„Kleekamp“, Fallersleben Verfahrensdurchführung

STADT WOLFSBURG
Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Kleekamp“, Fallersleben
Verfahrensdurchführung / Öffentliche Auslegung
Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 22.06.2016 dem Entwurf des Bebauungsplanes
„Kleekamp“ mit der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht
zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Das Plangebiet umfasst den im Übersichtsplan dargestellten Geltungsbereich
nordwestlich der Ehmer Straße (K 70) sowie südlich und westlich der Gifhorner
Straße (L 321) in Fallersleben. Ziel der Planung ist es, das Gebiet wohnbaulich zu
entwickeln. Die erneute öffentliche Auslegung wird durchgeführt, da die
Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes nach der Öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB teilweise geändert wurden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit textlichen Festsetzungen, die Begründung
und der Umweltbericht liegen
vom 1.8.2016 bis einschließlich 2.9.2016
im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, im 3. Obergeschoss, Rathaus
B, Porschestraße 49, zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus. Der Planentwurf und
die Begründung einschließlich Umweltbericht können im Rathaus B, 3.
Obergeschoss, eingesehen werden:
Montag bis Donnerstag
Freitag
07:00 Uhr - 19:00 Uhr
07:00 Uhr - 13:00 Uhr
Auskunft zu diesem Entwurf des Bebauungsplanes wird im Geschäftsbereich
Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, Zimmer B 312
während der folgenden Zeiten erteilt:
Montag und Dienstag
Mittwoch und Freitag
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:30 Uhr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr
Die Einsichtmöglichkeit in den Planentwurf und die Begründung einschließlich
Umweltbericht besteht ebenfalls in der Verwaltungsstelle
Fallersleben zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltungsstelle. Auskünfte zu
dem Bauleitplan können jedoch nur direkt im Geschäftsbereich Stadtplanung und
Bauberatung erteilt werden.
Aufgrund des Umfangs der Unterlagen stehen Gutachten und fachliche
Stellungnahmen lediglich im Rathaus zur Verfügung. Der Entwurf des
Bebauungsplanes mit textlichen Festsetzungen sowie die Begründung und der
Umweltbericht sind auch unter www.wolfsburg.de/bebauungsplaene einsehbar.
Folgende nach Themenfeldern gegliederte umweltbezogene Informationen mit
Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf Mensch und Natur liegen vor:
1. Schutzgut Mensch:
- Verkehrsuntersuchung zur äußeren Erschließung des Büros SBI aus Hamburg
vom Mai 2014 mit Verkehrsanalyse und Verkehrsprognose für das Jahr 2020
- Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) der Planungsgruppe Stadtlandschaft vom
20.4.2016 zur Bedeutung für die Erholung und zu Schallemissionen
- Schalltechnische Untersuchung des Verkehrslärms auf der Landesstraße L 321
und der Ehmer Straße durch TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG aus
Hannover vom 16.12.2015
- Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer vom 19.9.2015 und 27.3.2015 u.a.
zu Siedlungsflächenentwicklung sowie landwirtschaftlichen Emissionen
- Stellungnahme eines Bürgers vom 15.9.2016 zum Thema Schallemissionen
2. Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften:
- Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) der Planungsgruppe Stadtlandschaft vom
20.4.2016 zu Biotoptypen und betroffenen Tier- und Pflanzenarten (u.a.
Fledermäuse, Gartenrotschwanz, Feldschwirl und Feldlerche) sowie
Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet 47 „Barnbruch“
- Untersuchung der Brutvögel im Bereich „Kleekamp“ in Wolfsburg-Fallersleben
der Arbeitsgemeinschaft Biotop- und Artenschutz GbR (Albia) vom 20.8.2014
zu Vogelartenvorkommen (u.a. Feldschwirl, Kuckuck und Gartenrotschwanz)
- Abhandlung der Eingriffsregelung gem. § 1a BauGB als Teil der Begründung
- Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde vom 17.9.2015 und
17.3.2015 zu Artenschutz, Biotoptypenkartierung sowie Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen und Monitoring
- Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer vom 19.9.2015 und 27.03.2015
u.a. zu Siedlungsflächenentwicklung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
Unterhaltungsmaßnahmen, sowie landwirtschaftlichen Emissionen
3. Schutzgut Landschaftsbild:
- Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) der Planungsgruppe Stadtlandschaft vom
20.4.2016 u.a. zu Baumbeständen und Beeinträchtigung der Mühlenriede
- Abhandlung der Eingriffsregelung gem. § 1a BauGB als Teil der Begründung
- Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer vom 19.9.2015 und 27.3.2015 u.a.
zu Siedlungsflächenentwicklung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
Unterhaltungsmaßnahmen
4. Schutzgut Wasser:
- Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) der Planungsgruppe Stadtlandschaft vom
20.4.2016 zu Grund- und Oberflächenwasser sowie einer Heilquelle (HoffmannQuelle)
- Stellungnahme des Unterhaltungsverbandes Oberaller vom 20.2.2015 zu
Ableitung von Niederschlagswasser
- Stellungnahme eines Bürgers vom 20.3.2015 zum Thema Niederschlagswasser
- Stellungnahme einer Bürgerin vom 31.3.2016 zum Thema Grundwasserstand
- Stellungnahme eines Bürgers vom 15.9.2015 zu einer vermuteten
Beeinträchtigung der Hoffmann-Quelle
- Stellungnahmen der unteren Wasserbehörde vom 17.9.2015 und 17.3.2015 zu
Grundwasser, Wasserschutzzonen, Heilquellenschutzgebiet und Ableitung von
Niederschlagswasser
- Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer vom 19.9.2015 und 27.3.2015 u.a.
zu Dränagen und Niederschlagswasser
- Stellungnahme des Aller-Ohre-Verbandes vom 2.11.2015 zum Abfluss von
Niederschlagswasser
5. Schutzgut Boden:
- Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) der Planungsgruppe Stadtlandschaft vom
20.4.2016 zur Schutzwürdigkeit des Bodens
- Stellungnahmen eines Bürgers vom 15.9.2015 und 9.1.2016 zum Thema
Nachverdichtung
- Stellungnahme einer Bürgerin vom 16.9.2015 zum Thema Nachverdichtung
6. Klima/Luft:
- Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) der Planungsgruppe Stadtlandschaft vom
20.4.2016 zu Lokalklima, Durchlüftung und Belastung mit Luftschadstoffen
7. Kultur und Sachgüter:
- Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) der Planungsgruppe Stadtlandschaft vom
20.4.2016 zu den Themen Denkmalschutz und Entzug von Ackerfläche
- Stellungnahmen der unteren Denkmalschutzbehörde vom 9.3.2015 und
11.3.2015 zum Vorhandensein von Bau- und Bodendenkmalen
Während der Auslegungsfrist können - nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen
des Entwurfs - Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt
Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49,
38440 Wolfsburg vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit zur Abgabe einer
Stellungnahme besteht unter der o.a. Internetadresse. Nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach §
47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der
einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag
stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend
machen können.
Hinweis: Die o.g. umweltbezogenen Informationen sind auf Grund ihres Umfangs
nur während der genannten Sprechzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung
(05361/28-1728) einsehbar, sie sind auch nicht auf der Internetseite der Stadt
verfügbar.