Dok-Nr. Formblatt 405FB04 Anmeldeformular IFF Institut Referat: Verwaltung Cottbuser Str. 1 D-51063 Köln Finanzierung: Teilnehmer: Name, Vorname Geburtsdatum Wohnanschrift, Straße und Hausnummer Geburtsort (bitte ankreuzen/ergänzen) Meister BaföG Arbeitgeber Postleitzahl und Wohnort Ratenkredit Beruf Sonstige Telefon E-Mail Arbeitgeber: Firma Ansprechpartner Tel.: Straße/ Nr PLZ/ Ort E-Mail Anmeldung zur Teilnahme am Meisterkurslehrgang: Industriemeister Metall IHK m/w (bitte ankreuzen) Schuljahr: Januar 20 Juli 20 Industriemeister Logistik IHK m/w Industriemeister Mechatronik IHK m/w Vollzeit ca. 6 Monate Industriemeister Elektrotechnik IHK m/w Teilzeit ca.16 Monate Industriemeister Chemie IHK m/w Schichtplan ca. 9 Monate IFF Institut Cottbuser Str. 1 51063 Köln Telefon: 0221/84 63 87 49 Fax: 0221/84 63 87 48 E-Mail: [email protected] 405FB04 Revision 03 07/2016 Seite 1 von 2 Anmeldeformular 405FB04 Formblatt Gebühren: Die Teilnahmegebühr für den Besuch der IFF Meisterschule beträgt 5.490,00 Euro (inkl. Ausbilderschein). Gebühren die von Dritten erhoben werden, z.B. IHK-Prüfungsgebühren sind in der Teilnahmegebühr nicht enthalten. Rechnungsempfänger: (bitte ankreuzen) Antragsteller Kurs/ Kaufoption*: Arbeitgeber anderer (bitte ankreuzen, wenn gewünscht) Hiermit bestelle ich/ wir die Kursoption A) MS Office Schulung B) QMB Qualitätsmanagement Beauftragter C) Rhetorik-Seminar Die Gebühr für die Kursoption (A,B, und C) beträgt 98,00 Euro inkl. MwSt. Hiermit kaufe ich/wir das High-End-Tablet HP Pavilion Die Gebühr für das Tablet beträgt 149,00 Euro inkl. MwSt. *Hinweis: Dieses Paket ist nur buchbar bei vorheriger Anmeldung zu einem IFF- Meisterkurses. Voraussetzung zur Schließung dieses Vertrages ist die vollständige Zahlung der Lehrgangs- und Kursgebühren. IFF behält sich die Auslieferung vor. Die Gebühren für Kurs- und Kaufoption sind nicht Bezuschussungsfähig. Bemerkungen/Hinweise: Alle Vorgenannten Beträge sind fällig nach Rechnungsstellung, spätestens vierzehn Tage vor dem IFF- Meisterkursbeginn (s. hierzu auch § 4 AGB). Ich bestätige hiermit den Erhalt der IFF- AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und akzeptiere diese AGB. Ein Rücktritt von diesem Antrag ist bis 5 Tage vor Beginn der Maßnahme möglich (siehe §4 / 4.1. AGB) Ort, Datum Unterschrift/ IFF-Institut Ort, Datum Unterschrift/ Lehrgangsteilnehmer IFF Institut Cottbuser Str. 1 51063 Köln Telefon: 0221/84 63 87 49 Fax: 0221/84 63 87 48 E-Mail: [email protected] 405FB04 Revision 03 07/2016 Seite 2 von 2 AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) 1. Vertragsgegenstand 1.1. Das Institut für Fach- und Führungskräfte (nachstehend IFF genannt), zugelassen nach: §5 Absatz 1 Satz 3 AZAV, Zertifizierung: Registrier- Nr.01 600 1500407, Zertifizierung: Registrier- Nr. 01 981 1500407 nach DIN ISO 29990 ist zertifizierter Bildungsträger der Schulungsmaßnahmen z.B. berufliche Aus- und Weiterbildung- gegen Zahlung der jeweiligen Gebühr gewährleistet. 1.2. Diese AGB regeln die Teilnahmeund Zahlungsbedingungen für den Besuch von Schulungen, Kursen, Seminaren (nachstehend "Lehrgänge" genannt) zwischen dem Vertragspartner, (nachstehend Teilnehmer genannt) und IFF. Der Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird ausdrücklich widersprochen. 2. Anmeldung/ Beginn / Ende/ Zuständigkeiten 2.1. Der Vertrag über eine Lehrgangsteilnahme kommt durch die Teilnahmeerklärung (Anmeldeformular) des Teilnehmers und die Annahmebestätigung des IFF zustande; mit der dem Teilnehmer der Beginn und Ende des Lehrgangs mitgeteilt wird. Teilnahmeerklärung und Bestätigung haben schriftlich zu erfolgen, wobei die Übermittlung der unterschriebenen Teilnahmeerklärung per Telefax oder per E-Mail mit gescanntem unterschriebener Anmeldeformular ausreichend ist. Die Bestätigung des IFF kann schriftlich mit Brief oder per E-Mail erfolgen. 2.2. Der Abschluss eines Vertrages über eine Lehrgangsteilnahme und die Teilnahme an einem Lehrgang beinhalten nicht den Anspruch auf Zulassung zu einer Prüfung, die mit dieser Bildungsmaßnahme verbunden ist, wenn nicht im Bildungsangebot etwas anderes geregelt ist. Notwendige Nachweise für die Zulassung zu einer Prüfung hat der Teilnehmer eigenverantwortlich, rechtzeitig und vollständig bei der zuständigen Institution (z.B. IHK) vorzunehmen und ggf. vorzulegen. 2.3. Die Anmeldung zu allen externen Prüfungen obliegt dem Teilnehmer. IFF wird den Teilnehmer hierzu auf Wunsch beraten und ihn ggf. unterstützen (z.B. beim Ausfüllen der Unterlagen), jedoch die Prüfung ob, der Teilnehmer die Voraussetzung zur jeweiligen Zulassung erfüllt, obliegt immer dem Teilnehmer. Meldet sich der Teilnehmer trotz fehlender Teilnahmevoraussetzungen bei IFF an, werden die IFFGebühren auch erhoben. 2.4. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahme- und nachstehenden Zahlungsbedingungen anerkannt. 2.5. Das Vertragsverhältnis endet in jedem Fall am letzten Unterrichtstag. 2.6. Freiwillige Leistung: besteht der Teilnehmer eine Prüfung nicht, so kann er einen Prüfungsvorbereitungskurs von 40 Unterrichtseinheiten gratis beantragen. 3. Datenschutz 3.1. IFF verpflichtet sich zur Einhaltung aller landes- und bundesgesetzlichen Datenschutzvorschriften. Auf die Hinweise zum Datenschutz in den Anmeldeunterlagen wird ausdrücklich hingewiesen. IFF Institut Cottbuser Str. 1 51063 Köln Telefon: 0221/84 63 87 49 Fax: 0221/84 63 87 48 E-Mail: [email protected] 3.2. Mit der Bearbeitung der personenbezogenen Daten mittels EDV, für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung, Zusendung von Informationen über das Lehrgangsangebot, sowie die Weitergabe an Dritte z.B. zur Bildung von Fahr- oder Wohngemeinschaften ist der Teilnehmer einverstanden, es sei denn er widerspricht ausdrücklich. 4. Rücktrittsrecht / Zahlung der Lehrgangsgebühr 4.1. Der Teilnehmer kann bis 5 (fünf) Werktage vor dem Beginn des Lehrgangs gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei IFF in Köln. Der Rücktritt ist schriftlich (Brief/Telefax) oder per E-Mail (Scan mit Unterschrift) zu erklären. 4.2. Tritt der Teilnehmer weniger als 5 (fünf) Werktage vor dem Beginn der Bildungsmaßnahme zurück, so hat er 60 % des Entgelts der vereinbarten Lehrgangsgebühr zu zahlen, es sei denn der Lehrgang wird nach SGB III gefördert. Dann ist ein Rücktritt bis zum Beginn der Maßnahme möglich, ohne dass dem Teilnehmer Kosten entstehen. Tritt der Teilnehmer nach dem Lehrgangsstart vom Vertrag zurück, so ist die Lehrgangsgebühr in voller Höhe zu entrichten. 4.4. Der Teilnehmer kann einen Ersatzeilnehmer bestimmen, der für ihn am Lehrgang teilnimmt. In diesem Fall erhebt IFF keine Bearbeitungsgebühr. Das IFF kann den Ersatzteilnehmer ablehnen, wenn dieser die etwaigen Zulassungsvoraussetzungen für die Bildungsmaßnahme nicht nachweist oder ein anderer wichtiger Grund in der Person des Ersatzteilnehmers liegt, der seine Ablehnung rechtfertigt. 4.5. Die Fälligkeit der Lehrgangsgebühr ist unabhängig von einer Förderung des Teilnehmers durch einen privaten oder öffentlichen Dritten (z.B. Arbeitgeber, Agentur für Arbeit oder BAföG). Die Lehrgangsgebühr ist in voller Höhe zahlbar nach Rechnungsstellung, spätestens 14 (vierzehn) Werktage vor Lehrgangsbeginn. 4.6. Das IFF kann eine Ratenvereinbarung mit dem Teilnehmer vereinbaren. Diese kommt allerdings nur mit einer gesonderten Vereinbarung zwischen Teilnehmer und IFF zustande und setzt besondere Bedingungen voraus. Im Übrigen ist IFF zur Annahme einer Ratenvereinbarung nicht verpflichtet. 4.7. Alle bei Lehrgangsantritt von IFF übergebenen Gegenstände und/oder Unterlagen bleiben Eigentum des IFF. Lehrgangsunterlagen oder Geräte, die IFF leihweise für die Dauer des Lehrgangs zur Verfügung stellt, können optional käuflich erworben werden. Der Teilnehmer kann ebenfalls, gegen Zahlung der jeweiligen Gebühr(en), optional Lehrgänge/ Zusatzkurse ordern (nachstehend Kauf- und Kursoption genannt). Bei der Ausübung einer Kaufoption oder Kursoption muss die Gebühr oder der Kaufpreis vor Beginn des Lehrgangs entrichtet werden. Die Eigentumsübertragung erfolgt jedoch erst nach Zahlung der gesamten festgelegten Lehrgangsgebühr. 5. Verhaltensregeln und Ausschluss von Lehrgängen 5.1. Der Teilnehmer erkennt die Hausordnung der IFFBildungseinrichtung, in der die Fortbildungsmaßnahme durchgeführt wird, an. Die Hausordnungen der IFFBildungseinrichtungen hängen in den Räumen des IFF aus. Den Anweisungen der Mitarbeiter des IFF Folge zu leisten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit technischer und sonstiger Ausstattung der Bildungseinrichtung sorgsam umzugehen und durch sein Verhalten zur Erreichung der Ziele der Bildungsmaßnahme beizutragen. 5.2. Computer und Internetzugänge dürfen nur für die Zwecke der Bildungsmaßnahme genutzt werden. Untersagt ist insbesondere, die Computer zum Hoch- und Runterladen von illegalen und/oder pornografischen Inhalten oder urheberrechtlich geschützten Inhalten zu nutzen, für deren Verbreitung und Nutzung keine Nutzungsrechte bestehen. 5.3. Sämtliche Materialien (Seminarunterlagen etc.), die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht vervielfältigt werden, es sei denn, IFF gibt hierzu ihre ausdrückliche Einwilligung. Der Teilnehmer verpflichtet sich zum sorgsamen Umgang der übertragenen Geräte, er haftet bei Verlust und Beschädigungen der leihweise übergebenen Geräte. 5.4. IFF ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei Zahlungsverzug oder Störungen des Unterrichts, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der Ausschluss setzt ein Abmahnverfahren voraus. Mit dem Ausschluss ist nicht die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühr hinfällig. 6. Absage, Verschiebung und Ablaufänderungen 6.1. IFF behält sich vor, die Bildungsmaßnahme abzusagen. Dies ist bei einem sachlich gerechtfertigten Grund zulässig. Hierzu zählt beispielsweise höhere Gewalt, das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Hierzu zählt auch der Ausfall des Dozenten, wenn es IFF trotz intensiver Bemühungen nicht gelingt, einen adäquaten Ersatz zu organisieren. IFF wird sich in diesem Fall bemühen, dem Teilnehmer einen Ersatztermin anzubieten. Im Falle der Absage wird IFF dem Teilnehmer das geleistete Entgelt ohne Abzug erstatten. 6.2. IFF behält sich vor, den Starttermin der Bildungsmaßnahme zu verschieben, jedoch um nicht mehr als vier Wochen. Bei fruchtlosem Verstreichens dieser Frist steht dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Dieses hat er binnen 14 (vierzehn) Werktagen nach der Information über die Verschiebung schriftlich (per Brief oder Telefax) oder per E-Mail (Scan mit Unterschrift) auszuüben. 6.3. IFF behält sich vor, Bildungsmaßnahmen zu verändern. den Ablauf der 6.4. IFF verzichtet ausdrücklich auf die Möglichkeit auf einen anderen Ausbildungsort oder E-Learning (OnlineSchulung) zu verweisen. IFF Institut Cottbuser Str. 1 51063 Köln Telefon: 0221/84 63 87 49 Fax: 0221/84 63 87 48 E-Mail: [email protected] 7. Haftung 7.1 Die Haftung des IFF ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. IFF haftet nicht für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn. 7.2 Die Haftung des IFF für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung von den Mitarbeitern, die als Erfüllungsgehilfen des IFF tätig sind, ist ausgeschlossen. 7.3. Wird ein Lehrgang abgesagt oder fallen einzelne Stunden eines Lehrgangs aus, z. B. wegen Krankheit des/der Dozenten oder aus sonstigen von IFF nicht zu vertretenden Gründen, ist ein Schadensersatzanspruch aus jeglichem Rechtsgrund ausgeschlossen. IFF haftet nicht bei selbst verschuldeten Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Schäden an Kraftfahrzeuge die auf dem Gelände der IFF abgestellt sind. 8. Widerrufsrecht 8.1. Der Teilnehmer hat das Recht, die Anmeldung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zu widerrufen. Die Frist für den Widerruf beginnt frühestens am Tag der eingegangenen Vertragserklärung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IFF Institut, Cottbuser Str.1, 51063 Köln, per E-Mail (Scan mit Unterschrift): [email protected], per Postbrief oder Fax. Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. 9. Nebenabreden und salvatorische Klausel 9.1. Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail und Telefax ausreichend sind. Soweit eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrages ungültig ist/sind, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall versuchen, eine Lösung zu finden, die dem ursprünglichen Sinn der unwirksamen Vertragsklauseln möglichst nahekommt. 10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 10.1. Soweit eine Abrede hierüber zwischen den Parteien rechtlich zulässig ist, vereinbaren die Parteien Köln als Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: 20. April 2016
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