Hinweise zum Ablauf des Prüfungskolloquiums im öffentlichen Wirtschaftsrecht
am 1. Juli 2016 bei Univ.-Prof. Dr. Thorsten Siegel/Wiss. Mit. Nikolas Eisentraut
I. Das Kolloquium findet am Freitag, dem 1. Juli 2016, ab 8.00 Uhr (s.t.!) in Raum K1 (Henry-FordBau) statt.
II. Pro Prüfling sind insgesamt 40 Minuten vorgesehen. Davon entfallen auf die Vorstellung der Arbeit und die anschließende Diskussion jeweils etwa 15 Minuten. Es folgt jeweils eine 10-minütige
Notenberatung im Prüferkreis. Zugelassen sind auch Prüflinge, bei denen die schriftliche Arbeit mit
„mangelhaft“ bewertet wurde.
III. Die Themen werden in folgender Reihenfolge behandelt:
1. Die Pflichtmitgliedschaft in den Handwerkskammern,
2. Der Gesetzesvorbehalt im Bereich der Subventionsvergabe,
3. Neuordnung des Gaststättenrechts nach der Föderalismusreform,
4. Der große Befähigungsnachweis im Handwerksrecht,
5. Gestaltungsspielräume der Verwaltung im Wirtschaftsverwaltungsrecht,
6. Der einheitliche Ansprechpartner im Wirtschaftsverwaltungsrecht,
7. Der Begriff der Wirtschaftlichkeit im Öffentlichen Recht,
8. Der Begriff des öffentlichen Auftraggebers im Vergaberecht,
9. Interkommunale Kooperationen im Vergaberecht,
10. Das Nachprüfungsverfahren im Vergaberecht,
11. Rechtsschutz im Unterschwellenbereich im Vergaberecht.
IV. Nach dem sechsten Vortrag erfolgt eine etwa einstündige Mittagspause. Bitte versorgen Sie sich
selbst mit Getränken und Speisen.
V. Es wird empfohlen, ein ein- bis zweiseitiges Handout zu erstellen, das eine Gliederung und die
zentralen Aussagen des Vortrags enthält, und in ausreichender Zahl mitzubringen (16 Stück). Eine
Power-Point-Präsentation ist wegen der Kürze der Vortragszeit nicht erforderlich. Bitte bringen Sie
Ihre Standardgesetzessammlungen mit.
VI. Es besteht eine Teilnahmepflicht auch hinsichtlich der Vorträge der anderen Prüflinge. Dies gilt
auch für die beiden Vorträge bei Univ.-Prof. Dr. Sodan am 30. Juni 2016 im öffentlichen Wirtschaftsrecht.
Ich wünsche Ihnen ein gutes Gelingen!
(Univ.-Prof Dr. Thorsten Siegel)