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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
Seminar
Windenergie-Erlass
NRW 2015:
rechtliche Neuerungen
und Praxistipps
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-46
Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Montag
29. Februar 2016
Dortmund
ermin!
Zusatzt
Titelmotiv: © DeVIce - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Institution
Name
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
120,00 € für Vollzeitstudenten
(bis 27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
ANMELDUNG / ABMELDUNG
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
NW164642
Montag, 29. Februar 2016
Kongresszentrum Westfalenhallen
Rheinlanddamm 200
44139 Dortmund
Telefon: 0231 1204-0
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Bundesweit wird der Ausbau der Windenergie im Rahmen der Energiewende
vorangetrieben. NRW hat sich eine erhebliche Steigerung des Windenergieausbaus zum Ziel gesetzt und dafür 2011 einen grundlegend überarbeiteten
Windenergieerlass in Kraft gesetzt. Seitdem hat sich der Ausbau der Windenergie dynamisch entwickelt. Durch zahlreiche gerichtliche Entscheidungen
sind die Anforderungen der Rechtsprechung an Planung und Genehmigung
von Windenergieanlagen erheblich gestiegen. Die Landesregierung hat sich
deshalb zur Novelle entschlossen, im Mai 2015 einen Entwurf veröffentlicht
und ein Beteiligungsverfahren dazu durchgeführt. Der Windenergieerlass ist
im November 2015 in Kraft getreten.
Die Landesregierung plant wie bei vorangehenden Erlassen Anfang 2016 mit
der Energieagentur regionale Informationsveranstaltungen für Planungs- und
Genehmigungsbehörden durchzuführen, die allerdings Kommunalunternehmen und Fachleuten aus Planungsbüros, Privatunternehmen und Verbänden
nicht offen stehen. Dieses VHW-Seminar begegnet dem hier gleichwohl bestehenden Informationsbedarf und bietet zugleich kommunalen Vertretern
weitere Gelegenheit zu Information und Diskussion.
Vielfältige Anforderungen müssen bei der Planung von WEA-Konzentrationszonen sowie in den Genehmigungsverfahren korrekt umgesetzt werden. Ziel
der Veranstaltung ist es, dafür das notwendige Handwerkszeug an die Hand
zu geben. Dabei bietet sich Ihnen die Gelegenheit für einen intensiven Erfahrungsaustausch mit einem Autor des Erlasses und einem in der Sache langjährig
in der Beratung von Kommunen engagierten, erfahrenen Experten des Bauund Planungsrechts.
Gerne können Sie Ihre Fragen und Fallschilderungen bis zum 15.02.2016 per
E-Mail ([email protected]) einreichen, sie werden dann im Seminar besprochen.
MONTAG, 29. FEBRUAR 2016
Windenergie-Erlass NRW 2015:
rechtliche Neuerungen und Praxistipps
10:00 Uhr
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Windenergie-Erlass NRW 2015:
rechtliche Neuerungen und Praxistipps
Seminarbeginn
Windenergienutzung in NRW – Potenziale, Ausbauziele und Rahmenbedingungen
NW164642, Montag, 29. Februar 2016, Dortmund
1. Allgemeine Hinweise, Zielsetzung und Adressaten, Hintergrundinformationen zur Windenergienutzung in NRW (Kapitel
1 und 2 des Erlasses)
Name, Vorname
2. Die Raumordnung (Landes- und Regionalplanung) im Windenergieerlass (Kapitel 3 des Erlasses)
Amt / Abteilung
Dienstbezeichnung
3. Die Bauleitplanung im Windenergieerlass (Kapitel 4 des Erlasses), insbes. Steuerung durch Flächennutzungsplan (u.a. Thema
harte / weiche Tabuzonen), Aufstellung von Bebauungsplänen,
Umweltprüfung, Repowering
Telefon
4. Genehmigung von Windenergieanlagen (Kapitel 5 – 7 des
Erlasses), insbes. Genehmigungsverfahren, bauplanungsrechtliche Zulässigkeit
Dienstbezeichnung
5. Anwendung des Fachrechts nach Windenergieerlass (Kapitel 8
des Erlasses), insbes. Berücksichtigung von Spezialgesetzen
Telefon
16:30 Uhr
Name, Vorname
Seminarende
E-Mail
Name, Vorname
Amt / Abteilung
E-Mail
IHRE REFERENTEN
Dr. Phillip Fest
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz NRW, im Referat VII-3 (Erneuerbare Energien, Systemintegration und Speicher) für
den Windenergieerlass verantwortlich; Lehrbeauftragter
an der TU Dortmund, Fakultät Raumplanung
11:30 bis 11:45 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:15 bis 15:30 Uhr
Kaffeepause
Mittagessen
Kaffeepause
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Prof. Dr. Wilhelm Söfker
Ministerialdirigent a. D. im Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, zuletzt Leiter der Unterabteilung „Raumordnung und Baurecht“, Bonn, Honorarprofessor an der Universität Bonn
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Mitarbeiter(innen) von Bauplanungs- und Bauordnungsämtern, Umwelt- und
Rechtsämtern, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Bezirksregierungen sowie
von Windenergieunternehmen ebenso wie freie Planer(innen), Investor(inn)en
und Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de