Update zum BVergG 2016 Vergaberecht 2016/17 3. November 2016 15. November 2016 17. November 2016 23. November 2016 30. März 2017 26. April 2017 18. Mai 2017 Sozialdienstleistungen rechtskonform ausschreiben Neuregelung durch BVergG 2016 - Welche Leistungen sind betroffen? Worauf müssen Auftraggeber und Bieter achten? Vergabe nach dem Bestbieterprinzip Erfahrungen mit der BVergG-Novelle 2015 Herausforderungen in der Praxis & Austausch mit den Vorreitern 100 praktische Tipps für Ihre Ausschreibungsunterlagen Gestaltungsspielräume vergabekonform nutzen in Zeiten des BVergG 2016 Mit Mustervorlagen & Beispielen Verhandlungsverfahren NEU Ausgeweitete Anwendungsmöglichkeiten im klassischen Bereich Mehr Verhandlungsmöglichkeiten und Flexibilität für Auftraggeber und Bieter Masterclass Vergaberecht Für Vergabepraktiker und -spezialisten: Lösungs- und Entscheidungsfindung für die Fragen, die das BVergG 2016 aufwirft Vergaberecht für Sektoren-Auftraggeber Alle Neuerungen, Besonderheiten und Spezialfragen der Beschaffung in den Bereichen Verkehr, Energie, Wasser und Post Auftragnehmer-Tag: Vergaberecht für Bieter Was ändert sich durch das BVergG 2016? Durchschauen Sie die Tricks der Auftraggeber – Vermeiden Sie Fehler und gestalten Sie Ihre Angebote optimal Seminar 3. November 2016 9.00 VORTRAGENDE » » » » » » businesscircle.at Der Begriff „soziale Dienstleistungen“ Unterschiede zwischen altem und neuem Regelwerk Aktuelle Herausforderungen bei der Klärung von Abgrenzungsfragen Dienstleistungsauftrag vs. Förderung Vorbehaltene Aufträge zugunsten gemeinnütziger Bieter? Wann treten die neuen Regeln in Kraft? Fragen in Zusammenhang mit Übergangsregeln Bereitstellung sozialer Dienstleistungen » Wahl des Bereitstellungsmodells (Voraussetzungen, Vor- und Nachteile, Konsequenzen) Anforderungen an eine ausreichende Bekanntmachung Grundsätze der Transparenz und Nicht-Diskriminierung Öffentliche Vergabe von sozialen Dienstleistungen » » » » » » Wolfgang Gruber ist Vorstandsvorsitzender der SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH und Experte für Arbeits- und Sozialrecht. Seit 1997 ist er arbeitgeberseitig Verhandlungsführer für den Branchen kollektiv vertrag. Mag. Bernhard Wurzer ist seit 2013 Generaldirektor– Stellvertreter im Hauptver band der österreichischen Sozialversicherungsträger. Davor war er Büroleiter des Verbandsvorsitzenden-Stellvertreters und Leiter der Abteilung Grundsatzangelegen heiten. NEU Definition und Abgrenzung RA Mag. Martin Schiefer ist Partner der Kanzlei Heid Schiefer RAe. Er ist Mitglied des Herausgeber-Beirates der RPA und Herausgeber des „Handbuch Vergaberecht“. Spezialgebiete: IT-Beschaffungen, Sozial- und Gesundheitsbereich, Verkehrsdienst leistungen, PPP-Modelle, Gesellschaftsrecht. Mag. Brigitte Prisching ist seit 2004 Leiterin der Stabsstelle Recht & Datenschutzbeauf tragte des Fonds Soziales Wien. Seit 2007 ist sie auch stellvertretende Geschäftsführerin des Fonds. START UMFANGREICHE NEUREGELUNG DURCH DAS BVergG 2016 VERGABE & BEAUFTRAGUNG VON SOZIALEN DIENSTLEISTUNGEN RA Dr. Stephan Heid ist Partner der Kanzlei Heid Schiefer RAe. Er ist Heraus geber und Autor der RPA und des „Handbuch Vergaberecht“. Spezialgebiete: Bauleistungen, rechtliches Projektmanagement (GP, GU, TU), Lebenszyklusmodelle, PPP-Modelle, (Anti-) Claim-Management. DI Robert Hörmann ist Mitarbeiter der Abteilung Förderung der Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice. Er ist zuständig für grundsätzliche Fragestellung in der Abwicklung von Förderungs- und Werkverträgen. Sozialdienstleistungen rechtskonform ausschreiben Vergaberecht „light“ Wahl und Ablauf des Vergabeverfahrens Vor- und Nachteile verschiedener Verfahrensarten Rahmenvertrag / Bestbieterprinzip Berücksichtigung von sozialen & ökologischen Aspekten im Kriterienkatalog Erprobte Modelle und Tipps für die Vergabepraxis Vertragsgestaltung und -anpassung » Umgang mit Altverträgen Gestaltung von Umgehungsmodellen » Wann ist eine ausschreibungsfreie Vergabe zulässig? Martin Schiefer und Stephan Heid, Heid Schiefer RAe 15.30 Diskussionspanel und Fragen aus dem Teilnehmerkreis » Konsequenzen für die Gesundheits- und Sozialbranche Wolfgang Gruber, Vorstandsvorsitzender, Sozialwirtschaft Österreich Robert Hörmann, Abteilung Förderungen, AMS Bundesgesellschaft Brigitte Prisching, stv. Geschäftsführerin & Leitung Recht, FSW Bernhard Wurzer, Generaldirektor-Stellvertreter, Hauptverband 17.00 ENDE HINTERGRUND & NUTZEN Durch das BVergG 2016 wird die Ausschreibung von sozialen Dienstleistungen völlig neu geregelt. Das Bestbieterprinzip ist in einem verstärkten Ausmaß verpflichtend anzuwenden. Soziale und ökologische Vergabekriterien gewinnen an Bedeutung. Die Beauftragung von sozialen Dienstleistungen hat den Grundsätzen der Transparenz und Nichtdiskriminierung zu genügen und ist ab einem bestimmten Schwellenwert nach dem BVergG auszuschreiben »» Sie erhalten Informationen über die aktuelle Rechtslage und alle Änderungen auf Basis des BVergG 2016 »» Klären Sie Abgrenzungsfragen: Welche L eistungen fallen unter das Vergaberegime? »» Ausschreibende Organisationen e rhalten Tipps für die Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen und die Abwicklung des Vergabeverfahrens sowie Beispiele für die Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Aspekten im Kriterienkatalog »» Bieter erfahren, worauf Sie achten müssen wenn Sie an Ausschreibungen teilnehmen [email protected] Seminar 15. November 2016 VORTRAGENDE Dr. Michael Fruhmann ist Leiter des für die Legistik des Bundesvergaberechts zuständigen Referates im Bundeskanzleramt. Er ist österreichischer Delegierter zum Beratenden Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen der EU-Kommission. RA Dr. Stephan Heid ist Partner der Kanzlei Heid Schiefer RAe. Er ist Herausgeber und Autor der RPA und des „Handbuch Vergaberecht“. Spezialgebiete: Bauleistungen, rechtliches Projektmanage ment (GP, GU, TU), Lebenszyklusmodelle, PPP-Modelle, (Anti-)Claim-Management. RA Mag. Martin Schiefer ist Partner der Kanzlei Heid Schiefer RAe. Er ist Mitglied des Herausgeber-Beirates der RPA und Herausgeber des „Handbuch Vergaberecht“. Spezialgebiete: IT-Beschaffungen, Sozial- und Gesundheitsbereich, Verkehrsdienst leistungen, PPP-Modelle, Gesellschaftsrecht. Susanne Edinger ist Expertin im Fachbereich Bauwirtschaft und Vergabe der ASFINAG Bau Management GmbH (ASFINAG BMG). Mitarbeit u.a. in div. Ausschüssen des FSV (zB RVS 10.02.12 Zuschlagskriterien für Bauaufträge – Verkehrswegebau). Mag. Stefan L. Braun ist Leiter des Einkaufs der ÖBBInfrastruktur AG. Sein Schwerpunkt: die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen im Bausegment von der Dienstleistung bis hin zum Tunnel. Vergabe nach dem Bestbieterprinzip Erfahrungen mit der BVergG-Novelle 2015 9.00 START 9.00 BVergG-Novelle 2015 – wesentliche Inhalte und Herausforderungen für die Praxis NEU » Neugestaltung des „Bestbieterprinzips“ » Neue zusätzliche flankierende Regelungen (Subvergabe, Eignungsprüfung) Michael Fruhmann, Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst 10.30 Pause 11.00 Bestbieterprinzip: Erfolgreiche Umsetzung » Wieso Bestbieterausschreibung: Sinnvoller Einsatz des Bestbieterprinzips » Korrekte Definition der qualitativen Zuschlagskriterien in den Ausschreibungsunterlagen » Best-practice-Beispiele von Bestbieterkriterien für unterschiedliche Branchen (Planung, Bau, Abfallwirtschaft, Möbel, IT, Lieferleistungen, soziale Dienstleistungen, Verkehrsdienstleistungen, sonstige Dienstleistungen) » Erfolgreiche Angebotslegung bei der Bestbieterausschreibung » Vergaberechtskonforme Bestbieterermittlung Martin Schiefer und Stephan Heid, Heid Schiefer RAe 13.30 Mittagspause 14.30 Best-practice-Erfahrungen aus der Praxis » Worin liegen die Vorteile des Bestbieterprinzips? » Für welche Ausschreibungen eignet es sich, für welche weniger? » Empfehlungen aufgrund der ersten Ausschreibungserfahrungen Susanne Edinger, Expertin Bauwirtschaft & Vergabe, ASFINAG BMG Stefan L. Braun, Leiter Einkauf, ÖBB-Infrastruktur AG 15.30 Pause 16.00 Dialog und Erfahrungsaustausch im World Cafe » Diskutieren Sie Fragen aus Ihrer eigenen Vergabepraxis » Erarbeiten Sie konkrete Lösungen für Ihren Bereich » Zusammenfassung und Abschluss im Plenum Leitung: Martin Schiefer und Stephan Heid, Heid Schiefer RAe 17.00 ENDE HINTERGRUND Seit März 2016 - mit Inkrafttreten der BVergG-Novelle 2015 - ist das Bestbieter prinzip für öffentliche Aufträge ab einer bestimmten Auftragssumme Pflicht. Der Preis darf nicht als einziges Kriterium für die Auftragserteilung herangezogen werden. Stattdessen gewinnen Sozial- oder Qualitätskriterien an Bedeutung. Neu sind u.a. auch das Transparenzgebot für Subvergaben und klare Regeln, die im Falle von Lohn-und Sozialdumping einzuhalten sind. Subunternehmer müssen in den Angeboten angeführt, geprüft und genehmigt werden. IHR NUTZEN »» Sie erhalten ein Update zu den Neuerungen der BVergG-Novelle 2015 aus erster Hand »» Sie erfahren, wie Sie Ausschreibung und Vertrag gestalten können damit die Vergabe nach dem Bestbieterprinzip zu einem Erfolgsmodell wird »» Sie erhalten Beispiele für vergaberechtskonforme Zuschlagskriterien und Best-practice-Beispiele von Bestbieterkriterien für unterschiedliche Branchen »» Sie hören Erfahrungsberichte aus der Praxis und erarbeiten Lösungen für Ihren Bereich »» Sie erhalten Checklisten und Vorlagen für Bieter und Auftraggeber businesscircle.at [email protected] Seminar 17. November 2016 9.00 VORTRAGENDE Steuerung der Auswahl der Bewerber und Bieter » » » » » » Richtige Bieter – richtiges Vergabeverfahren Formulierung flexibler Eignungs- und Auswahlkriterien Festlegung von Ermessensspielräumen bei Eignungs- und Auswahlkriterien Zusätzliche Ausscheidungsgründe Fakultative und optionale Ausscheidungsgründe Regelung von Nachnominierungen und optionalen Nachnominierungen Steuerung und Strukturierung des Bietermarktes RA Dr. Georg Zellhofer ist Partner der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Schwerpunkte: Vergaberecht, Österreichisches und Europäisches Kartell- und Vertriebsrecht, Transportrecht, Europarecht. » » » » » Sinnvoller Einsatz der Präklusion Regelungen zur Beschränkung von Arbeitsgemeinschaften Zulässige Beschränkungen des Subunternehmereinsatzes Regelungen und Eignungsanforderungen bei Teilangeboten und Losen Rahmenvereinbarungen Zuschlagskriterien gemäß BVergG 2016 Das neue Bestangebotsprinzip RA Dr. Andreas Gföhler ist Rechtsanwalt der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Vergaberecht und Bauvertragsrecht. » Zulässige Spielräume schaffen durch -- Jury -- Ermessensklauseln -- Allgemeine Formulierungen -- Subjektive Kriterien Taktiken bei der Angebotsprüfung und beim Ausscheiden » Richtige Taktik bei der Angebotsprüfung » Richtige Taktik beim Ausscheiden » Strategien bei der Zuschlagsentscheidung Mag. Hubert Reisner ist Richter des Bundes verwaltungsgerichts. Zuvor war er ab 2002 Senatsvorsitzender des Bundesvergabeamtes. Davor war er u. a. in der Stabstelle des Amtes der NÖ Landesregierung und in der Volksanwaltschaft tätig. »» »» »» »» START GESTALTUNGSSPIELRÄUME VERGABEKONFORM NUTZEN IN ZEITEN DES BVergG 2016 RA Dr. Matthias Öhler ist Partner der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Er war von 1994 - 1996 in der für die Überwachung des öffentlichen Auftragswesens zuständigen Abteilung GD XV B 3 der Europäischen Kommission tätig. MIT PRAKTISCHEN MUSTERBAUSTEINEN 100 praktische Tipps für Ihre Ausschreibungsunterlagen Der Vertrag » » » » » » » » » 17.30 Das Maß aller Dinge: Die Rahmenvereinbarung Vertragsausweitungs- und Änderungsklauseln Das Änderungsprozedere Abweichungen von ÖNORMEN Optionen Rahmenvereinbarungen Wo liegen die vergaberechtlichen Grenzen der Vertragsfreiheit? Wo liegen die zivilrechtlichen Grenzen der Vertragsfreiheit? Bewahrung der Flexibilität auch nach Vertragsabschluss: Änderungsklauseln ENDE Minderung von Schadenersatzrisiken Ermessen bei der Bieterauswahl Jurybewertungen Vertragsklauseln TEILNEHMERSTIMMEN ZIELGRUPPE & NUTZEN Für Praktiker, die als Auftraggeber Ausschreibungsunterlagen erstellen. Sehr gut und empfehlenswert. Marco Pontasch, VAMED Die Inhalte sind besonders praxisrelevant und werden von den Referenten hoch kompetent präsentiert. Claudia Condopoulos-Kilic, ÖBB-Infrastruktur Kompakte Präsentationen von fachlichen Spitzen-Referenten an einem Seminartag. Für mich war dieses Seminar TOP! Ich konnte mein bestehendes Wissen auffrischen und durch diverse Neuerungen im BVergG erweitern. Oliver Augustin, EVN businesscircle.at [email protected] DAS NEUE REGEL-VERFAHREN NACH BVergG 2016 Seminar 23. November 2016 9.00 VORTRAGENDE Verhandlungsverfahren NEU Erweiterte Anwendung für klassische Auftraggeber START AUSGEWEITETER ANWENDUNGSBEREICH IM BVergG 2016 MEHR VERHANDLUNGSMÖGLICHKEITEN & FLEXIBILITÄT FÜR AUFTRAGGEBER & BIETER RA Dr. Andreas Gföhler ist Rechtsanwalt der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Vergaberecht und Bauvertragsrecht. Vorbereitung und Konzeption des Verfahrens » Vorteile und Nachteile des Verhandlungsverfahrens » Wahl des Verhandlungsverfahrens: Erweiterter Anwendungsbereich auch im klassischen Bereich » Unterschiede des Verhandlungsverfahrens bei Verhandlungen -- mit nur einem Bieter / mit mehreren Bietern -- bei geistigen Leistungen -- im Sektorenbereich -- im Unterschwellenbereich Mag. Christa Gschweitl ist ausgebildete Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Vergabeund (Bau-)Vertragsrecht sowie Immobilienrecht. Sie leitet seit 2014 die Rechts abteilung und ist Prokuristin der Wasser straßeninfrastrukturgesellschaft via donau. Taktiken und Praktiken im Verhandlungsverfahren » » » » » » » » » » » » » RA Dr. Matthias Öhler ist Partner der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Er war von 1994 - 1996 in der für die Überwachung des öffentlichen Auftragswesens zuständigen Abteilung GD XV B 3 der Europäischen Kommission tätig. Was ist bei der ersten Stufe zu beachten? Abgrenzung des Leistungsgegenstandes in der 1. Stufe Sinnvolle und zulässige Eignungs- und Auswahlkriterien Formalprüfung der Teilnahmeanträge, Verbesserbarkeit von Mängeln Einladung der ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe Eingang der Angebote und Angebotsöffnung Formalprüfung der Angebote Übergang in die Verhandlungsphase/Vorab-Shortlisting/Verhandlungspflicht Ablauf der Verhandlungen Ausschreibungsunterlagen, Grenzen der Änderung des Leistungsgegenstands Last and Best Offer, Selbstbindung des Auftraggebers Bewertung der Angebote, (keine) Änderung von Zuschlagskriterien Häufige Fehler von Auftraggebern und Bietern bei Verhandlungsverfahren RA Mag. Gregor Stickler ist Partner der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Er führt Vergabeverfahren u.a. in den Bereichen Bau, Facility Management, Finanzierung und PPP durch und ist Lehrbeauftragter für Vergabe- und Bauvertragsrecht. Ausgewählte Aspekte beim Ablauf des Verhandlungsverfahrens HINTERGRUND & NUTZEN Präklusion und Rechtsschutz » » » » » » » » Interne Aufstellung und interner Regelungsbedarf Bieterbeobachtung und Bieterverhalten Anforderungen an eine Jurybewertung Bloße Preisverhandlungen Änderung von Zuschlagskriterien nach § 105 Abs. 5 Zulässiges Ausmaß an Änderungen aufgrund der Verhandlungen Besonderheiten bei der Vertragserstellung Bewahrung der Flexibilität auch nach Vertragsabschluss: Rahmenvereinbarung, Änderungsklauseln » Vermeidung der Sittenwidrigkeit von Vertragsklauseln » » » » Präklusion als wichtigster Baustein der Verhandlungstaktik Rechtsschutz: Risiken, Kosten und Konsequenzen Ideenschutz Strafrechtliche Aspekte Mit dem BVergG 2016 wird das Verhandlungsverfahren reformiert. Der Anwendungsbereich wird ausgeweitet. Damit bekommen Auftraggeber mehr Verhandlungsmöglichkeiten und Flexibilität. 17.30 Klären Sie, wann das Verhandlungsverfahren zum Einsatz kommt und welche Besonderheiten bei der Vorbereitung und Durchführung zu beachten sind. Kompetente Vortragende, gute Präsentationen, hohe Praxisrelevanz. Absolut empfehlenswert! Andreas Schwarzer, Sozialversicherungsanstalt der Bauern Nutzen Sie die gelockerten Regeln. Lernen Sie häufige Fehler von Auftraggebern und Bietern kennen und vermeiden. Profitieren Sie von Erfahrungsberichten. ENDE TEILNEHMERSTIMMEN Gute, aktuelle Information für Praktiker. Helmut Herlicska, Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland Jeder, der mit Vergaben und Verhandlungen zu tun hat, wird das Seminar als Bereicherung erfahren. Wolfgang Teichmann, Bundesrechenzentrum Verhandlungsverfahren sind ein wichtiger und spannender Teil des BVergG. Dieses Seminar bietet einen guten Überblick. Christof Heinzle, Rhomberg Bau Wie gewohnt hohe Qualität inklusive hoher Praxisbezug. Rudolf Philippitsch, BM für Land- & Forstwirtschaft, Umwelt- & Wasserwirtschaft businesscircle.at [email protected] Seminar 30. März 2017 9.00 EXPERTEN Dr. Michael Fruhmann ist Leiter des für die Legistik des Bundesvergaberechts zuständigen Referates V/A/8/a im Bundeskanzler amt-Verfassungsdienst. Er ist österreichischer Delegierter zum Beratenden Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen der EU-Kommission. Lösungs- & Entscheidungsfindung für Praktiker START Aktuelle Entwicklungen im österreichischen und europäischen Vergaberecht Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher ist Professor am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Von 1994 bis 1997 war er Vorsitzender der Bundesvergabekontrollkommission, stellvertretender Vorsitzender der Übernahmekommission und Vorsitzender der Schiedsinstanz für Naturalrestitution. RA Mag. Martin Schiefer ist Partner der Kanzlei Heid Schiefer RAe. Er ist Mitglied des Herausgeber-Beirates der RPA und Herausgeber des „Handbuch Vergaberecht“. Spezialgebiete: IT-Beschaffungen, Sozial- und Gesundheitsbereich, Verkehrsdienst leistungen, PPP-Modelle, Gesellschaftsrecht. Masterclass Vergabe » BVergG 2016 und BVergG-Novelle 2015 in der Praxis Michael Fruhmann, Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst Aktuelle Judikatur des BVwG » Die Verwendung von elektronischen Vergabeplattformen -- Die korrekte Angebotsabgabe auf elektronischen Plattformen -- Angebotsöffnung und Verlesung von elektronisch abgegebenen Angeboten » Was ist ein öffentlicher Auftrag? -- Die Ermächtigung zur Herstellung und Lieferung von Nummerntafeln -- Der Verkauf von Objekten » Zum Vergabeverfahren -- Wahl des Verhandlungsverfahrens im Lichte der neuen Richtlinie? -- Wechsel des Vergabeverfahrens während des Vergabeverfahrens? -- Verpflichtung zur vertieften Angebotsprüfung bei der Vergabe von nichtprioritären Dienstleistungen » Neues zum Verfahrensrecht: Ersatz von Vertretungskosten Hubert Reisner, Bundesverwaltungsgericht 13.00 Mittagspause 14.00 DIALOG & DISKUSSION Gemeinsam werden die Auswirkungen des BVergG 2016 sowie neueste Erkenntnisse des EuGH, VwGH & BVwG auf Ihre Vergabepraxis diskutiert und Lösungsansätze erarbeitet Zur normativen Vorwirkung der neuen EU RL » Maßstab RL-konforme Interpretation » Spielräume in der Auslegung Mag. Hubert Reisner ist Richter des Bundesver waltungsgerichts. Ab 2002 war er Senatsvorsitzender des Bundesvergabeamtes. Davor war er u. a. in der Stabstelle des Amtes der NÖ Landesregierung und in der Volksanwaltschaft tätig. Vertragsverlängerung und -anpassung: Wie weit kann eine rechtskonforme Anpassung gehen? » Abgrenzung Direktvergabe und Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung » Rechtssicherheit durch ex ante Transparenzbekanntmachung » Neuerungen im Rechtsschutz Umgang mit Subunternehmern, verbundenen Unternehmen, sonstigen Dritten » » » » » Beschränkung der Berufung auf Mittel Dritter Prüf- und Benennungspflicht Grenzüberschreitende Personalbereitstellung Arbeitskräfteübergang Neue Subunternehmerregelung Josef Aicher, Universität Wien Martin Schiefer, Heid Schiefer RAe 17.00 businesscircle.at ENDE [email protected] ALLE NEUERUNGEN DES BVergG 2016 Seminar 26. April 2017 9.00 VORTRAGENDE Vergaberecht für Sektoren-Auftraggeber START BESCHAFFUNG IN DEN BEREICHEN VERKEHR, ENERGIE, WASSER, POST Update BVergG 2016 RA Dr. Andreas Gföhler ist Rechtsanwalt der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Vergaberecht und Bauvertragsrecht. » Wichtige Änderungen für den Sektorenbereich Der Geltungsbereich des Sektorenvergaberechts und Voraussetzungen für Vergaberecht light » Wer ist Sektoren-Auftraggeber? Was gilt als Sektorentätigkeit? » Aufträge mit „Doppelnatur“: Rechtslage und Rechtsprechung bei Unternehmen, die gleichzeitig -- Sektoren-Auftraggeber und klassischer öffentlicher Auftraggeber -- Sektoren-Auftraggeber und gar kein Auftraggeber sind » Neue Ausnahmen und Freistellungen vom Geltungsbereich » Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen RA Dr. Matthias Öhler ist Partner der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Er war von 1994 - 1996 in der für die Überwachung des öffentlichen Auftragswesens zuständigen Abteilung GD XV B 3 der Europäischen Kommission tätig. Vergaberegime light » Vergabeverfahren in den Sektoren: Worin bestehen die wesentlichen Erleichterungen für Sektorenauftraggeber? » Welche Verfahrensarten gelten im Unterschwellenbereich? » Präqualifikation, Eignungs- und Auswahlkriterien » Freiräume bei der Angebotsbewertung » Angebotsprüfung und Ausscheidung Angelika Saladin, LL.M, MBA leitet seit 2013 das Referat Vergabe- und Vertragsrecht der Wiener Linien GmbH & Co KG. Davor war sie Consultant bei Platzer & Partner UnternehmensberatungsgmbH mit Schwerpunkt Vergaberecht. Freiheiten und Grenzen des Verhandlungsverfahrens » Was darf der Auftraggeber, was darf er nicht? » Richtige Taktik bei Verhandlungen: Ablaufplanung, Präsentation, richtige Reaktion auf Einwände, taktisch richtige Vorgehensweise » Nachforderungen und neue Anforderungen an Angebote während der Verhandlungsphase » Rahmenvereinbarung als „Pflichtbeschaffungstool“ RA Dr. Georg Zellhofer ist Partner der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Schwerpunkte: Vergaberecht, Österreichisches und Europäisches Kartell- und Vertriebsrecht, Transportrecht, Europarecht. Rechtschutz » » » » 17.30 Präklusion von rechtswidrigen Ausschreibungen Vorgaben zur Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung und Ausnahmen Verschärfte Anfechtbarkeit von rechtswidrigen Direktvergaben Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte ENDE IHR NUTZEN Informieren Sie sich über die Besonderheiten des Sektorenvergaberechts und nutzen Sie die Spielräume und die größere Flexibilität, die Ihnen das BVergG bei der Abwicklung von Vergabeverfahren einräumt. Im Fokus stehen die aktuellen Änderungen durch das BVergG 2016. ZIELGRUPPE »» Mitarbeiter sämtlicher Sektoren auftraggeber (Verkehrswirtschaft, Energieund Wasserversorgung, Post) aus den Bereichen Recht, Einkauf und Beschaffung »» Vertreter der Auftragnehmerseite insbesondere Mitglieder der Geschäftsführung und Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Vertrieb und Einkauf businesscircle.at TEILNEHMERSTIMMEN Sehr professionell mit hohem Praxisbezug. Christian Stadlbauer, Schiene OÖ Praxisorientierte Darstellung der wichtigen Themen für Sektorenauftraggeber. Besonders empfehlenswert ist dieses Seminar als Ergänzung zum Vergaberechtlichen Lehrgang. Brigitte Bernhardt, Austrian Power Grid Ein Top-Seminar mit sehr interessanten, praxisorientierten Diskussionen. Nicolas Gaderer, Austrian Power Grid Gute, aktuelle Information für Sektorenauftraggeber. Helmut Herlicska, Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland [email protected] Seminar 18. Mai 2017 9.00 VORTRAGENDE Auftragnehmer-Tag: Vergaberecht für Bieter START WAS ÄNDERT SICH DURCH DAS BVergG 2016 Die Ausschreibung – Pflichten des Auftraggebers RA Dr. Matthias Öhler ist Partner der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Er war von 1994 - 1996 in der für die Überwachung des öffentlichen Auftragswesens zuständigen Abteilung GD XV B 3 der Europäischen Kommission tätig. » Mindestinhalte in Bekanntmachung und Ausschreibung » Zulässige und unzulässige Freiräume des BVergG: Aus der Trickkiste der Auftraggeber » Pflicht zur Konkretisierung der Leistungsbeschreibung » Besonderheiten bei Rahmenvereinbarungen/Teilvergabe/Optionen Praxistipps zu Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien » Notwendiger Informationsgehalt der Auswahl- und Zuschlagskriterien » Jury und Bewertungskommission: Grenzen beim Ermessensspielraum » Anforderungen an Objektivität und Nachvollziehbarkeit der Auswahl- und Zuschlagsentscheidung » Welche Auswahl- und Zuschlagskriterien unterliegen nicht der Präklusion? RA Mag. Gregor Stickler ist Partner der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Er führt Vergabeverfahren u.a. in den Bereichen Bau, Facility Management, Finanzierung und PPP durch. Er ist Lehrbeauftragter für Vergabe- und Bauvertragsrecht. Prüfen Sie den Leistungsvertrag » Pflicht des Auftraggebers zur Vertragsnorm » Judikaturübersicht zu rechtswidrigen Vertragsklauseln » Vertragsstrafen, Bankgarantien, Haftung: Minimieren Sie Ihr Risiko! Mag. Michael Scherzer ist seit 1998 Mitglied der Rechts abteilung der Siemens AG Österreich. Seine Schwer punkte liegen im Bereich Großanlagenverträge. Seit 2003 Fachzuständigkeit für Vergaberecht. So gestalten Sie Ihr Angebot optimal Dr. Stefan Zleptnig, LL.M. leitet das Team Vergaberecht und Öffentliches Recht in der Rechtsabteilung der ASFINAG. Er ist als Vortragender für Vergaberecht und Umweltrecht tätig. » Welche Abweichungen von der Ausschreibung sind erlaubt? » Nachweis der Gleichwertigkeit im Angebot » Strategien gegen unliebsame Ausschreibungsbedingungen » Informationsansprüche des Bieters, erlaubte Kommunikation mit dem Auftraggeber » Arbeits- und Bietergemeinschaften » Subunternehmer: Erschwernisse der BVergG-Novelle 2015 Alternativangebote Angebotsöffnung – Worauf der Auftragnehmer zu achten hat » Verlesungspflicht des Auftraggebers vs. Mitwirkungspflicht des Bieters » Rechtsfolgen von Verlesungsfehlern Angebotsprüfung, Aufklärungsgespräche, Ausscheiden von Angeboten » Anspruch auf Aufklärungsgespräche im offenen/nicht offenen Verfahren und zulässiger Inhalt » Kontradiktorische Angebotsprüfung – Konkretisierung des Aufklärungsersuchens » Typische Angebotsmängel und die Frage nach ihrer Behebbarkeit » Unterangebote – Spekulative Angebotspreise ZIELGRUPPE & NUTZEN Ein Tag an dem speziell auf die Fragen und Themen der Bieter eingegangen wird. Sonderregelungen im Verhandlungsverfahren Anhand von Fallbeispielen werden häufige Fehlerquellen und Fallstricke aufgezeigt. Sie erfahren, wie Sie Fehler des Auftraggebers rechtzeitig erkennen, richtig reagieren und vor allem, wie Sie eigene Fehler vermeiden . » Was darf der Auftraggeber, was darf er nicht? » Richtige Taktik bei Verhandlungen: Ablaufplanung, Präsentation, richtige Reaktion auf Einwände » Nachforderungen und neue Anforderungen an Angebote während der Verhandlungsphase Mit Tipps von Auftraggeberseite: Vermeidung typischer Fehler, Erfolgsfaktoren und optimale Angebotsgestaltung. Rechtsschutz » Achtung Präklusion – Verlust von Rechten durch Zeitablauf » Welche Entscheidungen sind wann anfechtbar: Berichtigung, Fragenbeantwortungen, etc. » Alternative Streitbeilegungsstrategien/Anfechtbarkeit von rechtswidrigen Direktvergaben » Fehlende Antragslegitimation bei Ausscheidung und ihre Ausnahmen TEILNEHMERSTIMME Compliance-Management-Systeme Klar, kompakt und auch durch die vielen Beispiele für Nicht-Fachleute verständlich. Alexander Beck, Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik » Die wichtigsten To-dos und häufigsten Fragen » Worauf typischerweise aus Sicht eines Bieters zu achten ist » Konzept eines Bieter-Compliance-Systems 17.30 businesscircle.at ENDE [email protected] 1. Druck 1. TEILNEHMER/IN ANMELDUNG Haben Sie Fragen? Rufen Sie mich an! Julia Lechner, Organisation, Business Circle Bitte nennen Sie bei Ihrer Online-Buchung den Code VG6418 - INT Wir bestätigen Ihre Anmeldung innerhalb von 3 Tagen per E-Mail. [email protected] +43/(0)1/522 58 20-55 +43/(0)1/522 58 20-18 Sozialdienstleistungen rechtskonform ausschreiben, EUR 799 bis 899* 3. November 2016 Vergabe nach dem Bestbieterprinzip, EUR 799 bis 899 * 15. November 2016 100 Tipps für Ihre Ausschreibungsunterlagen, EUR 799 bis 899 * 17. November 2016 Verhandlungsverfahren NEU, EUR 799 bis 899 * 23. November 2016 Masterclass Vergaberecht, EUR 799 bis 899* 30. März 2017 Vergaberecht für Sektoren-Auftraggeber, EUR 799 bis 899 * 26. April 2017 Auftragnehmer-Tag - Vergaberecht für Bieter, EUR 799 bis 899 * 18. Mai 2017 *P reise exklusive MwSt. Buchen und zahlen Sie 2 Monate vorher, erhalten Sie 100 Euro Frühbucherbonus. Business Circle, Ölzeltgasse 3, A-1030 Wien Vor- und Zuname, Titel ������������������������������������������������������������������ 2:1 BILDUNGS OFFENSIVE Melden Sie 2 Personen zum gleichen Seminar an: Der 1. Teilnehmer zahlt den Vollpreis und der 2. zahlt die Hälfte. Beruf, Funktion �������������������������������������������������������������������������� E-Mail ������������������������������������������������������������������������������������ FRÜHBUCHERBONUS* Melden Sie sich schnell an und profitieren Sie von unserem Frühbucherbonus. Buchen & zahlen Sie 2 Monate vor der Veranstaltung, erhalten Sie 100 Euro. 1 Monat vorher sind es 50 Euro. Die 2:1 Bildungsoffensive gilt nicht für die Masterclass Vergaberecht. Tel, Fax ����������������������������������������������������������������������������������� Firma, Branche ��������������������������������������������������������������������������� Ansprechpartner im Sekretariat �������������������������������������������������������� INKLUSIVE Speisen, Getränke und Dokumentation RÜCKTRITT Sie können nicht teilnehmen? Dann melden Sie uns einen Ersatz und die andere Person kann für Sie einspringen. Wenn Sie keinen Ersatz gefunden haben, verrechnen wir bis 2 Wochen vor der Veranstaltung nur die Bearbeitungsgebühr von 80 Euro, danach den gesamten Betrag. Bitte stornieren Sie schriftlich. VERANSTALTUNGSORT Das Hotel in Wien geben wir Ihnen zeitgerecht bekannt. Adresse ���������������������������������������������������������������������������������� Firmenmäßige Zeichnung/Datum ������������������������������������������������������ 2. TEILNEHMER/IN 50 % RABATT Vor- und Zuname, Titel ������������������������������������������������������������������ Beruf, Funktion �������������������������������������������������������������������������� E-Mail ������������������������������������������������������������������������������������ -50 % Tel, Fax ����������������������������������������������������������������������������������� PARTNER Firma, Branche ��������������������������������������������������������������������������� Ansprechpartner im Sekretariat �������������������������������������������������������� Adresse ���������������������������������������������������������������������������������� www.ankoe.at www.manz.at www.verlagoesterreich.at Firmenmäßige Zeichnung/Datum ������������������������������������������������������ businesscircle.at
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