HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER Seminar Windenergie-Erlass NRW 2015: rechtliche Neuerungen und Praxistipps Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-46 Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Montag 29. Februar 2016 Dortmund ermin! Zusatzt Titelmotiv: © DeVIce - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Institution Name 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder 120,00 € für Vollzeitstudenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. ANMELDUNG / ABMELDUNG vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: NW164642 Montag, 29. Februar 2016 Kongresszentrum Westfalenhallen Rheinlanddamm 200 44139 Dortmund Telefon: 0231 1204-0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Bundesweit wird der Ausbau der Windenergie im Rahmen der Energiewende vorangetrieben. NRW hat sich eine erhebliche Steigerung des Windenergieausbaus zum Ziel gesetzt und dafür 2011 einen grundlegend überarbeiteten Windenergieerlass in Kraft gesetzt. Seitdem hat sich der Ausbau der Windenergie dynamisch entwickelt. Durch zahlreiche gerichtliche Entscheidungen sind die Anforderungen der Rechtsprechung an Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen erheblich gestiegen. Die Landesregierung hat sich deshalb zur Novelle entschlossen, im Mai 2015 einen Entwurf veröffentlicht und ein Beteiligungsverfahren dazu durchgeführt. Der Windenergieerlass ist im November 2015 in Kraft getreten. Die Landesregierung plant wie bei vorangehenden Erlassen Anfang 2016 mit der Energieagentur regionale Informationsveranstaltungen für Planungs- und Genehmigungsbehörden durchzuführen, die allerdings Kommunalunternehmen und Fachleuten aus Planungsbüros, Privatunternehmen und Verbänden nicht offen stehen. Dieses VHW-Seminar begegnet dem hier gleichwohl bestehenden Informationsbedarf und bietet zugleich kommunalen Vertretern weitere Gelegenheit zu Information und Diskussion. Vielfältige Anforderungen müssen bei der Planung von WEA-Konzentrationszonen sowie in den Genehmigungsverfahren korrekt umgesetzt werden. Ziel der Veranstaltung ist es, dafür das notwendige Handwerkszeug an die Hand zu geben. Dabei bietet sich Ihnen die Gelegenheit für einen intensiven Erfahrungsaustausch mit einem Autor des Erlasses und einem in der Sache langjährig in der Beratung von Kommunen engagierten, erfahrenen Experten des Bauund Planungsrechts. Gerne können Sie Ihre Fragen und Fallschilderungen bis zum 15.02.2016 per E-Mail ([email protected]) einreichen, sie werden dann im Seminar besprochen. MONTAG, 29. FEBRUAR 2016 Windenergie-Erlass NRW 2015: rechtliche Neuerungen und Praxistipps 10:00 Uhr HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Windenergie-Erlass NRW 2015: rechtliche Neuerungen und Praxistipps Seminarbeginn Windenergienutzung in NRW – Potenziale, Ausbauziele und Rahmenbedingungen NW164642, Montag, 29. Februar 2016, Dortmund 1. Allgemeine Hinweise, Zielsetzung und Adressaten, Hintergrundinformationen zur Windenergienutzung in NRW (Kapitel 1 und 2 des Erlasses) Name, Vorname 2. Die Raumordnung (Landes- und Regionalplanung) im Windenergieerlass (Kapitel 3 des Erlasses) Amt / Abteilung Dienstbezeichnung 3. Die Bauleitplanung im Windenergieerlass (Kapitel 4 des Erlasses), insbes. Steuerung durch Flächennutzungsplan (u.a. Thema harte / weiche Tabuzonen), Aufstellung von Bebauungsplänen, Umweltprüfung, Repowering Telefon 4. Genehmigung von Windenergieanlagen (Kapitel 5 – 7 des Erlasses), insbes. Genehmigungsverfahren, bauplanungsrechtliche Zulässigkeit Dienstbezeichnung 5. Anwendung des Fachrechts nach Windenergieerlass (Kapitel 8 des Erlasses), insbes. Berücksichtigung von Spezialgesetzen Telefon 16:30 Uhr Name, Vorname Seminarende E-Mail Name, Vorname Amt / Abteilung E-Mail IHRE REFERENTEN Dr. Phillip Fest Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, im Referat VII-3 (Erneuerbare Energien, Systemintegration und Speicher) für den Windenergieerlass verantwortlich; Lehrbeauftragter an der TU Dortmund, Fakultät Raumplanung 11:30 bis 11:45 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause Mittagessen Kaffeepause Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Prof. Dr. Wilhelm Söfker Ministerialdirigent a. D. im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, zuletzt Leiter der Unterabteilung „Raumordnung und Baurecht“, Bonn, Honorarprofessor an der Universität Bonn Straße PLZ / Ort Telefon / Fax AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Mitarbeiter(innen) von Bauplanungs- und Bauordnungsämtern, Umwelt- und Rechtsämtern, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Bezirksregierungen sowie von Windenergieunternehmen ebenso wie freie Planer(innen), Investor(inn)en und Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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