STADT WOLFSBURG Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Kleekamp“, Fallersleben Verfahrensdurchführung / Öffentliche Auslegung Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 22.06.2016 dem Entwurf des Bebauungsplanes „Kleekamp“ mit der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Das Plangebiet umfasst den im Übersichtsplan dargestellten Geltungsbereich nordwestlich der Ehmer Straße (K 70) sowie südlich und westlich der Gifhorner Straße (L 321) in Fallersleben. Ziel der Planung ist es, das Gebiet wohnbaulich zu entwickeln. Die erneute öffentliche Auslegung wird durchgeführt, da die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes nach der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB teilweise geändert wurden. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit textlichen Festsetzungen, die Begründung und der Umweltbericht liegen vom 1.8.2016 bis einschließlich 2.9.2016 im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, im 3. Obergeschoss, Rathaus B, Porschestraße 49, zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus. Der Planentwurf und die Begründung einschließlich Umweltbericht können im Rathaus B, 3. Obergeschoss, eingesehen werden: Montag bis Donnerstag Freitag 07:00 Uhr - 19:00 Uhr 07:00 Uhr - 13:00 Uhr Auskunft zu diesem Entwurf des Bebauungsplanes wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, Zimmer B 312 während der folgenden Zeiten erteilt: Montag und Dienstag Mittwoch und Freitag Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:30 Uhr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr Die Einsichtmöglichkeit in den Planentwurf und die Begründung einschließlich Umweltbericht besteht ebenfalls in der Verwaltungsstelle Fallersleben zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltungsstelle. Auskünfte zu dem Bauleitplan können jedoch nur direkt im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung erteilt werden. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen stehen Gutachten und fachliche Stellungnahmen lediglich im Rathaus zur Verfügung. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit textlichen Festsetzungen sowie die Begründung und der Umweltbericht sind auch unter www.wolfsburg.de/bebauungsplaene einsehbar. Folgende nach Themenfeldern gegliederte umweltbezogene Informationen mit Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf Mensch und Natur liegen vor: 1. Schutzgut Mensch: - Verkehrsuntersuchung zur äußeren Erschließung des Büros SBI aus Hamburg vom Mai 2014 mit Verkehrsanalyse und Verkehrsprognose für das Jahr 2020 - Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) der Planungsgruppe Stadtlandschaft vom 20.4.2016 zur Bedeutung für die Erholung und zu Schallemissionen - Schalltechnische Untersuchung des Verkehrslärms auf der Landesstraße L 321 und der Ehmer Straße durch TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG aus Hannover vom 16.12.2015 - Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer vom 19.9.2015 und 27.3.2015 u.a. zu Siedlungsflächenentwicklung sowie landwirtschaftlichen Emissionen - Stellungnahme eines Bürgers vom 15.9.2016 zum Thema Schallemissionen 2. Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften: - Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) der Planungsgruppe Stadtlandschaft vom 20.4.2016 zu Biotoptypen und betroffenen Tier- und Pflanzenarten (u.a. Fledermäuse, Gartenrotschwanz, Feldschwirl und Feldlerche) sowie Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet 47 „Barnbruch“ - Untersuchung der Brutvögel im Bereich „Kleekamp“ in Wolfsburg-Fallersleben der Arbeitsgemeinschaft Biotop- und Artenschutz GbR (Albia) vom 20.8.2014 zu Vogelartenvorkommen (u.a. Feldschwirl, Kuckuck und Gartenrotschwanz) - Abhandlung der Eingriffsregelung gem. § 1a BauGB als Teil der Begründung - Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde vom 17.9.2015 und 17.3.2015 zu Artenschutz, Biotoptypenkartierung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Monitoring - Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer vom 19.9.2015 und 27.03.2015 u.a. zu Siedlungsflächenentwicklung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Unterhaltungsmaßnahmen, sowie landwirtschaftlichen Emissionen 3. Schutzgut Landschaftsbild: - Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) der Planungsgruppe Stadtlandschaft vom 20.4.2016 u.a. zu Baumbeständen und Beeinträchtigung der Mühlenriede - Abhandlung der Eingriffsregelung gem. § 1a BauGB als Teil der Begründung - Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer vom 19.9.2015 und 27.3.2015 u.a. zu Siedlungsflächenentwicklung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Unterhaltungsmaßnahmen 4. Schutzgut Wasser: - Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) der Planungsgruppe Stadtlandschaft vom 20.4.2016 zu Grund- und Oberflächenwasser sowie einer Heilquelle (HoffmannQuelle) - Stellungnahme des Unterhaltungsverbandes Oberaller vom 20.2.2015 zu Ableitung von Niederschlagswasser - Stellungnahme eines Bürgers vom 20.3.2015 zum Thema Niederschlagswasser - Stellungnahme einer Bürgerin vom 31.3.2016 zum Thema Grundwasserstand - Stellungnahme eines Bürgers vom 15.9.2015 zu einer vermuteten Beeinträchtigung der Hoffmann-Quelle - Stellungnahmen der unteren Wasserbehörde vom 17.9.2015 und 17.3.2015 zu Grundwasser, Wasserschutzzonen, Heilquellenschutzgebiet und Ableitung von Niederschlagswasser - Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer vom 19.9.2015 und 27.3.2015 u.a. zu Dränagen und Niederschlagswasser - Stellungnahme des Aller-Ohre-Verbandes vom 2.11.2015 zum Abfluss von Niederschlagswasser 5. Schutzgut Boden: - Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) der Planungsgruppe Stadtlandschaft vom 20.4.2016 zur Schutzwürdigkeit des Bodens - Stellungnahmen eines Bürgers vom 15.9.2015 und 9.1.2016 zum Thema Nachverdichtung - Stellungnahme einer Bürgerin vom 16.9.2015 zum Thema Nachverdichtung 6. Klima/Luft: - Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) der Planungsgruppe Stadtlandschaft vom 20.4.2016 zu Lokalklima, Durchlüftung und Belastung mit Luftschadstoffen 7. Kultur und Sachgüter: - Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) der Planungsgruppe Stadtlandschaft vom 20.4.2016 zu den Themen Denkmalschutz und Entzug von Ackerfläche - Stellungnahmen der unteren Denkmalschutzbehörde vom 9.3.2015 und 11.3.2015 zum Vorhandensein von Bau- und Bodendenkmalen Während der Auslegungsfrist können - nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs - Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme besteht unter der o.a. Internetadresse. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Hinweis: Die o.g. umweltbezogenen Informationen sind auf Grund ihres Umfangs nur während der genannten Sprechzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung (05361/28-1728) einsehbar, sie sind auch nicht auf der Internetseite der Stadt verfügbar.
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