BDP-Pressemitteilung OLG Schleswig: Berufsbezeichnungen wie

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BUNDESGESCHÄFTSSTELLE
Alenka Tschischka
BDP · Am Köllnischen Park 2 · 10179 Berlin
BDP-Pressemitteilung
Anschrift Berufsverband
Deutscher
Psychologinnen
und Psychologen
Am Köllnischen Park 2
vom 22.7.2016 (at)
10179 Berlin
Telefon + 49 30 - 209 166 - 620
Telefax + 49 30 - 209 166 - 680
E-Mail [email protected]
OLG Schleswig: Berufsbezeichnungen wie z.B.
Kommunikationspsychologe nur mit Psychologiestudium möglich
BDP freut sich über das Urteil
Am 21.7.2016 bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig das Urteil des Landgerichts
Lübeck vom 1.4.2015. Das OLG Schleswig entschied, dass die Campus Akademie GmbH für
ihre einjährigen Lehrgänge nicht mit den Berufsbezeichnungen „Betriebspsychologe“,
„Organisationspsychologe“ bzw. „Kommunikationspsychologe“ werben darf, wenn die
entsprechende Weiterbildung nicht auf ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium
der Psychologie durch die Teilnehmer aufbaut. Das Urteil des OLG (Aktenzeichen:
2 O 146/14) ist noch nicht rechtskräftig, Landgericht und Oberlandesgericht bestätigen damit
die Auffassung des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP):
Von einer Person, die sich z.B. als Kommunikationspsychologe bezeichnet, erwartet man,
dass sie Psychologie studiert hat. „Wir freuen uns über diese Klarstellung sowohl für die
Verbraucher als auch für die gut ausgebildeten Psychologinnen und Psychologen“, erklärt
BDP-Präsident Prof. Dr. Michael Krämer.
Die Allgemeinheit darf darauf vertrauen, dass Personen, die als Psychologinnen und
Psychologen auftreten, dafür mit einem grundständigen Studiums der Psychologie die Basis
für wissenschaftliches Vorgehen und Arbeiten, für eine humanistische Prägung und für
ethische Verantwortung gelegt haben. Spezialisierungen während und nach dem
Psychologiestudium fußen auf dieser Basis und berechtigen zur Verwendung erweiterter
Berufsbezeichnungen wie z.B. „Organisationspsychologin“, „Rechtspsychologin“ usw. Dieses
Vertrauen der Allgemeinheit zu schützen, sieht der BDP als seine Aufgabe an.
Ansprechpartner für die Presse:
Jan Frederichs, BDP-Rechtsanwalt, [email protected]
Alenka Tschischka, BDP-Pressereferentin, [email protected]
Besuchen Sie den BDP im Internet: www.bdp-verband.de
Über den BDP: Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) vertritt die beruflichen und
politischen Interessen der niedergelassenen, selbstständigen, angestellten und beamteten Psychologen und Psychologinnen aus
allen Tätigkeitsbereichen. Diese sind unter anderem: Gesundheitspsychologie, Klinische Psychologie, Psychotherapie,
Schulpsychologie, Rechtspsychologie, Verkehrspsychologie, Wirtschaftspsychologie, Umweltpsychologie und Politische
Psychologie. Der BDP wurde 1946 gegründet und ist Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit. Rund
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