kurz + knapp Real-Time Diabetes: Messgeräte auf GKV-Kosten Schwerpunkt für Hausärzte beim Kongress der DGPPN 25./26.11.2016, CityCube Berlin ▪▪ Für Allgemeinmediziner, Internisten und Ärzte in Weiterbildung ▪▪ Zertifizierung beantragt, bis zu 12 CME-Punkte möglich ▪▪ Teilnahmegebühr 200 Euro Weitere Infos unter: http://dgppn.de/kongress 6 Insulinpflichtige Diabetiker erhalten Real-Time-Messgeräte zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (rtCGM) künftig als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Juni entschieden. Er stellt fest: Mit der rtCGM können die Blutglukoseselbstmessungen verringert und die Stoffwechsellage langfristig verbessert werden, ohne dass dabei das Risiko schwerer Unterzuckerungen in Kauf genommen werden muss. „Selbst häufige Blutglukoseselbstmessungen mittels Teststreifen reichen manchmal nicht aus, gefährliche Unter- oder Überzuckerungen zu vermeiden“, sagt Dr. Harald Deisler, unparteiisches G-BA-Mitglied. Erstattet bekommen Diabetiker daher ein rtCGM, wenn sie eine intensivierte Insulinbehandlung (ICT) brauchen – also Patienten ihre Mahlzeiten frei festlegen und anhand dessen den Insulinbedarf selbst dosieren. Weitere Voraus- setzungen: Diabetiker müssen für die Insulinbehandlung geschult sein, diese bereits anwenden und die Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung sind ohne rtCGM nicht zu erreichen. Um die Qualität zu sichern, hat der G-BA weitere Vorgaben festgelegt: ▪▪ Zur Behandlung mit rtCGM sind berechtigt: Allgemeinmediziner, Internisten und Pädiater mit Anerkennung „Diabetologie“ oder „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft“ (oder ähnliche Qualifikation); Internisten, die Endokrinologen oder Diabetologen sind; Kinder- und Jugendmediziner mit Anerkennung „KinderEndokrinologie und -Diabetologie“. ▪▪ Die befugten Ärzte müssen die Patienten vor der ersten Anwendung eines rtCGM zur ICT schulen. ▪▪ Ein Therapieziel mithilfe des rtCGM wird festgelegt und dessen Erreichen dokumentiert. Erstattet werden allerdings nicht alle CGM-Sys- teme, sondern nur diejenigen, die den Glukosewert in Echtzeit messen und automatisch an ein Empfangsgerät schicken. Das Gerät muss also als rtCGM zugelassen sein. Zudem muss ein Grenzwert individuell eingestellt werden können, bei dem das Gerät automatisch den Anwender alarmiert, wenn ein zu niedriger oder zu hoher Wert erreicht wird. Sofern es personenbezogene Daten erfasst, müssen diese vor Dritten, besonders Herstellern, geschützt sein. Den G-BA-Beschluss prüft nun das Bundesgesundheitsministerium, er tritt in Kraft, sobald er im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Bislang war eine Erstattung nicht möglich, da es sich bei CGM-Systemen um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode (NUB) gehandelt hat, deren Nutzen und Wirtschaftlichkeit für die vertragsärztliche Versorgung erst anerkannt werden musste. Bereits 2011 hatte der GKV-Spitzenverband daher die Bewertung beantragt. (jvb) Der Hausarzt 12/2016 Fotos: juanjo tugores - Fotolia, Kirchheim-Verlag / Frank Schuppelius In der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen spielen Hausärzte eine zentrale Rolle. Der Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) fokussiert 2016 daher mit einem fachübergreifenden Fortbildungsschwerpunkt erneut auf die Diagnostik und Therapie von psychischen Erkrankungen in der Hausarztpraxis. Experten auf den Gebieten der psychischen Erkrankungen und der Allgemeinmedizin führen gemeinsam durch die Symposien. Das Themenspektrum ist breit: Von Depressionen, Abhängigkeitserkrankungen und psychisch erkrankten Flüchtlingen bis hin zu Diagnostik und Therapie von Menschen mit Demenz, psychische Störungen am Arbeitsplatz oder forensische Fragen. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen für rtCGM künftig die Kassen.
© Copyright 2024 ExpyDoc