Öffentliches Recht – Baurecht Übersicht Nr. 7___________ Seite 1 von 1 Bauordnungsmaßnahmen Prüfungsschema: Rechtmäßigkeit einer Bauordnungsmaßnahme I. Rechtsgrundlage § 79 I NBauO ggf. auch spezialgesetzliche Rechtsgrundlagen (z.B.: § 22 NStrG; § 20 II BImSchG) II. Formelle Rechtmäßigkeit 1. Zuständigkeit: § 57 NBauO 2. Verfahren hier insbesondere Erörterung zu prüfen, gem. § 79 IV NBauO 3. Form III. Materielle Rechtmäßigkeit 1. Bauliche Anlage i.S.d. §§ 79 I 1, 2 I NBauO 2. Die weiteren Voraussetzungen ergeben je nach Intensität der Maßnahme aus dem VHM-Grundsatz: Beseitigungsverfügung Baueinstellungsverfügung § 79 I 2 Nr. 4 NBauO § 79 I 2 Nr. 1 NBauO Nutzungsuntersagung § 79 I 2 Nr. 5 NBauO Formelle und materielle Baurechtswidrigkeit Str.! e.A.: formelle und materielle ~ a.A.: formelle oder materielle ~ h.M.: formelle Baurechtswidrigkeit reicht; materielle ~ ist im Ermessen zu prüfen Formelle oder materielle Baurechtswidrigkeit 3. Verantwortlichkeit des Adressaten §§ 79 I 3, 52-56 NBauO 4. Allgemeine Rechmäßigkeitsvoraussetzungen a. Bestimmtheit (VA muss bestimmt sein) b. Möglichkeit (Es muss der Person möglich sein, die Bauordnungsmaßnahme durchzuführen; insbes. (P) bei fehlender Duldungsverfügung an Dritte) 5. Ermessen Definitionen Formelle Baurechtswidrigkeit: Eine genehmigungsbedürftige bauliche Anlage existiert ohne Baugenehmigung (z.B. keine Baugenehmigung beantragt; anders als genehmigt gebaut; Baugenehmigung nichtig; Baugenehmigung wurde aufgehoben über §§ 48 f VwVfG). Materielle Baurechtswidrigkeit: Eine bauliche Anlage ist weder jetzt genehmigungsfähig noch war sie es zu einem früheren Zeitpunkt (str. ob 3 Monate erforderlich oder jurist. Sekunde reicht) nach ihrer Errichtung. ____________________________________________________________________________ www.schloemer-sperl.de Juristisches Repetitorium Hemmer RA Dr. Uwe Schlömer --- Dezember 13
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