiele
ür
b) Zukünftige Handlungsfelder Marke/Corporate Design (Ergänzungen / Optimierungen)
– an welchen Stellen sollte das Markenerscheinungsbild nachgeschärft werden?
– Welche Vorgaben sollten für die CI/CD-Governance der Marke KfW ergänzt werden?
– wie kann die Implementierung weiter unterstützt werden?
Aufgabe 2:
Der Bieter soll einen grundsätzlichen Vorschlag für eine Co-Branding-Guideline einreichen. Er soll einen Projekt- und Vorgehensvorschlag erarbeiten und
vorlegen, wie eine CI/CD-Regelung für die Marke KfW aussehen sollte, d.h. was sie beinhaltet und wie diese entwickelt wird. Die Erstellung von konkreten,
gestalteten Co-Branding-Vorschlägen wird nicht erwartet und zählt nicht zum Aufgabenumfang.
Anlage 2 zu Teil A – Los 2: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung
Bewertungskriterien des Fachkonzepts
g
2.
Nr.
Bewertungsaspekt
1
Fachkompetenz
Punkte
an
d
rh
max.
15 Punkte pro
Zeile
Beratungskompetenz
Hervorragend = 15 Punkte, gut = 10 Punkte, befriedigend = 5 Punkte,
nicht ausreichend = 0 Punkte
Hervorragend = 15 Punkte, gut = 10 Punkte, befriedigend = 5 Punkte,
nicht ausreichend = 0 Punkte
Ve
2
Begründung der Beurteilung des Erfüllungsgrades
(Erläuterung durch Fachbereich)
max.
15 Punkte pro
Zeile
Vermittelt das Fachkonzept ein umfassendes und ganzheitliches
Verständnis für das Thema Marke/Corporate Design?
Herangehensweise
Eingehen auf die Stärken und Schwächen des KfW-Markenauftritts sowie
des Brand-Nets
Qualität der Aufbereitung (Fachkonzept)
Gesamt (max. 60Punkte)
lu
n
In dieser Bewertungsmatrix wird das Fachkonzept gesamtheitlich (Aufgaben 1a - c und 2 zusammengefasst) bewertet:
Team
Auftreten/Professionalität
Zusammenspiel innerhalb des Teams
Motivation
nu
3
rf
ür
Zeigt das Fachkonzept ein hinreichendes Bild des aktuellen KfWMarkenauftrittes und spiegelt es ein gutes Verständnis und Bewusstsein
für die KfW wider?
Qualität der Ergebnisse bzw. Empfehlungen in Bezug auf den KfWMarkenauftritt und das Brand-Net
Interaktion mit KfW (Reaktionen auf Rückfragen / Ergänzungen)
Qualität der Präsentation (Vortrag)
Gesamt (max. 60 Punkte)
Gesamt (max. 45 Punkte)
Gesamtpunktzahl
max.
15 Punkte pro
Zeile
Hervorragend = 15 Punkte, gut = 10 Punkte, befriedigend = 5 Punkte,
nicht ausreichend = 0 Punkte
Anlage 3 zu Teil A – Los 3: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung
g
Die Qualität der Leistung wird anhand eines Fachkonzeptes in Form einer Aufgabenstellung bewertet, welches der Bieter im Rahmen seines Angebotes
erstellen und präsentieren muss.
Aufgabenstellung des Fachkonzeptes
Präsentation Vorgehensweise/Musterprozess eines Kreativkonzepts
an
d
1.
lu
n
Das Fachkonzept wird anhand der unter Ziffer 2 dargestellten Bewertungskriterien bewertet und bepunktet. Die erzielten Punkte werden zur
Gesamtpunktzahl der Qualität addiert (maximal 250 Punkte).
Stellen Sie vor, wie Sie systematisch ein Kreativkonzept für eine Arbeitgebermarke erstellen. Stellen Sie die einzelnen Prozessschritte vor. Gerne können Sie das im Rahmen
von zwei Beispielen tun.
rh
Mit welchen Arbeitgebereigenschaften würde die Agentur die KfW positionieren?
Kreation
Vorstellung des Teams, das für die KfW arbeiten würde
Ve
Darüber hinaus soll die Agentur Ansätze für eine Imageanzeige für die Zielgruppe „Schwerbehinderte“, einer OoH-Kampagne für Studenten und passende Give-Aways
visualisieren.
Stellen Sie die Mitarbeiter vor, die für die KfW arbeiten würden. Die Vorstellung soll folgende Bestandteile haben: Name, Foto, Kurz-CV und Projektliste.
Bewertungskriterien des Fachkonzepts
Nr.
Bewertungsaspekt
1
Konzeption
rf
ür
2.
nu
Wie strukturiert arbeitet der Dienstleister an einem Kreativkonzept?
Nimmt die Marktforschung eine wichtige Rolle ein? Passt das
Kreativkonzept zum Unternehmen?
Bietet die Agentur maßgeschneiderte Lösungen oder passt sie nur
Standardprodukte an? Versteht die Agentur die Sonderrolle der KfW als
Förderbank in ihren Ansätzen? Passt der Ansatz gut zur KfW?
hervorragend erfüllt
gut erfüllt
befriedigend erfüllt
Gewichtung
gesamt: max.
250 Punkte
max.
100 Punkte
100
75
50
Beurteilung des
Erfüllungsgrades
(Bewertungsstufe)
Begründung der Beurteilung des Erfüllungsgrades
(Erläuterung durch Fachbereich)
Anlage 3 zu Teil A – Los 3: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung
Sind die Teammitglieder im Employer Branding/Personalmarketing
kompetent? Kommunikations- und Sozialkompetenz innerhalb des
Teams sowie Zusammensetzung und Zusammenwirken des Teams
100
75
50
0
max.
50 Punkte
50
35
25
0
rf
ür
Ve
rh
hervorragend erfüllt
gut erfüllt
befriedigend erfüllt
nicht ausreichend erfüllt
nu
3
hervorragend erfüllt
gut erfüllt
befriedigend erfüllt
nicht ausreichend erfüllt
Team Kompetenz
g
Sind die kreativen Ansätze vernetzt gedacht, gut nachzuvollziehen und ist
ein zentraler Gedanke über alle Kanäle hinweg zu erkennen? Wie ist die
kreative Qualität (z.B. Gestaltung, spezifische Umsetzung,
Verständlichkeit)? Ist die Bildauswahl passend?
0
max.
100 Punkte
lu
n
nicht ausreichend erfüllt
Kreation
an
d
2
Anlage 3 zu Teil A – Los 3: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung
Definition der Erfüllungsgrade zu den Bewertungskriterien des Fachkonzepts (Aufgabenerfüllung)
g
3.
lu
n
Konzeption
100 Punkte:
Der konzeptionelle Ansatz ist hervorragend umgesetzt. Die Herleitung des Kreativkonzepts ist herausragend gelungen und sehr passend. Die Gedankengänge zur KfW sind
hervorragend abgeleitet und passen zur Bank. Die Agentur verwendet innovative Methoden. Die Agentur bietet individuelle Maßanpassungen und keine Standardprodukte an.
an
d
75 Punkte:
Der konzeptionelle Ansatz ist gut umgesetzt. Die Herleitung des Kreativkonzepts ist gut gelungen und passend zu dem Unternehmen. Die Gedankengänge zur KfW sind gut
abgeleitet und passen zur Bank. Die Agentur verwendet innovative Methoden. Die Agentur bietet teilweise Standardprodukte an.
50 Punkte:
Der konzeptionelle Ansatz ist befriedigend umgesetzt. Die Herleitung des Kreativkonzepts ist bedingt gelungen und passt nur in Teilen zu dem Unternehmen. Die
rh
Gedankengänge zur KfW sind teilweise abgeleitet und passen grundsätzlich zur Bank. Die Agentur verwendet keine innovativen Methoden. Sie bietet überwiegend
Standardprodukte an.
Ve
0 Punkte:
Der konzeptionelle Ansatz ist nicht ausreichend umgesetzt. Die Herleitung des Kreativkonzepts ist nicht nachvollziehbar und passt nicht. Die Gedankengänge zur KfW fehlen.
Die Agentur verwendet keine innovativen Methoden. Sie bietet nur Standardprodukte an.
100 Punkte:
ür
Kreation
Die kreativen Arbeiten sind hervorragend umgesetzt. Die Ansätze sind sehr gut nachvollziehbar, es existiert ein roter Faden; die Umsetzungen sind sehr gut aufbereitet,
75 Punkte:
rf
crossmedial vernetzt, sowie schlüssig, leicht verständlich und qualitativ sehr hochwertig dargestellt.
Die kreativen Arbeiten sind gut umgesetzt. Die Ansätze sind gut nachvollziehbar, es existiert ein roter Faden; die Umsetzungen sind gut aufbereitet, crossmedial vernetzt, sowie
50 Punkte:
nu
schlüssig, leicht verständlich und qualitativ wertig dargestellt.
Die kreativen Arbeiten sind befriedigend umgesetzt. Die Ansätze sind nachvollziehbar, es existiert in Ansätzen ein roter Faden; die Umsetzungen sind solide aufbereitet,
crossmedial teilweise vernetzt, sowie zum Teil schlüssig, verständlich und qualitativ vorzeigbar dargestellt.
Anlage 3 zu Teil A – Los 3: Wertungsmatrix zur Bewertung der Qualität der Leistung
0 Punkte:
g
Die kreativen Arbeiten sind nicht ausreichend umgesetzt. Die Ansätze sind nur schwer nachvollziehbar, es existiert kein roter Faden; die Umsetzungen sind crossmedial kaum
lu
n
vernetzt, sowie zum Teil schwer verständlich und qualitativ verbesserungsbedürftig
Teamkompetenz
50 Punkte:
an
d
Die Teamkompetenz ist hervorragend. Die Zusammenstellung des Teams ist sehr passend für die KfW und das Aufgabengebiet. Das Zusammenspiel innerhalb des Teams ist
sehr professionell. Das Team zeichnet sich durch herausragende Kenntnisse im Personalmarketing aus hat viele relevante Projekte bereits umgesetzt.
35 Punkte:
Die Teamkompetenz ist gut. Die Zusammenstellung des Teams ist passend für die KfW und das Aufgabengebiet. Das Zusammenspiel innerhalb des Teams ist professionell.
Das Team zeichnet sich durch sehr gute Kenntnisse im Personalmarketing aus und hat viele relevante Projekte bereits umgesetzt.
rh
25 Punkte:
Die Teamkompetenz ist befriedigend. Die Zusammenstellung des Teams ist akzeptabel für die KfW und das Aufgabengebiet. Das Zusammenspiel innerhalb des Teams ist in
Ordnung. Während der Präsentation gab es kleine Unstimmigkeiten. Das Team zeichnet sich durch gute Kenntnisse im Personalmarketing aus. Sie sind Fachleute und haben
Ve
relevante Projekte bereits umgesetzt.
0 Punkte:
Die Teamkompetenz ist nicht ausreichend. Die Zusammenstellung des Teams ist nur zum Teil akzeptabel für die KfW und das Aufgabengebiet. Das Zusammenspiel innerhalb
des Teams war nicht gut. Während der Präsentation gab es erhebliche Unstimmigkeiten. Das Team hat kaum Kenntnisse im Personalmarketing. Sie haben noch keine
nu
rf
ür
relevanten Projekte umgesetzt.
g
lu
n
an
d
Teil B (Hauptdokument)
rh
Angebot
Ve
Vergabeunterlagen
für das
Verhandlungsverfahren der
ür
KfW
rf
mit Teilnahmewettbewerb
nu
„Marketing Kreativleistungen“, VSt. Nr. 06/16
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorliegenden Vergabeunterlagen
urheberrechtlich geschützt sind und nur zur Erstellung eines Angebots verwendet
werden dürfen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung der
Unterlagen darf daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung der KfW erfolgen.
Teil B: Angebot
„Marketing Kreativleistungen“, VSt. Nr. 06/16
Datum:
22.08.2016
Uhrzeit:
10:00 Uhr
Hiermit gibt der Wirtschaftsteilnehmer
Adresse
an
d
Name (Firma) Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
lu
n
Ende der Angebotsbindefrist für das Erstangebot: 13.09.2016
g
Ende der Angebotsfrist:
Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
rh
Ansprechpartner Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
E-Mail
Fax Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Ve
Telefon Klicken Sie hier, um Text
einzugeben.
Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
ür
in dem vorstehend bezeichneten Vergabeverfahren für die Lose
(bitte zutreffendes ankreuzen)
Los 1 Werbeagentur
rf
☐
Los 2 CI/CD – Corporate Identity / Corporate Design
☐
Los 3 Personalmarketing
nu
☐
als
(bitte zutreffendes ankreuzen)
☐
Einzelbieter
☐
bevollmächtigter Vertreter einer Bietergemeinschaft im Namen der
Bietergemeinschaft
ein erstes verbindliches Angebot zu den Bedingungen der Vergabeunterlagen, insbesondere
der Teile C (Vertragsbedingungen) und D (Leistungsbeschreibung), zu den im „Preisblatt“
aufgeführten Preisen ab und hält sich bis zum Ablauf der Angebotsbindefrist an das Angebot
gebunden.
1
1.
Erklärungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit
Der Bieter bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft
Bietergemeinschaft erklärt mit Angebotsabgabe, dass
für
alle
Mitglieder
der
er bzw. sie mit der Verarbeitung und Speicherung der von ihm bzw. von ihnen
mitgeteilten personenbezogenen Daten einverstanden ist bzw. sind, soweit dies zur
Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist,
•
er bzw. sie sich dazu verpflichtet/n, alle personenbezogenen Daten, vertrauliche
Unterlagen, sonstige Daten, Projektergebnisse und sonstige Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der KfW und anderer Institutionen, die im Rahmen des
Vergabeverfahrens und der ggf. späteren Leistungserbringung offen gelegt werden,
vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des vorstehend bezeichneten
Auftrags zu verwenden. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft erkennt
dementsprechend die in der Anlage zu Teil C der Vergabeunterlagen
(Vertragsbedingungen)
enthaltene
Vertraulichkeitsund
Geheimhaltungsvereinbarung bereits im Vergabeverfahren als verbindlich an.
Angebotsinhalt
2.1.
Technisches Angebot
rh
2.
an
d
lu
n
g
•
Ve
Der Bieter/die Bietergemeinschaft erkennt die als Bestandteil des Teil D der
Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Leistungsbeschreibung insoweit verbindlich an,
als nachfolgend keine Änderungswünsche geäußert werden.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft wünscht folgende Änderungen an den folgenden
Regelungen der Leistungsbeschreibung:
Kommerzielles Angebot
rf
2.2.
ür
Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
2.2.1. Vertragsbedingungen
nu
Die Änderungswünsche bezüglich der Vertragsbedingungen im Hauptdokument des Teil C
sind in der dort vorgesehenen Spalte „Kommentare bzw. Änderungswünsche des Bieters“
eingetragen.
2.2.2. Preisblatt
Die ausgeschriebene Leistung wird zu den in den Preisblättern aufgeführten netto
Einzelpreisen zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer angeboten. Die Einzelpreise wurden
entsprechend den Vorgaben der Vertragsbedingungen (Teil C der Vergabeunterlagen) und
der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) ohne Berücksichtigung der im
Angebotsschreiben aufgeführten Änderungswünsche kalkuliert. Die vollständig ausgefüllten
„Preisblätter“ werden diesem Angebotsschreiben beigefügt und sind Bestandteil des
Angebotes.
2
3.
Aufstellung der Nachunternehmer
Der Bieter/der Vertreter der Bietergemeinschaft erklärt mit Angebotsabgabe, dass im Falle
der Beauftragung die nachfolgend dargelegten Teile der Leistung von Nachunternehmen
ausgeführt werden:
g
Soweit zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits
möglich, bitten wir um folgende Angaben:
lu
n
Art und Umfang der vom
Nachunternehmer
zu
erbringenden Aufgaben bzw.
Leistungsteile
Adresse
Nr.
Ansprechpartner
Name (Firma)
an
d
E-Mail
Telefon und Fax. Nr.
Klicken Sie hier, um Text Klicken Sie hier, um Text Klicken Sie hier, um Text
einzugeben.
einzugeben.
einzugeben.
2
Klicken Sie hier, um Text Klicken Sie hier, um Text Klicken Sie hier, um Text
einzugeben.
einzugeben.
einzugeben.
3
Klicken Sie hier, um Text Klicken Sie hier, um Text Klicken Sie hier, um Text
einzugeben.
einzugeben.
einzugeben.
rf
ür
Ve
rh
1
Klicken Sie hier, um Text Klicken Sie hier, um Text Klicken Sie hier, um Text
einzugeben.
einzugeben.
einzugeben.
nu
4
3
4.
Abschließende Liste aller Unterlagen, die mit dem ersten Angebot
einzureichen sind / Bestandteile des ersten Angebotes
Folgende beigefügten Unterlagen sind Bestandteil des ersten Angebotes und diesem
Angebotsschreiben beigefügt:
☐
Los 2: das Fachkonzept
☐
Los 3: das Fachkonzept
☐
Preisblatt Los 1
☐
Preisblatt Los 2
☐
Preisblatt Los 3
•
lu
n
Los 1: das Fachkonzept
an
d
☐
g
(bitte zutreffendes ankreuzen)
Änderungswünsche bezüglich der Vertragsbedingungen in Teil C
Datum: Klicken Sie hier, um Text
einzugeben.
Ve
Ort: Klicken Sie hier, um Text
einzugeben.
rh
Unterschrift(en) des Bieters/
des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft:
Name(n) des/der Unterschriftleistenden:
ür
Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
rf
Unterschrift(en) im Original
Hinweis:
nu
Sofern das Angebot an dieser Stelle nicht im Original unterzeichnet ist, wird der
Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Umschlag wird mit dem Kennzettel (im Teil B der Vergabeunterlagen enthalten)
gekennzeichnet.
4
LOS 1 - Preisblatt Werbeagentur
Agentur- bzw. Fremdleistungen
Preise
1.
Stundensätze Kernteam exklusive Reisekosten
Punkte bei der
Preiswertung
(max. 405)
EUR/Std.
(ohne MwSt.)
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
Geschäftsführung
Hauptansprechpartner (Etatdirektor/Kundenbetreuer)
Teammitglied Kundenbetreuer
Kreativdirektor (Grafik)
Teammitglied Kreation/Konzeption (Grafik)
Kreativdirektor (Text)
Teammitglied Kreation/Konzeption (Text)
Gesamtsumme 1.1 bis 1.7
2.
Stundensätze erweitertes Team exklusive Reisekosten
243
0,00 €
EUR/Std.
(ohne MwSt.)
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
Projekt-/Teamassistenz
Produktion/Abnahme
Art Buying
FFF - Film, Funk, Fernsehen
Programmierung
DTP/Satz/Reinzeichnung
EBV/Litho
Korrektorat/Lektorat
Gesamtsumme (2.1 bis 2.8)
3.
Reisekosten-Pauschale
0,00 €
Pauschale/pro
Person/pro Tag
(ohne MwSt.)
(z.B. für Meetings vor Ort in Frankfurt)
4.
Die Pauschale beinhaltet sämtliche Reisekosten inkl. Nebenkosten wie z.B. Reisespesen,
Verpflegungspauschalen etc.
Servicefee
5.
Monatliche Aufwandsentschädigung für die Steuerungs- und Koordinationsfunktion (gemäß
Leistungsbeschreibung Punkt 3.4.)
Beispielhafte Standardprojekte
5.1
Berichterstellung zu Marktbeobachtungen u. Zulieferung in PPT-Format (max. 20 Seiten):
4.1
monatl.
Pauschale
(ohne MwSt.)
an
d
3.1
lu
n
40,5
Pauschale/St.
(ohne MwSt.)
81
Inhalt: Themen, Produkte oder Wettbewerber der KfW im Sinne von Konkurrenzanalysen und im Hinblick auf
Benchmarking.
5.2
Berichterstellung zu Marketing-Trends und Zulieferung in PPT-Format (max. 20 Seiten):
rh
Inhalt: Entwicklungen/Innovationen in der Kommunikations-/Werbebranche sowie Handlungsempfehlung bzgl. relevanter
Trends für die KfW.
Präsentationsaufgabe
6.1
Geschätzte Kosten Präsentationsaufgabe (Eigenleistungen der Agentur).
Bitte nehmen Sie die Kalkulation in Ihrem separaten Angebot vor (Schätzung Aufwand nach
Leistung, eingesetztem Level und Stunden) und tragen hier nur die Gesamtsumme ein.
Pauschale/St.
(ohne MwSt.)
Ve
6.
nu
rf
ür
Gesamtsumme 3 bis 6.1
7.
Technische Kosten für Grundausarbeitung (jeweils inkl. 2 Autorenkorrekturen, Satz,
Aufbau, Korrektorat, CD, Proof und Versand)
7.1
Anzeigen PZ, FZ
7.1.1
Bis ½ Seite
7.1.2
Adaption bis ½ Seite
7.1.3
Bis 1/1 Seite
7.1.4
Adaption bis 1/1 Seite
7.2
Anzeigen Tageszeitungen
7.2.1
Bis ¼ Seite
7.2.2
Adaption bis ¼ Seite
7.2.3
Bis ½ Seite
7.2.4
Adaption bis ½ Seite
8.
Technische Kosten für Grundausarbeitung (jeweils inkl. 2 Autorenkorrekturen, Satz,
Aufbau, Korrektorat, CD, Proof und Versand)
8.1
OoH
8.1.1
Plakat DIN A1
8.1.2
CLP - City Light Poster
8.1.3
Billboard (18/1)
9.
Technische Kosten für Programmierung (jeweils inkl. 2 Autorenkorrekturen, Satz, Aufbau,
Korrektorat, Master und Auslieferung)
9.1
Html 5 Display Ads (inkl. GIF Fallback)
9.1.1
Med. Rectngle/Content Ad (300x250 Pixel)
9.1.2
Wide Skyscraper (160x600)
9.1.3
Wallpaper (728x90)
9.2
Streaming Bewegtbild Ad (inkl. GIF Fallback und Abstimmung mit Streaming Anbieter)
9.2.1
9.2.2
9.2.3
10.
Med.Rectangle/Content Ad (300x250 Pixel)
Wide Skyscraper (160x600)
Wallpaper (728x90)
Technische Kosten für Grundausarbeitung (jeweils inkl. 2 Autorenkorrekturen, Satz,
Aufbau, Korrektorat, CD, Proof und Versand)
10.1
Image
10.1.1 Flyer DIN lang 6-Seiter
10.1.2 Flyer DIN lang 10-Seiter
10.1.3 Broschüre, DIN A4, 20-Seiter
10.1.4 Broschüre, DIN A4, 40-Seiter
Gesamtsumme 7 bis 10.1.4
Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
g
Nr.
0,00 €
Pauschale/St.
(ohne MwSt.)
Pauschale/St.
(ohne MwSt.)
Pauschale/St.
(ohne MwSt.)
Pauschale/St.
(ohne MwSt.)
0,00 €
40,5
LOS 2 - Preisblatt CI/CD-Agentur
Preise
1.
Stundensätze Kernteam exklusive Reisekosten
EUR/Std.
(ohne MwSt.)
1.1
Geschäftsführung Design
1.2
Geschäftsführung Strategie
1.3
Leiter Design (Hauptansprechpartner)
1.4
Leiter Strategie (Hauptansprechpartner)
1.5
Teammitglied Design (Senior)
1.6
Teammitglied Strategie (Senior)
1.7
Client Service Manager (Projektmanagement)
Gesamtsumme (1.1 bis 1.7)
2.
Stundensätze erweitertes Team exklusive Reisekosten
2.1
Teammitglied Design (Professional)
2.2
Teammitglied Strategie (Professional)
2.3
Teammitglied Design (Junior)
2.4
Teammitglied Strategie (Junior)
2.5
Teamassistenz
2.6
Text
2.7
DTP/Satz/Reinzeichnung
2.8
Lektorat/Korrektorat
Gesamtsumme (2.1 bis 2.8)
3.
Reisekosten-Pauschale
99
0,00 €
EUR/Std.
(ohne MwSt.)
an
d
74,25
0,00 €
Pauschale/pro
Person/pro Tag
(ohne MwSt.)
(z.B. für Meetings vor Ort in Frankfurt)
4.
Die Pauschale beinhaltet sämtliche Reisekosten inkl. Nebenkosten wie z.B.
Reisespesen, Verpflegungspauschalen etc.
Kosten Präsentationsaufgabe (Aufgabe 2 des Fachkonzepts)
4.1
5.
Projektdarstellung Co-Branding Guideline
Bitte nehmen Sie die Kalkulation in Ihrem separaten Angebot vor (Schätzung
Aufwand nach Leistung, eingesetztem Level und Stunden) und tragen hier nur die
Gesamtsumme ein.
Beispielhafte Standardprojekte
Pauschale/St.
(ohne MwSt.)
Ve
rh
3.1
Punkte bei der
Preiswertung
(max. 247,5)
g
Agenturleistungen
lu
n
Nr.
CD-Vorgaben für Anzeigen
ür
Beispielhafte Kosten-Kalkulation für ein bereits verregeltes CD-Thema (siehe Anlage X
"Anzeigen KfW Werbemedienkonzept").
5.1
Designkonzept für Anzeigen
Pauschale/St.
(ohne MwSt.)
Konzeption
Designentwicklung inkl. 2 Abstimmungsrunden
CD-Richtlinie für Anzeigen
rf
5.1.1
5.1.1.1
5.1.1.2
Die CD-Richtlinie "Anzeigen KfW Werbemedienkonzept" gibt die Vorgabe für Umfang und
Detailtiefe der Designkonzeption.
Dokumentation des Designkonzepts aus Pos. 5.1.1 in einer CD-Richtlinie gemäß Vorlage
(Guideline "Anzeigen KfW Werbemedienkonzept")
Erstellung CD-Richtlinie (Dokumentation)
nu
5.1.2
5.1.2.1
Erstellung einer Wort-Bild-Marke, z.B. für ein internes Programm / Initiative
5.2
5.2.1
Konzeption
5.2.2
Designentwicklung inkl. 2 Abstimmungsrunden
5.2.3
Reinzeichnung
Gesamtsumme (3 bis 5.2.3)
0,00 €
74,25
LOS 3 - Preisblatt Personalmarketing
Pauschale/Stück
(ohne MwSt.)
Nr. Agentur- und Fremdleistungen
2.1
3.
3.1
4.
4.1
4.2
Erstellung von Broschüren:
Kreation, Layout, Grafik, Text, Bildauswahl/Bildeinkauf/Bildbearbeitung, Koordination
Druck, Qualitätssicherung; inkl. 3 Korrekturschleifen. Grafik kann auch die Erstellung
von Info-Grafiken enthalten.
Erstellung einer Broschüre für eine definierte Zielgruppe, 12 Seiten, DIN A4
300
Plakaterstellung:
Kreation, Layout, Grafik, Text, Bildauswahl/Bildeinkauf/Bildbearbeitung, Koordination
Druck, Qualitätssicherung; inkl. 3 Korrekturschleifen; exkl. Logistik/Anbringung (ggf.
Fremdleistung)
Erstellung eines neuen Plakats (DIN A1, DIN A0, Sonderformate)
Adaption einer Imageanzeige auf ein Plakat (Größe A3, A2, A1 und A0)
Erstellung Flyer:
Kreation, Layout, Grafik, Text, Bildauswahl/Bildeinkauf/Bildbearbeitung, Koordination
Druck, Qualitätssicherung; inkl. 3 Korrekturschleifen
5.1
6.
Erstellung eines neuen Flyers: 1-seitig (Vorder- und Rückseite bedruckt), i.d.R.
anlaßbezogen (Promotion eines Events)
Konzeption Online-Werbemittel (nur Kreation, die Umsetzung erfolgt durch KfW
Digitalagentur): Kreation, Layout, Grafik, Text, Bildauswahl/Bildeinkauf/Bildbearbeitung;
inkl. 3 Korrekturschleifen
6.1
6.2
6.3
Beratung und Konzeption eines Wallpapers
Beratung und Konzeption eines Skyscrapers
Beratung und Konzeption eines Rectangles
Ve
Gesamtsumme (1. bis 6.3)
rh
5.
7.
g
2.
Preis für einen weiteren Jour-Fixe in Frankfurt, inkl. Reisekosten und Spesen (1-tägig)
Preis für einen weiteren Jour-Fixe in Frankfurt, inkl. Reisekosten und Spesen (1/2 Tag)
Imageanzeigen Print:
Kreation, Layout, Grafik, Text, Bildauswahl/Bildeinkauf/Bildbearbeitung; inkl. 3
Korrekturschleifen; Entwurf einer zielgruppengerechten Imageanzeige. Eine
Imageanzeige muss sowohl im Hoch- als auch Querformat sowie in den Größen von
A5 - A0 funktionieren.
Preis pro Anzeige (Zielgruppe)
lu
n
1.1
1.2
1.3
Strategische Mediaempfehlung auf Grundlage eines ausführlichen Briefings.
Zweimal pro Jahr findet ein Meeting (Jour-Fixe) in Frankfurt statt, in dem der
Auftragnehmer die Ergebnisse eines fortlaufenden Trendscoutings vorstellt. Darüber
hinaus bringt der Auftragnehmer einen Vorschlag hinsichtlich der strategischen
Mediaempfehlung
Preis
pro Jour-Fixemit.
inkl. Reisekosten und Spesen
an
d
1.
Punkte bei der
Preiswertung
(max. 375)
Zusatzleistungen nach Bedarf (Abrechnung nach Aufwand)
Textliche Anpassung inkl. Satz/Reinzeichnung in bestehenden Werbemitteln sowie
Koordination Druck/Schaltung und Qualitätssicherung
Eine Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt; bitte geben Sie hier den vollen
Stundensatz an.
7.2 Bildbearbeitung in bestehenden Werbemitteln
7.3 Korrektorat
7.4 Beratung hinsichtlich Kampagnen und Projekte (z.B. operative Mediaempfehlung,
Promotions)
Gesamtsumme (7.1 bis 7.4)
nu
rf
ür
7.1
0,00 €
EUR/Std.
(ohne MwSt.)
75
0,00 €
g
lu
n
an
d
Teil B
rh
Kennzettel
KfW
rf
ür
Ve
Vergabeunterlagen
für das
Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb der
nu
„Marketing Kreativleistungen“, VSt. Nr. 06/16
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorliegenden Vergabeunterlagen
urheberrechtlich geschützt sind und nur zur Erstellung eines Angebots verwendet
werden dürfen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung der
Unterlagen darf daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung der KfW erfolgen.
Roter Kennzettel für das Angebot
lu
n
g
(Bitte ausschneiden und auf den Umschlag kleben)
Vom Bieter auszufüllen!
an
d
Kennzettel für das erste Angebot
Umschlag nicht öffnen!
Absender/ Bieter:
KfW, Vergabestelle (OCc3),
Palmengartenstraße 5-9,
60325 Frankfurt
Ve
Ausschreibende Stelle:
rh
Angebot der ausschreibenden Stelle unverzüglich weiterleiten.
Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
ür
Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
rf
Name des Verfahrens: „Marketing Kreativleistungen“
Aktenzeichen beim Auftraggeber: VSt. Nr. 06/16
nu
Einreichungstermin, Angebotsfrist für die Erstangebote: 22.08.2016, 10:00 Uhr
g
lu
n
Teil C der Vergabeunterlagen
Vertragsbedingungen
an
d
in dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb der
KfW
rh
(im Folgenden auch „Auftraggeber“ genannt)
Ve
nach VgV
rf
ür
„Marketing/Kreativdienstleistungen“
VSt. 06/16
nu
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorliegenden Vergabeunterlagen urheberrechtlich geschützt sind und nur zur Erstellung eines Angebots bzw. Teilnahmeantrags
verwendet werden dürfen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung der Unterlagen darf daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung der KfW erfolgen.
MindestAnforderung
(J/N)
DIE ERBRINGUNG VON KREATIVDIENSTLEISTUNGEN
an
d
zwischen
lu
n
RAHMENVEREINBARUNG FÜR
der KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main
Ve
[…]
rh
(auch „KfW“ oder „Auftraggeber“ genannt und als „Partner“ bezeichnet)
und
rf
ür
(„Auftragnehmer“ genannt und ebenfalls als „Partner“ bezeichnet)
Seite 2
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Klausel gem. Entwurf KfW
nu
Ref.
MindestAnforderung
(J/N)
1
Präambel
2
Die KfW möchte verschiedene Dienstleister mit der Erbringung von Kreativdienstleistungen beauftragen. Die Leistungen werden in den drei Losen der
Leistungsbeschreibung (Teil D der Ausschreibungsunterlagen) im Einzelnen
an
d
konkretisiert. Ziel ist es, gemeinsam mit den Dienstleistern die Kommunikationsstrategie der KfW und der KfW IPEX-Bank wirkungsvoll umzusetzen.
Zu diesem Zweck schließt die KfW für jedes Los mit jeweils einem Unternehmen die folgende Rahmenvereinbarung, auf Grund derer sie die Leis-
rh
tungen im Einzelnen abrufen wird.
3
Erster Teil. Struktur und Grundlagen des Vertrages
§1
5
(1)
Gegenstand der Rahmenvereinbarung
Ve
4
Die Rahmenvereinbarung regelt die Erteilung von Einzelaufträgen
J
durch die KfW an den Auftragnehmer sowie deren wesentliche Inhalte. Auftraggeber eines zu vergebenden Einzelauftrags ist die KfW. Die
ür
KfW ist berechtigt, auch auf die KfW IPEX-Bank bezogene Einzelauf-
(2)
rf
träge zu vergeben.
Durch die Rahmenvereinbarung allein wird keine Pflicht des Auftragnehmers zur Erbringung von Leistungen begründet; eine solche
Pflicht entsteht erst mit der Erteilung eines Einzelauftrags. Entspre-
nu
6
chendes gilt für die Pflicht der KfW zur Zahlung einer Vergütung.
Seite 3
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Klausel gem. Entwurf KfW
lu
n
Ref.
J
(3)
MindestAnforderung
(J/N)
Diese Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf die Erteilung eines oder mehrerer Einzelaufträge. Dem
Auftragnehmer ist bekannt, dass die KfW eine Auslastung des Auftragnehmers bestimmten Umfangs nicht zusichern kann, da nicht feststeht, ob und in welchem Umfang während der Vertragslaufzeit die
7
§2
an
d
nachstehenden Aufgaben anfallen werden.
Bestandteile des Vertrages, keine Geltung der AGB des Auftragnehmers
(1)
Die Rechtsbeziehungen der Parteien in Bezug auf den Vertragsge-
J
rh
8
J
genstand ergeben sich aus
Ve
(a) einem Einzelauftrag,
(b) dieser Rahmenvereinbarung,
(c) der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen einschließlich aller Anlagen,
ür
(d) dem letztverbindlichen Angebot des Auftragnehmers für den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung (Teil B der Vergabeunter-
rf
lagen einschließlich aller Anlagen),
(e) den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Leistungen (VOL/B) in der bei Zuschlagserteilung geltenden Fas-
nu
sung.
9
(2)
Die Regelungen gelten in der vorgenannten Reihenfolge in ihrer je-
Seite 4
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Klausel gem. Entwurf KfW
lu
n
Ref.
J
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
weils geltenden Fassung. Lücken innerhalb eines Vertragsbestand-
schriften bleiben unberührt.
(3)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers wer-
J
an
d
10
lu
n
teils, gleich ob bewusst oder unbewusst, werden durch die später genannten Vertragsbestandteile ausgefüllt. Zwingende gesetzliche Vor-
den nicht Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung oder eines Einzel-
auftrags. Die AGB des Auftragnehmers gelten insbesondere auch
dann nicht, wenn sie im Rahmen der Erteilung eines Einzelauftrags,
der Leistungserbringung oder der Abrechnung in Bezug genommen
rh
werden und der Auftraggeber nicht widerspricht.
11
§3
13
(1)
Auftragsproduktionen
Ve
Zweiter Teil. Durchführung der Einzelaufträge
12
Der Auftragnehmer wird durch die Erteilung eines Einzelauftrags dazu
J
verpflichtet, die Leistungen zu erbringen, wie sie in der Leistungsbe-
ür
schreibung (Teil D der Ausschreibungsunterlagen sowie Leistungsbeschreibung des Einzelauftrags) niedergelegt sind.
(2)
Einzelaufträge werden schriftlich (in Form einer SAP-Bestellung) und
rf
14
N
auf Grundlage eines freigegebenen Kostenvoranschlags vergeben.
(3)
Für die Durchführung der Einzelaufträge gilt im Übrigen das Werkver-
nu
15
tragsrecht des BGB. Entwürfe und sonstige Vorschläge, die auf die
Initiative des Auftragnehmers zurückgehen, sind nur vergütungspflich-
Seite 5
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
N
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
(4)
Der Auftragnehmer wird alle vom Auftraggeber abgenommenen Entwürfe und sonstige Vorschläge sowie Vorlagen in einem vorgegebenen, der weiteren Nutzung und Bearbeitung zugänglichen Format, auf
N
an
d
Verlangen auch in einem etwa geforderten internetfähigen Format,
lu
n
tig, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich abgenommen wurden.
16
der KfW oder einem von ihr benannten Dritten übermitteln.
17
(5)
Der Auftragnehmer wird ferner alle von der KfW abgenommenen Ent-
N
würfe, Vorlagen und Daten geordnet und in einem der weiteren Nutzung und Bearbeitung zugänglichen Format ohne gesonderte Be-
rh
rechnung für die KfW elektronisch archivieren und dieser jederzeit auf
Nachfrage sowohl in elektronischer Form (z.B. pdf, doc, ppt) als auch
18
(6)
Ve
als Hardcopy zur Verfügung stellen.
Sämtliche vom Auftragnehmer gestalteten Kommunikationsmaßnah-
N
men dürfen erst dann involvierten Beteiligten zugänglich gemacht
(7)
ür
werden, wenn sie von der KfW freigegeben wurden.
Erkennt der Auftragnehmer, dass er vereinbarte Leistungsergebnisse
nicht termingerecht fertig stellen kann, so teilt er dies dem Auftragge-
rf
ber unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen
Dauer der Verzögerung mit. Eine Änderung des abgestimmten Zeitplans ist in gegenseitigem Einvernehmen schriftlich zu vereinbaren. Ist
nu
19
eine Verzögerung für den Auftraggeber nicht zumutbar, kann der Auftraggeber den Einzelauftrag fristlos kündigen und Schadensersatz
Seite 6
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
N
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
statt der gemäß des Vertrages noch ausstehenden Leistung verlan-
20
(8)
Die Zwischenergebnisse der Auftragsproduktion sind der KfW zur
der Produktion zur schriftlichen Abnahme vorzulegen.
21
§4
22
(1)
Einbeziehung Dritter in die Leistungserbringung
J
an
d
Freigabe vorzulegen. Das Endergebnis ist der KfW nach Abschluss
lu
n
gen, insbesondere den noch ausstehenden Teil der Leistung auf Kosten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen lassen.
Der Auftragnehmer darf die Ausführung von Leistungen nur mit vorhe-
J
rh
riger schriftlicher Zustimmung der KfW an Dritte, insbesondere Unter-
nehmerauftragnehmer, übertragen. Die Zustimmung gilt als erteilt,
Ve
wenn ein Kostenvoranschlag des Auftragnehmers für eine bestimmte
Leistung vom Auftraggeber schriftlich freigegeben wurde und der Kostenvoranschlag die Fremdkosten separat und unter Nennung des Dritten und der durch ihn zu erbringenden Leistungen auswies. Die bereits
im Angebot des Auftragnehmers genannten Unterauftragnehmer gel-
(2)
ür
ten als vom Auftraggeber genehmigt.
Soweit dies für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen
rf
Leistungen erforderlich ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit von
der KfW beauftragten Dritten partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.
Dies kann insbesondere ein Unternehmen sein, welches neben dem
nu
23
Auftragnehmer mit der Durchführung eines Einzelauftrags beauftragt
ist oder welches wegen einer anderen Leistung in einem Vertragsver-
Seite 7
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
N
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
§5
25
(1)
Vergütung durch den Auftraggeber
Die Vergütung, die der Auftragnehmer für die von ihm erbrachten
Leistungen erhält, erfolgt auf Basis der in den Preisblättern (letztver-
unterlagen) angegebenen Preise.
26
(2)
N
an
d
bindliches Angebot des Auftragnehmers, Teil B der Ausschreibungs-
lu
n
hältnis zur KfW steht.
24
Erfolgt die Vergütung auf Wunsch des Auftraggebers pauschal (z.B.
N
bei projektbezogenen Aufträgen oder Leistungspaketen mit einem
rh
größeren Umfang), hat der Auftragnehmer einen Anspruch gegenüber
der KfW auf die Zahlung der Pauschale, die er in seinem Angebot
Ve
über den Abschluss eines Einzelauftrags angegeben hat, zuzüglich
Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Der umgerechnete einzelne Honorarsatz darf bei der Einzelbeauftragung auch bei einer
pauschalen Gesamtsumme nicht den in seinem Angebot über den
Abschluss dieser Rahmenvereinbarung angegebenen maximalen Ho-
ür
norarsätze in den Preisblättern (letztverbindliches Angebot des Auftragnehmers, Teil B der Vergabeunterlagen) überschreiten.
Erfolgt die Vergütung nach Aufwand, wird nach Honorarsätzen gemäß
rf
(3)
den Preisblättern (letztverbindliches Angebot des Auftragnehmers,
Teil B der Ausschreibungsunterlagen) abgerechnet. Ein Tagessatz er-
nu
27
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
rechnet sich aus den angebotenen Stundensätzen multipliziert mit
acht Zeitstunden. Es dürfen keine zusätzlichen Tages- oder Verpfle-
Seite 8
N
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
gungspauschalen abgerechnet werden. Ein Arbeitstag umfasst acht
sezeiten dürfen nicht einberechnet werden, soweit nicht etwas ande-
28
(4)
an
d
res im Einzelauftrag vereinbart ist.
lu
n
Zeitstunden, darüber hinaus gehende Zeitstunden sind mit dem Tagessatz abgegolten. Unterschreitungen werden anteilig vergütet. Rei-
Die zwischen den Parteien vereinbarten Stundensätze bzw. Pauscha-
N
len sind das pauschale Entgelt für sämtliche nach der Rahmenvereinbarung geschuldeten Leistungen. Mit ihnen sind alle für die Leis-
tungserbringung notwendigen, agenturinternen Nebenkosten des Auf-
29
(5)
rh
tragnehmers abgegolten.
N
Für Los 1 gilt: Zwei Jour Fixes pro Monat in der KfW in Frankfurt
N
Etwaig anfallende Übernachtungskosten müssen vorab vom Auftrag-
30
(6)
Ve
geber freigegeben werden. Maximal dürfen Euro 120 ohne MwSt. pro
Nacht abgerechnet werden.
werden vom Auftragnehmer kostenfrei erbracht. Voraussichtliche Teil-
ür
nehmer sind der Kundenbetreuer und – je nach Agenda – ein weiteres
Mitglied aus dem Kernteam. Zusätzliche Termine vor Ort werden nach
rf
vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber nach Aufwand (Stundensätze plus Reisekostenpauschale) abgerechnet.
(7)
Für Los 2 gilt: Alle Termine vor Ort werden nach vorheriger Abstim-
nu
31
mung mit dem Auftraggeber nach Aufwand (Stundensätze plus Reisekostenpauschale) abgerechnet.
Seite 9
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
N
(8)
MindestAnforderung
(J/N)
Für Los 3 gilt: Die Jour Fixes werden nach vorheriger Abstimmung
mit dem Auftraggeber gemäß Preisblatt (letztverbindliches Angebot
des Auftragnehmers, Teil B der Vergabeunterlagen) abgerechnet.
33
(9)
Im Falle einer Abrechnung nach Aufwand hat der Auftragnehmer ei-
N
an
d
nen prüffähigen und unterschriebenen Tätigkeitsnachweis zu erstel-
N
len. Aus dem Nachweis muss ersichtlich sein, welcher Mitarbeiter an
welchen Tagen welche Leistungen erbracht hat und welche Arbeitszeit dabei angefallen ist.
(10)
Der Auftragnehmer hat über die vereinbarte Vergütung eine prüffähige
N
rh
34
Rechnung nach Leistungspositionen des dem Einzelauftrag zugrunde
liegenden Angebotes zu stellen, in der am Ende der Umsatzsteuerbe-
Ve
trag auszuweisen ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen erst nach dem Abschluss der nach dem Einzelauftrag zu erbringenden Leistungen zu stellen. Bei länger dauernden Projekten
und Großprojekten können beide Parteien einvernehmlich zu Beginn
ür
des Projektes Abschlagszahlungen für Agenturvergütungen und etwaige Fremdkosten vereinbaren.
Fremdleistungen (wie z.B. Druck, Lithografie, Fotografien, Program-
rf
(11)
mierung) oder Gebühren (wie z.B. GEMA-Gebühren oder Künstlersozialversicherungsabgaben) werden ohne Serviceaufschlag an den
Auftraggeber weiterberechnet. Fremdkosten sind vom Auftragnehmer
nu
35
bei Rechnungsstellung anhand von Belegen nachzuweisen und als
Seite 10
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
32
Klausel gem. Entwurf KfW
lu
n
Ref.
N
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
(12)
Der Auftragnehmer führt Künstlersozialversicherungsabgaben (KSK)
und GEMA-Gebühren ordnungsgemäß ab. Die. Kosten werden dem
Auftraggeber netto (ohne Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt, auch
37
(13)
N
an
d
wenn sie erst nachträglich erhoben werden.
lu
n
separate Rechnungsposition aufzuführen.
36
Zahlungen der KfW erfolgen innerhalb von 30 Kalendertagen nach
N
dem Zugang der prüffähigen Rechnung. Für die fristgemäße Zahlung
ist der Tag der Überweisung maßgeblich.
(14)
Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft werden Zahlungen mit befreiender
rh
38
N
Wirkung für die KfW an den für die Durchführung der Rahmenverein-
Ve
barung und der Einzelaufträge benannten bevollmächtigten Vertreter
oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
§6
40
(1)
Mitwirkung des Auftraggebers
Die KfW wird dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung
N
ür
39
erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen vollständig und
(2)
rf
rechtzeitig zur Verfügung stellen.
Unterlässt die KfW eine ihr obliegende Mitwirkung und setzt sie
dadurch den Auftragnehmer außerstande, eine Leistung vertragsgemäß zu erbringen, so hat der Auftragnehmer diesen Umstand der KfW
nu
41
unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Seite 11
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
N
42
§7
43
(1)
MindestAnforderung
(J/N)
Leistungsänderungen durch den Auftraggeber
Sofern neue aufsichtsrechtliche, gesetzliche oder gerichtliche Anordnungen oder sonstige, für die KfW zwingende Anforderungen eine
Änderung eines Einzelauftrags oder der nach dem Einzelauftrag zu
N
an
d
erbringenden Leistungen erfordern, werden die Partner den Einzelauftrag entsprechend anpassen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. Der Auftragnehmer hat ein Änderungsverlangen
der KfW zu prüfen und unverzüglich schriftlich mitzuteilen, ob die ge-
44
(2)
rh
wünschte Leistungsänderung für ihn zumutbar ist.
Hat die von der KfW gewünschte Änderung weitere Auswirkungen
N
(zum Beispiel auf vereinbarte Termine), so hat der Auftragnehmer
Ve
dies der KfW ebenfalls unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Partner
haben sich unverzüglich zu einigen. Solange eine solche Einigung
nicht zustande kommt, verbleibt es beim bisherigen Auftragsinhalt.
Vereinbarte Änderungen werden schriftlich dokumentiert und von bei-
(3)
ür
den Partnern unterzeichnet.
45
Lehnt der Auftragnehmer eine für ihn zumutbare Änderung der nach
N
rf
dem Einzelauftrag geschuldeten Leistungen ab, so ist die KfW berechtigt, den Einzelauftrag fristlos zu kündigen.
§8
47
(1)
Ansprechpartner
nu
46
Während der Vertragslaufzeit stellt der Auftragnehmer dem Auftrag-
Seite 12
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Klausel gem. Entwurf KfW
lu
n
Ref.
N
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
geber einen Hauptansprechpartner für die Auftragsentgegennahme,
befugt sein, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder diese
48
(2)
an
d
jedenfalls unverzüglich herbeizuführen.
lu
n
allgemeine Themen, Wünsche oder Beanstandungen in Bezug auf die
zu erbringende Leistung zur Verfügung. Der Ansprechpartner muss
Ein Austausch des Ansprechpartners ist nur aus wichtigem Grund
N
zulässig. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den wichtigen
Grund sowie den Namen und die Kontaktdaten des neuen Ansprech-
partners unverzüglich mitzuteilen. Ein Austausch des Ansprechpart-
rh
ners bedarf der Zustimmung durch die KfW. Die Zustimmung zum
Austausch des Ansprechpartners darf nicht unbillig verweigert wer-
49
§9
50
(1)
Ve
den.
Personaleinsatz und Austausch von Personen
Für die Erbringung der nach dieser Rahmenvereinbarung geschuldeten Leistungen setzt der Auftragnehmer das im Vergabeverfahren be-
ür
nannte Team bzw. die genannte Person ein. Ist eine eingesetzte Person an der weiteren Leistungserbringung verhindert und konnten die
rf
Gründe für die Verhinderung nicht vorhergesehen werden (unvorhersehbare Verhinderung), wird der Auftragnehmer diese Person unverzüglich - spätestens jedoch binnen 7 Kalendertagen - durch eine min-
nu
destens gleichwertig qualifizierte Person ersetzen. Nicht vorhersehbare Gründe im Sinne dieser Rahmenvereinbarung sind insbesondere:
Fristlose Kündigung, Tod.
Seite 13
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
N
51
Klausel gem. Entwurf KfW
(2)
MindestAnforderung
(J/N)
Ist eine von dem Auftragnehmer eingesetzte Person aus für diese
N
schäftsbetriebes an der weiteren Leistungserbringung verhindert und
steht die Person aus diesem Grund der KfW für die weitere Leistungserbringung objektiv nicht mehr zur Verfügung (vorhersehbare
an
d
Verhinderung), so ist der Auftragnehmer verpflichtet, für diese Person
lu
n
vorhersehbaren Gründen oder infolge dringender Umstände ihres Ge-
gleichwertigen Ersatz so bereit zu stellen, dass eine nahtlose Fortset-
zung der Leistungserbringung durch eine mindestens gleichwertig
qualifizierte Person gewährleistet ist. Vorhersehbare Gründe im Sinne
dieses Vertrages sind insbesondere: Urlaub und fristgebundene Kün-
52
(3)
rh
digung.
Wird während der Erbringung der nach dieser Rahmenvereinbarung
N
Ve
geschuldeten Leistungen ersichtlich, dass eine für die Leistungserbringung eingesetzte Person nicht imstande ist, die Aufgaben gemäß
Leistungsbeschreibung zu erfüllen (Schlechtleistungen), kann die KfW
nach erfolglosem Ablauf einer von ihr zur Nacherfüllung bestimmten
angemessenen Frist vom Auftragnehmer verlangen, dass sie diese
ür
Person durch eine entsprechend qualifizierte Ersatzperson austauscht. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Nacher-
(4)
rf
füllung fehlgeschlagen oder der KfW unzumutbar ist.
Für den Austausch der leistenden Personen aufgrund vorhersehbarer
oder unvorhersehbarer Verhinderungen oder aufgrund von Schlecht-
nu
53
leistungen gilt Folgendes:
Der Auftragnehmer wird die Gleichwertigkeit der Qualifikation des Er-
Seite 14
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
N
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
satzpersonals auf Verlangen durch Vorlage eines aussagekräftigen
waren. Die KfW ist berechtigt, dem Einsatz der vorgeschlagenen Ersatzperson schriftlich zu widersprechen, solange ihr nicht nachgewie-
54
(5)
an
d
sen wird, dass die Ersatzperson gleichwertig qualifiziert ist.
lu
n
Kurzlebenslaufes nachweisen, der alle Angaben enthält, die von der
KfW bereits in Bezug auf die zu ersetzende Person gefordert worden
Ist eine Einarbeitung der Person erforderlich, die der Auftragnehmer
N
als Ersatz für das bisher mit der Leistungserbringung befasste Personal bereitstellt, so erhält der Auftragnehmer für Zeiten der Einarbei-
55
(6)
rh
tung keine Vergütung.
Kann im Falle der unvorhersehbaren oder vorhersehbaren Verhinde-
N
Ve
rung nach Absatz 1 bzw. 2 oder im Falle der Schlechtleistung nach
Abs. 3 kein gleichwertiger Ersatz für ausgefallenes Personal zur Verfügung gestellt werden oder kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zum Ersatz nicht nach, so ist die KfW berechtigt, auf Kosten
des Auftragnehmers einen Dritten mit der Erbringung der nach dem
ür
betroffenen Einzelauftrag noch ausstehenden Leistungen zu beauftragen. Etwaige Mehraufwände, die der KfW durch die Beauftragung
Servicezeiten
nu
57
§ 10
rf
des Dritten entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
56
Der Auftragnehmer steht innerhalb der üblichen Geschäftszeiten
(Montag bis Freitag mindestens von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie
Seite 15
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
N
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
nach Absprache mit dem Auftragnehmer auch darüber hinaus) für die
§ 11
59
(1)
Haftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer hat die Gefahren aus der Erbringung der Leistun-
N
an
d
58
lu
n
Entgegennahme von Einzelaufträgen sowie für eventuelle Rückfragen
zur Verfügung.
gen gegenüber dem Auftraggeber durch eine Haftpflichtversicherung
mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen für die
Dauer des Vertrages abzusichern und dem Auftraggeber auf Verlan-
rh
gen nachzuweisen. Die Mindestdeckungssummen betragen:
- Im Los 1: Werbeagentur: für Sach- und Personenschäden:
1.000.000,00 EUR pro Schadensfall,
Ve
300.000,00 EUR pro Schadensfall,
für Vermögensschäden:
- im Los 2: CI/CD: für Sach- und Personenschäden: 1.000.000,00 EUR
pro Schadensfall, für Vermögensschäden: 100.000,00 EUR pro Schadensfall,
1.000.000,00
ür
- im Los 3 Personalmarketing: für Sach- und Personenschäden:
EUR
pro
Schadensfall,
für
Vermögensschäden:
rf
100.000,00 EUR pro Schadensfall.
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen je Versiche-
nu
rungsfall, mindestens zweifach je Versicherungsjahr zur Verfügung
stehen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Versicherungsschutz mit min-
Seite 16
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
destens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit der
60
(2)
Bei Arbeitsgemeinschaften hat jedes Mitglied der Gemeinschaft eine
N
an
d
Haftpflichtversicherung mit den in Abs. 1 genannten Deckungssum-
lu
n
Rahmenvereinbarung und der auf ihrer Grundlage abgeschlossenen
Einzelverträge vorzuhalten.
men auf Verlangen der KfW nachzuweisen und diese Versicherung für
die gesamte Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung sowie der auf ihrer
Grundlage abgeschlossenen Einzelverträge vorzuhalten.
61
§ 12
63
(1)
Nutzungsrechte
Ve
62
rh
Vierter Teil. Nutzungsrechte
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit der Übergabe oder
Übermittlung der Arbeitsergebnisse, einschließlich von ihm verwendeten Bildmaterials, Fotografien bzw. Audio- oder Videomaterial, in Erfül-
ür
lung eines Einzelauftrags ein ausschließliches, inhaltlich, zeitlich, örtlich und medial unbeschränktes Recht zur körperlichen und unkörperlichen Nutzung für die gesamte Dauer der gesetzlichen Schutzfrist als
rf
Ganzes oder in Teilen. Hierbei gehen die Parteien davon aus, dass
der Auftraggeber eine möglichst umfassende Verwertung der Arbeits-
nu
ergebnisse beabsichtigt, ohne hierzu verpflichtet zu sein. Eine Verwertung kann insbesondere in gedruckter Form, aber auch in Form von
Datenträgern (z.B. DVD, CD-ROM etc.) sowie in anderen neuen Medi-
Seite 17
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
N
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
en und über das Internet (z.B. Website, digitales Bildarchiv, mobile
nanzierungspartner).
(2)
Die Nutzungsrechte für alle Materialien, insbesondere befristete oder
N
an
d
64
lu
n
Medien etc.) erfolgen. Die Verwertung erfolgt unentgeltlich und teilweise auch durch Dritte (z.B. andere, für die KfW tätigen Agenturen, Fi-
eingeschränkte Nutzungsrechte, müssen vom Auftragnehmer in einer
Buyoutliste dokumentiert und nachgehalten werden. Die Buyoutliste ist
dem Auftraggeber monatlich bzw. nach Bedarf zur Verfügung zu stel-
len. Der Auftraggeber sowie involvierte Agenturen sind rechtzeitig auf
rh
Änderungen aufmerksam zu machen und spätestens 3 Monate vor
Auslauf des jeweiligen Nutzungsrechtes zu informieren.
Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst dabei das weltweite Verviel-
Ve
(3)
fältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht
(körperliche Verwertungsrechte), das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und Bereithaltung zum Download (insbesondere im Internet), das Senderecht,
ür
das Recht zur Wiedergabe und Übertragung auf Bild- und Tonträgern,
das Recht zur Übertragung durch Bildschirme und ähnliche Einrich-
rf
tungen (§ 37 Abs. 3 UrhG) und das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (unkörperliche
Verwertungsrechte) sowie bislang unbekannte Nutzungsarten. Insbesondere (jedoch nicht abschließend) umfasst die Nutzungsrechteein-
nu
65
räumung in Ansehung der vom Vertragspartner bezweckten Verwen-
Seite 18
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
N
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
das Recht zur Verwendung der Arbeitsergebnisse im Rahmen von
online abrufbaren und herunterladbaren und/oder in Printform erscheinenden, deutsch- oder fremdsprachigen Werbepublikationen,
Büchern, Dokumentationen, Werbeanzeigen (auch Plakate), Broschü-
an
d
ren, Katalogen für alle Druck- und digitalen Ausgaben ohne Stückzahlbeschränkungen und auch als Titel;
b)
das Recht, die Arbeitsergebnisse im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an Dritte zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbrei-
tung und öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung im In- und
c)
rh
Ausland weiterzugeben;
das Recht zur Präsentation der Arbeitsergebnisse im Rahmen von
Ve
Ausstellungen und Veranstaltungen sowohl in digitaler als auch in
analoger Form;
d)
das Recht zur kommerziellen Auswertung der Arbeitsergebnisse
durch Herstellung und Vertrieb von Waren aller Art im In- und Ausland
(z. B. Kleidungsstücke, Druckschriften);
das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Vervielfältigung und
ür
e)
Verbreitung der Arbeitsergebnisse innerhalb des Internetauftritts der
rf
KfW, der ihr angehörenden Einrichtungen und/oder Tochtergesellschaften und/oder der mit diesen oder der KfW vertraglich verbundenen Unternehmen, auch unter Bereitstellung zum Download;
das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der Arbeitsergebnis-
nu
f)
se auf allen bekannten und noch bekannt werdenden Speichermedien
(wie z.B. DVD-Produkte, Blu-Ray oder HD Disks, Flash Speicherkar-
Seite 19
lu
n
dung damit folgende Rechte und Nutzungszwecke:
a)
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
das Recht, die Arbeitsergebnisse in jeder Form zu archivieren und
insbesondere auch digitalisiert zu erfassen und auf allen bekannten
und noch bekannt werdenden Speichermedien oder Datenträgern
gemeinsam mit anderen Werken oder Werkteilen zu speichern, diese
an
d
Datenträger in beliebiger Form zu vervielfältigen, zu vermieten
und/oder zu verbreiten sowie ferner die Inhalte öffentlich zugänglich
zu machen und im Wege der Datenfernübertragung (z.B. on-demand,
mit oder ohne Download) auf stationäre oder mobile Medien zu übertragen sowie Ausdrucke von Papierkopien durch die jeweiligen End-
rh
nutzer zu gestatten;
h)
das Recht, insbesondere Bildmaterial in das derzeit unter bildar-
Ve
chiv.kfw.de abrufbare, für jedermann zugängliche KfW-Bildarchiv einzustellen und es dort zum unentgeltlichen Abruf durch jedermann und
die Nutzung durch Dritte, insbesondere Mitarbeiter und Beauftragte,
Verlage, Presseunternehmen, Fernsehsender und Journalisten zu
ür
Zwecken der Öffentlichkeitsinformation und Berichterstattung im Inund Ausland bereitzustellen;
i)
lu
n
ten, Memory Sticks, sonstige Chips);
g)
das Recht, die Arbeitsergebnisse in Videos, Kollagen oder Multime-
rf
dia-Produktionen einzubinden, diese Produktionen zu Zwecken der
Werbung und Information im In- und Ausland zu nutzen, insbesondere
auch in sozialen Medien und zugehörigen Plattformen wie derzeit
nu
Twitter oder Youtube, aber auch in sonstigen Online-Portalen Dritter
wie derzeit Xing, LinkedIn oder Kununu, über welche die Produktionen
Seite 20
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
und das darin verwendete Material der Öffentlichkeit so zugänglich
tergeladen und genutzt werden kann.
(4)
Der Auftraggeber hat das Recht, die nach diesem Vertrag eingeräum-
N
an
d
66
lu
n
gemacht wird, dass es nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen dieser Portale, auf die die KfW keinen Einfluss hat, von jedermann herun-
ten Rechte unentgeltlich zu verwerten. Eine Pflicht zu einer Verwer-
tung besteht nicht. Das Rückrufsrecht aus § 41 UrhG wird für die Dauer von fünf Jahren, zu rechnen ab Übergabe und/oder Übermittlung
des betroffenen Materials in Erfüllung des betreffenden Einzelauftrags,
67
(5)
rh
ausgeschlossen.
Der Auftraggeber kann die nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte
N
Ve
ganz oder teilweise auf Dritte i.S. dieses Vertrags übertragen und unterlizensieren, ohne dass es hierzu der Zustimmung des Auftragnehmers bedarf.
68
(6)
Zur Ausübung von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber und be-
N
Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst alle derzeit bekannten und
rf
(7)
unbekannten Nutzungsarten, die zur Erreichung des Vertragszwecks
erforderlich sind oder erforderlich werden, auch wenn sie erst auf
nu
69
ür
rechtigte Dritte bedarf es keiner weiteren Zustimmung des Auftragnehmers.
Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich
entstehen oder erst nachträglich bekannt werden. In Ansehung unbe-
Seite 21
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
N
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
kannter Nutzungsarten gelten §§ 31 a, 32 c UrhG. Im Hinblick auf et-
gemessenen Bedingungen ein.
(8)
Der Auftraggeber erhält das ganz und teilweise übertragbare und un-
N
an
d
70
lu
n
waige von dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht erfasste Nutzungsarten räumt der Rechteinhaber dem Auftraggeber eine Option zu an-
terlizensierbare Recht, die Arbeitsergebnisse zu bearbeiten und dem
jeweils vorgesehenen Nutzungszweck anzupassen, Ausschnitte zu
bilden und die entsprechend veränderten Arbeitsergebnisse zu veröffentlichen und gemäß den vorstehenden Absätzen zu verwerten. Er
rh
erhält auch das Recht, die Arbeitsergebnisse auch digital zu verändern. Er beachtet dabei bestehende Urheberpersönlichkeitsrechte
71
(9)
Ve
gem. § 14, 39 UrhG.
Der Auftragnehmer verzichtet auf die Ausübung seines Rechts auf
N
Namensnennung, wenn keine abweichende Vereinbarung im Einzelauftrag getroffen wird.
(10) Der Auftragnehmer wird die im Rahmen dieses Vertrags abgenomme-
ür
72
N
nen Leistungen, einschließlich sämtlicher Konzepte, Ideen, Entwürfe
rf
und Gestaltungen nicht in gleicher oder abgeänderter Form für andere
Auftraggeber verwenden. Nutzungsrechte an von der KfW abgelehnten, nicht abgenommenen Entwürfen verbleiben bei dem Auftragneh-
nu
mer. Insoweit gelten die vorstehenden Regelungen nicht.
73
(11) Das Entgelt für die Einräumung der Nutzungsrechte ist in den angege-
Seite 22
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
N
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
benen und für den Einzelauftrag vereinbarten Honorarsätzen enthal-
(12) Das Eigentum an allen im Rahmen dieses Vertrags und den darauf
beruhenden Einzelaufträgen durch den Auftragnehmer erstellten Ar-
N
an
d
beitsergebnisse, Unterlagen, elektronischen Aufzeichnungen etc. geht
lu
n
ten.
74
unmittelbar nach deren Erstellung, spätestens jedoch bei der Abnahme auf den Auftraggeber über.
§ 13
76
(1)
Freiheit von Rechten Dritter
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die von ihm im Rahmen ei-
rh
75
N
nes Einzelauftrags erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse frei
Ve
von Rechten Dritter (insbesondere Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Gebrauchsmuster und Lizenzen) sind, die eine Nutzung in einer
nach dieser Rahmenvereinbarung oder dem Einzelauftrag vorgesehenen Art und Weise einschränken oder ausschließen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei allen eingereichten urheber-
ür
(2)
rechtlich geschützten Werken, insbesondere bei Bildmaterial, Fotografien bzw. Audio- oder Videomaterial und sonstigen Werken Dritter, da-
rf
rauf hinzuwirken, dass der jeweilige Rechteinhaber wirksam auf sein
Recht auf Namensnennung für die in diesem Vertrag vorgesehenen
Zwecke verzichtet. Ist dies nicht möglich, steht der Auftragnehmer da-
nu
77
für ein, eine ggf. erforderliche Benennung in seinen Arbeitsergebnissen zu berücksichtigen und dem Auftraggeber zeitgleich mit Vorlage
Seite 23
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
N
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
(3)
Soweit auf dem (mit) gelieferten Bildmaterial Personen abgebildet
sind, versichert der Auftragnehmer, dass die betreffenden Personen
sich mit der Veröffentlichung und Nutzung ihres Bildnisses im vorlie-
N
an
d
gend vereinbarten Umfang einverstanden erklärt haben, ohne dass
lu
n
des Arbeitsergebnisses diese Benennung mitzuteilen.
78
hierfür gesonderte Vergütungen zu leisten sind. Einer solchen Versi-
cherung des Auftragnehmers bedarf es nicht, wenn die KfW ihrerseits
das Einverständnis der abgebildeten Personen vor Durchführung des
Einzelauftrags eingeholt (z. B. bei von der KfW selbst organisierten
rh
Events oder der Portraitfotografie) und dies dem Auftragnehmer mitgeteilt hat.
Macht ein Dritter gegenüber der KfW Ansprüche wegen der Verlet-
Ve
(4)
zung von Schutzrechten durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse des Partners geltend und wird die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse hierdurch beeinträchtigt oder untersagt,
wird der Auftragnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl entweder
ür
die in dem Einzelauftrag vereinbarten Leistungen und Arbeitsergebnisse unverzüglich so ändern oder ersetzen, dass sie nicht mehr unter
rf
die Schutzrechte des Dritten fallen, gleichwohl aber den vertraglichen
Bestimmungen entsprechen, oder er wird zugunsten der KfW unverzüglich erwirken, dass die erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für die KfW ver-
nu
79
tragsgemäß genutzt werden können, etwa indem er erforderliche Nutzungsrechte erwirbt. Gelingt dies dem Auftragnehmer nicht oder je-
Seite 24
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
N
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
denfalls nicht zu angemessenen Bedingungen oder in einem ange-
zurückzunehmen. Ungeachtet dessen bleiben Ansprüche der KfW
insbesondere auf Freistellung und/oder Schadensersatz unberührt
80
(5)
an
d
und sind der Regelverjährung nach § 199 Abs. 1 BGB unterstellt.
lu
n
messen Zeitraum, hat er die betroffenen Leistungen und Arbeitsergebnisse gegen Erstattung der von der KfW entrichteten Vergütung
Kann der Auftragnehmer das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-
N
schränkte, ausschließliche und übertragbare Nutzungsrecht des Auftraggebers an den Arbeitsergebnissen nicht sicherstellen, insbeson-
rh
dere durch Erwerb der Rechte Dritter, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber diese Begrenzung vor Beauftragung Dritter schriftlich mitzuteilen und das betroffene Recht zu kennzeichnen
Ve
(z.B. „nicht für Werbung“). Mit dieser Mitteilung und einer schriftlichen
Freigabe durch den Auftraggeber erlöschen die Pflichten des Auftragnehmers in Bezug auf das jeweilige Arbeitsergebnis.
81
(6)
Die vorstehenden Regelungen gelten auch nach Beendigung und im
N
ür
Falle vorzeitiger Beendigung dieser Rahmenvereinbarung fort.
82
rf
Fünfter Teil. Beendigung der Rahmenvereinbarung
und der Einzelaufträge
84
§ 14
Laufzeit eines Einzelauftrags
nu
83
Die Laufzeit eines Einzelauftrags ergibt sich aus den Regelungen des
Seite 25
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
N
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
§ 15
86
(1)
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei Jahre und beginnt
mit dem Zustandekommen der Rahmenvereinbarung. Die Rahmen-
KfW über die Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer.
87
(2)
N
an
d
vereinbarung kommt zustande mit dem Zugang des Schreibens der
lu
n
Einzelauftrags.
85
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
Die KfW ist berechtigt, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung mittels
N
einer einseitigen schriftlichen Erklärung zweimal um jeweils ein Jahr
rh
zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens
drei Monate vor dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu-
88
(3)
Ve
gehen.
Von dem Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung bleibt die
N
Wirksamkeit eines Einzelauftrags unberührt.
§ 16
90
(1)
Recht zur Kündigung
ür
89
Die ordentliche Kündigung dieser Rahmenvereinbarung und der Ein-
N
(2)
Das Recht zur Kündigung der Rahmenvereinbarung und eines Einzelauftrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund
nu
91
rf
zelaufträge ist für beide Parteien ausgeschlossen.
für eine von der KfW ausgesprochene Kündigung liegt insbesondere
vor,
Seite 26
N
.
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
1. wenn der KfW Umstände bekannt werden, die sie dazu berechtigt
genden Rahmenvereinbarung durchgeführt wurde, auszuschlie-
getreten sind,
an
d
ßen, unabhängig davon, wann die dort genannten Umstände ein-
lu
n
hätten, den Auftragnehmer in Anlehnung an §§ 123, 124
GWB aus dem Vergabeverfahren, das zum Abschluss der vorlie-
2. wenn die KfW mehr als einmal einen dem Auftragnehmer erteilten
Einzelauftrag aus wichtigem Grund gekündigt hat,
3.
wenn der Auftragnehmer auch nach erfolgloser Nachfristsetzung
rh
eine vereinbarte Lieferfrist nicht einhält, oder
4. wenn der Auftragnehmer wiederholt oder gegen wesentliche
Pflichten des Vertrags, insbesondere aus der Vertraulichkeits- und
Ve
Geheimhaltungsvereinbarung verstoßen hat.
92
(3)
Eine Kündigung ist schriftlich zu erklären.
N
93
(4)
Eine Kündigung dieser Rahmenvereinbarung lässt die Nutzungs-
N
ür
rechtsräumung gemäß § 12 und die Verpflichtungen aus § 13 in Ansehung aller bis zum Kündigungstermin in Erfüllung eines Einzelauf-
rf
trags übergebenen oder übermittelten Arbeitsergebnisse unberührt.
Wird diese Rahmenvereinbarung gekündigt und ist zum Zeitpunkt der
Kündigung der Rahmenvereinbarung die Laufzeit eines dem Auftrag-
nu
nehmer erteilten Einzelauftrags noch nicht beendet, so endet die vorliegende Rahmenvereinbarung erst mit der Beendigung des Einzelauftrags; anderenfalls endet die Rahmenvereinbarung mit dem Zu-
Seite 27
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
gang der Kündigung. Die Kündigung eines Einzelauftrags führt nicht
rung und bestehende Einzelaufträge gleichzeitig gekündigt werden.
(5)
Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung für die bis zum Zu-
N
an
d
94
lu
n
zur Beendigung dieser Rahmenvereinbarung. Die Regelungen der
Absätze 1 und 2 schließen es nicht aus, dass die Rahmenvereinba-
gang der Kündigung erbrachten Leistungen, sofern die Kündigung
nicht auf einem Pflichtverstoß des Auftragnehmers beruht. Der An-
spruch ist begrenzt auf die Höhe der für den Einzelauftrag vereinbar-
ten Vergütung. Sofern eine pauschale Vergütung vereinbart ist, ist
rh
dem Auftragnehmer eine anteilige Vergütung zu gewähren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf weitergehende Vergütung besteht
95
§ 17
96
(1)
Ve
nicht.
Transition bei Beendigung des Vertrages
Um nach Beendigung der Rahmenvereinbarung einen reibungslosen
Übergang der Leistungserbringung auf einen anderen Auftragnehmer
ür
zu gewährleisten, verpflichtet sich der Auftragnehmer zu einer strukturierten Übergabe. Dies beinhaltet die Zurverfügungstellung aller rele-
rf
vanten Daten, Unterlagen etc. in einem der weiteren Nutzung und Bearbeitung zugänglichen Format der KfW. Insbesondere sind alle von
dem Auftragnehmer für die KfW entwickelten und freigegebenen
nu
Kommunikationsmaßnahmen, Werbemittel, Bilder, Texte o.ä. zur Verfügung zu stellen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers
wird insoweit ausgeschlossen. Gleiches gilt hinsichtlich von der KfW
Seite 28
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
N
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
(2)
Der Auftragnehmer wird auch nach Beendigung des Vertrags der KfW
im Bedarfsfall Auskunft zu Sachfragen erteilen, die die Zusammenarbeit unter diesem Vertrag und die abgewickelten Einzelaufträge be-
98
(3)
Diese Transitions- und Informationsleistungen werden nicht separat
vergütet.
99
N
Fünfter Teil. Sonstige Bestimmungen
§ 18
Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Informationen, die ihm im
Ve
101
rh
100
N
an
d
treffen.
lu
n
beigestellter Materialien.
97
J
Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangen
(„geschützte Informationen“) vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung dieser Rahmenvereinbarung zu ver-
ür
wenden. Sie unterliegen den Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung und den Ausführungen der dieser Rahmenvereinbarung beige-
103
(1)
Datenschutz, Bankgeheimnis, Auftragsdatenverarbeitung
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit perso-
nu
§ 19
rf
fügten Anlage „Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung“.
102
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
nenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und/oder nutzt, ist er zur strikten Einhaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes
Seite 29
J
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
(BDSG) und – soweit einschlägig – zur Wahrung des für die KfW ein-
(2)
Der Auftragnehmer wird diese Daten nur zu dem Zweck der Erfüllung
der Leistungen und sonst zu keinem anderen Zweck erheben, verar-
J
an
d
beiten oder nutzen.
lu
n
schlägigen Bankgeheimnisses verpflichtet.
104
Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sorgen dafür, dass alle Personen, denen sie sich zur Erfüllung dieses Vertrages bedienen, die
gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten, insbe-
sondere die Vorschriften über die Einhaltung des Datengeheimnisses
105
(3)
rh
nach § 5 BDSG.
Die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten hat
J
Ve
zwingend im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stattzufinden.
(4)
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die vorgenannten Pflichten zur
ür
106
J
Vertraulichkeit, Datenschutz, Bankgeheimnis und Auftragsdatenverar-
rf
beitung auch seine etwaigen Subunternehmer und die von diesen mit
der Leistungsdurchführung betrauten Personen einhalten.
§ 20
108
(1)
Veröffentlichung
nu
107
Es ist dem Auftragnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung
des Auftraggebers gestattet, den Auftraggeber bei einer Bewerbung
Seite 30
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
N
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
um Aufträge anderer Auftraggeber als Referenzkunden anzugeben.
ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der
Auftragnehmer wird dafür Sorge tragen, dass auch seine etwaigen Un-
an
d
terauftragnehmer diese Pflichten einhalten. Die Zustimmung steht im
freien Ermessen der KfW.
109
(2)
lu
n
Veröffentlichungen aller Art über diesen Rahmenvertrag, insbesondere
über dessen Ausführung und Ergebnisse, bedürfen der vorherigen
Der Auftragnehmer darf nach Auftragserteilung und nach vorheriger
N
schriftlicher Zustimmung der KfW auf der Webseite des Auftragneh-
rh
mers eine Pressemeldung über die Beauftragung unter namentlicher
Nennung der KfW mit deren Firmenlogo veröffentlichen.
§ 21
Formerfordernis für Änderungen und Ergänzungen
Ve
110
111
Änderungen und Ergänzungen dieser Rahmenvereinbarung sowie
J
der auf dieser beruhenden Einzelaufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftfor-
rf
Übertragung von Pflichten bzw. Abtretung
Der Rahmenvereinbarungspartner darf Forderungen und Rechte, die
ihm aus dieser Rahmenvereinbarung oder aus Einzelaufträgen gegen
die KfW zustehen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der KfW
nu
113
§ 22
ür
merfordernisses selbst.
112
weder insgesamt noch teilweise an Dritte abtreten oder an Dritte ver-
Seite 31
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
N
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
§ 23
115
Vertragssprache
Vertragssprache sowie Sprache zur Kommunikation in den Einzelauf-
J
an
d
trägen ist Deutsch.
lu
n
pfänden.
114
§ 24
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
117
(1)
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
J
118
(2)
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
J
rh
116
mit dieser Rahmenvereinbarung oder mit den Einzelaufträgen ist –
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder
ür
werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen
der Rahmenvereinbarung. In einem solchen Fall werden sich die Parteien auf eine wirksame Regelung verständigen, die ihrem rechtlichen
rf
und wirtschaftlichen Inhalt nach der unwirksamen Regelung am
nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die vorliegende Rahmenvereinbarung eine Lücke aufweist.
nu
120
§ 25
Ve
soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main.
119
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
Seite 32
J
Klausel gem. Entwurf KfW
MindestAnforderung
(J/N)
Änderungswunsch (Wortlaut)
oder Anmerkung des Bieters
g
Ref.
lu
n
Anlage
nu
rf
ür
Ve
rh
an
d
Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung
Seite 33
Vertraulichkeits- & Geheimhaltungsvereinbarung
zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau
9.
nachfolgend „KfW“ genannt
und
Name ………………………………………………………..
10.
nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt
Im Rahmen der Tätigkeit des Auftragnehmers können dem
Auftragnehmer vertrauliche Informationen zur Kenntnis gelangen. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung
sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher und elektronischer
Form zugänglich gemachten Informationen, personenbezogene
Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der KfW und der
mit ihr verbundenen Unternehmen, sowie Analysen, Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Rahmen der Abwicklung des Vertrages an den Auftragnehmer zur Kenntnis gelangen oder im Rahmen des Auftrages oder vorvertraglichen Auftragsverhältnis beim Auftragnehmer entstehen und entwickelt
werden (im Folgenden „Daten“ genannt).
11.
Hinsichtlich des Umgangs mit diesen Daten sind folgende Vertraulichkeitsregelungen verbindlich zu beachten:
14.
lu
n
g
15.
nu
5.
ür
4.
rf
3.
Ve
rh
2.
Alle dem Auftragnehmer zur Kenntnis gelangenden Daten
sind - unabhängig von ihrer Kennzeichnung - als vertraulich
zu behandeln und unterliegen dieser Vereinbarung (Verschwiegenheitspflicht), sofern nicht im Einzelfall die KfW
mit dem Auftragnehmer anderweitige vertragliche Regelungen getroffen hat:
Hinsichtlich der Erhebung, Speicherung, Übermittlung,
Sperrung und Löschung dieser Daten obliegen dem Auftragnehmer auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Einhaltung dieser Verpflichtungen dieser Vereinbarung, solange und soweit bei dem Auftragnehmer noch Daten, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses erhoben,
verarbeitet oder genutzt wurden, verfügbar sind.
Die KfW ist berechtigt, die Einhaltung der Verpflichtungen
dieser Vereinbarung durch angemessene Maßnahmen,
insbesondere durch die Anforderung von Informationen und
Unterlagen bei dem Auftragnehmer, zu überprüfen. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, die KfW bei der Prüfung der
Einhaltung dieser Vereinbarung zu unterstützen und die
Überprüfung der Maßnahmen zu ermöglichen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich unwiderruflich, die
Daten vertraulich zu behandeln, insbesondere ohne vorherige schriftliche Zustimmung der KfW keine Daten an Dritte
mitzuteilen, zugänglich zu machen, zu veröffentlichen oder
auf andere Weise zu verwerten.
Der Auftragnehmer wird alle erforderlichen, den aktuellen
Standards der Praxis entsprechenden Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Daten gegen die Kenntniserlangung Dritter geschützt sind und wird sie für Dritte
unzugänglich aufbewahren.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten nur solchen
Personen zugänglich zu machen, deren Kenntnis im Rahmen der Zusammenarbeit zwingend erforderlich ist, und
diesen Personen eine dieser Vereinbarung entsprechende
Geheimhaltungsverpflichtung schriftlich aufzuerlegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der Einhaltung des
Datengeheimnisses nach § 5 BDSG. Er sichert zu, dass er
die bei der Durchführung der Arbeiten eingeschalteten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes und dieser Vereinbarung vertraut macht und sie auf das Datengeheimnis
schriftlich verpflichtet hat.
Der Auftragnehmer wird seine innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation danach ausrichten, dass sie den
Anforderungen dieser Vereinbarung gerecht wird. Dabei
sind insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit
und Integrität der Daten sicherstellen.
13.
an
d
1.
12.
Erhalten der Auftragnehmer oder die von ihm eingeschalteten Personen Zugriffsrechte zu IT-Systemen der KfW, so
sind die von der KfW zur Verfügung gestellten aktuell geltenden Regelungen und Organisationsanweisungen der
KfW einzuhalten. Der Auftragnehmer wird die Beachtung
dieser betrieblichen Regelungen durch die von ihm eingeschalteten Personen sicherstellen.
Die Nutzung der IT-Systeme der KfW für private Zwecke ist
dem Auftragnehmer und den von ihm eingeschalteten Personen verboten.
Daten dürfen nur in dem für die Erfüllung der vereinbarten
Aufgaben erforderlichen Maß vervielfältigt oder reproduziert
werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Beendigung seiner
Tätigkeit alle im Rahmen der Tätigkeit erlangten schriftlichen und/oder auf andere Weise aufgezeichneten Daten,
einschließlich sämtlicher angefertigter Kopien in Abstimmung mit der KfW unverzüglich entweder zurückzugeben,
zu vernichten oder zu löschen sofern keine gesetzlichen
Regelungen entgegenstehen. Ein entsprechender Nachweis ist der KfW auf Verlangen zuzuleiten.
Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts des Auftragnehmers ist hinsichtlich der Daten ausgeschlossen.
Die Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in
einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem
anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Jede Verlagerung in einen Drittstaat bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der
KfW.
Die Einbeziehung eines Subunternehmers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der KfW. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die entsprechenden Pflichten aus
dieser Vereinbarung auch vom Subunternehmer erfüllt
werden.
Der Auftragnehmer teilt der KfW unverzüglich Störungen
oder Verstöße des Auftragnehmers oder der von ihm eingeschalteten Personen gegen diese Vereinbarung mit, insbesondere bei dem Verdacht, dass die Daten Dritten unbefugt zur Kenntnis gelangt sind.
Sofern die Möglichkeit besteht, dass die ordnungsgemäße
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten nach
Maßgabe der vorliegenden Regelungen beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder
Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet wird oder
absehbar gefährdet werden könnte, so hat der Auftragnehmer die KfW unverzüglich schriftlich zu verständigen.
Verstößt der Auftragnehmer oder eine von ihm eingeschaltete Person schuldhaft gegen die Verpflichtungen dieser
Vertraulichkeitserklärung, ist der Auftragnehmer zum Schadensersatz verpflichtet.
Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft
und besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind ausschließlich aufgrund schriftlicher Vereinbarung beider Parteien wirksam. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
Diese Vereinbarung sowie ihre Durchführung unterliegen
ausschließlich deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
6.
7.
8.
Version 1.3 – Stand März 2014
16.
17.
18.
19.
20.
21.
________________
___________________________
Ort, Datum
Auftragnehmer
Seite 1 von 1
lu
n
g
Teil D der Vergabeunterlagen
an
d
in dem Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb der
KfW
(im Folgenden auch „Auftraggeber“ genannt)
Ve
rh
nach VgV
„Marketing/Kreativdienstleistungen“
ür
VSt. 06/16
nu
rf
Leistungsbeschreibung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorliegenden Vergabeunterlagen
urheberrechtlich geschützt sind und nur zur Erstellung eines Angebots bzw.
Teilnahmeantrags verwendet werden dürfen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder
anderweitige Nutzung der Unterlagen darf daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung
der KfW erfolgen.
Inhaltsverzeichnis Teil D
1.
Auftraggeber .................................................................................................................. 3
2.
Auftragsgegenstand ...................................................................................................... 3
3.
Leistungsumfang – Los 1 Werbeagentur .................................................................... 4
Konzeption .............................................................................................................................. 5
3.2
Kreation................................................................................................................................... 5
3.3
Umsetzung .............................................................................................................................. 6
3.4.
Koordination ........................................................................................................................... 7
g
3.1
Projektmanagement - Beratung ........................................................................................ 8
3.5.2.
Projektmanagement - Organisation .................................................................................. 8
lu
n
3.5.1
Leistungsumfang – Los 2 CI-/CD-Agentur ................................................................. 10
4.1
Konzeption ................................................................................................................... 10
4.2
Designentwicklung ...................................................................................................... 11
4.3
Umsetzung ................................................................................................................... 11
4.4
Überarbeitung und Erweiterung des BrandNet ......................................................... 11
4.5
Beratung und Supervision .......................................................................................... 11
4.6
Projektmanagement.................................................................................................... 12
5.
Leistungsumfang – Los 3 Personalmarketing .......................................................... 14
rh
an
d
4.
Generelle Anforderungen an die Leistungserbringung ...................................................... 14
5.2
Zu erbringende Leistungen .................................................................................................. 16
Ve
5.1
Erstellung von Personal-Imageanzeigen ......................................................................... 16
5.2.2
Adaption einer früheren Anzeige ..................................................................................... 17
5.2.3
Erstellung von Broschüren ............................................................................................... 17
5.2.4
Anpassung bestehender Broschüren .............................................................................. 18
Erstellung von Flyern ........................................................................................................ 18
rf
5.2.5
ür
5.2.1
Erstellen von Online-Werbemitteln .................................................................................. 18
5.2.7
Out of Home Werbung / Plakate ..................................................................................... 19
nu
5.2.6
6.
5.2.8
Promotions ........................................................................................................................ 19
5.2.9
Medienempfehlung .......................................................................................................... 19
5.2.10
Trendscouting ................................................................................................................... 20
5.2.11
Projektmanagement - Organisation ................................................................................ 20
5.2.12
Erbringung von sonstigen Leistungen ............................................................................. 20
Informationssicherheits-, Vertraulichkeits- und Datenschutzanforderungen ......... 21
1.
Auftraggeber
Die KfW ist eine der führenden Förderbanken der Welt. Unser Wissen und unsere Kraft setzen wir
für die Verbesserung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Lebensbedingungen ein. Die
Bank hat neben ihrem Hauptsitz in Frankfurt am Main weitere Niederlassungen in Berlin und
Bonn. Hinzu kommt der Standort Köln als Sitz der DEG (Deutsche Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft mbH), einem KfW-Tochterunternehmen.
lu
n
g
Die KfW gehört zu 80 Prozent dem Bund und zu 20 Prozent den Ländern. Ihre Aufgaben sind im
Gesetz über die KfW verankert. Unter der Prämisse, zielsicher, effizient und marktkonform zu
handeln, fördert sie den Mittelstand sowie Existenzgründungen, Wohneigentum und
Wohnraummodernisierung, die Aus- und Fortbildung sowie den Schutz von Umwelt und Klima. Im
Bereich der Entwicklungszusammenarbeit finanziert die KfW Investitionen und begleitende
Beratungsleistungen in Entwicklungs- und Reformländern. Ihre Arbeit ist dabei stets
wettbewerbsneutral.
rh
an
d
Die KfW IPEX-Bank ist ein in Deutschland und Europa führender Spezialfinanzierer für Exporte,
Investitionen und Infrastruktur. Die KfW IPEX-Bank ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen
der KfW Bankengruppe. Seit über 60 Jahren leistet sie einen entscheidenden Beitrag zur
Unterstützung der globalen Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung deutscher und
europäischer Exportunternehmen. Ihre Finanzierungen helfen langfristig, die Wirtschaftskraft und
die Beschäftigung in Deutschland und Europa zu sichern. Ausführliche Informationen finden sich
im Internetauftritt der KfW IPEX-Bank unter www.kfw-ipex-bank.de.
Ve
Den größten Teil der Förderkredite refinanziert die Bank am Kapitalmarkt. Gewinne fließen
zurück in die Förderung und die langfristige Sicherung des Förderpotenzials.
Ausführliche Informationen finden sich im Internetauftritt der KfW unter www.kfw.de
ür
Die Beauftragung erfolgt auf nationaler Ebene und nicht international (z.B. von Seiten der KfWAußenbüros).
nu
rf
Zu den Auftraggebern gehören die zentrale Kommunikationsabteilung (KOM) und die dezentralen
Kommunikationseinheiten der KfW. Zu den dezentralen Kommunikationseinheiten zählen
beispielsweise Ansprechpartner aus den Fachbereichen Vertrieb/Produktmarketing,
Entwicklungsbank, Personalabteilung, Investor Relations oder der Tochtergesellschaft KfW IPEXBank.
2.
Auftragsgegenstand
Zur wirkungsvollen Umsetzung ihrer Kommunikations- und Marketingaktivitäten möchte die KfW
Bankengruppe mit einem oder mehreren Dienstleistern einen Rahmenvertrag abschließen. Die zu
erbringenden Leistungen werden auf Grund der speziellen Anforderungen in folgende Lose
aufgeteilt:
- Werbeagentur (Los 1)
- CI/CD - Corporate Identity / Corporate Design (Los 2)
- Personalmarketing (Los 3)
3.
Leistungsumfang – Los 1 Werbeagentur
lu
n
g
Leistungen, die in den nachfolgenden Kapiteln nicht beschrieben werden, sind nicht Gegenstand
dieser Ausschreibung. Diese Leistungen werden durch bestehende Verträge der KfW abgedeckt.
Dies sind beispielsweise: Kreativleistungen für den Bereich Internet und Intranet,
Events/Veranstaltungen, Messebau, Media-Leistungen inkl. Performance-Marketing und
Publikationen inkl. Corporate Publishing.
an
d
Als moderne Förderbank nutzt die KfW die komplette Bandbreite der Kommunikations- und
Marketingaktivitäten.
Der Auftragnehmer entwickelt aufmerksamkeitsstarke, crossmediale (360°) Werbekampagnen
mit entsprechender Medienpräsenz für die KfW Bankengruppe und ihre Tochtergesellschaften als
Auftraggeber.
Ve
rh
Die einzelnen Kampagnen fokussieren dabei je nach Briefing auf Marken- und/oder Projektund/oder Produktkommunikation. Die Kampagnen orientieren sich dabei an vorgegebenen und
definierten Leitplanken Diese Leitplanken basieren auf einem formalen Hintergrund, wie z.B.
CI/CD-Richtlinien, einem inhaltlichen Hintergrund, wie z.B. Kommunikationsplanung und einem
strategischen Hintergrund, wie z.B. Kommunikationsstrategie, sowie Markenpositionierung.
Das Leistungsspektrum umfasst somit ein integriertes Kampagnenmanagement von Konzeption,
Kreation bis hin zur Umsetzung.
ür
Darüber hinaus ist die Koordinations- und Steuerungsfunktion zur Unterstützung der zentralen
Kommunikationsabteilung (KOM) Gegenstand dieses Auftrags.
rf
Die KfW spricht sehr unterschiedliche Zielgruppen mit ihren Kommunikationsmaßnahmen an.
Diese Zielgruppen sind aktuell im Rahmen einer Konzern-Mediastrategie folgendermaßen
definiert:
Meinungsbildner (interessierte Öffentlichkeit / politischer Raum / Multiplikatoren)
Produkt: Energieeffizient bauen oder sanieren
Produkt: Gründen & Nachfolgen
Produkt: Mittelstandsfinanzierungen
Produkt: Kommunale/ soziale Infrastruktur
Produkt: Studienkredit
Tochtergesellschaft KfW IPEX-Bank
Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank
Geschäftsbereich Personal
Gesamt-Zielgruppe (definiert als Zusammenfassung aller KfW-Zielgruppen ohne
Überschneidungen)
nu
-
Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer für die KfW sowie ihrer Tochtergesellschaft KfW
IPEX-Bank zu erbringen:
3.1
Konzeption
g
Der Auftragnehmer erstellt auf Basis eines Briefings des Auftraggebers ein Konzept inklusive
strategischer Herleitung, kommunikativer Konkurrenzanalyse im Marktumfeld, Leitidee,
Kommunikationsbotschaften sowie exemplarischer Maßnahmen und stimmt dieses mit dem
Auftraggeber ab.
an
d
lu
n
Der Auftraggeber wählt aus mehreren Konzeptvorschlägen zwei bis drei Leitideen zur weiteren
Ausarbeitung aus. Im weiteren Verlauf gibt er eine Leitidee frei und führt gemeinsam mit dem
Auftragnehmer das Kick-Off-Briefing ggf. mit den anderen zu involvierenden Agenturen durch (z.B.
Einschaltung der KfW-Event-Agentur oder KfW-Digitalagentur). Spätestens zu diesem Zeitpunkt
präsentiert der Auftragnehmer ein grobes Timing (im Sinne eines Meilensteinplans), das den vom
Auftraggeber avisierten Endtermin garantiert.
Das Ergebnis ist ein Kommunikationskonzept, das elementarer Bestandteil der kreativen
Ausarbeitung ist.
Kreation
Ve
3.2
rh
Die Konzeption ist grundsätzlich vom Auftragnehmer in einem Termin im Hause der KfW in
Frankfurt am Main zu präsentieren, zu erläutern und zu begründen. Eine schriftliche Freigabe
erfolgt durch den Auftraggeber.
Unter Kreation wird die inhaltliche und kreative Entwicklung von Ausgestaltungsvarianten für die
in der Konzeptionsphase festgelegten Maßnahmen verstanden.
rf
ür
Grundsätzlich sind im Rahmen der Entwicklungsphase alle Werbe-und Kommunikationsmittel
online wie offline, Above-the-Line (AtL) wie Below-the-Line (BtL) denkbar. Im Sinne einer 360°Kommunikation kann das Kreativ-Konzept medienübergreifend ausgeführt werden, also mit
Bestandteilen unterschiedlicher Kanäle und Formate, wie z.B. Bewegtbild, SEA, Print, Display
Advertising, OoH, Social Media Ads, Content Marketing, Sonderwerbeformen usw.
nu
Die kreative Leistung wird dabei in gängigen Präsentationstechniken in Form von Rohlayouts,
Storyboards und anderen Entwürfen in Text, Bild und Grafik dargestellt.
Der Auftragnehmer koordiniert in Abstimmung mit den beteiligten Agenturen die entsprechende
kreative Maßnahmenentwicklung und -konkretisierung, die die kommunikative Leitidee nach
außen und innen tragen sollen.
Er leitet bei Bedarf die gemeinsame(n) Agenturpräsentation(en) der einzelnen Maßnahmen beim
Auftraggeber, stellt den Prozessfortschritt gemäß vorgegebener Rahmenbedingungen (z.B.
Timing, Budget) sicher und steht für bis zu drei rein interne Meilenstein-Präsentationen in der
Hierarchie des Auftraggebers zur Verfügung.
Das Ergebnis ist ein Kreativkonzept, mit dem Ziel, eine verbindliche Verabschiedung zur
Umsetzung herbeizuführen.
Die Kreationsvorschläge sind grundsätzlich in einem Termin im Hause der KfW in Frankfurt am
Main zu präsentieren, zu erläutern und zu begründen. Eine schriftliche Freigabe erfolgt durch den
Auftraggeber.
3.3
Umsetzung
lu
n
Beratung
Layout/Text
Treatment/Storyboard
Reinzeichnung/Lithografie
Lektorat/Proof
Produktion/Abnahme
Programmierung/Druck
Auslieferung
Abrechnung
an
d
-
g
Die Umsetzung beinhaltet die Realisierung der in Konzeption und Kreation entwickelten
Maßnahmen des Kreativkonzepts über die entsprechenden Kommunikationskanäle. Die
Realisierung umfasst damit alle projektrelevanten Schritte von Beratung über Finalisierung der
Kreation bis hin zur Produktion. Im Einzelnen sind das:
Ve
rh
Der Umsetzungsauftrag ergeht an den Auftragnehmer sowie alle beteiligten Agenturen, die sich
gemäß ihres Auftrags und fachlicher Expertise in die Ideenumsetzung einbringen. Der
Auftragnehmer koordiniert die Umsetzungen im Hinblick auf Übereinstimmung mit dem
Kampagnenbriefing und stellt den Informationsaustausch zwischen den beteiligten
Agenturpartnern sicher.
ür
Der Auftragnehmer erstellt einen wöchentlichen Projektstatusreport über alle Maßnahmen der
360°-Kampagnen für alle Projektbeteiligten (Agenturen und Auftraggeber). Mindestangaben sind:
Projektbezeichnung, bisher erbrachte Leistungen (Status), nächste Schritte, Verantwortlichkeiten
(Personen Auftragnehmer und Auftraggeber), grobes Timing/Meilensteine. Andere Formate
können je nach Bedarf definiert werden.
rf
Das Ergebnis sind final produzierte und einsatzfähige Werbemittel, die zur Veröffentlichung vom
Auftraggeber schriftlich freigegeben werden.
Zum Verantwortungsbereich des Auftragnehmers gehört die Umsetzung von folgenden
Leistungen:
nu
a) Leistungen, deren Vermarktung im Bereich „Paid-Media“ über die Mediaagentur erfolgen wie
z.B. TV, Radio, Print (PZ, TZ, FZ), OnlineBewegtbild, Online Displays, OoH, Social Media Ads usw.
und/oder
b) Leistungen, die für die Wahrnehmung des Auftraggebers in der Gesamt-Zielgruppe relevant
sind, eine ganzheitliche Sicht auf das Markenversprechen etc. vermitteln sollen und somit einen
starken „markenbildenden und reputationsrelevanten“ Charakter haben (wie z.B.
Imagebroschüre, Imagefilm).
3.4.
Koordination
Im Rahmen der Koordinationsfunktion übernimmt der Auftragnehmer zentral die Steuerung der
Kreativdienstleistungen im partnerschaftlichen Austausch mit allen beteiligten Agenturen.
Im Ergebnis führt dies zur Sicherstellung eines einheitlichen Auftritts (inhaltlich und formal) über
alle internen und externen Kommunikationskanäle- und -medien hinweg.
Die Aufgaben der Koordinationsfunktion sind folgendermaßen definiert:
-
g
lu
n
-
Unterstützung bei der übergreifenden Steuerungsfunktion der zentralen Abteilung
Kommunikation (KOM) der KfW für den konzernweiten Marken- und
Kommunikationsauftritt der KfW
Koordination integrierter Kommunikationsmaßnahmen und des kreativen Austauschs mit
anderen Agenturen bei konzernweiten 360°-Kampagnen
Unterstützung in der Sicherstellung der Markenpassung und der Einhaltung der KfWRichtlinien (CD/Branding/Positionierung/Inhalte/Botschaften)
Zusammenführen und Status-Reporting der Kommunikations-Aktivitäten für alle
Beteiligten in wöchentlichen Projektlisten (permanenter Überblick aller Projektstände).
an
d
-
Die Zielsetzungen, die damit verbunden sind, werden wie folgt definiert:
-
Ve
-
Arbeitserleichterung für die zentrale Kommunikationsabteilung (KOM) und Fachbereiche
durch systematischen, organisierten Agenturaustausch
Schaffung eines einheitlichen Wissensstandes für alle Beteiligten des
Kommunikationsprozesses
Koordination und einheitliches Arbeiten aller Spezialagenturen
Sicherstellung der gewünschten „One-Brand-Kommunikation“ durch ein einheitliches
Erscheinungsbild sowie abgestimmte Botschaften und damit einen homogenen und
synchronisierten Auftritt
rh
-
Der einheitliche Markenauftritt wird durch drei Dimensionen geprägt:
Formal, d.h. Leitlinien des Auftraggebers wie z.B. CI/CD-Richtlinien
Inhaltlich, d.h. Kommunikationsplanung (Themen und Botschaften)
Strategisch; d.h. Kommunikationsstrategie sowie Positionierung(Markensteuerrad)
ür
•
•
•
rf
Diese Tools werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
nu
Es ist Aufgabe des Auftragnehmers, etwaigen Änderungsbedarf bei den Tools gegenüber dem
Auftraggeber aufzuzeigen. Dieser Änderungsbedarf kann sich bspw. aus wiederholten
Schwierigkeiten bei der Implementierung in die Praxis ergeben.
Die Verantwortung für eine entsprechende Überarbeitung und Implementierung der Tools ist nicht
Bestandteil des Leistungsumfangs.
3.5.1
Projektmanagement - Beratung
Der Auftragnehmer benennt gegenüber der KfW einen festen Ansprechpartner. Der
Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Qualifikation des von ihm für die konkrete
Leistungserbringung eingesetzten Personals bzw. sorgt bei Ausfall von Personal für einen
gleichwertig qualifizierten Ersatz.
Der Auftragnehmer fungiert als zentrale Anlaufstelle für Marketingberatung. Er öffnet proaktiv den
Blick, mit dem Ziel einen Mehrwert für die KfW zu schaffen und Impulse zu geben. Dazu zählen
u.a.:
Berichterstellung zu Marktbeobachtungen und Zulieferung in PPT-Format:
-für Produkte oder Wettbewerber der KfW im Sinne von Konkurrenzanalysen und im
Hinblick auf Benchmarking.
-für im Umfeld der KfW relevanter Themengebiete.
-
Kontinuierliche Beobachtung von Marketing-Trends und ggf. Konzeption und
Unterstützung bei der Einführung moderner Marketinginstrumente für den Konzern.
-
Zweimal im Jahr ca. halbtägige Workshops bei der KfW mit Beteiligung des KfWAgenturnetzwerkes (ca. 3 Kernagenturen) und des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer übernimmt die inhaltliche Vorbereitung, terminliche Organisation und
Umsetzung der Veranstaltungen. Er stimmt mit dem Auftraggeber die Themen ab,
koordiniert die Zulieferung der relevanten Beiträge und aggregiert diese in einer PPTPräsentation und übernimmt die Moderation und nachgelagerte Dokumentation der
Veranstaltung.
-
Aufbau und Gestaltung sowie kontinuierliche Analyse der Prozesse zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie zwischen den Partneragenturen (ca. 3 Kernagenturen)
und ggfs. Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung (z.B. technische Möglichkeiten
des Informations- Datenaustausches, Schnittstellenmanagement , Prozesse bei
Zulieferung von Themen und Inhalten durch mehrere Partneragenturen bei zentraler
Verarbeitung dieses Inhalts)
ür
Ve
rh
an
d
lu
n
g
-
rf
3.5.2. Projektmanagement - Organisation
nu
Die hier aufgeführten Leistungen sollen eine transparente Projektdokumentation gewährleisten
und entsprechende Standards zur Qualitätssicherung festschreiben:
-
-
Erstellung wöchentlicher Statusberichte zu allen vom Auftragnehmer erbrachten kreativen
Dienstleistungen, aus denen der Projektname, der entsprechende Status Quo, die
nächsten Schritte (i.S.v. Meilensteinen) inkl. Zeitangabe und die Verantwortlichkeiten
hervorgehen.
Erstellung, Abstimmung und Anpassung von Projektzeitplänen.
Erstellung von konzernweiten Motiv-und Buyoutlisten für extern beschafftes, lizenzfreies
und lizenzpflichtiges Material wie z.B. Stockbilder, Bewegtbild, Sprachaufnahmen etc. Der
Auftragnehmer informiert den Auftraggeber und alle Partneragenturen über das Auslaufen
von Buyouts mit einem zeitlichen Vorlauf von 3 Monaten.
-
-
-
nu
rf
ür
Ve
rh
an
d
-
lu
n
g
-
Zwei Besprechungstermine in Form eines Jour Fixe pro Monat bei dem Auftraggeber in
Frankfurt. Es erfolgt eine Vorabstimmung der Agenda in der voraussichtlich die jeweils
aktuell relevanten Projekte im Fokus stehen.
Erstellung von Besprechungsberichten (nach jedem Termin, auch bei
Telefonkonferenzen).
Budgetcontrolling: Erstellung und Anpassung von Budgetübersichten im Sinne einer
Grobkalkulation und Kostenvoranschlägen, sowie zeitnahe Signalisierung bei
Budgetüberschreitungen; Kontrolle und Rechnungsstellung.
Koordination von Dritt-Dienstleistern, die vom Auftragnehmer beauftragt werden:
Beratung, Vergabe, Betreuung, Überwachung, Abnahme und Rechnungskontrolle von
Entwicklungs-und Produktionsaufträgen.
Eine Einholung von Vergleichsangeboten bei einem Auftragswert von mehr als € 5.000,netto muss gemäß KfW-Beschaffungsrichtlinie erfolgen.
Zusammenstellung, Archivierung, Konvertierung, Sortierung/Strukturierung, Versand und
Übergabe von Daten in den jeweils geforderten und gängigen Formaten.
Zwingende Einhaltung der KfW-CD/CI-Richtlinien.
4.
Leistungsumfang – Los 2 CI-/CD-Agentur
Als moderne Förderbank bespielt die KfW in ihrem ganzheitlichen Markenauftritt alle
Dimensionen der Corporate Identity (CI) und des Corporate Designs (CD).
lu
n
g
Der Auftragnehmer betreut und berät die KfW Bankengruppe im Hinblick auf alle Themen der
Markenentwicklung, der visuellen Markenführung und Implementierung. Er entwickelt auf Basis
der Markenpositionierung Grundlagen, Konzepte, Vorgaben und konkrete Umsetzungen, die ein
einheitliches und zielführendes Markenerlebnis der KfW erzeugen. Hierzu zählen Themen wie
beispielsweise Bildsprache, Bewegtbild, digitale Medien, Marke im Raum, Publikationssystematik,
Markenarchitektur, Co-Branding, Sound Branding sowie Implementierungsinstrumente wie z.B.
Richtlinien und Templates. Übergeordnetes Ziel ist eine starke Marke KfW. Der Auftragnehmer
kann in vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber für vereinzelte Themen und Aufgaben
externe Spezialisten hinzuziehen (z.B. für Sound Branding).
an
d
Das Erscheinungsbild der KfW ist in den Jahren 2013-2015 auf Basis einer Markenpositionierung
in seinen Grundlagen definiert worden. Hier gilt es, bestehende Definitionen weiterzuentwickeln
bzw. zu schärfen sowie ergänzende, bisher noch nicht definierte Themenbereiche, Instrumente
und Ausdrucksformen der Marke zu erarbeiten.
rh
Neben der Erarbeitung und Überarbeitung von CI-/CD-Konzepten und den entsprechenden
Richtlinien obliegt es dem Auftragnehmer, die zuständigen Markenstrategie- und CDVerantwortlichen der KfW in der Rolle als interne Governance- und Clearing-Stelle beratend,
unterstützend sowie als Impulsgeber zur Seite zu stehen.
Ve
Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung: Erstellung und
Weiterentwicklung von Styleguides bzw. Application Styleguides für die Erstellung von
Oberflächen
und
Anwendungsmasken
bei
der
Websiteerstellung
und
der
Anwendungsentwicklung.
rf
ür
Die in der Auflistung (4.1. bis 4.6.) dargestellten Leistungspakete erheben nicht den Anspruch auf
Vollständigkeit. Sie stellt exemplarisch den aktuellen Stand der Bedarfsermittlung dar. Im Zweifel
können auch nicht explizit aufgeführte CI/CD-Leistungen in Anspruch genommen werden,
wohingegen auch evtl. aufgeführte Leistungen entfallen können
nu
Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen:
4.1
Konzeption
Der Auftragnehmer erstellt auf Basis eines Briefings sowie der Markenpositionierung eine
strategische Konzeption zum jeweiligen Thema. Hierzu zählen z.B. Analysen, Bewertungen,
Instrumente, Planungen, Systeme sowie erste schematische Visualisierungen, stets mit Blick auf
die ganzheitliche CI/CD-Umsetzung der Marke KfW.
Die Arbeitsergebnisse werden vom Auftragnehmer in Form von PowerPoint-Präsentationen und
ggf. ergänzenden Medien systematisch, kompakt, klar und verständlich aufbereitet und
präsentiert. Die Ausarbeitung von zukunftsbezogenen Konzepten erfolgt anhand von Szenarien.
Der Auftragnehmer argumentiert und erläutert die Ausarbeitungen und gibt
Handlungsempfehlungen. Am Ende der Konzeptionsphase steht eine Entscheidungsvorlage in
Form einer Präsentation für die interne Abstimmung und Freigabe, die bei Bedarf vom
Auftragnehmer vor Ort vor Entscheidungsträgern bzw. Gremien der KfW vorgestellt wird.
4.2
Designentwicklung
Aufbauend auf dieser Entscheidungsvorlage übernimmt der Auftragnehmer die
Designentwicklung des jeweiligen Themas. Hier erfolgt die Erstellung z.B. von Entwürfen,
Explorationen, Gestaltungskonzepten, bis hin zu prototypischen Anwendungen.
4.3
an
d
lu
n
g
Der Auftragnehmer entwickelt das Thema in mehreren Stufen bis zur Verabschiedungsreife und
arbeitet mit der Szenarienmethodik. Am Ende der Entwicklungsphase steht eine
Entscheidungsvorlage in Form einer Präsentation für die interne Abstimmung und Freigabe, die
bei Bedarf vom Auftragnehmer vor Ort vor Entscheidungsträgern bzw. Gremien der KfW
vorgestellt wird.
Umsetzung
Ve
rh
Der Auftragnehmer erarbeitet konkrete Ausarbeitungen und Regelungen von CI-/CD-Lösungen.
Hier erfolgt die Detaillierung, Dokumentation und Reinzeichnung von Arbeitsergebnissen aus den
Phasen 1 und 2. Dazu zählen z.B. Reinlayouts von Best-Practice-Markenkontaktpunkten und die
Erstellung und Weiterentwicklung von Implementierungsinstrumenten wie z.B. Richtlinien und
Templates sowie weitere Maßnahmen zur Implementierung von CI-/CD-Themen bzw. Vorgaben.
Aber auch konkrete Ausarbeitungen und Reinzeichnungen von z.B. Signets.
4.4
Überarbeitung und Erweiterung des BrandNet
rf
ür
Der Auftraggeber verfügt mit dem sog. „BrandNet“ über eine internetbasierte Corporate-DesignPlattform, die Informationen und Downloads für „KfW-Mitarbeiter“, „KfW-Dienstleister“ und „KfWAußenbüros“ zielgruppenspezifisch zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer wird die existierende
Internetplattform („BrandNet“) inhaltlich und konzeptionell betreuen. Dies umfasst neben der
Bereitstellung und Aufbereitung von Inhalt auch die Überprüfung und ggfs. Anpassung der
Menüführung und /-struktur – insbesondere die Bereitstellung von Texten inkl. Lektorat und
Bildmaterial.
nu
Die technische Pflege und Aktualisierung bzw. Programmierung ist nicht Gegenstand dieser
Ausschreibung. Auch die technische Produktion von Bewegtbildformaten zählt nicht zum
Leistungsumfang.
4.5
Beratung und Supervision
Der Auftragnehmer fungiert als zentrale Anlaufstelle für CI/CD-Beratung. Er öffnet proaktiv den
Blick, mit dem Ziel einen Mehrwert für die KfW zu schaffen und Impulse zu geben. Dazu zählen
z.B.:
-
Beobachtung relevanter Wettbewerbsmarken und genereller Trends mit Blick auf CI/CDEntwicklungen
-
Aufbereitung und Vorstellung von Themen- und Impuls-Präsentationen bzgl. CI/CD
Teilnahme an internen KfW-Terminen zur Beratung bzgl. CI-/CD-Themen
-
Teilnahme an zweimal im Jahr stattfindenden ca. halbtägigen Workshops bei der KfW mit
Beteiligung des KfW-Agenturnetzwerkes (ca. 3 Kernagenturen) und des Auftraggebers.
-
Der Auftragnehmer unterstützt auf Anfrage den Markenstrategie- und die CDVerantwortliche in ihrer Governance-Funktion. Der Auftragnehmer prüft (supervisiert) die
betreffenden Anwendungen bezüglich CI/CD und Markenpassung. Die Supervision erfolgt
z. B. anhand eines schriftlichen Statements (z.B. mit Ausgangslage und Problem, Aufgabe,
Bewertung und Empfehlung) sowie, wenn angezeigt, einer visuellen Darlegung der
empfohlenen Optionen. Im Falle konkreter, vorgelegter Aufbereitungen in Dateiform kann
in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Supervision auch direkt durch Kommentare im
Dokument erfolgen. Die Freigabe oder Zurückweisung von Anwendungen erfolgt jedoch
stets nur über den Markenstrategie- bzw. die CD-Verantwortliche der KfW.
Projektmanagement
an
d
4.6
lu
n
g
-
Der Auftragnehmer benennt gegenüber der KfW einen festen Ansprechpartner. Der
Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Qualifikation des von ihm für die konkrete
Leistungserbringung eingesetzten Personals bzw. sorgt bei Ausfall von Personal für einen
gleichwertig qualifizierten Ersatz.
-
nu
rf
-
Ve
-
Erstellung von Statusberichten zu laufenden Projekten, aus denen der Projektname, der
entsprechende Status Quo, die nächsten Schritte (i.S.v. Meilensteinen) inkl. Zeitangabe
und die Verantwortlichkeiten hervorgehen.
Erstellung, Abstimmung und Anpassung von Projektzeitplänen.
Regelmäßige Besprechungstermine (voraussichtlich 1 Mal pro Monat) in Form eines Jour
Fixe telefonisch oder bei dem Auftraggeber in Frankfurt. Es erfolgt eine Vorabstimmung
der Agenda in der voraussichtlich die jeweils aktuell relevanten Projekte im Fokus stehen.
Erstellung von Besprechungsberichten bzw. Protokollen (nach jedem Termin, auch bei
Telefonkonferenzen). Die Vorlage erfolgt spätestens innerhalb von drei Kalendertagen.
Budgetcontrolling: Erstellung und Anpassung von Budgetübersichten im Sinne einer
Grobkalkulation und Kostenvoranschlägen, sowie frühzeitige Signalisierung bei
anfallenden Zusatzleistungen und Budgetüberschreitungen; Kontrolle und
Rechnungsstellung.
Koordination von Dritt-Dienstleistern, die vom Auftragnehmer beauftragt werden:
Beratung, Vergabe, Betreuung, Überwachung, Abnahme und Rechnungskontrolle von
Entwicklungs-und Produktionsaufträgen.
Eine Einholung von Vergleichsangeboten bei einem Auftragswert von mehr als € 5.000,netto muss gemäß KfW-Beschaffungsrichtlinie erfolgen.
Zusammenstellung, Archivierung, Konvertierung, Sortierung/Strukturierung, Versand und
Übergabe von Daten in den jeweils geforderten und gängigen Formaten.
ür
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rh
Der Auftragnehmer übernimmt die folgenden Aufgaben:
-
-
Nach Erteilung des Zuschlags wird ein Kick-Off-Gespräch stattfinden; es werden Prioritäten
seitens des Auftraggebers für die anstehenden Projekte festgelegt und ein grober Zeitrahmen
besprochen.
nu
rf
ür
Ve
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n
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Die Umsetzung der oben aufgeführten Projekte erfolgt gemäß Briefing durch den Auftraggeber,
ggf. wird ein Re-Briefing durch den Auftragnehmer erforderlich. Der Auftragnehmer erstellt einen
KVA auf Basis der angebotenen Preise gemäß Preisblatt inklusive eines Zeitplans. Es erfolgt eine
schriftliche Freigabe durch den Auftraggeber.
5.
Leistungsumfang – Los 3 Personalmarketing
Im Rahmen der Personalstrategie der KfW wurde von März-November 2015 eine
Arbeitgeberpositionierung erarbeitet. Für diese strategische Positionierung wurde anschließend
ein Kreativkonzept erstellt. Derzeit werden die Personalmarketing-Werbemittel auf Basis der
Kreatividee umgesetzt bzw. angepasst.
g
Im Rahmen des Loses Personalmarketing wird ein Dienstleister gesucht, der die KfW in allen
Belangen des Personalmarketings unterstützt. Die detaillierte Beschreibung der Leistungen
erfolgt auf den folgenden Seiten.
lu
n
Die ausgeschriebenen Leistungen sollen auch für die Unternehmenstochter KfW IPEX Bank
GmbH erbracht werden.
an
d
In 2016 entwickelt der Kommunikationsbereich der KfW mit der Leadagentur ein neues und
ganzheitliches Kommunikationskonzept. Gegenstand des Kommunikationskonzepts ist es, vor
dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen bereits bestehende Konzeptionen
weiterzuentwickeln und die strategischen Kommunikationsziele der KfW für alle Zielgruppen
festzulegen. Das Ergebnis soll ein integriertes Konzept sein, mit dem die Kommunikationsziele
erreicht werden und dabei ein konsistentes Unternehmensbild erzeugt wird.
Ve
rh
Auf Grundlage des so erarbeiteten Kommunikationskonzepts, der Markenpositionierung der KfW
erarbeitet der Auftragnehmer ein Kreativkonzept für das Personalmarketing. Dabei werden die
Vorgaben des Kommunikationskonzepts im Einklang mit der Arbeitgebermarke und der
Konzerndachmarke KfW berücksichtigt. Die neue Kampagne wird anschließend crossmedial
ausgerollt.
Generelle Anforderungen an die Leistungserbringung
rf
5.1
ür
Parallel zum Kommunikationskonzept wird derzeit ein Kreativkonzept für die in 2015 erarbeitete
Arbeitgebermarke entwickelt und umgesetzt. Die Entwicklung des Konzepts wird im Juni 2016
abgeschlossen sein. Anschließend werden die Werbemittel (z. B. Imageanzeigen, Banner,
Broschüren, etc.) in den entsprechenden Kommunikationskanälen umgesetzt und ausgerollt.
nu
Die Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen des Personalmarketings orientieren sich an den
vorgegebenen und definierten Leitplanken der KfW. Diese Leitplanken basieren auf:
- einem formalen Hintergrund, wie z.B. CI/CD Richtlinien
- einem inhaltlichen Hintergrund, wie z.B. Kommunikationsplanung
- einem strategischen Hintergrund, wie z.B. Kommunikations- und Personalmarketingstrategie,
sowie Markenpositionierung
Ziel ist ein einheitlicher Auftritt
Kommunikationskanäle und -medien.
(formal,
inhaltlich
und
strategisch)
über
alle
Ein wesentlicher Aspekt im Personalmarketing der KfW ist die Bewertung von Formaten und
Werbemitteln in Bezug auf die verschiedenen Zielgruppen. Eine wesentliche Anforderung an die
Agentur ist daher ein gutes Verständnis hinsichtlich der Präferenzen der jeweiligen Zielgruppen.
Das Personalmarketing der KfW fokussiert auf 4 Zielgruppen auf dem Arbeitsmarkt in
Deutschland:
Schüler (nur relevant für die KfW)
g
Die Schüler von heute sind die Auszubildenden und dualen Studierenden von morgen.
Insbesondere die Schülerinnen und Schüler, die sich im letzten Drittel ihrer Schulbildung
befinden, sind für die KfW interessant. Die KfW bietet insgesamt 4 Ausbildungsberufe und 5
duale Studiengänge an.
Bankkauffrau/Bankkaufmann
Koch/Köchin
Kaufmann / -frau für Büromanagement
Fachinformatiker/-in
an
d
•
•
•
•
Duale Studiengänge:
rh
Bachelor (B.SC.) & Master (M.SC.) Wirtschaftsinformatik
Bachelor (B.SC.) & Master (M.SC.) of Finance
Bachelor of Arts (B.A.) in Business Administration
Bachelor of Arts (B.A.) in BWL – Fachrichtung Bank
Diplom-Ingenieur (BA) für Versorgungs- und Umwelttechnik
Ve
•
•
•
•
•
lu
n
Ausbildungsberufe:
ür
Für die dualen Studiengänge ist die Hochschulreife notwendig. Bei den Ausbildungsberufen ist
formell der Realschulabschluss ausreichend – oft verfügen die Bewerber, die eingestellt werden,
über das Abitur. Auf Basis dieses Backgrounds sind primär Abiturienten -innen die relevante
Zielgruppe für das Ausbildungsmarketing. Pro Jahr stellt die KfW 50-60 neue Azubis/DHStudierende ein.
rf
Studierende
nu
Die Zielgruppe der Studierenden stellt die KfW als Praktikanten und Werkstudenten ein. In dieser
Zielgruppe gibt es eine Vielzahl von Einsatzgebieten mit unterschiedlichen Funktionen. Die große
Mehrheit der Studierenden, die von der KfW rekrutiert werden, hat einen
wirtschaftswissenschaftlichen Hintergrund. Gerade bei den Werkstudenten spielt der
standortnahe Wohnort eine große Rolle, da diese nur in Teilzeit bei der KfW beschäftigt sind.
Welchen Studiengang Praktikanten und Werkstudenten belegen, hat nicht die gleiche Bedeutung
wie bei anderen Zielgruppen. Aus diesem Grund muss keine Fokussierung auf einzelne
Studienrichtungen an den Hochschulen erfolgen.
Absolventen
Der klassische Berufseinstieg von Hochschulabsolventen erfolgt über ein 15-monatiges
Traineeprogramm. Derzeit benötigen die Bewerber einen Masterabschluss, um sich bei der KfW
bewerben zu können. Pro Jahr werden ca. 50 Trainees eingestellt. Diese verteilen sich auf
verschiedene Bereiche. Insgesamt werden in 8 Bereichen Trainees eingestellt, wobei die Bereiche
IT und Finanzielle Zusammenarbeit auf absehbare Zeit am stärksten rekrutieren.
g
Von den IT-Trainees abgesehen, müssen die Bewerber ein wirtschaftswissenschaftliches
Studium, idealerweise mit Bankbezug, vorweisen.
lu
n
In der KfW IPEX-Bank ist für das Traineeprogramm ein wirtschaftswissenschaftliches Studium
erforderlich. Pro Jahr werden zwischen 10-20 Trainees eingestellt. Diese verteilen sich auf die
Schwerpunkte Vertragsmanagement, Kreditanalyse und Kreditmanagement. Für die KfW IPEXBank ist das Traineeprogramm eine der wichtigsten Rekrutierungsquellen.
an
d
Professionals
rh
Die Zielgruppe der Professionals ist nach der Anzahl der Einstellungen (ca. 200 p.a.) die
wichtigste Zielgruppe für die KfW auf dem Arbeitsmarkt. Die meisten passenden Bewerber
bringen schon mehrere Jahre Berufserfahrung bei einem oder mehreren Arbeitgebern mit und der
Großteil verfügt über ein Hochschulstudium.
Ve
Hinsichtlich der akademischen Hintergründe ist diese Zielgruppe extrem heterogen aufgestellt, es
finden sich zahlreiche „Quereinsteiger“, z. B. in der IT viele Mitarbeiter, die nicht Informatik
studiert haben, sondern Mathematik, Physik, etc.
5.2
ür
In der KfW IPEX-Bank werden im Normalfall 20-30 Professionals pro Jahr eingestellt. Die
Kandidaten/innen bringen in der Regel bereits mehrjährige relevante Berufserfahrung mit. Der
Großteil verfügt über einen Hochschulabschluss.
Zu erbringende Leistungen
nu
rf
Das Personalmarketing besteht in der Regel aus den Leistungsteilen Neuerstellung und
Anpassung von Werbemitteln. Nachfolgend die Auflistung der KfW Werbemittel, die im
Personalmarketing eingesetzt werden:
5.2.1 Erstellung von Personal-Imageanzeigen
Grundlage jeder Imageanzeige ist ein Briefing durch den Auftraggeber. Im Rahmen eines ReBriefings werden offene Fragen beantwortet und das Timing für den Auftrag festgelegt. Die
Personal-Imageanzeigen folgen den geltenden CI-/CD-Richtlinien der KfW.
Auf Grundlage des Briefings erstellt der Auftragnehmer erste grafische Layouts (Scribbles)
anhand derer die Konzeption nachvollziehbar ist und erläutert, wie durch die Layouts die im
Briefing festgelegten Parameter (z.B. Ziele, Zielgruppe) umgesetzt werden. Nach der ersten
Iterationsstufe werden die Layouts weiterentwickelt, die aus den Ansätzen herauskristallisiert
wurden. In der zweiten Iterationsstufe werden die Ansätze final bewertet. Die favorisierte Idee
wird bildlich und textlich bearbeitet und final ausgearbeitet. In diesem Zusammenhang schlägt
der Auftragnehmer passende Bilder/Infografiken/Illustrationen vor. Auch den Kauf von Bildern
übernimmt der Auftragnehmer. Beim Kauf muss sichergestellt werden, dass die Nutzungsdauer
unbegrenzt ist. Die finale Ausarbeitung wird in dem Format zur Verfügung gestellt, das für die
Veröffentlichung der Anzeige notwendig ist.
5.2.2 Adaption einer früheren Anzeige
g
Oft kommt es vor, dass eine Imageanzeige angepasst werden muss, damit sie in dem
ausgewählten Medium geschaltet werden kann. Dabei unterscheidet man zwei Arten der
Anpassung:
lu
n
Teilweise sind es textliche Anpassungen, die vorgenommen werden. Diese haben in der Regel
einen geringen Umfang. Es geht z. B. darum, die Jahres- und Finanzzahlen der KfW in einer
Anzeige zu aktualisieren.
rh
5.2.3 Erstellung von Broschüren
an
d
Häufiger kommen Formatadaptionen vor. Hierbei überarbeitet der Auftragnehmer die Anzeige in
der Form, dass die Anzeige auf das Zielmedium angepasst wird. Ein häufiger Fall ist die Adaption
von DIN A4 auf DIN A5. Teilweise muss der Text entsprechend des Zielmediums angepasst
werden.
nu
rf
ür
Ve
Um die Zielgruppen der KfW über den Arbeitgeber und die Einstiegsmöglichkeiten zu informieren,
werden, insbesondere auf Messen, entsprechende Broschüren eingesetzt. Der Auftragnehmer
übernimmt bei der Erstellung der Broschüren die komplette Wertschöpfungskette. Im ersten
Schritt erfolgt die Beratung, wie eine Broschüre idealerweise aussehen muss, um bei der
entsprechenden Zielgruppe die Personalmarketingziele der KfW zu erreichen und welche
inhaltlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen. Anschließend wird ein Themenplan erstellt
und die Seitenzahl festgelegt. Sollten Mitarbeiterstatements oder Interviews mit Beschäftigten
vorgesehen sein, unterstützt der Auftraggeber bei der Suche und Identifikation der richtigen
Personen. Ist der Inhalt definiert, übernimmt der Auftragnehmer die redaktionelle Erarbeitung der
Broschüre. Die Broschüre soll durch den Auftragnehmer so gestaltet werden, dass die
Informationen durch Storytelling vermittelt werden In diesem Zusammenhang schlägt der
Auftragnehmer passende Bilder/Infografiken/Illustrationen vor. Auch den Kauf von Bildern
übernimmt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Nutzungsdauer
unbegrenzt ist.
Ist die Broschüre fertig und vom Auftraggeber abgenommen, fertigt der Auftragnehmer die
Reinzeichnung an und stellt als Ergebnis ein druckfähiges PDF zur Verfügung.
Der Auftragnehmer übernimmt die Beauftragung und Abrechnung mit der Druckerei, führt eine
Qualitätssicherung durch (Prüfung des Andrucks und späterer Abgleich der gedruckten
Broschüren mit dem frei gegebenen PDF-Dokument).
5.2.4 Anpassung bestehender Broschüren
Da Broschüren eine längere Nutzungsdauer als andere Werbemittel haben, ist es des Öfteren
notwendig, die Inhalte der Broschüren weiter zu entwickeln. Der Auftragnehmer wird in Form
eines Briefings über die Änderungswünsche des Auftraggebers in Kenntnis gesetzt. Auf Grundlage
des Briefings werden die Änderungen umgesetzt. Anschließend wird der Neudruck koordiniert
und ein Qualitätsmanagement sichergestellt.
g
5.2.5 Erstellung von Flyern
lu
n
Ein weiteres Werbemittel, das im internen und externen Personalmarketing eingesetzt wird, sind
Flyer. Grundlage für die Flyer-Erstellung ist ein Briefing durch den Auftraggeber.
rh
an
d
Der Auftragnehmer übernimmt bei Flyern die komplette Wertschöpfungskette. Im ersten Schritt
erfolgt die Beratung, wie ein Flyer idealerweise inhaltlich und grafisch aussehen muss, damit die
dedizierte Zielgruppe damit angesprochen wird und die KfW-Personalmarketingziele erreicht
werden. Der Auftragnehmer erstellt im ersten Schritt mindestens drei verschiedene
Gestaltungsvorschläge. Die Gestaltungsvorschläge werden vom Auftragnehmer bewertet und ein
Favorit ausgewählt. Der favorisierte Ansatz wird von dem Auftragnehmer weiter verfolgt. Dabei
übernimmt er die redaktionelle Erstellung des Flyers. Darüber hinaus schlägt der Auftragnehmer
passende Bilder/Infografiken/Illustrationen vor. Auch den Kauf von Bildern übernimmt der
Auftragnehmer. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Nutzungsdauer unbegrenzt ist.
Ve
Ist der Flyer finalisiert und vom Auftraggeber abgenommen, fertigt der Auftragnehmer die
Reinzeichnung an. Als Ergebnis stellt der Auftragnehmer ein druckfähiges PDF zur Verfügung und
beauftragt den Druck bei einer Druckerei. Anschließend erfolgt ein Qualitätsmanagement des
gedruckten Flyers.
ür
5.2.6 Erstellen von Online-Werbemitteln
rf
Neben den klassischen Kanälen nutzt die KfW auch Display Advertisement und Search Engine
Marketing (SEM). SEO ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Im Rahmen des klassischen Online-Marketings erstellt der Auftragnehmer auf Grundlage eines
Briefings durch den Auftraggeber die entsprechenden Werbemittel.
nu
Auch in diesem Prozess übernimmt die Agentur den kompletten Wertschöpfungsprozess. Auf
Grundlage fest definierter Online-Medien übernimmt der Auftragnehmer die Beratung hinsichtlich
des passendsten Werbeformats. Daraufhin erstellt der Auftragnehmer drei unterschiedliche
Ansätze und stellt diese dem Auftraggeber vor. Der favorisierte Ansatz wird von dem
Auftragnehmer ausgearbeitet.
In
diesem
Zusammenhang
schlägt
der
Auftragnehmer
passende
Bilder/Infografiken/Illustrationen vor. Auch den Kauf von Bildern übernimmt der Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Nutzungsdauer unbegrenzt ist.
Der Auftragnehmer nimmt Kontakt mit dem Online-Portal auf und stimmt die Übermittlung der
Daten an das Online-Portal ab. Nach dem Go-Live erfolgt eine Qualitätskontrolle durch den
Auftragnehmer. Nach Kampagnenende stellt der Auftragnehmer sicher, dass dem Auftraggeber
die Kennzahlen der Kampagne zur Verfügung gestellt werden.
5.2.7 Out of Home Werbung / Plakate
Insbesondere im Hochschulmarketing kommt der OoH-Werbung eine große Bedeutung zu. Durch
die Präsenz an den Hochschulen ist gezielte Werbung ohne große Streuverluste möglich.
lu
n
g
In den Hochschulen sind Plakate ein wichtiges Werbemittel. Auf Grundlage eines Briefings des
Auftraggebers erstellt der Auftragnehmer mindestens drei Vorschläge für ein entsprechendes
Plakat. Der Auftragnehmer übernimmt die redaktionelle und visuelle Umsetzung des favorisierten
Vorschlags. Der Auftragnehmer setzt die Reinzeichnung des Plakats um und koordiniert den
Druck der Plakate. Des Weiteren kümmert sich der Auftragnehmer darum, dass die Plakate an
den relevanten Hochschulen aufgehängt werden. Der Dienstleiter erbringt einen Nachweis per
Foto, wo die einzelnen Plakate ausgehängt wurden.
an
d
Zu den klassischen Plakaten in den Formaten DIN A1 oder DIN A0 gehören auch Sonderformate,
die in größeren Dimensionen an den Hochschulen eingesetzt werden können.
rh
5.2.8 Promotions
ür
Ve
Ein weiterer Baustein im Rahmen des Hochschulmarketings der KfW sind Promotions an den
Hochschulen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber dabei, geeignete Ideen für eine
Promotion-Aktion zu entwickeln. Im Anschluss kümmert sich der Auftragnehmer um die
Umsetzung der Idee. In der Umsetzung greift der Auftragnehmer in der Regel auf einen
Dienstleister zurück, der auf Promotions spezialisiert ist. Auch die Koordination der Promotion
erfolgt durch den Auftragnehmer. Die erfolgreiche Umsetzung wird durch Fotos dokumentiert.
5.2.9 Medienempfehlung
rf
Eine wesentliche Dienstleistung dieses Loses ist die Beratung des Auftraggebers hinsichtlich der
Mediaempfehlung, die wiederum als Basis der späteren Mediaplanung gilt. Die finale
Mediaplanung inkl. Einkauf und Abrechnung erfolgt über die Mediaagentur der KfW.
Strategische Mediaempfehlung
nu
•
Die strategische Mediaempfehlung erstreckt sich immer auf einen Zeitraum von sechs
Monaten. Auf Grundlage eines Briefings durch den Auftraggeber erstellt der
Auftragnehmer eine crossmediale Mediaempfehlung. Die Mediaempfehlung wird pro
Zielgruppe vorgestellt.
Die Mediaempfehlung wird bei der KfW vor Ort präsentiert, im Rahmen des Termins
finalisiert und ist Basis für das Briefing der Mediaagentur zur Umsetzung der
Maßnahmen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Mediaagentur alle weiteren Aufgaben.
•
Operative Mediaempfehlung
Unter der operativen Mediaempfehlung wird eine anlassbezogene Beratung verstanden,
wie z. B. eine kleine Kampagne, die dazu dient, noch offene Ausbildungsstellen zu
besetzen. Auf Grundlage eines Briefings des Auftraggebers erstellt der Auftragnehmer
eine Mediaempfehlung. Diese wird dem Auftraggeber per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Bestandteil der Empfehlung ist die Herleitung der Empfehlung bzw. Begründung der
empfohlenen Medien.
lu
n
g
Im Rahmen eines Telefonats wird die Mediaempfehlung vorgestellt, zwischen Aufraggeber
und Auftragnehmer final besprochen und ist Basis für das Briefing der Mediaagentur zur
Umsetzung der Maßnahmen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Mediaagentur alle
weiteren Aufgaben.
5.2.10 Trendscouting
rh
5.2.11 Projektmanagement - Organisation
an
d
Der Auftragnehmer stellt in dem halbjährlichen Termin, in dem die Mediaempfehlung vorgestellt
wird, aktuelle Trends und Best Practices im Personalmarketing vor. Fällt dem Auftragnehmer ein
neuer Trend / ein neues Format auf, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber darüber.
Ve
Der Auftragnehmer benennt gegenüber der KfW einen festen Ansprechpartner. Der
Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Qualifikation des von ihm für die konkrete
Leistungserbringung eingesetzten Personals bzw. sorgt bei Ausfall von Personal für einen
gleichwertig qualifizierten Ersatz.
Der Auftragnehmer erbringt nachfolgende Leistungen:
nu
rf
-
Erstellung, Abstimmung und Anpassung von Projektzeitplänen.
Erstellung von Besprechungsberichten (nach jedem Termin, auch bei
Telefonkonferenzen).
Koordination von Dritt-Dienstleistern, die vom Auftragnehmer beauftragt werden:
Beratung, Vergabe, Betreuung, Überwachung, Abnahme und Rechnungskontrolle von
Entwicklungs-und Produktionsaufträgen.
Eine Einholung von Vergleichsangeboten bei einem Auftragswert von mehr als € 5.000,netto muss gemäß KfW-Beschaffungsrichtlinie erfolgen.
Zusammenstellung, Archivierung, Konvertierung, Sortierung/Strukturierung, Versand und
Übergabe von Daten in den jeweils geforderten und gängigen Formaten.
zwingende Einhaltung der KfW-CD/CI-Richtlinien.
ür
-
-
5.2.12 Erbringung von sonstigen Leistungen
Neben den vorausgegangenen Bausteinen können auch sonstige Leistungen bzw. nur
Teilkomponenten in Auftrag gegeben werden. Dies können, wie in den vorherigen Absätzen
beschrieben, z.B. sein: eine einfache Überführung einer bestehenden Anzeige in ein anderes
Format (z.B. von DINA4 in DINA5) oder kleine textliche Anpassungen. Diese Auflistung ist nicht
abschließend.
Im Falle der Erbringung von sonstigen Leistungen bzw. Teilkomponenten erfolgt eine
stundenweise Vergütung nach Aufwand auf der Grundlage der vom Auftragnehmer angebotenen
Stundensätze. Die Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt.
6.
Informationssicherheits-, Vertraulichkeits- und
Datenschutzanforderungen
lu
n
g
Zur Erfüllung des Leistungsgegenstandes zwischen dem Auftragnehmer und der KfW bzw. der
KfW IPEX-Bank werden ggf. auch vertrauliche Daten transferiert und durch den Auftragnehmer
verarbeitet. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer eine
Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet.
an
d
Zum Schutz vor unbefugter Veränderung bzw. vor unbefugter Kenntnisnahme vertraulicher
Informationen sind alle erforderlichen, den aktuellen Standards der Praxis entsprechenden
Maßnahmen wirkungsvoll umzusetzen, um die Informationen/Daten angemessen zu schützen.
Hierzu gehören wenigstens Maßnahmen zu folgenden Themenfeldern:
Personelle Sicherheit
Ve
Sicherheitsbereiche
rh
• Ausschließlicher Einsatz von überprüften, durch entsprechende Erfahrung bestätigt
seriöse und im Umgang mit vertraulichen und schutzbedürftigen Inhalten geschulte und
sensibilisierten Mitarbeiter
• Angemessene physische Sicherungsmaßnahmen für Büros und Druckräume
• Angemessene Maßnahmen zur Zutrittskontrolle
Maßnahmen
ür
• Angemessene
Betriebsmitteln)
zum
Diebstahlschutz
(sichere
Platzierung
der
rf
Sichere Übertragung
• Verschlüsselte Übertragung über öffentliche und halböffentliche Netze mittels sicherer
Verfahren (BSI TR-02102-1 bis BSI TR-02102-4)
nu
Sichere Speicherung
• Vorhandensein eines Zugriffsschutzkonzepts (nach dem need-to-know-Prinzip)
• Vorhandensein
einer
Berechtigungsvergaben
Berechtigungsverwaltung
und
nachvollziehbare
• Speicherung auf entsprechend abgeschotteten/geschützten Umgebungen
Arbeitsplatzsicherheit und Umgang mit Informationswerten
• clean desk
• sichere Entsorgung
• Pflicht der Bildschirmsperre beim Verlassen des Arbeitsplatzes
• Einsatz angemessener Schutzsoftware vor Schad- und Spionageprogrammen
• Umsetzung angemessener Zugangsschutzmaßnahmen
-
zum Netzwerk
-
für Arbeitsplatzrechner, Serversysteme und informationsverarbeitende Systeme
(zumindest
für
lu
n
• Umsetzung
eines
angemessenen
Vorfallmanagements
informationssicherheitsrelevante Ereignisse und Vorfälle)
g
• Umsetzung eines angemessenen Schwachstellenmanagements
Anforderung bei vertraulichen Informationen:
an
d
Vor Leistungsbeginn ist zwischen dem AN und der KfW abzustimmen, welche Form der
verschlüsselten Digitalkommunikation angewendet wird. Die KfW bietet gegenwärtig folgende
Varianten an verschlüsselte/geschützte Informationen zwischen KfW und AN zu versenden:
rh
TLS - Transport Layer Security (Vorgängerbezeichnung SSL)
Ve
Es wird zwischen dem Mail-Server des Absenders und dem Mail-Server des Empfängers eine
verschlüsselte Verbindung aufgebaut, über die die E-Mail ausgetauscht wird. Nach einmaliger
Einrichtung können zwischen zwei Mail-Domainen (z.B. KfW.de und Auftragnehmer.de) beliebig
viele geschützte E-Mails an unterschiedliche Empfänger innerhalb der Mail-Domainen versendet
werden.
ür
Anforderung bei streng vertraulichen Informationen
PGP, S/MIME - Pretty Good Privacy und Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions
nu
rf
Bei PGP und S/MIME werden einmalig Zertifikate für einzelne Empfänger oder DomänenZertifikate ausgetauscht, die eine automatische Ver- und Entschlüsselung von E-Mails
ermöglichen. Die E-Mail selbst ist verschlüsselt und wird automatisch ver- und entschlüsselt. Es
muss je nach Zertifikat jeder Empfänger einzeln freigeschaltet werden. Sind keine Zertifikate
hinterlegt, wird die E-Mail in einem Webmailer für den Empfänger vorgehalten. Der Empfänger
muss sich online am Webmailer anmelden, um die Nachricht zu lesen. Der Webmailer ist weltweit
verfügbar und kann direkt dem Absender (KfW) (ebenso geschützt) antworten.
Secure PDF
Bei Secure PDF wird die ausgehende E-Mail automatisch mitsamt Anhängen in ein
verschlüsseltes PDF-Dokument umgewandelt und an das Postfach des Empfängers geschickt.
Der Empfänger benötigt zum Öffnen des PDF-Dokuments ein Passwort, das vorher mit diesem zu
vereinbaren ist. Die E-Mail kommt direkt im Postfach des Empfängers an und kann auch offline
nu
rf
ür
Ve
rh
an
d
lu
n
g
gelesen werden. Die E-Mail kann auch weitergeleitet werden, wenn der Empfänger den
Passwortschutz deaktiviert.