Vergaberecht 2016/17

Update zum BVergG 2016
Vergaberecht 2016/17
3. November 2016
15. November 2016
17. November 2016
23. November 2016
30. März 2017
26. April 2017
18. Mai 2017
Sozialdienstleistungen rechtskonform ausschreiben
Neuregelung durch BVergG 2016 - Welche Leistungen sind betroffen?
Worauf müssen Auftraggeber und Bieter achten?
Vergabe nach dem Bestbieterprinzip
Erfahrungen mit der BVergG-Novelle 2015
Herausforderungen in der Praxis & Austausch mit den Vorreitern
100 praktische Tipps für Ihre Ausschreibungsunterlagen
Gestaltungsspielräume vergabekonform nutzen in Zeiten des BVergG 2016
Mit Mustervorlagen & Beispielen
Verhandlungsverfahren NEU
Ausgeweitete Anwendungsmöglichkeiten im klassischen Bereich
Mehr Verhandlungsmöglichkeiten und Flexibilität für Auftraggeber und Bieter
Masterclass Vergaberecht
Für Vergabepraktiker und -spezialisten: Lösungs- und Entscheidungsfindung
für die Fragen, die das BVergG 2016 aufwirft
Vergaberecht für Sektoren-Auftraggeber
Alle Neuerungen, Besonderheiten und Spezialfragen der
Beschaffung in den Bereichen Verkehr, Energie, Wasser und Post
Auftragnehmer-Tag: Vergaberecht für Bieter
Was ändert sich durch das BVergG 2016? Durchschauen Sie die Tricks der
Auftraggeber – Vermeiden Sie Fehler und gestalten Sie Ihre Angebote optimal
Seminar
3. November 2016
9.00
VORTRAGENDE
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businesscircle.at
Der Begriff „soziale Dienstleistungen“
Unterschiede zwischen altem und neuem Regelwerk
Aktuelle Herausforderungen bei der Klärung von Abgrenzungsfragen
Dienstleistungsauftrag vs. Förderung
Vorbehaltene Aufträge zugunsten gemeinnütziger Bieter?
Wann treten die neuen Regeln in Kraft? Fragen in Zusammenhang mit
Übergangsregeln
Bereitstellung sozialer Dienstleistungen
» Wahl des Bereitstellungsmodells (Voraussetzungen, Vor- und Nachteile,
Konsequenzen)
Anforderungen an eine ausreichende Bekanntmachung
Grundsätze der Transparenz und Nicht-Diskriminierung
Öffentliche Vergabe von sozialen Dienstleistungen
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Wolfgang Gruber ist
Vorstands­vorsitzender der
SOZIALWIRT­SCHAFT
ÖSTERREICH und Experte für
Arbeits- und Sozialrecht. Seit
1997 ist er arbeit­geberseitig
Ver­handlungs­führer für den Branchen­
kollektiv ­vertrag.
Mag. Bernhard Wurzer ist seit
2013 Generaldirektor–
Stellver­treter im Hauptver­
band der österreichischen
Sozialver­sicherungs­träger.
Davor war er Büroleiter des
Verbandsvor­sitzenden-Stellvertreters und
Leiter der Abteilung Grundsatz­angelegen­
heiten.
NEU
Definition und Abgrenzung
RA Mag. Martin Schiefer ist
Partner der Kanzlei Heid
Schiefer RAe. Er ist Mitglied
des Herausgeber-Beirates der
RPA und Herausgeber des
„Handbuch Vergaberecht“.
Spezialgebiete: IT-Beschaffungen, Sozial- und
Gesundheitsbereich, Verkehrs­dienst­
leistungen, PPP-Modelle, Gesellschaftsrecht.
Mag. Brigitte Prisching ist seit
2004 Leiterin der Stabsstelle
Recht & Datenschutz­beauf­
tragte des Fonds Soziales
Wien. Seit 2007 ist sie auch
stellver­tretende
Geschäftsführerin des Fonds.
START
UMFANGREICHE NEUREGELUNG DURCH DAS BVergG 2016
VERGABE & BEAUFTRAGUNG VON SOZIALEN DIENSTLEISTUNGEN
RA Dr. Stephan Heid ist
Partner der Kanzlei Heid
Schiefer RAe. Er ist Heraus­
geber und Autor der RPA und
des „Handbuch Vergaberecht“.
Spezialgebiete: Bauleistungen,
rechtliches Projektmanage­ment (GP, GU, TU),
Lebenszyklusmodelle, PPP-Modelle, (Anti-)
Claim-Management.
DI Robert Hörmann ist
Mit­arbeiter der Abteilung
Förderung der
Bundesgeschäfts­stelle des
Arbeitsmarktservice. Er ist
zuständig für grundsätzliche
Fragestellung in der Abwicklung von
Förderungs- und Werkverträgen.
Sozialdienstleistungen
rechtskonform ausschreiben
Vergaberecht „light“
Wahl und Ablauf des Vergabeverfahrens
Vor- und Nachteile verschiedener Verfahrensarten
Rahmenvertrag / Bestbieterprinzip
Berücksichtigung von sozialen & ökologischen Aspekten im Kriterienkatalog
Erprobte Modelle und Tipps für die Vergabepraxis
Vertragsgestaltung und -anpassung
» Umgang mit Altverträgen
Gestaltung von Umgehungsmodellen
» Wann ist eine ausschreibungsfreie Vergabe zulässig?
Martin Schiefer und Stephan Heid, Heid Schiefer RAe
15.30
Diskussionspanel und Fragen aus dem Teilnehmerkreis
» Konsequenzen für die Gesundheits- und Sozialbranche
Wolfgang Gruber, Vorstandsvorsitzender, Sozialwirtschaft Österreich
Robert Hörmann, Abteilung Förderungen, AMS Bundesgesellschaft
Brigitte Prisching, stv. Geschäftsführerin & Leitung Recht, FSW
Bernhard Wurzer, Generaldirektor-Stellvertreter, Hauptverband
17.00
ENDE
HINTERGRUND & NUTZEN
Durch das BVergG 2016 wird die Ausschreibung von sozialen Dienstleistungen völlig
neu geregelt. Das Bestbieterprinzip ist in einem verstärkten Ausmaß verpflichtend
anzuwenden. Soziale und ökologische Vergabe­kriterien gewinnen an Bedeutung. Die
Beauftragung von sozialen Dienstleistungen hat den Grundsätzen der Transparenz
und Nicht­diskriminierung zu genügen und ist ab einem bestimmten Schwellenwert
nach dem BVergG auszuschreiben
»» Sie erhalten Informationen über die ­aktuelle Rechtslage und alle ­Änderungen auf
Basis des BVergG 2016
»» Klären Sie Abgrenzungsfragen: Welche L
­ eistungen fallen unter das Vergaberegime?
»» Ausschreibende Organisationen e
­ rhalten Tipps für die Gestaltung von
Ausschreibungs­unterlagen und die ­Abwicklung des Vergabeverfahrens sowie
Beispiele für die Berücksichtigung von ­sozialen und ökologischen ­Aspekten im
Kriterienkatalog
»» Bieter erfahren, worauf Sie achten müssen wenn Sie an Ausschreibungen teilnehmen
[email protected]
Seminar
15. November 2016
VORTRAGENDE
Dr. Michael Fruhmann ist
Leiter des für die Legistik des
Bundesvergaberechts
zuständigen Referates im
Bundeskanzleramt. Er ist
österreichischer Delegierter
zum Beratenden Ausschuss für das
öffentliche Beschaffungs­wesen der
EU-Kommission.
RA Dr. Stephan Heid ist
Partner der Kanzlei Heid
Schiefer RAe. Er ist
Herausgeber und Autor der
RPA und des „Handbuch
Vergaberecht“. Spezialgebiete:
Bauleistungen, rechtliches Projektmanage­
ment (GP, GU, TU), Lebenszyklusmodelle,
PPP-Modelle, (Anti-)Claim-Management.
RA Mag. Martin Schiefer ist
Partner der Kanzlei Heid
Schiefer RAe. Er ist Mitglied
des Herausgeber-Beirates der
RPA und Herausgeber des
„Handbuch Vergaberecht“.
Spezialgebiete: IT-Beschaffungen, Sozial- und
Gesundheitsbereich, Verkehrs­dienst­
leistungen, PPP-Modelle, Gesellschaftsrecht.
Susanne Edinger ist Expertin
im Fachbereich Bauwirtschaft
und Vergabe der ASFINAG
Bau Management GmbH
(ASFINAG BMG). Mitarbeit
u.a. in div. Ausschüssen des
FSV (zB RVS 10.02.12 Zuschlagskriterien für
Bauaufträge – Verkehrswegebau).
Mag. Stefan L. Braun ist Leiter
des Einkaufs der ÖBBInfrastruktur AG. Sein
Schwerpunkt: die Beschaffung
von Lieferungen und
Leistungen im Bau­segment
von der Dienstleistung bis hin zum Tunnel.
Vergabe nach dem Bestbieterprinzip
Erfahrungen mit der BVergG-Novelle 2015
9.00
START
9.00
BVergG-Novelle 2015 –
wesentliche Inhalte und Herausforderungen für die Praxis
NEU
» Neugestaltung des „Bestbieterprinzips“
» Neue zusätzliche flankierende Regelungen (Subvergabe, Eignungsprüfung)
Michael Fruhmann, Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst
10.30
Pause
11.00
Bestbieterprinzip: Erfolgreiche Umsetzung
» Wieso Bestbieterausschreibung: Sinnvoller Einsatz des Bestbieterprinzips
» Korrekte Definition der qualitativen Zuschlagskriterien in den
Ausschreibungsunterlagen
» Best-practice-Beispiele von Bestbieterkriterien für unterschiedliche
Branchen (Planung, Bau, Abfallwirtschaft, Möbel, IT, Lieferleistungen, soziale
Dienstleistungen, Verkehrsdienstleistungen, sonstige Dienstleistungen)
» Erfolgreiche Angebotslegung bei der Bestbieterausschreibung
» Vergaberechtskonforme Bestbieterermittlung
Martin Schiefer und Stephan Heid, Heid Schiefer RAe
13.30
Mittagspause
14.30
Best-practice-Erfahrungen aus der Praxis
» Worin liegen die Vorteile des Bestbieterprinzips?
» Für welche Ausschreibungen eignet es sich, für welche weniger?
» Empfehlungen aufgrund der ersten Ausschreibungserfahrungen
Susanne Edinger, Expertin Bauwirtschaft & Vergabe, ASFINAG BMG
Stefan L. Braun, Leiter Einkauf, ÖBB-Infrastruktur AG
15.30
Pause
16.00
Dialog und Erfahrungsaustausch im World Cafe
» Diskutieren Sie Fragen aus Ihrer eigenen Vergabepraxis
» Erarbeiten Sie konkrete Lösungen für Ihren Bereich
» Zusammenfassung und Abschluss im Plenum
Leitung: Martin Schiefer und Stephan Heid, Heid Schiefer RAe
17.00
ENDE
HINTERGRUND
Seit März 2016 - mit Inkrafttreten der BVergG-Novelle 2015 - ist das Best­bieter­
prinzip für öffentliche Aufträge ab einer bestimmten Auftrags­summe Pflicht. Der
Preis darf nicht als einziges Kriterium für die Auftragserteilung herangezogen werden.
Stattdessen gewinnen Sozial- oder Qualitätskriterien an Bedeutung. Neu sind u.a.
auch das Transparenzgebot für Subvergaben und klare Regeln, die im Falle von
Lohn-und Sozialdumping einzuhalten sind. Subunternehmer müssen in den Angeboten
angeführt, geprüft und genehmigt werden.
IHR NUTZEN
»» Sie erhalten ein Update zu den Neuerungen der BVergG-Novelle 2015 aus erster Hand
»» Sie erfahren, wie Sie Ausschreibung und Vertrag gestalten können damit die Vergabe
nach dem Bestbieterprinzip zu einem Erfolgsmodell wird
»» Sie erhalten Beispiele für vergaberechtskonforme Zuschlagskriterien und
Best-practice-Beispiele von Bestbieterkriterien für unterschiedliche Branchen
»» Sie hören Erfahrungsberichte aus der ­Praxis und erarbeiten Lösungen für Ihren Bereich
»» Sie erhalten Checklisten und Vorlagen für Bieter und Auftraggeber
businesscircle.at
[email protected]
Seminar
17. November 2016
9.00
VORTRAGENDE
Steuerung der Auswahl der Bewerber und Bieter
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Richtige Bieter – richtiges Vergabeverfahren
Formulierung flexibler Eignungs- und Auswahlkriterien
Festlegung von Ermessensspielräumen bei Eignungs- und Auswahlkriterien
Zusätzliche Ausscheidungsgründe
Fakultative und optionale Ausscheidungsgründe
Regelung von Nachnominierungen und optionalen Nachnominierungen
Steuerung und Strukturierung des Bietermarktes
RA Dr. Georg Zellhofer ist
Partner der Kanzlei Schramm
Öhler Rechtsanwälte.
Schwerpunkte: Vergaberecht,
Österreichisches und
Europäisches Kartell- und
Vertriebsrecht, Transportrecht, Europarecht.
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Sinnvoller Einsatz der Präklusion
Regelungen zur Beschränkung von Arbeitsgemeinschaften
Zulässige Beschränkungen des Subunternehmereinsatzes
Regelungen und Eignungsanforderungen bei Teilangeboten und Losen
Rahmenvereinbarungen
Zuschlagskriterien gemäß BVergG 2016
Das neue Bestangebotsprinzip
RA Dr. Andreas Gföhler ist
Rechtsanwalt der Kanzlei
Schramm Öhler
­Rechtsanwälte. Seine
Tätigkeitsschwerpunkte
liegen in den Bereichen
Vergaberecht und Bauvertragsrecht.
» Zulässige Spielräume schaffen durch
-- Jury
-- Ermessensklauseln
-- Allgemeine Formulierungen
-- Subjektive Kriterien
Taktiken bei der Angebotsprüfung und beim Ausscheiden
» Richtige Taktik bei der Angebotsprüfung
» Richtige Taktik beim Ausscheiden
» Strategien bei der Zuschlagsentscheidung
Mag. Hubert Reisner ist
Richter des Bundes­
verwaltungs­gerichts. Zuvor
war er ab 2002
Senatsvorsitzender des
Bundesvergabeamtes. Davor
war er u. a. in der Stabstelle des Amtes der
NÖ Landesregierung und in der
Volksanwaltschaft tätig.
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START
GESTALTUNGSSPIELRÄUME VERGABEKONFORM NUTZEN
IN ZEITEN DES BVergG 2016
RA Dr. Matthias Öhler ist
Partner der Kanzlei Schramm
Öhler Rechtsanwälte. Er war
von 1994 - 1996 in der für die
Überwachung des
öffentlichen Auftragswesens
zuständigen Abteilung GD XV B 3 der
Europäischen Kommission tätig.
MIT PRAKTISCHEN
MUSTERBAUSTEINEN
100 praktische Tipps für Ihre
Ausschreibungsunterlagen
Der Vertrag
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17.30
Das Maß aller Dinge: Die Rahmenvereinbarung
Vertragsausweitungs- und Änderungsklauseln
Das Änderungsprozedere
Abweichungen von ÖNORMEN
Optionen
Rahmenvereinbarungen
Wo liegen die vergaberechtlichen Grenzen der Vertragsfreiheit?
Wo liegen die zivilrechtlichen Grenzen der Vertragsfreiheit?
Bewahrung der Flexibilität auch nach Vertragsabschluss: Änderungsklauseln
ENDE
Minderung von Schadenersatzrisiken
Ermessen bei der Bieterauswahl
Jurybewertungen
Vertragsklauseln
TEILNEHMERSTIMMEN
ZIELGRUPPE & NUTZEN
Für Praktiker, die als Auftraggeber
Ausschreibungsunterlagen erstellen.
Sehr gut und empfehlenswert.
Marco Pontasch, VAMED
Die Inhalte sind besonders praxisrelevant und werden von den Referenten hoch
kompetent präsentiert.
Claudia Condopoulos-Kilic, ÖBB-Infrastruktur
Kompakte Präsentationen von fachlichen Spitzen-Referenten an einem Seminartag.
Für mich war dieses Seminar TOP! Ich konnte mein bestehendes Wissen auffrischen
und durch diverse Neuerungen im BVergG erweitern.
Oliver Augustin, EVN
businesscircle.at
[email protected]
DAS NEUE REGEL-VERFAHREN NACH BVergG 2016
Seminar
23. November 2016
9.00
VORTRAGENDE
Verhandlungsverfahren NEU
Erweiterte Anwendung für klassische Auftraggeber
START
AUSGEWEITETER ANWENDUNGSBEREICH IM BVergG 2016
MEHR VERHANDLUNGSMÖGLICHKEITEN & FLEXIBILITÄT
FÜR AUFTRAGGEBER & BIETER
RA Dr. Andreas Gföhler ist
Rechtsanwalt der Kanzlei
Schramm Öhler
Rechts­anwälte. Seine
Tätigkeits­schwerpunkte
liegen in den Bereichen
Vergaberecht und Bauvertragsrecht.
Vorbereitung und Konzeption des Verfahrens
» Vorteile und Nachteile des Verhandlungsverfahrens
» Wahl des Verhandlungsverfahrens:
Erweiterter Anwendungsbereich auch im klassischen Bereich
» Unterschiede des Verhandlungsverfahrens bei Verhandlungen
-- mit nur einem Bieter / mit mehreren Bietern
-- bei geistigen Leistungen
-- im Sektorenbereich
-- im Unterschwellenbereich
Mag. Christa Gschweitl ist
ausgebildete Rechtsanwältin
mit Schwerpunkt Vergabeund (Bau-)Vertragsrecht
sowie Immobilienrecht. Sie
leitet seit 2014 die Rechts­
abteilung und ist Prokuristin der Wasser­
straßen­infrastruktur­gesellschaft via donau.
Taktiken und Praktiken im Verhandlungsverfahren
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RA Dr. Matthias Öhler ist
Partner der Kanzlei Schramm
Öhler Rechtsanwälte. Er war
von 1994 - 1996 in der für die
Überwachung des
öffentlichen Auftragswesens
zuständigen Abteilung GD XV B 3 der
Europäischen Kommission tätig.
Was ist bei der ersten Stufe zu beachten?
Abgrenzung des Leistungsgegenstandes in der 1. Stufe
Sinnvolle und zulässige Eignungs- und Auswahlkriterien
Formalprüfung der Teilnahmeanträge, Verbesserbarkeit von Mängeln
Einladung der ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe
Eingang der Angebote und Angebotsöffnung
Formalprüfung der Angebote
Übergang in die Verhandlungsphase/Vorab-Shortlisting/Verhandlungspflicht
Ablauf der Verhandlungen
Ausschreibungsunterlagen, Grenzen der Änderung des Leistungsgegenstands
Last and Best Offer, Selbstbindung des Auftraggebers
Bewertung der Angebote, (keine) Änderung von Zuschlagskriterien
Häufige Fehler von Auftraggebern und Bietern bei Verhandlungsverfahren
RA Mag. Gregor Stickler ist
Partner der Kanzlei Schramm
Öhler Rechtsanwälte. Er führt
Vergabe­verfahren u.a. in den
Bereichen Bau, Facility
Management, Finanzierung
und PPP durch und ist Lehrbeauftragter für
Vergabe- und Bauvertragsrecht.
Ausgewählte Aspekte beim Ablauf des Verhandlungsverfahrens
HINTERGRUND &
NUTZEN
Präklusion und Rechtsschutz
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Interne Aufstellung und interner Regelungsbedarf
Bieterbeobachtung und Bieterverhalten
Anforderungen an eine Jurybewertung
Bloße Preisverhandlungen
Änderung von Zuschlagskriterien nach § 105 Abs. 5
Zulässiges Ausmaß an Änderungen aufgrund der Verhandlungen
Besonderheiten bei der Vertragserstellung
Bewahrung der Flexibilität auch nach Vertragsabschluss:
Rahmenvereinbarung, Änderungsklauseln
» Vermeidung der Sittenwidrigkeit von Vertragsklauseln
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Präklusion als wichtigster Baustein der Verhandlungstaktik
Rechtsschutz: Risiken, Kosten und Konsequenzen
Ideenschutz
Strafrechtliche Aspekte
Mit dem BVergG 2016 wird das
Verhandlungs­verfahren reformiert. Der
Anwendungs­bereich wird ausgeweitet. Damit
bekommen Auftraggeber mehr
Verhandlungs­möglichkeiten und Flexibilität.
17.30
Klären Sie, wann das Verhandlungsverfahren
zum Einsatz kommt und welche
Besonderheiten bei der Vorbereitung und
Durchführung zu beachten sind.
Kompetente Vortragende, gute Präsentationen, hohe Praxisrelevanz.
Absolut empfehlenswert! Andreas Schwarzer, Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Nutzen Sie die gelockerten Regeln.
Lernen Sie häufige Fehler von Auftraggebern
und Bietern kennen und vermeiden.
Profitieren Sie von Erfahrungsberichten.
ENDE
TEILNEHMERSTIMMEN
Gute, aktuelle Information für Praktiker.
Helmut Herlicska, Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland
Jeder, der mit Vergaben und Verhandlungen zu tun hat, wird das Seminar als
Bereicherung erfahren. Wolfgang Teichmann, Bundesrechenzentrum
Verhandlungsverfahren sind ein wichtiger und spannender Teil des BVergG. Dieses
Seminar bietet einen guten Überblick. Christof Heinzle, Rhomberg Bau
Wie gewohnt hohe Qualität inklusive hoher Praxisbezug.
Rudolf Philippitsch, BM für Land- & Forstwirtschaft, Umwelt- & Wasserwirtschaft
businesscircle.at
[email protected]
Seminar
30. März 2017
9.00
EXPERTEN
Dr. Michael Fruhmann ist
Leiter des für die Legistik des
Bundesvergaberechts
zuständigen Referates
V/A/8/a im Bundes­kanzler­
amt-Verfassungsdienst. Er ist
österreichischer Delegierter zum Beratenden
Ausschuss für das öffentliche
Beschaffungswesen der EU-Kommission.
Lösungs- & Entscheidungsfindung für Praktiker
START
Aktuelle Entwicklungen im österreichischen und europäischen
Vergaberecht
Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher ist
Professor am Institut für
Unternehmens- und
Wirtschaftsrecht der
Universität Wien. Von 1994
bis 1997 war er Vorsitzender
der Bundesvergabekontrollkommission,
stellvertretender Vorsitzender der
Übernahmekommission und Vorsitzender der
Schiedsinstanz für Naturalrestitution.
RA Mag. Martin Schiefer ist
Partner der Kanzlei Heid
Schiefer RAe. Er ist Mitglied
des Herausgeber-Beirates der
RPA und Herausgeber des
„Handbuch Vergaberecht“.
Spezialgebiete: IT-Beschaffungen, Sozial- und
Gesundheitsbereich, Verkehrs­dienst­
leistungen, PPP-Modelle, Gesellschaftsrecht.
Masterclass Vergabe
» BVergG 2016 und BVergG-Novelle 2015 in der Praxis
Michael Fruhmann, Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst
Aktuelle Judikatur des BVwG
» Die Verwendung von elektronischen Vergabeplattformen
-- Die korrekte Angebotsabgabe auf elektronischen Plattformen
-- Angebotsöffnung und Verlesung von elektronisch abgegebenen Angeboten
» Was ist ein öffentlicher Auftrag?
-- Die Ermächtigung zur Herstellung und Lieferung von Nummerntafeln
-- Der Verkauf von Objekten
» Zum Vergabeverfahren
-- Wahl des Verhandlungsverfahrens im Lichte der neuen Richtlinie?
-- Wechsel des Vergabeverfahrens während des Vergabeverfahrens?
-- Verpflichtung zur vertieften Angebotsprüfung bei der Vergabe von
nichtprioritären Dienstleistungen
» Neues zum Verfahrensrecht: Ersatz von Vertretungskosten
Hubert Reisner, Bundesverwaltungsgericht
13.00
Mittagspause
14.00
DIALOG & DISKUSSION
Gemeinsam werden die Auswirkungen des BVergG 2016 sowie neueste
Erkenntnisse des EuGH, VwGH & BVwG auf Ihre Vergabepraxis diskutiert
und Lösungsansätze erarbeitet
Zur normativen Vorwirkung der neuen EU RL
» Maßstab RL-konforme Interpretation
» Spielräume in der Auslegung
Mag. Hubert Reisner ist
Richter des Bundes­ver­
waltungs­­gerichts. Ab 2002
war er Senatsvor­sitzender des
Bundesvergabe­amtes. Davor
war er u. a. in der Stabstelle
des Amtes der NÖ Landesregierung und in
der Volksanwaltschaft tätig.
Vertragsverlängerung und -anpassung:
Wie weit kann eine rechtskonforme Anpassung gehen?
» Abgrenzung Direktvergabe und Verhandlungsverfahren ohne
Bekanntmachung
» Rechtssicherheit durch ex ante Transparenzbekanntmachung
» Neuerungen im Rechtsschutz
Umgang mit Subunternehmern, verbundenen Unternehmen,
sonstigen Dritten
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Beschränkung der Berufung auf Mittel Dritter
Prüf- und Benennungspflicht
Grenzüberschreitende Personalbereitstellung
Arbeitskräfteübergang
Neue Subunternehmerregelung
Josef Aicher, Universität Wien
Martin Schiefer, Heid Schiefer RAe
17.00
businesscircle.at
ENDE
[email protected]
ALLE NEUERUNGEN DES BVergG 2016
Seminar
26. April 2017
9.00
VORTRAGENDE
Vergaberecht für
Sektoren-Auftraggeber
START
BESCHAFFUNG IN DEN BEREICHEN VERKEHR, ENERGIE, WASSER, POST
Update BVergG 2016
RA Dr. Andreas Gföhler ist
Rechtsanwalt der Kanzlei
Schramm Öhler
­Rechtsanwälte. Seine
Tätigkeitsschwerpunkte
liegen in den Bereichen
Vergaberecht und Bauvertragsrecht.
» Wichtige Änderungen für den Sektorenbereich
Der Geltungsbereich des Sektorenvergaberechts und
Voraussetzungen für Vergaberecht light
» Wer ist Sektoren-Auftraggeber? Was gilt als Sektorentätigkeit?
» Aufträge mit „Doppelnatur“: Rechtslage und Rechtsprechung bei
Unternehmen, die gleichzeitig
-- Sektoren-Auftraggeber und klassischer öffentlicher Auftraggeber
-- Sektoren-Auftraggeber und gar kein Auftraggeber sind
» Neue Ausnahmen und Freistellungen vom Geltungsbereich
» Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen
RA Dr. Matthias Öhler ist
Partner der Kanzlei Schramm
Öhler Rechtsanwälte. Er war
von 1994 - 1996 in der für die
Überwachung des
öffentlichen Auftragswesens
zuständigen Abteilung GD XV B 3 der
Europäischen Kommission tätig.
Vergaberegime light
» Vergabeverfahren in den Sektoren: Worin bestehen die wesentlichen
Erleichterungen für Sektorenauftraggeber?
» Welche Verfahrensarten gelten im Unterschwellenbereich?
» Präqualifikation, Eignungs- und Auswahlkriterien
» Freiräume bei der Angebotsbewertung
» Angebotsprüfung und Ausscheidung
Angelika Saladin, LL.M, MBA
leitet seit 2013 das Referat
Vergabe- und Vertragsrecht
der Wiener Linien GmbH & Co
KG. Davor war sie Consultant
bei Platzer & Partner
Unternehmens­beratungsgmbH mit
Schwerpunkt Vergaberecht.
Freiheiten und Grenzen des Verhandlungsverfahrens
» Was darf der Auftraggeber, was darf er nicht?
» Richtige Taktik bei Verhandlungen: Ablaufplanung, Präsentation, richtige
Reaktion auf Einwände, taktisch richtige Vorgehensweise
» Nachforderungen und neue Anforderungen an Angebote während der
Verhandlungsphase
» Rahmenvereinbarung als „Pflichtbeschaffungstool“
RA Dr. Georg Zellhofer ist
Partner der Kanzlei Schramm
Öhler Rechtsanwälte.
Schwerpunkte: Vergaberecht,
Österreichisches und
Europäisches Kartell- und
Vertriebsrecht, Transportrecht, Europarecht.
Rechtschutz
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17.30
Präklusion von rechtswidrigen Ausschreibungen
Vorgaben zur Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung und Ausnahmen
Verschärfte Anfechtbarkeit von rechtswidrigen Direktvergaben
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
ENDE
IHR NUTZEN
Informieren Sie sich über die Besonderheiten
des Sektorenvergaberechts und nutzen Sie
die Spielräume und die größere Flexibilität,
die Ihnen das BVergG bei der Abwicklung von
Vergabeverfahren einräumt.
Im Fokus stehen die aktuellen Änderungen
durch das BVergG 2016.
ZIELGRUPPE
»» Mitarbeiter sämtlicher Sektoren­
auftraggeber (Verkehrswirtschaft, Energieund Wasserversorgung, Post) aus den
Bereichen Recht, Einkauf und Beschaffung
»» Vertreter der Auftragnehmerseite
insbesondere Mitglieder der
Geschäftsführung und Führungskräfte aus
den Bereichen Recht, Vertrieb und Einkauf
businesscircle.at
TEILNEHMERSTIMMEN
Sehr professionell mit hohem Praxisbezug.
Christian Stadlbauer, Schiene OÖ
Praxisorientierte Darstellung der wichtigen Themen für Sektorenauftraggeber.
Besonders empfehlenswert ist dieses Seminar als Ergänzung zum
Vergaberechtlichen Lehrgang.
Brigitte Bernhardt, Austrian Power Grid
Ein Top-Seminar mit sehr interessanten, praxisorientierten Diskussionen.
Nicolas Gaderer, Austrian Power Grid
Gute, aktuelle Information für Sektorenauftraggeber.
Helmut Herlicska, Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland
[email protected]
Seminar
18. Mai 2017
9.00
VORTRAGENDE
Auftragnehmer-Tag:
Vergaberecht für Bieter
START
WAS ÄNDERT SICH DURCH DAS BVergG 2016
Die Ausschreibung – Pflichten des Auftraggebers
RA Dr. Matthias Öhler ist
Partner der Kanzlei Schramm
Öhler Rechtsanwälte. Er war
von 1994 - 1996 in der für die
Überwachung des
öffentlichen Auftragswesens
zuständigen Abteilung GD XV B 3 der
Europäischen Kommission tätig.
» Mindestinhalte in Bekanntmachung und Ausschreibung
» Zulässige und unzulässige Freiräume des BVergG:
Aus der Trickkiste der Auftraggeber
» Pflicht zur Konkretisierung der Leistungsbeschreibung
» Besonderheiten bei Rahmenvereinbarungen/Teilvergabe/Optionen
Praxistipps zu Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien
» Notwendiger Informationsgehalt der Auswahl- und Zuschlagskriterien
» Jury und Bewertungskommission: Grenzen beim Ermessensspielraum
» Anforderungen an Objektivität und Nachvollziehbarkeit der Auswahl- und
Zuschlagsentscheidung
» Welche Auswahl- und Zuschlagskriterien unterliegen nicht der Präklusion?
RA Mag. Gregor Stickler ist
Partner der Kanzlei Schramm
Öhler Rechtsanwälte. Er führt
Vergabe­verfahren u.a. in den
Bereichen Bau, Facility
Management, Finanzierung
und PPP durch. Er ist Lehrbeauftragter für
Vergabe- und Bauvertragsrecht.
Prüfen Sie den Leistungsvertrag
» Pflicht des Auftraggebers zur Vertragsnorm
» Judikaturübersicht zu rechtswidrigen Vertragsklauseln
» Vertragsstrafen, Bankgarantien, Haftung: Minimieren Sie Ihr Risiko!
Mag. Michael Scherzer ist seit
1998 Mitglied der Rechts­
abteilung der Siemens AG
Österreich. Seine Schwer­
punkte liegen im Bereich
Großanlagenverträge. Seit
2003 Fachzuständigkeit für Vergaberecht.
So gestalten Sie Ihr Angebot optimal
Dr. Stefan Zleptnig, LL.M.
leitet das Team Vergaberecht
und Öffentliches Recht in der
Rechtsabteilung der
ASFINAG. Er ist als
Vortragender für
Vergaberecht und Umweltrecht tätig.
» Welche Abweichungen von der Ausschreibung sind erlaubt?
» Nachweis der Gleichwertigkeit im Angebot
» Strategien gegen unliebsame Ausschreibungsbedingungen
» Informationsansprüche des Bieters, erlaubte Kommunikation mit dem
Auftraggeber
» Arbeits- und Bietergemeinschaften
» Subunternehmer: Erschwernisse der BVergG-Novelle 2015
Alternativangebote
Angebotsöffnung – Worauf der Auftragnehmer zu achten hat
» Verlesungspflicht des Auftraggebers vs. Mitwirkungspflicht des Bieters
» Rechtsfolgen von Verlesungsfehlern
Angebotsprüfung, Aufklärungsgespräche, Ausscheiden von Angeboten
» Anspruch auf Aufklärungsgespräche im offenen/nicht offenen Verfahren und
zulässiger Inhalt
» Kontradiktorische Angebotsprüfung – Konkretisierung des
Aufklärungsersuchens
» Typische Angebotsmängel und die Frage nach ihrer Behebbarkeit
» Unterangebote – Spekulative Angebotspreise
ZIELGRUPPE & NUTZEN
Ein Tag an dem speziell auf die Fragen und
Themen der Bieter eingegangen wird.
Sonderregelungen im Verhandlungsverfahren
Anhand von Fallbeispielen werden häufige
Fehlerquellen und Fallstricke aufgezeigt. Sie
erfahren, wie Sie Fehler des Auftraggebers
rechtzeitig erkennen, richtig reagieren und
vor allem, wie Sie eigene Fehler vermeiden .
» Was darf der Auftraggeber, was darf er nicht?
» Richtige Taktik bei Verhandlungen: Ablaufplanung, Präsentation, richtige
Reaktion auf Einwände
» Nachforderungen und neue Anforderungen an Angebote während der
Verhandlungsphase
Mit Tipps von Auftraggeberseite:
Vermeidung typischer Fehler, Erfolgsfaktoren
und optimale Angebotsgestaltung.
Rechtsschutz
» Achtung Präklusion – Verlust von Rechten durch Zeitablauf
» Welche Entscheidungen sind wann anfechtbar: Berichtigung,
Fragenbeantwortungen, etc.
» Alternative Streitbeilegungsstrategien/Anfechtbarkeit von rechtswidrigen
Direktvergaben
» Fehlende Antragslegitimation bei Ausscheidung und ihre Ausnahmen
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Compliance-Management-Systeme
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Alexander Beck, Zentralanstalt für
Meteorologie und Geodynamik
» Die wichtigsten To-dos und häufigsten Fragen
» Worauf typischerweise aus Sicht eines Bieters zu achten ist
» Konzept eines Bieter-Compliance-Systems
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