Externe Stellenausschreibung Im Geschäftsbereich des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern ist zum nächstmöglichen Termin im Straßenbauamt Neustrelitz, Hertelstraße 8, 17235 Neustrelitz befristet für die Dauer von 2 Jahren die Stelle der/des Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters Anbau/Nutzung/Sondernutzung/Planungen Dritter zu besetzen. Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: - Bearbeitung von Anträgen zu Anbauten / Nutzungen / Sondernutzungen von Gewerbetreibenden und Versorgern / Bearbeitung von Anträgen zur Errichtung von Tankanlagen, - Bearbeitung von Widersprüchen, - Abgabe von Stellungnahmen zu Planungsvorhaben Dritter und Zuarbeit zu Genehmigungen der Planungsvorhaben, - Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung; Gestaltung von Anbindungen der Erschließungsstraßen von Vorhaben- und Erschließungs- und Bauplanungen Dritter an Bundes- und Landesstraßen, - Erarbeitung von Stellungnahmen zu Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren sowie zu Innenund Außenbereichssatzungen, - Bearbeitung von Anträgen zur Errichtung von Werbeflächen Anforderungsprofil: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehem. gehobener Verwaltungsdienst) Dipl. Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Laws-Öffentliche Verwaltung bzw. Angestelltenlehrgang 2 selbständige und konzentrierte Arbeitsweise gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise gute Anwendungskenntnisse der Standardsoftware Word und Excel Führerschein Klasse B Bewertung der Stelle: Entgeltgruppe 9 TV-L Die Landesregierung ist bestrebt, den Anteil der Frauen in allen Teilen der Landesverwaltung, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Entsprechend qualifizierte Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich auf die Stelle zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Interessenten richten ihr Bewerbungsunterlagen bis zum 12. August 2015 an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V PF 16 12 62 18025 Rostock Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.
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