Bauordnungsmaßnahmen - Juristisches Repetitorium Hemmer

Öffentliches Recht – Baurecht
Übersicht Nr. 7___________
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Bauordnungsmaßnahmen
Prüfungsschema: Rechtmäßigkeit einer Bauordnungsmaßnahme
I. Rechtsgrundlage
§ 79 I NBauO
ggf. auch spezialgesetzliche Rechtsgrundlagen (z.B.: § 22 NStrG; § 20 II BImSchG)
II. Formelle Rechtmäßigkeit
1. Zuständigkeit: § 57 NBauO
2. Verfahren hier insbesondere Erörterung zu prüfen, gem. § 79 IV NBauO
3. Form
III. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Bauliche Anlage i.S.d. §§ 79 I 1, 2 I NBauO
2. Die weiteren Voraussetzungen ergeben je nach Intensität der Maßnahme aus dem
VHM-Grundsatz:
Beseitigungsverfügung Baueinstellungsverfügung
§ 79 I 2 Nr. 4 NBauO
§ 79 I 2 Nr. 1 NBauO
Nutzungsuntersagung
§ 79 I 2 Nr. 5 NBauO
Formelle
und
materielle
Baurechtswidrigkeit
Str.!
e.A.: formelle und materielle ~
a.A.: formelle oder materielle ~
h.M.: formelle Baurechtswidrigkeit
reicht; materielle ~ ist im
Ermessen zu prüfen
Formelle
oder
materielle
Baurechtswidrigkeit
3. Verantwortlichkeit des Adressaten §§ 79 I 3, 52-56 NBauO
4. Allgemeine Rechmäßigkeitsvoraussetzungen
a. Bestimmtheit (VA muss bestimmt sein)
b. Möglichkeit (Es muss der Person möglich sein, die Bauordnungsmaßnahme
durchzuführen; insbes. (P) bei fehlender Duldungsverfügung an Dritte)
5. Ermessen
Definitionen
Formelle Baurechtswidrigkeit: Eine genehmigungsbedürftige bauliche Anlage existiert
ohne Baugenehmigung (z.B. keine Baugenehmigung beantragt; anders als genehmigt
gebaut; Baugenehmigung nichtig; Baugenehmigung wurde aufgehoben über §§ 48 f VwVfG).
Materielle Baurechtswidrigkeit: Eine bauliche Anlage ist weder jetzt genehmigungsfähig
noch war sie es zu einem früheren Zeitpunkt (str. ob 3 Monate erforderlich oder jurist.
Sekunde reicht) nach ihrer Errichtung.
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 RA Dr. Uwe Schlömer --- Dezember 13