Anmeldeformular - IFF Institut für Fach

Dok-Nr.
Formblatt
405FB04
Anmeldeformular
IFF Institut
Referat: Verwaltung
Cottbuser Str. 1
D-51063 Köln
Finanzierung:
Teilnehmer:
Name, Vorname
Geburtsdatum
Wohnanschrift, Straße und Hausnummer
Geburtsort
(bitte ankreuzen/ergänzen)
Meister BaföG
Arbeitgeber
Postleitzahl und Wohnort
Ratenkredit
Beruf
Sonstige
Telefon
E-Mail
Arbeitgeber:
Firma
Ansprechpartner
Tel.:
Straße/ Nr
PLZ/ Ort
E-Mail
Anmeldung zur Teilnahme am Meisterkurslehrgang:
Industriemeister Metall IHK m/w
(bitte ankreuzen)
Schuljahr: Januar 20
Juli 20
Industriemeister Logistik IHK m/w
Industriemeister Mechatronik IHK m/w
Vollzeit
ca. 6 Monate
Industriemeister Elektrotechnik IHK m/w
Teilzeit
ca.16 Monate
Industriemeister Chemie IHK m/w
Schichtplan
ca. 9 Monate
IFF Institut
Cottbuser Str. 1
51063 Köln
Telefon: 0221/84 63 87 49
Fax:
0221/84 63 87 48
E-Mail: [email protected]
405FB04
Revision 03 07/2016
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Anmeldeformular
405FB04
Formblatt
Gebühren:
Die Teilnahmegebühr für den Besuch der IFF Meisterschule beträgt 5.490,00 Euro (inkl. Ausbilderschein).
Gebühren die von Dritten erhoben werden, z.B. IHK-Prüfungsgebühren sind in der Teilnahmegebühr nicht
enthalten.
Rechnungsempfänger:
(bitte ankreuzen)
Antragsteller
Kurs/ Kaufoption*:
Arbeitgeber
anderer
(bitte ankreuzen, wenn gewünscht)
Hiermit bestelle ich/ wir die Kursoption
A) MS Office Schulung
B) QMB Qualitätsmanagement Beauftragter
C) Rhetorik-Seminar
Die Gebühr für die Kursoption (A,B, und C) beträgt 98,00 Euro inkl. MwSt.
Hiermit kaufe ich/wir das High-End-Tablet HP Pavilion
Die Gebühr für das Tablet beträgt 149,00 Euro inkl. MwSt.
*Hinweis: Dieses Paket ist nur buchbar bei vorheriger Anmeldung zu einem IFF- Meisterkurses. Voraussetzung zur Schließung
dieses Vertrages ist die vollständige Zahlung der Lehrgangs- und Kursgebühren. IFF behält sich die Auslieferung vor.
Die Gebühren für Kurs- und Kaufoption sind nicht Bezuschussungsfähig.
Bemerkungen/Hinweise:
Alle Vorgenannten Beträge sind fällig nach Rechnungsstellung, spätestens vierzehn Tage vor dem IFF- Meisterkursbeginn (s. hierzu auch § 4 AGB). Ich
bestätige hiermit den Erhalt der IFF- AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und akzeptiere diese AGB. Ein Rücktritt von diesem Antrag ist bis 5 Tage vor Beginn
der Maßnahme möglich (siehe §4 / 4.1. AGB)
Ort, Datum Unterschrift/ IFF-Institut
Ort, Datum Unterschrift/ Lehrgangsteilnehmer
IFF Institut
Cottbuser Str. 1
51063 Köln
Telefon: 0221/84 63 87 49
Fax:
0221/84 63 87 48
E-Mail: [email protected]
405FB04
Revision 03 07/2016
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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. Vertragsgegenstand
1.1. Das Institut für Fach- und Führungskräfte (nachstehend
IFF genannt), zugelassen nach: §5 Absatz 1 Satz 3 AZAV,
Zertifizierung: Registrier- Nr.01 600 1500407, Zertifizierung:
Registrier- Nr. 01 981 1500407 nach DIN ISO 29990 ist
zertifizierter Bildungsträger der Schulungsmaßnahmen z.B. berufliche Aus- und Weiterbildung- gegen Zahlung der
jeweiligen Gebühr gewährleistet.
1.2.
Diese
AGB
regeln
die
Teilnahmeund
Zahlungsbedingungen für den Besuch von Schulungen,
Kursen, Seminaren (nachstehend "Lehrgänge" genannt)
zwischen dem Vertragspartner, (nachstehend Teilnehmer
genannt) und IFF. Der Anwendung von Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird ausdrücklich
widersprochen.
2. Anmeldung/ Beginn / Ende/ Zuständigkeiten
2.1. Der Vertrag über eine Lehrgangsteilnahme kommt
durch die Teilnahmeerklärung (Anmeldeformular) des
Teilnehmers und die Annahmebestätigung des IFF
zustande; mit der dem Teilnehmer der Beginn und Ende
des Lehrgangs mitgeteilt wird. Teilnahmeerklärung und
Bestätigung haben schriftlich zu erfolgen, wobei die
Übermittlung der unterschriebenen Teilnahmeerklärung per
Telefax oder per E-Mail mit gescanntem unterschriebener
Anmeldeformular ausreichend ist. Die Bestätigung des IFF
kann schriftlich mit Brief oder per E-Mail erfolgen.
2.2. Der Abschluss eines Vertrages über eine
Lehrgangsteilnahme und die Teilnahme an einem Lehrgang
beinhalten nicht den Anspruch auf Zulassung zu einer
Prüfung, die mit dieser Bildungsmaßnahme verbunden ist,
wenn nicht im Bildungsangebot etwas anderes geregelt ist.
Notwendige Nachweise für die Zulassung zu einer Prüfung
hat der Teilnehmer
eigenverantwortlich, rechtzeitig und vollständig bei der
zuständigen Institution (z.B. IHK) vorzunehmen und ggf.
vorzulegen.
2.3. Die Anmeldung zu allen externen Prüfungen obliegt
dem Teilnehmer. IFF wird den Teilnehmer hierzu auf
Wunsch beraten und ihn ggf. unterstützen (z.B. beim
Ausfüllen der Unterlagen), jedoch die Prüfung ob, der
Teilnehmer die Voraussetzung zur jeweiligen Zulassung
erfüllt, obliegt immer dem Teilnehmer.
Meldet
sich
der
Teilnehmer
trotz
fehlender
Teilnahmevoraussetzungen bei IFF an, werden die IFFGebühren auch erhoben.
2.4. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahme- und
nachstehenden Zahlungsbedingungen anerkannt.
2.5. Das Vertragsverhältnis endet in jedem Fall am letzten
Unterrichtstag.
2.6. Freiwillige Leistung: besteht der Teilnehmer eine
Prüfung nicht, so kann er einen Prüfungsvorbereitungskurs
von 40 Unterrichtseinheiten gratis beantragen.
3. Datenschutz
3.1. IFF verpflichtet sich zur Einhaltung aller landes- und
bundesgesetzlichen Datenschutzvorschriften. Auf die
Hinweise zum Datenschutz in den Anmeldeunterlagen wird
ausdrücklich hingewiesen.
IFF Institut Cottbuser Str. 1
51063 Köln
Telefon: 0221/84 63 87 49
Fax:
0221/84 63 87 48
E-Mail: [email protected]
3.2. Mit der Bearbeitung der personenbezogenen Daten
mittels EDV, für Zwecke der Lehrgangs- und
Prüfungsabwicklung, Zusendung von Informationen über
das Lehrgangsangebot, sowie die Weitergabe an Dritte z.B.
zur Bildung von Fahr- oder
Wohngemeinschaften ist der Teilnehmer einverstanden, es
sei denn er widerspricht ausdrücklich.
4. Rücktrittsrecht / Zahlung der Lehrgangsgebühr
4.1. Der Teilnehmer kann bis 5 (fünf) Werktage vor dem
Beginn des Lehrgangs gebührenfrei vom Vertrag
zurücktreten.
Entscheidend für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei IFF in Köln. Der Rücktritt
ist schriftlich (Brief/Telefax) oder per E-Mail (Scan mit
Unterschrift) zu erklären.
4.2. Tritt der Teilnehmer weniger als 5 (fünf) Werktage vor
dem Beginn der Bildungsmaßnahme zurück, so hat er 60 %
des Entgelts der vereinbarten Lehrgangsgebühr zu zahlen,
es sei denn der Lehrgang wird nach SGB III gefördert.
Dann ist ein Rücktritt bis zum Beginn der Maßnahme
möglich, ohne dass dem Teilnehmer Kosten entstehen.
Tritt der Teilnehmer nach dem Lehrgangsstart vom Vertrag
zurück, so ist die Lehrgangsgebühr in voller Höhe zu
entrichten.
4.4. Der Teilnehmer kann einen Ersatzeilnehmer
bestimmen, der für ihn am Lehrgang teilnimmt.
In diesem Fall erhebt IFF keine Bearbeitungsgebühr. Das
IFF kann den Ersatzteilnehmer ablehnen, wenn dieser die
etwaigen
Zulassungsvoraussetzungen
für
die
Bildungsmaßnahme nicht nachweist oder ein anderer
wichtiger Grund in der Person des Ersatzteilnehmers liegt,
der seine Ablehnung rechtfertigt.
4.5. Die Fälligkeit der Lehrgangsgebühr ist unabhängig von
einer Förderung des Teilnehmers durch einen privaten oder
öffentlichen Dritten (z.B. Arbeitgeber, Agentur für Arbeit
oder BAföG).
Die Lehrgangsgebühr ist in voller Höhe zahlbar nach
Rechnungsstellung, spätestens 14 (vierzehn) Werktage vor
Lehrgangsbeginn.
4.6. Das IFF kann eine Ratenvereinbarung mit dem
Teilnehmer vereinbaren.
Diese kommt allerdings nur mit einer gesonderten
Vereinbarung zwischen Teilnehmer und IFF zustande und
setzt besondere Bedingungen voraus. Im Übrigen ist IFF
zur Annahme einer Ratenvereinbarung nicht verpflichtet.
4.7. Alle bei Lehrgangsantritt von IFF übergebenen
Gegenstände und/oder Unterlagen bleiben Eigentum des
IFF.
Lehrgangsunterlagen oder Geräte, die IFF leihweise für die
Dauer des Lehrgangs zur Verfügung stellt, können optional
käuflich erworben werden. Der Teilnehmer kann ebenfalls,
gegen Zahlung der jeweiligen Gebühr(en), optional
Lehrgänge/ Zusatzkurse ordern (nachstehend Kauf- und
Kursoption genannt).
Bei der Ausübung einer Kaufoption oder Kursoption muss
die Gebühr oder der Kaufpreis vor Beginn des Lehrgangs
entrichtet werden. Die Eigentumsübertragung erfolgt jedoch
erst
nach
Zahlung
der
gesamten
festgelegten
Lehrgangsgebühr.
5. Verhaltensregeln und Ausschluss von Lehrgängen
5.1. Der Teilnehmer erkennt die Hausordnung der IFFBildungseinrichtung, in der die Fortbildungsmaßnahme
durchgeführt wird, an. Die Hausordnungen der IFFBildungseinrichtungen hängen in den Räumen des IFF aus.
Den Anweisungen der Mitarbeiter des IFF Folge zu leisten.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit technischer und
sonstiger Ausstattung der Bildungseinrichtung sorgsam
umzugehen und durch sein Verhalten zur Erreichung der
Ziele der Bildungsmaßnahme beizutragen.
5.2. Computer und Internetzugänge dürfen nur für die
Zwecke der Bildungsmaßnahme genutzt werden. Untersagt
ist insbesondere, die Computer zum Hoch- und
Runterladen von illegalen und/oder pornografischen
Inhalten oder urheberrechtlich geschützten Inhalten zu
nutzen, für deren Verbreitung und Nutzung keine
Nutzungsrechte bestehen.
5.3. Sämtliche Materialien (Seminarunterlagen etc.), die
dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht
vervielfältigt werden, es sei denn, IFF gibt hierzu ihre
ausdrückliche Einwilligung. Der Teilnehmer verpflichtet sich
zum sorgsamen Umgang der übertragenen Geräte, er
haftet bei Verlust und Beschädigungen der leihweise
übergebenen Geräte.
5.4. IFF ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen,
z.B. bei Zahlungsverzug oder Störungen des Unterrichts,
von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der
Ausschluss setzt ein Abmahnverfahren voraus. Mit dem
Ausschluss ist nicht die Verpflichtung zur Zahlung der
Lehrgangsgebühr hinfällig.
6. Absage, Verschiebung und Ablaufänderungen
6.1. IFF behält sich vor, die Bildungsmaßnahme
abzusagen. Dies ist bei einem sachlich gerechtfertigten
Grund zulässig. Hierzu zählt beispielsweise höhere Gewalt,
das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Hierzu zählt
auch der Ausfall des Dozenten, wenn es IFF trotz intensiver
Bemühungen nicht gelingt, einen adäquaten Ersatz zu
organisieren. IFF wird sich in diesem Fall bemühen, dem
Teilnehmer einen Ersatztermin anzubieten. Im Falle der
Absage wird IFF dem Teilnehmer das geleistete Entgelt
ohne Abzug erstatten.
6.2. IFF behält sich vor, den Starttermin der
Bildungsmaßnahme zu verschieben, jedoch um nicht mehr
als vier Wochen. Bei fruchtlosem Verstreichens dieser Frist
steht dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.
Dieses hat er binnen 14 (vierzehn) Werktagen nach der
Information über die Verschiebung schriftlich (per Brief oder
Telefax) oder per E-Mail (Scan mit Unterschrift) auszuüben.
6.3.
IFF
behält
sich
vor,
Bildungsmaßnahmen zu verändern.
den
Ablauf
der
6.4. IFF verzichtet ausdrücklich auf die Möglichkeit auf
einen anderen Ausbildungsort oder E-Learning (OnlineSchulung) zu verweisen.
IFF Institut Cottbuser Str. 1
51063 Köln
Telefon: 0221/84 63 87 49
Fax:
0221/84 63 87 48
E-Mail: [email protected]
7. Haftung
7.1 Die Haftung des IFF ist auf solche Schäden beschränkt,
mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den damals
bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war.
IFF haftet nicht für mittelbare Schäden oder entgangenen
Gewinn.
7.2 Die Haftung des IFF für vorsätzliches und grob
fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften
bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen
unberührt. Die persönliche Haftung von den Mitarbeitern,
die als Erfüllungsgehilfen des IFF tätig sind, ist
ausgeschlossen.
7.3. Wird ein Lehrgang abgesagt oder fallen einzelne
Stunden eines Lehrgangs aus, z. B. wegen Krankheit
des/der Dozenten oder aus sonstigen von IFF nicht zu
vertretenden Gründen, ist ein Schadensersatzanspruch aus
jeglichem Rechtsgrund ausgeschlossen. IFF haftet nicht bei
selbst verschuldeten Unfällen und für Beschädigungen,
Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und
Schäden an Kraftfahrzeuge die auf dem Gelände der IFF
abgestellt sind.
8. Widerrufsrecht
8.1. Der Teilnehmer hat das Recht, die Anmeldung
innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zu widerrufen. Die Frist
für den Widerruf beginnt frühestens am Tag der
eingegangenen Vertragserklärung. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IFF Institut,
Cottbuser Str.1, 51063 Köln, per E-Mail (Scan mit
Unterschrift): [email protected], per Postbrief oder Fax. Im
Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurück zu gewähren.
9. Nebenabreden und salvatorische Klausel
9.1. Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der
Schriftform, wobei E-Mail und Telefax ausreichend sind.
Soweit eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrages
ungültig ist/sind, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall
versuchen, eine Lösung zu finden, die dem ursprünglichen
Sinn der unwirksamen Vertragsklauseln möglichst
nahekommt.
10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
10.1. Soweit eine Abrede hierüber zwischen den Parteien
rechtlich zulässig ist, vereinbaren die Parteien Köln als
Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Stand: 20. April 2016